2567/2024
Baubeschluss für die Sanierung der Fahrbahn Elisabeth-Breuer-Straße
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da für die Straße im Zuge der Maßnahme "Mülheim 2020" bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat und diese danach immer wieder saniert wurde, handelt es sich hierbei nicht um eine KAG-Maßnahme. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 2567/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Sanierung der Fahrbahn Elisabeth-Breuer-Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Sanierung der Fahrbahn Elisabeth-Breuer-Straße in Köln-Mülheim“ mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 79.000 €. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 79.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.580 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Elisabeth-Breuer-Straße verfügt in dem Bereich zwischen der Frankfurter Straße und der Steinkopfstraße über eine Pflasterfläche, welche nach wiederholten Sanierungen und Prüfun- gen erneut große Schäden aufweist. Um diese Fläche nachhaltig zu sanieren und dabei der Gestaltung treu zu bleiben, soll die Fläche mit einem aufgehellten Asphalt mit zur Pflasterung passendem Prägemuster erneuert werden. So wird die Belastbarkeit erhöht und auch ein wirt- schaftlicher Vorteil erlangt. Die künftige Fahrbahn besitzt eine unveränderte Breite von 6,00 m. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Fahrbahn der Elisabeth-Breuer-Straße betragen nach aktueller Kostenberechnung auf der Basis der Entwurfsplanung rd. 79.000 €. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Für Maßnahmen, für die der Ausbaubeschluss nach dem 31.12.2023 getroffen wurde bzw. wird, wurden die Straßenausbaubeiträge nach § 8 Kommunala bgabengesetz NRW abgeschafft. 3 Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach der Straßenausbaubeitrag-Erstat- tungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Beiträge, die sie deshalb nicht mehr er- heben können. Die vorgesehene Maßnahme in der Elisabeth-Breuer-Straße ist jedoch voraussichtlich nicht ge- eignet, einen solchen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auszu- lösen. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt voraussichtlich noch in 2024. Finanzierung Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 79.000 € stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Für die ab 2025 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 1.580 € wird das De- zernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Erläuterung zum Klimaschutz: Die Baumaßnahme hat eine lärmmindernde Wirkung, da das lose Pflaster durch eine Prä- geasphaltdecke ersetzt wird. Außerdem besteht nach der Sanierung auch keine Gefahr mehr für Radfahrer und Radfahrerinnen, die von der Frankfurter Straße aus so wieder die Einfahrt zur Elisabeth-Breuer-Straße nutzen können. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Brückenstraße 5
- Frankfurter Straße
- Steinkopfstraße
- Elisabeth-Breuer-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2567/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.08.2024
- Erstellt
- 23.08.2024 10:58