2024/0143
17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BA
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0143
Magistratsbeschluss -Nr.
196
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - (Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung)
Vorlage vom: 06.05.2024
Beschlussvorschlag :
1. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage) zur 17. Änderung des
rechtswirksamen Flächennutzungsplans wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen .
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Unterlagen in das Internet für die Dauer eines
Monats, mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung sowie zeitgleich
durch Auslegung dieser Unterlagen im Stadtplanungsamt. Die frühzeitige Unterrichtung der
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Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel
hierzu.
Anlagen: Anlage Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans –Im Fiedlersee –
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 05.06.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage 2024/0143 vom 06.05.2024:
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit dem
01.04.2006, stellt einen Teil des Bebauungsplangebietes des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – derzeit als „Grünflächen“ dar.
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Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 17.
Änderung des Flächennutzungsplans – Im Fiedlersee – (ohne Maßstab)
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – soll
Planungsrecht für vier Erweiterungsbauten des bestehenden Seniorenzentrums geschaffen
werden (s. hierzu auch Magistratsvorlage 2024/0142).
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die Entwicklung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A 45 aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche
geändert werden, um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 aus dem
Flächennutzungsplan zu gewährleisten.
Die Darstellung des Flächennutzungsplanes ist für die in Abb. 1 dargestellten „Grünflächen“
(Ziffer I. 6) in „Wohnbauflächen“ (Ziffer I. 2.1) zu ändern (s. Abb. 2).
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Abb. 2: 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im Fiedlersee – (ohne Maßstab)
Die „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ ( Anlage) zur 17. Änderung des
Flächennutzungsplans wurden erarbeitet und liegen zur Beschlussfassung vor. Das
Dokument erhält Planungsinformationen bzgl. des Änderungsverfahrens und einer
diesbezüglich bereits durchgeführten regionalplanerischen Zielabweichung. Diese Unterlage
wird nach dem Beschluss des Magistrats für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verwendet.
Dazu erfolgt für die Öffentlichkeit eine Einstellung der genannten Unterlage in das Internet
für die Dauer eines Monats mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie parallel
eine öffentliche Auslegung der o.g. Unterlage im Stadtplanungsamt. Diese Form de r
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung digital per E -Mail.
Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 1
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, Mai 2024 Der Magistrat Begründung gem. § 2a Baugesetzbuch zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im Fiedlersee – 17. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan (ohne Maßstab) Begründung zur 17. FNP-Änderung 2 17. Änderungsbereich – Im Fiedlersee – Abb.1: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich der 17. Änderung – Im Fiedlersee – (ohne Maßstab) Abb. 2: 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im Fiedlersee – (ohne Maßstab) Es gilt die Legende des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Begründung zur 17. FNP-Änderung 3 INHALTSVERZEICHNIS 1. Begründung .............................................................................................................................. 4 1.1. Rechtsgrundlagen ................................................................................................................ 4 1.2. Geltungsbereich ................................................................................................................... 5 1.3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 .................................................. 5 1.4. Verfahren .............................................................................................................................. 5 1.5. Erfordernis der Teilbereichsänderung ................................................................................. 5 1.6. Ziele und Zwecke der Planung ............................................................................................ 6 1.7. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010)7 1.8. Planung ................................................................................................................................ 9 1.9. Flächenbilanz ..................................................................................................................... 10 2. Umweltbericht ......................................................................................................................... 10 Begründung zur 17. FNP-Änderung 4 1. Begründung 1.1. