V/0181/2020
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Münster
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Unterschriebene Stellungnahme des RP-A
2555 Zeichen
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.02.2020 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2018 gemäß $ 59 Abs. 3 GO NRW Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 — bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang — sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2018 geprüft und sich hierzu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtliche Rech- nungsprüfung bedient. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsbe- richtes des AWR vom 10.02.2020 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß 8 102 GO NRW in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und die Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) vorgenommen. Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö- gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden konnten (8 102 Abs. 3 GO NRW). Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab- schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster. Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gem. $ 59 Abs. 3 GO NRW wird die vom Stadtkämmerer am 20.09.2019 aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum 31.12.2018 gebilligt. Münster, 19.02.2020 j Raimund Köhn Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Ä | N | } i | |
Beschlussvorlage
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V/0181/2020 V/0181/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Münster Beratungsfolge 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des A m- tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügte n Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2018 der Stadt Münster mit einer Bilanzsumme von 3.713.928.063,16 € und einem Jahresüberschuss von 49.086.846,44 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresüberschuss von 49.086.846,44 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2018 Entla s- tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Begründung: Örtliche Prüfung Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah- resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nac h- zuweisen ist. Den mit Datum vom 20.09. 2019 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister b e- stätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 09.10.2019 (Vorlage Nr. V/0912/2019) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungspr ü- fungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Pr ü- fungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 13.03.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Frohne Telefon: 492-1400 FrohneK@stadt-muenster.de - 2 - V/0181/2020 Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzulege n, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi- nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung e r- kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durchgeführt und über die Prüfung de n als An- lage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berüc k- sichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2018 zwingend erforderlich gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussar- beiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0912/2019 versand- ten Unterlagen zum Jahresabschluss 2018 verwiesen. Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüf ung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen uneing e- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresa b- schlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach eingehender Beratung des Prüfberichtes in seiner Sitzung am 19.02.2020 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Auffassung, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Jahresabschluss nebst Lag e- bericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.02.2020 ist als Anlage 2 beigefügt. Verwendung des Jahresüberschusses Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Behandlung des Jahresüberschusses. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt Münster nicht den nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag erreicht hat, wird der Jahresübe r- schuss 2018 i. H. v. 49.086.846,44 € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die buchungstechnische Um- setzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters be züglich der Aufste l- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e- hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. gez. Markus Lewe Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs.3 GO NRW
RPA-Bericht Nr. 01-2020_Jahresabschluss-2018
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Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses
der Stadt Münster zum 31.12.2018
Rechnungsprüfungsausschuss /
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 2
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision der Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13
E-Mail: revision@stadt-muenster.de
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 3
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 5
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 6
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 6
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 7
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 7
6.1 Vorjahresabschluss 2017 ........................................................................................................ 7
6.2 Organisation der Buchhaltung ................................................................................................. 8
6.3 Inventur .................................................................................................................................... 9
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2018 .................................................................. 10
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................. 11
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 12
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 12
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ........................................................... 12
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz .................................................................................................. 13
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 14
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung .............................................................................. 15
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 15
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung .................................................................................. 17
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 18
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2018 ..................... 19
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2018 ................................................................................. 23
9 Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2018 ................................................................... 75
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2018 .................................................. 76
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO ............................................... 77
12 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 78
Anlagen:
- Bilanz
- Forderungsspiegel
- Verbindlichkeitenspiegel
- Anlagenspiegel
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen
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1 Zusammenfassung der Kernaussagen
Aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 lassen sich folgende Kernaussagen zu-
sammenfassen:
- Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Überschuss i.H.v. 4 9.086.846,44 € (Vor-
jahr: 9.364.295,51 €) ab. Im Vergleich zur fortgeschriebenen Ha ushaltsplanung ist
das Jahresergebnis um 94.990.013,44 € (Vorjahr: 88.906.148,34 €) besser ausgefal-
len.
- Aufgrund der besonderen Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklung sgesetzes sind
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung vo n Anlagever-
mögen sowie Wertveränderungen bei den Finanzanlagen unmittelbar mit der Allge-
meinen Rücklage zu verrechnen. Im Jahr 2018 wurden Erträge i.H. v. 4.291.598,71 €
und Aufwendungen i.H.v. 4.121.143, 25 € aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt und
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Unter Berü cksichtigung dieser
außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Verrechnungen, die m i t e i n e m
Saldo von 170.455,46 € abschließen, ermittelt sich ein betriebs wirtschaftliches Er-
gebnis von 49.257.301,90 €. In diese m Ausmaß wuchs das städtisc he Eigenkapital
und erreicht am Ende des Haushaltsjahres 2018 einen Stand von 798.404.603,59 €.
- Mit diesem Ergebnis ist im Haus haltsjahr 2018 erneut der Haus haltsausgleich im
Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW gelungen. Der Jahresüberschuss bet rägt 4,0 % in
Relation zu den ordentlichen Erträgen. Aufgrund der allgemeinen Tarif- und Preis-
entwicklung besteht offensichtlich weiterhin ein erheblicher Konsolidierungsdruck.
- Vergleicht man im Übrigen die Höhe des Eigenkapitals am Ende des Haushaltsjah-
res 2018 mit dem Stand aus der E röffnungsbilanz zum 01.01.2008, dann stellt man
fest, dass die Ausgangslage mit einem Eigenkapitalbestand i.H.v . 832.522.332,08 €
noch nicht wieder erreicht ist. Im Vergleich zur Ausgangslage w ährend der Umstel-
lung der Haushaltsführung auf NKF verringerte sich das Eigenkap ital der Stadt
Münster nominal um 34.117.728,49 € (4,1 %).
- Wie im Vorjahr profitierte auch das Jahresergebnis 2018 erneu t von der insgesamt
guten Wirtschaftslage der in der S tadt Münster angesiedelten Gewerbebetriebe. Das
Aufkommen der Gewerbesteuer lag deutlich über den Erwartungen ( + 53,9 Mio. €).
Im Bereich der Energieversorgung, Bewirtschaftung und Unterhalt ung städtischer
Immobilien kam es zu Minderausgaben i.H.v. 14,3 Mio. €. Weite T eile dieser Minder-
ausgaben sind darauf zurückzuführ en, dass geplante Instandhaltu ngs- und Erweite-
rungsmaßnahmen erst im Folgejahr 2019 begonnen werden konnten. Dies erklärt
dann auch die Übertragung nicht ve rbrauchter Haushaltsausgabereste. Daneben fiel
das Finanzergebnis besser aus als erwartet, was insbesondere au f niedrigere Zins-
aufwendungen bei Krediten zurückzu führen ist. Im Bericht werden die unterschiedli-
chen Einflüsse auf die Planabwe ichung des Jahres 2018 umfassend dargelegt und
erörtert.
- Für den Jahresabschluss 2018 erteilte das AWR den uneingeschr änkten Bestäti-
gungsvermerk. Der Bestätigungsvermerk selbst fällt ab den Prüfu ngen im Jahr 2019
auf Grund von Änderungen der ber ufstypischen Standards für die örtliche Rech-
nungsprüfung erheblich umfangreicher aus als zuvor.
- Die festgestellten Mängel entwi ckelten einzeln und zusammen n icht das Gewicht,
das eine unmittelbare Korrektur der Jahresendergebnisse rechtfe rtigen würde, denn
die Kernaussagen des Jahresabschlusses insbesondere im Hinblick auf Haushalt-
sausgleich und Nachhaltigkeit der Haushaltsführung werden hierd urch nicht wesent-
lich beeinflusst. Im Übrigen wurden die Hinweise aus der Prüfun g - soweit es für die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung erforderlich war - im Laufe d es Jahres 2019
aufgegriffen und umgesetzt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 5
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
- Zu einer erwähnenswerten Fests tellung kam es hinsichtlich der Bewertung von städ-
tischen Finanzanlagen. Momentan n ehmen zwei nebeneinander zu be trachtende
Sachverhalte Einfluss auf die Bewertung. Zum einen handelt es s ich um die Bewer-
tung nach dem Ertragswert der G esellschaft und zum anderen um d ie für den Zeit-
raum von 2016 bis 2020 vorgesehe nen Kapitalzuführungen der Stad t Münster in die
Kapitalrücklage der Gesellschaft. Im Jahr 2018 war die Stadt Mü nster gem.
§ 35 Abs. 8 GemHVO zu einer Wer taufholung i.H.v. 22.221.000,00 € verpflichtet, die
nicht berücksichtigt wurde. Nach eingehender Erör terung der Sac hlage wurde im
Jahr 2019 eine Neubewertung durc hgeführt und in Folge dessen ei ne Zuschreibung
vorgenommen. Die Zuschreibung wurde erfolgsneutral zu Gunsten d er Allgemeinen
Rücklage verrechnet. Auf eine unmittelbare Nachbesserung des Ja hresabschlusses
2018 wurde verzichtet, weil bei den im Ertragswertverfahren bew erteten Anteilen
vereinbarungsgemäß nur alle fünf Jahre eine Wertüberprüfung sta ttfindet und damit
das Stichtagsprinzip ohnehin durch brochen wird. Der Sachverhalt wird unter den
Prüfungsergebnissen zu den Finanzanlagen weitergehend erörtert.
- Der Jahresabschluss 2018 umfasst die gesetzlich geforderten B estandteile wie Bi-
lanz, Ergebnisrechnung, Finanzre chnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrech-
nungen, Lagebericht und Anhang. Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen
Verständnis der Rechnungsergebni sse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen
und die Schulden der Stadt Münster sowie ihre Liquidität erford erlichen Informatio-
nen enthalten. Sie stimmen mit der Buchführung der Stadt Münster überein.
2 Vorbemerkungen
Das 2. NKF-Weiterentwicklungsges etz ist zum 01.01.2019 in den ü berwiegenden Teilen
in Kraft getreten. Die neuen Regelungen in Bezug auf die Aufste llung des kommunalen
Jahresabschlusses finden jedoch er stmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Ab-
schluss Anwendung. Für den Jahresabschluss der Stadt Münster zu m 31.12.2018 gelten
daher nach wie vor die rechtlichen Vorschriften der GO in ihrer bis zum 31.12.2018 gülti-
gen (alten) Fassung.
Demgegenüber sind die neuen Vorsch riften, die sich auf das Verf ahren und das Vorge-
hen bei der Prüfung beziehen, schon auf die Prüfung des Jahresa bschlusses 2018 anzu-
wenden. Im Bericht sind die Angaben zu den diesbezüglichen Gese tzesgrundlagen mit
(n.F.) gekennzeichnet.
Der Kämmerer der Stadt Münster stellte am 20.09.2019 den Jahres abschluss 2018 ge-
mäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW auf und der Oberbürgermeister bestätigte
den Entwurf des Jahresabschlusses. Den bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses
2018 legte die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster in der Sitz ung am 09.10.2019 zur
Kenntnisnahme vor. Danach verwies der Rat der Stadt Münster den Entwurf zwecks Prü-
fung an den Rechnungsprüfungsausschuss (V/0912/2019).
Für die Aufstellung des Jahresab schlusses ist eine Frist von dr ei Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres vorgesehen (§ 95 GO NRW). Danach hat der Ra t bis zum 31.12.
des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres den v om Rechnungsprü-
fungsausschuss geprüften Jahresabschluss festzustellen (§ 96 GO NRW).
Aus der Fristüberschreitung ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen.
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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
3 Prüfungsauftrag
Gemäß § 102 GO NRW (n.F.) ist in die Prüfung des Jahresabschlusses die Buchfüh-
rung einzubeziehen Die Prüfung hat sich darauf zu erstrecken, o b die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmung en oder sonstigen
Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, d ass Unrichtigkeiten
und Verstöße gegen die Bestimmungen, die sich auf die Darstellu ng des sich nach
§ 95 Abs. 1 S. 4 GO ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübun g erkannt wer-
den.
Der Lagebericht ist darauf zu pr üfen, ob er mit dem Jahresabsch luss sowie mit den bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob e r insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chan-
cen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestell t sind. Die Prüfung des
Lageberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetz lichen Vorschriften zu
seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Die mit dem Jahresabschluss Beauftragten haben über Art und Umf ang sowie über das
Ergebnis der Prüfung zu berichten.
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 gemäß § 1 02 GO NRW (n.F.)
sowohl formell als auch materiell.
Die Prüfung wurde in Anlehnung an die vom Institut der Wirtscha ftsprüfer in Deutschland
e.V. (IDW) und dem Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgele gten Standards zur Prü-
fung des Jahresabschlusses und Lageberichts von Gebietskörperschaften durchgeführt.
Bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte berücksichtigte das AWR, dass es wäh-
rend der unterjährigen Prüfunge n der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmä ßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit von Geschäftsvorfä llen in der Stadtverwaltung Mü nster keinen Anlass gab,
die Ordnungsmäßigkeit der dezentral organisierten Buchführung anzuzweifeln.
Ferner geht es bei der Jahresabschlussprüfung des AWR vorrangig nicht darum, jeden
einzelnen Fehler zu erkennen und zu korrigieren, sondern vielme hr diejenigen Sachver-
halte zu ermitteln und auszuräumen, die sich wesentlich auf die Gesamtaussage des Jah-
resabschlusses 2018 auswirken und daher eine unmittelbare Korre ktur des Jahresab-
schlusses erforderlich machen.
Die Jahresabschlussprüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkei ten und Verstöße ge-
gen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wes entlich auswirken, hät-
ten erkannt und aufgedeckt werden können.
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstanda r d s d e s I D W u n d
IDR auch die Hinweise des Deutsc hen Städtetages zur Prüfung von Jahresabschlüssen
sowie die einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt.
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorrangig auf den Zeitraum von November bis De-
zember 2019 und wurden arbeitsteilig organisiert. Der gesetzlic he Prüfungsauftrag wurde
in sinnvolle Aufgabenbereiche bz w. Abschnitte gegliedert und de n jeweiligen Prüfern des
AWR zur Bearbeitung zugeordnet.
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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten entwickelte das zuständige Prüferteam für das jeweilige
Prüffeld eine Prüfungsstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, in dem die Zielrich-
tung der Prüfung und die Vorgehensweise des Prüfteams festgelegt wurden.
Sowohl die Prüfungsstrategie al s auch die Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen
Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Vermerken dokumentiert u nd bei Bedarf mit
dem Amt für Finanzen und Beteiligungen während der Prüfung erörtert.
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsät ze ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450).
Das AWR fasste die Ergebnisse aus der abschnittsweisen Prüfung des Jahresabschlus-
ses in dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabsc hlusses 2018 zusam-
men. Dabei beschränkte sich das AWR auf die wesentlichen Festst ellungen, um den Be-
richt klar und übersichtlich zu gestalten.
Daneben gibt das AWR zu bedenken, dass das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren
- Aufstellung eines Entwurf es des Jahresabschlusses
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat
- anschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss
- Beschlussfassung des Rechnungspr üfungsausschusses / Bestätigung
- Vorlage des bestätigt en Jahresabschlusses im Rat der Stadt Münster
dazu führt, dass sämtliche Bestandteile und Inhalte des Jahresabschlusses dem Adressa-
tenkreis des städtischen Haushaltes hinlänglich bekannt sind.
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine reine
Wiederholung von Informationen, die aus dem Entwurf des Jahresa bschlusses bekannt
sind und bei denen die Prüfung zu keinen Berichtigungen führte. Dies betrifft insbesonde-
re die umfangreichen Informationen zu den Rechnungsergebnissen innerhalb der ver-
schiedenen Produktbereiche der St adt Münster, E rmächtigungsübertragungen sowie die
unter Punkt C des Anhangs aufgeführten Ergänzungen.
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen beinha ltet der vorliegende
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2018 nebst Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie den Lagebericht.
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
6.1 Vorjahresabschluss 2017
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungs vermerk versehene
Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Stadt Münster zum 31.12 .2017 wurde vom Rat
der Stadt in der Sitzung vom 03.04.2019 festgestellt und beschl
ossen (V/0240/2019).
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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Der Jahresüberschuss des Jahres 2017 i.H.v. 9. 364.295,51 € wurde der Ausgleichsrück-
lage zugeführt.
Die Ratsmitglieder erteilten dem O berbürgermeister für das Haus haltsjahr 2017 die Ent-
lastung im Sinne des § 96 Abs. 1 GO NRW.
Der Beschluss des Rates der Stadt Münster über den Jahresabschluss 2017 und die Ent-
lastung wurden im Amtsblatt der Stadt Münster 62. Jahrgang Nr. 19 vom 04.10.2019 – H
1208 B - veröffentlicht.
6.2 Organisation der Buchhaltung
Die Organisation der Buchführ ung, der Datenfluss und das Belegw esen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung d er Geschäftsvorfälle si-
cher. Das von der Stadt Münster für die Buchführung eingesetzte Programm des Herstel-
lers SAP ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowie bei allen Releasewechseln wurde es
ausführlich getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die
Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchführung.
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenb uchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kredi torenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen
Prüfungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Einrichtungen de r Stadt Münster. Hier-
bei traten keine Beanstandungen auf, die die Funktionsweise des Systems und in Folge
dessen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen.
Die Rechnungsbelege zu den städt ischen Ausgaben werden durch Ei nscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalte n eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzierte Vertragsnummer, so dass au ch in diesem Bereich ei-
ne Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltun gsvorgang jederzeit
gewährleistet ist.
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung, Debitoren- und Kred itorenbuchhaltung
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden.
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewährleistet, dass di e von den Fachämtern
vorkontierten Geschäftsvorfälle a uf der Grundlage eines Kontenp lanes einheitlich in der
Geschäftsbuchführung erfasst werden.
Aufgrund des hohen Finanzvolumens und des damit verbundenen Buc hungsstoffes in
den Ämtern für Immobilienmanagemen t, Mobilität und Tiefbau sowi e Grünflachen, Um-
welt und Nachhaltigkeit richtete die Stadt Münster in diesen Au fgabenbereichen Neben-
stellen der Anlagenbuchhaltung ein.
Der Oberbürgermeister legte di e grundsätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in
einer Geschäftsanweisung GA Fi nanzbuchhaltung fest, um im Sinne des § 31 GemHVO
die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltun g unter besonderer
Berücksichtigung des Umgangs mit Z ahlungsmitteln sowie die Verw ahrung und Verwal-
tung von Wertgegenständen sicherzustellen. Die Geschäftsanweisung enthält für alle Mit-
arbeiter /-innen der Stadtverwal tung die verbindlichen Anweisun gen bezüglich der Orga-
nisation, Geschäftsbuchführung, Zahlungsabwicklung, Datenverarb eitung sowie Aufsicht,
Kontrolle und internen Prüfung.
Eine Trennung von Geschäftsbuchführ ung und Zahlungsabwicklung i m Sinne des
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 9
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
6.3 Inventur
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. § 28 GemHVO haben die Gemeinden zum Sc hluss eines
jeden Haushaltsjahres
- die in ihrem wirtschaftl ichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände,
- ihre Forderungen, Schulden und sonstigen quantifizierbaren re chtlichen und wirt-
schaftlichen Verbindlichkeiten sowie
- Rechnungsabgrenzungsposten
genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögens gegenstände und
Schulden anzugeben.
Die Stadt Münster kommt ihrer Inv enturverpflichtung zu weiten T eilen im Rahmen einer
Buchinventur nach, denn die Ve rmögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgren-
zungsposten der Stadt Münster werden in Nebenbuchhaltungen (z.B . SAP FI-AA, SAP
PSCD) inventarisiert und weitestgehend automatisiert fortgeschrieben.
Spätestens alle fünf Jahre sollt e eine körperliche Bestandsaufn ahme der buchmäßig er-
fassten Vermögensgegenstände erfol gen. Daher führt die Verwaltu ng eine körperliche
Bestandsaufnahme des beweglichen A nlagevermögens alternierend i n den Ämtern und
Einrichtungen der Stadt Münster durch.
Zu diesem Zweck gibt es seit dem 01.10.2015 eine einheitliche R ichtlinie für die Durch-
führung von Folgeinventuren. Die Inventurrichtlinie dient dazu, die Einhaltung der bei den
Folgeinventuren zu beachtenden Be stimmungen sicherzustellen. Si e gibt darüber hinaus
Hinweise für eine sachgerechte Planung und eine geordnete Durch führung von Inventu-
ren in den unterschiedlich gearteten Aufgabenbereichen der Stadt Münster.
Gleichwohl zeigt sich, dass die körperlichen Bestandsaufnahmen in den unterschiedli-
chen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung eine ungleiche Bedeutung hat und die kon-
sequente Durchführung v on Inventuren des mobilen Vermögens weit erhin für die Kom-
munen schwierig bleibt. Erleichterungen sind auch nach der Nove lle des Haushaltsrechts
zum 01.01.2019 nicht zu erwarten.
Für das Jahr 2018 war in den folgenden Ämtern und Einrichtungen eine körperliche Be-
standsaufnahme der mobilen Vermögensgegenstände vorgesehen:
Amt 42-Stadtbücherei
Amt 44-Westfälische Schule für Musik - aus 2017 in 2018 verschoben
Amt 45-Stadtmuseum
Amt 47-Theater Münster
Amt 51-Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – aus 2017 in 2018 verschoben
Amt 66-Amt für Mobilität und Tiefbau, mangels Personal aus 2016 in 2018 verschoben
Die zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung einzelner Inv enturen werden von der
Verwaltung auf personelle Engpässe in den Ämtern und Einrichtungen zurückgeführt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 10
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Dort wo im Jahr 2018 Inventuren abgeschlossen werden konnten ka m es zu folgenden
Wertberichtigungen:
Amt Bezeichnung Wertberichtigung in €
Amt 42 Stadtbücherei -5.941,13
Amt 44 Westfälische Schule für Musik -217.002,08
Amt 51 Amt für Kinder, Jugendlic he und Familien -72.736,43
Amt 66 Amt für Mobilitä t und Tiefbau - 12.912,04
Summe -308.591,68
Das AWR prüfte die Zählergebnisse der Ämter und Einrichtungen s owie die Umsetzung
der Inventurergebnisse in der zentralen Anlagenbuchhaltung. Hie rbei erkannte das AWR
kleinere Unzulänglichkeiten:
- Bei der Verarbeitung der Inventurergebnisse wurden Vermögensg egenstände in Ab-
gang gestellt, welche aber in den Zähllisten nicht als abgängig erfasst wurden. Umge-
kehrt übersah die Verwaltung, e indeutig als abgängig gekennzeic hnete Vermögens-
gegenstände aus dem Anlagenverzeichnis auszubuchen.
- Die Frage, wem das wirtscha ftliche Eigentum von Vermögensgege nständen in den
von Dritten betriebenen Kitas zuzurechnen ist, war in einzelnen Fällen nicht eindeutig
geklärt. Die betreffenden Vermöge nsgegenstände wurden der Einfa chheit halber in
Abgang gestellt, anstatt die Eigentumsverhältnisse aufzuklären.
- Für Vermögensgegenstände die in nerhalb der gewöhnlichen Nutzu ngsdauer ausge-
mustert wurden, fehlte die Angabe von Gründen.
- Die Identifizierung einzelner W irtschaftsgüter fällt nach wie v o r s c h w e r , w e i l z . B .
Standortangaben oder andere Hinwei se zur Identifizierung nicht in der Anlagenbuch-
führung registriert werden.
Die Sachverhalte wurden im Prüfun gsvermerk des AWR zum Prüffeld 1-Immaterielle
Vermögensgegenstände, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Mas chinen und tech-
nische Anlagen, Fahrzeuge, Betri ebs- und Geschäftsausstattung- festgehalten und wäh-
rend der Prüfung intensiv mit der Verwaltung erörtert. Das AWR geht davon aus, dass die
Hinweise und Anregungen zur Inventur aufgegriffen werden und ih re Umsetzung zukünf-
tig zur Präzisierung der Nachweise im Bereich des mobilen Anlagevermögens beitragen.
Für die Beurteilung des Jahresabschlusses 2018 haben diese Fest stellungen lediglich ein
geringes Gewicht. Die Wiederholung der Inventuren ist nicht erforderlich. Die während der
Prüfung besprochenen Korrekturen we rden spätestens im nächsten Jahresabschluss
2019 durchgeführt.
6.4 Organisation der Jahr esabschlussarbeiten 2018
Mit einer Mitteilung an alle Mitarbeiter vom 27.11.2018 wurden die im Haushaltswesen tä-
tigen Mitarbeiter der Stadt Münster auf wichtige Termine und Ar beitsschritte, die sich im
Zusammenhang mit der Beendigung des Haushaltsjahres ergeben, hi ngewiesen. Sie
führten die Arbeiten danach ei genverantwortlich durch. Die jewe iligen Jahresabschluss-
arbeiten werden durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen üb erwacht. Dazu gibt es
eine zentrale dv-gestützte Check liste, in der eine für den jewe iligen Abschnitt verantwort-
liche Person benannt ist und der St and sowie Besonderheiten bei den jeweiligen Arbeits-
schritten für die Aufstellung des Jahresabschlusses eingetragen werden.
Der städtische Jahresabschluss 2018 ist insgesamt das Ergebnis eines geordneten Auf-
stellungsverfahrens.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 11
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände und Schulden w urden grundsätzlich einzeln bewertet. Soweit
das NKF Vereinfachungs möglichkeiten eröffnet, fasste die Verwal tung im Rahmen der
Erstbewertung bereits Vermögensge genstände zu Festwerten und Gr uppen zusammen
und führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigk eit im Jahresab-
schluss 2018 fort.
Es wurde vorsichtig bewertet. Vo rhersehbare Verluste und Risike n sind im Jahresab-
schluss 2018 berücksichtigt und finden in Form von Abschreibung en, Wertberichtigungen
und Rückstellungen sowie in der Fortführung von historischen An schaffungskosten ihren
Niederschlag.
Es sind sämtliche bis zum Zeit punkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Sachver-
halte berücksichtigt worden.
Neuzugänge wurden mit ihren Ansc haffungs- bzw. Herstellungskosten auf der Grundlage
von Eingangsrechnungen ermittelt.
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorfälle unt er Berücksichtigung der
Verrechenbarkeit der in den Rec hnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäftsbereichen mit hoheitlic her Betätigung hingegen
wurden die Bruttobeträge verbucht.
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen St adtwerke Münster
GmbH und Wohn- und Stadtbau Münster GmbH werden mit ihren Ertra gswerten bewer-
tet. Nach internen Abstimmungen werden die Ertragswerte im Rhyt hmus von 5 Jahren
überprüft. Zum 31.12.2018 fand eine aktuelle Wertüberprüfung statt.
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster nach der Kapitalspiegelbildmetho-
de und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an.
Forderungen wurden unt er Berücksichtigung von denkbaren Forderu ngsverlusten und
Verbindlichkeiten mit ihrem Rü ckzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur
Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen hat sich
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Kredite, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden, bewer tete die Stadt Müns-
ter mit dem EZB-Referenzkurs v om 31.12.2018 i.H.v. 1,1269 CHF/€ . Zudem bildete sie
eine Rückstellung für das Risiko, dass der Wechselkurs bis auf den historisch niedrigsten
Stand von 0,98665 CHF/€ fällt.
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bewirken.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- u nd Herstellungs-
kosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht ü berschreiten, die
selbständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, sind als geringwer-
tige Vermögensgegenstände erfasst. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr
ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Als Ausnahme zu die
ser Regel können ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter, die keinen Bezug zu einer konkret bezeichneten, zeitlich be-
grenzten Einzelmaßnahme in Teilf inanzplänen haben, unmittelbar als Aufwand erfasst
werden.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresabschluss 2018 mit ihr en Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 12
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Nach den Klarstellungen des Ministeriums für Inneres und Kommun ales sind gesell-
schaftsrechtliche oder sonsti ge Zahlungen von Kommunen an ihre Beteiligungsgesell-
schaften zur Verlustabdeckung nich t als Investition sondern unm ittelbar als Aufwand zu
erfassen. Die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrückl agen ihrer dauerdefizitä-
ren Tochtergesellschaften werden daher seit dem Jahr 2013 unter den Transferaufwen-
dungen ausgewiesen.
Seit dem Inkrafttreten des 1. N KF-Weiterentwicklungsgesetzes werden Erträge und Ver-
luste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanzan-
lagen unmittelbar mit der Allgem einen Rücklage verrechnet. Hier durch erklären sich die
unterhalb der Ergebnisrechnung dargestellten Abgrenzungen.
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungs dauern der Vermögensgegenstände
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Ve rmögensgegenständen
(Anlage 15 der Handreichung des Innenministeriums als Muster zu § 27 GemHVO) ist
Grundlage für die städtische Berechnung der jährlichen Abschreibungen.
Die Verwaltung stellte die inner städtisch anzusetzenden Nutzung sdauern in einer städti-
schen Rahmenrichtlinie zusammen. Sie ist eine Voraussetzung daf ür, dass die gesetzli-
chen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen eingehalten werden und die Einheit-
lichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird.
Die in der städtischen Rahmenric htlinie festgelegten Nutzungsda uern bewegen sich im
gesetzlichen Rahmen.
Die Rahmenrichtlinie entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Sie soll aber im Kontext des
2. NKFWG überarbeitet werden, wenn die hierfür notwendige Perso nalressource zur Ver-
fügung steht.
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
Gemäß § 31 GemHVO NRW sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der ört-
lichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandard s und interner Aufsicht
zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung
unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitte ln sowie die Verwah-
rung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen.
Die Geschäftsanweisung gem. § 31 GemHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung
für die Stadt Münster (kurz: G A Finanzbuchhaltung) wurde mit Ra tsbeschluss vom
19.10.2011 (V/0707/2011) in Kraft gesetzt. Sie ist grundlegender Bestandteil des internen
Kontrollsystems (IKS).
6.8 Stellungnahme zum Anha ng des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Stadt Müns ter umfasst gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW die
Ergebnisrechnung, die Finanzrec hnung, die Teilrechnungen, die B ilanz und den Anhang
mit den Erläuterungen zu Bilanz , Ergebnis- und Finanzrechnung.
Ferner enthält der Jah-
resabschluss den gem. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW geforderten Anlage nspiegel, Forde-
rungsspiegel und den Verbindlichkeitenspiegel.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 13
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Überdies lässt die Durchsicht des Anhangs in der Entwurfsfassun g des Jahresabschlus-
ses erkennen, dass alle in § 44 Abs. 1 und 2 und § 43 Abs. 6 GemHVO NRW geforderten
Pflichtangaben vorhanden sind. Im Einzelnen betrifft dies:
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Erläuterungen zu den im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Bürgschaften
- Auflistung der in den Rückstellungen für unterlassene Instand haltungsmaßnahmen zu-
sammengefassten Baumaßnahmen
- Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen
- Info über die noch nicht erhobenen Beiträge bei beendeten Erschließungsmaßnahmen
- Währungsumrechnung für die in Schweizer Franken bestehenden Verbindlichkeiten
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen
- Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen
Der Anhang vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältni ssen entsprechendes
Bild der Lage der Stadt Münster. Die wesentlichen Einflüsse für das Zustandekommen
des Jahresergebnisses 2018 und die Bestandsveränderungen in der Vermögensrech-
nung der Stadt Münster werden in nachvollziehbarer Weise erörtert.
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz
Die Bilanz der Stadt Münster we ist am 31.12.2018 eine Bilanzsum me von
3.713.928.063,16 € auf. Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vor jahr um
160.395.930,96 € (4,5 %). Die Zunahme der Bilanzsumme ist im We sentlichen auf einen
Anstieg der liquiden Mittel und Wertsteigerungen der Finanzanla gen zurückzuführen. Da-
neben wirkten sich in einem klei neren Ausmaß Investitionen ins Sachanlagevermögen
aus:
31.12.2017 31.12.2018
A k t i v a Euro % Euro % Euro
Immaterielle
Vermögensgegenstände 509.542,21 0,0 625.371,74 0,0 115.829,53
Sachanlagen 2.776.697.889,24 78,2 2.794.631.601,06 75,3 17.933.711,82
Finanzanalgen 492.104.868,70 13,8 580.835.621,58 15,6 88.730.752,88
Langfristiges Vermögen 3.269.312.300,15 92,0 3.376.092.594,38 90,9 106.780.294,23
Vorräte 32.701.109,00 0,9 34.398.569,15 0,9 1.697.460,15
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 66.675.454,09 1,9 61.077.508,51 1,7 -5.597.945,58
Liquide Mittel 130.179.846,33 3,7 186.070.575,25 5,0 55.890.728,92
Aktive Rechnungsabgrenzung 54.663.422,63 1,5 56.288.815,87 1,5 1.625.636,24
Kurzfristiges Vermögen 284.219.832,05 8,0 337.835.468,78 9,1 53.615.636,73
3.553.532.132,20 100,0 3.713.928.063,16 100,0 160.395.930,96
Am Bilanzstichtag 31.12.2018 ist das städtische Vermögen mit einem Anteil von 75,3 % in
Form des Sachanlagevermögens und mit einem Anteil von 15,6 % in Form von Finanzan-
lagen langfristig gebunden.
Der restliche Teil von 9,1 % entfä llt auf kurzfristiges Vermöge n in Form von zum Verkauf
bestimmten Grundstücken, Forderungen, liquiden Mitteln und akti ven Rechnungsabgren-
zungsposten.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 14
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Dem langfristig gebundenen Vermögen i.H.v. 3.376.092.594,38 € steht langfristiges Kapi-
tal i.H.v. 3.543.323.274,58 € geg enüber. Das langfristige Vermö gen ist somit vollständig
durch langfristiges Kapital gedeckt.
Nur etwa 4,6 % der Bilanzsumme entfällt auf kurzfristige Verbindlichkeiten:
31.12.2017 31.12.2018
P a s s i v a Euro % Euro % Euro
Eigenkapital 749.147.301,69 21,1 798.404.603,59 21,5 49.257.301,90
Sonderposten 1.259.912.542,96 35,5 1.253.643.617,50 33,8 -6.268.925,46
Pensionsrückstellungen 550.915.860,00 15,5 576.661.280,00 15,5 25.745.420,00
Sonstige Rückstellungen 23.138.232,74 0,7 21.944.782,96 0,6 -1.193.449,78
Verbindlichkeiten 797.987.163,26 22,4 892.668.990,53 24,0 94.681.827,27
Langfristiges Kapital 3.381.101.100,65 95,2 3.543.323.274,58 95,4 162.222.173,93
Sonderposten Gebühren 2.115.275,46 0,1 2.433.176,00 0,1 317.900,54
Instandhaltungsrückstellungen 1.381.638,49 0,0 864.734,15 0,0 -516.904,34
Sonstige Rückstellungen 17.530.331,87 0,5 22.751.455,60 0,6 5.221.123,73
Verbindlichkeiten 111.145.286,31 3,1 103.787.354,94 2,8 -7.357.931,37
Pas. Rechnungsabgrenzung 40.258.499,42 1,1 40.768.067,89 1,1 509.568,47
Kurzfristiges Kapital 172.431.031,55 4,8 170.604.788,58 4,6 -1.826.242,97
3.553.532.132,20 100,0 3.713.928.063,16 100,0 160.395.930,96
Von der Ausweitung der Bilanzsumm e entfällt ein Anteil i.H.v. 1 20.427.247,27 € (75,1 %)
auf den Ausbau der Verbindlichkei ten und Rückstellungen. Der Ve rmögenszuwachs wur-
de im Haushaltsjahr 2018 vornehmlich durch eine Erhöhung der st ädtischen Verbindlich-
keiten und Rückstellungen finanziert.
