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V/0363/2025/1

Beratungs- und Informationsstrukturen im Handlungsfeld „Internationale Fachkräftegewinnung“ - Welcome Desk

Vorlagen 27.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 22

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0363/2025/1 
V/0363/2025/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beratungs- und Informationsstrukturen im Handlungsfeld „Internationale Fachkräftegewinnung„ - 
Welcome Desk 
- Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0034/2022 „International Welcome Desk“ 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion und Ratsgruppe Volt  
  Nr. A-R/0052/2022 „Fachkräfte für Münster – ein International Professionals Office einrichten„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster schafft einen zentralen „Welcome Desk“, der im Handlungsfeld der Fach-
kräftegewinnung Beratungs- und Informationsstrukturen für Arbeitgeber*innen und Arbeitneh-
mer*innen vor und nach Zuwanderungen bereitstellt.  
 
2. Der Rat bekräftigt den klaren Fokus des „Welcome Desk“, als zentrale Anlaufstelle für 
Fach- und Führungskräfte aus dem Ausland. 
 
3. Der Rat erkennt die Punkte 1 und 6 der Begründung als mögliche Entwicklungsoptio-
nen und weitere Tätigkeitsfelder des „Welcome Desk“ an, wenn dafür ausreichende 
Kapazitäten vorhanden sind.   
 
4. Die Anträge an den Rat A-R/0034/2022 und A-R/0052/2022 (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) 
sind hiermit erledigt. 
 
 
 
 
 
Amt für Migration und 
Integration 
 
01.07.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Meiber 
Telefon: 492-7077 
Meiber@stadt-muenster.de

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II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan  
 
 Nr. Bezeichnung  Jahr Betrag (€) Bemerkungen  
Produktgruppe 0116 Migrations- und 
Integrationsmanagement     
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 26.000 
Besetzung ab 1.9.2025 
mit 0,5 VZÄ E09c und 0,5 
VZÄ S12 
 
   2026 ff 77.990  
 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 2025 3.233 Sachkosten Arbeitsplatz  
   2026 ff 9.700 Sachkosten Arbeitsplatz  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 in der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
Begründung: 
Die Frage der Fachkräftegewinnung ist eine zentrale Herausforderung für den Querschnittsbereich 
von Wirtschafts-, Arbeits(markt-) und Migrations- bzw. Integrationspolitik. Unter dem Begriff „Fach-
kräfteeinwanderung“ bündeln sich auf unterschiedlichen Ebenen verschiedene Maßnahmen, Ideen 
und Herausforderungen, die das Ziel haben, dem in nahezu allen Branchen der Wirtschaft bestehen-
den Fachkräftemangel zu begegnen. Zuweilen weniger im Fokus steht die Perspektive auf die Ge-
winnung von bereits in Deutschland lebenden potenziellen Fachkräften. Umfassende zielführende 
Konzepte und Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung erfordern offenbar die Kombination und Bünde-
lung beider Perspektiven und daraus resultierender Anstrengungen. 
 
Dazu hat die Verwaltung im Fachaustausch mit Mitgliedern des Kompetenznetzwerks Zukunftssiche-
rung Münster sowie mit weiteren internen und externen Akteur*innen wesentliche Rahmenbedingun-
gen und Daten zusammengestellt: 
 
1. Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die bereits in Münster leben 
 
In Münster leben rd. 80.000 Menschen mit internationaler Familiengeschichte, davon haben rd. 
41.250 eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit, davon sind rd. 12.350 Menschen EU-Bürger*innen 
und rd. 29.000 bedürfen eines Aufenthaltstitels, der in aktuell rd. 6.200 Fällen unbefristet erteilt ist 
(Niederlassungserlaubnis). 
 
Im Migrationsleitbild 2025 - 2030 der Stadt Münster (V/0056/2025) sind Ziele für die Verbesserung 
der Teilhabe von Menschen mit internationaler Familiengeschichte formuliert. Das Schwerpunkt-
Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ versteht die Integration in den Arbeitsmarkt als gesamtge-
sellschaftliche Aufgabe, getragen von interkultureller Öffnung und gezielten Kooperationen der ver-
schiedensten Beratungsstellen und Unterstützungssysteme. Zusammen mit weiteren Leit- und Teil-
zielen zu dem Handlungsfeld ergibt sich ein deutlicher Handlungsauftrag für alle verantwortlichen 
Akteur*innen in Verwaltung und Stadtgesellschaft. Der Welcome Desk ist ein Baustein zur Verbesse-
rung der Teilhabechancen. 
 
