2261/2025
Verlängerung Auszugsmanagement 2026
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Anlage 1 Entwicklung des Controllings zum Auszugsmanagement
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Anlage Entwicklung des Controllings zum Auszugsmanagement Im Jahr 2018 wurde durch die städtische Koordinationsstelle ein Controlling implementiert. Ziel des Controllings ist, für das Auszugsmanagement sinnvolle und aussagefähige Kennzahlen zu entwickeln, um langfristig Aussagen über die Wirkungsweise des Auszugsmanagements tätigen zu können. Vierteljährlich erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Trägern und der städtischen Koordinationsstelle, um die Datenqualität zu verbessern und Inkonsistenzen zu vermeiden. Diese Auswertung ist inzwischen etabliert und wird laufend fortgeschrieben. Fallzahlen Jahr Vermittlung Anzahl Personen Vermittlung Anzahl Wohnungen 2018 426 144 2019 371 132 2020 407 130 2021 334 110 2022 284 (davon 111 Ukrainer*innen) 103 (davon 43 an Ukrainer*innen) 2023 335 (davon 187 Ukrainer*innen) 135 (davon 86 an Ukrainer*innen) 2024 141 58 2025 (bis 30. Juni) 175 68 Gespräche und Begleitung zu Terminen durch die Mitarbeitenden des Auszugsmanagements 2024 2025 (bis 30. Juni 2025) Erstberatungsgespräche 104 44 Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen 110 36 Im Frühjahr 2024 kam die Genossenschaft „Erbbauverein Köln eG“ mit dem Angebot auf das Auszugsmanagement zu, 34 öffentlich-geförderte Wohnungen ausschließlich an geflüchtete Menschen zu vermieten. Es konnten erfolgreich 82 städtisch untergebrachte geflüchtete Menschen in 34 Mietwohnungen vermittelt werden. Die Vermittlung so vieler Personen, verbunden mit einem hohen organisatorischen Aufwand in einem Zeitraum von über einem halben Jahr, nahm einen Großteil der Kapazitäten der Auszugsmanager*innen im Jahr 2024 in Anspruch. []%50,0%[]%7,4%0102030405060GAG Erbbauverein Privat AndereHerkunft vermittelte Wohnungen Stichtag 30.06.2025 Da der Umzug der Geflüchteten erst zum 1. Februar 2025 stattfand, wird das an den Vermittlungszahlen gemessene Resultat dieser Arbeit erst im Jahr 2025 in der Jahresstatistik erscheinen. Das Auszugsmanagement war auch noch im 1. Quartal 2025 beim Umzug und einer intensiven Nachbetreuung in das Projekt involviert. Trotz des Koordinierungsauf- wandes für beide Seiten ist dieses Projekt eine erfolgreiche Vermittlungsaktion. Zum Stichtag 30. Juni 2025 machten demnach die vom Erbbauverein angebotenen Wohnungen mit einem Anteil von 50 Prozent den größten Teil der vermittelten Wohnungen aus. Die Angebote privater Vermieter*innen mit einem Anteil von 44,8 Prozent im Jahr 2024 sind im Jahr 2025 (bis 30. Juni) mit 19,1 Prozent weniger geworden, was auch der hohen Anzahl von Wohnungen durch den Erbbauverein geschuldet ist. Die GAG Immobilien AG ist mit einem Anteil von 43,1 Prozent im Jahr 2024 und 23,5 Prozent im ersten Halbjahr 2025 an den vermittelten Wohnungen weiterhin eine sehr wichtige Kooperationspartnerin des Auszugsmanagements. Insgesamt ist die Anzahl der vermittelten Wohnungen im Jahr 2024 gesunken (von 135 Wohnungen im Jahr 2023 auf 58 Wohnungen im Jahr 2024). Die Bedingungen auf dem sehr angespannten Kölner Wohnungsmarkt und der reduzierte Personalumfang haben hierzu beigetragen. Von den ursprünglich zwei vorgesehenen Vollzeitstellen für Immobilienfachkräfte konnte nur eine halbe Stelle ab Mai 2024 besetzt werden, so dass 1,5 Vollzeitstellen dem Auszugsmanagement nicht zur Verfügung standen. Die große Hilfsbereitschaft der privaten Vermieter*innen bei der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter nach Ausbruch des russischen Angriffskrieges Anfang 2022, die auch noch im Jahre 2023 zu spüren war, verringerte sich 2024. Dies spiegeln die Zahlen der Wohnungsvermittlungen durch private Vermieter*innen wider, die von 86 Vermittlungen im Jahr 2023 auf 26 Vermittlungen im Jahr 2024 gesunken sind.