Daneben entfällt ein Anteil von 49.257.301,90 € (30,7 %) auf di e Selbstfinanzierungskraft
der Stadt Münster in Form des Haushaltsüberschusses.
Die Bilanz und ihre Entwicklung sind mit den übrigen Bestandteilen der städtischen Buch-
führung abgestimmt.
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
Der Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen
Mindestanforderungen der GemHVO NRW.
Die ausgewiesenen Beträge sind mit der Bilanzübersicht sowie de r Buchführung abge-
stimmt und in nachvollziehbarer Weise belegt.
Die Verwaltung differenzierte die Forderungen nach Restlaufzeit en auf der Grundlage der
Offenen-Posten-Liste zum 31.12.201 8. Die Forderungen wurden im Forderungsspiegel
nach Abzug von Wertberichtigungen angesetzt.
Im Verbindlichkeitenspiegel werd en gemäß § 47 GemHVO NRW sämtli che Verbindlich-
keiten der Stadt Münster nachgewie sen. Er ist entsprechend § 41 Absatz 4 Nummer 4
GemHVO NRW gegliedert und die Haftungsverhältnisse aus der Best ellung von Sicher-
heiten werden nachrichtlich ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der Verbindlic hkeiten wird mit Angabe der jewe iligen Restlaufzeit, ge-
gliedert in Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und von mehr
als fünf Jahren dargestellt sowie der Gesamtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag auf-
geführt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 15
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung
Der dem Anhang zum Jahresabsch luss 2018 beigefügte Anlagenspieg el enthält alle
Pflichtangaben und ist dem Anlagevermögen der Bilanz entsprechend gegliedert.
Die Kommunen können neben den Pflic htangaben weitere Informationen in den Anlagen-
spiegel aufnehmen. Die Stadt Münster hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und
zusätzliche Angaben in den Anlagenspiegel eingefügt, um die Bew egungen im Anlage-
vermögen transparent darzustellen. Der städtische Anlagenspiege l gewährt so einen tie-
fen Einblick in die Vermögensstruktur der Stadt Münster und in den jeweiligen Abnut-
zungsgrad der Vermögensgruppen.
Der Vorjahresbestand der Verm ögensgegenstände wurde zutreffend als Vortrag über-
nommen und fortgeschrieben. Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten auf der Grundlage von Eingangsrechnungen in die Anl agenbuchhaltung auf-
genommen.
Der Anlagenspiegel stimmt in den Anfangs- und Endbeständen mit den Hauptbuchkonten
des Sachanlagevermögens überein und auch die ausgewiesenen Absc hreibungen pas-
sen zur Ergebnisrechnung. Dabei ist anzumerken, dass die im Anl agenspiegel ausgewie-
senen Abschreibungen i.H.v. 79.617.471,15 € von den in der Erge bnisrechnung angege-
benen Abschreibungen i.H.v. 79.872.441,82 € um 254.970,67 € abw eichen. Dieser Be-
trag entfällt auf Abschreibungen beim Grundvermögen, das wegen Verkaufsabsichten
nicht im Anlagevermögen sondern im Vorratsvermögen (Umlaufvermö gen) geführt wird
und daher nicht im Anlagenspiegel auftaucht.
Sachlich und rechnerisch ist der Anlagenspiegel des Jahres 2018 nicht zu beanstanden.
Im Bereich Maschinen und technisc he Anlagen besteht allerdings eine Differenz i.H.v.
595,00 € zwischen den Auswertunge n der SAP-Buchführung und dem von der Verwal-
tung zur Verfügung gestellten Anlagenspiegel. Wegen ihrer Gerin gfügigkeit ging das
AWR dieser Abweichung nicht weiter nach.
Im Übrigen sind Teilbereiche der städtischen Anlagenrechnung re gelmäßig Gegenstand
unterjähriger Prüfungen des AWR i n den einzelnen Ämtern und Ein richtungen. Hierbei
konnte sich das AWR stets von der Ordnungsmäßigkeit der Anlagen rechnung überzeu-
gen.
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist die dem Haushaltsjahr 2018 zuzurechnenden Aufwendungen
und Erträge aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen sowie den Ressourcenver-
brauch der Stadt Münster vollständig ab.
Im Haushaltsjahr 2018 überstiege n die ordentlichen Erträge der Stadt Münster i.H.v.
1.227.907.802,50 € die ordentlichen Aufwendunge n i.H.v. 1.175.1 07.348,46 € um
52.800.454,46 €. In Relation zu den ordentlichen Erträgen errei
cht das Ordentliche Er-
gebnis eine Größe von rd. 4,3 %.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 16
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Der Überschuss der Erträge über die laufenden Aufwendungen wurde durch das negative
Finanzergebnis i.H.v. -3.713.60 7,60 € auf einen Jahresüberschus s von 49.086.846,44 €
abgeschwächt:
Ergebnisrechnung 31.12.2017 31.12.2018
Euro % Euro % Euro
Ordentliche Erträge 1 .157.854.611,41 100,0 1.227.907.802,50 100,0 70.053.191,09
Ordentliche Aufwendungen 1.145.531.549,24 98,9 1.175.107.348,46 95,7 29.575.799,22
Ordentliches Ergebnis 12.323.062,17 1,1 52.800.454,04 4,3 40.477.391,87
Finanzerträge 19.636.729,29 1,7 16.485.247,50 1,3 -3.151.481,79
Finanzaufwendungen 22.595.495,95 2,0 20.198.855,10 1,6 -2.396.640,85
Finanzergebnis -2.958.766,66 -0,3 -3.713.607,60 -0,3 -754.840,94
Jahresergebnis 9.364.295,51 0,8 49.086.846,44 4,0 39.722.550,93
Auf Grund der besonderen Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklungs gesetzes sind Erträ-
ge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Verm ögensgegen-
ständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelb ar mit der Allgemei-
nen Rücklage zu verrechnen.
Im Jahr 2018 wurden deshalb Ertr äge i.H.v. 4. 291.598,71 € und A ufwendungen i.H.v.
4.121.143,25 € aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt und mit der Allgemeinen Rücklage
verrechnet.
Ergebnisrechnung 31.12.2017 31.12.2018
Euro % Euro % Euro
nachrichtlich
Erträge, aus 4.604.382,02 0,4 4.291.598,71 0,3 -312.783,31
-Vermögensabgängen 2.689.338,41 0,2 2.010.403,14 0,1 -678.935,27
-Wertveränd. Finanzanlagen 1.915.043,61 0,2 2.281.195,57 0,2 366.151,96
Aufwendungen, aus 3.298.889,43 0,3 4.121.143,25 0,3 822.253,82
-Vermögensabgängen 2.848.756,80 0,0 2.830.076,49 0,2 -18.680,31
-Wertveränd. Finanzanlagen 450.132,63 0,3 1.291.066,76 0,1 840.934,13
Verrechnungssaldo 1.305.492,59 0,1 170.455,46 0,0 -1.135.037,13
Veränderung des
Eigenkapitals 10.669.788,10 0,9 49.257.301,90 4,0 38.587.513,80
Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Er gebnisrechnung vo rgenommenen Ver-
rechnungen mit einem Saldo von 170 .455,46 € errechnet sich insg esamt ein Überschuss
von 49.257.301,90 €. In dieser Höhe wächst das städtische Eigenkapital im Haushaltsjahr
2018.
Die im Jahresabschluss 2018 abg ebildete Ergebnisrechnung ist mi t der Finanzbuchfüh-
rung, der Bilanz sowie den dies bezüglichen Erläuterungen im Anh ang und Lagebericht
abgestimmt. Sie stimmt sachlich und rechnerisch mit den Teilerg ebnisrechnungen des
Produkthaushaltes überein.
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den unterschiedlichen Te ilhaushalten bestäti-
gen, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 17
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6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung
In der Finanzrechnung wurden sämt liche Einzahlungen und Auszahl ungen des Haus-
haltsjahres 2018 im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW get rennt voneinander
nachgewiesen. Die Finanzrechnung 2018 ist mit der Liquiditätsen twicklung der Stadt
Münster abgestimmt und durch die Salden der Konten Klasse 6 Ein zahlungen und Klasse
7 Auszahlungen belegt.
Die Finanzrechnung der S tadt Münster entspricht der in § 3 GemH VO NRW gesetzlich
vorgegebenen Gliederungsstruktur.
Finanzrechnung 31.12.2017 31.12.2018
Euro % Euro % Euro
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 1.082.154.375,37 100,0 1.203.020.371,59 100,0 120.865.996,22
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 1.051.193.331,09 97,1 1.072.695.302,81 89,2 21.501.971,72
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit 30.961.044,28 2,9 130.325.068,78 10,8 99.364.024,50
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 51.258.073,35 4,7 60.093.526,20 5,0 8.835.452,95
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 107.339.031,21 9,9 190.842.942,04 15,9 83.503.910,83
Saldo aus
Investitionstätigkeit -56.080.957,86 -5,2 -130.749.415,84 -10,9 -74.668.457,88
Finanzmittelüberschuss
Finanzmittelfehlbetrag -25.119.913,58 -2,3 -424.347,06 -0,1 24.695.566,62
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 67.553.624,26 6,2 128.362.184,00 10,7 60.808.559,74
Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung 33.371.073,07 3,1 1.559.395,00 0,1 -31.811.678,07
Tilgungen und Gewährung
von Darlehen 34.450.403,32 3,2 35.846.966,30 3,0 1.396.562,98
Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung 6.812.560,92 0,6 37.379.020,82 3,1 30.566.459,90
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 59.661.733,09 5,5 56.695.591,88 4,7 -2.966.141,21
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln 34.541.819,51 3,2 56.271.244,82 4,7 21.729.425,41
Anfangsbestand
an Finanzmitteln 96.041.571,24 8,9 130.179.846,33 10,8 34.138.275,09
Änderung des Bestandes an
fremden Finanzmitteln -403.544,42 0,0 -380.515,90 0,0 23.028,52
Liquide Mittel
am Ende des Jahres 130.179.846,33 12,1 186.070.575,25 15,5 55.890.728,92
Der Bestand an Finanzmitteln erhöh te sich im Haushaltsjahr 2018 von 130.179.846,33 €
um 55.890.728,92 € (42,9 %) auf 186.070.575,25 €.
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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die Finanzrechnung der St adt Münster stellt die Liquiditätsentw icklung und ihre verschie-
denen Einflussfaktoren in systematischer Weise dar. Sie umfasst neben den zahlungs-
wirksamen Aufwendungen und Erträgen aus der laufenden Verwaltun g auch die zah-
lungswirksamen Auswirkungen von Investitionen und deren Finanzierung.
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Der Lagebericht des Jahres 2018 steht im Einklang mit dem Jahre sabschluss und vermit-
telt aus Sicht des AWR ein den tatsächlichen Verhältnissen ents prechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Die wesentlichen Einflüsse auf d as Zustandekomm en des Jahreserg ebnisses werden
dargelegt und die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen b eim Vermögen bzw. den
Schulden erklärt.
Darüber hinaus weist die Verwaltung im Lagebricht auch auf die zukünftige Haushaltsfüh-
rung und auf erkennbare Risiken hin. Sie hebt dabei insbesonder e folgende Risiken her-
vor:
o Der starke Anstieg der Bevölke rungszahl zieht einen hohen Inve stitionsbedarf in das
Infrastrukturvermögen nach sic h. Betroffen sind Investitionen f ür sozialverträglichen
Wohnraum, bedarfsgerechte Angeb ote für Kinder- und Jugendliche und für den Be-
reich der Schulen. Die Verwalt ung geht von einem Investitionsvo lumen von rd.
850 Mio. € aus.
o Ferner erwartet die Verwaltung einen steigenden Aufwand durch die Anpassung der
Leistungsgewährung an die sozialen Bedarfe und durch zusätzliches Personal für die
Abwicklung wachsender Aufgaben.
o Es ist von steigenden Kosten für die Bewirtschaftung und Unter haltung des Infra-
strukturvermögens sowie stei genden Abschreibungen aus den anste henden Investi-
tionen auszugehen.
o Die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Tochtergesells chaften ist zu be-
obachten, um frühzeitig Risiken für den Kernhaushalt erkennen z u können. Ein
Schwerpunkt in diesem Bereich wird die Aktivierung der Konversi onsflächen und die
zeitnahe Vermarktung von Wohnflächen sein. Hierzu hat die Stadt Münster eine ei-
gene Gesellschaft, die KonvOY GmbH, gegründet.
o Die Verwaltung begrenzte zwar etwaige Währungsrisiken bei den in Schweizer Fran-
ken aufgenommenen Krediten durch di e Bildung einer Drohverlustr ückstellung und
tilgte die Kredite im Zeitverlauf sukzessive. Die Risiken sind bei einem Restbestand
i.H.v. rd. 75,1 Mio. CHF aber nicht ganz ausgeschlossen.
o In Anbetracht des Haushaltsvolu mens von über 1,175 Mrd. € und einer aus dem
Haushaltsergebnis 2018 abgeleiteten Eigenkapitalstärkung von 4,0 % in Relation zur
Summe der Ordentlichen Erträge resu ltiert aus der allgemeinen T arif- und Preisent-
wicklung weiterhin ein Konsolidierungsdruck für die Haushalte d er nahen Zukunft.
Die Ergebnisplanungen gehen in den nächsten Haushaltsjahren von erheblichen De-
fiziten aus.
o Die Gewerbesteuereinnahmen haben im Jahr 2018 einen historisch en Höchststand
erreicht. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass diese Einna hmen bei einer Ab-
schwächung der konjunkturellen Gesamtentwicklung abnehmen werden.
Die im Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts absehbaren Ris iken der künftigen
Haushaltsentwicklung sind aus Sicht des AWR zutreffend dargestellt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 19
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Das vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Kennzahlense t ergänzt den
Überblick über die Gesamtlage der Stadt Münster. Die im Lageber icht veröffentlichten
Kennzahlen stimmen überwiegend mit den vom AWR ermittelten Werten überein. Bei den
Kennzahlen Aufwandsdeck ungsgrad (4,5 % bzw. 52,8 Mio. €), Eigen kapitalquote 1
(21,5 %), Eigenkapitalquote 2 ( 55,1 %) Anlagendeckungsgrad (96, 9 %) schlichen sich
Fehler in die Berechnungsformeln und damit auch in die Ergebnis se. Für die Gesamtaus-
sage des Jahresabschlusses ist dies jedoch unbedeutend. Die kor rekten Kennzahlen fin-
den sich in den in Klammern angeführten Angaben.
Am Ende des Lageberichtes findet sich auch die gem. § 95 Abs. 2 GO NRW geforderte
Liste aller Mitglieder des Rates und des Verwaltungsvorstandes mit den Angaben zu den
ausgeübten Berufen und Tätigkeiten in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien.
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2018
Die Stadt Münster beendet das Haus haltsjahr 2018 mit einem Jahr esüberschuss i.H.v.
49.086.846,44 €. Gemäß den Vorgaben des 1. NKFWG wurden Erträge bzw. Verluste,
die sich beim Verkauf oder der Ausmusterung von Anlagevermögen ergaben, sowie
Wertveränderungen bei Finanzanlagen mit einem Saldo von insgesa mt 170.455,46 € aus
der Ergebnisrechnung abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgeme inen Rücklage ver-
rechnet.
Unter Berücksichtigung dieser Verrechnungen erhöht sich das für eine betriebswirtschaft-
liche Beurteilung maßgebliche Rec hnungsergebnis auf einen Betra g von
49.257.301,90 €.
Ergebnis 2018 Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Veränderung
Euro
Jahresfehlbetrag / -überschuss -45.903.166,00 49.086. 846,44 94.990,012,44
Erträge aus dem Abgang /
Veräußerung von Anlagevermögen 200.000,00 2.010.403, 14 1.810.403,14
Erträge aus Wertveränderungen
von Finanzanlagen 0,00 2.281.195, 57 2.281.195,57
Aufwendungen aus dem Abgang /
Veräußerung von Anlagevermögen 1.200.000,00 2.830.0 76,49 1.630.076,49
Aufwendungen aus Wert-
veränderungen von Finanzanlagen 0,00 1.291.066, 76 1.291.066,76
Verrechnungssaldo -1.000.000, 00 170.455,46 1.170.455,46
Veränderung des Eigenkapitals -46.903.166,00 49.257.301,90 96.160.467,90
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mit der Allgem einen Rücklage vor-
genommenen Verrechnungen stellt gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung
eine Verbesserung von 96.160.467,90 € (205,0 %) dar.
In der nachfolgenden Analyse werd en die bedeutsamen Planabweich ungen aus der Er-
gebnisrechnung des Jahres 2018 (> 1,0 Mio. €) veranschaulicht und im Weiteren erörtert:
Ordentliche Erträge Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Grundsteuer B 60.600.000,00 62.134.482,00 1.534.482,00
Gewerbesteuer 290.000.000,00 343.879.590,10 53.879.590,10
Gemeindeanteil an der ESt 162.000. 000,00 168.635.699,43 6.635.6 99,43
Übrige Steuern und Abgaben 69.08 0.000,00 70.432. 011,87 1.352.01 1,87
Steuern und ähnliche Abgaben 581.680.000,00 645.081.7 83,40 63.401.783,40
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 20
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Ordentliche Erträge Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Steuern und ähnliche Abgaben 581.680.000,00 645.081.7 83,40 63.401.783,40
Allg. Zuweisungen vom Land NRW 1.090.000,00 3. 046.335,40 1.956. 335,40
Zuweisungen vom Land NRW 80.921.91 0,00 76.523.33 2,31 -4.398.577 ,69
Übrige Zuwendungen und Umlagen 71.326.540,00 72.848. 902,34 1.522.362,34
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 153.338.450,00 152. 418.570,05 -919 .879,95
Rückzahlung gewährter Hilfen a.v.E. 4.248.450,00 8.878.991,28 4 .630.541,28
Schuldendiensthilfen vom Land NRW 2.325.900,00 436.000,00 -1.88 9.900,00
Übrige Transfererträge 11.301.31 0,00 13.024.667, 80 1.723.357,8 0
Sonstige Transfererträge 17.875. 660,00 22.339.659, 08 4.463.999,0 8
Benutzungsgebühren 94.874.250,00 100.887. 746,57 6.013.496,57
Übrige öffentlich-rechtl. Entgelte 33.881.44 0,00 34.188.242,56 306.802,56
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 128.755. 690,00 135.075.989,1 3 6.320.299,13
Privatrechtliche Leistungsentgelte 22.685.750,00 23. 645.944,54 96 0.194,54
Kostenerstattungen vom Bund 42.85 2.870,00 45.436. 690,21 2.583.8 20,21
Kostenerstattungen vom Land 29.48 9.790,00 23.24 2.181,79 -6.247. 608,21
Kostenerstattungen von Gemeinden 3.981.260,00 6. 316.603,42 2.33 5.343,42
Kostenerstattungen von priv. Untern. 968.940,00 2.552.537,81 1 .583.597,81
Leistungsbeteiligung ALG II 78.118.380,00 71.237.467,61 -6.880. 912,39
Andere Kostenerstattungen 43.794.330,00 46. 057.398,84 2.263.068 ,84
Kostenerstattungen und Umlagen 199.205.570,00 194.8 42.879,68 -4.3 62.690,32
Veräußerung von Umlaufvermögen 8.000.000,00 9. 774.776,84 1.774. 776,84
Auflösung von Rückstellungen 0,00 4.073.310,75 4.073.310,75
Sonstige ordentliche Erträge 527.250,00 5.151.5 63,66 4.624.313, 66
Übrige ordentliche Erträge 31.23 9.840,00 33.007. 362,77 1.767.52 2,77
Sonstige ordentliche Erträge 39. 767.090,00 52.007. 014,02 12.239. 924,02
Aktivierte Eigenleistungen 3. 168.100,00 2.495.9 62,60 -672.137,40
Ordentliche Erträge 1.146.476.310,00 1.227.907.802,50 81.431.492,50
Die Stadt Münster verzeichnete im Haushaltsjahr 2018 Ordentlich e Erträge i.H.v.
1.227.907.802,50 €. Sie übersteigen die Haushaltsansätze um 81.431.492,50 € (7,1 %).
Die Mehreinnahmen sind vornehmlich auf höhere Einnahmen aus Ste uern und ähnlichen
Abgaben zurückzuführen. Sie betr ugen insgesamt 645.081.783,40 € und übertrafen den
Haushaltsansatz von 581.680.000,00 € um 63.401.783,40 € (10,9 %). An dieser positiven
Entwicklung war das Gewerbesteueraufkommen von 343.879.590,10 € maßgeblich betei-
ligt. Hier wurden die Erwartungen für das Haushaltsjahr 2018 um 53.879.590,10 €
(18,8 %) übertroffen. Daneben kam es bei den Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer mit 168.635.699,43 € zu spürbaren überplanmäßigen Erträgen.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten ein Volumen von
152.418.570,05 €. Damit verfehlten sie den Haushaltansatz lediglich um 919.879,95 €.
Demgegenüber überstiegen die sons tigen Transfererträge i.H.v. 2 2.339.659,08 € die
Planwerte um 4.463.999,08 € (25,0 %). Die Verbesserung ist vorn ehmlich auf unvorher-
gesehene Rückzahlungen von Sozialen Leistungen (PP05) zurückzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Leist ungsentgelte übertrafen mit ihr en Einnahmen i.H.v.
135.075.989,13 € die Erwartungen ebenfalls deutlich. Die Ergebn isverbesserung betrug
6.320.299,13 € (4,9 %) und ist vo rnehmlich auf höhere Benutzung sgebühren im Ret-
tungsdienst und im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder zurückzuführen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 21
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die privatrechtlichen Leistungsent gelte hingegen erreichten mit einem Betrag i.H.v.
23.645.944,54 € in etwa den Haus haltsansatz. Die Abweichung bet rägt lediglich
960.194,54 € (4,2 %).
Die Kostenerstattungen und Umlagen betrugen zusammen 194.842.879,68 €. Sie blieben
um 4.362.690,32 € (2,2 %) unter d em Haushaltsansatz. In diesem Bereich stellt man un-
terschiedliche bzw. gegenläufige Entwicklungen fest. Die größeren Planunterschreitungen
jedoch gab es bei den Kostenerst attungen für Leistungen der Gru ndsicherung nach
SGB II (LB ALG II) und bei der Sicherung des Lebensunterhaltes (Erstattungen vom
Land).
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden Einnahmen i.H.v. 52.007.014,02 € erzielt
und der Haushaltsansatz um 12.23 9.924,02 € (30,8 %) übertroffen . Die Stadt Münster
profitierte insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen für Wechselkursrisiken bei
Fremdwährungskrediten. Ansonsten wirkten zahlreiche kleinere Sa chverhalte in diesem
Bereich auf die Ergebnisverbesserung aus.
Die Aktivierung von Eigenleistungen führte zu Erträgen i.H.v. 2 .495.962,60 €. Sie verfehl-
ten den Haushaltsansatz um 672.137,40 € (21,2 %).
Die Aufwendungen betrugen insg esamt 1.175.107.348,46 €. Es wurd e somit Aufwendun-
gen i.H.v. 8.072.087,54 € (0,7 %) weniger verbraucht, als im Ha ushaltsplan 2018 in Form
des fortgeschriebenen Ansatzes bereitgestellt wurden.
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen:
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Personalaufwendungen 267.620.070, 00 270.209.789,84 2.589.719,84
Versorgungsaufwendungen 22.445.41 0,00 28.512.992, 08 6.067.582,08
Strom 8.300.430,00 7.283. 914,09 -1.016.515,01
Wärme 7.210.680,00 5.868. 941,26 -1.341.738,74
Unterhaltung unbebauter Grundst. 5.038.046,23 3.266.604,12 -1.7 71.442,11
Unterhaltung bebauter Grundstücke 23.690.730,00 17.054.347,98 - 6.636.382,02
Bewirtschaftung Gebäude 1.128.0 90,00 2.734.659,76 -1.606.569,76
Übrige Sach- und Dienstleistungen 95.027.121,88 89.897.062,71 - 5.130.059,17
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 140.395.098,00 126.105.5 30,82 -14.289.567,18
Bilanzielle Abschreibungen 79.668. 370,00 79.872.44 1,82 204.071,8 2
Zuschüsse an verb. Unternehmen 34. 282.610,00 32.31 4.409,63 -1.9 68.200,37
Zuschüsse an private Unternehmen 12.347.405,71 14. 099.558,86 1. 752.153,15
Zuschüsse an übrige Bereiche 114. 636.945,78 108.358.541,71 -6.2 78.404,07
Jugendhilfe außerhalb von Einricht. 21.202. 530,00 23.991.059,19 2.788.529,19
Jugendhilfe in Einrichtungen 29. 153.620,00 32.50 3.807,59 3.350. 187,59
Kosten für Unterkunft / Heizung 63. 270.750,00 57. 609.145,03 -5. 661.604,97
Arbeitslosengeld II 81.996.540, 00 75.357.938, 64 -6.638.601,36
Leistungen an Asylbewerber 8.150. 000,00 10.690.29 4,60 2.540.294 ,60
Sonstige soziale Leistungen 18. 279.718,54 17.20 4.029,64 -1.075. 688,90
Gewerbesteuerumlage 22.100.000, 00 26.115.900, 32 4.015.900,32
Fin.-Beteiligung Fonds Dt. Einheit 21.100.000,00 24.847.413,73 3.747.413,73
Sonstige Transferaufwendungen 170.611.446,97 169. 101.942,85 -1. 509.504,12
Transferaufwendungen 597.131.567,00 592.194.041,79 -4.937.525,21
Übertrag 1.107.260.515,00 1. 096.894.796,35 - 10.365.718,65
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 22
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Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Übertrag 1.107.260.515,00 1.096.894.796,35 -10.365.718,65
Mieten 15.449.773,00 14. 123.744,50 -1.326.028,50
Honorare 7.056.945,16 4. 091.595,20 -2.965.349,96
Sonstige Dienste 8.806.865, 32 4.572.202,70 -4.234.662,62
Sonstige Geschäftsaufwendungen 6.146.586,40 2.802. 858,60 -3.343 .727,80
Zuführungen zu Rückstellungen 75.130,00 8.378. 508,96 8.303.378, 96
Zuführungen zu Einzelwertberichtig 257.500,00 2.658.463,83 2.40 0.963,83
Verluste aus Preis- und Kursschw. 0,00 2.050.1 36,00 2.050.136,0 0
Andere sonstige ordentliche Aufwnd 38.126.121,12 39.535.042,32 1.408.921,20
Sonstige ordentl. Aufwendungen 75.918.921,00 78.21 2.552,11 2.293. 631,11
Ordentliche Aufwendungen 1.183.179.436,00 1.175.107.348,46 -8.072.087,54
Im Jahr 2018 betrugen die Personal aufwendungen der Stadt Münste r 270.209.789,84 €.
In diesem Bereich wurden die Haushaltsansätze um 2.589.719,84 € (1,0 %) überschrit-
ten. Es kam bei Dienstbezügen der Beamten und Entgelten von Angestellten zu beträcht-
lichen Einsparungen (rd. 7,2 Mio. € ). Sie sind darauf zurückzuf ühren, dass im Zuge der
allgemeinen Fluktuation Stellen nicht bzw. nur zeitversetzt wie derbesetzt wurden. Dieser
Einspareffekt wurde allerdings durch unerwartet hohe Zuführunge n zu Pensionsrückstel-
lungen (+11,1 Mio. €) weit übertroffen, so dass diese gegenläuf igen Einflüsse insgesamt
zu einer Überschreitung der Planwerte führten.
Auch die Versorgungsaufwendungen lagen mit einem Ergebnis von 2 8.512.992,08 € um
6.067.582,08 € (27,0 %) über den Ha ushaltsansätzen. Sowohl die tatsächlich gezahlten
Versorgungsaufwendungen für die im Ruhestand befindlichen ehema ligen Mitarbeiter als
auch die Zuführungen zu den Rückst ellungen für zukünftig zu lei stende Beihilfen lagen
erheblich über den Erwartungen für das Jahr 2018.
Demgegenüber kam es im Bereich der Aufwendungen für Sach- und D ienstleistungen zu
erheblichen Minderausgaben. Währe nd der Haushaltsplan ein Ausga bevolumen von
140.395.098,00 € vorsah, verausgabte die Stadt Münster tatsächlich nur eine Summe von
126.105.530,82 €. Ein Teil der für 2018 geplanten Unterhaltungsmaßnahmen wurde zwar
beauftragt, aber die Baumaßnahmen selbst fanden erst im Folgeja hr 2019 statt. Daher
wurden die Aufwendungen zu großen Teilen in den nachfolgenden H aushalt 2019 ver-
schoben. Die Verschiebung trug im Jahr 2018 zu einer Entlastung der Ergebnisrechnung
i.H.v. 14.289.567,18 € bei.
Die bilanziellen Abschreibungen belasteten die Ergebnisrechnung mit 79.872.441,82 €.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergab sich in diesem Teil der Er gebnisrechnung nur ei-
ne geringfügige Abweichung von 204.071,82 € (0,3 %).
Im Jahr 2018 erreichten die Trans feraufwendungen eine Größe von 592.194.041,79 €.
Sie blieben um 4.937.525,21 € (0 ,8 %) unterhalb des Haushaltsan satzes. Fast die Hälfte
der gesamten ordentlichen Aufwendungen entfällt auf Transferaufwendungen. Die Trans-
feraufwendungen sind damit die we itaus größte Aufwandsposition. In diesem Bereich
kommt es zu unterschiedlichen Entwicklungen. Größere Minderausg aben verzeichnete
die Stadt Münster im Aufgabenbe reich PG 05-Soziale Leistungen ( -14,0 Mio. €) und PG
08-Sportförderung (-3,2 Mio. €). Den Minderausgaben stehen höhe re Aufwendungen in
den Aufgaben PG 06-Kinder, Jugend - und Familienhilfen (6,5 Mio. €) und bei der GewSt-
Umlage (4,0 Mio. €) sowie den Aufwendungen für den Fonds Deutsc he Einheit
(3,7 Mio. €) gegenüber.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 23
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die sonstigen ordentlichen Au fwendungen betrugen 78.212.552,11 €. Auch hier gibt es
unterschiedliche Entwicklungen. Den niedrigeren Aufwendungen be i Mieten, Honoraren,
sonstigen Diensten und Geschäftsaufwendungen standen höhere Mehraufwendungen für
die Bildung neuer Drohverlustrü ckstellungen, Einzelwertberichti gungen, Verlusten aus
Preis- und Kursschwankungen sow ie anderen Aufwendungen gegenübe r. Insgesamt lag
des Endergebnis der sonstigen ordentlichen Aufwendungen um 2.29 3.631,11 € (3, 0%)
über dem Planwert.
Das Finanzergebnis trug mit einer Unterdeckung von -3.713.607,60 € zum Gesamtergeb-
nis des Jahres 2018 bei:
Finanzergebnis Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Finanzerträge 15.106.960,00 16.485.247,50 1.378.287,50
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 24.307.000,00 20.198.855,10 4.108 .144,90
Finanzergebnis -9.200.040,00 -3.713.607,60 5.486.432,40
Die Stadt Münster erzielte Finanz erträge in Form von Zinserträg en, Gewinnanteilen und
sonstigen Finanzerträgen i.H.v. 16.485.247,50 €. Dem stehen Auf wendungen für Zinsen
und sonstige Finanzaufwendungen i.H.v. 20.198.855,10 € gegenübe r. Die Verbesserung
in diesem Bereich des Haushalte s lässt sich im Wesentlichen auf eine niedrigere Zinsbe-
lastung für die bestehenden Kredite zurückführen.
8 Erläuterungen zur B ilanz zum 31.12.2018
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.2018 entspricht der in § 41 GemHVO festgeleg-
ten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unter Fortführun g der Eröffnungsbi-
lanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt.
Die nachstehenden Erläuterungen der einz elnen Positionen aus der Bilanz zum
31.12.2018 greifen das Gliederungsschema des § 41 GemHVO auf, so dass an dieser
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird.
I Aktiva
1. Anlagevermögen 3.376.092.594,38 €
Vorjahr: 3.269.312.300,15 €
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögensgegen stände, die dazu
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden.
Merkmale der Dauerhaftigkeit si nd, dass die Vermögensgegenständ e nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckb estimmung der Vermögenswerte d arin besteht, der
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen.
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2018 aus folgenden Vermögenspositionen:
o Immaterielle Vermögens gegenstände 625.371,74 €
o Sachanlagen 2.794.631.601,06 €
o Finanzanlagen 580.835.621,58 €
Summe 3.376.092.594,38 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 24
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 625.371,74 €
Vorjahr: 509.542,21 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
509.542,21 263.305,67 1.139, 87 0,00 146.336,27 625.371,74
Die Bilanzposition Immaterielle Vermögensgegenstände umfasst entgeltlich von der Stadt
Münster erworbene Lizenzen bzw. DV-Software, die nicht zentral durch die citeq be-
schafft wurden.
Selbst hergestellte Produkte (z. B. individuelle Software) sowie Schulungsmaßnahmen
sind nicht aktivierungsfähig. Wir d die Software nur gemeinsam m it der Hardware gehan-
delt, kommt es zu einer gemeinsam en Aktivierungspflicht unter d er Bilanzposition Be-
triebs- und Geschäftsausstattung.
Ausgaben für ein Customizing si nd in der Regel als Bestandteil der Anschaffungskosten
zu aktivieren, weil sie im Ver hältnis zu den Anschaffungskosten der Software von unter-
geordneter Bedeutung sind.
Demgegenüber sind Updates bzw. Release-Wechsel, die zur Aufrechterhaltung der Funk-
tionsfähigkeit der bestehenden Software dienen, konsumtiv zu buchen.
Anders verhält es sich, wenn DV-Programme im Sinne eines Genera tionswechsels
grundlegend überarbeitet werden. Diese Ausgaben sind dann als A nschaffungskosten zu
aktivieren und der Restbuchwert des überarbeiteten Programms is t außerplanmäßig ab-
zuschreiben.
Der Buchwert wurde unter Fortführung der historischen Anschaffu ngskosten und unter
Abzug von planmäßigen Abschrei bungen ermittelt. Der Wert stieg auf Grund von Zukäu-
fen im Jahr 2018 von 509.542,21 € um 115.829,53 € (22,7 %) auf 625.371,74 €.
Das AWR prüfte die Zugänge des Jahres 2018 in Stichproben. Sie waren durch Rech-
nungsbelege nachgewiesen und die zugehörigen Buchungen waren in sgesamt nachvoll-
ziehbar. Während der Prüfung des Buchungsstoffes ergaben sich n ur vereinzelte Hinwei-
se, die wegen ihrer geringfügigen Auswirkungen auf die Kernauss agen des Jahresab-
schlusses erst mit dem kommenden Jahresabschluss 2019 richtig gestellt werden.
1.2 Sachanlagen 2.794.631.601,06 €
Vorjahr: 2.776.697.889,24 €
Unter den Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände der Stadt Müns-
ter erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen , zur Überlassung an Dritte
oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als
ein Haushaltsjahr genutzt werden.
