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1422/2020

Schulunterricht in der Corona Krise Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates durch die Ratsgruppe GUT

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 14.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

7956 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1422/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 14.05.2020 
 
Schulunterricht in der Corona Krise Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates durch 
die Ratsgruppe GUT AN/0597/2020 
Schulunterricht in der Corona-Krise 
 
 
Die Ratsgruppe GUT stellt folgende Anfrage für die Sitzung des Rates am 14.Mai 2020: 
 
Der Schulunterricht hat sich durch die Corona -Krise grundlegend verändert, Home-Schooling und 
rollierende Systeme bestimmen den neuen Schul-Alltag. Leider setzt jede Schule die neuen Anforde-
rungen höchst unterschie dlich um, was zu ungleichen Lernvoraussetzungen führt. Viele Angebote 
erfordern eine digitale Infrastruktur: Co mputer, Tablets, Drucker etc. - darüber verfügen nicht alle 
Haushalte mit Kindern. Darüber hinaus stellt sich die Fr age, wie die Hygiene-Vorgaben beim rollie-
renden System des Schulbesuchs sichergestellt werden können - und dies nicht zu Lasten des Lehr-
personals.  
 
 
1. In einem Artikel von 2014 heißt es: „Für jeden Kölner Schüler ein iPad“. Wieviele durch die Stadt 
angeschaffte Endgeräte stehen Kölns Schüler*innen für das Home-Schooling zur Verfügung? 
 
2. Datenschutz: Wieso verlangen einige Kölner Schulen von den Eltern, privat zu Haften im Falle der 
Nutzung von Plattformen wie Zoom und ähnlichem?  
 
3. Finden zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW Gespräche darüber statt, wie man langjährige 
Verantwortungskonflikte nun pragmatisch löst? Die Stadt stellt den Le hrern z.B. keine Laptops zur 
Verfügung, dies sei Lä ndersache, aber das Land wiederum behauptet, die Stadt müsse dies als 
Schulträger tun. 
 
4. Wer trägt die Verantwortung bei Ansteckung, wenn die Kinder verpflichtet sind, die Schule trotz 
weltweiter Pandemie zu besuchen? 
 
5. Welche Möglichkeiten ergreift die Stadt, Unterrichtsflächen zu erweitern bzw.zu vergrößern, um die 
Abstandsregeln gewährleisten zu können wie z.B. durch Nutzung von entsprechend großen Räu m-
lichkeiten wie es bei Ratssitzungen geschieht oder durch „Open-Air-Flächen“ o.ä. 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.) 
Die Ausstattung der Kölner Schulen zur Ermöglichung des digitalen Lernens wird in der Verwaltung 
mit hoher Priorität verfolgt.

2 
 
Hierzu zählt neben der Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten auch der Ausbau der vor-
handenen Infrastruktur an den Schulen. Dazu gehören u. a. die strukturierte Verkabelung in den Ge-
bäuden und die WLAN-Ausstattung der Räume, die Voraussetzung für den Einsatz mobiler Endgerä-
te darstellen. 
 
Die digitale Ausstattung ist in den vergangenen Jahren bereits in großem Rahmen erfolgt, wird wei-
terhin durch die finanziellen Mittel aus „GuteSchule2020“ erfolgen und mit den Mitteln des Digitalpak-
tes NRW fortgesetzt. 
 
Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Medienentwicklungsplanes und der Einrichtung eines 
kommunalen Medienzentrums dafür weitere notwendige Rahmenbedingungen schaffen. 
 
Bislang wurden rund 13.000 Endgeräte (Tablets) für die Kölner Schullandschaft beschafft.  
 
Besonders in den vergangenen Wochen wurden die Schulen durch die Auslieferung und Einrichtung 
weiterer beantragter mobiler Endgeräte in ihrem schulischen Handeln unterstützt. Dieser Prozess 
wird von der Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Schulen konsequent weiter verfolgt.  
 
Da die mobilen Endgeräte zur Nutzung in der jeweiligen Schule vorgesehen sind, mussten im Zu-
sammenhang mit den coronabedingten Schließungen der Schulen und dem Start des Lernens auf 
Distanz weitere Lösungen gefunden werden.  
 
Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Verleih der schulträgereigenen Geräte außerhalb des 
Schulgebäudes eigentlich nicht gestattet und auch aufgrund der technischen Einbindung in das 
schuleigene Netz nicht ohne weitere Änderung der Konfiguration möglich. 
 
