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A-N/0028/2015

Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus

Antrag an die BV Nord 09.11.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.11.2015, TOP 6.2

A-N-0028-2015-Kosten Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus

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A-N-0028-2016-Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus

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A-N-0028-2015-Kosten Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus

3078 Zeichen

A-N-0028/2015 
 
Antrag:  Stadtteilentwicklungskonzept 
 
 
Die BV möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird um eine Bewertung des im Jah r 2013 erstellen 
Stadtteilentwicklungskonzeptes für Kinderhaus gebeten. 
 
2. Die Verwaltung wird insbesondere gebeten, die ta tsächlichen Kosten für die 
Erstellung des Stadtteilentwicklungskonzept offenzu legen, über die Verwendung 
der Mittel zu berichten und die ordnungsgemäße Verwendung nachzuweisen. 
 
3. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, ob  sich dieses Konzept der 
Bürgerbeteiligung als tragfähiges Modell für die Zukunft erweist. 
 
4. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten, wi e die Umsetzung der 
Ergebnisse des Stadtteilentwicklungskonzeptes erfolgen soll. 
 
 
Begründung  
 
Bürgerbeteiligungen in unterschiedlichen Formen und  die Entwicklung neuer 
Konzepte zur verstärkten Einbindung der Bürger in d ie politische Entscheidungs-
findung sind zu begrüßen. 
 
Um in Zukunft wirkungsvolle Formen zu entwickeln, i st es notwendig, den Erfolg 
bisheriger Maßnahmen zu überprüfen und Rechenschaft  über das Verhältnis von 
Aufwand und Kosten zu den Ergebnissen abzulegen. 
 
Für das Stadtteilentwicklungskonzept (vgl. V/0017/2 012, verhandelt in der BV 
am 13.3.2012) wurde eine Summe von 100.000 € aus st ädtischen Mitteln und 
Bundesmitteln veranschlagt. Angesichts der Haushaltssituation der Stadt Münster 
ist die Frage um so dringlicher, ob dieser große fi nanzielle Aufwand durch das 
Beteiligungsverfahren und das Ergebnis gerechtferti gt sind. Insbesondere 
erscheint es fraglich, ob die tatsächlich durchgefü hrten wenigen Veranstaltungen 
und Diskussionsforen, die im Ergebnisbericht dokume ntiert sind, die Kosten von 
100.000 € verursacht haben können.  
 
Insbesondere wurde die in den politischen Gremien b eschlossenen sieben 
Modulen nicht realisiert (vgl. V/0017/2012, Anlage 1). Insofern ist die 
ordnungsgemäße Verwendung der Gelder durch die beau ftragten Unternehmen 
zu überprüfen. 
 
Das Projekt wurde als Pilotprojekt für weitere Proj ekte dieser Art entworfen. 
Ausdrücklich sollten bei dem in Kinderhaus durchgef ührten Stadtteil-

entwicklungskonzept neue innovative Formen der Bürg erbeteiligung erprobt 
werden. Viele Beobachtern und Teilnehmern monierten  jedoch schon während 
der Durchführungsphase, dass innovative Beteiligung sformen nicht durchgeführt 
wurden. Vielmehr verharrten die einzelnen Workshops am ehesten in einer Form, 
die man als schlichte Ideensammlung bezeichnen könn ten. Insbesondere bei 
Jugendlichen stieß dieses Vorgehen auf wenig Resona nz, sodass auf die 
Beteiligung von Jugendlichen weitgehend verzichtet werden musste. 
 
Sicherlich lassen sich aber aus dem Stadtteilentwic klungskonzept 
Schlussfolgerungen ziehen, wie eine moderne und ern st gemeinte Bürger-
beteiligung auf Ebene der Stadtbezirke und Stadtteile durchgeführt werden kann. 
Insbesondere wird die Verwaltung um Stellungnahme g ebeten, ob und wie es 
zukünftig sinnvollere und preiswertere Formen der Bürgerbeteiligung im Stadtteil 
geben kann. 
 
 
Rosenau 
Guddorf 
Schonhoff

A-N-0028-2016-Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus

1995 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Nord

61.22.0003
Frauke Popken

18.01.2016
6182

Bezirksvertretung Münster-Nord |
über 33.25 \Eing. 21, JAN. 2PI6
über III, Herrn Stadtdirektor Schultheiß |

Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus
Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion (Ifd. Nr. A-N/0028/2015)

Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Verfahren zur Erstellung des Stadtteilentwick-
Iungskonzeptes Kinderhaus noch nicht abgeschlossen ist.

Am 06.01.2016 hat der Interfraktionelle Arbeitskreis (IFAK) die umfangreichen Maßnahmen-
tabellen zu den Einzelthemen, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung diskutiert wurden, durch
eine Prioritätenliste ergänzt. Die Ergebnisse werden in den jeweiligen Fraktionen in der Be-
zirksvertretung-Nord abgestimmt. Für die Maßnahmen, die mit einer Priorisierung versehen
werden, werden dann zu gegebenem Zeitpunkt Anträge zur Prüfung bzw. Umsetzung von
der Politik an die Verwaltung gestellt werden.

Zudem hat die Verwaltung den Teilnehmern des IFAK am 06.01. eine Übersicht der bereits
durchgeführten Verfahrensschritte als auch einen Ausblick ‘auf die'noch folgenden Schritte
im Rahmen der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Kinderhaus übergeben.

Eine umfassende Evaluation des Stadtteilentwicklungskonzeptes Kinderhaus, wie von der
Bezirksvertretung Münster-Nord entsprechend des o.g. Antrages beschlossen, kann von der
Verwaltung zur Zeit noch nicht vorgelegt werden. Die Evaluation ist ein eingeführtes Verfah-
ren in der Stadtentwicklung, das insbesondere als Instrument für die Fortschreibung eines
Planverfahrens bzw. eines Entwicklungskonzeptes sinnvoll ist. Dazu muss ein angemesse-
ner Umsetzungszeitraum der beschlossenen Maßnahmen vorliegen, der eine Zeitspanne
von ca. 3 bis 5 Jahren umfassen sollte.

Eine Bewertung des Verfahrens zur Erstellung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Kinder-
haus und seiner Ergebnisse ist daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

A

Christian Schowe
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0028/2015
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
09.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37