0310/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO - Angebot in Verkaufsautomaten in städtischen Gebäuden, Aktenzeichen 94/24
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Eingabe
7747 Zeichen
Von:
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2024 14:00
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de>
Cc:
Betreff: Einwohnerantrag: § 25 NRW Gemeindeordnung
Stadt Köln
Amt für Anregungen und Beschwerden
Guten Tag,
ich beziehe mich mit meinem Anliegen auf die mir im Betreff eingeräumte Möglichkeit.
Anliegen:
In mindestens 3 städtischen Einrichtungen (Agrippabad = KölnBäder; Gesundheitsamt +
Bezirksrathaus Porz) habe ich mir das in den aufgestellten Verkaufsautomaten angebotene eßbare-
wie auch das trinkbare Warenangebot einmal angesehen.
Es "protzt" nur noch so von sehr zucker- und kalorienreichen Produkten.
Die Korrespondenz gegenüber dem Rathaus Porz als auch den KölnBädern können Sie der
beigefügten PDF-Datei entnehmen.
Der Automatenaufsteller sowohl im Agrippabad wie auch im Rathaus bietet auch wesentlich
gesündere Frischkost (!) an ....
Im Agrippabd sind darüber hinaus auch "kindgerechte" Automaten aufgestellt, die unseren
jüngeren Mitbürgern das Wasser im Munde zusammen laufen
lassen - alles total ungesunde Lebensmittel!!
Ich bitte den Rat zu prüfen,
a) wie sieht es in anderen städtischen bzw. zum Stadtwerke Köln gehörenden Einrichtungen aus?
b) wie ist Ihre Haltung zu den "Kalorien- und Zuckerbomben" in Ihren Einrichtungen?
b) Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Rahmen Ihrer "Fürsorgepflicht" gegenüber der Bevölkerung,
hier korrigierend einzugreifen?
Ich vermute, dass ggf. die Pächter der Gastronomie (Agrippabad) diese Automaten, in Abstimmung
mit dem Eigentümer (KölnBäder) haben aufstellen lassen.
Ich habe aber als Eigentümer bei der Vertragsgestaltung sehr wohl die Möglichkeit, hier
gesundheitliche Aspekte wesentlich mehr in den Vordergrund zu stellen (dies wird ja seitens der
KölnBäder verneint so nach dem Motto: sollen doch die Besucher ihre "gesünderen" Nahrungsmittel
selbst mitbringen ...).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Mail und halten mich bitte auf dem Laufenden.
In "cc" setze ich:
Rathaus Porz:
Fraktionsvorsitzender der Grünen, Herr Redlin
KölnBäder
info@koelnbaeder.de
Pressesprecherin, Frau
Anlage:
Korrespondenz
Foto Rathaus Porz
Ich wünsche Ihnen einen guten Tag und grüße herzlich.
Ihr Bürger
Betreff:Porz: Meldehalle
Von:> Datum:04.06.2024, 21:02
An:
04.06.2024
Stadt Köln
Bezirksrathaus
Die Grünen
Fraktionsvorsitzender
Herr Dieter Redlin
Guten Tag Herr Redlin,
ich hatte heute in Ihrem Bezirksrathaus persönliches zu erledigen und begab mich, da ich einen
Termin hatte, in die dortige Meldehalle.
Mir fiel sofort der dort aufgestellte Verkaufsautomat auf, siehe beigefügtes Foto:
vollgepackt mit hochprozentigem zuckerhaltigen Getränken / Essbaren.
Auf die Schnelle habe ich kein Getränk gefunden, dass nicht zuckerhaltig ist.
Das Gleiche gilt auch für Essbares - also Produkte mit deutlich reduziertem Zuckergehalt.
Besteht nicht die Möglichkeit, für die Wartenden, häufig mit Kindern, andere gesundere Kost
anzubieten?
Ihre Adresse erhielt ich von der dortigen Verwaltung.
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören und wünsche einen guten Tag.
Anhänge:
Rathaus Porz Verkaufsautomat.JPG 5,3 MB
Gesendet: Dienstag, 04. Juni 2024 um 21:31 Uhr
Von: "Dieter Redlin" <>
An: ">
Betreff: Re: Porz: Meldehalle
Hallo Herr ,
ich habe eine Anfrage an die Amtsleitung gestellt. Es ist aber nicht sicher ob die überhaupt einen
Einfluss auf die Warenbestückung hat.
herzliche Grüße
Dieter Redlin
Betreff:Aw: Re: Porz: Meldehalle
Von:>
Datum:05.06.2024, 19:40
An:Dieter Redlin <>
Guten Tag Herr Redlin,
vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion.