Seit 2021 nimmt die Stadt Münster am Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement 
NRW teil (V/0409/2021), um die Teilhabechancen von Menschen mit internationaler Familienge-
schichte weiter zu verbessern. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine besondere Herausforderung. 
Die Fallarbeit mit den Klient*innen im Case Management zeigt insbesondere (bürokratische) Hür-den

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zu Aufenthalt und Berufszugang, z. B. bezüglich Visum, Aufenthalt, Anerkennung ausländischer Do-
kumente und Qualifikationen, Spracherwerb einschließlich Fachsprache und Diskriminierung. Ein 
starker Bedarf an der Weiterentwicklung und Vernetzung von Verwaltungsstrukturen ist deutlich er-
kennbar – hier kann der Welcome Desk besonders die dringlichen Anliegen aufzeigen. 
 
Ähnliche Erfahrungen konnten in der Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s/Durchstarten in Ausbil-
dung und Arbeit“ gewonnen werden: Im Durchführungszeitraum Oktober 2020 bis Juni 2023 lag der 
Fokus auf der Arbeitsmarktintegration von jungen Menschen mit unsicherer Bleibeperspektive. Die 
Erfolgsfaktoren waren auch hier die individuelle Beratung und Unterstützung der Menschen sowie die 
Kooperation der verantwortlichen Akteur*innen und Verzahnung der unterschiedlichen Maßnahmen. 
Das Integrationsmonitoring 2020/21 zeigt Chancen und Herausforderungen zur Beschäftigung. Da-
nach haben 23,4 % (40.000 Personen) aller Erwerbstätigen in Münster eine Migrationsvorgeschichte, 
davon sind 19.000 weiblich und 21.000 männlich. Gegenüber dem Jahr 2016 liegt eine Steigerung 
der Beschäftigungsquote um 13,4 % vor, während die Gesamtzahl der Erwerbstätigen jedoch im glei-
chen Zeitraum lediglich um 5,4 % gestiegen ist. Hier lohnt sich ein Blick auf die weiteren Daten. 
 
• Unabhängig von der Migrationsvorgeschichte steht der Großteil der erwerbstätigen Bevöl-
kerung in Münster in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Allerdings ist unter der er-
werbstätigen Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte weiterhin der Anteil an befristeten 
Beschäftigungsverhältnissen größer als bei den erwerbstätigen Personen ohne Migrationsvorge-
schichte (22,5 % zu 15,3 %). 
 
• Auch bezogen auf die Einkommenshöhe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäf-
tigten wird im Integrationsmonitoring sichtbar, dass das Einkommen von Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit unterhalb des Mittelwertes der Gesamtbevölkerung liegt (2.334 € zu 3.680 € 
Bruttomonatsentgelt im Jahr 2020). 
 
• Aus den Daten zur Arbeitslosigkeit ist zu entnehmen, dass der Anteil der Arbeitslosen ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit bis 2019 stetig angestiegen ist, seitdem verbleibt ihr Anteil konstant bei 
knapp 29 %. Demgegenüber war der Anteil an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit unab-
hängig von der Migrationsvorgeschichte von 2014 bis 2020 rückläufig.  
 
• Im September 2024 hatten von den beim Jobcenter arbeitslos gemeldeten und im Leis-
tungsbezug stehenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte 74,7 % keine Berufsausbildung (ohne 
abgeschlossene Berufsausbildung/ keine Angabe zur abgeschlossenen Berufsausbildung) und 51,7 
% waren ohne Schulabschluss (kein Abschluss/ keine Angabe zum Schulabschluss). 
 
Bundesweite Studien zeigen, dass im Durchschnitt rd. 54 % der Geflüchteten, die 2015 nach 
Deutschland gekommen sind, erwerbstätig sind; mit dem weiteren Zeitverlauf steigt die Quote. 70 % 
davon sind als Fachkräfte beschäftigt. Gravierend ist der Unterschied in der geschlechterbezogenen 
Beschäftigungsquote: diese liegt bei Frauen bei nur 23 %, bei Männern dagegen bei 67 %. Ursachen 
liegen u.a. im fehlenden Angebot der Kinderbetreuung und in einer unzureichenden Berufserfahrung. 
 
