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V/0181/2020

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Münster

Vorlagen 27.02.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.2.1

Unterschriebene Stellungnahme des RP-A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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RPA-Bericht Nr. 01-2020_Jahresabschluss-2018

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Unterschriebene Stellungnahme des RP-A

2555 Zeichen

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.02.2020 zu dem
Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2018 gemäß $ 59 Abs. 3 GO NRW

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 —
bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang —
sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2018 geprüft und sich
hierzu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtliche Rech-
nungsprüfung bedient.

Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsbe-
richtes des AWR vom 10.02.2020 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber
dem Rat Stellung zu nehmen.

Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß 8 102 GO NRW in Anlehnung an die vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) vorgenommen.

Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung
erkannt werden konnten (8 102 Abs. 3 GO NRW).

Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder
sonstigen Satzungen.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster.

Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gem. $ 59 Abs. 3 GO NRW wird die vom Stadtkämmerer am 20.09.2019 aufgestellte und

vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum
31.12.2018 gebilligt.

Münster, 19.02.2020 j

Raimund Köhn
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

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Beschlussvorlage

5497 Zeichen

V/0181/2020 
V/0181/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des A m-
tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügte n Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2018 der Stadt Münster mit einer 
Bilanzsumme von 3.713.928.063,16 € und einem Jahresüberschuss von  49.086.846,44 € 
fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2.  Der Jahresüberschuss von 49.086.846,44 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 
 
3.  Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2018 Entla s-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah-
resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nac h-
zuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 20.09. 2019 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister b e-
stätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in 
der Sitzung am 09.10.2019 (Vorlage Nr. V/0912/2019) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an 
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59  Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungspr ü-
fungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Pr ü-
fungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
13.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Frohne 
Telefon: 492-1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0181/2020 
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften 
und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzulege n, dass Unrichtigkeiten und 
Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung e r-
kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei 
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der 
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW).  
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durchgeführt und über die Prüfung de n als An-
lage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei 
einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berüc k-
sichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen 
Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2018 zwingend erforderlich 
gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussar-
beiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 
beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0912/2019 versand-
ten Unterlagen zum Jahresabschluss 2018 verwiesen. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüf ung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen uneing e-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresa b-
schlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach eingehender Beratung des 
Prüfberichtes in seiner Sitzung am 19.02.2020 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Auffassung, 
dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den vom 
Stadtkämmerer aufgestellten und vom  Oberbürgermeister bestätigten Jahresabschluss nebst Lag e-
bericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 
19.02.2020 ist als Anlage 2 beigefügt.  
Verwendung des Jahresüberschusses 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der  Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 
auch über die Behandlung des Jahresüberschusses. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt Münster 
nicht den nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag erreicht hat, wird der Jahresübe r-
schuss 2018 i. H. v. 49.086.846,44 € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die buchungstechnische Um-
setzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. 
 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters be züglich der Aufste l-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
gez.  
Markus Lewe 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  
 
Anlage 2:  Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs.3 GO NRW

RPA-Bericht Nr. 01-2020_Jahresabschluss-2018

319055 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Jahresabschlusses 
 
 der Stadt Münster zum 31.12.2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss / 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  2 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
E-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  3 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4 
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 5 
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 6 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 6 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 7 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 7 
6.1 Vorjahresabschluss 2017 ........................................................................................................ 7 
6.2 Organisation der Buchhaltung ................................................................................................. 8 
6.3 Inventur .................................................................................................................................... 9 
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2018 .................................................................. 10 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................. 11 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 12 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 12 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ........................................................... 12 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz .................................................................................................. 13 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 14 
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung .............................................................................. 15 
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 15 
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung .................................................................................. 17 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 18 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2018 ..................... 19 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2018 ................................................................................. 23 
9 Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2018 ................................................................... 75 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2018 .................................................. 76 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO ............................................... 77 
12 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 78 
 
 
Anlagen: 
 
- Bilanz 
- Forderungsspiegel 
- Verbindlichkeitenspiegel 
- Anlagenspiegel 
- Ergebnisrechnung 
- Finanzrechnung 
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  4 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen 
 
Aus der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 lassen sich folgende  Kernaussagen zu-
sammenfassen: 
 
- Das Haushaltsjahr 2018 schließt  mit einem Überschuss i.H.v. 4 9.086.846,44 € (Vor-
jahr: 9.364.295,51 €) ab. Im Vergleich zur fortgeschriebenen Ha ushaltsplanung ist 
das Jahresergebnis um 94.990.013,44 € (Vorjahr: 88.906.148,34 €) besser ausgefal-
len. 
 
- Aufgrund der besonderen Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklung sgesetzes sind 
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung vo n Anlagever-
mögen sowie Wertveränderungen bei den Finanzanlagen unmittelbar  mit der Allge-
meinen Rücklage zu verrechnen. Im Jahr 2018 wurden Erträge i.H. v. 4.291.598,71 € 
und Aufwendungen i.H.v. 4.121.143, 25 € aus der Ergebnisrechnung  abgegrenzt und 
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Unter Berü cksichtigung dieser 
außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Verrechnungen, die  m i t  e i n e m  
Saldo von 170.455,46 € abschließen,  ermittelt sich ein betriebs wirtschaftliches Er-
gebnis von 49.257.301,90 €. In diese m Ausmaß wuchs das städtisc he Eigenkapital 
und erreicht am Ende des Haushaltsjahres 2018 einen Stand von 798.404.603,59 €. 
 
- Mit diesem Ergebnis ist im Haus haltsjahr 2018 erneut der Haus haltsausgleich im 
Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW gelungen. Der Jahresüberschuss bet rägt 4,0 % in 
Relation zu den ordentlichen Erträgen. Aufgrund der allgemeinen  Tarif- und Preis-
entwicklung besteht offensichtlich weiterhin ein erheblicher Konsolidierungsdruck. 
 
- Vergleicht man im Übrigen die Höhe des Eigenkapitals am Ende des Haushaltsjah-
res 2018 mit dem Stand aus der E röffnungsbilanz zum 01.01.2008,  dann stellt man 
fest, dass die Ausgangslage mit einem Eigenkapitalbestand i.H.v . 832.522.332,08 € 
noch nicht wieder erreicht ist. Im Vergleich zur Ausgangslage w ährend der Umstel-
lung der Haushaltsführung auf NKF  verringerte sich das Eigenkap ital der Stadt 
Münster nominal um 34.117.728,49 € (4,1 %). 
 
- Wie im Vorjahr profitierte auch das Jahresergebnis 2018 erneu t von der insgesamt 
guten Wirtschaftslage der in der S tadt Münster angesiedelten Gewerbebetriebe. Das 
Aufkommen der Gewerbesteuer lag deutlich über den Erwartungen ( + 53,9 Mio. €). 
Im Bereich der Energieversorgung,  Bewirtschaftung und Unterhalt ung städtischer 
Immobilien kam es zu Minderausgaben i.H.v. 14,3 Mio. €. Weite T eile dieser Minder-
ausgaben sind darauf zurückzuführ en, dass geplante Instandhaltu ngs- und Erweite-
rungsmaßnahmen erst im Folgejahr 2019 begonnen werden konnten. Dies erklärt 
dann auch die Übertragung nicht ve rbrauchter Haushaltsausgabereste. Daneben fiel 
das Finanzergebnis besser aus als  erwartet, was insbesondere au f niedrigere Zins-
aufwendungen bei Krediten zurückzu führen ist. Im Bericht werden  die unterschiedli-
chen Einflüsse auf die Planabwe ichung des Jahres 2018 umfassend  dargelegt und 
erörtert. 
 
- Für den Jahresabschluss 2018 erteilte das AWR den uneingeschr änkten Bestäti-
gungsvermerk. Der Bestätigungsvermerk selbst fällt ab den Prüfu ngen im Jahr 2019 
auf Grund von Änderungen der ber ufstypischen Standards für die örtliche Rech-
nungsprüfung erheblich umfangreicher aus als zuvor. 
 
- Die festgestellten Mängel entwi ckelten einzeln und zusammen n icht das Gewicht, 
das eine unmittelbare Korrektur der Jahresendergebnisse rechtfe rtigen würde, denn 
die Kernaussagen des Jahresabschlusses insbesondere im Hinblick  auf Haushalt-
sausgleich und Nachhaltigkeit der  Haushaltsführung werden hierd urch nicht wesent-
lich beeinflusst. Im Übrigen wurden die Hinweise aus der Prüfun g - soweit es für die 
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung  erforderlich war - im Laufe d es Jahres 2019 
aufgegriffen und umgesetzt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  5 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
- Zu einer erwähnenswerten Fests tellung kam es hinsichtlich der  Bewertung von städ-
tischen Finanzanlagen. Momentan n ehmen zwei nebeneinander zu be trachtende 
Sachverhalte Einfluss auf die Bewertung. Zum einen handelt es s ich um die Bewer-
tung nach dem Ertragswert der G esellschaft und zum anderen um d ie für den Zeit-
raum von 2016 bis 2020 vorgesehe nen Kapitalzuführungen der Stad t Münster in die 
Kapitalrücklage der Gesellschaft. Im Jahr 2018 war die Stadt Mü nster gem. 
§ 35 Abs. 8 GemHVO zu einer Wer taufholung i.H.v. 22.221.000,00 € verpflichtet, die 
nicht berücksichtigt wurde. Nach eingehender Erör terung der Sac hlage wurde im 
Jahr 2019 eine Neubewertung durc hgeführt und in Folge dessen ei ne Zuschreibung 
vorgenommen. Die Zuschreibung wurde erfolgsneutral zu Gunsten d er Allgemeinen 
Rücklage verrechnet. Auf eine unmittelbare Nachbesserung des Ja hresabschlusses 
2018 wurde verzichtet, weil bei den im Ertragswertverfahren bew erteten Anteilen 
vereinbarungsgemäß nur alle fünf Jahre eine Wertüberprüfung sta ttfindet und damit 
das Stichtagsprinzip ohnehin durch brochen wird. Der Sachverhalt  wird unter den 
Prüfungsergebnissen zu den Finanzanlagen weitergehend erörtert. 
 
- Der Jahresabschluss 2018 umfasst  die gesetzlich geforderten B estandteile wie Bi-
lanz, Ergebnisrechnung, Finanzre chnung, Teilergebnisrechnungen,  Teilfinanzrech-
nungen, Lagebericht und Anhang. Aus  Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen 
Verständnis der Rechnungsergebni sse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen 
und die Schulden der Stadt Münster sowie ihre Liquidität erford erlichen Informatio-
nen enthalten. Sie stimmen mit der Buchführung der Stadt Münster überein. 
 
 
2 Vorbemerkungen 
 
Das 2. NKF-Weiterentwicklungsges etz ist zum 01.01.2019 in den ü berwiegenden Teilen 
in Kraft getreten. Die neuen Regelungen in Bezug auf die Aufste llung des kommunalen 
Jahresabschlusses finden jedoch er stmals auf den zum 31.12.2019  zu erstellenden Ab-
schluss Anwendung. Für den Jahresabschluss der Stadt Münster zu m 31.12.2018 gelten 
daher nach wie vor die rechtlichen Vorschriften der GO in ihrer  bis zum 31.12.2018 gülti-
gen (alten) Fassung. 
 
Demgegenüber sind die neuen Vorsch riften, die sich auf das Verf ahren und das Vorge-
hen bei der Prüfung beziehen, schon auf die Prüfung des Jahresa bschlusses 2018 anzu-
wenden. Im Bericht sind die Angaben zu den diesbezüglichen Gese tzesgrundlagen mit 
(n.F.) gekennzeichnet.  
 
Der Kämmerer der Stadt Münster stellte am 20.09.2019 den Jahres abschluss 2018 ge-
mäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW auf und der Oberbürgermeister bestätigte 
den Entwurf des Jahresabschlusses. Den bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 
2018 legte die Verwaltung dem Rat  der Stadt Münster in der Sitz ung am 09.10.2019 zur 
Kenntnisnahme vor. Danach verwies der Rat der Stadt Münster den  Entwurf zwecks Prü-
fung an den Rechnungsprüfungsausschuss (V/0912/2019). 
 
Für die Aufstellung des Jahresab schlusses ist eine Frist von dr ei Monaten nach Ablauf 
des Haushaltsjahres vorgesehen (§  95 GO NRW). Danach hat der Ra t bis zum 31.12. 
des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres den v om Rechnungsprü-
fungsausschuss geprüften Jahresabschluss festzustellen (§ 96 GO NRW). 
 
Aus der Fristüberschreitung ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  6 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
3 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 GO NRW (n.F.) ist in die Prüfung des Jahresabschlusses die Buchfüh-
rung einzubeziehen Die Prüfung hat sich darauf zu erstrecken, o b die gesetzlichen 
Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmung en oder sonstigen 
Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, d ass Unrichtigkeiten 
und Verstöße gegen die Bestimmungen, die sich auf die Darstellu ng des sich nach 
§ 95 Abs. 1 S. 4 GO ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 
Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübun g erkannt wer-
den. 
 
Der Lagebericht ist darauf zu pr üfen, ob er mit dem Jahresabsch luss sowie mit den bei 
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob e r insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chan-
cen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestell t sind. Die Prüfung des 
Lageberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetz lichen Vorschriften zu 
seiner Aufstellung beachtet worden sind. 
 
Die mit dem Jahresabschluss Beauftragten haben über Art und Umf ang sowie über das 
Ergebnis der Prüfung zu berichten. 
 
 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 gemäß § 1 02 GO NRW (n.F.) 
sowohl formell als auch materiell. 
 
Die Prüfung wurde in Anlehnung an die vom Institut der Wirtscha ftsprüfer in Deutschland 
e.V. (IDW) und dem Institut der  Rechnungsprüfer (IDR)  festgele gten Standards zur Prü-
fung des Jahresabschlusses und Lageberichts von Gebietskörperschaften durchgeführt. 
 
Bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte berücksichtigte das  AWR, dass es wäh-
rend der unterjährigen Prüfunge n der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmä ßigkeit und Wirt-
schaftlichkeit von Geschäftsvorfä llen in der Stadtverwaltung Mü nster keinen Anlass gab, 
die Ordnungsmäßigkeit der dezentral organisierten Buchführung anzuzweifeln. 
 
Ferner geht es bei der Jahresabschlussprüfung des AWR vorrangig  nicht darum, jeden 
einzelnen Fehler zu erkennen und zu korrigieren, sondern vielme hr diejenigen Sachver-
halte zu ermitteln und auszuräumen, die sich wesentlich auf die Gesamtaussage des Jah-
resabschlusses 2018 auswirken und daher eine unmittelbare Korre ktur des Jahresab-
schlusses erforderlich machen. 
 
Die Jahresabschlussprüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkei ten und Verstöße ge-
gen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung  des den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wes entlich auswirken, hät-
ten erkannt und aufgedeckt werden können. 
 
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld 
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstanda r d s  d e s  I D W  u n d  
IDR auch die Hinweise des Deutsc hen Städtetages zur Prüfung von  Jahresabschlüssen 
sowie die einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt. 
 
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorrangig auf den Zeitraum  von November bis De-
zember 2019 und wurden arbeitsteilig organisiert. Der gesetzlic he Prüfungsauftrag wurde 
in sinnvolle Aufgabenbereiche bz w. Abschnitte gegliedert und de n jeweiligen Prüfern des 
AWR zur Bearbeitung zugeordnet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  7 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten entwickelte das zuständige Prüferteam für das jeweilige 
Prüffeld eine Prüfungsstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, in dem die Zielrich-
tung der Prüfung und die Vorgehensweise des Prüfteams festgelegt wurden. 
 
Sowohl die Prüfungsstrategie al s auch die Prüfungsergebnisse zu  den verschiedenen 
Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Vermerken dokumentiert u nd bei Bedarf mit 
dem Amt für Finanzen und Beteiligungen während der Prüfung erörtert. 
 
 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsät ze ordnungsmäßiger 
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450). 
 
Das AWR fasste die Ergebnisse aus der abschnittsweisen Prüfung des Jahresabschlus-
ses in dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabsc hlusses 2018 zusam-
men. Dabei beschränkte sich das  AWR auf die wesentlichen Festst ellungen, um den Be-
richt klar und übersichtlich zu gestalten. 
 
Daneben gibt das AWR zu bedenken, dass das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren 
 
- Aufstellung eines Entwurf es des Jahresabschlusses 
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat 
- anschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR 
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss 
- Beschlussfassung des Rechnungspr üfungsausschusses / Bestätigung 
- Vorlage des bestätigt en Jahresabschlusses im Rat der Stadt Münster 
 
dazu führt, dass sämtliche Bestandteile und Inhalte des Jahresabschlusses dem Adressa-
tenkreis des städtischen Haushaltes hinlänglich bekannt sind. 
 
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine reine 
Wiederholung von Informationen, die  aus dem Entwurf des Jahresa bschlusses bekannt 
sind und bei denen die Prüfung zu keinen Berichtigungen führte.  Dies betrifft insbesonde-
re die umfangreichen Informationen zu den Rechnungsergebnissen innerhalb der ver-
schiedenen Produktbereiche der St adt Münster, E rmächtigungsübertragungen sowie die 
unter Punkt C des Anhangs aufgeführten Ergänzungen. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für  Finanzen und Beteiligungen beinha ltet der vorliegende 
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2018 nebst  Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie den Lagebericht. 
 
 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
6.1 Vorjahresabschluss 2017 
 
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungs vermerk versehene 
Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Stadt Münster zum 31.12 .2017 wurde vom Rat 
der Stadt in der Sitzung vom 03.04.2019 festgestellt und beschl
ossen (V/0240/2019).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  8 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Der Jahresüberschuss des Jahres  2017 i.H.v. 9. 364.295,51 € wurde der Ausgleichsrück-
lage zugeführt. 
 
Die Ratsmitglieder erteilten dem O berbürgermeister für das Haus haltsjahr 2017 die Ent-
lastung im Sinne des § 96 Abs. 1 GO NRW. 
 
Der Beschluss des Rates der Stadt Münster über den Jahresabschluss 2017 und die Ent-
lastung wurden im Amtsblatt der Stadt Münster 62. Jahrgang Nr. 19 vom 04.10.2019 – H 
1208 B - veröffentlicht. 
 
