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Dä malade Melode, oder es lebe die Kultur
Die PARTEI Antrag nach § 3 AN/1817/2023 vom 16.10.2023
Stand: Am 26.10.2023 im Rat endgültig abgelehnt.
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Die FRAKTION Antrag nach § 3
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.10.2023 AN/1817/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.10.2023 Dä malade Melode, oder es lebe die Kultur Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags in die Tagesordnung der Ratssitzung vom 26.10.2023 Der Rat möge folgende Beschlüsse fassen: 1. Die Stadt Köln als Trägerin aller zweckgebundenen Friedhofsflächen im Stadtgebiet bekennt sich zum „Immaterielles Erbe Friedhofskultur“ und beantragt umgehend eine Aufnahme in das Register der Charta Friedhofskultur. Damit hat sie das Recht, das Logo der Charta auf allen Friedhöfen zu veröffentlichen (https://kulturerbe-friedhof.de/immaterielles-erbe/charta-friedhofskultur.html) 2. Der Rat beschließt, neben der bestehenden Verwaltung und Entwicklung der Friedhofsflächen, das kulturelle Leben der Friedhöfe auszubauen: a. Die Friedhofsverwaltung konzentriert ihre Tätigkeiten ausschl. auf die Pflege der Friedhofs- flächen und Aufbauten sowie die Planung und Begleitung von Bestattungen, wird aber be- auftragt, zur Sicherstellung der Dienstleistungen und optimalen Flächennutzung rechtzeitig zur Beratung des Haushalts 2025 eine realistische Planung des Personalbedarfs, der tech- nischen Infrastruktur und der Kosten vorzulegen. An die Vorsitzende des Rates, Frau Oberbürgermeisterin Henriette Re- ker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de - 2 - b. Das Dezernats Kunst & Kultur wird mit der Betreuung des „Kulturellen Lebens Kölner Fried- höfe“ betraut (Denkmalpflege, Weiterbildung, Events) und baut einen entspre chenden Fachbereich neu auf. Hierzu wird ein Masterplan „Kulturelle Vielfalt Kölner Friedhöfe – dem Stigma entgegenwirken“ erstellt, und das Konzept einschl. einer Kostenschätzung recht- zeitig zur Beratung des Haushalts 2025 vorgelegt. 3. Der Rat beschließt die Wiedereröffnung der „Großen Trauerhalle“ auf dem Friedhof Melaten bis zu Beginn der Sommerpause 2024. Entsprechende Mittel werden zu gleichen Teilen aus den Etats der Denkmalpflege/Gebäudewirtschaft und des Kulturhaushalt bereitgestellt. Begründung Die Landschaftspflege der Kölner Friedhöfe und ihrer umfangreichen Wegenetze von ca. 350km ist unzu- reichend. Trotz der hohen Leistungsmenge mit dem derzeitigen Personalbestand kann nicht mehr sicher- gestellt werden, dass die - teilweise – unbefestigten Wege und maroden Flächen befahren und begangen werden können. Infolge dessen, stellen sich entsprechende Sicherheitsmängel ein. Eine erhebliche Auf- stockung des Personals, der Gerätetechnik und der finanziellen Ausstattung ist daher zwingend erforder- lich. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Im Jahr 2021 hat die UNESCO die Deutschen Friedhöfe als „Immaterielles Erbe Friedhofskultur“ registriert und den Trägerschaften angeboten, sich der Charta durch einen entsprechenden Aufnahmeantrag anzu- schließen. Köln hat das bisher nicht getan, wobei damit der Weg frei wäre, die Friedhofslandschaft ihrer Bedeutung entsprechend mehr als Kultureinrichtung der Öffentlichkeit nahe zu bringen; letztendlich das Stigma der Bestattungs-, Trauer- und Grabstätte mit intelligenten und innovativen Konzepten und Events zu lindern. Deshalb beantragen wir die Schaffung einer Unit „Kulturellen Lebens Kölner Friedhöfe“, ange- siedelt im Dezernat für Kunst & Kultur und die Entwicklung und Konzeption eines entsprechenden Mas- terplans. Weitere Begründung erfolgt mündlich Gez. Walter Wortmann (Fraktionsvorsitzender Die FRAKTION)
Beratungsverlauf
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