Hinzu kommt, dass eine nicht schätzbare Zahl von Menschen, die weder beim Jobcenter noch bei der 
Agentur für Arbeit Leistungen beziehen und daher mit ihrer beruflichen Qualifikation statistisch nicht 
erfasst sind, trotz ihres qualifizierten Berufs- oder Studienabschlusses in der Heimat hier in Deutsch-
land nicht Fuß fassen kann und sich in geringer qualifizierte Jobs orientieren muss. Es gilt, diese 
Menschen zu stärken und weiterzubilden, um bereits existierende Potenziale zu nutzen. Dazu soll der 
Welcome Desk einen niedrigschwelligen Zugang für verschiedene Fragen bieten. 
 
 
2. Anerkennung von Berufsabschlüssen 
 
Ob und ggf. welche Art von Anerkennung des Berufs- oder Studienabschlusses erforderlich oder 
wünschenswert ist, orientiert sich an der angestrebten Beschäftigung. Für die Zuwanderung wird un-
terschieden in reglementierte und nicht reglementierte Berufe. Die auf dem Papier bestehende Quali-

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fikation muss sich jedoch auch in der Wirklichkeit des jeweiligen Jobs bewähren: oftmals zeigt sich 
dies erst während der ersten Zeit nach der Arbeitsaufnahme. Die neuen aufenthaltsrechtlichen Mög-
lichkeiten der Probebeschäftigung tragen dem Rechnung, kommen allerdings vorrangig Personen 
zugute, die bereits im Bundesgebiet sind. 
 
Zuständig für die Anerkennung bzw. Gleichstellung von Abschlüssen sind verschiedene Behörden 
wie z.B. die Bezirksregierung. Arbeitgebende und Kammern beklagen eine lange Verfahrensdauer. 
Gerade bei sogenannten Defizitbescheiden bzw. Zwischenbescheiden zum Zwecke der Qualifizie-
rung und Anerkennung von Berufsabschlüssen kommt es dadurch zum Ablauf des erteilten Visums 
und zu verspäteten Starts der Schulungen in Münster. Wenige Bildungsträger sind zertifiziert, so dass 
die Agentur für Arbeit die Kosten für die Anerkennung nicht übernehmen kann. Die Finanzierung liegt 
dann bei den Arbeitgebenden und ist oft nicht leistbar. 
 
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener 
Berufsqualifikationen“ wurde ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleich-
wertigkeit von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen mit einem deutschen Berufsab-
schluss bei rund 600 Berufen, die in Zuständigkeit des Bundes liegen, eingeführt. Der Welcome Desk 
wird eine Hilfestellung geben, an wen sich die Betreffenden direkt wenden können. 
 
3. Sprachkenntnisse 
 
Die für ein Visum nachzuweisenden Sprachkenntnisse orientieren sich am jeweiligen Visum. Ar-
beitgebende beklagen lange Wartezeiten für offizielle Sprachprüfungen sowie einen großen finan-
ziellen und bürokratischen Aufwand z.B. bezüglich der Finanzierung der Sprachkurse im Aus- oder 
Inland. 
 
Unabhängig von der Frage, ob ein bestimmtes Sprachniveau für die Einreise erforderlich ist, helfen 
deutsche Sprachkenntnisse bei der Integration im Betrieb und in das gesellschaftliche Leben in 
Deutschland. 
 
Einen Deutschkurs berufsbegleitend zu besuchen ist aufgrund der Kurszeiten – vornehmlich von 8 bis 
13 Uhr – oftmals nicht möglich. Zudem sind Sprachkurse zu wenig auf die berufsspezifischen Bedürf-
nisse der Fachkraft abgestimmt. Eine Fachkraft im Handwerk hat andere sprachliche Anforderungen 
als eine Fachkraft im Gastgewerbe. Zudem wird bei der Planung bisher kaum berücksichtigt, wie die 
Care-Aufgaben und weitere familiäre Anforderungen mit den Angeboten vereinbar sind. Der Welcome 
Desk kann aus der Beratungstätigkeit heraus eine Bündelungsfunktion übernehmen und ggfs. Lö-
sungsoptionen anstoßen. 
 
