3199/2021
9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
2209 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3199/2021 Freigabedatum 05.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Er- hebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefügten Fassung. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 16.254.622 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Siehe Anlagen. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund von internem Beratungsbedarf konnte die Vorlage nicht fristgerecht bereitgestellt werden. Dennoch ist das Ziel des Rates, die Gebührensatzungen in die Novembersitzung des Rates einzu- bringen, zu halten. Dies ist auch angesichts des benötigten zeitlichen Vorlaufs zur Veranlagung der Gebühren sowie Ausfertigung und Zustellung der Gebührenbescheide im Nachgang zur Ratsent- scheidung erforderlich. Anlagen Anlage 1 Begründung Anlage 2 Gebührenberechnung Anlage 3 Ergebnis Bezirksvertretungen 3 Anlage 4 Synopse Anlage 5 Satzungstext
Anlage 2_Gebührenberechnung Stand 31.08.2021
3695 Zeichen
StrReinS_2022_Anlage 2_Gebührenberechnung Stand 03.09.2021 Anlage 2.1 Berechnung der Straßenreinigungsgebühren Gebühren 2022 Summe 2022 Gehwege FG Straßenreinigung FB FB mngGab* FB FB mngGab* Anliegerfrontmeter 7.812.070 m 1.868.722 m 13.711 m 2.372.097 m 67.473 m 3.378.871 m 111.196 m Frontmeter 8.743.730 m 2.115.862 m 16.421 m 2.646.801 m 71.951 m 3.771.968 m 120.727 m Vorjahr Frontmeter 8.681.581 m 2.097.857 m 16.421 m 2.636.937 m 71.462 m 3.739.359 m 119.544 m Anliegerentgelt AWB 53.309.578 € 4,05 €/m 13,44 €/m 4,05 €/m 13,44 €/m 9,90 €/m 14,32 €/m 53.309.578 € 7.568.325 € 184.276 € 9.606.994 € 906.837 € 33.450.819 € 1.592.327 € Frontmeterentgelt AWB 53.309.578 € 3,58 €/m 11,22 €/m 3,63 €/m 12,60 €/m 8,87 €/m 13,19 €/m 53.309.578 € 7.568.325 € 184.276 € 9.606.994 € 906.837 € 33.450.819 € 1.592.327 € Reinigung Radwege 2.605.823 € 0,54 €/m 0,55 €/m 2.605.823 € 1.148.259 € 1.457.564 € Straßenbegleitgrün 1.848.879 € 0,39 €/m 0,39 €/m 1.848.879 € 814.711 € 1.034.168 € Mittelalleen 528.483 € 0,11 €/m 0,11 €/m 528.483 € 234.784 € 293.699 € Zwischensumme AWB 58.292.763 € 4,62 €/m 11,22 €/m 4,68 €/m 12,60 €/m 8,87 €/m 13,19 €/m 58.292.763 € 9.766.079 € 184.276 € 12.392.425 € 906.837 € 33.450.819 € 1.592.327 € Entsorgung Kehricht AVG 780.780 € 0,05 €/m 0,16 €/m 0,05 €/m 0,18 €/m 0,13 €/m 0,19 €/m 780.780 € 110.847 € 2.698,93 € 140.705 € 13.282 € 489.926 € 23.321 € Verwaltungskosten Stadt Köln 858.042 € 0,10 €/m 0,10 €/m 0,10 €/m 0,10 €/m 0,10 €/m 0,10 €/m 858.042 € 207.634 € 1.611,43 € 259.737 € 7.061 € 370.152 € 11.847 € Schmutzwasser 16.000 € 0,0011 €/m 0,0034 €/m 0,0011 €/m 0,0038 €/m 0,0027 €/m 0,0040 €/m 16.000 € 2.272 € 55 € 2.883 € 272 € 10.040 € 478 € Zwischensumme AWB, AVG, Stadt Köln 59.947.585 € 4,77 €/m 11,49 €/m 4,83 €/m 12,89 €/m 9,10 €/m 13,48 €/m 59.947.585 € 10.086.832 € 188.642 € 12.795.750 € 927.452 € 34.320.936 € 1.627.973 € Ausgleich -625.000 € -0,04 €/m -0,13 €/m -0,04 €/m -0,15 €/m -0,10 €/m -0,15 €/m -625.000 € -88.731 € -2.160 € -112.632 € -10.632 € -392.176 € -18.668 € Summe 59.322.585 € 4,73 €/m 11,36 €/m 4,79 €/m 12,74 €/m 8,99 €/m 13,33 €/m 59.322.585 € 9.998.101 € 186.481 € 12.683.118 € 916.820 € 