Mandari Insight

3199/2021

9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 6.2.2

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2_Gebührenberechnung Stand 31.08.2021

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Anlage 1_Begründung

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Anlage 6 Auszug Beschlussprotokoll 25.11.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe

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Anlage 3_Ergebnisse BV 1 - 9

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Anlage 5_Satzungstext

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Anlage 4_Synopse

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Anlage 7, AVR 29.11.2021_Vorabauszug Beschlussprotokoll (31992021) TOP 10.5 (003)

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Anlage 8 Vorabauszug Finanzausschuss 06.12.2021

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Beschlussvorlage Rat

2209 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3199/2021 
Freigabedatum 
05.10.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von 
Straßenreinigungsgebühren 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Er-
hebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefügten Fassung. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.10.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 
Finanzausschuss 08.11.2021 
Rat 09.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  16.254.622 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Siehe Anlagen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund von internem Beratungsbedarf konnte die Vorlage nicht fristgerecht bereitgestellt werden. 
Dennoch ist das Ziel des Rates, die Gebührensatzungen in die Novembersitzung des Rates einzu-
bringen, zu halten. Dies ist auch angesichts des benötigten zeitlichen Vorlaufs zur Veranlagung der 
Gebühren sowie Ausfertigung und Zustellung der Gebührenbescheide im Nachgang zur Ratsent-
scheidung erforderlich. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Begründung 
Anlage 2 Gebührenberechnung 
Anlage 3 Ergebnis Bezirksvertretungen

3 
Anlage 4 Synopse 
Anlage 5 Satzungstext

Anlage 2_Gebührenberechnung Stand 31.08.2021

3695 Zeichen

StrReinS_2022_Anlage 2_Gebührenberechnung Stand 03.09.2021 Anlage 2.1 Berechnung der Straßenreinigungsgebühren
Gebühren 2022 Summe 2022  Gehwege  FG 
Straßenreinigung  FB  FB mngGab*  FB  FB mngGab* 
Anliegerfrontmeter 7.812.070 m 1.868.722 m 13.711 m 2.372.097 m 67.473 m 3.378.871 m 111.196 m
Frontmeter 8.743.730 m 2.115.862 m 16.421 m 2.646.801 m 71.951 m 3.771.968 m 120.727 m
Vorjahr Frontmeter 8.681.581 m 2.097.857 m 16.421 m 2.636.937 m 71.462 m 3.739.359 m 119.544 m
Anliegerentgelt AWB 53.309.578 € 4,05 €/m 13,44 €/m 4,05 €/m 13,44 €/m 9,90 €/m 14,32 €/m
53.309.578 € 7.568.325 € 184.276 € 9.606.994 € 906.837 € 33.450.819 € 1.592.327 €
Frontmeterentgelt AWB 53.309.578 € 3,58 €/m 11,22 €/m 3,63 €/m 12,60 €/m 8,87 €/m 13,19 €/m
53.309.578 € 7.568.325 € 184.276 € 9.606.994 € 906.837 € 33.450.819 € 1.592.327 €
Reinigung Radwege 2.605.823 € 0,54 €/m 0,55 €/m
2.605.823 € 1.148.259 € 1.457.564 €
Straßenbegleitgrün 1.848.879 € 0,39 €/m 0,39 €/m
1.848.879 € 814.711 € 1.034.168 €
Mittelalleen 528.483 € 0,11 €/m 0,11 €/m
528.483 € 234.784 € 293.699 €
Zwischensumme AWB 58.292.763 € 4,62 €/m 11,22 €/m 4,68 €/m 12,60 €/m 8,87 €/m 13,19 €/m
58.292.763 € 9.766.079 € 184.276 € 12.392.425 € 906.837 € 33.450.819 € 1.592.327 €
Entsorgung Kehricht AVG 780.780 € 0,05 €/m 0,16 €/m 0,05 €/m 0,18 €/m 0,13 €/m 0,19 €/m
780.780 € 110.847 € 2.698,93 € 140.705 € 13.282 € 489.926 € 23.321 €
Verwaltungskosten Stadt Köln 858.042 € 0,10 €/m 0,10 €/m 0,10 €/m 0,10 €/m 0,10 €/m 0,10 €/m
858.042 € 207.634 € 1.611,43 € 259.737 € 7.061 € 370.152 € 11.847 €
Schmutzwasser 16.000 € 0,0011 €/m 0,0034 €/m 0,0011 €/m 0,0038 €/m 0,0027 €/m 0,0040 €/m
16.000 € 2.272 € 55 € 2.883 € 272 € 10.040 € 478 €
Zwischensumme AWB, AVG, Stadt Köln 59.947.585 € 4,77 €/m 11,49 €/m 4,83 €/m 12,89 €/m 9,10 €/m 13,48 €/m
59.947.585 € 10.086.832 € 188.642 € 12.795.750 € 927.452 € 34.320.936 € 1.627.973 €
Ausgleich -625.000 € -0,04 €/m -0,13 €/m -0,04 €/m -0,15 €/m -0,10 €/m -0,15 €/m
-625.000 € -88.731 € -2.160 € -112.632 € -10.632 € -392.176 € -18.668 €
Summe 59.322.585 € 4,73 €/m 11,36 €/m 4,79 €/m 12,74 €/m 8,99 €/m 13,33 €/m
59.322.585 € 9.998.101 € 186.481 € 12.683.118 € 916.820 € 33.928.760 € 1.609.305 €
%-Anteil Gebührenzahler (feststehend) 61,5% 82% 98% 88% 77% 70%
Gebühren 2022 Anteil Gebührenzahler 46.789.662 € 2,91 €/m 9,31 €/m 4,70 €/m 11,21 €/m 6,93 €/m 9,33 €/m
46.789.662 € 6.148.832 € 152.914 € 12.429.456 € 806.802 € 26.125.145 € 1.126.513 €
Gebühren  2022 Anteil Kämmerer 12.532.922 € 1,82 €/m 2,04 €/m 0,10 €/m 1,53 €/m 2,07 €/m 4,00 €/m
%-Anteil Kämmerer 38,5% 18% 2% 12% 23% 30%
12.532.922 € 3.849.269 € 33.567 € 253.662 € 110.018 € 7.803.615 € 482.791 €
 * mit niveaugleichem Gehwegausbau
Gebührenveränderung  Anteil Gebührenzahler  * mit niveaugleichem Gehwegausbau
Gebühren 2022 46.789.662 € 2,91 €/m 9,31 €/m 4,70 €/m 11,21 €/m 6,93 €/m 9,33 €/m
Gebühren 2021 45.670.032 € 2,85 €/m 9,16 €/m 4,62 €/m 11,03 €/m 6,81 €/m 9,17 €/m
1.119.630 € 0,05 €/m 0,15 €/m 0,08 €/m 0,18 €/m 0,11 €/m 0,16 €/m
1,89% 1,61% 1,71% 1,65% 1,66% 1,77%
Ø Gebührenveränderung 1,70%
1,70% 0,25% 0,01% 0,46% 0,03% 0,92% 0,04%
Kämmereranteile Summe 2022
Anteil Kämmerer   (s.o.) 12.532.922 €
Winterdienst 3.721.700 €
Gesamt 16.254.622 €
in % (aller Kostenbestandteile) 26%
 Hauptstraßen  Anliegerstraßen 
Veränderung
Seite 1 von 2

