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1144/2020

Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen weiterer Corona-bedingter Schließung

Dringlichkeitsvorlage Rat 30.04.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 18.2

Dringlichkeitsvorlage Rat

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Dringlichkeitsvorlage Rat

4050 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
 
Vorlage-Nummer 
 1144/2020 
Freigabedatum 
 30.04.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen weiterer Corona-bedingter Schließung 
von Kindertagesbetreuungen 
Gremium Datum 
Rat 14.05.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Vorlage ist dringlich, weil die Eltern in der aktuellen Situation kurzfristig Planungssicherheit erhal-
ten sollten über die Höhe der noch zu zahlenden Entgelte für die um zwei Wochen verlängerte 
Schließung, in der ihre Kinder nicht betreut werden dürfen.  
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass auch für die weitere Zeit der Schließung von Kindertagesbe-
treuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen) bis 03.05.2020 
den Eltern für zwei weitere Wochen die Elternbeiträge und bei den städtischen Kitas auch das Es-
sensgeld erstattet wird. 
Für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 30.04.2020 werden der volle Betrag für April und der halbe 
Betrag für März erstattet. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
30.04.2020    Gez. Reker  Gez. Kienitz

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  - 1,6 Mio Kitas/TPP 
sowie 0,4 Mio OGTS Mindererträge  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bisher war für die Zeit vom 16.03.2020 bis 19.04.2020 für alle Kinderbetreuungsangebote ein Betre-
tungsverbot verfügt worden. Für diesen Zeitraum von fünf Wochen ist mit Dringlichkeitsentscheidung 
vom 24.03.2020 eine Erstattung von 1,25 Monatsbeträgen an die Eltern beschlossen worden. Vom 
Land wird es für den ursprünglichen Zeitraum eine Erstattung in Höhe von 50 % für den Monat April 
geben, wenn dieser vollständig und an alle Eltern (auch für Kinder in Notbetreuungen) erstattet wird.  
 
Mit Verordnung der Landesregierung vom 16.04.2020 ist ein weiteres Betretungsverbot bis 
03.05.2020 verfügt worden.  
 
Analog zur bisherigen Entscheidung wird für den Gesamtzeitraum von insgesamt sieben Wochen der 
halbe Betrag für März sowie der volle für April 2020 beim Elternbeitrag und dem Essensgeld der städ-
tischen Kitas erstattet. Es fallen daher rund 2 Mio. € weitere Mindererträge an.  
 
Die Notbetreuungen sind ab dem 20.04.2020 ausgeweitet worden. Da aber weiterhin nur einige weni-
ge Kinder diese in Anspruch nehmen, erfolgt die Erstattung an alle Eltern. Das Herausrechnen ein-

3 
 
zelner Kinder bzw. deren Betreuungstage ist angesichts des geringen Volumens der derzeit in An-
spruch genommenen Notbetreuung sowohl für die Träger bzw. Tagespflegepersonen als auch für die 
Verwaltung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, für den in allen Bereichen keine 
Kapazitäten vorhanden sind.  
 
Die Anpassung der Software ist beauftragt. Sobald diese vorliegt, werden die Eltern entsprechende 
Bescheide erhalten und die Stadtkasse kann mit den Rückzahlungen beginnen. 
 
Regelungen über die Betretungsverbote ab 04.05.2020 werden erwartet, liegen aber noch nicht vor. 
Über die Auswirkungen auf die Elternentgelte muss gesondert entschieden werden.

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Rat
TOP 18.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1144/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
30.04.2020
Erstellt
16.04.2020 09:52