Mandari Insight

1059/2017

Zuschuss an den MachMit! e.V. zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.06.2017

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2017-03-13_SSM_Konzeption_ENDFASSUNG

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2017-03-07_SSM_Kostenschätzung incl. Stempel Architekt_Finalfassung

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2017-03-14_SSM Nutzungsvertrag_ENDFASSUNG

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Beschlussvorlage Rat

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2017-03-13_SSM_Konzeption_ENDFASSUNG

12417 Zeichen

Wohnetage für obdachlose Menschen 
mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 
 
 
1 
 
 
 
 
 
 
Konzeption 
 
 
Wohnetage für obdachlose Menschen 
mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SOZIALISTISCHE SELBSTHILFE MÜLHEIM e.V. (SSM) 
 
Düsseldorfer Straße 74 
51063 Köln 
 
Telefon 6 40 31 52 
Fax 6 40 31 98 
www.ssm-koeln.org 
 
Ansprechperson: 
Thomas Küven 
 
 
 
 
Stand: 13.03.2017

Wohnetage für obdachlose Menschen 
mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 
 
 
2 
 
 
 
 
Inhalt 
 
1. Selbstverständnis        3 
 
 
2. Ausgangssituation        4 
 
 
3. Zielgruppe und Zugang       4 
 
 
4. Ziele          5 
 
 
5. Hilfen und Unterstützungsangebote     5 
 
 
6. Kooperationen        6 
 
 
7. Dokumentation, Berichterstattung und Qualitätssicherung  6

Wohnetage für obdachlose Menschen 
mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 
 
 
3 
 
1. Selbstverständnis 
 
Die Sozialistische Selbsthilfe Mülheim (SSM) versteht sich unter dem Dach des 
Fördervereins „Mach Mit e.V.“ als eine Selbsthilfegruppe von Menschen 
unterschiedlichen Alters und aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten und 
Lebenssituationen, wie beispielsweise Arbeitslose, Obdachlose, Strafentlassene, 
ehemals Drogenabhängige, behinderte Menschen oder psychisch Kranke. Allen 
gemeinsam sind die schlechten Vermittlungschancen auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt und der Wille, trotz dieser Hemmnisse unabhängig von staatlichen 
Transferleistungen, wie Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Leistungen zu leben. 
 
Der eingetragene Verein betreibt einen selbstverwalteten Betrieb. Durch 
Wohnungsauflösungen, Transporte, Gebrauchtwarenverkauf, Bereitstellung von 
Veranstaltungsräumen und ähnlichen Projekten, sichert sich die Gruppe (i. d. R. 20 
Menschen) seit vielen Jahren ihre wirtschaftliche Existenz und möchte ihren 
Lebensunterhalt entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten auch 
weiterhin durch eigene Arbeitsleistung und Initiative sicherstellen. 
 
Darüber hinaus beteiligt sich die SSM seit Jahren an verschiedenen Initiativen im 
Stadtteil, ist an der Gründung neuer Projekte beteiligt und führt selber unterschiedliche 
Veranstaltungen durch. Seit Jahren plant die SSM die Ausweitung ihrer Kapazitäten, 
um noch mehr Mitgliedern die Aufnahme zu ermöglichen und Wohnmöglichkeiten 
anbieten zu können. Eine Aufnahmesteigerung ist wirtschaftlich nur möglich, wenn der 
Umsatz, insbesondere durch den Verkauf von Gebrauchtmöbeln, gesteigert werden 
kann, um so den Lebensunterhalt zusätzlicher Mitglieder, ohne die Inanspruchnahme 
von zum Beispiel Arbeitslosengeld II, sicherzustellen. 
 
Ein Beschäftigungsprojekt des SSM ist die Möbelhalle am Rheinufer (Halle am 
Faulbach) mit der Restaurierung von Gebrauchtmöbeln aus Wohnungsauflösungen 
und anschließendem Verkauf. Alleine in der Möbelhalle sollen dauerhaft arbeitslose 
Menschen beschäftigt werden, welche ohne diese Möglichkeit Arbeitslosengeld II oder 
andere Transferleistungen, z. B. zur Beschaffung von Wohnraum, beantragen 
müssten. Insgesamt bietet die SSM damit arbeitslosen Menschen die Chance, durch 
Arbeit, bescheidene Lebensführung und Gemeinschaftsversorgung, unabhängig von 
stattlichen Transferleistungen zu leben und zu wohnen. Hinzu kommen noch Kinder 
der Mitglieder, deren Lebensunterhalt ebenfalls auf diese Weise mitfinanziert wird. 
 
