2017/0061
Straßenbau- und entwässerungstechnische Erschließung im Bebauungsplanbereich W 46.2 'Kelly-Barracks Südwest'
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anlage 1
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10 11 Rückhaltebecken unterirdisches Flur 48 Flur 48 Radweg Süd Pla nstraße Süd (HGSW ) uss stand Plan straße Sü d Kleyerstraße (Achse 1) 0+000.000 50.000 100.000 120,15 39032DN 800 - SB 16,30 m - KPM 9,20 o/oo 120,30 115, 80 118,28 31106 DN 350 - STZ- 45,77 m -KM- 4,15 o/oo 121,97 39023 DN 450 - SB 12,03 m - KPM 2,49 o/oo 119,98 122,38 DN 60 122,13 31199 DN 350 - STZ- 44,87 m -KM- 3,57 o/oo 122,29 31325 122,04 31213DN 600 - B- 47,88 m -KM- 2,72 o/oo 122,17 122,50 31197 DN 350 - STZ- 87,40 m -KM- 3,66 o/oo 122,26 31211DN 600 - B- 55,01 m -KM- 2,18 o/oo 122,38 122,17 31212DN 600 - B- 42,48 m -KM- 2,12 o/oo 122,26 122,29 31198 DN 350 - STZ- 42,15 m -KM- 4,98 o/oo 122,50 115,80 37907 KA 400/1000 -SB- 32,00 m -KIR- 68,75 o/oo 118,00 121,93 31218DN 60 0 - B - 40 ,71 m -K M- 2,70 o/oo 122.20 31219DN 60 0 - B- 46,8 7 m -KM- 2,56 o/oo 121,93 121,97 31105 DN 350 - STZ- 40,92 m -KM- 3,91 o/oo 5593/-2 KELLY BARRACKS-2 5593/-3 KELLY BARRACKS-3 S 20 (G=124.74 Bestand) (G=124.99 Bestand) Planstraße Süd (HGSW ) Änderungen freig. Änderung Index Datum gez. Datum Datum: SGL SB Zur Mitzeichnung Bearbeitet: Blatt-Nr. Lageplan BA1 Maßstab Anlage 1: 500 2.01 Planart gez.: F. Pflug Zeichenerklärung Bestand -öffentlich- Haltungslänge, Gefälle, Schacht mit Durchmesser, Planung Durchmesser, Haltungslänge, Gefälle, Deckel-und Sohlhöhen MW-Kanal mit Schacht, Haltungsnummer, Mauer Leuchte, Straßenablauf, Kanaldeckel Schieberkappe, Hydrandt, Kabelschacht Schachtabdeckungen höhengleich anpassen. Alle Maße sind auf der Baustelle zu überprüfen! -33.53-KM- 8.6‰ DN 500 B D 162.00 S 158.27 M7726118 DARMSTADT, 05.01.2017 ABL. Deckel-und Sohlhöhen, Höhe Bestandsgelände Schmutzwasserkanal mit Haltungsnummer, Durchmesser, X X bestehender Baum nachrichtlich: entfallender Baum geplanter Baum 1. Bauabschnitt Grau: Herstellung im 2.Bauabschnitt
anlage 2
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Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Darmstadt, Februar 2017 Abt. Planung u. techn. Verwaltung VI-66/2 S Straßenbau- und entwässerungstechnische Erschließung im Bebauungsplanbereich W 46.2 „Kelly-Barracks Südwest“ Kostenzusammenstellung Pos. Art der Arbeit G.P. Euro 1. Baustelleneinrichtung 1.1 Baustelle einrichten 25.000,- 1.3 Baubegleitende Maßnahmen 15.000,- Summe 1: 40.000,- 2. Kampfmittelfreimessung 2.4 Kampfmittelfreimessung und Aufgrabungen an Verda chtspunkten 50.000,- Summe 2: 50.000,- 3. Abbrucharbeiten 3.1 Erd- Abrucharbeiten 155.000,- 3.2 Beton- und Straßenabbruch 320.000,- 3.3 Gebäudeabbruch 125.000,- 3.4 Rückbau Panzerwaschanlage 50.000,- Summe 3: 650.000,- 4. Entwässerungstechnische Erschließung 4.1 Neubau Kanal 100.000,- 4.2 Schächte 50.000,- Summe 4: 150.000,- 5. Straßenbautechnische Erschließung 5.1 Baustraße (Provisorium) Planstraße Süd 260.000,- 5.2 Geh- und Radweg 45.000,- 5.3 Linksabieger Eschollbrücker Straße 25.000,- Summe 5: 330.000,- Pos. Art der Arbeit G.P. Euro Kostenzusammenstellung 1. Baustelleneinrichtung 40.000,- 2. Kampfmittelfreimessung 50.000,- 3. Aufbrucharbeiten 650.000,- 4. Entwässerungstechnische Erschließung 150.000,- 5. Straßenbautechnische Erschließung 330.000,- Summe: 1.220.000,- Planung und Bauleitung Lph 6-9 33.000,- Örtl. Bauleitung 50.000,- Baubegleitende Maßnahmen 30.000,- Summe: 1.303.000,- Mehrwertsteuer 19 % 1.550.570,- Unvorhersehbares 49.430,- Bausumme: 1.600.000,- Aufgestellt: Dipl.-Ing. Stumpf Sachbearbeiter
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.03.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0061
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Straßenbau- und entwässerungstechnische Erschließ ung im Bebauungsplanbereich W
46.2 "Kelly-Barracks Südwest"
Vorlage vom: 24.02.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Erschließung der Firmenzentrale von Alnatura zur
Kenntnis und stimmt der Vorgehensweise zu.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit Alnatura eine Vereinbarung zur Durchführung von
vorgezogenen Erschließungsmaßnahmen nach Maßgabe der Begründung dieser
Magistratsvorlage zu schließen.
