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2026/0049

Neuaufstellung Regionalplan Südhessen und Regionaler Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

Magistratsvorlage 04.02.2026

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Leitweg-ID: 06411000-64283-32 
 
 
 
 
 
 
Der Magistrat  
Postfach 11 10 61  
64225 Darmstadt    
    
 
Regierungspräsidium Darmstadt 
Dezernat III 31.2 – Regionale Siedlungs - und 
Bauleitplanung, Bauwesen  
Wilhelminenstraße 1 -3 
64283 Darmstadt  
 
 
 
  
Der Magistrat 
  
 Neues Rathaus am Luisenplatz  
Luisenplatz 5a  
64283 Dar mstadt 
Ansprechpartner /-in: Anja Herdel  
Telefon:  06151 13-2045 
Telefax:  06151 13-3455 
E-Mail:  stadtentwicklung @darmstadt.de  
Internet: www.darmstadt.de   
    
Datum: 
   29.01.2026 
 
 
Neuaufstellung Regionalplan Südhessen und Reg ionaler Flächennutzungspla n für den 
Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main - 1.Offenlage / Frühz eitige Beteiligung   
Hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
Sie haben uns darüber umfassend informiert, dass sich d er Regionalplan Südhessen und der Regionale 
Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt /Rhein-Main aktuell im Verfahren der 
Neuaufstellung  befinden. Die Verbandskammer des Regionalverbands Frankfurt RheinMain  hat am 2. 
Juli und die Regionalversammlung Südhessen hat am 4. Juli 2025 den E ntwurf/ Vorentwurf 2025 des 
Regionalplans Südhessen und  des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum 
Frankfurt/Rhein -Main gebilligt und beschlossen, die Beteiligung nach dem Raumordnungsgesetz 2008 
einzuleiten und – gemäß den Vorschriften des Bauge setzbuchs – die Öffentlichkeit sowie die Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.  
 
Die Regionalplanung für die Planungsregion Südhessen ist e ine zunehmend komplexe Aufgabe . 
Grundsätzlich ist festzustellen,  dass der vorliegende Entwurf des Regionalplans Südhessen und des 
Regionalen Flächennutzungsplan s gegenüber dem Plan 2010 eine qualitative Weiterentwicklung 
darstellt. Er ist ausdifferenzier ter und integriert die vielfältigen Planun gsinstrumente und Ansprüche a n 
Stadt und Region  in besonderer Weise. 
 
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, aktiv an der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen und  
des Regionalen Flächennutzungsplan s für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main mitwirken zu 
können. Im Rahmen der Offenlage/ frühzeitige n Beteiligung legt die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hiermit Ihre Stellungnahme vor. 
 
Die Fachverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Entwurf 2025 des Regionalplans  
Südhessen/ Regionalen Flächennutz ungsplans (RegFNP) f ür den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main 
sowie den vorliegenden Umweltbericht geprüft .

2 
Zu den einzelnen fachlichen Inhalten des Entwurfs teilen wir Ihnen nachfolgend unsere Anmerkungen 
mit: 
 
I. Belange der Stadt- und Regionalentwicklung 
 
Grundsätzlich wurde geprüft, ob die Inhalte des Entwurfs im Einklang mit den Zielen der künftigen 
gesamtstädtischen En twicklung stehen. Es ist von hoher Bedeutung, dass Darmstadts Rolle und Profil 
als südhessisches Oberzentrum weiter gestärkt und ausgebaut wird. In diesem Zusammenhang 
möchten wir ausdrücklich betonen, dass der Wissenschafts stadt Darmstadt an der Schnittstelle 
zwischen den Ballungsräumen Rhein -Main und Rhein-Neckar eine besondere Rolle zukommt. Infolge 
dieser Vernetzungsfunktion in der Region bedarf es insbesondere der Stärkung und dem Ausbau einer 
angemessenen (Verkehrs-)Infrastruktur. 
 
Darmstadt ist ein attraktiver und nachgefragter Arbeits- und Wohnort mit überregiona ler Bedeutung. 
Mit der angestrebten Zielsetzung, dass die s auch in Zukunft so sein soll, ist die Sicherung 
wirtschaftliche r Entwicklungsperspekti ven und die Sicherung der Wohnraumversorgung  von 
übergeordneter Bedeutung . Um diesen Ansprüchen auch weiterhin gerecht werden  zu können, müssen 
von Seiten der überö rtlichen Planungseb ene innerhalb der Gemarkung  neue Entwicklungen und 
Flächenmobilisierung en ermöglicht werde n. Das Entwicklungspotenzial der  Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ist insbesonde re im Bereich Gewerbeflächen stark begrenzt und  steht regelmäßig in 
Konkurrenz zu anderen Flächennutzungen. Hierbei ist weiter zu prüfen, ob entsprechende 
Entwicklungen auch durch Umnutzung und Neustrukturier ung bestehender Flächen möglich sind. 
Deshalb ist es erklärtes Ziel der Stadt  und ein wesentlicher Baustein des  initiierten 
Wachstumsprozesses, dass neue Siedlungsflächenentwicklungen auch in enger Kooperation und 
Abstimmung mit den Umlandgemeinden  aktiviert werden können, u.a. durch die Realis ierung 
interkommunale r Gewerbegebiete . Mit den Entwicklungsabsichten im Bereich des „Gehaborner Hofes“ 
wurden gemeinsam mit der Stadt Weitersta dt erste Schritte für eine gemeinsam e und abgestimmte 
Projektentwicklung initiiert.  
 
Positionspapier der s üdhessischen Landräte und des Oberbür germeisters zur Neuaufstellung des 
Regionalplanes Südhessen  
 
Bereits im Vorfeld zur förmlichen Beteiligung haben die südhessischen Landräte und der 
Oberbürgermeister der  Wissenschaftsstadt Darmstadt in der 2. Jahreshälfte 2025 ein Positionspapier 
unterzeichnet, welches den Stellenwert der künftigen Wohn- und Gewerbegebietsentwicklung in 
Südhessen hervorhebt. Die dort formulierten Forderungen werden im Rahmen dieser Stellu ngnahme 
von Seiten der Wissensc haftsstadt Darmstad t erneut vorgebracht.  
 
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass dem zu hohen Flächenverbrauch mit Instrumente n wie 
Nachverdichtung , Stadtumbau und Leerstandsmanagement zu begegnen ist, gleichwohl muss für die  
südhessischen Kommunen im Rahm en einer zukunftstr ächtigen Entwicklung  ein weiterer Spielraum zur 
Bedarfsdeckung an Wohn - und Gewerbeflächen im Zuge der Fläc henneuausweisung gegeben sein. 
Diese Flächenneuausweisung darf nicht gänzlich durch die Überlagerung neuer regionalplanerischer 
Zielvorgaben eingesch ränkt werden. Der vollständi ge Forderungsk atalog des Positionspapiers ist dem 
Anhang dieser Stellungnahme z u entnehmen. 
 
Im Hinblick au f die Umsetzung der angestrebten Ziele der Gesamtstadtentwicklung stehe n folgende 
Schlüsselprojekte in einem besonderen Fokus:

3 
 
1. ICE Neubaustrecke Frankfurt am Main – Mannheim 
 
Die Wissenschaftsstad t Darmstadt ist seit vielen Ja hren aktiv in den Planungsprozess zum Neubau der 
ICE-Strecke eingebunden. Von S eiten der kommunalen Stadt- und Regionalentwicklung findet das 
Vorhaben der ICE-Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim größtmögliche Unterstützung. Neben dem 
notwendigen Ausbau d es Fernverkehrs wird durch die geplante Ne ubaustrecke insbesondere auch eine 
Entlastung der Bestandsstr ecken (Riedbahn und Main-Neckar-Bahn) in der Region ermöglicht. Die 
Stadtverordnetenversammlung d er Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Jahr 2023 festgelegt , die 
Trassenvariante II b mit der Bypass -Anbindung des Hauptbahnhof es weiterzuverfolgen. Darüber hinaus 
bestehen weitere übergesetzliche  städtische Forderungen. Diese wurden gemeinschaftlich mit den 
Forderungen der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau der Deutschen Bahn am 12. 
September 2024 im Rahmen der parlamentarischen Be fassung übermittelt. 
 
Es wird begrüßt, dass die Fachplanung der D eutschen Bahn in die Plankarte aufgenommen wird. 
Allerdings wird das südliche Tunnelportal der Bypass -Anbindung im Bereich der Anne-Frank-Straße 
(Heimstättensiedlung ) verortet. Zum Schutz der Wohnbevölkerung d er Heimstättensiedlung fordert die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der übergesetzlichen s tädtischen Forderungen die 
Verlängerung des bergmännischen Tunnels bis westlich der Bundesautobahn  5. Die übergesetzlichen 
Forderungen der Wissenschaftsstadt Da rmstadt sind bei der Neuaufstellung des Regio nalplans zu 
berücksichtigen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ähnlich verhält es sich im Bereich der Hauptstreck e in Höhe der Siedlung Tann. Hier fordert die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt den Bau der Hauptstrecke im Bereich des Dar mstädter Kreuzes 
vollständig in bergmännischer  Bauweise zum Schutz der Siedlung Tann. Auch hier steht eine 
Entscheidung noch aus. In diesem Bereich enthält die Plankarte noch keine Tunne lportale. Aus den 
vorgenannten Gründen sollten die Tunnelportale erst dann dargestellt werden, wenn die 
entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse zum genauen  Trassenverlauf Rechtskraft erlang t haben 
(nachrichtliche Übernahme).  
 
Weiterhin ist die Darstellu ng des Trassenverlauf s der geplanten Bypass-Anbindung nördlich des 
Hauptbahnhofes auf die Fachplanung im Rahmen de s laufenden Planfeststellung sverfahrens 
(Planfeststellungsabschnitt 1) abzustimmen.

4 
 
2. Gewerbliche Entwicklungsperspe ktiven 
 
Wie bereits einleitend erwähnt , verfügt die Wissensch aftsstadt Darmstadt, u. a. bedingt durch 
naturräumliche Gegebenheiten , über begrenzte Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung . Zur Sicherung 
und Stärkung des Wirtschaftsstand ortes reicht es nicht aus, sich ausschließlich auf die Transformation 
bestehender Gebiete (Stadtumbau) oder die Nachverdichtung  (Innenentwicklung) zu fokussieren, was 
oftmals auch an (eigentums-)rechtliche Hürden geknüpft ist. Vielmehr bedarf es einer Entwicklung 
zusätzlicher Flächenpotenziale. Ein besonderer Schwerpunkt wird hier bei der interkommunalen 
Kooperation gesehen, um der oberzentralen Funktio n Darmstadts gemäß des Zentralen-Orte-Konzepts, 
wie in Kapitel 2 beschrieben, gerecht zu werden.  
 
