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V/0053/2026

Evaluation Solaranlagen in Erhaltungssatzungsgebieten

Vorlagen 14.01.2026

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Nächste Beratung: Beirat für Stadtgestaltung, Sitzung am 23.04.2026, TOP 4.1

Anlage A

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Anlage A

2021 Zeichen

Anlage A zur V/0053/2026 
Kurzüberblick 
Der Bericht dient dazu, wiederzugeben, wie sich die Zulassungsverfahren von Solaranlagen und 
deren faktische Umsetzung in den Geltungsbereichen von eigenständigen städtebaulichen Sat-
zungsgebieten seit dem 10.11.2021 entwickelt haben. Dadurch soll einmal jährlich erkennbar 
werden, inwieweit die Zielsetzung einer Vereinbarkeit von hohem gestalterischem Anspruch und 
der erforderlichen Gewinnung von Energie aus regenerativen Quellen in Einklang gebracht wer-
den konnte.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
      Die Evaluation zeigt auf, wie das Ziel, das unverwechselbare Stadtbild zu bewahren (mit Ein-
fluss auf die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung) 
mit dem Ziel der regenerativen Energiegewinnung in den letzten 12 Monaten und auch in dem 
Gesamtzeitraum von 49 Monaten umgesetzt werden konnte.   
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1002 Denkmalschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Mit den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 10.11.2021 über die Vorlage V/0541/2021/1 
und vom 15.02.2023 zur Vorlage V/0802/20222 erfolgte die Beauftragung der seitdem angewand-
ten Zulassungsverfahren.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Bericht beinhaltet erneut Erfahrungswerte wie durch die Zulassungsverfahren für Solaranla-
gen auf Gebäuden die Ziele des Klimaschutzes mit dem Ziel einer qualitätvollen Gestaltung des 
Stadtbildes weiterhin in Einklang gebracht werden können.

Berichtsvorlage

9904 Zeichen

V/0053/2026 
V/0053/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in Gebieten mit einer städtebaulichen 
Erhaltungssatzung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   11.03.2026 Beirat für Stadtgestaltung Bericht 
   12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
   25.03.2026 Hauptausschuss Bericht 
 
 
 
Bericht über die weitere Zunahme von genehmigten und realisierten Solaranlagen in den elf 
durch städtebauliche Erhaltungssatzungen besonders geschützten Stadtbereichen: 
 
 
1. Nach dem 10.11.2021 (Beschluss der Vorlage V/0541/2021/1) und dem 30.11.2025 wurden 
Solaranlagen mit insgesamt 3428 PV-Modulen (Stand zum 30.11.2024: 2617) im Bereich der 
Altstadtsatzung und weiterer Satzungsgebiete mitsamt der in diesem Zusammenhang erfor-
derlichen Abweichungen genehmigt oder deren Zulassung in Aussicht gestellt.  
 
 
2. Von den zwischen dem 10.11.2021 und dem 30.11.2025 genehmigten oder in der Zulassung 
in Aussicht gestellten 3428 PV-Modulen wurden inzwischen 2016 (Stand zum 30.11.2024: 
1592) realisiert.  
 
 
3. Unter www.stadt-muenster.de/denkmalpflege/stadtbildpflege/solaranlagen erhalten Interes-
sierte Informationen, Praxistipps und Beispiele, wie sich - auch außerhalb von Gebieten mit 
städtebaulichen Erhaltungssatzungen - Solaranlagen gut gestalten lassen.  
 
 
 
 
 
Stadtplanungsamt  
 
10.02.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Brinkmann  
Telefon: 492-6140 
BrinkmannL@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0053/2026 
Inhalt der Evaluation: 
 
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 10.11.2021 zur Vorlage V/0541/2021/1 wurde die Verwal-
tung beauftragt, unter weiterer Einbeziehung des Beirates für Stadtgestaltung zusätzlich zu den 
schon nach Satzungsinhalten (der 11 eigenständigen Erhaltungssatzungen) zulassungsfähigen So-
larenergieanlagen und Gründächern auch zusätzliche, gut gestaltete Solaranlagen und Gründächer 
im Wege einer Abweichung nach § 69 Bauordnung NRW zuzulassen.  
 
