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0310/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO - Angebot in Verkaufsautomaten in städtischen Gebäuden, Aktenzeichen 94/24

Beschlussvorlage Ausschuss 28.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 10.02.2025, TOP 2.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4020 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0310/2025 
Freigabedatum 
28.01.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Angebot in Verkaufsautomaten in städtischen 
Gebäuden, Aktenzeichen 94/24  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für die Eingabe. 
Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die in städtischen sowie in 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln aufgestellten Verkaufsautomaten 
mit gesunden Lebensmitteln bestückt werden können.  
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent macht mit seiner Eingabe vom 12.07.2024 (Anlage) auf die mit „sehr zu-
ckerhaltigen und kalorienreichen - und somit ungesunden -“ Lebensmitteln bestückten 
Verkaufsautomaten in städtischen Einrichtungen sowie eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen der Stadt Köln aufmerksam.  
Mit seiner Eingabe regt er an, bei der Vertragsgestaltung mit den Betreibern der Auto-
maten, gesundheitliche Aspekte wesentlich mehr in den Vordergrund zu stellen. Ziel 
soll sein, für die Besucher von städtischen Einrichtungen - in den dort vorhandenen 
Verkaufsautomaten – ein Angebot an gesunden Lebensmitteln und Getränken bereit-
zuhalten.   
 
Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretun-
gen nach § 24 Gemeindeordnung NRW hat nach Eingang der Eingabe des Petenten 
diese an die potenziell zuständigen Stellen weitergeleitet. 
Insgesamt ist die Eingabe des Petenten begrüßt worden.  
Das Büro für Europa und Internationales beim Amt der Oberbürgermeisterin findet es 
sinnvoll, wenn das Thema „soziale Nachhaltigkeit/fairer Handel“ mitberücksichtigt wer-
den könnte und weitere Fair-O-Maten in städtischen Gebäuden aufgestellt werden 
und/oder die bestehenden anderen Automaten zumindest zum Teil mit fair gehandel-
ten Produkten befüllt werden könnten. Wenn die Aufstellung weiterer Fair-O-Maten 
gewünscht ist, müssten hierfür geeignete städtische Stellen (publikumswirksam) ermit-
telt werden. Das Büro kann klären/vermitteln, inwiefern der Weltladen – neben dem 
bereits in der VHS aufgestellten Fair-O-Maten - auch noch weitere bestücken könnte. 
Auch Informationen über geeignete Bieter von fair gehandelten Snacks können re-
cherchiert und weitergegeben werden.  
 
Die Abteilung Umweltplanung und Vorsorge beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
hat mitgeteilt, dass einige Vorarbeiten nötig sind, um die richtigen Grundlagendaten zu 
sammeln bzw. Rahmenbedingungen einschätzen zu können. Hierzu gehört eine Be-
standsaufnahme, welche Automaten wo aufgestellt wurden, wer dies veranlasst hat 
und welche (Rahmen-)Verträge hierzu bestehen. 
Es ist die Frage zu klären, welche Artikel künftig angeboten werden sollen. Sollen 
diese ein Siegel aufweisen können, wie z.B. „Fair gehandelt“; sollten die Artikel das 
Biosiegel tragen, oder sollten vielleicht nur solche Lebensmittel/Snacks erlaubt wer-
den, die einen Nutri-Score von A und B enthalten?

3 
Der Nutri-Score ist ein System zur Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln. Eine 
fünfstufige Farb- und Buchstabenskala soll einen Überblick über die Nährwertbewer-
tung eines Produktes liefern (siehe hierzu auch BMEL - Nutri-Score). 
 
 
Neben dem Aspekt, wie gesund der Snack sein sollte, ist auch die Berücksichtigung 
weiterer Aspekte denkbar. Hierbei ist das Verhältnis von Nutzen und Kosten zu analy-
sieren. 
 
Die Abteilung Gesundheitsplanung und – förderung beim Gesundheitsamt hat zurück-
gemeldet, dass die Zuständigkeit bezüglich Befüllungen von Automaten in stadteige-
nen Betrieben nicht beim Gesundheitsamt liegt. 
 
 
Anlagen: 
Anlage_ Eingabe

Beratungsverlauf (1)

10.02.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0310/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.01.2025
Erstellt
27.01.2025 17:24