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V/0516/2012

Bürgerbegehren "Pro Hindenburgplatz" hier: Entscheidung zum weiteren Verfahren

Vorlagen 12.06.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 9.2

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

4253 Zeichen

ANLAGE 1  
 
 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 26.06.2012 
492 60 44 
 
 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 20. Sitzung (öf fentlicher Sitzungsteil) des 
Rates am 21.03.2012 
 
 
 
 
Punkt 10 der Tagesordnung 
V/0178/2012 
Umbenennung des Hindenburgplatzes 
 
Herr Lewe  führte kurz in das Thema ein. Er wies für die anst ehende Debatte darauf hin, dass sich 
die Fraktionen darauf verständigt haben, dass beim ersten Redebeitrag jeder Fraktion oder Grup- 
pe eine Überschreitung der in der Geschäftsordnung verankerten fünf Minuten möglich ist.  
 
Herr Sellenriek beantragte geheime Abstimmung über die Vorlage. 
 
Herr Powroznik beantragte: 
 
„I. Bei Punkt 2 wird der zweite Satz geändert in: 
 
 ‚Es wird an geeigneter Stelle durch eine Tafel auf  die früheren Namen Neuplatz und Hinden- 
burgplatz hingewiesen sowie explizit an den städtis chen Diskussionsprozess zur Straßenum- 
benennung und die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Platzes erinnert.’ 
 
II. Ein neuer Beschlusspunkt wird eingefügt: 
 
 ‚Bei zukünftigen Straßenbenennungen mit Personenbe zug wird beachtet, dass diese Perso- 
nen einen Bezug zu der Stadt Münster haben.’“ 
 
Herr Wigger  teilte bezüglich des Änderungsantrages von Herrn P owroznik mit, dass das Spekt- 
rum, bezüglich Straßenumbenennungen nur Münstersche  Namen zu verwenden, zu eng gefasst 
sei. Er schlug vor, den gesamten Antrag dem Protoko ll beizufügen und die Verwaltung zu bitten, 
zu prüfen, in welcher Form dies umgesetzt werden kann. 
Herr Powroznik erklärte sich mit diesem Verfahrensvorschlag einver standen und verzichtete auf 
die Abstimmung über seinen Antrag. 
 
Herr Lewe  erläuterte das Abstimmungsverfahren. 
 
Er wies auf die Wahlkabinen links und rechts des Vo rstandstisches sowie die auf dem Vorstands- 
tisch stehende Wahlurne hin. 
Herr  Lewe  wies zudem darauf hin, dass er die Mitglieder des Rates nicht nach Fraktionen, son- 
dern insgesamt in alphabetischer Reihenfolge aufrufen wird. 
 
Er bat die beiden jüngsten Ratsmitglieder der beide n größten Fraktionen, Herr Stefan Roth (CDU) 
und Herr Robert von Olberg (SPD), nach vorne, um di e Stimmzettel jeweils vor den Wahlkabinen 
zu verteilen. 
 
Nach Abschluss der Abstimmung fragte Herr Lewe  nach, ob alle anwesenden Mitglieder des Ra- 
tes aufgerufen worden seien, um ihre Stimme abzugeb en. Danach schloss Herr Lewe  den Wahl- 
gang.

Nach Auszählung der Stimmen durch Herrn Roth, Herrn  von Olberg, Herrn Uetz und den Schrift- 
führer Herrn Kupferschmidt gab Herr Lewe  folgendes Ergebnis bekannt: 
 
Es wurden 76 Stimmen abgegeben. Alle Stimmen waren gültig.  
23 Nein-Stimmen 
53 Ja-Stimmen 
 
Somit beschloss der Rat: 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hindenburgplatz wird umbenannt. 
 
2. Der Hindenburgplatz erhält den Namen Schlossplat z. Es wird an geeigneter Stelle durch 
eine Tafel auf den früheren Namen Hindenburgplatz hingewiesen. 
 
3. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat lfd. Nr. A-R/0008/2008 vom 23.01.2008 (Anlage 1) 
zur Rückbenennung des Hindenburgplatzes in Neuplatz ist damit erledigt. 
 