StrReinS_2022_Anlage 2_Gebührenberechnung Stand 03.09.2021 Anlage 2.2 Diagramm
Fahrbahn, Gehweg, FG Reinigung 81,41%
Laub-/Blütenbeseitigung 7,52%Entsorgung Kehricht AVG 1,30%Reinigung Radwege 4,35%Straßenbegleitgrün 3,08%Mittelalleen 0,88%Schmutzwasser 0,03%Verwaltungskosten 1,43%Leistungen in der Straßenreinigungsgebühr 2022
91,66% Kernleistung8,34% Zusatzleistung
Seite 2 von 2

Anlage 1_Begründung

3065 Zeichen

Anlage 1  
Begründung Straßenreinigung  
  
Allgemeines  
Die Stadt Köln ist nach § 1 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW (StrReinG  NRW) 
verpflichtet, in ihren geografischen Grenzen die öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener 
Ortslagen zu reinigen, Bundesfernstraßen und Landstraßen jedoch nur, soweit es sich um 
Ortsdurchfahrten handelt. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung bedient sie sich der AWB 
(Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) sowie der AVG (Abfallentsorgungs - und 
Verwertungsgesellschaft Köln mbH).  
  
Grundlegende Gebührenentwicklung  
Für das Jahr 2022 muss mit einer Gebührenerhöhung um durchschnittlich +1,70 % gerechnet 
werden (Vorjahreserhöhung +0,64 %). Maßgeblich hierfür sind die folgenden Einflussgrößen:  
  
Kosten Logistik AWB  
In dem „Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung“ wurden die Entgelte der AWB je 
Anliegerfrontmeter vereinbart. Die Logistikentgelte für die AWB steigen gegenüber dem Vorjahr 
durch die vertraglich vereinbarte Preisgleitung von 2021 nach 2022 um +2,29 %. Die Preisgleitung 
berücksichtigt die Kostenfaktoren Personal, Reparatur und Wartung, Dieselkraftstoffe, gleitende 
Kapitalkosten (Fahrzeuge und Geräte) sowie einen nicht gleitenden Fixkostenanteil und wird 
jährlich anhand fest definierter Indizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben. Im 
Wesentlichen resultiert die Steigerung der Entgelte hier aus dem Personalkostenfaktor, welcher 
mit einem Anteil von 75 % Berücksichtigung findet. Die Veränderungen resultieren insbesondere 
aus der Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes aus 2020-2022.  
In der als Anlage 2.1 der Beschlussvorlage beigefügten Gebührenberechnung werden die 
AWBEntgelte je Front meter umgerechnet, um die Gesamtkosten auf die einzelnen 
Straßenreinigungskategorien zu verteilen. Die Frontmeter steigen gegenüber 2021 um rd. +62 
Tsd. Meter bzw. +0,72 %.  
Insgesamt steigen die Kosten für die Logistik AWB gegenüber dem Vorjahr um rd. +1.644 T€.   
  
