Mandari Insight

2023/0064

'Klimapreis nachhaltiges Bauen' der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 28.02.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2023/0064

220.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

28.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

17.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

25.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

219.2 KB · application/pdf

Ansehen

2023/0064

6638 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.03.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat III 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0064 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561040 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-41 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: "Klimapreis nachhaltiges Bauen" der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 28.02.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Neuausrichtung des bisherigen Klimaschutzpreises als „Klimapreis nachhaltiges Bauen“ wird 
zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  28.02.2023  
 
1. Hintergrund 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Anfang 2019 die 
Einführung des Klimaschutzpreises „Nachhaltiges Bauen“ beschlossen (MagV 2019/0001). 
Dieser Klimaschutzpreis wurde als eine Maßnahme des integrierten Klimaschutzkonzepts 2013 
mit der lokalen Agenda 21 erarbeitet und beschlossen.  
 
Die Bedeutung von übergreifender Öffentlichkeitsarbeit und (Bewusstseins-)Bildung wird auch 
im aktuellen Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt hervorgehoben, der die 
Auszeichnung geeigneter Best-Practice-Beispiele als eine Maßnahme im Anhang 1 der Vorlage 
(Maßnahmenkatalog) vorsieht.  
 
Wettbewerbe schaffen nicht nur Anreize „über das übliche Maß“ oder das gesetzliche 
Mindestmaß hinaus bestimmte Ziele zu verfolgen, sondern sie tragen auch durch eine erhöhte 
öffentliche Aufmerksamkeit dazu bei, relevante Themen ins Bewusstsein von Fachkreisen, der 
breiten Öffentlichkeit und idealerweise neuer Zielgruppen zu rufen, da Wettbewerbe gute 
Vorbilder bekannt machen und Anregungen für die Umsetzung neue Ideen geben. 
 
Ab 2023 soll der bisherige reinen Klimaschutzpreis „nachhaltiges Bauen“ als „Klimapreis 
nachhaltiges Bauen“ neu aufgestellt werden. Im Gegensatz zur Ausrichtung des ursprünglichen 
Klimaschutzpreis sollen nun auch vorbildhafte Projekte der Klimaanpassung gewürdigt werden 
können. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen hinsichtlich des Klimaschutzes vorbildliche und 
innovative Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie im Bereich der Anpassung an den 
Klimawandel Maßnahmen zur klimaresilienten Stadtentwicklung ausgezeichnet werden, um 
diese in Darmstadt als „best-practise“ Beispiele bzw. Vorbilder sichtbar zu machen.    
 
2. Inhalte des „Klimapreis nachhaltiges Bauen“ ab 2023 
Mit dem „Klimapreis nachhaltiges Bauen“ sollen vorbildliche und innovative Vorhaben in den 
folgenden Bereichen ausgezeichnet werden: 
 Maßnahmen an Gebäuden im Bereich Energieeffizienzsteigerung, dem Einsatz 
regenerativer Energien und Verwendung nachhaltiger Baustoffe, wie: 
o nachhaltige Bestandssanierungen 
o nachhaltige Neubauten 
o besondere Einzelmaßnahmen in den o.g. Bereichen 
 Maßnahmen zur klimagerechten Stadtentwicklung (Klimaanpassung), wie bspw.: 
o Gebäudegrün (u.a. Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, begrünte 
Verschattungen) 
o Klimaangepasstes Bauen/Gestalten (u.a. innovative Bewässerungssysteme, 
naturnahe Regenwasserrückhaltung, Brauchwassernutzung, nachhaltige 
Kühlung, Verschattung) 
 
Der Klimapreis richtet sich an private und öffentliche Bauherrinnen und Bauherren, 
Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen sowie Vereine und Initiativen.  
 
Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind, dass das Projekt bzw. die Maßnahme über die 
gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehend, vorbildhaft, übertragbar und/oder

- 4 - 
innovativ ist, relevant für die Klimaschutzziele oder Klimaanpassungsziele der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist und hinreichend beschrieben werden kann.  
Weiterhin sollen soziale Komponenten Berücksichtigung finden – also Beteiligung, 
Bewusstseinsbildung oder Teilhabe von Mieter*innen bzw. Bewohner*innen, Vereinsmitgliedern 
oder sonstigen Betroffenen (bspw. Mieterstrommodelle, Kostenkontrolle, 
Gemeinschaftsanlagen). 
 
Weiterhin müssen die Projekte bereits umgesetzt sein und es sollten erste Erfahrungen 
vorliegen. Bei Maßnahmen an Gebäuden im Bereich Energieeffizienzsteigerung und  
dem Einsatz regenerativer Energien sollen Betriebserfahrungen aus mindestens einer 
Heizperiode vorliegen und das Projekt zu relevante Energie- und Treibhausgas-Einsparungen 
beigetragen haben.  
 
