1473/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO - Verunreinigungen durch Taubenkot in Bahnunterführungen, Az. 92/24; Az. 111/24; Az. 120/24, Az. 153/24
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Anlage 3a weiteres Schreiben Petent
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Von: Gesendet: Sonntag, 18. Mai 2025 12:01 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Re: Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.05.2025 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E -Mail und die Berücksichtigung meiner Anregung im kommenden Ausschuss. I. Leider ist es mir urlaubsbedingt nicht möglich, am 26. Mai 2025 um 17:00 Uhr im Ratssaal persönlich zur Problematik der Verunreinigung durch Taubenkot – insbesondere an der Unterführung der Luxemburger Straße beim Bahnhof Köln-Süd – Stellung zu nehmen. Ich bin jedoch der Auffassung, dass mein Schreiben inhaltlich für sich spricht. Erst am vergangenen Donnerstag habe ich auf dem Heimweg vom Landgericht Köln erneut die massive Verunreinigung des Gehwegs feststellen müssen. Dabei beobachtete ich einen Mitarbeiter einer Reinigungsfirma, der unter Einsatz eines Hochdruckreinigers versuchte, die Fläche zu säubern – dies unter Blockade einer Fahrspur durch das Reinigungsfahrzeug. Eine dauerha fte Lösung ist das nicht. II. Ich möchte Sie daher bitten, den Ausschussmitgliedern mitzuteilen, dass die derzeitige Situation aus meiner Sicht mit einem zumutbaren Stadtbild nicht mehr vereinbar ist. Die Belastung mit Taubenkot ist dort derart stark, dass sie nicht mehr als allgemeines Lebensrisiko hinnehmbar erscheint. Die regelmäßige Reinigung verursacht erhebliche Kosten, bringt jedoch keinen nachhaltigen Effekt. Effektive bauliche Maßnahmen zur Taubenvergrämung – etwa punktuell an den Gehwegen – könnten mit vergleichsweise geringem Aufwand für dauerhafte Abhilfe sorgen. III. Ich nehme die Bedenken zur Kenntnis, die in der Beschlussvorlage geäußert werden, möchte aber zu einigen Punkten ergänzende Anmerkungen machen: Die rechtlichen Anforderungen des Tierschutzes sind zweifellos zu beachten. Dennoch gibt es bewährte, tierschutzkonforme Alternativen zu Netzen, etwa Spikes, Spanndrähte, UV -Licht-Barrieren oder spezielle Gel -Systeme, wie sie in anderen Städten (beispielsweise in Amsterdam) mit Erfolg eingese tzt werden. Diese Maßnahmen greifen weder in die Substanz noch in den Lebensraum der Tiere ein, sondern wirken lediglich vergrämend. Der Denkmalschutz steht einer sauberen und gesundheitsverträglichen Stadtgestaltung nicht grundsätzlich entgegen. Viele Ver grämungsmaßnahmen sind reversibel und optisch unauffällig und könnten in Abstimmung mit der Denkmalpflege realisiert werden. Dass die Stadt auf Brückenbauwerken der Deutschen Bahn keine eigenständigen Maßnahmen durchführen darf, ist nachvollziehbar. Gleichwohl scheint die Deutsche Bahn zu Gesprächen bereit zu sein. Hier wäre aus meiner Sicht der richtige Weg, eine Kooperationsvereinbarung anzustreben oder durch Verhandlungen mit der DB konkrete Zuständigkeiten zu klären. Das Problem i st nicht neu, und die wiederholten Bürgereingaben sprechen für ein strukturelles Defizit, das aktives Handeln erfordert. Der Hinweis auf fehlende personelle Ressourcen ist nachvollziehbar, aber für Bürgerinnen und Bürger nur schwer hinzunehmen, wenn sich zugleich nichts verändert. Gerade bei wiederkehrenden Beschwerden sollte eine Priorisierung im Sinne der öffentlichen Hygiene und Verkehrssicherheit erfolgen. Eine punktuelle Vergabe an externe Fachfirmen könnte hier schnell und effizient Abhilfe schaffen. Auch der Verweis auf etwaige Kosten ist nur bedingt überzeugend. Die Kosten der regelmäßigen Reinigung, verbunden mit Verkehrsbeeinträchtigungen und Reinigungsaufwand, stehen dauerhaft in keinem Verhältnis zu den einmaligen Investitionen in eine funktionierende Vergrämung. Zudem profitieren sowohl die Stadt Köln als auch die Deutsche Bahn von saubereren Verkehrswegen und Bahnhöfen. Eine angemessene Kostenverteilung wäre aus meiner Sicht gerechtfertigt. IV. Abschließend danke ich allen Beteiligten herzlich f ür die bisherige Prüfung meines Anliegens. Es freut mich, dass dem Ausschuss offenbar auch ein entsprechender Beratungsbedarf signalisiert wurde. Ich bin überzeugt: Eine Veränderung der Situation wäre im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1473/2025 Freigabedatum 13.