AN/0846/2026
Moratorium für den „Masterplan Parken“ im Stadtbezirk Rodenkirchen
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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)
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in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0846/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Moratorium für den „Masterplan Parken„ im Stadtbezirk Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP/KSG-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 22.06.2026 zu setzen: Die Bezirksvertretung von Rodenkirchen möge beschließen: 1. Den sofortiger Stopp des „Masterplan Parken“ in Zollstock (Moratorium). Die Verwaltung wird angewiesen, die im Masterplan Parken vorgesehenen Einschränkungen für Kraftfahrzeuge, die in der Konsequenz zu weitgehenden Parkverboten in engen Straßen wie z.B. auf der Bornheimer Straße u.d. Alfterstraße führen werden, mit sofortiger Wirkung in ganz Zollstock auszusetzen, und den vorherigen Zustand der Duldung b.a.w. wiederherzustellen. Die Umsetzung des „Masterplan Parken“ wird mindestens so lange ausgesetzt, bis die Verwaltung ein tragfähiges Personalkonzept sowie eine fundierte Bedarfsanalyse für Zollstock vorlegt. 2. Umsetzung eines Moratorium des „Masterplan Parken“ im ganzen Stadtbezirk Rodenkirchen. Die Umsetzung des „Masterplan Parken“ wird im gesamten Stadtbezirk Rodenkirchen ausgesetzt, bis die Verwaltung ein tragfähiges Personalkonzept sowie eine fundierte Bedarfsanalyse für die 13 Rodenkirchener Stadtteile vorgelegt hat. 3. Bürgerbeteiligung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksvertretung über alle zukünftigen Maßnahmen, die den Wegfall von mehr als 5 Parkplätzen in einem Straßenzug vorsehen, vorab und rechtzeitig schriftlich zu informieren. Zudem ist jede dieser Maßnahmen durch ein transparentes Beteiligungsverfahren für Anwohner und lokales Gewerbe zu begleiten. Begründung: Die Verwaltung hat in der Beantwortung der Anfrage (Vorl. Nr. 0447/2024) eingeräumt, dass der Masterplan Parken ohne die notwendige „Personalzusetzung“ beschlossen wurde. Die schlechte Ressourcenlage der Verwaltung zur Umsetzung des Masterplan Parken, wird auch in einer aktuellen Stellungnahme der Verwaltung (Vor. Nr. 1163/2026) erneut bestätigt. Dies führt in der Praxis zwangsläufig zur fehlerhaften und unverhältnismäßigen Umsetzung von Parkverboten zulasten der Bürger. Im Fall von Zollstock (Bornheimer Straße / Alfterstraße) wurden Fakten geschaffen, ohne die massiven negativen Auswirkungen auf den Parkdruck im Veedel und die Sicherheit der Anwohner (lange Wege: Insbesondere Frauen in den Abendstunden) ausreichend zu prüfen. Ein ersatzloser Wegfall von ca. 70 Parkplätzen bei gleichzeitigem Fehlen von Alternativen wie Quartiersgaragen widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein ähnliches Szenario droht auch in anderen Stadtteilen im Stadtbezirk Rodenkirchen. Gemäß § 37 Abs. 1 GO NRW hat die Bezirksvertretung die Entscheidungshoheit über Angelegenheiten des Stadtbezirks. Da die Verwaltung zugibt, personell nicht in der Lage zu sein, den Masterplan „im vorgesehenen Umfang“ rechtssicher zu bearbeiten, muss die Reißleine gezogen werden, um rechtliche Grauzonen und willkürliche Einzelfallentscheidungen zu Lasten der Mobilität der Bewohner in Rodenkirchen zu verhindern. Mit freundlichen Grüßen Gez. Torsten Ilg Karl Wolters
1163_2026_Stellungnahme_zu_einem_Antrag_BV_