In einer kurzen Beschreibung des Projekts bzw. der Maßnahme soll ausgeführt werden, welche 
Aspekte vorbildlich bzw. innovativ gelöst sind. Weiterhin sind u.a. Planunterlagen, Photos der 
Maßnahme sowie Investitionskostenaufstellungen und ggf. Einsparungen einzureichen.  
Bei Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienzsteigerung / Einsatz regenerativer Energien 
sind zusätzlich aussagefähige und überprüfbare Unterlagen zum Energieverbrauch (und bei 
Sanierungen zur Energieeinsparung) vorzulegen.   
 
Die Preisträger*innen werden durch eine Fachjury, die sich aus Vertreter*innen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie Fachleuten der betroffenen Fachgebiete zusammensetzt, 
ausgewählt. Federführend ist das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung.  
 
Vorgeschlagen wird eine Vertretung aus einer wissenschaftlichen Institution und/oder der 
Hochschule bzw. Universität, einer lokalen Klimaschutzinitiative sowie eines Architekten bzw. 
einer Architektin oder Energieeffizienzexpert*in. Die Fachjury wird somit neben städtischen 
Vertreter*innen zusätzlich aus bis zu vier externen Jurymitgliedern bestehen. 
 
Kosten entstehen durch die Bewerbung, die Preisgelder, Aufwandentschädigungen für externe 
Jurymitglieder sowie die öffentlichkeitswirksame Preisverleihung. Die folgenden Mittel werden 
für die jährliche Durchführung des Klimapreises veranschlagt. 
 
 Raummiete (inkl. Technik und Verpflegung)   3.000,00 Euro 
 Bewerbung (Flyer, Plakate, Anzeigen etc.)    1.500,00 Euro 
 Aufwandentschädigungen für externe Jurymitglieder  1.600,00 Euro 
 Preisgelder insgesamt für bis zu 6 Kategorien  6.000,00 Euro 
 
Die Mittel sind im Haushalt des Amtes für Klimaschutz und K limaanpassung (Bereich 
Öffentlichkeitsarbeit) vorhanden.  
 
 
 
 
 
Dezernat III Dezernat IV 
 
 
 
 
Michael Kolmer  André Schellenberg  
Stadtrat Stadtkämmerer

anlage 3

240 Zeichen

Punkt 8: "Klimapreis nachhaltiges Bauen" der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0064) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Die Linke. und UFFBASSE

anlage 2

264 Zeichen

Punkt 7: "Klimapreis nachhaltiges Bauen" der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0064) 
 
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

anlage 4

137 Zeichen

Punkt 26: "Klimapreis nachhaltiges Bauen" der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0064) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 1

6700 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.03.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat III 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 69 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0064 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
111 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561040 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-41 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: "Klimapreis nachhaltiges Bauen" der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 28.02.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Neuausrichtung des bisherigen Klimaschutzpreises als „Klimapreis nachhaltiges Bauen“ wird 
zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.03.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  28.02.2023  
 
1. Hintergrund 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Anfang 2019 die 
Einführung des Klimaschutzpreises „Nachhaltiges Bauen“ beschlossen (MagV 2019/0001). 
Dieser Klimaschutzpreis wurde als eine Maßnahme des integrierten Klimaschutzkonzepts 2013 
mit der lokalen Agenda 21 erarbeitet und beschlossen.  
 
Die Bedeutung von übergreifender Öffentlichkeitsarbeit und (Bewusstseins-)Bildung wird auch 
im aktuellen Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt hervorgehoben, der die 
Auszeichnung geeigneter Best-Practice-Beispiele als eine Maßnahme im Anhang 1 der Vorlage 
(Maßnahmenkatalog) vorsieht.  
 
Wettbewerbe schaffen nicht nur Anreize „über das übliche Maß“ oder das gesetzliche 
Mindestmaß hinaus bestimmte Ziele zu verfolgen, sondern sie tragen auch durch eine erhöhte 
öffentliche Aufmerksamkeit dazu bei, relevante Themen ins Bewusstsein von Fachkreisen, der 
breiten Öffentlichkeit und idealerweise neuer Zielgruppen zu rufen, da Wettbewerbe gute 
Vorbilder bekannt machen und Anregungen für die Umsetzung neue Ideen geben. 
 
Ab 2023 soll der bisherige reinen Klimaschutzpreis „nachhaltiges Bauen“ als „Klimapreis 
nachhaltiges Bauen“ neu aufgestellt werden. Im Gegensatz zur Ausrichtung des ursprünglichen 
Klimaschutzpreis sollen nun auch vorbildhafte Projekte der Klimaanpassung gewürdigt werden 
können. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen hinsichtlich des Klimaschutzes vorbildliche und 
innovative Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie im Bereich der Anpassung an den 
Klimawandel Maßnahmen zur klimaresilienten Stadtentwicklung ausgezeichnet werden, um 
diese in Darmstadt als „best-practise“ Beispiele bzw. Vorbilder sichtbar zu machen.    
 
