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Unterhaltungspauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz

Gemeinsamer Antrag BV VO/1672/21 vom 23.11.2021

Stand: Am 01.03.2022 im Gremium „BV Oberbarmen“ geändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 01.03.2022

    BV Oberbarmen

    TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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