Im Einzelnen betrifft dies folgend e konkrete Flächenentwicklungen : 
 
a) Starkenburgkaserne/ ehem. Kuhnwaldt-Gelände 
 
Das Gelände der Starkenburgkaserne soll perspektivisch neu entwickelt werden. Dies war aufgrund 
bestehender Be darfe und Pachtverträge sowie der noch bestehenden militärischen Widmung  bislang 
nicht möglich. Die Möglichkeiten zur Realisierung einer Fol genutzung werden aktuell  überprüft. 
Zusammen mit dem nördlich angrenzenden Kuhnwaldt-Gelände sowie weiterer angrenzender 
Ergänzungsflächen der Aurelis bildet das Areal eine großes zusammenhängendes innerstädtisches 
Entwicklungspotenzial. Das Gelände verfügt über einen unmittelbaren Gl eisanschluss, was für das 
gewerbliche Entwicklungspotenzial einen wichtigen S tandortfaktor darstellt. Es ist jedoch festzustellen, 
dass die Flächen im Entwurf des Region alplans Südhessen 2025 als „Vorranggebiet Siedlun g, Planung“ 
dargestellt sind. Das Ziel der Stadtentwicklung b esteht jedoch darin , dort auch einen höh eren Anteil an 
Gewerbeflächen zu entwickeln. Im Regionalplan Südhessen 2010 sind die Flächen der 
Starkenburgkaserne und des ehem. Kuhnwaldt-Geländes als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ und als 
„Vorranggebiet Indust rie und Gewer be, Bestand“ dargestellt. Die Darstellungen des Regionalplan 
Südhessen 2010 sind für die Flächen der Starkenburgkas erne und des ehem. Kuhnwaldt -Geländes 
somit weiter zu qualifizieren: Die Darstellung  als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe , Bestand“ ist 
bis an die südl iche Begrenzung des Geländes durch den Dornheimer Weg f ortzuführen (siehe 
Markierung nachfolgende Abbildung RPS 2010). 
 
RPS 2025 
 
RPS 2010

5 
 
b) Gewerbliche Entwicklungspers pektiven Darmstadt-Wixhausen 
 
RPS 2025 
 
RPS 2010 
 
 
Der Bereich ist grundsätzlic h für eine Weiterentwickl ung des Ortsteils Wixhausen nicht zu verwerfen.  
Die bauliche Erweit erung des Gewerbegebiets nach Osten, Richtung G SI, ist mittel- bis langfristig von 
gesamtstädtischem Interesse. Es ist nicht nachvollzi ehbar, weshalb die Potenzialfläche, die jetzt nicht 
mehr innerhalb der Siedlu ngsbeschränkungsgebietes liegt , mit neuen raumordnerischen Restriktionen 
versehen ist. Im Flächennutzungsplan 2006 der Stadt Darmsta dt werden die Flächen als gewerbliche 
Bauflächen dargestellt. Wir bitten dies in den Entwurf des Regionalplanes zu übernehmen und die  
raumordnerischen Restriktionen zu entnehmen . 
 
 
c) Interkommunale Gewerbe gebietsentwicklung  „Gehaborner Hof “ 
 
Um weitere gewerblic he Entwicklungspotenziale zu schaffen , sind neue und innovative Wege , 
insbesondere auch im Hinblick auf d ie Entwicklung d es regionalen Raums zu beschreiten. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im Eigentum  arrondierter Flächen zwischen der A  5 und dem 
Gehaborner Hof auf  der Gemarkung der Stadt Weiterstadt, die sie baulich entwi ckeln möchte. Nördlich 
davon plant die Stadt Weiterstadt eine gewerbliche Entwick lung. Die beiden Städte haben die Absicht, 
die betreffenden Areale gemeinschaftlich im Rahmen einer a bgestimmten städtebaulichen Konzeption 
zu entwickeln. Gegenstand der bestehenden Vereinbarung ist die bauleitplaneri sche Entwicklung 
landwirtschaftlicher Flächen  zu gewerblichen Bauflächen in Form eines inter kommunalen 
Gewerbegebietes . Das geplante Gew erbegebiet soll als Pilotprojekt in der Stadtreg ion Darmstadt mit 
Vorzeigecharakter für eine gute und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit fungieren.  
 
Die potenziellen Flächen für das interkommunale  Gewerbegebiet sind im Entwurf des  
Regionalplans 2025 mit raumordnerischen Ziel en (Vorranggebieten) belegt, die im Fa lle 
einer Beibehal tung zu Zielkonflikten mit der beabsichtigten  gewerblichen Entwicklung führen 
würden. 
 
Wir verweisen hier auf die Stellungnahme der Stadt W eiterstadt zur Neuaufstellung des Regionalplanes 
mit Datum vom 24.11.2025 im Bereich des Gehaborner Hofes, die uns zur Kenntnis vorgelegt wurde. 
Dieser Stellungnahme schließt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt vollumfänglich  an und fordert 
eine Aufnahme in den Regionalplan Südhessen .

6 
 
II. Belange der Freiraum- und Landschaftsplanung  
 
Änderungsbedarf 
• Der Bereich „Im Hilsbruch“ im Südosten Arheilgens wurde von einem Vorranggebiet für 
Landwirtschaft in ein Vorbehaltsgebiet umgewandelt. Dies lehnen wir ab. Der Status des 
Vorranggebiets für Landwirtschaft ist aufrechtzuerhalten. Der Grünzug stellt eine wichtige 
Grünzäsur zwischen zwei Siedlungsteilen dar, die es unbedingt zu erhalten gilt. Neben der 
Trennfunktion dient der Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung, der Kalt- und 
Frischluftproduktion sowie der Naherholung.  Der Bereich ist durch die Ausweisung als 
Vorranggebiet für die Landwirtschaft vor einer Inanspruchnahme als Siedlungsfläche zu schützen. 
• Nördlich der Lichtwiese (siehe nachfolgende Abbildungen) wurde das bisher ausgewiesene 
Vorranggebiet für die Forstwirtschaft in ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft umgewandelt. 
Diese Änderung hat zur Folge, dass die forstliche Vorrangfunktion entfällt und die 
landwirtschaftliche Nutzung künftig besonderes Gewicht in der Abwägung erhalten soll. Damit 
verliert die Fläche raumordnerisch an Gewicht für den Wald. 
 
Regionalplan Südhessen / Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010 
 
 
 
 
Entwurf / Vorentwurf 2025 
Regionalplan Südhessen und Regionaler 
Flächennutzungsplan für den 
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main 
  
 
 
Bei der betreffenden Fläche handelt es sich jedoch um eine ausgeprägte, zusammenhängende 
Gehölzstruktur mit Waldfunktion, deren Erhalt aus fachlicher Sicht unbedingt anzustreben ist. 
Aus diesem Grund sollte die Signatur Vorranggebiet für Wald und Forstwirtschaft weiterhin 
verwendet werden, um den bestehenden forstlichen Charakter und die ökologische Bedeutung der 
Fläche angemessen abzubilden und langfristig zu sichern. 
 
 
Inhaltliche Anme rkungen: 
• Wir befürworten die Umwandlung von Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft in Vorranggebiete in 
den Bereichen der Scheftheimer Wiesen und der Eberstädter Streuobstwiesen. So erhält die 
Offenhaltung dieser ökologisch besonders hochwertigen Landschaften ein stärkeres Gewicht. 
• Wir begrüßen die Arrondierung des Siedlungsrandes, indem randliche Einkerbungen in das 
Vorranggebiet Siedlung, Bestand glattgestrichen wurden. Dabei ist essentiell, dass der Erhalt und 
die Errichtung von Spielplätzen mit den Zielen und Grundsätzen des Vorranggebietes Siedlung 
kompatibel sind. 
• Es wird anerkannt, dass die freie Landschaft grundsätzlich in ihrer Nutzung und ihren Qualitäten 
erhalten werden soll. Darmstadt verfügt noch über Innenentwicklungspotenzial, das sofern 
zugänglich, vorrangig für eine Siedlungsflächenentwicklung genutzt werden soll. 
Dementsprechend sehen wir u. a. Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen von

7 
Konversionsflächen. Dies umfasst im Darmstädter Stadtgebiet die Starkenburg-Kaserne, das 
Kuhnwaldt-Gelände und die Kelley-Barracks 
• Unter Ziel Z 6.2.1-17 wird die Sicherung und Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken 
angestrebt, worunter auch die Verbindungskurve von der Odenwaldbahn zum Bahnhof Darmstadt-
Kranichstein benannt wird. Sofern keine Reaktivierung erfolgt, können wir uns eine 
Interimsnutzung als Rad- und Fußwegeverbindung vorstellen. 
 
Kartografische Anmerkunge n: 
• Im Vergleich zum Regionalplan 2010 werden weniger Gewässer dargestellt. Dies erschwert die 
Orientierung, weswegen wir die Darstellung größerer Stillgewässer wie den Fischteichen, der 
Bessunger Kiesgrube oder den Teichen im Bürgerpark empfehlen. 
• Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz sind aufgrund sich 
überlagernder Linien zum Teil schwer erkennbar. 
• Die großen Parkanlagen (bspw. Bürgerpark, Rosenhöhe, Herrngarten, Waldfriedhof) werden als 
Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft dargestellt. Es fehlt eine Signatur für „Parks“. 
 
 
III. Umweltbelange 
 
Der Entwurf 2025 stellt gegenüber dem Plan 2010 eine deutliche Weiterentwicklung dar. Er integriert 
erstmals einen umfassenden Landschaftsplan und betont die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und 
Freiraumentwicklung. Die neuen landesplanerischen Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan Hessen 
(3. und 4. Änderung) sowie die aktuellen Anforderungen an die Nachhaltigkeit werden angemessen 
berücksichtigt. Positiv hervorzuheben sind die klareren methodischen Grundlagen und die aktualisierte 
Datengrundlage. 
 
Positive Aspe kte 
• Integration des Regionalen Landschaftsplans mit ausdrücklicher Berücksichtigung von 
bioklimatisch wirksamen Flächen (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für besondere 
Klimafunktionen), Flächen der Bedeutsamen Landschaften und dem überörtlichen Biotopverbund 
(ergänzt dabei die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft) (vgl. Textteil S.56, 
3.1.4.2). 
• Darstellung von Flächen mit bioklimatischer Ausgleichsfunktion und bioklimatischer Belastung 
sowie Empfehlungen zu Begrünung und Entsiegelung (auch hier dargestellt über 
Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen, konkreter als in dem vorherigen Regionalplan). 
(In vorherigem Regionalplan: „Die „Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" sollen die 
bioklimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen für Räume mit erhöhter stofflicher 
und vor allem thermischer Belastung sichern.“). 
• Erweiterung des Biotopverbundsystems durch Erhalt und Entwicklung von zusammenhängenden 
Grünstrukturen (genetischer Austausch möglich und Tierarten haben die Möglichkeit, sich an die 
veränderten klimatischen Bedingungen durch Wanderung anzupassen) (fallen unter Vorrang- und 
Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft) und Ausweisung bedeutsamer Landschaften 
Aktualisierung der Datengrundlagen (NATUREG 2022, Klimaanalyse IMA 2022, Luftbilder 2021). 
• Wir begrüßen die stärkere Gewichtung umweltverträglicher Mobilität durch Betonung des 
Schienen- und Nahverkehrsausbaus im Raum Darmstadt. 
• Die Neubewertung der Vogelschutzgebiete als Vorranggebiete für Natur und Landschaft ist aus 
umweltfachlicher Sicht positiv zu bewerten, da sie den Schutz dieser Flächen stärkt. Ein Vergleich 
mit den bisherigen Vorbehaltsgebieten ist zwar methodisch eingeschränkt, zeigt jedoch eine  
grundsätzliche Aufwertung der Schutzfunktion (vgl. Umweltbericht Kapitel 2.2).