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster gliedert sich am 31.12 .2018 in folgende
Vermögensgruppen:
o Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 241.210.84 2,30 €
o Bebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 798.819.585, 47 €
o Infrastrukturvermög en 1.554.239.418,44 €
o Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.609.430,61 €
Übertrag 2.599.879.276,82 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 25
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Übertrag 2.599.879.276,82 €
o Kunstgegenstände, Kulturdenk mäler 17.258.787,14 €
o Masch. u. technische Anlagen, Fahrzeuge 36.366.160,63 €
o Betriebs- und Geschäftsau sstattung 28.637.619,18 €
o Geleistete Anzahlungen, A nlagen im Bau 112.489.757,29 €
Summe 2.794.631.601,38 €
Das Sachanlagevermögen von städti schen Ämtern und Einrichtungen ist regelmäßig Ge-
genstand von unterjährigen, turnus mäßigen Prüfungen des AWR. So fern hierbei Fehlbu-
chungen festgestellt werden, werden diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung korrigiert.
Insgesamt bestätigen die unterjährigen Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit der städtischen
Anlagenbuchhaltung.
Eine zusätzliche stichprobenarti ge Prüfung, die von den Jahresa bschlusswerten ausgeht
und wegen der großen Datenmenge n des städtischen Anlagevermögen s unumgänglich
war, kommt zu keinen anders lautenden Ergebnissen.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 241.2 10.842,30 €
Vorjahr: 233.729.838,15 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Grünflächen
129.926.889,93
Ackerland
36.420.754,25
Wald, Forste
10.239.585,96
Sonstige
57.142.608,01
233.729.838,15
1.472.482,63
1.858.696,96
88.425,98
0,00
3.419.605,57
925.885,70
8.809,28
1.303,00
46.071,45
982.069,43
951.564,67
6.425.198,14
358.683,35
-183.958,85
7.551.487,31
2.508.019,30
0,00
0,00
0,00
2.508.019,30
128.917.032,23
44.695.840,07
10.685.392,29
56.912.577,71
241.210.842,30
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude oder Teile
der städtischen Infrastruktur befinden. Die Stadt Münster unter gliedert ihre unbebauten
Grundstücke den gesetzlichen Anfo rderungen entsprechend in Grün flächen, Ackerland,
Wald und Forst sowie sonstige unbebaute Grundstücke.
Der Buchwert der unbebauten Grun dstücke und grundstücksgleichen Rechte stieg von
233.729.838,15 € um 7.481.004,15
€ (3,2 %) auf 241.210.842,30 €
Ein Teil der Bestandsveränderungen resultiert aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, aus Umgru ppierungen im Bestand sowie aus der Umstrukturie-
rung von Datenbeständen. Die Inf ormationen über Teilungen und V erschmelzungen von
Grundstücken oder etwa die Änderu ng der Nutzung von Flurstücken werden durch das
Amt für Immobilienmanagement auf der Grundlage der Mitteilungen des Vermessungs-
und Katasteramtes in der städtischen Anlagenrechnung erfasst.
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandszugänge, wenn Grundstüc ke zugekauft wer-
den. Abgänge ergeben sich hingegen, wenn Grundstücke in das Uml aufvermögen umge-
gliedert und anschließend verkauft werden. Im Umlaufvermögen we rden nur solche
Grundstücke geführt, die nicht (mehr) für die gemeindliche Aufg abenerfüllung notwendig
sind und für die eine Verkaufsabsicht besteht.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 26
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2018 überprüfte das AWR di e Bestandsverän-
derungen in Stichproben. Die in die Stichprobe einbezogenen Bes tandsveränderungen
waren in nachvollziehbarer Weise belegt.
Während der aktuellen Prüfung fiel allerdings auf, dass bei der Anlage Gel-
mer/Hakenesheide in Höhe der Herstellungskosten von 739.567,42 € aus der Sportpau-
schale ein Sonderposten gebildet wurde. Hierbei wurde aber übersehen, dass die Verwal-
tung noch einen Eigenanteil des S portvereins festzusetzen hat, der bis zu 100.000,00 €
betragen kann. Noch während der Prüfung begann die Verwaltung deshalb, den Eigenan-
teil zu ermitteln und wird ihn vom Verein einfordern. Es wurde während der Prüfung ver-
einbart, die hieraus entstehende Forderung und den Ertrag dem J ahr 2019 zuzurechnen,
so dass sich für den Jahresabschluss 2018 hieraus keine Änderungen ergeben.
Das AWR vergewisserte sich im Rahmen der aktuellen Prüfung auch davon, dass der
Hinweis aus der letzten Prüfung des Jahresabschlusses 2017 aufgegriffen und umgesetzt
wurde. Ein Baukostenzuschuss an einen Sportverein war i.H.v. 84 2.693,00 € aus dem
Anlagevermögen zu den Aktiven Re chnungsabgrenzungsposten umzugruppieren, weil in
diesem Fall eine Gegenleistungsve rpflichtung für den Verein hin sichtlich der öffentlichen
Nutzung besteht. Die Gegenleistungsverpflichtung ist die Grundlage dafür, dass der Bau-
kostenzuschuss zwar wie ein Ver mögenswert in der städtischen Bi lanz zu erfassen aber
unter den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen ist.
Im Weiteren hat sich der Verein an der Umwandlung des stadteige nen Tennenplatzes in
einen Kunstrasenplatz mit 90.000 € beteiligt. Im letzten Abschl uss 2017 fehlte hierfür
noch ein Sonderposten.
Die Verwaltung setzte die Hinweise aus der letzten Jahresabschl ussprüfung unverzüglich
um und führte die erforderlichen Korrekturen im Laufe des Jahres 2018 durch.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 798.819.585,47 €
Vorjahr: 783.887.777,95 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
KiTas
65.873.653,52
Schulen
359.308.282,00
Wohngebäude
1.916.180,18
Sonstige
356.789.662,25
783.887.777,95
2.332.084,34
8.341.213,57
0,00
7.296.343,51
17.969.641,42
0,00
0,00
36.335,43
160.158,35
196.493,78
5.135.066,23
7.601.548,34
-153.065,61
4.102.714,32
16.686.263,28
1.291.308,08
9.078.277,85
35.516,35
9.122.501,12
19.527.603,40
72.049.496,01
366.172.766,00
1.691.262,79
358.906.060,61
798.819.585,47
In der Position bebaute Grundstü cke und grundstückgleiche Rechte werden Grundstücke
mit den darauf stehenden Gebäuden b ilanziert. Das diesbezüglich e Vermögen umfasst
Kindertagesstätten, Jugendeinric htungen, Schulgebäude, Wohnheim e und sonstige
Dienst-, Verwaltungs- und Betriebs gebäude. Sie wurden in der Bi lanz der Stadt Münster
gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 27
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Im Jahr 2018 erhöhte sich der Bestand an bebauten Grundstücken von 783.887.777,95 €
um 14.931.807,52 € (1,9 %) auf 7 98.819.585,47 €. Die Bestandserhöhung ist im Wesent-
lichen auf Investitionen in Schulen, Kita`s und die Sanierung des Stadthauses 1 zurückzu-
führen.
Das AWR prüfte rd. 85 % der gesamten Zugänge des Jahres 2018. D ie Neubaumaß-
nahmen, Erweiterungen, An- und Umbauten, Sanierungsmaßnahmen ab er auch die An-
käufe von Immobilien werden jew eils unter einer AiB-Anlagennumm er erfasst. Die Ein-
richtung einer solchen AiB-Anlage ist eine zwingende Voraussetzung, um Rechnungen zu
registrieren und Zahlungen zu veranlassen. Nach Abschluss und I nbetriebnahme werden
die gesammelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in die spezifischen Vermögens-
gruppen umgruppiert.
In den geprüften Fällen ließen sich die erfassten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
durch die im System hinterlegt en Einzelaufste llungen nachvollzi ehen. Die angesetzten
Nutzungsdauern bewegten sich im gesetzlichen Rahmen.
Ab dem 01.01.2019 sind gem. § 36 Abs. 5 KomHVO Vermögensgegenstände neu zu be-
werten und die Restnutzungsdauer zu bestimmen, sofern durch Erh altung oder Instand-
setzung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens oder ei ner Komponente
desselben, die als erheblich einz ustufen ist, eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen
Nutzungsdauer erreicht wird.
Während der Prüfung hinterfragte das AWR ob bzw. inwieweit die Verwaltung für den
kommenden Jahresabschluss auf diese Maßgabe vorbereitet ist. Hi erzu lagen im Prü-
fungszeitpunkt noch keine endgültige n Strategien vor. Selbiges gilt für die Möglichkeit
nach § 36 Abs. 2 KomHVO, bei Geb äuden für das Bauwerk und für d ie mit ihm verbun-
denen Gebäudeteile (Komponenten) Dach und Fenster unterschiedli che Nutzungsdauern
zu bestimmen.
1.2.3 Infrastrukturver mögen 1.554.239.418,44 €
Vorjahr: 1.576.905.623,90 €
Als Infrastrukturvermögen werden kommunale Einrichtungen bezeic hnet, die ihrer Funkti-
on oder Bauweise nach der örtlichen Versorgung dienen. Es setzt sich zusammen aus
Grund und Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbesei-
tigungsanlagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen sonstigen Bau-
ten, die dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind.
Mit einem Volumen von 1,554 Mrd. € umfasst das Infrastrukturver mögen rd. 41,8 % der
gesamten Vermögenswerte der Stadt Münster.
Wegen der Eigenart des Infrastru kturvermögens und der sich dara us ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkei t ist das Infrastrukturvermögen in der Bilanz geson-
dert auszuweisen.
Der Wert des Infrastrukturverm ögens verringerte sich von 1.576. 905.623,90 € um
22.666.205,46 € (1,4 %) auf 1. 554.239.418,44 €, weil die Abschr eibungen in diesem Be-
reich höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 28
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12 .2018 aus folgenden
Posten zusammen:
o Grund- und Boden des Infrastruk turvermögens 316.131.260,43 €
o Brücken und Tunnel 39.666.506,08 €
o Gleisanlagen mit Streckenausrü stung und Sicherheitsanlagen 0,0 0 €
o Entwässerungs- und Abwasser beseitigungsanlagen 669.057.984,55 €
o Straßennetz mit Wegen, Plätzen u . Verkehrslenkungsanlagen 510. 049.172,69 €
o Sonstige Bauten des Infrastruk turvermögens 30.764.726,35 €
Summe 1.554.239.418,44 €
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Be reich des städtischen
Infrastrukturvermögens:
-Rechnerische und sachliche Überprüfung der Bilanzpositionen
-Umsetzung von Feststellungen aus der Prüfung des Vorjahresabschlusses 2017
-Bestandsveränderungen in Form von Zugängen, Abgängen und Umbuchungen
-Bildung von Sonderposten
-Beurteilung der angesetzten Nutzungsdauern
-Einhaltung der Inventurrichtlinie
-Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
1.2.3.1 Grund und Boden des Infr astrukturvermögens 316.131.260, 43 €
Vorjahr: 315.796.475,63 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
315.796.475,63
308.663,51 264.431,07 290.552,36
0,00
316.131.260,43
Unter der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfasst die Verwal-
tung alle Grundstücke mit Straß en, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Versor-
gungseinrichtungen.
Der Gesamtwert des Grund und Boden s, der Teil des Infrastrukturvermögens ist, stieg im
Laufe des Jahres 2018 von 315.796. 475,63 € um 334.784,80 € (0,1 %) auf
316.131.260,43 €.
Die Veränderungen resultieren überwiegend aus der Zusammenlegun g und Verschmel-
zung von Grundstücken oder Änder ungen in der Nutzungsart. Daneb en ergaben sich
Umbuchungen aus den Anlagen im Bau oder Zugänge durch Kauf. Die Abgänge resultie-
ren aus Vermögensübertragungen an das Land NRW oder der Veräußerung von Flächen.
Das AWR hinterfragte die Bestandsveränderungen des Jahres 2018 in Stichproben und
kontrollierte auch die Veränderun g der zugehörigen Sonderposten . In den kontrollierten
Fällen konnten die Bestandsveränderungen nachvollzogen werden. Bei unentgeltlich
übertragenen Grundstücken wurden die erforderlichen Sonderposten gebildet.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 29
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 39.666.506,08 €
Vorjahr: 40.045.970,50 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
40.045.970,50
145.777,85 0,00 661.900,34
1.187.142,61 39.666.506,08
Die Bilanzposition Brücken und Tunnel beinhaltet die im Besitz der Stadt Münster befind-
lichen Brückenbauwerke des Infrast rukturvermögens. Hierzu zähle n Brücken aus Beton,
Stahlbeton, Stahl und Holz sowie Tunnelbauwerke.
Der Wert der Brücken verminderte sich in Folge der nutzungsbedi ngten Wertminderung
(Abschreibungen) von 40.045.970,50 € um 379.464,42 € (1,0 %) auf 39.666.506,08 €.
Die Bestandsveränderungen konnte das AWR in Form von Stichprobe n nachvollziehen.
Im Jahr 2018 ergaben sich nur Zugänge. Den Zugängen ordnete die Verwaltung aus der
Investitionspauschale des Landes NRW gleich hohe Sonderposten zu.
Während der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wies das AWR dar auf hin, dass fer-
tiggestellte Anlagen noch nicht als Zugang ins Anlagevermögen e rfasst waren, sondern
unter den Anlagen im Bau geführt wurden:
-AiB 6000 3184 – 1201 – Treppenanlagen Neubau; Buchwert 45.479,25 €
-AiB 6000 3188 – 1201 – Geländer Neubau und Erneuerung; Buchwert 63.218,21 €
Die erforderlichen Umgruppierungen wurden im Haushaltsjahr 2018 nachgeholt.
1.2.3.3 Gleisanlagen mi t Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Nach Hinweisen der GPA aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die
Gleisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem Buchwert von 5.000,00 € in die Vermögens-
rechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die Restnutzungsdauer betrug 2 Jahre. Nach
Ablauf der Nutzungsdauer ist dies er Wert zwar verbraucht, die A nlage selbst ist jedoch
noch erhalten.
Im Haushaltsjahr 2018 führte die Stadt Münster am Bahnübergang Heroldstraße umfang-
reiche Gleisbauarbeiten durch. Die Ausgaben wurden auf einem Ve rrechnungskonto ge-
sammelt. Es ist vorgesehen, dass nach Beendigung der Maßnahme d as hergestellte
Vermögen auf die Deutsche Bahn AG übergeht.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwa sserbeseitigungsanlagen 669.057. 984,55 €
Vorjahr: 671.581.503,40 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
671.581.503,40
4.314.538,53
998.509,73
12.432.945,53
18.272.493,18
669.057.984,55
Die Position Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bes teht aus den Anla-
gen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Re inigung von
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhaltet sie auch Regenrück halte- und Regen-
reinigungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 30
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigun gsanlagen (93,5 %)
wird in einer Nebenbuchhaltung novaKANDIS geführt. Es handelt s ich um eine zentrale
Datenbank, die technische, betriebswirtschaftliche und betrieblich relevante Informationen
zu den einzelnen Objekten des Kanalvermögens (z.B. Haltungen, S chächte) verwaltet
und bereithält. Ein darauf aufbauendes Programm WERT ermittelt und verteilt die aktivie-
rungsfähigen Investitionen und ordnet sie den einzelnen Anlagen zu.
Auf dieser Grundlage ermittelt e in externer Gutachter jährlich den Bestandswert und die
Bestandsveränderungen. Sie werden danach regelmäßig in der Nebe nbuchhaltung (An-
lagenrechnung) der SAP-Buchführun g eingepflegt, denn es gibt ke ine systemische Ver-
bindung.
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (6,5 %), das aus Klära nlagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässeraus bauten und Maschinentechnik besteht , unmittelbar mit
seinen Einzelwerten in SAP nachgehalten.
Der Bilanzwert der Entwässer ungs- und Abwasserbeseitigungsanlag en reduzierte sich
von 671.581.503,40 € um 2.523.518,85 € (0,4 %) auf 669.057.984,55 €.
Der Bestand setzt sich am Ende des Haushaltsjahres 2018 aus fol genden Vermögens-
gruppen zusammen:
Anlagen-
nummer
Bezeichnung SAP
Buchwert
31.12.2018
Euro
SAP Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten,
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen 43.815.961,55
KANDIS
20014230 Regenwasserkanäle 261.324.428,00
20014231 Abscheider 618.278,00
20014232 Regenrückhaltebecken 12.358.730,00
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.593.005,00
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.770.079,00
20014235 Schmutzwasserkanäle 241.482.439,00
20014236 Mischwasserkanäle 80.322.926,00
20014237 Druckrohrleitungen 23.765.507,00
20014238 Kleinpumpwerke 2.006.631,00
Summe der in KANDIS geführten Werte 625.242.023,00
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 669.057.984,55
o Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerbauten, Maschinentechnik, Kleinkläran-
lagen – SAP-Anlagenbuchführung:
Das AWR prüfte bei den unmittelbar in SAP geführten Anlagen die Anschaffungs- und
Herstellungskosten der Neuzugänge sowie die Bildung von Sonderp osten. Gleichzeitig
prüfte das AWR die Angemessenheit der festgelegten Nutzungsdauern. Dazu wurden die
in SAP hinterlegten Rechnungsbele ge und Wertermittlungen einges ehen. Die Bilanzie-
rung der Neuzugänge war nicht zu beanstanden.
Allerdings wies das AWR bereits im Rahmen der Jahresabschlusspr üfung 2017 darauf
hin, dass die Baumaßnahme Giev enbach fertiggestellt ist und die unter AiB 60001292
„1101-08/109 Gievenbach“ (Buchwert 16.256,66 €) erfassten Ansch affungskosten als Zu-
gang in der Anlagenrechnung fehlen. Die Verwaltung wird die Umb uchung im Jahr 2019
veranlassen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 31
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
o Regenwasserkanäle, Abscheider, Regenr ückhaltebecken, Regenklärbecken,
Schmutzwasserkanäle, Mischwasserkanäle, Druckrohrleitungen, Kleinpumpwerke –
novaKANDIS / WERT:
Im Bereich des Kanalnetzes verglich das AWR die im Fachamt vorl iegenden Informatio-
nen über die im Jahr 2018 schlu ssgerechneten Baumaßnahmen (z.B. Fertigmeldung von
Bauaufträgen) mit der Liste der n eu aktivierten Maßnahmen. Es b estätigte sich, dass alle
für den Vergleich herangezogenen Baumaßnahmen in der gesonderte n Datenbank und
letztlich auch ins städtische Anlagevermögen aufgenommen wurden. Das AWR stellte nur
geringfügige Abweichungen fest, die auf Rundungsfehler zurückzu führen und daher un-
beachtlich sind.
Ferner überprüfte das AWR die Wertentwicklung der den neu erric hteten Kanälen zuge-
ordneten Sonderposten. Auch hierbei kam es zu keinen nennenswerten Feststellungen.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen 510.049.172,69 €
Vorjahr: 529.195.700,71 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
529.195.700,71
3.509.787,79
1.309.844,16
6.016.576,19
27.363.047,84
510.049.172,69
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsl enkungsanlagen bein-
haltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einr ichtungen wie Lichtsig-
nalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung.
Hierzu zählen ferner Rad- und Wanderwege sowie Wege, die sich a uf den Entwässe-
rungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen befinden.
Im Bereich des Straßennetzes reichten die Ersatz- und Erweiteru ngsinvestitionen aber-
mals nicht aus, um die abschre ibungsbedingten Wertverminderungen auszugleichen. Der
Wert des Straßenvermögens verrin gerte sich im Jahr 2018 weiter und zwar von
529.195.700,71 € auf 510.049.172,69 € um 19.146.528,02 € (3,6 %).
Die stichprobenhaft geprüften Be standsveränderungen des Jahres 2018 waren in nach-
vollziehbarer Weise belegt. Ferner vergewisserte sich das AWR, dass bei den Neuzu-
gängen die angesetzten Nutzungsdauer n den in der städtischen Ra hmenrichtline festge-
legten Zeiträumen entsprechen. Wei terhin prüfte das AWR die Bil dung von Sonderpos-
ten.
Es ergaben sich hierbei keine gravierenden Feststellungen. In e inigen Fällen werden al-
lerdings Berichtigungen erforderlich, weil als Sonderposten ein e Förderung von 100 %
der Anschaffungskosten aus der Investitionspauschale anstelle einer Förderung von 70 %
durch den Bund verrechnet wurden. Die Verwaltung wird die Korre kturen im Jahr 2019
durchführen. Für eine unmittelbare Berichtigung des Jahresabsch lusses 2018 waren die
Auswirkungen zu gering.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 32
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
1.2.3.6 Sonstige Bauten des In frastrukturvermögens 19.334.494,6 9 €
Vorjahr: 20.285.973,66 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
20.285.973,66
0,00 0,00 0,00
951.478,97 19.334.494,69
Die Bilanzposition Sonstige Baut en des Infrastrukturvermögens u mfasst die im städti-
schen Eigentum befindlichen Parkm öglichkeiten, Lärmschutz- und Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, R ampen, Wartehallen, Pumpwerke und ähnliche Ge-
bäude.
Der Buchwert der Bilanzposition sank im Laufe des Jahres 2018 v on 20.285.973,66 € um
951.478,97 € (4,7 %) auf 19.334.494,69 €. Die Bestandsveränderu ng resultiert aus-
schließlich aus den Abschreibungen. Es gab keine weiteren Feststellungen.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.609.430,61 €
Vorjahr: 6.152.996,79 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
6.152.996,79
50.125,77 0,00 197.094,31
790.786,26 5.609.430,61
Die Bilanzposition Bauten auf fremden Grund und Boden umfasst B auwerke auf Grund-
stücken, die nicht dem wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster zuzurechnen sind.
Hierzu zählen z.B. Lamberti-Brunn en, Spielplätze, Platzbefestigungen, Reitwege, Wetter-
häuschen und die Mietereinbauten (Einrichtung) von Kitas, Flüchtlingswohnheimen o. ä.
Der Wert dieser Anlagen verringe rte sich insgesamt um 543.566,1 8 € (8,8 %) auf
5.609.430,61 €, weil die Werte der Neuzugänge den nutzungsbedin gten Werteverbrauch
nicht ausgleichen konnten.
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2018 in Sti chproben. Sie ließen
sich nachvollziehen. Ansonsten ergaben sich keine nennenswerten Feststellungen.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kultu rdenkmäler 17.258.787,14 €
Vorjahr: 15.381.191,36 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Umbuchungen
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
15.381.191,36
3.040.907,65 1.163.311,87
0,00 17.258.787,14
Unter der Bilanzposition Kunst gegenstände, Kulturdenkmäler werd en Vermögensgegen-
stände mit künstlerischer, kultureller und geschichtlicher Bede utung erfasst. Neben Anti-
quitäten, Gemälden, Skulpturen und historischen Sammlungen wie Urkunden oder histo-
rischen Aufzeichnungen werden unter dieser Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert.
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenstände und Kulturdenkmäl er keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei diesen Vermögensgegenständen kein e Abschreibungen
vorgesehen sind.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 33
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Der Anstieg des Kunst- und Kult urvermögens von 15.381.191,36 € auf 17.258.787,14 €
ist im Wesentlichen auf den unent geltlichen Erwerb des Kunstwer kes „Zwei graue Dop-
pelspiegel für ein Pendel“ in der Dominikanerkirche zurückzufüh ren. Parallel zum Zugang
erfasste die Verwaltung in gleicher Höhe einen Sonderposten, da es sich um eine Schen-
kung handelt.
Die Bestandsverminderung hingegen ist auf die Ergebnisse einer turnusmäßigen Prüfung
der Villa ten Hompel (Bericht Nr . 40/18 vom 12.11.2018) zurückz uführen. Das AWR stell-
te dabei fest, dass auf Grund des hohen technischen Anteils der Präsentationstechnik die
neue Dauerausstellung insgesamt einem nutzungsbedingten Werteverzehr unterliegt und
daher eine Umgruppierung von den Kunstwerken zu den technischen Anlagen vorzu-
nehmen ist.
Der Bestand setzt sich lässt sich danach am 31.12.2018 wie folgt gliedern:
Amt /
Einrichtung
Vermögensart
Bestand
31.12.2017
Euro
Bestand
31.12.2018
Euro
Veränderung
Euro
Stadtmuseum Kunstgegenstände,
Gemälde, Konvolute 8.023.340,13 8.058.465,48 35.125,35
Stadtarchiv
Sammlungen, Urkunden,
Ratsprotokolle, historische
Aufzeichnungen
4.426.405,13 4.428.397,43 1.992,30
Kulturamt Kunstgegenstände,
Gemälde, Skulpturen 871.546,57 3.871.546,57 3.000.000,00
Villa
ten Hompel Sammlungen 2.054.586,37 895.064,50 -1.159.521,87
Übrige Bereiche Kunstgegenstände,
Gemälde 5.313,16 5.313,16 0,00
Summe 15.381.191,36 17. 258.787,14 1.877.595,78
Die wertprägenden Bestandteile des städtischen Kunst- und Kulturbesitzes finden sich im
Stadtarchiv und im Stadtmuseum.
Während der Prüfung fiel auf, dass Kosten für die Herstellung u nd Installation des Pen-
dels i.H.v. 401.219,92 €, die von der Stadt Münster getragen wu rden, versehentlich nicht
im Anlageverzeichnis enthalten wa ren. Daneben wurden zwar Sachs penden für die Villa
ten Hompel aus dem Jahr 2017 i. H.v. 3.790,00 € nachgetragen. Di e Verwaltung übersah
allerdings dabei, dass die Villa ten Hompel im Jahr 2018 erneut Sachspenden erhielt.
Auch diese Vermögensgegenstände im Wert von 21.651,00 € fehlten bis zum Ende des
Jahres 2018 im Anlageverzeichnis.
Die erforderlichen Korrekturen wurden im Jahr 2019 nachgeholt. Für eine unmittelbare
Berichtigung waren die Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2018 zu gering.
1.2.6 Maschinen und t echnische Anlagen, Fahrzeuge 36.366.160,63 €
Vorjahr: 34.968.926,98 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
34.968.926,98
3.760.223,48 397.980, 46 1.732.259,45
3.697.268,82 36.366.160,63
Unter der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge werden bewegli-
che technische Vermögensgegenstän de erfasst. Die Position beinh altet alle Maschinen,
technischen Anlagen, Betriebsvo rrichtungen, Betriebsanlagen und Fahrzeuge der Stadt
Münster und ist stark durch die fest mit Gebäuden verankerten t echnischen Anlagen und
Betriebsvorrichtungen sowie durch die Sonderfahrzeuge der Feuerwehr geprägt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 34
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Der Wert der Bilanzposition sti eg im Jahr 2018 von 34.968.926,9 8 € um 1.397.233,65 €
(4,0 %) auf 36.366.160,63 €. Die Neu- und Ersatzinvestitionen w aren höher als der nut-
zungsbedingte Werteverzehr der Maschinen und technische Anlagen.
Am 31.12.2018 veränderte sich der Bestand wie folgt:
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Maschinen
400.419,52
Technische
Anlagen
3.855.625,65
Betriebs-
vorrichtungen
13.439.839,52
Sonstige
Betriebsanlagen
197.878,92
PKW
842.733,43
Nutzfahrzeuge
7.006.796,94
Spezialfahrzeuge
9.098.989,38
Sonstige
Fahrzeuge
126.643,62
GWG <410 €
0,00
34.968.926,98
96.360,38
307.808,96
1.649.887,25
1.000,25
104.493,85
417.257,37
1.151.387,82
31.364,49
663,11
3.760.223,48
1.422,35
0,00
0,00
0,00
0,00
92.979,76
300.738,16
2.840,19
0,00
397.980,46
0,02
387.117,45
1.030.755,49
0,00
0,00
0,00
311.851,54
2.534,95
0,00
1.732.259,45
97.142,99
349.580,71
885.529,27
19.477,55
146.388,20
1.164.915,93
1.006.497,90
27.073,16
663,11
3.697.268,82
398.214,58
4.200.971,35
15.234.952,99
179.401,62
800.839,08
6.166.158,62
9.254.992,68
130.629,71
0,00
36.366.160,63
Das AWR prüfte im Wesentlichen die Anlagenzugänge über 100.000, 00 € und Anla-
genabgänge über 20.000,00 €. Die geprüften Zugänge waren nachvo llziehbar und durch
Rechnungsbelege nachgewiesen. In diesen Fällen entsprach die ge wählte Nutzungsdau-
er den gesetzlichen Vorgaben.
Bei den geprüften Anlagezugängen fiel auf, dass im Bereich der Feuerwehr gleiche Wirt-
schaftsgüter im städtischen Anlage verzeichnis nicht immer nach einheitlichen Kriterien
eingeordnet werden. Die Auswertungen der Anlagenrechnung werden hierdurch verwäs-
sert, weshalb die Verwaltung gebeten wurde, die Buchungssystema tik zu vereinheitli-
chen.
Zudem erkannten die Prüfer berei ts während der Prüfung des Jahr esabschlusses 2017,
dass in einer Auswertungsversi on des Anlagevermögens in einzeln en Fällen die errech-
neten Abschreibungen nicht bei der dazu gehörenden Anlage abgeb ildet werden. Die
citeq wird die Auswertungen zusammen mit den Änderungen aus Kom HVO zum
01.01.2019 neu programmieren und Fehler ausmerzen.
Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2018 haben diese Fes tstellungen nur eine
untergeordnete Bedeutung.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 35
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
1.2.7 Betriebs- und Geschäfts ausstattung 28.637.619,18 €
Vorjahr: 27.821.836,52 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
27.821.836,52
4.394.979,63 401.349, 27 1.995.446,80
5.173.294,50 28.637.619,18
Unter der Bilanzposition Betriebs - und Geschäftsausstattung wer den alle gemeindlichen
Vermögensgegenstände zusammengefasst, die der allgemeinen Verwa ltungstätigkeit der
Gemeinde dienen. Neben dem Verwa ltungsmobiliar und DV-Hardware gehören zur Be-
triebs- und Geschäftsausstattung u.a. auch Einr ichtungsgegenstände aus Werkstätten
einschließlich der Werkzeuge, Spor tgeräte, Spielsachen aus Kind ertageseinrichtungen
sowie Unterrichtsmaterial. Über G ruppen- bzw. Festwertverfahren können Sammelpositi-
onen gebildet und Vereinfachungsverfahren zur Bewertung genutzt werden.
Der Bestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung erhöhte sich im Laufe des Jahres
2018 um 815.782,66 € (2,9 %) auf 28.637.619,18 €, weil die Anla genzugänge im Wert
größer waren als die Abgänge und Abschreibungen.
Der Endbestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung stimmt in der Haupt- und Anla-
genbuchhaltung überein und setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
o Technische Ausstat tung 7.992.866,39 €
o Mobiliar für Verwaltung 1.462.045,26 €
o Sonstiges Mobiliar 8.363.034,39 €
o Sonstiges Inventar 6.673.143,14 €
o Rechnersysteme 805.893,81 €
o Monitore 64.817,00 €
o Sonstige DV-Peri pherie 313.176,48 €
o Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,
Feuerwehrschläuche und Lehrmitte l an städtischen Schulen 2.9 62.642,71 €
Summe 28.637.619,18 €
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen der Betriebs- und Gesc häftsausstattung in
Stichproben. Schwerpunkte waren dabei die Zugänge und Umbuchung en mit Werten
über 50.000,00 € und Abgänge mit Werten über 10.000,00 €.
Die geprüften Bestandsveränderu ngen konnten vollständig durch v erschiedene Auswer-
tungen der SAP-Buchführung bestätigt werden. Neuzugänge waren d urch Rechnungsbe-
lege nachgewiesen. Ansonsten kam es zu einem Hinweis, der für die Bewertung des Jah-
resabschlusses 2018 nur von untergeordneter Bedeutung ist.
Im Jahr 2018 wurden zwei Frankiermaschinen erworben und die alt en Geräte zur Entsor-
gung an die Lieferanten der neuen Maschinen übergeben. Aufgrund eines Mißverständ-
nisses verkürzte die zentrale A nlagenbuchhaltung die Nutzungsda uer anstatt die beiden
Alt-Geräte mit einem Restbuchw ert von 16.0074 € in Abgang zu st ellen und den Rest-
buchwert mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Nach dem H inweis während der
Prüfung wurden die erforderlichen Korrekturen nachgeholt und fi nden im Jahr 2019 ihren
Niederschlag. Ansonsten kam zu keinen weiteren Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 36
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 112.489.757,29 €
Vorjahr: 97.849.697,59 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
AiB Grundstücke
11.960.938,73
12.181.392,77
3.489.512,76
6.806.740,89
13.846.077,85
AiB Hochbau
22.055.345,43
11.351.275,82
99.541,11
19.202.806,45
14.104.273,69
AiB Tiefbau
58.312.752,02
36.758.590,55
601.651,34
19.511.590,12
74.958.101,11
AiB sonstige
Baumaßnahmen
3.937.275,94
1.673.243,85
0,00
557.340,59
5.053.179,20
AiB bewegliches
Vermögen
1.583.385,47
3.267.475,62
0,00
322.735,65
4.528.125,44
Summe
97.849.697,59 65.231.978, 61 4.190.705,21
46.401.213,70 112.489.757,29
Die Bilanzposition Geleistete A nzahlungen, Anlagen im Bau beinh altet Ausgaben für bis
zum Jahresende nicht fertig ges tellte Anlagen / Baumaßnahmen bz w. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wie Grundstücke, Gebä ude, technische An-
lagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
Erst wenn die Stadt Münster die Verfügungsgewalt über gekaufte Sachwerte erhält bzw.
Anlagen in Betrieb genommen werden, sind die bis dahin auf Unte rkonten verdichteten
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustellen und als ein Wirtschaftsgut in die Anlagen-
rechnung zu übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt werden einheitlich Abschreibungen be-
rechnet, d.h. die wirtschaftlichen Folgen von Ersatz- und Erwei terungsmaßnahmen ma-
chen sich in der Ergebnisrechnung bemerkbar.
Den Zugängen i.H.v. 65.231.978, 61 € bei den Sammelposten stande n im Jahr 2018 Um-
gruppierungen einzelner fertigges tellter Maßnahmen in die Anlag enrechnung von
46.401.213,70 € gegenüber.
In Folge dessen stieg der Bestand von Anzahlungen und Anlagen i m Bau auch im Haus-
haltsjahr 2018 erneut und zwar von 97.849.697,59 € um 14.640.05 9,70 € (15,0 %) auf
112.489.757,29 €.
Das AWR hinterfragte die wesentlichen Bestandsveränderungen des Jahres 2018. In ein-
zelnen Fällen waren Baumaßnahmen abgeschlossen und die Anlagen in Betrieb genom-
men, so dass Umgruppierungen in das Anlagevermögen erforderlich werden:
-AiB6000 3202 Herrichtung Flücht lingsunterkunft HausP; Buchwert 287.726,65 €
-AiB6000 0461 Wolbeck, östlich M ünsterstraße, GG Bp 463, Buchwert 1.231.835,06 €
-AiB6000 0883 Ordnungs partnerschaft / Bes. Unfallschutz, Buchwert 178.296,07 €
Hier sollte zukünftig strenger darauf geachtet werden, dass fertiggestellte Anlagen zeitnah
in die Anlagenrechnung aufgenommen werden.
Ferner stellte das AWR fest, dass unter den AiB im Bereich der Schulen Wirtschaftsgüter
erfasst werden, die wegen ihres geringen Wertes als Aufwand zu erfassen ist.