Anlage 2 Änderung Beschlussvorschlag
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Anlage zur Vorlage 2261/2025 Aktualisierter Beschlussvorschlag mit Korrektur der Personalkosten In der schlussgezeichneten Entscheidungs-Vorlage 2261/2025 zur Verlängerung von zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialarbeit im Projekt „Auszugsmanagement“ wurden Personal- und Sachkosten von 160.600 € für ein Jahr angesetzt. Die Kosten von 80.300 € pro Fachkraft der Sozialarbeit stammten aus der letzten Vorlage zur Verlängerung der beiden Stellen aus dem Jahre 2023. Inzwischen ist jedoch eine Steigerung der durchschnittlichen Jahrespersonalkosten für Fachkräfte der Sozialarbeit in der Tarifstufe S 12 TVöD SuE eingetrete n. Diese Jahrespersonal- kosten liegen derzeit bei 86.000 € für das Jahr 2025. Zu berücksichtigen ist ferner eine wahrscheinliche, noch nicht genau zu beziffernde weitere Kostensteigerung für das Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025, die mit pauschal 2 % angesetzt wird. Der Beschlusstext ist daher wie folgt zu ändern (geänderter Text gegenüber Vorlage in Rot): 1. Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit bei Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung bis zum 31. Dezember 2025 wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 172.000 Euro zuzüglich 2 % Tarifsteigerung für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 2. Des Weiteren wird die ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 befristete zu 50 Prozent besetzte Vollzeitstelle Immobilienkaufleute beim Deutschen Roten Kreuz bis zum 31. Dezember 2026 im Umfang einer 0,5 Stelle verlängert. Zur Finanzierung der halben befristeten Stelle für Immobilienkaufleute stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Die Haushaltsmäßigen Auswirkungen ändern sich wie folgt: • Ergebniswirksame Aufwendungen für die Maßnahme von 212.000 € • Jährliche Aufwendung (ergebniswirksam) für das Haushaltsjahr 2026: b) Sachaufwendungen 212.000 € Die Begründung für die Vorlage bleibt einschließlich den Ausführungen zur Bewirtschaftungsverfügung unverändert mit Ausnahme des Passus „Finanzierung der Stellen“. Dieser lautet nunmehr wie folgt: „Zur Finanzierung der beiden befristeten Stellen für Sozialarbeiter*innen stehen 172.000 Euro und der halben Stelle Immobilienfachkraft 40.000 Euro (insgesamt somit 212.000 Euro) im Haushaltsjahr 2026 an Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Die Kosten je Vollzeitstelle und Jahr inklusive Sachkosten belaufen sich für Sozialarbeiter*innen pauschal auf 86.000 Euro zzgl. 2 % Tarifsteigerung. Bei der/dem Immobilienkauffrau/-mann werden 40.000 Euro für eine 0,5-Stelle angesetzt.“
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 2261/2025 Freigabedatum 14.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung Auszugsmanagement 2026 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit bei Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung bis zum 31. Dezember 2025 wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.600 Euro für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 2. Des Weiteren wird die ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 befristete zu 50 Prozent besetzte Vollzeitstelle Immobilienkaufleute beim Deutschen Roten Kreuz bis zum 31. Dezember 2026 im Umfang einer 0,5 Stelle verlängert. Zur Finanzierung der halben befristeten Stelle für Immobilienkaufleute stehen Auf- wandsermächtigungen in Höhe von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 im Teilergeb- nisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 Finanzausschuss 01.09.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 200.600 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 200.600 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Auf- gabe eingerichtet worden. Als Grundlage für die bisherige Tätigkeit dienen die Beschlüsse vom: 14. November 2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmenübersicht), 12. Mai 2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung), 28. Juni 2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14. November 2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Vollzeitstellen - eine pro Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31. Dezember 2019), 7. November 2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstel- len bis 31. Dezember 2021), 2. November 2021 (Vorlage 3308/2021) Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstel- len bis 31. Dezember 2023), 3 7. Dezember 2023 (Vorlage 2793/2023) Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstel- len