Aus dem aktuellen Anlass wird hiervon allerdings abgewichen. So wurden mit Schulen bereits prakti-
kable und schnelle Lösungen zum Verleih der Geräte vereinbart.  
 
In einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit arbeitet die Verwaltung gerade an einem Verfahren, 
das noch mehr Kölner Schulen einen Verleih der vorhandenen mobilen Endgeräte ermöglichen soll.  
 
Von der Ausleihe der an der Schule vorhandenen Geräte sollen insbesondere sozial benachteiligte 
Schülerinnen und Schüler profitieren. 
20% der Kölner Schülerinnen und Schüler in der Altersgruppe der 6-19 Jährigen, insgesamt 35.700 
Schülerinnen und Schüler, sind Empfänger von BUT-Leistungen. 
 
Hier stellt die Verwaltung kurzfristig Überlegungen an, auch Hilfen von Stiftungen anzunehmen. 
 
Darüber hinaus werden für alle Kölner Schülerinnen und Schüler in der Verwaltung derzeit prakti-
kable Möglichkeiten für das Konzept „Bring your own device“ erarbeitet. 
 
Durch zeitnahe Beschaffungen, Nutzung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, Ver-
leih der vorhandenen Geräte und Unterstützung von Möglichkeiten zu „Bring your own de-
vice“ wird von Seiten der Verwaltung kurzfristig dazu beigetragen, die Ausstattung der Kölner 
Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten und damit die Möglichkeiten des Lernens 
auf Distanz zu verbessern. 
 
 
 
Zu 2.) 
Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen im pädagogischen Bereich 
der Schulen erhält die Verwaltung vermehrt Bedarfsanfragen zur Bereitstellung einer professionellen 
und insbesondere auch datenschutzkonformen Lösung zur Durchführung von Videokonferenzen. 
 
Um mit diesen Anforderungen professionell umzugehen und im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung 
die Möglichkeiten und Grenzen einer zentralen Realisierung bzw. mögliche Bereitstellungsmodelle 
ermitteln, läuft aktuell eine kurzfristige Umfrage an den Schulen. Diese dient dazu, den Bedarf sowie

3 
 
die inhaltlichen und funktionalen Anforderungen in der Kölner Bildungslandschaft besser einschätzen 
zu können. 
 
Bei den meisten der Anwendungen zur Durchführung von Videokonferenzen die derzeit angeboten 
werden, ist die Datensicherheit gem. der DSGVO nicht gewährleistet. Daher kann diese Nutzung nur 
in Eigenverantwortung der Jugendlichen, bzw. Erziehungsberechtigten erfolgen.  
 
Zu 3) 
Nach aktuellem Kenntnisstand existiert nach wie vor eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwi-
schen Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der Ausstattung von Lehrerinnen 
und Lehrern. Eine einvernehmliche Lösung ist derzeit nicht absehbar. 
 
Zu 4).  
In der Bundesrepublik Deutschland besteht Schulpflicht aufgrund entsprechender Schulgesetze, so 
unter anderem durch das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Schulpflicht wur-
de durch das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie aufgrund des Infektions-
schutzgesetzes des Landes NRW ausgesetzt. Mit entsprechenden Verordnungen des Landes Nord-
rhein-Westfalen wurde diese Aussetzung der Schulpflicht teilweise wieder aufgehoben. Hierbei han-
delt es sich um eine innere Schulangelegenheit, für die das Land NRW, in diesem Fall die Landesre-
gierung, zuständig ist und die Verantwortung trägt.  
 
Zu 5)  
Die Stadt Köln nutzt derzeit alle Möglichkeiten der schulischen Räumlichkeiten, um die Hygiene- und 
Schutzmaßnahmen und damit die Abstandsregelung einzuhalten. 
 
Entsprechend der 20. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) 
werden zunächst bis zu den Sommerferien in rollierender Besetzung in keinem Schulgebäude alle 
Jahrgänge gleichzeitig anwesend sein. Die jeweils anwesenden Schülerinnen und Schüler sind zu-
nächst bis zu den Sommerferien in kleine Lerngruppen aufzuteilen und im gesamten Gebäude zu 
verteilen. Die Abstandsregelungen werden so eingehalten. Dies zu organisieren, wurde vom Land 
NRW den Schulen aufgetragen. 
  
Um sicher die Abstandsregelungen einzuhalten, wurden Klassenverbände zahlenmäßig halbiert, ge-
drittelt und in einigen wenigen Fällen auch geviertelt.

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1422/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
14.05.2020
Erstellt
13.05.2020 11:11