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SV-2019/0008

Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti-Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd

Antrag 05.02.2019

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SV-2019/0008

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Vorlage-Nr. SV-2019/0008 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti-
Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Antrag 
 
Schaffung legaler Graffiti Sprühmöglichkeiten in Eberstadt Süd 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Wände in Eberstadt-Süd für legale 
Graffiti freizugeben, ähnlich denen in der Nieder-Ramstädter-Straße oder eine Wand für 
Graffitisprayer zu errichten. 
 
Begründung: 
In Eberstadt Süd gibt es keine legalen Möglichkeiten für Graffitisprayer ihrem Hobby 
nachzugehen. In Ermangelung dieser legalen Möglichkeiten greifen die Betroffenen 
hierfür immer wieder auf Häuserfassaden zurück. Durch die Errichtung / Ausweisen einer 
legalen Graffitiwand würde man ihnen die Chance geben, ihrem Hobby nachzukommen 
und die Fassaden hiervon zukünftig bewahren. Hierfür könnten Gebäude des Bauvereins 
in Frage kommen oder eine extra Graffitiwand gebaut werden. Hierfür könnten für die 
verschiedenen Flächen auch mit den Anwohnern gemeinsam Themenwände gestaltet 
werden, die die Sprayer dann individuell umsetzen können. 
 
Darmstadt, 04. Februar 2019 
Oliver Lott    Michael Siebel 
(Stadtverordneter)   (Fraktionsvorsitzender)

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Punkt 6: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti-
Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd 
 (V-Nr. 2019/0008) 
 
Nach Aussprache wird der Antrag wie folgt geändert:  
 
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Wände in Eberstadt-
Süd für legale Graffiti freizugeben, ähnlich denen in der Nieder-Ramstädter 
Straße. 
 
Dem Antrag wird mit dieser Änderung einstimmig zugestimmt.

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Punkt 41.6: Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti-
Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd 
 (V-Nr. SV-2019/0008) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 
27.11: 
Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2019 betr. Schaffung legaler Graffiti-
Sprühmöglichkeiten in Eberstadt-Süd 
 (V-Nr. SV-2019/0008) 
 
Folgender Beschluss aus dem Fachausschuss (Ausschuss für Sport und Gesundheit): 
 
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Wände in Eberstadt-Süd für 
legale Graffiti freizugeben, ähnlich denen in der Nieder-Ramstädter Straße. 
 
Dem Antrag wird mit dieser Änderung einstimmig zugestimmt. 
 
Dem Antrag wird im Sinne des Beschlusses des Fachausschusses einstimmig 
zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

TOP 41.6
TOP 6
TOP 27.11

Orte (2)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Nieder-Ramstädter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2019/0008
Typ
Antrag
Datum
05.02.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00