2026/0049
Neuaufstellung Regionalplan Südhessen und Regionaler Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
74132 Zeichen
Postbank Fran kfurt
IBAN: DE535001006000026 12601
BIC: PBNKDEFF
Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE93508501500000544000
BIC: HELADEF1DAS
E-Rechnung
Rechnungsadresse: rechnungen@darmstadt. de
Leitweg-ID: 06411000-64283-32
Der Magistrat
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 31.2 – Regionale Siedlungs - und
Bauleitplanung, Bauwesen
Wilhelminenstraße 1 -3
64283 Darmstadt
Der Magistrat
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Dar mstadt
Ansprechpartner /-in: Anja Herdel
Telefon: 06151 13-2045
Telefax: 06151 13-3455
E-Mail: stadtentwicklung @darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de
Datum:
29.01.2026
Neuaufstellung Regionalplan Südhessen und Reg ionaler Flächennutzungspla n für den
Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main - 1.Offenlage / Frühz eitige Beteiligung
Hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben uns darüber umfassend informiert, dass sich d er Regionalplan Südhessen und der Regionale
Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt /Rhein-Main aktuell im Verfahren der
Neuaufstellung befinden. Die Verbandskammer des Regionalverbands Frankfurt RheinMain hat am 2.
Juli und die Regionalversammlung Südhessen hat am 4. Juli 2025 den E ntwurf/ Vorentwurf 2025 des
Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum
Frankfurt/Rhein -Main gebilligt und beschlossen, die Beteiligung nach dem Raumordnungsgesetz 2008
einzuleiten und – gemäß den Vorschriften des Bauge setzbuchs – die Öffentlichkeit sowie die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.
Die Regionalplanung für die Planungsregion Südhessen ist e ine zunehmend komplexe Aufgabe .
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der vorliegende Entwurf des Regionalplans Südhessen und des
Regionalen Flächennutzungsplan s gegenüber dem Plan 2010 eine qualitative Weiterentwicklung
darstellt. Er ist ausdifferenzier ter und integriert die vielfältigen Planun gsinstrumente und Ansprüche a n
Stadt und Region in besonderer Weise.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, aktiv an der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen und
des Regionalen Flächennutzungsplan s für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main mitwirken zu
können. Im Rahmen der Offenlage/ frühzeitige n Beteiligung legt die Wissenschaftsstadt Darmstadt
hiermit Ihre Stellungnahme vor.
Die Fachverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Entwurf 2025 des Regionalplans
Südhessen/ Regionalen Flächennutz ungsplans (RegFNP) f ür den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main
sowie den vorliegenden Umweltbericht geprüft .
2
Zu den einzelnen fachlichen Inhalten des Entwurfs teilen wir Ihnen nachfolgend unsere Anmerkungen
mit:
I. Belange der Stadt- und Regionalentwicklung
Grundsätzlich wurde geprüft, ob die Inhalte des Entwurfs im Einklang mit den Zielen der künftigen
gesamtstädtischen En twicklung stehen. Es ist von hoher Bedeutung, dass Darmstadts Rolle und Profil
als südhessisches Oberzentrum weiter gestärkt und ausgebaut wird. In diesem Zusammenhang
möchten wir ausdrücklich betonen, dass der Wissenschafts stadt Darmstadt an der Schnittstelle
zwischen den Ballungsräumen Rhein -Main und Rhein-Neckar eine besondere Rolle zukommt. Infolge
dieser Vernetzungsfunktion in der Region bedarf es insbesondere der Stärkung und dem Ausbau einer
angemessenen (Verkehrs-)Infrastruktur.
Darmstadt ist ein attraktiver und nachgefragter Arbeits- und Wohnort mit überregiona ler Bedeutung.
Mit der angestrebten Zielsetzung, dass die s auch in Zukunft so sein soll, ist die Sicherung
wirtschaftliche r Entwicklungsperspekti ven und die Sicherung der Wohnraumversorgung von
übergeordneter Bedeutung . Um diesen Ansprüchen auch weiterhin gerecht werden zu können, müssen
von Seiten der überö rtlichen Planungseb ene innerhalb der Gemarkung neue Entwicklungen und
Flächenmobilisierung en ermöglicht werde n. Das Entwicklungspotenzial der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ist insbesonde re im Bereich Gewerbeflächen stark begrenzt und steht regelmäßig in
Konkurrenz zu anderen Flächennutzungen. Hierbei ist weiter zu prüfen, ob entsprechende
Entwicklungen auch durch Umnutzung und Neustrukturier ung bestehender Flächen möglich sind.
Deshalb ist es erklärtes Ziel der Stadt und ein wesentlicher Baustein des initiierten
Wachstumsprozesses, dass neue Siedlungsflächenentwicklungen auch in enger Kooperation und
Abstimmung mit den Umlandgemeinden aktiviert werden können, u.a. durch die Realis ierung
interkommunale r Gewerbegebiete . Mit den Entwicklungsabsichten im Bereich des „Gehaborner Hofes“
wurden gemeinsam mit der Stadt Weitersta dt erste Schritte für eine gemeinsam e und abgestimmte
Projektentwicklung initiiert.
Positionspapier der s üdhessischen Landräte und des Oberbür germeisters zur Neuaufstellung des
Regionalplanes Südhessen
Bereits im Vorfeld zur förmlichen Beteiligung haben die südhessischen Landräte und der
Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der 2. Jahreshälfte 2025 ein Positionspapier
unterzeichnet, welches den Stellenwert der künftigen Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung in
Südhessen hervorhebt. Die dort formulierten Forderungen werden im Rahmen dieser Stellu ngnahme
von Seiten der Wissensc haftsstadt Darmstad t erneut vorgebracht.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass dem zu hohen Flächenverbrauch mit Instrumente n wie
Nachverdichtung , Stadtumbau und Leerstandsmanagement zu begegnen ist, gleichwohl muss für die
südhessischen Kommunen im Rahm en einer zukunftstr ächtigen Entwicklung ein weiterer Spielraum zur
Bedarfsdeckung an Wohn - und Gewerbeflächen im Zuge der Fläc henneuausweisung gegeben sein.
Diese Flächenneuausweisung darf nicht gänzlich durch die Überlagerung neuer regionalplanerischer
Zielvorgaben eingesch ränkt werden. Der vollständi ge Forderungsk atalog des Positionspapiers ist dem
Anhang dieser Stellungnahme z u entnehmen.
Im Hinblick au f die Umsetzung der angestrebten Ziele der Gesamtstadtentwicklung stehe n folgende
Schlüsselprojekte in einem besonderen Fokus:
3
1. ICE Neubaustrecke Frankfurt am Main – Mannheim
Die Wissenschaftsstad t Darmstadt ist seit vielen Ja hren aktiv in den Planungsprozess zum Neubau der
ICE-Strecke eingebunden. Von S eiten der kommunalen Stadt- und Regionalentwicklung findet das
Vorhaben der ICE-Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim größtmögliche Unterstützung. Neben dem
notwendigen Ausbau d es Fernverkehrs wird durch die geplante Ne ubaustrecke insbesondere auch eine
Entlastung der Bestandsstr ecken (Riedbahn und Main-Neckar-Bahn) in der Region ermöglicht. Die
Stadtverordnetenversammlung d er Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2023 festgelegt , die
Trassenvariante II b mit der Bypass -Anbindung des Hauptbahnhof es weiterzuverfolgen. Darüber hinaus
bestehen weitere übergesetzliche städtische Forderungen. Diese wurden gemeinschaftlich mit den
Forderungen der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau der Deutschen Bahn am 12.
September 2024 im Rahmen der parlamentarischen Be fassung übermittelt.
Es wird begrüßt, dass die Fachplanung der D eutschen Bahn in die Plankarte aufgenommen wird.
Allerdings wird das südliche Tunnelportal der Bypass -Anbindung im Bereich der Anne-Frank-Straße
(Heimstättensiedlung ) verortet. Zum Schutz der Wohnbevölkerung d er Heimstättensiedlung fordert die
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der übergesetzlichen s tädtischen Forderungen die
Verlängerung des bergmännischen Tunnels bis westlich der Bundesautobahn 5. Die übergesetzlichen
Forderungen der Wissenschaftsstadt Da rmstadt sind bei der Neuaufstellung des Regio nalplans zu
berücksichtigen.
Ähnlich verhält es sich im Bereich der Hauptstreck e in Höhe der Siedlung Tann. Hier fordert die
Wissenschaftsstadt Darmstadt den Bau der Hauptstrecke im Bereich des Dar mstädter Kreuzes
vollständig in bergmännischer Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Auch hier steht eine
Entscheidung noch aus. In diesem Bereich enthält die Plankarte noch keine Tunne lportale. Aus den
vorgenannten Gründen sollten die Tunnelportale erst dann dargestellt werden, wenn die
entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse zum genauen Trassenverlauf Rechtskraft erlang t haben
(nachrichtliche Übernahme).
Weiterhin ist die Darstellu ng des Trassenverlauf s der geplanten Bypass-Anbindung nördlich des
Hauptbahnhofes auf die Fachplanung im Rahmen de s laufenden Planfeststellung sverfahrens
(Planfeststellungsabschnitt 1) abzustimmen.
4
2. Gewerbliche Entwicklungsperspe ktiven
Wie bereits einleitend erwähnt , verfügt die Wissensch aftsstadt Darmstadt, u. a. bedingt durch
naturräumliche Gegebenheiten , über begrenzte Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung . Zur Sicherung
und Stärkung des Wirtschaftsstand ortes reicht es nicht aus, sich ausschließlich auf die Transformation
bestehender Gebiete (Stadtumbau) oder die Nachverdichtung (Innenentwicklung) zu fokussieren, was
oftmals auch an (eigentums-)rechtliche Hürden geknüpft ist. Vielmehr bedarf es einer Entwicklung
zusätzlicher Flächenpotenziale. Ein besonderer Schwerpunkt wird hier bei der interkommunalen
Kooperation gesehen, um der oberzentralen Funktio n Darmstadts gemäß des Zentralen-Orte-Konzepts,
wie in Kapitel 2 beschrieben, gerecht zu werden.
Im Einzelnen betrifft dies folgend e konkrete Flächenentwicklungen :
a) Starkenburgkaserne/ ehem. Kuhnwaldt-Gelände
Das Gelände der Starkenburgkaserne soll perspektivisch neu entwickelt werden. Dies war aufgrund
bestehender Be darfe und Pachtverträge sowie der noch bestehenden militärischen Widmung bislang
nicht möglich. Die Möglichkeiten zur Realisierung einer Fol genutzung werden aktuell überprüft.