 
6.2 Organisation der Buchhaltung 
 
Die Organisation der Buchführ ung, der Datenfluss und das Belegw esen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung d er Geschäftsvorfälle si-
cher. Das von der Stadt Münster für die Buchführung eingesetzte Programm des Herstel-
lers SAP ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowie bei allen Releasewechseln wurde es 
ausführlich getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die 
Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchführung. 
 
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenb uchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kredi torenbuchhaltung) sind Gegenstand  der unterjährigen 
Prüfungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Einrichtungen de r Stadt Münster. Hier-
bei traten keine Beanstandungen auf, die die Funktionsweise des  Systems und in Folge 
dessen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städt ischen Ausgaben werden durch Ei nscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalte n eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzierte Vertragsnummer, so dass au ch in diesem Bereich ei-
ne Rückführung zum Ursprungsbeleg  bzw. dem jeweiligen Verwaltun gsvorgang jederzeit 
gewährleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung, Debitoren- und Kred itorenbuchhaltung 
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von 
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden. 
 
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewährleistet, dass di e von den Fachämtern 
vorkontierten Geschäftsvorfälle a uf der Grundlage eines Kontenp lanes einheitlich in der 
Geschäftsbuchführung erfasst werden.  
 
Aufgrund des hohen Finanzvolumens und des damit verbundenen Buc hungsstoffes in 
den Ämtern für Immobilienmanagemen t, Mobilität und Tiefbau sowi e Grünflachen, Um-
welt und Nachhaltigkeit richtete die Stadt Münster in diesen Au fgabenbereichen Neben-
stellen der Anlagenbuchhaltung ein. 
 
Der Oberbürgermeister legte di e grundsätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in 
einer Geschäftsanweisung GA Fi nanzbuchhaltung fest, um im Sinne  des § 31 GemHVO 
die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltun g unter besonderer 
Berücksichtigung des Umgangs mit Z ahlungsmitteln sowie die Verw ahrung und Verwal-
tung von Wertgegenständen sicherzustellen. Die Geschäftsanweisung enthält für alle Mit-
arbeiter /-innen der Stadtverwal tung die verbindlichen Anweisun gen bezüglich der Orga-
nisation, Geschäftsbuchführung, Zahlungsabwicklung, Datenverarb eitung sowie Aufsicht, 
Kontrolle und internen Prüfung. 
 
Eine Trennung von Geschäftsbuchführ ung und Zahlungsabwicklung i m Sinne des 
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.

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6.3 Inventur 
 
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. § 28 GemHVO haben die Gemeinden zum Sc hluss eines 
jeden Haushaltsjahres 
 
- die in ihrem wirtschaftl ichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, 
 
- ihre Forderungen, Schulden und sonstigen quantifizierbaren re chtlichen und wirt-
schaftlichen Verbindlichkeiten sowie 
 
- Rechnungsabgrenzungsposten 
 
genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögens gegenstände und 
Schulden anzugeben. 
 
Die Stadt Münster kommt ihrer Inv enturverpflichtung zu weiten T eilen im Rahmen einer 
Buchinventur nach, denn die Ve rmögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgren-
zungsposten der Stadt  Münster werden in Nebenbuchhaltungen (z.B . SAP FI-AA, SAP 
PSCD) inventarisiert und weitestgehend automatisiert fortgeschrieben.  
 
Spätestens alle fünf Jahre sollt e eine körperliche Bestandsaufn ahme der buchmäßig er-
fassten Vermögensgegenstände erfol gen. Daher führt die Verwaltu ng eine körperliche 
Bestandsaufnahme des beweglichen A nlagevermögens alternierend i n den Ämtern und 
Einrichtungen der Stadt Münster durch.  
 
Zu diesem Zweck gibt es seit dem 01.10.2015 eine einheitliche R ichtlinie für die Durch-
führung von Folgeinventuren. Die Inventurrichtlinie dient dazu, die Einhaltung der bei den 
Folgeinventuren zu beachtenden Be stimmungen sicherzustellen. Si e gibt darüber hinaus 
Hinweise für eine sachgerechte Planung und eine geordnete Durch führung von Inventu-
ren in den unterschiedlich gearteten Aufgabenbereichen der Stadt Münster. 
 
Gleichwohl zeigt sich, dass die körperlichen Bestandsaufnahmen in den unterschiedli-
chen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung eine ungleiche Bedeutung hat und die kon-
sequente Durchführung v on Inventuren des mobilen Vermögens weit erhin für die Kom-
munen schwierig bleibt. Erleichterungen sind auch nach der Nove lle des Haushaltsrechts 
zum 01.01.2019 nicht zu erwarten. 
 
Für das Jahr 2018 war in den folgenden Ämtern und Einrichtungen  eine körperliche Be-
standsaufnahme der mobilen Vermögensgegenstände vorgesehen:  
 
Amt 42-Stadtbücherei 
Amt 44-Westfälische Schule für Musik - aus 2017 in 2018 verschoben 
Amt 45-Stadtmuseum 
Amt 47-Theater Münster 
Amt 51-Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – aus 2017 in 2018 verschoben  
Amt 66-Amt für Mobilität und Tiefbau, mangels Personal aus 2016 in 2018 verschoben 
 
Die zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung einzelner Inv enturen werden von der 
Verwaltung auf personelle Engpässe in den Ämtern und Einrichtungen zurückgeführt.

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Dort wo im Jahr 2018 Inventuren abgeschlossen werden konnten ka m es zu folgenden 
Wertberichtigungen: 
 
Amt Bezeichnung Wertberichtigung in € 
Amt 42 Stadtbücherei -5.941,13 
Amt 44 Westfälische Schule für Musik -217.002,08 
Amt 51 Amt für Kinder, Jugendlic he und Familien -72.736,43 
Amt 66 Amt für Mobilitä t und Tiefbau - 12.912,04 
Summe -308.591,68  
 
Das AWR prüfte die Zählergebnisse der Ämter und Einrichtungen s owie die Umsetzung 
der Inventurergebnisse in der zentralen Anlagenbuchhaltung. Hie rbei erkannte das AWR 
kleinere Unzulänglichkeiten: 
 
- Bei der Verarbeitung der Inventurergebnisse wurden Vermögensg egenstände in Ab-
gang gestellt, welche aber in den Zähllisten nicht als abgängig erfasst wurden. Umge-
kehrt übersah die Verwaltung, e indeutig als abgängig gekennzeic hnete Vermögens-
gegenstände aus dem Anlagenverzeichnis auszubuchen. 
 
- Die Frage, wem das wirtscha ftliche Eigentum von Vermögensgege nständen in den 
von Dritten betriebenen Kitas zuzurechnen ist, war in einzelnen  Fällen nicht eindeutig 
geklärt. Die betreffenden Vermöge nsgegenstände wurden der Einfa chheit halber in 
Abgang gestellt, anstatt die Eigentumsverhältnisse aufzuklären. 
 
- Für Vermögensgegenstände die in nerhalb der gewöhnlichen Nutzu ngsdauer ausge-
mustert wurden, fehlte die Angabe von Gründen. 
 
- Die Identifizierung einzelner W irtschaftsgüter fällt nach wie  v o r  s c h w e r ,  w e i l  z . B .  
Standortangaben oder andere Hinwei se zur Identifizierung nicht in der Anlagenbuch-
führung registriert werden.  
 
Die Sachverhalte wurden im Prüfun gsvermerk des AWR zum Prüffeld  1-Immaterielle 
Vermögensgegenstände, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Mas chinen und tech-
nische Anlagen, Fahrzeuge, Betri ebs- und Geschäftsausstattung- festgehalten und wäh-
rend der Prüfung intensiv mit der Verwaltung erörtert. Das AWR geht davon aus, dass die 
Hinweise und Anregungen zur Inventur aufgegriffen werden und ih re Umsetzung zukünf-
tig zur Präzisierung der Nachweise im Bereich des mobilen Anlagevermögens beitragen.  
 
Für die Beurteilung des Jahresabschlusses 2018 haben diese Fest stellungen lediglich ein 
geringes Gewicht. Die Wiederholung der Inventuren ist nicht erforderlich. Die während der 
Prüfung besprochenen Korrekturen we rden spätestens im nächsten Jahresabschluss 
2019 durchgeführt. 
 
 
6.4 Organisation der Jahr esabschlussarbeiten 2018 
 
Mit einer Mitteilung an alle Mitarbeiter vom 27.11.2018 wurden die im Haushaltswesen tä-
tigen Mitarbeiter der Stadt Münster auf wichtige Termine und Ar beitsschritte, die sich im 
Zusammenhang mit der Beendigung des  Haushaltsjahres ergeben, hi ngewiesen. Sie 
führten die Arbeiten danach ei genverantwortlich durch. Die jewe iligen Jahresabschluss-
arbeiten werden durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen üb erwacht. Dazu gibt es 
eine zentrale dv-gestützte Check liste, in der eine für den jewe iligen Abschnitt verantwort-
liche Person benannt ist und der St and sowie Besonderheiten bei den jeweiligen Arbeits-
schritten für die Aufstellung des Jahresabschlusses eingetragen werden. 
 
Der städtische Jahresabschluss 2018 ist insgesamt das Ergebnis eines geordneten Auf-
stellungsverfahrens.

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6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Vermögensgegenstände und Schulden w urden grundsätzlich einzeln bewertet. Soweit 
das NKF Vereinfachungs möglichkeiten eröffnet, fasste die Verwal tung im Rahmen der 
Erstbewertung bereits Vermögensge genstände zu Festwerten und Gr uppen zusammen 
und führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigk eit im Jahresab-
schluss 2018 fort. 
 
Es wurde vorsichtig bewertet. Vo rhersehbare Verluste und Risike n sind im Jahresab-
schluss 2018 berücksichtigt und finden in Form von Abschreibung en, Wertberichtigungen 
und Rückstellungen sowie in der Fortführung von historischen An schaffungskosten ihren 
Niederschlag. 
 
Es sind sämtliche bis zum Zeit punkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Sachver-
halte berücksichtigt worden. 
 
Neuzugänge wurden mit ihren Ansc haffungs- bzw. Herstellungskosten auf der Grundlage 
von Eingangsrechnungen ermittelt. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen  sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorfälle unt er Berücksichtigung der 
Verrechenbarkeit der in den Rec hnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäftsbereichen mit hoheitlic her Betätigung hingegen 
wurden die Bruttobeträge verbucht. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen St adtwerke Münster 
GmbH und Wohn- und Stadtbau Münster GmbH werden mit ihren Ertra gswerten bewer-
tet. Nach internen Abstimmungen werden die Ertragswerte im Rhyt hmus von 5 Jahren 
überprüft. Zum 31.12.2018 fand eine aktuelle Wertüberprüfung statt. 
 
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster nach der Kapitalspiegelbildmetho-
de und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unt er Berücksichtigung von denkbaren Forderu ngsverlusten und 
Verbindlichkeiten mit ihrem Rü ckzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur 
Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen hat sich 
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 
 
Die Kredite, die in Schweizer  Franken aufgenommen wurden, bewer tete die Stadt Müns-
ter mit dem EZB-Referenzkurs v om 31.12.2018 i.H.v. 1,1269 CHF/€ . Zudem bildete sie 
eine Rückstellung für das Risiko, dass der Wechselkurs bis auf den historisch niedrigsten 
Stand von 0,98665 CHF/€ fällt. 
 
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bewirken. 
 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- u nd Herstellungs-
kosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht ü berschreiten, die 
selbständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, sind als geringwer-
tige Vermögensgegenstände erfasst. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr 
ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Als Ausnahme zu die
ser Regel können ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter, die keinen Bezug zu einer konkret bezeichneten, zeitlich be-
grenzten Einzelmaßnahme in Teilf inanzplänen haben, unmittelbar als Aufwand erfasst 
werden. 
 
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresabschluss 2018 mit ihr en Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst.

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Nach den Klarstellungen des Ministeriums für Inneres und Kommun ales sind gesell-
schaftsrechtliche oder sonsti ge Zahlungen von Kommunen an ihre Beteiligungsgesell-
schaften zur Verlustabdeckung nich t als Investition sondern unm ittelbar als Aufwand zu 
erfassen. Die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrückl agen ihrer dauerdefizitä-
ren Tochtergesellschaften werden daher seit dem Jahr 2013 unter  den Transferaufwen-
dungen ausgewiesen. 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. N KF-Weiterentwicklungsgesetzes werden Erträge und Ver-
luste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanzan-
lagen unmittelbar mit der Allgem einen Rücklage verrechnet. Hier durch erklären sich die 
unterhalb der Ergebnisrechnung dargestellten Abgrenzungen. 
 
 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungs dauern der Vermögensgegenstände 
 
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Ve rmögensgegenständen 
(Anlage 15 der Handreichung des Innenministeriums als Muster zu  § 27 GemHVO) ist 
Grundlage für die städtische Berechnung der jährlichen Abschreibungen. 
 
Die Verwaltung stellte die inner städtisch anzusetzenden Nutzung sdauern in einer städti-
schen Rahmenrichtlinie zusammen.  Sie ist eine Voraussetzung daf ür, dass die gesetzli-
chen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen eingehalten werden und die Einheit-
lichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird. 
 
Die in der städtischen Rahmenric htlinie festgelegten Nutzungsda uern bewegen sich im 
gesetzlichen Rahmen. 
 
Die Rahmenrichtlinie entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Sie soll aber im Kontext des 
2. NKFWG überarbeitet werden, wenn die hierfür notwendige Perso nalressource zur Ver-
fügung steht. 
 
 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 31 GemHVO NRW sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der ört-
lichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandard s und interner Aufsicht 
zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung 
unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitte ln sowie die Verwah-
rung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung gem. § 31 GemHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung 
für die Stadt Münster (kurz: G A Finanzbuchhaltung) wurde mit Ra tsbeschluss vom 
19.10.2011 (V/0707/2011) in Kraft gesetzt. Sie ist grundlegender Bestandteil des internen 
Kontrollsystems (IKS). 
 
 
6.8 Stellungnahme zum Anha ng des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt Müns ter umfasst gemäß § 37 Abs. 1  GemHVO NRW die 
Ergebnisrechnung, die Finanzrec hnung, die Teilrechnungen, die B ilanz und den Anhang 
mit den Erläuterungen zu Bilanz , Ergebnis- und Finanzrechnung. 
Ferner enthält der Jah-
resabschluss den gem. § 44 Abs. 3  GemHVO NRW geforderten Anlage nspiegel, Forde-
rungsspiegel und den Verbindlichkeitenspiegel.

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Überdies lässt die Durchsicht des Anhangs in der Entwurfsfassun g des Jahresabschlus-
ses erkennen, dass alle in § 44 Abs. 1 und 2 und § 43 Abs. 6 GemHVO NRW geforderten 
Pflichtangaben vorhanden sind. Im Einzelnen betrifft dies: 
 
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
- Erläuterungen zu den im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Bürgschaften 
- Auflistung der in den Rückstellungen für unterlassene Instand haltungsmaßnahmen zu-
sammengefassten Baumaßnahmen 
- Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen 
- Info über die noch nicht erhobenen Beiträge bei beendeten Erschließungsmaßnahmen 
- Währungsumrechnung für die in Schweizer Franken bestehenden Verbindlichkeiten 
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen 
- Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen 
 
Der Anhang vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältni ssen entsprechendes 
Bild der Lage der Stadt Münster.  Die wesentlichen Einflüsse für  das Zustandekommen 
des Jahresergebnisses 2018 und die Bestandsveränderungen in der  Vermögensrech-
nung der Stadt Münster werden in nachvollziehbarer Weise erörtert. 
 
 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Die Bilanz der Stadt Münster we ist am 31.12.2018 eine Bilanzsum me von 
3.713.928.063,16 € auf. Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vor jahr um 
160.395.930,96 € (4,5 %). Die Zunahme der Bilanzsumme ist im We sentlichen auf einen 
Anstieg der liquiden Mittel und Wertsteigerungen der Finanzanla gen zurückzuführen. Da-
neben wirkten sich in einem klei neren Ausmaß Investitionen ins Sachanlagevermögen 
aus: 
 
 
 31.12.2017 31.12.2018  
A k t i v a Euro % Euro % Euro 
      
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 509.542,21 0,0 625.371,74 0,0 115.829,53 
Sachanlagen 2.776.697.889,24 78,2 2.794.631.601,06 75,3 17.933.711,82 
Finanzanalgen 492.104.868,70 13,8 580.835.621,58 15,6 88.730.752,88 
Langfristiges Vermögen 3.269.312.300,15 92,0 3.376.092.594,38 90,9 106.780.294,23
   
Vorräte 32.701.109,00 0,9 34.398.569,15 0,9 1.697.460,15 
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 66.675.454,09 1,9 61.077.508,51 1,7 -5.597.945,58 
Liquide Mittel 130.179.846,33 3,7 186.070.575,25 5,0 55.890.728,92 
Aktive Rechnungsabgrenzung 54.663.422,63 1,5 56.288.815,87 1,5 1.625.636,24 
Kurzfristiges Vermögen 284.219.832,05 8,0 337.835.468,78 9,1 53.615.636,73
 3.553.532.132,20 100,0 3.713.928.063,16 100,0 160.395.930,96
 
Am Bilanzstichtag 31.12.2018 ist das städtische Vermögen mit einem Anteil von 75,3 % in 
Form des Sachanlagevermögens und mit einem Anteil von 15,6 % in Form von Finanzan-
lagen langfristig gebunden. 
 
Der restliche Teil von 9,1 % entfä llt auf kurzfristiges Vermöge n in Form von zum Verkauf 
bestimmten Grundstücken, Forderungen, liquiden Mitteln und akti ven Rechnungsabgren-
zungsposten.

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Dem langfristig gebundenen Vermögen i.H.v. 3.376.092.594,38 € steht langfristiges Kapi-
tal i.H.v. 3.543.323.274,58 € geg enüber. Das langfristige Vermö gen ist somit vollständig 
durch langfristiges Kapital gedeckt. 
 