Falls die Stadt Köln keinen Einfluss auf den Inhalt des Verkaufsautomaten haben sollte ist es m.E
besser, den Vertrag mit dem Lieferanten zu kündigen, als dass die Bevölkerung weiter mit stark
überhöhten Zuckerprodukten "gefüttert" wird.
Ich wünsche Ihnen einen guten Tag und grüße herzlich.
Betreff:Agrippabad: Verkaufsautomaten
Von:> Datum:13.06.2024, 10:36
An:info@koelnbaeder.de
13.06.2024
Guten Tag,
in Ihrem Eingangsbereich stehen 2 Verkaufsautomaten, vollgepackt mit stark zuckerhaltigen
Produkten.
Dies gilt sowohl für essbare als auch für flüssige Nahrung (Ausnahme hier: 2 Reihen mit
Mineralwasser).
Zum Vergleich: HARIBO-Süßigkeiten haben auf 100 Gramm zum Teil über 60 Gramm Zucker
(Nährwerttabelle). Dies entspricht 3 gehäuften Esslöffeln mit reinen Zucker (= Zucckermaß).
Ich halte das in einer Gesundheitseinrichtung, und dazu gehören Sie ja, für eine falsche
Produktpalette.
Vermutlich gehören diese Verkaufsstände zu Ihrem "Pommes-Besitzer".
Wenn dem so ist:
- Hatten Sie bei Vertragsabschluss mit ihm keinen Einfluss auf das Warenangebot?
- Wie stehen Sie zu diesen "Zuckerbomben"?
- Sehen Sie Änderungsmöglichkeiten?
Mit anderen rein städtischen Einrichtungen befinden Sie sich in "guter Gesellschaft":
- Gesundheitsamt Köln!! (Flaschenautomat, nur ein Getränk, Cola light, wird zuckerreduzierend
angeboten)
- Bezirksrathaus Porz, Meldehalle, siehe Foto
Hier ist der gleiche Automaten-Aufsteller tätig wie bei Ihnen, Firma
Interessant: diese Firma bietet auch Frische-Produkte im Automaten an ......
Ich habe das Gefühl, dass jede Einrichtung für sich entscheidet, ob ein Automat aufgestellt wird und
sich keine Gedanken darüber gemacht wird, welcher Inhalt angeboten werden soll ......
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören und wünsche einen guten Tag.
Anhänge:
Stadt Köln Verkaufsautomaten.JPG 5,3 MB
Gesendet: Mittwoch, 19. Juni 2024 um 11:42 Uhr
Von: "Info" <info@koelnbaeder.de>
An: ">
Cc: ">
Betreff: AW: Agrippabad: Verkaufsautomaten
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Bedenken bezüglich der Verkaufsautomaten in unserem
Eingangsbereich.
Die Automaten dienen der Ergänzung des Angebots unserer Gastronomen, insbesondere zu Zeiten,
in denen diese nicht geöffnet haben und keine frischen Lebensmittel anbieten können. Diese
Automaten werden von der Firma Dhünn aufgestellt und mit Produkten bestückt, die auf der Basis
des vermuteten Bedarfs ausgewählt werden. Wir haben keinen direkten Einfluss auf das genaue
Warenangebot.
Wir verstehen Ihre Bedenken hinsichtlich des hohen Zuckeranteils mancher angebotenen Produkte.
Es steht jedoch unseren Badegästen frei, eigene Snacks und Getränke mitzubringen, wenn sie mit
dem Angebot in den Automaten nicht zufrieden sind.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. J
Pressesprecherin
Marketing & Unternehmenskommunikation
E-Mail
KölnBäder GmbH
Kämmergasse 1
50676 Köln
www.koelnbaeder.de
Geschäftsführung: Claudia Heckmann, Markus Sterzl
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Ralf Klemm
Sitz der Gesellschaft: Köln, Amtsgericht Köln HRB 29 611
Betreff:Aw: AW: Agrippabad: Verkaufsautomaten
Von:>
Datum:19.06.2024, 21:05
An:Info <info@koelnbaeder.de>
Kopie (CC) :
Guten Tag Frau J,
vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion.
Im V orfeld habe ich mir schon solch eine Antwort gedacht ......
Ich als "normaler Bürger" habe auf der Grundlage der Gemeindeordnung, § 25, die Möglichkeit, die
von mir angebrachte Kritik bei der Stadt zur Sprache zu bringen, da es sich hier wohl um ein
grundsätzliches Problem in städtischen Einrichtungen (und deren Tochtergesellschaften) handelt.
