V/0306/2024
Friedrich-Ebert-Straße - Verstetigung des Verkehrsversuches Bussonderfahrstreifen mit Kfz-Parken
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Beschlussvorlage
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V/0306/2024 V/0306/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Friedrich-Ebert-Straße: Verstetigung des Verkehrsversuches Bussonderfahrstreifen mit Kfz- Parken Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Verstetigung der Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens mit temporärem Kfz-Parken auf der Friedrich-Ebert-Straße wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 6.000 € entstehen. Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2024 6.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 15.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Marengw a Telefon: 492-6600 Marengw a@stadt- muenster.de Herr Rüller Telefon: 492-6920 Rueller@stadt-muenster.de - 2 - V/0306/2024 Begründung: Wie bereits im Ausschuss für Verkehr und Mobilität im Februar 2024 mündlich berichtet, stellt der Verkehrsversuch zur Erprobung eines zeitlich beschränkten Bussonderfahrstreifens in der Friedrich- Ebert-Straße zwischen Dahlweg und Scheibenstraß e einen praktikablen Baustein zur Optimierung des Linienbusverkehrs bei begrenzter Flächenverfügbarkeit und entsprechend starker Flächenkonkur- renz zwischen ÖPNV und MIV dar. Der Verkehrsversuch hat gezeigt, dass eine zeitlich entkoppelte Doppel-Nutzung von Verkehrsraum sowohl für einen Bussonderfahrstreifen, als auch für Kfz-Parken möglich ist. Im Rahmen des Verkehrsversuches wurde der vorwiegend durch Fahrbahnrandparken genutzte, überbreite Fahrstreifen auf der Friedrich -Ebert-Straße zwischen Dahlweg und Scheibenstraße neu aufgeteilt und neben einer regulären Kfz -Fahrbahn ein Bussonderfahrstreifen angelegt. Die Auswei- sung als Bussonderfahrstreifens ist dabei über Beschilderung auf ein Zeitfenster zwischen 09-18 Uhr zeitlich beschränkt, außerhalb dieser Zeiten ist der Fahrstreifen für Kfz-Parken freigegeben. Um die Freihaltung des Fahrstreifens für den Busverkehr werktags von 9 – 18 Uhr sicherzustellen, wurden Bodensensoren in die Fahrbahndecke eingelassen (s. Abb. 1), die in Echtzeit den Bele- gungsgrad mit parkenden Kfz der betreffenden Fläche übermitteln. Langfristig kann dieses Instrument auch ein geeignetes Instrument zur Unterstützung einer effektiven und zielgerichteten Verkehrsüber- wachung sein. Die Auswertung der Sensordaten zeigt deutlich, dass die getestete Verkehrsanordnung funktioniert und der Bussonderfahrstreifen montags bis freitags im Regelfall bis 09.00 Uhr freigeräumt und durch- gängig für den ÖPNV befahrbar ist. Etwaige Hinweise auf „Rüc kkehr“ des Kfz -Parkens bereits vor 18.00 Uhr werden untersucht. Im Versuch zeigte sich jedoch auch, dass die nächtliche Auslastung beim Parken werktags nicht bei 100% lag. Abb. 1: Einbau der Bodensensoren innerhalb des Bussonderfahrstreifens - 3 - V/0306/2024 Die Fahrtzeitenentwicklung der Linienbusse im umgestalteten Abschnitt sank während des Verkehrs- versuches im Zeitfenster zwischen 9 und 18 Uhr von durchschnittlich 82 Sekunden auf durchschnitt- lich 54 Sekunden (s. Abb. 2) und liegt damit sogar geringfügig unterhalb des Fahrplansolls von 60 Sekunden. Auffällig waren erhöhte Fahrtzeiten an Freitagen durch einen Rückstau vor dem Knoten- punkt Hammer Straße über LSA Dahlweg hinaus, wodurch die Einfahrt in den Sonderstreifen verzö- gert wurde. Im Zuge der Verstetigung wird die provisorische, gelbe Fahrbahnmarkierung gegen dauerhafte, weiße ersetzt. Hierbei werden im Vergle ich zur Versuchsanordnung geringfügige fahrdynamische Anpas- sungen am Beginn des Bussonderfahrstreifens vorgenommen, um die versehentliche Überschlep- pung der Markierung durch MIV in diesem Bereich zu verringern und so die Haltbarkeit der Markie- rung zu erhöhen. Die eingesetzte Beschilderungsvariante wird ebenfalls gemeinsam mit der Straßen- verkehrsbehörde nochmal hinsichtlich Verständlichkeit und Eindeutigkeit überprüft und ggf. ange- passt. Zudem wird geprüft, ob eine Frontent-Lösung für die Verkehrsüberwachung des Ordnungsam- tes entwickelt werden kann, um die Sensor -Informationen direkt an die Außendienstkräfte weiterzu- geben. Abb. 2: Gegenüberstellung Fahrtzeiten „Timmerscheidtstr. - „Scheibenstr.“ (grün vor, violett während des Versuches) ohne Sonderfahrstreifen (01.04. – 19.10.2023) mit Sonderfahrstreifen (20.10.2023 – 22.01.2024) - 4 - V/0306/2024 Die Arbeiten werden voraussichtlich in den Sommerferien ausgeführt und können über laufende Rahmenverträge abgewickelt werden. Die Kosten für die dauerhafte Verstetigung der bislang proviso- risch aufgebrachten Fahrbahnmarkierung belaufen sich auf rund 6.000 €. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0306/2024 Kurzüberblick An der Friedrich-Ebert-Straße wird zwischen den Haltestellen Timmerscheidtstraße und Schei- benstraße ein Bussonderfahrstreifen mit zeitlicher Beschränkung eingerichtet und das Kfz-Parken zu bestimmten Tages- und Wochenzeiten weiter zugelassen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“ ver- folgt. Teilziel ist die Steigerung der Verlässlichkeit des Busverkehrs auf einem sowohl durch den moto- risierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich. Die Durchführung der Arbeiten ist im Jahr 2024 vorgesehen. Durch die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von rund 6.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Maßnahme trägt zur Beschleunigung des ÖPNV bei und stärkt dadurch klimafreundliche Mo- bilität sowie mobilitätsbedingte Aspekte von sozialer Teilhabe in Münster.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Friedrich-Ebert-Straße
- Hammer Straße
- Timmerscheidtstraße
- Scheibenstraße
- Dahlweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0306/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2024
- Erstellt
- 29.04.2024 17:07