Aus dem Beschluss zur Vorlage V/0802/2022, welche die erstmalige Evaluation der Zulassungsver-
fahren zum Stichtag 30.11.2022 beinhaltete, resultiert die Verpflichtung der Verwaltung, auch weiter-
hin einmal jährlich über die Entwicklung der Zulassungsverfahren im Ausschuss für Stadtplanung und 
Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen sowie den jeweili-
gen Bezirksvertretungen zu berichten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es in den Stadtbezirken 
West, Ost und Hiltrup keine Stadtareale gibt, welche sich im Geltungsbereich einer eigenständigen 
Erhaltungssatzung befinden.  
 
Dem Auftrag aus der Vorlage V/0802/2023 kommt die Verwaltung mit diesem Bericht nach.  
 
Die eigentliche Antragstellung oder die finale Einreichung von Zeichnungen erfolgt weiterhin i.d.R. 
erst nach abgeschlossener vorheriger Vorabstimmung, so dass auch die in 55 Fällen (11 mal in 2025) 
erfolgte Einbeziehung des Gestaltungsbeirates (bei PV–Anlagen, welche vom öffentlich Raum aus 
wahrnehmbar sind) die Möglichkeit beinhaltete, vor finaler Antragstellung schon verlässliche Aussa-
gen zur Zulassungsfähigkeit treffen zu können. Daher sind unter „Zulassungsverfahren“ alle Verfah-
ren erfasst, zu welchen bereits konkrete Pläne oder Planskizzen ausgetauscht wurden.  
 
Die in Klammern angegebenen Werte beinhalten die Zahl der Verfahren bis zum 30.11.2024. 
 
So ergibt sich aus der Differenz die Entwicklung des Zeitraumes zwischen der dritten und dieser vier-
ten Evaluation, ohne dass Anlagen, welche am 30.11.2024 bereits als zulassungsfähig berücksichtigt 
waren aber erst im Jahr 2025 genehmigt oder nochmal umgeplant wurden, in die Evaluation „doppelt“ 
einfließen.  
 
Die Evaluation auf den Gesamtzeitraum seit dem 10.11.2021 zu beziehen, ist auch daher in Bezug 
auf die absolute Anzahl an erteilten Genehmigungen und auch in Bezug auf realisierte Solaranlagen 
weiter mit der größten Aussagekraft verbunden. 
 
 
Stadtbezirk Mitte: 
 
Zulassungsverfahren im Bereich der Altstadtsatzung, Stand 30.11.2025: 
 
42 (33) Zulassungsverfahren 
davon 32 (25) abschließend genehmigt 
davon 1 (0) im Ablehnungsverfahren, da an dieser Stelle nur Solarziegel zulassungsfähig  
davon 2 (2) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) 
davon 7 im Zulassungsverfahren 
 
davon 15 (12) auf öffentlich einsehbaren Flächen 
 
mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 2156 (1665) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht 
gestellten Solarmodulen, von denen 1156 (982) Solarmodule montiert wurden.  
 
 
Zulassungsverfahren im Bereich der Nordviertelsatzung, Stand 30.11.2025: 
 
16 (14) Zulassungsverfahren  
davon 14 (13) abschließend genehmigt

- 3 - 
V/0053/2026 
davon 1 (1) nach Einbeziehung Denkmalfachamt u. oberster Denkmalbehörde in 2023 abge-
lehnt. Aufgrund neuerer Rechtsprechung des OVG NRW wurde Eigentümer auf geänderte Zu-
lassungsfähigkeit hingewiesen.  
 
davon 1 im Zulassungsverfahren  
 
davon 8 (7) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 356 (303) genehmigten Solarmodulen, von denen 258 (235) Mo-
dule montiert wurden. 
 
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dechaneiviertel“, Stand 30.11.25 
 
5 (4) Zulassungsverfahren  
 davon 4 (3) abschließend genehmigt  
davon 1 (1) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) 
 davon 0 (0) abgelehnt 
 
davon 3 (3) auf öffentlich einsehbaren Flächen 
 
mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 97 (57) genehmigten Solarmodulen, von denen 97 (35) Module 
montiert wurden.  
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Grüner Grund“, Stand 30.11.25 
 
10 (7) Zulassungsverfahren 
davon 6 (3) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 2 (2) zurückgenommen aus bautechnischen Gründen 
davon 2 noch im Zulassungsverfahren 
 
davon 4 (2) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 246 (216) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht ge-
stellten Solarmodulen, wurden inzwischen 192 (160) Module montiert. 
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Havixburgweg/ Sacrée-Coeur-Weg“, 
Stand 30.11.2025 
 