Kosten Entsorgung AVG  
Der Preis für die Entsorgung des Kehrichts sinkt gegenüber 2021 um 0,74 €/t. Die 
Kostensenkungen resultieren im Wesentlichen aus den prognostizierten Mengenveränderungen 
als auch aus reduzierten Anlagenkosten. Die Kehrichtmenge steigt gegenüber dem Vorjahr von 
4.420 t auf 5.500 t in 2022, was auf deutlich gestiegene Ist -Mengen in den vergangenen zwölf 
Monaten zurückzuführen ist. Insgesamt steigen somit die Kosten für die Kehrichtentsorgung 
gegenüber dem Vorjahr um rd. +150 T€.   
    
1

Anlage 1  
Verwaltungskosten Stadt Köln  
Die Verwaltungskosten betragen für das Jahr 2022 858 T€. Die Verwaltungskosten steigen damit 
um rd. +26 T€ gegenüber dem Vorjahr.  
  
Ausgleichsbetrag  
Die Überdeckung aus 2020 beträgt rd. 1.773 T€. In der Gebührenkalkulation ist eine Überdeckung 
in Höhe von 625 T€ aus den Vorjahren gebührenmindernd berücksichtigt (Vorjahr -131 T€). Die 
Überdeckung resultiert im Wesentlichen aus der in 2020 erfolgten Mehrwertsteuer-Senkung von 
19 % auf 16 %. Ein Ausgleich ist gemäß § 6 KAG NRW innerhalb von vier Jahren vorzunehmen.  
2

Anlage 6 Auszug Beschlussprotokoll 25.11.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe

1710 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 28.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung  
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftbetrieb der Stadt Köln   
vom 25.11.2021  
öffentlich 
3.3 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und 
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren  
3199/2021 
3.3.1 Gemeinsamer Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, 
CDU-Fraktion und Volt-Fraktion zu TOP 3.3 -  
9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und 
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (3199/2021) 
AN/2446/2021 
 Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den gemeinsamen Änderungs-
antrag abstimmen: 
Beschluss: 
In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt ergänzt: 
 
Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 2 x 
herabgesetzt. 
 
Abstimmungsergebnis 
 
Einstimmig zugestimmt

 Anschließend stellt sie den geänderten Beschlusstext zur Abstimmung: 
geänderter Beschluss: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallw irtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, w ie folgt 
zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini-
gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg-
ten Fassung mit folgender Änderung: 
In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt er-
gänzt: 
 
Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 
2 x herabgesetzt. 
 
Abstimmungsergebnis 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3_Ergebnisse BV 1 - 9

7768 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen 
über Änderungen des Straßenreinigungsverzeichnisses 
für das Kalenderjahr 2022 
 
 
 
Das Straßenreinigungsverzeichnis - StrReinV - unter liegt aus sachlichen und rechtlichen 
Gründen ständiger Fortschreibung. Für die Fortschre ibung sind vom Rat beschlossene neue 
Widmungen von Straßen, Umbenennungen und Einziehung en öffentlicher Straßen oder -
abschnitte, geänderter Straßenausbau, geänderte Ver kehrsführung, geänderte Verkehrsver- 
hältnisse, verminderter oder erhöhter Verschmutzung sgrad sowie betriebstechnische und 
organisatorische Erfordernisse ursächlich. Sie wirk en sich auf die notwendigen Festsetzun- 
gen der Straßenart, der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen - Reinigungshäufigkeit -, der 
Reinigungsverpflichteten neu oder verändernd aus. 
 
Die Vorschläge berücksichtigen insbesondere bei der  Übertragung der Reinigung auf 
Grundstückseigentümer/Anlieger die Zumutbarkeit der  Reinigungspflicht, die technisch-
wirtschaftliche Durchführbarkeit städtischer Reinig ung sowie die Bebauungsstruktur von 
Straßen. 
 
Die darauf beruhenden Vorschläge hat die Verwaltung  den Bezirksvertretungen zur Aus- 
übung des Anhörungsrechtes gem. § 19 (4) der Hauptsatzung vorgelegt. 
 
Soweit nach Beschlussfassung der Bezirksvertretunge n noch Ergänzungen/Änderungen er- 
forderlich waren, wurden diese hinter dem Ergebnis der Bezirksvertretung aufgeführt. Die 
jeweilige Bezirksvertretung wurde zwischenzeitlich über die notwendigen Änderungen in- 
formiert.