4. Folgende Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung si nd damit erledigt. 
 
lfd.Nr. vom Vorschlag von Anlage 
108/2007  26.10.2007  Schlossplatz Bürger/Bürgerin 2 
58/2011 21.06.2011  Edith-Stein-Platz Verein Frauenstraße 24 e.V. 3 
60/2011 18.06.2011  Neuplatz KAB St. Josef Kinderhaus 4 
61/2011 22.06.2011  Fritz-Bauer-Platz CINEMA Filmtheater GmbH 5 
64/2011 28.06.2011  Raiffeisenplatz Förderkreis Raiffeisen-Schulze-Deli tsch e.V.  6 
71/2011 10.07.2011  Theodor-Heuss-Platz  Bürger/Bürgerin 7 
129/2011  10.10.2011  nicht umbenennen Bürger/Bürgerin 8 
148/2011  16.12.2011  nicht umbenennen Bürger/Bürgerin 9 
20/2012 09.02.2012  Der weiße Fleck Archiv des Nichts, Performance-Küns tler 10 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Kosten von ca. 2.000 € für neue Straße nnamenschilder und die Hinweistafel. Die 
Finanzierung ist aus laufenden Mitteln des Tiefbaua mtes aus dem Budget ‘1201-Straßenerhaltung’ 
sichergestellt.“ 
 
Herr Lewe  führte aus, dass mit der Beschlussfassung zu diese r Vorlage auch alle nicht in der Vor- 
lage erfassten, aber dennoch bei der Verwaltung vorliegenden, Anregungen erledigt sind. 
 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Jürgen Kupferschmidt 
Schriftführung

Anlage 2

1689 Zeichen

ANLAGE 2

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Beschlussvorlage

5811 Zeichen

V/0516/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Justiziariat Verwaltungsführung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerbegehren "Pro Hindenburgplatz"  
hier: Entscheidung zum weiteren Verfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Dem Bürgerbegehren „Pro Hindenburgplatz“ wird - vorbehaltlich der Feststellung der Zulä s-
sigkeit durch  den Rat (Ratsvorlage V/0515/2012) - nicht entsprochen. Der Ratsbeschluss 
vom 21.03.2012 (Anlage 1) wird nicht aufgehoben.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den Fall der Beschlussfassung des Rates zu Ziffer 1 
ein Bürgerentscheid stattfindet und der  Abstimmungsleiter beabsichtigt, als Abstimmungstag 
für den Bürgerentscheid den 16.09.2012 festzusetzen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0208 Wahlen    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
2012 285.000 überplanmäßige 
Mittelbereitstellung 
gem. 83 GO NRW 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0516/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Heuer 
Ruf: 
492-7012 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0516/2012 
Den zur Finanzierung erforderlichen überplanmäßigen Aufwendu ngen wird nach § 83 GO 
NRW zugestimmt.  
 
Vorläufige Deckung:  
Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 20 
„Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ 
 
Endgültige Deckung: 
1. Nachtragshaushaltsplan 2012 
 
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Mittel entsprechend  dem jeweiligen Bedarf auf die 
erforderlichen Aufwandspositionen (Personal- und Sachaufwandspositionen) innerhalb der 
Produktgruppe 0208 „Wahlen“ umzuverteilen. 
 
 
 
 
Begründung 
 
I. Zu Beschlussvorschlag I 1. 
 
 
1. Anlass des Bürgerbegehrens 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 21.03.2012 in öffentlicher Sitzung u. a. fol-
genden Beschluss gefasst:  
 
 „I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hindenburgplatz wird umbenannt. 
 
2. Der Hindenburgplatz erhält den Namen Schlossplatz. Es wird an geeigneter Stelle durch eine 
Tafel auf den früheren Namen Hindenburgplatz hingewiesen. 
 
3. Der Antrag der SPD -Fraktion an den Rat lfd. Nr. A -R/0008/2008 vom 23.01.2008 (Anlage 1) 
zur Rückbenennung des Hindenburgplatzes in Neuplatz ist damit erledigt. 
 
