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AN/0846/2026

Moratorium für den „Masterplan Parken“ im Stadtbezirk Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 30.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026, TOP 8.2.8

Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

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1163_2026_Stellungnahme_zu_einem_Antrag_BV_

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Beantwortung einerAnfrage BV 0447 2024

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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

3787 Zeichen

in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
 
FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/0846/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
 
Moratorium für den „Masterplan Parken„ im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
die FDP/KSG-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung am 22.06.2026 zu setzen: 
Die Bezirksvertretung von Rodenkirchen möge beschließen: 
1. Den sofortiger Stopp des „Masterplan Parken“ in Zollstock (Moratorium). 
Die Verwaltung wird angewiesen, die im Masterplan Parken vorgesehenen Einschränkungen 
für Kraftfahrzeuge, die in der Konsequenz zu weitgehenden Parkverboten in engen Straßen 
wie z.B. auf der Bornheimer Straße u.d. Alfterstraße führen werden, mit sofortiger Wirkung in 
ganz Zollstock auszusetzen, und den vorherigen Zustand der Duldung b.a.w. 
wiederherzustellen. Die Umsetzung des „Masterplan Parken“ wird mindestens so lange 
ausgesetzt, bis die Verwaltung ein tragfähiges Personalkonzept sowie eine fundierte 
Bedarfsanalyse für Zollstock vorlegt. 
 
2. Umsetzung eines Moratorium des „Masterplan Parken“ im ganzen Stadtbezirk 
Rodenkirchen.

Die Umsetzung des „Masterplan Parken“ wird im gesamten Stadtbezirk Rodenkirchen 
ausgesetzt, bis die Verwaltung ein tragfähiges Personalkonzept sowie eine fundierte 
Bedarfsanalyse für die 13 Rodenkirchener Stadtteile vorgelegt hat. 
3. Bürgerbeteiligung:  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksvertretung über alle zukünftigen Maßnahmen, die 
den Wegfall von mehr als 5 Parkplätzen in einem Straßenzug vorsehen, vorab und 
rechtzeitig schriftlich zu informieren. Zudem ist jede dieser Maßnahmen durch ein 
transparentes Beteiligungsverfahren für Anwohner und lokales Gewerbe zu begleiten. 
 
Begründung: 
Die Verwaltung hat in der Beantwortung der Anfrage (Vorl. Nr. 0447/2024) eingeräumt, dass 
der Masterplan Parken ohne die notwendige „Personalzusetzung“ beschlossen wurde. Die 
schlechte Ressourcenlage der Verwaltung zur Umsetzung des Masterplan Parken, wird auch 
in einer aktuellen Stellungnahme der Verwaltung (Vor. Nr. 1163/2026) erneut bestätigt. Dies 
führt in der Praxis zwangsläufig zur fehlerhaften und unverhältnismäßigen Umsetzung von 
Parkverboten zulasten der Bürger. Im Fall von Zollstock (Bornheimer Straße / Alfterstraße) 
wurden Fakten geschaffen, ohne die massiven negativen Auswirkungen auf den Parkdruck 
im Veedel und die Sicherheit der Anwohner (lange Wege: Insbesondere Frauen in den 
Abendstunden) ausreichend zu prüfen. Ein ersatzloser Wegfall von ca. 70 Parkplätzen bei 
gleichzeitigem Fehlen von Alternativen wie Quartiersgaragen widerspricht dem Grundsatz 
der Verhältnismäßigkeit. Ein ähnliches Szenario droht auch in anderen Stadtteilen im 
Stadtbezirk Rodenkirchen.  
Gemäß § 37 Abs. 1 GO NRW hat die Bezirksvertretung die Entscheidungshoheit über 
Angelegenheiten des Stadtbezirks.   
Da die Verwaltung zugibt, personell nicht in der Lage zu sein, den Masterplan „im 
vorgesehenen Umfang“ rechtssicher zu bearbeiten, muss die Reißleine gezogen 
werden, um rechtliche Grauzonen und willkürliche Einzelfallentscheidungen zu Lasten 
der Mobilität der Bewohner in Rodenkirchen zu verhindern.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Torsten Ilg  Karl Wolters

1163_2026_Stellungnahme_zu_einem_Antrag_BV_

5508 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 1163/2026 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Stellungnahme "Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum 
Alfterstraße / Bornheimer Straße" AN/1373/2025 
 