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802, 1808) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 26.07.2023 (BGBl. I Nr. 202) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409) Begründung zur 17. FNP-Änderung 5 1.2. Geltungsbereich Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im Fiedlersee – betrifft einen Teil des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee –. Der Geltungsbereich für das 17. Änderungsverfahren – Im Fiedlersee – wird wie folgt begrenzt: ▪ im Nordwesten durch Teilflächen des bestehenden Seniorenzentrums, weiterhin: ▪ im Norden durch einen Spielplatz und eine Kita ▪ im Osten durch eine Baumreihe und einen Ballspielplatz ▪ im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche ▪ im Westen durch einen Baumreihe und einen Gehweg. Somit umfasst das Plangebiet der 17. Flächennutzungsplanänderung lediglich ein Teilstück des Grundstücks des DRK Seniorenzentrums Fiedlersee (Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Flurstück Nr. 232/2). Die Flächengröße des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 0,85 ha. 1.3. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 2006 Im Flächennutzungsplan 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Plangebiet als „Grünflächen“ dargestellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – wird eine Änderung der Darstellung von „Grünflächen“ in „Wohnbauflächen“ notwendig. 1.4. Verfahren Das Verfahren der 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im Fiedlersee – wird nach § 8 Abs. 3 BauGB als so genanntes Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – durchgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.12.2021 den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. 1.5. Erfordernis der Teilbereichsänderung Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind Bebauungspläne derart aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden“. Innerhalb des durch den Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens kann die Stadt eigenständig planen. In begrenztem Umfang kann dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplanes innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht widersprechen. Für die im Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – angestrebte Entwicklung von Seniorenwohneinrichtungen ist die Änderung der Darstellungen im rechtswirksamen Begründung zur 17. FNP-Änderung 6 Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil von „Grünflächen“ in „Wohnbauflächen“ erforderlich, damit der Bebauungsplan A 45 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Um auf dem Gelände des bestehenden DRK Seniorenzentrums Fiedlersee eine gesicherte städtebauliche Entwicklung im Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewährleisten, hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 14.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – gefasst. 1.6. Ziele und Zwecke der Planung Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – in Darmstadt-Arheilgen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Gebäuden für seniorengerechtes Wohnen, einem weiteren Gebäude für eine Tagespflege sowie einer Tiefgarage geschaffen werden. Das bestehende Gebäude des Seniorenzentrums Fiedlersee bleibt mit seiner Kapazität von 134 Betten in seiner Form und Funktion unverändert erhalten. Vorhabenträger zur Entwicklung des Grundstücks / der Grundstücke im Rahmen des Geltungsbereichs des Bauleitplanverfahrens ist die Hemsö Germany Invest 10 GmbH. Übergeordnete Ziele der Planung sind: • Abrundung und Erweiterung des bestehenden Angebotes Wohnen und Leben im Alter durch eine Ausdifferenzierung und Ergänzung der Nutzung des Seniorenzentrums um eine Tagespflegeeinrichtung und um seniorengerechte Wohnungen. • Etablierung einer Bebauungsstruktur, die dem Gebiet bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf umgebende Strukturen einen eigenen Charakter verleiht. • Differenzierend gestaltete Freiräume mit einem breiten Angebot von Nutzungen vor dem Hintergrund einer schlüssigen Hierarchisierung der internen Erschließung. • Effiziente Bodennutzung als Ergebnis einer flächensparenden städtebaulichen Struktur und wirtschaftlichen Erschließung unter Berücksichtigung energetischer, umwelt- und klimafreundlicher Aspekte. • Verknüpfung der neu zu errichtenden Erschließungsstruktur mit bestehenden Straßen- und Wegebeziehungen. • Berücksichtigung der Ortsrandlage durch eine angemessene Freiraumgestaltung im Übergang zur Landschaft. Da das Vorhaben nicht im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans A 2.2 – Pflegeheim „Im Fiedlersee“ – aus den 1990er Jahren realisierbar ist, ergibt sich die Notwendigkeit der Aufstellung eines neuen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Insgesamt sollen die rechtskräftigen planerischen Festsetzungen aufgegriffen, aktualisiert und an die neuen städtebaulichen Erfordernisse und Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um eine geeignete planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts zu schaffen. Begründung zur 17. FNP-Änderung 7 1.7. Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalplan Südhessen 2010. Er wurde am 17. Dezember 2010 von der Regionalversammlung beschlossen und im Juni 2011 von der Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung am 17. Oktober 2011 (Staatsanzeiger 42/2011) ist der Plan für die vorbereitende Bauleitplanung verbindlich geworden. Abb. 3: Ausschnitt aus dem RPS / RegFNP 2010 mit Darstellung des Plangebiets © Stadt.Quartier, basierend auf Grundlage: Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (ohne Maßstab) Abb. 4: Ausschnitt aus der Legende RPS / RegFNP 2010 © Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Begründung zur 17. FNP-Änderung 8 Abweichung von Zielen des RPS / RegFNP 2010 Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Plangebiet als „Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft“ dargestellt. Gemäß dem Ziel Z3.4.1-5 des RPS / RegFNP 2010 dürfen in allen Ortsteilen kleinere Flächen unterhalb der Darstellungsgrenze von 5 ha am Rande der Ortslage zu Lasten der „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ in Anspruch genommen werden, sofern keine „Vorranggebiete Siedlung, Planung“ ausgewiesen sind. Der ca. 1,5 ha große Planänderungsbereich liegt unterhalb dieser regionalplanerischen Darstellungsgrenze und stellt somit keine raumbedeutsame Maßnahme dar. Zusätzlich liegt das Plangebiet innerhalb eines Siedlungsbeschränkungsgebiets des Flughafens Frankfurt/Main. Diese Festlegung dient dem vorbeugenden Schutz vor Fluglärm in der Umgebung des Frankfurter Flughafens sowie des Verkehrslandeplatzes Egelsbach, in dem aus Vorsorge eine Bebauung im Sinne einer Besiedlung zu Wohnzwecken nicht stattfinden soll. Die konzipierte Planung einer Wohnlösung für Service Wohnen in Verbindung mit einer Tagespflegeeinrichtung steht somit den Zielen des Regionalplans Südhessen / RegFNP 2010 entgegen. Daher wurde parallel zu dem Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – ein Zielabweichungsantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Die Zielabweichung wird aufgrund der dritten Änderung des Landesentwicklungsplanes 2000 (LEP) möglich. Diese definiert, auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des technischen Fortschritts in der Luftverkehrstechnik bzgl. leiserer Luftfahrzeuge, eine neue Lärmkontur, mit der eine moderate Verkleinerung des Siedlungsbeschränkungsgebiets einhergeht. Laut Evaluierungsbericht für die Neuaufstellung des RPS / RegFNP ist die neue Lärmkontur aus der 3. LEP-Änderung in den neuen Regionalplan zu übernehmen.1 Durch die nach der 3. LEP-Änderung erfolgte Änderung der Umgrenzung der Siedlungsbeschränkungsgebiete eröffnen sich an vielen Stellen für die berührten Städte und Gemeinden zumindest theoretisch neue Spielräume in einer sog. Umhüllenden, also innerhalb des Raumes zwischen bisheriger und neuer Abgrenzung. In der Übergangsphase bis zur Umsetzung der neuen Abgrenzung im RPS / RegFNP kann ggf. eine Zielabweichung für Flächen in der sog. Umhüllenden in Betracht kommen. Inwieweit diese möglichen Spielräume durch das Fluglärmschutzgesetz oder andere Restriktionen erschwert oder unmöglich gemacht werden, bleibt einer Prüfung von Fall zu Fall vorbehalten.2 Die Lage des Plangebiets fällt in den Raum der sog. Umhüllenden. Dadurch ergab sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Möglichkeit eines Zielabweichungsverfahrens, um auf regionalplanerischer Ebene die Zulassung für die angestrebte städtebauliche Neuordnung für das Grundstück des Seniorenwohnens Im Fiedlersee zu erwirken. Der Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen wurde in der 11. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 20.10.2023 behandelt. Der Abweichung wurde zugestimmt. Des Weiteren widerspricht die aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 2006 als „Grünfläche“ (vgl. Seite 2) der aktuellen Darstellung im Regionalplan Südhessen 2010 als „Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft“. Dieser Widerspruch wird mit der Änderung der 1 Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans (RPS / RegFNP); hier Evaluierung des RPS / RegFNP 2010, Darmstadt, 18.03.2019 (Az. III 31.1 – 93 b 10/01) 2 Ebenda Begründung zur 17. FNP-Änderung 9 Darstellung des Flächennutzungsplans 2006 für das Plangebiet in „Wohnbaufläche“ und dem Gebrauch des regionalplanerischen Zieles Z3.4.1-5 des RPS / RegFNP 2010 aufgelöst. 1.8. Planung Abb. 5: Lageplan Planungskonzept © Bielak Architekten, Mai 2024 (ohne Maßstab) Nutzungskonzept Aufgrund des Bedarfs und der steigenden Nachfrage nach Wohnlösungen für Seniorinnen und Senioren sollen auf dem weitläufigen Grundstück des bestehenden Seniorenzentrums Fiedlersee in Darmstadt-Arheilgen 34 Wohneinheiten für Service Wohnen sowie eine Tagespflegeinrichtung entstehen. Die Einrichtungen befinden sich zwar in direkter Nähe zum Seniorenzentrum Fiedlersee, werden aber sowohl betrieblich von ihm getrennt als auch in separaten Gebäuden untergebracht. Das Angebot Service Wohnen bietet Seniorinnen und Senioren barrierefreie Wohnungen unterschiedlicher Größe, die im Grünen liegen. Es ermöglicht somit ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Begründung zur 17. FNP-Änderung 10 Städtebauliches Konzept Die neue Bebauung konzentriert sich bewusst im südwestlichen Abschnitt des Grundstücks. Die Lage der neuen Gebäude wurde so gewählt, dass sie einen Lückenschluss zwischen der vorhandenen Bebauung im Westen und dem bestehenden Gebäudekörper des Seniorenzentrums bildet. Die geplante Gebäudestruktur gliedert sich in vier Einzelbaukörper auf, die sich in einer lockeren