4. Folgende Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung sind damit erledigt. 
 
 
lfd.Nr. vom Vorschlag Von Anlage 
108/2007 26.10.2007 Schlossplatz Bürger/Bürgerin 2 
58/2011 21.06.2011 Edith-Stein-Platz Verein Frauenstraße 24 e.V. 3 
60/2011 18.06.2011 Neuplatz KAB St. Josef Kinderhaus 4 
61/2011 22.06.2011 Fritz-Bauer-Platz CINEMA Filmtheater GmbH 5 
64/2011 28.06.2011 Raiffeisenplatz Förderkreis Raiffeisen-Schulze-Delitsch e.V. 6 
71/2011 10.07.2011 Theodor-Heuss-Platz Bürger/Bürgerin 7 
129/2011 10.10.2011 nicht umbenennen Bürger/Bürgerin 8 
148/2011 16.12.2011 nicht umbenennen Bürger/Bürgerin 9 
20/2012 09.02.2012 Der weiße Fleck Archiv des Nichts, Performance-Künstler 10

- 3 - 
V/0516/2012 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Es entstehen Kosten von ca. 2.000 € für neue Straßennamenschilder und die Hinweistafel. Die Fina n-
zierung ist a us laufenden Mitteln des Tiefbauamtes aus dem Budget ‘1201 -Straßenerhaltung’ sicher-
gestellt.“ 
 
 
 
 Der Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung zum Tagesor dnungspunkt 
„Umbenennung des Hindenburgplatzes“ ist beigefügt (Anlage 1). 
 
 
 
 
2. Bürgerbegehren 
 
 
Am 22.06.2012 haben die Vertreter der Unterzeichnenden des Bürgerbegehrens 
das Bürgerbegehren „Pro Hindenburgplatz“ (Muster siehe Anlage 2) beim Oberbür-
germeister eingereicht. 
 
Entspricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren „Pro Hindenburgplatz“ 
nicht, findet ein Bürgerentscheid statt (§ 26 Abs. 6 Satz 2 GO). 
 
Das Verfahren zur Durchführung des Bürgerentscheids ist in § 4 der Satzung 
der Stadt Münster über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren 
und Bürgerentscheiden – Satzung – und in § 8 der H auptsatzung der Stadt 
Münster geregelt. 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Bürgerbegehren nicht zu entspr e-
chen. Grundlage dieser Empfehlung ist die fachliche Begründung zur Umb e-
nennung des Hindenburgplatzes, die in der Ratsvorlage Nr. V/0178/2012 um-
fassend dargestellt worden ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf 
diese Ratsvorlage ( www.muenster.de/stadt/strassennamen/hindenburg.html) 
Bezug genommen. 
 
Auf der Grundlage dieser fachlichen Begründung hat der Rat am 21.03.2012 
die Umbenennung des Hindenburgplatzes und die Benennung in Schlos s-
platz beschlossen. 
 
 
 
II. Zu Beschlussvorschlag I 2.  
 
Findet ein Bürgerentscheid statt, so ist dieser innerhalb von drei Monaten nach d er 
Entscheidung des Rates über die Zulässigkeit an einem Sonntag in der Zeit zw i-
schen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr durchzuführen (§ 4 Abs. 1 Satz 5 Satzung). Der A b-
stimmungstag wird durch den Abstimmungsleiter festgesetzt und unter Angabe der 
zur Entscheidung zu  bringenden Frage öffentlich gemäß § 13 Hauptsatzung der 
Stadt Münster bekannt gemacht (§ 4 Abs. 1 Satzung). 
 
Bei einer Ratsentscheidung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens am 27.06.2012 ist 
der letztmögliche Termin für einen etwaigen Bürgerentscheid Sonntag, 23.09.2012.  
Unter Berücksichtigung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungen durch die 
Verwaltung ist beabsichtigt, dass der Abstimmungsleiter den Abstimmungstag für e i-

- 4 - 
V/0516/2012 
nen Bürgerentscheid auf den 16.09.2012 festsetzt, sofern der Rat dem zuläss igen 
Bürgerbegehren nicht entspricht. 
 
 
 
IV. Zu Beschlussvorschlag II. 
 
Sollte der Rat dem Bürgerbegehren nicht entsprechen und ein Bürgerentscheid stat t-
finden, müssen gleichzeitig die Mit tel für die Durchführung des Bürgerentscheides 
bereitgestellt werden. 
 
 
 
 
Gez.  
Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

27.06.2012 Rat
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schlossplatz
  • Frauenstraße 24e
  • Kinderhaus 4

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0516/2012
Typ
Vorlagen
Datum
12.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37