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2017/0061

Straßenbau- und entwässerungstechnische Erschließung im Bebauungsplanbereich W 46.2 'Kelly-Barracks Südwest'

Magistratsvorlage 24.02.2017

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1891 Zeichen

10 
11 
Rückhaltebecken 
unterirdisches 
Flur 48 
Flur 48 
Radweg Süd
Pla nstraße Süd (HGSW
)
uss
stand
Plan
straße Sü
d
Kleyerstraße (Achse 1)
0+000.000
50.000
100.000
120,15
39032DN 800 - SB
16,30 m - KPM
9,20 o/oo
120,30
115, 80 
118,28
31106
DN 350 - STZ- 45,77 m -KM- 4,15 o/oo
121,97
39023
DN 450 - SB
12,03 m
 - KPM
2,49 o/oo
119,98
122,38 DN 60
122,13
31199
DN 350 - STZ- 44,87 m -KM- 3,57 o/oo
122,29
31325
122,04 31213DN 600 - B- 47,88 m -KM- 2,72 o/oo
122,17
122,50
31197
DN 350 - STZ- 87,40 m -KM- 3,66 o/oo
122,26
31211DN 600 - B- 55,01 m -KM- 2,18 o/oo
122,38
122,17
31212DN 600 - B- 42,48 m -KM- 2,12 o/oo
122,26
122,29
31198
DN 350 - STZ- 42,15 m -KM- 4,98 o/oo
122,50
115,80
37907
KA 400/1000 -SB- 32,00 m -KIR-
 68,75 o/oo
118,00 
121,93 31218DN 60 0 -  B - 40 ,71  m  -K M- 2,70 o/oo 122.20
31219DN 60 0 - B- 46,8 7 m  -KM- 2,56 o/oo
121,93
121,97
31105
DN 350 - STZ- 40,92 m -KM- 3,91 o/oo
5593/-2
KELLY BARRACKS-2
5593/-3
KELLY BARRACKS-3
S 20 
(G=124.74 Bestand) 
(G=124.99 Bestand) 
Planstraße Süd 
(HGSW
)
Änderungen 
freig. Änderung Index Datum gez. Datum 
Datum: 
SGL SB 
Zur Mitzeichnung 
Bearbeitet: 
Blatt-Nr. 
Lageplan BA1 
Maßstab 
Anlage 
1: 500 
2.01 
Planart 
gez.:  F. Pflug 
Zeichenerklärung 
Bestand -öffentlich- 
Haltungslänge, Gefälle, Schacht mit Durchmesser, 
Planung 
Durchmesser, Haltungslänge, Gefälle, Deckel-und Sohlhöhen 
MW-Kanal mit Schacht,  Haltungsnummer, 
Mauer 
Leuchte, Straßenablauf, Kanaldeckel 
Schieberkappe, Hydrandt, Kabelschacht 
Schachtabdeckungen höhengleich anpassen. 
Alle Maße sind auf der Baustelle zu überprüfen! 
-33.53-KM- 8.6‰ 
DN 500 B D 162.00 
 S 158.27 
M7726118 
DARMSTADT, 05.01.2017 
ABL. 
Deckel-und Sohlhöhen, Höhe Bestandsgelände 
Schmutzwasserkanal mit Haltungsnummer, Durchmesser, 
X X
bestehender Baum 
nachrichtlich: 
entfallender Baum 
geplanter Baum 
1. Bauabschnitt 
Grau: Herstellung im 2.Bauabschnitt

anlage 2

1528 Zeichen

Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Darmstadt, Februar 2017 
Abt. Planung u. techn. Verwaltung VI-66/2 S 
Straßenbau- und entwässerungstechnische Erschließung im Bebauungsplanbereich 
W 46.2 „Kelly-Barracks Südwest“ 
Kostenzusammenstellung 
Pos. Art der Arbeit G.P. 
Euro 
1. Baustelleneinrichtung 
1.1 Baustelle einrichten 25.000,- 
1.3 Baubegleitende Maßnahmen 15.000,- 
Summe 1: 40.000,- 
2. Kampfmittelfreimessung 
2.4 Kampfmittelfreimessung und Aufgrabungen an Verda chtspunkten 50.000,- 
Summe 2: 50.000,- 
3. Abbrucharbeiten 
3.1 Erd- Abrucharbeiten 155.000,- 
3.2 Beton- und Straßenabbruch 320.000,- 
3.3 Gebäudeabbruch 125.000,- 
3.4 Rückbau Panzerwaschanlage 50.000,- 
Summe 3: 650.000,- 
4. Entwässerungstechnische Erschließung 
4.1 Neubau Kanal 100.000,- 
4.2 Schächte 50.000,- 
Summe 4: 150.000,- 
5. Straßenbautechnische Erschließung 
5.1 Baustraße (Provisorium) Planstraße Süd 260.000,- 
5.2 Geh- und Radweg 45.000,- 
5.3 Linksabieger Eschollbrücker Straße 25.000,- 
Summe 5: 330.000,-

Pos. Art der Arbeit G.P. 
Euro 
Kostenzusammenstellung 
1. Baustelleneinrichtung 40.000,- 
2. Kampfmittelfreimessung 50.000,- 
3. Aufbrucharbeiten 650.000,- 
4. Entwässerungstechnische Erschließung 150.000,- 
5. Straßenbautechnische Erschließung 330.000,- 
Summe: 1.220.000,- 
Planung und Bauleitung Lph 6-9 33.000,- 
Örtl. Bauleitung 50.000,- 
Baubegleitende Maßnahmen 30.000,- 
Summe: 1.303.000,- 
Mehrwertsteuer 19 % 1.550.570,- 
Unvorhersehbares 49.430,- 
Bausumme: 1.600.000,- 
Aufgestellt: 
Dipl.-Ing. Stumpf 
Sachbearbeiter