33.928.760 € 1.609.305 € %-Anteil Gebührenzahler (feststehend) 61,5% 82% 98% 88% 77% 70% Gebühren 2022 Anteil Gebührenzahler 46.789.662 € 2,91 €/m 9,31 €/m 4,70 €/m 11,21 €/m 6,93 €/m 9,33 €/m 46.789.662 € 6.148.832 € 152.914 € 12.429.456 € 806.802 € 26.125.145 € 1.126.513 € Gebühren 2022 Anteil Kämmerer 12.532.922 € 1,82 €/m 2,04 €/m 0,10 €/m 1,53 €/m 2,07 €/m 4,00 €/m %-Anteil Kämmerer 38,5% 18% 2% 12% 23% 30% 12.532.922 € 3.849.269 € 33.567 € 253.662 € 110.018 € 7.803.615 € 482.791 € * mit niveaugleichem Gehwegausbau Gebührenveränderung Anteil Gebührenzahler * mit niveaugleichem Gehwegausbau Gebühren 2022 46.789.662 € 2,91 €/m 9,31 €/m 4,70 €/m 11,21 €/m 6,93 €/m 9,33 €/m Gebühren 2021 45.670.032 € 2,85 €/m 9,16 €/m 4,62 €/m 11,03 €/m 6,81 €/m 9,17 €/m 1.119.630 € 0,05 €/m 0,15 €/m 0,08 €/m 0,18 €/m 0,11 €/m 0,16 €/m 1,89% 1,61% 1,71% 1,65% 1,66% 1,77% Ø Gebührenveränderung 1,70% 1,70% 0,25% 0,01% 0,46% 0,03% 0,92% 0,04% Kämmereranteile Summe 2022 Anteil Kämmerer (s.o.) 12.532.922 € Winterdienst 3.721.700 € Gesamt 16.254.622 € in % (aller Kostenbestandteile) 26% Hauptstraßen Anliegerstraßen Veränderung Seite 1 von 2 StrReinS_2022_Anlage 2_Gebührenberechnung Stand 03.09.2021 Anlage 2.2 Diagramm Fahrbahn, Gehweg, FG Reinigung 81,41% Laub-/Blütenbeseitigung 7,52%Entsorgung Kehricht AVG 1,30%Reinigung Radwege 4,35%Straßenbegleitgrün 3,08%Mittelalleen 0,88%Schmutzwasser 0,03%Verwaltungskosten 1,43%Leistungen in der Straßenreinigungsgebühr 2022 91,66% Kernleistung8,34% Zusatzleistung Seite 2 von 2
Anlage 1_Begründung
3065 Zeichen
Anlage 1
Begründung Straßenreinigung
Allgemeines
Die Stadt Köln ist nach § 1 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW (StrReinG NRW)
verpflichtet, in ihren geografischen Grenzen die öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener
Ortslagen zu reinigen, Bundesfernstraßen und Landstraßen jedoch nur, soweit es sich um
Ortsdurchfahrten handelt. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung bedient sie sich der AWB
(Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) sowie der AVG (Abfallentsorgungs - und
Verwertungsgesellschaft Köln mbH).
Grundlegende Gebührenentwicklung
Für das Jahr 2022 muss mit einer Gebührenerhöhung um durchschnittlich +1,70 % gerechnet
werden (Vorjahreserhöhung +0,64 %). Maßgeblich hierfür sind die folgenden Einflussgrößen:
Kosten Logistik AWB
In dem „Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung“ wurden die Entgelte der AWB je
Anliegerfrontmeter vereinbart. Die Logistikentgelte für die AWB steigen gegenüber dem Vorjahr
durch die vertraglich vereinbarte Preisgleitung von 2021 nach 2022 um +2,29 %. Die Preisgleitung
berücksichtigt die Kostenfaktoren Personal, Reparatur und Wartung, Dieselkraftstoffe, gleitende
Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie einen nicht gleitenden Fixkostenanteil und wird
jährlich anhand fest definierter Indizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben. Im
Wesentlichen resultiert die Steigerung der Entgelte hier aus dem Personalkostenfaktor, welcher
mit einem Anteil von 75 % Berücksichtigung findet. Die Veränderungen resultieren insbesondere
aus der Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes aus 2020-2022.