Nur etwa 4,6 % der Bilanzsumme entfällt auf kurzfristige Verbindlichkeiten: 
 
 31.12.2017 31.12.2018 
P a s s i v a  Euro % Euro % Euro 
      
Eigenkapital 749.147.301,69 21,1 798.404.603,59 21,5 49.257.301,90 
      
Sonderposten 1.259.912.542,96 35,5 1.253.643.617,50 33,8 -6.268.925,46 
Pensionsrückstellungen 550.915.860,00 15,5 576.661.280,00 15,5 25.745.420,00 
Sonstige Rückstellungen 23.138.232,74 0,7 21.944.782,96 0,6 -1.193.449,78 
Verbindlichkeiten 797.987.163,26 22,4 892.668.990,53 24,0 94.681.827,27 
Langfristiges Kapital 3.381.101.100,65 95,2 3.543.323.274,58 95,4 162.222.173,93
    
Sonderposten Gebühren 2.115.275,46 0,1 2.433.176,00 0,1 317.900,54 
Instandhaltungsrückstellungen 1.381.638,49 0,0 864.734,15 0,0 -516.904,34 
Sonstige Rückstellungen 17.530.331,87 0,5 22.751.455,60 0,6 5.221.123,73 
Verbindlichkeiten 111.145.286,31 3,1 103.787.354,94 2,8 -7.357.931,37 
Pas. Rechnungsabgrenzung 40.258.499,42 1,1 40.768.067,89 1,1 509.568,47 
Kurzfristiges Kapital 172.431.031,55 4,8 170.604.788,58 4,6 -1.826.242,97
 3.553.532.132,20 100,0 3.713.928.063,16 100,0 160.395.930,96
 
Von der Ausweitung der Bilanzsumm e entfällt ein Anteil i.H.v. 1 20.427.247,27 € (75,1 %) 
auf den Ausbau der Verbindlichkei ten und Rückstellungen. Der Ve rmögenszuwachs wur-
de im Haushaltsjahr 2018 vornehmlich durch eine Erhöhung der st ädtischen Verbindlich-
keiten und Rückstellungen finanziert. 
 
Daneben entfällt ein Anteil von 49.257.301,90 € (30,7 %) auf di e Selbstfinanzierungskraft 
der Stadt Münster in Form des Haushaltsüberschusses. 
 
Die Bilanz und ihre Entwicklung sind mit den übrigen Bestandteilen der städtischen Buch-
führung abgestimmt. 
 
 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Der Forderungsspiegel sowie der  Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen 
Mindestanforderungen der GemHVO NRW. 
 
Die ausgewiesenen Beträge sind mit der Bilanzübersicht sowie de r Buchführung abge-
stimmt und in nachvollziehbarer Weise belegt. 
 
Die Verwaltung differenzierte die Forderungen nach Restlaufzeit en auf der Grundlage der 
Offenen-Posten-Liste zum 31.12.201 8. Die Forderungen wurden im Forderungsspiegel 
nach Abzug von Wertberichtigungen angesetzt. 
 
Im Verbindlichkeitenspiegel werd en gemäß § 47 GemHVO NRW sämtli che Verbindlich-
keiten der Stadt Münster nachgewie sen. Er ist entsprechend § 41  Absatz 4 Nummer 4 
GemHVO NRW gegliedert und die Haftungsverhältnisse aus der Best ellung von Sicher-
heiten werden nachrichtlich ausgewiesen. 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlic hkeiten wird mit Angabe der jewe iligen Restlaufzeit, ge-
gliedert in Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und von mehr 
als fünf Jahren dargestellt sowie der Gesamtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag auf-
geführt.

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6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung 
 
Der dem Anhang zum Jahresabsch luss 2018 beigefügte Anlagenspieg el enthält alle 
Pflichtangaben und ist dem Anlagevermögen der Bilanz entsprechend gegliedert.  
 
Die Kommunen können neben den Pflic htangaben weitere Informationen in den Anlagen-
spiegel aufnehmen. Die Stadt Münster hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und 
zusätzliche Angaben in den Anlagenspiegel eingefügt, um die Bew egungen im Anlage-
vermögen transparent darzustellen.  Der städtische Anlagenspiege l gewährt so einen tie-
fen Einblick in die Vermögensstruktur der Stadt Münster und in den jeweiligen Abnut-
zungsgrad der Vermögensgruppen. 
 
Der Vorjahresbestand der Verm ögensgegenstände wurde zutreffend als Vortrag über-
nommen und fortgeschrieben. Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten auf der Grundlage von Eingangsrechnungen in die Anl agenbuchhaltung auf-
genommen. 
 
Der Anlagenspiegel stimmt in den Anfangs- und Endbeständen mit den Hauptbuchkonten 
des Sachanlagevermögens überein und auch die ausgewiesenen Absc hreibungen pas-
sen zur Ergebnisrechnung. Dabei ist  anzumerken, dass die im Anl agenspiegel ausgewie-
senen Abschreibungen i.H.v. 79.617.471,15 € von den in der Erge bnisrechnung angege-
benen Abschreibungen i.H.v. 79.872.441,82 € um 254.970,67 € abw eichen. Dieser Be-
trag entfällt auf Abschreibungen beim Grundvermögen, das wegen Verkaufsabsichten 
nicht im Anlagevermögen sondern im  Vorratsvermögen (Umlaufvermö gen) geführt wird 
und daher nicht im Anlagenspiegel auftaucht. 
 
Sachlich und rechnerisch ist der Anlagenspiegel des Jahres 2018 nicht zu beanstanden. 
 
Im Bereich Maschinen und technisc he Anlagen besteht allerdings eine Differenz i.H.v. 
595,00 € zwischen den Auswertunge n der SAP-Buchführung und dem von der Verwal-
tung zur Verfügung gestellten Anlagenspiegel. Wegen ihrer Gerin gfügigkeit ging das 
AWR dieser Abweichung nicht weiter nach. 
 
Im Übrigen sind Teilbereiche der  städtischen Anlagenrechnung re gelmäßig Gegenstand 
unterjähriger Prüfungen des AWR i n den einzelnen Ämtern und Ein richtungen. Hierbei 
konnte sich das AWR stets von der Ordnungsmäßigkeit der Anlagen rechnung überzeu-
gen. 
 
 
 
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
Die Ergebnisrechnung weist die dem Haushaltsjahr 2018 zuzurechnenden Aufwendungen 
und Erträge aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen sowie den Ressourcenver-
brauch der Stadt Münster vollständig ab. 
 
Im Haushaltsjahr 2018 überstiege n die ordentlichen Erträge der Stadt Münster i.H.v. 
1.227.907.802,50 € die ordentlichen Aufwendunge n i.H.v. 1.175.1 07.348,46 € um 
52.800.454,46 €. In Relation zu  den ordentlichen Erträgen errei
cht das Ordentliche Er-
gebnis eine Größe von rd. 4,3 %.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  16 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Der Überschuss der Erträge über die laufenden Aufwendungen wurde durch das negative 
Finanzergebnis i.H.v. -3.713.60 7,60 € auf einen Jahresüberschus s von 49.086.846,44 € 
abgeschwächt: 
 
Ergebnisrechnung 31.12.2017 31.12.2018  
 Euro % Euro % Euro 
      
Ordentliche Erträge 1 .157.854.611,41 100,0 1.227.907.802,50 100,0 70.053.191,09 
      
Ordentliche Aufwendungen 1.145.531.549,24 98,9 1.175.107.348,46 95,7 29.575.799,22 
      
Ordentliches Ergebnis 12.323.062,17 1,1 52.800.454,04 4,3 40.477.391,87
   
Finanzerträge 19.636.729,29 1,7 16.485.247,50 1,3 -3.151.481,79 
Finanzaufwendungen 22.595.495,95 2,0 20.198.855,10 1,6 -2.396.640,85 
Finanzergebnis -2.958.766,66 -0,3 -3.713.607,60 -0,3 -754.840,94
      
Jahresergebnis 9.364.295,51 0,8 49.086.846,44 4,0 39.722.550,93
   
 
Auf Grund der besonderen Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklungs gesetzes sind Erträ-
ge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Verm ögensgegen-
ständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelb ar mit der Allgemei-
nen Rücklage zu verrechnen. 
 
Im Jahr 2018 wurden deshalb Ertr äge i.H.v. 4. 291.598,71 € und A ufwendungen i.H.v. 
4.121.143,25 € aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt und mit der Allgemeinen Rücklage 
verrechnet. 
 
Ergebnisrechnung 31.12.2017  31.12.2018   
 Euro % Euro % Euro 
nachrichtlich      
Erträge, aus 4.604.382,02 0,4 4.291.598,71 0,3 -312.783,31 
-Vermögensabgängen 2.689.338,41 0,2 2.010.403,14 0,1 -678.935,27 
-Wertveränd. Finanzanlagen 1.915.043,61 0,2 2.281.195,57 0,2 366.151,96 
      
Aufwendungen, aus 3.298.889,43 0,3 4.121.143,25 0,3 822.253,82 
-Vermögensabgängen 2.848.756,80 0,0 2.830.076,49 0,2 -18.680,31 
-Wertveränd. Finanzanlagen 450.132,63 0,3 1.291.066,76 0,1 840.934,13 
      
Verrechnungssaldo 1.305.492,59 0,1 170.455,46 0,0 -1.135.037,13
   
Veränderung des 
Eigenkapitals 10.669.788,10 0,9 49.257.301,90 4,0 38.587.513,80 
 
Unter Berücksichtigung dieser außerhalb der Er gebnisrechnung vo rgenommenen Ver-
rechnungen mit einem Saldo von 170 .455,46 € errechnet sich insg esamt ein Überschuss 
von 49.257.301,90 €. In dieser Höhe wächst das städtische Eigenkapital im Haushaltsjahr 
2018. 
 
Die im Jahresabschluss 2018 abg ebildete Ergebnisrechnung ist mi t der Finanzbuchfüh-
rung, der Bilanz sowie den dies bezüglichen Erläuterungen im Anh ang und Lagebericht 
abgestimmt. Sie stimmt sachlich und rechnerisch mit den Teilerg ebnisrechnungen des 
Produkthaushaltes überein. 
 
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den unterschiedlichen Te ilhaushalten bestäti-
gen, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  17 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
In der Finanzrechnung wurden sämt liche Einzahlungen und Auszahl ungen des Haus-
haltsjahres 2018 im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW get rennt voneinander 
nachgewiesen. Die Finanzrechnung 2018 ist mit der Liquiditätsen twicklung der Stadt 
Münster abgestimmt und durch die Salden der Konten Klasse 6 Ein zahlungen und Klasse 
7 Auszahlungen belegt. 
 
Die Finanzrechnung der S tadt Münster entspricht der in § 3 GemH VO NRW gesetzlich 
vorgegebenen Gliederungsstruktur. 
 
Finanzrechnung 31.12.2017 31.12.2018  
 Euro % Euro % Euro 
      
Einzahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.082.154.375,37 100,0 1.203.020.371,59 100,0 120.865.996,22 
      
Auszahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.051.193.331,09 97,1 1.072.695.302,81 89,2 21.501.971,72 
      
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 30.961.044,28 2,9 130.325.068,78 10,8 99.364.024,50 
      
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 51.258.073,35 4,7 60.093.526,20 5,0 8.835.452,95 
      
Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 107.339.031,21 9,9 190.842.942,04 15,9 83.503.910,83 
      
Saldo aus  
Investitionstätigkeit -56.080.957,86 -5,2 -130.749.415,84 -10,9 -74.668.457,88 
      
Finanzmittelüberschuss 
Finanzmittelfehlbetrag -25.119.913,58 -2,3 -424.347,06 -0,1 24.695.566,62 
      
Aufnahme und Rückflüsse  
von Darlehen 67.553.624,26 6,2 128.362.184,00 10,7 60.808.559,74 
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 33.371.073,07 3,1 1.559.395,00 0,1 -31.811.678,07 
      
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 34.450.403,32 3,2 35.846.966,30 3,0 1.396.562,98 
Tilgung von Krediten zur  
Liquiditätssicherung 6.812.560,92 0,6 37.379.020,82 3,1 30.566.459,90 
      
Saldo aus  
Finanzierungstätigkeit 59.661.733,09 5,5 56.695.591,88 4,7 -2.966.141,21 
   
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln 34.541.819,51 3,2 56.271.244,82 4,7 21.729.425,41 
      
Anfangsbestand  
an Finanzmitteln 96.041.571,24 8,9 130.179.846,33 10,8 34.138.275,09 
      
Änderung des Bestandes an 
fremden Finanzmitteln -403.544,42 0,0 -380.515,90 0,0 23.028,52 
      
Liquide Mittel 
am Ende des Jahres 130.179.846,33 12,1 186.070.575,25 15,5 55.890.728,92 
 
Der Bestand an Finanzmitteln erhöh te sich im Haushaltsjahr 2018  von 130.179.846,33 € 
um 55.890.728,92 € (42,9 %) auf 186.070.575,25 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  18 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die Finanzrechnung der St adt Münster stellt die Liquiditätsentw icklung und ihre verschie-
denen Einflussfaktoren in systematischer Weise dar. Sie umfasst  neben den zahlungs-
wirksamen Aufwendungen und Erträgen aus der laufenden Verwaltun g auch die zah-
lungswirksamen Auswirkungen von Investitionen und deren Finanzierung. 
 
 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Der Lagebericht des Jahres 2018 steht im Einklang mit dem Jahre sabschluss und vermit-
telt aus Sicht des AWR ein den tatsächlichen Verhältnissen ents prechendes Bild der 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. 
 
Die wesentlichen Einflüsse auf d as Zustandekomm en des Jahreserg ebnisses werden 
dargelegt und die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen b eim Vermögen bzw. den 
Schulden erklärt.  
 
Darüber hinaus weist die Verwaltung im Lagebricht auch auf die zukünftige Haushaltsfüh-
rung und auf erkennbare Risiken hin. Sie hebt dabei insbesonder e folgende Risiken her-
vor: 
 
o Der starke Anstieg der Bevölke rungszahl zieht einen hohen Inve stitionsbedarf in das 
Infrastrukturvermögen nach sic h. Betroffen sind Investitionen f ür sozialverträglichen 
Wohnraum, bedarfsgerechte Angeb ote für Kinder- und Jugendliche und für den Be-
reich der Schulen. Die Verwalt ung geht von einem Investitionsvo lumen von rd. 
850 Mio. € aus. 
 
o Ferner erwartet die Verwaltung einen steigenden Aufwand durch die Anpassung der 
Leistungsgewährung an die sozialen Bedarfe und durch zusätzliches Personal für die 
Abwicklung wachsender Aufgaben. 
 
o Es ist von steigenden Kosten für die Bewirtschaftung und Unter haltung des Infra-
strukturvermögens sowie stei genden Abschreibungen aus den anste henden Investi-
tionen auszugehen. 
 
o Die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Tochtergesells chaften ist zu be-
obachten, um frühzeitig Risiken für den Kernhaushalt erkennen z u können. Ein 
Schwerpunkt in diesem Bereich wird die Aktivierung der Konversi onsflächen und die 
zeitnahe Vermarktung von Wohnflächen sein. Hierzu hat die Stadt  Münster eine ei-
gene Gesellschaft, die KonvOY GmbH, gegründet. 
 
o Die Verwaltung begrenzte zwar etwaige Währungsrisiken bei den in Schweizer Fran-
ken aufgenommenen Krediten durch di e Bildung einer Drohverlustr ückstellung und 
tilgte die Kredite im Zeitverlauf sukzessive. Die Risiken sind bei einem Restbestand 
i.H.v. rd. 75,1 Mio. CHF aber nicht ganz ausgeschlossen. 
 
o In Anbetracht des Haushaltsvolu mens von über 1,175 Mrd. € und einer aus dem 
Haushaltsergebnis 2018 abgeleiteten Eigenkapitalstärkung von 4,0 % in Relation zur 
Summe der Ordentlichen Erträge resu ltiert aus der allgemeinen T arif- und Preisent-
wicklung weiterhin ein Konsolidierungsdruck für die Haushalte d er nahen Zukunft. 
Die Ergebnisplanungen gehen in den nächsten Haushaltsjahren von erheblichen De-
fiziten aus.  
 
o Die Gewerbesteuereinnahmen haben im Jahr 2018 einen historisch en Höchststand 
erreicht. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass diese Einna hmen bei einer Ab-
schwächung der konjunkturellen Gesamtentwicklung abnehmen werden. 
 
Die im Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts absehbaren Ris iken der künftigen 
Haushaltsentwicklung sind aus Sicht des AWR zutreffend dargestellt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  19 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Das vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Kennzahlense t ergänzt den 
Überblick über die Gesamtlage der Stadt Münster. Die im Lageber icht veröffentlichten 
Kennzahlen stimmen überwiegend mit den vom AWR ermittelten Werten überein. Bei den 
Kennzahlen Aufwandsdeck ungsgrad (4,5 % bzw. 52,8 Mio. €), Eigen kapitalquote 1 
(21,5 %), Eigenkapitalquote 2 ( 55,1 %) Anlagendeckungsgrad (96, 9 %) schlichen sich 
Fehler in die Berechnungsformeln und damit auch in die Ergebnis se. Für die Gesamtaus-
sage des Jahresabschlusses ist dies jedoch unbedeutend. Die kor rekten Kennzahlen fin-
den sich in den in Klammern angeführten Angaben. 
 
Am Ende des Lageberichtes findet sich auch die gem. § 95 Abs. 2  GO NRW geforderte 
Liste aller Mitglieder des Rates und des Verwaltungsvorstandes mit den Angaben zu den 
ausgeübten Berufen und Tätigkeiten in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien. 
 
 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2018 
 
Die Stadt Münster beendet das Haus haltsjahr 2018 mit einem Jahr esüberschuss i.H.v. 
49.086.846,44 €. Gemäß den Vorgaben des 1. NKFWG wurden Erträge  bzw. Verluste, 
die sich beim Verkauf oder der Ausmusterung von Anlagevermögen ergaben, sowie 
Wertveränderungen bei Finanzanlagen mit einem Saldo von insgesa mt 170.455,46 € aus 
der Ergebnisrechnung abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgeme inen Rücklage ver-
rechnet. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Verrechnungen erhöht sich das für  eine betriebswirtschaft-
liche Beurteilung maßgebliche Rec hnungsergebnis auf einen Betra g von 
49.257.301,90 €. 
 
Ergebnis 2018 Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Jahresfehlbetrag / -überschuss -45.903.166,00 49.086. 846,44 94.990,012,44 
Erträge aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen 200.000,00 2.010.403, 14 1.810.403,14 
Erträge aus Wertveränderungen  
von Finanzanlagen 0,00 2.281.195, 57 2.281.195,57 
Aufwendungen aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen 1.200.000,00 2.830.0 76,49 1.630.076,49 
Aufwendungen aus Wert- 
veränderungen von Finanzanlagen 0,00 1.291.066, 76 1.291.066,76 
Verrechnungssaldo -1.000.000, 00 170.455,46 1.170.455,46
Veränderung des Eigenkapitals -46.903.166,00 49.257.301,90 96.160.467,90
 
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mit der Allgem einen Rücklage vor-
genommenen Verrechnungen stellt gegenüber der fortgeschriebenen  Haushaltsplanung 
eine Verbesserung von 96.160.467,90 € (205,0 %) dar. 
 
