2021/0008
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung einer Robinie im Haardtring 23-27
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 4
3357 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
18.01.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0008
Magistratsbeschluss-Nr.
38
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung einer Robinie im Haardtring 23 -27
Vorlage vom: 07.01.2021
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt der Fällung der Robinie (Baum Nr. 85) im Haardtring zu.
Anlagen: Anlage 1 Lageplan B.-Nr. 85 und Ersatzpflanzung
Anlage 2 Lageplan TG Zufahrt
Anlage 3 Foto B.-Nr. 85
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.01.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 7.1.2021
Das Grundstück Haardtring 23 - 27 soll gemäß dem Bebauungsplan W61 nördlicher Haardtring
bebaut werden. Die PROJEKTA Grundinvest GmbH & Co. West Site KG hat auf Grundlage
dieses Bebauungsplanes nun beim Grünflächenamt einen Antrag auf Entfernung eines
städtischen Straßenbaumes im Haardtring (Baum Nr. 4080.2.1.85) gestellt. Der Baum steht
direkt im Zufahrtsbereich der künftigen Tiefgaragenausfahrt. Die Robinie hat einen
Stammdurchmesser von 24 cm, eine Höhe von 10 m und einen Kronendurchmesser von 6 m
und steht in einem Grünstreifen zwischen Geh- und Radweg auf der nördlichen Seite des
Haardtringes.
Eine Verpflanzung des Baumes wurde vom Bauherrn durch einen Baumsachverständigen
geprüft. Das Gutachten liegt dem Grünflächenamt vor und kommt zu dem Schluss, dass
aufgrund einer Fehlentwicklung der Krone (V-Zwiesel) und den bei einer eventuellen
Verpflanzung mit Standardmethoden zu erwartenden Wurzelverlusten eine
Großbaumverpflanzung aus baumbiologischer Sicht nicht empfohlen wird. Die Überprüfung der
Leitungspläne von Ver- und Entsorgungsleitungen im Baumumfeld ergab, dass im engeren
Wurzelbereich des Baumes eine Wasserleitung sowie eine Stromleitung für die
Straßenbeleuchtung liegen und diese vor einer eventuellen Großbaumverpflanzung verlegt
werden müssten. Aus baumbiologischer Sicht als auch aus wirtschaftlichen Gründen ist
deshalb eine Verpflanzung nicht sinnvoll. Das Grünflächenamt empfiehlt deshalb die Fällung
des Baumes und dessen Entschädigung durch den Bauherrn.
Das Grünflächenamt wird nach Vorliegen eines entsprechenden Magistratsbeschlusses mit der
Bauherrnschaft eine Privatrechtliche Vereinbarung schließen, in welcher sich der Bauherr
verpflichtet, auf seine Kosten im Haardtring im Bereich des Baugrundstückes einen
Ersatzbaum (Baum-Nr. 4080.2.1.89a) zu pflanzen. Hierfür muss auch eine dort vorhandene
Straßenleuchte um ca. 1,5 nach Osten zu Lasten des Bauherrn versetzt werden.
Darmstadt, 7. Jan. 2021
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 2
415 Zeichen
Mastleuchte Leuchtkegel ca. 30m Pollerleuchte Leuchtkegel ca. 8m Se] Heckenbepflanzung RN & N & > | \ \_ \ f © z e} u — _ \ 4 R = a " ‚ H 3 = Ei ‘ 7 g 2 z N Sandmagerrasen aus zertifiziertem Regio-Saatgut x es C-} © = un I 2) 33 52 — za ya ® Fi (>) Sa Q.c 2 25 ı& ;: ; a } ES SIE & y 183 ! ax 5A 5 =>» . 5 PR 3 Rt Ör <= a 5 v8 a u Fe Gebäude B Gebäude A Gebäude A =” TER m ee I ee En & ‚u ET EN SH Er x
anlage 1
94 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 BV Haardtring 23-27 Datum: 23.12.2020 Maßstab 1: 500 0 5 EEE
2021/0008
3325 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.01.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0008
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung einer Robinie im Haardtring 23 -27
Vorlage vom: 07.01.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Fällung der Robinie (Baum Nr. 85) im Haardtring zu.
Anlagen: Anlage 1 Lageplan B. -Nr. 85 und Ersatzpflanzung
Anlage 2 Lageplan TG Zufahrt
Anlage 3 Foto B. -Nr. 85
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 7.1.2021
Das Grundstück Haardtring 23 - 27 soll gemäß dem Bebauungsplan W61 nördlicher Haar-
dtring bebaut werden. Die PROJEKTA Grundinvest GmbH & Co. West Site KG hat auf Grundlage
dieses Bebauungsplanes nun beim Grünflächenamt einen Antrag auf Entfernung eines städt i-
schen Straßenbaumes im Haardtring (Baum Nr. 4080.2.1.85) gestellt. Der Baum steht direkt
im Zufahrtsbereich der künftigen Tiefgaragenausfahrt. Die Robinie hat einen Stammdurchmes-
ser von 24 cm, eine Höhe von 10 m und einen Kronendurchmesser von 6 m und steht in einem
Grünstreifen zwischen Geh- und Radweg auf der nördlichen Seite des Haardtringes.
Eine Verpflanzung des Baumes wurde vom Bauherrn durch einen Baumsachverständigen ge-
prüft. Das Gutachten liegt dem Grünflächenamt vor und kommt zu dem Schluss, dass auf-
grund einer Fehlentwicklung der Krone (V-Zwiesel) und den bei einer eventuellen Verpflanzung
mit Standardmethoden zu erwartenden Wurzelverlusten eine Großbaumverpflanzung aus
baumbiologischer Sicht nicht empfohlen wird. Die Überprüfung der Leitungspläne von Ver- und
Entsorgungsleitungen im Baumumfeld ergab, dass im engeren Wurzelbereich des Baumes eine
Wasserleitung sowie eine Stromleitung für die Straßenbeleuchtung liegen und diese vor einer
eventuellen Großbaumverpflanzung verlegt werden müssten. Aus baumbiologischer Sicht als
auch aus wirtschaftlichen Gründen ist deshalb eine Verpflanzung nicht sinnvoll. Das Grünflä-
chenamt empfiehlt deshalb die Fällung des Baumes und dessen Entschädigung durch den
Bauherrn.
Das Grünflächenamt wird nach Vorliegen eines entsprechenden Magistratsbeschlusses mit der
Bauherrnschaft eine Privatrechtliche Vereinbarung schließen, in welcher sich der Bauherr ver-
pflichtet, auf seine Kosten im Haardtring im Bereich des Baugrundstückes einen Ersatzbaum
(Baum-Nr. 4080.2.1.89a) zu pflanzen. Hierfür muss auch eine dort vorhandene Straßenleuchte
um ca. 1,5 nach Osten zu Lasten des Bauherrn versetzt werden.
Darmstadt, 7. Jan. 2021
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Haardtring 23
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0008
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.01.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00