A-N/0028/2015
Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus
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A-N-0028-2015-Kosten Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus
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A-N-0028/2015 Antrag: Stadtteilentwicklungskonzept Die BV möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird um eine Bewertung des im Jah r 2013 erstellen Stadtteilentwicklungskonzeptes für Kinderhaus gebeten. 2. Die Verwaltung wird insbesondere gebeten, die ta tsächlichen Kosten für die Erstellung des Stadtteilentwicklungskonzept offenzu legen, über die Verwendung der Mittel zu berichten und die ordnungsgemäße Verwendung nachzuweisen. 3. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, ob sich dieses Konzept der Bürgerbeteiligung als tragfähiges Modell für die Zukunft erweist. 4. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, wi e die Umsetzung der Ergebnisse des Stadtteilentwicklungskonzeptes erfolgen soll. Begründung Bürgerbeteiligungen in unterschiedlichen Formen und die Entwicklung neuer Konzepte zur verstärkten Einbindung der Bürger in d ie politische Entscheidungs- findung sind zu begrüßen. Um in Zukunft wirkungsvolle Formen zu entwickeln, i st es notwendig, den Erfolg bisheriger Maßnahmen zu überprüfen und Rechenschaft über das Verhältnis von Aufwand und Kosten zu den Ergebnissen abzulegen. Für das Stadtteilentwicklungskonzept (vgl. V/0017/2 012, verhandelt in der BV am 13.3.2012) wurde eine Summe von 100.000 € aus st ädtischen Mitteln und Bundesmitteln veranschlagt. Angesichts der Haushaltssituation der Stadt Münster ist die Frage um so dringlicher, ob dieser große fi nanzielle Aufwand durch das Beteiligungsverfahren und das Ergebnis gerechtferti gt sind. Insbesondere erscheint es fraglich, ob die tatsächlich durchgefü hrten wenigen Veranstaltungen und Diskussionsforen, die im Ergebnisbericht dokume ntiert sind, die Kosten von 100.000 € verursacht haben können. Insbesondere wurde die in den politischen Gremien b eschlossenen sieben Modulen nicht realisiert (vgl. V/0017/2012, Anlage 1). Insofern ist die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder durch die beau ftragten Unternehmen zu überprüfen. Das Projekt wurde als Pilotprojekt für weitere Proj ekte dieser Art entworfen. Ausdrücklich sollten bei dem in Kinderhaus durchgef ührten Stadtteil- entwicklungskonzept neue innovative Formen der Bürg erbeteiligung erprobt werden. Viele Beobachtern und Teilnehmern monierten jedoch schon während der Durchführungsphase, dass innovative Beteiligung sformen nicht durchgeführt wurden. Vielmehr verharrten die einzelnen Workshops am ehesten in einer Form, die man als schlichte Ideensammlung bezeichnen könn ten. Insbesondere bei Jugendlichen stieß dieses Vorgehen auf wenig Resona nz, sodass auf die Beteiligung von Jugendlichen weitgehend verzichtet werden musste. Sicherlich lassen sich aber aus dem Stadtteilentwic klungskonzept Schlussfolgerungen ziehen, wie eine moderne und ern st gemeinte Bürger- beteiligung auf Ebene der Stadtbezirke und Stadtteile durchgeführt werden kann. Insbesondere wird die Verwaltung um Stellungnahme g ebeten, ob und wie es zukünftig sinnvollere und preiswertere Formen der Bürgerbeteiligung im Stadtteil geben kann. Rosenau Guddorf Schonhoff
A-N-0028-2016-Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus
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Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Nord 61.22.0003 Frauke Popken 18.01.2016 6182 Bezirksvertretung Münster-Nord | über 33.25 \Eing. 21, JAN. 2PI6 über III, Herrn Stadtdirektor Schultheiß | Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion (Ifd. Nr. A-N/0028/2015) Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Verfahren zur Erstellung des Stadtteilentwick- Iungskonzeptes Kinderhaus noch nicht abgeschlossen ist. Am 06.01.2016 hat der Interfraktionelle Arbeitskreis (IFAK) die umfangreichen Maßnahmen- tabellen zu den Einzelthemen, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung diskutiert wurden, durch eine Prioritätenliste ergänzt. Die Ergebnisse werden in den jeweiligen Fraktionen in der Be- zirksvertretung-Nord abgestimmt. Für die Maßnahmen, die mit einer Priorisierung versehen werden, werden dann zu gegebenem Zeitpunkt Anträge zur Prüfung bzw. Umsetzung von der Politik an die Verwaltung gestellt werden. Zudem hat die Verwaltung den Teilnehmern des IFAK am 06.01. eine Übersicht der bereits durchgeführten Verfahrensschritte als auch einen Ausblick ‘auf die'noch folgenden Schritte im Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Kinderhaus übergeben. Eine umfassende Evaluation des Stadtteilentwicklungskonzeptes Kinderhaus, wie von der Bezirksvertretung Münster-Nord entsprechend des o.g. Antrages beschlossen, kann von der Verwaltung zur Zeit noch nicht vorgelegt werden. Die Evaluation ist ein eingeführtes Verfah- ren in der Stadtentwicklung, das insbesondere als Instrument für die Fortschreibung eines Planverfahrens bzw. eines Entwicklungskonzeptes sinnvoll ist. Dazu muss ein angemesse- ner Umsetzungszeitraum der beschlossenen Maßnahmen vorliegen, der eine Zeitspanne von ca. 3 bis 5 Jahren umfassen sollte. Eine Bewertung des Verfahrens zur Erstellung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Kinder- haus und seiner Ergebnisse ist daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. A Christian Schowe Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0028/2015
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 09.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37