1059/2017
Zuschuss an den MachMit! e.V. zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
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2017-03-13_SSM_Konzeption_ENDFASSUNG
12417 Zeichen
Wohnetage für obdachlose Menschen mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 1 Konzeption Wohnetage für obdachlose Menschen mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle SOZIALISTISCHE SELBSTHILFE MÜLHEIM e.V. (SSM) Düsseldorfer Straße 74 51063 Köln Telefon 6 40 31 52 Fax 6 40 31 98 www.ssm-koeln.org Ansprechperson: Thomas Küven Stand: 13.03.2017 Wohnetage für obdachlose Menschen mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 2 Inhalt 1. Selbstverständnis 3 2. Ausgangssituation 4 3. Zielgruppe und Zugang 4 4. Ziele 5 5. Hilfen und Unterstützungsangebote 5 6. Kooperationen 6 7. Dokumentation, Berichterstattung und Qualitätssicherung 6 Wohnetage für obdachlose Menschen mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 3 1. Selbstverständnis Die Sozialistische Selbsthilfe Mülheim (SSM) versteht sich unter dem Dach des Fördervereins „Mach Mit e.V.“ als eine Selbsthilfegruppe von Menschen unterschiedlichen Alters und aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten und Lebenssituationen, wie beispielsweise Arbeitslose, Obdachlose, Strafentlassene, ehemals Drogenabhängige, behinderte Menschen oder psychisch Kranke. Allen gemeinsam sind die schlechten Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Wille, trotz dieser Hemmnisse unabhängig von staatlichen Transferleistungen, wie Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Leistungen zu leben. Der eingetragene Verein betreibt einen selbstverwalteten Betrieb. Durch Wohnungsauflösungen, Transporte, Gebrauchtwarenverkauf, Bereitstellung von Veranstaltungsräumen und ähnlichen Projekten, sichert sich die Gruppe (i. d. R. 20 Menschen) seit vielen Jahren ihre wirtschaftliche Existenz und möchte ihren Lebensunterhalt entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten auch weiterhin durch eigene Arbeitsleistung und Initiative sicherstellen. Darüber hinaus beteiligt sich die SSM seit Jahren an verschiedenen Initiativen im Stadtteil, ist an der Gründung neuer Projekte beteiligt und führt selber unterschiedliche Veranstaltungen durch. Seit Jahren plant die SSM die Ausweitung ihrer Kapazitäten, um noch mehr Mitgliedern die Aufnahme zu ermöglichen und Wohnmöglichkeiten anbieten zu können. Eine Aufnahmesteigerung ist wirtschaftlich nur möglich, wenn der Umsatz, insbesondere durch den Verkauf von Gebrauchtmöbeln, gesteigert werden kann, um so den Lebensunterhalt zusätzlicher Mitglieder, ohne die Inanspruchnahme von zum Beispiel Arbeitslosengeld II, sicherzustellen. Ein Beschäftigungsprojekt des SSM ist die Möbelhalle am Rheinufer (Halle am Faulbach) mit der Restaurierung von Gebrauchtmöbeln aus Wohnungsauflösungen und anschließendem Verkauf. Alleine in der Möbelhalle sollen dauerhaft arbeitslose Menschen beschäftigt werden, welche ohne diese Möglichkeit Arbeitslosengeld II oder andere Transferleistungen, z. B. zur Beschaffung von Wohnraum, beantragen müssten. Insgesamt bietet die SSM damit arbeitslosen Menschen die Chance, durch Arbeit, bescheidene Lebensführung und Gemeinschaftsversorgung, unabhängig von stattlichen Transferleistungen zu leben und zu wohnen. Hinzu kommen noch Kinder der Mitglieder, deren Lebensunterhalt ebenfalls auf diese Weise mitfinanziert wird. Bei der o. g. Möbelhalle handelt es sich nicht um ein Gebäude in stabiler Bauweise, sondern um eine Zeltkonstruktion. Nach achtjähriger Nutzungsdauer ist ein starker Verschleiß entstanden, der eine weitere und dauerhafte Nutzung ausschließt. Daher hat sich die SSM zur Errichtung eines Neubaus entschlossen, der