In der nachfolgenden Analyse werd en die bedeutsamen Planabweich ungen aus der Er-
gebnisrechnung des Jahres 2018 (> 1,0 Mio. €) veranschaulicht und im Weiteren erörtert: 
 
Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
    
Grundsteuer B 60.600.000,00 62.134.482,00 1.534.482,00 
Gewerbesteuer 290.000.000,00 343.879.590,10 53.879.590,10 
Gemeindeanteil an der ESt 162.000. 000,00 168.635.699,43 6.635.6 99,43 
Übrige Steuern und Abgaben 69.08 0.000,00 70.432. 011,87 1.352.01 1,87 
Steuern und ähnliche Abgaben 581.680.000,00 645.081.7 83,40 63.401.783,40

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  20 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
    
Steuern und ähnliche Abgaben 581.680.000,00 645.081.7 83,40 63.401.783,40
    
Allg. Zuweisungen vom Land NRW 1.090.000,00 3. 046.335,40 1.956. 335,40 
Zuweisungen vom Land NRW 80.921.91 0,00 76.523.33 2,31 -4.398.577 ,69 
Übrige Zuwendungen und Umlagen 71.326.540,00 72.848. 902,34 1.522.362,34 
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 153.338.450,00 152. 418.570,05 -919 .879,95
    
Rückzahlung gewährter Hilfen a.v.E. 4.248.450,00 8.878.991,28 4 .630.541,28 
Schuldendiensthilfen vom Land NRW 2.325.900,00 436.000,00 -1.88 9.900,00 
Übrige Transfererträge  11.301.31 0,00 13.024.667, 80 1.723.357,8 0 
Sonstige Transfererträge 17.875. 660,00 22.339.659, 08 4.463.999,0 8
    
Benutzungsgebühren 94.874.250,00 100.887. 746,57 6.013.496,57 
Übrige öffentlich-rechtl. Entgelte 33.881.44 0,00 34.188.242,56 306.802,56 
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 128.755. 690,00 135.075.989,1 3 6.320.299,13
  
Privatrechtliche Leistungsentgelte 22.685.750,00 23. 645.944,54 96 0.194,54
    
Kostenerstattungen vom Bund 42.85 2.870,00 45.436. 690,21 2.583.8 20,21 
Kostenerstattungen vom Land 29.48 9.790,00 23.24 2.181,79 -6.247. 608,21 
Kostenerstattungen von Gemeinden 3.981.260,00 6. 316.603,42 2.33 5.343,42 
Kostenerstattungen von priv. Untern.  968.940,00 2.552.537,81 1 .583.597,81 
Leistungsbeteiligung ALG II 78.118.380,00 71.237.467,61 -6.880. 912,39 
Andere Kostenerstattungen 43.794.330,00 46. 057.398,84 2.263.068 ,84 
Kostenerstattungen und Umlagen 199.205.570,00 194.8 42.879,68 -4.3 62.690,32
  
Veräußerung von Umlaufvermögen 8.000.000,00 9. 774.776,84 1.774. 776,84 
Auflösung von Rückstellungen 0,00 4.073.310,75 4.073.310,75 
Sonstige ordentliche Erträge 527.250,00 5.151.5 63,66 4.624.313, 66 
Übrige ordentliche Erträge 31.23 9.840,00 33.007. 362,77 1.767.52 2,77 
Sonstige ordentliche Erträge 39. 767.090,00 52.007. 014,02 12.239. 924,02
  
Aktivierte Eigenleistungen 3. 168.100,00 2.495.9 62,60 -672.137,40
    
Ordentliche Erträge 1.146.476.310,00 1.227.907.802,50 81.431.492,50
 
Die Stadt Münster verzeichnete im Haushaltsjahr 2018 Ordentlich e Erträge i.H.v. 
1.227.907.802,50 €. Sie übersteigen die Haushaltsansätze um 81.431.492,50 € (7,1 %). 
 
Die Mehreinnahmen sind vornehmlich auf höhere Einnahmen aus Ste uern und ähnlichen 
Abgaben zurückzuführen. Sie betr ugen insgesamt 645.081.783,40 €  und übertrafen den 
Haushaltsansatz von 581.680.000,00 € um 63.401.783,40 € (10,9 %). An dieser positiven 
Entwicklung war das Gewerbesteueraufkommen von 343.879.590,10 € maßgeblich betei-
ligt. Hier wurden die Erwartungen für das Haushaltsjahr 2018 um  53.879.590,10 € 
(18,8 %) übertroffen. Daneben kam es bei den Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an 
der Einkommensteuer mit 168.635.699,43 € zu spürbaren überplanmäßigen Erträgen.  
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten ein Volumen von 
152.418.570,05 €. Damit verfehlten sie den Haushaltansatz lediglich um 919.879,95 €. 
 
Demgegenüber überstiegen die sons tigen Transfererträge i.H.v. 2 2.339.659,08 € die 
Planwerte um 4.463.999,08 € (25,0 %). Die Verbesserung ist vorn ehmlich auf unvorher-
gesehene Rückzahlungen von Sozialen Leistungen (PP05) zurückzuführen. 
 
Die öffentlich-rechtlichen Leist ungsentgelte übertrafen mit ihr en Einnahmen i.H.v. 
135.075.989,13 € die Erwartungen ebenfalls deutlich. Die Ergebn isverbesserung betrug 
6.320.299,13 € (4,9 %) und ist vo rnehmlich auf höhere Benutzung sgebühren im Ret-
tungsdienst und im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder zurückzuführen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  21 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die privatrechtlichen Leistungsent gelte hingegen erreichten mit  einem Betrag i.H.v. 
23.645.944,54 € in etwa den Haus haltsansatz. Die Abweichung bet rägt lediglich 
960.194,54 € (4,2 %). 
 
Die Kostenerstattungen und Umlagen betrugen zusammen 194.842.879,68 €. Sie blieben 
um 4.362.690,32 € (2,2 %) unter d em Haushaltsansatz. In diesem Bereich stellt man un-
terschiedliche bzw. gegenläufige Entwicklungen fest. Die größeren Planunterschreitungen 
jedoch gab es bei den Kostenerst attungen für Leistungen der Gru ndsicherung nach 
SGB II (LB ALG II) und bei der Sicherung des Lebensunterhaltes (Erstattungen vom 
Land). 
 
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden Einnahmen i.H.v. 52.007.014,02 € erzielt 
und der Haushaltsansatz um 12.23 9.924,02 € (30,8 %) übertroffen . Die Stadt Münster 
profitierte insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen für Wechselkursrisiken bei 
Fremdwährungskrediten. Ansonsten wirkten zahlreiche kleinere Sa chverhalte in diesem 
Bereich auf die Ergebnisverbesserung aus. 
 
Die Aktivierung von Eigenleistungen führte zu Erträgen i.H.v. 2 .495.962,60 €. Sie verfehl-
ten den Haushaltsansatz um 672.137,40 € (21,2 %). 
 
Die Aufwendungen betrugen insg esamt 1.175.107.348,46 €. Es wurd e somit Aufwendun-
gen i.H.v. 8.072.087,54 € (0,7 %) weniger verbraucht, als im Ha ushaltsplan 2018 in Form 
des fortgeschriebenen Ansatzes bereitgestellt wurden. 
 
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen:  
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Personalaufwendungen 267.620.070, 00 270.209.789,84  2.589.719,84
    
Versorgungsaufwendungen 22.445.41 0,00 28.512.992, 08 6.067.582,08
    
Strom 8.300.430,00 7.283. 914,09 -1.016.515,01 
Wärme 7.210.680,00 5.868. 941,26 -1.341.738,74 
Unterhaltung unbebauter Grundst. 5.038.046,23 3.266.604,12 -1.7 71.442,11 
Unterhaltung bebauter Grundstücke 23.690.730,00 17.054.347,98 - 6.636.382,02 
Bewirtschaftung Gebäude 1.128.0 90,00 2.734.659,76 -1.606.569,76 
Übrige Sach- und Dienstleistungen 95.027.121,88 89.897.062,71 - 5.130.059,17 
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 140.395.098,00 126.105.5 30,82 -14.289.567,18
    
Bilanzielle Abschreibungen 79.668. 370,00 79.872.44 1,82 204.071,8 2
    
    
Zuschüsse an verb. Unternehmen 34. 282.610,00 32.31 4.409,63 -1.9 68.200,37 
Zuschüsse an private Unternehmen 12.347.405,71 14. 099.558,86 1. 752.153,15 
Zuschüsse an übrige Bereiche 114. 636.945,78 108.358.541,71 -6.2 78.404,07 
Jugendhilfe außerhalb von Einricht. 21.202. 530,00 23.991.059,19  2.788.529,19 
Jugendhilfe in Einrichtungen 29. 153.620,00 32.50 3.807,59 3.350. 187,59 
Kosten für Unterkunft / Heizung 63. 270.750,00 57. 609.145,03 -5. 661.604,97 
Arbeitslosengeld II 81.996.540, 00 75.357.938, 64 -6.638.601,36 
Leistungen an Asylbewerber 8.150. 000,00 10.690.29 4,60 2.540.294 ,60 
Sonstige soziale Leistungen 18. 279.718,54 17.20 4.029,64 -1.075. 688,90 
Gewerbesteuerumlage 22.100.000, 00 26.115.900, 32 4.015.900,32 
Fin.-Beteiligung Fonds Dt. Einheit 21.100.000,00 24.847.413,73 3.747.413,73 
Sonstige Transferaufwendungen 170.611.446,97 169. 101.942,85 -1. 509.504,12 
Transferaufwendungen 597.131.567,00 592.194.041,79 -4.937.525,21
  
Übertrag  1.107.260.515,00 1. 096.894.796,35 - 10.365.718,65

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  22 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
  
Übertrag  1.107.260.515,00 1.096.894.796,35 -10.365.718,65
  
Mieten 15.449.773,00 14. 123.744,50 -1.326.028,50 
Honorare 7.056.945,16 4. 091.595,20 -2.965.349,96 
Sonstige Dienste 8.806.865, 32 4.572.202,70 -4.234.662,62 
Sonstige Geschäftsaufwendungen 6.146.586,40 2.802. 858,60 -3.343 .727,80 
Zuführungen zu Rückstellungen 75.130,00 8.378. 508,96 8.303.378, 96 
Zuführungen zu Einzelwertberichtig 257.500,00 2.658.463,83 2.40 0.963,83 
Verluste aus Preis- und Kursschw. 0,00 2.050.1 36,00 2.050.136,0 0 
Andere sonstige ordentliche Aufwnd 38.126.121,12 39.535.042,32 1.408.921,20 
Sonstige ordentl. Aufwendungen 75.918.921,00 78.21 2.552,11 2.293. 631,11
    
Ordentliche Aufwendungen 1.183.179.436,00 1.175.107.348,46 -8.072.087,54
 
Im Jahr 2018 betrugen die Personal aufwendungen der Stadt Münste r 270.209.789,84 €. 
In diesem Bereich wurden die Haushaltsansätze um 2.589.719,84 €  (1,0 %) überschrit-
ten. Es kam bei Dienstbezügen der Beamten und Entgelten von Angestellten zu beträcht-
lichen Einsparungen (rd. 7,2 Mio. € ). Sie sind darauf zurückzuf ühren, dass im Zuge der 
allgemeinen Fluktuation Stellen nicht bzw. nur zeitversetzt wie derbesetzt wurden. Dieser 
Einspareffekt wurde allerdings durch unerwartet hohe Zuführunge n zu Pensionsrückstel-
lungen (+11,1 Mio. €) weit übertroffen, so dass diese gegenläuf igen Einflüsse insgesamt 
zu einer Überschreitung der Planwerte führten. 
 
Auch die Versorgungsaufwendungen lagen mit einem Ergebnis von 2 8.512.992,08 € um 
6.067.582,08 € (27,0 %) über den Ha ushaltsansätzen. Sowohl die tatsächlich gezahlten 
Versorgungsaufwendungen für die im Ruhestand befindlichen ehema ligen Mitarbeiter als 
auch die Zuführungen zu den Rückst ellungen für zukünftig zu lei stende Beihilfen lagen 
erheblich über den Erwartungen für das Jahr 2018. 
 
Demgegenüber kam es im Bereich der Aufwendungen für Sach- und D ienstleistungen zu 
erheblichen Minderausgaben. Währe nd der Haushaltsplan ein Ausga bevolumen von 
140.395.098,00 € vorsah, verausgabte die Stadt Münster tatsächlich nur eine Summe von 
126.105.530,82 €. Ein Teil der für 2018 geplanten Unterhaltungsmaßnahmen wurde zwar 
beauftragt, aber die Baumaßnahmen selbst fanden erst im Folgeja hr 2019 statt. Daher 
wurden die Aufwendungen zu großen Teilen in den nachfolgenden H aushalt 2019 ver-
schoben. Die Verschiebung trug im Jahr 2018 zu einer Entlastung  der Ergebnisrechnung 
i.H.v. 14.289.567,18 € bei. 
 
Die bilanziellen Abschreibungen belasteten die Ergebnisrechnung  mit 79.872.441,82 €. 
Gegenüber der Haushaltsplanung ergab sich in diesem Teil der Er gebnisrechnung nur ei-
ne geringfügige Abweichung von 204.071,82 € (0,3 %). 
 
Im Jahr 2018 erreichten die Trans feraufwendungen eine Größe von  592.194.041,79 €. 
Sie blieben um 4.937.525,21 € (0 ,8 %) unterhalb des Haushaltsan satzes. Fast die Hälfte 
der gesamten ordentlichen Aufwendungen entfällt auf Transferaufwendungen. Die Trans-
feraufwendungen sind damit die we itaus größte Aufwandsposition.  In diesem Bereich 
kommt es zu unterschiedlichen Entwicklungen. Größere Minderausg aben verzeichnete 
die Stadt Münster im Aufgabenbe reich PG 05-Soziale Leistungen ( -14,0 Mio. €) und PG 
08-Sportförderung (-3,2 Mio. €). Den Minderausgaben stehen höhe re Aufwendungen in 
den Aufgaben PG 06-Kinder, Jugend - und Familienhilfen (6,5 Mio. €) und bei der GewSt-
Umlage (4,0 Mio. €) sowie den Aufwendungen für den Fonds Deutsc he Einheit 
(3,7 Mio. €) gegenüber.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  23 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die sonstigen ordentlichen Au fwendungen betrugen 78.212.552,11 €. Auch hier gibt es 
unterschiedliche Entwicklungen. Den niedrigeren Aufwendungen be i Mieten, Honoraren, 
sonstigen Diensten und Geschäftsaufwendungen standen höhere Mehraufwendungen für 
die Bildung neuer Drohverlustrü ckstellungen, Einzelwertberichti gungen, Verlusten aus 
Preis- und Kursschwankungen sow ie anderen Aufwendungen gegenübe r. Insgesamt lag 
des Endergebnis der sonstigen ordentlichen Aufwendungen um 2.29 3.631,11 € (3, 0%) 
über dem Planwert. 
 
Das Finanzergebnis trug mit einer Unterdeckung von -3.713.607,60 € zum Gesamtergeb-
nis des Jahres 2018 bei: 
 
Finanzergebnis Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Finanzerträge 15.106.960,00 16.485.247,50 1.378.287,50
    
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 24.307.000,00 20.198.855,10 4.108 .144,90
    
Finanzergebnis -9.200.040,00 -3.713.607,60 5.486.432,40
 
Die Stadt Münster erzielte Finanz erträge in Form von Zinserträg en, Gewinnanteilen und 
sonstigen Finanzerträgen i.H.v. 16.485.247,50 €. Dem stehen Auf wendungen für Zinsen 
und sonstige Finanzaufwendungen i.H.v. 20.198.855,10 € gegenübe r. Die Verbesserung 
in diesem Bereich des Haushalte s lässt sich im Wesentlichen auf  eine niedrigere Zinsbe-
lastung für die bestehenden Kredite zurückführen.  
 
 
8 Erläuterungen zur B ilanz zum 31.12.2018 
 
Die Bilanz der Stadt Münster zum  31.12.2018 entspricht der in §  41 GemHVO festgeleg-
ten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unter Fortführun g der Eröffnungsbi-
lanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt. 
 
Die nachstehenden Erläuterungen der einz elnen Positionen aus der Bilanz zum 
31.12.2018 greifen das Gliederungsschema des § 41 GemHVO auf, so dass an dieser 
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird. 
 
 
I Aktiva 
 
1. Anlagevermögen  3.376.092.594,38 € 
  Vorjahr: 3.269.312.300,15 €  
 
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögensgegen stände, die dazu 
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. 
 
Merkmale der Dauerhaftigkeit si nd, dass die Vermögensgegenständ e nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckb estimmung der Vermögenswerte d arin besteht, der 
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. 
 
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2018 aus folgenden Vermögenspositionen: 
 
o Immaterielle Vermögens gegenstände 625.371,74 € 
o Sachanlagen 2.794.631.601,06 € 
o Finanzanlagen     580.835.621,58 € 
Summe 3.376.092.594,38 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  24 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 625.371,74 € 
 Vorjahr: 509.542,21 € 
 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
509.542,21 263.305,67 1.139, 87 0,00 146.336,27 625.371,74
 
Die Bilanzposition Immaterielle Vermögensgegenstände umfasst entgeltlich von der Stadt 
Münster erworbene Lizenzen bzw.  DV-Software, die nicht zentral durch die citeq be-
schafft wurden. 
 
Selbst hergestellte Produkte (z. B. individuelle Software) sowie  Schulungsmaßnahmen 
sind nicht aktivierungsfähig. Wir d die Software nur gemeinsam m it der Hardware gehan-
delt, kommt es zu einer gemeinsam en Aktivierungspflicht unter d er Bilanzposition Be-
triebs- und Geschäftsausstattung. 
 
Ausgaben für ein Customizing si nd in der Regel als Bestandteil der Anschaffungskosten 
zu aktivieren, weil sie im Ver hältnis zu den Anschaffungskosten  der Software von unter-
geordneter Bedeutung sind. 
 