2 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 hat unter  TOP 3.11 in ihrer Sitzung am 
10.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: 
 
“ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- 
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.“ 
 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre- 
tung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
• Magnusstr. 
Platzfläche zwischen Magnusstr. und Friesenstr.  
 
Präzisierung 
 
• Neusser Platz 
von Weißenburgstr. bis Neusser Wall 
Platzfläche an der Neusser Straße 
Platzfläche am Neusser Wall 
 
Erhöhung der Reinigungshäufigkeit des Neusser Platz es aufgrund Zunahme der Ver- 
schmutzung auf Vorschlag der Bezirksvertretung Inne nstand (gem. Beschlussprotokoll 
vom 07.09.2021).

3 
 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 hat unter  TOP 9.1.3 in ihrer Sitzung am 
14.06.2021 Beschluss gefasst: 
 
“  Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- 
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.“ 
 
Abstimmungsergebnis : 
Einstimmig zugestimmt. 
(Nicht anwesend Herr Hertel, Frau Sandow und Herr Schmitt) 
 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre- 
tung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
• Sürther Feldallee 
von Eygelshovener Str. bis Feldhamsterstraße  
 
Berichtigung

4 
 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 hat unter  TOP 9.1.3 in ihrer Sitzung am 
14.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: 
 
“  Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- 
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis : 
Einstimmig zugestimmt.“  
 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

5 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 hat unter  TOP 9.6 in ihrer Sitzung am 
31.05.2021  folgenden Beschluss gefasst: 
 
 
“  Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- 
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.“ 
 
Abstimmungsergebnis : 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Pehoviak (Klima Freun- 
de).“ 
 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

6 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 hat unter  TOP 9.1.11 in ihrer Sitzung am  
17.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschafts- 
betriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis : 
Einstimmig zugestimmt“ 
 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

7 
 
 
Stadtbezirk 6 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 hat unter  TOP 9.2.1 in ihrer Sitzung am 
17.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- 
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis : 
Einstimmig beschlossen.“ 
 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

8 
  
 
Stadtbezirk 7 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 hat unter  TOP 6.3 in ihrer Sitzung am 
17.06.2021  folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbe- 
triebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Stra- 
ßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis : 
Einstimmig zugestimmt.“ 
 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

9 
 
 
Stadtbezirk 8 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 8 hat unter  TOP 8.1.7 in ihrer Sitzung am 
10.06.2021 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„ Beschluss :  
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbe- 
triebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Stra- 
ßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis : 
Einstimmig bei Enthaltung der Bezirksvertreterin Dickas (Die PARTEI) zugestimmt.“ 
 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 8 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

10  
 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 hat unter  TOP 9.1.2 in ihrer Sitzung am 
14.06.2021  folgenden Beschluss gefasst: 
 
„ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt- 
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis : 
Einstimmig beschlossen“ 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen keine Änderungen vorzunehmen.

Anlage 5_Satzungstext

13155 Zeichen

1 
 
 
 
Anlage 5 
 
 
9. Satzung zur Änderung der Satzung  
über die Straßenreinigung und die Erhebung  
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Köln 
(Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) 
vom    .  .2021 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom _____ 2021 aufgrund der §§ 1, 3 und 4 
des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 
1975 (SGV. NRW. 2061) in Verbindung mit den §§ 2, 4, 6, 12 und 20 des Kommunalabga-
bengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (SGV. NRW. 
610) und den §§ 7 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei 
Inkrafttreten dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: 
 
 
 
I. 
 
 
Die Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreini-
gungsgebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012 in der Fas-
sung der 8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2020 (ABl. Stadt Köln 2020 Nr. 104, S. 
1629 ff.), wird wie folgt geändert: 
 
 
1. Das Straßenreinigungsverzeichnis nach § 3 der Straßenreinigungssatzung 
wird geändert. Die Änderungen ergeben sich aus der Anlage 1 dieser Satzung; 
die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. 
 
 
2. In § 2 Abs. 1 (Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentü-
mer/innen) wird Satz 2 wie folgt geändert.  
 
 
„(1)  ... 
 
Werden Straßen oder Straßenabschnitte innerhalb der geschlossenen Ortsla-
ge, die im anliegenden Straßenverzeichnis nicht aufgeführt sind, dem öffentli-
chen Verkehr gewidmet, wird die Reinigungspflicht den Anliegern ab dem Tag 
nach der öffentlichen Bekanntmachung der Widmung auf der Internetseite der 
Stadt Köln auferlegt.“ 
 
 
3. § 7 Abs. 2 Nr. 1 (Gebührenbemessung) erhält folgende Fassung: 
 