sowohl den bisherigen Bereich der Möbelhalle beherbergen wie auch zusätzlichen Wohnraum für sechs Personen schaffen soll. Damit könnte die SSM dort insgesamt sechs Wohnplätze für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen bzw. Mitglieder der SSM vorhalten. Die SSM wird den Rohbau durch eine Fachfirma errichten lassen. Der Innenausbau erfolgt entsprechend unserem Selbstverständnis zum Teil in Eigenleistung durch die Mitglieder der SSM, die durch diese Arbeit zur Schaffung auch des eigenen zukünftigen Wohnraums beitragen. Wohnetage für obdachlose Menschen mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 4 2. Ausgangssituation Ungefähr 335.000 Menschen sind nach der aktuellsten Schätzung der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) in Deutschland ohne Wohnung. Die BAG W prognostiziert bis 2018 sogar einen weiteren Zuwachs um 200.000 auf dann 536.000 wohnungslose Menschen. Weitere ca. 170.000 Haushalte waren von Wohnungslosigkeit bedroht, d. h. bei ihnen stand der Verlust der Wohnung unmittelbar bevor. Wohnraumengpässe gehen dabei insbesondere in Metropolen und wirtschaftlich dynamischen Regionen mit steigenden Mieten einher. Bezahlbarer Wohnraum wird hier immer mehr zu einem knappen Gut. Die Stadt Köln ist eine solche dynamische Metropole. Die Bevölkerungsprognosen weisen einen beständigen Zuzug nach Köln aus. Die Nachfrage nach Wohnraum steigt - wie auch das Mietniveau - beständig an. Wer in dieser Situation die Wohnung verliert, wird für lange Zeit ohne eigene Wohnung bleiben und die verlorene Wohnung wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch als bezahlbarer Wohnraum nicht mehr zur Verfügung stehen. SSM nimmt diese Menschen seit 1979 auf und gibt ihnen Wohnung und Arbeit. In den Gebäuden des SSM, in der Düsseldorfer Straße 74, wohnen und arbeiten ca. 25 Menschen. Ein weiterer Ausbau ist hier nicht möglich. Der Förderverein MachMit! e.V. hat deshalb im Jahre 2011 ein weiteres Grundstück Am Faulbach mit einer alten, denkmalgeschützten Güterhalle erworben. Dieses hat SSM schrittweise in Eigenarbeit mit Hilfe von Spenden, aber auch mit Förderung durch die Stadt Köln, zu einer Halle für Veranstaltungen ausgebaut. Diese wurde durch ein Zelt für Gebrauchtmöbel ergänzt, welches jetzt durch einen festen Bau ersetzt werden muss. Da die Unterbringungsmöglichkeiten des SSM in der Düsseldorfer Str. 74 ausgeschöpft sind und gleichzeitig auf dem Gelände Am Faulbach weitere Arbeitsplätze entstehen, haben SSM und MachMit! e.V. sich entschlossen, nicht nur eine Halle für den Möbelverkauf zu bauen, sondern zusätzlich im 1. OG Wohnraum für sechs obdachlose Personen zu schaffen. 3. Zielgruppe und Zugang Das Angebot der Unterbringung in der Wohnetage richtet sich an Personen, die nach dem Ordnungsbehördengesetz NW untergebracht werden müssen. Im Fokus stehen dabei die Unterbringung und die persönliche Stabilisierung über die Mitarbeit im SSM sowie die sozialarbeiterische Begleitung bzw. Unterstützung. Die Auswahl erfolgt entweder durch Vorschlag seitens der Fachstelle Wohnen oder durch den SSM. Es handelt sich bei den Menschen, die zum SSM kommen, um Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen aus Köln, die über Mundpropaganda, aber auch Vermittlung durch soziale Einrichtungen zum SSM kommen. Manche lernen den SSM und seine Lebens- und Arbeitsweise auch über die Ableistung von Sozialstunden und über die Sozialberatung des SSM kennen. Wohnetage für obdachlose Menschen mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 5 Eine Zuweisung kann nur erfolgen, wenn die betroffenen Personen bereit sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten im SSM mitzuwirken. 