Beschluss: 
„Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltungen Amt für Verkehrsma-
nagement und das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung eine abschließende Stellung-
nahme unter Beachtung der Ergebnisse aus dem nicht öffentlichen Ortstermin der BV 2 am 
05.02.2026 abgibt.“ 
 
Die Vertreter*innen der BV 2 bitten nach diesen Ausführungen die Fachverwaltung um Prü-
fung und ggfs. Umsetzung: 
 
1) Es soll auf der Alfterstr.  als auch auf der Bornheimerstr. eine Durchfahrtsbreite auf der 
Fahrspur von 3,10 m im gesamten Lichtraumprofil sichergestellt werden. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO verbietet das Halten und Parken an engen Straßenstellen. Eng 
ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung, wenn eine Restfahrbahnbreite von 
weniger als 3,05 Metern übrigbleibt. 
Dabei sind zwar alle Fahrzeugführenden selbst dafür verantwortlich, ob der von ihnen 
gewählte Parkstand diese Voraussetzung erfüllt. Die Stadt muss jedoch dort eingrei-
fen, wo sie aufgrund von Markierungen oder Schildern suggeriert, es dürfe geparkt 
werden, obwohl die Restfahrbahnbreite nicht ausreichend ist. Entsprechende Ver-
kehrszeichen sind zu entfernen, sodass die Verantwortung für die Wahl des Parkplat-
zes wieder auf die Fahrzeugführenden übergeht. Je nach Straßensituation und konkre-
ter Fahrzeugbreite darf geparkt werden oder nicht. 
In der Folge begangene Verstöße gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO können vom Ver-
kehrsordnungsdienst geahndet werden. 
Die Anordnung von Parkplätzen bei verbleibender Restfahrbahnbreite kleiner 3,05 m 
mit dem Verweis, dass im Notfall der Gehweg befahren werden kann, ist unzulässig. 
Der Gehweg zählt nicht zur Fahrbahn und kann nicht als Ausweichmöglichkeit heran-
gezogen werden. 
 
 
2) Auf den Bürgersteigen ist der Verkehr für die Fußgänger*innen durchgehend mit einer 
Mindestbreite von 1,50 m Breite sicher zu stellen. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

2 
 
 
Der vom Rat beschlossene Masterplan Parken (vgl. AN/2635/2021) sieht eine Mindest-
breite für Fußwege von 2 m vor: 
„Faires Parken 
Die Straßen des Kölner Stadtgebietes sind einer kontinuierlichen Prüfung auf Barriere-
freiheit zu unterziehen. Durch individuelle Konzepte soll die Barrierefreiheit auf jeder 
Straße sukzessive umgesetzt werden, dazu gehört auch das Queren zwischen parken-
den Fahrzeugen. Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig ver-
breitert werden. Verbleiben weniger als zwei Meter Gehweg, entfällt das Parken. Soll-
ten dadurch große Teile aller Parkplätze entfallen, ist stattdessen ein längerfristiges, 
barrierefreies Konzept vorzulegen (z. B Spielstraße, Verkehrsberuhigter Bereich). Ver-
bleibende Parkflächen sind zu markieren. Das Parken auf Mittelalleen soll, wenn mög-
lich, sukzessiv aufgehoben werden. Ähnlich wie in Karlsruhe soll ein Gestaltungshand-
buch „Faires Parken” für Köln entwickelt werden.“ 
Eine Änderung der stadtweit geltenden Mindestgehwegbreite müsste über einen Rats-
beschluss erfolgen. 
 
 
3)  
a. Zur Kennzeichnung der Fahrspur sind auf der Fahrbahn zwei parallele Li-
nien in der Breite von 3,10 m aufzubringen. 
b. Zu jeder dieser Linien ist auf der jeweils korrespondierenden Gehwegseite 
eine weitere Linie im Abstand von 2m aufzubringen; damit wird ein zulässi-
ges Parken von Pkw mit maximaler Breite von 2 m kennzeichnet. 
 
4) An Stellen, an denen breitere Gehwegdurchgänge als 1,50m möglich sind (zurück-
springende Hausgrundstücke), dienen diese Flächen dem Gehweg. 
 
5) Diese Kennzeichnung des zulässigen Gehweg-Parkens soll sowohl auf der Bornhei-
mer Straße als auch auf der Alfter Straße für beide Seiten geprüft und wenn möglich 
umgesetzt werden. 
 