bis 31.Dezember 2025, davon zwei Vollzeitstellen für Fachkräfte Soziale Arbeit und zwei Vollzeitstellen für Immobilienfachkräfte). Mit der Durchführung des Auszugsmanagements beauftragt sind derzeit das Deutsche Rote Kreuz und der Kölner Flüchtlingsrat. Die Finanzierung von drei unbefristeten Vollzeitstellen ist gesichert. Weitere vier Stellen (davon 2,5 Stellen aktuell besetzt) sind befristet bis zum 31. Dezember 2025. Die drei unbefristeten Vollzeitstellen sind zu gleichen Teilen auf die beiden Träger Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat aufgeteilt. Von den verbleibenden zwei befristeten Stel- len der Sozialen Arbeit hat jeder Träger eine Stelle übernommen. Eine 0,5 Stelle Immobilien- fachkraft wurde durch das Deutsche Rote Kreuz besetzt. Die Akquise von Mietwohnungen wird aufgrund der bekannten Situation auf dem Kölner Woh- nungsmarkt zunehmend schwieriger. Um hier die Kompetenz des Auszugsmanagements zu stärken, wurde ab dem Jahr 2024 erprobt, für diesen Aufgabenteil des Auszugsmanagements auf die Expertise von zwei Vollzeitstellen Immobilienkaufleute zurückzugreifen. Im Mai 2024 wurde daher beim Deutschen Roten Kreuz eine Immobilienfachkraft für eine halbe Stelle ein- gestellt. Die zusätzlichen 1,5 Stellen blieben mangels passender Bewerbungen unbesetzt. Be- reits die Unterstützung durch die halbe Stelle Immobilienfachkraft hat sich bewährt und soll im Jahr 2026 fortgeführt werden. Eine Verlängerung der zurzeit nicht besetzten 1,5 Stellen ist in der derzeitigen Haushaltslage nicht darstellbar, so dass diese Stellen zukünftig wegfallen wer- den. Finanzierung der Stellen Zur Finanzierung der beiden befristeten Stellen für Sozialarbeiter*innen stehen 160.600 Euro und der halben Stelle Immobilienfachkraft 40.000 Euro (insgesamt somit 200.600 Euro) im Haushaltsjahr 2026 an Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Pro- duktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Die Kosten je Vollzeitstelle und Jahr inklusive Sachkosten belaufen sich für Sozialarbeiter*in- nen seit 2024 pauschal auf 80.300 Euro. Bei den Immobilienkaufleuten werden 80.000 Euro pro Vollzeitstelle angesetzt. Aufgaben und Ziele des Auszugsmanagements Das Auszugsmanagement ist ein gemeinsames Projekt des Amtes für Wohnungswesen und der freien Trägerorganisationen. Ziel des Auszugsmanagements ist es, Geflüchtete in Köln, die in städtischen Unterkünften un- tergebracht sind, bei ihrer Suche nach privatem Wohnraum zu unterstützen. Wichtiger Be- standteil ist die aktive Akquise von passenden Mietwohnungen bei Wohnungsbaugesellschaf- ten, privaten Vermieter*innen etc., um den geflüchteten Menschen zu ermöglichen, unbefris- tete Mietverträge abzuschließen und damit ihre Integration zu verbessern und ein eigenver- antwortliches und selbstständiges Leben führen zu können. Ein erheblicher Teil der zum Stand 30. Juni 2025 von der Stadt Köln untergebrachten 9.159 Geflüchteten verfügt bereits über einen gesicherten Aufenthaltsstatus oder wird diesen vo- raussichtlich erhalten und damit längerfristig in Köln Schutz finden. Die langfristige Integration der geflüchteten Menschen startet häufig mit einer eigenen Wohnung und stellt damit eine Grundvoraussetzung für die nächsten erfolgreichen Integrationsschritte dar. Bei einer aufenthaltsrechtlichen Bleiberechtsperspektive der untergebrachten Geflüchteten endet nach einer gewissen Übergangszeit die Verpflichtung für eine weitere kommunale Un- terbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Dieses sieht eine Unterbringung im Wesentlichen für die Zeit des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens vor. Es ist daher im kom- munalen Interesse, im Anschluss den Übergang von der öffentlich-rechtlichen Unterbringung 4 in ein eigenes privates Mietverhältnis zu gestalten, zu unterstützen und zu beschleunigen. Ins- besondere wird durch den Umzug der untergebrachten Menschen in eigenen Wohnraum er- reicht, dass unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel geschaffene und aufrechterhaltene städtische Unterbringungsressourcen entlastet werden und bei einem nachhaltigen Rückgang von Neuzugängen an Geflüchteten auch schrittweise reduziert werden können. In diesem Rahmen können dann auch besonders kostenintensive Unterbringungsformen wie etwa in Be- herbergungsbetrieben nach und nach abgebaut werden. Das Auszugsmanagement trägt hierzu maßgeblich bei. Die Unterstützung der Beendigung der Unterbringung ist dabei letztlich ein Bestandteil der Betreuung, die in § 4 Absatz 2 Satz 2 FlüAG als