Die Hinweise des AWR wurden in einem Vermerk über die Prüfung ( Prüffeld 2 – Teil 2;
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau) festgehalten und mit de r Verwaltung während
der Prüfung besprochen. Die Fes tstellungen werden im Zusammenha ng mit der Aufstel-
lung des nächsten Jahresabschlusses 2019 aufgegriffen. Für eine Berichtigung des aktu-
ellen Abschlusses 2018 sind sie allesamt nicht wesentlich.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 37
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
1.3 Finanzanlagen 580.835.621,58 €
Vorjahr: 492.104.868,70 €
Von Finanzanlagen spricht man, wen n die Stadt Münster einem Dri tten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von F remd- oder Eigenkapital
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss oder Zuwendung im Sinne eines Betriebs-
kostenzuschusses zu beurteilen si nd. Aus der Zuordnung zum Anla gevermögen ergibt
sich, dass diese Anlagen langfri stig, d.h. grundsätzlich länger als ein Jahr den Zwecken
der Stadt Münster dienen.
Die im Jahresabschluss 2018 bila nzierten Finanzanlagen setzen s ich aus Anteilen an
verbundenen Unternehmen, Beteilig ungen, Sonderver mögen, Wertpap ieren und Auslei-
hungen zusammen:
o Anteile an verbundenen Un ternehmen 433.324.872,81 €
o Beteiligungen 13.124.220,66 €
o Sondervermögen 21.465.750,10 €
o Wertpapiere des Anlagever mögens 26.266.620,21 €
o Ausleihungen 86.654.157,80 €
Summe 580.835.621,58 €
Ihr Wert stieg während des Haush altsjahres 2018 um 88.730.752,8 8 € (18,0 %) auf
580.835.621,58 € an, denn die Stadt Münster gewährte Darlehen i .H.v. 76.725.400,00 €
an ihre Tochterunternehmen Wohn - und Stadtbau Wohnungsunternehm en der Stadt
Münster GmbH und KonvOY GmbH. Die Darlehen wurden unter den lan gfristigen Auslei-
hungen erfasst. Sie dienen den Tochtergesellschaften zur Vorfin anzierung von großen
Infrastrukturfördermaßnahmen und zur Entwicklung der ehemaligen Oxford- bzw. York-
Kaserne.
Sowohl die im Jahresabschluss 2018 dargestellte Zusammensetzung als auch die Wert-
entwicklung der Finanzanlagen sind vollständig mit der Buchführung abgestimmt.
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Finanzanlagen wurden in angemessener
Weise dokumentiert. Die Ver buchung von Bestandsveränderungen un terliegt einer inter-
nen Kontrolle (4-Augen-Prinzip).
Die Verwaltung beachtete bei der Aufstellung des Jahresabschlus ses die einschlägigen
Vorschriften des NKF für den Bil anzausweis und die Bewertung vo n kommunalen Fi-
nanzanlagen.
Im Fall der städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH berücksichtigte die
Verwaltung allerdings nicht, dass die zum 31.12.2018 durchgefüh rte Ertragswertberech-
nung den Raum für eine Wertaufhol ung i.H.v. 22.221.000.000,00 € im Sinne des
§ 35 Abs. 8 GemHVO eröffnet. Die Verwaltung wird diesen Hinweis im kommenden Jah-
resabschluss 2019 aufgreifen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 38
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 433.324.872,81 €
Vorjahr: 427.184.964,62 €
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge/
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreibung
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Stadtwerke Münster GmbH
Wohn- und Stadtbau GmbH
MCC Halle Münsterland GmbH
Wirtschaftsförderung MS GmbH
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH
KonvOY GmbH
Summe
268.090.046,00
125.565.000,00
8.121.040,16
24.866.188,76
42.689,70
500.000,00
427.184.964,62
5.890.063,00
712.031,70
0,00
1.663.801,19
0,00
0,00
8.265.896,89
0,00
0,00
543.042,74
1.126.085,43
0,00
456.859,53
2.125.987,70
273.980.109,00
126.277.031,70
7.577.997,42
25.403.904,52
42.689,70
43.140,47
433.324.872,81
Unter dieser Position wurden Ant eile an privatrechtlichen Organ isationen angesetzt, die
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine daue rnde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i.d.R. dann an genommen, wenn eine
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt.
Die Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn- und St adtbau Wohnungs-
unternehmen der Stadt Münster GmbH wurden auf der Grundlage der Ertragsprognosen
(Ertragswertverfahren) bewertet. Nach internen Vereinbarungen w ird eine Überprüfung
dieser Ertragswerte im Rhythmus von fünf Jahren vorgenommen. Di e letzte Wertüberprü-
fung fand am 31.12.2018 statt.
Die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen wurden vereinfac hend im Wege der
Kapitalspiegelbildmethode bewertet.
Die Bestandsveränderungen des J ahres 2018 sind im Wesentlichen auf Kapitalzuführun-
gen und -entnahmen seitens der Stadt Münster zurückzuführen:
o Stadtwerke Münster GmbH:
In Abstimmung mit der Politik ( u.a. Ratsbeschlüsse V/0859/2016; V/1085/2016 und
V/0814/2015) vereinbarte man, M ehrbelastungen der Stadtwerke Mü nster GmbH aus ih-
rer Beteiligung an der FMO Flughafen Münster Osnabrück GmbH im Zeitraum von 2016
bis 2020 durch die Stadt Münster auszugleichen. Folglich zahlte d i e S t a d t M ü n s t e r i m
Haushaltsjahr 2018 einen Betrag i.H.v. 5.890.063,00 € in die Ka pitalrücklage der Stadt-
werke Münster GmbH. Danach sti eg der Wert der Anteile um 5.890. 063,00 € auf
273.980.109,00 € an.
Momentan nehmen zwei nebeneinander zu betrachtende Sachverhalte Einfluss auf die
Bewertung der städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster Gmb H. Zum einen bewir-
ken die jährlichen Zuführungen der Stadt Münster in die Kapital rücklage der Gesellschaft
eine stetige Zunahme des Beteiligungswertes.
Zum anderen ist zu berücksichti gen, dass die Anteile im Ertrags wertverfahren bewertet
werden und abnehmende Gewinne sowie weniger optimistische Zukun ftsaussichten der
Stadtwerke Münster GmbH im Jahr 2013 ein Sinken des Ertragswert es bewirkten. Dies
veranlasste die Verwaltung im Jahr 2013 eine außerordentliche W ertberichtigung ihrer
Anteile an der Gesellschaft i.H. v. 22.221.000,00 € durchzuführe n. Die Wertberichtigung
wurde erfolgsneutral mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 39
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die aktuelle Unternehmensbewertu ng zum Stichtag 31.12.2018 zeic hnet ein erheblich
positiveres Bild. Der Ertragswert liegt mittlerweile weit über den wertberichtigten Anschaf-
fungskosten einschließlich der jährlichen Kapitalzuführungen. Dieser Sachverhalt wird bei
der Bewertung der städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2018
allerdings nicht berücksichtigt.
Im Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wurden die Anteile an der Stadtwerke Münster
GmbH mit einem Wert von 273.980.109,00 € bilanziert. Aus Sicht des AWR wäre jedoch
auf Grund des aktuellen Ertragswertes der Gesellschaft eine Wertaufholung im Sinne des
§ 35 Abs. 8 GemHVO und eine höher e Bewertung zu einem Wert von 296.201.109,00 €
gerechtfertigt.
Nach eingehender Erörterung der Sachlage wurde im Jahr 2019 ein e Neubewertung
durchgeführt und in Folge dessen eine Zuschreibung vorgenommen. Die Zuschreibung
wurde erfolgsneutral mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
o Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH:
Die Wertveränderung i.H.v. 712.03 1,70 € ist auf eine spätere We rtkorrektur der im Jahr
2016 von der Stadt Münster in die Gesellschaft eingebrachten Grundstücke York-Höfe zu-
rückzuführen.
Zur Bewertung der Sacheinlage wurden seinerzeit vom damaligen V erkehrswert i.H.v.
7.700.000,00 € die voraussichtlic hen Kosten für die Beseitigung von Altlasten (etwa
2.500.000,00 €) in Abzug gebracht. Die Einlage erhöhte damals den Wert der städtischen
Anteile. Es stellte sich nun heraus, dass die endgültigen Kosten für die Altlastensanierung
um 712.031,70 € niedriger sind. Diese Ersparnis wurde im Rechnungskreis der Wohn und
Stadtbau GmbH nachträglich in die Kapitalrücklage eingestellt.
Parallel dazu erhöhte die Verwaltung den Wert der städtischen A nteile an der Wohn- und
Stadtbau GmbH.
o Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH:
Die Anteile der Stadt Münster an der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
GmbH werden nach der Kapitalspiegelbildmethode bewertet. Hierbe i wurde berücksich-
tigt, dass die Stadt Münster nur zu 92,09 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt
ist. Durch ihre Zuführungen in die Kapitalrücklagen der Gesells chaft sorgt sie aber stets
für einen Ausgleich der Verluste. Die Kapitalrücklagen und der Bilanzgewinn wurden da-
her - anders als das Stammkapital - der Stadt Münster in voller Höhe zugerechnet.
Hiernach entfällt am 31.12.2018 auf d ie Stadt Münster ein Anteil am Eigenkapital der Ge-
sellschaft i.H.v. 7.577.997,42 €. Der Vorjahreswert lag bei 8.121.040,16 €.
Folgerichtig senkte die Verwaltung den Beteiligungsbuchwert um 543.042,74 € ab.
o Wirtschaftsförderung Münster GmbH:
Für die Anteile an der Wirtschaf tsförderung Münster GmbH wurde zum 31.12.2018 ein
Wert i.H.v. 25.403.904,52 € ermittelt. Der Bilanzwert entspricht dem auf die Stadt Münster
entfallenden Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 40
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Für die Bewertung ist dabei von Bedeutung, dass mit Verträgen vom 23.05.2005 und vom
20.11.2007 Grundstücke in das Vermögen der Gesellschaft zum Tei lwert von rd.
16,4 Mio. € eingebracht wurden. Nach dem Verkauf zahlt die Gese llschaft den jeweiligen
Einbringungswert der verkauften Grundstücke an die Stadt Münste r zurück, was einer
Kapitalentnahme gleichkommt. Im Haushaltsjahr 2018 waren dies i nsgesamt
1.126.085,43 €. Gegenzurechnen war ein Betrag i.H.v. 4.800,00 €. Er ist darauf zurückzu-
führen, dass sich beim Einmessen des Grundstücks die tatsächlic he eingebrachte Grund-
stücksfläche als größer herausstellte. In Höhe des Unterschiede s wurden das in die Ge-
sellschaft eingebrachte Kapital so wie die Finanzanlage höher be wertet. Die Beträge sind
zwischen der Stadt Münster und der Gesellschaft in nachvollziehbarer Weise abgestimmt.
Der Jahresgewinn der Gesellschaft i.H.v. 106.961,10 € war bei der Bewertung der Anteile
an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht zu berücksichtigen und blieb außen vor.
o KonvOY GmbH:
In der Sitzung am 16.11.2016 (Vor lage V/0775/2016/1. Erg.) beschloss der Rat der Stadt
Münster die Gründung der KonvOY GmbH.
Nach einem ersten Anlauf-Verlust im Jahr 2017 i.H.v. 18.697,15 € schloss das Wirt-
schaftsjahr 2018 mit einem weiteren Verlust i.H.v. 438.162,38 € ab. Die Verwaltung nahm
dies zum Anlass den Beteiligungswert nach dem Vorsichtsprinzip bis auf einen Wert i.H.v.
43.140,47 € außerordentlich abzuschreiben. Der Wert entspricht dem auf die Stadt Müns-
ter entfallenden Eigenkapital am 31.12.2018.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses kontrollierte das A WR auch, ob die Be-
schlüsse des Rates der Stadt M ünster zu den Ausschüttungen des Jahres 2018 erwar-
tungsgemäß umgesetzt wurden:
- Stadtwerke Münster GmbH
Vorabgewinnausschüttung 2018 6.500.000,00 € V/0824/2018
- Wohn- und Stadtbau Wohnungs-
unternehmen der Stadt Münster GmbH
Vorabgewinnausschüttung 2018 2.200.000,00 € V/1053/2018
Die Ausschüttungen und Steuern wurden im städtischen Haushalt 2018 korrekt erfasst.
1.3.2 Beteiligungen 13.124.220,66 €
Vorjahr: 12.796.359,02 €
Beteiligungen
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreib.
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Anteile an
Kapitalgesellschaften
Westfälische Bauindustrie GmbH
RELIGIO Westfälisches Museum
für religiöse Kultur GmbH
Regionalverkehr Münsterl. GmbH
Westf. Pferdemuseum GmbH
ISTG GmbH
West. Zool. Garten GmbH
AirportPark FMO GmbH
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH
NRW URBAN Kom. Entw. GmbH
277.684,38
67.546,84
303.446,85
0,00
2.500,00
5.653.106,02
177.462,48
4.536.680,24
0,00
11.018.426,81
8.130,24
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
527.656,14
0,00
1.000,00
536.786,38
0,00
0,00
0,00
0,00
285.554,41
0,00
0,00
0,00
285.554,41
285.814,62
67.546,84
303.446,85
0,00
2.500,00
5.367.551,61
705.118,52
4.536.680,24
1.000,00
11.269.658,78
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 41
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Beteiligungen
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreib.
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Übertrag
Anstalten öffentlichen Rechtes
Chemisches Landes- und Staat-
liches Veterinäruntersuchungsamt
11.018.426,81
16.000,00
16.000,00
536.786,38
0,00
0,00
285.554,41
0,00
0,00
11.269.658,78
16.000,00
16.000,00
Anteile an sonstigen
juristischen Personen
Zweckverb. SPNV Münsterland
Mitglied. im Spark.-Zweckverband
Mitglied. Zweckverb. Studieninst.
Mitglied. Zweckverb. EUREGIO
Rechtlich selbständige
kommunale Stiftungen
Annette von Droste zu
Hülshoff-Stiftung
Summe
114.994,00
1,00
340.936,21
1,00
455.932,21
1.306.000,00
12.796.359,02
0,00
0,00
76.629,67
0,00
76.629,67
0,00
613.416,05
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
285.554,41
114.994,00
1,00
417.565,80
1,00
532.561,88
1.306.000,00
13.124.220,66
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der Stadt Münst er, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuor dnen sind und in der Absicht geh alten werden, eine
dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen.
Hierzu zählen Beteiligungen an Kapi talgesellschaften, Mitgliedschaften in Zweckverbän-
den oder die Beteiligung an rechtlich selbständigen kommunalen Stiftungen.
So beteiligt sich die Stadt Münster seit dem Haushaltsjahr 2012 mit der Einbringung eines
Geldbetrages i.H.v. 500.000,00 € und ihres Anteils am Grundverm ögen Haus Rüschhaus
im Wert von 806.000,00 € an der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung.
Die städtischen Anteile an Kapita lgesellschaften wurden im Rahm en der Aufstellung des
städtischen Gesamtabschlusses als von untergeordneter Bedeutung beurteilt und sie
durften daher für den Jahresabschluss 2018 zusammen mit den übr igen Beteiligungen
vereinfachend nach der Kapitals piegelbildmethode bewertet werde n. Seither werden die
Werte aus der Erstbewertung als historische Anschaffungswerte f ortgeschrieben. Die
Verwaltung prüft regelmäßig, ob und inwieweit auf Grund der jew eiligen Verhältnisse
Wertveränderungen vorzunehmen sind.
In Folge dieser Wertüberprüfungen stieg im Jahr 2018 der Wert d er städtischen Beteili-
gungen von 12.796.359,02 € um 327.861,64 € (0,7 %) auf 13.124.220,66 €.
Die Wertüberprüfungen und Bestandsveränderungen wurden in nachv ollziehbarer Weise
dokumentiert.
Mit Vertrag vom 02.10.2018 beteiligte sich die Stadt Münster an der Landesentwicklungs-
gesellschaft NRW URBAN Kommunale Entwicklung GmbH mit einem Bet rag von
1.000,00 €. Die Gesellschaft steht den Kommunen als Entwicklungsgesellschaft zur Seite.
Sie stellt ihr Know-how für die Entwicklung, Erschließung und V ermarktung der Bauflä-
chen zur Verfügung und übernimmt das Projektmanagement sowie di e Abrechnung von
Projekten. Die Beteiligung dient dazu, zügig Kapazitäten zur En twicklung der Konversi-
onsflächen Oxford- und York-Kaser nen aufzubauen, aber die eigen en Strukturen in der
Stadt Münster schlank zu halten.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 42
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Weiterhin überzeugte sich das AWR im Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschüt-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2018 erwartungsgemäß umgesetzt wurden:
- Westfälische Bauindustrie GmbH
Jahresüberschuss 2017 27. 500,00 € V/0220/2018
- Sparkasse Münsterlang Ost
Jahresüberschuss 2017 4.776.180,00 € Verbandsversammlung 26.06 .2018
Die Ausschüttungen sowie die abz uführenden Steuern wurden im st ädtischen Haushalt
2018 korrekt erfasst.
1.3.3 Sondervermögen 21.465.750,10 €
Vorjahr: 21.508.495,58 €
Sondervermögen
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Rechtlich unselbständige
Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds
F. u. I. Buschmann Stiftung
Stiftung Wohnverbund Westffl.
Stiftung Clemenshospital
Zwischensumme
843.256,79
2.977.236,92
5.610,08
1,00
3.826.104,79
10.715,19
0,00
0,00
0,00
10.715,19
0,00
47.850,59
5.610,08
0,00
53.460,67
853.971,98
2.929.386,33
0,00
1,00
3.783.359,31
Verselbständigte Einrichtungen
ohne eigene
Rechtspersönlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
citeq
Münster Marketing
Theater Münster
Summe
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.294.893,79
17.682.390,79
21.508.495,58
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.715,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
53.460,67
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.294.893,79
17.682.390,79
21.465.750,10
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbs tändigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen der Sta dt Münster ohne eigene
Rechtspersönlichkeit.
o Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.783.359,31 €
Vorjahr: 3.826.104,79 €
Die Stiftungen sind buchhalterisch vom Rechnungskreis der Stadt Münster getrennt und
verfügen über eigene Rechnungskreise sowie über eigenes Geld. D ie organisatorische
Verselbständigung des R echnungswesens der r echtlich unselbständ igen Stiftungen
sprach dafür, das Vermögen und die Schulden der jeweiligen Stif tung nicht brutto in der
Vermögensrechnung der Stadt Münster zu erfassen, sondern saldiert wie eine Beteiligung
unter den Finanzanlagen auszuwe isen. Die Abweichung von den Bes timmungen des
NKF wurde im Rahmen der Erstbewertung mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 43
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
In Folge dessen ist es erforderlic h, im Rechnungskreis der Stad t Münster das Jahreser-
gebnis bzw. die Eigenkapitalverä nderung der jeweiligen Stiftung zu erfassen, denn die
unselbständigen Stiftungen sind nach den Vorgaben des NKF integ raler Bestandteil des
städtischen Haushaltes. Die Überschüsse wurden in der Ergebnisr echnung der Stadt
Münster - Produktbereich 17 Stiftungen - als sonstiger Ertrag erfasst. Die Fehlbeträge der
unselbständigen Stiftungen werden unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanzanlagevermög ens werden die
Wertveränderungen beim Stiftungs vermögen nicht mit der Allgemei nen Rücklage ver-
rechnet, sondern sie sind jeweils Aufwand oder Ertrag der Stadt Münster und damit Be-
standteil der Ergebnisrechnung.
Die Bestandsveränderungen der ak tiven rechtlich unselbständigen Stiftungen waren
durch ihre Einzelabschlüsse belegt.
o Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene 17.682.390,79 €
Rechtspersönlichkeit Vorjahr: 17.682.390,79 €
Verselbständigte Einrichtungen der Stadt Münster ohne eigene Re chtspersönlichkeit gel-
ten nach der Eigenbetriebsverordn ung als wirtschaftlich und ver waltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unselbs tändigen Stiftungen – aber nicht integraler
Bestandteil des städtischen Haushaltes.
Die Jahresüberschüsse dieser S ondervermögen führen wegen der or ganisatorischen
Verselbständigung der Einrichtunge n nicht unmittelbar zu Erträg en der Kernverwaltung
sondern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann in der Ergebn isrechnung der Stadt
Münster als Finanzertrag erfa sst, wenn Ausschüttungen bzw. Gewi nnabführungen vom
Sondervermögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden.
Umgekehrt wirken sich Jahresfehl beträge (z.B. Theater Münster) im Rechnungskreis der
Stadt Münster nur dann aus, wenn das auf die Stadt Münster entfallende Eigenkapital am
Stichtag unter den aktuellen Beteiligungsbuchwert sinkt und Wertberichtigungen erforder-
lich machen.
Die Wertüberprüfungen waren in d iesem Bereich ebenfalls nachvol lziehbar belegt. Im
Jahr 2018 waren keine Wertanpassungen erforderlich.
Weiterhin überzeugte sich das AWR im Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschüt-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2018 erwartungsgemäß umgesetzt wurden:
- AWM
Jahresüberschuss 2017 2.159. 137,24 € V/0383/2018
Die Ausschüttungen und abzuführend en Steuern wurden im städtisc hen Haushalt 2018
korrekt erfasst.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 44
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
1.3.4 Wertpapiere des Anla gevermögens 26.266.620,21 €
Vorjahr: 20.266.544,73 €
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
VUS-Fonds
WVR-Fonds
6.874.565,16
13.391.979,57
20.266.544,73
0,00
6.000.075,48
6.000.075,48
0,00
0,00
0,00
6.874.565,16
19.392.055,05
26.266.620,21
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an.
Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds ), den die Stadt
Münster auf der Grundlage des R atsbeschlusses vom 21.02.2000 zu r Absicherung von
zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet hat.
Neben der Kernverwaltung sind die Abfallwirtschaftsbetriebe (Sa nierungsrücklage) und
die citeq (Pensionsrücklage) beteiligt.
Der Westfälische-Versorgungs-Rü cklage-Fonds (WVR-Fonds) hingege n ist ein Zusam-
menschluss von neun größeren Städten und verwaltet deren Gelder , die ebenfalls für die
Finanzierung von Pensionsverpflichtungen zurückgelegt werden.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur Finanzierung zukünfti ger Pensionsverpflich-
tungen (V/0810/2017) veranschlagte die Verwaltung im Haushaltsp lan der Stadt Münster
unter der PG 1601 / Investition 0300 – Erwerb von Finanzanlagen WVR den Zukauf von
weiteren Anteilen im Wert 6.000.075,48 €.
Nach dem Zukauf weiterer Anteile im Jahr 2018 stieg der Bestand an Wertpapieren des
Anlagevermögens von 20.266.544,73 € auf 26.266.620,21 €.
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2018, so errechnet sich für
den VUS-Fonds ein aktueller Wert i.H.v. 11.036.071,90 € und für den WVR-Fonds ein ak-
tueller Wert von 22.755.531,26 €:
VUS-Fonds WVR-Fonds
Anteile 68.782 St 228.998 St
Bilanzwert am 31.12.2018 6. 874.565,16 € 19.392.055,05 €
Kurs 160,45 €/ je Anteil 99,37 € / je Anteil
Kurswert 11.036.071, 90 € 22.755.531,26 €
Die ausgewiesenen Bestände sind durch Depotauszüge belegt.
1.3.5 Ausleihungen 86.654.157,80 €
Vorjahr: 10.348.504,75 €
Der Bilanzposten Ausleihungen um fasst interne Darlehen, die die Stadt Münster an ver-
bundene Unternehmen und Beteili gungen gewährt, einige Genossenschaftsanteile sowie
diverse Darlehen, die aus unter schiedlichen Förderprogrammen ge währt wurden. Die
Darlehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gemeinwohlorientierter Belange, u.a. die
Förderung des Wohnungsbaus sowie den Bau von Kindertagesstätten und Flüchtlingsun-
terkünften. Sie sind entweder gar nicht oder nur sehr niedrig v erzinst. Auf eine Abzinsung
der bestehenden Forderungen wurde verzichtet, weil diese Darleh en i.d.R. mit Auflagen
bzw. mit Gegenleistungsverpflichtungen verbunden sind.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 45
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Der Bestand stieg von 10.348.50 4,75 € im Jahr 2017 um 76.305.65 3,05 € auf
86.654.157,80 € im Jahr 2018. Die Bestandserhöhung ist im Wesen tlichen auf Darlehen
zurückzuführen ist, die an Tochte rgesellschaften zur Finanzieru ng von Infrastrukturmaß-
nahmen gewährt wurden:
Ausleihungen
an…
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Tilgungen
Abgänge
Euro
Wert
31.12.2018
Euro
Verb. Unternehmen
Wohn- u. Stadtbau
-Bauförderung / Projekte
-Investitionsförderung
KonvOY GmbH
-Investitionsförderung
Beteiligungen
AirportPark FMO GmbH
637.253,88
8.172.532,86
8.809.786,74
0,00
1.158.130,00
9.967.916,74
0,00
11.725.400,00
11.725.400,00
65.000.000,00
0,00
76.725.400,00
9.797,93
348.387,37
358.185,30
0,00
34.000,00
392.185,30
627.455,95
19.549.545,49
20.177.001,44
65.000.000,00
1.124.130,00
86.301.131,44
Sonstige Ausleihungen
Mitgliedschaften
- Volksbank MS e.G
- EKV e.G.
Ausleihungen
- Kleingartendarlehen
- Darlehn für junge und
kinderreiche Familien
- Existenzgründerdarlehen
- Gemeindebaudarlehen
Ausleihungen an private
Wohnungsbauunternehmen
Summe
600,00
500,00
1.100,00
29.006,30
2.782,18
1.548,41
33.429,95
66.766,84
312.721,17
10.348.504,75
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
76.745.400,00
0,00
0,00
0,00
20.078,70
2.424,44
562,43
10.901,96
33.967,53
13.594,12
439.746,95
600,00
500,00
1.100,00
28.927,60
357,74
985,98
22.527,99
52.799,31
299.127,05
86.654.157,80
Die verschiedenen Verträge werden mit S-Kompass verwaltet. Das Programm gibt je Ver-
trag Zins- und Tilgungen vor und hält gleichzeitig die Bestande ntwicklung jedes einzelnen
Vertrages nach.
Das AWR vergewisserte sich auf der Grundlage der vorliegenden A bstimmungsbelege
davon, dass Tilgungen, Zinsen und Verwaltungskosten im Haushalt 2018 korrekt erfasst
wurden und die Darlehensbestände im Jahresabschluss 2018 sachge recht wiedergege-
ben werden.
o Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Der Bestand an Wohnungsbauförderdarlehen umfasst 6 laufende Ver träge. Die Rückfor-
derungen dazu verringerten sich in Folge der planmäßigen Tilgun gen um 9.797,93 € auf
627.455,95 €. Zinsen und Verwal tungskostenerstattungen führten im Jahr 2018 zu Erträ-
gen i.H.v. 7.772,45 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 46
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Daneben gewährte die Stadt Münster der Wohn- und Stadtbau Wohnu ngsunternehmen
der Stadt Münster GmbH ein Inves titionsdarlehen i.H.v. 8.274.60 0,00 €. Das Darlehen
wird für die Finanzierung von Ki ndertagesstätten, Flüchtlingsun terkünften und diversen
Wohneinheiten eingesetzt. Im Jahr 2018 kam ein weiteres Darlehe n i.H.v.
11.725.400,00 € hinzu. Die Darlehen wurden im Jahr 2018 planmäß ig mit 348.387,37 €
getilgt und mit 278.605,23 € verzinst.
Im Jahr 2018 gewährte die Stadt M ünster der KonvOY GmbH zur Fin anzierung des An-
kaufs und der Entwicklung von Ko nversionsflächen insgesamt drei Investitionskredite mit
einer Summe von 65.000.000,00 €. Zins- und Tilgungsraten werden erstmals im Haus-
haltsjahr 2019 fällig.
o Ausleihungen an Beteiligungen
Das Darlehen an die AirportPar k FMO GmbH wurde im Haushaltsjahr 2018 planmäßig
weiter getilgt. In Folge dessen minderte sich der Bestand des D arlehens von
1.158.130,00 € auf 1.124.130,00 €.
Das Darlehen wurde ursprünglich mit 5 % verzinst. Zum 01.08.201 8 vereinbarte man ei-
nen niedrigeren Zinssatz von 2,5 %. Die Zinserträge betrugen 45.771,81 €.
o Mitgliedschaften
Der Genossenschaftsanteil der Sta dt Münster an der Volksbank Mü nster e.G i.H.v.
600,00 € sowie der Anteil an der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im
Deutschen Städtetag im Wert von 5 00,00 € wurden im Haushaltsjah r 2018 unverändert
fortgeführt.
o Förderung einkommensschwacher Familien bei der Unterhaltung von Kleingärten
Die Stadt Münster gewährt dem S tadt- und Bezirksverband der Kle ingärtner e.V. zinslos
und ohne Berechnung von Verwaltungskosten Darlehen i.H.v. insgesamt 28.927,60 €.
Im Haushaltsjahr 2017 wurde auf der Grundlage des Ratsbeschluss es vom 13.02.2008
(Vorlage Nr.: V/0020/208) erneut ein Darlehen i.H.v. 20.000,00 € an den Stadt- und Be-
zirksverband Münster der Kleingärtner e.V. gewährt. Das Darlehe n ist zur Weitergabe an
einkommensschwache Familien
oder Einzelpersonen, vorzugsweise Familien mit Kin-
dern bestimmt. Der Vergabe standen Tilgungen i. H.v. 20.078,70 € gegenüber, so dass
sich der Bestand leicht reduzierte.
Bei diesen Darlehen werden weder Zinsen noch Verwaltungskostene rstattungen einge-
nommen.
o Förderung junger und kinderreicher Familien
Der Bestand an Ausleihungen an junge kinderreiche Familien umfa sst ein Volumen von
357,74 €. Im Jahr 2018 ergaben sich hieraus Zinserträge i.H.v. 43,30 €.
o Existenzgründungsdarlehen
Am 31.12.2018 gab es nur noch ei n laufendes Existenzgründerdarl ehen. Der Bestand
verringerte sich in Folge der Tilgungen von 1.548,41 € im Jahr 2017 auf 985,98 € im Jahr
2018.
Zinsen oder Verwaltungskosten werden bei diesen Darlehen nicht vereinnahmt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 47
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
o Gemeindebaudarlehen
Die Gemeindebaudarlehen betreffen niedrig verzinste Darlehen. D er Gesamtbestand re-
duzierte sich in Folge der Tilgun gen von 33.429,95 € im Jahr 20 17 auf 22.527,99 € im
Jahr 2018. Neben den Tilgungen vere innahmte die Stadt Münster V erwaltungskosten
i.H.v. 458,90 €.
o Ausleihungen an private Wohnungsbauunternehmen
Die Position umfasst Darlehensverträge, die mit privaten Wohnun gsbaugesellschaften
geschlossen wurden. Der Bestand sank im Laufe des Jahres 2018 u m 13.594,12 € auf
299.127,05 €. Die Verwaltungskostenerstattungen führten zu Einnahmen i.H.v. 374,18 €.
2. Umlaufvermögen 281.546.652,91 €
Vorjahr: 229.556.409,42 €
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden
als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewiesen. Typischerweise ha ndelt es sich hierbei
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.
Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstücke und Gebäude, die zur Veräußerung
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimm-
te man ab, dass die abnutzbaren Vermögenswerte auch nach den Um gliederungen ins
Umlaufvermögen weiterhin planmäßig abzuschreiben sind.
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2018 a us folgenden Wert-
gruppen zusammen:
o Vorräte, einschließlich der zum Verkauf
bestimmten Grundstücke und Gebäude 34.398.569,15 €
o Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände 61.077.508,51 €
o Wertpapiere des Uml aufvermögens 0,00 €
o Liquide Mittel 186.070.575,25 €
Summe 281.546.652,91 €
2.1 Vorräte 34.398.569,15 €
Vorjahr: 32.701.109,00 €
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- und Betriebss toffe, die Treibstoffvorräte
der Feuerwehr und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Heizölvor-
rat der Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der Portovorrat des
städtischen Frankiersystems (Fac hbereich Expedition und Druck) ausgewiesen. Zudem
umfasst die Position auch Grundstücke (unbebaute oder bebaut), sofern sie für den Ver-
kauf bestimmt sind.
Gem. § 41 GemHVO sind die auf das Vorratsvermögen geleisteten A nzahlungen davon
getrennt anzusetzen.
Für die Bewertung der Vorräte gilt das strenge Niederstwertprin zip
(§
35 Abs. 7 GemHVO)
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 48
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betrieb sstoffe, Waren 34.398.569,15 €
Vorjahr: 32.701.109,00 €
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Waren sowie
zum Verkauf bestimmte
Grundstücke und Gebäude
Endbestand
31.12.2017
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Veränderung
Euro
Betriebsstoffe
Handelswaren
Immobilien des Umlaufvermögens
Sonstige Vorräte / Poststempler
Summe
51.819,63
71.315,07
32.492.001,38
85.972,92
32.701.109,00
44.104,57
73.840,63
34.202.403,88
78.220,07
34.398.569,15
-7.715,06
2.525,56
1.710.402,50
-7.752,85
1.697.460,15
Zum Ende des Haushaltsjahres 201 8 bilanziert die Stadt Münster Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe sowie Waren im Wert von 34.398.569,15 €. Gegenüber dem Vorjahr stieg das
Vorratsvermögen um 1.697.460,15 € (5,2 %).
Die Treibstoffbestände der Feuerw ehr und der Bestand an Heizöl auf der Hauptkläranla-
ge wurden durch körperliche Bestandsaufnahme nachgewiesen. Für die Bewertung der
Vorräte wurde ein durchschnittl icher Einstandspreis im Sinne de s § 34 Abs. 3 GemHVO
zu Grunde gelegt. Der Bestand i. H.v. 44.104,57 € wurden in nach vollziehbarer Weise er-
mittelt.
Der Bestand an Handelswaren beinhaltet die Warenvorräte des Mus eumsshops im
Stadtmuseum. Zum 31.12.2018 wurde ein Bestand i.H.v. 73.840,63 € nachgewiesen.
Die aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgegliederten Grundstücke mit auf-
stehenden Gebäuden wurden zu Buchwerten in eine Nebenbuchhaltun g übernommen
und sie werden auch nach der Umgliederung weiterhin linear abge schrieben. Am Ende
des Jahres 2018 ergab hierfür sich ein Bestand i.H.v. 34.202.403,88 €.
Das sonstige Vorratsvermögen umfa sst den Portovorrat der Fachst elle „Expedition &
Druck“. Die Bestände i.H.v. 78. 220,07 € konnten ebenfalls mit H ilfe der Abrechnungsun-
terlagen nachgewiesen werden.
Während der Prüfung fielen dem AWR im Bereich der Erfassung und stadtinternen Ver-
rechnung des Portoaufwandes kleinere Fehlbuchungen auf. Wegen i hrer geringen Aus-
wirkungen auf den Aussagegehalt des Jahresabschlusses 2018 wurd e jedoch von einer
unmittelbaren Korrektur der Bes tände abgesehen. Die Verwaltung sicherte zu, die ange-
sprochenen Buchungsvorgänge aufzugreifen und zu klären.