Demgegenüber sind Updates bzw. Release-Wechsel, die zur Aufrechterhaltung der Funk-
tionsfähigkeit der bestehenden Software dienen, konsumtiv zu buchen. 
 
Anders verhält es sich, wenn DV-Programme im Sinne eines Genera tionswechsels 
grundlegend überarbeitet werden. Diese Ausgaben sind dann als A nschaffungskosten zu 
aktivieren und der Restbuchwert des überarbeiteten Programms is t außerplanmäßig ab-
zuschreiben. 
 
Der Buchwert wurde unter Fortführung der historischen Anschaffu ngskosten und unter 
Abzug von planmäßigen Abschrei bungen ermittelt. Der Wert stieg auf Grund von Zukäu-
fen im Jahr 2018 von 509.542,21 € um 115.829,53 € (22,7 %) auf 625.371,74 €. 
 
Das AWR prüfte die Zugänge des Jahres 2018 in Stichproben. Sie waren durch Rech-
nungsbelege nachgewiesen und die zugehörigen Buchungen waren in sgesamt nachvoll-
ziehbar. Während der Prüfung des Buchungsstoffes ergaben sich n ur vereinzelte Hinwei-
se, die wegen ihrer geringfügigen Auswirkungen auf die Kernauss agen des Jahresab-
schlusses erst mit dem kommenden Jahresabschluss 2019 richtig gestellt werden.  
 
 
 
1.2 Sachanlagen 2.794.631.601,06 € 
 Vorjahr: 2.776.697.889,24 € 
 
Unter den Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände der Stadt Müns-
ter erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen , zur Überlassung an Dritte 
oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als 
ein Haushaltsjahr genutzt werden. 
 
Das Sachanlagevermögen der Stadt  Münster gliedert sich am 31.12 .2018 in folgende 
Vermögensgruppen: 
 
o Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 241.210.84 2,30 € 
o Bebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 798.819.585, 47 € 
o Infrastrukturvermög en  1.554.239.418,44 € 
o Bauten auf fremdem Grund und Boden      5.609.430,61 € 
 Übertrag 2.599.879.276,82 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  25 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 Übertrag 2.599.879.276,82 € 
o Kunstgegenstände, Kulturdenk mäler 17.258.787,14 € 
o Masch. u. technische Anlagen, Fahrzeuge 36.366.160,63 € 
o Betriebs- und Geschäftsau sstattung 28.637.619,18 € 
o Geleistete Anzahlungen, A nlagen im Bau    112.489.757,29 € 
Summe 2.794.631.601,38 € 
 
Das Sachanlagevermögen von städti schen Ämtern und Einrichtungen  ist regelmäßig Ge-
genstand von unterjährigen, turnus mäßigen Prüfungen des AWR. So fern hierbei Fehlbu-
chungen festgestellt werden, werden diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung korrigiert. 
Insgesamt bestätigen die unterjährigen Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit der städtischen 
Anlagenbuchhaltung. 
 
Eine zusätzliche stichprobenarti ge Prüfung, die von den Jahresa bschlusswerten ausgeht 
und wegen der großen Datenmenge n des städtischen Anlagevermögen s unumgänglich 
war, kommt zu keinen anders lautenden Ergebnissen. 
 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 241.2 10.842,30 € 
 Vorjahr: 233.729.838,15 € 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Grünflächen 
129.926.889,93 
 
Ackerland 
36.420.754,25 
 
Wald, Forste 
10.239.585,96 
 
Sonstige 
   57.142.608,01 
 
233.729.838,15
 
1.472.482,63 
 
 
1.858.696,96 
 
 
88.425,98 
 
 
              0,00 
 
3.419.605,57 
925.885,70 
 
 
8.809,28 
 
 
1.303,00 
 
 
  46.071,45 
 
982.069,43 
951.564,67 
 
 
6.425.198,14 
 
 
358.683,35 
 
 
  -183.958,85 
 
7.551.487,31 
 
2.508.019,30 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
 
2.508.019,30 
 
128.917.032,23 
 
 
44.695.840,07 
 
 
10.685.392,29 
 
 
  56.912.577,71 
 
241.210.842,30 
 
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude oder Teile 
der städtischen Infrastruktur befinden. Die Stadt Münster unter gliedert ihre unbebauten 
Grundstücke den gesetzlichen Anfo rderungen entsprechend in Grün flächen, Ackerland, 
Wald und Forst sowie sonstige unbebaute Grundstücke. 
 
Der Buchwert der unbebauten Grun dstücke und grundstücksgleichen  Rechte stieg von 
233.729.838,15 € um 7.481.004,15
 € (3,2 %) auf 241.210.842,30 € 
 
Ein Teil der Bestandsveränderungen resultiert aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, aus Umgru ppierungen im Bestand sowie aus  der Umstrukturie-
rung von Datenbeständen. Die Inf ormationen über Teilungen und V erschmelzungen von 
Grundstücken oder etwa die Änderu ng der Nutzung von Flurstücken  werden durch das 
Amt für Immobilienmanagement auf der Grundlage der Mitteilungen  des Vermessungs- 
und Katasteramtes in der städtischen Anlagenrechnung erfasst. 
 
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandszugänge, wenn Grundstüc ke zugekauft wer-
den. Abgänge ergeben sich hingegen, wenn Grundstücke in das Uml aufvermögen umge-
gliedert und anschließend verkauft werden. Im Umlaufvermögen we rden nur solche 
Grundstücke geführt, die nicht (mehr) für die gemeindliche Aufg abenerfüllung notwendig 
sind und für die eine Verkaufsabsicht besteht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  26 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2018 überprüfte das AWR di e Bestandsverän-
derungen in Stichproben. Die in die Stichprobe einbezogenen Bes tandsveränderungen 
waren in nachvollziehbarer Weise belegt. 
 
Während der aktuellen Prüfung fiel allerdings auf, dass bei der  Anlage Gel-
mer/Hakenesheide in Höhe der Herstellungskosten von 739.567,42 € aus der Sportpau-
schale ein Sonderposten gebildet wurde. Hierbei wurde aber übersehen, dass die Verwal-
tung noch einen Eigenanteil des S portvereins festzusetzen hat, der bis zu 100.000,00 € 
betragen kann. Noch während der Prüfung begann die Verwaltung deshalb, den Eigenan-
teil zu ermitteln und wird ihn vom Verein einfordern. Es wurde während der Prüfung ver-
einbart, die hieraus entstehende Forderung und den Ertrag dem J ahr 2019 zuzurechnen, 
so dass sich für den Jahresabschluss 2018 hieraus keine Änderungen ergeben. 
 
Das AWR vergewisserte sich im Rahmen der aktuellen Prüfung auch  davon, dass der 
Hinweis aus der letzten Prüfung des Jahresabschlusses 2017 aufgegriffen und umgesetzt 
wurde. Ein Baukostenzuschuss an einen Sportverein war i.H.v. 84 2.693,00 € aus dem 
Anlagevermögen zu den Aktiven Re chnungsabgrenzungsposten umzugruppieren, weil in 
diesem Fall eine Gegenleistungsve rpflichtung für den Verein hin sichtlich der öffentlichen 
Nutzung besteht. Die Gegenleistungsverpflichtung ist die Grundlage dafür, dass der Bau-
kostenzuschuss zwar wie ein Ver mögenswert in der städtischen Bi lanz zu erfassen aber 
unter den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen ist. 
 
Im Weiteren hat sich der Verein an der Umwandlung des stadteige nen Tennenplatzes in 
einen Kunstrasenplatz mit 90.000 € beteiligt. Im letzten Abschl uss 2017 fehlte hierfür 
noch ein Sonderposten.  
 
Die Verwaltung setzte die Hinweise aus der letzten Jahresabschl ussprüfung unverzüglich 
um und führte die erforderlichen Korrekturen im Laufe des Jahres 2018 durch.  
 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und  
grundstücksgleiche Rechte 798.819.585,47 € 
 Vorjahr: 783.887.777,95 € 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
KiTas 
65.873.653,52 
 
Schulen 
359.308.282,00 
 
Wohngebäude 
1.916.180,18 
 
Sonstige 
356.789.662,25 
 
783.887.777,95 
 
2.332.084,34 
 
 
8.341.213,57 
 
 
0,00 
 
 
7.296.343,51 
 
17.969.641,42 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
36.335,43 
 
 
    160.158,35 
 
196.493,78 
5.135.066,23 
 
 
7.601.548,34 
 
 
-153.065,61 
 
 
 4.102.714,32 
 
16.686.263,28 
 
1.291.308,08 
 
 
9.078.277,85 
 
 
35.516,35 
 
 
 9.122.501,12 
 
19.527.603,40 
72.049.496,01 
 
 
366.172.766,00 
 
 
1.691.262,79 
 
 
358.906.060,61 
 
798.819.585,47 
 
In der Position bebaute Grundstü cke und grundstückgleiche Rechte werden Grundstücke 
mit den darauf stehenden Gebäuden b ilanziert. Das diesbezüglich e Vermögen umfasst 
Kindertagesstätten, Jugendeinric htungen, Schulgebäude, Wohnheim e und sonstige 
Dienst-, Verwaltungs- und Betriebs gebäude. Sie wurden in der Bi lanz der Stadt Münster 
gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  27 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Im Jahr 2018 erhöhte sich der Bestand an bebauten Grundstücken von 783.887.777,95 € 
um 14.931.807,52 € (1,9 %) auf 7 98.819.585,47 €. Die Bestandserhöhung ist im Wesent-
lichen auf Investitionen in Schulen, Kita`s und die Sanierung des Stadthauses 1 zurückzu-
führen. 
 
Das AWR prüfte rd. 85 % der gesamten Zugänge des Jahres 2018. D ie Neubaumaß-
nahmen, Erweiterungen, An- und Umbauten, Sanierungsmaßnahmen ab er auch die An-
käufe von Immobilien werden jew eils unter einer AiB-Anlagennumm er erfasst. Die Ein-
richtung einer solchen AiB-Anlage ist eine zwingende Voraussetzung, um Rechnungen zu 
registrieren und Zahlungen zu veranlassen. Nach Abschluss und I nbetriebnahme werden 
die gesammelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in die spezifischen Vermögens-
gruppen umgruppiert. 
 
In den geprüften Fällen ließen sich die erfassten Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten 
durch die im System hinterlegt en Einzelaufste llungen nachvollzi ehen. Die angesetzten 
Nutzungsdauern bewegten sich im gesetzlichen Rahmen. 
 
Ab dem 01.01.2019 sind gem. § 36 Abs. 5 KomHVO Vermögensgegenstände neu zu be-
werten und die Restnutzungsdauer  zu bestimmen, sofern durch Erh altung oder Instand-
setzung eines Vermögensgegenstandes  des Anlagevermögens oder ei ner Komponente 
desselben, die als erheblich einz ustufen ist, eine Verlängerung  seiner wirtschaftlichen 
Nutzungsdauer erreicht wird. 
 
Während der Prüfung hinterfragte das AWR ob bzw. inwieweit die Verwaltung für den 
kommenden Jahresabschluss auf diese Maßgabe vorbereitet ist. Hi erzu lagen im Prü-
fungszeitpunkt noch keine endgültige n Strategien vor. Selbiges gilt für die Möglichkeit 
nach § 36 Abs. 2 KomHVO, bei Geb äuden für das Bauwerk und für d ie mit ihm verbun-
denen Gebäudeteile (Komponenten) Dach und Fenster unterschiedli che Nutzungsdauern 
zu bestimmen. 
 
 
 
1.2.3 Infrastrukturver mögen 1.554.239.418,44 €
 
  Vorjahr: 1.576.905.623,90 € 
 
Als Infrastrukturvermögen werden kommunale Einrichtungen bezeic hnet, die ihrer Funkti-
on oder Bauweise nach der örtlichen Versorgung dienen. Es setzt  sich zusammen aus 
Grund und Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbesei-
tigungsanlagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen sonstigen Bau-
ten, die dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind. 
 
Mit einem Volumen von 1,554 Mrd. €  umfasst das Infrastrukturver mögen rd. 41,8 % der 
gesamten Vermögenswerte der Stadt Münster. 
 
Wegen der Eigenart des Infrastru kturvermögens und der sich dara us ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkei t ist das Infrastrukturvermögen  in der Bilanz geson-
dert auszuweisen. 
 
Der Wert des Infrastrukturverm ögens verringerte sich von 1.576. 905.623,90 € um 
22.666.205,46 € (1,4 %) auf 1. 554.239.418,44 €, weil die Abschr eibungen in diesem Be-
reich höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  28 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12 .2018 aus folgenden 
Posten zusammen: 
 
o Grund- und Boden des Infrastruk turvermögens 316.131.260,43 € 
o Brücken und Tunnel 39.666.506,08 € 
o Gleisanlagen mit Streckenausrü stung und Sicherheitsanlagen 0,0 0 € 
o Entwässerungs- und Abwasser beseitigungsanlagen 669.057.984,55 € 
o Straßennetz mit Wegen, Plätzen u . Verkehrslenkungsanlagen 510. 049.172,69 € 
o Sonstige Bauten des Infrastruk turvermögens    30.764.726,35 € 
Summe 1.554.239.418,44 € 
 
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Be reich des städtischen 
Infrastrukturvermögens: 
 
-Rechnerische und sachliche Überprüfung der Bilanzpositionen 
-Umsetzung von Feststellungen aus der Prüfung des Vorjahresabschlusses 2017 
-Bestandsveränderungen in Form von Zugängen, Abgängen und Umbuchungen 
-Bildung von Sonderposten 
-Beurteilung der angesetzten Nutzungsdauern 
-Einhaltung der Inventurrichtlinie 
-Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infr astrukturvermögens 316.131.260, 43 € 
  Vorjahr: 315.796.475,63 € 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
315.796.475,63 
 
308.663,51 264.431,07 290.552,36 
 
0,00 
 
316.131.260,43 
 
Unter der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfasst die Verwal-
tung alle Grundstücke mit Straß en, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Versor-
gungseinrichtungen. 
 
Der Gesamtwert des Grund und Boden s, der Teil des Infrastrukturvermögens ist, stieg im 
Laufe des Jahres 2018 von 315.796. 475,63 € um 334.784,80 € (0,1  %) auf 
316.131.260,43 €. 
 
Die Veränderungen resultieren überwiegend aus der Zusammenlegun g und Verschmel-
zung von Grundstücken oder Änder ungen in der Nutzungsart. Daneb en ergaben sich 
Umbuchungen aus den Anlagen im Bau oder Zugänge durch Kauf. Die  Abgänge resultie-
ren aus Vermögensübertragungen an das Land NRW oder der Veräußerung von Flächen. 
 
Das AWR hinterfragte die Bestandsveränderungen des Jahres 2018 in Stichproben und 
kontrollierte auch die Veränderun g der zugehörigen Sonderposten . In den kontrollierten 
Fällen konnten die Bestandsveränderungen nachvollzogen werden. Bei unentgeltlich 
übertragenen Grundstücken wurden die erforderlichen Sonderposten gebildet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  29 
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1.2.3.2 Brücken und Tunnel 39.666.506,08 € 
  Vorjahr: 40.045.970,50 € 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
40.045.970,50 
 
145.777,85 0,00 661.900,34 
 
1.187.142,61 39.666.506,08 
 
Die Bilanzposition Brücken und Tunnel beinhaltet die im Besitz der Stadt Münster befind-
lichen Brückenbauwerke des Infrast rukturvermögens. Hierzu zähle n Brücken aus Beton, 
Stahlbeton, Stahl und Holz sowie Tunnelbauwerke. 
 
Der Wert der Brücken verminderte sich in Folge der nutzungsbedi ngten Wertminderung 
(Abschreibungen) von 40.045.970,50 € um 379.464,42 € (1,0 %) auf 39.666.506,08 €. 
 
Die Bestandsveränderungen konnte das AWR in Form von Stichprobe n nachvollziehen. 
Im Jahr 2018 ergaben sich nur Zugänge. Den Zugängen ordnete die  Verwaltung aus der 
Investitionspauschale des Landes NRW gleich hohe Sonderposten zu.  
 
Während der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wies das AWR dar auf hin, dass fer-
tiggestellte Anlagen noch nicht als Zugang ins Anlagevermögen e rfasst waren, sondern 
unter den Anlagen im Bau geführt wurden:  
 
-AiB 6000 3184 – 1201 – Treppenanlagen Neubau; Buchwert 45.479,25 € 
-AiB 6000 3188 – 1201 – Geländer Neubau und Erneuerung; Buchwert 63.218,21 € 
 
Die erforderlichen Umgruppierungen wurden im Haushaltsjahr 2018 nachgeholt. 
 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mi t Streckenausrüstung 
und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
Nach Hinweisen der GPA aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die 
Gleisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem Buchwert von 5.000,00  € in die Vermögens-
rechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die Restnutzungsdauer betrug 2 Jahre. Nach 
Ablauf der Nutzungsdauer ist dies er Wert zwar verbraucht, die A nlage selbst ist jedoch 
noch erhalten. 
 
Im Haushaltsjahr 2018 führte die Stadt Münster am Bahnübergang Heroldstraße umfang-
reiche Gleisbauarbeiten durch. Die Ausgaben wurden auf einem Ve rrechnungskonto ge-
sammelt. Es ist vorgesehen, dass nach Beendigung der Maßnahme d as hergestellte 
Vermögen auf die Deutsche Bahn AG übergeht.  
 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwa sserbeseitigungsanlagen 669.057. 984,55 € 
  Vorjahr: 671.581.503,40 € 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
671.581.503,40
 
4.314.538,53 
 
998.509,73 
 
12.432.945,53 
 
18.272.493,18 
 
669.057.984,55
 
Die Position Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bes teht aus den Anla-
gen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Re inigung von 
Schmutz- und Regenwasser. Daneben  beinhaltet sie auch Regenrück halte- und Regen-
reinigungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  30 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigun gsanlagen (93,5 %) 
wird in einer Nebenbuchhaltung novaKANDIS geführt. Es handelt s ich um eine zentrale 
Datenbank, die technische, betriebswirtschaftliche und betrieblich relevante Informationen 
zu den einzelnen Objekten des Kanalvermögens (z.B. Haltungen, S chächte) verwaltet 
und bereithält. Ein darauf aufbauendes Programm WERT ermittelt und verteilt die aktivie-
rungsfähigen Investitionen und ordnet sie den einzelnen Anlagen zu.  
 
