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2023/0417

Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287 Darmstadt

Magistratsvorlage 14.12.2023

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6423 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.12.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 64 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0417 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
28 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002   
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0355010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für  
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 14.12.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen 
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287 
Darmstadt mit 23 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen 
und 10 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen durch die 
Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von 
 
810.000,00 Euro.

- 3 - 
 
 
 
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das 
Belegungsrecht für die 33 sozial geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- und 
Belegungsbindung von 30 Jahren.  
 
3. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 24.01.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.12.2023  
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in 
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss eines 
Kooperationsvertrages mit der bauverein AG beschlossen. Zweck dieser Vereinbarung ist bis 
zum Jahr 2020 die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs - und 
Mietpreisbindungen pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur 
Wohnungsversorgung wirtschaftlich und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt 
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.  
 
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im 
Schwarzer Weg 22 mit insgesamt 33 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 23 Wohnungen 
für Haushalte mit geringem Einkommen und 10 Wohnungen für Haushalte mit mittlerem 
Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im 
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
11 mal Ein-Zimmer-Wohnungen mit 398,86 qm  
11 mal Zwei-Zimmer-Wohnungen mit 495,00 qm  
11 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 792,00 qm 
 
Insgesamt werden 33 Wohneinheiten mit insgesamt 1.685,86 qm Wohnfläche errichtet. Das 
Projekt wird zu 100 % gefördert. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen 
36,26 qm und 77,08 qm. Die Zwei-Zimmer-Wohnungen, sowie die Drei-Zimmer-Wohnungen 
übersteigen die förderfähige Wohnfläche. In diesen Fällen wird die Miete entsprechend der 
Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung durch die bauverein AG 
heruntergerechnet. Alle 33 Wohnungen werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 9.540.000,00 Euro werden finanziert über ein 
Landesbaudarlehen in Höhe von 4. 082.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des 
Landes Hessen in Höhe von rund 1.782.979,00 Euro, einem KFW-Zuschuss in Höhe von 
1.133.750,00 Euro, Eigenmitteln von rund 1.441.271,00 Euro, sowie einer Beteiligung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 810.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt 
des Großen Frankfurter Bogens handelt, werden 290.000,00 Euro in Form eines 
Förderdarlehens im Rahmen der Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen 
Mietwohnraumförderung übernommen und direkt an die bauverein AG als Darlehen ausgezahlt, 
welche direkt die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 20.09.2023 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Die städtische Förderung in Höhe von 810.000,00 Euro erfolgt über die Regelungen der 
Kooperationsvereinbarung vom 02.04.2013. Sie errechnet sich nach den Richtlinien zur 
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 12.10.2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der 
Magistrat in seiner Sitzung am 02.11.2022 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 13.12.2022 (Vorlage Nr. 2022/0325) beschlossen haben.

Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. Für die Wohnungen für 
Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in Höhe von 6,32 Euro/qm 
und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 7,63 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.  
 
Darmstadt, 14.12.2023 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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306 Zeichen

Punkt 7: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 
64287 Darmstadt 
 (V-Nr. 23023/0417) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 4: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung 
für das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 
64287 Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0417) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

2023/0417

6357 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.12.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0417 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  17064-8002   
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 0355010 
 
Betreff: Bereitstellung eines Zuschusses im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für  
das Projekt der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 14.12.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen im Rahmen der sozialen 
Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Fördermaßnahme der bauverein AG auf dem Grundstück Schwarzer Weg 22 in 64287 
Darmstadt mit 23 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen 
und 10 sozial geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen durch die 
Bereitstellung eines Zuschusses in Höhe von 
 
810.000,00 Euro.

- 2 - 
 
2. Durch die Finanzierungsbeteiligung sichert sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das 
Belegungsrecht für die 33 sozial geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- und 
Belegungsbindung von 30 Jahren.  
 
