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2013/0286

Anzeige von Mitgliedschaften gem. §26a HGO

Magistratsvorlage 27.08.2013

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2013/0286

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2013/0286

2416 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
29.08.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0286 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 781-010-1000 
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Anzeige von Mitgliedschaften gem. §26a HGO 
 
Vorlage vom: 27.08.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis von der Auflistung über die Mitgliedschaften oder entgeltlichen bzw. 
ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder des Magistrats in Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, 
Gesellschaften oder in Verbänden, denen sie angehören. 
 
2. Die Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Unterrichtung zugeleitet. 
 
 
Anlagen: Übersicht Mitgliedschaften 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2013  
 
§ 26 a HGO verpflichtet die Mitglieder eines Organs der Gemeinde, also Magistrat, 
Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat Wixhausen, Kommissionen die Mitgliedschaften oder 
eine entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit in einer Körperschaft, Stiftung, Anstalt, Gesellschaft, 
Genossenschaft oder Verband einmal jährliche dem Vorsitzenden des Organs anzuzeigen, dem sie 
angehören (Oberbürgermeister, Stadtverordnetenvorsteher, Ortsvorsteher). Der Vorsitzende leitet 
eine Zusammenstellung der Mitgliedschaften dem Haupt- und Finanzausschuss zur Unterrichtung 
zu.  
 
Für den Magistrat koordiniert die Magistratsgeschäftsstelle diese Anzeige. 
 
Sinn und Zweck dieser Vorschrift soll sein, mögliche Interessenkonflikte offenkundig zu machen und 
damit zu vermeiden. Darüber hinaus verfolgt diese Vorschrift den Zweck, Abhängigkeiten und 
Verflechtungen, denen die Mandatsträger gegenüber Organisationen der verschiedensten Art 
unterliegen können, zu erkennen und aufzuzeigen. 
 
 
Darmstadt, 27.08.2013 
772 da 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0286
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.08.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00