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Geleistete Anzahlungen Bestand
31.12.2017
Euro
Bestand
31.12.2018
Euro
Unklare Einzahlungen 0,00 0,00
An dieser Stelle werden ist die Bilanzierung von Zahlungen vorg esehen, die auf das Vor-
ratsvermögen als Anzahlung geleist et wurden. Im Bedarfsfall bil anziert die Stadt Münster
an dieser Stelle aber Zahlungen, die in der Kreditorenbuchhaltu ng noch nicht endgültig
zugeordnet werden konnten. Am 31.12.2018 gab es bei der Stadt M ünster keine derarti-
gen Posten.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 49
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
2.2 Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände 61.077.508,51 €
Vorjahr: 66.675.454,09 €
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermögensgegenständ e beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen, die privatrechtlichen Forderu ngen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände der Stadt Münster. Die Endbestände sind wie folgt belegt:
- offene Posten der PS CD-Nebenbuchhaltung
- Meldungen der Ämter, sofern Forderungen nicht in der Buchhaltung erfasst sind
- Wertberichtigungen
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sämtliche Forderungsbestände waren zum 31.12.2018 mit der offen e-Posten-
Buchhaltung abgestimmt. Die Verw altung achtete darauf, dass deb itiorische Kreditoren
unter den Forderungen und kreditorische Debitoren unter den Ver bindlichkeiten ausge-
wiesen werden.
Bei der Bewertung von Forderungen senkte die Verwaltung den Sch wellenwert für die
Überprüfung der Werthaltigkeit von 250.000,00 € auf 200.000,00 €. In Folge dessen kon-
trollierte die Verwaltung 25 Ford erungen im Gesamtwert von rd. 20,2 Mio. € (Vorjahr: 11
große GewSt-Fälle mit 12,1 Mio. €). Bei diesen Forderungen ware n Wertberichtigungen
i.H.v. 6,2 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) erforderlich, was auch die Bildung von Rückstellun-
gen für drohende Verluste bei noch nicht bestandskräftig geword enen Gewerbesteuerfor-
derungen im Sinne des § 36 Abs. 5 GemHVO umfasst.
Zudem brachte die Verwaltung für das allgemeine Ausfallwagnis b ei den Forderungen,
die unterhalb des Schwellenwertes von 200.000,00 € liegen, eine Pauschalwertberichti-
gung i.H.v. insgesamt 8,7 Mio. € in Abzug.
Insgesamt ergab sich somit ein Wertberichtigungsbedarf i.H.v. rd. 14,9 Mio. € (Vorjahr: rd.
15,2 Mio. €) der Einzelwertberic htigung, Rückstellungen für Dro hverluste und Pauschal-
wertberichtigungen umfasst.
Der wertberichtigte Bestand der Forderungen und sonstigen Vermö gensgegenstände
veränderte sich in den letzten drei Haushaltsjahren wie folgt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
31.12.2016
Euro
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
öffentlich-rechtliche Forderungen
privatrechtliche Forderungen
sonstige Vermögensgegenstände
Summe
20.625.580,92
5.339.468,19
9.838.897,86
35.803.946,97
45.434.453,63
5.684.996,25
15.556.004,21
66.675.454,09
44.192.893,01
5.167.779,89
11.716.835,61
61.077.508,51
Am Bilanzstichtag 31.12. 2018 betrug der Wert der Forderungen un d sonstigen Verbind-
lichkeiten insgesamt 61.077.508,51 € und liegt um 5.597.945,58 € (8,4 %) unter dem Vor-
jahresbestand.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 50
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen,
Forderungen aus Transferleistungen 44.192.893,01 €
Vorjahr: 45.434.453,63 €
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihren Ursprung in der E rhebung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühre n lässt sich auf öf-
fentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen.
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistunge n (z.B. Sozialhilfe,
Jugendhilfe u.a.) ergeben, wenn Transferleistungen zurückgefordert werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen.
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transfe rleistungen und sonsti-
ge Forderungen veränderten ihren Wert und ihre Zusammensetzung in den letzten drei
Jahren wie folgt:
Öffentlich-rechtliche
Forderungen, Forderungen aus
Transferleistungen
31.12.2016
Euro
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
Gebühren
Beiträge
Steuern
Transferleistungen
Sonstige
Summe
3.161.806,13
254.037,73
4.049.223,76
5.711.662,13
7.448.851,17
20.625.580,92
3.393.102,96
808.883,86
4.632.443,33
11.447.094,20
25.152.929,28
45.434.453,63
3.050.000,43
310.000,16
5.211.502,53
14.042.552,39
21.578.837,50
44.192.893,01
Der Bestand an Öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderung en aus Transferleis-
tungen verringerte sich am Ende des Jahres 2018 um 1.241.560,62 € (2,7 %) auf
44.192.893,01 €.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.167.779,89 €
Vorjahr: 5.684.996,25 €
Die Stadt Münster erhebt für ein ige der von ihr erbrachten Leis tungen ein Entgelt. Sofern
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Ein trittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.
Der Bilanzposten entwickelte sich wie folgt:
Privatrechtliche
Forderungen, gegenüber
31.12.2016
Euro
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
privatem Bereich
öffentlichem Bereich
verbundenen Unternehmen
Sondervermögen
Summe
822.076,25
76.198,82
1.335.636,48
3.105.556,64
5.339.468,19
1.018.457,25
18.265,06
1.496.508,72
3.151.765,22
5.684.996,25
1.000.912,42
12.174,53
1.180.142,71
2.974.550,23
5.167.779,89
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen reduzierte sich i m Jahr 2018 um
517.216,36 € (9,1 %) auf 5.167.779,89 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 51
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
2.2.3 Sonstige Vermögensge genstände 11.716.835,61 €
Vorjahr: 15.556.004,21 €
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Verm ögensgegenstände
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet wer den können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Anspr üche gegen Dritte, wie z.B. Vor schüsse und Ab-
schlagszahlungen, Vorauszahlungen an Krankenkassen, Ansprüche a us der Anrechen-
barkeit von gezahlter Vorsteuer, Forderungen aus der Gewährung von Sozialhilfeleistun-
gen u.a.
Der Bilanzposten Sonstige Verm ögensgegenstände verringerte sich um 3.839.168,60 €
(24,7 %) auf 11.716.835,61 €.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2018 wie folgt zusammen:
o Rückforderung SGB II 4.117.936,23 €
o Vorschüsse gesetzliche Krank enversicherung 2.612.750,00 €
o Cash-Pooling 1.878.501,29 €
o Sonstige Vermögensgegens tände PSCD 1.528.584,00 €
o Amtshilfe PSCD 961.012,70 €
o Sonstige 618.051,39 €
Summe 11.716.835,61 €
Die Verringerung der Sonstigen Ve rmögensgegenstände ist zu weit en Teilen darauf zu-
rückzuführen, dass die Verwaltung dem Hinweis des AWR aus der l etzten Jahresab-
schussprüfung 2017 folgte und unklare Konten aus den Bereichen Umsatzsteuer, Vor-
steuer und Zahllast bereinigte.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere, die im Uml aufvermögen auszuwei-
sen sind.
2.4 Liquide Mittel 186.070.575,25 €
Vorjahr 130.179.846,33 €
Der Bilanzposten wird im Wes entlichen durch die kurz- und mitte lfristigen Festgeldanla-
gen der Stadt Münster bestimmt. Daneben umfasst der Bilanzposte n aber auch das in
den Ämtern und Einrichtungen vorhandene Bargeld sowie die Geldb estände der Geldan-
nahmestellen und Handvorschüsse. Letztlich beinhaltet die Posit ion noch die Guthaben
auf den diversen Bankkonten und v erschiedenen Girokonten, die f ür die städtischen
Schulen eingerichtet wurden.
Die Bargeldbestände sind durch die Zählergebnisse und die Bankg uthaben einschließlich
der Termingelder durch verschi edene Kontoauszüge nachgewiesen. Alle Einzelwerte lie-
ßen sich lückenlos mit Hilfe der vorgefundenen Belege nachvollziehen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 52
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Am 31.12.2018 setzt sich die Position wie folgt zusammen:
Liquide Mittel
Endbestand
31.12.2016
Euro
Endbestand
31.12.2017
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Kassenbestand Barkassen
Bankguthaben
Schulgirokonten
Festgelder
Summe
111.872,77
103.952,07
703.955,34
95.121.791,06
96.041.571,24
111.109,06
472.669,24
616.336,93
128.979.731,10
130.179.846,33
152.463,17
172.029,26
823.512,30
184.922.570,52
186.070.575,25
Der Bestand an Liquiden Mitteln stieg im abgeschlossenen Hausha ltsjahr 2018 weiter an.
Er erhöhte sich von 130.179.846, 33 € auf 186.070.575,25 € um 55 .890.728,92 €
(42,9 %).
Die unterschiedlichen Einflüsse auf die Liquiditätsveränderung lassen sich aus der Fi-
nanzrechnung der Stadt Münster ableiten.
Die Liquiditätsveränderung des J ahres 2018 stimmt mit der Finan zrechnung der Stadt
Münster für den Zeitraum vom 01. 01. bis 31.12.2018 überein. Sof ern sich unter den
Geldbeständen solche befanden, die d ie Stadt Münster für fremde Dritte verwaltet - etwa
für Interessentengemeinschaften oder für Cash-Pool-Beteiligte -, wurden gleichhohe Pos-
ten unter den Verbindlichkeiten erfasst.
Der zunehmenden Liquidität der St adt Münster steht gleichzeitig eine Ausweitung der
Kreditverbindlichkeiten gegenüber. Aus diesem Grunde beleuchtet e das AWR die städti-
sche Finanzplanung und die Entwicklung der liquiden Mittel im R ahmen einer eigenstän-
digen Prüfung während des Jahres 2019 (Bericht Nr.: 29/19 vom 1 5.10.2019). Die Prü-
fung führte zu folgenden Ergebnissen:
- Die Stadtkasse im Amt für F inanzen und Beteiligungen kommt al len Aufgaben in Be-
zug auf das Liquiditätsmanagement vorschriftsmäßig nach. Sämtliche Entscheidungen
sind mit der Liquiditätskonferenz und dem Portfoliobeirat abstimmt.
- Das bestehende Instrumentarium liefert sämtliche Informationen für eine ordnungsge-
mäße und sachgerechte Liquiditäts planung und –steuerung. Die St adtkasse konnte
gewährleisten, dass die Stadt Müns ter jederzeit ihren Zahlungsv erpflichtungen nach-
kommt.
- Die derzeitige Strategie, nic ht benötigte Liquidität vornehml ich in Fest- und Tages-
geldeinlagen anzulegen, ist in A nbetracht der niedrigen Zinsert räge von rd. 0,4 % p.a.
zu überdenken. Eine höhere Rendite erzielen die zur Finanzierun g späterer Versorg-
unglasten aufgelegten Versorgungsfonds (durchschnittlich 3 %).
- Daneben ist auch eine Reduzier ung der langfristigen Kreditver bindlichkeiten durch
Umschuldung viel wirtschaftlicher als eine kurzfristige Geldanl age. Die Verwaltung
rechnet hierbei mit Einsparungen von etwa 1,8 % bezogen auf die jeweils eingesparte
Kreditsumme.
Das AWR wird die weiteren Resu ltate des städtischen Liquiditätsmanagements beobach-
ten und dabei insbesondere die Entwicklung der kurz- bzw. mitte lfristigen Liquidität im
Auge behalten. Über die Veränderungen der kurz- und mittelfristigen Anlageziele wird das
AWR in zeitlichen Abständen im Rechnungsprüfungsausschuss berichten.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 53
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
3. Aktive Rechnungsabgren zung 56.288.815,87 €
Vorjahr: 54.663.422,63 €
ARAP Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Transitorische
Abgrenzungen gem.
§ 42 Abs.1 GemHVO
01/2019
- Fraktionszuwendungen
- Beamtenbesoldung
- Sozialhilfe
- UVG-Zahlungen
- Pflegegeldzahlungen
- Betriebskostenzuschuss Kitas
- SGB II Leistungen
- Sonstige
281.697,32
6.394.784,36
4.955.182,17
438.006,00
158.129,74
6.180.617,19
8.563.629,19
2.425,92
26.974.471,89
293.969,51
6.425.137,89
5.240.685,30
602.008,00
153.924,07
6.864.123,37
8.219.219,97
5.197,78
27.804.265,89
281.697,32
6.394.784,36
4.955.182,17
438.006,00
158.129,74
6.180.617,19
8.563.629,19
2.425,92
26.974.471,89
293.969,51
6.425.137,89
5.240.685,30
602.008,00
153.924,07
6.864.123,37
8.219.219,97
5.197,78
27.804.265,89
Aktivierte Zuschüsse
gem. § 43 Abs. 2 GemHVO
Geleistete Zuwendungen an…
- den Bund
- das Land NRW
- verbundene Unternehmen
- öffentliche Sonderrechnungen
- private Unternehmen
- übrige Bereiche
0,00
617.145,44
5.915.399,68
3.677.711,79
6.645.021,15
10.833.672,68
27.688.950,74
178.660,28
507.915,42
93.735,92
0,00
0,00
3.548.062,51
4.328.374,13
1.674,94
29.649,60
391.194,99
50.437,19
906.998,72
2.152.819,45
3.532.774,89
176.985,34
1.095.411,26
5.617.940,61
3.627.274,60
5.738.022,43
12.228.915,74
28.484.549,98
Summe 54.663.422,63 32.132.640,02 30.507.246,78 56.288.815,87
Der Bestand an aktiven Rechnungs abgrenzungsposten stieg von 54. 663.422,63 € um
1.625.393,24 € (3,0 %) auf 56.288.815,87 €.
o Transitorische Abgrenzun g gem. § 42 Abs.1 GemHVO 27.804.265,89 €
Vorjahr: 26.974.471,89 €
Gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleist ete Ausgaben, so-
weit sie Aufwand für eine besti mmte Zeit nach diesem Tag darste llen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.
Der mit der Rechnungsabgrenzung und der Auflösung in Folgejahren verbundene Verwal-
tungsaufwand sollte in einem an gemessenen Verhältnis zu der Zie lsetzung des Jahres-
abschlusses stehen, ein den tatsäc hlichen Verhältnissen entspre chendes Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln.
Rechnungsabgrenzungen kommen daher sinnvollerweise nur in Betra cht, sofern sie für
den Jahresabschluss der Stadt Münster erheblich sind.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 54
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Als erheblich betrachtet man verwaltungsintern, wenn die in Fra ge kommenden Ge-
schäftsvorfälle bei
- regelmäßig wiederkehrenden Rechnungsabgrenzungen im Jahresvergleich einen Diffe-
renzbetrag von 100.000,00 € und
- 10.000,00 € bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen
übersteigen. Nur in begründeten Fällen können darneben weitere Aktive Rechnungsab-
grenzungen gebildet werden. Diese Festlegungen helfen, die Aufs tellung des Jahresab-
schlusses zu vereinfachen.
Die aus dem Vorjahr stammenden tr ansitorischen Abgrenzungen wur den im Laufe des
Haushaltsjahres 2018 vollständig aufgelöst und in die Ergebnisrechnung einbezogen.
Grund und Höhe der neu gebildet en Rechnungsabgrenzungen konnte das AWR mit Hilfe
der buchungsbegründenden Unterlagen lückenlos nachvollziehen.
o Aktivierte Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 GemHVO 28.484.549,98 €
Vorjahr: 27.688.950,74 €
Neben den transitorischen Abgrenz ungen sieht das NKF in § 43 Ab s. 2 Satz 2 GemHVO
vor, dass geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und zeitbezogenen Gegen-
leistungsverpflichtung verbunden sind, als Vermögensposition un ter den aktiven Rech-
nungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeitverlauf entsprechend der Erfüllung der Ge-
genleistungsverpflichtung aufzulösen sind.
Zum Ende des Jahres 2018 aktivierte die Stadt Münster für die v on ihr gezahlten Zu-
schüsse einen Betrag i.H.v. 28.484.549,98 €.
Im Jahr 2018 wurden 24 unterschiedliche Zuwendungen i.H.v. 4.32 8.374,13 € aktiviert.
Hiervon prüfte das AWR 16 Fälle mit einem Volumen von 3.079.483 ,00 € (71
%), bei de-
nen die Zuwendung den Betrag von 100.000,00 € überstieg. In all en Fällen war die Akti-
vierung als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in nachvollziehbarer Weise belegt.
Die Landeszuweisungen zur Förderung des ÖPNV übersteigen stets den Grenzwert von
100.000 € für die Bildung von Ab grenzungsposten, so dass auch f ür diese Zuweisungen
Rechnungsabgrenzungsposten zu b ilden sind. Nach wie vor werden sie aber ergebnis-
wirksam, d.h. als Ertrag und die weitergeleiteten Zuschüsse als Aufwendungen in der
städtischen Ergebnisrechnung erfass t. Diese Praxis entspricht n icht den Vorgaben des
NKF. Deshalb mahnte das AWR mehrfach eine Umstellung der Verfahrensweise an.
Ab dem 01.01.2020 wechselte die Zuständigkeit für die ÖPNV-Förd erung und liegt seit-
dem im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Mobilität und Tiefbau. Das Fachamt sicherte
zu, ab dem Haushalt 2021 die Buchungsweise zu ändern. Für eine unmittelbare Nach-
besserung des Jahresabschlusses 2018 sind die Auswirkungen aus diesen Fehlbuchun-
gen zu gering.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 55
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
II Passiva
1. Eigenkapital 798.404.603,59 €
Vorjahr: 749.147.301,69 €
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden der Stadt
Münster. Die Erhaltung des Eigenk apitals ist von zentraler Bede utung für die nachhaltige
Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben. Im Jahr 2018 stieg das Eigenkapital von
749.147.301,69 € um 49.257.301,90 € (6,6 %) auf 798.404.603,59 €.
Am 31.12.2018 gliedert es sich in folgende Bestandteile:
o Allgemeine Rücklage 668.844.426,55 €
o Sonderrücklage 1.306.000,00 €
o Ausgleichsrücklage 79.167.330,60 €
o Jahresüberschuss 49.086.846,44 €
Summe Eigenkapital 798.404.603,59 €
1.1 Allgemeine Rü cklage 668.844.426,55 €
Vorjahr: 668.673.971,09 €
In § 43 Abs. 3 GemHVO ist geregelt, dass Erträge und Aufwendung en aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertver änderungen von
Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verre chnen und im Anhang
zu erläutern sind.
In Folge dieser Verrechnungen st ieg der Bestand der Allgemeinen Rücklage von
668.673.971,09 € um 170 .455,46 € auf 668.844.4 26,55 €. Die Best andsveränderungen
des Jahres 2018 setzen sich wie folgt zusammen:
Bestandsveränderung der
Allgemeinen Rücklage
Veränderungen
Euro
Stand 01.01.2018 668.673.971,09
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen 2.010.403,1 4
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 2.281.195,57
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen -2.830 .076,49
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen -1.291.0 66,76
Stand 31.12.2018 668.844.426,55
Die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Verrechnun gen führte zu keinen
weiteren Feststellungen.
1.2 Sonderrücklage 1.306.000,00
€
Vorjahr: 1.306.000,00 €
Der Rat der Stadt Münster fasste in seiner Sitzung am 21.03.201 2 den Beschluss, den
Eigentumsanteil der Stadt Münste r am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € un-
entgeltlich auf die Annette von Dr oste zu Hülshoff Stiftung zu übertragen. Zusätzlich
brachte die Stadt einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € in die Stiftung ein. Das an die Stif-
tung übertragene Vermögen wird seither im Finanzanlagevermögen quasi als Beteiligung
ausgewiesen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 56
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die stiftungsrechtlichen Vorsch riften führen dazu, dass das in die Stiftung eingebrachte
Vermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Aus diesem Grunde wur-
den gleich hohe Teile aus der Allgemeinen Rücklage entnommen und in eine Sonderrück-
lage eingebracht.
Im Jahr 2018 ergaben sich keine Bestandsveränderungen.
1.3 Ausgleichsrücklage 79.167.330,60 €
Vorjahr: 69.803.035,09 €
Der Bestand einer Ausgleichsrücklage hat für die Frage der Ausg ewogenheit eines Haus-
haltes eine hohe Bedeutung, denn solange Fehlbeträge in der Erg ebnisplanung oder Er-
gebnisrechnung durch Mittel der A usgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt
der jeweilige Haushalt insgesamt als ausgeglichen.
Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt
werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Dri ttel des Eigenkapitals
übersteigt. Der Rat der Stadt Münster beschloss daher in seiner Sitzung am 03.04.2019
(V/0240/2019), dass der Jahresüb erschuss des Jahres 2017 i.H.v. 9.364.295,51 € zur
Stärkung der Ausgleichsrücklage eingesetzt wird.
In Folge dessen stieg der Bestand der Ausgleichsrücklage von 69 .803.035,09 € auf
79.167.330,60 €.
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 49.086.846,44 €
Vorjahr: 9.364.295,51 €
Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 49.086.846,44 € ab.
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung stimmt mit dem Ergebn is der Vermögens-
rechnung überein.
2. Sonderposten 1.256.076.793,50 €
Vorjahr: 1.262.027.818,42 €
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträg e für Investitio-
nen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt wur den, als Sonderposten
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen.
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die erhaltenen Zuwend ungen und Beiträge zum
Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen.
Diejenigen Sonderposten, die auf Grund einer Förderung beim Erw erb bzw. der Herstel-
lung von Vermögensgegenständen gebildet wurden, werden entsprechend der Nutzungs-
dauer des jeweils bezuschussten Vermögensgegenstandes zeitanteilig aufgelöst und in
der städtischen Ergebnisrechnung en tlastend eingesetzt. In dies en Fällen stärken Son-
derposten auf Sicht das Eigenkapital der Stadt Münster.
Daneben gibt es Sonderposten, um die Verpflichtung der Stadt Mü nster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahle r zurückzuführen,
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgleich) . Dieser Sonder-
posten wiederum hat den Charakter von Fremdkapital.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 57
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die Sonderposten der Stadt Münste r verringerten sich um 5.951.0 24,92 € (0,5 %) auf
1.256.076.793,50 € und setzen sich am Ende des Haushaltsjahres 2018 aus folgenden
Bestandteilen zusammen:
Sonderposten
für…
Bestand
31.12.2017
Euro
Bestand
31.12.2018
Euro
Veränderung
Euro
Zuwendungen
Beiträge
Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Summe
626.180.918,40
626.973.729,24
2.115.275,46
6.757.895,32
1.262.027.818,42
636.900.271,43
609.745.014,10
2.433.176,00
6.998.331,97
1.256.076.793,50
10.719.353,03
-17.228.715,14
317.900,54
240.436,65
-5.951.024,92
Das AWR prüfte die im Entwur f des Jahresabschlusses 2018 als So nderposten ausge-
wiesenen Bestände sachlich und rechner isch. Überdies hinterfragte das AWR die jeweili-
gen Bestandsveränderungen. Im Bereich der Sonderposten für Zuwe ndungen und Bei-
träge beschränkte sich das AWR dabei auf die wesentlichen Besta ndsveränderungen mit
einem Wertvolumen von mehr als 100.000 €.
Ein besonderes Augenmerk galt der Verwendung der
-Investitionspauschale,
-Zuwendung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz,
-Schul- und Bildungspauschale,
-Sportpauschale,
-Brandschutzpauschale und
-Pauschale für kommunale Warnsysteme.
Die stichprobenartige Prüfung der Sonderposten bestätigt im Wesentlichen die Richtigkeit
des Bilanzausweises und der Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht. Die Angaben
im Entwurf des Jahresabschusses 2018 sind durch die SAP-Buchführung belegt.
Die Fördergelder, die die Stadt Münster im Jahr 2018 erhielt, w urden soweit wie möglich
noch im Haushaltsjahr 2018 Investitionsmaßnahmen zugeordnet. Überschaubare Beträge
wurden in das nachfolgende Jahr 2019 vorgetragen und werden zu einem späteren Zeit-
punkt zugeordnet. Diese Fördergelder werden in der Bilanz zum 3 1.12.2018 unter den
erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen.
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 636.900.271,43 €
Vorjahr: 626.180.918,40 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
626.180.918,40
38.558.725,82
1.012.315,68
26.827.057,11
636.900,271,43
Der Bestand erhöhte sich im Jahr 2018 von 626.180.918,40 € um 1 0.719.353,03 €
(1,7 %) auf 636.900.271,43 €, we il die Zugänge höher als die ze itanteilige Auflösung der
aus Zuwendungen gebildeten Sond erposten und der auf Vermögensab gänge entfallende
Zuwendungsanteil waren.
Von den Sonderposten für Zuwendungen entfällt ein Anteil i.H.v. 566.068.567,24 €
(88,9 %) auf Landesmittel. Der R est entfällt auf Fördermittel d es Bundes bzw. der ver-
bundenen Unternehmen und Beteiligungen, privaten Unternehmen sowie Gemeinden und
Gemeindeverbände.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 58
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
In den geprüften Fällen entsprach der Zeitraum, in dem der Sond erposten aufgelöst wird,
der Nutzungsdauer des gefördert en Vermögensgegenstandes. Die Hö he der erhaltenen
Zuwendungen und die Zuordnung der pauschalen Zuwendungen zu gef örderten Wirt-
schaftsgütern wurden nachvo llzogen und waren im Wesentlichen ni cht zu beanstanden.
Die Verwaltung sollte zukünftig allerdings darauf achten, dass die Abstimmung der erhal-
tenen Zuwendungen mit den Verrechnungen als Sonderposten verbessert wird.
Aus Sicht des AWR sind darüber hinaus folgende Sachverhalte erw ähnenswert, weil sie
erkennen lassen, dass die Verwal tung bekannt gewordene Sachverh alte mit Auswirkun-
gen auf die zu bilanzierenden Sonderposten unverzüglich aufgreift und umsetzt:
o Villa ten Hompel
Die Dauerausstellung der Villa ten Hompel war bis zu einer Prüf ung des AWR im Jahr
2018 (Bericht Nr. 40/2018) unt er den Kunstgegenständen bilanzie rt und wurde deshalb
nicht abgeschrieben. Der hohe technische Anteil der Präsentatio nstechnik trägt allerdings
dazu bei, dass die Dauerausstell ung insgesamt einem nutzungsbed ingten Werteverzehr
unterliegt. Unmittelbar nach den Hinweisen gruppierte die Verwa ltung die Dauerausstel-
lung von der Anlagenklasse „Kuns tgegenstände“ in die Anlagenkla sse „Technische Aus-
stattung“ um und begann mit der Abschreibung über einen Zeitrau m von 15 Jahren. Fol-
gerichtig gruppierte sie daraufhin auch die zur Dauerausstellun g gehörenden Fördergel-
der i.H.v. 1.020.000 € um und b egann mit der zeitanteiligen ert ragswirksamen Auflösung
der Sonderposten.
o Zwei graue Doppelspiegel für ein Pendel
Das Kunstwerk „Zwei graue Doppelspiegel für ein Pendel“ des Kün stlers Gerhard Richter
in der Dominikanerkirche führte im Jahr 2018 zu einem Zugang be i den Kunstgegenstän-
den. Da es sich um eine Schenkung handelt, bildete die Verwaltu ng in gleicher Höhe ei-
nen Sonderposten und macht damit d ie Unentgeltlichkeit des Erwe rbes im Jahresab-
schluss 2018 deutlich.
o Lichtsignalanlagen der Nord tangente und am Bahnhof
Im Bereich der Zuwendungen für die Lichtsignalanlagen der Nordt angente und im Bahn-
hofsbereich ist den Prüfern eine 70 %-ige Förderung der Herstel lungskosten vom Bund
i.H.v. 910.000,00 € aufgefallen.
Nach der Fertigstellung der Lichtsignalanlagen wurde den Baumaß nahmen versehentlich
Mittel der pauschalen Investitionsfördermaßnahme zugeordnet. Di e speziellen Fördermit-
tel des Bundes verweilen daher noch unter den erhaltenen Anzahl ungen. Mit der Verwal-
tung wurde vereinbart, dass der Hinweis im nachfolgenden Hausha ltsjahr 2019 aufgegrif-
fen und umgesetzt wird. Diese Fes tstellung hat auf die Kernauss agen des Jahresab-
schusses keinen gravierenden Einfluss, so dass von einer unmitt elbaren Nachbesserung
des Abschlusses 2018 abgesehen wird.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 59
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
2.2 Sonderposten für Beiträge 609.745.014,10 €
Vorjahr: 626.973.729,24 €
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
626.973.729,24
3.089.413,95
1.052.112,77
19.266.016,32
609.745.014,10
Der Sonderposten für Beiträge bezieht sich im Wesentlichen auf die Kanalbaubeiträge
und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw. dem Kommunalabgabengesetz
(KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Am 31.12.2018 bilanzierte die Verw altung einen aus Beiträgen ge bildeten Sonderposten
i.H.v. 609.745.014,10 €. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Wert um
17.228.715,14 € (2,7 %).
Aufgrund der Datenmengen, der Kom plexität und der Vernetzung de r Anlagenbuchhal-
tung mit der Kanaldatenbank ist das Kanalanlagevermögen aus der zentralen SAP-
Anlagenbuchhaltung ausgelagert. Die Vermögensverwaltung im Bere ich der Abwasser-
beseitigung führt schon seit mehreren Jahren die Firma P. im Auftrage des Amtes für Mo-
bilität und Tiefbau gutachterlich durch. In SAP werden die Anla genbewegungen für den
NKF-Jahresabschluss mit den jewe iligen Jahresendsummen gebucht. Dies gilt auch für
die Sonderposten.
Im Prüfbericht 32/18 vom 25.09.2 018 zur Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung
wies das AWR darauf hin, dass beim beitragsfinanzierten Anlagevermögen eine Korrektur
des Abzugskapitals fällig ist. In der Betriebsabrechnung wird f ür das Abzugskapital ein
historisch gewachsener pauschaler Ansatz von 87,5 % angesetzt. Dies gilt auch für aktu-
elle Investitionen in das Kanalnet z. Nach den Hinweisen des AWR dürfte bei den aktuel-
len Investitionen das Abzugskapital deutlich niedriger sein.
Auf Initiative des AWR wurde zu dieser Thematik eine Abstimmung zwischen dem Amt für
Mobilität und Tiefbau und dem Amt für Finanzen und Beteiligunge n initiiert. Die von der
Verwaltung zugesagte Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse ist bisher aber noch
nicht abgeschlossen. Da das in der Gebührenberechnung verrechne te Abzugskapital mit
den bilanzierten Sonderposten korrespondiert, ist in diesem Ber eich auf Sicht eine An-
gleichung zu erwarten deren Höhe zurzeit ungewiss ist.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 60
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.433.176,00 €
Vorjahr: 2.115.275,46 €
Sonderposten für den
Gebührenausgleich
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Inanspruchnahme
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Abwasserbeseitigung
Gewässerunterhaltung
Friedhöfe
Wochenmärkte
Sendwesen
Rettungsdienst
1.948.851,00
0,00
0,00
0,00
81.241,46
85.183,00
2.115.275,46
938.127,00
1.198,00
0,00
0,00
18.680,06
0,00
958.005,56
455.000,00
0,00
0,00
0,00
99.922,02
85.183,00
640.105,02
2.431.978,00
1.198,00
0,00
0,00
0,00
,00
2.433.176,00
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen. In der städtischen Bilanz
werden diese Verpflichtungen als Sonderposten dargestellt. Darü ber hinaus sind gemäß
§ 43 Abs. 6 GemHVO Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes im Anhang anzugeben und zu erläutern.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 lagen noch keine Ergebnisse
aus den Betriebsabrechnungen de r gebührenrechnenden Einrichtung en für das Jahr
2018 vor. Die Bestandsveränderungen des Jahres 2018 erklären si ch daher ausschließ-
lich durch die Betriebsergebnisse des Jahres 2017.
Die Verpflichtungen der Stadt Müns ter, die in früheren Jahren e rwirtschafteten Gebüh-
renüberschüsse zurückzuführen, erhöhten sich von 2.115.275,46 € im Jahr 2017 auf
2.433.176,00 € im Jahr 2018 um 317.900,54 € (15,0 %).
Die Abgänge i.H.v. 640.105,02 € lassen sich darauf zurückführen , dass vorhandene Ge-
bührenüberschüsse in die Berechnung der Gebühren für das Jahr 2 018 zur Entlastung
der Gebührenzahler einbezogen wurden. Im Bereich Markt- und Sen dwesen wurde auf
eine privatrechtliche Entgeltabrechnung (V/0175/2017) umgestellt.
Danach bleiben nur noch Überdeckungen aus dem Bereich der Abwasserbeseitigung und
der Gewässerunterhaltung. Diese Verpflichtungen betragen am 31. 12.2018 insgesamt
2.433.176,00 €.
In folgenden gebührenrechnenden Bereichen bestanden zum 31.12.2018 Verlustvorträge:
Unterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen
§ 43 Abs. 6 GemHVO
01.01.2018
Euro
31.12.2018
Euro
Abwasserbeseitigung
Gewässerunterhaltung
Friedhöfe
Wochenmärkte
Sendwesen
Rettungsdienst
0,00
-38.706,00
-357.155,81
-47.480,85
0,00
-2.485.442,00
2.928.784,66
0,00
0,00
-164.712,04
0,00
0,00
-5.610.256,00
5.773.770,04
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 61
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
2.4 Sonstige Sonderposten 6.998.331,97 €
Vorjahr: 6.757.895,32 €
Sonstige
Sonderposten
Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Hochzeitswald
Stellplatzablöse
rechtlich unselb-
ständige Stiftungen
1.395.699,93
92.195,35
1.367.032,41
3.902.967,63
6.757.895,32
74.796,00
11.520,00
347.507,00
0,00
433.823,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
94.907,36
2.065,82
91.434,93
4.978,33
193.386,44
1.375.588,66
101.649,53
1.623.104,48
3.897.989,30
6.998.331,97
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlichen Beweggründen im Zeitpunkt i hrer Bilanzierung weder
Ertrag noch unmittelbare Verbind lichkeit darstellen. Der Bestan d der Sonstigen Sonder-
posten stieg von 6.757.895,32 € um 240.436,56 € (3,6 %) auf 6.998.331,97 €.
Der Posten setzt sich am 31.12.2018 auf folgenden Einzelwerten zusammen:
o Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Unter diesem Posten werden Aus gleichszahlungen nach dem Bundesn aturschutz- bzw.
Landschaftsgesetz NRW bilanziert, die die Stadt Münster in Form von Beiträgen für ihre
Investitionen in Ausgleichs- und Erstatzmaßnahmen erhebt.
Der Bestand sank um 20.111,36 € (1,4 %) auf 1.375.588,66 €.
o Entgelt für den Hochzeitswald
Die Stadt Münster ermöglicht fri sch Vermählten und Hochzeitsjubilaren im Hochzeitswald
am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflanzen. Der Kostenbeitrag hierfür beträgt 150,00 €
je Baum.
Die von den Paaren eingezahlten Beträge werden in der städtisch en Buchhaltung zu-
nächst verdichtet und nach den Pf lanzaktionen einmal im Jahr de n geförderten Sachan-
lagen als Sonderposten zugeordnet.
Im Haushaltsjahr 2018 stieg der Sonderposten auf Grund von dive rsen Zugängen um
9.454,18 € (10,3 %) auf 101.649,53 €.
Der aus Entgelten zur Finanzieru ng des Hochzeits waldes gebildet e Sonderposten wird
über einen Zeitraum von 50 Jahren zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen.
o Sonderposten für Stellplatzablösebeträge
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs- und Abgangsverkehr mit Kfz. zu erwart en ist, nur errichtet
werden, wenn Stellplätze oder Garagen hergestellt werden. Sobal d diese nicht oder nur
unter großen Schwierigkeiten he rgestellt werden können oder die Herstellung untersagt
oder eingeschränkt ist, kann der Verpflichtung durch die Zahlun g eines Ablösebetrages
nachgekommen werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 62
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzablö-
sesatzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen:
- zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet,
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs
Solange mit den Stellplatzablösebet rägen noch keine aktivierung sfähigen Vermögensge-
genstände geschaffen wurden, sind sie als erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit
der Inbetriebnahme des geförderten Vermögensgegenstandes darf ein Sonderposten ge-
bildet werden, sofern die Stadt Eigentümerin der Anlage ist.