Zusammen mit dem nördlich angrenzenden Kuhnwaldt-Gelände sowie weiterer angrenzender
Ergänzungsflächen der Aurelis bildet das Areal eine großes zusammenhängendes innerstädtisches
Entwicklungspotenzial. Das Gelände verfügt über einen unmittelbaren Gl eisanschluss, was für das
gewerbliche Entwicklungspotenzial einen wichtigen S tandortfaktor darstellt. Es ist jedoch festzustellen,
dass die Flächen im Entwurf des Region alplans Südhessen 2025 als „Vorranggebiet Siedlun g, Planung“
dargestellt sind. Das Ziel der Stadtentwicklung b esteht jedoch darin , dort auch einen höh eren Anteil an
Gewerbeflächen zu entwickeln. Im Regionalplan Südhessen 2010 sind die Flächen der
Starkenburgkaserne und des ehem. Kuhnwaldt-Geländes als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ und als
„Vorranggebiet Indust rie und Gewer be, Bestand“ dargestellt. Die Darstellungen des Regionalplan
Südhessen 2010 sind für die Flächen der Starkenburgkas erne und des ehem. Kuhnwaldt -Geländes
somit weiter zu qualifizieren: Die Darstellung als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe , Bestand“ ist
bis an die südl iche Begrenzung des Geländes durch den Dornheimer Weg f ortzuführen (siehe
Markierung nachfolgende Abbildung RPS 2010).
RPS 2025
RPS 2010
5
b) Gewerbliche Entwicklungspers pektiven Darmstadt-Wixhausen
RPS 2025
RPS 2010
Der Bereich ist grundsätzlic h für eine Weiterentwickl ung des Ortsteils Wixhausen nicht zu verwerfen.
Die bauliche Erweit erung des Gewerbegebiets nach Osten, Richtung G SI, ist mittel- bis langfristig von
gesamtstädtischem Interesse. Es ist nicht nachvollzi ehbar, weshalb die Potenzialfläche, die jetzt nicht
mehr innerhalb der Siedlu ngsbeschränkungsgebietes liegt , mit neuen raumordnerischen Restriktionen
versehen ist. Im Flächennutzungsplan 2006 der Stadt Darmsta dt werden die Flächen als gewerbliche
Bauflächen dargestellt. Wir bitten dies in den Entwurf des Regionalplanes zu übernehmen und die
raumordnerischen Restriktionen zu entnehmen .
c) Interkommunale Gewerbe gebietsentwicklung „Gehaborner Hof “
Um weitere gewerblic he Entwicklungspotenziale zu schaffen , sind neue und innovative Wege ,
insbesondere auch im Hinblick auf d ie Entwicklung d es regionalen Raums zu beschreiten.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Eigentum arrondierter Flächen zwischen der A 5 und dem
Gehaborner Hof auf der Gemarkung der Stadt Weiterstadt, die sie baulich entwi ckeln möchte. Nördlich
davon plant die Stadt Weiterstadt eine gewerbliche Entwick lung. Die beiden Städte haben die Absicht,
die betreffenden Areale gemeinschaftlich im Rahmen einer a bgestimmten städtebaulichen Konzeption
zu entwickeln. Gegenstand der bestehenden Vereinbarung ist die bauleitplaneri sche Entwicklung
landwirtschaftlicher Flächen zu gewerblichen Bauflächen in Form eines inter kommunalen
Gewerbegebietes . Das geplante Gew erbegebiet soll als Pilotprojekt in der Stadtreg ion Darmstadt mit
Vorzeigecharakter für eine gute und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit fungieren.
Die potenziellen Flächen für das interkommunale Gewerbegebiet sind im Entwurf des
Regionalplans 2025 mit raumordnerischen Ziel en (Vorranggebieten) belegt, die im Fa lle
einer Beibehal tung zu Zielkonflikten mit der beabsichtigten gewerblichen Entwicklung führen
würden.
Wir verweisen hier auf die Stellungnahme der Stadt W eiterstadt zur Neuaufstellung des Regionalplanes
mit Datum vom 24.11.2025 im Bereich des Gehaborner Hofes, die uns zur Kenntnis vorgelegt wurde.
Dieser Stellungnahme schließt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vollumfänglich an und fordert
eine Aufnahme in den Regionalplan Südhessen .
6
II. Belange der Freiraum- und Landschaftsplanung
Änderungsbedarf
• Der Bereich „Im Hilsbruch“ im Südosten Arheilgens wurde von einem Vorranggebiet für
Landwirtschaft in ein Vorbehaltsgebiet umgewandelt. Dies lehnen wir ab. Der Status des
Vorranggebiets für Landwirtschaft ist aufrechtzuerhalten. Der Grünzug stellt eine wichtige
Grünzäsur zwischen zwei Siedlungsteilen dar, die es unbedingt zu erhalten gilt. Neben der
Trennfunktion dient der Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung, der Kalt- und
Frischluftproduktion sowie der Naherholung. Der Bereich ist durch die Ausweisung als
Vorranggebiet für die Landwirtschaft vor einer Inanspruchnahme als Siedlungsfläche zu schützen.
• Nördlich der Lichtwiese (siehe nachfolgende Abbildungen) wurde das bisher ausgewiesene
Vorranggebiet für die Forstwirtschaft in ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft umgewandelt.
Diese Änderung hat zur Folge, dass die forstliche Vorrangfunktion entfällt und die
landwirtschaftliche Nutzung künftig besonderes Gewicht in der Abwägung erhalten soll. Damit
verliert die Fläche raumordnerisch an Gewicht für den Wald.
Regionalplan Südhessen / Regionaler
Flächennutzungsplan 2010
Entwurf / Vorentwurf 2025
Regionalplan Südhessen und Regionaler
Flächennutzungsplan für den
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
Bei der betreffenden Fläche handelt es sich jedoch um eine ausgeprägte, zusammenhängende
Gehölzstruktur mit Waldfunktion, deren Erhalt aus fachlicher Sicht unbedingt anzustreben ist.
Aus diesem Grund sollte die Signatur Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft weiterhin
verwendet werden, um den bestehenden forstlichen Charakter und die ökologische Bedeutung der
Fläche angemessen abzubilden und langfristig zu sichern.
Inhaltliche Anme rkungen:
• Wir befürworten die Umwandlung von Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft in Vorranggebiete in
den Bereichen der Scheftheimer Wiesen und der Eberstädter Streuobstwiesen. So erhält die
Offenhaltung dieser ökologisch besonders hochwertigen Landschaften ein stärkeres Gewicht.
• Wir begrüßen die Arrondierung des Siedlungsrandes, indem randliche Einkerbungen in das
Vorranggebiet Siedlung, Bestand glattgestrichen wurden. Dabei ist essentiell, dass der Erhalt und
die Errichtung von Spielplätzen mit den Zielen und Grundsätzen des Vorranggebietes Siedlung
kompatibel sind.
• Es wird anerkannt, dass die freie Landschaft grundsätzlich in ihrer Nutzung und ihren Qualitäten
erhalten werden soll. Darmstadt verfügt noch über Innenentwicklungspotenzial, das sofern
zugänglich, vorrangig für eine Siedlungsflächenentwicklung genutzt werden soll.
Dementsprechend sehen wir u. a. Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen von
7
Konversionsflächen. Dies umfasst im Darmstädter Stadtgebiet die Starkenburg-Kaserne, das
Kuhnwaldt-Gelände und die Kelley-Barracks
• Unter Ziel Z 6.2.1-17 wird die Sicherung und Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken
angestrebt, worunter auch die Verbindungskurve von der Odenwaldbahn zum Bahnhof Darmstadt-
Kranichstein benannt wird. Sofern keine Reaktivierung erfolgt, können wir uns eine
Interimsnutzung als Rad- und Fußwegeverbindung vorstellen.
Kartografische Anmerkunge n:
• Im Vergleich zum Regionalplan 2010 werden weniger Gewässer dargestellt. Dies erschwert die
Orientierung, weswegen wir die Darstellung größerer Stillgewässer wie den Fischteichen, der
Bessunger Kiesgrube oder den Teichen im Bürgerpark empfehlen.
• Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz sind aufgrund sich
überlagernder Linien zum Teil schwer erkennbar.
• Die großen Parkanlagen (bspw. Bürgerpark, Rosenhöhe, Herrngarten, Waldfriedhof) werden als
Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft dargestellt. Es fehlt eine Signatur für „Parks“.
III. Umweltbelange
Der Entwurf 2025 stellt gegenüber dem Plan 2010 eine deutliche Weiterentwicklung dar. Er integriert
erstmals einen umfassenden Landschaftsplan und betont die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und
Freiraumentwicklung. Die neuen landesplanerischen Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan Hessen
(3. und 4. Änderung) sowie die aktuellen Anforderungen an die Nachhaltigkeit werden angemessen
berücksichtigt. Positiv hervorzuheben sind die klareren methodischen Grundlagen und die aktualisierte
Datengrundlage.
Positive Aspe kte
• Integration des Regionalen Landschaftsplans mit ausdrücklicher Berücksichtigung von
bioklimatisch wirksamen Flächen (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für besondere
Klimafunktionen), Flächen der Bedeutsamen Landschaften und dem überörtlichen Biotopverbund
(ergänzt dabei die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft) (vgl. Textteil S.56,
3.1.4.2).
• Darstellung von Flächen mit bioklimatischer Ausgleichsfunktion und bioklimatischer Belastung
sowie Empfehlungen zu Begrünung und Entsiegelung (auch hier dargestellt über
Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen, konkreter als in dem vorherigen Regionalplan).
(In vorherigem Regionalplan: „Die „Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" sollen die
bioklimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für Räume mit erhöhter stofflicher
und vor allem thermischer Belastung sichern.“).
• Erweiterung des Biotopverbundsystems durch Erhalt und Entwicklung von zusammenhängenden
Grünstrukturen (genetischer Austausch möglich und Tierarten haben die Möglichkeit, sich an die
veränderten klimatischen Bedingungen durch Wanderung anzupassen) (fallen unter Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft) und Ausweisung bedeutsamer Landschaften
Aktualisierung der Datengrundlagen (NATUREG 2022, Klimaanalyse IMA 2022, Luftbilder 2021).
• Wir begrüßen die stärkere Gewichtung umweltverträglicher Mobilität durch Betonung des
Schienen- und Nahverkehrsausbaus im Raum Darmstadt.
• Die Neubewertung der Vogelschutzgebiete als Vorranggebiete für Natur und Landschaft ist aus
umweltfachlicher Sicht positiv zu bewerten, da sie den Schutz dieser Flächen stärkt. Ein Vergleich
mit den bisherigen Vorbehaltsgebieten ist zwar methodisch eingeschränkt, zeigt jedoch eine
grundsätzliche Aufwertung der Schutzfunktion (vgl. Umweltbericht Kapitel 2.2).
8
Kritische Punkte und Hinweise
• Für rund 400 Planungen (davon mehrere im Raum Darmstadt-Dieburg) bestehen Vorbehalte
hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit („Sternchenflächen“). Diese müssen vor der Offenlage des
zweiten Entwurfs vertieft geprüft werden.
