0536/2020
Haushalts-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Geimeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5130 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 0536/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushalts-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Geimeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 146.400 € pro Jahr. Die Mittel werden nunmehr wie folgt aufgeteilt: Teilpläne (konsumtiver Bereich) Teilplannummer und Bezeichnung 0416, Kulturförderung: 25.000 € 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen: 51.400 € 0604, Kinder- und Jugendarbeit: 46.000 € 0801, Sportförderung: 24.000 € Gesamtsumme: 146.400 € Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus den bezirksorientierten Mitteln 2020/2021 gefördert, beziehungsweise finanziert werden sollen, werden der Bezirksvertretung Ehren- feld gegenüber zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 09.09.2019, TOP 9.1.2 wird aufge- hoben. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 146.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Ehrenfeld pro Jahr ein Betrag in Höhe von 146.400 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt, (s. Tabelle). 3 Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 1 127.208 30.000 € 1,07 € 136.113 € 166.118 € 166.100 € 2 110.162 30.000 € 1,07 € 117.873 € 147.873 € 147.900 € 3 151.750 30.000 € 1,07 € 162.373 € 192.373 € 192.400 € 4 108.815 30.000 € 1,07 € 116.432 € 146.432 € 146.400 € 5 118.061 30.000 € 1,07 € 126.325 € 156.325 € 156.300 € 6 82.776 30.000 € 1,07 € 88.570 € 118.570 € 118.600 € 7 113.617 30.000 € 1,07 € 121.570 € 151.570 € 151.600 € 8 121.141 30.000 € 1,07 € 129.621 € 159.621 € 159.600 € 9 149.374 30.000 € 1,07 € 159.830 € 189.830 € 189.800 € 1.082.904 1.428.700 € Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be- achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel kön- nen nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Sa nach derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projek- ten und Maßnahmen entschieden hat. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0536/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.02.2020
- Erstellt
- 17.02.2020 09:38