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Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 1163/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Stellungnahme "Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum Alfterstraße / Bornheimer Straße" AN/1373/2025 Beschluss: „Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltungen Amt für Verkehrsma- nagement und das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung eine abschließende Stellung- nahme unter Beachtung der Ergebnisse aus dem nicht öffentlichen Ortstermin der BV 2 am 05.02.2026 abgibt.“ Die Vertreter*innen der BV 2 bitten nach diesen Ausführungen die Fachverwaltung um Prü- fung und ggfs. Umsetzung: 1) Es soll auf der Alfterstr. als auch auf der Bornheimerstr. eine Durchfahrtsbreite auf der Fahrspur von 3,10 m im gesamten Lichtraumprofil sichergestellt werden. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO verbietet das Halten und Parken an engen Straßenstellen. Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung, wenn eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Metern übrigbleibt. Dabei sind zwar alle Fahrzeugführenden selbst dafür verantwortlich, ob der von ihnen gewählte Parkstand diese Voraussetzung erfüllt. Die Stadt muss jedoch dort eingrei- fen, wo sie aufgrund von Markierungen oder Schildern suggeriert, es dürfe geparkt werden, obwohl die Restfahrbahnbreite nicht ausreichend ist. Entsprechende Ver- kehrszeichen sind zu entfernen, sodass die Verantwortung für die Wahl des Parkplat- zes wieder auf die Fahrzeugführenden übergeht. Je nach Straßensituation und konkre- ter Fahrzeugbreite darf geparkt werden oder nicht. In der Folge begangene Verstöße gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO können vom Ver- kehrsordnungsdienst geahndet werden. Die Anordnung von Parkplätzen bei verbleibender Restfahrbahnbreite kleiner 3,05 m mit dem Verweis, dass im Notfall der Gehweg befahren werden kann, ist unzulässig. Der Gehweg zählt nicht zur Fahrbahn und kann nicht als Ausweichmöglichkeit heran- gezogen werden. 2) Auf den Bürgersteigen ist der Verkehr für die Fußgänger*innen durchgehend mit einer Mindestbreite von 1,50 m Breite sicher zu stellen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 2 Der vom Rat beschlossene Masterplan Parken (vgl. AN/2635/2021) sieht eine Mindest- breite für Fußwege von 2 m vor: „Faires Parken Die Straßen des Kölner Stadtgebietes sind einer kontinuierlichen Prüfung auf Barriere- freiheit zu unterziehen. Durch individuelle Konzepte soll die Barrierefreiheit auf jeder Straße sukzessive umgesetzt werden, dazu gehört auch das Queren zwischen parken- den Fahrzeugen. Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig ver- breitert werden. Verbleiben weniger als zwei Meter Gehweg, entfällt das Parken. Soll- ten dadurch große Teile aller Parkplätze entfallen, ist stattdessen ein längerfristiges, barrierefreies Konzept vorzulegen (z. B Spielstraße, Verkehrsberuhigter Bereich). Ver- bleibende Parkflächen sind zu markieren. Das Parken auf Mittelalleen soll, wenn mög- lich, sukzessiv aufgehoben werden. Ähnlich wie in Karlsruhe soll ein Gestaltungshand- buch „Faires Parken” für Köln entwickelt werden.“ Eine Änderung der stadtweit geltenden Mindestgehwegbreite müsste über einen Rats- beschluss erfolgen. 3) a. Zur Kennzeichnung der Fahrspur sind auf der Fahrbahn zwei parallele Li- nien in der Breite von 3,10 m aufzubringen. b. Zu jeder dieser Linien ist auf der jeweils korrespondierenden Gehwegseite eine weitere Linie im Abstand von 2m aufzubringen; damit wird ein zulässi- ges Parken von Pkw mit maximaler Breite von 2 m kennzeichnet. 4) An Stellen, an denen breitere Gehwegdurchgänge als 1,50m möglich sind (zurück- springende Hausgrundstücke), dienen diese Flächen dem Gehweg. 5) Diese Kennzeichnung des zulässigen Gehweg-Parkens soll sowohl auf der Bornhei- mer Straße als auch auf der Alfter Straße für beide Seiten geprüft und wenn möglich umgesetzt werden. 6) Zudem ist zu prüfen und ggfs. umzusetzen, ob bzw. wie durch eine entsprechende Be- schilderung das Parken großer Fahrzeuge (Busse oder Sprinter, o.