4. Kinderbetreuung und Wohnungssuche 
 
Begrenzte Kinderbetreuungsmöglichkeiten und ein angespannter Wohnungsmarkt sind besondere 
Herausforderungen für ausländische Fachkräfte, die ihre Familie mitbringen möchten. Für bereits in 
Deutschland lebende migrantische Eltern mit Kindern schränken die Kinderbetreuungsmöglichkeiten 
eine Arbeitsaufnahme oder Qualifizierungsmaßnahme häufig ein. 
 
Die Möglichkeiten der Verwaltung und die in Münster besonders starken Restriktionen in den beiden 
Handlungsfeldern sind hinlänglich bekannt. Gleichwohl besteht ein Informations- und Bera-
tungsbedarf gerade für ausländische Fachkräfte, den der Welcome Desk abdecken wird. 
 
5. Boarding 
 
Die Plattform „Make it in Germany“ (URL: https://www.make-it-in-germany.com/de/) der Bundes-
regierung bietet vielfältige Informationen über das Leben in Deutschland für Zugewanderte, von der 
Wohnungssuche über Schulsystem/Bildung, Führerschein, Sprache, Einteilung in Bundeslän-der und 
viele andere Themen. Die Informationen sind digital; eine standortbezogene Einzelfallberatung gibt es 
nicht.

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Sowohl Arbeitgebende als auch Kammern stellen fest, dass Fachkräfte, die nach Deutschland ein-
reisen möchten, oftmals unzureichend über die Infrastruktur informiert sind. Sie haben teils „gute 
Jobs“ aufgegeben und hohe Erwartungen an ihr künftiges Leben, die nicht erfüllt werden (können). 
Hier hilft nur, sie bereits im Vorfeld intensiv über die strukturellen Herausforderungen vor Ort zu in-
formieren.  
 
Diese Herausforderungen, u. a. hohe bürokratische Hürden und Diskriminierungserfahrungen, wer-
den vermehrt in Politik, Gesellschaft und Medien diskutiert. Veränderungen werden eingefordert, um 
Anreize für eine Einwanderung bzw. das Bleiben zu erhöhen. Auch Maßnahmen durch die Arbeitge-
benden selbst sind möglich (Anmietung von Wohnraum, Betriebs-Kita etc.).  
 
Nicht zu unterschätzen ist die Werbewirkung von Fachkräften, die gut in Münster ankommen. Der 
Welcome Desk ist in Zukunft Teil dieser positiven Kampagne. 
 
6. Recruiting im Ausland 
 
Die Ansätze und Verfahren zur Fachkräftegewinnung im Ausland unterscheiden sich je nach Größe, 
Betätigungsfeldern und ggf. bereits vorhandenen internationalen Standorten des jeweiligen Un-
ternehmens. Die Bandbreite reicht von eigenen Scouts über beauftragte Agenturen bis hin zu Ein-
zelpersonen, die vor Ort agieren. Die Angebotslandschaft ist unübersichtlich, Anbieter*innen agieren 
zum Teil unseriös und eigennützig. Nicht selten verlieren die Fachkräfte bereits viel Geld, bevor sie 
nach Deutschland einreisen. 
 
Insbesondere größere Unternehmen haben zur gezielten Fachkräftegewinnung im Ausland bereits 
Strukturen aufgebaut. Firmen, die keine eigene Kapazität für die Personalakquise haben, sind auf die 
Unterstützung von Arbeitgeberverbänden und Kammern angewiesen. Diese verweisen deutlich da-
rauf, dass die Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen unbürokratischer werden müssten. 
Verschiedene Vernetzungsstrukturen wie z.B. das Kompetenznetzwerk „Zukunftssicherung Münster“, 
koordiniert von der Wirtschaftsförderung Münster, Münsterland e.V. u.a., bestehen und werden ge-
nutzt. Vorstellungsgespräche mit Bewerber*innen im Ausland finden dabei virtuell statt. Probleme 
sind mögliche Fake-Profile von Arbeitssuchenden und eine fehlende Zertifizierung der örtlichen Agen-
turen. 
 