9 (8) Zulassungsverfahren  
davon 7 (7) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 2 noch im Zulassungsverfahren 
 
davon 9 (8) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 166 (136) genehmigten Solarmodulen von denen 96 (96) Module 
montiert wurden. 
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Ostviertel“, Stand 30.11.25 
 
2 (1) Zulassungsverfahren  
 davon 2 (1) abschließend genehmigt 
 
davon 0 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen

- 4 - 
V/0053/2026 
mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 61 (42) genehmigten Solarmodulen von denen 61 Module inzwi-
schen montiert wurden. 
 
 
 
 
 
Vom Aa-Seitenweg wahrnehmbare Anlage am Wegesende (linkes Bild)  und nur von der Aegidiistraße 
aus wahrnehmbare Solaranlage am Borromäum, Domplatz. Fotos: Stadt Münster   
 
Stadtbezirk Süd-Ost: 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Wigbold Wolbeck“, Stand 30.11.25 
 
 8 (5) Zulassungsverfahren  
davon 7 (5) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 1 (0) noch im Zulassungsverfahren 
 
davon 7 (4) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 249 (146) genehmigten Solarmodulen von denen von denen 102 
(38) Module montiert wurden. 
 
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Zum Erlenbusch“, Stand 30.11.25 
 
7 (5) Zulassungsverfahren   
 davon 5 (4) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 2 noch im Zulassungsverfahren 
 
davon 4 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 56 (38) genehmigten Solarmodulen von denen 16 (16) Module 
montiert wurden. 
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dorfkern Angelmodde“, Stand 30.11.25 
 
3 (2) Zulassungsverfahren  
 
 davon 3 (2) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
 
davon 2 (2) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 38 (30) genehmigten Solarmodulen von denen von denen 38 (30) 
Module montiert wurden.

- 5 - 
V/0053/2026 
In den Geltungsbereichen der Satzungen „Schnorrenburgviertel“ und „Dachsleite“ erfolgten wei-
terhin keine Antragstellungen, jedoch verschiedentliche Informationen über die bestehenden Möglich-
keiten.  
 
 
 
 
Solaranlagen an der Straße „Zum Erlenbusch“ – auch als Vorbild für die weiteren Häuser in diesem 
Siedlungsbereich, sowie in der Straße „Am Steintor“ Schrägluftbilder  Stadt Münster 
 
Zusammenfassung: 
 
Die Zulassung und die Errichtung von Solaranlagen in den 11 Erhaltungssatzungsgebieten haben 
sich zwischen 01.12.2024 und dem 30.11.2025 weiter zugenommen, wobei die Zulassung von weite-
ren 811 Modulen eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Zeitraum zwischen dem 01.12.2023 und 
dem 30.11.2024 bedeutet. Die zusätzlich errichteten 424 Module stellen hingegen eine Verringerung 
gegenüber dem Vorjahreszeitraum dar. Dieses entspricht den bisherigen Erfahrungswerten, dass 
nicht alle Anlagenplanungen weiterverfolgt werden, sowie viele Anlagen im Kontext von Baumaß-
nahmen oder Dachsanierungen beantragt und realisiert werden. Dadurch erfolgt die faktische Umset-
zung häufig erst im Laufe von ein bis zwei Jahren nach der Zulassung.  
 
Quantitativ kommt dabei weiterhin sowohl in der Zulassung als auch in der Errichtung den Flachdach-
flächen von öffentlichen bzw. kirchlichen Gebäuden die größte Bedeutung zu, während bei den zu 
Wohnzwecken ausgebauten Schrägdächern weiterhin regelmäßig ein Ausgleich zwischen bereits 
bestehenden Dachaufbauten, einer guten Gestaltung und dem Ziel der Gewinnung regenerativer 
Energie gefunden werden muss. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (6)

18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 8.1 Bericht
Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2026 Beirat für Stadtgestaltung
TOP 4.1 Bericht
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Aegidiistraße
  • Havixburgweg
  • Zum Erlenbusch
  • Am Steintor
  • Grüner Grund
  • Aa-Seitenweg
  • Wegesende
  • Domplatz
  • Dachsleite

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Details

Aktenzeichen
V/0053/2026
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2026
Erstellt
14.01.2026 10:12