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - Verunreinigungen durch Taubenkot in Bahnunterführungen, Az. 92/24; Az. 111/24; Az. 120/24, Az. 153/24 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Eingaben. Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Verschmutzung durch Taubenkot in Bahnunterführungen dauerhaft zu reduzieren. Erforderlichenfalls soll dies erfolgen in Abstimmung mit der DB InfraGO AG als Eigentümerin aller Brücken im Stadtge- biet, die DB-Gleise überführen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an den Rat und die Bezirksvertre- tungen sind zu dem Thema Verunreinigung durch Taubenkot vermehrt Bürgereingaben nach § 24 Gemeindeordnung NRW eingegangen. Die Beschwerden betreffen Bahnunterführungen an verschiedenen Standorten in Köln: Die Bergisch Gladbacher Straße / Ecke Carlswerk in Köln-Mülheim, die Luxemburger Straße / Köln Südbahnhof in der Innenstadt, die Venloer Straße/Bf Köln-West und die Vogelsanger- straße / Oskar-Jäger-Straße in Ehrenfeld. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, das Umwelt- und Verbraucherschutzamt so- wie das Amt für Straßen und Radwegebau haben zu der Thematik Stellung genommen. Zusammengefasst sind bei dem Ziel einer dauerhaften Reduzierung der Verunreinigung durch Taubenkot in Bahnunterführungen folgende Schwierigkeiten und Themen zu berücksichtigen: - Bauliche Maßnahmen sind aufgrund der bestehenden Tierschutzgesetze sehr schwierig umzusetzen, da sichergestellt werden muss, dass die Tiere durch die gewählte Maßnahme nicht zu Schaden kommen. Netze sind daher sehr problematisch. Die beste Lösung sind Einhausungen aus Stahl, z.B. durch engmaschige Gitter oder Bleche. Aber auch diese sind in der Umsetzung schwierig, da die Bauwerke oft sehr verwinkelt sind. - Teilweise besteht auch Denkmalschutz, der zusätzlich berücksichtigt werden muss. - Das Hauptproblem bei den DB-Brücken ist jedoch, dass die Bauwerke im Eigentum der DB AG stehen und die Stadt Köln dort keine Arbeiten durchführen kann. Selbst wenn die DB AG einer Durchführung durch die Stadt zustimmen würde, stellt sich immer die Frage der Finanzierung. Personalkapazitäten sind für Abstimmungen der Finanzierungen und der Prüfung der rechtlichen Genehmigungen ebenfalls nicht vorgesehen und bei der derzeiti- gen Fachkräftesituation noch schwieriger umzusetzen. - Zudem gibt der allgemeine Zustand der Ingenieurbauwerke eine vorgegebene Vorgehens- weise vor, die zusätzliche Arbeiten, oder finanzielle Aufwendungen an Bauwerken Dritter aus personeller und finanzieller Sicht nicht zulässt. - Eine Taubenvergrämungsmaßnahme kann nur von der Eigentümerin errichtet werden. Da- bei hat die Vergrämung tierschutzgerecht zu sein. Für die Sauberkeit von Anlagen sind die Betreiber verantwortlich, die Stadt Köln ist für die Straßenreinigung zuständig. - Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt wird die Eingaben zum Anlass nehmen, dieses Thema bei der Koordinationsstelle der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln vorzustel- 3 len. Die Stadt Köln erarbeitet den Masterplan Sauberkeit, der auch diesen Aspekt berück- sichtigen kann. - Die DB Infra GO AG hat in einem Austausch mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt signalisiert, gemeinsam mit der Stadt Köln geeignete Maßnahmen abstimmen zu wollen, die zur Verbesserung der Situation führen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Kosten für diese Maßnahmen durch die Stadt Köln selbst zu tragen sind. Auf ein Urteil des BVerwG vom 04.10.1985, einen Beschluss des OVG NRW vom 06.09.2004-Az.: 13A 3802/02 und ein Urteil des VG Düsseldorf hat sie in diesem Zusammenhang hingewiesen. Anlagen Anlage 1_Eingabe Az. 92/24 Anlage 2_Eingabe Az. 111/24 Anlage 3_Eingaben Az. 120/24 Anlage 4_Eingabe Az. 153/24
Anlage 1_Eingabe Az. 92-24