In der als Anlage 2.1 der Beschlussvorlage beigefügten Gebührenberechnung werden die
AWBEntgelte je Front meter umgerechnet, um die Gesamtkosten auf die einzelnen
Straßenreinigungskategorien zu verteilen. Die Frontmeter steigen gegenüber 2021 um rd. +62
Tsd. Meter bzw. +0,72 %.
Insgesamt steigen die Kosten für die Logistik AWB gegenüber dem Vorjahr um rd. +1.644 T€.
Kosten Entsorgung AVG
Der Preis für die Entsorgung des Kehrichts sinkt gegenüber 2021 um 0,74 €/t. Die
Kostensenkungen resultieren im Wesentlichen aus den prognostizierten Mengenveränderungen
als auch aus reduzierten Anlagenkosten. Die Kehrichtmenge steigt gegenüber dem Vorjahr von
4.420 t auf 5.500 t in 2022, was auf deutlich gestiegene Ist -Mengen in den vergangenen zwölf
Monaten zurückzuführen ist. Insgesamt steigen somit die Kosten für die Kehrichtentsorgung
gegenüber dem Vorjahr um rd. +150 T€.
1
Anlage 1
Verwaltungskosten Stadt Köln
Die Verwaltungskosten betragen für das Jahr 2022 858 T€. Die Verwaltungskosten steigen damit
um rd. +26 T€ gegenüber dem Vorjahr.
Ausgleichsbetrag
Die Überdeckung aus 2020 beträgt rd. 1.773 T€. In der Gebührenkalkulation ist eine Überdeckung
in Höhe von 625 T€ aus den Vorjahren gebührenmindernd berücksichtigt (Vorjahr -131 T€). Die
Überdeckung resultiert im Wesentlichen aus der in 2020 erfolgten Mehrwertsteuer-Senkung von
19 % auf 16 %. Ein Ausgleich ist gemäß § 6 KAG NRW innerhalb von vier Jahren vorzunehmen.
2
Anlage 6 Auszug Beschlussprotokoll 25.11.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe
1710 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 28.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung Betriebsausschuss Abfallwirtschaftbetrieb der Stadt Köln vom 25.11.2021 öffentlich 3.3 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 3199/2021 3.3.1 Gemeinsamer Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion zu TOP 3.3 - 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (3199/2021) AN/2446/2021 Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den gemeinsamen Änderungs- antrag abstimmen: Beschluss: In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt ergänzt: Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 2 x herabgesetzt. Abstimmungsergebnis Einstimmig zugestimmt Anschließend stellt sie den geänderten Beschlusstext zur Abstimmung: geänderter Beschluss: Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini- gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg- ten Fassung mit folgender Änderung: In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt er- gänzt: Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 2 x herabgesetzt. Abstimmungsergebnis Einstimmig zugestimmt
Anlage 3_Ergebnisse BV 1 - 9
7768 Zeichen
Anlage 3 Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen über Änderungen des Straßenreinigungsverzeichnisses für das Kalenderjahr 2022 Das Straßenreinigungsverzeichnis - StrReinV - unter liegt aus sachlichen und rechtlichen Gründen ständiger Fortschreibung. Für die Fortschre ibung sind vom Rat beschlossene neue Widmungen von Straßen, Umbenennungen und Einziehung en öffentlicher Straßen oder - abschnitte, geänderter Straßenausbau, geänderte Ver kehrsführung, geänderte Verkehrsver- hältnisse, verminderter oder erhöhter Verschmutzung sgrad sowie betriebstechnische und organisatorische Erfordernisse ursächlich. Sie wirk en sich auf die notwendigen Festsetzun- gen der Straßenart, der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen - Reinigungshäufigkeit -, der Reinigungsverpflichteten neu oder verändernd aus. Die Vorschläge berücksichtigen insbesondere bei der Übertragung der Reinigung auf Grundstückseigentümer/Anlieger die Zumutbarkeit der Reinigungspflicht, die technisch- wirtschaftliche Durchführbarkeit städtischer Reinig ung sowie die Bebauungsstruktur von Straßen. Die darauf beruhenden Vorschläge hat die Verwaltung den Bezirksvertretungen zur Aus- übung des Anhörungsrechtes gem. § 19 (4) der Hauptsatzung vorgelegt. Soweit nach Beschlussfassung der Bezirksvertretunge n noch Ergänzungen/Änderungen er- forderlich waren, wurden diese hinter dem Ergebnis der Bezirksvertretung aufgeführt. Die jeweilige Bezirksvertretung wurde zwischenzeitlich über die notwendigen Änderungen in- formiert. 