Bei der o. g. Möbelhalle handelt es sich nicht um ein Gebäude in stabiler Bauweise, 
sondern um eine Zeltkonstruktion. Nach achtjähriger Nutzungsdauer ist ein starker 
Verschleiß entstanden, der eine weitere und dauerhafte Nutzung ausschließt. Daher 
hat sich die SSM zur Errichtung eines Neubaus entschlossen, der sowohl den 
bisherigen Bereich der Möbelhalle beherbergen wie auch zusätzlichen Wohnraum für 
sechs Personen schaffen soll. Damit könnte die SSM dort insgesamt sechs 
Wohnplätze für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen bzw. Mitglieder der SSM 
vorhalten. Die SSM wird den Rohbau durch eine Fachfirma errichten lassen. Der 
Innenausbau erfolgt entsprechend unserem Selbstverständnis zum Teil in 
Eigenleistung durch die Mitglieder der SSM, die durch diese Arbeit zur Schaffung auch 
des eigenen zukünftigen Wohnraums beitragen.

Wohnetage für obdachlose Menschen 
mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 
 
 
4 
 
2. Ausgangssituation 
 
Ungefähr 335.000 Menschen sind nach der aktuellsten Schätzung der BAG 
Wohnungslosenhilfe (BAG W) in Deutschland ohne Wohnung. Die BAG W 
prognostiziert bis 2018 sogar einen weiteren Zuwachs um 200.000 auf dann 536.000 
wohnungslose Menschen. Weitere ca. 170.000 Haushalte waren von 
Wohnungslosigkeit bedroht, d. h. bei ihnen stand der Verlust der Wohnung unmittelbar 
bevor. Wohnraumengpässe gehen dabei insbesondere in Metropolen und 
wirtschaftlich dynamischen Regionen mit steigenden Mieten einher. Bezahlbarer 
Wohnraum wird hier immer mehr zu einem knappen Gut. Die Stadt Köln ist eine solche 
dynamische Metropole. Die Bevölkerungsprognosen weisen einen beständigen Zuzug 
nach Köln aus. Die Nachfrage nach Wohnraum steigt - wie auch das Mietniveau - 
beständig an. Wer in dieser Situation die Wohnung verliert, wird für lange Zeit ohne 
eigene Wohnung bleiben und die verlorene Wohnung wird mit großer 
Wahrscheinlichkeit auch als bezahlbarer Wohnraum nicht mehr zur Verfügung stehen. 
 
SSM nimmt diese Menschen seit 1979 auf und gibt ihnen Wohnung und Arbeit. In den 
Gebäuden des SSM, in der Düsseldorfer Straße 74, wohnen und arbeiten ca. 25 
Menschen. Ein weiterer Ausbau ist hier nicht möglich. 
 
Der Förderverein MachMit! e.V. hat deshalb im Jahre 2011 ein weiteres Grundstück 
Am Faulbach mit einer alten, denkmalgeschützten Güterhalle erworben. 
Dieses hat SSM schrittweise in Eigenarbeit mit Hilfe von Spenden, aber auch mit 
Förderung durch die Stadt Köln, zu einer Halle für Veranstaltungen ausgebaut. Diese 
wurde durch ein Zelt für Gebrauchtmöbel ergänzt, welches jetzt durch einen festen 
Bau ersetzt werden muss. 
 
Da die Unterbringungsmöglichkeiten des SSM in der Düsseldorfer Str. 74 
ausgeschöpft sind und gleichzeitig auf dem Gelände Am Faulbach weitere 
Arbeitsplätze entstehen, haben SSM und MachMit! e.V. sich entschlossen, nicht nur 
eine Halle für den Möbelverkauf zu bauen, sondern zusätzlich im 1. OG Wohnraum für 
sechs obdachlose Personen zu schaffen. 
 