gesetzliche Aufgabe vorgesehen ist. Zu den Aufgaben des Auszugsmanagements gehören das Erstberatungsgespräch, die Unter- stützung bei der Wohnungsfindung, die Begleitung zu Besichtigungsterminen, die Erläuterung des Mietvertrags, die Regelung der notwendigen Anträge bei den Ämtern bis hin zum Auszug aus der städtischen Unterkunft. Weitere Themen sind die Nachbetreuung, insbesondere in Problemsituationen, das Angebot von Informationsveranstaltungen in den Unterbringungseinrichtungen und die Zusammenar- beit mit ehrenamtlich Engagierten. Die Installierung der städtischen Koordinationsstelle im Jahr 2015 hat sich für die Zusammen- arbeit zwischen städtischen Dienststellen und Trägern als förderlich erwiesen. Die intensive Zusammenarbeit wird über die städtische Koordinationsstelle gesteuert. Die Durchführung von Workshops und die Unterstützung für ehrenamtlich Engagierte gehören zu den weiteren Aufgaben der Mitarbeitenden des Auszugsmanagements. Mit dem erarbeite- ten Konzept zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit in der Geflüchtetenarbeit, das 2019 initi- iert wurde, bringt die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre Wertschätzung für den Bei- trag der ehrenamtlichen Arbeit zum Ausdruck. Die Mitarbeitenden des Auszugsmanagements haben zur Kooperationsförderung an zahlrei- chen Netzwerktreffen teilgenommen. Die Vernetzung unter anderem mit Willkommensinitiati- ven, Vertreter*innen von Arbeitskreisen (zum Beispiel Arbeitskreis Politik, Arbeitskreis Asyl) oder der UAG Wohnen sowie mit dem Interkulturellen Dienst ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Eine detaillierte Darstellung der Arbeit des Auszugsmanagements des letzten Jahres erfolgte im bereits veröffentlichten Jahresbericht 2024 (Mitteilung 0920/2025). Zur Entwicklung des Controllings wird auf Anlage 1 der Beschlussvorlage verwiesen. Weiterführung des Projektes – Fazit und Ausblick Die integrativen und gesellschaftlichen Effekte sind als Erfolg des Auszugsmanagements her- vorzuheben. Geflüchtete mit Bleiberechtsperspektive werden durch die Beratung befähigt, sich künftig eigenständig auf dem regulären Wohnungsmarkt zu orientieren, was zu ihrer sozi- alen Stabilität beiträgt. Die Verbesserung der eigenen Lebens- und Wohnsituation der beratenen und vermittelten Geflüchteten ist der erste Baustein für den Aufbau einer eigenen, vom Staat unabhängigen wirtschaftlichen und bürgerlichen Existenz. Das Projekt fördert eine gesellschaftliche Integra- tion. Das Auszugsmanagement ist als Beratungs- und Vermittlungsstelle ein best practice Bei- spiel für die gelungene Unterstützung von geflüchteten Menschen bei der Vermittlung in den regulären Wohnungsmarkt. Der Forderung nach einer Verstetigung des Projektes ist die Verwaltung durch die unbefristete Fortführung des Projektes nachgekommen. Trotz der angespannten Situation am Kölner Woh- nungsmarkt kann durch das Auszugsmanagement eine Entlastung der städtischen Unter- künfte erzielt werden. Eine Veränderung des Arbeitsaufkommens ist nicht zu erkennen. Die unterstützende Arbeit des Auszugsmanagements ist und bleibt von großer Bedeutung. Prüfung der Bewirtschaftungsvorgaben 5 Die Beratung von Geflüchteten hinsichtlich der Wohnungssuche und die Vermittlung von an- gebotenen Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau und von anderen privaten Mietwohnungen ist grundsätzlich eine freiwillige Aufgabe. Bei freiwilliger Leistungen ist laut der Bewirtschaftungsverfügung gemäß Punkt II Nr. 3 vom 23. April 2025 zu prüfen, ob diese noch notwendig sind oder ob diese kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Es besteht nach wie vor ein hohes Interesse der Verwaltung, die Unterbringung von Men- schen mit Bleiberechtsperspektive, für die nach dem FlüAG die kommunale Unterbringungs- verpflichtung ausläuft, in städtischen Unterbringungseinrichtungen zu reduzieren. Deren Ver- sorgung mit privatem Wohnraum würde einerseits den sukzessiven Abbau von teuren städti- schen Unterbringungsressourcen ermöglichen, andererseits auch den erforderlichen Aufwand für Betreuungs- und andere Leistungen (Bewachung etc.) reduzieren. Daher ist eine grund- sätzliche Fortführung des Auszugsmanagements-Projekts im Sinne des städtischen Haushal- tes sinnvoll. Dies gilt insbesondere, weil derzeit keine alternativen Strukturen bestehen, wel- che die Aufgabe übernehmen könnten. Die kritische Haushaltssituation erfordert es, ein besonderes Augenmerk auf Zielgenauigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit städtisch finanzierter Maßnahmen zu legen. Angesichts