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V/0306/2024

Friedrich-Ebert-Straße - Verstetigung des Verkehrsversuches Bussonderfahrstreifen mit Kfz-Parken

Vorlagen 30.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 05.06.2024, TOP 5.10

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5251 Zeichen

V/0306/2024 
V/0306/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Friedrich-Ebert-Straße: Verstetigung des Verkehrsversuches Bussonderfahrstreifen mit Kfz-
Parken 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Verstetigung der Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens mit temporärem Kfz-Parken auf der 
Friedrich-Ebert-Straße wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 6.000 € entstehen. 
Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2024 6.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
15.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Marengw a 
Telefon: 492-6600 
Marengw a@stadt-
muenster.de 
 
Herr Rüller 
Telefon: 492-6920 
Rueller@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0306/2024 
Begründung: 
Wie bereits im Ausschuss für Verkehr und Mobilität im Februar 2024 mündlich berichtet, stellt der 
Verkehrsversuch zur Erprobung eines zeitlich beschränkten Bussonderfahrstreifens in der Friedrich-
Ebert-Straße zwischen Dahlweg und Scheibenstraß e einen praktikablen Baustein zur Optimierung 
des Linienbusverkehrs bei begrenzter Flächenverfügbarkeit und entsprechend starker Flächenkonkur-
renz zwischen ÖPNV und MIV dar. Der Verkehrsversuch hat gezeigt, dass eine zeitlich entkoppelte 
Doppel-Nutzung von Verkehrsraum sowohl für einen Bussonderfahrstreifen, als auch für Kfz-Parken 
möglich ist.  
 
Im Rahmen des Verkehrsversuches wurde der vorwiegend durch Fahrbahnrandparken genutzte, 
überbreite Fahrstreifen auf der Friedrich -Ebert-Straße zwischen Dahlweg und Scheibenstraße neu 
aufgeteilt und neben einer regulären Kfz -Fahrbahn ein Bussonderfahrstreifen angelegt. Die Auswei-
sung als Bussonderfahrstreifens ist dabei über Beschilderung auf ein Zeitfenster zwischen 09-18 Uhr 
zeitlich beschränkt, außerhalb dieser Zeiten ist der Fahrstreifen für Kfz-Parken freigegeben.  
 
Um die Freihaltung des Fahrstreifens für den Busverkehr werktags von 9 – 18 Uhr sicherzustellen, 
wurden Bodensensoren in die Fahrbahndecke eingelassen (s. Abb. 1), die in Echtzeit den Bele-
gungsgrad mit parkenden Kfz der betreffenden Fläche übermitteln. Langfristig kann dieses Instrument 
auch ein geeignetes Instrument zur Unterstützung einer effektiven und zielgerichteten Verkehrsüber-
wachung sein. 
Die Auswertung der Sensordaten zeigt deutlich, dass die getestete Verkehrsanordnung funktioniert 
und der Bussonderfahrstreifen montags bis freitags im Regelfall bis 09.00 Uhr freigeräumt und durch-
gängig für den ÖPNV befahrbar ist. Etwaige Hinweise auf „Rüc kkehr“ des Kfz -Parkens bereits vor 
18.00 Uhr werden untersucht. Im Versuch zeigte sich jedoch auch, dass die nächtliche Auslastung 
beim Parken werktags nicht bei 100% lag.  
 
Abb. 1: Einbau der Bodensensoren innerhalb des Bussonderfahrstreifens

- 3 - 
V/0306/2024 
Die Fahrtzeitenentwicklung der Linienbusse im umgestalteten Abschnitt sank während des Verkehrs-
versuches im Zeitfenster zwischen 9 und 18 Uhr von durchschnittlich 82 Sekunden auf durchschnitt-
lich 54 Sekunden (s. Abb. 2) und liegt damit sogar geringfügig unterhalb des Fahrplansolls von 60 
Sekunden. Auffällig waren erhöhte Fahrtzeiten an Freitagen durch einen Rückstau vor dem Knoten-
punkt Hammer Straße über LSA Dahlweg hinaus, wodurch die Einfahrt in den Sonderstreifen verzö-
gert wurde. 
 
Im Zuge der Verstetigung wird die provisorische, gelbe Fahrbahnmarkierung gegen dauerhafte, weiße 
ersetzt. Hierbei werden im Vergle ich zur Versuchsanordnung geringfügige fahrdynamische Anpas-
sungen am Beginn des Bussonderfahrstreifens vorgenommen, um die versehentliche Überschlep-
pung der Markierung durch MIV in diesem Bereich zu verringern und so die Haltbarkeit der Markie-
rung zu erhöhen. Die eingesetzte Beschilderungsvariante wird ebenfalls gemeinsam mit der Straßen-
verkehrsbehörde nochmal hinsichtlich Verständlichkeit und Eindeutigkeit überprüft und ggf. ange-
passt. Zudem wird geprüft, ob eine Frontent-Lösung für die Verkehrsüberwachung des Ordnungsam-
tes entwickelt werden kann, um die Sensor -Informationen direkt an die Außendienstkräfte weiterzu-
geben. 
 
 
 
Abb. 2: Gegenüberstellung Fahrtzeiten „Timmerscheidtstr. - „Scheibenstr.“  
(grün vor, violett während des Versuches)  
ohne Sonderfahrstreifen  
(01.04. – 19.10.2023)  
mit Sonderfahrstreifen  
(20.10.2023 – 22.01.2024)

- 4 - 
V/0306/2024 
Die Arbeiten werden voraussichtlich in den Sommerferien ausgeführt  und können über laufende 
Rahmenverträge abgewickelt werden. Die Kosten für die dauerhafte Verstetigung der bislang proviso-
risch aufgebrachten Fahrbahnmarkierung belaufen sich auf rund 6.000 €.  
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1904 Zeichen

Anlage A zur V/0306/2024 
Kurzüberblick 
An der Friedrich-Ebert-Straße wird zwischen den Haltestellen Timmerscheidtstraße und Schei-
benstraße ein Bussonderfahrstreifen mit zeitlicher Beschränkung eingerichtet und das Kfz-Parken 
zu bestimmten Tages- und Wochenzeiten weiter zugelassen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“ ver-
folgt.  
 
Teilziel ist die Steigerung der Verlässlichkeit des Busverkehrs auf einem sowohl durch den moto-
risierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich. 
 
Die Durchführung der Arbeiten ist im Jahr 2024 vorgesehen. Durch die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von rund 6.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Maßnahme trägt zur Beschleunigung des ÖPNV bei und stärkt dadurch klimafreundliche Mo-
bilität sowie mobilitätsbedingte Aspekte von sozialer Teilhabe in Münster.

Beratungsverlauf (2)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Hammer Straße
  • Timmerscheidtstraße
  • Scheibenstraße
  • Dahlweg

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Details

Aktenzeichen
V/0306/2024
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2024
Erstellt
29.04.2024 17:07