Anordnung südlich um das Y-förmige Hauptgebäude gruppieren. Die zweigeschossige Tagespflege und die dreigeschossigen Gebäude für Service Wohnen treten gegenüber dem dominanten Solitär des drei- bis viergeschossigen Seniorenzentrums zurück. Grünordnung Während der nördliche und östliche Grundstücksbereich nicht von den baulichen Veränderungen betroffen ist und dadurch in seinen bestehenden Freiflächenanlagen unverändert erhalten bleiben kann, wird im Süden und Westen, bedingt durch den baulichen Eingriff, eine Neugestaltung der Freiflächenanlagen erforderlich. Das Gestaltungskonzept für die Freiflächenanlagen verfolgt das Ziel, für die geplante bauliche Erweiterung einen parkähnlichen Rahmen zu schaffen. Dabei gilt es in erster Linie, einen Teil des vorhandenen Baumbestands und des pflanzlichen Rahmens aus Feldgehölzen mit integriertem Jungbaumaufwuchs zu erhalten und diesen im Anschluss an die Baumaßnahmen zu erweitern. 1.9. Flächenbilanz Die Flächenbilanz wird im weiteren Planungsverfahren aufgestellt. 2. Umweltbericht Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes in Form einer Umweltprüfung zu berücksichtigen. Diese erfolgt im Umweltbericht zum Bebauungsplan A 45 und zum 17. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans gemäß § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB. Der Umweltbericht zum 17. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans sowie eine zusammenfassende Darstellung der Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes auf Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgt bis zur Offenlage. Dezernat III Michael Kolmer Stadtrat
anlage 3
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Punkt 5: 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2024/0143) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2024/0143
5186 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0143
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 17. Änderung des Flächennutzungsplans - Im Fiedlersee - (Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung)
Vorlage vom: 06.05.2024
Beschlussvorschlag :
1. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage) zur 17. Änderung des
rechtswirksamen Flächennutzungsplans wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen .
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ge mäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Unterlagen in das Internet für die Dauer eines
Monats, mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung sowie zeitgleich
durch Auslegung dieser Unterlagen im Stadtplan ungsamt. Die frühzeitige Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel
hierzu.
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Anlagen: Anlage Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans –Im Fiedlersee –
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2024/0143 vom 06.05.2024:
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit dem
01.04.2006, stellt einen Teil des Bebauungsplangebietes des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – derzeit als „Grünflächen“ dar.
Abb. 1: Ausschnitt aus dem rechtwirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 17.
Änderung des Flächennutzungsplans – Im Fiedlersee – (ohne Maßstab)
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Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – soll
Planungsrecht für vier Erweiterungsbauten des bestehenden Seniorenzentrums geschaffen
werden (s. hierzu auch Magistratsvorlage 2024/0142).
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2006) der geplanten Neunutzung nicht entspricht und die Entwicklung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A 45 aus dem Flächennutzungsplan gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche
geändert werden, um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 aus dem
Flächennutzungsplan zu gewährleisten.
Die Darstellung des Flächennutzungsplanes ist für die in Abb. 1 dargestellten „Grünflächen“
(Ziffer I. 6) in „Wohnbauflächen“ (Ziffer I. 2.1) zu ändern (s. Abb. 2).
Abb. 2: 17. Änderung des Flächennutzungsplans – Im Fiedlersee – (ohne Maßstab)
Die „Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ ( Anlage) zur 17. Änderung des
Flächennutzungsplans wurden erarbeitet und liegen zur Beschlussfassung vor. Das
Dokument erhält Planungsinformationen bzgl. des Änderungsverfahrens und einer
diesbezüglich bereits dur chgeführten regionalplanerischen Zielabweichung. Diese Unterlage
wird nach dem Beschluss des Magistrats für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verwendet.
Dazu erfolgt für die Öffentlichkeit eine Einstellung der genannten Unterlage in das Internet
für die Dauer eines Monats mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie parallel
eine öffentliche Ausle gung der o.g. Unterlage im Stadtplanungsamt. Diese Form der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ortsüblich bekannt gemacht.
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Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt paralle l zur Öffentlichkeitsbeteiligung digital per E -Mail.
Das Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Im Fiedlersee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0143
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.05.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00