„Maßgebend sind alle an erschließende Straßen angrenzende und diesen zuge-
wandte Grundstücksseiten (Frontlänge). Der erschließenden Straße zugewandt ist 
eine Grundstücksseite, soweit sie parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 
Grad zur erschließenden Straße verläuft; dabei kommen nur die der erschließenden 
Straße nächstgelegenen Grundstücksseiten in Ansatz; keine zugewandten Seiten 
sind die hinter angrenzenden und zugewandten Fronten liegenden und damit abge-
wandten Seiten.“

2 
 
 
 
4. § 7 Abs. 2 Nr. 3 (Gebührenbemessung) erhält folgende Fassung: 
 
„Ist ein Grundstück ausschließlich als Hinterlieger zu veranlagen, so sind lediglich 
die zwei längsten zugewandten Seiten zur Veranlagung heranzuziehen. Weist ein 
Anliegergrundstück zugleich zugewandte Seiten auf, so ist neben den angrenzen-
den Seiten lediglich die längste der zugewandten Seiten zur Veranlagung heranzu-
ziehen.“ 
 
 
5. § 8 Abs. 1 (Gebührensatz) erhält folgende Fassung: 
 
„(1)  Der Gebührensatz für ein Kalenderjahr je Meter der Grundstücksseiten ent-
lang der erschließenden Straße bei wöchentlich einmaliger Reinigung beträgt 
 
1. für Fahrbahnen  
1.1 von Anliegerstraßen  
1.1.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau   4,70 € 
1.1.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau 11,21 € 
1.2 von Hauptstraßen  
1.2.1 ohne niveaugleichen Gehwegausbau   2,91 € 
1.2.2 mit niveaugleichem Gehwegausbau   9,31 € 
 
Fahrbahnen mit niveaugleichem Gehwegausbau sind Fahrbahnen, an denen 
kein abgegrenzter Gehweg vorhanden ist. Soweit Fahrbahnen von Straßen 
unter die Ziffern 1.1.2 und 1.2.2 fallen, sind sie in der als Anlage 2 beigefügten 
Aufstellung genannt. Diese Anlage ist Bestandteil der Satzung. 
 
2. Gehwegen   6,93 € 
3. Fußgängergeschäftsstraßen   9,33 € 
 
 
 
II. 
 
Inkrafttreten 
 
 
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

Anlage 1 
zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2022 
Straßenreinigungsverzeichnis 
gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS

S T A D T B E Z I R K  1

Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Aachener Str. 
von Habsburger Ring bis Schmalbeinstr. H 7 7
von Schmalbeinstr. bis Innere Kanalstr. H 3 3
Am Hof 
von Wallrafplatz bis Sporergasse FG 16 
von Sporergasse bis Kurt-Hackenberg-Platz A 16 16 
Verbindungsweg zum Laurenzgittergäßchen G 5
An der Rechtschule 
von Wallrafplatz bis Richartzstr. FG 13 
von Richartzstr. bis Tunisstr. A 11 11 
Brückenstr. 
von Hohe Str. bis Ludwigstr. FG 13 
von Ludwigstr. bis Kolumbastr./Herzogstr. A 6 6
Brüsseler Str. 
von Lindenstr. bis Aachener Str. A 6 6
von Aachener Str. bis Brüsseler Platz A 7 7
von Brüsseler Platz bis Venloer Str. A 7 7
Heinsbergstr. 
von Kyffhäuserstr. bis Zülpicher Str. A 9 9
von Zülpicher Str. bis Rathenauplatz A 6 6
Herzogstr. 
von Schildergasse bis Hausnr. 4/9 FG 13 
von Hausnr. 4/9 bis Brückenstr./Glockengasse H 11 11 
Ina-Gschlössl-Weg G 7
Johannisstr. 
Platzfläche an der Trankgasse FG 16 
Unterführung bis Goldgasse H 14 14 
von Goldgasse bis Machabäerstr. H 6 6
Omnibusbahnhof A 14 14 
Bereich zwischen Servasgasse und Jakordenstr. A 6
Lindenstr. 
von Habsburgerring bis Roonstr. H 7 7
von Roonstr. bis Bachemer Str. H 6 6
Magnusstr. 
von St.-Apern-Str. bis Friesenwall H 5 5
Platzfläche zwischen Magnusstr. und Friesenstr. G 5
von Friesenwall bis Hohenzollernring H 7 7
Verbindungsweg zur Römergasse x
Straße Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg

Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Straße Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Neusser Platz 
von Weißenburgstr. bis Neusser Wall H 7 7
Platzfläche an der Neusser Str. H 7
Platzfläche am Neusser Wall G 7
Richard-Wagner-Str. 
von Habsburger Ring bis Moltkestr. H 7 7
von Moltkestr. bis Bundesbahnüberführung H 7 7
von Bundesbahnüberführung bis Aachener Str. H 3 3

S T A D T B E Z I R K  2

Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Raderthalgürtel H 3 3
Sürther Feldallee 
von Eygelshovener Str. bis Feldhamsterstraße x
von Eygelshovener Str. bis Zitronenfalterstraße 88 A 1 x
Straße Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg

S T A D T B E Z I R K  3

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
An der Alten Post 
Stichstraße entlang den Häusern 22-28 x
von Aachener Str. bis Ostlandstr. A 3 3
von Ostlandstr. bis Potsdamer Str. A 1 1
Im Toennesfeld 
von der Stichstraße in Höhe Im Toennesfeld 6a entlang der 
Grundstücke Im Toennesfeld 8 bis 30, 38 bis 46, 54 bis 64 und 23 
bis Am Aspelkreuz 
x
Verbindungsweg von Im Toennesfeld 1 bzw. 6a bis Auf der Aspel x
Verbindungsweg von Im Toennesfeld 29a bzw. 35 bis Auf der Aspel x
Verbindungsweg zwischen Im Toennesfeld 30 bis 36 und 38 x
Verbindungsweg zwischen Im Toennesfeld 46 und 48 bis 52 x
Verbindungsweg zum Strohblumenweg zwischen Im Toennesfeld 
18a und 20 
x
Piusstr. 
von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2
Stüttgerhofweg 
von Salzburger Weg bis Wendehammer A 1 x
Wohnwege zu Nr. 18 und 20, 22a und 22b x
Stichstraße zu Nr. 42-48 x x
Wohnwege zu Nr. 26a-28, 30a-32 und 34a-38 x
Straße Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg

S T A D T B E Z I R K  4

Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Adolf-Grimme-Allee 
von Butzweilerhofallee bis Wendeanlage A 1 x
von Wendeanlage neben Am Coloneum 7 bis zum abgepollerten 
Fußgängerbereich 
x x
Ahornweg 
von Häuschensweg bis Am Haselbusch A 1 1
von Am Haselbusch bis Am Rosenhof A 1 1
Am Haselbusch A 1 1
Verbindungsstraße zwischen Hausnr. 7 und 9 zu An den Birken/Am 
Rosenhof 
A 1 1
August-von-Willich-Str. 
von Nr. 1-11 (bebaute Seite) A 1 x
gegenüberliegende Seite A 1
von Nr. 11 und gegenüber bis Franz-Raveaux-Str. x
bis Wendehammer in Höhe Hausnr. 125 A 1 1
Verbindungsweg zur Altenhofstr. x
Wege entlang den Hausgrundstücken Nr. 13-45 und Nr. 57-77 x
Verbindungsweg zwischen Nr. 119 und 121 zum Parkplatz Henriette- 
Ackermann-Str. 
x
Verbindungsweg zur Käthe-Kernchen-Str. x
Bertha-Sander-Str. x
Börnestr. A 2 2
Parkplatz A 2
Buschweg 
von Militäringstr. bis Sternheimstr. und gegenüber A 2 2
von Sternheimstr. bis Nr. 39 (bebaute Seite) A 2 2
von Sternheimstr. bis gegenüber Nr. 39 (unbebaute Seite) A 2
von Nr. 39 und gegenüber bis Obere Dorfstr. A 2 2
Stichstraße zwischen Untere und Obere Dorfstr. (vor Nr. 53 und Nr. 
55) 
x x
Daimlerstr. A 2
Stichstraße zu Nr. 7-13 x x
Wohnwege zu Nr. 1-5, 2-6, 8-12 x
Verbindungsweg von Nr. 13 zur Westendstr. x
Verbindungsweg zwischen Daimlerstr. 16 und Bodenheimerstr. 32 x
Dechenstr. A 2 2
Stichstraße neben Takustr. 57 zur Takustr. 41b A 2
Gehweg ungerade Hausnummernseite A 2
Verbindungsweg zur Gustav-Freytag-Str. x
Straße Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg

Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Straße Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Jüssenstr. 
von Wendehammer vor Nr. 1/2/1A bis Gerhard-Bruders-Str. A 1 1
von Gerhard-Bruders-Str. bis Masiusstr. A 1 1
Masiusstr. 
von Fronhofstr. bis Gerhard-Bruders-Str. A 1 1
von Gerhard-Bruders-Str. bis Am Nußberger Pfad x x
von Am Nußberger Pfad bis Jüssenstr. x
von Jüssenstr. bis Peter-Franzen-Str. x x
Zufahrt zu Nr. 37-41 x

S T A D T B E Z I R K  5

Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Niehler Kirchweg 
von Grundstücksgrenze Hausnr. 39 und gegenüber bis Neusser Str. H 1 x
Parkplatz gegenüber Hausnr. 39 A 1
von Neusser Str. bis Nordseite Stadtbahnunterführung H 2 2
von Nordseite Stadtbahnunterführung bis Friedrich-Karl-Str. H 2 2
von Friedrich-Karl-Str. bis Niehler Str. H 1 1
Niehler Str. 
von Innere Kanalstr. bis Stadtbahnunterführung H 3 3
von Stadtbahnunterführung bis Graditzer Str. H 1 1
Parkplatz an der Weidenpescher Str. A 1
Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Straße