 
3. Zielgruppe und Zugang 
 
Das Angebot der Unterbringung in der Wohnetage richtet sich an Personen, die nach 
dem Ordnungsbehördengesetz NW untergebracht werden müssen. Im Fokus stehen 
dabei die Unterbringung und die persönliche Stabilisierung über die Mitarbeit im SSM 
sowie die sozialarbeiterische Begleitung bzw. Unterstützung.  
 
Die Auswahl erfolgt entweder durch Vorschlag seitens der Fachstelle Wohnen oder 
durch den SSM. 
 
Es handelt sich bei den Menschen, die zum SSM kommen, um Obdachlose oder von 
Obdachlosigkeit bedrohte Menschen aus Köln, die über Mundpropaganda, aber auch 
Vermittlung durch soziale Einrichtungen zum SSM kommen. Manche lernen den SSM 
und seine Lebens- und Arbeitsweise auch über die Ableistung von Sozialstunden und 
über die Sozialberatung des SSM kennen.

Wohnetage für obdachlose Menschen 
mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 
 
 
5 
 
Eine Zuweisung kann nur erfolgen, wenn die betroffenen Personen bereit sind, im 
Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten im SSM mitzuwirken. 
 
 
4. Ziele 
 
Die Ziele der Unterbringung von Personen aus der Zielgruppe umfassen u.a.: 
 
● Sichere Unterbringung; d.h., neben dem „Dach über dem Kopf“ auch die 
Sicherung körperlicher und psychischer Integrität u.a. durch die Sicherung einer 
geordneten Situation in der Wohnetage. 
 
● Klärung und Ordnung; d.h., die vorhandenen individuellen Problemlagen zu 
identifizieren, zu ordnen und zur weiteren Bearbeitung bzw. ggf. zur 
Weitervermittlung aufzubereiten. 
 
● Existenzsicherung und Krisenhilfe: Über die sozialversicherungspflichtige 
Mitarbeit im SSM wird der Lebensunterhalt der zugewiesenen Personen 
gesichert. Neben der finanziellen Absicherung versorgen sich die Personen 
selbst mit Gebrauchs- und Konsumgütern aus dem SSM-eigenen 
Secondhand-Verkauf. 
 
● Persönliche Stabilisierung: Durch die Arbeit in den SSM-eigenen 
Selbsthilfeunternehmen gewinnen die Menschen Selbstvertrauen und 
Selbstwertschätzung. Durch die gemeinsamen Sitzungen lernen die Mitglieder 
Konfliktlösungskompetenz, demokratisches Miteinander und die Übernahme 
von Verantwortung. Dadurch werden die Menschen so weit stabilisiert, dass sie 
entweder wieder auf den ersten Arbeitsmarkt außerhalb des SSM zurückkehren 
oder das erste Mal Zugang zum 1.Arbeitsmarkt finden. Der SSM hilft in diesem 
Fall bei der Wohnungssuche. 
 
Oder sie entscheiden sich für einen Verbleib in der Gemeinschaft und suchen sich dort 
eigene Verantwortungsfelder und unterstützen ihrerseits neu Hinzugekommene. 
 
 
5. Hilfen und Unterstützungsangebote 
 
Der Aufenthalt der Personen aus der Zielgruppe ist individuell grundverschieden. 
Manche Menschen verlassen den SSM bereits nach zwei Wochen, andere nach 
Jahren. Dies ist weniger abhängig von der Frage, ob die individuellen Problemlagen 
abschließend bearbeitet wurden (der Fall also abgeschlossen ist), als davon, ob das 
Konzept des SSM für die betroffenen Personen über die akute Notsituation hinaus 
eine Perspektive darstellt. 
 
Angebotsschwerpunkte sind die Unterbringung, die sozialversicherungspflichtige 
Arbeit im SSM sowie die ggf. erforderliche sozialarbeiterische Begleitung und 
Unterstützung.

