2907/2025
Besetzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) - beratende Pflichtmitglieder
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 2907/2025 Freigabedatum 04.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) - beratende Pflichtmitglieder Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die in Anlage 1 aufgeführten Personen als beratende Pflichtmit- glieder des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis. Rat 13.11.2025 2 Begründung: § 5 Abs. 1 S. 1 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Nord- rhein-Westfalen (AG-KJHG NRW) enthält abschließende Aufzählungen, welche beratenden Mitglieder pflichtig in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden müssen: 1.) Der Hauptverwaltungsbeamte Herr Oberbürgermeister Burmester oder als Vertretung Herr Beigeordneter Voigtsberger – Dez. IV § 5 Abs. 1 Nr. 1 1. AG-KJHG NRW 2.) Die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Frau Niederlein oder ihre Stellver- treterin Frau Frank § 5 Abs. 1 Nr. 2 1. AG-KJHG NRW 3.) Eine Richterin/ ein Richter des Vormundschafts- oder Familiengerichtes oder eine Jugend- richterin/ ein Jugendrichter, benannt vom Präsidenten des Landgerichtes Köln § 5 Abs. 1 Nr. 3 1. AG-KJHG NRW 4.) Eine Vertreterin/ ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, benannt von dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Köln § 5 Abs. 1 Nr. 4 1. AG-KJHG NRW 5.) Eine Vertreterin/ ein Vertreter der Schulen, benannt von der Bezirksregierung Köln § 5 Abs. 1 Nr. 5 1. AG-KJHG NRW 6.) Eine Vertreterin/ ein Vertreter der Polizei, benannt von dem Polizeipräsidenten Köln § 5 Abs. 1 Nr. 6 1. AG-KJHG NRW 7a.) Eine Vertreterin/ ein Vertreter der katholischen Kirche, benannt von dem Katholischen Stadtdekanat Köln § 5 Abs. 1 Nr. 7 1. AG-KJHG NRW 7b.) Eine Vertreterin/ ein Vertreter der evangelischen Kirche, benannt von dem Evangelischen Kirchenverband Köln und Region § 5 Abs. 1 Nr. 7 1. AG-KJHG NRW 7c.) Eine Vertreterin/ ein Vertreter der jüdischen Kultusgemeinde, benannt von dem Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln § 5 Abs. 1 Nr. 7 1. AG-KJHG NRW 8.) Eine Vertreterin / ein Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration § 5 Abs. 1 Nr. 8 1. AG-KJHG NRW 3 9.) Eine Vertreterin / ein Vertreter des Jugendamtselternbeirats, benannt von der/dem Vorsitzenden § 5 Abs. 1 Nr. 9 1. AG-KJHG NRW 10.) Eine Vertreterin/ ein Vertreter örtlicher Jugendringe § 5 Abs. 1 Nr. 10 1. AG-KJHG NRW 11.) Eine Vertreterin/ ein Vertreter örtlicher Jugendselbstvertretungen § 5 Abs. 1 Nr. 11 1. AG-KJHG NRW Die vorgenannten Pflichtmitglieder sowie deren persönliche Vertretungen werden entsandt und müssen nicht gewählt werden. Die berechtigten Institutionen wurden mit Schreiben vom 19.08.2025 gebeten, entsprechende Vertreterinnen und Vertreter zu benennen. Die entsandten Personen sind in Anlage 1 zusam- mengestellt. Seitens der örtlichen Jugendselbstvertretungen wurde bisher kein Vorschlag eingereicht. Dies kann jederzeit nachgeholt und dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Rat der Stadt Köln zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Die Wahl zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration fand zeitgleich mit der Kommunalwahl statt. Da sich der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bis zur Wahlsitzung des Rates noch nicht zusammengefunden hat, wird die Benennung der jeweili- gen Pflichtmitglieder zunächst zurückgestellt. Anlagen
Anlage 1: Vorgeschlagene Pflichtmitglieder für den JHA
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Institution Hauptmitglied Vertretung Landgericht Köln Bos, Gabriele Potthoff, Katharina Bundesagentur für Arbeit Salz, Simone Holtz, Vera Bezirksregierung Köln, Vertretung der Schulen Reinerth, Melitta Biermann, Ulrike Polizei Köln Reuther, Bernd Trippe, Ralf Katholisches Stadtdekanat Köln Rustemeyer, Bernd Zimmermann, Josef Evangelischer Kirchenverband Köln und Region Gröger, Christian Drewes, Daniel Synagogen-Gemeinde Köln Raab, Jennifer Sallmon, Alina Vertretung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration JAEB Koch, Martina Heck, Denise Kölner Jugendring e.V. Marx, Marcel Braun, Andrej erst nach konstituierender Sitzung Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2907/2025 Pflichtmitglieder - Benennung zur Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses 2025 Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 3 S. 1 1. AG-KJHG NRW
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2907/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.11.2025
- Erstellt
- 02.10.2025 13:14