2023/0417
Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287 Darmstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
6423 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.12.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 64
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0417
Magistratsbeschluss -Nr.
28
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0355010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287
Darmstadt
Vorlage vom: 14.12.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287
Darmstadt mit 23 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen
und 10 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen durch die
Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
810.000,00 Euro.
- 3 -
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das
Belegungsrecht für die 33 sozial geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- und
Belegungsbindung von 30 Jahren.
3. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 24.01.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.12.2023
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss eines
Kooperationsvertrages mit der bauverein AG beschlossen. Zweck dieser Vereinbarung ist bis
zum Jahr 2020 die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs - und
Mietpreisbindungen pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur
Wohnungsversorgung wirtschaftlich und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im
Schwarzer Weg 22 mit insgesamt 33 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 23 Wohnungen
für Haushalte mit geringem Einkommen und 10 Wohnungen für Haushalte mit mittlerem
Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert.
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt:
11 mal Ein-Zimmer-Wohnungen mit 398,86 qm
11 mal Zwei-Zimmer-Wohnungen mit 495,00 qm
11 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 792,00 qm
Insgesamt werden 33 Wohneinheiten mit insgesamt 1.685,86 qm Wohnfläche errichtet. Das
Projekt wird zu 100 % gefördert. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen
36,26 qm und 77,08 qm. Die Zwei-Zimmer-Wohnungen, sowie die Drei-Zimmer-Wohnungen
übersteigen die förderfähige Wohnfläche. In diesen Fällen wird die Miete entsprechend der
Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung durch die bauverein AG
heruntergerechnet. Alle 33 Wohnungen werden barrierefrei errichtet.
Die Projektkosten in Höhe von rund 9.540.000,00 Euro werden finanziert über ein
Landesbaudarlehen in Höhe von 4. 082.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des
Landes Hessen in Höhe von rund 1.782.979,00 Euro, einem KFW-Zuschuss in Höhe von
1.133.750,00 Euro, Eigenmitteln von rund 1.441.271,00 Euro, sowie einer Beteiligung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 810.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt
des Großen Frankfurter Bogens handelt, werden 290.000,00 Euro in Form eines
Förderdarlehens im Rahmen der Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen
Mietwohnraumförderung übernommen und direkt an die bauverein AG als Darlehen ausgezahlt,
welche direkt die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 20.09.2023 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Die städtische Förderung in Höhe von 810.000,00 Euro erfolgt über die Regelungen der
Kooperationsvereinbarung vom 02.04.2013. Sie errechnet sich nach den Richtlinien zur
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 12.10.2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der
Magistrat in seiner Sitzung am 02.11.2022 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 13.12.2022 (Vorlage Nr. 2022/0325) beschlossen haben.
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. Für die Wohnungen für
Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in Höhe von 6,32 Euro/qm
und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 7,63 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.
Darmstadt, 14.12.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
306 Zeichen
Punkt 7: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287 Darmstadt (V-Nr. 23023/0417) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
301 Zeichen
Punkt 4: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287 Darmstadt (V-Nr. 2023/0417) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
2023/0417
6357 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.12.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0417
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 17064-8002
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 0355010
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287
Darmstadt
Vorlage vom: 14.12.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287
Darmstadt mit 23 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen
und 10 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen durch die
Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von
810.000,00 Euro.
- 2 -
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das
Belegungsrecht für die 33 sozial geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- und
Belegungsbindung von 30 Jahren.
3. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.12.2023
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss eines
Kooperationsvertrages mit der bauverein AG beschlossen. Zweck dieser Vereinbarung ist bis
zum Jahr 2020 die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs - und
Mietpreisbindungen pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur
Wohnungsversorgung wirtschaftlich und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im
Schwarzer Weg 22 mit insgesamt 33 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 23 Wohnungen
für Haushalte mit geringem Einkommen und 10 Wohnungen für Haushalte mit mittlerem
Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert.
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt:
11 mal Ein-Zimmer-Wohnungen mit 398,86 qm
11 mal Zwei-Zimmer-Wohnungen mit 495,00 qm
11 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 792,00 qm
Insgesamt werden 33 Wohneinheiten mit insgesamt 1.685,86 qm Wohnfläche errichtet. Das
Projekt wird zu 100 % gefördert. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen
36,26 qm und 77,08 qm. Die Zwei-Zimmer-Wohnungen, sowie die Drei-Zimmer-Wohnungen
übersteigen die förderfähige Wohnfläche. In diesen Fällen wird die Miete entsprechend der
Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung durch die bauverein AG
heruntergerechnet. Alle 33 Wohnungen werden barrierefrei errichtet.
Die Projektkosten in Höhe von rund 9.540.000,00 Euro werden finanziert über ein
Landesbaudarlehen in Höhe von 4. 082.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des
Landes Hessen in Höhe von rund 1.782.979,00 Euro, einem KFW-Zuschuss in Höhe von
1.133.750,00 Euro, Eigenmitteln von rund 1.441.271,00 Euro, sowie einer Beteiligung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 810.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt
des Großen Frankfurter Bogens handelt, werden 290.000,00 Euro in Form eines
Förderdarlehens im Rahmen der Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen
Mietwohnraumförderung übernommen und direkt an die bauverein AG als Darlehen ausgezahlt,
welche direkt die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren.
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 20.09.2023 die
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune
angemessen an der Finanzierung beteiligt.
Die städtische Förderung in Höhe von 810.000,00 Euro erfolgt über die Regelungen der
Kooperationsvereinbarung vom 02.04.2013. Sie errechnet sich nach den Richtlinien zur
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 12.10.2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der
Magistrat in seiner Sitzung am 02.11.2022 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 13.12.2022 (Vorlage Nr. 2022/0325) beschlossen haben.
- 4 -
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. Für die Wohnungen für
Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in Höhe von 6,32 Euro/qm
und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine Durchschnittsmiete in
Höhe von 7,63 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.
Darmstadt, 14.12.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Schwarzer Weg 22
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0417
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.12.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00