V/0217/2024
Kommunal finanziertes Personal der Schulsozialarbeit und der Fördeinseln für das Schuljahr 2024/2025
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Beschlussvorlage
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V/0217/2024
V/0217/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Kommunal finanziertes Personal der Schulsozialarbeit und der Förderinseln für das Schuljahr
2024/2025
Beratungsfolge
09.04.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung
24.04.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat der Stadt Münster beschließt die Beibehaltung der bestehenden Verteilung des kom-
munal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und der Förderinseln für das Schuljahr
2024/2025.
Die Verwaltung wird beauftragt, die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit und
der Förderinseln weiterzuentwickeln und dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung und
Neuverteilung zum Schuljahr 2025/2026 vorzulegen.
Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Einbeziehung der Be-
rufskollegs und der Förderschulen in eine indexbasierte Verteilung zum Schuljahr 2025/2026
prüft.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2024 in den Produkt-
gruppen 0301, 0603, 1601 zur Verfügung.
Amt für Schule und
Weiterbildung
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
25.03.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Winkler
Telefon: 492-4060
WinklerC@stadt-
muenster.de
Herr Paschert
Telefon: 492-5890
Paschert@stadt-
muenster.de
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Begründung:
1. Einleitung
Der starke Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsteilhabe ist auch 20 Jahre nach
den ersten PISA-Ergebnissen Fakt im deutschen Bildungssystem. Bereits vor dem ersten S chultag
wird erkennbar, dass Kinder mit ungleichen Chancen ihre Bildungskarriere starten. Im Laufe der
Schulzeit wird dieser Zusammenhang nicht aufgelöst und setzt sich bis in die Abschlüsse und An-
schlussperspektiven fort. Der starke Zusammenhang zwischen dem Elternhaus und den individuellen
Bildungschancen ist seit den ersten PISA -Ergebnissen der größte Kritikpunkt am deutschen Bil-
dungssystem. Seit den ersten Ergebnissen wird aber auch deutlich, dass Faktoren wie der Sozial-
raum oder das Lernumfeld die individuellen Chancen verbessern können.
Die Ressourcenverteilung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln setzt an
der Verbesserung der individuellen Chancen an und nimmt daher die Zusammensetzung der Schü-
ler*innenschaft an den einzelnen Schulen in den Blick, um gezielt Ungleiches ungleich zu behandeln.
So werden Ressourcen nicht mit der Gießkanne, sondern zielgenau dort eingesetzt, wo der Nutzen
am größten ist. Nicht zuletzt stellt eine indexbasierte Verteilung Transparenz und Nachvollziehbarkeit
über den Ressourceneinsatz her. Mit Blick auf begrenzte Ressourcen ist eine indexbasierte Herange-
hensweise gebotener und zeitgemäßer denn je.
Innerhalb der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hat die Stadt Münster bereits
mit den Ratsbeschlüssen V/0741/2016 und V/0741/2016/1 eine indexbasierte Verteilung des kommu-
nal finanzierten Personals in der Schulsozialarbeit und der Förderinseln etabliert. Diese wurde erst-
mals zum Schuljahr 2017/2018 und zuletzt zum Schuljahr 2018/201 9 umgesetzt. Aus unterschiedli-
chen Gründen (siehe hierzu auch weiter unten) wurde die Neuverteilung der Ressourcen anschlie-
ßend mehrfach ausgesetzt.
Die schulspezifische Betrachtung der jeweiligen Sozialstruktur bildete dabei einen unerlässlichen
Kernbaustein. Für die unterschiedlichen Schulstufen wurden verschiedene Indikatorensets als Grund-
lage der Berechnung genutzt und personenscharf erhoben.
Für die Grundschulen galten bisher die Indikatoren:
die Anzahl der Schüler*innen (Faktorwert 1),
der KIdS-Indikator1 (Faktorwert 3) sowie
der sozioökonomische Status der Schüler*innen (Faktorwert 3).
Bei den weiterführenden Schulen wurden die Indikatoren:
Anzahl der Schüler*innen (Faktorwert 1),
Anteil der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf (Faktorwert 1)
sowie
der sozioökonomische Status der Schüler*innen (Faktorwert 3) hinzugezogen.