4. Ziele Die Ziele der Unterbringung von Personen aus der Zielgruppe umfassen u.a.: ● Sichere Unterbringung; d.h., neben dem „Dach über dem Kopf“ auch die Sicherung körperlicher und psychischer Integrität u.a. durch die Sicherung einer geordneten Situation in der Wohnetage. ● Klärung und Ordnung; d.h., die vorhandenen individuellen Problemlagen zu identifizieren, zu ordnen und zur weiteren Bearbeitung bzw. ggf. zur Weitervermittlung aufzubereiten. ● Existenzsicherung und Krisenhilfe: Über die sozialversicherungspflichtige Mitarbeit im SSM wird der Lebensunterhalt der zugewiesenen Personen gesichert. Neben der finanziellen Absicherung versorgen sich die Personen selbst mit Gebrauchs- und Konsumgütern aus dem SSM-eigenen Secondhand-Verkauf. ● Persönliche Stabilisierung: Durch die Arbeit in den SSM-eigenen Selbsthilfeunternehmen gewinnen die Menschen Selbstvertrauen und Selbstwertschätzung. Durch die gemeinsamen Sitzungen lernen die Mitglieder Konfliktlösungskompetenz, demokratisches Miteinander und die Übernahme von Verantwortung. Dadurch werden die Menschen so weit stabilisiert, dass sie entweder wieder auf den ersten Arbeitsmarkt außerhalb des SSM zurückkehren oder das erste Mal Zugang zum 1.Arbeitsmarkt finden. Der SSM hilft in diesem Fall bei der Wohnungssuche. Oder sie entscheiden sich für einen Verbleib in der Gemeinschaft und suchen sich dort eigene Verantwortungsfelder und unterstützen ihrerseits neu Hinzugekommene. 5. Hilfen und Unterstützungsangebote Der Aufenthalt der Personen aus der Zielgruppe ist individuell grundverschieden. Manche Menschen verlassen den SSM bereits nach zwei Wochen, andere nach Jahren. Dies ist weniger abhängig von der Frage, ob die individuellen Problemlagen abschließend bearbeitet wurden (der Fall also abgeschlossen ist), als davon, ob das Konzept des SSM für die betroffenen Personen über die akute Notsituation hinaus eine Perspektive darstellt. Angebotsschwerpunkte sind die Unterbringung, die sozialversicherungspflichtige Arbeit im SSM sowie die ggf. erforderliche sozialarbeiterische Begleitung und Unterstützung. Wohnetage für obdachlose Menschen mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 6 Die Unterbringung wird gestützt durch die Regeln des SSM. Die Einhaltung bzw. deren Kontrolle obliegt zunächst den einzelnen Mitgliedern bzw. der Wohngemeinschaft sowie darüber hinaus der wöchentlichen Mitgliederversammlung. Die erforderlichen Gebrauchsgegenstände werden durch den SSM bereitgestellt. Die Reinigung der Wohnetage wird durch die Bewohner/innen durchgeführt. Ggf. werden die Bewohner/innen unterstützt bei der Organisation und Steuerung des Wohnens sowie hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards, ein sozial verträgliches Miteinander und Gewaltprävention. Die sozialversicherungspflichtige Arbeit im SSM wird auf der wöchentlichen Mitgliederversammlung entsprechend der aktuellen Erfordernisse sowie der individuellen Neigungen, Möglichkeiten und Fähigkeiten gemeinsam und basisdemokratisch für die Woche eingeteilt. Durch den weiten Arbeitsbegriff des SSM kann ein entsprechend breites Feld an Tätigkeiten angeboten werden – von niedrigschwelligen Arbeiten wie Laub fegen und Flugblättern verteilen, bis hin zu anspruchsvollen Büroarbeiten, Planung und Organisation. Die sozialarbeiterische Begleitung und Unterstützung umfasst die Klärung der individuellen Problemlagen wie Schulden, offene Verfahren, Krankenbehandlung etc., entsprechende Beratung, Schriftwechsel mit bzw. Begleitung zu Behörden, Inkassounternehmen oder Fachärzten, sowie z.B. die Vermittlung an weiterführende Hilfen, wie gesundheitliche Selbsthilfegruppen, zum Anwalt bzw. zur Anwältin, Therapieeinrichtungen. 