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1530/2020

Ausweitung des Bestattungsangebotes Baumgräber in 2020

Mitteilung Ausschuss 02.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020, TOP 10.2.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3598 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 02.06.2020 
 1530/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
 
Ausweitung des Bestattungsangebotes Baumgräber in 2020 
Seit dem Jahr 2008 bietet die Stadt Köln auf einigen ihrer Friedhöfe Baumgrabstätten für Urnen-
bestattungen an. 
Derzeit kann dieses Beisetzungsangebot auf dem Ostfriedhof, dem Nordfriedhof und dem Fried-
hof Steinneuer Hof in Anspruch genommen werden. 
Seit seiner Einführung erfreut sich diese Bestattungsart einer regen Nachfrage. Seit 2017 ist ein 
nochmaliger Anstieg der Nachfrage zu verzeichnen. In 2019 entschieden sich 878 Nutzungsbe-
rechtigte für diese Form der Beisetzung. Dies entspricht rund 11% aller Beisetzungen und 16 % 
an allen Urnenbeisetzungen. 
Da sich diese Bestattungsart auf den drei oben genannten Friedhöfen nicht beliebig weiter aus-
weiten lässt, ist es erforderlich, frühzeitig neben der maßvollen Ausweitung auf diesen Friedhöfen 
das Bestattungsangebot Baumgrab auf anderen, geeigneten Friedhöfen im Stadtgebiet anzubie-
ten. 
Unter Berücksichtigung des bisherigen Nachfrageaufkommens nach Postleitzahlen und der Ver-
fügbarkeit geeigneter Flächen werden zukünftig Baumgrabstätten für Urnen auf den folgenden 
Friedhöfen zusätzlich angeboten: 
 Rechtsrheinisch Süd  Friedhof Leidenhausen, Schubert Str. 51145 Köln 
 Linksrheinisch Nord Friedhof Worringen, Hackhauser Weg, 50769 Köln 
 Linksrheinisch Süd Friedhof Steinneuer Hof, Kapellenstr., 50997 Köln 
     (Ausweitung der bestehenden Angebotsfläche) 
Abweichend von der bisherigen Praxis zur Anlage und Vergabe von Baumgrabstätten beabsich-
tigt die Verwaltung  mit Inbetriebnahme der zusätzlichen Flächen zukünftig anstelle von zwei 
Grabstätten mit jeweils bis zu zwei Grabstellen bis zu vier Grabstätten mit jeweils bis zu zwei 
Grabstellen anzulegen und zu vergeben. 
Obwohl die Kölner Friedhöfe in ihrer Gesamtheit derzeit über große Flächenreserven verfügen, 
stehen Flächen für Baumgrabfelder nicht uneingeschränkt zur Verfügung. 
Mit Blick auf die ebenfalls erforderliche Weiterentwicklung anderer Bestattungsarten (bspw. Ko-
operations-Grabfelder und perspektivisch steigenden Beisetzungszahlen aufgrund der Bevölke-
rungsentwicklung sind die Friedhofsflächen weiterhin effizient zu bewirtschaften.

2 
 
Diesem Ansatz trägt die vorgesehene Erhöhung der Belegungskapazität der Baumgräber Rech-
nung. 
Auch eine würde- und pietätvolle Beisetzung der Verstorbenen bleibt durch die Ausweitung der 
Belegung weiterhin gewährleistet. Die vier Grabstätten mit jeweils bis zu 2 Grabstellen lassen 
sich weiterhin klar voneinander abgrenzen. Die zukünftige Belegung mit bis zu maximal acht Ur-
nen weicht im Quervergleich nicht von anderen Städten ab. Im Vergleich zu den Städten Düssel-
dorf, Aachen, Essen, Bochum und Duisburg zeigt sich, dass Köln sowohl die geringste Bele-
gungsdichte bei den Urnen je Baum aufweist als auch den geringsten Gebührenerlös je Baum 
erzielt. 
Mit der Ausweitung des Bestattungsangebotes für Baumgräber setzt die Stadt Köln eine Maß-
nahme aus dem Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ um. Das vom Ausschuss Umwelt 
und Grün am 28.11.2019 beschlossene Konzept sieht unter Ziffer 3.3 unter anderem auch die 
Anpassung des bestehenden Grabangebotes sowie die Ausweitung der Baumgrabstätten vor. 
Die Bewirtschaftung der Flächen erfolgt sukzessive ab Mitte Juni 2020. 
 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (4)

04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.31 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1530/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.06.2020
Erstellt
20.05.2020 18:49