Wohnetage für obdachlose Menschen 
mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 
 
 
6 
 
Die Unterbringung wird gestützt durch die Regeln des SSM. Die Einhaltung bzw. 
deren Kontrolle obliegt zunächst den einzelnen Mitgliedern bzw. der 
Wohngemeinschaft sowie darüber hinaus der wöchentlichen Mitgliederversammlung. 
Die erforderlichen Gebrauchsgegenstände werden durch den SSM bereitgestellt. Die 
Reinigung der Wohnetage wird durch die Bewohner/innen durchgeführt. Ggf. werden 
die Bewohner/innen unterstützt bei der Organisation und Steuerung des Wohnens 
sowie hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards, ein sozial verträgliches 
Miteinander und Gewaltprävention. 
 
Die sozialversicherungspflichtige Arbeit im SSM wird auf der wöchentlichen 
Mitgliederversammlung entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie der 
individuellen Neigungen, Möglichkeiten und Fähigkeiten gemeinsam und 
basisdemokratisch für die Woche eingeteilt. Durch den weiten Arbeitsbegriff des SSM 
kann ein entsprechend breites Feld an Tätigkeiten angeboten werden – von 
niedrigschwelligen Arbeiten wie Laub fegen und Flugblättern verteilen, bis hin zu 
anspruchsvollen Büroarbeiten, Planung und Organisation. 
 
Die sozialarbeiterische Begleitung und Unterstützung umfasst die Klärung der 
individuellen Problemlagen wie Schulden, offene Verfahren, Krankenbehandlung etc.,  
entsprechende Beratung, Schriftwechsel mit bzw. Begleitung zu Behörden, 
Inkassounternehmen oder Fachärzten, sowie z.B. die Vermittlung an weiterführende 
Hilfen, wie gesundheitliche Selbsthilfegruppen, zum Anwalt bzw. zur Anwältin, 
Therapieeinrichtungen. 
 
 
6. Kooperationen 
 
Dieses Projekt ist ein Gemeinschaftsprojekt des MachMit! e.V., des SSM und der Stadt 
Köln. Es basiert auf einer Vereinbarung zur Überlassung, Einrichtung und zum Betrieb 
einer ordnungsbehördlichen Unterbringung. Wichtigster Kooperationspartner ist dabei 
die Fachstelle Wohnen der Stadt Köln. 
 
Weitere Kooperationen bestehen mit dem Jobcenter sowie den Fachhochschulen in 
Köln und Düsseldorf, für die der SSM auch Praktikanten bzw. Praktikantinnen 
ausbildet. Darüber hinaus ist der SSM im Netzwerk 2. Hand Mitglied. Im Stadtteil ist 
der SSM mit den verschiedensten Bürgerdiensten und Bürgerinitiativen vernetzt. 
 
 
7. Dokumentation, Berichterstattung und Qualitätssicherung 
 
Im Rahmen der bestehenden Verpflichtungen zur Dokumentation wird die Arbeit der 
Wohnetage mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle dokumentiert. 
 
Zu- und Abgänge werden der Fachstelle Wohnen gemeldet; bei Abgängen erfolgen 
ggf. Kurzberichte – bspw. hinsichtlich des Verbleibs der jeweiligen Personen oder 
hinsichtlich besonderer und für die Fachstelle Wohnen für eine weitere Unterbringung 
relevanter Problemlagen.

Wohnetage für obdachlose Menschen 
mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 
 
 
7 
 
Die Qualitätssicherung erfolgt über folgende Instrumente: 
 
1. Die wöchentliche Mitgliederversammlung 
2. Regelmäßige Klausurtagungen 
3. Kollegiale Beratung 
4. Ggf. Supervision

2017-03-07_SSM_Kostenschätzung incl. Stempel Architekt_Finalfassung

1258 Zeichen

SCHALLER/THEODOR ARCHITEKTEN BDA

Kom. Mittel/Sozialamt/Zuschüsse 170.000,00 €
Sonstige Zuschüsse 0,00 €
Eigenanteil/Arbeit in Eigenregie 37.000,00 €
Sonstige Erträge/Spenden MachMit! e 203.195,90 €