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Kritische Punkte und Hinweise  
• Für rund 400 Planungen (davon mehrere im Raum Darmstadt-Dieburg) bestehen Vorbehalte 
hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit („Sternchenflächen“). Diese müssen vor der Offenlage des 
zweiten Entwurfs vertieft geprüft werden. 
• “Die Konflikte hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/Luft sowie wertvoller 
Artvorkommen und wertvoller Biotoptypen konnten hingegen noch nicht hinreichend 
berücksichtigt werden.” (Textteil S.14) Diese Aussage ist kritisch zu betrachten. Es handelt sich 
jedoch um den Sonderfall, dass die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Inhalte 
gleichzeitig erarbeitet werden.  
• “Im weiteren Verfahren bis zur förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 
müssen sie im Zusammenwirken mit den unteren Naturschutzbehörden gelöst und in den Karten 
1 und 2 harmonisiert werden.” (Textteil S.14). 
• Das Bedürfnis der weiteren Gewerbeentwicklung wird gesehen, insbesondere dort, wo 
Flächenpotentiale nicht mehr ausreichend aktivierbar sind. Positiv ist die Absicht zu bewerten, 
Innenentwicklung und Nachverdichtung zu priorisieren. 
• Der überörtliche Biotopverbund ist in Teilen noch unvollständig abgegrenzt. Eine engere 
Abstimmung mit den bestehenden Landschaftsschutzgebieten und der Biotopkartierung ist 
erforderlich. 
• Das Monitoringkonzept für Flächenverbrauch, Bodenversiegelung und klimatische 
Ausgleichsfunktion sollte verbindlich ausgestaltet werden. 
 
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde  
Textbeitrag : 
Zu Kap. 4 „Klima“ (Textteil S. 96 ff.): 
Die herausragende Bedeutung der östlich an Darmstadt angrenzenden Freiräume für die Kaltluftbildung 
und -leitung wird ausdrücklich begrüßt. Eine verbindliche Sicherung von Kaltluftleitbahnen sowie eine 
Begrenzung der Neuinanspruchnahme werden für das Gesamtplangebiet empfohlen. 
 
Zu Kap. 5.2 „Naturräume“ (Textteil S. 106 ff.): 
Die Ausweisung großräumiger Vorranggebiete für Natur und Landschaft wird begrüßt. Allerdings ist der 
überörtliche Biotopverbund nach wie vor nicht vollständig abgegrenzt. Besonders in den 
Übergangsbereichen zwischen Stadtgebiet Darmstadt und den Gemeinden Roßdorf und Ober -Ramstadt 
sind Nachschärfungen zur Sicherung der ökologischen Vernetzung erforderlich. 
 
Zu Kap. 5.1 „Freiraumsicherung“ (Textteil S. 105 ff.): 
Die Zielsetzung, Freiraumverluste zu minimieren, wird ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig ist 
festzustellen, dass der Plan im Gesamtplangebiet auch neue Siedlungsreserven in Freiraumachsen 
vorsieht, die für die klimatische Durchlüftung wesentlich sind. Hier wird eine Überprüfung der räumlichen 
Abgrenzungen empfohlen. 
 
Zu den sogenannten „Sternchenflächen“ (Umweltbericht 2025, Kap. C.3.2.1, S.29 ff.): 
Etwa 400 Siedlungsflächen im Entwurfsplan sind mit einem Vorbehalt zur FFH-Verträglichkeit 
gekennzeichnet. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde und des Umweltamtes ist eine planerische 
Festlegung dieser Flächen ohne vorherige abschließende Prüfung der Auswirkungen auf Natura -2000-
Gebiete nicht vertretbar. Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn für diese Flächen im Zuge der weiteren 
Planfortschreibung belastbare FFH-Verträglichkeitsprüfungen vorgelegt werden, so dass eine 
abschließende Bewertung ihrer Umweltverträglichkeit möglich ist.

9 
 
Zum Monitoringkonzept (Umweltbericht Kap. D S.57-66): 
Das im Umweltbericht dargestellte Monitoringkonzept ist grundsätzlich zu begrüßen. Aus Sicht der 
Unteren Naturschutzbehörde und des Umweltamtes sollte es jedoch verbindlich ausgestaltet werden, 
insbesondere hinsichtlich der Indikatoren Flächenverbrauch, Bodenversiegelung und klimatische 
Ausgleichsfunktion. Es fehlen Schwellenwerte, Zielgrößen und Festlegungen zu den Berichtspflichten, 
sodass derzeit keine wirksame Steuerung der Umweltauswirkungen gewährleistet ist. 
 
Umweltbericht: 
Die Erstellung eines umfassenden Umweltberichts mit detaillierter Prüfung aller Schutzgüter wird 
begrüßt. Positiv hervorzuheben ist die Neubewertung der Natura 2000-Gebiete und Vogelschutzgebiete 
als Vorranggebiete Natur und Landschaft (Kap. C.3, S. 49 ff.), wodurch deren Schutzwirkung gestärkt 
wird. Es wird zudem angeregt, den aktuellen Luftreinhalteplan Rhein-Main und den Klimaplan Hessen im 
Umweltbericht nachrichtlich zu berücksichtigen. 
 
 
IV. Belange des Klimaschutzes  und der Klimaanpassung  
 
Die Klimaanpassung wird im Vorentwurf des Regionalplans Südhessen im Vergleich zur aktuell geltenden  
Fassung explizit berücksichtigt. Dies geschieht durch die Einführung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete 
für besondere Klimafunktionen. Das mit der Einführung dieser beiden Kategorien der erhöhten 
thermischen Belastung des menschlichen Organismus, insbesondere in Ballungsräumen und stark 
verdichteten Gebieten, in Folge der voranschreitenden Klimakrise und damit der essenziellen Bedeutung 
von Frischluftschneisen zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität unserer Städte, Rechnung getragen 
wird, begrüßen wir ausdrücklich. Ebenso begrüßen wir ausdrücklich die Berücksichtigung von 
Starkregenereignissen im Bereich des vorbeugenden Hochwasserschutzes hinsichtlich häufigerer 
auftretender und stärker ausfallender Niederschlagsereignisse aufgrund der voranschreitenden 
Klimakrise. 
 
Die Maßstabsebene der regionalplanerischen Betrachtung zur Aufstellung des vorliegenden Vorentwurfs 
ist der Fachverwaltung bewusst. Für die Gemarkung der Wissenschaftsstadt Darmstadt möchten wir 
aufgrund der uns vorliegenden umfassenden Analysen und Kartenwerke auf kommunaler Ebene die 
folgenden Punkte in die Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt einfließen lassen. Den 
Anmerkungen sei vorausgeschickt, dass der gerade vom Magistrat und der 
Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Klimaanpassungsplan sich den beiden Thematiken 
Urbaner Hitzeinseleffekt und Gefahr durch lokal auftretende Starkregenereignisse intensiv widmet. So 
konnte im Zuge der Aufstellung zweier Messstationen des DWD Temperaturunterschiede zwischen 
Kernstadt und Stadtrand von bis zu 9,7 K verzeichnet werden. Die Anzahl der sog enannten „Kenntage“, 
Tropennächte, in denen die Temperatur nicht unter 20° C fällt, und heiße Tage (> 30° C), liegt im 
Kernstadtbereich durchgehend über der am Stadtrand. Zudem ist in der langjährigen Betrachtung ein 
amtlicher Anstieg solcher Kenntage in Darmstadt zu beobachten. Das ist hochrelevant, da Hitzewellen 
und Tropennächte gefährliche Auswirkungen für die menschliche Gesundheit haben können. Insofern ist 
das Freihalten von Kaltluftbahnen aus dem Umland durch den Stadtrand bis in die Kernstadt von 
essenzieller Bedeutung für das Wohlergehen der Bevölkerung (siehe Abbildung 1). Baulichen 
Festsetzungen können dazu beitragen, das Gesundheitssystem zu entlasten. Für das Darmstädter 
Stadtgebiet liegt dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung durch die 2024 veröffentlichte 
Stadtklimaanalyse ein umfassendes Instrument zur Bewertung der bioklimatischen Belastung im 
Stadtgebiet vor.

10 
 
Abbildung 1: Auszug aus der Stadtklimaanalyse – Kaltluftvolumenstromdichte

11 
Betrachtung der Vorrang - und Vorbehaltsgebiete für b esondere Klimafunktionen  
Darmstadt Eberstadt-Süd-Ost, nördlich der Modau (Streuobstwiesen)  
Die Klimaanalysekarte für Eberstadt ist in Abbildung 2 zu sehen. Ihre Betrachtung fließt in unsere 
Stellungnahme zum Vorentwurf des Regionalplans hinsichtlich der Kategorien Vorrang- bzw. 
Vorbehaltsgebiet mit besonderer Klimafunktion abweichende Gebiete ebenfalls mit ein, da hier die 
Überwärmung nahezu des gesamten Siedlungskörpers und die für diesen wichtigen Kaltluftleitbahnen gut 
zu erkennen sind. 
 
 
Insbesondere die siedlungsnahen Bereiche der Eberstädter Streuobstwiesen sind im Vo rentwurf als 
Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Ein Blick auf die kommunale Karte zeigt in großen Teilen 
Volumenströme zwischen 10 und 30 m³/m*s. Der Wärmebelastungsindex (dessen Wertebereich in 
Zehntelschritten zwischen 1 (Minimum) und 2 (Maximum) angegeben werden) weißt in diesen Bereichen 
die Werte 1,6-1,9 aus. Auf der Klimaanalysekarte ist zudem klar zu erkennen, dass es sich im Bereich 
der gesamten Streuobstwiesen um ein wichtiges Kaltlufteinzugsgebiet (vgl. Abbildungen 1 und 4) 
handelt. Insofern plädieren wir in diesem Bereich für die Ausweisung eines Vorranggebiets für besondere 
Klimafunktionen statt einem Vorbehaltsgebiet (vgl. Abbildung 3). 
Abbildung 2: Auszug aus der Klimaanalysekarte für den Stadtteil Eberstadt inkl. Auszug aus der Legende

12 
 
 
Darmstadt-Stadtmitte ( Ost) 
Die Frischluftschneise entlang des Darmbachlaufes südlich des Bahnhaltepunktes Lichtwiese entlang des 
Botanischen Gartens über den Woog, vorbei am Jugendstilbad bis hin zum Schloss ist mit Abstand die 
wichtigste Kaltluftzufuhr für die Darmstädter Innenstadt (vgl. Abbildungen 6 und 7, rote Kreise). Der 
Wärmebelastungsindex liegt hier zwischen 1,6 und 1,9, am Darmstadtium weist er sogar den 
Maximalwert 2,0 auf. Wir interpretieren die Darstellung im Vorentwurf so, dass in großen Teilen zwar ein 
Vorranggebiet werden soll sehen hier, wie auch in anderen Bereichen auf Darmstädter 
 
 
Abbildung 5: Auszug Klimaanalysekarte - Darmstadt-West inkl. Auszug aus der Legende 
Abbildung 3: Vorentwurf Regionalplan 
 Abbildung 4: Simulierte 
Kaltluftvolumenstromdichte 120 Minuten nach 
Sonnenuntergang