6. Kooperationen Dieses Projekt ist ein Gemeinschaftsprojekt des MachMit! e.V., des SSM und der Stadt Köln. Es basiert auf einer Vereinbarung zur Überlassung, Einrichtung und zum Betrieb einer ordnungsbehördlichen Unterbringung. Wichtigster Kooperationspartner ist dabei die Fachstelle Wohnen der Stadt Köln. Weitere Kooperationen bestehen mit dem Jobcenter sowie den Fachhochschulen in Köln und Düsseldorf, für die der SSM auch Praktikanten bzw. Praktikantinnen ausbildet. Darüber hinaus ist der SSM im Netzwerk 2. Hand Mitglied. Im Stadtteil ist der SSM mit den verschiedensten Bürgerdiensten und Bürgerinitiativen vernetzt. 7. Dokumentation, Berichterstattung und Qualitätssicherung Im Rahmen der bestehenden Verpflichtungen zur Dokumentation wird die Arbeit der Wohnetage mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle dokumentiert. Zu- und Abgänge werden der Fachstelle Wohnen gemeldet; bei Abgängen erfolgen ggf. Kurzberichte – bspw. hinsichtlich des Verbleibs der jeweiligen Personen oder hinsichtlich besonderer und für die Fachstelle Wohnen für eine weitere Unterbringung relevanter Problemlagen. Wohnetage für obdachlose Menschen mit Gebrauchtmöbel-Verkaufshalle 7 Die Qualitätssicherung erfolgt über folgende Instrumente: 1. Die wöchentliche Mitgliederversammlung 2. Regelmäßige Klausurtagungen 3. Kollegiale Beratung 4. Ggf. Supervision
2017-03-07_SSM_Kostenschätzung incl. Stempel Architekt_Finalfassung
1258 Zeichen
SCHALLER/THEODOR ARCHITEKTEN BDA Kom. Mittel/Sozialamt/Zuschüsse 170.000,00 € Sonstige Zuschüsse 0,00 € Eigenanteil/Arbeit in Eigenregie 37.000,00 € Sonstige Erträge/Spenden MachMit! e 203.195,90 € Baustelleneinrichtung 11.450,00 € Fundamente 4.320,00 € Bodenplatte 8.500,00 € EG Betonwände 17.100,00 € EG Betondecke 19.000,00 € Zuschlag Randdetail 3.600,00 € OG Betonwände 15.390,00 € OG Betondecke 19.000,00 € KS-Wand EG 2.000,00 € Attika 4.250,00 € Stahl 13.000,00 € Dachabdichtung / Gründach 30.000,00 € Fenster / Türen / Tor aussen 25.000,00 € EG Innendämmung 3.000,00 € Trockenbauwände innen 20.000,00 € Innentüren 6.000,00 € Schlosser Außengeländer, Podeste, Treppen 9.000,00 € Wärmedämmung / Verkleidung OG aussen 30.000,00 € Heizung: Holzvergaser- oder Fest-Brennwertkessel 6.000,00 € Heizung-Installation 5.000,00 € Sanitärinstallation, Badobjekte 5.000,00 € Küchenobjekte 1.000,00 € Wasser-, Abwasserinstallation, 2.000,00 € Elektroinstallation, Leuchten 16.000,00 € Photovoltaikanlage Strom-, Warmwassererzeugung Architekt, Statik, Gutachten etc. 60.000,00 € N \ \ Summe ges. Netto 350.610,00 € 19% MwSt. 66.615,90 € Sf ii Hr r P) . r BelbhbE / Minus 19 % MwSt. Eigenanteil EZ Dr m ; Si, h - “% r7 E nn iTEdTeN BDr en Ri ”. . 07.03, 2042
2017-03-14_SSM Nutzungsvertrag_ENDFASSUNG
6428 Zeichen
Sozialistische Selbsthilfe Mülheim e.V. (SSM)
Düsseldorfer Straße 74
51063 Köln
Telefon 0221 / 640 31 52
Telefax 0221 / 640 31 98
Nutzungsvertrag
zwischen dem
SSM e.V., Düsseldorfer Str. 74, 51063 Köln
und
Herrn / Frau .......................................................................................................
vertreten durch .............................................................................................. .........
(rechtliche/r Betreuer/in / Bevollmächtigte/r
wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen:
Präambel
Dieser Nutzungsvertrag wird abgeschlossen, um Personen, die nach dem
Ordnungsbehördengesetz NW untergebracht werden müssen, Wohnen und einen
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im Rahmen der Mitgliedschaft im SSM zu
ermöglichen. Durch das Leben und die Arbeit in der Gemeinschaft wird eine
eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensplanung unterstützt. Das
Nutzungsverhältnis ist an die Mitgliedschaft im SSM gebunden und erlischt automatisch,
wenn diese beendet wird.