• “Die Konflikte hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/Luft sowie wertvoller
Artvorkommen und wertvoller Biotoptypen konnten hingegen noch nicht hinreichend
berücksichtigt werden.” (Textteil S.14) Diese Aussage ist kritisch zu betrachten. Es handelt sich
jedoch um den Sonderfall, dass die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Inhalte
gleichzeitig erarbeitet werden.
• “Im weiteren Verfahren bis zur förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
müssen sie im Zusammenwirken mit den unteren Naturschutzbehörden gelöst und in den Karten
1 und 2 harmonisiert werden.” (Textteil S.14).
• Das Bedürfnis der weiteren Gewerbeentwicklung wird gesehen, insbesondere dort, wo
Flächenpotentiale nicht mehr ausreichend aktivierbar sind. Positiv ist die Absicht zu bewerten,
Innenentwicklung und Nachverdichtung zu priorisieren.
• Der überörtliche Biotopverbund ist in Teilen noch unvollständig abgegrenzt. Eine engere
Abstimmung mit den bestehenden Landschaftsschutzgebieten und der Biotopkartierung ist
erforderlich.
• Das Monitoringkonzept für Flächenverbrauch, Bodenversiegelung und klimatische
Ausgleichsfunktion sollte verbindlich ausgestaltet werden.
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
Textbeitrag :
Zu Kap. 4 „Klima“ (Textteil S. 96 ff.):
Die herausragende Bedeutung der östlich an Darmstadt angrenzenden Freiräume für die Kaltluftbildung
und -leitung wird ausdrücklich begrüßt. Eine verbindliche Sicherung von Kaltluftleitbahnen sowie eine
Begrenzung der Neuinanspruchnahme werden für das Gesamtplangebiet empfohlen.
Zu Kap. 5.2 „Naturräume“ (Textteil S. 106 ff.):
Die Ausweisung großräumiger Vorranggebiete für Natur und Landschaft wird begrüßt. Allerdings ist der
überörtliche Biotopverbund nach wie vor nicht vollständig abgegrenzt. Besonders in den
Übergangsbereichen zwischen Stadtgebiet Darmstadt und den Gemeinden Roßdorf und Ober -Ramstadt
sind Nachschärfungen zur Sicherung der ökologischen Vernetzung erforderlich.
Zu Kap. 5.1 „Freiraumsicherung“ (Textteil S. 105 ff.):
Die Zielsetzung, Freiraumverluste zu minimieren, wird ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig ist
festzustellen, dass der Plan im Gesamtplangebiet auch neue Siedlungsreserven in Freiraumachsen
vorsieht, die für die klimatische Durchlüftung wesentlich sind. Hier wird eine Überprüfung der räumlichen
Abgrenzungen empfohlen.
Zu den sogenannten „Sternchenflächen“ (Umweltbericht 2025, Kap. C.3.2.1, S.29 ff.):
Etwa 400 Siedlungsflächen im Entwurfsplan sind mit einem Vorbehalt zur FFH-Verträglichkeit
gekennzeichnet. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde und des Umweltamtes ist eine planerische
Festlegung dieser Flächen ohne vorherige abschließende Prüfung der Auswirkungen auf Natura -2000-
Gebiete nicht vertretbar. Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn für diese Flächen im Zuge der weiteren
Planfortschreibung belastbare FFH-Verträglichkeitsprüfungen vorgelegt werden, so dass eine
abschließende Bewertung ihrer Umweltverträglichkeit möglich ist.
9
Zum Monitoringkonzept (Umweltbericht Kap. D S.57-66):
Das im Umweltbericht dargestellte Monitoringkonzept ist grundsätzlich zu begrüßen. Aus Sicht der
Unteren Naturschutzbehörde und des Umweltamtes sollte es jedoch verbindlich ausgestaltet werden,
insbesondere hinsichtlich der Indikatoren Flächenverbrauch, Bodenversiegelung und klimatische
Ausgleichsfunktion. Es fehlen Schwellenwerte, Zielgrößen und Festlegungen zu den Berichtspflichten,
sodass derzeit keine wirksame Steuerung der Umweltauswirkungen gewährleistet ist.
Umweltbericht:
Die Erstellung eines umfassenden Umweltberichts mit detaillierter Prüfung aller Schutzgüter wird
begrüßt. Positiv hervorzuheben ist die Neubewertung der Natura 2000-Gebiete und Vogelschutzgebiete
als Vorranggebiete Natur und Landschaft (Kap. C.3, S. 49 ff.), wodurch deren Schutzwirkung gestärkt
wird. Es wird zudem angeregt, den aktuellen Luftreinhalteplan Rhein-Main und den Klimaplan Hessen im
Umweltbericht nachrichtlich zu berücksichtigen.
IV. Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
Die Klimaanpassung wird im Vorentwurf des Regionalplans Südhessen im Vergleich zur aktuell geltenden
Fassung explizit berücksichtigt. Dies geschieht durch die Einführung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
für besondere Klimafunktionen. Das mit der Einführung dieser beiden Kategorien der erhöhten
thermischen Belastung des menschlichen Organismus, insbesondere in Ballungsräumen und stark
verdichteten Gebieten, in Folge der voranschreitenden Klimakrise und damit der essenziellen Bedeutung
von Frischluftschneisen zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität unserer Städte, Rechnung getragen
wird, begrüßen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir ausdrücklich die Berücksichtigung von
Starkregenereignissen im Bereich des vorbeugenden Hochwasserschutzes hinsichtlich häufigerer
auftretender und stärker ausfallender Niederschlagsereignisse aufgrund der voranschreitenden
Klimakrise.
Die Maßstabsebene der regionalplanerischen Betrachtung zur Aufstellung des vorliegenden Vorentwurfs
ist der Fachverwaltung bewusst. Für die Gemarkung der Wissenschaftsstadt Darmstadt möchten wir
aufgrund der uns vorliegenden umfassenden Analysen und Kartenwerke auf kommunaler Ebene die
folgenden Punkte in die Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt einfließen lassen. Den
Anmerkungen sei vorausgeschickt, dass der gerade vom Magistrat und der
Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Klimaanpassungsplan sich den beiden Thematiken
Urbaner Hitzeinseleffekt und Gefahr durch lokal auftretende Starkregenereignisse intensiv widmet. So
konnte im Zuge der Aufstellung zweier Messstationen des DWD Temperaturunterschiede zwischen
Kernstadt und Stadtrand von bis zu 9,7 K verzeichnet werden. Die Anzahl der sog enannten „Kenntage“,
Tropennächte, in denen die Temperatur nicht unter 20° C fällt, und heiße Tage (> 30° C), liegt im
Kernstadtbereich durchgehend über der am Stadtrand. Zudem ist in der langjährigen Betrachtung ein
amtlicher Anstieg solcher Kenntage in Darmstadt zu beobachten. Das ist hochrelevant, da Hitzewellen
und Tropennächte gefährliche Auswirkungen für die menschliche Gesundheit haben können. Insofern ist
das Freihalten von Kaltluftbahnen aus dem Umland durch den Stadtrand bis in die Kernstadt von
essenzieller Bedeutung für das Wohlergehen der Bevölkerung (siehe Abbildung 1). Baulichen
Festsetzungen können dazu beitragen, das Gesundheitssystem zu entlasten. Für das Darmstädter
Stadtgebiet liegt dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung durch die 2024 veröffentlichte
Stadtklimaanalyse ein umfassendes Instrument zur Bewertung der bioklimatischen Belastung im
Stadtgebiet vor.
10
Abbildung 1: Auszug aus der Stadtklimaanalyse – Kaltluftvolumenstromdichte
11
Betrachtung der Vorrang - und Vorbehaltsgebiete für b esondere Klimafunktionen
Darmstadt Eberstadt-Süd-Ost, nördlich der Modau (Streuobstwiesen)
Die Klimaanalysekarte für Eberstadt ist in Abbildung 2 zu sehen. Ihre Betrachtung fließt in unsere
Stellungnahme zum Vorentwurf des Regionalplans hinsichtlich der Kategorien Vorrang- bzw.
Vorbehaltsgebiet mit besonderer Klimafunktion abweichende Gebiete ebenfalls mit ein, da hier die
Überwärmung nahezu des gesamten Siedlungskörpers und die für diesen wichtigen Kaltluftleitbahnen gut
zu erkennen sind.
Insbesondere die siedlungsnahen Bereiche der Eberstädter Streuobstwiesen sind im Vo rentwurf als
Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Ein Blick auf die kommunale Karte zeigt in großen Teilen
Volumenströme zwischen 10 und 30 m³/m*s. Der Wärmebelastungsindex (dessen Wertebereich in
Zehntelschritten zwischen 1 (Minimum) und 2 (Maximum) angegeben werden) weißt in diesen Bereichen
die Werte 1,6-1,9 aus. Auf der Klimaanalysekarte ist zudem klar zu erkennen, dass es sich im Bereich
der gesamten Streuobstwiesen um ein wichtiges Kaltlufteinzugsgebiet (vgl. Abbildungen 1 und 4)
handelt. Insofern plädieren wir in diesem Bereich für die Ausweisung eines Vorranggebiets für besondere
Klimafunktionen statt einem Vorbehaltsgebiet (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 2: Auszug aus der Klimaanalysekarte für den Stadtteil Eberstadt inkl. Auszug aus der Legende
12
Darmstadt-Stadtmitte ( Ost)
Die Frischluftschneise entlang des Darmbachlaufes südlich des Bahnhaltepunktes Lichtwiese entlang des
Botanischen Gartens über den Woog, vorbei am Jugendstilbad bis hin zum Schloss ist mit Abstand die
wichtigste Kaltluftzufuhr für die Darmstädter Innenstadt (vgl. Abbildungen 6 und 7, rote Kreise). Der
Wärmebelastungsindex liegt hier zwischen 1,6 und 1,9, am Darmstadtium weist er sogar den
Maximalwert 2,0 auf. Wir interpretieren die Darstellung im Vorentwurf so, dass in großen Teilen zwar ein
Vorranggebiet werden soll sehen hier, wie auch in anderen Bereichen auf Darmstädter
Abbildung 5: Auszug Klimaanalysekarte - Darmstadt-West inkl. Auszug aus der Legende
Abbildung 3: Vorentwurf Regionalplan
Abbildung 4: Simulierte
Kaltluftvolumenstromdichte 120 Minuten nach
Sonnenuntergang
13
Gemarkung einen Darstellungsfehler (vgl. Abbildung 6 - „halbe Punkte“ im Bereich des Woogs und an die
Lichtwiese angrenzend). Aufgrund der dargestellten Volumenstromdichte der Stadtklimaanalyse regen
wir einerseits für eine Aufhebung dieser Überlagerung und darüber hinaus für die Festsetzung eines
Vorranggebiets entlang der gesamten Achse, die aktuell in Teilen noch ein Vorbehaltsgebiet aufweist, an.
