2196/2017
Außengastronomie auf der Ostseite (Busdurchfahrt) des Chlodwigplatzes
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
2677 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2196/2017 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Außengastronomie auf der Ostseite (Busdurchfahrt) des Chlodwigplatzes Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Begründung für die Dringlichkeit: Siehe beiliegender Antrag. Begründung: Siehe beiliegender Antrag. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Gastronomen, die vor der Sanierung der Oberfläche des Chlod- wigplatzes bereits Außengastronomieflächen hatten, wieder eine Außengastronomieerlaubnis in glei- chem Umfang wie vor der Sanierung einzuräumen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 12.07.2017 Zugestimmt Gez. A. Hupke Gez. G. Leitner Anlage 2 Anlage: SPD-Fraktion Fraktion B90/Grüne CDU-Fraktion AN/0924/2017 Dringlichkeits-Antrag / Außengastronomie auf der Ostseite (Busdurchfahrt) des Chlodwigplat- zes Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir fordern die Verwaltung auf, den Gastronomen, die bereits Außengastronomieflächen vor der Sa- nierung der Oberfläche des Chlodwigplatzes hatten, wieder eine Außengastronomieerlaubnis in glei- chem Umfang wie vor der Sanierung einzuräumen. Begründung: Laut Angabe einiger anliegender Gastronomen, soll erst wieder eine Außengastronomieerlaubnis auf der Ostseite des Chlodwigplatzes erteilt werden, wenn dieser frei vom Busverkehr ist. Es ist nicht klar, wie lange die Situation der Busquerung bis Ende der Fertigstellung der Haltestelle Waidmarkt andau- ern wird, dies kann noch 8 – 10 Jahre andauern. So musste bereits der am Platz traditionsreichste Gastronomiebetrieb, das Brauhaus „Früh im Vee- del“ seine Öffnungszeiten eingrenzen und Personal verringern, weil Gäste aufgrund der fehlenden Außengastronomie ausbleiben. Jedoch sind die Bedingungen für die Außengastronomie nach der Sanierung des Platzes sogar er- heblich besser als vorher, weil die gesamte Fläche als Fußgängerzone ausgewiesen ist, in der nur noch der Bus-Verkehr vorübergehend erlaubt ist. Begründung der Dringlichkeit: Die Außengastronomie soll noch in diesem Sommer wieder eingerichtet werden. Eine Umsetzung der Maßnahme nach der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung im September wäre hier zu spät. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel Antje Kosubek Ralf Uerlich SPD-Fraktion B90/Grüne CDU-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Waidmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 2196/2017
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27