3. Die erforderlichen Mittel sind haushaltsrechtlich unter der Kostenstelle 064-003-1000 und 
unter der Investitionsnummer 17064-8002 etatisiert. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.12.2023 
 
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.01.2013 und die Stadtverordnetenversammlung in 
ihrer Sitzung am 19.02.2013 (Vorlage Nr. 2013/0008) den Abschluss eines 
Kooperationsvertrages mit der bauverein AG beschlossen. Zweck dieser Vereinbarung ist bis 
zum Jahr 2020 die Begründung oder die Verlängerung von mindestens 100 Belegungs - und 
Mietpreisbindungen pro Jahr zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur 
Wohnungsversorgung wirtschaftlich und sozial benachteiligter Haushalte, die sich am Markt 
nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.  
 
Im Rahmen dieses Kooperationsvertrages wird das Neubauvorhaben in Darmstadt im 
Schwarzer Weg 22 mit insgesamt 33 Wohneinheiten realisiert. Davon werden 23 Wohnungen 
für Haushalte mit geringem Einkommen und 10 Wohnungen für Haushalte mit mittlerem 
Einkommen im Rahmen des Wohnungsförderungsprogramms des Landes Hessen im 
Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 gefördert. 
 
Die Einteilung der Wohnungen erfolgt wie folgt: 
 
11 mal Ein-Zimmer-Wohnungen mit 398,86 qm  
11 mal Zwei-Zimmer-Wohnungen mit 495,00 qm  
11 mal Drei-Zimmer-Wohnungen mit 792,00 qm 
 
Insgesamt werden 33 Wohneinheiten mit insgesamt 1.685,86 qm Wohnfläche errichtet. Das 
Projekt wird zu 100 % gefördert. Im Einzelnen entstehen Wohnungen mit Größen zwischen 
36,26 qm und 77,08 qm. Die Zwei-Zimmer-Wohnungen, sowie die Drei-Zimmer-Wohnungen 
übersteigen die förderfähige Wohnfläche. In diesen Fällen wird die Miete entsprechend der 
Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung durch die bauverein AG 
heruntergerechnet. Alle 33 Wohnungen werden barrierefrei errichtet. 
 
Die Projektkosten in Höhe von rund 9.540.000,00 Euro werden finanziert über ein 
Landesbaudarlehen in Höhe von 4. 082.000,00 Euro, einem Finanzierungszuschuss des 
Landes Hessen in Höhe von rund 1.782.979,00 Euro, einem KFW-Zuschuss in Höhe von 
1.133.750,00 Euro, Eigenmitteln von rund 1.441.271,00 Euro, sowie einer Beteiligung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Höhe von 810.000,00 Euro. Da es sich hier um ein Projekt 
des Großen Frankfurter Bogens handelt, werden 290.000,00 Euro in Form eines 
Förderdarlehens im Rahmen der Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen 
Mietwohnraumförderung übernommen und direkt an die bauverein AG als Darlehen ausgezahlt, 
welche direkt die städtische Finanzierungsbeteiligung reduzieren. 
 
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wurden mit Datum vom 20.09.2023 die 
Landesmittel beantragt. Bedingung des Landes Hessen ist, dass sich die Kommune 
angemessen an der Finanzierung beteiligt.  
 
Die städtische Förderung in Höhe von 810.000,00 Euro erfolgt über die Regelungen der 
Kooperationsvereinbarung vom 02.04.2013. Sie errechnet sich nach den Richtlinien zur 
Förderung des Mietwohnungsbaus vom 12.10.2022 der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die der 
Magistrat in seiner Sitzung am 02.11.2022 und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 
Sitzung am 13.12.2022 (Vorlage Nr. 2022/0325) beschlossen haben.

- 4 - 
 
 
Die Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen ein Belegungsrecht auf die 
Dauer von 30 Jahren für wohnungssuchende Haushalte, die die jeweilige Einkommensgrenze 
nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz nicht überschreiten. Für die Wohnungen für 
Haushalte mit geringen Einkommen wird eine Durchschnittsmiete in Höhe von 6,32 Euro/qm 
und für die Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen eine Durchschnittsmiete in 
Höhe von 7,63 Euro/qm verlangt. Dies entspricht den Richtlinien der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Förderung des Mietwohnungsbaus.  
 
Darmstadt, 14.12.2023 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   André Schellenberg 
Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 28
TOP 7
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Orte (1)

  • Schwarzer Weg 22

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0417
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.12.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00