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V/0217/2024

Kommunal finanziertes Personal der Schulsozialarbeit und der Fördeinseln für das Schuljahr 2024/2025

Vorlagen 25.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.04.2024, TOP 32.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10636 Zeichen

V/0217/2024 
V/0217/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunal finanziertes Personal der Schulsozialarbeit und der Förderinseln für das Schuljahr 
2024/2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.04.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 Der Rat der Stadt Münster beschließt die Beibehaltung der bestehenden Verteilung des kom-
munal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und der Förderinseln für das Schuljahr 
2024/2025. 
 Die Verwaltung wird beauftragt, die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit und 
der Förderinseln weiterzuentwickeln und dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung und 
Neuverteilung zum Schuljahr 2025/2026 vorzulegen. 
 Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Einbeziehung der Be-
rufskollegs und der Förderschulen in eine indexbasierte Verteilung zum Schuljahr 2025/2026 
prüft.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2024 in den Produkt-
gruppen 0301, 0603, 1601 zur Verfügung. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
25.03.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Winkler 
Telefon: 492-4060 
WinklerC@stadt-
muenster.de 
 
Herr Paschert 
Telefon: 492-5890 
Paschert@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0217/2024 
Begründung: 
 
1. Einleitung 
 
Der starke Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsteilhabe ist auch 20 Jahre nach 
den ersten PISA-Ergebnissen Fakt im deutschen Bildungssystem. Bereits vor dem ersten S chultag 
wird erkennbar, dass Kinder mit ungleichen Chancen ihre Bildungskarriere starten. Im Laufe der 
Schulzeit wird dieser Zusammenhang nicht aufgelöst und setzt sich bis in die Abschlüsse und An-
schlussperspektiven fort. Der starke Zusammenhang zwischen dem Elternhaus und den individuellen 
Bildungschancen ist seit den ersten PISA -Ergebnissen der größte Kritikpunkt am deutschen Bil-
dungssystem. Seit den ersten Ergebnissen wird aber auch deutlich, dass Faktoren wie der Sozial-
raum oder das Lernumfeld die individuellen Chancen verbessern können.   
Die Ressourcenverteilung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln setzt an 
der Verbesserung der individuellen Chancen an und nimmt daher die Zusammensetzung der Schü-
ler*innenschaft an den einzelnen Schulen in den Blick, um gezielt Ungleiches ungleich zu behandeln. 
So werden Ressourcen nicht mit der Gießkanne, sondern zielgenau dort eingesetzt, wo der Nutzen 
am größten ist. Nicht zuletzt stellt eine indexbasierte Verteilung Transparenz und Nachvollziehbarkeit 
über den Ressourceneinsatz her. Mit Blick auf begrenzte Ressourcen ist eine indexbasierte Herange-
hensweise gebotener und zeitgemäßer denn je.  
Innerhalb der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hat die Stadt Münster bereits 
mit den Ratsbeschlüssen V/0741/2016 und V/0741/2016/1 eine indexbasierte Verteilung des kommu-
nal finanzierten Personals in der Schulsozialarbeit und der Förderinseln etabliert. Diese wurde erst-
mals zum Schuljahr 2017/2018 und zuletzt zum Schuljahr 2018/201 9 umgesetzt. Aus unterschiedli-
chen Gründen (siehe hierzu auch weiter unten) wurde die Neuverteilung der Ressourcen anschlie-
ßend mehrfach ausgesetzt. 
Die schulspezifische Betrachtung der jeweiligen Sozialstruktur bildete dabei einen unerlässlichen 
Kernbaustein. Für die unterschiedlichen Schulstufen wurden verschiedene Indikatorensets als Grund-
lage der Berechnung genutzt und personenscharf erhoben.  
 
Für die Grundschulen galten bisher die Indikatoren:  
 die Anzahl der Schüler*innen (Faktorwert 1),  
 der KIdS-Indikator1 (Faktorwert 3) sowie  
 der sozioökonomische Status der Schüler*innen (Faktorwert 3).  
Bei den weiterführenden Schulen wurden die Indikatoren:  
 Anzahl der Schüler*innen (Faktorwert 1),  
 Anteil der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf (Faktorwert 1) 
sowie  
 der sozioökonomische Status der Schüler*innen (Faktorwert 3) hinzugezogen.    
Bedingt durch unterjährig zugesteuerte Stellen für die Schulsozialarbeit aufgrund von Ratsbeschlüs-
sen sowie der starken Belastung der Schulen während der COVID-19-Pandemie wurde die Verteilung 
wiederholt ausgesetzt. Angesichts einer sich stetig verändernden Schüler*innenschaft bildet eine 
                                                 