Der Prozess des Recruiting hat somit für die einzelnen Unternehmen eine ganz andere Dimension 
erreicht, die personelle Kapazitäten und Know-how über das bisherige Maß hinaus und gerade für 
den Erfahrungsaustausch oder die gemeinsame Akquise ein Netzwerk erfordern. 
 
Das Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierung bietet ein umfängliches Angebot an Unter-
stützung für die verschiedenen Fragen sowohl für Arbeitssuchende wie auch für Arbeitgebende ein-
schl. einer Jobbörse. Sowohl das Portal selbst als auch die zentralen Unterstützungsstrukturen sollen 
ausgeweitet werden. Dazu gehören der Ausbau der Jobbörse, die Ausweitung des Angebots von 
Deutschkursen, schnellere Verwaltungsverfahren, Vorintegrationsmaßnahmen. Darauf aufbauend 
beraten Kammern, Arbeitgeberverbände, Münsterland e.V., Wirtschaftsförderung Münster u.a. Eine 
Vernetzungsfunktion vor Ort erfüllt es jedoch nicht. Hier kann der Welcome Desk Informationen und 
Erfahrungen bündeln und ggf. mit verschiedenen Partner*innen in Veranstaltungen vorstellen. 
 
7. Einreise / Visum  
 
Für die Einreise und die darauffolgende Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland ist für Dritt-
staatsangehörige im Regelfall ein Visum erforderlich. Dies wird von der jeweiligen deutschen Aus-
landsvertretung im Heimatland ausgestellt. Das Verfahren richtet sich nach der konkreten Be-
schäftigungsart. Darüber hinaus hat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz weitere Optionen ge-
schaffen wie z.B. die Chancenkarte, die eine Einreise auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot er-

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möglicht. Der Arbeitsmarktzugang im Bereich der IT und in Gesundheits- und Pflegeberufen ist ver-
einfacht, es gibt erweiterte Möglichkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. 
  
Die Gehaltsgrenze für die „Blaue Karte EU“ ist herabgesetzt und vieles andere mehr. Die zuneh-
mende Regelungsvielfalt im Aufenthaltsrecht erschwert es allerdings den Arbeitgebenden zu er-
kennen, welches Visum im konkreten Einzelfall zu beantragen und vor allem welche Unterlagen hier-
für der Botschaft vorzulegen sind. Jedes fehlende Dokument führt zu einer Verfahrensverzögerung. 
 
Die Zeitspanne ab den Bewerbungsverfahren über die Beantragung und Erteilung eines Visums in 
der jeweiligen Auslandsbotschaft und dem Ankommen in Deutschland beträgt aktuell bis zu einem 
Jahr. Das Verfahren der Einreise wird von Arbeitgebenden durchweg als sehr bürokratisch, lang-
wierig und letztendlich frustrierend beschrieben.  
 
Die Bewerber*innen sind mit verschiedenen Hürden konfrontiert. So erfordert das Visums-Verfahren 
einschließlich aller erforderlichen Nachweise wie z.B. das Sprachzertifikat erhebliche Kosten. Die 
rechtlich ausdifferenzierten Unterschiede in den Aufenthaltszwecken machen die Anforderungen für 
die Bewerber*innen unübersichtlich, was einerseits dubiose Anbieter*innen aus-nutzen, um Geld ab-
zuschöpfen und andererseits auch mögliche spätere Wechsel des Aufenthalts-zwecks verhindern, da 
das Aufenthaltsgesetz einige Wechsel ausschließt. Eindeutige und verständliche „Check-Listen“ für 
die einzelnen Aufenthaltszwecke – nach denen sich auch die Botschaften richten - würden das Ver-
fahren vereinfachen. Hinzu kommen mündlich verbreitete negative Images von Ausländerbehörden 
und Bezirksregierungen – nicht die guten Beispiele werden genannt, sondern die schlechten. Die An-
erkennungsverfahren werden als diskriminierend empfunden. Viele scheuen diesen beschwerlichen 
Weg mit vielen Existenzängsten und ohne feste Perspektive für den Aufenthalt. 
 
Die Kooperation von Welcome Desk und Ausländerbehörde bietet hier die Möglichkeit, in Informa-
tionsveranstaltungen – sowohl digital als auch in Präsenz – über die Verfahrenswege und deren An-
forderungen zu informieren. 
 
