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Bereitstellung über- bzw. außerplanmäßiger Haushaltsmittel 2019 zur Begleichung des Öffentlichkeitsanteils Straßen und Gebühren Friedhöfe an die mags, hier: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW

1.1 - Beratungsvorlage 5119/IX vom 06.04.2020

Stand: Am 22.04.2020 im Hauptausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 22.04.2020

    Hauptausschuss

    TOP 2, Beschlussfassung. Ergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen

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