1422/2020
Schulunterricht in der Corona Krise Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates durch die Ratsgruppe GUT
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
7956 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 1422/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 14.05.2020 Schulunterricht in der Corona Krise Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates durch die Ratsgruppe GUT AN/0597/2020 Schulunterricht in der Corona-Krise Die Ratsgruppe GUT stellt folgende Anfrage für die Sitzung des Rates am 14.Mai 2020: Der Schulunterricht hat sich durch die Corona -Krise grundlegend verändert, Home-Schooling und rollierende Systeme bestimmen den neuen Schul-Alltag. Leider setzt jede Schule die neuen Anforde- rungen höchst unterschie dlich um, was zu ungleichen Lernvoraussetzungen führt. Viele Angebote erfordern eine digitale Infrastruktur: Co mputer, Tablets, Drucker etc. - darüber verfügen nicht alle Haushalte mit Kindern. Darüber hinaus stellt sich die Fr age, wie die Hygiene-Vorgaben beim rollie- renden System des Schulbesuchs sichergestellt werden können - und dies nicht zu Lasten des Lehr- personals. 1. In einem Artikel von 2014 heißt es: „Für jeden Kölner Schüler ein iPad“. Wieviele durch die Stadt angeschaffte Endgeräte stehen Kölns Schüler*innen für das Home-Schooling zur Verfügung? 2. Datenschutz: Wieso verlangen einige Kölner Schulen von den Eltern, privat zu Haften im Falle der Nutzung von Plattformen wie Zoom und ähnlichem? 3. Finden zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW Gespräche darüber statt, wie man langjährige Verantwortungskonflikte nun pragmatisch löst? Die Stadt stellt den Le hrern z.B. keine Laptops zur Verfügung, dies sei Lä ndersache, aber das Land wiederum behauptet, die Stadt müsse dies als Schulträger tun. 4. Wer trägt die Verantwortung bei Ansteckung, wenn die Kinder verpflichtet sind, die Schule trotz weltweiter Pandemie zu besuchen? 5. Welche Möglichkeiten ergreift die Stadt, Unterrichtsflächen zu erweitern bzw.zu vergrößern, um die Abstandsregeln gewährleisten zu können wie z.B. durch Nutzung von entsprechend großen Räu m- lichkeiten wie es bei Ratssitzungen geschieht oder durch „Open-Air-Flächen“ o.ä. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1.) Die Ausstattung der Kölner Schulen zur Ermöglichung des digitalen Lernens wird in der Verwaltung mit hoher Priorität verfolgt. 2 Hierzu zählt neben der Ausstattung der Schulen mit mobilen Endgeräten auch der Ausbau der vor- handenen Infrastruktur an den Schulen. Dazu gehören u. a. die strukturierte Verkabelung in den Ge- bäuden und die WLAN-Ausstattung der Räume, die Voraussetzung für den Einsatz mobiler Endgerä- te darstellen. Die digitale Ausstattung ist in den vergangenen Jahren bereits in großem Rahmen erfolgt, wird wei- terhin durch die finanziellen Mittel aus „GuteSchule2020“ erfolgen und mit den Mitteln des Digitalpak- tes NRW fortgesetzt. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Medienentwicklungsplanes und der Einrichtung eines kommunalen Medienzentrums dafür weitere notwendige Rahmenbedingungen schaffen. Bislang wurden rund 13.000 Endgeräte (Tablets) für die Kölner Schullandschaft beschafft. Besonders in den vergangenen Wochen wurden die Schulen durch die Auslieferung und Einrichtung weiterer beantragter mobiler Endgeräte in ihrem schulischen Handeln unterstützt. Dieser Prozess wird von der Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Schulen konsequent weiter verfolgt. Da die mobilen Endgeräte zur Nutzung in der jeweiligen Schule vorgesehen sind, mussten im Zu- sammenhang mit den coronabedingten Schließungen der Schulen und dem Start des Lernens auf Distanz weitere Lösungen gefunden werden. Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Verleih der schulträgereigenen Geräte außerhalb des Schulgebäudes eigentlich nicht gestattet und auch aufgrund der technischen Einbindung in das schuleigene Netz nicht ohne weitere Änderung der Konfiguration möglich. Aus dem aktuellen Anlass wird hiervon allerdings abgewichen. So wurden mit Schulen bereits prakti- kable und schnelle Lösungen zum Verleih der Geräte vereinbart. In einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit arbeitet die Verwaltung gerade an einem Verfahren, das noch mehr Kölner Schulen einen Verleih der vorhandenen mobilen Endgeräte ermöglichen soll. Von der Ausleihe der an der Schule vorhandenen Geräte sollen insbesondere sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler profitieren. 20% der Kölner Schülerinnen und Schüler in der Altersgruppe der 6-19 Jährigen, insgesamt 35.700 Schülerinnen und Schüler, sind Empfänger von BUT-Leistungen. Hier stellt die Verwaltung kurzfristig Überlegungen an, auch Hilfen von Stiftungen anzunehmen. Darüber hinaus werden für alle Kölner Schülerinnen und Schüler in der Verwaltung derzeit prakti- kable Möglichkeiten für das Konzept „Bring your own device“ erarbeitet. Durch zeitnahe Beschaffungen, Nutzung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, Ver- leih der vorhandenen Geräte und Unterstützung von Möglichkeiten zu „Bring your own de- vice“ wird von Seiten der Verwaltung kurzfristig dazu beigetragen, die Ausstattung der Kölner Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten und damit die Möglichkeiten des Lernens auf Distanz zu verbessern. Zu 2.) Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen im pädagogischen Bereich der Schulen erhält die Verwaltung vermehrt Bedarfsanfragen zur Bereitstellung einer professionellen und insbesondere auch datenschutzkonformen Lösung zur Durchführung von Videokonferenzen. Um mit diesen Anforderungen professionell umzugehen und im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung die Möglichkeiten und Grenzen einer zentralen Realisierung bzw. mögliche Bereitstellungsmodelle ermitteln, läuft aktuell eine kurzfristige Umfrage an den Schulen. Diese dient dazu, den Bedarf sowie 3 die inhaltlichen und funktionalen Anforderungen in der Kölner Bildungslandschaft besser einschätzen zu können. Bei den meisten der Anwendungen zur Durchführung von Videokonferenzen die derzeit angeboten werden, ist die Datensicherheit gem. der DSGVO nicht gewährleistet. Daher kann diese Nutzung nur in Eigenverantwortung der Jugendlichen, bzw. Erziehungsberechtigten erfolgen. Zu 3) Nach aktuellem Kenntnisstand existiert nach wie vor eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwi- schen Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern. Eine einvernehmliche Lösung ist derzeit nicht absehbar. Zu 4). In der Bundesrepublik Deutschland besteht Schulpflicht aufgrund entsprechender Schulgesetze, so unter anderem durch das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Schulpflicht wur- de durch das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der Corona-Pandemie aufgrund des Infektions- schutzgesetzes des Landes NRW ausgesetzt. Mit entsprechenden Verordnungen des Landes Nord- rhein-Westfalen wurde diese Aussetzung der Schulpflicht teilweise wieder aufgehoben. Hierbei han- delt es sich um eine innere Schulangelegenheit, für die das Land NRW, in diesem Fall die Landesre- gierung, zuständig ist und die Verantwortung trägt. Zu 5) Die Stadt Köln nutzt derzeit alle Möglichkeiten der schulischen Räumlichkeiten, um die Hygiene- und Schutzmaßnahmen und damit die Abstandsregelung einzuhalten. Entsprechend der 20. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) werden zunächst bis zu den Sommerferien in rollierender Besetzung in keinem Schulgebäude alle Jahrgänge gleichzeitig anwesend sein. Die jeweils anwesenden Schülerinnen und Schüler sind zu- nächst bis zu den Sommerferien in kleine Lerngruppen aufzuteilen und im gesamten Gebäude zu verteilen. Die Abstandsregelungen werden so eingehalten. Dies zu organisieren, wurde vom Land NRW den Schulen aufgetragen. Um sicher die Abstandsregelungen einzuhalten, wurden Klassenverbände zahlenmäßig halbiert, ge- drittelt und in einigen wenigen Fällen auch geviertelt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1422/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 14.05.2020
- Erstellt
- 13.05.2020 11:11