SV-2019/0008
Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti-Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd
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SV-2019/0008
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Vorlage-Nr. SV-2019/0008 Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti- Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Antrag Schaffung legaler Graffiti Sprühmöglichkeiten in Eberstadt Süd Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Wände in Eberstadt-Süd für legale Graffiti freizugeben, ähnlich denen in der Nieder-Ramstädter-Straße oder eine Wand für Graffitisprayer zu errichten. Begründung: In Eberstadt Süd gibt es keine legalen Möglichkeiten für Graffitisprayer ihrem Hobby nachzugehen. In Ermangelung dieser legalen Möglichkeiten greifen die Betroffenen hierfür immer wieder auf Häuserfassaden zurück. Durch die Errichtung / Ausweisen einer legalen Graffitiwand würde man ihnen die Chance geben, ihrem Hobby nachzukommen und die Fassaden hiervon zukünftig bewahren. Hierfür könnten Gebäude des Bauvereins in Frage kommen oder eine extra Graffitiwand gebaut werden. Hierfür könnten für die verschiedenen Flächen auch mit den Anwohnern gemeinsam Themenwände gestaltet werden, die die Sprayer dann individuell umsetzen können. Darmstadt, 04. Februar 2019 Oliver Lott Michael Siebel (Stadtverordneter) (Fraktionsvorsitzender)
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Punkt 6: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti- Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd (V-Nr. 2019/0008) Nach Aussprache wird der Antrag wie folgt geändert: Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Wände in Eberstadt- Süd für legale Graffiti freizugeben, ähnlich denen in der Nieder-Ramstädter Straße. Dem Antrag wird mit dieser Änderung einstimmig zugestimmt.
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Punkt 41.6: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti- Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd (V-Nr. SV-2019/0008) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Punkt 27.11: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti- Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd (V-Nr. SV-2019/0008) Folgender Beschluss aus dem Fachausschuss (Ausschuss für Sport und Gesundheit): Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Wände in Eberstadt-Süd für legale Graffiti freizugeben, ähnlich denen in der Nieder-Ramstädter Straße. Dem Antrag wird mit dieser Änderung einstimmig zugestimmt. Dem Antrag wird im Sinne des Beschlusses des Fachausschusses einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Wilhelminenstraße 7a
- Nieder-Ramstädter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2019/0008
- Typ
- Antrag
- Datum
- 05.02.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00