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0536/2020

Haushalts-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Geimeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 23.03.2020, TOP 9.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5130 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0536/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushalts-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel 
gemäß § 37 Absatz 3 der Geimeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die 
Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 146.400 € pro Jahr. 
 
Die Mittel werden nunmehr wie folgt aufgeteilt: 
 
Teilpläne (konsumtiver Bereich)  
Teilplannummer und Bezeichnung  
  
0416, Kulturförderung: 25.000 € 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen: 51.400 € 
0604, Kinder- und Jugendarbeit: 46.000 € 
0801, Sportförderung: 24.000 € 
  
Gesamtsumme: 146.400 €  
 
Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. 
Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus den bezirksorientierten Mitteln 
2020/2021 gefördert, beziehungsweise finanziert werden sollen, werden der Bezirksvertretung Ehren-
feld gegenüber zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 09.09.2019, TOP 9.1.2 wird aufge-
hoben. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  146.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. 
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. 
Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Ehrenfeld pro Jahr 
ein Betrag in Höhe von 146.400 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem 
Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt, (s. Tabelle).

3 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 
1 127.208 30.000 € 1,07 € 136.113 € 166.118 € 166.100 € 
2 110.162 30.000 € 1,07 € 117.873 € 147.873 € 147.900 € 
3 151.750 30.000 € 1,07 € 162.373 € 192.373 € 192.400 € 
4 108.815 30.000 € 1,07 € 116.432 € 146.432 € 146.400 € 
5 118.061 30.000 € 1,07 € 126.325 € 156.325 € 156.300 € 
6 82.776 30.000 € 1,07 € 88.570 € 118.570 € 118.600 € 
7 113.617 30.000 € 1,07 € 121.570 € 151.570 € 151.600 € 
8 121.141 30.000 € 1,07 € 129.621 € 159.621 € 159.600 € 
9 149.374 30.000 € 1,07 € 159.830 € 189.830 € 189.800 € 
 1.082.904     1.428.700 € 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be-
achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel kön-
nen nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch 
des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Sa nach derzeit geltenden Haushaltsrecht 
eine unterjährige Verschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich möglich ist, werden für 
den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine 
größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projek-
ten und Maßnahmen entschieden hat. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

23.03.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0536/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.02.2020
Erstellt
17.02.2020 09:38