Baustelleneinrichtung 11.450,00 €
Fundamente 4.320,00 €
Bodenplatte 8.500,00 €
EG Betonwände 17.100,00 €
EG Betondecke 19.000,00 €
Zuschlag Randdetail 3.600,00 €
OG Betonwände 15.390,00 €
OG Betondecke 19.000,00 €
KS-Wand EG 2.000,00 €
Attika 4.250,00 €
Stahl 13.000,00 €
Dachabdichtung / Gründach 30.000,00 €
Fenster / Türen / Tor aussen 25.000,00 €
EG Innendämmung 3.000,00 €
Trockenbauwände innen 20.000,00 €
Innentüren 6.000,00 €
Schlosser Außengeländer, Podeste, Treppen 9.000,00 €
Wärmedämmung / Verkleidung OG aussen 30.000,00 €

Heizung: Holzvergaser- oder Fest-Brennwertkessel 6.000,00 €
Heizung-Installation 5.000,00 €
Sanitärinstallation, Badobjekte 5.000,00 €
Küchenobjekte 1.000,00 €
Wasser-, Abwasserinstallation, 2.000,00 €
Elektroinstallation, Leuchten 16.000,00 €

Photovoltaikanlage Strom-, Warmwassererzeugung

Architekt, Statik, Gutachten etc. 60.000,00 €

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\
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Summe ges. Netto 350.610,00 €

19% MwSt. 66.615,90 € Sf ii Hr
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Minus 19 % MwSt. Eigenanteil EZ Dr m ; Si, h -
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07.03, 2042

2017-03-14_SSM Nutzungsvertrag_ENDFASSUNG

6428 Zeichen

Sozialistische Selbsthilfe Mülheim e.V. (SSM) 
Düsseldorfer Straße 74 
51063 Köln 
Telefon 0221 / 640 31 52 
Telefax 0221 / 640 31 98 
 
 
Nutzungsvertrag 
 
 
zwischen dem 
 
SSM e.V., Düsseldorfer Str. 74, 51063 Köln 
 
                                                       und 
 
Herrn / Frau          .......................................................................................................  
 
vertreten durch        .............................................................................................. ......... 
   (rechtliche/r Betreuer/in / Bevollmächtigte/r 
 
wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen: 
 
 
 
Präambel 
 
Dieser Nutzungsvertrag wird abgeschlossen, um Personen, die nach dem 
Ordnungsbehördengesetz NW untergebracht werden müssen, Wohnen und einen 
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Rahmen der Mitgliedschaft im SSM zu 
ermöglichen. Durch das Leben und die Arbeit in der Gemeinschaft wird eine 
eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensplanung unterstützt. Das 
Nutzungsverhältnis ist an die Mitgliedschaft im SSM gebunden und erlischt automatisch, 
wenn diese beendet wird. 
 
Der SSM hat gemeinsam mit dem MachMit! e.V. den Wohnraum geschaffen, um ihn 
Personen mit dringendem Wohnbedarf zu überlassen. Gem. § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist 
demnach die Anwendung der Vorschriften über den Mieterschutz bei Beendigung des 
Nutzungsverhältnisses (§§ 568 Abs. 2, 573, 573 a, 573 d Abs. 1, §§ 574 bis 575 und 575 a 
Abs. 1 BGB) ausgeschlossen. 
 
 
§ 1 Nutzungssache 
 
I. Der SSM stellt der Bewohnerin bzw. dem Bewohner zu Wohnzwecken das  in 
der Düsseldorfer Str. 74 / Am Faulbach 0 gelegene Zimmer mit ........qm befristet 
zur Verfügung. 
 
II. Der SSM überlässt der Bewohnerin bzw. dem Bewohner zum Gebrauch die 
notwendigen Einrichtungsgegenstände. 
 
 
§ 2 Beginn, Dauer und Kündigung des Nutzungsverhältnisses 
 
I. Das Nutzungsverhältnis beginnt unter dem Vorbehalt der endgültigen 
Zustimmung durch die Stadt Köln am ..............und endet mit Ende der

Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss oder Tod der Bewohnerin/ des 
Bewohners. 
 
II. Die ersten drei Monate ab Vertragsbeginn gelten als Probezeit, innerhalb derer die 
Vertragspartner die Möglichkeit haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung 
aufzuheben. Nach Ablauf der Probezeit kann der Nutzungsvertrag von beiden 
Seiten mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung 
muss schriftlich erfolgen. 
 