1 Siehe Beschreibung in der Vorlage V/0741/2016: „ Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und 
Lebensmittelangelegenheiten hat aus den Daten der S chuleingangsuntersuchung mit dem sogenannten 
„Kompetenz-Indikator-der Schulanfänger“ (KIdS -Indikator) einen kindbezogenen, anonymisierten Indikator 
gebildet. Diese Daten werden flä chendeckend standardisiert erhoben und liegen sowohl auf Stad tteilebene als 
auch auf Einrich tungsebene von Kita bzw. Grundschule vor. Der KIdS -Indikator bez ieht sich auf die beiden 
Teilindikatoren 
- bisherige elterliche Förderung des Kindes durch Sport, Schwimmen, Musik und  
- die Kommunikationsfähigkeit des Kindes in deutscher Spra che im Rahmen der 
Schuleingangsuntersuchung.“

- 3 - 
V/0217/2024 
dauerhafte Verteilung der Personalressource allerdings nicht die tatsächliche Situation vor Ort in den 
Schulen ab.  
 
Mit dem Änderungsantrag zur Vorlage V/0106/2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die indikato-
renbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit und der Förderinseln weiterzuentwickeln, da u.a. für die 
Berechnung zum Schuljahr 2022/2023 auf veraltete Daten des KIdS -Indikators zurückgegriffen wer-
den musste. Dieser Wert aus den Schuleingangsuntersuchungen wird nicht mehr erhoben.   
 
 
2. Umgesetzter Personalbestand der kommunalen Schulsozialarbeit und der Förderinseln 
 
Zum aktuellen Zeitpunkt sind alle kommunalen Grund- und weiterführenden Schulen mit Schulsozial-
arbeit ausgestattet.  
 
Der umgesetzte Personalbestand für die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit beträgt 
im laufenden Schuljahr 2023/2024 für die Grundschulen 30,75 Vollzeitäquivalente. Die Vorgabe aus 
dem Haushaltsbegleitantrag „Schulsozialarbeit n achhaltig absichern!“, alle Grundschulen mit einer 
Grundversorgung von 0,50 Vollzeitäquivalenten auszustatten, ist damit erfüllt. Der Personalbestand 
für die weiterführenden Schulen beträgt 29,00 Vollzeitäquivalente. Die Hauptschulen erhalten zusätz-
lich jeweils 0,5 Vollzeitäquivalente Schulsozialarbeit außerhalb des indikatorenbasierten Verteilverfah-
rens zur Kompensation besonderer Bedarfe. 
Die Berufskollegs und Förderschulen sind außerhalb der indikatorenbasierten Verteilung mit der 
kommunal finanzierten Personalressource Schulsozialarbeit ausgestattet. Gemäß dem Änderungsan-
trag zu V/0106/2022 sollen Berufskollegs und Förderschulen möglichst in die Systematik der Vertei-
lung einbezogen werden. In der Weiterentwicklung der indexbasierten Verteilung wird dies überprüft.  
 
Die städtischen Förderschulen verfügen im Schuljahr 2023/2024 über 2,5 Vollzeitäquivalente 
Schulsozialarbeit. Der Personalbestand für die städtischen Berufskollegs beträgt 8,5 Vollzeitäquiva-
lente.  
 
Der Personalbestand für die Förderinseln beträgt seit dem Schuljahr 2021/2022 17,5 Vollzeitäquiva-
lente. Eine Neuverteilung der Förderinseln soll ebenfalls zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen. 
 
Unterjährigen Veränderungen in der Schullandschaft wird im Rahmen des bestehenden Personalbe-
standes bis zur nächsten Neuverteilung zum Schuljahr 2025/2026 Rechnung getragen.  
 
 
3. Prüfung Ansatz Landesindex 
 
Aufgrund des starken Zusammenhangs zwischen individuellen Bildungschancen und dem Elternhaus 
bildete das Kernstück der indikatorenbasierten Verteilung der kom munal finanzierten Schulsozialar-
beit bisher die soziale Struktur der Schüler*innenschaft. In der Vergangenheit wurde dieser Grad der 
sozialen Belastung an Münsters Schulen personenscharf eigens durch die Verwaltung ermittelt. Dies 
bedeutete einen erheblich en Aufwand. Aus diesem Grund war geplant, für die Neuverteilung 
2024/2025 den schulscharfen Sozialindex des Landes (sog. Landesindex) zu nutzen.  
 