Auf dieser Grundlage ermittelt e in externer Gutachter jährlich den Bestandswert und die 
Bestandsveränderungen. Sie werden danach regelmäßig in der Nebe nbuchhaltung (An-
lagenrechnung) der SAP-Buchführun g eingepflegt, denn es gibt ke ine systemische Ver-
bindung. 
 
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (6,5 %), das aus Klära nlagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässeraus bauten und Maschinentechnik besteht , unmittelbar mit 
seinen Einzelwerten in SAP nachgehalten. 
 
Der Bilanzwert der Entwässer ungs- und Abwasserbeseitigungsanlag en reduzierte sich 
von 671.581.503,40 € um 2.523.518,85 € (0,4 %) auf 669.057.984,55 €.  
 
Der Bestand setzt sich am Ende des  Haushaltsjahres 2018 aus fol genden Vermögens-
gruppen zusammen: 
 
Anlagen-
nummer 
Bezeichnung SAP 
Buchwert 
31.12.2018 
Euro 
SAP Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, 
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen 43.815.961,55 
   
KANDIS   
20014230 Regenwasserkanäle 261.324.428,00 
20014231 Abscheider 618.278,00 
20014232 Regenrückhaltebecken 12.358.730,00 
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.593.005,00 
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.770.079,00 
20014235 Schmutzwasserkanäle 241.482.439,00 
20014236 Mischwasserkanäle 80.322.926,00 
20014237 Druckrohrleitungen 23.765.507,00 
20014238 Kleinpumpwerke 2.006.631,00 
Summe der in KANDIS geführten Werte  625.242.023,00 
  
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 669.057.984,55 
 
 
o Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerbauten, Maschinentechnik, Kleinkläran-
lagen – SAP-Anlagenbuchführung: 
 
Das AWR prüfte bei den unmittelbar in SAP geführten Anlagen die  Anschaffungs- und 
Herstellungskosten der Neuzugänge sowie die Bildung von Sonderp osten. Gleichzeitig 
prüfte das AWR die Angemessenheit der festgelegten Nutzungsdauern. Dazu wurden die 
in SAP hinterlegten Rechnungsbele ge und Wertermittlungen einges ehen. Die Bilanzie-
rung der Neuzugänge war nicht zu beanstanden. 
 
Allerdings wies das AWR bereits im Rahmen der Jahresabschlusspr üfung 2017 darauf 
hin, dass die Baumaßnahme Giev enbach fertiggestellt ist und die  unter AiB 60001292 
„1101-08/109 Gievenbach“ (Buchwert 16.256,66 €) erfassten Ansch affungskosten als Zu-
gang in der Anlagenrechnung fehlen. Die Verwaltung wird die Umb uchung im Jahr 2019 
veranlassen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  31 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
o Regenwasserkanäle, Abscheider, Regenr ückhaltebecken, Regenklärbecken, 
Schmutzwasserkanäle, Mischwasserkanäle, Druckrohrleitungen, Kleinpumpwerke – 
novaKANDIS / WERT: 
 
Im Bereich des Kanalnetzes verglich das AWR die im Fachamt vorl iegenden Informatio-
nen über die im Jahr 2018 schlu ssgerechneten Baumaßnahmen (z.B. Fertigmeldung von 
Bauaufträgen) mit der Liste der n eu aktivierten Maßnahmen. Es b estätigte sich, dass alle 
für den Vergleich herangezogenen Baumaßnahmen in der gesonderte n Datenbank und 
letztlich auch ins städtische Anlagevermögen aufgenommen wurden. Das AWR stellte nur 
geringfügige Abweichungen fest, die auf Rundungsfehler zurückzu führen und daher un-
beachtlich sind. 
 
Ferner überprüfte das AWR die Wertentwicklung der den neu erric hteten Kanälen zuge-
ordneten Sonderposten. Auch hierbei kam es zu keinen nennenswerten Feststellungen. 
 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 510.049.172,69 € 
 Vorjahr: 529.195.700,71 € 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
529.195.700,71 
 
3.509.787,79 
 
1.309.844,16 
 
6.016.576,19 
 
27.363.047,84 
 
510.049.172,69 
 
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsl enkungsanlagen bein-
haltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einr ichtungen wie Lichtsig-
nalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung. 
 
Hierzu zählen ferner Rad- und Wanderwege sowie Wege, die sich a uf den Entwässe-
rungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen befinden. 
 
Im Bereich des Straßennetzes reichten die Ersatz- und Erweiteru ngsinvestitionen aber-
mals nicht aus, um die abschre ibungsbedingten Wertverminderungen auszugleichen. Der 
Wert des Straßenvermögens verrin gerte sich im Jahr 2018 weiter und zwar von 
529.195.700,71 € auf 510.049.172,69 € um 19.146.528,02 € (3,6 %). 
 
Die stichprobenhaft geprüften Be standsveränderungen des Jahres 2018 waren in nach-
vollziehbarer Weise belegt. Ferner vergewisserte sich das AWR, dass bei den Neuzu-
gängen die angesetzten Nutzungsdauer n den in der städtischen Ra hmenrichtline festge-
legten Zeiträumen entsprechen. Wei terhin prüfte das AWR die Bil dung von Sonderpos-
ten.  
 
Es ergaben sich hierbei keine gravierenden Feststellungen. In e inigen Fällen werden al-
lerdings Berichtigungen erforderlich, weil als Sonderposten ein e Förderung von 100 % 
der Anschaffungskosten aus der Investitionspauschale anstelle einer Förderung von 70 % 
durch den Bund verrechnet wurden. Die Verwaltung wird die Korre kturen im Jahr 2019 
durchführen. Für eine unmittelbare Berichtigung des Jahresabsch lusses 2018 waren die 
Auswirkungen zu gering.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  32 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des In frastrukturvermögens 19.334.494,6 9 € 
   Vorjahr: 20.285.973,66 € 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
20.285.973,66 
 
0,00 0,00 0,00 
 
951.478,97 19.334.494,69 
 
Die Bilanzposition Sonstige Baut en des Infrastrukturvermögens u mfasst die im städti-
schen Eigentum befindlichen Parkm öglichkeiten, Lärmschutz- und Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, R ampen, Wartehallen, Pumpwerke und ähnliche Ge-
bäude. 
 
Der Buchwert der Bilanzposition sank im Laufe des Jahres 2018 v on 20.285.973,66 € um 
951.478,97 € (4,7 %) auf  19.334.494,69 €. Die  Bestandsveränderu ng resultiert aus-
schließlich aus den Abschreibungen. Es gab keine weiteren Feststellungen. 
 
 
1.2.4 Bauten auf fremdem  Grund und Boden 5.609.430,61 € 
   Vorjahr: 6.152.996,79 € 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
6.152.996,79 
 
50.125,77 0,00 197.094,31 
 
790.786,26 5.609.430,61 
 
Die Bilanzposition Bauten auf  fremden Grund und Boden umfasst B auwerke auf Grund-
stücken, die nicht dem wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster zuzurechnen sind. 
 
Hierzu zählen z.B. Lamberti-Brunn en, Spielplätze, Platzbefestigungen, Reitwege, Wetter-
häuschen und die Mietereinbauten (Einrichtung) von Kitas, Flüchtlingswohnheimen o. ä. 
 
Der Wert dieser Anlagen verringe rte sich insgesamt um 543.566,1 8 € (8,8 %) auf 
5.609.430,61 €, weil die Werte der Neuzugänge den nutzungsbedin gten Werteverbrauch 
nicht ausgleichen konnten.  
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2018 in Sti chproben. Sie ließen 
sich nachvollziehen. Ansonsten ergaben sich keine nennenswerten Feststellungen.  
 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kultu rdenkmäler 17.258.787,14 € 
  Vorjahr: 15.381.191,36 € 
 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
Umbuchungen 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
15.381.191,36 
 
3.040.907,65 1.163.311,87 
 
0,00 17.258.787,14 
 
Unter der Bilanzposition Kunst gegenstände, Kulturdenkmäler werd en Vermögensgegen-
stände mit künstlerischer, kultureller und geschichtlicher Bede utung erfasst. Neben Anti-
quitäten, Gemälden, Skulpturen und historischen Sammlungen wie Urkunden oder histo-
rischen Aufzeichnungen werden unter dieser Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert. 
 
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenstände und Kulturdenkmäl er keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei diesen Vermögensgegenständen kein e Abschreibungen 
vorgesehen sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  33 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Der Anstieg des Kunst- und Kult urvermögens von 15.381.191,36 € auf 17.258.787,14 € 
ist im Wesentlichen auf den unent geltlichen Erwerb des Kunstwer kes „Zwei graue Dop-
pelspiegel für ein Pendel“ in der Dominikanerkirche zurückzufüh ren. Parallel zum Zugang 
erfasste die Verwaltung in gleicher Höhe einen Sonderposten, da es sich um eine Schen-
kung handelt. 
 
Die Bestandsverminderung hingegen ist auf die Ergebnisse einer turnusmäßigen Prüfung 
der Villa ten Hompel (Bericht Nr . 40/18 vom 12.11.2018) zurückz uführen. Das AWR stell-
te dabei fest, dass auf Grund des hohen technischen Anteils der  Präsentationstechnik die 
neue Dauerausstellung insgesamt einem nutzungsbedingten Werteverzehr unterliegt und 
daher eine Umgruppierung von den  Kunstwerken zu den technischen  Anlagen vorzu-
nehmen ist. 
 
Der Bestand setzt sich lässt sich danach am 31.12.2018 wie folgt gliedern: 
 
Amt / 
Einrichtung 
Vermögensart
 
 
Bestand 
31.12.2017 
Euro
Bestand  
31.12.2018 
Euro 
Veränderung
 
Euro 
Stadtmuseum Kunstgegenstände, 
Gemälde, Konvolute 8.023.340,13 8.058.465,48 35.125,35 
Stadtarchiv 
Sammlungen, Urkunden, 
Ratsprotokolle, historische 
Aufzeichnungen 
4.426.405,13 4.428.397,43 1.992,30 
Kulturamt Kunstgegenstände, 
Gemälde, Skulpturen 871.546,57 3.871.546,57 3.000.000,00 
Villa  
ten Hompel Sammlungen 2.054.586,37 895.064,50 -1.159.521,87 
Übrige Bereiche Kunstgegenstände, 
Gemälde 5.313,16 5.313,16 0,00 
Summe 15.381.191,36 17. 258.787,14 1.877.595,78
 
Die wertprägenden Bestandteile des städtischen Kunst- und Kulturbesitzes finden sich im 
Stadtarchiv und im Stadtmuseum. 
 
Während der Prüfung fiel auf, dass Kosten für die Herstellung u nd Installation des Pen-
dels i.H.v. 401.219,92 €, die von  der Stadt Münster getragen wu rden, versehentlich nicht 
im Anlageverzeichnis enthalten wa ren. Daneben wurden zwar Sachs penden für die Villa 
ten Hompel aus dem Jahr 2017 i. H.v. 3.790,00 € nachgetragen. Di e Verwaltung übersah 
allerdings dabei, dass die Villa ten Hompel im Jahr 2018 erneut  Sachspenden erhielt. 
Auch diese Vermögensgegenstände im Wert von 21.651,00 € fehlten  bis zum Ende des 
Jahres 2018 im Anlageverzeichnis. 
 
Die erforderlichen Korrekturen wurden im Jahr 2019 nachgeholt. Für eine unmittelbare 
Berichtigung waren die Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2018 zu gering. 
 
 
1.2.6 Maschinen und t echnische Anlagen, Fahrzeuge 36.366.160,63  € 
  Vorjahr: 34.968.926,98 € 
 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
34.968.926,98 
 
3.760.223,48 397.980, 46 1.732.259,45 
 
3.697.268,82 36.366.160,63 
 
Unter der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge werden bewegli-
che technische Vermögensgegenstän de erfasst. Die Position beinh altet alle Maschinen, 
technischen Anlagen, Betriebsvo rrichtungen, Betriebsanlagen und  Fahrzeuge der Stadt 
Münster und ist stark durch die  fest mit Gebäuden verankerten t echnischen Anlagen und 
Betriebsvorrichtungen sowie durch die Sonderfahrzeuge der Feuerwehr geprägt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  34 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Der Wert der Bilanzposition sti eg im Jahr 2018 von 34.968.926,9 8 € um 1.397.233,65 € 
(4,0 %) auf 36.366.160,63 €. Die Neu- und Ersatzinvestitionen w aren höher als der nut-
zungsbedingte Werteverzehr der Maschinen und technische Anlagen. 
 
Am 31.12.2018 veränderte sich der Bestand wie folgt: 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro
Maschinen 
400.419,52 
 
Technische 
Anlagen 
3.855.625,65 
 
Betriebs- 
vorrichtungen 
13.439.839,52 
 
Sonstige 
Betriebsanlagen 
197.878,92 
 
PKW 
842.733,43 
 
Nutzfahrzeuge 
7.006.796,94 
 
Spezialfahrzeuge 
9.098.989,38 
 
Sonstige 
Fahrzeuge 
126.643,62 
 
GWG <410 € 
                0,00 
 
34.968.926,98 
96.360,38 
 
 
 
307.808,96 
 
 
 
1.649.887,25 
 
 
 
1.000,25 
 
 
104.493,85 
 
 
417.257,37 
 
 
1.151.387,82 
 
 
 
31.364,49 
 
 
          663,11 
 
3.760.223,48 
1.422,35 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
92.979,76 
 
 
300.738,16 
 
 
 
2.840,19 
 
 
           0,00 
 
397.980,46 
0,02 
 
 
 
387.117,45 
 
 
 
1.030.755,49 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
311.851,54 
 
 
 
2.534,95 
 
 
              0,00 
 
1.732.259,45 
 
97.142,99 
 
 
 
349.580,71 
 
 
 
885.529,27 
 
 
 
19.477,55 
 
 
146.388,20 
 
 
1.164.915,93 
 
 
1.006.497,90 
 
 
 
27.073,16 
 
 
          663,11 
 
3.697.268,82 
398.214,58 
 
 
 
4.200.971,35 
 
 
 
15.234.952,99 
 
 
 
179.401,62 
 
 
800.839,08 
 
 
6.166.158,62 
 
 
9.254.992,68 
 
 
 
130.629,71 
 
 
                0,00 
 
36.366.160,63 
 
Das AWR prüfte im Wesentlichen die Anlagenzugänge über 100.000, 00 € und Anla-
genabgänge über 20.000,00 €. Die geprüften Zugänge waren nachvo llziehbar und durch 
Rechnungsbelege nachgewiesen. In diesen Fällen entsprach die ge wählte Nutzungsdau-
er den gesetzlichen Vorgaben.  
 
Bei den geprüften Anlagezugängen fiel auf, dass im Bereich der Feuerwehr gleiche Wirt-
schaftsgüter im städtischen Anlage verzeichnis nicht immer nach einheitlichen Kriterien 
eingeordnet werden. Die Auswertungen der Anlagenrechnung werden  hierdurch verwäs-
sert, weshalb die Verwaltung gebeten wurde, die Buchungssystema tik zu vereinheitli-
chen. 
 
Zudem erkannten die Prüfer berei ts während der Prüfung des Jahr esabschlusses 2017, 
dass in einer Auswertungsversi on des Anlagevermögens in einzeln en Fällen die errech-
neten Abschreibungen nicht bei der dazu gehörenden Anlage abgeb ildet werden. Die    
citeq wird die Auswertungen zusammen mit den Änderungen aus Kom HVO zum 
01.01.2019 neu programmieren und Fehler ausmerzen. 
 
Für die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2018 haben diese Fes tstellungen nur eine 
untergeordnete Bedeutung.

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1.2.7 Betriebs- und Geschäfts ausstattung 28.637.619,18 € 
 Vorjahr: 27.821.836,52 € 
 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung
 
Euro 
AfA
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
27.821.836,52 
 
4.394.979,63 401.349, 27 1.995.446,80 
 
5.173.294,50 28.637.619,18 
 
Unter der Bilanzposition Betriebs - und Geschäftsausstattung wer den alle gemeindlichen 
Vermögensgegenstände zusammengefasst, die der allgemeinen Verwa ltungstätigkeit der 
Gemeinde dienen. Neben dem Verwa ltungsmobiliar und DV-Hardware gehören zur Be-
triebs- und Geschäftsausstattung u.a. auch Einr ichtungsgegenstände aus Werkstätten 
einschließlich der Werkzeuge, Spor tgeräte, Spielsachen aus Kind ertageseinrichtungen 
sowie Unterrichtsmaterial. Über G ruppen- bzw. Festwertverfahren  können Sammelpositi-
onen gebildet und Vereinfachungsverfahren zur Bewertung genutzt werden. 
 
Der Bestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung erhöhte sich  im Laufe des Jahres 
2018 um 815.782,66 € (2,9 %) auf  28.637.619,18 €, weil die Anla genzugänge im Wert 
größer waren als die Abgänge und Abschreibungen. 
 
Der Endbestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung stimmt in  der Haupt- und Anla-
genbuchhaltung überein und setzt sich aus folgenden Posten zusammen: 
 
o Technische Ausstat tung 7.992.866,39 € 
o Mobiliar für Verwaltung 1.462.045,26 € 
o Sonstiges Mobiliar 8.363.034,39 € 
o Sonstiges Inventar 6.673.143,14 € 
o Rechnersysteme 805.893,81 € 
o Monitore 64.817,00 € 
o Sonstige DV-Peri pherie 313.176,48 € 
o Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,  
 Feuerwehrschläuche und Lehrmitte l an städtischen Schulen   2.9 62.642,71 € 
Summe 28.637.619,18 € 
 
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen der Betriebs- und Gesc häftsausstattung in 
Stichproben. Schwerpunkte waren dabei die Zugänge und Umbuchung en mit Werten 
über 50.000,00 € und Abgänge mit Werten über 10.000,00 €. 
 
Die geprüften Bestandsveränderu ngen konnten vollständig durch v erschiedene Auswer-
tungen der SAP-Buchführung bestätigt werden. Neuzugänge waren d urch Rechnungsbe-
lege nachgewiesen. Ansonsten kam es zu einem Hinweis, der für die Bewertung des Jah-
resabschlusses 2018 nur von untergeordneter Bedeutung ist.  
 