Letzteres betrifft auch die Bereiche am Ende des Seitersweges und südlich der Dieburger Straße
(Wärmebelastungsindix 1,6-1,8; vgl. Abbildungen 6 und 7 - schwarzer Kreis).
Darmstadt-Nord
Auf der Fläche westlich des Nordbahnhofs befindet sich derzeit eine Kleingartenanlage mit einem der
wenigen Frischluftzuströme für das nördliche Pallaswiesen-Mornewegviertel, einem der städtischen
Hitzehotspots. Diese wird in der Karte zum Vorentwurf zwar richtig ausgewiesen, aber das Symbol des
Nordbahnhofs überlagert es, dieser ist eigentlich westlich davon zu finden (Abbildungen 8 und 9, roter
Kreis). Dies bitten wir zu korrigieren. Für die zu sehenden Kaltluftvolumenstromdichten am südlichen
Merck-Gelände und im Bürgerpark Richtung Rhönring an Wärmebelastungsindex jeweils 1,7 bis 1,9,
schwarzer Kreis auf den Abbildungen 8 und 9). Hier plädieren wir für eine Ausweisung als Klimavorrang-
gebiet. Darüber hinaus sollte mit derselben Begründung die Fläche im Gleisdreieck zwischen Bürgerpark,
Arheilgen und Kranichstein durchgehend als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen
ausgewiesen werden (vgl. Abbildungen 8 und 9 gelber Kreis, auch in der Klimaanalysekarte (vgl.
Abbildung 5).
Abbildung 6: Auszug Vorentwurf Regionalplan
Abbildung 7: Auszug Kaltluftvolumenstromdichte
120 Minuten nach Sonnenuntergang
14
Westwald (Kelley-Barracks/Heimstättensiedlung)
Hier regen wir eine flächige Einordnung des Westwaldes als Vorranggebiet mit besonderer Klimafunktion
an. Die Darstellung ist aufgrund der halben Punkte derzeit unklar (vgl. Abbildung 10).
Vorbeugender Hochwasserschutz
Aufgrund der uns vorliegenden Starkregengefahrenkarten und den darin ausgewiesenen
Gefährdungspotenzialen in den Siedlungsrandbereichen möchten wir zu den im Vorentwurf
ausgewiesenen Vorranggebieten bzw. dem auf Darmstädter Gemarkung fehlenden Vorbehaltsgebieten für
den vorbeugenden Hochwasserschutz wie folgt Stellung nehmen. Aufgrund der steigenden Intensität von
Starkregenereignissen und der damit einhergehenden, sich verschiebenden Jährlichkeit von
Starkregenereignissen, dient das Szenario III „extrem“ – statistische Wiederkehrzeit größer 100 Jahre
(räumlich verteilt ca. 30 mm bis 100 mm / 1 h * m²) als Referenzszenario.
Abbildung 9: Auszug Kaltluftvolumenstromdichte 480
min nach Sonnenuntergang
Abbildung 8: Vorentwurf Regionalplan
Abbildung 11: Auszug
Kaltluftvolumenstromdichte 480 min
nach Sonnenuntergang
Abbildung 10: Auszug Vorentwurf
15
Eberstadt: Zwischen Gemarkungsgrenze und Ringstraße, südlich der Modau
Wie in Abbildung 12 gut zu erkennen ist, ist im aktuell gültigen Regionalplan die Fläche als
Vorbehaltsgebiet für den Hochwasserschutz gekennzeichnet. Wie auf der Starkregengefahrenkarte gut zu
erkennen ist, sind insbesondere die Bereiche um die Pfungstädter Straße stark gefährdet
(Überflutungstiefen bis zu 2 m). Aus diesem Grund möchten wir für die Beibehaltung des
Vorbehaltsgebiets für den vorbeugenden Hochwasserschutz an dieser Stelle plädieren. Zusätzlich
plädieren wir die Ausweitung der stark betroffenen und aktuell noch nicht bebauten Fläche im
Gewerbegebiet nördlich der Modau anregen.
Abbildung 12: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (oben links), dem aktuellen Regionalplan (oben rechts) und der
kommunalen Starkregengefahrenkarte (unten)
Eberstadt Steigertsweg/Mühltalstraße/Hainweg und „Am Eichenwäldchen“ (Hetterbach)
Analog sprechen wir uns für einen Beibehalt der Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz
mindestens an der Siedlungsgrenze im östlichen Teil Eberstadts nördlich und südlich der Mod au aus
(vgl. Abbildungen 13 und 14 maximale Überflutungstiefe bis 1 m). Zwischen Mühltalstraße und
Steigertsweg sprechen wir uns im Bereich oberhalb des Mühltalbads und insbesondere des Parkplatzes
aufgrund der dargestellten Situation mit hohen Fließgeschwindigkeiten (bis 2 m/s) und einem großen
Wassereintrag über die Mühltalstraße in das Siedlungsgebiet für die neue Ausweisung eines
Vorbehaltsgebiets für den Hochwasserschutz aus.
Abbildung 13: Auszug aus dem Vorentwurf (links) und dem aktuellen Regionalplan (rechts)
16
Dasselbe gilt etwas weiter nördlich. Dort verläuft der Hettersbach als Zubringer zur Modau (Abbildung
15). Im Plan von 2010 sind dessen Teiche noch ausgewiesen. Auf der Starkregengefahrenkarte ist gut zu
erkennen, dass hier ebenfalls ein starker Wassereintrag ins Siedlungsgebiet mit hohen Fließgeschwindig-
keiten stattfindet. Auch hier plädieren wir für die Ausweisung eines Vorbehaltsgebiets für den
Hochwasserschutz.
Abbildung 14: Auszug aus der kommunalen
Starkregengefahrenkarte der Mündung der Modau ins Eberstädter
Siedlungsgebiet (oben) und weiter nördlich zwischen Steigertsweg
und Mühltalstraße (rechts)
Abbildung 15: Auszug Vorentwurf (ganz links), aktueller Regionalplan (Mitte)
und aus der Starkregegefahrenkarte (rechts)
17
Eberstadt – Am Steinernen Kreuz / Heinrich-Delp-Weg
Aus denselben Gründen regen wir die Aufnahme eines Vorbehaltsgebiets für den Hochwasserschutz am
Fließpfad parallel zur Straße „Am Steinernen Kreuz“ an, um im Starkregenfall einen Eintrag von Wasser
in die Heinrich-Delp-Straße zu unterbinden (Abbildung 16).
Darmstadt-Stadtmitte: Lichtwiese/Heinrichstraße
Der Darmbach staut sich im Starkregenfall östlich des Bahnhaltepunktes Lichtwiese (Abbildung 17). Hier
regen wir aufgrund der Lage im Außenbereich eine Festlegung eines Vorranggebiets für den
Hochwasserschutz an. Aufgrund der Kleinteiligkeit und der Lage im bebauten Innenbereich regen wir
darüber hinaus die Festlegung zweier Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz südöstlich der
Kreuzung Eugen-Kogon-Straße/Heinrichstraße und im Bereich des Kleinen Woogs – der im aktuellen
Regionalplan noch gut zu erkennen ist – an.
Abbildung 17: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (oben links), dem aktuellen Regionalplan (oben Mitte) und der
kommunalen Starkregengefahrenkarte (oben rechts)
Abbildung 16: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (oben links), dem aktuellen Regionalplan (oben rechts) und
der kommunalen Starkregengefahrenkarte (unten)
18
Kranichstein/Arheilgen: Ruthsenbach
Wir begrüßen die Festlegung der Teilbereiche als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gegenüber
der aktuellen Festlegung als Vorbehaltsgebet für den Hochwasserschutz. Dass der Ruthsenbach anfällig
für Hochwasser ist, haben die jüngsten Überschwemmungen in Arheilgen im Juli 2025 gezeigt. Allerdings
ist der Wegfall der Teiche, deren Gebiete teilweise nicht in die neu ausgewiesenen Bereiche fällt und die
im Starkregenfall eine Pufferfunktion erfüllen, etwas irreführend. Vor diesem Hintergrund erscheint es
unpassend, dass die ehemaligen Vorbehaltsgebiete, die nicht zur Vorranggebieten hochgestuft wurden,
im aktuellen Vorentwurf komplett entfallen.
Ein Blick auf die Starkregengefahrenkarte zeigt, dass mindestens der Teilbereich der bereits vom
Arheilger Siedlungsgebiet eingerahmt ist als Vorbehaltsgebiet für den Hochwasse rschutz ausgewiesen
werden sollte, um zu verdeutlichen, dass eine weitere Versiegelung in diesem Bereich absolut zu
vermeiden ist, um die Hochwassergefahr in diesem Bereich nicht zu verschärfen (Abbildung 18).
Abbildung 18: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (ganz oben), dem aktuellen Regionalplan (darunter) und der
kommunalen Starkregengefahrenkarte (unten)
19
Arheilgen-Nord
Ebenso begrüßen wir die Hochstufung des
aktuellen Vorbehaltsgebietes für
Hochwasserschutz zu einem Vorranggebiet im
Bereich der Silz am nördlichen Rand Arheilgens.
Dabei gehen wir davon aus, dass die dunklere
Blaufärbung ein Darstellungsfehler aufgrund der
Überlagerung mehrerer Layer ist. Aufgrund der
simulierten Überflutungssituation im
Starkregenfall regen wir einen Beibehalt der
Kategorisierung als Vorbehaltsgebiet für den
Hochwasserschutz im dargestellten Bereich an.
Zudem regen wir eine Ausweisung eines
Vorbehaltsgebiets im Arheilger Stadtgebiet im
Bereich südlich der Kettenwiesenstraße und
westlich der Felchesgasse im Bereich der Gärten
an, um eine nachträgliche Verdichtung ohne
ausreichenden Hochwasserschutz zu verhindern
(Abbildung 19).
V. Belange der Verkehrsplanung
Folgende Anmerkungen bitten wir im weiteren Planungsprozess einzuarbeiten bzw. zu berücksichtigen:
• Im Regionalplan Südhessen ist in der Karte "05_rps_2025_off_fzb_Karte_03.pdf" der Darmbach
im Bereich zwischen Herrngarten und Zentralklärwerk als Gewässer gekennzeichnet. Hier wurde
offensichtlich der falsche Gewässerverlauf aus dem Wasserrahmenrichtlinienviewer in der Karte
übernommen. Weiterhin ist in Punkt 7.2.1-4 Nachhaltige Gewässerentwicklung vermerkt, dass
"Die in der Karte festgelegten Fließ- und Stillgewässer (…) in ihrem Bestand zu sichern" sind. Wir
erachten es daher für sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt den Verlauf des Darmbachs in dieser Form
nicht in der Karte darzustellen.
