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2013/0026

Wahl einer Patientenfürsprecherin für die Klinikum Darmstadt GmbH

Magistratsvorlage 22.01.2013

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2013/0026

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2013/0026

2372 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.01.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Dezernat IV 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0026 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 411010 
Kostenstelle: 982-020-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 4110-21 Sachkonto: 6131000 
 
Betreff: Wahl einer Patientenfürsprecherin für die Klinikum Darmstadt GmbH 
 
Vorlage vom: 22.01.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Vorschlag der Geschäftsführung der Klinikum Darmstadt GmbH zur Wahl 
eines/einer Patientenfürsprecher/in zur Kenntnis. 
 
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22. Januar 2013
 
 
 
 
 
Gemäß § 7 des Hessischen Krankenhausgesetzes wählt die Stadtverordnetenversammlung für die 
Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen bzw. 
Patientenfürsprecher. Für die aktuelle Legislaturperiode ist dies mit Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2011 (MV 2011/0159) geschehen. 
 
Mit Schreiben vom 07. Dezember 2012 teilt die Geschäftsführung der Klinikum Darmstadt GmbH 
mit, dass Frau Schneider aus persönlichen Gründen das Ehrenamt niederlegt. Die 
Geschäftsführung des Klinikums schlägt vor, zwei weitere Personen, Frau Angelika Hewel und 
Frau Petra Diefenbach, als Patientenfürsprecherinnen, mit Anritt des Ehrenamtes zum 01. April 
2013, zu wählen.  
 
Der Bedeutung dieses Ehrenamtes für das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten wird damit 
in besonderem Maße Rechnung getragen. Durch die Wahl einer zusätzlichen 
Patientenfürsprecherin entstehen zusätzliche Aufwandsentschädigungen für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, deren Erstattung die Klinikum Darmstadt GmbH zugesagt hat. 
 
 
Darmstadt, den 22.01.2013 
 
 
 
 
Andrè Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0026
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.01.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00