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2015/0555

Zwischenbericht des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte für das 3. Quartal 2015

Magistratsvorlage 03.12.2015

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2015/0555

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1828 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Bürgerhäuser- und 
Märkte 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 419 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0555 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
647 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Zwischenbericht des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte für das 3. Quartal 
2015 
 
Vorlage vom:  03.12.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Von dem Zwischenbericht des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte für das 3. Quartal 2015 
wird Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Zwischenbericht3.Quartal15  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2015 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magis tratsvorlage vom 03.11.2015  
 
 
Gemäß § 21 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebsleitung den Gemeindevorstand und 
die Betriebskommission u. a. über die Entwicklung der Aufwendungen sowie über die 
Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten.  
 
Auf den anliegenden Zwischenbericht für das 3. Quartal 2015 wird hingewiesen.  
 
Die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte haben 
den Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.  
 
Darmstadt, 3. Dezember 2015  
80 30 00 11 br -ha 
 
Dezernat IV 
 
 
 
Andrè Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 1

3238 Zeichen

Seite 1 von 2 
 
Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte Darmstadt, 3. Dezember 2015 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 80 30 00 11 br-ha     Nst. 31 62 
- Betriebsleitung -  
 
 
 
 
Zwischenbericht gemäß § 21 des Eigenbetriebsgesetzes 
für das 3. Quartal 2015 
----------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Die Einnahmesituation in den von uns verwalteten Versammlungsstätten und Bürgerhäusern Orangerie, 
Justus-Liebig-Haus, Bürgermeister-Pohl-Haus Wixhaus en, Bürgerzentrum Zum Goldnen Löwen Arheilgen 
und Ernst-Ludwig-Saal Eberstadt stellt sich zum Ende des 3. Quartals nachfolgend dar: 
 
 
 Einnahmen 
bis 30.09.2015 
bis 30.09.2014 
Gesamtansatz 2015 
Gesamtansatz 2014 
Prozentualer 
Anteil 2015 
Anteil 2014 
Orangerie 
 
142.372 € 
132.770 € 
165.000 € 
159.000 € 
86,27 % 
83,02 % 
Justus-Liebig-Haus 42.927 € 
40.578 € 
58.000 € 
60.000 € 
74,02 % 
67,63 % 
Bürgermeister-Pohl-Haus 35.135 € 
32.257 € 
53.100 € 
38.000 € 
74,02 % 
84,89 % 
Bürgerzentrum Arheilgen 24.005 € 
17.250 € 
31.500 € 
26.000 € 
76,20 % 
66,35 % 
Ernst-Ludwig-Saal Eberstadt 17.914 € 
12.461 € 
21.500 € 
18.000 € 
83,32 % 
69,23 % 
 
Im Ausblick zum Jahresende 2015 erwarten wir, dass wir den Gesamtansatz 2015 insgesamt für die 
Versammlungsstätten und Bürgerhäuser erreichen werden. 
 
Im 3. Quartal 2015 wurden nachfolgende von unserer Betriebsleitung beauftragte Bauunterhal- 
tungsmaßnahmen in den von uns verwalteten Versammlungsstätten und Bürgerhäusern durch Fach- 
firmen ausgeführt: 
 
Orangerie: 
 
 
Austausch Heizungspumpe Saal 2.000 € 
Außenanstrich Fenster Gesamtgebäude 15.000 € 
Dachreparaturarbeiten 13.000 € 
 
Bürgerzentrum Zum Goldnen Löwen Arheilgen:
 
 
Sanierung Gebäudesockel Außenbereich 3.000 € 
 
Ernst-Ludwig-Saal Eberstadt:
 
 
Baumpflegearbeiten Außenbereich 1.700 € 
Austausch Heizungspumpe Saal 1.100 €

Seite 2 
 
 
Die für die aufgelisteten Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel waren vom Eigenbetrieb im 
Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Wirtschaftsplanes bereitzustellen. Die verantwortli- 
che Beauftragung der Maßnahmen erfolgte durch die Betriebsleitung des Eigenbetriebes nach vorhe- 
riger Prüfung der Fachämter. 
 
 
Nutzung des Bürgermeister-Pohl-Hauses Wixhausen als Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge: 
 
 
Der Krisenstab hat unter der Leitung des Oberbürgermeisters am 18. September 2015 festgelegt, 
die Sporthalle in der Alsfelder Straße, die Hirtengrundhalle und das Bürgermeister-Pohl-Haus in Wix- 
hausen für die Notaufnahme der 1.000 Flüchtlinge schnellstmöglich herzurichten. 
 
Ab diesem Zeitpunkt stand bis zum Ende des Berichtszeitraums 3. Quartal 2015 das Bürgermeister-
Pohl-Haus für den täglichen Übungs- und Trainingsbetrieb und auch für den Veranstaltungsbetrieb 
insbesondere an den Wochenenden nicht mehr zur Verfügung. 
 
Im Ausblick sind durch die Herrichtung des Bürgermeister-Pohl-Hauses als Notaufnahme für Flücht- 
linge insbesondere die für das 4. Quartal 2015 ff. bereits gebuchten Veranstaltungen im Ausfall betrof- 
fen, wobei es Aufgabe unserer Betriebsleitung ist, möglichst viele dieser Veranstaltungen in andere 
geeignete Räumlichkeiten kurzfristig umzulegen. 
 
 
 
gez. Breidert 
 
Breidert 
Erster Betriebsleiter

2015/0555

1747 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Bürgerhäuser- und 
Märkte 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0555 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Zwischenbericht des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte für das 3. Quartal 
2015 
 
Vorlage vom:  03.12.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Von dem Zwischenbericht des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte für das 3. Quartal 2015 
wird Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Zwischenbericht3.Quartal15  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.11.2015 
 
 
Gemäß § 21 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebsleitung den Gemeindevorstand und 
die Betriebskommission u. a. über die Entwicklung der Aufwendungen sowie über die 
Abwicklung des Vermöge nsplanes zu unterrichten.  
 
Auf den anliegenden Zwischenbericht für das 3. Quartal 2015 wird hingewiesen.  
 
Die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte haben 
den Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.  
 
Darmstadt, 3. Dezem ber 2015 
80 30 00 11 br -ha 
 
Dezernat IV 
 
 
 
Andrè Schellenberg  
Stadtkämmerer

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  • Alsfelder Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0555
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00