V/0580/2018
Benennung eines Weges nach Irmgard Loermann
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Anlage A
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Anlage A zur V/0580/2018 Kurzüberblick Der Fußweg östlich von der Straße Am Burloh bis zum Janningsweg erhält den Straßennamen Irmgard-Loermann-Weg. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Straßennamen mit Bezug zu Personen des kulturellen Lebens dienen dem Ziel »Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwickeln.« Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 09 02 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Anlage_2_Übersichtsplan-am-Kinderbach
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Anlage 2 zur Vorlage V/0580/2018 Anlage 2 zur Vorlage V/0580/2018 Janningsweg Irmgard-Loermann-W eg
Anlage_1_Anregung_von-Bürgervereinigung
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Anregung Nr. 2018-00086
Beschlussvorlage
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V/0580/2018 V/0580/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Benennung eines Weges nach Irmgard Loermann Beratungsfolge 13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der in der Anregung 2018 -00086 genannte Weg von der Straße Am Burloh zum Janning s- weg erhält den Straßennamen Irmgard-Loermann-Weg. 2. Die Anregung 2018-00086 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Mit der Anregung Nr. 2018-00086 vom 06.06.2018 beantragt die Bürgervereinigung Kinderhaus den Fußweg vom Burloh zum Janningsweg östlich des Kinderbachs nach Irmgard Loermann zu benennen. Irmgard Loermann (1925-2006) war eine Kinderhauser Künstlerin und Mitglied der Kinderhauser Artothek, die ihre Kunstwerke mehrfach in Münster ausgestellt hat. Sie wohnte seit 1954 in Kin- derhaus am Haubrockweg. Ein kurzer Lebenslauf und drei Zeitungsartikel zu Irmgard Loermann befinden sich in Anlage 1. Nachdem die Bezirksvertretung Nord im Jahr 2015 die Namen für die Fußwege Ingeborg-Mühlig- Weg, Hermann-Vogt-Weg, Gustav-Wendtker-Weg, Albert-Nadolle-Weg und Irmgard-Tempel- Weg trotz gegenteiliger Auffassung der Verwaltung beschlossen hat, soll nun mit der Benennung nach Irmgard Loermann ein weiterer Fußweg in Kinderhaus benannt werden. Nach wie vor hat die Verwaltung bei der Benennung von Fußwegen folgende Bedenken: Auch dieser Weg dient nicht der Erschließung von Grundstücken. Deshalb ist ein Straßenname hier nicht erforderlich. Die Verwaltung plädiert seit Jahren dafür nur solche Straßen, Plätze und Vermessungs- und Katasteramt 23.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zimmermann Telefon: 492 62 42 ZimmermannBernhard@stadt- muenster.de - 2 - V/0580/2018 Wege zu benennen, deren Namen für die Bezeichnung von Grundstücken notwendig sind, denn Straßennamen dienen vorrangig der Lagebezeichnung und Orientierung. Im gedruckten Stadtplan können diese zusätzlichen Straßennamen nur mit kleinerer Schrift und mehr Zeilenumbrüchen eingepasst werden und überlagern trotzdem noch andere Darstellungen. So führen auch Straßennamen, die für den Zweck des Stadtplans überflüssig sind, zur Verdich- tung des Karteninhalts und verschlechtern die Lesbarkeit. Außerdem ist zu bedenken, ob die Benennung eines Weges ohne Adressen überhaupt dem ei- gentlichen Ansinnen dient, eine Ehrung des Namensgebers vorzunehmen, denn vor Ort steht nur ein Pfosten mit einem Namenschild. Der Straßenname wird nur beiläufig wahrgenommen aber praktisch nicht benutzt. Im Gegensatz dazu werden Straßennamen mit Hausnummern im Alltag immer wieder ins Gedächtnis gerufen. Je mehr Hausnummern an einer Straße vergeben sind, desto häufiger erinnern sich Menschen auch an die oder den Namensgeber/in. Auch im Stadtbezirk Mitte gab es seit Jahren immer wieder Wünsche, zusätzliche Straßennamen in die Altstadt einzufügen. Deshalb hat der Ältestenrat der Bezirksvertretung Mitte entschieden, die Benennung oder Umbenennung von Straßen und Plätzen in Münster-Mitte nur dann zu be- schließen, wenn die Namen für die Bestimmung von Adressen erforderlich sind. Die Verwaltung empfiehlt diesen Standpunkt im ganzen Stadtgebiet. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1 Anregung der Bürgervereinigung Kinderhaus Anlage 2 Übersichtsplan Anlage A Kurzfassung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Janningsweg
- Haubrockweg
- Albert-Nadolle-Weg
- Irmgard-Loermann-Weg
- Am Burloh
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0580/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37