Im Jahr 2018 wurden zwei Frankiermaschinen erworben und die alt en Geräte zur Entsor-
gung an die Lieferanten der neuen Maschinen übergeben. Aufgrund  eines Mißverständ-
nisses verkürzte die zentrale A nlagenbuchhaltung die Nutzungsda uer anstatt die beiden 
Alt-Geräte mit einem Restbuchw ert von 16.0074 € in Abgang zu st ellen und den Rest-
buchwert mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Nach dem H inweis während der 
Prüfung wurden die erforderlichen Korrekturen nachgeholt und fi nden im Jahr 2019 ihren 
Niederschlag. Ansonsten kam zu keinen weiteren Feststellungen.

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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,  Anlagen im Bau  112.489.757,29 € 
   Vorjahr:  97.849.697,59 € 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
AiB Grundstücke
11.960.938,73 
 
12.181.392,77 
 
3.489.512,76 
 
6.806.740,89 
 
13.846.077,85 
AiB Hochbau 
22.055.345,43 
 
11.351.275,82 
 
99.541,11 
 
19.202.806,45 
 
14.104.273,69 
AiB Tiefbau 
58.312.752,02 
 
36.758.590,55 
 
601.651,34 
 
19.511.590,12 
 
74.958.101,11 
AiB sonstige 
Baumaßnahmen 
3.937.275,94 
 
 
1.673.243,85 
 
 
0,00 
 
 
557.340,59 
 
 
5.053.179,20 
AiB bewegliches
Vermögen 
1.583.385,47 
 
 
3.267.475,62 
 
 
0,00 
 
 
322.735,65 
 
 
4.528.125,44 
Summe 
97.849.697,59 65.231.978, 61 4.190.705,21 
 
46.401.213,70 112.489.757,29 
 
Die Bilanzposition Geleistete A nzahlungen, Anlagen im Bau beinh altet Ausgaben für bis 
zum Jahresende nicht fertig ges tellte Anlagen / Baumaßnahmen bz w. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wie Grundstücke, Gebä ude, technische An-
lagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen. 
 
Erst wenn die Stadt Münster die Verfügungsgewalt über gekaufte Sachwerte erhält bzw. 
Anlagen in Betrieb genommen werden, sind die bis dahin auf Unte rkonten verdichteten 
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustellen und als ein Wirtschaftsgut in die Anlagen-
rechnung zu übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt werden einheitlich Abschreibungen be-
rechnet, d.h. die wirtschaftlichen Folgen von Ersatz- und Erwei terungsmaßnahmen ma-
chen sich in der Ergebnisrechnung bemerkbar. 
 
Den Zugängen i.H.v. 65.231.978, 61 € bei den Sammelposten stande n im Jahr 2018 Um-
gruppierungen einzelner fertigges tellter Maßnahmen in die Anlag enrechnung von 
46.401.213,70 € gegenüber. 
 
In Folge dessen stieg der Bestand von Anzahlungen und Anlagen i m Bau auch im Haus-
haltsjahr 2018 erneut und zwar  von 97.849.697,59 € um 14.640.05 9,70 € (15,0 %) auf 
112.489.757,29 €. 
 
Das AWR hinterfragte die wesentlichen Bestandsveränderungen des Jahres 2018. In ein-
zelnen Fällen waren Baumaßnahmen abgeschlossen und die Anlagen in Betrieb genom-
men, so dass Umgruppierungen in das Anlagevermögen erforderlich werden: 
 
-AiB6000 3202 Herrichtung Flücht lingsunterkunft HausP; Buchwert 287.726,65 € 
-AiB6000 0461  Wolbeck, östlich M ünsterstraße, GG Bp 463, Buchwert 1.231.835,06 € 
-AiB6000 0883  Ordnungs partnerschaft / Bes. Unfallschutz, Buchwert 178.296,07 € 
 
Hier sollte zukünftig strenger darauf geachtet werden, dass fertiggestellte Anlagen zeitnah 
in die Anlagenrechnung aufgenommen werden. 
 
Ferner stellte das AWR fest, dass unter den AiB im Bereich der Schulen Wirtschaftsgüter 
erfasst werden, die wegen ihres geringen Wertes als Aufwand zu erfassen ist.  
 
Die Hinweise des AWR wurden in einem Vermerk über die Prüfung ( Prüffeld 2 – Teil 2; 
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau) festgehalten und mit de r Verwaltung während 
der Prüfung besprochen. Die Fes tstellungen werden im Zusammenha ng mit der Aufstel-
lung des nächsten Jahresabschlusses 2019 aufgegriffen. Für eine  Berichtigung des aktu-
ellen Abschlusses 2018 sind sie allesamt nicht wesentlich.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  37 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
1.3 Finanzanlagen 580.835.621,58 € 
  Vorjahr:  492.104.868,70 € 
 
 
Von Finanzanlagen spricht man, wen n die Stadt Münster einem Dri tten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von F remd- oder Eigenkapital 
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss oder Zuwendung im  Sinne eines Betriebs-
kostenzuschusses zu beurteilen si nd. Aus der Zuordnung zum Anla gevermögen ergibt 
sich, dass diese Anlagen langfri stig, d.h. grundsätzlich länger  als ein Jahr den Zwecken 
der Stadt Münster dienen. 
 
Die im Jahresabschluss 2018 bila nzierten Finanzanlagen setzen s ich aus Anteilen an 
verbundenen Unternehmen, Beteilig ungen, Sonderver mögen, Wertpap ieren und Auslei-
hungen zusammen: 
 
o Anteile an verbundenen Un ternehmen 433.324.872,81 € 
o Beteiligungen 13.124.220,66 € 
o Sondervermögen 21.465.750,10 € 
o Wertpapiere des Anlagever mögens 26.266.620,21 € 
o Ausleihungen   86.654.157,80 € 
Summe 580.835.621,58 € 
 
Ihr Wert stieg während des Haush altsjahres 2018 um 88.730.752,8 8 € (18,0 %) auf 
580.835.621,58 € an, denn die Stadt  Münster gewährte Darlehen i .H.v. 76.725.400,00 € 
an ihre Tochterunternehmen Wohn - und Stadtbau Wohnungsunternehm en der Stadt 
Münster GmbH und KonvOY GmbH. Die Darlehen wurden unter den lan gfristigen Auslei-
hungen erfasst. Sie dienen den Tochtergesellschaften zur Vorfin anzierung von großen 
Infrastrukturfördermaßnahmen und zur Entwicklung der ehemaligen  Oxford- bzw. York-
Kaserne. 
 
Sowohl die im Jahresabschluss 2018 dargestellte Zusammensetzung  als auch die Wert-
entwicklung der Finanzanlagen sind vollständig mit der Buchführung abgestimmt. 
 
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Finanzanlagen wurden in angemessener 
Weise dokumentiert. Die Ver buchung von Bestandsveränderungen un terliegt einer inter-
nen Kontrolle (4-Augen-Prinzip). 
 
Die Verwaltung beachtete bei der  Aufstellung des Jahresabschlus ses die einschlägigen 
Vorschriften des NKF für den Bil anzausweis und die Bewertung vo n kommunalen Fi-
nanzanlagen.  
 
Im Fall der städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH berücksichtigte die 
Verwaltung allerdings nicht, dass die zum 31.12.2018 durchgefüh rte Ertragswertberech-
nung den Raum für eine Wertaufhol ung i.H.v. 22.221.000.000,00 €  im Sinne des 
§ 35 Abs. 8 GemHVO eröffnet. Die Verwaltung wird diesen Hinweis  im kommenden Jah-
resabschluss 2019 aufgreifen.

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1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 433.324.872,81 € 
  Vorjahr: 427.184.964,62 € 
 
 
Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen 
Bestand
01.01.2018 
Euro 
Zugänge/
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreibung 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Stadtwerke Münster GmbH 
Wohn- und Stadtbau GmbH 
MCC Halle Münsterland GmbH 
Wirtschaftsförderung MS GmbH 
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 
KonvOY GmbH 
Summe 
268.090.046,00 
125.565.000,00 
8.121.040,16 
24.866.188,76 
42.689,70 
       500.000,00 
427.184.964,62 
5.890.063,00 
712.031,70 
0,00 
1.663.801,19 
             0,00 
              0,00 
8.265.896,89 
0,00 
0,00 
543.042,74 
1.126.085,43 
0,00 
   456.859,53 
2.125.987,70 
273.980.109,00 
126.277.031,70 
7.577.997,42 
25.403.904,52 
42.689,70 
         43.140,47 
433.324.872,81 
 
Unter dieser Position wurden Ant eile an privatrechtlichen Organ isationen angesetzt, die 
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine daue rnde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt 
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i.d.R. dann an genommen, wenn eine 
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt. 
 
Die Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn- und St adtbau Wohnungs-
unternehmen der Stadt Münster GmbH wurden auf der Grundlage der  Ertragsprognosen 
(Ertragswertverfahren) bewertet. Nach internen Vereinbarungen w ird eine Überprüfung 
dieser Ertragswerte im Rhythmus von fünf Jahren vorgenommen. Di e letzte Wertüberprü-
fung fand am 31.12.2018 statt. 
 
Die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen wurden vereinfac hend im Wege der 
Kapitalspiegelbildmethode bewertet. 
 
Die Bestandsveränderungen des J ahres 2018 sind im Wesentlichen auf Kapitalzuführun-
gen und -entnahmen seitens der Stadt Münster zurückzuführen: 
 
 
o Stadtwerke Münster GmbH: 
 
In Abstimmung mit der Politik ( u.a. Ratsbeschlüsse V/0859/2016;  V/1085/2016 und 
V/0814/2015) vereinbarte man, M ehrbelastungen der Stadtwerke Mü nster GmbH aus ih-
rer Beteiligung an der FMO Flughafen Münster Osnabrück GmbH im Zeitraum von 2016 
bis 2020 durch die Stadt Münster auszugleichen. Folglich zahlte  d i e  S t a d t  M ü n s t e r  i m  
Haushaltsjahr 2018 einen Betrag i.H.v. 5.890.063,00 € in die Ka pitalrücklage der Stadt-
werke Münster GmbH. Danach sti eg der Wert der Anteile um 5.890. 063,00 € auf 
273.980.109,00 € an. 
 
Momentan nehmen zwei nebeneinander zu betrachtende Sachverhalte  Einfluss auf die 
Bewertung der städtischen Anteile  an der Stadtwerke Münster Gmb H. Zum einen bewir-
ken die jährlichen Zuführungen der  Stadt Münster in die Kapital rücklage der Gesellschaft 
eine stetige Zunahme des Beteiligungswertes. 
 
Zum anderen ist zu berücksichti gen, dass die Anteile im Ertrags wertverfahren bewertet 
werden und abnehmende Gewinne sowie weniger optimistische Zukun ftsaussichten der 
Stadtwerke Münster GmbH im Jahr  2013 ein Sinken des Ertragswert es bewirkten. Dies 
veranlasste die Verwaltung im Jahr 2013 eine außerordentliche W ertberichtigung ihrer 
Anteile an der Gesellschaft i.H. v. 22.221.000,00 € durchzuführe n. Die Wertberichtigung 
wurde erfolgsneutral mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  39 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die aktuelle Unternehmensbewertu ng zum Stichtag 31.12.2018 zeic hnet ein erheblich 
positiveres Bild. Der Ertragswert liegt mittlerweile weit über den wertberichtigten Anschaf-
fungskosten einschließlich der jährlichen Kapitalzuführungen. Dieser Sachverhalt wird bei 
der Bewertung der städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2018 
allerdings nicht berücksichtigt. 
 
Im Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wurden die Anteile an der  Stadtwerke Münster 
GmbH mit einem Wert von 273.980.109,00 € bilanziert. Aus Sicht des AWR wäre jedoch 
auf Grund des aktuellen Ertragswertes der Gesellschaft eine Wertaufholung im Sinne des 
§ 35 Abs. 8 GemHVO und eine höher e Bewertung zu einem Wert von 296.201.109,00 € 
gerechtfertigt. 
 
Nach eingehender Erörterung der Sachlage wurde im Jahr 2019 ein e Neubewertung 
durchgeführt und in Folge dessen eine Zuschreibung vorgenommen.  Die Zuschreibung 
wurde erfolgsneutral mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
 
 
o Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH: 
 
Die Wertveränderung i.H.v. 712.03 1,70 € ist auf eine spätere We rtkorrektur der im Jahr 
2016 von der Stadt Münster in die Gesellschaft eingebrachten Grundstücke York-Höfe zu-
rückzuführen. 
 
Zur Bewertung der Sacheinlage wurden seinerzeit vom damaligen V erkehrswert i.H.v. 
7.700.000,00 € die voraussichtlic hen Kosten für die Beseitigung  von Altlasten (etwa 
2.500.000,00 €) in Abzug gebracht. Die Einlage erhöhte damals den Wert der städtischen 
Anteile. Es stellte sich nun heraus, dass die endgültigen Kosten für die Altlastensanierung 
um 712.031,70 € niedriger sind. Diese Ersparnis wurde im Rechnungskreis der Wohn und 
Stadtbau GmbH nachträglich in die Kapitalrücklage eingestellt. 
 
Parallel dazu erhöhte die Verwaltung den Wert der städtischen A nteile an der Wohn- und 
Stadtbau GmbH. 
 
 
o Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH: 
 
Die Anteile der Stadt Münster an der Messe und Congress Centrum  Halle Münsterland 
GmbH werden nach der Kapitalspiegelbildmethode bewertet. Hierbe i wurde berücksich-
tigt, dass die Stadt Münster nur zu 92,09 % am Stammkapital der  Gesellschaft beteiligt 
ist. Durch ihre Zuführungen in die Kapitalrücklagen der Gesells chaft sorgt sie aber stets 
für einen Ausgleich der Verluste. Die Kapitalrücklagen und der Bilanzgewinn wurden da-
her - anders als das Stammkapital - der Stadt Münster in voller Höhe zugerechnet. 
 
Hiernach entfällt am 31.12.2018 auf d ie Stadt Münster ein Anteil am Eigenkapital der Ge-
sellschaft i.H.v. 7.577.997,42 €. Der Vorjahreswert lag bei 8.121.040,16 €. 
 
Folgerichtig senkte die Verwaltung den Beteiligungsbuchwert um 543.042,74 € ab. 
 
 
o Wirtschaftsförderung Münster GmbH: 
 
Für die Anteile an der Wirtschaf tsförderung Münster GmbH wurde zum 31.12.2018 ein 
Wert i.H.v. 25.403.904,52 € ermittelt. Der Bilanzwert entspricht dem auf die Stadt Münster 
entfallenden Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  40 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
Für die Bewertung ist dabei von Bedeutung, dass mit Verträgen vom 23.05.2005 und vom 
20.11.2007 Grundstücke in das Vermögen der Gesellschaft zum Tei lwert von rd.         
16,4 Mio. € eingebracht wurden. Nach dem Verkauf zahlt die Gese llschaft den jeweiligen 
Einbringungswert der verkauften Grundstücke an die Stadt Münste r zurück, was einer 
Kapitalentnahme gleichkommt. Im Haushaltsjahr 2018 waren dies i nsgesamt 
1.126.085,43 €. Gegenzurechnen war ein Betrag i.H.v. 4.800,00 €. Er ist darauf zurückzu-
führen, dass sich beim Einmessen des Grundstücks die tatsächlic he eingebrachte Grund-
stücksfläche als größer herausstellte. In Höhe des Unterschiede s wurden das in die Ge-
sellschaft eingebrachte Kapital so wie die Finanzanlage höher be wertet. Die Beträge sind 
zwischen der Stadt Münster und der Gesellschaft in nachvollziehbarer Weise abgestimmt. 
Der Jahresgewinn der Gesellschaft i.H.v. 106.961,10 € war bei der Bewertung der Anteile 
an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH nicht zu berücksichtigen und blieb außen vor. 
 
 
o KonvOY GmbH: 
 
In der Sitzung am 16.11.2016 (Vor lage V/0775/2016/1. Erg.) beschloss der Rat der Stadt 
Münster die Gründung der KonvOY GmbH. 
 
Nach einem ersten Anlauf-Verlust  im Jahr 2017 i.H.v. 18.697,15 € schloss das Wirt-
schaftsjahr 2018 mit einem weiteren Verlust i.H.v. 438.162,38 € ab. Die Verwaltung nahm 
dies zum Anlass den Beteiligungswert nach dem Vorsichtsprinzip bis auf einen Wert i.H.v. 
43.140,47 € außerordentlich abzuschreiben. Der Wert entspricht dem auf die Stadt Müns-
ter entfallenden Eigenkapital am 31.12.2018. 
 
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses kontrollierte das A WR auch, ob die Be-
schlüsse des Rates der Stadt M ünster zu den Ausschüttungen des Jahres 2018 erwar-
tungsgemäß umgesetzt wurden: 
 
- Stadtwerke Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2018  6.500.000,00 €    V/0824/2018 
 
- Wohn- und Stadtbau Wohnungs- 
unternehmen der Stadt Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2018 2.200.000,00 €   V/1053/2018 
 
Die Ausschüttungen und Steuern wurden im städtischen Haushalt 2018 korrekt erfasst. 
 
 
 
1.3.2 Beteiligungen 13.124.220,66 € 
   Vorjahr:   12.796.359,02 € 
 
 
Beteiligungen 
Bestand 
01.01.2018 
Euro 
Zugänge
Zuschreibung 
Euro
Abgänge 
Abschreib. 
Euro
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Anteile an  
Kapitalgesellschaften 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 
Regionalverkehr Münsterl. GmbH 
Westf. Pferdemuseum GmbH 
ISTG GmbH 
West. Zool. Garten GmbH 
AirportPark FMO GmbH 
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH 
NRW URBAN Kom. Entw. GmbH 
 
 
 
277.684,38 
 
67.546,84 
303.446,85 
0,00 
2.500,00 
5.653.106,02 
177.462,48 
  4.536.680,24 
                0,00 
11.018.426,81 
 
 
8.130,24 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
527.656,14 
0,00 
    1.000,00 
536.786,38 
 
 
0,00 
 
0,00 
0,00 
 
0,00 
285.554,41 
0,00 
0,00 
           0,00 
285.554,41 
 
 
285.814,62 
 
67.546,84 
303.446,85 
0,00 
2.500,00 
5.367.551,61 
705.118,52 
  4.536.680,24 
         1.000,00 
11.269.658,78

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  41 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Beteiligungen 
Bestand 
01.01.2018 
Euro 
Zugänge
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreib. 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Übertrag 
 
Anstalten öffentlichen Rechtes 
Chemisches Landes- und Staat- 
liches Veterinäruntersuchungsamt 
11.018.426,81 
 
 
     16.000,00 
     16.000,00 
536.786,38 
 
 
          0,00 
           0,00 
285.554,41 
 
 
            0,00 
            0,00 
11.269.658,78 
 
 
     16.000,00 
     16.000,00 
     
Anteile an sonstigen  
juristischen Personen 
Zweckverb. SPNV Münsterland 
Mitglied. im Spark.-Zweckverband 
Mitglied. Zweckverb. Studieninst. 
Mitglied. Zweckverb. EUREGIO 
 
Rechtlich selbständige 
kommunale Stiftungen 
Annette von Droste zu  
Hülshoff-Stiftung 
Summe 
 
 
114.994,00 
1,00 
340.936,21 
            1,00 
455.932,21 
 
 
 
  1.306.000,00 
12.796.359,02 
 
 
0,00 
0,00 
76.629,67 
          0,00 
76.629,67 
 
 
 
           0,00 
613.416,05 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
            0,00 
0,00 
 
 
 
           0,00 
285.554,41 
 
 
114.994,00 
1,00 
417.565,80 
            1,00 
532.561,88 
 
 
 
  1.306.000,00 
13.124.220,66 
 
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der Stadt Münst er, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuor dnen sind und in der Absicht geh alten werden, eine 
dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen. 
 