Bedingt durch unterjährig zugesteuerte Stellen für die Schulsozialarbeit aufgrund von Ratsbeschlüs-
sen sowie der starken Belastung der Schulen während der COVID-19-Pandemie wurde die Verteilung
wiederholt ausgesetzt. Angesichts einer sich stetig verändernden Schüler*innenschaft bildet eine
1 Siehe Beschreibung in der Vorlage V/0741/2016: „ Das Amt für Gesundheit, Veterinär - und
Lebensmittelangelegenheiten hat aus den Daten der S chuleingangsuntersuchung mit dem sogenannten
„Kompetenz-Indikator-der Schulanfänger“ (KIdS -Indikator) einen kindbezogenen, anonymisierten Indikator
gebildet. Diese Daten werden flä chendeckend standardisiert erhoben und liegen sowohl auf Stad tteilebene als
auch auf Einrich tungsebene von Kita bzw. Grundschule vor. Der KIdS -Indikator bez ieht sich auf die beiden
Teilindikatoren
- bisherige elterliche Förderung des Kindes durch Sport, Schwimmen, Musik und
- die Kommunikationsfähigkeit des Kindes in deutscher Spra che im Rahmen der
Schuleingangsuntersuchung.“
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dauerhafte Verteilung der Personalressource allerdings nicht die tatsächliche Situation vor Ort in den
Schulen ab.
Mit dem Änderungsantrag zur Vorlage V/0106/2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die indikato-
renbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit und der Förderinseln weiterzuentwickeln, da u.a. für die
Berechnung zum Schuljahr 2022/2023 auf veraltete Daten des KIdS -Indikators zurückgegriffen wer-
den musste. Dieser Wert aus den Schuleingangsuntersuchungen wird nicht mehr erhoben.
2. Umgesetzter Personalbestand der kommunalen Schulsozialarbeit und der Förderinseln
Zum aktuellen Zeitpunkt sind alle kommunalen Grund- und weiterführenden Schulen mit Schulsozial-
arbeit ausgestattet.
Der umgesetzte Personalbestand für die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit beträgt
im laufenden Schuljahr 2023/2024 für die Grundschulen 30,75 Vollzeitäquivalente. Die Vorgabe aus
dem Haushaltsbegleitantrag „Schulsozialarbeit n achhaltig absichern!“, alle Grundschulen mit einer
Grundversorgung von 0,50 Vollzeitäquivalenten auszustatten, ist damit erfüllt. Der Personalbestand
für die weiterführenden Schulen beträgt 29,00 Vollzeitäquivalente. Die Hauptschulen erhalten zusätz-
lich jeweils 0,5 Vollzeitäquivalente Schulsozialarbeit außerhalb des indikatorenbasierten Verteilverfah-
rens zur Kompensation besonderer Bedarfe.
Die Berufskollegs und Förderschulen sind außerhalb der indikatorenbasierten Verteilung mit der
kommunal finanzierten Personalressource Schulsozialarbeit ausgestattet. Gemäß dem Änderungsan-
trag zu V/0106/2022 sollen Berufskollegs und Förderschulen möglichst in die Systematik der Vertei-
lung einbezogen werden. In der Weiterentwicklung der indexbasierten Verteilung wird dies überprüft.
Die städtischen Förderschulen verfügen im Schuljahr 2023/2024 über 2,5 Vollzeitäquivalente
Schulsozialarbeit. Der Personalbestand für die städtischen Berufskollegs beträgt 8,5 Vollzeitäquiva-
lente.
Der Personalbestand für die Förderinseln beträgt seit dem Schuljahr 2021/2022 17,5 Vollzeitäquiva-
lente. Eine Neuverteilung der Förderinseln soll ebenfalls zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen.
Unterjährigen Veränderungen in der Schullandschaft wird im Rahmen des bestehenden Personalbe-
standes bis zur nächsten Neuverteilung zum Schuljahr 2025/2026 Rechnung getragen.
