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V/0580/2018

Benennung eines Weges nach Irmgard Loermann

Vorlagen 29.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 13.11.2018, TOP 5.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage_2_Übersichtsplan-am-Kinderbach

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_Anregung_von-Bürgervereinigung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1315 Zeichen

Anlage A zur V/0580/2018 
Kurzüberblick 
 
Der Fußweg östlich von der Straße Am Burloh bis zum Janningsweg erhält den Straßennamen 
Irmgard-Loermann-Weg. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Straßennamen mit Bezug zu Personen des kulturellen Lebens dienen dem Ziel »Münster auf der 
Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen 
Stadt weiterzuentwickeln.« 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG  09 02 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig  überwiegend 
pflichtig  überwiegend 
freiwillig  vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW in 
Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Anlage_2_Übersichtsplan-am-Kinderbach

101 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage  V/0580/2018
Anlage 2 zur Vorlage  V/0580/2018
Janningsweg
Irmgard-Loermann-W
eg

Anlage_1_Anregung_von-Bürgervereinigung

23 Zeichen

Anregung Nr. 2018-00086

Beschlussvorlage

3440 Zeichen

V/0580/2018 
V/0580/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Benennung eines Weges nach Irmgard Loermann 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der in der Anregung 2018 -00086 genannte Weg von der Straße Am Burloh zum Janning s-
weg erhält den Straßennamen Irmgard-Loermann-Weg. 
2. Die Anregung 2018-00086 ist damit erledigt.  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
Mit der Anregung Nr. 2018-00086 vom 06.06.2018 beantragt die Bürgervereinigung Kinderhaus 
den Fußweg vom Burloh zum Janningsweg östlich des Kinderbachs nach Irmgard Loermann zu 
benennen.  
Irmgard Loermann (1925-2006) war eine Kinderhauser Künstlerin und Mitglied der Kinderhauser 
Artothek, die ihre Kunstwerke mehrfach in Münster ausgestellt hat. Sie wohnte seit 1954 in Kin-
derhaus am Haubrockweg. Ein kurzer Lebenslauf und drei Zeitungsartikel zu Irmgard Loermann 
befinden sich in Anlage 1. 
Nachdem die Bezirksvertretung Nord im Jahr 2015 die Namen für die Fußwege Ingeborg-Mühlig-
Weg, Hermann-Vogt-Weg, Gustav-Wendtker-Weg, Albert-Nadolle-Weg und Irmgard-Tempel-
Weg trotz gegenteiliger Auffassung der Verwaltung beschlossen hat, soll nun mit der Benennung 
nach Irmgard Loermann ein weiterer Fußweg in Kinderhaus benannt werden.  
Nach wie vor hat die Verwaltung bei der Benennung von Fußwegen folgende Bedenken: 
Auch dieser Weg dient nicht der Erschließung von Grundstücken. Deshalb ist ein Straßenname 
hier nicht erforderlich. Die Verwaltung plädiert seit Jahren dafür nur solche Straßen, Plätze und 
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
23.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zimmermann 
Telefon: 492 62 42 
ZimmermannBernhard@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0580/2018 
Wege zu benennen, deren Namen für die Bezeichnung von Grundstücken notwendig sind, denn 
Straßennamen dienen vorrangig der Lagebezeichnung und Orientierung.  
Im gedruckten Stadtplan können diese zusätzlichen Straßennamen nur mit kleinerer Schrift und 
mehr Zeilenumbrüchen eingepasst werden und überlagern trotzdem noch andere Darstellungen. 
So führen auch Straßennamen, die für den Zweck des Stadtplans überflüssig sind, zur Verdich-
tung des Karteninhalts und verschlechtern die Lesbarkeit.  
Außerdem ist zu bedenken, ob die Benennung eines Weges ohne Adressen überhaupt dem ei-
gentlichen Ansinnen dient, eine Ehrung des Namensgebers vorzunehmen, denn vor Ort steht nur 
ein Pfosten mit einem Namenschild. Der Straßenname wird nur beiläufig wahrgenommen aber 
praktisch nicht benutzt. Im Gegensatz dazu werden Straßennamen mit Hausnummern im Alltag 
immer wieder ins Gedächtnis gerufen. Je mehr Hausnummern an einer Straße vergeben sind, 
desto häufiger erinnern sich Menschen auch an die oder den Namensgeber/in. 
Auch im Stadtbezirk Mitte gab es seit Jahren immer wieder Wünsche, zusätzliche Straßennamen 
in die Altstadt einzufügen. Deshalb hat der Ältestenrat der Bezirksvertretung Mitte entschieden, 
die Benennung oder Umbenennung von Straßen und Plätzen in Münster-Mitte nur dann zu be-
schließen, wenn die Namen für die Bestimmung von Adressen erforderlich sind. Die Verwaltung 
empfiehlt diesen Standpunkt im ganzen Stadtgebiet. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Anregung der Bürgervereinigung Kinderhaus 
Anlage 2 Übersichtsplan 
Anlage A Kurzfassung

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Janningsweg
  • Haubrockweg
  • Albert-Nadolle-Weg
  • Irmgard-Loermann-Weg
  • Am Burloh
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0580/2018
Typ
Vorlagen
Datum
29.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37