ä.), insbesondere aber das Parken von Wohnmobilen untersagt werden kann. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Die Alfterstraße befindet sich in der Tempo-30 Zone „Zollstock-Süd lll“. Auf dem Streckenab- schnitt Roisdorfer Straße bis Breninger Straße ist auf der Alfterstraße in Fahrrichtung Norden bereits heute eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. Die umliegenden Straßen Bornheimer Straße und Breniger Straßen sind auf Teilabschnitten ebenfalls als Einbahnstraßen ausgewiesen. Somit liegt die Alfterstraße in ein bestehendes Einbahnstraßensystem. Die übrigen Straßen mit Zweirichtungsverkehr sind aufgrund der Erschließung des Wohnquar- tiers erforderlich. Aus diesem Grunde ist eine Änderung des bestehenden Einbahnstraßensys- tems aus planerischer Sicht nicht zu empfehlen und würde die geschilderte Problemlage nicht verändern. Die Ordnung des Parkraums ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und wird entspre- chend der technischen Regelwerke umgesetzt. Gemäß den Vorgaben aus dem Masterplan Parken müsste das aktuell angeordnete aufgesetzte Gehwegparken zurückgenommen wer- den. Notwendig hierfür ist die Erstellung einer Entwurfsplanung. Auf Grund der Ressourcenlage kann aktuell kein konkreter Umsetzungszeitpunkt benannt werden.
Beantwortung einerAnfrage BV 0447 2024
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 0447/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.08.2023 (1374/2023) betreffend Stand Masterplan Parken Die Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Arbeitet die Verwaltung an einem solchen Konzept für den Stadtbezirk 2 oder einen ande- ren Bezirk? Wenn ja, für welchen und wann werden die Bezirksvertretungen wie eingebun- den? Wenn nein, kann die Verwaltung einen Termin nennen, wann der Beschluss diesbezüglich umgesetzt wird bzw. die Planungen beginnen? 2. Individuelle Konzepte beziehen sich ggf. auf einzelne Straßenzüge oder Abschnitte von sol- chen. Solange kein Konzept der Verwaltung erstellt wird, können dahingehende Entwicklun- gen nur durch einzelne Anträge seitens der BVen erreicht werden. Gibt es einen Prozessab- lauf für solche Anträge? Kann ein solcher erstellt werden? Z.B. feste Beteiligung der Fachver- waltungen, Anwohner etc. 3. Werden Konzepte wie die des „Shared Space“ bei der Idee des „Fairen Parkens“ mitge- dacht? Wenn nein, warum? Ist aus Sicht der Verwaltung ein Konzept des „Shared Space“ in Köln überhaupt umsetzbar? Antwort der Verwaltung: Die Fragen 1-3 werden zusammen beantwortet. Der Rat der Stadt Köln hat am 14.12.2021 die Verwaltung mit der Erstellung eines Master- plans Parken beauftragt. Mit dem „Masterplan Parken“ hat der Rat der Verwaltung ein weite- res Instrument an die Hand gegeben, um das Parken in Köln sukzessive anzupassen. Kern- elemente sind eine Neuaufteilung des öffentlichen und privaten Parkraums, eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und das Freihalten von Gehwegen sowie perspektivisch die Ein- führung digitaler Anwendungen. Der Masterplan Parken ist ein sehr umfangreicher Beschluss, der zusätzliche Aufgaben bein- haltet, deren Bearbeitung bisher von der Stadtverwaltung in diesem Umfang nicht vorgesehen war. Der Ratsbeschluss wurde gefasst, ohne die mit den zusätzlichen Aufgaben erforderliche Personalzusetzung mitbeschlossen zu haben. Bisher konnten im Rahmen anstehender Pla- nungen lediglich einzelne Punkte des Masterplan Parken umgesetzt werden bzw. werden als- bald umgesetzt. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (4)
- Industriestraße 161
- Bornheimer Straße
- Alfterstraße
- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0846/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 30.05.2026
- Erstellt
- 29.05.2026 22:58