V/0053/2026
Evaluation Solaranlagen in Erhaltungssatzungsgebieten
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Anlage A
2021 Zeichen
Anlage A zur V/0053/2026
Kurzüberblick
Der Bericht dient dazu, wiederzugeben, wie sich die Zulassungsverfahren von Solaranlagen und
deren faktische Umsetzung in den Geltungsbereichen von eigenständigen städtebaulichen Sat-
zungsgebieten seit dem 10.11.2021 entwickelt haben. Dadurch soll einmal jährlich erkennbar
werden, inwieweit die Zielsetzung einer Vereinbarkeit von hohem gestalterischem Anspruch und
der erforderlichen Gewinnung von Energie aus regenerativen Quellen in Einklang gebracht wer-
den konnte.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Evaluation zeigt auf, wie das Ziel, das unverwechselbare Stadtbild zu bewahren (mit Ein-
fluss auf die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung)
mit dem Ziel der regenerativen Energiegewinnung in den letzten 12 Monaten und auch in dem
Gesamtzeitraum von 49 Monaten umgesetzt werden konnte.
Finanzierung
Produktgruppe: 1002 Denkmalschutz
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Mit den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 10.11.2021 über die Vorlage V/0541/2021/1
und vom 15.02.2023 zur Vorlage V/0802/20222 erfolgte die Beauftragung der seitdem angewand-
ten Zulassungsverfahren.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der Bericht beinhaltet erneut Erfahrungswerte wie durch die Zulassungsverfahren für Solaranla-
gen auf Gebäuden die Ziele des Klimaschutzes mit dem Ziel einer qualitätvollen Gestaltung des
Stadtbildes weiterhin in Einklang gebracht werden können.
Berichtsvorlage
9904 Zeichen
V/0053/2026 V/0053/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in Gebieten mit einer städtebaulichen Erhaltungssatzung Beratungsfolge 18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 10.03.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 11.03.2026 Beirat für Stadtgestaltung Bericht 12.03.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 25.03.2026 Hauptausschuss Bericht Bericht über die weitere Zunahme von genehmigten und realisierten Solaranlagen in den elf durch städtebauliche Erhaltungssatzungen besonders geschützten Stadtbereichen: 1. Nach dem 10.11.2021 (Beschluss der Vorlage V/0541/2021/1) und dem 30.11.2025 wurden Solaranlagen mit insgesamt 3428 PV-Modulen (Stand zum 30.11.2024: 2617) im Bereich der Altstadtsatzung und weiterer Satzungsgebiete mitsamt der in diesem Zusammenhang erfor- derlichen Abweichungen genehmigt oder deren Zulassung in Aussicht gestellt. 2. Von den zwischen dem 10.11.2021 und dem 30.11.2025 genehmigten oder in der Zulassung in Aussicht gestellten 3428 PV-Modulen wurden inzwischen 2016 (Stand zum 30.11.2024: 1592) realisiert. 3. Unter www.stadt-muenster.de/denkmalpflege/stadtbildpflege/solaranlagen erhalten Interes- sierte Informationen, Praxistipps und Beispiele, wie sich - auch außerhalb von Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungssatzungen - Solaranlagen gut gestalten lassen. Stadtplanungsamt 10.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Brinkmann Telefon: 492-6140 BrinkmannL@stadt - muenster.de - 2 - V/0053/2026 Inhalt der Evaluation: Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 10.11.2021 zur Vorlage V/0541/2021/1 wurde die Verwal- tung beauftragt, unter weiterer Einbeziehung des Beirates für Stadtgestaltung zusätzlich zu den schon nach Satzungsinhalten (der 11 eigenständigen Erhaltungssatzungen) zulassungsfähigen So- larenergieanlagen und Gründächern auch zusätzliche, gut gestaltete Solaranlagen und Gründächer im Wege einer Abweichung nach § 69 Bauordnung NRW zuzulassen. Aus dem Beschluss zur Vorlage V/0802/2022, welche die erstmalige Evaluation der Zulassungsver- fahren zum Stichtag 30.11.2022 