3. Prüfung Ansatz Landesindex
Aufgrund des starken Zusammenhangs zwischen individuellen Bildungschancen und dem Elternhaus
bildete das Kernstück der indikatorenbasierten Verteilung der kom munal finanzierten Schulsozialar-
beit bisher die soziale Struktur der Schüler*innenschaft. In der Vergangenheit wurde dieser Grad der
sozialen Belastung an Münsters Schulen personenscharf eigens durch die Verwaltung ermittelt. Dies
bedeutete einen erheblich en Aufwand. Aus diesem Grund war geplant, für die Neuverteilung
2024/2025 den schulscharfen Sozialindex des Landes (sog. Landesindex) zu nutzen.
Der Landesindex wurde 2019/2020 zum ersten Mal veröffentlicht und beruhte auf Zahlen aus dem
Schuljahr 2018/2019. 2023 wurde eine Neuauflage angekündigt. Sowohl die Datenbasis als auch die
Art der Berechnung sollten aktualisiert bzw. verbessert werden. Veröffentlicht wurde der Landesindex
letztlich am 18.12.2023. Ein extern verfügbarer Index bietet eine erheblich e Ressourcenentlastung
und liefert zudem die interkommunale Vergleichsperspektive. Nach der Veröffentlichung wurde aller-
dings deutlich, dass dies mit qualitativen Einschränkungen einhergeht.
So wird im Landesindex der Grad der sozialen Belastung nicht pe rsonenscharf an den jeweiligen
Schulstandorten erfasst, sondern eine sozialräumliche Annahme getroffen. Diese Annahme im Lan-
desindex kann z.B. durch Eltern, die ihr Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule
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anmelden, erheblich von der tatsächlichen Situation an Schulen abweichen. Eine solche Bildungsmig-
ration bildungsaffiner Eltern macht die Situation insbesondere für Schulen in herausfordernden Lagen
noch belastender, ohne dass sich diese Entwicklung in der sozialräumlichen Betrachtung des Lan-
desindex niederschlägt.
Zudem ist ein weiteres Kriterium im Landesindex die nichtdeutsche Familiensprache. Durch die Prü-
fung des Landesindex anhand eigener Daten konnte aufgezeigt werden, dass der Landesindex in
seiner Darstellung vor allem durch die nichtdeutsche Familiensprache geprägt wird und weit weniger
durch den Aspekt der durch die Lebenslage beeinträchtigten individuellen Bildungschancen. Da Letz-
teres aber den Kern des Verteilungsschlüssels für die Schulsozialarbeit ausmacht, wurde nach der
Prüfung des Landesindex entschieden, dass dieser nicht genutzt werden kann. Förderschulen und
Berufskollegs werden grundsätzlich nicht im Landesindex abgebildet.
Für die nächste Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit und der För-
derinseln soll erneut der selbst erfasste, schul - und personenscharfe Index an den Schulen ermittelt
werden. Dies ist aber wie ausgeführt mit einem erheblichen Aufwand verbunden und nach der späten
Veröffentlichung des Landesindex nicht mehr zu einer Neuverteilung zum Schuljahr 2024/2025 mög-
lich. Der Vorschlag zur Neuverteilung wird Anfang 2025 folgen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0217/2024 Kurzüberblick Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die steuerbare Ressource der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit indikatorenbasiert verteilt. Zum Schuljahr 2025/2026 erfolgt die nächste Verteilung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwi- ckeln. Teilziele: 1. Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden Schülerin / eines jeden Schülers so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen aus- zugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiografien zu eröffnen. 2. Begrenzte Personalressourcen sollen bedarfsorientiert und nachvollziehbar eingesetzt werden. 3. Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit sollen vermieden werden. Finanzierung Produktgruppe: 0301 0603 1601 Leistungen für Schulen Förderung von benachteiligten jungen Menschen Allgemeine Finanzwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlagen: Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit aus dem Schulgesetz NRW: § 5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschuli- schen Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergänzende Angebote), § 80 (Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhilfeplanung) aus dem SGB VIII: § 11 (Schulbezogene Jugendarbeit), § 13 (Jugendsozialarbeit), § 13a (Schulsozialarbeit) § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Entsprechungen finden sich in den §§ 3 - 14 Kinder- und Jugendförderge- setz NRW. Ratsbeschlüsse: V/0734/2015, V/0747/2016/1, V/0204/2018, V/0092/2020, V/0272/2021, V/0106/2022
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0217/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2024
- Erstellt
- 25.03.2024 12:25