2 Stadtbezirk 1 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 hat unter TOP 3.11 in ihrer Sitzung am 10.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: “ Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre- tung wurde hierüber nachträglich informiert): • Magnusstr. Platzfläche zwischen Magnusstr. und Friesenstr. Präzisierung • Neusser Platz von Weißenburgstr. bis Neusser Wall Platzfläche an der Neusser Straße Platzfläche am Neusser Wall Erhöhung der Reinigungshäufigkeit des Neusser Platz es aufgrund Zunahme der Ver- schmutzung auf Vorschlag der Bezirksvertretung Inne nstand (gem. Beschlussprotokoll vom 07.09.2021). 3 Stadtbezirk 2 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 hat unter TOP 9.1.3 in ihrer Sitzung am 14.06.2021 Beschluss gefasst: “ Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.“ Abstimmungsergebnis : Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend Herr Hertel, Frau Sandow und Herr Schmitt) Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre- tung wurde hierüber nachträglich informiert): • Sürther Feldallee von Eygelshovener Str. bis Feldhamsterstraße Berichtigung 4 Stadtbezirk 3 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 hat unter TOP 9.1.3 in ihrer Sitzung am 14.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: “ Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis : Einstimmig zugestimmt.“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen. 5 Stadtbezirk 4 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 hat unter TOP 9.6 in ihrer Sitzung am 31.05.2021 folgenden Beschluss gefasst: “ Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.“ Abstimmungsergebnis : Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Pehoviak (Klima Freun- de).“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen. 6 Stadtbezirk 5 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 hat unter TOP 9.1.11 in ihrer Sitzung am 17.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: „Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschafts- betriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis : Einstimmig zugestimmt“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen. 7 Stadtbezirk 6 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 hat unter TOP 9.2.1 in ihrer Sitzung am 17.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: „Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis : Einstimmig beschlossen.“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen. 8 Stadtbezirk 7 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 hat unter TOP 6.3 in ihrer Sitzung am 17.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: „Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbe- triebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Stra- ßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis : Einstimmig zugestimmt.“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen. 9 Stadtbezirk 8 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 8 hat unter TOP 8.1.7 in ihrer Sitzung am 10.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: „ Beschluss : Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbe- triebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Stra- ßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis : Einstimmig bei Enthaltung der Bezirksvertreterin Dickas (Die PARTEI) zugestimmt.“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 8 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen. 10 Stadtbezirk 9 Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 hat unter TOP 9.1.2 in ihrer Sitzung am 14.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: „ Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Abstimmungsergebnis : Einstimmig beschlossen“ Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.
Anlage 5_Satzungstext
13155 Zeichen