beinhaltete, resultiert die Verpflichtung der Verwaltung, auch weiter- hin einmal jährlich über die Entwicklung der Zulassungsverfahren im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen sowie den jeweili- gen Bezirksvertretungen zu berichten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es in den Stadtbezirken West, Ost und Hiltrup keine Stadtareale gibt, welche sich im Geltungsbereich einer eigenständigen Erhaltungssatzung befinden. Dem Auftrag aus der Vorlage V/0802/2023 kommt die Verwaltung mit diesem Bericht nach. Die eigentliche Antragstellung oder die finale Einreichung von Zeichnungen erfolgt weiterhin i.d.R. erst nach abgeschlossener vorheriger Vorabstimmung, so dass auch die in 55 Fällen (11 mal in 2025) erfolgte Einbeziehung des Gestaltungsbeirates (bei PV–Anlagen, welche vom öffentlich Raum aus wahrnehmbar sind) die Möglichkeit beinhaltete, vor finaler Antragstellung schon verlässliche Aussa- gen zur Zulassungsfähigkeit treffen zu können. Daher sind unter „Zulassungsverfahren“ alle Verfah- ren erfasst, zu welchen bereits konkrete Pläne oder Planskizzen ausgetauscht wurden. Die in Klammern angegebenen Werte beinhalten die Zahl der Verfahren bis zum 30.11.2024. So ergibt sich aus der Differenz die Entwicklung des Zeitraumes zwischen der dritten und dieser vier- ten Evaluation, ohne dass Anlagen, welche am 30.11.2024 bereits als zulassungsfähig berücksichtigt waren aber erst im Jahr 2025 genehmigt oder nochmal umgeplant wurden, in die Evaluation „doppelt“ einfließen. Die Evaluation auf den Gesamtzeitraum seit dem 10.11.2021 zu beziehen, ist auch daher in Bezug auf die absolute Anzahl an erteilten Genehmigungen und auch in Bezug auf realisierte Solaranlagen weiter mit der größten Aussagekraft verbunden. Stadtbezirk Mitte: Zulassungsverfahren im Bereich der Altstadtsatzung, Stand 30.11.2025: 42 (33) Zulassungsverfahren davon 32 (25) abschließend genehmigt davon 1 (0) im Ablehnungsverfahren, da an dieser Stelle nur Solarziegel zulassungsfähig davon 2 (2) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) davon 7 im Zulassungsverfahren davon 15 (12) auf öffentlich einsehbaren Flächen mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 2156 (1665) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht gestellten Solarmodulen, von denen 1156 (982) Solarmodule montiert wurden. Zulassungsverfahren im Bereich der Nordviertelsatzung, Stand 30.11.2025: 16 (14) Zulassungsverfahren davon 14 (13) abschließend genehmigt - 3 - V/0053/2026 davon 1 (1) nach Einbeziehung Denkmalfachamt u. oberster Denkmalbehörde in 2023 abge- lehnt. Aufgrund neuerer Rechtsprechung des OVG NRW wurde Eigentümer auf geänderte Zu- lassungsfähigkeit hingewiesen. davon 1 im Zulassungsverfahren davon 8 (7) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 356 (303) genehmigten Solarmodulen, von denen 258 (235) Mo- dule montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dechaneiviertel“, Stand 30.11.25 5 (4) Zulassungsverfahren davon 4 (3) abschließend genehmigt davon 1 (1) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) davon 0 (0) abgelehnt davon 3 (3) auf öffentlich einsehbaren Flächen mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 97 (57) genehmigten Solarmodulen, von denen 97 (35) Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Grüner Grund“, Stand 30.11.25 10 (7) Zulassungsverfahren davon 6 (3) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 2 (2) zurückgenommen aus bautechnischen Gründen davon 2 noch im Zulassungsverfahren davon 4 (2) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 246 (216) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht ge- stellten Solarmodulen, wurden inzwischen 192 (160) Module montiert. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Havixburgweg/ Sacrée-Coeur-Weg“, Stand 30.11.2025 9 (8) Zulassungsverfahren davon 7 (7) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 2 noch im Zulassungsverfahren davon 9 (8) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 166 (136) genehmigten Solarmodulen von denen 96 (96) Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Ostviertel“, Stand 30.11.25 2 (1) Zulassungsverfahren davon 2 (1) abschließend genehmigt davon 0 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen - 4 - V/0053/2026 mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 61 (42) genehmigten Solarmodulen von denen 61 Module inzwi- schen montiert wurden. Vom Aa-Seitenweg wahrnehmbare Anlage am Wegesende (linkes Bild) und nur von der Aegidiistraße aus wahrnehmbare Solaranlage am Borromäum, Domplatz. Fotos: Stadt Münster Stadtbezirk Süd-Ost: Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Wigbold Wolbeck“, Stand 30.11.25 8 (5) Zulassungsverfahren davon 7 (5) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 1 (0) noch im Zulassungsverfahren davon 7 (4) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 249 (146) genehmigten Solarmodulen von denen von denen 102 (38) Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Zum Erlenbusch“, Stand 30.11.25 7 (5) Zulassungsverfahren davon 5 (4) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 2 noch im Zulassungsverfahren davon 4 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 56 (38) genehmigten Solarmodulen von denen 16 (16) Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dorfkern Angelmodde“, Stand 30.11.25 3 (2) Zulassungsverfahren davon 3 (2) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 2 (2) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2025 insgesamt 38 (30) genehmigten Solarmodulen von denen von denen 38 (30) Module montiert wurden. - 5 - V/0053/2026 In den Geltungsbereichen der Satzungen „Schnorrenburgviertel“ und „Dachsleite“ erfolgten wei- terhin keine Antragstellungen, jedoch verschiedentliche Informationen über die bestehenden Möglich- keiten. Solaranlagen an der Straße „Zum Erlenbusch“ – auch als Vorbild für die weiteren Häuser in diesem Siedlungsbereich, sowie in der Straße „Am Steintor“ Schrägluftbilder Stadt Münster Zusammenfassung: Die Zulassung und die Errichtung von Solaranlagen in den 11 Erhaltungssatzungsgebieten haben sich zwischen 01.12.2024 und dem 30.11.2025 weiter zugenommen, wobei die Zulassung von weite- ren 811 Modulen eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Zeitraum zwischen dem 01.12.2023 und dem 30.11.2024 bedeutet. Die zusätzlich errichteten 424 Module stellen hingegen eine Verringerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum dar. Dieses entspricht den bisherigen Erfahrungswerten, dass nicht alle Anlagenplanungen weiterverfolgt werden, sowie viele Anlagen im Kontext von Baumaß- nahmen oder Dachsanierungen beantragt und realisiert werden. Dadurch erfolgt die faktische Umset- zung häufig erst im Laufe von ein bis zwei Jahren nach der Zulassung. Quantitativ kommt dabei weiterhin sowohl in der Zulassung als auch in der Errichtung den Flachdach- flächen von öffentlichen bzw. kirchlichen Gebäuden die größte Bedeutung zu, während bei den zu Wohnzwecken ausgebauten Schrägdächern weiterhin regelmäßig ein Ausgleich zwischen bereits bestehenden Dachaufbauten, einer guten Gestaltung und dem Ziel der Gewinnung regenerativer Energie gefunden werden muss. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage A
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Aegidiistraße
- Havixburgweg
- Zum Erlenbusch
- Am Steintor
- Grüner Grund
- Aa-Seitenweg
- Wegesende
- Domplatz
- Dachsleite
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Details
- Aktenzeichen
- V/0053/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2026
- Erstellt
- 14.01.2026 10:12