2. Inhalte des „Klimapreis nachhaltiges Bauen“ ab 2023 
Mit dem „Klimapreis nachhaltiges Bauen“ sollen vorbildliche und innovative Vorhaben in den 
folgenden Bereichen ausgezeichnet werden: 
• Maßnahmen an Gebäuden im Bereich Energieeffizienzsteigerung, dem Einsatz 
regenerativer Energien und Verwendung nachhaltiger Baustoffe, wie: 
o nachhaltige Bestandssanierungen 
o nachhaltige Neubauten 
o besondere Einzelmaßnahmen in den o.g. Bereichen 
• Maßnahmen zur klimagerechten Stadtentwicklung (Klimaanpassung), wie bspw.: 
o Gebäudegrün (u.a. Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, begrünte 
Verschattungen) 
o Klimaangepasstes Bauen/Gestalten (u.a. innovative Bewässerungssysteme, 
naturnahe Regenwasserrückhaltung, Brauchwassernutzung, nachhaltige 
Kühlung, Verschattung) 
 
Der Klimapreis richtet sich an private und öffentliche Bauherrinnen und Bauherren, 
Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen sowie Vereine und Initiativen.

- 5 - 
Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind, dass das Projekt bzw. die Maßnahme über die 
gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehend, vorbildhaft, übertragbar und/oder 
innovativ ist, relevant für die Klimaschutzziele oder Klimaanpassungsziele der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist und hinreichend beschrieben werden kann.  
Weiterhin sollen soziale Komponenten Berücksichtigung finden – also Beteiligung, 
Bewusstseinsbildung oder Teilhabe von Mieter*innen bzw. Bewohner*innen, Vereinsmitgliedern 
oder sonstigen Betroffenen (bspw. Mieterstrommodelle, Kostenkontrolle, 
Gemeinschaftsanlagen). 
 
Weiterhin müssen die Projekte bereits umgesetzt sein und es sollten erste Erfahrungen 
vorliegen. Bei Maßnahmen an Gebäuden im Bereich Energieeffizienzsteigerung und  
dem Einsatz regenerativer Energien sollen Betriebserfahrungen aus mindestens einer 
Heizperiode vorliegen und das Projekt zu relevante Energie- und Treibhausgas-Einsparungen 
beigetragen haben.  
 
In einer kurzen Beschreibung des Projekts bzw. der Maßnahme soll ausgeführt werden, welche 
Aspekte vorbildlich bzw. innovativ gelöst sind. Weiterhin sind u.a. Planunterlagen, Photos der 
Maßnahme sowie Investitionskostenaufstellungen und ggf. Einsparungen einzureichen.  
Bei Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienzsteigerung / Einsatz regenerativer Energien 
sind zusätzlich aussagefähige und überprüfbare Unterlagen zum Energieverbrauch (und bei 
Sanierungen zur Energieeinsparung) vorzulegen.   
 
Die Preisträger*innen werden durch eine Fachjury, die sich aus Vertreter*innen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie Fachleuten der betroffenen Fachgebiete zusammensetzt, 
ausgewählt. Federführend ist das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung.  
 
Vorgeschlagen wird eine Vertretung aus einer wissenschaftlichen Institution und/oder der 
Hochschule bzw. Universität, einer lokalen Klimaschutzinitiative sowie eines Architekten bzw. 
einer Architektin oder Energieeffizienzexpert*in. Die Fachjury wird somit neben städtischen 
Vertreter*innen zusätzlich aus bis zu vier externen Jurymitgliedern bestehen. 
 
Kosten entstehen durch die Bewerbung, die Preisgelder, Aufwandentschädigungen für externe 
Jurymitglieder sowie die öffentlichkeitswirksame Preisverleihung. Die folgenden Mittel werden 
für die jährliche Durchführung des Klimapreises veranschlagt. 
 
• Raummiete (inkl. Technik und Verpflegung)   3.000,00 Euro 
• Bewerbung (Flyer, Plakate, Anzeigen etc.)    1.500,00 Euro 
• Aufwandentschädigungen für externe Jurymitglieder  1.600,00 Euro 
• Preisgelder insgesamt für bis zu 6 Kategorien  6.000,00 Euro 
 
Die Mittel sind im Haushalt des Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung (Bereich 
Öffentlichkeitsarbeit) vorhanden.  
 
 
 
 
 
Dezernat III Dezernat IV

Michael Kolmer André Schellenberg  
Stadtrat Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 26
TOP 111
TOP 8
TOP 7

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0064
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.02.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00