1 Anlage 5 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Köln (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom . .2021 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom _____ 2021 aufgrund der §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (SGV. NRW. 2061) in Verbindung mit den §§ 2, 4, 6, 12 und 20 des Kommunalabga- bengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (SGV. NRW. 610) und den §§ 7 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: I. Die Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreini- gungsgebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012 in der Fas- sung der 8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2020 (ABl. Stadt Köln 2020 Nr. 104, S. 1629 ff.), wird wie folgt geändert: 1. Das Straßenreinigungsverzeichnis nach § 3 der Straßenreinigungssatzung wird geändert. Die Änderungen ergeben sich aus der Anlage 1 dieser Satzung; die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. 2. In § 2 Abs. 1 (Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentü- mer/innen) wird Satz 2 wie folgt geändert. „(1) ... Werden Straßen oder Straßenabschnitte innerhalb der geschlossenen Ortsla- ge, die im anliegenden Straßenverzeichnis nicht aufgeführt sind, dem öffentli- chen Verkehr gewidmet, wird die Reinigungspflicht den Anliegern ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Widmung auf der Internetseite der Stadt Köln auferlegt.“ 3. § 7 Abs. 2 Nr. 1 (Gebührenbemessung) erhält folgende Fassung: „Maßgebend sind alle an erschließende Straßen angrenzende und diesen zuge- wandte Grundstücksseiten (Frontlänge). Der erschließenden Straße zugewandt ist eine Grundstücksseite, soweit sie parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad zur erschließenden Straße verläuft; dabei kommen nur die der erschließenden Straße nächstgelegenen Grundstücksseiten in Ansatz; keine zugewandten Seiten sind die hinter angrenzenden und zugewandten Fronten liegenden und damit abge- wandten Seiten.“ 2 4. § 7 Abs. 2 Nr. 3 (Gebührenbemessung) erhält folgende Fassung: „Ist ein Grundstück ausschließlich als Hinterlieger zu veranlagen, so sind lediglich die zwei längsten zugewandten Seiten zur Veranlagung heranzuziehen. Weist ein Anliegergrundstück zugleich zugewandte Seiten auf, so ist neben den angrenzen- den Seiten lediglich die längste der zugewandten Seiten zur Veranlagung heranzu- ziehen.“ 5. § 8 Abs. 1 (Gebührensatz) erhält folgende Fassung: „(1) Der Gebührensatz für ein Kalenderjahr je Meter der Grundstücksseiten ent- lang der erschließenden Straße bei wöchentlich einmaliger Reinigung beträgt 1. für Fahrbahnen 1.1 von Anliegerstraßen 1.1.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau 4,70 € 1.1.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau 11,21 € 1.2 von Hauptstraßen 1.2.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau 2,91 € 1.2.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau 9,31 € Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau sind Fahrbahnen, an denen kein abgegrenzter Gehweg vorhanden ist. Soweit Fahrbahnen von Straßen unter die Ziffern 1.1.2 und 1.2.2 fallen, sind sie in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung genannt. Diese Anlage ist Bestandteil der Satzung. 2. Gehwegen 6,93 € 3. Fußgängergeschäftsstraßen 9,33 € II. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2022 Straßenreinigungsverzeichnis gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS S T A D T B E Z I R K 1 Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Aachener Str. von Habsburger Ring bis Schmalbeinstr. H 7 7 von Schmalbeinstr. bis Innere Kanalstr. H 3 3 Am Hof von Wallrafplatz bis Sporergasse FG 16 von Sporergasse bis Kurt-Hackenberg-Platz A 16 16 Verbindungsweg zum Laurenzgittergäßchen G 5 An der Rechtschule von Wallrafplatz bis Richartzstr. FG 13 von Richartzstr. bis Tunisstr. A 11 11 Brückenstr. von Hohe Str. bis Ludwigstr. FG 13 von Ludwigstr. bis Kolumbastr./Herzogstr. A 6 6 Brüsseler Str. von Lindenstr. bis Aachener Str. A 6 6 von Aachener Str. bis Brüsseler Platz A 7 7 von Brüsseler Platz bis Venloer Str. A 7 7 Heinsbergstr. von Kyffhäuserstr. bis Zülpicher Str. A 9 9 von Zülpicher Str. bis Rathenauplatz A 6 6 Herzogstr. von Schildergasse bis Hausnr. 4/9 FG 13 von Hausnr. 4/9 bis Brückenstr./Glockengasse H 11 11 Ina-Gschlössl-Weg G 7 Johannisstr. Platzfläche an der Trankgasse FG 16 Unterführung bis Goldgasse H 14 14 von Goldgasse bis Machabäerstr. H 6 6 Omnibusbahnhof A 14 14 Bereich zwischen Servasgasse und Jakordenstr. A 6 Lindenstr. von Habsburgerring bis Roonstr. H 7 7 von Roonstr. bis Bachemer Str. H 6 6 Magnusstr. von St.