III. Der SSM ist zur Kündigung aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer 
Kündigungsfrist berechtigt; ein berechtigter Grund zur fristlosen Kündigung liegt 
vor, wenn die Bewohnerin/ der Bewohner grob und wiederholt gegen den  
Nutzungsvertrag oder die Hausordnung verstößt. 
 
 
§ 3 Benutzung des Appartements 
 
I. Die Bewohnerin/ der Bewohner darf das Appartement einschließlich der 
überlassenen Gegenstände nur zu dem im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. 
 
II. Mit Rücksicht auf die Belange des SSM, der Gesamtheit der Bewohnerinnen/ der 
Bewohner des Hauses und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung 
der Räume des Hauses, bedarf die Bewohnerin/ der Bewohner der vorherigen 
Zustimmung des SSM, wenn sie/ er 
 
 Besuchern die Übernachtung in ihrem/ seinem Appartement gestatten will. 
 ein Tier halten will. 
 
III. Das Einbringen eigener Möbel muss beantragt bzw. nach Absprache mit uns  
genehmigt werden. 
 
IV. Die Bewohnerin/ der Bewohner haftet für Schäden, die während der Überlassung 
der Nutzungssache verursacht werden. Er / sie hat auch für das Wohlverhalten 
seiner/ ihrer Besucher/innen einzustehen. 
 
 
§ 4 Instandhaltung der Nutzungssache 
 
I. Die Bewohnerin/ der Bewohner verpflichtet sich, die Nutzungssache und die zur 
gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume und Einrichtungsgegenstände 
des Hauses schonend und pfleglich zu behandeln. Sie/ er hat für ordnungsgemäße 
Reinigung und für ausreichende Lüftung der Nutzungssache zu sorgen. 
 
II. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Nutzungssache oder wird eine 
Vorkehrung zum Schutz der Nutzungssache erforderlich, so hat die Bewohnerin/ 
der Bewohner dies dem SSM unverzüglich mitzuteilen. 
 
 
§ 5 Betreten der Nutzungssache durch den SSM 
 
I. Der SSM oder eine von ihm beauftragte Person dürfen die Nutzungssache zur 
Prüfung ihres Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen nach rechtzeitiger 
Ankündigung betreten. In Fällen dringender Gefahr darf der SSM die 
Nutzungssache unwiderruflich zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.

§ 6 Rückgabe der Nutzungssache 
 
I. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages hat die Bewohnerin/ der Bewohner die 
Nutzungssache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. 
 
II. Die Schlüssel, die der Bewohnerin/ dem Bewohner bei Beginn des 
Nutzungsverhältnisses übergeben wurden, sind an den SSM zurückzugeben. 
 
III. Die Bewohnerin/ der Bewohner haftet für alle Schäden, die dem SSM oder 
nachfolgenden Bewohner/innen aus Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. 
 
IV. Für zurückgelassenes Eigentum der Bewohner/innen wird keine Haftung 
übernommen. 
 
 
§ 7 Hausordnung 
 
I. Der SSM und die Bewohnerin/ der Bewohner verpflichten sich zur Wahrung des 
Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme. 
 
II. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause gilt die Hausordnung, die diesem 
Vertrag als Anlage beigefügt ist. 
 
III. Die Hausordnung kann der SSM jederzeit ändern, wenn zwingende Gründe dies 
erfordern. Der Bewohnerin/ dem Bewohner ist die geänderte Fassung unverzüglich 
zur Kenntnis zu geben. 
 
IV. Besteht der begründete Verdacht, dass eine Bewohnerin/ ein Bewohner gegen die 
Hausordnung verstößt, sind die Mitarbeiter/innen des SSM verpflichtet und 
berechtigt, dies zu überprüfen. 
 
 
§ 8 Schriftform, Teilunwirksamkeit 
 
I. Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. 
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer 
Rechtswirksamkeit der Schriftform. 
 
II. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages 
werden die Vertragspartner eine der unwirksamen möglichst nahekommenden 
Ersatzregelung treffen. 
 