Der SSM hat gemeinsam mit dem MachMit! e.V. den Wohnraum geschaffen, um ihn
Personen mit dringendem Wohnbedarf zu überlassen. Gem. § 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist
demnach die Anwendung der Vorschriften über den Mieterschutz bei Beendigung des
Nutzungsverhältnisses (§§ 568 Abs. 2, 573, 573 a, 573 d Abs. 1, §§ 574 bis 575 und 575 a
Abs. 1 BGB) ausgeschlossen.
§ 1 Nutzungssache
I. Der SSM stellt der Bewohnerin bzw. dem Bewohner zu Wohnzwecken das in
der Düsseldorfer Str. 74 / Am Faulbach 0 gelegene Zimmer mit ........qm befristet
zur Verfügung.
II. Der SSM überlässt der Bewohnerin bzw. dem Bewohner zum Gebrauch die
notwendigen Einrichtungsgegenstände.
§ 2 Beginn, Dauer und Kündigung des Nutzungsverhältnisses
I. Das Nutzungsverhältnis beginnt unter dem Vorbehalt der endgültigen
Zustimmung durch die Stadt Köln am ..............und endet mit Ende der
Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss oder Tod der Bewohnerin/ des
Bewohners.
II. Die ersten drei Monate ab Vertragsbeginn gelten als Probezeit, innerhalb derer die
Vertragspartner die Möglichkeit haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung
aufzuheben. Nach Ablauf der Probezeit kann der Nutzungsvertrag von beiden
Seiten mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung
muss schriftlich erfolgen.
III. Der SSM ist zur Kündigung aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist berechtigt; ein berechtigter Grund zur fristlosen Kündigung liegt
vor, wenn die Bewohnerin/ der Bewohner grob und wiederholt gegen den
Nutzungsvertrag oder die Hausordnung verstößt.
§ 3 Benutzung des Appartements
I. Die Bewohnerin/ der Bewohner darf das Appartement einschließlich der
überlassenen Gegenstände nur zu dem im Vertrag bestimmten Zweck nutzen.
II. Mit Rücksicht auf die Belange des SSM, der Gesamtheit der Bewohnerinnen/ der
Bewohner des Hauses und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
der Räume des Hauses, bedarf die Bewohnerin/ der Bewohner der vorherigen
Zustimmung des SSM, wenn sie/ er
Besuchern die Übernachtung in ihrem/ seinem Appartement gestatten will.
ein Tier halten will.
III. Das Einbringen eigener Möbel muss beantragt bzw. nach Absprache mit uns
genehmigt werden.
IV. Die Bewohnerin/ der Bewohner haftet für Schäden, die während der Überlassung
der Nutzungssache verursacht werden. Er / sie hat auch für das Wohlverhalten
seiner/ ihrer Besucher/innen einzustehen.
§ 4 Instandhaltung der Nutzungssache
I. Die Bewohnerin/ der Bewohner verpflichtet sich, die Nutzungssache und die zur
gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume und Einrichtungsgegenstände
des Hauses schonend und pfleglich zu behandeln. Sie/ er hat für ordnungsgemäße
Reinigung und für ausreichende Lüftung der Nutzungssache zu sorgen.
II. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Nutzungssache oder wird eine
Vorkehrung zum Schutz der Nutzungssache erforderlich, so hat die Bewohnerin/
der Bewohner dies dem SSM unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Betreten der Nutzungssache durch den SSM
I. Der SSM oder eine von ihm beauftragte Person dürfen die Nutzungssache zur
Prüfung ihres Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen nach rechtzeitiger
Ankündigung betreten. In Fällen dringender Gefahr darf der SSM die
Nutzungssache unwiderruflich zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.
§ 6 Rückgabe der Nutzungssache
I. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages hat die Bewohnerin/ der Bewohner die
Nutzungssache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
II. Die Schlüssel, die der Bewohnerin/ dem Bewohner bei Beginn des
Nutzungsverhältnisses übergeben wurden, sind an den SSM zurückzugeben.
III. Die Bewohnerin/ der Bewohner haftet für alle Schäden, die dem SSM oder
nachfolgenden Bewohner/innen aus Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
IV. Für zurückgelassenes Eigentum der Bewohner/innen wird keine Haftung
übernommen.
§ 7 Hausordnung
I. Der SSM und die Bewohnerin/ der Bewohner verpflichten sich zur Wahrung des
Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
II. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause gilt die Hausordnung, die diesem
Vertrag als Anlage beigefügt ist.