13 
Gemarkung einen Darstellungsfehler (vgl. Abbildung 6 - „halbe Punkte“ im Bereich des Woogs und an die 
Lichtwiese angrenzend). Aufgrund der dargestellten Volumenstromdichte der Stadtklimaanalyse regen 
wir einerseits für eine Aufhebung dieser Überlagerung und darüber hinaus für die Festsetzung eines 
Vorranggebiets entlang der gesamten Achse, die aktuell in Teilen noch ein Vorbehaltsgebiet aufweist, an. 
Letzteres betrifft auch die Bereiche am Ende des Seitersweges und südlich der Dieburger Straße 
(Wärmebelastungsindix 1,6-1,8; vgl. Abbildungen 6 und 7 - schwarzer Kreis). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt-Nord 
Auf der Fläche westlich des Nordbahnhofs befindet sich derzeit eine Kleingartenanlage mit einem der 
wenigen Frischluftzuströme für das nördliche Pallaswiesen-Mornewegviertel, einem der städtischen 
Hitzehotspots. Diese wird in der Karte zum Vorentwurf zwar richtig ausgewiesen, aber das Symbol des 
Nordbahnhofs überlagert es, dieser ist eigentlich westlich davon zu finden (Abbildungen 8 und 9, roter 
Kreis). Dies bitten wir zu korrigieren. Für die zu sehenden Kaltluftvolumenstromdichten am südlichen 
Merck-Gelände und im Bürgerpark Richtung Rhönring an Wärmebelastungsindex jeweils 1,7 bis 1,9, 
schwarzer Kreis auf den Abbildungen 8 und 9). Hier plädieren wir für eine Ausweisung als Klimavorrang-
gebiet. Darüber hinaus sollte mit derselben Begründung die Fläche im Gleisdreieck zwischen Bürgerpark, 
Arheilgen und Kranichstein durchgehend als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen 
ausgewiesen werden (vgl. Abbildungen 8 und 9 gelber Kreis, auch in der Klimaanalysekarte (vgl. 
Abbildung 5). 
 
 
 
 
 
Abbildung 6: Auszug Vorentwurf Regionalplan 
Abbildung 7: Auszug Kaltluftvolumenstromdichte 
120 Minuten nach Sonnenuntergang

14 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Westwald (Kelley-Barracks/Heimstättensiedlung) 
 
Hier regen wir eine flächige Einordnung des Westwaldes als Vorranggebiet mit besonderer Klimafunktion 
an. Die Darstellung ist aufgrund der halben Punkte derzeit unklar (vgl. Abbildung 10). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorbeugender Hochwasserschutz  
Aufgrund der uns vorliegenden Starkregengefahrenkarten und den darin ausgewiesenen 
Gefährdungspotenzialen in den Siedlungsrandbereichen möchten wir zu den im Vorentwurf 
ausgewiesenen Vorranggebieten bzw. dem auf Darmstädter Gemarkung fehlenden Vorbehaltsgebieten für 
den vorbeugenden Hochwasserschutz wie folgt Stellung nehmen. Aufgrund der steigenden Intensität von 
Starkregenereignissen und der damit einhergehenden, sich verschiebenden Jährlichkeit von 
Starkregenereignissen, dient das Szenario III „extrem“ – statistische Wiederkehrzeit größer 100 Jahre 
(räumlich verteilt ca. 30 mm bis 100 mm / 1 h * m²) als Referenzszenario. 
 
Abbildung 9: Auszug Kaltluftvolumenstromdichte 480 
min nach Sonnenuntergang 
Abbildung 8: Vorentwurf Regionalplan 
Abbildung 11: Auszug 
Kaltluftvolumenstromdichte 480 min 
nach Sonnenuntergang 
Abbildung 10: Auszug Vorentwurf

15 
Eberstadt: Zwischen Gemarkungsgrenze und Ringstraße, südlich der Modau 
 
Wie in Abbildung 12 gut zu erkennen ist, ist im aktuell gültigen Regionalplan die Fläche als 
Vorbehaltsgebiet für den Hochwasserschutz gekennzeichnet. Wie auf der Starkregengefahrenkarte gut zu 
erkennen ist, sind insbesondere die Bereiche um die Pfungstädter Straße stark gefährdet 
(Überflutungstiefen bis zu 2 m). Aus diesem Grund möchten wir für die Beibehaltung des 
Vorbehaltsgebiets für den vorbeugenden Hochwasserschutz an dieser Stelle plädieren. Zusätzlich 
plädieren wir die Ausweitung der stark betroffenen und aktuell noch nicht bebauten Fläche im 
Gewerbegebiet nördlich der Modau anregen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 12: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (oben links), dem aktuellen Regionalplan (oben rechts) und der 
kommunalen Starkregengefahrenkarte (unten) 
 
Eberstadt Steigertsweg/Mühltalstraße/Hainweg und „Am Eichenwäldchen“ (Hetterbach) 
 
Analog sprechen wir uns für einen Beibehalt der Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz 
mindestens an der Siedlungsgrenze im östlichen Teil Eberstadts nördlich und südlich der Mod au aus 
(vgl. Abbildungen 13 und 14 maximale Überflutungstiefe bis 1 m). Zwischen Mühltalstraße und 
Steigertsweg sprechen wir uns im Bereich oberhalb des Mühltalbads und insbesondere des Parkplatzes 
aufgrund der dargestellten Situation mit hohen Fließgeschwindigkeiten (bis 2 m/s) und einem großen 
Wassereintrag über die Mühltalstraße in das Siedlungsgebiet für die neue Ausweisung eines 
Vorbehaltsgebiets für den Hochwasserschutz aus. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 13: Auszug aus dem Vorentwurf (links) und dem aktuellen Regionalplan (rechts)

16 
 
Dasselbe gilt etwas weiter nördlich. Dort verläuft der Hettersbach als Zubringer zur Modau  (Abbildung 
15). Im Plan von 2010 sind dessen Teiche noch ausgewiesen. Auf der Starkregengefahrenkarte ist gut zu 
erkennen, dass hier ebenfalls ein starker Wassereintrag ins Siedlungsgebiet mit hohen Fließgeschwindig-
keiten stattfindet. Auch hier plädieren wir für die Ausweisung eines Vorbehaltsgebiets für den 
Hochwasserschutz. 
 
Abbildung 14: Auszug aus der kommunalen 
Starkregengefahrenkarte der Mündung der Modau ins Eberstädter 
Siedlungsgebiet (oben) und weiter nördlich zwischen Steigertsweg 
und Mühltalstraße (rechts) 
Abbildung 15: Auszug Vorentwurf (ganz links), aktueller Regionalplan (Mitte) 
und aus der Starkregegefahrenkarte (rechts)

17 
Eberstadt – Am Steinernen Kreuz / Heinrich-Delp-Weg 
 
Aus denselben Gründen regen wir die Aufnahme eines Vorbehaltsgebiets für den Hochwasserschutz am 
Fließpfad parallel zur Straße „Am Steinernen Kreuz“ an, um im Starkregenfall einen Eintrag von Wasser 
in die Heinrich-Delp-Straße zu unterbinden (Abbildung 16). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt-Stadtmitte: Lichtwiese/Heinrichstraße 
 
Der Darmbach staut sich im Starkregenfall östlich des Bahnhaltepunktes Lichtwiese (Abbildung 17). Hier 
regen wir aufgrund der Lage im Außenbereich eine Festlegung eines Vorranggebiets für den 
Hochwasserschutz an. Aufgrund der Kleinteiligkeit und der Lage im bebauten Innenbereich regen wir 
darüber hinaus die Festlegung zweier Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz südöstlich der 
Kreuzung Eugen-Kogon-Straße/Heinrichstraße und im Bereich des Kleinen Woogs – der im aktuellen 
Regionalplan noch gut zu erkennen ist – an. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 17: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (oben links), dem aktuellen Regionalplan (oben Mitte) und der 
kommunalen Starkregengefahrenkarte (oben rechts) 
 
Abbildung 16: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (oben links), dem aktuellen Regionalplan (oben rechts) und 
der kommunalen Starkregengefahrenkarte (unten)

18 
Kranichstein/Arheilgen: Ruthsenbach 
 
Wir begrüßen die Festlegung der Teilbereiche als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz gegenüber 
der aktuellen Festlegung als Vorbehaltsgebet für den Hochwasserschutz. Dass der Ruthsenbach anfällig 
für Hochwasser ist, haben die jüngsten Überschwemmungen in Arheilgen im Juli 2025 gezeigt. Allerdings 
ist der Wegfall der Teiche, deren Gebiete teilweise nicht in die neu ausgewiesenen Bereiche fällt und die 
im Starkregenfall eine Pufferfunktion erfüllen, etwas irreführend. Vor diesem Hintergrund erscheint es 
unpassend, dass die ehemaligen Vorbehaltsgebiete, die nicht zur Vorranggebieten hochgestuft wurden, 
im aktuellen Vorentwurf komplett entfallen.  
 
Ein Blick auf die Starkregengefahrenkarte zeigt, dass mindestens der Teilbereich der bereits vom 
Arheilger Siedlungsgebiet eingerahmt ist als Vorbehaltsgebiet für den Hochwasse rschutz ausgewiesen 
werden sollte, um zu verdeutlichen, dass eine weitere Versiegelung in diesem Bereich absolut zu 
vermeiden ist, um die Hochwassergefahr in diesem Bereich nicht zu verschärfen (Abbildung 18). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 18: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (ganz oben), dem aktuellen Regionalplan (darunter) und der 
kommunalen Starkregengefahrenkarte (unten)

19 
Arheilgen-Nord 
 
Ebenso begrüßen wir die Hochstufung des 
aktuellen Vorbehaltsgebietes für 
Hochwasserschutz zu einem Vorranggebiet im 
Bereich der Silz am nördlichen Rand Arheilgens. 
Dabei gehen wir davon aus, dass die dunklere 
Blaufärbung ein Darstellungsfehler aufgrund der 
Überlagerung mehrerer Layer ist. Aufgrund der 
simulierten Überflutungssituation im 
Starkregenfall regen wir einen Beibehalt der 
Kategorisierung als Vorbehaltsgebiet für den 
Hochwasserschutz im dargestellten Bereich an. 
Zudem regen wir eine Ausweisung eines 
Vorbehaltsgebiets im Arheilger Stadtgebiet im 
Bereich südlich der Kettenwiesenstraße und 
westlich der Felchesgasse im Bereich der Gärten 
an, um eine nachträgliche Verdichtung ohne 
ausreichenden Hochwasserschutz zu verhindern 
(Abbildung 19). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
V. Belange der Verkehrsplanung 
 
Folgende Anmerkungen bitten wir im weiteren Planungsprozess einzuarbeiten bzw. zu berücksichtigen:  
 
• Im Regionalplan Südhessen ist in der Karte "05_rps_2025_off_fzb_Karte_03.pdf" der Darmbach 
im Bereich zwischen Herrngarten und Zentralklärwerk als Gewässer gekennzeichnet. Hier wurde 
offensichtlich der falsche Gewässerverlauf aus dem Wasserrahmenrichtlinienviewer in der Karte 
übernommen. Weiterhin ist in Punkt 7.2.1-4 Nachhaltige Gewässerentwicklung vermerkt, dass 
"Die in der Karte festgelegten Fließ- und Stillgewässer (…) in ihrem Bestand zu sichern" sind. Wir 
erachten es daher für sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt den Verlauf des Darmbachs in dieser Form 
nicht in der Karte darzustellen. 
 