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 17. Juli 2024 18:10 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 17.07.2024 18:10:06 an Sie geschickt Anliegen: Guten Tag, ich wohne in Köln Mülheim. In der Bergisch Gladbacher Straße Ecke Carlswerkstraße in der Bahnunterführung nisten unzählige Tauben, die dort auch gefüttert werden. Ich nehme an, um sie von anderen Stellen fern zu halten. Der gesamte Boden ist mit Taubenexkrementen verunreinigt, es tropft an allen Stellen herunter. Immer wieder liegen tote Vögel auf dem Gehweg. Der Weg ist doch recht stark von Fußgängern und Fahrradfahrern frequentiert. Es ist eine Zumutung dort lang zu laufen/fahren und es gibt keine zumutbare Umgehung. Ich weiß, dass dieses Thema immer wieder Diskussionen auslöst. Dennoch wünsche ich mir eine Lösung für dieses Problem. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2_Eingabe Az. 111-24
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Sonntag, 8. September 2024 14:18 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 08.09.2024 14:17:46 an Sie geschickt Anliegen: Guten Tag, die Eisenbahnunterführung der Venloer Straße direkt am Bf Köln-West ist von Taubenkot extrem(!) verunreinigt. Fussgänger und Radfahrer leiden besonders unter dem abstoßendem Anblick und laufen zudem permanent Gefahr, etwas "von oben" abzubekommen. Auch die Kölner Straßenreinigung scheint mehrfach pro Woche damit beschäftigt zu sein, den Taubenkot mit Wasserstrahlern zu entfernen. Dabei würde eine ganz einfach und kostengünstige Lösung Abhilfe schaffen: Die komplette Verkleidung (Unterspannung) der Eisenbahnbrücke mit einem Taubenschutznetz!
Anlage 3_Eingaben Az. 120-24
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 19. September 2024 19:35 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 19.09.2024 19:34:42 an Sie geschickt Anliegen: Betreff: Anregung zur Verbesserung der Sauberkeit und Hygiene unter der Unterführung der Luxemburger Straße am Köln Südbahnhof Sehr geehrte Damen und Herren, seit September 2023 bin ich glücklicher Bewohner dieser wunderschönen Stadt und beruflich regelmäßig am und um den Köln Südbahnhof unterwegs. Täglich führt mich mein Weg von meiner Wohnung in der Innenstadt, in unmittelbarer Nähe des Barbarossaplatzes, über die Unterführung der Luxemburger Straße, um die Bahngleise zu erreichen. Leider ist dieser Abschnitt des Fußgängerwegs unter der Unterführung ein wiederkehrendes Ärgernis. Besonders unangenehm und unhygienisch ist der starke Taubenkot, der sich über den gesamten Gehweg verteilt. Noch problematischer ist jedoch die ständige Sorge, dass man beim Durchlaufen der Unterführung von den Tauben "getroffen" wird. Es ist fast ein täglicher "Spießrutenlauf", da man nie weiß, ob man von den Tauben mit Exkrementen bedacht wird – was nicht nur unschön, sondern auch hygienisch problematisch ist. Ich habe bereits mehrfach beobachtet, dass Mitarbeiter der Stadt Köln mit Hochdruckreinigern den Gehweg säubern. Dies ist natürlich eine Maßnahme, die ich sehr begrüße. Allerdings erscheint mir dies nur eine kurzfristige und teilweise Lösung des Problems zu sein. Es wäre meiner Meinung nach sinnvoller und nachhaltiger, wenn in diesem Bereich Vorrichtungen installiert würden, die verhindern, dass sich Tauben auf den Stahlträgern der Unterführung niederlassen. Solche Maßnahmen könnten verhindern, dass die Gehwege dauerhaft verschmutzt werden, und gleichzeitig eine wirtschaftlichere Lösung darstellen. Ich bitte Sie daher höflich, zu prüfen, ob eine entsprechende bauliche Vorrichtung, beispielsweise Taubenabwehrsysteme, an den Stahlträgern der Unterführung installiert werden kann, um das Problem langfristig zu beheben. Über eine Rückmeldung und eine dauerhafte Lösung dieses Problems würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Von: Gesendet: Montag, 28. April 2025 10:01 An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Betreff: Dringender Handlungsbedarf – Hygienische Missstände und Gefährdung an Bahnüberführung Südbahnhof / Luxemburger Straße Köln – Bitte Weiterleitung an Bezirksvertretung Innenstadt Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auf