-Apern-Str. bis Friesenwall H 5 5 Platzfläche zwischen Magnusstr. und Friesenstr. G 5 von Friesenwall bis Hohenzollernring H 7 7 Verbindungsweg zur Römergasse x Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Neusser Platz von Weißenburgstr. bis Neusser Wall H 7 7 Platzfläche an der Neusser Str. H 7 Platzfläche am Neusser Wall G 7 Richard-Wagner-Str. von Habsburger Ring bis Moltkestr. H 7 7 von Moltkestr. bis Bundesbahnüberführung H 7 7 von Bundesbahnüberführung bis Aachener Str. H 3 3 S T A D T B E Z I R K 2 Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Raderthalgürtel H 3 3 Sürther Feldallee von Eygelshovener Str. bis Feldhamsterstraße x von Eygelshovener Str. bis Zitronenfalterstraße 88 A 1 x Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg S T A D T B E Z I R K 3 Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger An der Alten Post Stichstraße entlang den Häusern 22-28 x von Aachener Str. bis Ostlandstr. A 3 3 von Ostlandstr. bis Potsdamer Str. A 1 1 Im Toennesfeld von der Stichstraße in Höhe Im Toennesfeld 6a entlang der Grundstücke Im Toennesfeld 8 bis 30, 38 bis 46, 54 bis 64 und 23 bis Am Aspelkreuz x Verbindungsweg von Im Toennesfeld 1 bzw. 6a bis Auf der Aspel x Verbindungsweg von Im Toennesfeld 29a bzw. 35 bis Auf der Aspel x Verbindungsweg zwischen Im Toennesfeld 30 bis 36 und 38 x Verbindungsweg zwischen Im Toennesfeld 46 und 48 bis 52 x Verbindungsweg zum Strohblumenweg zwischen Im Toennesfeld 18a und 20 x Piusstr. von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2 Stüttgerhofweg von Salzburger Weg bis Wendehammer A 1 x Wohnwege zu Nr. 18 und 20, 22a und 22b x Stichstraße zu Nr. 42-48 x x Wohnwege zu Nr. 26a-28, 30a-32 und 34a-38 x Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg S T A D T B E Z I R K 4 Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Adolf-Grimme-Allee von Butzweilerhofallee bis Wendeanlage A 1 x von Wendeanlage neben Am Coloneum 7 bis zum abgepollerten Fußgängerbereich x x Ahornweg von Häuschensweg bis Am Haselbusch A 1 1 von Am Haselbusch bis Am Rosenhof A 1 1 Am Haselbusch A 1 1 Verbindungsstraße zwischen Hausnr. 7 und 9 zu An den Birken/Am Rosenhof A 1 1 August-von-Willich-Str. von Nr. 1-11 (bebaute Seite) A 1 x gegenüberliegende Seite A 1 von Nr. 11 und gegenüber bis Franz-Raveaux-Str. x bis Wendehammer in Höhe Hausnr. 125 A 1 1 Verbindungsweg zur Altenhofstr. x Wege entlang den Hausgrundstücken Nr. 13-45 und Nr. 57-77 x Verbindungsweg zwischen Nr. 119 und 121 zum Parkplatz Henriette- Ackermann-Str. x Verbindungsweg zur Käthe-Kernchen-Str. x Bertha-Sander-Str. x Börnestr. A 2 2 Parkplatz A 2 Buschweg von Militäringstr. bis Sternheimstr. und gegenüber A 2 2 von Sternheimstr. bis Nr. 39 (bebaute Seite) A 2 2 von Sternheimstr. bis gegenüber Nr. 39 (unbebaute Seite) A 2 von Nr. 39 und gegenüber bis Obere Dorfstr. A 2 2 Stichstraße zwischen Untere und Obere Dorfstr. (vor Nr. 53 und Nr. 55) x x Daimlerstr. A 2 Stichstraße zu Nr. 7-13 x x Wohnwege zu Nr. 1-5, 2-6, 8-12 x Verbindungsweg von Nr. 13 zur Westendstr. x Verbindungsweg zwischen Daimlerstr. 16 und Bodenheimerstr. 32 x Dechenstr. A 2 2 Stichstraße neben Takustr. 57 zur Takustr. 41b A 2 Gehweg ungerade Hausnummernseite A 2 Verbindungsweg zur Gustav-Freytag-Str. x Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Jüssenstr. von Wendehammer vor Nr. 1/2/1A bis Gerhard-Bruders-Str. A 1 1 von Gerhard-Bruders-Str. bis Masiusstr. A 1 1 Masiusstr. von Fronhofstr. bis Gerhard-Bruders-Str. A 1 1 von Gerhard-Bruders-Str. bis Am Nußberger Pfad x x von Am Nußberger Pfad bis Jüssenstr. x von Jüssenstr. bis Peter-Franzen-Str. x x Zufahrt zu Nr. 37-41 x S T A D T B E Z I R K 5 Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Niehler Kirchweg von Grundstücksgrenze Hausnr. 39 und gegenüber bis Neusser Str. H 1 x Parkplatz gegenüber Hausnr. 