Abbildung 19: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (ganz oben), dem aktuellen Regionalplan (darunter) und
der kommunalen Starkregengefahrenkarte für das nördliche Gebiet (unten links) und für das Gebiet im bebauten
Bereich (unten rechts)
20
• Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen, dass das im Regionalplan Südhessen vorgehaltene
Vorbehaltsgebiet 'Natur und Landschaft' im Bereich der Cooperstraße mit Hinblick auf die
angedachte Verkehrsanbindung (geplante Straßenbahnanbindung) des Ludwigshöhviertels u.E. zu
überdenken ist. Es macht Sinn den angedachten Bereich der äußeren Erschließung (zumindest
die vorgesehene ÖV-Trasse und den Streckenverlauf der Cooperstraße) in den Regionalplan
einzubeziehen und das Vorbehaltsgebiet - sofern möglich - zu konkretisieren bzw.
auszuparzellieren.
• Im aktuellen Vorentwurf des Regionalplans 2025 ist die B 26 zwischen Eifelring und Grafenstraße
als mindestens vierstreifige Bundesfernstraße im Bestand deklariert. Im Abschnitt zwischen
Neckarstraße bis zur Grafenstraße ist sie jedoch keine vierstreifige Bundesfernstraße, sondern
zweistreifig mit einem Fahrradstreifen in Richtung Grafenstraße.
• Die B 3 (Neckarstraße bzw. Heidelberger Straße) zwischen Rheinstraße bis Annastraße ist eine
zweistreifige Bundesfernstraße im Bestand mit 2 Fahrradstreifen.
Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (links) und dem aktuellen Regionalplan (rechts)
• Die Klassifizierung der Straßen haben sich im Abgleich zum RPS 2010 geändert. Die Gründe für
die Änderungen liegen uns nicht vor und sind für uns auch nicht nachzuvollziehen: 1.
Heidelberger Straße. / Donnersbergring, 2. Hügelstraße / Rheinstraße, 3. Nieder-Ramstädter-
Straße., 4. Landskronstraße, 5. Klappacher Straße. / Rüdesheimer Str./ Haardtring
Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf RPS 2025
1
2
3
4
5
21
Auszug aus dem aktuellen Regionalplan
VI. Belange der Stadtplanung
1. Stellungnahme zu Festlegungen im Textteil
Wohnsiedlungsfl ächenprognose / Zuweisung Siedlungsfläche Planung, Z3.1.2 -3
• Mit Z3.1.2-3 „Begrenzung der Siedlungsentwicklung“ (Seite 52) in Verbindung mit Tabelle 4
(Seite 49 ff.) wird die Siedlungsfläche für Wohn- bzw. gewerbliche Nutzungen außerhalb der
festgelegten Vorranggebiete Siedlung, Bestand begrenzt.
• Kapitel 3.1.1.5: „Maßgebliche Grundlage für die Festlegung von Vorranggebieten Siedlung,
Planung, ist gemäß der Begründung zu 3.2-1 bis 3.2-6 des LEP (3. Änderung) die aktuelle
Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bis 2040. Darauf
aufbauend war von der Trägerin der Regionalplanung eine Wohnsiedlungsflächenprognose zu
erstellen“ (Seite 46).
• Gemäß der „Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bis
2040“ (IWU, 2020) sind die Wohnungsbedarfe für die südhessischen Oberzentren hoch.
Trotz der geringeren Einwohnerzahl von Darmstadt liegt der Wohnungsbedarf pro Jahr und
Fertigstellungen ungefähr bei dem Bedarf von Wiesbaden. Dieses steht jedoch im Wi derspruch zu
den sehr divergierenden Zahlen im Entwurf RPS 2025 in der Tabelle „Maximaler
Siedlungsflächenbedarf“ (Tabelle 4, Seite 49): Darmstadt: 50 ha Wohnen / 50 ha Gewerbe,
Wiesbaden: 210 ha Wohnen / 98 ha Gewerbe.
• Die 50 ha Siedlungsflächenkontingent basieren auf dem Basiswert, der für Oberzentren festgelegt
wurde (siehe Punkt 3.1.3.3, S. 53). Demnach sollte die Wissenschaftsstadt Darmstadt jedoch 53
ha (zentralörtliche Funktion + Strukturraum) haben. Einen Zuschlag auf den Basiswert hat die
Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht erhalten, vermutlich weil die tatsächlich ermittelten
Vorranggebiete Siedlung, Planung, nicht umsetzbar erscheinen (Restriktionen nach Tabelle 3, S.
43). Auf welchem Ansatz der Basiswert jedoch beruht ist nicht nachvollziehbar.
• Im RPS 2025 wird daher vorgeschlagen, dass einige Kommunen für andere als
„Entlastungskommune für Wohnen“ fungieren. Dies wird im Rahmen des Wachstumsprozesses
und der interkommunalen Siedlungsentwicklung grundsätzlich begrüßt. Als Entlastungskommune
im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden u.a. Bickenbach, Dieburg, Groß-Umstadt, Ober-
Ramstadt oder Pfungstadt aufgelistet. Der Ausgleich in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
fehlender Siedlungsflächenkontingente soll durch Entlastungskommunen aufgefangen werden.
Hier ist die Auswahl der Kommunen als Entlastungskommune nicht ganz ersichtlich. Zwar sollen
die Lagekriterien (Kapitel 3.1.1.4) angewendet worden sein, aber stadtnahe Kommunen, die gut
angeschlossen sind, wie beispielweise Roßdorf, Mühltal oder Griesheim sind keine
22
Entlastungskommunen. Hier wäre es wünschenswert darzustellen, welche Kommune mit welchen
Flächen Darmstadt entlasten soll, um den Siedlungsflächenbedarf auch wirklich abdecken zu
können.
• Kann die Regionalplanung oder die Stadt Darmstadt die Gemeinden auffordern ihrer Aufgabe als
Entlastungskommune nachzukommen? Wie kann eine hierfür notwendige umsetzungsorientierte
interkommunale Zusammenarbeit erfolgen und organisiert sein?
• Es stellt sich auch die Frage, wer das Monitoring über die Flächen im Ziel Z3.1.2-3 mit Tabelle 4
führt, da diese als Grundlage für die Begrenzung der Siedlungsentwicklung fungieren:
• „Bei der Ausweisung von Baugebieten außerhalb der Vorranggebiete Siedlung, Bestand sowie
Industrie und Gewerbe, Bestand dürfen die in Tabelle 4 jeweils für Wohn- bzw. gewerbliche
Nutzungen festgelegten Flächenkontingente nicht überschritten werden.“ (Seite 52)
• In der Begründung zu Z3.1.2-3 wird beschrieben: „Da insbesondere die Oberzentren Frankfurt am
Main, Darmstadt und Offenbach am Main bezüglich der möglichen Vorranggebiete Siedlung,
Planung, ein Bedarfsdeckungsdefizit von in Summe rund 1.000 ha aufweisen, ist hierfür ein
regionaler Ausgleich notwendig.“ (Seite 53)
Wie ist das Bedarfsdeckungsdefizit für Darmstadt?
Strukturierung der Verdicht ungsräume und Nutzun g der Innenentwicklung, Z2.1.1 -1
• Gemäß den Zielen Z2.1.1-1 „Strukturierung der Verdichtungsräume und Nutzung der
Innenentwicklung“ und Z2.3.1-5 „Überörtliche Nahverkehrs- und Siedlungsachsen“ und G2.3.1-2
„Konzentration der Siedlungsentwicklung“ sind die Schwerpunkte der Siedlungs- und
Gewerbeflächenentwicklung an ein leistungsfähiges Verkehrssystem, insbesondere an den
öffentlichen Personennahverkehr, vorzusehen.
• Darmstadt-Wixhausen und -Arheilgen liegen genau auf der überörtlichen Nahverkehrs- und
Siedlungsachse Frankfurt am Main – Langen – Darmstadt und sind sowohl an den bestehenden
Schienenverkehr als auch an „Sonstige regional bedeutsame Straßen, Bestand“ angebunden.
• Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb auf dieser Achse jeglicher Entwicklungsspielraum
genommen wird gleichwohl „die überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachsen bei der
Konzentration der Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen sind.“ (Seite 37)
Auch wenn scheinbar, wie in Kapitel 3.1.1 beschrieben, dem freiraumzentrierten Ansatz Gewicht
gegeben wird, so liegt hier aus unserer Sicht ein Abwägungsdefizit, eine
Abwägungsfehleinschätzung und eine Abwägungsdisproportionalität vor. Die Belange Entwicklung
auf der Entwicklungsachse, an schienengebundenem ÖPNV, am Siedlungsrand und vorbereitende
Planinhalte (Flächennutzungsplan) wurden teilweise nicht in die Abwägung eingestellt, sie wurden
falsch gewichtet, und bei dem Widerstreit von Flächenbedarf und Sicherung von Freiräumen
wurde eindeutig – da letztlich nicht ein Hektar Vorranggebiet Siedlung, Planung für Darmstadt
festgelegt wurde – kein angemessener Ausgleich zwischen den widerstreitenden Belangen
gefunden.
Vorranggebiete Siedlung, Ziel Z3 .2.1-1
• Im RPS 2010 wurde mit Z3.4.1-5 festgelegt, dass „sofern keine „Vorranggebiete Siedlung,
Planung“ ausgewiesen sind, dürfen in allen Ortsteilen kleinere Flächen unterhalb der
Darstellungsgrenze von 5 ha im Rahmen der Flächenwerte der Tabelle 1 am Rande der Ortslage
zu Lasten der „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ in Anspruch genommen werden. Im
Geltungsbereich des RegFNP für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main findet diese Regelung
aufgrund der Darstellung von Bauflächen nach BauGB keine Anwendung.“ Diese 5 ha Regelung ist
im RPS 2025 bedauerlicherweise entfallen.
23
Räume zur Sicherung langfristiger Siedlungsentwicklu ng, Ziel Z3.2.1-3, bzw. Ziel Z3.2.1-4
• Es ist bedauerlich, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch bei den Textkarten im Anhang,
Kapitel 15.1 „Langfristkarten“ keine Räume für eine mittel- bis langfristige Siedlungsentwicklung
ausgewiesen und in den Karten dargestellt bekommt.
