4281/2022
Nutzung des Schrottplatzes, Causemannstr Ecke Emdener Str.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2430 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 4281/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.02.2023 Nutzung des Schrottplatzes, Causemannstr Ecke Emdener Str. Mit Anfrage AN/2529/2021 vom 09.12.2021 weist die SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler auf Kla- gen vieler Bürger*innen über Lärm von dem Schrottplatz Causemannstrasse hin, dass sich immer mehr Schrott ansammele und dadurch eine Gefährdung entstanden sei. Durch Baumaßnahmen Rheinbrücke seien dort auch viele Staus und durch die Anwohnerschaft kinderreicher Familien dort viele Kinder. Die SPD Fraktion stellt hierzu verschiedene Fragen, die die Stadtverwaltung wie folgt beantwortet: Ist die Situation vor Ort der Stadt Köln bekannt? Die momentane Situation zum Schrottplatz Causemannstrasse und der umgebenden Strassen sind den betroffenen Ämtern – dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, dem Amt für Verkehrs- management, dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt - bekannt. Im Laufe der Zeit hat eine dynami- sche Veränderung des in der Causemannstrasse befindlichen Betriebs stattgefunden. Die Untere Abfall-, Wasser- und Immissionsschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist zusammen mit ver- schiedenen Dienststellen und Behörden im Gespräch, um einen rechtskonformen Zustand des Betriebes herbeizuführen. Gibt es für diesen Platz eine Baugenehmigung mit diesen großen Mengen Schrott auf dem Platz? Bei dem Betrieb handelt es sich um eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbe- dürftige Anlage. Für solche Anlagen ist eine Baugenehmigung nicht ausreichend. Die ursprünglich dort tätige Autoverwertung bestand aus zwei Anlagenteilen, die entsprechend der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zur Behandlung von Altfahrzeugen mit mehr als 5 Fahrzeugen je Woche und mit der notwendigen Nebenanlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschließlich Autowracks beurteilt worden sind. Die Genehmigung der Hauptanlage (Autoverwertung) ist mittlerweile mangels tatsächlicher Nutzung erloschen. Davon ist die Genehmigung der Nebenanlage nicht betroffen. Wie oft wurde dieser Platz vom Umweltamt geprüft du wann die letzte Prüfung vor Ort? Die Anlage wird in unregelmäßigen Abständen anlassbezogen überwacht. Zuletzt fand ein Ortstermin am 27.10.2022 statt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Causemannstraße
- Emdener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 4281/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.12.2022
- Erstellt
- 15.12.2022 21:51