Der Bestand stieg von auf 1.367.032,41 € um 256.072,07 € (18,7 %) auf 1.623.104,48 €.
Im Haushaltsjahr 2018 wurden folgende Infrastrukturverbesserungen mit Mitteln der Stell-
platzablöse gefördert:
o Altenberger Straße 109.850,07 €
o Kristiansandstr aße 76.426,85 €
o Promenade 98.037,22 €
o Hülsenbrockstraße 30.925,69 €
o Grevener Straße 14.373,13 €
o Radverkehrzählst ellen 17.894,04 €
Summe 347.507,00 €
o Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen
Das Stiftungsrecht erlaubt es n icht, dass das Stiftungsvermögen wie das übrige Vermö-
gen der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen wer den kann. Es ist sei-
tens der Stadt ausschließlich fü r die stete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten.
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stiftungszweck bedingt, dass d em zweckbezogenen
Vermögenswert auf der Aktivseit e der Bilanz (Finanzanlagen) ein e entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen muss. Dementsprechend wur de in Höhe des
Wertansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt.
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen
nicht, denn das Stiftungsvermögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Ver-
pflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht.
Der Bestand verringerte sich vo n 3.902.967,63 € um 4.978,33 € ( 0,1 %) auf
3.897.989,30 €, weil die Stiftung „Wohnverbund Westfalenfleiß“ in die rechtlich selbstän-
dige Stiftung „Magdalenenhospital“ integriert wurde.
Danach setzt sich der Sonderposten wie folgt zusammen:
o Stiftung Generalarmenfonds 1.138.087,23 €
o Friedrich und Irmgard Busch mann Stiftung 2.759.901,07 €
o Stiftung Clemenshospital 1,00 €
Summe 3.897.989,30 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 63
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
3. Rückstellungen 622.222.252,71 €
Vorjahr: 592.966.063,10 €
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht zählen Rückstellungen zum Fremdkapital. Sie stellen
gewissermaßen Verpflichtungen dar, bei denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und
ggf. in welcher Höhe sie verbindlich werden. Durch die Bildung von Rückstellungen wer-
den die in späteren Jahren zu l eistenden Auszahlungen wirtschaf tlich bereits dem Auf-
wand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung zugerechnet.
Die Möglichkeiten zur Bildung vo n Rückstellungen sind in § 88 G O NRW i.V.m.
§ 36 GemHVO abschließend aufgezäh lt. Zum 31.12.2018 bildete die Verwaltung für fol-
gende Zwecke Rückstellungen:
o Pensionsrückstell ungen 576.661.280,00 €
o Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
o Instandhaltungsrückste llungen 864.734,15 €
o Sonstige Rückstell ungen 44.696.238,56 €
Summe 622.222.252,71 €
Die nachfolgenden Übersichten geben Auskunft über die Entwicklu ng der unterschiedli-
chen Rückstellungen während des Jahres 2018.
3.1 Pensionsrückste llungen 576.661.280,00 €
Vorjahr: 550.915.860,00 €
Pensionsrückstellungen
Bestand
01.01.2018
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Veränderung
Euro %
Pensionen
Beihilfen
Summe
454.701.100,00
96.214.760,00
550.915.860,00
474.384.080,00
102.277.200,00
576.661.280,00
19.682.980,00
6.062.440,00
25.745.420,00
4,4
6,3
4,7
Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen durch den Dienstherrn ist grund-
gesetzlich festgelegt und gehört zu den Fundamenten des Berufsb eamtentums (vgl. Art.
33 Absatz 5 GG). Sie stellt ein eigenes System der Altersvorsorge dar und verpflichtet die
Stadt Münster, ihre Verpflichtungen jeweils in der Periode zu bilanzieren, in der die Beam-
tinnen und Beamten die Ansprüche durch ihre Leistungen erwerben.
Für die Gemeinde entsteht eine Verpflichtung für einen unbestimmten Leistungszeitraum,
denn die Beamtinnen und Beamten k önnen auf die gesetzlich zuste hende Versorgung
weder ganz noch teilweise verzichten. In Folge dessen muss die Stadt Münster eine aus-
kömmliche Rückstellung bilanzieren und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Liquidi-
tät für die zukünftigen Versorgungsauszahlungen gesichert ist.
Die Pensionsrückstellungen wurden im Haushaltsjahr 2018 um 25.7 45.420,00 € (4,7 %)
auf 576.661.280,00 € aufgestockt.
Zur Berechnung der Pensionsrückstellungen setzte das Personal- und Organisationsamt
der Stadt Münster wie in den Vorj ahren das zertifizierte DV-Pro gramm „HAESSLER“
Pensionsrückstellung (HPR)“ ein. D ie für die Berechnung erforde rlichen Personaldaten
werden per Schnittstelle aus der Personalabrechnungssoftware SA P/HCM an HPR über-
geben.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 64
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Bei den Berechnungen wurden die neuen Sterbetafeln 2018 G zugrunde gelegt und lösen
die bisherigen Richttafeln 2005 G ab.
Das AWR vergewisserte sich davon, dass die Berechnungen des Personal- und Organi-
sationsamtes korrekt in die SAP-Buchführung übernommen wurden.
Neben den Pensionsansprüchen berücksichtigt die Stadt Münster bei der Bemessung der
Rückstellung auch etwaige Beihilf eansprüche der künftigen Verso rgungsempfänger. Sie
wurden nach § 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO vereinfachend in Form ein es prozentualen Zu-
schlags zu der Pensionsrückstellung gebildet. Der Zuschlagssatz beträgt z.Zt. 21,56 %
und orientiert sich an den durch schnittlichen Leistungen der le tzten drei Jahre. Der Zu-
schlagssatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,40 Prozentpunkte. Die Berechnungen der
Verwaltung wurden vom AWR geprüft und waren nicht zu beanstanden.
3.2 Rückstellungen für Deponi en und Altlasten 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetri ebsähnliche Einrichtung Abfallw irtschaftsbetriebe Müns-
ter (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivierung und Nachso rge entstehenden Auf-
wendungen wurden folglich im Rechnungskreis der Abfallwirtschaf tsbetriebe entspre-
chende Rückstellungen gebildet.
Im Haushaltsjahr 2018 gab es für die Bildung einer Rückstellung für Altlasten keinen An-
lass, denn es gab keine konkrete Verpflichtung zur Sanierung vo n belasteten Grundstü-
cken.
3.3 Instandhaltungsrückst ellungen 864.734,15 €
Vorjahr: 1.381.638,49 €
Instandhaltungs-
rückstellungen
Bestand
01.01.2018
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbe-
stand
31.12.2018
Euro
Hochbau
Verkehrsflächen
Grünanlagen
Summe
1.381.638,49
0,00
0,00
1.381.638,49
0,00
0,00
0,00
0,00
386.071,25
0,00
0,00
386.071,25
130.833,09
0,00
0,00
130.833,09
864.734,15
0,00
0,00
864.734,15
Die Gemeinden sind haushaltsrech tlich verpflichtet, bei einer i m Haushaltsjahr unterlas-
senen Instandhaltung von gemeindlichen Sachanlagen und einer be absichtigten Nachho-
lung im Jahresabschluss eine entsprechende Rückstellung zu bilden.
Die Stadt Münster bilanziert zum Ende des Haushaltsjahres 2018 eine Instandhaltungs-
rückstellung i.H.v. 864.734,15 €. Ihr Best and sank im Haushalts jahr 2018 von
1.381.638,49 € um 516.904,34 € (37,4 %).
Die einzelnen Instandhaltungsmaß nahmen werden gem. § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO im
Anhang des Jahresabschlusses aufgeführt. Die Angaben sind durch die vom Amt für Im-
mobilienmanagement angefertigte Maßnahmenliste belegt. Die Prüf ung des AWR be-
schränkte sich auf eine rechneri sche Überprüfung des vorgelegte n Instandhaltungspro-
grammes.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 65
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
3.4 Sonstige Rückste llungen 44.696.238,56 €
nach § 36 Abs. 4 ff. GemHVO Vorjahr: 40.668.564,61 €
Gemäß § 88 GO NRW sind für dem Grunde und der Höhe nach ungewis se Verbindlich-
keiten, für drohende Verluste aus schwebenden bzw. laufenden Ve rfahren oder für be-
stimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bil den. Sie dürfen al-
lerdings nur für die in § 36 GemHVO NRW aufgeführten Zwecke geb ildet werden. Die
Aufzählung ist abschließend.
Mit einer zentralen Anweisung informiert das Amt für Finanzen u nd Beteiligungen die Äm-
ter und Einrichtungen der Stadt M ünster über die Möglichkeit un d Notwendigkeit der Bil-
dung von Rückstellungen. Danach ist das Amt für Finanzen und Be teiligungen über die
Bildung und Veränderung einer Rückstellung zu informieren. Eine Voraussetzung für die
Bildung einer Rückstellung ist hierbei, dass der Betrag für den Jahresabschluss erheblich
ist. Die Einrichtung sowie spät ere Bestandsveränderungen in For m von Inanspruchnah-
men, Auflösungen oder im Bedarfs fall auch weiterer Zuführungen si n d d em Am t fü r F i -
nanzen und Beteiligungen unter Einbindung der für den Sachberei ch zuständigen Beige-
ordneten mit einer ausführlichen Er läuterung mitzuteilen. Die j eweiligen Buchungen wer-
den ausschließlich durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen erfasst.
Nachdem in den Vorjahren der Fokus der Prüfung von Rückstellungen bei den Pensions-
rückstellungen und Rückstellungen fü r unterlassene Instandhaltu ngen lag, wurde bei der
diesmaligen Prüfung der Schwerpunkt bei den Sonstigen Rückstellungen gesetzt:
Sonstige
Rückstellungen für…
Bestand
01.01.2018
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
nicht in Anspruch
genommener Urlaub
Arbeitszeitguthaben
Altersteilzeit
nicht mehr bestehende
Dienstverhältnisse
Sabbatvereinbarungen
Versorgungslasten bei
eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen
7.895.023,57
3.380.519,38
3.997.420,00
2.115.960,00
412.050,00
7.801.938,29
328.330,03
135.982,62
0,00
536.580,00
0,00
458,96
0,00
0,00
854.370,00
0,00
18.300,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.223.353,60
3.516.502,00
3.143.050,00
2.652.540,00
393.750,00
7.802.397,25
Risiken bei Krediten in
ausländ. Währung
-Investitionskredite
-Liquiditätskredite
Versorgungslasten
Studieninstitut (StiWL)
Risiken bei ausge-
stellten Bürgschaften
Verluste aus lfd.
GewSt-Verfahren
Steuerverpflichtungen
Übertrag
12.211.994,45
1.192.318,92
874.040,00
134.300,00
371.000,00
149.000,00
40.535.564,61
0,00
19.670,00
0,00
196.800,00
175.000,00
1.392.821,61
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
872.670,00
2.738.288,74
1.192.318,92
0,00
11.870,00
0,00
0,00
3.942.477,66
9.473.705,71
0,00
893.710,00
122.430,00
567.800,00
324.000,00
37.113.238,56
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 66
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Sonstige Rückstel-
lungen für…
Bestand
01.01.2018
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Übertrag
Ansprüche auf
diskriminierungsfreie
Besoldung
Rückstellung für die
Erstattung des zu viel
Gezahlten Gemeinde-
Rabattes 2017 an die
Stadtwerke Münster
Risiken aus negativen
Zinsen bei Derivaten
Rückerstattung von
Zinsen für GewSt-
Nachforderungen
Verzinsung von
GewSt-Erstattungen
Summe
40.535.564,61
133.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.668.564,61
1.392.821,61
0,00
500.000,00
1.000.000,00
4.500.000,00
1.450.000,00
8.842.821,61
872.670,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
872.670,00
3.942.477,66
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.942.477,66
37.113.238,56
133.000,00
500.000,00
1.000.000,00
4.500.000,00
1.450.000,00
44.696.238,56
Die Sonstigen Rückstellungen sti egen insgesamt v on 40.668.564,61 € im Jahr 2018 um
4.027.673,95 € (9,9 %) auf 44.696. 238,56 €. Den Abgängen bei de n Rückstellungen für
Altersteilzeit, Sabbatvereinbar ungen und Währungsrisiken stande n Höherdotierungen
wegen höherer Urlaubsansprüche, Arbeitszeitguthaben, Abfindungs verpflichtungen bei
nicht mehr bestehenden Dienstver hältnissen und insbesondere Ris iken aus schweben-
den Gewerbesteuerveranlagungen entgegen.
Die Prüfung der Sonstigen Rückstel lungen beinhaltete die Kontro lle der einzelnen be-
standsverändernden Buchungen und der dazu gehörenden Unterlagen . Mit Hilfe der Jah-
resabschlussunterlagen konnte da s AWR sämtliche Bestandsverände rungen des Jahres
2018 nachvollziehen. Nachfolgende Sa chverhalte hatten einen wes entlichen Einfluss auf
die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen:
o Währungsrisiko bei Fremdwährungskrediten (Investitionskredite)
Die Stadt Münster minderte das W ährungsrisiko bei den in Schwei zer Franken (CHF)
aufgenommenen Krediten durch die B ildung einer Rückstellung. Hi erzu wurde festgelegt,
dass sich die Rückstellung als Di fferenz der Kreditverbindlichkeiten zum Jahresende, be-
wertet mit dem jeweils gültigen Wechselkurs und der Bewertung m it dem bis dahin tiefs-
ten Kurs (0,98665 CHF/€) errechnet.
Die Verwaltung legte zum Bilanzstichtag 31.12.2018 folgende Berechnung vor:
Bilanzverbindlichkeit (Wechselkurs zum 31.12.2018; 1,1269 CHF/€) 66.646.928,42 €
Bewertung mit dem tiefsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 76.120.634,13 €
Rückstellung 9.473.705,71 €
Die Bestandsveränderung zum Vorjahreswert i.H.v. 2.738.288,74 € wurde ertragswirksam
aufgelöst.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 67
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
o Währungsrisiko bei Fremdwährungskrediten (Liquiditätskredite)
Die in Schweizer Franken best ehenden Liquiditätskredite wurde i m Laufe des Jahres
2018 mit einem Gewinn i.H.v. 75.313,08 € vollständig getilgt. A us diesem Grunde wurden
die gebildeten Rückstellungen i.H.v. 1.192.318,92 € nicht mehr benötigt und konnten zum
Bilanzstichtag aufgelöst werden.
o Städtischer Anteil an den Versorgungslasten des Studieninstitutes Westfalen-Lippe
Die von der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse berechneten Pensions- und Beihil-
ferückstellungen für die aktiven und passiven Beamten des Zweckverbandes Studieninsti-
tut Westfalen-Lippe betragen am 31.12.2018 insgesamt 10.296.449,00 €.
Hiervon entfällt ein Anteil von 893.710,00 € auf die Stadt Müns ter. Die Mitteilung des
Zweckverbandes bezüglich der Pens ions- und Beihilfeverpflichtun gen der Stadt Münster
machte eine Anhebung der hierfür gebildeten Rückstellung um 19. 670,00 € auf
893.710,00 € erforderlich.
o Bürgschaften
Die Stadt Münster übernahm Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten von Dritten. Wegen
des Risikos, für die Erfüllung de r Verbindlichkeiten einstehen zu müssen, bildete die Ver-
waltung diesbezügliche Rückstell ungen. Sie werden seit 2001 in Höhe von 0,34 % der
Summe aller aktuellen Bürgschaften dotiert.
Die Bürgschaftsverpflichtungen am 31.12.2018 betrugen insgesamt 36.008.261,86 € und
0,34 % dieser Summe entspricht einem Betrag von 122.428,09 €.
Zum 31.12.2018 wurde die bestehende Rückstellung um 11.870,00 € erfolgswirksam auf-
gelöst.
o Drohende Verluste aus laufenden Gewerbesteuerverfahren
Nach Hinweisen des AWR stockte die Verwaltung die bestehende Rü ckstellung um einen
Betrag von 196.800,00 € für drei weitere zweifelhafte Gewerbest euereinnahmen auf.
Dadurch erhöhte sich der Best and für mögliche Verluste aus lauf enden Gewerbesteuer-
verfahren auf 567.800,00 €.
o Steuerverpflichtungen
Nach Berechnungen der Verwaltung bestanden am 31.12.2018 ansche inend Verpflich-
tungen der städtischen Betriebe gew erblicher Art gegenüber dem Finanzamt von insge-
samt 324.000 €. Aus diesem Grun de war einen Aufstockung der Son stigen Rückstellun-
gen um 175.000,00 € unumgänglich.
o Erstattung eines zu viel gezahlten Gemeinderabattes 2017
Versehentlich ist bei der Berechnung des Gemeinderabattes für das Jahr 2017 ein Fehler
unterlaufen, so dass ein Betrag i.H.v. rd. 500.000,00 € zu viel an die Stadt Münster aus-
gezahlt wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gesellsc haft die Überzahlung
zurückfordern wird und bildete daher eine Rückstellung i.H.v. 500.000 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 68
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
o Negative Zinsen bei Derivatgeschäften
Aus bestehenden Swapgeschäften werden von einer Bank negative v ariable Zinsen ein-
schließlich hierauf entfallender Verzugszinsen gefordert.
Die Rechtmäßigkeit dieser Forderung wird jedoch seitens der Sta dt Münster in Frage ge-
stellt. Gleichwohl bildete die Verwaltung eine Rückstellung i.H.v. 1.000.000,00 €.
o Erstattung von Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen
Führt die Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung gegenüber dem Steu-
erpflichtigen, so wird der Nac hforderungsbetrag gemäß der Abgab enordnung mit 6 %
verzinst. Zur Höhe dieses Zinssatzes sind zurzeit verschiedene Verfahren beim Bundes-
verfassungsgericht anhängig.
Die Verwaltung bildete eine Rückstellung, weil nicht ausgeschlo ssen werden kann, dass
durch die Rechtsprechung der Zin ssatz nach unten korrigiert wir d. Danach müsste die
Verwaltung rückwirkend ab dem 01.04.2012 Zinsen erstatten.
Die Bewertung der Rückstellung is t schwierig, da eine Entscheid ung des Bundesverfas-
sungsgerichtes noch aussteht. Hilfsweise schätzt die Verwaltung den drohenden Aufwand
mit rd. 4.000.000,00 € auf der Grundlage der vereinnahmten Zins erträge für Gewerbe-
steuernachzahlungen und berücksich tigte für die Vorjahre einen Aufschlag von 10 %.
Insgesamt wurde eine Rückstellung von 4.500.000,00 € gebildet.
o Verzinsung von Gewerbesteuererstatt ungen aufgrund von Änderungen des Kapital-
anlagengesetzes
Eine ortsansässige Bank hatte beim Finanzamt Einspruch gegen di e Körperschaftssteu-
erfestsetzungen und den Gewerbesteuermessbescheid der Jahre 200 1 bis 2004 einge-
legt. Das Finanzamt erließ daraufhin im Jahr 2018 geänderte Kör perschaftssteuerbe-
scheide, vergaß aber die Gewerbes teuermessbescheide zu korrigie ren. Dies wurde erst
im Jahr 2019 nachgeholt.
Die anschließend durch die Stadt M ünster geänderten Gewerbesteu erbescheide hatten
eine Zinszahlung an den Steuerpflichtigen i.H.v. 1.479.385,00 € zur Folge. Hiervon entfiel
ein Anteil von rd. 1.450.000,00 € auf den Zeitraum vor dem 31.1 2.2018, so dass für diese
Zahlungsverpflichtung eine entsprechende Rückstellung gebildet wurde.
4. Verbindlichkeiten 996.456.345,47 €
Vorjahr: 909.132.449,57 €
In der Bilanzposition Verbindlic hkeiten werden alle am Bilanzst ichtag 31.12.2018 dem
Grunde, der Höhe und der Fälligke it nach feststehenden Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 69
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Sie entwickelten sich innerhalb der letzten drei Jahre wie folgt:
Verbindlichkeiten 31.12.2016
Euro
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
Anleihen
Kredite für Investitionen
Kredite zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen gleichkommen
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Summe
0,00
749.881.377,97
13.968.931,75
649.403,86
2.219.991,40
2.098.721,51
20.286.276,09
54.655.665,35
14.
843.760.367,93
0,00
776.441.942,16
39.780.233,90
625.243,00
1.933.254,51
71.394,36
31.321.545,35
58.958.836,29
14.
909.132.449,57
0,00
870.990.771,82
3.824.079,04
506.561,08
2.336.387,19
0,00
54.120.270,41
64.678.275,93
14.
996.456.345,47
Die bestehenden Verbindlichkeiten der Stadt Münster wurden im J ahresabschluss 2018
vollständig und sachgerecht bilanziert.
Ihr Bestand stieg im Laufe des H aushaltsjahres 2018 weiter und zwar von
909.132.449,57 € um 87.323.895,90 € (9,6 %).
4.1 Anleihen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Anleihen stellen eine Finanzierung sform dar, bei der das benöti gte Kapital von einer un-
bestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird.
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben.
4.2 Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen 870.990.771,82 €
Vorjahr: 776.441.942,16 €
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Investitionskredite lässt sich wie folgt darstel-
len:
Kredite
Bestand
31.12.2016
Euro
Bestand
31.12.2017
Euro
Bestand
31.12.2018
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom Öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Summe
0,00
0,00
84.363,16
8.300,74
749.788.714,07
749.881.377,97
0,00
0,00
84.363,16
0,00
776.357.579,00
776.441.942,16
0,00
0,00
84.363,16
0,00
870.906.408,66
870.990.771,82
Unter den Verbindlichkeiten für Investitionen bilanziert die St adt Münster auch ein til-
gungsfreies Darlehen der Hüfferstiftung an die Stadt Münster i.H.v. 84.363,16 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 70
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investit ionskrediten wuchsen Im
Jahr 2018 von 776.441.942,16 € um 94.548.829,66 € (12,2 %) auf 870.990.771,82 €.
Dabei setzt sich die Bestandsveränderung des Jahres 2018 wie folgt zusammen:
Geldeingänge, somit Kreditaufnahme 128.758.184,00 €
Kreditorengutschrift 27.368,42 €
Bewertung Schweizer Franken (Kursschwankungen) 2.273.950,41 €
Tilgungen - 36.049.673,17 €
Umbuchung zu den kurzfristigen Liquiditätskrediten - 461.00 0,00 €
94.548.829,66 €
Das Amt für Finanzen und Beteili gungen konnte für sämtliche Kre dite Saldenbestätigun-
gen bzw. Vertragsunterlagen vorweis en, welche die Höhe der Verb indlichkeiten zum
31.12.2018 belegen.
Die Haushaltssatzung legte den Rahmen für die Neuaufnahme an Investitionskrediten auf
160.565.400,00 € fest. Somit liegt die Summe der Neuaufnahmen i.H.v. 128.758.184,00 €
innerhalb der Vorgabe der Haushaltssatzung.
Am 31.12.2018 gibt es noch sieben Kreditverträge, die in Schwei zer Franken valutieren.
Der Kreditbestand beläuft sich a m Stichtag auf insgesamt 75.104 .423,65 CHF. Die Be-
stände wurden am Bilanzstichtag mi t einem Wechselkurs von 1,126 9 CHF / € bewertet.
Danach errechnet sich ein Rückz ahlungsbetrag von 66.646.928,42 €. In Relation zu dem
Gesamtbestand der Kredite für Investitionen i.H.v. 870.990.771,82 € entfällt ein Anteil von
7,7 % auf Kredite, die in Sch weizer Franken aufgenommen wurden. Der Bestand der
Fremdwährungskredite liegt dam it am 31.12.2018 innerhalb der in der Haushaltssatzung
festgelegten Grenze von 15 %.
Zur Absicherung von Wechselkursr isiken bei den in Schweizer Fra nken valutierenden
Krediten bilanzierte die Stadt Münster eine Rückstellung. Dabei wurde der Bestand der in
CHF valutierenden Kredite mit dem niedrigsten Wechselkurs der l etzten Jahre i.H.v.
0,98665 CHF / € bewertet. Im Jahresabschluss 2018 sind somit We chselkursrisiken bis
zu einem Wechselkurs von 0,98665 CHF / € abgesichert.
4.3 Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.824.079,04 €
Vorjahr: 39.780.233,90 €
Die Bilanzposition setzt sich a m Bilanzstichtag 31.12.2018 aus folgenden Einzelposten
zusammen:
Kredite
Bestand
31.12.2017
Euro
Bestand
31.12.2018
Liquiditätskredit in Euro
Liquiditätskredit in CHF
Liquiditätskredit
„Gute Schule 2020“
Überziehungskredit
Überziehungskredit
im Rahmen des Cash-Pooling
Summe
30.000.000,00
6.409.160,83
2.325.900,00
1.070,70
1.044.102,37
39.780.233,90
0,00
0,00
2.700.684,04
1.012,67
1.122.382,33
3.824.079,04
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 71
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Über den Jahreswechsel von 2018 zu 2019 benötigte die Stadt Mün ster keine Liquiditäts-
kredite und auch der Bestand der in Schweizer Franken aufgenommenen Liquiditätskredi-
te konnte vollständig getilgt werden.
In der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 wurde festgelegt, das s die Stadt Münster zur
Sicherung der Zahlungsfähigkeit ein Kreditvolumen von bis zu 20 0 Mio. € ausschöpfen
darf. Dieser Grenzwert wurde im Jahr 2018 zu keiner Zeit voll ausgeschöpft.
Das Land NRW startete im Jahr 2017 mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Im
Rahmen dieses Programms werden den Kommunen Fördermittel in For m von Krediten
zur Verfügung gestellt, die sowohl investiv als auch konsumtiv eingesetzt werden dürfen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für konsumtive Zwecke erhöhten sich zum 31.12.2018
unter Berücksichtigung von Neua ufnahmen und Tilgungen auf 2.700 .684,04 €. Sowohl
die Tilgung als auch die Zinsla sten übernimmt das Land NRW. Die Verwaltung achtete
darauf, dass für diese Lasten entsprechende Forderungen bilanziert wurden.
Am Ende des Jahres 2017 kommt es auf Grund einer geringfügigen Überziehung
(1.012,67 €) und aus dem mit den Töchtern gemeinsam betriebenen cash-management
(1.122.382,33 €) zu weiteren kurzfristigen Verbindlichkeiten.
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorg ängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen 506.561,08 €
Vorjahr: 625.243,00 €
In den sechziger und siebziger J ahren hatte die Stadt Münster G rundstücke erworben,
deren Kaufpreis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit vergütet wird. Die hie-
raus resultierenden Verbindlichkeiten der Stadt Münster verring erten sich am 31.12.2018
gegenüber dem Vorjahr um 118.681,92 € auf 506.561,08 €.
Bezeichnung Endbestand
31.12.2017
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Veränderung
Euro
Leibrentenverträge
625.243,00
506.561,08
118.681,92
Die Verbindlichkeiten verringerten sich, weil im Oktober 2018 ein ehemaliger Grundstück-
seigentümer verstorben ist. Danach gibt es noch fünf laufende Leibrentenverträge.
4.5 Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 2.336.387,19 €
Vorjahr: 1.933.254,51 €
Verbindlichkeiten aus Lieferun gen und Leistungen stellen Zahlun gsverpflichtungen dar,
die auf vertragliche Vereinbaru ngen oder auf gesetzliche Regelu ngen zurückzuführen
sind und bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfan gen, die entsprechen-
den Gegenleistungen, i.d.R. die Za hlungen, aber zum Bilanzstich tag noch nicht erbracht
hat. Es handelt sich vornehmlich um Verpflichtungen aus Kauf- u nd Werkverträgen,
Dienstleistungs-, Miet- und Pacht- sowie ähnlichen Verträgen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 72
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2018 wie folgt zusammen:
Bezeichnung
Verbindlichkeiten gegenüber…
Endbestand
31.12.2017
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Veränderung
Euro
Verbundenen Unternehmen
1.108.436,95
1.243.107,82
134.670,87
Sondervermögen
824.748,23
1.093.263,60
268.515,37
Privatem Bereich
69,33
15,77
-53,56
Summe
1.933.254,51
2.336.387,19
403.132,68
Der Bestand an Verbindlichkei ten aus Lieferungen und Leistungen ist gegenüber dem
Vorjahr von 1.933.254,51 € auf 2 .336..387,19 € um 403.132,68 € (20,9 %) gestiegen. Die
Durchsicht der verschiedenen Sach konten führte zu keinen erwähn enswerten Feststel-
lungen.
4.6 Verbindlichkeiten
aus Transferleistungen 0,00 €
Vorjahr: 71.394,36 €
Unter den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind die Ver pflichtungen der Stadt
Münster auszuweisen, die aus der Übertragung von Finanzmittel von Dritten auf die Stadt
Münster entstanden sind, denen am Bilanzstichtag aber unmittelb ar keine Gegenleistung
der Kommune gegenübersteht.
Am 31.12.2018 bestanden keine Verbindlichkeiten aus Transferzahlungen.
4.7 Sonstige Verbindlich keiten 54.120.270,41 €
Vorjahr: 31.321.545,35 €
Die Bilanzposition Sonstige Verb indlichkeiten ist ein Sammelpos ten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die nicht einer anderen Position zuzuordnen sind. Ihr Bestand erhöhte sich
am 31.12.2018 von 31. 321.545,35 € um 22.798. 725,06 € (72,8 %) a uf 54.120.070,41 €
und setzt sich wie folgt zusammen:
Bezeichnung
Verbindlichkeiten gegenüber…
Endbestand
31.12.2017
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Veränderung
Euro
Cash-Pooling
10.615.060,74
35.641.410,21
25.026.349,47
Ausgleichszahlungen beim
Umlegungen BauGB
4.802.709,40
2.786.256,35
-2.016.453,05
Sonstige Verbindlichkeiten
3.876.701,98
4.969.684,65
1.092.982,67
Umsatzsteuer
2.061.153,16
0,00
-2.061.153,16
Liquidität Münster Marketing,
Theater Münster, citeq
1.099.717,31
2.735.267,75
1.635.550,44
Erstattung ALG II nach
Überzahlung
1.286.324,09
1.400.232,33
113.908,24
Amtshilfe
1.249.582,25
1.037.770,90
-211.811,35
Übrige Sonstige Verbindlichkeiten
6.330.296,42
5.549.648,22
-780.648,20
Summe
31.321.545,35
54.120.270,41
22.798.725,06
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 73
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die Bestandsveränderung der Sonstigen Verbindlichkeiten wird im Jahr 2018 maßgeblich
durch die Entwicklung des Cash-Pooling geprägt. Im Rahmen des C ash-Pooling werden
u.a. die Geldmittel der städtisc hen Tochtergesellschaften zentral durch die Stadt Münster
verwaltet und untereinander zur Deckung kurzfristiger Liquiditä tsbedarfe im Unterneh-
mensverbund eingesetzt. Im Jahr 2 018 bewirkte das Cash-Pooling im Rechnungskreis
der Stadt Münster einen Anstieg der Sonstigen Verbindlichkeiten . Von den Sonstigen
Verbindlichkeiten entfällt am Ende des Jahres 2018 ein Anteil v on 35.641.410,21 €
(65,9 %) auf Verbindlichkeit en gegenüber verbundenen Unternehme n, die am zentralen
Cash-Pooling beteiligt sind.
Während der Prüfung ergaben sich ansonsten keine nennenswerten Feststellungen.
4.8 Erhaltene Anzahl ungen 64.678.275,93 €
Vorjahr: 58.958.836,29 €
In der Bilanzposition Erhaltene Anzahlungen werden alle Zahlung en von Dritten, d.h.
Bund, Land, verbundene oder private Unternehmen und andere erfa sst, bei denen die
Stadt Münster ihrer mit den Zahl ungen verbundenen Leistungsverp flichtung noch nicht
nachgekommen ist. Vielfach handel t es sich um zweckgebundene Fö rdermittel. Es liegt
quasi eine „schwebende Rückzahlungs pflicht“ vor und es kann sic h dabei sowohl um
Fördermittel für Investitionen al s auch für Mittel zur Unterstü tzung der laufenden Verwal-
tungstätigkeit handeln.
Zum Vergleich werden den Endbeständen des Jahres 2018 die entsp rechenden Vorjah-
reswerte gegenübergestellt:
Erhaltene
Anzahlungen
31.12.2017
Euro
31.12.2018
Euro
Veränderung
Euro
Investitionszuwendungen vom Bund
Investitionszuwendungen vom Land
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen
Investitionszuwendungen v. sonst. Sonderrechn.
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich
Investitionszuwendungen zur soz. Infrastruktur
Verbindlichkeiten aus Beiträgen
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen
Stellplatzablösebeträge
Übrige erhaltene Anzahlungen
Summe
20.340.531,82
11.046.330,31
59.294,20
975.297,72
695.526,19
28.823,55
260.000,00
3.603.336,42
564.591,44
19.944.604,64
1.440.500,00
58.958.836,29
23.745.344,73
9.034.301,68
0,00
934.170,94
1.491.598,10
522.502,68
260.000,00
6.145.332,12
742.238,04
20.397.287,64
1.405.500,00
64.678.275,93
3.404.812,91
-2.012.028,63
-59.294,20
-41.126,78
796.071,91
493.679,13
0,00
2.541.995,70
177.646,60
452.683,00
-35.000,00
5.719.439,64
Die unter den Erhaltenen Anz ahlungen zusammengefassten Verbindlichkeiten bilden am
Ende des Jahres 2018 eine Summe i.H.v. insgesamt 64.678.275,93 €. Im Vergleich zum
Vorjahr stieg der Bestand um 5. 719.439,64 € (9,7 %). Die Zunahme resultiert im Wesent-
lichen aus vereinnahmten Investitionszuwendungen vom Bund und v ereinnahmten Bei-
trägen.
Die in Stichprogen durchgeführte Prüfung der Sachkonten führte zu keinen nennenswer-
ten Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 74
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
5. Passive Rechnungsabgren zung 40.768.067,89 €
Vorjahr: 40.258.499,42 €
Gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO sind unter den Passiven Rechnungsabgre nzungsposten
vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einzahlungen zu bilanzieren , soweit sie Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Daneben werden unter dieser Bilanzposition auch Zuwendungen an die Stadt Münster bi-
lanziert, die für die Erfüllung eines bestimmten Zweckes an Dritte weitergegeben wurden:
PRAP Bestand
01.01.2018
Euro
Zugänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2018
Euro
Einnahmen vor Ertrag
Gebühren für
Grabnutzungen
Erhaltene
Investitionszuschüsse
Erhaltene sonstige
Zuschüsse (Konsum)
Förderungen aus der
Stellplatzablösung
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Summe
5.677.999,71
15.749.603,96
12.869.771,59
0,00
5.312.385,56
648.738,60
40.258.499,42
5.149.283,65
1.471.971,50
2.432.657,73
182.368,39
0,00
0,00
9.236.281,27
5.677.999,71
1.000.142,94
1.751.014,03
0,00
283.399,41
14.156,71
8.726.712,80
5.149.283,65
16.221.432,52
13.551.415,29
182.368,39
5.028.986,15
634.581,89
40.768.067,89
Der Bestand an Passiven Rechnungs abgrenzungsposten stieg im Jah r 2018 von
40.258.499,42 € um 509.568,47 € (1,3 %) auf 40.768.067,89 €.