3. Die Fällung von zwei Bäumen im öffentlichen Bereich wird zugestimmt.
Anlagen: Kanalplan-1_BA
Kostenzusammenstellung
Datenschutzrele vante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24. Februar 2017
Die Firma Alnatura wird ihren Hauptsitz in die Wissenschaftsstadt Darmstadt verlagern. Der
künftige Standort befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Kelly-Baracks im
Konversionsgebiet West. Alnatura hat die benötigten Grundstücksflächen bereits von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erworben. Die Rahmenbedingungen für die
Ansiedlung haben die Stadt und Alnatura (Alnatura Stiftung und Campus 360 GmbH) in den
von den städtischen Gremien am 31.08.2016 (Magistrat) und 29.09.2016
(Stadtverordnetenversammlung) beschlossenen städtebaulichen Verträgen geschaffen.
Nach den vorerwähnten städtebaulichen Verträgen ist die Stadt verpflichtet, die erforderlichen
Kanal-, Straßen- und Infrastrukturbaumaßnahmen zur Erschließung des Geländes von Alnatura
vorzunehmen. Die Planungen für diese Maßnahmen wurden unter Beachtung der
Randbedingungen des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes W 46.2 „Kelley Barracks
Südwest“ von der Stadt erarbeitet bzw. bei fachlich qualifizierten Ingenieurbüros in Auftrag
gegeben. Aufgrund der geplanten Eröffnung der neuen Firmenzentrale im März 2018 besteht
für die Fertigstellung der Planungen und der darauf aufsetzenden baulichen Umsetzung ein
enges Zeitfenster. Die Erschließungsanlagen müssen daher bis spätestens zur Eröffnung der
Firmenzentrale funktionsfähig und verkehrssicher hergestellt sein. Aufgrund der fehlenden
Ressourcen beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt ist eine Umsetzung der notwendigen
Bauarbeiten im gegebenen Zeitfenster durch die Stadt nicht zu realisieren.
Alnatura ist im Hinblick auf die termingerechte Eröffnung der neuen Firmenzentrale bereit, in
Abweichung von den o.g. städtebaulichen Verträgen, bestimmte, unbedingt erforderliche
Erschließungsmaßnahmen vorab in eigener Regie und auf eigene Kosten durchzuführen. Dies
betrifft Abbrucharbeiten, die abwassertechnische Erschließung des Geländes, die Herstellung
einer Baustraße, deren Substanz bei der Herstellung der endgültigen Erschließung verwendet
werden kann, sowie den Bau des in der Anlage 2 dargestellten Teilabschnittes des geplanten
Geh- und Radweges durch das Konversionsgelände.
Die von Alnatura zu tragenden Kosten für die Maßnahmen werden gem. der von der Stadt
beauftragten Entwurfsplanung ca. 1.600.000 Euro betragen. Nach Prüfung und Feststellung
der für die Maßnahmen tatsächlich entstandenen Kosten sollen diese mit den, in den
städtebaulichen Verträgen vereinbarten und von Alnatura zu tragenden
Infrastrukturkostenbeiträgen in Höhe von 3.503.020 Euro verrechnet werden. Voraussetzung
hierfür ist, dass die Firma Alnatura auf Grundlage der bisherigen Planung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt die erforderlichen Leistungen qualitativ einwandfrei und zum
aus technischer und wirtschaftlicher Sicht günstigsten Preis erbracht hat. Die konkreten
Regelungen zur bautechnischen Qualität, Gewährleistung und zum Nachweis der
entstandenen Baukosten soll in einer Vereinbarung zwischen der Firma Alnatura und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt werden.
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Die für die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen erforderlichen Flächen befinden sich
derzeit zum Teil noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienmanagement (BIMA).
Diese Flächen gehen letztendlich vom Eigentum der BIMA an die Wissenschaftsstadt
Darmstadt über. Die zwischenzeitliche Verfügbarkeit dieser Flächen regelt Alnatura
eigenständig mit der BIMA. Die Zustimmung der BIMA zur Inanspruchnahme dieser Flächen ist
von Alnatura (bzw. der BIMA) gegenüber der Stadt nachzuweisen und rechtsverbindlich zu
dokumentieren.
Der Stadt entstehen Folgekosten für Unterhaltung in Höhe von ca. 1.500 Euro pro Jahr. Diese
sind aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6165000, -
Instandsetzung von Sachanlagen im Gemeindegebrauch – zu finanzieren.
Darmstadt, 24.02.2017
Der Dezernent III Der Dezernent IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Kleyerstraße
- Eschollbrücker Straße 25
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0061
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.02.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00