V/0687/2010
Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0059/2010 "Auszeichnung - Münsteraner zeigen Zivilcourage"
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Antrag A-R/0059/2010
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2010 F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://fraktion.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 28.06.2010 Antrag Auszeichnung „Münsteraner zeigen Zivilcourage“ Der Rat möge beschließen: Die Stadt Münster vergibt eine Auszeichnung „Münste raner zeigen Zivilcourage“ an Menschen, die sich in herausragender Weise für den Schutz von Menschen in akuten Notlagen eingesetzt haben. Dabei sind insbesondere das Polizeipräsidium Münste r (Vorbeugung und Beratung) mit seinen Erfahrungen sowie evtl. Opferschutz- und and ere Organisationen als mögliche Paten eines solchen Projektes mit in die Überlegungen einzubeziehen. Die Auszeichnung selbst wird in Form einer Plakette verliehen, die der Oberbürgermeister zeitnah zum konkreten Anlass vergibt. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Umsetzung dieser Auszeichnung konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Dabei berücksichtigt sie auch die entsprechenden Beispiele anderer Städte. Begründung: Nicht immer gehen mutiges Einschreiten und beherzte Unterstützung in Bedrängnis geratener oder bedrohter Menschen so tragisch aus w ie im Fall von Dominik Brunner, der seinen Einsatz zum Schutz von überfallenen Kindern mit dem Leben bezahlt hat. In den weitaus meisten Fällen, die leider nur selte n ans Licht der Öffentlichkeit kommen, retten couragierte Bürgerinnen und Bürger Gesundhei t, Leben und Gut von Mitmenschen, indem sie in einer akuten Gefahrensituation handeln statt wegzusehen. Diese Zivilcourage Einzelner als Stadtgesellschaft zu würdigen und dam it möglicherweise zum Vorbild für künftiges Handeln anderer werden zu lassen, soll der Sinn dieses Projektes sein. Gleichzeitig würde mit einer begleitenden Öffentlic hkeitsarbeit – bei der Stadt, der Polizei oder einer ehrenamtlichen Organisation angesiedelt – deutlich gemacht werden können, - 2 - dass oft schon mit wenig Einsatz Schlimmes zu verhi ndern ist, ohne dass sich der Beobachter einer Straftat selbst in Gefahr bringen muss. Für ein Opfer da zu sein, die Polizei zu rufen und sich als Zeuge zur Verfügung z u stellen oder andere Passanten zur Mithilfe aufzufordern - das sind kleine Schritte, d ie nichts Unmögliches vom Einzelnen fordern, aber häufig große Wirkung zeigen. Einer Stadt wie Münster steht eine solche Auszeichn ung für Zivilcourage gut an. Denn gerade auch auf das bürgerschaftliche Engagement im sozialen, kulturellen, religiösen und mitmenschlichen Bereich gründet sich in der als „le benswerteste Stadt“ ausgezeichneten Kommune das friedliche Miteinander. Füreinander Ver antwortung zu spüren und zu tragen, ist vielen Münsteranerinnen und Münsteraner n ein Wert, der ihr Handeln auch in schwierigen oder gar gefährlichen Lebenslagen bestimmt. Dies könnte eine städtische Auszeichnung „Münsteran er zeigen Zivilcourage“ ohne viel Aufwand anerkennen und – wie etwa in Düsseldorf, im Kreis Ravensburg oder in Minden schon seit Jahren bewährt – damit einem wichtigen A spekt für das Zusammenleben der Menschen in Münster stärkere Beachtung und Beispielfunktion verschaffen. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jürgen Reuter Dr. Karin Obst Sebastian Steinzen Gisela Geschkewitz Jens Lenski
Beschlussvorlage
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V/0687/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernent Oberbürgemeister Betrifft Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0059/2010 "Auszeichnung - Münsteraner zeigen Zivilcourage" Beratungsfolge 29.09.