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2021/0008

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung einer Robinie im Haardtring 23-27

Magistratsvorlage 07.01.2021

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3357 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.01.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0008 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
38 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes  
hier: Fällung einer Robinie im Haardtring 23 -27 
 
Vorlage vom: 07.01.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat stimmt der Fällung der Robinie (Baum Nr. 85) im Haardtring zu.  
 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Lageplan B.-Nr. 85  und Ersatzpflanzung 
Anlage 2 Lageplan TG Zufahrt  
Anlage 3  Foto B.-Nr. 85 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.01.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 7.1.2021  
 
 
Das Grundstück Haardtring 23 - 27 soll gemäß dem Bebauungsplan W61 nördlicher Haardtring 
bebaut werden. Die PROJEKTA Grundinvest GmbH & Co. West Site KG hat auf Grundlage 
dieses Bebauungsplanes nun beim Grünflächenamt einen Antrag auf Entfernung eines 
städtischen Straßenbaumes im Haardtring (Baum Nr. 4080.2.1.85) gestellt. Der Baum steht 
direkt im Zufahrtsbereich der künftigen Tiefgaragenausfahrt. Die Robinie hat einen 
Stammdurchmesser von 24 cm, eine Höhe von 10 m und einen Kronendurchmesser von 6 m 
und steht in einem Grünstreifen zwischen Geh- und Radweg auf der nördlichen Seite des 
Haardtringes. 
 
Eine Verpflanzung des Baumes wurde vom Bauherrn durch einen Baumsachverständigen 
geprüft. Das Gutachten liegt dem Grünflächenamt vor und kommt zu dem Schluss, dass 
aufgrund einer Fehlentwicklung der Krone (V-Zwiesel) und den bei einer eventuellen 
Verpflanzung mit Standardmethoden zu erwartenden Wurzelverlusten eine 
Großbaumverpflanzung aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen wird. Die Überprüfung der 
Leitungspläne von Ver- und Entsorgungsleitungen im Baumumfeld ergab, dass im engeren 
Wurzelbereich des Baumes eine Wasserleitung sowie eine Stromleitung für die 
Straßenbeleuchtung liegen und diese vor einer eventuellen Großbaumverpflanzung verlegt 
werden müssten. Aus baumbiologischer Sicht als auch aus wirtschaftlichen Gründen ist 
deshalb eine Verpflanzung nicht sinnvoll. Das Grünflächenamt empfiehlt deshalb die Fällung 
des Baumes und dessen Entschädigung durch den Bauherrn. 
 
Das Grünflächenamt wird nach Vorliegen eines entsprechenden Magistratsbeschlusses mit der 
Bauherrnschaft eine Privatrechtliche Vereinbarung schließen, in welcher sich der Bauherr 
verpflichtet, auf seine Kosten im Haardtring im Bereich des Baugrundstückes einen 
Ersatzbaum  (Baum-Nr. 4080.2.1.89a) zu pflanzen. Hierfür muss auch eine dort vorhandene 
Straßenleuchte um ca. 1,5 nach Osten zu Lasten des Bauherrn versetzt werden.    
 
 
Darmstadt, 7. Jan. 2021 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

anlage 2

415 Zeichen

Mastleuchte
Leuchtkegel ca. 30m
Pollerleuchte
Leuchtkegel ca. 8m

Se] Heckenbepflanzung
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Gebäude B

Gebäude A

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94 Zeichen

Wissenschaftsstadt
Darmstadt

2 BV Haardtring 23-27 Datum: 23.12.2020

Maßstab 1: 500

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EEE

2021/0008

3325 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.01.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0008 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  067-030-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-42 Sachkonto: 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes  
hier: Fällung einer Robinie im Haardtring 23 -27 
 
Vorlage vom: 07.01.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Fällung der Robinie (Baum Nr. 85) im Haardtring zu.  
 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Lageplan B. -Nr. 85  und Ersatzpflanzung  
Anlage 2 Lageplan TG Zufahrt  
Anlage 3  Foto B. -Nr. 85 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  7.1.2021  
 
 
Das Grundstück Haardtring 23 - 27 soll gemäß dem Bebauungsplan W61 nördlicher Haar-
dtring bebaut werden. Die PROJEKTA Grundinvest GmbH & Co. West Site KG hat auf Grundlage 
dieses Bebauungsplanes nun beim Grünflächenamt einen Antrag auf Entfernung eines städt i-
schen Straßenbaumes im Haardtring (Baum Nr. 4080.2.1.85) gestellt. Der Baum steht direkt 
im Zufahrtsbereich der künftigen Tiefgaragenausfahrt. Die Robinie hat einen Stammdurchmes-
ser von 24 cm, eine Höhe von 10 m und einen Kronendurchmesser von 6 m und steht in einem 
Grünstreifen zwischen Geh- und Radweg auf der nördlichen Seite des Haardtringes. 
 
Eine Verpflanzung des Baumes wurde vom Bauherrn durch einen Baumsachverständigen ge-
prüft. Das Gutachten liegt dem Grünflächenamt vor und kommt zu dem Schluss, dass auf-
grund einer Fehlentwicklung der Krone (V-Zwiesel) und den bei einer eventuellen Verpflanzung 
mit Standardmethoden zu erwartenden Wurzelverlusten eine Großbaumverpflanzung aus 
baumbiologischer Sicht nicht empfohlen wird. Die Überprüfung der Leitungspläne von Ver- und 
Entsorgungsleitungen im Baumumfeld ergab, dass im engeren Wurzelbereich des Baumes eine 
Wasserleitung sowie eine Stromleitung für die Straßenbeleuchtung liegen und diese vor einer 
eventuellen Großbaumverpflanzung verlegt werden müssten. Aus baumbiologischer Sicht als 
auch aus wirtschaftlichen Gründen ist deshalb eine Verpflanzung nicht sinnvoll. Das Grünflä-
chenamt empfiehlt deshalb die Fällung des Baumes und dessen Entschädigung durch den 
Bauherrn. 
 
Das Grünflächenamt wird nach Vorliegen eines entsprechenden Magistratsbeschlusses mit der 
Bauherrnschaft eine Privatrechtliche Vereinbarung schließen, in welcher sich der Bauherr ver-
pflichtet, auf seine Kosten im Haardtring im Bereich des Baugrundstückes einen Ersatzbaum  
(Baum-Nr. 4080.2.1.89a) zu pflanzen. Hierfür muss auch eine dort vorhandene Straßenleuchte 
um ca. 1,5 nach Osten zu Lasten des Bauherrn versetzt werden.    
 
 
Darmstadt, 7. Jan. 2021 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

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Orte (1)

  • Haardtring 23

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0008
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.01.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00