Mandari Insight

4281/2022

Nutzung des Schrottplatzes, Causemannstr Ecke Emdener Str.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.12.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.02.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2430 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 4281/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.02.2023 
 
Nutzung des Schrottplatzes, Causemannstr Ecke Emdener Str. 
Mit Anfrage AN/2529/2021 vom 09.12.2021 weist die SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler auf Kla-
gen vieler Bürger*innen über Lärm von dem Schrottplatz Causemannstrasse hin, dass sich immer mehr 
Schrott ansammele und dadurch eine Gefährdung entstanden sei. Durch Baumaßnahmen Rheinbrücke 
seien dort auch viele Staus und durch die Anwohnerschaft kinderreicher Familien dort viele Kinder.  
Die SPD Fraktion stellt hierzu verschiedene Fragen, die die Stadtverwaltung wie folgt beantwortet: 
 
Ist die Situation vor Ort der Stadt Köln bekannt? 
 
Die momentane Situation zum Schrottplatz Causemannstrasse und der umgebenden Strassen sind den 
betroffenen Ämtern – dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, dem Amt für Verkehrs-
management, dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt - bekannt. Im Laufe der Zeit hat eine dynami-
sche Veränderung des in der Causemannstrasse befindlichen Betriebs stattgefunden. Die Untere Abfall-, 
Wasser- und Immissionsschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist zusammen mit ver-
schiedenen Dienststellen und Behörden im Gespräch, um einen rechtskonformen Zustand des Betriebes 
herbeizuführen.  
 
Gibt es für diesen Platz eine Baugenehmigung mit diesen großen Mengen Schrott auf dem Platz? 
 
Bei dem Betrieb handelt es sich um eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbe-
dürftige Anlage. Für solche Anlagen ist eine Baugenehmigung nicht ausreichend.  
Die ursprünglich dort tätige Autoverwertung bestand aus zwei Anlagenteilen, die entsprechend der 4. 
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zur Behandlung von Altfahrzeugen mit mehr als 5 
Fahrzeugen je Woche und mit der notwendigen Nebenanlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und 
Nichteisenschrotten einschließlich Autowracks beurteilt worden sind.  
Die Genehmigung der Hauptanlage (Autoverwertung) ist mittlerweile mangels tatsächlicher Nutzung 
erloschen. Davon ist die Genehmigung der Nebenanlage nicht betroffen. 
 
Wie oft wurde dieser Platz vom Umweltamt geprüft du wann die letzte Prüfung vor Ort? 
 
Die Anlage wird in unregelmäßigen Abständen anlassbezogen überwacht. Zuletzt fand ein Ortstermin 
am 27.10.2022 statt.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Causemannstraße
  • Emdener Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4281/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.12.2022
Erstellt
15.12.2022 21:51