III. Der Bewohnerin/ dem Bewohner ist die geänderte Fassung des Nutzungsvertrages 
unverzüglich zur Kenntnis zu geben. 
 
 
 
 
Köln, den ......................................  
..........................................................   ............................................. ........ 
Bewohner/in      SSM

Beschlussvorlage Rat

8109 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 
 1059/2017 
Freigabedatum 
21.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss an den MachMit! e.V. zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für von 
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag einschließlich Deckungsvorschlag, Alternative: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dem Träger MachMit! e.V. einen einmaligen Zuschuss im Haus-
haltsjahr 2017 in Höhe von 170.000 € zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für von Woh-
nungslosigkeit bedrohte Menschen zu gewähren. Hierzu beschließt der Rat eine außerplanmäßige 
Auszahlung in Teilfinanzplan 0504, freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 9, Aus-
zahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. 
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Teilfinanzplan 1004, Bereitstel-
lung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   170.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   17.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    63.000 € 
Beginn, Dauer Laufzeit des Belegungsvertrages beträgt 10 Jahre  
 
 
 
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung und ggf. Auswirkungen 
 
Der Verein MachMit! e.V. ist Eigentümer des Grundstücks Am Faulbach o.N./ Ecke Domagkstraße in 
51063 Köln-Mülheim und plant seit Jahren die Ausweitung seiner Kapazitäten, um noch mehr ob-
dachlosen Menschen die Aufnahme gewährleisten zu können. 
 
Hierfür hat der Verein MachMit! e.V. am 25.11.2016 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 170.000 
€ zu den Baukosten einer Möbelhalle mit sechs Wohnplätzen zur Unterbringung ansonsten obdachlo-
ser Menschen im ersten Obergeschoss dieser Halle beantragt. 
MachMit! e.V. ist der Förderverein der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim e. V. (SSM) und hat diese 
mit der Errichtung des Baus beauftragt. Der Verein SSM versteht sich unter dem Dach des MachMit! 
e.V. als eine Selbsthilfegruppe von Menschen unterschiedlichen Alters und aus verschiedenen ge-
sellschaftlichen Schichten und Lebenssituationen, wie beispielsweise Arbeitslose, Obdachlose, Straf-
entlassene, ehemals Drogenabhängige, behinderte Menschen oder psychisch Kranke. Allen gemein-
sam sind die schlechten Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Wille, trotz 
dieser Hemmnisse unabhängig von staatlichen Transferleistungen wie insbesondere SGB II zu leben. 
 
Der Verein SSM organisiert und sichert durch Wohnungsauflösungen, Transporte, Gebrauchtwaren-
verkauf, Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes und Projekten seinen Mitgliedern seit vielen Jah-
ren die wirtschaftliche Existenz und möchte den Lebensunterhalt entsprechend der individuellen Fä-
higkeiten und Möglichkeiten durch eigene Arbeitsleistung und Initiative sicherstellen. Insofern erfolgt 
der Innenausbau auch in Eigenleistung durch die Mitglieder der SSM, die durch diese Arbeit zur 
Schaffung des zukünftigen Wohnraumes beitragen. 
Darüber hinaus beteiligt sich der Verein SSM seit Jahren an verschiedenen Initiativen im Stadtteil, ist 
an der Gründung neuer Projekte beteiligt und führt selbst unterschiedliche Veranstaltungen durch. 
 
Wirtschaftlich ist dies für den Verein SSM jedoch nur dann möglich, wenn der Umsatz insbesondere

3 
durch den Verkauf von Gebrauchtmöbeln, gesteigert werden kann, um so den Lebensunterhalt zu-
sätzlicher Mitglieder ohne die Inanspruchnahme von staatlichen Transferleistungen sicherzustellen. 
Ein wichtiges Beschäftigungsprojekt der SSM ist die Möbelhalle am Rheinufer (Halle Am Faulbach) 
mit der Restaurierung von Gebrauchtmöbeln aus Wohnungsauflösungen und anschließendem Ver-
kauf. Insgesamt bietet die SSM damit arbeits- und wohnungslosen Menschen die Chance, durch Ar-
beit, bescheidene Lebensführung und Gemeinschaftsversorgung unabhängig von staatlichen Trans-
ferleistungen zu leben. 
 