S T A D T B E Z I R K  6

Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Rudolf-Schmidt-Weg x
Volkhovener Weg 
von Pingenweg bis Stallagsweg H 1 x
Platzfläche neben Volkhovener Weg 120 x
Platzfläche Ecke Willmuther Weg H 1
Wohnwege zu Hausnr. 127 bis Hausnr. 149 x
bebaute Seite bis S-Bahn-Trasse H 1 x
bis einschließlich Hausnr. 184 und gegenüber x x
3. Fahrbahn von Hausnr. 195 bis Hausnr. 211 x x
entlang Hausnr. 210 und gegenüber x x
von Hausnr. 213 bis Lerchenspornweg x x
Fußweg gegenüber Hausnr. 199/201 zum Volkhovener Weg x
Stichstraße neben Hausnr. 215a bis zu den Stellplätzen x
Verbindungsweg zum Grasnelkenweg x
Walter-Dodde-Weg 
von Bruchstr. bis Berrischstr. A 1 1
von Berrischstr. bis Sinnersdorfer Str. A 1 x
Stichstraße zu Hausnr. 3-17 x x
Werrastr. 
von Weichselring bis Okerstr. und gegenüber A 1 1
von  Okerstr. und gegenüber bis Wendehammer x
Stichweg zu Rückfront Weserpromenade 101 mit Treppenanlage A 1
von Weichselring bis Weserpromenade einschließlich des 
Verbindungsweges zwischen Weichselring 153 und 155 
x
von Werrastr. 1 bis Zufahrt zu den Garagen x x
Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Straße

S T A D T B E Z I R K  7

Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Breslauer Str. 
von Fauststr. bis Königsberger Str. H 1 x
Parkplatz Ecke Fauststr. mit Gehweg entlang des Parkplatzes bis 
Frankfurter Str. 
A 1 1
Richwinusweg x x
Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Straße

S T A D T B E Z I R K  8

Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Ludwig-Ronig-Str. 
von Hardtgenbuscher Kirchweg bis einschließlich Wendehammer A 1 1
Verbindungsweg zur Rösrather Str. G 1
Verbindungsweg zur Otto-Surges-Str. x
Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Straße

S T A D T B E Z I R K  9

Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Berliner Str. 
von Clevischer Ring bis Von-Sparr-Str. H 6 6
von Von-Sparr-Str. bis Steinkauler Str. H 5 5
von Steinkauler Str. bis Überführung BAB A3 H 1 x
von Überführung BAB A3 bis Schleifenbaumstr. H 1 x
von Nr. 825/Leuchterstr. bis Nr. 1017 H 1 x
von Am Flachsrosterweg bis Leuchterstr. Gehweg nur bebaute Seite x
3. Fahrbahn von Bodestr. bis Am Flachsrosterweg H 1 x
3. Fahrbahn von Schleifenbaumstr. bis Am Emberg H 1 x
Straßen- 
art 
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Straße

Stadtbezirk Straßenbezeichnung 
keine Änderungen: 
Anlage 2 
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2022 
Änderung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit niveaugleichem 
Gehwegausbau § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung

Anlage 3 
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2022 
Änderung zur Aufstellung der Mittelalleen mit erhöhtem 
Stadtbezirk Straßenbezeichnung Reinigungshäufigkeit 
keine Änderung 
Reinigungsaufwand gemäß § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung

Änderung zur Aufstellung der Bereiche des zu reinigenden Straßenbegleitgrüns 
gemäß § 3 Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung 
keine Änderung 
Anlage 4 
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2022

Anlage 4_Synopse

3306 Zeichen

Anlage 4 
 
1 
Straßenreinigungssatzung 
 
2021 2022 Anmerkungen 
§ 2 
Übertragung der Reinigungspflicht 
auf die Grundstückseigentümer/innen 
§ 2 
Übertragung der Reinigungspflicht 
auf die Grundstückseigentümer/innen 
 
(1)  ... (1)  ...  
Werden Straßen oder Straßenabschnit-
te innerhalb der geschlossenen Ortsla-
ge, die im anliegenden Straßenver-
zeichnis nicht aufgeführt sind, dem öf-
fentlichen Verkehr gewidmet, wird die 
Reinigungspflicht den Anliegern ab dem 
Tag nach Bekanntgabe der Widmung 
im Amtsblatt der Stadt Köln auferlegt. 
Werden Straßen oder Straßenabschnit-
te innerhalb der geschlossenen Ortsla-
ge, die im anliegenden Straßenver-
zeichnis nicht aufgeführt sind, dem öf-
fentlichen Verkehr gewidmet, wird die 
Reinigungspflicht den Anliegern ab dem 
Tag nach der öffentlichen Bekanntma-
chung der Widmung im Amtsblatt auf 
der Internetseite der Stadt Köln aufer-
legt. 
Die Stadt Köln hat die Praxis zu Be-
kanntmachungen geändert. Satzungen 
werden im Amtsblatt nur noch nach-
richtlich aufgenommen. 
 