III. Die Hausordnung kann der SSM jederzeit ändern, wenn zwingende Gründe dies
erfordern. Der Bewohnerin/ dem Bewohner ist die geänderte Fassung unverzüglich
zur Kenntnis zu geben.
IV. Besteht der begründete Verdacht, dass eine Bewohnerin/ ein Bewohner gegen die
Hausordnung verstößt, sind die Mitarbeiter/innen des SSM verpflichtet und
berechtigt, dies zu überprüfen.
§ 8 Schriftform, Teilunwirksamkeit
I. Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
II. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages
werden die Vertragspartner eine der unwirksamen möglichst nahekommenden
Ersatzregelung treffen.
III. Der Bewohnerin/ dem Bewohner ist die geänderte Fassung des Nutzungsvertrages
unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
Köln, den ......................................
.......................................................... ............................................. ........
Bewohner/in SSM
Beschlussvorlage Rat
8109 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 1059/2017 Freigabedatum 21.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an den MachMit! e.V. zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschlussvorschlag einschließlich Deckungsvorschlag, Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dem Träger MachMit! e.V. einen einmaligen Zuschuss im Haus- haltsjahr 2017 in Höhe von 170.000 € zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für von Woh- nungslosigkeit bedrohte Menschen zu gewähren. Hierzu beschließt der Rat eine außerplanmäßige Auszahlung in Teilfinanzplan 0504, freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 9, Aus- zahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in Teilfinanzplan 1004, Bereitstel- lung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Zeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 170.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 17.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 63.000 € Beginn, Dauer Laufzeit des Belegungsvertrages beträgt 10 Jahre Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung und ggf. Auswirkungen Der Verein MachMit! e.V. ist Eigentümer des Grundstücks Am Faulbach o.N./ Ecke Domagkstraße in 51063 Köln-Mülheim und plant seit Jahren die Ausweitung seiner Kapazitäten, um noch mehr ob- dachlosen Menschen die Aufnahme gewährleisten zu können. Hierfür hat der Verein MachMit! e.V. am 25.11.2016 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 170.000 € zu den Baukosten einer Möbelhalle mit sechs Wohnplätzen zur Unterbringung ansonsten obdachlo- ser Menschen im ersten Obergeschoss dieser Halle beantragt. MachMit! e.V. ist der Förderverein der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim e. V. (SSM) und hat diese mit der Errichtung des Baus beauftragt. Der Verein SSM versteht sich unter dem Dach des MachMit! e.V. als eine Selbsthilfegruppe von Menschen unterschiedlichen Alters und aus verschiedenen ge- sellschaftlichen Schichten und Lebenssituationen, wie beispielsweise Arbeitslose, Obdachlose, Straf- entlassene, ehemals Drogenabhängige, behinderte Menschen oder psychisch Kranke. Allen gemein- sam sind die schlechten Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Wille, trotz dieser Hemmnisse unabhängig von staatlichen Transferleistungen wie insbesondere SGB II zu leben. Der Verein SSM organisiert und sichert durch Wohnungsauflösungen, Transporte, Gebrauchtwaren- verkauf, Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes und Projekten seinen Mitgliedern seit vielen Jah- ren die wirtschaftliche Existenz und möchte den Lebensunterhalt entsprechend der individuellen Fä- higkeiten und Möglichkeiten durch eigene Arbeitsleistung und Initiative sicherstellen. Insofern erfolgt der Innenausbau auch in Eigenleistung durch die Mitglieder der SSM, die durch diese Arbeit zur Schaffung des zukünftigen Wohnraumes beitragen. Darüber hinaus beteiligt sich der Verein SSM seit Jahren an verschiedenen Initiativen im Stadtteil, ist an der Gründung neuer Projekte beteiligt und führt selbst unterschiedliche Veranstaltungen durch. Wirtschaftlich ist dies für den Verein SSM jedoch nur dann möglich, wenn der Umsatz