8. Migrationsleitbild 2025 - 2030 
 
Das am 26. Februar 2025 vom Rat der Stadt Münster verabschiedete Migrationsleitbild (V/0056/2025) 
nimmt zur Steigerung der realen Wirkung der formulierten Ziele eine Schwerpunktbildung vor und 
priorisiert das Handlungsfeld „Arbeit und Wirtschaft“ als eine der bedeutenden Herausforderungen in 
den kommenden fünf Jahren. Sichtbare Auswirkungen auf die gleichberechtigte Teilhabe aller Men-
schen sind entscheidend, um die Integration und das Zusammenleben nachhaltig zu fördern. Für die 
Fragen nach Beratung und Vernetzung wurden u.a. folgende Ziele vereinbart und formuliert: 
 
• In der Stadt Münster gibt es eine niedrigschwellige Beratungslandschaft, unter Vermeidung 
von Doppelstrukturen, welche die Potentiale und Bedarfe der migrationsbezogenen Vielfalt unter den 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte (Neuzugewanderte, 
Geflüchtete etc.) erkennt und berücksichtigt. 
 
• Ein International Professionals Office für Arbeits-/Fachkräfte bzw. Welcome Desk für Münster 
fördert die Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Das International Professionals Office arbei-
tet mit Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Behörden und anderen Akteur*innen zusammen und ist 
eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die internationale Rekrutierung und Integration von 
Fachkräften. 
 
9. Umsetzung 
 
Mit der Fragestellung „Migration und Integration in den Arbeitsmarkt“ und insbesondere der Beratung 
und Betreuung rund um Einreise-, Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen, Anerkennungsverfahren, 
Suche nach einem Arbeitsplatz, Weiterbildungen für (angehende) Fachkräfte und Arbeit-gebende etc. 
beschäftigen sich in Münster bereits viele Stellen.

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Trotz der Vielzahl von Akteur*innen und Angeboten fehlt es an systematischer Vernetzung und da-
ran, dass einzelne Zielgruppen nicht berücksichtigt sind, die Zielgruppe an sich nicht konsistent ist 
und das Ineinandergreifen der zuständigen Stellen besser funktionieren müsste. Für interessierte 
Fachkräfte, Arbeitgebende und Bewerber*innen ist es schwierig herauszufinden, mit welcher Fra-ge 
sie sich an welches Angebot wenden können respektive ob ein entsprechendes Angebot über-haupt 
besteht. Es gibt aktuell keine Beratungsstelle, an der tatsächlich nach dem One-Face-to-the-
Customer-Prinzip umfassend „alles zusammenläuft“, in der – digital und in Präsenz – Informationen 
über vorhandene Angebote gebündelt werden und Beratung sowie eine Verweisberatung in die zu-
ständigen Arbeitsbereiche stattfindet. 
 
Dafür werden die im Kommunalen Integrationszentrum bereits eingerichteten Stellen 36.01.0014 (0,5 
VZÄ S12 Teil B, Abschnitt XXIV) und 36.01.0015 (0,5 VZÄ E09c Teil A, Abschnitt I Ziffer 3 bzw. A10 
L2E1) besetzt. 
 
Die Arbeit der Beratungsstelle sollte aus dem Blickwinkel der bestehenden Integrationsarbeit die Er-
fassung und Nutzbarmachung der Erfahrungen der bereits in Münster lebenden Fachkräfte und deren 
– teils noch nicht anerkannter – Qualifikation besonders im Fokus haben. 
 
Der Antrag der FDP-Fraktion (International Welcome Desk) und der gemeinsame Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt (Fachkräfte für Münster – 
ein International Professionals Office einrichten) zielen auf die Installation einer Beratungs- bzw. An-
laufstelle, die sowohl digitale als auch Angebote in Präsenz vorhält und mit allen für das Boarding 
relevanten Bereiche vernetzt ist. Dieses Anliegen wird nun verfolgt, so dass die Anträge erledigt sind. 
 
Die Verwaltung greift mit der Ergänzungsvorlage den abweichenden Beschluss aus dem Aus-
schuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft vom 26.06.2025 auf. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0363/2025/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2025
Erstellt
27.06.2025 13:09