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt 1.1 eine Ratsentscheidung zur Einführung einer Auszeichnung „Münsteraner zeigen Zivilcoura- ge“ vorzubereiten, 1.2 zur Vorbereitung der Entscheidung mit dem Polizeipräsidium Münster, dem Weißen Ring und ggf. weiteren geeigneten Organisationen die Verfahrensgrundsätze und die Verlei- hungsvoraussetzungen abzustimmen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den o. g. Beschlussvorschlag keine Kosten entste- hen. Begründung: 1. Der Antrag der FDP-Ratsfraktion Nr. A-R/0059/2010 zielt darauf, Menschen, die sich in herausragender Weise für den Schutz von Menschen in akuten Notlagen eingesetzt haben, mit einer Auszeichnung „Münsteraner zeigen Zivilcourage“ zu ehren. Eine derartige Ehrung besteht gegenwärtig nicht. Vorlagen-Nr.: V/0687/2010 Auskunft erteilt: Herr Uetz Ruf: 492 60 20 E-Mail: Uetz@stadt-muenster.de Datum: 20.09.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0687/2010 Städtische Ehrungen (derzeitiger Stand) Die „Münster-Nadel“ wird für den besonderen Einsatz in den Bereichen des gesellschaftli- chen Zusammenlebens, insbesondere im - sozialen, - kulturellen, - sportlichen und - ökologischen Bereich - und der Pflege des heimischen Brauchtums verliehen. Sie wird im Wesentlichen für besondere Verdienste in den Bereichen Ehrenamt und bür- gerschaftliches Engagement in den genannten Bereichen verliehen. Die Münster-Nadel wird vom Rat (nach vorheriger Anhörung des Ältestenrates) verliehen. Die Paulusplakette wird an Personen verliehen, die sich auf verschiedenen Gebieten (ins- besondere auch Städtefreundschaften) besondere Verdienste erworben haben. Die Verlei- hung erfolgt jeweils durch Einzelentscheidung des Rates. Mit der goldenen Rathaus-Gedenkmünze werden Personen ausgezeichnet, die sich um Münster besonders verdient gemacht haben, insbesondere wird die goldene Rathaus- Gedenkmünze für den langjährigen Einsatz in der Kommunalpolitik in herausgehobener Verantwortung verliehen. Die Verleihung wird durch den Rat (Einzelbeschluss) beschlos- sen. Darüber hinaus wird fallweise zu besonderen Anlässen (z. B. besondere Firmenjubiläen etc.) vom Oberbürgermeister die silberne Rathausgedenkmünze als „Erinnerungszeichen übergeben. Die Entscheidung trifft der Oberbürgermeister. Die vorstehend genannten Auszeichnungen empfehlen sich wegen der bestehenden Ver- leihungsrichtlinien (Münster-Nadel), den Verleihungsverfahren - z.B. wegen der langen Zeitvorläufe - oder der langjährigen „Auszeichnungspraxis“ nicht für die Ehrung besonderer Zivilcourage. Rettungsmedaille des Landes Auch die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine andere Zielsetzung. Sie wird für mutige Taten verliehen, bei der Retterinnen oder Retter die Gefahr für das ei- gene Leben nicht scheuten, um einen anderen Menschen aus einer lebensbedrohlichen Notlage zu befreien. Auszeichnung – Münsteraner zeigen Zivilcourage Bei der im Antrag der FDP-Ratsfraktion intendierten Auszeichnung ist es Ziel, couragierten Menschen, die „handeln statt wegzusehen“ und Mitmenschen in heiklen Situationen beiste- hen, auch ohne sich selbst unnötig in Gefahr zu bringen, auszuzeichnen. Eine derartige Auszeichnung ist nach Einschätzung der Verwaltung geeignet, die Anerkennung dieser Leistungen bekannt zu machen und kann ein Ansporn für andere sein, Zivilcourage im All- tag zu zeigen. 2. Die Verfahrensgrundsätze und die Auszeichnungsvoraussetzungen sollen gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Münster, beispielsweise über den kriminalpräventiven Rat, und ge- eigneten Organisationen, z.B. aus dem Bereich Opferschutz (Weißer Ring) erarbeitet wer- - 3 - V/0687/2010 den. Nach Vorklärung wird die Verwaltung die Ergebnisse in einer Entscheidungsvorlage für den Rat zusammenfassen, die, wie bei kommunalen Ehrungen üblich, im Ältestenrat vorbesprochen wird. 3. Für diese Auszeichnung, wenn der Rat einen entsprechenden Beschluss fasst, und ggf. die spätere Verleihung fallen keine besonderen Kosten an. Ohne den Verfahrensgrundsätzen vorweg zu greifen, ist es, auch nach den Erfahrungen anderer Städte, üblich, die Ehrung mit einer Urkunde und einem sichtbaren Zeichen (z.B. Anstecknadel) vorzunehmen. Die Verwaltung legt derzeit die „Anstecknadel“ mit dem historischen Stadtwappen (Löwenwap- pen) wieder auf. Es ist denkbar, diese Nadel mit einem entsprechenden Texthinweis (z. B. „Für besondere Zivilcourage“) zu versehen und für die Ehrung zu nutzen. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0687/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37