insbesondere 3 durch den Verkauf von Gebrauchtmöbeln, gesteigert werden kann, um so den Lebensunterhalt zu- sätzlicher Mitglieder ohne die Inanspruchnahme von staatlichen Transferleistungen sicherzustellen. Ein wichtiges Beschäftigungsprojekt der SSM ist die Möbelhalle am Rheinufer (Halle Am Faulbach) mit der Restaurierung von Gebrauchtmöbeln aus Wohnungsauflösungen und anschließendem Ver- kauf. Insgesamt bietet die SSM damit arbeits- und wohnungslosen Menschen die Chance, durch Ar- beit, bescheidene Lebensführung und Gemeinschaftsversorgung unabhängig von staatlichen Trans- ferleistungen zu leben. Bei der oben genannten Möbelhalle handelte es sich nicht um ein Gebäude in stabiler Bauweise, sondern um eine Zeltkonstruktion. Nach achtjähriger Nutzungsdauer war ein starker Verschleiß ent- standen, der eine weitere und dauerhafte Nutzung ausschloß. Daher hat sich der MachMit! e.V. zur Errichtung eines Neubaus entschlossen, der den bisherigen Bereich der Möbelhalle beherbergt und auch zusätzlichen Wohnraum für sechs Personen schaffen soll. Damit wird der MachMit! e.V. dort zusätzlich Wohnraum mit sechs Wohnplätzen für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen bzw. Mit- glieder des SSM e.V. vorhalten. Der Verein MachMit! e.V. hat den Rohbau bereits durch eine Fachfirma errichten lassen. Laut Kos- tenschätzung (Anlage 1) belaufen sich die Baukosten auf insgesamt 410.195,90 € brutto. Für den Bau können MachMit! e.V. und der SSM e.V. aus eigenen Leistungen und Spenden ca. 240.000 € selbst aufbringen und beitragen. Mit dem 1. Bauabschnitt wurde bereits im 1. Halbjahr 2017 begonnen. Die Baukosten des ersten Bauabschnittes sind durch Spenden des Fördervereins MachMit! e.V. und Eigenleistung des Vereins SSM gesichert. Der Innenausbau erfolgt in Eigenleistung durch die Mitglieder der SSM, die durch diese Arbeit zur Schaffung des zukünftigen Wohnraumes beitragen. MachMit! e.V. benötigt zur Rest- finanzierung seines Am Faulbach geplanten Bauvorhabens einen einmaligen finanziellen Betrag in Höhe von 170.000 €. Mit dem einmaligen Zuschuss kann der MachMit! e.V. eine dauerhafte Unterbringung von sechs ob- dachlosen Personen ermöglichen und damit einen Beitrag zur Erfüllung der ordnungsrechtlichen Pflichtaufgabe der Stadt Köln leisten, die ansonsten erheblich höhere Unterbringungskosten verursa- chen würde. Vor diesem Hintergrund stellen die Aktivitäten des Vereins auch präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit dar. Wenn der MachMit! e.V. den Zuschuss erhält, werden die sechs Wohnplätze vom SSM e.V. der Stadt Köln im Rahmen eines Belegungsvertrages für 10 Jahre im Gegenzug zur Verfügung gestellt. Eine ansonsten erforderliche Obdachlosenunterbringung in einer Hotelunterkunft führt zu durch- schnittlichen Kosten pro Person von rund 875 € monatlich. Damit entstünden jährlich bei sechs unter- gebrachten Personen, für die Stadt Köln Kosten in Höhe von 63.000 €. Indem der Verein SSM sechs zusätzliche Wohnplätze schafft, trägt sich der Zuschuss bereits nach zweieinhalb Jahren. Aufgrund der Belegungsvertrages belaufen sich die Einsparungen nach 10 Jahren auf 630.000 €. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus entsprechenden Wenigerauszahlungen für Baumaßnahmen zur Errichtung von Flüchtlingswohnheimen. Aufgrund von nachträglichen Ände- rungen gegenüber der originären Planung sowie Verzögerungen bei der Abwicklung der geplanten Maßnahmen werden Mittel in einer Größenordnung von 170.000 € im Haushaltsjahr 2017 nicht für den ursprünglichen Zweck benötigt und können daher anderweitig eingesetzt werden. Zur Dringlichkeit: Die Vorlage in den Ausschuss für Soziales und Senioren erfolgt verfristet. Dem Ausschuss soll aber trotz Verfristung die Gelegenheit gegeben werden, die Vorlage vorzuberaten. Eine Entscheidung des Rates am 11.07.2017 ist notwendig, da hiervon der weitere Fortgang des gesamten Bauvorhabens abhängig ist. Der zu schaffende Wohnraum wird dringend benötigt. Bei einer späteren Entscheidung des Rates wird auch das Gesamtprojekt später beendet. Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1059/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27