3161/2023
Kronenteileinkürzung eines Naturdenkmals (NDI 308.03a) auf dem Grundstück Moltkestraße 111,50859 Köln auf der Gemarkung: Lövenich; Flur: 9; Flurstück: 1019
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3954 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 3161/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kronenteileinkürzung eines Naturdenkmals (NDI 308.03a) auf dem Grundstück Moltkestraße 111,50859 Köln auf der Gemarkung: Lövenich; Flur: 9; Flurstück: 1019 Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt – im Hinblick auf die ge- plante Kronenteileinkürzung; Nachbehandlung geschädigter Kronen des NDI 308.03a – der Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesna- turschutzgesetz (BNatSchG) zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der geplanten Kronentei- leinkürzung; Nachbehandlung geschädigter Kronen des NDI 308.03a, erforderlichen Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 16.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 1. Sachstand Die Platane stockt auf einem privaten Grundstück im Bezirk 3 (Lindenthal) des Stadtgebiets Köln, Moltkestraße 111, 50859 Köln auf der Gemarkung: Lövenich; Flur: 9; Flurstück: 1019 und ist durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln (NDI-VO) vom 29.08.1994, geändert durch die 1. Änderungsordnung vom 03.02.2002, als Naturdenkmal geschützt. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit werden die Kontrollen durch einen Mitarbeiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln durchgeführt. Bei den letzten Regelkontrollen zeigte der Baum folgende Schadsymptome auf: Alte Kappungsstellen Vermehrte Reiteratbildung Ausbruchgefährdete Reiterate Schadstelle am Stamm Durch die festgestellten Schadsymptome müssen Maßnahmen zum Erhalt der Platane und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierzu zählen Kronentei- leinkürzungen / Nachbehandlung von geschädigten Kronen und Entnahme von Reiterraten nach dem aktuellen Stand der Technik. Bei der letzten Kontrolle am 09.08.2023 wurden die vorhandenen Schadsymptome erfasst, diese zeigen die Notwendigkeit des Eingriffes um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Eingriff /Kompensation Durch den geplanten Eingriff werden keine Kompensationsmaßnahmen notwendig. Artenschutz: Bei der Einhaltung folgender Maßnahmen ist nicht davon auszugehen, dass der Antrag- steller gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten wird im Vorhabenbereich mit hinreichender Sicherheit ausge- schlossen. Um auch die lediglich besonders geschützten Arten nicht zu gefährden, wer- den folgende Auflagen erteilt: • Die Rückschnittmaßnahmen erfolgen außerhalb der Vogelbrutzeit (Brutzeit 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres). Sollten die Arbeiten jedoch zwingend in die Vogelbrutzeit fal- len, ist eine ökologische Baubegleitung hinzu zu ziehen. Diese hat die Strukturen frühes- tens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu untersuchen. Befreiungsvoraussetzungen: Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln (Amt 57) ist die Kronenteileinkür- zung / Nachbehandlung von geschädigten Kronen und Entnahme von Reiterraten als not- wendig anzusehen. Der Eingriff in das Naturdenkmal kann diesbezüglich als geringfügig eingeordnet werden. Sofern die bei der Vorbesprechung festgelegten Maßgaben eingehal- 3 ten werden, ist das Vorhaben mit den Belangen des Naturschutzes als vereinbar anzuse- hen. Daher kann eine Befreiung aus Sicht der UNB nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) erteilt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Moltkestraße 111
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 3161/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.10.2023
- Erstellt
- 04.10.2023 15:54