Der Landesindex wurde 2019/2020 zum ersten Mal veröffentlicht und beruhte auf Zahlen aus dem 
Schuljahr 2018/2019. 2023 wurde eine Neuauflage angekündigt. Sowohl die Datenbasis als auch die 
Art der Berechnung sollten aktualisiert bzw. verbessert werden. Veröffentlicht wurde der Landesindex 
letztlich am 18.12.2023. Ein extern verfügbarer Index bietet eine erheblich e Ressourcenentlastung 
und liefert zudem die interkommunale Vergleichsperspektive. Nach der Veröffentlichung wurde aller-
dings deutlich, dass dies mit qualitativen Einschränkungen einhergeht.  
 
So wird im Landesindex der Grad der sozialen Belastung nicht pe rsonenscharf an den jeweiligen 
Schulstandorten erfasst, sondern eine sozialräumliche Annahme getroffen. Diese Annahme im Lan-
desindex kann z.B. durch Eltern, die ihr Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule

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V/0217/2024 
anmelden, erheblich von der tatsächlichen Situation an Schulen abweichen. Eine solche Bildungsmig-
ration bildungsaffiner Eltern macht die Situation insbesondere für Schulen in herausfordernden Lagen 
noch belastender, ohne dass sich diese Entwicklung in der sozialräumlichen Betrachtung des Lan-
desindex niederschlägt.  
 
Zudem ist ein weiteres Kriterium im Landesindex die nichtdeutsche Familiensprache. Durch die Prü-
fung des Landesindex anhand eigener Daten konnte aufgezeigt werden, dass der Landesindex in 
seiner Darstellung vor allem durch die nichtdeutsche Familiensprache geprägt wird und weit weniger 
durch den Aspekt der durch die Lebenslage beeinträchtigten individuellen Bildungschancen. Da Letz-
teres aber den Kern des Verteilungsschlüssels für die Schulsozialarbeit ausmacht, wurde nach der 
Prüfung des Landesindex entschieden, dass dieser nicht genutzt werden kann. Förderschulen und 
Berufskollegs werden grundsätzlich nicht im Landesindex abgebildet.  
Für die nächste Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und der För-
derinseln soll erneut der selbst erfasste, schul - und personenscharfe Index an den Schulen ermittelt 
werden. Dies ist aber wie ausgeführt mit einem erheblichen Aufwand verbunden und nach der späten 
Veröffentlichung des Landesindex nicht mehr zu einer Neuverteilung zum Schuljahr 2024/2025 mög-
lich. Der Vorschlag zur Neuverteilung wird Anfang 2025 folgen. 
 
 
 
 
I.V. 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

2299 Zeichen

Anlage A zur V/0217/2024 
Kurzüberblick 
Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die steuerbare Ressource der kommunal finanzierten 
Schulsozialarbeit indikatorenbasiert verteilt. Zum Schuljahr 2025/2026 erfolgt die nächste 
Verteilung. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwi-
ckeln. 
 
Teilziele: 
1. Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden 
Schülerin / eines jeden Schülers so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen aus-
zugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiografien zu eröffnen. 
2. Begrenzte Personalressourcen sollen bedarfsorientiert und nachvollziehbar eingesetzt 
werden. 
3. Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit sollen vermieden 
werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 
0603 
1601 
Leistungen für Schulen 
Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Allgemeine Finanzwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlagen: 
Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit  
 aus dem Schulgesetz NRW: § 5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschuli-
schen Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergänzende Angebote), § 80 (Abstimmung der 
Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfeplanung) 
 aus dem SGB VIII: § 11 (Schulbezogene Jugendarbeit), § 13 (Jugendsozialarbeit), § 13a 
(Schulsozialarbeit) § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen 
Einrichtungen. Entsprechungen finden sich in den §§ 3 - 14 Kinder- und Jugendförderge-
setz NRW.

Ratsbeschlüsse: V/0734/2015, V/0747/2016/1, V/0204/2018, V/0092/2020, V/0272/2021, 
V/0106/2022

Beratungsverlauf (4)

09.04.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 26.1 Vorberatung
Zur Sitzung
24.04.2024 Rat
TOP 32.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0217/2024
Typ
Vorlagen
Datum
25.03.2024
Erstellt
25.03.2024 12:25