39 A 1 von Neusser Str. bis Nordseite Stadtbahnunterführung H 2 2 von Nordseite Stadtbahnunterführung bis Friedrich-Karl-Str. H 2 2 von Friedrich-Karl-Str. bis Niehler Str. H 1 1 Niehler Str. von Innere Kanalstr. bis Stadtbahnunterführung H 3 3 von Stadtbahnunterführung bis Graditzer Str. H 1 1 Parkplatz an der Weidenpescher Str. A 1 Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße S T A D T B E Z I R K 6 Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Rudolf-Schmidt-Weg x Volkhovener Weg von Pingenweg bis Stallagsweg H 1 x Platzfläche neben Volkhovener Weg 120 x Platzfläche Ecke Willmuther Weg H 1 Wohnwege zu Hausnr. 127 bis Hausnr. 149 x bebaute Seite bis S-Bahn-Trasse H 1 x bis einschließlich Hausnr. 184 und gegenüber x x 3. Fahrbahn von Hausnr. 195 bis Hausnr. 211 x x entlang Hausnr. 210 und gegenüber x x von Hausnr. 213 bis Lerchenspornweg x x Fußweg gegenüber Hausnr. 199/201 zum Volkhovener Weg x Stichstraße neben Hausnr. 215a bis zu den Stellplätzen x Verbindungsweg zum Grasnelkenweg x Walter-Dodde-Weg von Bruchstr. bis Berrischstr. A 1 1 von Berrischstr. bis Sinnersdorfer Str. A 1 x Stichstraße zu Hausnr. 3-17 x x Werrastr. von Weichselring bis Okerstr. und gegenüber A 1 1 von Okerstr. und gegenüber bis Wendehammer x Stichweg zu Rückfront Weserpromenade 101 mit Treppenanlage A 1 von Weichselring bis Weserpromenade einschließlich des Verbindungsweges zwischen Weichselring 153 und 155 x von Werrastr. 1 bis Zufahrt zu den Garagen x x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße S T A D T B E Z I R K 7 Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Breslauer Str. von Fauststr. bis Königsberger Str. H 1 x Parkplatz Ecke Fauststr. mit Gehweg entlang des Parkplatzes bis Frankfurter Str. A 1 1 Richwinusweg x x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße S T A D T B E Z I R K 8 Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Ludwig-Ronig-Str. von Hardtgenbuscher Kirchweg bis einschließlich Wendehammer A 1 1 Verbindungsweg zur Rösrather Str. G 1 Verbindungsweg zur Otto-Surges-Str. x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße S T A D T B E Z I R K 9 Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Berliner Str. von Clevischer Ring bis Von-Sparr-Str. H 6 6 von Von-Sparr-Str. bis Steinkauler Str. H 5 5 von Steinkauler Str. bis Überführung BAB A3 H 1 x von Überführung BAB A3 bis Schleifenbaumstr. H 1 x von Nr. 825/Leuchterstr. bis Nr. 1017 H 1 x von Am Flachsrosterweg bis Leuchterstr. Gehweg nur bebaute Seite x 3. Fahrbahn von Bodestr. bis Am Flachsrosterweg H 1 x 3. Fahrbahn von Schleifenbaumstr. bis Am Emberg H 1 x Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße Stadtbezirk Straßenbezeichnung keine Änderungen: Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2022 Änderung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung Anlage 3 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2022 Änderung zur Aufstellung der Mittelalleen mit erhöhtem Stadtbezirk Straßenbezeichnung Reinigungshäufigkeit keine Änderung Reinigungsaufwand gemäß § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung Änderung zur Aufstellung der Bereiche des zu reinigenden Straßenbegleitgrüns gemäß § 3 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung keine Änderung Anlage 4 zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2022
Anlage 4_Synopse
3306 Zeichen
Anlage 4 1 Straßenreinigungssatzung 2021 2022 Anmerkungen § 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer/innen § 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer/innen (1) ... (1) ... Werden Straßen oder Straßenabschnit- te innerhalb der geschlossenen Ortsla- ge, die im anliegenden Straßenver- zeichnis nicht aufgeführt sind, dem öf- fentlichen Verkehr gewidmet, wird die Reinigungspflicht den Anliegern ab dem Tag nach Bekanntgabe der Widmung im Amtsblatt der Stadt Köln auferlegt. Werden Straßen oder Straßenabschnit- te innerhalb der geschlossenen Ortsla- ge, die im anliegenden Straßenver- zeichnis nicht aufgeführt sind, dem öf- fentlichen Verkehr gewidmet, wird die Reinigungspflicht den Anliegern ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntma- chung der Widmung im Amtsblatt auf der Internetseite der Stadt Köln aufer- legt. Die Stadt Köln hat die Praxis zu Be- kanntmachungen geändert. Satzungen werden im Amtsblatt nur noch nach- richtlich aufgenommen. Die offizielle Bekanntmachung der Sat- zungen erfolgt nunmehr über die Inter- netseite der Stadt Köln. ... ... ... ... § 7 Gebührenbemessung § 7 Gebührenbemessung ... ... (2) Für die Ermittlung der Frontmeter gelten folgende Bestimmungen: (2) Für die Ermittlung der Frontmeter gelten folgende Bestimmungen: Anlage 4 2 2021 2022 Anmerkungen 1. Maßgebend sind alle an erschlie- ßende Straßen angrenzende und diesen zugewandte Grundstückssei- ten (Frontlänge). 