2. Stellungnahme zu grund sätzlichen Darstellungen/Festlegu ngen in der Plankarte
Darstellung „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ und „Vorranggebie t Industrie und Gewerbe, Planung“ :
• Im Entwurf PRS 2025 sind für die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Planteil an Flächen in
Planung folgende zwei Bereiche ausgewiesen:
• „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung“ im Westen an Griesheim anschließend
(Ehem. Airfield Griesheim)
• „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ im westlichen Siedlungskörper (Starkenburgkaserne und
ehem. Kuhnwaldt-Gelände)
• Bezugnehmend auf die Fläche „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ im westlichen Siedlungskörper
(Starkenburgkaserne und ehem. Kuhnwaldt-Gelände) ist nicht nachzuvollziehen, weshalb Flächen,
die im RPS 2010 als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“, bzw. „Vorranggebiet Industrie und
Gewerbe, Bestand“, dargestellt waren, nun im Entwurf RPS 2025 als „Vorranggebiet Siedlung,
Planung“ dargestellt sind. Bei dieser ca. 42 ha großen Fläche handelt es sich – wie schon im RPS
2010 und in dem vorangegangen RPS auch – um Flächen innerhalb des bestehenden
Siedlungskörpers, die bereits eine bauliche Nutzung hatten und aktuell auch haben. Es handelt
sich um eine bestehende Baufläche, die bislang militärisch bzw. gewerblich genutzt wird und
nicht um eine „Flächenneuinanspruchnahme“ wie im Textteil im Kapitel 3.1.3.3 Begrenzung der
Siedlungsentwicklung, Ziel Z3.1.2-3 formuliert:
„Die festgelegten Flächenkontingente stellen einen Grundzug der Planung im Sinne des § 6 Abs. 2
Satz 1 ROG dar. Mithilfe dieser Festlegung wird sichergestellt, dass einer der Pfeiler dieses Plans
– die Beschränkung der Neuinanspruchnahme bislang ungenutzter Flächen auf 5.500 ha –
gesteuert und seine Einhaltung nachverfolgt werden kann.“ (aus: RPS und RegFNP Gemeinsamer
Textteil – Entwurf / Vorentwurf 2025 – 1. Offenlage / Frühzeitige Beteiligung, Seite 54)
• Bis auf diese von „Bestand“ (RPS 2010) in „Planung“ (RPS 2025) umdefinierte Fläche sowie die
kleine Fläche „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung“ bei Griesheim sieht der Entwurf
des RPS 2025 keine Flächen für „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ und „Vorranggebiet Industrie
und Gewerbe, Planung“ für die Wissenschaftsstadt Darmstadt vor.
• Sämtliche Potenzialflächen innerhalb der Gebietskulisse der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die
gemäß Textteil zum Entwurf RPS 2025 (Seite 40) aus dem Gutachten „Regionales
Entwicklungskonzept Südhessen (REK)“ basieren, wurden im Planteil des RPS 2025 nicht
berücksichtigt.
• In Zeiten, in denen Darmstadt weiterhin zu den Gebieten mit einem angespannten
Wohnungsmarkt gehört, ist es verwunderlich, dass Darmstadt als Oberzentrum keine weiteren
Entwicklungsflächen zur Verfügung stehen. Schlussendlich hat Darmstadt nach dem aktuellen
Plan keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb des bestehenden Siedlungsbereichs.
• Im Sinne des Klima- und Bodenschutzes sollten bei der Ausweisung neuer Entwicklungsflächen
vorrangig größere Städte oder zumindest sehr gut erschlossene Gebiete – wie sie beispielsweise
in Darmstadt vorhanden sind – berücksichtigt werden. Dort besteht bereits ein umfangreiches
Infrastrukturangebot, das in den weiter außen liegenden Kommunen des Ballungsraums in dieser
Form nicht gegeben ist.
➢ Empfehlung: Ausweisen von weiteren Flächen „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ und
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung“ im Planteil.
24
Darstellung der Siedlungs -/Ortsränder :
• Zum Großteil grenzen die Siedlungs-/Gewerbeflächen-Ränder unmittelbar an „Vorranggebiete für
Landwirtschaft“, Gebiete für „besondere Klimafunktionen“ und/oder „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“ an.
• Empfehlung: Festlegungen an den Ortsrändern weniger (streng) festlegen:
− an den Ortsrändern nur „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ * festlegen
− erst mit etwas Abstand zum Ortsrand „Vorranggebiete für Landwirtschaft“ festlegen
− erst mit etwas Abstand zum Ortsrand Gebiete für „besondere Klimafunktionen“ und
„Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ festlegen
• Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen an manchen Stellen o.g. Festlegungen direkt
am Ortsrand/Bebauungsrand eingezeichnet sind und wo Abstand gehalten wird.
* Leider ist der Textteil des RPS 2025 diesbezüglich nicht mehr so klar formuliert, wie das Ziel
Z3.4.1-5 aus dem RPS 2010. Es wird nicht klar, in welchem Maß „Vorbehaltsgebiete für
Landwirtschaft“ für Bauflächen genutzt werden können. „Die vorgenannten Bauflächen,
Sonderbauflächen, Bau- und sonstigen Gebiete sind jedoch nicht ausschließlich innerhalb der
festgelegten Vorranggebiete Industrie und Gewerbe zulässig. Eine entsprechend restriktivere
Regelung ist nicht erforderlich, da entweder andere vorrangige Nutzungen oder Funktionen einer
entsprechenden Bauleitplanung entgegenstehen, oder aber der Raum keine Qualitäten aufweist,
die unmittelbar eine Zuweisung vorrangiger Nutzungen erfordert (Vorbehaltsgebiete für
Landwirtschaft)“ (3.2.2.1 und 3.3.2.1.1.).
Darstellung „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ und „Vorrangge biet Industrie und Gewerbe, Bestand“:
• Diverse Flächen sind im RPS 2025 anders festgelegt, als im FNP der Wissenschaftsstadt
Darmstadt 2006 dargestellt. Wir bitten darum, sämtliche rechtswirksamen Darstellungen des
Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) in den RPS 2025 zu
übernehmen.
Kategorie/Darstellu ng „Grünflächen“ :
• Die Kategorie „Grünflächen“ fehlt. Wie bereits in der Stellungnahme der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum Entwurf RPS 2010 formuliert, wird bedauert, dass die Kategorie „Grünflächen“
nicht als eigene Nutzungskategorie innerhalb des Freiraumverbundes aufgenommen wird.
• Flächen wie beispielsweise der Bürgerpark, die Lichtwiese, die Rosenhöhe, die Rudolf-Müller-
Anlage und der Große Woog sind als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft dargestellt. Das
innerstädtische Grünsystem sollte mit einer eigenen Nutzungskategorie dargestellt werden.
Grünflächen werden im Entwurf RPS 2025 als Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft
dargestellt und sind somit „Dispositionsflächen“, die kleinräumig auch für andere Nutzungen
herangezogen werden können. Diese Darstellung greift zu kurz und wird dem besonderen Wert
und der Funktion der innerstädtischen Grünflächen nicht gerecht.
• Diese Grünflächen dienen neben ihrer Klimafunktionen als Aufenthaltsort und Grünraum für die
Siedlungsgebiete.
• Solange es keine getrennte Darstellung von städtischen Grünflächen gibt sollten sie daher in das
Siedlungsgebiet mit einbezogen werden (wie beispielsweise beim Herrngarten oder beim Alten
Friedhof).
➢ Empfehlung: Darstellung der Grünflächen als eigenständige Flächenkategorie und stärkere
Differenzierung wohnungsnaher Freiflächen.
25
Darstellung „Regional, Regional -, Nahverkehrs- bzw. S-Bahntrasse“:
• In der Legende des RPS 2025 gibt es zu Schienenfernverkehrstrassen eine eigene Signatur für
Planung („Schienenfernverkehrstrasse, Planung“). Zu Regional, Nahverkehrs- und S-Bahntrassen
gibt es diese Kategorie nicht. Bei „Regional, Regional-, Nahverkehrs- bzw. S-Bahntrasse“ gibt es
entweder „Bestand“ oder „Bestand, Ausbau geplant“, jedoch nicht „Planung“.
• Ist im Geltungsbereich des RPS 2025 kein Neubau von „Regional, Regional-, Nahverkehrs- bzw. S-
Bahntrasse“ geplant? Dies ist fraglich, da im Textteil des Entwurfs RPS 2025 als ein Grundzug
der Raumordnung wiederholt von der Weiterentwicklung und Ausbau des Öffentlichen
Personennahverkehrs gesprochen wird.
• Z.B. sind die geplanten Trassen in den Ostkreis und nach Weiterstadt entsprechend nicht
aufgenommen. Ist dieses so beabsichtigt? Sind die Planungen noch nicht weit genug, um sie in
das Planwerk aufzunehmen?
Kategorie/Darstellung „Radschnellverbindungen“:
• Der Ausbau des Rad-Hauptnetzes Hessen und überörtliche Radschnellverbindungen werden im
Textteil zum Entwurf des RPS 2025 als Grundsatz G6.7.1-3 formuliert (s. Seite 180 ff). Weshalb
werden z.B. diese überörtlichen Radschnellverbindungen nicht auch in den Planteil mit einer
eigenen Signatur übernommen?
3. Stellungnah me zu lagebezog enen Darstellungen/Festlegun gen in der Plankarte
Wixhausen Ost
Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan Wx 13
Der Bereich ist grundsätzlich für eine
Weiterentwicklung des Stadtteils Wixhausen
nicht zu verwerfen.
Die bauliche Erweiterung des
Gewerbegebiets (Wx 9; Merianstraße, In der
Hahnhecke, Messeler-Park-Straße) nach
Osten, Richtung GSI ist mittel bis langfristig
von Interesse.
2025
Die Erweiterungsflächen für Gewerbe und
Vorbehaltsflächen für Landwirtschaft sind
nicht mehr festgelegt. Warum?
Jetzt ist die Fläche aus dem
Siedlungsbeschränkungsgebiet
rausgenommen und stattdessen werden
neue Restriktionen daraufgelegt, bis an den
Siedlungsrand:
• Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen,
• Vorranggebiet Landwirtschaft,
• Vorbehaltsgebiet Grundwasserschutz,
während das Vorranggebiet Regionaler
Grünzug Spielraum lässt.
26
2010
Der Bereich lag zwar im
Siedlungsbeschränkungsgebiet, aber sonst
war die bauliche Entwicklung vorbereitet.
FNP 2006
Der FNP stellt die Flächen als Bauflächen
dar.
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem FNP
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP
2006 übernehmen)
2025
Egelsbach in direkter Nähe erhält
Entwicklungspotenziale von mehreren Hektar
Fläche.
27
Wixhausen Nordrand
Sport und Spielflächen
Der Bereich nördlich des Bürgermeister-Pohl-Hauses
wird für Sportflächen (Tennisplätze) genutzt. So ist es
auch im FNP dargestellt.
Bei Überlegungen für weitere Spiel- und
Sportangebote, insbesondere für Kinder, ist dieser
Bereich im Fokus.
Der RPS-Entwurf 2025 sollte das berücksichtigen.
2025
Der Randbereich nördlich am Siedlungsrand sollte
festgelegt werden mit „Vorbehaltsgebiet für
Landwirtschaft“.
Die Festlegungen „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ und „Vorranggebiet Regionaler
Grünzug“ sollten entsprechenden Spielraum lassen
und etwa 100 m bis 200 m nördlich des Ortsrands
beginnen.