6) Zudem ist zu prüfen und ggfs. umzusetzen, ob bzw. wie durch eine entsprechende Be-
schilderung das Parken großer Fahrzeuge (Busse oder Sprinter, o.ä.), insbesondere 
aber das Parken von Wohnmobilen untersagt werden kann.  
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. 
 
Die Alfterstraße befindet sich in der Tempo-30 Zone „Zollstock-Süd lll“. Auf dem Streckenab-
schnitt Roisdorfer Straße bis Breninger Straße ist auf der Alfterstraße in Fahrrichtung Norden 
bereits heute eine Einbahnstraßenregelung angeordnet.  
Die umliegenden Straßen Bornheimer Straße und Breniger Straßen sind auf Teilabschnitten 
ebenfalls als Einbahnstraßen ausgewiesen. Somit liegt die Alfterstraße in ein bestehendes 
Einbahnstraßensystem.  
 
Die übrigen Straßen mit Zweirichtungsverkehr sind aufgrund der Erschließung des Wohnquar-
tiers erforderlich. Aus diesem Grunde ist eine Änderung des bestehenden Einbahnstraßensys-
tems aus planerischer Sicht nicht zu empfehlen und würde die geschilderte Problemlage nicht 
verändern.  
 
Die Ordnung des Parkraums ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und wird entspre-
chend der technischen Regelwerke umgesetzt. Gemäß den Vorgaben aus dem Masterplan 
Parken müsste das aktuell angeordnete aufgesetzte Gehwegparken zurückgenommen wer-
den. 
Notwendig hierfür ist die Erstellung einer Entwurfsplanung. Auf Grund der Ressourcenlage 
kann aktuell kein konkreter Umsetzungszeitpunkt benannt werden.

Beantwortung einerAnfrage BV 0447 2024

2429 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0447/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN aus 
der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 20.08.2023 (1374/2023) betreffend 
Stand Masterplan Parken 
Die Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Arbeitet die Verwaltung an einem solchen Konzept für den Stadtbezirk 2 oder einen ande-
ren Bezirk? Wenn ja, für welchen und wann werden die Bezirksvertretungen wie eingebun-
den?  
Wenn nein, kann die Verwaltung einen Termin nennen, wann der Beschluss diesbezüglich 
umgesetzt wird bzw. die Planungen beginnen?  
2. Individuelle Konzepte beziehen sich ggf. auf einzelne Straßenzüge oder Abschnitte von sol-
chen. Solange kein Konzept der Verwaltung erstellt wird, können dahingehende Entwicklun-
gen nur durch einzelne Anträge seitens der BVen erreicht werden. Gibt es einen Prozessab-
lauf für solche Anträge? Kann ein solcher erstellt werden? Z.B. feste Beteiligung der Fachver-
waltungen, Anwohner etc.  
3. Werden Konzepte wie die des „Shared Space“ bei der Idee des „Fairen Parkens“ mitge-
dacht? Wenn nein, warum? Ist aus Sicht der Verwaltung ein Konzept des „Shared Space“ in 
Köln überhaupt umsetzbar?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Fragen 1-3 werden zusammen beantwortet. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.12.2021 die Verwaltung mit der Erstellung eines Master-
plans Parken beauftragt. Mit dem „Masterplan Parken“ hat der Rat der Verwaltung ein weite-
res Instrument an die Hand gegeben, um das Parken in Köln sukzessive anzupassen. Kern-
elemente sind eine Neuaufteilung des öffentlichen und privaten Parkraums, eine Ausweitung 
der Parkraumbewirtschaftung und das Freihalten von Gehwegen sowie perspektivisch die Ein-
führung digitaler Anwendungen.  
 
Der Masterplan Parken ist ein sehr umfangreicher Beschluss, der zusätzliche Aufgaben bein-
haltet, deren Bearbeitung bisher von der Stadtverwaltung in diesem Umfang nicht vorgesehen 
war. Der Ratsbeschluss wurde gefasst, ohne die mit den zusätzlichen Aufgaben erforderliche 
Personalzusetzung mitbeschlossen zu haben. Bisher konnten im Rahmen anstehender Pla-
nungen lediglich einzelne Punkte des Masterplan Parken umgesetzt werden bzw. werden als-
bald umgesetzt.

2

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Industriestraße 161
  • Bornheimer Straße
  • Alfterstraße
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
AN/0846/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
30.05.2026
Erstellt
29.05.2026 22:58