Abbildung 19: Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (ganz oben), dem aktuellen Regionalplan (darunter) und 
der kommunalen Starkregengefahrenkarte für das nördliche Gebiet (unten links) und für das Gebiet im bebauten 
Bereich (unten rechts)

20 
• Ebenfalls möchten wir darauf hinweisen, dass das im Regionalplan Südhessen vorgehaltene 
Vorbehaltsgebiet 'Natur und Landschaft' im Bereich der Cooperstraße mit Hinblick auf die 
angedachte Verkehrsanbindung (geplante Straßenbahnanbindung) des Ludwigshöhviertels u.E. zu 
überdenken ist. Es macht Sinn den angedachten Bereich der äußeren Erschließung (zumindest 
die vorgesehene ÖV-Trasse und den Streckenverlauf der Cooperstraße) in den Regionalplan 
einzubeziehen und das Vorbehaltsgebiet - sofern möglich - zu konkretisieren bzw. 
auszuparzellieren. 
 
• Im aktuellen Vorentwurf des Regionalplans 2025 ist die B 26 zwischen Eifelring und Grafenstraße 
als mindestens vierstreifige Bundesfernstraße im Bestand deklariert. Im Abschnitt zwischen 
Neckarstraße bis zur Grafenstraße ist sie jedoch keine vierstreifige Bundesfernstraße, sondern 
zweistreifig mit einem Fahrradstreifen in Richtung Grafenstraße.  
 
• Die B 3 (Neckarstraße bzw. Heidelberger Straße) zwischen Rheinstraße bis Annastraße ist eine 
zweistreifige Bundesfernstraße im Bestand mit 2 Fahrradstreifen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf (links) und dem aktuellen Regionalplan (rechts) 
• Die Klassifizierung der Straßen haben sich im Abgleich zum RPS 2010 geändert. Die Gründe für 
die Änderungen liegen uns nicht vor und sind für uns auch nicht nachzuvollziehen: 1. 
Heidelberger Straße. / Donnersbergring, 2. Hügelstraße / Rheinstraße, 3. Nieder-Ramstädter-
Straße., 4. Landskronstraße, 5. Klappacher Straße. / Rüdesheimer Str./ Haardtring 
 
  
Auszug aus dem aktuellen Vorentwurf RPS 2025 
 
1 
2 
3 
4 
5

21 
  
Auszug aus dem aktuellen Regionalplan 
 
 
VI. Belange der Stadtplanung  
 
1. Stellungnahme zu Festlegungen im Textteil  
Wohnsiedlungsfl ächenprognose / Zuweisung Siedlungsfläche Planung, Z3.1.2 -3 
• Mit Z3.1.2-3 „Begrenzung der Siedlungsentwicklung“ (Seite 52) in Verbindung mit Tabelle 4 
(Seite 49 ff.) wird die Siedlungsfläche für Wohn- bzw. gewerbliche Nutzungen außerhalb der 
festgelegten Vorranggebiete Siedlung, Bestand begrenzt.  
• Kapitel 3.1.1.5: „Maßgebliche Grundlage für die Festlegung von Vorranggebieten Siedlung, 
Planung, ist gemäß der Begründung zu 3.2-1 bis 3.2-6 des LEP (3. Änderung) die aktuelle 
Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bis 2040. Darauf 
aufbauend war von der Trägerin der Regionalplanung eine Wohnsiedlungsflächenprognose zu 
erstellen“ (Seite 46). 
• Gemäß der „Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte bis 
2040“ (IWU, 2020) sind die Wohnungsbedarfe für die südhessischen Oberzentren hoch.  
Trotz der geringeren Einwohnerzahl von Darmstadt liegt der Wohnungsbedarf pro Jahr und 
Fertigstellungen ungefähr bei dem Bedarf von Wiesbaden. Dieses steht jedoch im Wi derspruch zu 
den sehr divergierenden Zahlen im Entwurf RPS 2025 in der Tabelle „Maximaler 
Siedlungsflächenbedarf“ (Tabelle 4, Seite 49): Darmstadt: 50 ha Wohnen / 50 ha Gewerbe, 
Wiesbaden: 210 ha Wohnen / 98 ha Gewerbe. 
• Die 50 ha Siedlungsflächenkontingent basieren auf dem Basiswert, der für Oberzentren festgelegt 
wurde (siehe Punkt 3.1.3.3, S. 53). Demnach sollte die Wissenschaftsstadt Darmstadt jedoch 53 
ha (zentralörtliche Funktion + Strukturraum) haben. Einen Zuschlag auf den Basiswert hat die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht erhalten, vermutlich weil die tatsächlich ermittelten 
Vorranggebiete Siedlung, Planung, nicht umsetzbar erscheinen (Restriktionen nach Tabelle 3, S. 
43). Auf welchem Ansatz der Basiswert jedoch beruht ist nicht nachvollziehbar.  
• Im RPS 2025 wird daher vorgeschlagen, dass einige Kommunen für andere als 
„Entlastungskommune für Wohnen“ fungieren. Dies wird im Rahmen des Wachstumsprozesses 
und der interkommunalen Siedlungsentwicklung grundsätzlich begrüßt. Als Entlastungskommune 
im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden u.a. Bickenbach, Dieburg, Groß-Umstadt, Ober-
Ramstadt oder Pfungstadt aufgelistet. Der Ausgleich in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
fehlender Siedlungsflächenkontingente soll durch Entlastungskommunen aufgefangen werden. 
Hier ist die Auswahl der Kommunen als Entlastungskommune nicht ganz ersichtlich. Zwar sollen 
die Lagekriterien (Kapitel 3.1.1.4) angewendet worden sein, aber stadtnahe Kommunen, die gut 
angeschlossen sind, wie beispielweise Roßdorf, Mühltal oder Griesheim sind keine

22 
Entlastungskommunen. Hier wäre es wünschenswert darzustellen, welche Kommune mit welchen 
Flächen Darmstadt entlasten soll, um den Siedlungsflächenbedarf auch wirklich abdecken zu 
können.  
• Kann die Regionalplanung oder die Stadt Darmstadt die Gemeinden auffordern ihrer Aufgabe als 
Entlastungskommune nachzukommen? Wie kann eine hierfür notwendige umsetzungsorientierte 
interkommunale Zusammenarbeit erfolgen und organisiert sein?  
• Es stellt sich auch die Frage, wer das Monitoring über die Flächen im Ziel Z3.1.2-3 mit Tabelle 4 
führt, da diese als Grundlage für die Begrenzung der Siedlungsentwicklung fungieren: 
• „Bei der Ausweisung von Baugebieten außerhalb der Vorranggebiete Siedlung, Bestand sowie 
Industrie und Gewerbe, Bestand dürfen die in Tabelle 4 jeweils für Wohn- bzw. gewerbliche 
Nutzungen festgelegten Flächenkontingente nicht überschritten werden.“ (Seite 52) 
• In der Begründung zu Z3.1.2-3 wird beschrieben: „Da insbesondere die Oberzentren Frankfurt am 
Main, Darmstadt und Offenbach am Main bezüglich der möglichen Vorranggebiete Siedlung, 
Planung, ein Bedarfsdeckungsdefizit von in Summe rund 1.000 ha aufweisen, ist hierfür ein 
regionaler Ausgleich notwendig.“ (Seite 53) 
Wie ist das Bedarfsdeckungsdefizit für Darmstadt? 
 
Strukturierung der Verdicht ungsräume und Nutzun g der Innenentwicklung, Z2.1.1 -1 
• Gemäß den Zielen Z2.1.1-1 „Strukturierung der Verdichtungsräume und Nutzung der 
Innenentwicklung“ und Z2.3.1-5 „Überörtliche Nahverkehrs- und Siedlungsachsen“ und G2.3.1-2 
„Konzentration der Siedlungsentwicklung“ sind die Schwerpunkte der Siedlungs- und 
Gewerbeflächenentwicklung an ein leistungsfähiges Verkehrssystem, insbesondere an den 
öffentlichen Personennahverkehr, vorzusehen. 
• Darmstadt-Wixhausen und -Arheilgen liegen genau auf der überörtlichen Nahverkehrs- und 
Siedlungsachse Frankfurt am Main – Langen – Darmstadt und sind sowohl an den bestehenden 
Schienenverkehr als auch an „Sonstige regional bedeutsame Straßen, Bestand“ angebunden. 
• Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb auf dieser Achse jeglicher Entwicklungsspielraum 
genommen wird gleichwohl „die überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachsen bei der 
Konzentration der Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen sind.“ (Seite 37) 
Auch wenn scheinbar, wie in Kapitel 3.1.1 beschrieben, dem freiraumzentrierten Ansatz Gewicht 
gegeben wird, so liegt hier aus unserer Sicht ein Abwägungsdefizit, eine 
Abwägungsfehleinschätzung und eine Abwägungsdisproportionalität vor. Die Belange Entwicklung 
auf der Entwicklungsachse, an schienengebundenem ÖPNV, am Siedlungsrand und vorbereitende 
Planinhalte (Flächennutzungsplan) wurden teilweise nicht in die Abwägung eingestellt, sie wurden 
falsch gewichtet, und bei dem Widerstreit von Flächenbedarf und Sicherung von Freiräumen 
wurde eindeutig – da letztlich nicht ein Hektar Vorranggebiet Siedlung, Planung für Darmstadt 
festgelegt wurde – kein angemessener Ausgleich zwischen den widerstreitenden Belangen 
gefunden. 
 
Vorranggebiete Siedlung, Ziel Z3 .2.1-1 
• Im RPS 2010 wurde mit Z3.4.1-5 festgelegt, dass „sofern keine „Vorranggebiete Siedlung, 
Planung“ ausgewiesen sind, dürfen in allen Ortsteilen kleinere Flächen unterhalb der 
Darstellungsgrenze von 5 ha im Rahmen der Flächenwerte der Tabelle 1 am Rande der Ortslage 
zu Lasten der „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ in Anspruch genommen werden. Im 
Geltungsbereich des RegFNP für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main findet diese Regelung 
aufgrund der Darstellung von Bauflächen nach BauGB keine Anwendung.“ Diese 5 ha Regelung ist 
im RPS 2025 bedauerlicherweise entfallen.

23 
 
Räume zur Sicherung langfristiger Siedlungsentwicklu ng, Ziel Z3.2.1-3, bzw. Ziel Z3.2.1-4 
• Es ist bedauerlich, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch bei den Textkarten im Anhang, 
Kapitel 15.1 „Langfristkarten“ keine Räume für eine mittel- bis langfristige Siedlungsentwicklung 
ausgewiesen und in den Karten dargestellt bekommt.  
 