2017/0061

5532 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.03.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0061 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Straßenbau- und entwässerungstechnische Erschließ ung im Bebauungsplanbereich W 
46.2 "Kelly-Barracks Südwest" 
 
Vorlage vom: 24.02.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Erschließung der Firmenzentrale von Alnatura zur 
Kenntnis und stimmt der Vorgehensweise zu.  
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit Alnatura eine Vereinbarung zur Durchführung von 
vorgezogenen Erschließungsmaßnahmen nach Maßgabe der Begründung dieser 
Magistratsvorlage zu schließen.  
3. Die Fällung von zwei Bäumen  im öffentlichen Bereich wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Kanalplan-1_BA 
Kostenzusammenstellung  
 
Datenschutzrele vante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24. Februar 2017  
 
 
Die Firma Alnatura wird ihren Hauptsitz in die Wissenschaftsstadt Darmstadt  verlagern. Der 
künftige Standort befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Kelly-Baracks im 
Konversionsgebiet West. Alnatura hat die benötigten Grundstücksflächen bereits von der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erworben. Die Rahmenbedingungen für die 
Ansiedlung haben die Stadt und  Alnatura (Alnatura Stiftung und Campus 360 GmbH) in den 
von den städtischen Gremien am 31.08.2016 (Magistrat) und  29.09.2016 
(Stadtverordnetenversammlung)  beschlossenen städtebaulichen Verträgen  geschaffen. 
 
Nach den vorerwähnten städtebaulichen Verträgen ist die Stadt verpflichtet, die erforderlichen  
Kanal-, Straßen- und Infrastrukturbaumaßnahmen zur Erschließung des Geländes von Alnatura 
vorzunehmen. Die Planungen für diese Maßnahmen wurden unter Beachtung der 
Randbedingungen des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes W 46.2 „Kelley Barracks 
Südwest“ von der Stadt erarbeitet bzw. bei fachlich qualifizierten Ingenieurbüros in Auftrag 
gegeben. Aufgrund der geplanten Eröffnung der neuen Firmenzentrale im März 2018 besteht 
für die Fertigstellung der Planungen und der darauf aufsetzenden baulichen Umsetzung ein 
enges Zeitfenster. Die Erschließungsanlagen müssen daher bis spätestens zur Eröffnung der 
Firmenzentrale funktionsfähig und verkehrssicher hergestellt sein. Aufgrund der fehlenden 
Ressourcen beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt  ist eine Umsetzung der notwendigen 
Bauarbeiten im gegebenen Zeitfenster durch die Stadt  nicht zu realisieren.  
 
Alnatura ist im Hinblick auf die termingerechte Eröffnung der neuen Firmenzentrale bereit, in 
Abweichung von den o.g. städtebaulichen Verträgen,  bestimmte, unbedingt erforderliche 
Erschließungsmaßnahmen vorab in eigener Regie und auf eigene Kosten durchzuführen. Dies 
betrifft Abbrucharbeiten, die abwassertechnische Erschließung des Geländes, die Herstellung 
einer Baustraße, deren Substanz bei der Herstellung der endgültigen Erschließung verwendet 
werden kann, sowie den Bau des in der Anlage 2 dargestellten Teilabschnittes des geplanten 
Geh- und Radweges durch das Konversionsgelände.   
 
Die von Alnatura zu tragenden Kosten für die Maßnahmen werden gem. der von der Stadt 
beauftragten Entwurfsplanung ca. 1.600.000 Euro betragen. Nach Prüfung und Feststellung 
der für die Maßnahmen tatsächlich entstandenen Kosten sollen diese mit den, in den 
städtebaulichen Verträgen vereinbarten und von Alnatura zu tragenden 
Infrastrukturkostenbeiträgen in Höhe von 3.503.020 Euro verrechnet werden. Voraussetzung 
hierfür ist, dass die Firma Alnatura auf Grundlage der bisherigen Planung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt die erforderlichen Leistungen qualitativ einwandfrei und zum 
aus technischer und wirtschaftlicher Sicht günstigsten Preis erbracht hat. Die konkreten 
Regelungen zur bautechnischen Qualität,  Gewährleistung  und zum Nachweis der 
entstandenen Baukosten soll in einer Vereinbarung zwischen der Firma Alnatura und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt werden.

- 4 - 
 
Die für die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen erforderlichen Flächen befinden sich 
derzeit zum Teil noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienmanagement (BIMA). 
Diese Flächen gehen letztendlich vom Eigentum der BIMA an die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt über. Die zwischenzeitliche Verfügbarkeit dieser Flächen regelt Alnatura 
eigenständig mit der BIMA. Die Zustimmung der BIMA zur Inanspruchnahme dieser Flächen ist 
von Alnatura (bzw. der BIMA) gegenüber der Stadt nachzuweisen und rechtsverbindlich zu 
dokumentieren. 
 
Der Stadt entstehen Folgekosten für Unterhaltung in Höhe von ca. 1.500 Euro pro Jahr. Diese 
sind aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6165000, - 
Instandsetzung von Sachanlagen im Gemeindegebrauch – zu finanzieren. 
 
Darmstadt, 24.02.2017  
 
 
Der Dezernent III    Der Dezernent IV 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

TOP 9
TOP 19
TOP 9
TOP 79 beschließend
TOP 4

Orte (2)

  • Kleyerstraße
  • Eschollbrücker Straße 25

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0061
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.02.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00