2010
RPS 2010 sah die Sportflächen richtigweise noch als
„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ vor.
FNP 2006
Der FNP stellt die Flächen als Grünflächen,
Zweckbestimmung Sportflächen dar.
Empfehlung: Darstellungen gemäß des FNPs
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP 2006
übernehmen).
Nordbahnhof Der Bahnhof ist falsch verortet.
2025
Der Nordbahnhof als „Haltepunkt
im Regional-, Nah- bzw. S-Bahn-
verkehr, Bestand“ ist gänzlich
falsch verortet. Er gehört in den
Kreuzungsbereich von Frankfurter
Straße und Gleistrasse.
28
2010
Im RPS 2010 war der Bahnhof
richtig verortet.
Empfehlung: Darstellungen gemäß
dem RPS 2010 ändern/anpassen
(Darstellungen des RPS 2010
übernehmen)
Schienenfernverkehrstrasse Die Abbiegekurve (Planeintrag)
nach Mainz ist nicht dargestellt.
2025
Die Abbiegekurve von Darmstadt
nach Mainz im Bahnknoten Nord
fehlt.
2025 mit Vorschlag Ergänzung
Die Trasse (als
„Schienenfernverkehrstrasse,
Bestand“) müsste, wie hier links
abgebildet, im Planteil dargestellt
werden (siehe Neueintrag in Lila).
29
Bahnhof Kranichstein
Der Bahnhof ist nicht als „Haltepunkt im
Regional-, Nah- bzw. S-Bahnverkehr“
dargestellt.
2025
Weshalb ist der Bahnhof Kranichstein nicht
mehr als „Haltepunkt im Regional-, Nah- bzw.
S-Bahnverkehr“ dargestellt, gleichwohl der
bereits vorhandene Bahnhof gem. Z2.3.1-3
auf der Regionalachse „Wiesbaden/(Mainz) –
Groß-Gerau – Weiterstadt – Darmstadt –
Dieburg – (Aschaffenburg)“ sowie gem.
Z2.3.1-5 auf der überörtlichen Nahverkehrs-
und Siedlungsachse „Darmstadt – Dieburg –
(Aschaffenburg)“ liegt?
Der Bahnsteig wurde sogar im Mai 2024
modernisiert.
2010
Im RPS 2010 war der Bahnhof Kranichstein
noch als „Haltepunkt im Regional-, Nah- bzw.
S-Bahnverkehr, Planung“ festgelegt.
Empfehlung: Der Bahnhof Kranichstein sollte
als „Haltepunkt im Regional-, Nah- bzw. S-
Bahnverkehr“ dargestellt werden.
Mitte Ost
2025
Die Darstellung des Teiches in der Rudolf-Mueller-
Anlage (blaue Markierung) fehlt.
2010
Im RPS 2010 war der Teich in der Rudolf-Mueller-
Anlage richtiger Weise dargestellt.
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem RPS 2010
ändern/anpassen (Darstellungen des RPS 2010
übernehmen).
30
Gewässer
2025
Im aktuellen Entwurf RPS 2025 sind über
das Stadtgebiet verteilt viele Gewässer nicht
dargestellt, die jedoch zuvor im RPS 2010
dargestellt waren. Hierzu gehören u.a.:
• Seenkette Arheilgen/Kranichstein
• Mühlbach
• Seen im Bürgerpark Nord
• Darmbach ab Quelle bis zum Woog
• Kleiner Woog (s.a.o.)
• See im Naturschutzgebiet Bessunger
Kiesgrube
• „Hetterbach“ und „Rabenfloß“ inkl.
Fischteiche im Osten von Eberstadt
Empfehlung: Aufnahme aller im RPS 2010
dargestellten Gewässer
2010
Im RPS 2010 waren alle o.g. Gewässer
dargestellt.
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem RPS
2010 ändern/anpassen (Darstellungen des
RPS 2010 übernehmen)
Ost (Oberfeld)
2025
Die Abgrenzung der Flächen für
„Vorranggebiet für besondere
Klimafunktionen“ und
„Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ ist südöstlich des
Oberfelds nicht nachvollziehbar.
Ost (TU-Lichtwiese)
2025
Die im Entwurf RPS 2025 dargestellte
Siedlungsfläche („Vorranggebiet Siedlung,
Bestand“) entspricht nicht der Darstellung
der Sonderbaufläche TU im FNP. Dies war
bereits im RPS 2010 so fälschlich dar-
gestellt. Bei genauer Betrachtung ist auf den
im FNP dargestellten Bauflächen im Entwurf
zum RPS 2025 sogar „Vorbehalts-gebiet für
besondere Klimafunktion“ dar-gestellt. Die
war im RPS 2010 noch nicht enthalten.
31
2010
FNP 2006
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem FNP
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP
2006 übernehmen).
Ost (Darmbachaue)
2025
Im Bereich der Darmba chaue wird unterschieden
zwischen „Vorranggebiet Landwirtschaft“ und
„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaf t“ (blasses und
kräftiges helles Gelb). Warum ist das erfolgt ?
Süd
2025
Die Abgrenzung Lichtenbergschule zum
Naturschutzgebiet entspricht nicht dem FNP;
die dargestellte Siedlungsfläche liegt zu nah
am Naturschutzgebiet.
FNP 2006
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem FNP
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP
2006 übernehmen)
32
Süd (Ludwigshöhviertel)
2025
Die Abgrenzung des B-Plans S 26 wurde nicht
korrekt übernommen; es fehlen Bauflächen (Im
Süden ist die Fläche Richtung Eberstadt als
Siedlungsfläche dargestellt; tatsächlich soll hier
ja aber kein Lückenschluss erfolgen).
Das Erschließungssystem innerhalb des S 26 ist
nicht korrekt dargestellt.
FNP 2006
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem FNP
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP 2006
übernehmen).
West
2025
Im Bereich der Gräfenhäuser Straße befindet sich
ein Bauleitplanverfahren in der Aufstellung (B-Plan
N 84 und 16. FNP-Änderung). Der Satzungs - bzw.
Feststellungsbeschluss ist für Ende 2025 anvisiert.
Ziel des Verfahrens ist, hier gemischte Bauflächen
auszuweisen.
Da die geplante Änderung der
Flächennutzungsplandarstellung für einen ca. 2,5
ha großen Bereich jedoch keine raumbedeutsame
Flächengröße einnimmt ist ein Antrag auf
Abweichung der Ziele des RPS nicht erforderlich.
FNP Änderungsverfahren
Empfehlung: Darstellungen gemäß der FNP-
Änderung ändern/anpasse n (Darstellungen de r 16.
FNP-Änderung übernehmen).
33
West
2025
Die Flächen des seit 1976 rechtskräftigen
Bebauungsplans W 23 - Hilpertstraße Nord - sollen
wieder wie als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“
eingetragen werden.
2010
Im RPS 2010 war de r Bereich als „Vorranggebiet
Siedlung, Bestand“ festgelegt.
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem RPS 2010
ändern/anpassen (Darstellungen des RPS 2010
übernehmen).
West
2025
Die insulare Fläche „Vorranggebie t Industrie
und Gewerbe, Bestand“ im „Verlegerviertel“
sollte als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“
dargestellt werden , da sich hier
zwischenzeitlich ein e Mischnutzung
durchgesetzt hat.
West
2025
Im Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim wird im
Entwurf RPS 2025 eine Fläche als „Vorranggeb iet Industrie
und Gewerbe, Pl anung“ dargestellt einschließlich einer
Fußnote *1: „ Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung
erforderlich“. Zu dieser Fläc he lässt sich folgendes
mitteilen:
Für den Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim befindet
sich ein Bauleitplanverfahren in der Aufstel lung (B-Plan W
67 und 18. FNP -Änderung). Eine Natura 2000-
34
Verträglichkeitsprüfung wurde im Rahmen des
Bauleitplanverfa hrens durchgeführt. Der Satzungs- bzw.
Feststellungsbeschluss ist für 2026 anvisiert.
FNP Änderungsverfahren
Empfehlung: Nach erfolgtem Satzungsbeschluss im Jahr
2026 sollte die Fläche im RPS 2025 nicht mehr als
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung“ dargestellt
werden und die Fußnote könnte dann ebenfalls entfallen.
Allgemeine Anmerkungen zum Bereich Darmstadt Süd (Eberstadt):
An den Rändern von Eberstadt ist ein Potenzial für eine Siedlungsentwicklung ni cht gänzlich
auszuschließen, jedoch im Entwurf des RPS 2025 nicht vorgesehen.
Eberstadt Bahnhof Der Bahnhof (Planeintrag) ist falsch verortet.
Der „Haltepunkt im Regional-, Nah- bzw. S-
Bahnverkehr, Bestand“ ist richtigerweise
südlich der Pfungstädter Straße zu verorten
(siehe schwarze Markierung).
Eberstadt Pfungstadtbahn Die Pfungstadtbahn (Planeintrag) ist nicht
dargestellt.
2025
Die bestehende und genutzte Trasse der
„Pfungstadtbahn“ einschließlich des Bahnhofs
in Pfungstadt fehlt.
35
2025 mit Vorschlag Ergänzung
Die Trasse (als „Regional-, Nahverkehrs- bzw.
S-Bahntrasse, Bestand“) und der Bahnhof
müssten wie hier links abgebildet im Planteil
dargestellt werden (siehe Neueintrag in Lila).
Eberstadt West
2025
Vorranggebiet Siedlung, Bestand Abweichung
zum RPS 2010:
Im Bereich 1 sollte die Siedlungskante
angepasst werden. Diese ist durch den
Bebauungsplan E 25 gesichert.
Im Bereich 2 befinden sich entlang der Straße
Gebäude des Mühltalbads.
2010
1
2
36
Ich bitte Sie unsere vorgenannten Anregungen mit in die Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen
und des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main mit
aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Anlage:
Positionspapier der südhessischen Landräte und des Oberbürgermeisters von Darmstadt zur
Neuaufstellung des Regionalplanes Südhessen
Positionspapier der südhessischen Landräte und des
Oberbürgermeisters zur Neuaufstellung des Regionalplanes
Südhessen
Kreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Groß-Gerau,
Odenwaldkreis, Wissenschaftsstadt Darmstadt
1. Neuausweisung Siedlungs- und Gewerbeflächen
Südhessen ist und bleibt auch weiterhin eine attraktive Zuzugsregion. Bis zum Jahr 2040
werden nach Angaben der Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und
kreisfreien Städte insgesamt 367.000 neue Wohnungen benötigt. 83 Prozent der
Wohnungen, die bis 2040 in Hessen nötig sind, fehlen dabei im Regierungsbezirk Darmstadt.
