2013/0026
Wahl einer Patientenfürsprecherin für die Klinikum Darmstadt GmbH
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2013/0026
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 24.01.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Dezernat IV Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0026 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 411010 Kostenstelle: 982-020-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 4110-21 Sachkonto: 6131000 Betreff: Wahl einer Patientenfürsprecherin für die Klinikum Darmstadt GmbH Vorlage vom: 22.01.2013 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Vorschlag der Geschäftsführung der Klinikum Darmstadt GmbH zur Wahl eines/einer Patientenfürsprecher/in zur Kenntnis. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 22. Januar 2013 Gemäß § 7 des Hessischen Krankenhausgesetzes wählt die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen bzw. Patientenfürsprecher. Für die aktuelle Legislaturperiode ist dies mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2011 (MV 2011/0159) geschehen. Mit Schreiben vom 07. Dezember 2012 teilt die Geschäftsführung der Klinikum Darmstadt GmbH mit, dass Frau Schneider aus persönlichen Gründen das Ehrenamt niederlegt. Die Geschäftsführung des Klinikums schlägt vor, zwei weitere Personen, Frau Angelika Hewel und Frau Petra Diefenbach, als Patientenfürsprecherinnen, mit Anritt des Ehrenamtes zum 01. April 2013, zu wählen. Der Bedeutung dieses Ehrenamtes für das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten wird damit in besonderem Maße Rechnung getragen. Durch die Wahl einer zusätzlichen Patientenfürsprecherin entstehen zusätzliche Aufwandsentschädigungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, deren Erstattung die Klinikum Darmstadt GmbH zugesagt hat. Darmstadt, den 22.01.2013 Andrè Schellenberg Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0026
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.01.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00