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2567/2024

Baubeschluss für die Sanierung der Fahrbahn Elisabeth-Breuer-Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.09.2024, TOP 9.1.6

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1053 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da für die Straße im Zuge der Maßnahme "Mülheim 2020" bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
stattgefunden hat und diese danach immer wieder saniert wurde, handelt es sich hierbei nicht um eine 
KAG-Maßnahme. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4080 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 2567/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Sanierung der Fahrbahn Elisabeth-Breuer-Straße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme 
„Sanierung der Fahrbahn Elisabeth-Breuer-Straße in Köln-Mülheim“ mit Gesamtkosten in 
Höhe von rd. 79.000 €. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   79.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1.580 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Elisabeth-Breuer-Straße verfügt in dem Bereich zwischen der Frankfurter Straße und der 
Steinkopfstraße über eine Pflasterfläche, welche nach wiederholten Sanierungen und Prüfun-
gen erneut große Schäden aufweist. Um diese Fläche nachhaltig zu sanieren und dabei der 
Gestaltung treu zu bleiben, soll die Fläche mit einem aufgehellten Asphalt mit zur Pflasterung 
passendem Prägemuster erneuert werden. So wird die Belastbarkeit erhöht und auch ein wirt-
schaftlicher Vorteil erlangt. 
 
Die künftige Fahrbahn besitzt eine unveränderte Breite von 6,00 m.  
 
Die Gesamtkosten für die Sanierung der Fahrbahn der Elisabeth-Breuer-Straße betragen nach 
aktueller Kostenberechnung auf der Basis der Entwurfsplanung rd. 79.000 €. 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen  
Für Maßnahmen, für die der Ausbaubeschluss nach dem 31.12.2023 getroffen wurde bzw. wird, 
wurden die Straßenausbaubeiträge nach § 8 Kommunala bgabengesetz NRW abgeschafft.

3 
Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach der Straßenausbaubeitrag-Erstat-
tungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Beiträge, die sie deshalb nicht mehr er-
heben können. 
 
Die vorgesehene Maßnahme in der Elisabeth-Breuer-Straße ist jedoch voraussichtlich nicht ge-
eignet, einen solchen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auszu-
lösen. 
 
Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt voraussichtlich noch in 2024. 
 
Finanzierung 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 79.000 € stehen im Haushaltsplan 
2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der 
Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr 2024 zur 
Verfügung. 
 
Für die ab 2025 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 1.580 € wird das De-
zernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der 
Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Erläuterung zum Klimaschutz: 
Die Baumaßnahme hat eine lärmmindernde Wirkung, da das lose Pflaster durch eine Prä-
geasphaltdecke ersetzt wird. Außerdem besteht nach der Sanierung auch keine Gefahr mehr 
für Radfahrer und Radfahrerinnen, die von der Frankfurter Straße aus so wieder die Einfahrt 
zur Elisabeth-Breuer-Straße nutzen können. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Brückenstraße 5
  • Frankfurter Straße
  • Steinkopfstraße
  • Elisabeth-Breuer-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2567/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.08.2024
Erstellt
23.08.2024 10:58