Die Zahl der Baugenehmigung zeigt sich dabei rückläufig, was zu einer weiteren
Verschärfung der Wohnungsnot auf dem Hessischen Wohnungsmarkt beitragen kann. Laut
dem Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW) sind die
Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2024 um 26,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
eingebrochen. Im Vergleich zu 2022 ist der Rückgang mit 41,8 Prozent noch drastischer. Die
Gründe hierfür sind u.a. gestiegene Bauzinsen und höhere Baukosten.
Die Rahmenbedingungen hierzu werden auch durch regionalplanerische
Flächenausweisungen geschaffen, ist es doch Kernziel des zukünftigen Regionalplanes die
Metropolregionen FrankfurtRheinMain und Rhein-Neckar als attraktive Lebens- und
Wirtschaftsräume unter Berücksichtigung der Vielfalt ihrer Teilräume weiterzuentwickeln.
2024 wurde der erste und 2025 der weiterentwickelte Entwurf für die Neuaufstellung des
Regionalplanes Südhessen und des RegFNP für die Beratungen in der
Regionalversammlung Südhessen vorgelegt. Der Entwurf enthält dabei „Vorranggebiete
bzw. Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“. Hierbei handelt es sich um eine
Vorgabe des Landesentwicklungsplanes (LEP) Hessen, wonach regional bedeutsame
Luftleitbahnen sowie die für das Siedlungsklima bedeutsamen Flächen des Freiraums, die
wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissionsschutz wahrnehmen, festgelegt werden
sollen. Da für die Neuaufstellung der Regionalpläne in Hessen keine geeigneten
Datengrundlagen vorlagen, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr
und Wohnen (HMWEVW) als oberste Landesplanungsbehörde die Erstellung einer
landesweiten, nach einheitlichen Kriterien und einer einheitlichen Methodik zu erstellenden
Klimaanalyse in Auftrag gegeben. Die 3. Änderung des LEP Hessen 2000 legt dabei lediglich
fest, dass in den Regionalplänen Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für besondere
Klimafunktionen auf Basis der landesweiten Klimaanalyse Hessen auszuweisen sind. Der
LEP Hessen enthält keine Vorgaben, wie die Belange des Klimaschutzes in der planerischen
Abwägung mit entgegenstehenden Belangen zu gewichten sind. Das Ergebnis der
„Landesweiten Klimaanalyse Hessen“ ist ein gutachterlicher Vorschlag zur Ausweisung
sowohl von Vorranggebieten als auch von Vorbehaltsgebieten für besondere
Klimafunktionen.
Im Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalplanes Südhessen und des RegFNP erfolgte
der Umgang mit den identifizierten potenziellen Vorranggebieten für besondere
Klimafunktionen so, dass diese mit geplanten Vorranggebieten Siedlung/Vorranggebieten
Industrie und Gewerbe überlagert wurden. Hier muss im Rahmen der ersten Offenlage noch
eine Abwägung der Belange erfolgen. Faktoren wie der Flächenbedarf, die räumlichen
Gegebenheiten, sonstige Restriktionen und Konflikte spielen dabei eine Rolle. Falls mangels
Alternativen oder wegen der besonderen Bedeutung an einem geplanten Vorranggebiet
Siedlung bzw. Vorranggebiet Industrie und Gewerbe festgehalten werden soll, kann das
potenzielle Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen (Ziel der Raumordnung) zu einem
Vorbehaltsgebiet (Grundsatz der Raumordnung) abgestuft werden. Ein solches
Vorbehaltsgebiet unterliegt dann zukünftig der bauleitplanerischen Abwägung. In der
verbindlichen Bauleitplanung ist dieses Thema dann sach- und fachgerecht abzuarbeiten
(ggf. Klimagutachten oder gesonderte und entsprechend hochauflösende Klimaanalysen).
Der Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen in unseren Städten und
Kreisen erachten wir ebenfalls als extrem wichtig. Gleichzeitig zeigt die Verteilung
potenzieller Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Entwurf zum RPS/RegFNP für die
Neuaufstellung des Regionalplanes Südhessen als auch die Ergebniskarte der
Klimaanalyse, dass einzelne Bereiche in der Region Südhessen besonders stark hiervon
betroffen sind. Vor allem die Mittelzentren im Kreis Bergstraße (Bensheim, Heppenheim,
Lorsch und Viernheim), im Odenwaldkreis die Städte Michelstadt und Erbach, im Kreis
Darmstadt-Dieburg die Städte Weiterstadt, Dieburg, Groß-Umstadt, Babenhausen,
Pfungstadt, Griesheim, Seeheim-Jugenheim, im Kreis Groß-Gerau sowie weite Teile der
Gemarkung des Oberzentrums Darmstadts sind von entsprechenden Vorrang- oder
Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen überlagert. Diese Kommunen
übernehmen jedoch eine ganz wesentliche Funktion als Wohn- und Gewerbestandorte. Die
Überlagerungen der vorgenannten Gemarkungen mit Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten für
besondere Klimafunktionen hat somit planerische Konsequenzen für eine zukünftige Wohn-
und Gewerbegebietsentwicklung und wird voraussichtlich einen hohen zusätzlichen
Verwaltungs- und Kostenaufwand durch die Notwendigkeit von Klimagutachten/-analysen in
der kommunalen Bauleitplanung mit sich bringen.
Dem zu hohen Flächenverbrauch ist zwar mit Instrumenten wie Nachverdichtung, umbauen
im Bestand und Leerstandsmanagement zu begegnen, gleichwohl ist dies alleine im
Rahmen einer zukunftsträchtigen Entwicklung nicht ausreichend. Ein besonderes Problem
sehen wir daher in der Überlagerung der Flächen, die sich grundsätzlich auch für
Siedlungszwecke eignen, insbesondere im Hinblick auf die vorgenannte Ungleichverteilung.
Für die betroffenen Kommunen muss ein Handlungsspielraum gegeben sein, um auch
zukünftig den Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen decken zu können.
Wir fordern daher:
Einzelne Gemeinden werden durch die neu eingeführte Gebietskategorie der
„Vorranggebiete für besondere Klimafunktionen“ erheblich reglementiert und in ihrer
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung eingeschränkt. Die Restriktion ist im Hinblick auf die
erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden im Bereich Wohnen
und Gewerbe weiterhin dadurch zu entschärfen, dass Entscheidungsgrundlagen zur
Lösung von regionalplanerischen Zielkonflikten nicht durch die kommunale Ebene zu
erbringen sind.
Insbesondere lehnen wir es ab, dass die kommunale Ebene verpflichtet wird, eigene
hochauflösende Klimaanalysen und Klimagutachten zu erstellen, sofern diese bislang
nicht vorliegen. Ob eine solche Analyse notwendig und sinnvoll ist, muss unserer
Einschätzung nach in der Entscheidungshoheit der jeweiligen Kommune verbleiben.
Klimavorranggebiete in der Überlagerung mit geplanten Siedlungserweiterungen
müssen daher bei Einwänden der Kommunen im Rahmen des
Regionalplanaufstellungsprozesses in der Regel zu Vorbehaltsgebieten (Grundsätzen
der Raumordnung) herabgestuft werden. Die Entscheidung hierüber ist vorzugsweise
einvernehmlich zu erzielen.
Im ländlichen Raum und Gebieten mit geringer Einwohnerdichte wird auf
Klimavorranggebiete verzichtet, da in diesen Räumen lokale Klimafunktionen durch
die bestehende Siedlungsstruktur weitgehend erhalten bleiben.
2. Differenzierung Gewerbe- und Logistikflächen
Die Steuerung und Maßnahmen zum Erhalt des Wirtschaftsstandortes Südhessen erachten
wir als wichtig, die räumliche Verteilung der aufgenommenen Logistikflächen erscheint
jedoch nicht hinreichend ausgewogen. Wir geben jedoch auch zu bedenken, dass die
Ausweisung von Logistikflächen im Regionalplan den Güterverkehr auf der Straße erhöhen
wird. Darüber hinaus wird durch das proaktive Angebot von Logistikflächen auf regionaler
Ebene der online-Handel gestärkt und somit auch das Zentrale-Orte-System geschwächt
werden.
Wir fordern daher:
Die Differenzierung der regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiete für Industrie
und Gewerbe für die besonderen Zweckbestimmungen Logistikflächen, Regionale
Logistikzentren sollte nochmals durchdacht sowie regionalplanerisch verträglicher
gestaltet werden.
2026/0049
3299 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.02.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0049
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuaufstellung Regionalplan Südhessen und Regionaler Flächennutzungsplan für den
Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main
Vorlage vom: 04.02.2026
Beschlussvorschlag :
Die beigefügte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Neuaufstellung des
Regionalplans Südhessen und Regionaler Flächennutzungsplan für den Ballungsraum
Frankfurt/Rhein -Main im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Regionalplan Neuaufstellung Stellungnahme DA
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.02.2026
Derzeit befindet sich der Regionalplan Südhessen und der Regionale Flächennutzungsplan
für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main im Verfahren der Neuaufstellung. Der
Entwurf/Vorentwurf des neuen Regionalplan Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplan
für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main wurde durch das Regierungspräsidium
Darmstadt gemeinsam mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain erarbeitet.
Die Regionalversammlung Südhessen hat in ihrer Sitzung am 4. Juli 2025 den Entwurf
gebilligt und beschlos sen, die Beteiligung nach Raumordnungsgesetz und Hessischem
Landesplanungsgesetz einzuleiten und, gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs, die
Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu
beteiligen.
Die erste Offenlage fand in der Zeit vom 29. September 2025 bis zum 28. November 2025
statt. Die Fachämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben den Regionalplan Südhessen
und der Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main geprüft.
Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung hat die Stellungnahmen der Fachämter
koordiniert und zu einer einheitlichen Stellungnahme zusammengefasst.
Diese Stellungnahme wurde am 30.01.2026 dem Regierungspräsidium Darmstadt
übermittelt. Die Stellungnahme i st als Anlage beigefügt.
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (37)
- Wilhelminenstraße 1
- Dieburger Straße
- Pfungstädter Straße
- Mühltalstraße
- Heinrich-Delp-Straße
- Kettenwiesenstraße
- Felchesgasse
- Neckarstraße
- Grafenstraße
- Heidelberger Straße
- Rheinstraße
- Annastraße
- Hügelstraße
- Landskronstraße
- Klappacher Straße
- Rüdesheimer Straße
- Merianstraße
- Messeler-Park-Straße
- Hilpertstraße
- Luisenplatz 5a
- Dornheimer Weg
- Steigertsweg
- Eifelring
- Donnersbergring
- Haardtring
- Anne-Frank-Straße
- Eugen-Kogon-Straße
- Nieder-Ramstädter Straße
- In der Hahnhecke
- Frankfurter Straße
- Gräfenhäuser Straße
- Im Hilsbruch
- Heinrichstraße
- Cooperstraße
- Rhönring
- Ringstraße
- Hainweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0049
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.02.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00