 
2. Stellungnahme zu grund sätzlichen Darstellungen/Festlegu ngen in der Plankarte 
 
Darstellung „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ und „Vorranggebie t Industrie und Gewerbe, Planung“ : 
• Im Entwurf PRS 2025 sind für die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Planteil an Flächen in 
Planung folgende zwei Bereiche ausgewiesen: 
• „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung“ im Westen an Griesheim anschließend 
(Ehem. Airfield Griesheim) 
• „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ im westlichen Siedlungskörper (Starkenburgkaserne und 
ehem. Kuhnwaldt-Gelände) 
• Bezugnehmend auf die Fläche „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ im westlichen Siedlungskörper 
(Starkenburgkaserne und ehem. Kuhnwaldt-Gelände) ist nicht nachzuvollziehen, weshalb Flächen, 
die im RPS 2010 als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“, bzw. „Vorranggebiet Industrie und 
Gewerbe, Bestand“, dargestellt waren, nun im Entwurf RPS 2025 als „Vorranggebiet Siedlung, 
Planung“ dargestellt sind. Bei dieser ca. 42 ha großen Fläche handelt es sich – wie schon im RPS 
2010 und in dem vorangegangen RPS auch – um Flächen innerhalb des bestehenden 
Siedlungskörpers, die bereits eine bauliche Nutzung hatten und aktuell auch haben. Es handelt 
sich um eine bestehende Baufläche, die bislang militärisch bzw. gewerblich genutzt wird und 
nicht um eine „Flächenneuinanspruchnahme“ wie im Textteil im Kapitel 3.1.3.3 Begrenzung der 
Siedlungsentwicklung, Ziel Z3.1.2-3 formuliert: 
„Die festgelegten Flächenkontingente stellen einen Grundzug der Planung im Sinne des § 6 Abs. 2 
Satz 1 ROG dar. Mithilfe dieser Festlegung wird sichergestellt, dass einer der Pfeiler dieses Plans 
– die Beschränkung der Neuinanspruchnahme bislang ungenutzter Flächen auf 5.500 ha – 
gesteuert und seine Einhaltung nachverfolgt werden kann.“ (aus: RPS und RegFNP Gemeinsamer 
Textteil – Entwurf / Vorentwurf 2025 – 1. Offenlage / Frühzeitige Beteiligung, Seite 54) 
• Bis auf diese von „Bestand“ (RPS 2010) in „Planung“ (RPS 2025) umdefinierte Fläche sowie die 
kleine Fläche „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung“ bei Griesheim sieht der Entwurf 
des RPS 2025 keine Flächen für „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ und „Vorranggebiet Industrie 
und Gewerbe, Planung“ für die Wissenschaftsstadt Darmstadt vor. 
• Sämtliche Potenzialflächen innerhalb der Gebietskulisse der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die 
gemäß Textteil zum Entwurf RPS 2025 (Seite 40) aus dem Gutachten „Regionales 
Entwicklungskonzept Südhessen (REK)“ basieren, wurden im Planteil des RPS 2025 nicht 
berücksichtigt. 
• In Zeiten, in denen Darmstadt weiterhin zu den Gebieten mit einem angespannten 
Wohnungsmarkt gehört, ist es verwunderlich, dass Darmstadt als Oberzentrum keine weiteren 
Entwicklungsflächen zur Verfügung stehen. Schlussendlich hat Darmstadt nach dem aktuellen 
Plan keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb des bestehenden Siedlungsbereichs.  
• Im Sinne des Klima- und Bodenschutzes sollten bei der Ausweisung neuer Entwicklungsflächen 
vorrangig größere Städte oder zumindest sehr gut erschlossene Gebiete – wie sie beispielsweise 
in Darmstadt vorhanden sind – berücksichtigt werden. Dort besteht bereits ein umfangreiches 
Infrastrukturangebot, das in den weiter außen liegenden Kommunen des Ballungsraums in dieser 
Form nicht gegeben ist.  
➢ Empfehlung: Ausweisen von weiteren Flächen „Vorranggebiet Siedlung, Planung“ und 
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung“ im Planteil.

24 
 
Darstellung der Siedlungs -/Ortsränder : 
• Zum Großteil grenzen die Siedlungs-/Gewerbeflächen-Ränder unmittelbar an „Vorranggebiete für 
Landwirtschaft“, Gebiete für „besondere Klimafunktionen“ und/oder „Vorranggebiet Regionaler 
Grünzug“ an. 
• Empfehlung: Festlegungen an den Ortsrändern weniger (streng) festlegen: 
− an den Ortsrändern nur „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ * festlegen 
− erst mit etwas Abstand zum Ortsrand „Vorranggebiete für Landwirtschaft“ festlegen 
− erst mit etwas Abstand zum Ortsrand Gebiete für „besondere Klimafunktionen“ und 
„Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ festlegen 
• Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen an manchen Stellen o.g. Festlegungen direkt 
am Ortsrand/Bebauungsrand eingezeichnet sind und wo Abstand gehalten wird. 
 
* Leider ist der Textteil des RPS 2025 diesbezüglich nicht mehr so klar formuliert, wie das Ziel 
Z3.4.1-5 aus dem RPS 2010. Es wird nicht klar, in welchem Maß „Vorbehaltsgebiete für 
Landwirtschaft“ für Bauflächen genutzt werden können. „Die vorgenannten Bauflächen, 
Sonderbauflächen, Bau- und sonstigen Gebiete sind jedoch nicht ausschließlich innerhalb der 
festgelegten Vorranggebiete Industrie und Gewerbe zulässig. Eine entsprechend restriktivere 
Regelung ist nicht erforderlich, da entweder andere vorrangige Nutzungen oder Funktionen einer 
entsprechenden Bauleitplanung entgegenstehen, oder aber der Raum keine Qualitäten aufweist, 
die unmittelbar eine Zuweisung vorrangiger Nutzungen erfordert (Vorbehaltsgebiete für 
Landwirtschaft)“ (3.2.2.1 und 3.3.2.1.1.). 
 
Darstellung „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ und „Vorrangge biet Industrie und Gewerbe, Bestand“: 
• Diverse Flächen sind im RPS 2025 anders festgelegt, als im FNP der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 2006 dargestellt. Wir bitten darum, sämtliche rechtswirksamen Darstellungen des 
Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) in den RPS 2025 zu 
übernehmen. 
 
Kategorie/Darstellu ng „Grünflächen“ : 
• Die Kategorie „Grünflächen“ fehlt. Wie bereits in der Stellungnahme der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum Entwurf RPS 2010 formuliert, wird bedauert, dass die Kategorie „Grünflächen“ 
nicht als eigene Nutzungskategorie innerhalb des Freiraumverbundes aufgenommen wird. 
• Flächen wie beispielsweise der Bürgerpark, die Lichtwiese, die Rosenhöhe, die Rudolf-Müller-
Anlage und der Große Woog sind als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft dargestellt. Das 
innerstädtische Grünsystem sollte mit einer eigenen Nutzungskategorie dargestellt werden. 
Grünflächen werden im Entwurf RPS 2025 als Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft 
dargestellt und sind somit „Dispositionsflächen“, die kleinräumig auch für andere Nutzungen 
herangezogen werden können. Diese Darstellung greift zu kurz und wird dem besonderen Wert 
und der Funktion der innerstädtischen Grünflächen nicht gerecht. 
• Diese Grünflächen dienen neben ihrer Klimafunktionen als Aufenthaltsort und Grünraum für die 
Siedlungsgebiete.  
• Solange es keine getrennte Darstellung von städtischen Grünflächen gibt sollten sie daher in das 
Siedlungsgebiet mit einbezogen werden (wie beispielsweise beim Herrngarten oder beim Alten 
Friedhof). 
➢ Empfehlung: Darstellung der Grünflächen als eigenständige Flächenkategorie und stärkere 
Differenzierung wohnungsnaher Freiflächen.

25 
 
Darstellung „Regional, Regional -, Nahverkehrs- bzw. S-Bahntrasse“: 
• In der Legende des RPS 2025 gibt es zu Schienenfernverkehrstrassen eine eigene Signatur für 
Planung („Schienenfernverkehrstrasse, Planung“). Zu Regional, Nahverkehrs- und S-Bahntrassen 
gibt es diese Kategorie nicht. Bei „Regional, Regional-, Nahverkehrs- bzw. S-Bahntrasse“ gibt es 
entweder „Bestand“ oder „Bestand, Ausbau geplant“, jedoch nicht „Planung“. 
• Ist im Geltungsbereich des RPS 2025 kein Neubau von „Regional, Regional-, Nahverkehrs- bzw. S-
Bahntrasse“ geplant? Dies ist fraglich, da im Textteil des Entwurfs RPS 2025 als ein Grundzug 
der Raumordnung wiederholt von der Weiterentwicklung und Ausbau des Öffentlichen 
Personennahverkehrs gesprochen wird.  
• Z.B. sind die geplanten Trassen in den Ostkreis und nach Weiterstadt entsprechend nicht 
aufgenommen. Ist dieses so beabsichtigt? Sind die Planungen noch nicht weit genug, um sie in 
das Planwerk aufzunehmen? 
 
Kategorie/Darstellung „Radschnellverbindungen“:  
• Der Ausbau des Rad-Hauptnetzes Hessen und überörtliche Radschnellverbindungen werden im 
Textteil zum Entwurf des RPS 2025 als Grundsatz G6.7.1-3 formuliert (s. Seite 180 ff). Weshalb 
werden z.B. diese überörtlichen Radschnellverbindungen nicht auch in den Planteil mit einer 
eigenen Signatur übernommen? 
 
 
3. Stellungnah me zu lagebezog enen Darstellungen/Festlegun gen in der Plankarte  
 
Wixhausen Ost 
Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan Wx 13 
Der Bereich ist grundsätzlich für eine 
Weiterentwicklung des Stadtteils Wixhausen 
nicht zu verwerfen. 
Die bauliche Erweiterung des 
Gewerbegebiets (Wx 9; Merianstraße, In der 
Hahnhecke, Messeler-Park-Straße) nach 
Osten, Richtung GSI ist mittel bis langfristig 
von Interesse. 
 2025 
Die Erweiterungsflächen für Gewerbe und 
Vorbehaltsflächen für Landwirtschaft sind 
nicht mehr festgelegt. Warum? 
 
Jetzt ist die Fläche aus dem 
Siedlungsbeschränkungsgebiet 
rausgenommen und stattdessen werden 
neue Restriktionen daraufgelegt, bis an den 
Siedlungsrand: 
• Vorbehaltsgebiet für besondere 
Klimafunktionen,  
• Vorranggebiet Landwirtschaft, 
• Vorbehaltsgebiet Grundwasserschutz, 
während das Vorranggebiet Regionaler 
Grünzug Spielraum lässt.

26 
 
2010 
Der Bereich lag zwar im 
Siedlungsbeschränkungsgebiet, aber sonst 
war die bauliche Entwicklung vorbereitet. 
 
FNP 2006 
Der FNP stellt die Flächen als Bauflächen 
dar. 
 
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem FNP 
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP 
2006 übernehmen) 
 
2025 
Egelsbach in direkter Nähe erhält 
Entwicklungspotenziale von mehreren Hektar 
Fläche.

27 
 
Wixhausen Nordrand 
Sport und Spielflächen 
Der Bereich nördlich des Bürgermeister-Pohl-Hauses 
wird für Sportflächen (Tennisplätze) genutzt. So ist es 
auch im FNP dargestellt. 
Bei Überlegungen für weitere Spiel- und 
Sportangebote, insbesondere für Kinder, ist dieser 
Bereich im Fokus. 
Der RPS-Entwurf 2025 sollte das berücksichtigen. 
 
2025 
Der Randbereich nördlich am Siedlungsrand sollte 
festgelegt werden mit „Vorbehaltsgebiet für 
Landwirtschaft“. 
 
Die Festlegungen „Vorbehaltsgebiet für besondere 
Klimafunktionen“ und „Vorranggebiet Regionaler 
Grünzug“ sollten entsprechenden Spielraum lassen 
und etwa 100 m bis 200 m nördlich des Ortsrands 
beginnen. 
 