Die vor dem Abschlussstichtag 31.12.2018 eingegangenen Einzahlu ngen wurden i.H.v.
5.149.283,65 € abgegrenzt.
Der Grund und die Höhe der in diesem Zusammenhang
gebildeten Passiven Rechnungsabgrenzungsposten konnten vom AWR nachvollzo-
gen werden. Die buchungsbegründenden Unterlagen wurden eingeseh en und waren
nicht zu beanstanden.
Der Zugang bei den vorschüssig gezahlten Forderungen der Stadt Münster setzt sich
aus folgenden Einzelposten
zusammen:
Amt
Zuständigkeit Art der Einzahlung Zugang
in €
20 Steuerforderungen 300.000,00
20 Sonstige öffentlich rechtliche Forderungen 252.438,67
59 Mittelabruf ALG II 3.800.000,00
59 Überhöhter Mittelbabruf ALG II 241.011,65
59 Abruf Verwaltungskosten 460.000,00
diverse Unklare Einzahlungen 95.833,33
Summe 5.149.283,65
Die Abgrenzungen aus dem Vorja hr 2017 i.H.v. 5.677.999,71 € wur den ordnungsgemäß
aufgelöst und in die Ergebnisrechnung des Jahres 2018 als Ertrag einbezogen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 75
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Im Weiteren prüfte das AWR bei den zweckgebundenen Zuschüssen m it einem Betrag
von mehr als 100.000,00 €, ob jeweils die Voraussetzung für die Bildung eines Passiven
Rechnungsabgrenzungspostens vorlag:
Anlagen-
Nr. Bezeichnung PRAP Zugang
in €
999 99373 Amelsbürener Straße Erh. Inv.Zusch. 507.915,00
999 99384 Ev. Markus Kindergarten Erh. Inv.Zusch. 376.600,00
999 99386 Umbau Jugendausbildungszentrum Erh. Inv.Zusch. 181.877,00
999 99344 Großtagespflege (GTP) Coerdehof I Erh. Inv.Zusch. 133.650,00
999 99394 GTP Warendorfer Straße 17 Erh. Inv.Zusch. 133.650,00
999 99395 GTP Beckstraße 24 Erh. Inv.Zusch. 133.650,00
999 99397 GTP Coerdehof II, Raesfeldstraße 2 Erh. Inv.Zusch. 133.650,00
100 00420 Neuvergebene Grabstellen Grabnutzung 1.036.530,00
100 00421 Verlängerung der Nutzungsrechte Grabnutzung 175.829,00
100 00422 Verlängerung durch Beisetzung Grabnutzung 259.613,00
Summe 3.072.964,00
Die stichprobenhafte Prüfung bestätigt die im Jahresabschluss 2 018 aufgeführten Be-
standsveränderungen der Passive n Rechnungsabgrenzungsposten. In allen geprüften
Fällen waren die Voraussetzungen für die Bildung von Passiven R echnungsabgren-
zungsposten erfüllt.
Von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind die Friedhofsgeb ühren. Mit der Festset-
zung der Gebühren entsteht für die Stadt Münster eine mehrjähri ge Gegenleistungsver-
pflichtung, da die Gebühr für ei ne i.d.R. 30-jährige Nutzung ei ner Grabstätte entrichtet
wird. Deshalb wird in Höhe der vereinnahmten Gebühren ein Passi ver Rechnungsab-
grenzungsposten gebildet, der über den Zeitraum der Gegenleistu ngsverpflichtung er-
tragswirksam aufgelöst wird. Dabei unterscheidet die Verwaltung zwischen „Neuvergabe
von Grabstellen“, „Verlängerung nach Ablauf des Nutzungsrechtes “ und „Verlängerung
des Nutzungsrechtes durch Beisetz ung“. Die Summe der abgegrenzt en Gebühren i.H.v.
1.471.972 € stimmt mit den Friedhofgebühren des Jahres 2018 überein.
9 Kassenlage im Zeitrau m vom 01.01. – 31.12.2018
Im Jahr 2018 erhöhten sich die Geldbestände der Stadt Münster u m 55.890.728,92 €
(42,9 %) auf 186.070. 575,25 €. In der Haushaltsplanung ging man noch von einer Auf-
zehrung der Finanzmittel i.H.v. 139.375.464,00 € aus. Die deutl iche Ergebnisverbesse-
rung von 195.266.192,92 € ist zum einen auf ein besseres Ergebn is der laufenden Ver-
waltungstätigkeit und zum anderen auf Verzögerungen bei der Abw icklung investiver
Maßnahmen zurückzuführen. Von den Haushaltsansätzen des Jahres 2018 wurde daher
zur Absicherung der in das nac hfolgende Jahr verschobenen Investitionen ein Finanzsal-
do von 22.879.575,00 € in die Budgetsteuerung 2019 übernommen1.
Trotz der insgesamt entspannten Kassenlage waren im Haushaltsja hr 2018 unterjährig
acht verschiedene Liquiditätskr edite zur Absicherung der stetig en Zahlungsfähigkeit er-
forderlich.
1 Das System der Übertragung von Haushaltsermächtigung war im Jah r 2018 Gegenstand einer eigen-
ständigen Prüfung (Bericht 14/18 vo m 18.05.2018). Für die Überw achung und Steuerung der Haus-
haltsbudgets gibt es funktionstüchtiges System, die Übertragungen sind regelkonform.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 76
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die nachfolgende Übersicht ver anschaulicht die Entwicklung der Höchstbestände von Li-
quiditätskrediten, wobei die Höchs tbeträge der in Schweizer Fra nken aufgenommenen
Liquiditätskredite (umgerechnet in Euro) gesondert aufgeführt w erden. Daneben zeigt die
Übersicht die durchschnittlichen Tagesbestände von Liquiditätsk rediten sowie den Zins-
aufwand (ohne Überziehungszinsen) in den Jahren 2014 bis 2018:
Der Gesamtkreditbetrag verkörpert den kurzeitigen Höchststand an Liquiditätskrediten. Im
Jahr 2018 setzt er sich neben einem Rest eines in Schweizer Fra nken aufgenommenen
Kredites aus acht weiteren Liquiditätskrediten (in Euro) sowie aus kurzeitigen Überzie-
hungskrediten (Kontokorrent) zusammen.
Im Jahr 2018 stieg der Gesamtkr editbetrag gegenüber dem Vorjahr um rd. 756.039,00 €
auf rd. 89.784.047,00 €. Wie in den vergangenen Jahren wurden für die aufgenommenen
Liquiditätskredite keine Zinsen berechnet.
Die Stadt Münster hat in ihrer Haushaltssatzung (§ 5) einen Höchstbetrag von 200,0 Mi. €
für Kredite, die zur Liquidität ssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, festge-
legt. Sowohl der in der Haushaltssatzung vorgegebene Rahmen für Liquiditätskredite als
auch der in der GA Finanzbuchhaltu ng festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite in
fremder Währung wurden im Jahr 2018 eingehalten.
10 Stellungnahme zur Umsetz ung der Haushaltsplanung 2018
In seiner Sitzung am 13.12.2017 beschloss der Rat der Stadt Mün ster die Haushaltssat-
zung für das Haushaltsjahr 2018 (V/0994/2017). Der Haushaltspla n 2018 wurde mit
Schreiben vom 29.12.2017 der Bezirksregierung Münster gem. § 80 Abs. 5 GO NRW
vorgelegt und danach im Amtsbla tt 61. Jahrgang Nr. 3 vom 09.02. 2018 – H 1208 veröf-
fentlicht.
Die Ergebnisplanung 2018 schloss mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. -16.418,4 T€ ab.
Mit der Haushaltssatzung wurde eine Inanspruchnahme der Ausglei chsrücklage i.H.v.
5.996,3 T€ und eine Verringerung de r Allgemeinen Rücklage i.H.v . 10.422,1 T€ festge-
setzt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 77
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Die nachstehende Übersicht veranschaulicht die Fortschreibung d er Haushaltsansätze
und die Abwicklung des Budgets während des Haushaltsjahres 2018:
Ergebnisplan
2018
Ansatz Nachtrag
Mehr /
Weniger
Reste fortgeschriebener
Ansatz
Ergebnis
T€ T€ T€ T€ T€
ordentliche
Erträge 1.146.476,3 0,0 0,0 1.146.476,3 1.227.907,8
ordentliche
Aufwendungen 1.153.694,7 0,0 29.484,8 1.183.179,5 1.175.107,3
Finanz-
erträge 15.107,0 0,0 0,0 15.107,0 16.485,2
Finanz-
aufwendungen 24.307.0 0,0 0,0 24.307,0 20.198,7
Jahres-
ergebnis -16.418,4 0,0 -29.484,8 -45.903,2 49.086,8
Verrechnete
Erträge 200,0 0,0 0,0 200,0 4.291,6
Verrechnete
Aufwendungen 1.200,0 0,0 0,0 1.200,0 4.121,1
Verrechnungs-
saldo -1.000,0 0,0 0,0 -1.000,0 170,5
Veränderung
des
Eigenkapitals
17.418,4 0,0 -29.484,8 -46.903,2 49.257,3
Die übertragenen Haushaltsreste aus dem Jahr 2017 bewirkten ein e Ausdehnung des
Budgetrahmens um -29.484,8 T€ auf -45.903,2 T€.
Am Ende des Haushaltsjahres 2018 steht der planmäßigen Unterdec kung von
-46.903,2 T€ einschließlich der mit der Allgemeinen Rücklage ve rrechneten Geschäfts-
vorfälle ein Überschuss i.H.v. 49.257,3 T€ gegenüber. Die Ergeb nisverbesserung beträgt
rd. 96.160,50 T€.
Die Einhaltung von haushaltsrecht lichen Bestimmungen wird durch das AWR kontinuier-
lich im Rahmen der unterjährigen produkt- bzw. organisationsbez ogenen Prüfungen kon-
trolliert. Die Prüfungsergebnisse gaben bisher keinen Anlass, d ie Recht- und Ordnungs-
mäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung in Frage zu
stellen.
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Ent-
scheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben ei nzubeziehen, sofern
sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn d ie Zahlungsvorgänge
durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden.
Es gibt in dieser Hinsicht im Bereich der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Ge-
schäftsvorfälle, weil das Land NR W als überörtlicher Träger der Sozialhilfe nach § 3 des
Landesausführungsgesetzes zum Zwöl ften Buch (SGB XII) – Sozialh ilfe – einzelne Auf-
gaben auf die Stadt Münster übertragen hat.
Die Abrechnung der Einzahlungen und Auszahlungen für den Zeitra um vom 01.01. –
31.12.2018 wurden vom AWR am 16.01.2019 geprüft und als sachlic h und rechnerisch
richtig bestätigt.
Darüber hinaus fand eine Prüfung v on Einzelfällen im Bereich de r delegierten Aufgaben
nicht statt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 78
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
12 Bestätigungsvermerk
Nach Abschluss der Prüfung erteilt das Amt für Wirtschaftlichke itsprüfung und Revision
(AWR) für den Jahresabschluss 2018 der Stadt Münster mit Anhang und Lagebericht fol-
genden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster.
Prüfungsurteile
Das AWR hat den Jahresabschu ss 2018 der Stadt Münster bestehend aus der Bilanz
zum 31.12.2018, der Ergebnisrechnu ng für den Zeitraum vom 01.01 . bis 31.12.2018, der
Finanzrechnung für den Zeitraum v om 01.01. bis 31.12.2018 mit A nhang, Lagebericht
und Teilrechnungen auf der Grundlage des § 102 GO NRW (n.F.) geprüft.
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüf ung gewonnenen Er-
kenntnisse
entspricht der beigefügte Jahr esabschluss in allen wesentliche n Belangen den kom-
munalrechtlichen Vorschriften des Landes NRW und vermittelt unt er Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh rung ein den tatsächlichen Ve rhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münste r zum
31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis
31.12.2018 und
vermittelt der beigefügte Lageber icht insgesamt ein zutreffend es Bild von der wirt-
schaftlichen Lage der Stadt Münster. In allen wesentlichen Belangen steht dieser La-
gebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den kommunalrechtlichen
Vorschriften des Landes NRW und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW (n.F.) i. V. m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR,
dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßig keit des Jah-
resabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberic htes in Überein-
stimmung mit § 102 GO NRW (n.F.) unter Beachtung der vom Instit ut der Wirtschaftsprü-
fer (IDW) und vom Institut der R echnungsprüfer (I DR) festgestel lten Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Die Verantwortung des AWR nach diesen Vorschriften und Grundsät zen ist in Abschnitt
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresa bschlusses und des
Lageberichtes“ des Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben.
Das AWR ist als örtliche Rechnu ngsprüfung der Stadt Münster gem äß § 101 GO NRW
unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat unmit-
telbar verantwortlich und in sei ner sachlichen Tätigkeit ihm un
mittelbar unterstellt. Der
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit is t das AWR von der Stadt-
verwaltung Münster in Übereins timmung mit den deutschen handels rechtlichen (§ 319
HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31GO NRW) unabhäng ig und erfüllt seine
sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Anforderungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 79
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfung surteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht heranzuziehen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschlus s und den Lage-
bericht
Der Oberbürgermeister ist ver antwortlich für die Aufstellung de s Jahresabschlusses, der
den kommunalrechtlichen Vorschriften in allen Belangen entspric ht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermöge ns-, Finanz- und Er-
tragslage des Zweckverbandes vermittelt.
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die interne n Kontrollen, die die Stadt
Münster in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlus ses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabs ichtigten oder unbeabsichtigte n – falschen Darstellun-
gen ist.
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in al-
len wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang s teht, den gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünft igen Entwicklung zutref-
fend darstellt. Ferner ist der O berbürgermeister verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die er als n otwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines La-
geberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlich en Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geei gnete Nachweise für die Au ssagen im Lagebe-
richt erbringen zu können.
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabs chlusses und
des Lageberichts
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabs ichtigten oder unbeab-
sichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffen-
des Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in all en wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnene n Erkenntnissen in
Einklang steht, den deutschen geset zlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver-
merk zu erteilen, der die Prüfungsurteile der Abschlussprüfer z um Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber k eine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW (n.F.) unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) fest gestellten deutschen Grundsätze ord nungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche D arstellung stets auf-
deckt. Falsche Darstellungen könn en aus Verstößen oder Unrichti gkeiten resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresa
bschlusses und Lagebe-
richtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 80
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer pflichtgemäßes Er messen aus und be-
wahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizierten und beurteilten si e Risiken wesentlicher – bea bsichtigter oder unbeab-
sichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im L agebericht, planten
und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken dur ch, erlangten Prü-
fungsnachweise, die ausreichend un d geeignet sind, um als Grund lage für die Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risik o, dass wesentliche falsche Da rstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verst ößen höher als bei Unrichtigkei ten, da Verstöße be-
trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-
führende Darstellungen bzw. das Auß erkraftsetzen interner Kontr ollen beinhalten
können.
gewannen die Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die P rüfung des Jahres-
abschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lagebe-
richtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandl ungen zu pla-
nen, die unter den gegebenen Umst änden angemessen sind, jedoch nicht mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Zwe ckverbands abzu-
geben.
beurteilten die Abschlussprüfer die Angemessenheit der von den gesetzlichen Ver-
tretern angewandten Rechnungslegu ngsmethoden sowie die Vertretb arkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dar gestellten geschätzten Werte und damit zusammen-
hängenden Angaben.
beurteilten die Abschlussprüfer die Gesamtdarstellung, den Auf bau und den Inhalt
des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der J ahresabschluss
die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so dars tellt, dass der Jah-
resabschluss unter Beachtung de r deutschen Grundsätze ordnungsm äßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Ve rhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt.
beurteilten die Abschlussprüfer den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresab-
schluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage
der Stadt Münster.
führten die Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Ober bürgermeister
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch . Auf Basis ausrei-
chender geeigneter Prüfungsnachwei se vollzogen sie dabei insbes ondere die den
zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde ge legten bedeut-
samen Annahmen nach und beurteilt en die sachgerechte Ableitung der zukunftsori-
entierten Angaben aus diesen Ann ahmen. Es besteht ein erheblich es unvermeidba-
res Risiko, dass künftige Ergebnisse wesentlich von den zukunft sorientierten Anga-
ben (Prognosen) abweichen.
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie be-
deutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Ver antwortlichen. Sämtli-
che Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werde n. Es wurden keine
Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt.
Münster, den 19.02.2020
Klaus Frohne
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 81
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2020
Bilanz zum 31.12.2018
Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2017 31.12.2018
Euro Euro
A k t i v a 3.553.532.132,20 3.713.928.063,16
1. A nlageverm ögen 3.269.312.300,15 3.376.092.594,38
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 509.542,21 625.371,74
1.2 Sachanlagen 2.776.697.889,24 2.794.631.601,06
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 233.729 .838,15 241.210.842,30
1.2.1.1 Grünflächen 129.926.889,93 128.917.032,23
1.2.1.2 Ackerland 36.420.754,25 44.695.840,07
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.239.585,96 10.685.392,29
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 57.142.608,01 56.912.577,71
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 783. 887.777,95 798.819.585,47
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 65.873.653,52 72.049.496,0 1
1.2.2.2 Schulen 359.308.282,00 366.172.766,06
1.2.2.3 Wohnbauten 1.916.180,18 1.691.262,79
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 356.789. 662,25 358.906.060,61
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.576.905.623,90 1.554.239.418,44
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.796.475,63 316.131.260,43
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 40.045.970,50 39.666.506,08
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 671.581.50 3,40 669.057.984,55
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 529.195.700,71 510.049.172,69
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 20.285.973,66 1 9.334.494,69
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 6. 152.996,79 5.609.430,61
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 15.381.191,36 17.258.787,1 4
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 34. 968.926,98 36.366.160,63
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 27. 821.836,52 28.637.619,18
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 97. 849.697,59 112.489.757,29
1.3 Finanzanlagen 492.104.868,70 580.835.621,58
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 427. 184.964,62 433.324.872,81
1.3.2 Beteiligungen 12.796.359,02 13.124.220,66
1.3.3 Sondervermögen 21.508.495,58 21.465.750,10
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 20.266.544,73 26.266.620,21
1.3.5 Ausleihungen 10.348.504,75 86.654.157,80
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 8.809.786,74 85.177.001,44
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.158.130,00 1.124.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 380.588,01 353.026,36
2.
Umlaufvermögen 229.556.409,42 281.546.652,91
2.1 Vorräte 32.701.109,00 34.398.569,15
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 32. 701.109,00 34.398.569,15
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66. 675.454,09 61.077.508,51
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 45.434.453,63 44.192.893,01
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.684.996,25 5.167.779,89
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 15.556.004,21 11.716.835,61
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 130.179.846,33 186.070.575,25
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung 54.663.422,63 56.288.815,87
Forderungsspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren
mehr als 5
Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 44.192.893,01 42.507.478,72 3.4 00,61 1.682.013,68 45.434.453,63
1.1 (160000) Gebühren 3.050.000,43 3.049.978,73 0,00 21,70 3.393.102, 96
1.2 (162000) Beiträge 310.000,16 310.000,16 0,00 0,00 808.883,86
1.3 (164000) Steuern 5.211.502,53 5.211.502,53 0,00 0,00 4.632.443,3 3
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 14.042.552,39 14.0 25.005,17 3.400,61 14.146,61 11.447.094,20
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 21.578.83 7,50 19.910.992,13 0,00 1.667.845,37 25.152.929,28
2. Privatrechtliche Forderungen 5.167.779,89 5.167.779,89 0,00 0,00 5.6 84.996,25
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 1.000.912,42 1.000.91 2,42 0,00 0,00 1.018.457,25
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 12.174,53 12.174, 53 0,00 0,00 18.265,06
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 1.180.142,71 1.180.142, 71 0,00 0,00 1.496.508,72
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 2.974.550,23 2.974.550,23 0,00 0, 00 3.151.765,22
Summe aller Forderungen 49.360.672,90 47.675.258,61 3.400,61 1.682. 013,68 51.119.449,88
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2018
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
am 31.12.2017
Verbindlichkeitenspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren
E U RE U RE U RE U RE U R
12345
1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen 870.990.771,82 40.955.883,88 200.582.799,35 629.452.088,59 776.441.942,16
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.3 von Sondervermögen 84.363,16 0,00 0,00 84.363,16 84.363,16
2.4 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 von Kreditinstituten 870.906.408,66 40.955.883,88 200.582.799, 35 629.367.725,43 776.357.579,00
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung 3.824.079,04 3.824.079,04 0,00 0,00 39.780.233,90
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen 506.561,08 25.792,71 97.951,61 382.816,76 625.2 43,00
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 2.336.387,19 2.336.387,19 0,00 0,0 0 1.933.254,51
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 71.394,36
7. Sonstige Verbindlichkeiten 54.120.270,41 47.789.014,46 5.309.8 90,50 1.021.365,45 31.321.545,35
8. Erhaltene Anzahlungen 64.678.275,93 8.856.197,66 35.424.790,63 20.397.287,64 58.958.836,29
9. Summe aller Verbindlichkeiten 996.456.345,47 103.787.354,94 24 1.415.432,09 651.253.558,44 909.132.449,57
36.008.261,86 39.514.119,37
Nachrichtlich
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
- Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2017
Gesamtbetrag
am 31.12.2018Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
Anlagenspiegel
AK/HK Zugang Abgang Umbuchung aktuelle AHK AfA GJ-Beg AfA des Jahre s AfA Abgang
AfA U m -
buchung kumulierte AfA
Buchw ert GJ-
Beginn lfd. Buchw ert
01.01.2018 2018 2018 2018 31.12.2018 01.01.2018 2018 2018 2018 31.12.201 8 01.01.2018 31.12.2018
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immater ielle V er mögens -
gegenstände 1.164.754,84 263.305,67 -4.023,28 0,00 1.424.037,23 -655. 212,63 -146.336,27 2.883,41 0,00 -798.665,49 509.542,21 625.371,74
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 161.930.600,66 1.472.482,63 -1.320.234,30 951.564,67 163.034.413,66 -32.003.710,73 -2.508.019,30 394.348,60 0,00 -34.117.381,43 129.926. 889,93 128.917.032,23
1.2.1.2 Ackerland 36.454.491,51 1.858.696,96 -8.809,28 6.425.198,14 44.729.577,33 -33. 737,26 0,00 0,00 0,00 -33.737,26 36.420.754,25 44.695.840,07
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.239.585,96 88.425,98 -1.303,00 358.683,35 10.685.392,29 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 10.239.585,96 10.685.392,29
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 57.142.608,01 0,00 -46.071,45 -183.958,85 56.912.577,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 57.142.608,01 56.912.577,71
1.2.2 Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und
Jugendeinrichtungen 74.706.805,99 2.332.084,34 0,00 5.179.873,84 82.218.764,17 -8.833.15 2,47 -1.291.308,08 0,00 -44.807,61 -10.169.268,16 65.873.653,52 72.04 9.496,01
1.2.2.2 Schulen 457.941.297,33 8.341.213,57 0,00 7.608.550,37 473.891.061,27 -98.633 .015,33 -9.078.277,85 0,00 -7.002,03 -107.718.295,21 359.308.282,00 3 66.172.766,06
1.2.2.3 Wohnbauten 2.288.140,48 0,00 -36.335,43 -153.065,61 2.098.739,44 -371.960,30 -35 .516,35 0,00 0,00 -407.476,65 1.916.180,18 1.691.262,79
1.2.2.4 Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 435.982.844,39 7.296.343,51 -234.514,00 4.050.904,68 447.095.578,58 -79.193.182,14 -9.122.501,12 74.355,65 51.809,64 -88.189.517,97 356. 789.662,25 358.906.060,61
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 315.796.475,63 308.663,51 -264.431,07 290.552,36 316.131.260,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 315.796.475,63 316.131.260,43
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 51.742.649,83 145.777,85 0,00 661.900,34 52.550.328,02 -11.696.679,3 3 -1.187.142,61 0,00 0,00 -12.883.821,94 40.045.970,50 39.666.506,08
1.2.3.3 Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0 ,00
1.2.3.4
Entwässerungs-u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 854.070.480,76 4.314.538,53 -1.520.429,74 12.432.945,53 869.297.535 ,08 -182.488.977,36 -18.272.493,18 521.920,01 0,00 -200.239.550,53 67 1.581.503,40 669.057.984,55
1.2.3.5 Straßennetz mit
Wegen, Plätzen 794.022.328,41 3.509.787,79 -3.031.607,96 6.016.576,19 800.517.084, 43 -264.826.627,70 -27.363.047,84 1.721.763,80 0,00 -290.467.911,74 5 29.195.700,71 510.049.172,69
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 30.764.726,35 0,00 0,00 0,00 30.764.726,35 -10.478.752,69 -951.478,97 0,00 0,00 -11.430.231,66 20.285.973,66 19.334.494,69
1.2.4 Bauten auf fremden
Grund und Boden 7.896.218,69 50.125,77 -61.870,93 197.094,31 8.081.5 67,84 -1.743.221,90 -790.786,26 61.870,93 0,00 -2.472.137,23 6.152.99 6,79 5.609.430,61
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler 15.381.191,36 3.040.907,65 0,00 -1.163.311,87 17.258 .787,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.381.191,36 17.258.787,14
1.2.6 Maschinen und
technische Anlagen 61.580.534,36 3.760.223,48 -1.089.904,02 1.732.2 59,45 65.983.113,27 -26.611.607,38 -3.697.268,82 691.923,56 0,00 -29. 616.952,64 34.968.926,98 36.366.160,63
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung 86.223.976,62 4.394.979,63 -1.862.294,03 1.995 .446,80 90.752.109,02 -58.402.140,10 -5.173.294,50 1.460.944,76 0,00 -62.114.489,84 27.821.836,52 28.637.619,18
1.2.8 Geleist.Anzahlungen,
Anlagen im Bau 97.849.697,59 65.231.978,61 -4.190.705,21 -46.401.21 3,70 112.489.757,29 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 97.849.697,59 112.489.757, 29
1.3.1 Anteile an verb.
Unternehmen 434.899.041,67 8.265.895,89 -2.125.987,70 0,00 441.038.9 49,86 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 427.184.964,62 433.32 4.872,81
1.3.2 Beteiligungen 22.443.996,32 613.416,05 -285.554,41 0,00 22.771. 857,96 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 12.796.359,02 13.124 .220,66
1.3.3 Sondervermögen 21.652.817,74 10.715,19 -53.460,67 0,00 21.610.0 72,26 -144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.508.495,58 21.465.750, 10
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögen 20.266.544,73 6.000.075,48 0,00 0,00 26.266.620,21 0,0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 20.266.544,73 26.266.620,21
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an
verbund. Unternehmen 8.809.786,74 76.725.400,00 -358.185,30 0,00 85.177.001,44 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 8.809.786,74 85.177.001,44
1.3.5.2 Ausleihungen an
Beteiligungen 1.158.130,00 0,00 -34.000,00 0,00 1.124.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .158.130,00 1.124.130,00
1.3.5.4 Sonstige
Ausleihungen 407.021,56 20.000,00 -47.561,65 0,00 379.459,91 -26.433,55 0,00 0,00 0, 00 -26.433,55 380.588,01 353.026,36
4.062.821.747,53 198.045.038,09 -16.577.283,43 0,00 4.244.289.502,1 9 -793.509.447,38 -79.617.471,15 4.930.010,72 0,00 -868.196.907,81 3. 269.312.300,15 3.376.092.594,38
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen
Abschreibungen (AfA) Buchw erte
Ergebnisrechnung
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2018
Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ermächtigun gen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 590.509.542,79 581.680.000,00 581.680.000,00 645.081.783,40 63.401.783,40 10,9 0,00
2 + Z uwendungen und allgemeine Umlagen 130.552.441,70 153.338.450,00 153.338.450,00 152.418.570,05 919.879,95 - -0,6 0,00
3 + Sonstige Transfererträge 20.977.972,34 17.875.660,00 17.875.660,00 22.339.659,08 4.463.999,08 25,0 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 126.137.326,21 128.755.690,00 128.755.690,00 135.075.989,13 6.320.299,13 4,9 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.396.360,51 22.685.750,00 22.685.750,00 23.645.944,54 960.194,54 4,2 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 209.842.033,05 199.205.570,00 199.205.570,00 194.842.879,68 4.362.690,32 - -2,2 0,00
7 + Sonstige ordentliche Erträge 56.135.266,95 39.767.090,00 39.767.090,00 52.007.014,02 12.239.924,02 30,8 0,00
8 + Aktivierte Eigenleistungen 2.303.667,86 3.168.100,00 3.168.100,00 2.495.962,60 672.137,40 - -21,2 0,00
9 + / - Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,00
10 = Ordentliche Erträge 1.157.854.611,41 1.146.476.310,00 1.146.476.310,00 1.227.907.802,50 81.431.492,50 7,1 0,00
11 - Pers onalaufwendungen 259.614.552,21 267.620.070,00 267.620.070,00 270.209.789,84 2.589.719,84 1,0 0,00
12 - Versorgungsaufwendungen 27.199.305,05 22.445.410,00 22.445.410,00 28.512.992,08 6.067.582,08 27,0 0,00
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 122.387.725,91 129.336.590,00 140.395.098,00 126.105.530,82 14.289.567,18 - -10,2 12.427.078,00
14 - Bilanzielle Abschreibungen 79.526.097,89 79.668.370,00 79.668.370,00 79.872.441,82 204.071,82 0,3 0,00
15 - Trans feraufwendungen 577.688.978,46 586.206.410,00 597.131.567,00 592.194.041,79 4.937.525,21 - -0,8 5.648.019,00
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 79.114.889,72 68.417.820,00 75.918.921,00 78.212.552,11 2.293.631,11 3,0 6.290.327,00
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.145.531.549,24 1.153.694.670,00 1.183.179.436,00 1.175.107.348,46 8.072.087,54 - -0,7 24.365.424,00
18 = Ordentliches Ergebnis 12.323.062,17 7.218.360,00 - 36.703.126,00 - 52.800.454,04 89.503.580,04 -243,9 24.365.424,00
19 + Finanzerträge 19.636.729,29 15.106.960,00 15.106.960,00 16.485.247,50 1.378.287,50 9,1 0,00
20 - Z ins en und s ons tige Finanzaufwendungen 22.595.495,95 24.307.000,00 24.307.000,00 20.198.855,10 4.108.144,90 - -16,9 0,00
21 = Finanzergebnis 2.958.766,66 - 9.200.040,00 - 9.200.040,00 - 3.713.607,60 - 5.486.432,40 -59,6 0,00
22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 9.364.295,51 16.418.400,00 - 45.903.166,00 - 49.086.846,44 94.990.012,44 -206,9 24.365.424,00
23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,00
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,00
25 = Außerordentliches Ergebnis - 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26 = Jahresergebnis 9.364.295,51 16.418.400,00 - 45.903.166,00 - 49.086.846,44 94.990.012,44 -206,9 24.365.424,00
Haushaltsansatz 2018 Ansatz / Ergebnis
Vergleich fortgeschriebener
Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ermächtigun gen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
27 Verrechnete Erträge 2.689.338,41 200.000,00 200.000,00 2.010.403,14 1.810.403,14 905,20 0,00
bei Vermögensgegenständen
28 Verrechnete Erträge 1.915.043,61 0,00 0,00 2.281.195,57 2.281.195,57 - 0,00
bei Finanzanlagen
29 Verrechnete Aufwendungen 2.848.756,80 1.200.000,00 1.200.000,00 2.830.076,49 1.630.076,49 135,84 0,00
bei Vermögensgegenständen
30 Verrechnete Aufwendungen 450.132,63 0,00 0,00 1.291.066,76 1.291.066,76 - 0,00
bei Finanzanlagen
31 Verrechnungssaldo 1.305.492,59 1.000.000,00 - 1.000.000,00 - 170.455,46 1.170.455,46 117,05 - 0,00
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2018 Ansatz / Ergebnis
Finanzrechnung
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2018
Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ermächtigung en
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 589.113.416,94 581.680.000,00 581.680.000,00 644.082.060,09 62.402.060,09 10,7 0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 102.971.354,85 125.820.480,00 125.820.480,00 119.100.917,62 6.719.562,38 - -5,3 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 17.903.724,86 17.875.660,00 17.875.660,00 20.131.968,88 2.256.308,88 12,6 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 105.452.203,36 107.261.710,00 107.261.710,00 115.751.711,71 8.490.001,71 7,9 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.265.238,55 22.671.600,00 22.671.600,00 23.364.015,84 692.415,84 3,1 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 191.774.163,10 199.205.570,00 199.205.570,00 204.426.846,78 5.221.276,78 2,6 0,00
7 + Sonstige Einzahlungen 34.281.617,82 34.701.210,00 34.701.210,00 59.713.187,63 25.011.977,63 72,1 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 19.392.655,89 15.106.960,00 15.106.960,00 16.449.663,04 1.342.703,04 8,9 0,00
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.082.154.375,37 1.104.323.190,00 1.104.323.190,00 1.203.020.371,59 98.697.181,59 8,9 0,00
10 - Pers onalaus zahlungen 233.010.063,30 255.049.320,00 255.049.320,00 245.928.757,21 9.120.562,79 - -3,6 0,00
11 - Versorgungsauszahlungen 25.966.938,01 26.136.220,00 26.136.220,00 27.537.095,20 1.400.875,20 5,4 0,00
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 122.554.650,51 130.149.390,00 141.776.738,00 125.498.764,04 16.277.973,96 - -11,5 13.291.812,00
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 22.595.495,95 24.307.000,00 24.307.000,00 20.086.247,17 4.220.752,83 - -17,4 0,00
14 - Transferauszahlungen 576.857.358,86 583.594.330,00 594.519.487,00 590.050.060,52 4.469.426,48 - -0,8 5.648.019,00
15 - Sonstige Auszahlungen 70.208.824,46 72.242.840,00 80.012.346,00 63.594.378,67 16.417.967,33 - -20,5 6.309.308,00
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.051.193.331,09 1.091.479.100,00 1.121.801.111,00 1.072.695.302,81 49.105.808,19 - -4,4 25.249.139,00
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 30.961.044,28 12.844.090,00 17.477.921,00 - 130.325.068,78 147.802.989,78 845,7 - 25.249.139,00 -
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 30.433.970,97 39.045.500,00 39.045.500,00 39.606.501,94 561.001,94 1,4 0,00
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.897.493,22 1.060.420,00 1.060.420,00 1.430.496,87 370.076,87 34,9 0,00
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 228.782,63 597.210,00 597.210,00 456.535,61 140.674,39 - 0,0 0,00
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 7.136.370,19 4.309.020,00 4.309.020,00 7.075.543,26 2.766.523,26 64,2 0,00
22 + Sonstige Investitonseinzahlungen 11.561.456,34 14.000.000,00 14.000.000,00 11.524.448,52 2.475.551,48 - -17,7 0,00
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 51.258.073,35 59.012.150,00 59.012.150,00 60.093.526,20 1.081.376,20 1,8 0,00
24 - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 14.444.584,38 8.092.510,00 11.572.957,00 14.185.310,20 2.612.353,20 22,6 375.920,00
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 65.999.773,46 128.382.430,00 219.020.894,00 75.481.863,84 143.539.030,16 - -65,5 139.401.956,00
26 - Aus zahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 8.021.797,97 12.915.690,00 25.506.803,00 9.754.158,50 15.752.644,50 - -61,8 13.950.464,00
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 16.184.576,75 61.920.000,00 123.645.486,00 88.636.538,48 35.008.947,52 - -28,3 35.000.000,00
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2.661.098,65 13.779.920,00 19.342.888,00 2.785.071,02 16.557.816,98 - -85,6 7.902.097,00
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 27.200,00 0,00 0,00 0,00 - - 0,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 107.339.031,21 225.090.550,00 399.089.028,00 190.842.942,04 208.246.085,96 - -52,2 196.630.437,00
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit 56.080.957,86 - 166.078.400,00 - 340.076.878,00 - 130.749.415,84 - 209.327.462,16 -61,6 196.630.437,00 -
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 25.119.913,58 - 153.234.310,00 - 357.554.799,00 - 424.347,06 - 357.130.451,94 -99,9 221.879.576,00 -
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2018 Ansatz / Ergebnis
Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ermächtigung en
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 67.553.624,26 160.605.400,00 232.330.800,00 128.362.184,00 103.968.616,00 - -44,8 103.968.600,00
34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 33.371.073,07 105.934.844,00 105.934.844,00 1.559.395,00 104.375.449,00 - 0,00
35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 34.450.403,32 46.200.000,00 46.200.000,00 35.846.966,30 10.353.033,70 - -22,4 0,00
36 - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 6.812.560,92 73.886.309,00 73.886.309,00 37.379.020,82 36.507.288,18 - 0,0 0,00
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 59.661.733,09 146.453.935,00 218.179.335,00 56.695.591,88 161.483.743,12 - -74,0 103.968.600,00
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 34.541.819,51 6.780.375,00 - 139.375.464,00 - 56.271.244,82 195.646.708,82 -140,4 117.910.976,00 -
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 96.041.571,24 130.179.846,00 130.179.846,00 130.179.846,33 0,00 0,00 0,00
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 403.544,42 - 0,00 0,00 380.515,90 - 380.515,90 - 0,00 0,00
41 = Liquide Mittel 130.179.846,33 123.399.471,00 9.195.618,00 - 186.070.575,25 195.266.192,92 2.123,5 - 117.910.976,00 -
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2018 Ansatz / Ergebnis
Lagebericht
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen
Stadt Münster, September 2019
Lagebericht
zum Jahresabschluss 2018 der Stadt Münster
1. Vorbemerkung
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2018 ein Jahresabschluss aufzustel-
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht
beizufügen. Gemäß § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW 1) ist der Lagebe-
richt so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen des Bild der Ve r-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Auch ist auf die
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen.