Die offizielle Bekanntmachung der Sat-
zungen erfolgt nunmehr über die Inter-
netseite der Stadt Köln. 
... ...  
... ...  
§ 7 
Gebührenbemessung 
§ 7 
Gebührenbemessung 
 
... ...  
(2) Für die Ermittlung der Frontmeter gelten 
folgende Bestimmungen: 
(2) Für die Ermittlung der Frontmeter gelten 
folgende Bestimmungen:

Anlage 4 
 
2 
2021 2022 Anmerkungen 
1.  Maßgebend sind alle an erschlie-
ßende Straßen angrenzende und 
diesen zugewandte Grundstückssei-
ten (Frontlänge). 
1. Maßgebend sind alle an erschlie-
ßende Straßen angrenzende und 
diesen zugewandte Grundstückssei-
ten (Frontlänge). 
 
Der erschließenden Straße zuge-
wandt ist eine Grundstücksseite, so-
weit sie parallel oder in einem Winkel 
von weniger als 45 Grad zur er-
schließenden Straße verläuft. 
Der erschließenden Straße zuge-
wandt ist eine Grundstücksseite, so-
weit sie parallel oder in einem Winkel 
von weniger als 45 Grad zur er-
schließenden Straße verläuft; dabei 
kommen nur die der erschließenden 
Straße nächstgelegenen Grund-
stücksseiten in Ansatz; keine zuge-
wandten Seiten sind die hinter an-
grenzenden und zugewandten Fron-
ten liegenden und damit abgewand-
ten Seiten. 
Rechtliche Klarstellung (Abs. 2 Ziff. 1 
und 3). 
2. ...  2. ...  
3. Ist ein Grundstück ausschließlich als 
Hinterlieger zu veranlagen, so sind 
lediglich die zwei längsten zuge-
wandten Seiten zur Veranlagung 
heranzuziehen. 
3. Ist ein Grundstück ausschließlich als 
Hinterlieger zu veranlagen, so sind 
lediglich die zwei längsten zuge-
wandten Seiten zur Veranlagung 
heranzuziehen. 
 
Weist ein Anliegergrundstück zu-
gleich zugewandte Seiten auf, so ist 
neben den angrenzenden Seiten le-
diglich die längste der zugewandten 
Seiten zur Veranlagung heranzuzie-
hen.  
Weist ein Anliegergrundstück zu-
gleich zugewandte Seiten auf, so ist 
neben den angrenzenden Seiten le-
diglich die längste der zugewandten 
Seiten zur Veranlagung heranzuzie-
hen.

Anlage 4 
 
3 
2021 2022 Anmerkungen 
Verläuft eine zugewandte Grund-
stücksgrenze nicht linear, so gilt der 
gesamte Verlauf der Grenze, soweit 
diese parallel oder in einem Winkel 
von maximal 45 Grad zur Straße ver-
läuft, als eine einzige Seite im Sinne 
dieser Bestimmung. 
 Rechtliche Klarstellung (Abs. 2 Ziff. 1 
und 3). 
... ...  
... ...

Anlage 7, AVR 29.11.2021_Vorabauszug Beschlussprotokoll (31992021) TOP 10.5 (003)

1471 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Siemon 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 22026 
E-Mail:   Anja.Siemon@STADT-KOELN.DE  
Datum:  30.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales  vom 29.11.2021  
öffentlich 
10.5 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und 
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 
3199/2021 
I. Beschluss über die Änderung des Betriebsausschusses Abfallwirt-
schaftsbetrieb der Stadt Köln: 
In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt ergänzt: 
 
Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 2 x 
herabgesetzt. 
 
Abstimmungsergebnis 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
II. Abstimmung über die so geänderter Beschlussvorlage: 
Beschluss: 
Der AVR empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:  
 
Der Rat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini-
gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg-
ten Fassung mit folgender Änderung: 
In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt er-
gänzt: 
 
Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 
2 x herabgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Anlage 8 Vorabauszug Finanzausschuss 06.12.2021

1098 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 07.12.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll  der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 06.12.2021  
öffentlich 
10.7 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und 
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren  
3199/2021 
 
 
Beschluss in der Fassung des Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts-
fragen/ Vergaben/ Internationales: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreini-
gung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der in Anlage 5 beigefüg-
ten Fassung mit folgender Änderung: 
In Anlage 5 Satzungstext wird die Auflistung für den Stadtbezirk 3 wie folgt er-
gänzt: 
 
Das wöchentliche Reinigungsintervall für den Stadtwaldgürtel wird von 3 x auf 
2 x herabgesetzt. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich - gegen die Stimme der Fraktion Die Linke - zugestimmt

Beratungsverlauf (4)

25.11.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
29.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3199/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.10.2021
Erstellt
06.09.2021 08:09