2010 
RPS 2010 sah die Sportflächen richtigweise noch als 
„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ vor. 
 
 
FNP 2006 
Der FNP stellt die Flächen als Grünflächen, 
Zweckbestimmung Sportflächen dar. 
 
Empfehlung: Darstellungen gemäß des FNPs 
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP 2006 
übernehmen). 
 
 
Nordbahnhof  Der Bahnhof ist falsch verortet. 
 
2025 
Der Nordbahnhof als „Haltepunkt 
im Regional-, Nah- bzw. S-Bahn-
verkehr, Bestand“ ist gänzlich 
falsch verortet. Er gehört in den 
Kreuzungsbereich von Frankfurter 
Straße und Gleistrasse.

28 
 
2010 
Im RPS 2010 war der Bahnhof 
richtig verortet. 
 
Empfehlung: Darstellungen gemäß 
dem RPS 2010 ändern/anpassen 
(Darstellungen des RPS 2010 
übernehmen) 
 
 
 
Schienenfernverkehrstrasse Die Abbiegekurve (Planeintrag) 
nach Mainz ist nicht dargestellt. 
 
2025 
Die Abbiegekurve von Darmstadt 
nach Mainz im Bahnknoten Nord 
fehlt. 
 
2025 mit Vorschlag Ergänzung 
Die Trasse (als 
„Schienenfernverkehrstrasse, 
Bestand“) müsste, wie hier links 
abgebildet, im Planteil dargestellt 
werden (siehe Neueintrag in Lila).

29 
 
Bahnhof Kranichstein 
 
Der Bahnhof ist nicht als „Haltepunkt im 
Regional-, Nah- bzw. S-Bahnverkehr“ 
dargestellt. 
 
2025  
Weshalb ist der Bahnhof Kranichstein nicht 
mehr als „Haltepunkt im Regional-, Nah- bzw. 
S-Bahnverkehr“ dargestellt, gleichwohl der 
bereits vorhandene Bahnhof gem. Z2.3.1-3 
auf der Regionalachse „Wiesbaden/(Mainz) – 
Groß-Gerau – Weiterstadt – Darmstadt – 
Dieburg – (Aschaffenburg)“ sowie gem. 
Z2.3.1-5 auf der überörtlichen Nahverkehrs- 
und Siedlungsachse „Darmstadt – Dieburg – 
(Aschaffenburg)“ liegt? 
Der Bahnsteig wurde sogar im Mai 2024 
modernisiert. 
 
 
 
2010 
Im RPS 2010 war der Bahnhof Kranichstein 
noch als „Haltepunkt im Regional-, Nah- bzw. 
S-Bahnverkehr, Planung“ festgelegt. 
 
Empfehlung: Der Bahnhof Kranichstein sollte 
als „Haltepunkt im Regional-, Nah- bzw. S-
Bahnverkehr“ dargestellt werden. 
 
 
 
Mitte Ost  
 
2025 
Die Darstellung des Teiches in der Rudolf-Mueller-
Anlage (blaue Markierung) fehlt. 
 
2010 
Im RPS 2010 war der Teich in der Rudolf-Mueller-
Anlage richtiger Weise dargestellt. 
 
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem RPS 2010 
ändern/anpassen (Darstellungen des RPS 2010 
übernehmen).

30 
 
Gewässer  
 
2025 
Im aktuellen Entwurf RPS 2025 sind über 
das Stadtgebiet verteilt viele Gewässer nicht 
dargestellt, die jedoch zuvor im RPS 2010 
dargestellt waren. Hierzu gehören u.a.: 
• Seenkette Arheilgen/Kranichstein 
• Mühlbach 
• Seen im Bürgerpark Nord 
• Darmbach ab Quelle bis zum Woog 
• Kleiner Woog (s.a.o.) 
• See im Naturschutzgebiet Bessunger 
Kiesgrube 
• „Hetterbach“ und „Rabenfloß“ inkl. 
Fischteiche im Osten von Eberstadt 
Empfehlung: Aufnahme aller im RPS 2010 
dargestellten Gewässer 
 
2010 
Im RPS 2010 waren alle o.g. Gewässer 
dargestellt. 
 
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem RPS 
2010 ändern/anpassen (Darstellungen des 
RPS 2010 übernehmen) 
 
Ost (Oberfeld)  
 
2025 
Die Abgrenzung der Flächen für 
„Vorranggebiet für besondere 
Klimafunktionen“ und 
„Vorbehaltsgebiet für besondere 
Klimafunktionen“ ist südöstlich des 
Oberfelds nicht nachvollziehbar.  
 
Ost (TU-Lichtwiese)  
 
2025 
Die im Entwurf RPS 2025 dargestellte 
Siedlungsfläche („Vorranggebiet Siedlung, 
Bestand“) entspricht nicht der Darstellung 
der Sonderbaufläche TU im FNP. Dies war 
bereits im RPS 2010 so fälschlich dar-
gestellt. Bei genauer Betrachtung ist auf den 
im FNP dargestellten Bauflächen im Entwurf 
zum RPS 2025 sogar „Vorbehalts-gebiet für 
besondere Klimafunktion“ dar-gestellt. Die 
war im RPS 2010 noch nicht enthalten.

31 
 
2010 
 
 
FNP 2006 
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem FNP 
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP 
2006 übernehmen). 
 
 
Ost (Darmbachaue)  
 
2025 
Im Bereich der Darmba chaue wird unterschieden 
zwischen „Vorranggebiet Landwirtschaft“ und 
„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaf t“ (blasses und 
kräftiges helles Gelb). Warum  ist das erfolgt ? 
 
 
Süd  
 
2025 
Die Abgrenzung Lichtenbergschule zum 
Naturschutzgebiet entspricht nicht dem FNP; 
die dargestellte Siedlungsfläche liegt zu nah 
am Naturschutzgebiet. 
 
FNP 2006 
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem FNP 
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP 
2006 übernehmen)

32 
 
Süd (Ludwigshöhviertel)  
 
2025 
Die Abgrenzung des B-Plans S 26 wurde nicht 
korrekt übernommen; es fehlen Bauflächen (Im 
Süden ist die Fläche Richtung Eberstadt als 
Siedlungsfläche dargestellt; tatsächlich soll hier 
ja aber kein Lückenschluss erfolgen). 
 
Das Erschließungssystem innerhalb des S 26 ist 
nicht korrekt dargestellt. 
 
FNP 2006 
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem FNP 
ändern/anpassen (Darstellungen des FNP 2006 
übernehmen). 
 
 
West  
 
2025 
Im Bereich der Gräfenhäuser Straße befindet sich 
ein Bauleitplanverfahren in der Aufstellung (B-Plan 
N 84 und 16. FNP-Änderung). Der Satzungs - bzw. 
Feststellungsbeschluss ist für Ende 2025 anvisiert.  
Ziel des Verfahrens ist, hier gemischte Bauflächen 
auszuweisen. 
 
Da die geplante Änderung der 
Flächennutzungsplandarstellung für einen ca. 2,5 
ha großen Bereich jedoch keine raumbedeutsame 
Flächengröße einnimmt  ist ein Antrag auf 
Abweichung der Ziele des RPS  nicht erforderlich. 
 
 
FNP Änderungsverfahren 
Empfehlung: Darstellungen gemäß der FNP-
Änderung ändern/anpasse n (Darstellungen de r 16. 
FNP-Änderung übernehmen).

33 
 
West  
 
2025 
Die Flächen des seit 1976 rechtskräftigen 
Bebauungsplans W  23 - Hilpertstraße Nord - sollen 
wieder wie als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ 
eingetragen werden. 
 
 
2010 
Im RPS 2010 war de r Bereich als „Vorranggebiet 
Siedlung, Bestand“ festgelegt.  
 
Empfehlung: Darstellungen gemäß dem RPS 2010 
ändern/anpassen (Darstellungen des RPS 2010 
übernehmen). 
 
West  
 
2025 
Die insulare Fläche „Vorranggebie t Industrie 
und Gewerbe, Bestand“ im „Verlegerviertel“ 
sollte als „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“  
dargestellt werden , da sich hier 
zwischenzeitlich ein e Mischnutzung  
durchgesetzt hat.  
 
West   
 
2025 
Im Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim wird im 
Entwurf RPS 2025 eine Fläche als „Vorranggeb iet Industrie 
und Gewerbe, Pl anung“ dargestellt einschließlich einer 
Fußnote *1: „ Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung  
erforderlich“. Zu dieser Fläc he lässt sich folgendes  
mitteilen: 
Für den Bereich des ehemaligen Airfield Griesheim befindet 
sich ein Bauleitplanverfahren in der Aufstel lung (B-Plan W 
67 und 18. FNP -Änderung). Eine Natura 2000-

34 
Verträglichkeitsprüfung  wurde im Rahmen des 
Bauleitplanverfa hrens durchgeführt. Der Satzungs- bzw. 
Feststellungsbeschluss ist für 2026 anvisiert. 
 
 
FNP Änderungsverfahren 
 
Empfehlung: Nach erfolgtem Satzungsbeschluss im Jahr 
2026 sollte die Fläche im RPS 2025 nicht mehr als 
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Planung“ dargestellt 
werden und die Fußnote könnte dann ebenfalls entfallen. 
 
 
 
Allgemeine Anmerkungen zum Bereich Darmstadt Süd (Eberstadt): 
 
An den Rändern von Eberstadt ist ein Potenzial für eine Siedlungsentwicklung ni cht gänzlich 
auszuschließen, jedoch im Entwurf des RPS 2025 nicht vorgesehen. 
 
Eberstadt Bahnhof  Der Bahnhof (Planeintrag) ist falsch verortet. 
 
Der „Haltepunkt im Regional-, Nah- bzw. S-
Bahnverkehr, Bestand“ ist richtigerweise 
südlich der Pfungstädter Straße zu verorten 
(siehe schwarze Markierung). 
 
 
Eberstadt Pfungstadtbahn  Die Pfungstadtbahn (Planeintrag) ist nicht 
dargestellt. 
 
2025 
Die bestehende und genutzte Trasse der 
„Pfungstadtbahn“ einschließlich des Bahnhofs 
in Pfungstadt fehlt.

35 
 
2025 mit Vorschlag Ergänzung 
Die Trasse (als „Regional-, Nahverkehrs- bzw. 
S-Bahntrasse, Bestand“) und der Bahnhof 
müssten wie hier links abgebildet im Planteil 
dargestellt werden (siehe Neueintrag in Lila). 
 
Eberstadt West  
 
2025 
Vorranggebiet Siedlung, Bestand Abweichung 
zum RPS 2010: 
Im Bereich 1 sollte die Siedlungskante 
angepasst werden. Diese ist durch den 
Bebauungsplan E 25 gesichert. 
 
Im Bereich 2 befinden sich entlang der Straße 
Gebäude des Mühltalbads. 
 