der weiter abnehmenden Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen auf dem angespannten Kölner Wohnungsmarkt und damit grundsätzlich sinkender Vermittlungszahlen ist aus Sicht der Ver- waltung eine Reduzierung der personellen Ressourcen und der damit verbundenen Haus- haltsmittel gerechtfertigt und angezeigt. Die bislang unbesetzten befristeten 1,5 Stellen Immo- bilienfachleute sollen daher künftig entfallen. Der Bestand des Auszugsmanagements in seiner derzeitigen Konzeption und Gestaltung mit drei unbefristeten und zwei befristeten Stellen der Sozialen Arbeit sowie einer halben Stelle Immobilienfachkraft wird 2026 vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltslage insgesamt einer grundsätzlichen Überprüfung und Neubewertung unterzogen werden. Neben dem Ange- bot des freien Wohnungsmarktes sowie der Zahl Geflüchteter, die aufgrund ihrer Bleiberechts- perspektive nicht mehr öffentlich-rechtlich untergebracht werden müssten, wird dabei auch die Arbeit der Sozialen Wohnraumagentur berücksichtigt. Diese soll perspektivisch bei der Ver- sorgung von wohnungslosen Personen auch städtisch untergebrachte Geflüchtete in den Blick nehmen. Auch die zukünftige Belegungsvereinbarung für öffentlich geförderten Wohnungsbau wird hier zu betrachten sein. Zum jetzigen Zeitpunkt hält es die Verwaltung für geboten, die Finanzierung der befristeten 2,5 Stellen um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Die Verwaltung wird den politischen Gremien rechtzeitig vor Ablauf dieser Befristung eine Beschlussvorlage vorlegen. Die Fortführung dieser freiwilligen Leistung ist unter Beachtung der Bewirtschaftungsverfü- gung der Kämmerin vom 23. April 2025 auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit somit ge- prüft und dokumentiert. Begründung für die Einbringung in die Sitzung des Rates am 04.09.2025 Um Planungssicherheit für das kommende Jahr auf Seiten der Träger in diesem Projekt zu gewährleisten, ist eine Entscheidung in der Ratssitzung am 4. September 2025 erforderlich, da ansonsten der neu konstituierte Rat nach der Kommunalwahl erst einen Beschluss Ende des Jahres 2025 fassen könnte. Anlage: Entwicklung des Controllings zum Auszugsmanagement
Anlage 4, Auszug FA 01092025 - Auszug zu 2261-2025
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 02.09.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 01.09.2025 öffentlich 10.9 Verlängerung Auszugsmanagement 2026 2261/2025 Geänderter Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Soziales, Seniorin- nen und Senioren: 1. Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit bei Trägern im Rahmen des Aus- zugsmanagements. Die bisherige Befristung bis zum 31. Dezember 2025 wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 172.000 Euro zuzüglich 2 % Tarifsteigerung für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnis- plan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 2. Des Weiteren wird die ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 befristete zu 50 Prozent besetzte Vollzeitstelle Immobilienkaufleute beim Deutschen Roten Kreuz bis zum 31. Dezember 2026 im Umfang einer 0,5 Stelle verlängert. Zur Finanzierung der halben befristeten Stelle für Immobilienkaufleute stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3, Auszug Beschlussprotokoll ASS 28.08.2025
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt- koeln.de Datum: 28.08.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 28.08.2025 öffentlich 4.3 Verlängerung Auszugsmanagement 2026 2261/2025 Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit bei Trägern im Rahmen des Aus- zugsmanagements. Die bisherige Befristung bis zum 31. Dezember 2025 wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 160.600 Euro 172.000 Euro zu- züglich 2 % Tarifsteigerung für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2026 im Teiler- gebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereit- stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 2. Des Weiteren wird die ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 befristete zu 50 Prozent besetzte Vollzeitstelle Immobilienkaufleute beim Deutschen Roten Kreuz bis zum 31. Dezember 2026 im Umfang einer 0,5 Stelle verlängert. Zur Finanzierung der halben befristeten Stelle für Immobilienkaufleute stehen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Mit Änderung des Beschlusstextes wie in Anlage 2 einstimmig empfohlen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2261/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 10.07.2025 11:59