Bei der oben genannten Möbelhalle handelte es sich nicht um ein Gebäude in stabiler Bauweise, 
sondern um eine Zeltkonstruktion. Nach achtjähriger Nutzungsdauer war ein starker Verschleiß ent-
standen, der eine weitere und dauerhafte Nutzung ausschloß. Daher hat sich der MachMit! e.V. zur 
Errichtung eines Neubaus entschlossen, der den bisherigen Bereich der Möbelhalle beherbergt und 
auch zusätzlichen Wohnraum für sechs Personen schaffen soll. Damit wird der MachMit! e.V. dort 
zusätzlich Wohnraum mit sechs Wohnplätzen für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen bzw. Mit-
glieder des SSM e.V. vorhalten. 
 
Der Verein MachMit! e.V. hat den Rohbau bereits durch eine Fachfirma errichten lassen. Laut Kos-
tenschätzung (Anlage 1) belaufen sich die Baukosten auf insgesamt 410.195,90 € brutto. 
Für den Bau können MachMit! e.V. und der SSM e.V. aus eigenen Leistungen und Spenden ca. 
240.000 € selbst aufbringen und beitragen. 
 
Mit dem 1. Bauabschnitt wurde bereits im 1. Halbjahr 2017 begonnen. Die Baukosten des ersten 
Bauabschnittes sind durch Spenden des Fördervereins MachMit! e.V. und Eigenleistung des Vereins 
SSM gesichert. Der Innenausbau erfolgt in Eigenleistung durch die Mitglieder der SSM, die durch 
diese Arbeit zur Schaffung des zukünftigen Wohnraumes beitragen. MachMit! e.V. benötigt zur Rest-
finanzierung seines Am Faulbach geplanten Bauvorhabens einen einmaligen finanziellen Betrag in 
Höhe von 170.000 €. 
 
Mit dem einmaligen Zuschuss kann der MachMit! e.V. eine dauerhafte Unterbringung von sechs ob-
dachlosen Personen ermöglichen und damit einen Beitrag zur Erfüllung der ordnungsrechtlichen 
Pflichtaufgabe der Stadt Köln leisten, die ansonsten erheblich höhere Unterbringungskosten verursa-
chen würde. Vor diesem Hintergrund stellen die Aktivitäten des Vereins auch präventive Maßnahmen 
zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit dar. 
 
Wenn der MachMit! e.V. den Zuschuss erhält, werden die sechs Wohnplätze vom SSM e.V. der Stadt 
Köln im Rahmen eines Belegungsvertrages für 10 Jahre im Gegenzug zur Verfügung gestellt. 
 
Eine ansonsten erforderliche Obdachlosenunterbringung in einer Hotelunterkunft führt zu durch-
schnittlichen Kosten pro Person von rund 875 € monatlich. Damit entstünden jährlich bei sechs unter-
gebrachten Personen, für die Stadt Köln Kosten in Höhe von 63.000 €. Indem der Verein SSM sechs 
zusätzliche Wohnplätze schafft, trägt sich der Zuschuss bereits nach zweieinhalb Jahren. Aufgrund 
der Belegungsvertrages belaufen sich die Einsparungen nach 10 Jahren auf 630.000 €. 
 
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus entsprechenden Wenigerauszahlungen 
für Baumaßnahmen zur Errichtung von Flüchtlingswohnheimen. Aufgrund von nachträglichen Ände-
rungen gegenüber der originären Planung sowie Verzögerungen bei der Abwicklung der geplanten 
Maßnahmen werden Mittel in einer Größenordnung von 170.000 € im Haushaltsjahr 2017 nicht für 
den ursprünglichen Zweck benötigt und können daher anderweitig eingesetzt werden. 
 
Zur Dringlichkeit: 
Die Vorlage in den Ausschuss für Soziales und Senioren erfolgt verfristet. Dem Ausschuss soll aber 
trotz Verfristung die Gelegenheit gegeben werden, die Vorlage vorzuberaten. Eine Entscheidung des 
Rates am 11.07.2017 ist notwendig, da hiervon der weitere Fortgang des gesamten Bauvorhabens 
abhängig ist. Der zu schaffende Wohnraum wird dringend benötigt. Bei einer späteren Entscheidung 
des Rates wird auch das Gesamtprojekt später beendet. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 12.14 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1059/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27