3475/2017
Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Pulheim und Köln am Schulzentrum Brauweiler
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 gemeinsam mit II/II/2 Vorlagen-Nummer 20.11.2017 3475/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Pulheim und Köln am Schulzentrum Brauweiler Seit langer Zeit führen die beiden Bildungsbeigeordneten der Städte Pulheim und Köln intensive Ge- spräche, um die Zusammenarbeit im Schulbereich im beiderseitigen Interesse zu verstetigen und zu stärken. Am 15.02.2017 hat ein Workshop zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit bei den weiterführenden Schulen“ stattgefunden, den die vom BMBF geförderte Innovationsgruppe Urban- Rural SOLUTIONS, angesiedelt bei der Stadtkämmerin in Köln in Kooperation mit der Bildungsbeige- ordneten der Stadt Köln und dem Bürgermeister aus Brühl organisiert hat. Zu diesem Workshop wa- ren kommunale Vertreter der Stadt Köln sowie der direkten Nachbarkommunen eingeladen. Gemein- sam wurde über Herausforderungen und mögliche Kooperationsideen diskutiert. Vor dem Hintergrund dieser Gespräche hat der Ausschuss Bildung, Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 07.03.2017 mehrheitlich beschlossen, dass „die Verwaltung be- auftragt wird, die Möglichkeiten einer Kooperation mit der Stadt Köln am Schulzentrum Brauweiler auszuloten, vor dem Hintergrund einer möglichen baulichen Ertüchtigung in Verbindung mit der Be- schulung von Kölner Schülerinnen und Schülern.“ Die Stadt Pulheim führt im Schulzentrum Brauweiler das Abtei-Gymnasium mit 4 Zügen in der Se- kundarstufe I und die Gesamtschule Pulheim, die derzeit ebenfalls 4 Züge in der Sekundarstufe I führt. Die Schülerschaft setzt sich nach Auswertung der Pulheimer Schulverwaltung zu je rd. 40 % aus Pulheimer und Kölner Schüler*innen und zu je rd. 10 % Frechener und Bergheimer Schüler*innen zusammen. Die Bildungsverwaltungen der Städte Pulheim und Köln haben daraufhin am 27.04.2017 über diese Frage beraten und festgestellt, dass eine weiter verstärkte Interkommunale Zusammenarbeit für bei- de Kommunen positive Effekte haben kann. Für die Stadt Köln lassen sich die Schulplätze am Schulzentrum Brauweiler dauerhaft sichern, die „traditionell“ von Kölner Schüler*innen in Anspruch genommen werden. Für die Stadt Pulheim ergibt sich die Möglichkeit, die vorhandenen Schulen in der derzeitigen (Gymnasium) bzw. vorgesehenen Größe (Gesamtschule) langfristig zu sichern, auch wenn die Zahl der „eigenen“ Schüler dies rechne- risch nicht hergibt. Durch die Sicherung der Schulgröße kann die Qualität und die Attraktivität des Pulheimer Schulangebotes erhalten werden. Nachdem die Dezernenten der beiden Kommunen im April die Interkommunale Zusammenarbeit als positiven Beitrag zu Verbesserung bzw. zum Erhalt der Schulangebote beider Kommunen befürworte- ten, hat die Stadt Pulheim im Sommer 2017 ein Grundsatzpapier über mögliche Rahmenbedingungen erarbeitet. Die Rahmenbedingungen basieren neben den eigenen Erhebungen auf dem Leitfaden des 2 NRW-Schulministeriums für Träger öffentlicher Schulen „INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT ER- FOLGREICH GESTALTEN“. Am 06.11.2017 haben die Beigeordneten der Städte Pulheim und Köln vereinbart, dass die Verhand- lungen über die intensivierte Interkommunale Zusammenarbeit in die operative Phase eintreten. Ziel ist es, ein Schulplatzangebot für Kölner Schüler*innen in mindestens der aktuellen Größenord- nung zu sichern und gleichzeitig den bedarfsgerechten Ausbau des Schulzentrums Brauweiler mit finanzieller Unterstützung der Stadt Köln voranzutreiben. Hierzu ist es erforderlich unter Einbeziehung von Bezirksregierung und Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) zweifelsfreie und rechtssi- chere Wege zu erarbeiten, um die Schulplätze für Kölner Kinder zu sichern und somit den erforderli- chen finanziellen Einsatz der Stadt Köln abzusichern. Die finanziellen und vor allen Dingen schulrechtlichen Rahmenbedingungen werden daher in den kommenden Monaten präzisiert, mit dem Ziel, eine Interkommunale Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an den entstehenden Kosten für die Erweiterung und den zukünftigen Be- trieb des Schulzentrums Brauweiler zu definieren und im Gegenzug die jährlichen „Belegungsrechte“ für 4 Eingangsklassen an den Schulen des Schulzentrums zu sichern. Die Vereinbarung soll langfris- tig (30 Jahre) ausgerichtet werden, um die „Belegplätze“ in der Kölner Schulentwicklungsplanung berücksichtigen zu können. Damit entfällt nach derzeitiger Einschätzung und Kenntnisstand die Su- che nach zumindest einem weiteren Schulstandort im Kölner Westen. Aufgrund des Modellcharakters einer solchen interkommunalen Zusammenarbeit ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der ange- strebten Kooperationslösung von besonderer Bedeutung. Außerdem bietet die Innovationsgruppe UrbanRural SOLUTIONS an, weitere Gespräche von wissenschaftlicher Seite aus zu begleiten. Davon unberührt bleiben die in Köln vorgesehenen, dringend erforderlichen Maßnahmen zur Realisie- rung der Gesamtschule Wasseramselweg zu 2018/19 (als Schulplatzangebot für den Stadtbezirk Lin- denthal), zur Realisierung des Gymnasiums Zusestraße zu 2018/19 (zunächst am Interimsstandort Neue Sandkaul in Widdersdorf) und zur Realisierung eines weiteren Gymnasiums, das dauerhaft am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf verbleiben wird). gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3475/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.11.2017
- Erstellt
- 13.11.2017 09:02