2. Ertragslage
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle
erwarteten Ressourcenzuwäch se (Erträge) und voraussichtlichen Ressourcen verbräuche
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entst e-
hen.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge
und Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahre s-
ergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebnis zu einem Verzehr des E i-
genkapitals. Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushalts-
ausgleich. Der Haushalt is t ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen Wert
ausweist.
1 Ab dem 01.01.2019 wurde die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) durch die Kommunale
Haushaltsverordnung (KomHVO) ersetzt. Der Jahresabschluss 2018 erfolgt -obwohl in 2019 veröf-
fentlicht- noch aufgrund der bis zum 31.12.2018 gültigen Rechtsvorschriften.
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit folgenden Werten ab:
Ergebnisrechnung 2018
Position
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung
Mio. € Mio. € Mio. €
Ordentliche Erträge 1.146,5 1.227,9 + 81,4
Ordentliche Aufwendungen 1.183,2 1.175,1 - 8,1
Ordentliches Ergebnis -36,7 52,8 + 89,5
Finanzerträge 15,1 16,5 + 1,4
Finanzaufwendungen 24,3 20,2 - 4,1
Finanzergebnis -9,2 -3,7 + 5,5
Jahresergebnis -45,9 49,1 + 95,0
Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 49,1 Mio. € aus. Gegenüber der Hau s-
haltsplanung (einschließlich der Ermächtigungsübertragungen), in der noch von einem Ver-
mögensverzehr in Höhe von - 45,9 Mio. € ausgegangen werden musste , ergibt sich eine
Verbesserung von 95,0 Mio. €.
Gegenüber dem Planansatz sind die gesamten Erträge um 8 2,8 Mio. € (+ 7,1 %) gestiegen.
Die Aufwendungen blieben mit 12,2 Mio. € (- 1,0 %) unter dem Ansatz.
An nicht benötigten Aufwandsermächtigungen wurden 24,4 Mio. € als sogenannte Ermächti-
gungsübertragungen in das Jahr 201 9 übertragen wurden und erhöhen dort den laufenden
Ansatz entsprechend. Erfahrungsgemäß werden auch im Jahresabschluss 201 9 nicht ver-
brauchte Haushaltsmittel in ähnlicher Größenordnung nach 20 20 übertragen werden. Daher
wird diese Position bei der Analyse grundsätzlich neutral betrachtet.
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschluss sind detailliert im Anhang bei den „ Er-
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent-
lichen Veränderungen beleuchtet werden.
Hinweise zu den Erträgen:
Bei den Steuern wurden insgesamt Mehrerträge von 63,4 Mio. € generiert. Der Haushaltsan-
satz für die Gewerbesteuer von 290,0 Mio. € wurde mit 343,9 Mio. € um 53,9 Mio. € (18,6 %)
übertroffen. Die Gewerbesteuereinnahmen haben damit einen historischen Höchsts tand er-
reicht und sind ein wesentlicher Grund für den guten Jahresabschluss. Auch bei den Ertr ä-
gen aus dem Anteil an der Einkommensteuer konnten Mehrerträge von 6,6 Mio. € ( 4,1 %)
und bei der Grundsteuer von 1,6 Mio. € (2,6 %) erzielt werden.
Bei den Zuwendungen und den Kostenerstattungen bzw. Kostenumlagen vom Bund bzw.
vom Land für Leistungen im Bereich Kinder, Jugend und Familie wurden die Haushaltsa n-
sätze um ca. 7,1 Mio. € und im Sozialbereich um etwa 4,6 Mio. € übertroffen. Insgesamt
ergaben sich aufgrund von Mindererträgen in anderen Bereichen im Saldo Mehrerträge von
4,5 Mio. €.
Weitere Ertragsverbesserungen gab es bei den bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsent-
gelten (6,3 Mio. €), den privatrechtlichen Leistungsentgelten (1,0 Mio. €) und den sonstigen
ordentlichen Erträgen (12,2 Mio. €).
Hinweise zu den Aufwendungen:
Bei den Personalaufwendungen wurden die Haushalt sansätze um 2,6 Mio. € bei den Ver-
sorgungsaufwendungen um 6,1 Mio. € überschritten.
Bei den Sach- und Dienstleistungen gab es Minderaufwendungen von 14,3 Mio. € , bei den
Abschreibungen Mehraufwand von 0,2 Mio. € und bei den sonstigen ordentlichen Aufwe n-
dungen Mehraufwand in Höhe von 2,3 Mio. €.
Bei den Transferaufwendungen erfolgten Aufwandssteigerungen im Bereich Kinder, Jugend
und Familie um 5,7 Mio. € und Aufwandsminderungen im Sozialberich von insgesamt 14,0
Mio. €. Im Gesamtsaldo aller Transferaufwendun gen ergaben sich Minderaufwendungen in
Höhe von 4,9 Mio. €.
Hinweise zum Finanzergebnis:
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich der Ausschüttungen
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen ist um 5,5 Mio. €
besser als geplant ausgefallen. Diese Verbesserung beruht zu einem Teil aus den um 1,4
Mio. € höheren Finanzerträgen. Der größere Teil der Verbesserung basiert auf Einsparungen
von 4,1 Mio. € bei den Zinsaufwendungen. Die Stadt profitiert hierbei weiterhin vom sehr
niedrigen Zinsniveau, außerdem mussten im Jahr 2018 deutlich weniger Kredite aufgeno m-
men werden als ursprünglich veranschlagt, da die Umsetzung vieler Investitionsmaßnahmen
zeitverzögert erfolgt ist bzw. aufgrund des relativ hohen Liquiditätsbestandes nicht erforde r-
lich war.
3. Finanzlage
Finanzrechnung 2018
Position
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung
Mio. € Mio. € Mio. €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit - 17,5 + 130,3 + 147,8
Saldo aus Investitionstätigkeit - 340,1 - 130,7 + 209,3
Finanzmittelüberschuss (+) + 357,1
Finanzmittelfehlbetrag (-) - 357,6 - 0,4
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 232,3 128,4 - 104,0
Aufnahme von Liquiditätskrediten 105,9 1,6 - 104,4
Tilgung und Gewährung Darlehen 46,2 35,8 - 10,4
Tilgung von Liquiditätskrediten 73,9 37,4 - 36,5
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 218,2 56,7 - 161,5
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwa l-
tungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung
der Kredite.
Der in der Planung negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 17,5 Mio. €
konnte in ein positives Ergebnis von 130,3 Mio. € umgewandelt werden. Der negative Saldo
aus der Investitionstätigkeit von - 340,1 Mio. € (Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen
für die Herstellung bzw. den Erwerb von Vermögen) konnte auf - 130,7 Mio. € gesenkt wer-
den. Im Ergebnis führten beide Salden zu einem geringfügigen Finanzmittelfehlbetrag von
- 0,4 Mio. €.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit , also aus der Aufnahme und Tilg ung von Krediten ,
weist als Ergebnis den positiven Wert von 56,7 Mio. € aus. Die nicht benötigte Kreditermäch-
tigung für Investitionen steht im Jahr 201 9 weiter zur Verfügung und kann zur Finanzierung
entsprechender investiver Ermächtigungsübertragungen eingesetzt werden.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2018 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu
mussten zur Verstärkung der aus der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes erzielten Ei n-
nahmen allerdings von 1,6 Mio . € Liquiditätskredite (Bilanzstichtag) aufgenommen werden.
Ebenso wurde auf den Cash -Pool, der mit den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und
Töchtern gemeinsam betrieben wird, zurückgegriffen. Der in der Haushaltssatzung festgeleg-
te Höchstbetrag der Liquiditätskredite (200 Mio. €) wurde zu keiner Zeit in Anspruch ge nom-
men.
4. Vermögens- und Schuldenlage
Die Schlussbilanz zum 31.12.2018 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer-
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die wesentlichen Auswirkungen der abgelauf e-
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.
Bilanz (Aktiva) 31.12.2018 31.12.2017 Änderung
Mio. € % Mio. € % Mio. €
1. Anlagevermögen 3.376,1 90,90 3.269,3 92,0 106,8
1.1 Immaterielle Vermögensg e-
genstände 0,6 0,02 0,5 0,01 0,1
1.2 Sachanlagen 2.794,6 75,25 2.776,7 78,14 17,9
1.3 Finanzanlagen 580,8 15,64 492,1 13,85 88,7
2. Umlaufvermögen 281,5 7,58 229,6 6,46 51,9
2.1 Vorräte 34,4 0,93 32,7 0,92 1,7
2.2 Forderungen, sonst. Verm ö-
gensgegenstände 61,1 1,65 66,7 1,88 -5,6
2.3 Wertpapiere des Umlaufve r-
mögens 0,0 0,00 0,0 0,00 0,0
2.4 Liquide Mittel 186,1 5,01 130,2 3,66 55,9
3. Aktive Rechnungsabgre n-
zung 56,3 1,52 54,7 1,54 1,6
Summe Aktiva 3.713,9 100,00 3.553,5 100,00 160,4
Bilanz (Passiva) 31.12.2018 31.12.2017 Änderung
Mio. € % Mio. € % Mio. €
1. Eigenkapital 798,4 21,50 749,1 21,1 49,3
1.1 Allgemeine Rücklage 2 670,1 18,04 670,0 18,9 0,1
1.2 Ausgleichsrücklage 3 128,3 3,45 79,1 2,20 49,2
2. Sonderposten 1.256,1 33,82 1.262,0 35,5 -5,9
3. Rückstellungen 622,2 16,75 593,0 16,7 29,2
4. Verbindlichkeiten 996,5 26,83 909,1 25,6 87,4
5. Passive Rechnungsa b-
grenzung 40,8 1,10 40,3 1,10 0,5
Summe Passiva 3.713,9 100,00 3.553,5 100,00 160,4
2 Einschließlich Sonderrücklagen
3 Nach Verrechnung mit dem Jahresergebnis
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der Bilanzpositionen werden detailliert im
Anhang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die
wesentlichen Positionen dargestellt werden.
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31.12.20 18 von 3.713,9 Mio. € ist
gegenüber dem Vorjahr um 160,4 Mio. € gestiegen.
Hinweise zur Aktivseite:
Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen der Stadt Münster dar.
Es setzt sich mit 90,9 % aus langfristig orientiertem Anlagevermögen zusammen. Dieses ist
um 106,8 Mio. € entsprechend 3,3 % gestiegen. Davon entfallen 2,8 Mrd. € auf das Sachan-
lagevermögen und 580,8 Mio. € auf die Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt das In f-
rastrukturvermögen (u. a. Kanäle, Straßen, Brücken, Abwasserbeseitigungsanlagen) mit ins-
gesamt 1,6 Mrd. € den größten Posten dar. Der Wert der bebauten Grundstücke wird mit
798,8 Mio. €, der der unbebauten Grundstücke mit 241,2 Mio. € ausgewiesen. Auf das restli-
che Sachanlagevermögen (u. a. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs - und Geschäftsausstat-
tung, Kunstgegenstände, Anlagen im B au) entfallen 200,4 Mio. €. Von den Finanzanlagen
beziehen sich 433,3 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.
Das Umlaufvermögen ist um 51,9 Mio. € auf 281,5 Mio. € gestiegen und macht 7,6 % der
Bilanzsumme aus. Auf die Vorräte entfallen 34,4 Mio. €, auf die Forderungen 61,1 Mio. € und
auf die liquiden Mittel 186,1 Mio. €.
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 1,5 % (54,7 Mio. €) der Bilanzsumme.
Hinweise zur Passivseite:
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das
Vermögen der Stadt finanziert ist.
Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der Stadt (Aktiva) und den Verbindlic h-
keiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, Verbi ndlichkeiten, passive Rec h-
nungsabgrenzung) ist um 49,3 Mio. € auf 798,4 Mio. € gestiegen und macht 21,5 % der Bi-
lanzsumme aus. Hiervon entfallen 670,1 Mio. € auf die allgemeine Rücklage (einschließlich
der Sonderrücklagen) und 128,3 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage
wurde hier bereits um den Jahresüberschuss 2018 von 49,1 Mio. € erhöht.
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1,26 Mrd. € ( 33,8 %) die Sonderposten
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließungsbeiträge und Z u-
wendungen des Bundes und des Landes (Schul -, Sport-, Brandschutzpauschale, allgemeine
Investitionspauschale) mitfinanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des Anlageverm ö-
gens als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulösen. Die ebenfalls je V er-
mögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Aufwand
auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpostenauflösung
kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mit 1, 26 Mrd. € auf das Sachanlagevermögen
der Aktiva mit 2,79 Mrd. € ergibt sich ein Wert von etwa 45 %. Durchschnittlich ist das Sach-
anlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Fördermitteln (einschließlich Erschließungsbe i-
trägen) finanziert.
Die Rückstellungen betragen 622,2 Mio. € oder 16,8 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen
allein 576,7 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge-
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 0,9 Mio. €.
An Verbindlichkeiten bestehen 996,5 Mio. € bzw. 26,8 % der Bilanzsumme. Der Großteil da-
von sind Kreditverbindlichkeiten für Investitionen in Höhe 871,0 Mio. €.
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 40,8 Mio. € bzw. 1,1 % der Bilanzsumme.
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Hierbei stehen die
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands - und Ertragsbereiche besonders im Fokus. So
sind die Entwicklungen bei den Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysieren, da diese Ein-
nahmen wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Jahresabschluss darstellen.
Gleichwohl sind diese Positionen stark von externen Faktoren -insbesondere der gesam t-
wirtschaftlichen Entwicklung- beeinflusst und unterliegen somit von der Stadt nur sehr b e-
grenzt zu beeinflussenden Schwankungen.
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältigen Herausforderungen, die sich als Folge
der „Wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von au s-
reichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der Angebote für
Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgung . Aber auch die entsprechende An-
passung der Sozialangebote und die Leistungsgewährung in diesem Bereich führen zu ste i-
genden Aufwänden. Die notwendige Anpassung und Erweiterung der Infrastruktur wird die
Haushaltssituation zusätzlich belasten. Nach den aktuellen Planungen wird das Investition s-
volumen der Stadt Münster in den Jahren 20 20 bis 2023 auf etwa 850 Mio. € steigen. Zur
Finanzierung stehen im Wesentlichen entsprechende Zuschüsse aus Bundes - bzw. La n-
desmitteln sowie insb esondere die Erschließungsbeiträge zur Verfügung. Der restliche F i-
nanzbedarf muss durch Kreditaufnahmen gedeckt werden , soweit keine überschüssige L i-
quidität aus laufender Verwaltungstätigkeit dafür zur Verfügung steht. Die Umsetzung dieses
ausgesprochen ambitionierten Programms wird neben der Finanzierung auch zusätzliches
Personal erfordern und den laufenden Aufwand aus Abschreibung, Bewirtschaftung und U n-
terhaltung dauerhaft erhöhen.
Im städtischen Kreditportfolio befinden sich seit Jahren auch Kre dite in Schweizer Franken
(CHF). Diese wurden in den letzten Jahren von einem Wert von 105,4 Mio. CHF in 2013 kon-
tinuierlich abgebaut. Der Bestand betrug am 31.12.2018 nur noch etwa 75,1 Mio. CHF. Hier
ist die Wechselkursentwicklung sehr genau und zeitnah zu beobachten. Durch die Bildung
von Drohverlustrückstellungen wurde eine entsprechende Vorsorge getroffen. Kreditaufnah-
men in Fremdwährung sind bis auf weiteres nicht mehr geplant, vielmehr wird ein Abbau des
Kreditportfolios in CHF unter wirtschaftlich sinnvollen Rahmendaten weiter fortgeführt.
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften (z.B. der Stadtwerke Münster
GmbH oder der Wohn - und Stadtbau GmbH ) ist regelmäßig zu beoba chten, um frühzeitig
sich abzeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaushalt“ zu erkennen. Ein Schwe r-
punkt in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren die Aktivierung der Konversionsflächen
und zügige Vermarktung der Wohnbauflächen für den Wohnungsmarkt der Stadt Münster
sein. Hierzu hat der Rat der Stadt Münster die „KonvOY – Entwicklung der Konversionsfl ä-
chen der Oxford- und York-Kaserne in Münster GmbH“ gegründet.
Der Jahresergebnis 2018 weist einen Überschuss von 49,1 Mio. € aus. Aus heutiger Sicht
wird auch das Jahr 201 9 voraussichtlich besser abschließen als geplant. Ein wesentlicher
Grund ist hier die aktuell noch gute Einnahmenentwicklung, u.a. bei der Gewerbesteuer .
Aufgrund der konjunkturellen Gesamtentwicklung ist allerdings davon auszugehen, dass die-
se sich in den Folgejahren abschwächt. Obwohl moderat steigende Erträge im Haushalts-
planentwurf 2020 bereits berücksichtigt wurden, übersteigen die vorgesehenen Aufwendun-
gen diese in nennenswerter Höhe, sodass auch für die Jahre 2020 bis 2023 erhebliche Defi-
zite ausgewiesen sind. Die Konsolidierungs - und Modernisierungsanstrengungen müssen
sich daher insbesondere auf die Aufwandsseite des Haushalts konzentrieren.
6. NKF – Kennzahlenset NRW
In gemeinsamer Arbeit von Aufs ichtsbehörden der Gemeinden sowie der Gemeindepr ü-
fungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprü-
fung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF -Kennzahlenset
erarbeitet worden.
Die Kennzahlen beleuchten 4 Analysebereiche:
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahlen zur Finanzlage
Kennzahlen zur Ertragslage
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einerseits die Schlussbilanz zum
31.12.2018 und andererseits die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2018 (in Klammer
wird jeweils der Vorjahreswert aus dem Jahr 2017 ausgewiesen):
Nr. Bezeichnung der
Kennzahl
Wert 2018
(2017) Analyse / Erläuterung
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation:
1. Aufwandsdeckungsgrad
104,5 %
(101,1 %)
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Ve r-
waltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis).
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu
104,5 % durch die ordentlichen Erträge g e-
deckt. In diesem Bereich ergibt sich also ein
Überdeckung von 4,5 % bzw. 49,1 Mio. €.
2. Eigenkapitalquote 1
20,2 %
(21,1 %)
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkap i-
tals am Gesamtvolumen der Bilanz.
3. Eigenkapitalquote 2
53,7 %
(56,3 %)
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit E i-
genkapitalcharakter ( Zuschüsse und Beiträge )
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.
4. Überschussquote
6,6 %
(1,3 %)
Das Jahresergebnis von 49,1 Mio. € macht
6,6 % der Summe aus Ausgleichsrücklage und
Allgemeinen Rücklage aus.
Kennzahlen zur Vermögenslage:
5. Infrastrukturquote
41,8 %
(44,4 %)
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken , Abwasserb e-
seitigungsanlagen) zu dem Gesamtvermögen
der Aktivseite der Bilanz beträgt 41,8 %.
6. Abschreibungsintensität
6,8 %
(6,9 %)
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen
Aufwendungen gegenüber. D iese entsprechen
einem Anteil von 6,8 %.
Nr. Bezeichnung der
Kennzahl
Wert 2018
(2017) Analyse / Erläuterung
7. Drittfinanzierungsquote
58,9 %
(60,0 %)
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Au f-
lösung von Sonderposten zu den Abschreibu n-
gen auf das Anlagevermögen wird deutlich, i n-
wieweit die Belastung durch Abschreibungen
durch die Drittfinanzierung (Zuschüsse, Beitr ä-
ge) gemildert wird. Danach verbleibt eine Netto-
belastung durch Abschreibungen in Höhe von
41,1 %.
8. Investitionsquote
205,9 %
(128,1 %)
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2018
etwa 205,9 %.
Kennzahlen zur Finanzlage:
9. Anlagendeckungs-
grad 2
95,5 %
(97,3 %)
Die Kennzahl gibt an, mit wie viel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.
10. Dynamischer Verschul-
dungsgrad
10,6
(42,8)
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen
Bedingungen möglich wäre, die Effektivve r-
schuldung aus Überschüssen der laufenden
Verwaltungstätigkeit vollständig zu tilgen (En t-
schuldungsdauer).
11.
Liquidität 2. Grades
225,2 %
(161,4 %)
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt.
12.
Kurzfristige Verbindlich-
keitsquote
2,8 %
(3,1 %)
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an
der gesamten Bilanzsumme beträgt 2,8 %.
13. Zinslastquote
1,7 %
(2,0 %)
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstäti g-
keit besteht.
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen
demnach noch 1,7 % entsprechend 20,2 Mio. €
an Finanzaufwendungen hinzu.
Kennzahlen zur Ertragslage:
14. Netto-Steuerquote
50,5 %
(49,0 %)
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an.
15. Zuwendungsquote
12,4 %
(11,3 %)
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der E r-
träge aus Zuwendungen an den gesamten o r-
dentlichen Erträgen dar.
16. Personalintensität
23,0 %
(22,7 %)
Der Anteil der Personalaufwendungen ( ein-
schließlich der Zuführungen zu den Rückste l-
lungen, aber ohne die Versorgungsaufwendun-
gen) an den gesamten ordentlichen Aufwe n-
dungen beträgt 23,0 % bzw. 270,2 Mio. €.
17. Sach- und Dienstleis-
tungsintensität
10,7 %
(10,7 %)
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwe n-
dungen durch die Inanspruchnahme von Sach -
und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu
den gesamten ordentlichen Aufwendungen ent-
standen sind. Nicht enthalten sind hier aller-
dings z.B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfül-
lung von kommunalen Aufgaben.
Nr. Bezeichnung der
Kennzahl
Wert 2018
(2017) Analyse / Erläuterung
18. Transferaufwandsquote
50,4 %
(50,4 %)
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferau f-
wendungen an den gesamten ordentlichen
Aufwendungen dar. Er beträgt 50,4 % entspre-
chend 592,2 Mio. €. Neben den hohen Zuwe n-
dungen im Jugend - und Sozialbereich sind hier
auch die Zuwendu ngen an städtischen Beteil i-
gungen / Eigenbetriebe sowie Gewerbeste u-
erumlagen und die Landschaftsumlage mit e r-
fasst.
7. Organe und Mitgliedschaften
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW werden für den Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder
die folgenden Angaben gemacht:
Verwaltungsvorstand:
Name,
Vorna-
me
Ausge-
übter
Beruf
Gremium Mitgliedschaft
Lewe,
Markus
Oberbür-
germeis-
ter
EUROCITIES, Jahreshauptversam m-
lung
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Münsterlandkonferenz Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Regionalrat des Regierungsbezirkes
Münster
Ordentliches beratendes
Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Hauptau s-
schuss Vorsitzender
Sparkasse Münsterland -Ost, Risikoau s-
schuss 2. Stellv. Vorsitzender
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat Vorsitzender
Sparkasse Münsterland -Ost, Zweckve r-
bandsversammlung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Gesel l-
schafterversammlung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Paal,
Thomas
Stadtdi-
rektor
EUROCITIES, Jahreshauptversam m-
lung
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Münsterland e. V., Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Gesel l-
schafterversammlung
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Be i-
rat
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Dens-
torff,
Robin
Stadtbau-
rat AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Gewerbepark Münster -Loddenheide
(GML) GmbH, Gesellschafterversam m-
lung
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
KonvOY GmbH, Gesellschafterve r-
sammlung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Regionalverkehr Münsterland GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied
Regionalverkehr Münsterland GmbH,
Gesellschafterversammlung
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Regionalverkehr Münsterland GmbH,
ÖPNV-Beirat
Ordentliches beratendes
Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Westfälische Landeseisenbahn GmbH
(WLE), Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Westfälische Verkehrsgesellschaft, Au f-
sichtsrat
Ordentliches beratendes
Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Heuer,
Wolf-
gang
Stadtrat ITEMS GmbH, Beirat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
KDN - Dacherverband kommunaler IT -
Dienstleister, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Westfälische Verwaltungsakademie
Münster e.V., Mitgliederversammlung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH,
Beirat
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Zweckverband Studieninstitut für ko m-
munale Verwaltung Westfalen -Lippe,
Institutsausschuss
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied
Zweckverband Studieninstitut für ko m-
munale Verwaltung Westfalen -Lippe,
Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Peck,
Matthias
Stadtrat Beirat für Klimaschutz Dezernent/in
KonvOY GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
vhw - Bundesverband für Wohnen und
Stadtentwicklung e.V., Mitgliederve r-
sammlung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Rein-
kemeier,
Alfons
Stadt-
kämmerer AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Gewerbepark Münster -Loddenheide
(GML) GmbH, Gesellschafterversam m-
lung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
ITEMS GmbH, Beirat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
KDN - Dacherverband kommunaler IT -
Dienstleister, Verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
KonvOY GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
KonvOY GmbH, Gesellschafterve r-
sammlung
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zweckve r-
bandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat Vorsitzender
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH,
Beirat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Wilkens,
Cornelia
Stadträtin Institut für vergleichende Städteg e-
schichte gGmbH, Gesellschafterve r-
sammlung
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Kommunale Gesundheitskonferenz Vorsitzende
Konferenz Alter und Pflege Vorsitzende
Künstlerischer Fachbeirat des Kultu r-
ausschusses Beratendes Mitglied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Bei-
rat
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH,
Gesellschafterversammlung
Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied
Ratsmitglieder
Name,
Vorname Beruf Gremium Mitgliedschaft
Baumann,
Frank
Program-
mierer
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas -
Deutsch-polnischer Ausschuss
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichts-
rat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Beitelhoff,
Horst-Karl
Groß-
und Au-
ßenhan-
delskauf-
mann
(selbst.)
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Berens,
Jörg
Referent
Öffent-
lichkeits-
arbeit
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Bloch,
Olaf
Beamter Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Börgel,
Peter
Laurenz
Dipl.-Ing.
FH; Dipl.-
Kfm., Un-
terneh-
mer
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Gewerbepark Münster -Loddenheide
(GML) GmbH, Fachbeirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Brinktrine,
Stephan
Abtei-
lungslei-
ter
nanz-
buchhal-
tung
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Budden-
bäumer.
Heinz-
Georg
Dipl.-
Agrarin-
genieur
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Bühl,
Astrid
Schul-
leiterin
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Erber, Dr.
Dietmar
Dipl.-
Chemiker
Sparkasse Münsterland -Ost, Haup t-
ausschuss
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Risik o-
ausschuss
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH,
Beirat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Feld-
mann,
Doris
Dipl.-So-
zialpäda-
gogin
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Gotthal,
Sven
Angestell-
ter
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas -
Ausschuss für kommunale Entwic k-
lungszusammenarbeit
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Konferenz Alter und Pflege Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied
Halber-
stadt,
Richard-
Michael
Rentner Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Hart-
mann,
Gilbert
Bank-
kaufmann CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Heine-
mann,
Office
Manager /
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Jens
Christian
Büroleiter Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Vorsitzender
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat Stellv. Vorsitzender
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Herwig,
Markus
Student Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Jäger, Dr.
Cornelia
Referen-
tin Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Joksch,
Gerhard
Stadtpla-
ner, Bera-
ter
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas -
Deutsch-Französischer Ausschuss
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Nahverkehr Westfalen -
Lippe, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Jung, Dr.
Michael
Studien-
rat
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Haup t-
ausschuss
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Risik o-
ausschuss 3. Stellv. Vorsitzender
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Kattentidt,
Christoph
Dipl.-So-
zialarbei-
ter
Papst-Johannes-Schule, Beirat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Kemper,
Annette
Lehrerin Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Kersting,
Mathias
Betriebs-
wirt AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat Vorsitzender
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat Vorsitzender
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Gewerbepark Münster -Loddenheide
(GML) GmbH, Fachbeirat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Vorsitzender
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat Vorsitzender
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Technologieförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat Vorsitzender
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Kirgil,
Fatma
Dolmet-
scherin
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Kleine
Borg-
mann,
Bruno
Lehrer
am Be-
rufskolleg
a.D.
Papst-Johannes-Schule, Beirat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Kleyboldt,
Michael
Studiendi-
rektor
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Koch,
Marianne
geschäfts
schäfts-
führende
Gesell-
schafterin
/ Unter-
nehmerin
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Köhn,
Raimund
Soziologe Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Köhnke,
Katharina
Studentin Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 1. Stellv. Vorsitzende
Papst-Johannes-Schule, Beirat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Kollmann,
Thomas
Angestell-
ter
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Kubig-
Steltig,
Gabriele
Dipl.-
Kauffrau,
selbstän-
dig
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Gewerbepark Münster -Loddenheide
(GML) GmbH, Fachbeirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Leiße,
Jan
Immobi-
lienmak-
ler
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas -
Deutsch-Französischer Ausschuss
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Münsterland e. V., Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH,
Beirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Leschni-
ok, Stefan
Rechts-
anwalt
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Liekefedt,
Hedwig
Lehrerin Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied
Loschel-
der,
Christel
Erziehe-
rin, Trau-
mapäda-
gogin
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Konferenz Alter und Pflege Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Mölle-
mann-
Appelhoff,
Carola
Studien-
rätin
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Technologieförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Möllers,
Jutta
Dipl.-Pä-
dagogin
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Möltgen,
Jörn
EU-
Referent
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Neumann
, Hans
Dach-
decker-
meister
(selbst.)
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Nicklas,
Andreas
Rechts-
anwalt Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Gewerbepark Münster -Loddenheide
(GML) GmbH, Fachbeirat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Ozan, Dr.
Didem
Fachfrau
für Öffent-
lichkeits-
arbeit /
Redak-
teurin
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Peters,
Carsten
Geschäfts
schäfts-
führer
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Gewerbepark Münster -Loddenheide
(GML) GmbH, Fachbeirat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Technologieförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat Vorsitzender
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Philipp,
Ortrud
Geschäfts
schäfts-
führerin
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Powro-
znik,
Pascal
Studien-
rat Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Reiners,
Otto
Referats-
leiter
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Gewerbepark Münster -Loddenheide
(GML) GmbH, Fachbeirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Haup t-
ausschuss
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Risik o-
ausschuss
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Reis-
mann,
Karin
Rentnerin Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Reuter,
Jürgen
Architekt Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Rieten-
berg, Syl-
via
Sozialar-
beiterin
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Rosenau,
Klaus
Lehrer Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sagel,
Rüdiger
Dipl.-In-
genieur
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH,
Beirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Verbraucherberatungsstelle Münster,
Beirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Schlie-
mann,
Josef
Gemein-
dedirektor
a. D.
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Schmanc
k, Johan-
nes
Selbstän-
dig
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Schulze
Wintzler,
Anne
Verbrau-
cherbera-
terin
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Seyfferth,
Petra
Wissen-
schaftl.
Mitarbei-
terin
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas -
Ausschuss für kommunale Entwic k-
lungszusammenarbeit
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Stähler,
Angela
Hausfrau Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Westfälischer Zoologischer Garten
Münster GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Stein-
mann,
Ludger
Dipl.-
Geograf,
Dipl.-Um-
weltwis-
sen-
schaftler
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied
Stein-
Redent,
Rita
Wiss.
Mitarbei-
terin
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Varnha-
gen, Hans
Dach-
decker-
meister
Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Vilhjalms-
son,
Wendela-
Beate
Lehrerin
i.R.
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH,
Beirat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
von Gö-
wels,
Walter
Dipl.-
Kfm.,
selbst.
Versiche-
rungs-
fachmann
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat Vorsitzender
Westfälische Landeseisenbahn GmbH
(WLE), Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Nahverkehr Westfalen -
Lippe, Verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
von Ol-
berg, Ro-
bert
Angestell-
ter
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Weber,
Stefan
IT-Unter-
nehmens-
berater
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Haup t-
ausschuss
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Risik o-
ausschuss
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland-Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Nahverkehr Westfalen -
Lippe, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Wenzel,
Manfred
Elektro-
technik-
Meister /
Projektlei-
ter
Technologieförderung Münster GmbH,
Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wohnungsgesellschaft Große Lodden
mbH, Aufsichtsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Winkel,
Maria
Kauffrau
in der
Grund-
stücks-
und Woh-
Woh-
nungs-
wirtschaft
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas -
Deutsch-polnischer Ausschuss
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Konferenz Alter und Pflege Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat 1. Stellv. Vorsitzende
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wischnew
ski, Heiko
Dipl.-In-
genieur
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied
Wölter,
Harald
Wissen-
schaftli-
cher Mit-
arbeiter
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Ambulante Dienste Klarastift GmbH,
Aufsichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Konferenz Alter und Pflege Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied
Anlage A
1806 Zeichen
Anlage A zur V/0181/2020
Kurzüberblick
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Stadt Münster
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel:
Information des Rates und der Bevölkerung
Teilziele:
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass
- der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt,
- die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und
- der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt.
Zielerreichung:
Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Münster vom Rat bestätigt und dem
Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt.
Finanzierung
Produktgruppe: PG 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig frei-
willig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
-
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Altenberger Straße 109
- Grevener Straße 14
- Amelsbürener Straße
- Warendorfer Straße 17
- Beckstraße 24
- Raesfeldstraße 2
- Albersloher Weg 33
- Robert-Bosch-Straße
- Hakenesheide
- Heroldstraße
- Loddenheide
- Promenade 98
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0181/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37