einen schwerwiegenden hygienischen Missstand an der Bahnüberführung Südbahnhof (Luxemburger Straße, 50674 Köln) aufmerksam machen und bitte gleichzeitig um Weiterleitung an die Bezirksvertretung Innenstadt. Seit Jahren ist die Brücke stark von Tauben befallen. Der Gehweg ist permanent mit Taubenkot verschmutzt, bereits wenige Stunden nach Reinigungen wieder unzumutbar. Der Gestank ist unerträglich, es bestehen erhebliche hygienische Risiken. Auch wurden bereits mehrfach Kleidungsstücke von mir verschmutzt. Viele Fußgänger weichen angeekelt auf die Straße aus, was zusätzliche Sicherheitsgefahren verursacht. Anbei finden Sie aktuelle Fotos zur Dokumentation. Ich bitte um dringende Maßnahmen zur umfassenden Reinigung sowie um nachhaltige Lösungen zur Eindämmung dieser Situation. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Weiterleitung. Mit freundlichen Grüßen Von: Gesendet: Montag, 28. April 2025 10:32 An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Betreff: Dringender Handlungsbedarf – Hygienische Missstände und Gefährdung an Bahnüberführung Südbahnhof / Luxemburger Straße Köln – Bitte Weiterleitung an Bezirksvertretung Innenstadt Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner der Luxemburger Straße (nahe der Bahnüberführung Südbahnhof) möchte ich Sie auf schwerwiegende hygienische und sicherheitsgefährdende Zustände aufmerksam machen und bitte um Weiterleitung an die Bezirksvertretung Innenstadt. Seit Jahren ist die Brücke massiv von Tauben befallen. Der Gehweg ist ständig mit Taubenkot verschmutzt, der Gestank ist dauerhaft kaum zu ertragen. Trotz gelegentlicher Reinigung ist die Oberfläche bereits wenige Stunden später wieder vollkommen verdreckt. Ich selbst muss diesen Bereich täglich passieren und bin sehr besorgt über die hygienischen Risiken sowie die zunehmende Gefährdung durch auf die Straße ausweichende Passanten. Anbei finden Sie aktuelle Fotos zur Veranschaulichung. Ich bitte dringend um kurzfristige umfassende Reinigungsmaßnahmen und um eine nachhaltige Lösung, um diesen Bereich wieder sicher und zumutbar zu gestalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 4_Eingabe Az. 153-24
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 2. November 2024 21:20 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 02.11.2024 21:20:23 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, […] Ein zweites Anliegen habe ich auch noch: Die Unterführung, die an der Ecke Vogelsanger Straße und Oskar-Jäger-Straße. Über der Unterführung ist die Bahnlinie. Die Situation diese Unterführung betreffend ist der Stadt Köln sicherlich bekannt: eine große Menge Taubenkot. Als Fußgänger ist es nicht möglich, und das auf beiden Seiten, diese Unterführung zu durchqueren, ohne danach die Schuhe völlig mit Kot beschmiert zu haben. Die AWB ist ab und an vor Ort, reinigt dort auch, Stunden später sieht es jedoch aus wie vorher. Mir erschließt sich nicht, warum es für die Tauben überhaupt eine Möglichkeit gibt, unter der Brücke zu hausen. Es dürfte ein leichtes sein, mit Zinnen oder anderen Vorrichtungen dafür zu sorgen, dass sich keine Vögel mehr auf den Balken innerhalb dieser Unterführung niederlassen können. Stattdessen wird regelmäßig die AWB bemüht, die der Sauerei aber auch nicht mehr Herr wird. Das Bild einer lebenswerten Stadt stellt man sich doch ein wenig anders vor. Ich würde gerne wissen, warum hier bisher noch nichts unternommen wurde und ob man gedenkt, diese Situation in Zukunft zu Gunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger, die hier im Neubaugebiet aber auch in den Bestandswohnungen und -Häusern leben, zu ändern. Ich würde mich sehr über Rückmeldung freuen und freue mich auf eine Antwort. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Luxemburger Straße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Venloer Straße
- Oskar-Jäger-Straße
- Vogelsanger Straße
- Carlswerkstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1473/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.05.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 16:13