2013/0286
Anzeige von Mitgliedschaften gem. §26a HGO
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2013/0286
2416 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 29.08.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Magistratsgeschäftsstelle Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0286 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 781-010-1000 Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Anzeige von Mitgliedschaften gem. §26a HGO Vorlage vom: 27.08.2013 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt Kenntnis von der Auflistung über die Mitgliedschaften oder entgeltlichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder des Magistrats in Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Gesellschaften oder in Verbänden, denen sie angehören. 2. Die Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Unterrichtung zugeleitet. Anlagen: Übersicht Mitgliedschaften Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2013 § 26 a HGO verpflichtet die Mitglieder eines Organs der Gemeinde, also Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat Wixhausen, Kommissionen die Mitgliedschaften oder eine entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit in einer Körperschaft, Stiftung, Anstalt, Gesellschaft, Genossenschaft oder Verband einmal jährliche dem Vorsitzenden des Organs anzuzeigen, dem sie angehören (Oberbürgermeister, Stadtverordnetenvorsteher, Ortsvorsteher). Der Vorsitzende leitet eine Zusammenstellung der Mitgliedschaften dem Haupt- und Finanzausschuss zur Unterrichtung zu. Für den Magistrat koordiniert die Magistratsgeschäftsstelle diese Anzeige. Sinn und Zweck dieser Vorschrift soll sein, mögliche Interessenkonflikte offenkundig zu machen und damit zu vermeiden. Darüber hinaus verfolgt diese Vorschrift den Zweck, Abhängigkeiten und Verflechtungen, denen die Mandatsträger gegenüber Organisationen der verschiedensten Art unterliegen können, zu erkennen und aufzuzeigen. Darmstadt, 27.08.2013 772 da Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0286
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.08.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00