2010 
 
1 
2

36
 
 
Ich bitte Sie unsere vorgenannten Anregungen mit in die Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen 
und des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main mit 
aufzunehmen.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Hanno Benz    
Oberbürgermeister    
 
 
 
 
 
 
Anlage: 
 
Positionspapier der südhessischen Landräte und des Oberbürgermeisters von Darmstadt zur 
Neuaufstellung des Regionalplanes Südhessen

Positionspapier der südhessischen Landräte und des 
Oberbürgermeisters zur Neuaufstellung des Regionalplanes 
Südhessen 
Kreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Groß-Gerau, 
Odenwaldkreis, Wissenschaftsstadt Darmstadt 
1. Neuausweisung Siedlungs- und Gewerbeflächen 
Südhessen ist und bleibt auch weiterhin eine attraktive Zuzugsregion. Bis zum Jahr 2040 
werden nach Angaben der Wohnungsbedarfsprognose für die hessischen Landkreise und 
kreisfreien Städte insgesamt 367.000 neue Wohnungen benötigt. 83 Prozent der 
Wohnungen, die bis 2040 in Hessen nötig sind, fehlen dabei im Regierungsbezirk Darmstadt. 
Die Zahl der Baugenehmigung zeigt sich dabei rückläufig, was zu einer weiteren 
Verschärfung der Wohnungsnot auf dem Hessischen Wohnungsmarkt beitragen kann. Laut 
dem Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW) sind die 
Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2024 um 26,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 
eingebrochen. Im Vergleich zu 2022 ist der Rückgang mit 41,8 Prozent noch drastischer. Die 
Gründe hierfür sind u.a. gestiegene Bauzinsen und höhere Baukosten.  
Die Rahmenbedingungen hierzu werden auch durch regionalplanerische 
Flächenausweisungen geschaffen, ist es doch Kernziel des zukünftigen Regionalplanes die 
Metropolregionen FrankfurtRheinMain und Rhein-Neckar als attraktive Lebens- und 
Wirtschaftsräume unter Berücksichtigung der Vielfalt ihrer Teilräume weiterzuentwickeln.  
 
2024 wurde der erste und 2025 der weiterentwickelte Entwurf für die Neuaufstellung des 
Regionalplanes Südhessen und des RegFNP für die Beratungen in der 
Regionalversammlung Südhessen vorgelegt. Der Entwurf enthält dabei „Vorranggebiete 
bzw. Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“. Hierbei handelt es sich um eine 
Vorgabe des Landesentwicklungsplanes (LEP) Hessen, wonach regional bedeutsame 
Luftleitbahnen sowie die für das Siedlungsklima bedeutsamen Flächen des Freiraums, die 
wichtige Aufgaben für den Klima- und Immissionsschutz wahrnehmen, festgelegt werden 
sollen. Da für die Neuaufstellung der Regionalpläne in Hessen keine geeigneten 
Datengrundlagen vorlagen, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr 
und Wohnen (HMWEVW) als oberste Landesplanungsbehörde die Erstellung einer 
landesweiten, nach einheitlichen Kriterien und einer einheitlichen Methodik zu erstellenden 
Klimaanalyse in Auftrag gegeben. Die 3. Änderung des LEP Hessen 2000 legt dabei lediglich 
fest, dass in den Regionalplänen Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für besondere 
Klimafunktionen auf Basis der landesweiten Klimaanalyse Hessen auszuweisen sind. Der 
LEP Hessen enthält keine Vorgaben, wie die Belange des Klimaschutzes in der planerischen 
Abwägung mit entgegenstehenden Belangen zu gewichten sind. Das Ergebnis der 
„Landesweiten Klimaanalyse Hessen“ ist ein gutachterlicher Vorschlag zur Ausweisung 
sowohl von Vorranggebieten als auch von Vorbehaltsgebieten für besondere 
Klimafunktionen. 
Im Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalplanes Südhessen und des RegFNP erfolgte 
der Umgang mit den identifizierten potenziellen Vorranggebieten für besondere 
Klimafunktionen so, dass diese mit geplanten Vorranggebieten Siedlung/Vorranggebieten 
Industrie und Gewerbe überlagert wurden. Hier muss im Rahmen der ersten Offenlage noch 
eine Abwägung der Belange erfolgen. Faktoren wie der Flächenbedarf, die räumlichen 
Gegebenheiten, sonstige Restriktionen und Konflikte spielen dabei eine Rolle. Falls mangels 
Alternativen oder wegen der besonderen Bedeutung an einem geplanten Vorranggebiet 
Siedlung bzw. Vorranggebiet Industrie und Gewerbe festgehalten werden soll, kann das

potenzielle Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen (Ziel der Raumordnung) zu einem 
Vorbehaltsgebiet (Grundsatz der Raumordnung) abgestuft werden. Ein solches 
Vorbehaltsgebiet unterliegt dann zukünftig der bauleitplanerischen Abwägung. In der 
verbindlichen Bauleitplanung ist dieses Thema dann sach- und fachgerecht abzuarbeiten 
(ggf. Klimagutachten oder gesonderte und entsprechend hochauflösende Klimaanalysen).  
Der Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsbedingungen in unseren Städten und 
Kreisen erachten wir ebenfalls als extrem wichtig. Gleichzeitig zeigt die Verteilung 
potenzieller Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Entwurf zum RPS/RegFNP für die 
Neuaufstellung des Regionalplanes Südhessen als auch die Ergebniskarte der 
Klimaanalyse, dass einzelne Bereiche in der Region Südhessen besonders stark hiervon 
betroffen sind. Vor allem die Mittelzentren im Kreis Bergstraße (Bensheim, Heppenheim, 
Lorsch und Viernheim), im Odenwaldkreis die Städte Michelstadt und Erbach, im Kreis 
Darmstadt-Dieburg die Städte Weiterstadt, Dieburg, Groß-Umstadt, Babenhausen, 
Pfungstadt, Griesheim, Seeheim-Jugenheim, im Kreis Groß-Gerau sowie weite Teile der 
Gemarkung des Oberzentrums Darmstadts sind von entsprechenden Vorrang- oder 
Vorbehaltsgebieten für besondere Klimafunktionen überlagert. Diese Kommunen 
übernehmen jedoch eine ganz wesentliche Funktion als Wohn- und Gewerbestandorte. Die 
Überlagerungen der vorgenannten Gemarkungen mit Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten für 
besondere Klimafunktionen hat somit planerische Konsequenzen für eine zukünftige Wohn- 
und Gewerbegebietsentwicklung und wird voraussichtlich einen hohen zusätzlichen 
Verwaltungs- und Kostenaufwand durch die Notwendigkeit von Klimagutachten/-analysen in 
der kommunalen Bauleitplanung mit sich bringen.  
Dem zu hohen Flächenverbrauch ist zwar mit Instrumenten wie Nachverdichtung, umbauen 
im Bestand und Leerstandsmanagement zu begegnen, gleichwohl ist dies alleine im 
Rahmen einer zukunftsträchtigen Entwicklung nicht ausreichend. Ein besonderes Problem 
sehen wir daher in der Überlagerung der Flächen, die sich grundsätzlich auch für 
Siedlungszwecke eignen, insbesondere im Hinblick auf die vorgenannte Ungleichverteilung. 
Für die betroffenen Kommunen muss ein Handlungsspielraum gegeben sein, um auch 
zukünftig den Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen decken zu können.  
Wir fordern daher:   
Einzelne Gemeinden werden durch die neu eingeführte Gebietskategorie der 
„Vorranggebiete für besondere Klimafunktionen“ erheblich reglementiert und in ihrer 
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung eingeschränkt. Die Restriktion ist im Hinblick auf die 
erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden im Bereich Wohnen 
und Gewerbe weiterhin dadurch zu entschärfen, dass Entscheidungsgrundlagen zur 
Lösung von regionalplanerischen Zielkonflikten nicht durch die kommunale Ebene zu 
erbringen sind.  
Insbesondere lehnen wir es ab, dass die kommunale Ebene verpflichtet wird, eigene 
hochauflösende Klimaanalysen und Klimagutachten zu erstellen, sofern diese bislang 
nicht vorliegen. Ob eine solche Analyse notwendig und sinnvoll ist, muss unserer 
Einschätzung nach in der Entscheidungshoheit der jeweiligen Kommune verbleiben. 
Klimavorranggebiete in der Überlagerung mit geplanten Siedlungserweiterungen 
müssen daher bei Einwänden der Kommunen im Rahmen des 
Regionalplanaufstellungsprozesses in der Regel zu Vorbehaltsgebieten (Grundsätzen 
der Raumordnung) herabgestuft werden. Die Entscheidung hierüber ist vorzugsweise 
einvernehmlich zu erzielen.

Im ländlichen Raum und Gebieten mit geringer Einwohnerdichte wird auf 
Klimavorranggebiete verzichtet, da in diesen Räumen lokale Klimafunktionen durch 
die bestehende Siedlungsstruktur weitgehend erhalten bleiben.  
 
2. Differenzierung Gewerbe- und Logistikflächen  
Die Steuerung und Maßnahmen zum Erhalt des Wirtschaftsstandortes Südhessen erachten 
wir als wichtig, die räumliche Verteilung der aufgenommenen Logistikflächen erscheint 
jedoch nicht hinreichend ausgewogen. Wir geben jedoch auch zu bedenken, dass die 
Ausweisung von Logistikflächen im Regionalplan den Güterverkehr auf der Straße erhöhen 
wird. Darüber hinaus wird durch das proaktive Angebot von Logistikflächen auf regionaler 
Ebene der online-Handel gestärkt und somit auch das Zentrale-Orte-System geschwächt 
werden. 
Wir fordern daher:   
Die Differenzierung der regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiete für Industrie 
und Gewerbe für die besonderen Zweckbestimmungen Logistikflächen, Regionale 
Logistikzentren sollte nochmals durchdacht sowie regionalplanerisch verträglicher 
gestaltet werden.

2026/0049

3299 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.02.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0049 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuaufstellung Regionalplan Südhessen und Regionaler Flächennutzungsplan für den 
Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main 
 
Vorlage vom: 04.02.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die beigefügte Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Neuaufstellung des 
Regionalplans Südhessen und Regionaler Flächennutzungsplan für den Ballungsraum 
Frankfurt/Rhein -Main im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Regionalplan Neuaufstellung Stellungnahme DA  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.02.2026 
 
Derzeit befindet sich der Regionalplan Südhessen und der Regionale Flächennutzungsplan 
für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main im Verfahren der Neuaufstellung. Der 
Entwurf/Vorentwurf des neuen Regionalplan Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplan 
für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main wurde durch das Regierungspräsidium 
Darmstadt gemeinsam mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain erarbeitet.  
 
Die Regionalversammlung Südhessen hat in ihrer Sitzung am 4. Juli 2025 den Entwurf 
gebilligt und beschlos sen, die Beteiligung nach Raumordnungsgesetz und Hessischem 
Landesplanungsgesetz einzuleiten und, gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs, die 
Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu 
beteiligen. 
 
Die erste Offenlage fand in der Zeit vom 29. September 2025 bis zum 28. November 2025 
statt. Die Fachämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben den Regionalplan Südhessen 
und der Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein -Main geprüft. 
Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung hat die Stellungnahmen der Fachämter 
koordiniert und zu einer einheitlichen Stellungnahme zusammengefasst.  
 
Diese Stellungnahme wurde  am 30.01.2026 dem Regierungspräsidium Darmstadt 
übermittelt. Die Stellungnahme i st als Anlage beigefügt.  
 
 
Dezernat I 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0049
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.02.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00