Ich werde darüber einmal nachdenken.
Selbst das Gesundheitsamt geht leider nicht mit gutem Beispiel voran, wie ich Ihnen bereits
mitteilte.
Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben gibt es auf Bundesebene Überlegungen, eine
"Zuckersteuer" in Deutschland einzuführen - andere Länder praktizieren dies bereits.
Für mich ist meine Anfrage Ihnen gegenüber somit als erledigt anzusehen.
Ich wünsche einen guten Tag und grüße herzlich.
Beschlussvorlage Ausschuss
4020 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0310/2025 Freigabedatum 28.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - Angebot in Verkaufsautomaten in städtischen Gebäuden, Aktenzeichen 94/24 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für die Eingabe. Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die in städtischen sowie in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln aufgestellten Verkaufsautomaten mit gesunden Lebensmitteln bestückt werden können. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent macht mit seiner Eingabe vom 12.07.2024 (Anlage) auf die mit „sehr zu- ckerhaltigen und kalorienreichen - und somit ungesunden -“ Lebensmitteln bestückten Verkaufsautomaten in städtischen Einrichtungen sowie eigenbetriebsähnlichen Ein- richtungen der Stadt Köln aufmerksam. Mit seiner Eingabe regt er an, bei der Vertragsgestaltung mit den Betreibern der Auto- maten, gesundheitliche Aspekte wesentlich mehr in den Vordergrund zu stellen. Ziel soll sein, für die Besucher von städtischen Einrichtungen - in den dort vorhandenen Verkaufsautomaten – ein Angebot an gesunden Lebensmitteln und Getränken bereit- zuhalten. Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretun- gen nach § 24 Gemeindeordnung NRW hat nach Eingang der Eingabe des Petenten diese an die potenziell zuständigen Stellen weitergeleitet. Insgesamt ist die Eingabe des Petenten begrüßt worden. Das Büro für Europa und Internationales beim Amt der Oberbürgermeisterin findet es sinnvoll, wenn das Thema „soziale Nachhaltigkeit/fairer Handel“ mitberücksichtigt wer- den könnte und weitere Fair-O-Maten in städtischen Gebäuden aufgestellt werden und/oder die bestehenden anderen Automaten zumindest zum Teil mit fair gehandel- ten Produkten befüllt werden könnten. Wenn die Aufstellung weiterer Fair-O-Maten gewünscht ist, müssten hierfür geeignete städtische Stellen (publikumswirksam) ermit- telt werden. Das Büro kann klären/vermitteln, inwiefern der Weltladen – neben dem bereits in der VHS aufgestellten Fair-O-Maten - auch noch weitere bestücken könnte. Auch Informationen über geeignete Bieter von fair gehandelten Snacks können re- cherchiert und weitergegeben werden. Die Abteilung Umweltplanung und Vorsorge beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt hat mitgeteilt, dass einige Vorarbeiten nötig sind, um die richtigen Grundlagendaten zu sammeln bzw. Rahmenbedingungen einschätzen zu können. Hierzu gehört eine Be- standsaufnahme, welche Automaten wo aufgestellt wurden, wer dies veranlasst hat und welche (Rahmen-)Verträge hierzu bestehen. Es ist die Frage zu klären, welche Artikel künftig angeboten werden sollen. Sollen diese ein Siegel aufweisen können, wie z.B. „Fair gehandelt“; sollten die Artikel das Biosiegel tragen, oder sollten vielleicht nur solche Lebensmittel/Snacks erlaubt wer- den, die einen Nutri-Score von A und B enthalten? 3 Der Nutri-Score ist ein System zur Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln. Eine fünfstufige Farb- und Buchstabenskala soll einen Überblick über die Nährwertbewer- tung eines Produktes liefern (siehe hierzu auch BMEL - Nutri-Score). Neben dem Aspekt, wie gesund der Snack sein sollte, ist auch die Berücksichtigung weiterer Aspekte denkbar. Hierbei ist das Verhältnis von Nutzen und Kosten zu analy- sieren. Die Abteilung Gesundheitsplanung und – förderung beim Gesundheitsamt hat zurück- gemeldet, dass die Zuständigkeit bezüglich Befüllungen von Automaten in stadteige- nen Betrieben nicht beim Gesundheitsamt liegt. Anlagen: Anlage_ Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kämmergasse 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0310/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.01.2025
- Erstellt
- 27.01.2025 17:24