1. Maßgebend sind alle an erschlie- ßende Straßen angrenzende und diesen zugewandte Grundstückssei- ten (Frontlänge). Der erschließenden Straße zuge- wandt ist eine Grundstücksseite, so- weit sie parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad zur er- schließenden Straße verläuft. Der erschließenden Straße zuge- wandt ist eine Grundstücksseite, so- weit sie parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad zur er- schließenden Straße verläuft; dabei kommen nur die der erschließenden Straße nächstgelegenen Grund- stücksseiten in Ansatz; keine zuge- wandten Seiten sind die hinter an- grenzenden und zugewandten Fron- ten liegenden und damit abgewand- ten Seiten. Rechtliche Klarstellung (Abs. 2 Ziff. 1 und 3). 2. ... 2. ... 3. Ist ein Grundstück ausschließlich als Hinterlieger zu veranlagen, so sind lediglich die zwei längsten zuge- wandten Seiten zur Veranlagung heranzuziehen. 3. Ist ein Grundstück ausschließlich als Hinterlieger zu veranlagen, so sind lediglich die zwei längsten zuge- wandten Seiten zur Veranlagung heranzuziehen. Weist ein Anliegergrundstück zu- gleich zugewandte Seiten auf, so ist neben den angrenzenden Seiten le- diglich die längste der zugewandten Seiten zur Veranlagung heranzuzie- hen. Weist ein Anliegergrundstück zu- gleich zugewandte Seiten auf, so ist neben den angrenzenden Seiten le- diglich die längste der zugewandten Seiten zur Veranlagung heranzuzie- hen. Anlage 4 3 2021 2022 Anmerkungen Verläuft eine zugewandte Grund- stücksgrenze nicht linear, so gilt der gesamte Verlauf der Grenze, soweit diese parallel oder in einem Winkel von maximal 45 Grad zur Straße ver- läuft, als eine einzige Seite im Sinne dieser Bestimmung. Rechtliche Klarstellung (Abs. 2 Ziff. 1 und 3). ... ... ... ...
Anlage 7, AVR 29.11.2021_Vorabauszug Beschlussprotokoll (31992021) TOP 10.5 (003)
1471 Zeichen
Anlage 2 Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Siemon Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 22026 E-Mail: Anja.Siemon@STADT-KOELN.DE Datum: 30.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 29.11.2021 öffentlich 10.5 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 3199/2021 I. Beschluss über die Änderung des Betriebsausschusses Abfallwirt- schaftsbetrieb der Stadt Köln: In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt ergänzt: Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 2 x herabgesetzt. Abstimmungsergebnis Einstimmig zugestimmt II. Abstimmung über die so geänderter Beschlussvorlage: Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini- gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg- ten Fassung mit folgender Änderung: In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt er- gänzt: Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 2 x herabgesetzt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zugestimmt.
Anlage 8 Vorabauszug Finanzausschuss 06.12.2021
1098 Zeichen
Anlage 8 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.12.2021 öffentlich 10.7 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 3199/2021 Beschluss in der Fassung des Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen/ Vergaben/ Internationales: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini- gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg- ten Fassung mit folgender Änderung: In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt er- gänzt: Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 2 x herabgesetzt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimme der Fraktion Die Linke - zugestimmt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3199/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.10.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 08:09