Hierzu zählen Beteiligungen an Kapi talgesellschaften, Mitgliedschaften in Zweckverbän-
den oder die Beteiligung an rechtlich selbständigen kommunalen Stiftungen. 
 
So beteiligt sich die Stadt Münster seit dem Haushaltsjahr 2012 mit der Einbringung eines 
Geldbetrages i.H.v. 500.000,00 € und ihres Anteils am Grundverm ögen Haus Rüschhaus 
im Wert von 806.000,00 € an der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung. 
 
Die städtischen Anteile an Kapita lgesellschaften wurden im Rahm en der Aufstellung des 
städtischen Gesamtabschlusses als von untergeordneter Bedeutung  beurteilt und sie 
durften daher für den Jahresabschluss 2018 zusammen mit den übr igen Beteiligungen 
vereinfachend nach der Kapitals piegelbildmethode bewertet werde n. Seither werden die 
Werte aus der Erstbewertung als historische Anschaffungswerte f ortgeschrieben. Die 
Verwaltung prüft regelmäßig, ob und inwieweit auf Grund der jew eiligen Verhältnisse 
Wertveränderungen vorzunehmen sind. 
 
In Folge dieser Wertüberprüfungen stieg im Jahr 2018 der Wert d er städtischen Beteili-
gungen von 12.796.359,02 € um 327.861,64 € (0,7 %) auf 13.124.220,66 €.  
 
Die Wertüberprüfungen und Bestandsveränderungen wurden in nachv ollziehbarer Weise  
dokumentiert. 
 
Mit Vertrag vom 02.10.2018 beteiligte sich die Stadt Münster an  der Landesentwicklungs-
gesellschaft NRW URBAN Kommunale Entwicklung GmbH mit einem Bet rag von 
1.000,00 €. Die Gesellschaft steht den Kommunen als Entwicklungsgesellschaft zur Seite. 
Sie stellt ihr Know-how für die Entwicklung, Erschließung und V ermarktung der Bauflä-
chen zur Verfügung und übernimmt das Projektmanagement sowie di e Abrechnung von 
Projekten. Die Beteiligung dient  dazu, zügig Kapazitäten zur En twicklung der Konversi-
onsflächen Oxford- und York-Kaser nen aufzubauen, aber die eigen en Strukturen in der 
Stadt Münster schlank zu halten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  42 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Weiterhin überzeugte sich das AWR im Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschüt-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2018 erwartungsgemäß umgesetzt wurden:  
 
- Westfälische Bauindustrie GmbH 
Jahresüberschuss 2017   27. 500,00 €   V/0220/2018 
 
- Sparkasse Münsterlang Ost 
Jahresüberschuss 2017 4.776.180,00  €  Verbandsversammlung 26.06 .2018 
 
Die Ausschüttungen sowie die abz uführenden Steuern wurden im st ädtischen Haushalt 
2018 korrekt erfasst. 
 
 
1.3.3 Sondervermögen 21.465.750,10 €  
   Vorjahr: 21.508.495,58 € 
 
 
 
Sondervermögen 
Bestand 
01.01.2018 
Euro 
Zugänge
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Rechtlich unselbständige 
Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 
F. u. I. Buschmann Stiftung 
Stiftung Wohnverbund Westffl. 
Stiftung Clemenshospital 
Zwischensumme 
 
 
843.256,79 
2.977.236,92 
5.610,08 
             1,00 
3.826.104,79 
 
 
10.715,19 
0,00 
0,00 
         0,00 
10.715,19 
 
 
0,00 
47.850,59 
5.610,08 
          0,00 
53.460,67 
 
 
853.971,98 
2.929.386,33 
0,00 
             1,00 
3.783.359,31 
Verselbständigte Einrichtungen 
ohne eigene  
Rechtspersönlichkeit 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
citeq 
Münster Marketing 
Theater Münster 
 
Summe 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.294.893,79 
17.682.390,79 
21.508.495,58 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
         0,00 
         0,00 
10.715,19 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
          0,00 
53.460,67 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.294.893,79 
17.682.390,79 
21.465.750,10 
 
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbs tändigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen der Sta dt Münster ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit. 
 
 
o Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.783.359,31 € 
  Vorjahr: 3.826.104,79 € 
 
Die Stiftungen sind buchhalterisch vom Rechnungskreis der Stadt  Münster getrennt und 
verfügen über eigene Rechnungskreise sowie über eigenes Geld. D ie organisatorische 
Verselbständigung des R echnungswesens der r echtlich unselbständ igen Stiftungen 
sprach dafür, das Vermögen und die Schulden der jeweiligen Stif tung nicht brutto in der 
Vermögensrechnung der Stadt Münster zu erfassen, sondern saldiert wie eine Beteiligung 
unter den Finanzanlagen auszuwe isen. Die Abweichung von den Bes timmungen des 
NKF wurde im Rahmen der Erstbewertung mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  43 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
In Folge dessen ist es erforderlic h, im Rechnungskreis der Stad t Münster das Jahreser-
gebnis bzw. die Eigenkapitalverä nderung der jeweiligen Stiftung  zu erfassen, denn die 
unselbständigen Stiftungen sind nach den Vorgaben des NKF integ raler Bestandteil des 
städtischen Haushaltes. Die Überschüsse wurden in der Ergebnisr echnung der Stadt 
Münster - Produktbereich 17 Stiftungen - als sonstiger Ertrag erfasst. Die Fehlbeträge der 
unselbständigen Stiftungen werden unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. 
 
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanzanlagevermög ens werden die 
Wertveränderungen beim Stiftungs vermögen nicht mit der Allgemei nen Rücklage ver-
rechnet, sondern sie sind jeweils Aufwand oder Ertrag der Stadt  Münster und damit Be-
standteil der Ergebnisrechnung. 
 
Die Bestandsveränderungen der ak tiven rechtlich unselbständigen  Stiftungen waren 
durch ihre Einzelabschlüsse belegt.  
 
 
o Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene  17.682.390,79 € 
 Rechtspersönlichkeit  Vorjahr: 17.682.390,79 € 
 
Verselbständigte Einrichtungen der Stadt Münster ohne eigene Re chtspersönlichkeit gel-
ten nach der Eigenbetriebsverordn ung als wirtschaftlich und ver waltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die  rechtlich unselbs tändigen Stiftungen – aber nicht integraler 
Bestandteil des städtischen Haushaltes. 
 
Die Jahresüberschüsse dieser S ondervermögen führen wegen der or ganisatorischen 
Verselbständigung der Einrichtunge n nicht unmittelbar zu Erträg en der Kernverwaltung 
sondern zu stillen Reserven. Sie  werden erst dann in der Ergebn isrechnung der Stadt 
Münster als Finanzertrag erfa sst, wenn Ausschüttungen bzw. Gewi nnabführungen vom 
Sondervermögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden. 
 
Umgekehrt wirken sich Jahresfehl beträge (z.B. Theater Münster) im Rechnungskreis der 
Stadt Münster nur dann aus, wenn das auf die Stadt Münster entfallende Eigenkapital am 
Stichtag unter den aktuellen Beteiligungsbuchwert sinkt und Wertberichtigungen erforder-
lich machen. 
 
Die Wertüberprüfungen waren in d iesem Bereich ebenfalls nachvol lziehbar belegt. Im 
Jahr 2018 waren keine Wertanpassungen erforderlich. 
 
Weiterhin überzeugte sich das AWR im Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschüt-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2018 erwartungsgemäß umgesetzt wurden: 
 
 
- AWM 
Jahresüberschuss 2017 2.159. 137,24 €  V/0383/2018 
 
Die Ausschüttungen und abzuführend en Steuern wurden im städtisc hen Haushalt 2018 
korrekt erfasst.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  44 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
1.3.4 Wertpapiere des Anla gevermögens 26.266.620,21 € 
   Vorjahr: 20.266.544,73 € 
 
 
Wertpapiere des 
Anlagevermögens 
 
Bestand 
01.01.2018 
Euro 
Zugänge
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
VUS-Fonds 
WVR-Fonds 
 
 
6.874.565,16 
13.391.979,57 
20.266.544,73 
 
             0,00 
6.000.075,48 
6.000.075,48 
 
0,00 
           0,00 
0,00 
 
6.874.565,16 
19.392.055,05 
26.266.620,21 
 
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an. 
 
Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds ), den die Stadt 
Münster auf der Grundlage des R atsbeschlusses vom 21.02.2000 zu r Absicherung von 
zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet hat. 
Neben der Kernverwaltung sind die Abfallwirtschaftsbetriebe (Sa nierungsrücklage) und 
die citeq (Pensionsrücklage) beteiligt. 
 
Der Westfälische-Versorgungs-Rü cklage-Fonds (WVR-Fonds) hingege n ist ein Zusam-
menschluss von neun größeren Städten und verwaltet deren Gelder , die ebenfalls für die 
Finanzierung von Pensionsverpflichtungen zurückgelegt werden. 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur Finanzierung zukünfti ger Pensionsverpflich-
tungen (V/0810/2017) veranschlagte die Verwaltung im Haushaltsp lan der Stadt Münster 
unter der PG 1601 / Investition 0300 – Erwerb von Finanzanlagen  WVR den Zukauf von 
weiteren Anteilen im Wert 6.000.075,48 €.  
 
Nach dem Zukauf weiterer Anteile  im Jahr 2018 stieg der Bestand  an Wertpapieren des 
Anlagevermögens von 20.266.544,73 € auf 26.266.620,21 €. 
 
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2018, so errechnet sich für 
den VUS-Fonds ein aktueller Wert i.H.v. 11.036.071,90 € und für  den WVR-Fonds ein ak-
tueller Wert von 22.755.531,26 €: 
 
 VUS-Fonds WVR-Fonds 
  
Anteile 68.782 St 228.998 St 
Bilanzwert am 31.12.2018 6. 874.565,16 € 19.392.055,05 € 
Kurs 160,45 €/ je Anteil 99,37 € / je Anteil 
Kurswert 11.036.071, 90 € 22.755.531,26 € 
 
Die ausgewiesenen Bestände sind durch Depotauszüge belegt. 
 
 
1.3.5 Ausleihungen 86.654.157,80 € 
   Vorjahr: 10.348.504,75 € 
 
Der Bilanzposten Ausleihungen um fasst interne Darlehen, die die  Stadt Münster an ver-
bundene Unternehmen und Beteili gungen gewährt, einige Genossenschaftsanteile sowie 
diverse Darlehen, die aus unter schiedlichen Förderprogrammen ge währt wurden. Die 
Darlehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gemeinwohlorientierter Belange, u.a. die 
Förderung des Wohnungsbaus sowie den Bau von Kindertagesstätten  und Flüchtlingsun-
terkünften. Sie sind entweder gar nicht oder nur sehr niedrig v erzinst. Auf eine Abzinsung 
der bestehenden Forderungen wurde verzichtet, weil diese Darleh en i.d.R. mit Auflagen 
bzw. mit Gegenleistungsverpflichtungen verbunden sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  45 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
Der Bestand stieg von 10.348.50 4,75 € im Jahr 2017 um 76.305.65 3,05 € auf 
86.654.157,80 € im Jahr 2018. Die  Bestandserhöhung ist im Wesen tlichen auf Darlehen 
zurückzuführen ist, die an Tochte rgesellschaften zur Finanzieru ng von Infrastrukturmaß-
nahmen gewährt wurden: 
 
Ausleihungen 
an… 
Bestand
01.01.2018 
Euro 
Zugänge
 
Euro
Tilgungen 
Abgänge 
Euro 
Wert  
31.12.2018 
Euro 
Verb. Unternehmen 
Wohn- u. Stadtbau 
-Bauförderung / Projekte 
-Investitionsförderung 
 
KonvOY GmbH 
-Investitionsförderung 
 
Beteiligungen 
AirportPark FMO GmbH 
 
 
 
637.253,88 
8.172.532,86 
8.809.786,74 
 
0,00 
 
 
1.158.130,00 
9.967.916,74 
 
 
0,00 
11.725.400,00 
11.725.400,00 
 
65.000.000,00 
 
 
               0,00 
76.725.400,00 
 
 
9.797,93 
348.387,37 
358.185,30 
 
0,00 
 
 
   34.000,00 
392.185,30 
 
 
627.455,95 
19.549.545,49 
20.177.001,44 
 
65.000.000,00 
 
 
1.124.130,00 
86.301.131,44 
Sonstige Ausleihungen 
Mitgliedschaften 
- Volksbank MS e.G 
- EKV e.G. 
 
 
Ausleihungen 
- Kleingartendarlehen  
 
- Darlehn für junge und 
 kinderreiche Familien 
 
- Existenzgründerdarlehen 
 
- Gemeindebaudarlehen 
 
Ausleihungen an private  
Wohnungsbauunternehmen 
Summe 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
29.006,30 
 
 
2.782,18 
 
1.548,41 
 
   33.429,95 
66.766,84 
 
     312.721,17 
10.348.504,75 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
20.000,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
         0,00 
20.000,00 
 
                0,00 
76.745.400,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
20.078,70 
 
 
2.424,44 
 
562,43 
 
   10.901,96 
33.967,53 
 
  13.594,12 
439.746,95 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
28.927,60 
 
 
357,74 
 
985,98 
 
   22.527,99 
52.799,31 
 
     299.127,05 
86.654.157,80 
 
Die verschiedenen Verträge werden mit S-Kompass verwaltet. Das Programm gibt je Ver-
trag Zins- und Tilgungen vor und hält gleichzeitig die Bestande ntwicklung jedes einzelnen 
Vertrages nach. 
 
Das AWR vergewisserte sich auf der Grundlage der vorliegenden A bstimmungsbelege 
davon, dass Tilgungen, Zinsen und Verwaltungskosten im Haushalt  2018 korrekt erfasst 
wurden und die Darlehensbestände im Jahresabschluss 2018 sachge recht wiedergege-
ben werden. 
 
 
o Ausleihungen an verbundene Unternehmen 
 
Der Bestand an Wohnungsbauförderdarlehen umfasst 6 laufende Ver träge. Die Rückfor-
derungen dazu verringerten sich in Folge der planmäßigen Tilgun gen um 9.797,93 € auf 
627.455,95 €. Zinsen und Verwal tungskostenerstattungen führten im Jahr 2018 zu Erträ-
gen i.H.v. 7.772,45 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  46 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Daneben gewährte die Stadt Münster der Wohn- und Stadtbau Wohnu ngsunternehmen 
der Stadt Münster GmbH ein Inves titionsdarlehen i.H.v. 8.274.60 0,00 €. Das Darlehen 
wird für die Finanzierung von Ki ndertagesstätten, Flüchtlingsun terkünften und diversen 
Wohneinheiten eingesetzt. Im Jahr 2018 kam ein weiteres Darlehe n i.H.v. 
11.725.400,00 € hinzu. Die Darlehen wurden im Jahr 2018 planmäß ig mit 348.387,37 €  
getilgt und mit 278.605,23 € verzinst. 
 
Im Jahr 2018 gewährte die Stadt M ünster der KonvOY GmbH zur Fin anzierung des An-
kaufs und der Entwicklung von Ko nversionsflächen insgesamt drei Investitionskredite mit 
einer Summe von 65.000.000,00 €.  Zins- und Tilgungsraten werden  erstmals im Haus-
haltsjahr 2019 fällig.  
 
 
o Ausleihungen an Beteiligungen 
 
Das Darlehen an die AirportPar k FMO GmbH wurde im Haushaltsjahr  2018 planmäßig 
weiter getilgt. In Folge dessen minderte sich der Bestand des D arlehens von 
1.158.130,00 € auf 1.124.130,00 €.  
 
Das Darlehen wurde ursprünglich mit 5 % verzinst. Zum 01.08.201 8 vereinbarte man ei-
nen niedrigeren Zinssatz von 2,5 %. Die Zinserträge betrugen 45.771,81 €. 
 
 
o Mitgliedschaften 
 
Der Genossenschaftsanteil der Sta dt Münster an der Volksbank Mü nster e.G i.H.v. 
600,00 € sowie der Anteil an der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im 
Deutschen Städtetag im Wert von 5 00,00 € wurden im Haushaltsjah r 2018 unverändert 
fortgeführt.  
 
 
o Förderung einkommensschwacher Familien bei der Unterhaltung von Kleingärten 
 
Die Stadt Münster gewährt dem S tadt- und Bezirksverband der Kle ingärtner e.V. zinslos 
und ohne Berechnung von Verwaltungskosten Darlehen i.H.v. insgesamt 28.927,60 €.  
 
Im Haushaltsjahr 2017 wurde auf der Grundlage des Ratsbeschluss es vom 13.02.2008 
(Vorlage Nr.: V/0020/208) erneut ein  Darlehen i.H.v. 20.000,00 € an den Stadt- und Be-
zirksverband Münster der Kleingärtner e.V. gewährt. Das Darlehe n ist zur Weitergabe an 
einkommensschwache Familien 
oder Einzelpersonen, vorzugsweise Familien mit Kin-
dern bestimmt. Der Vergabe standen Tilgungen i. H.v. 20.078,70 € gegenüber, so dass 
sich der Bestand leicht reduzierte. 
 
Bei diesen Darlehen werden weder Zinsen noch Verwaltungskostene rstattungen einge-
nommen. 
 
 
o Förderung junger und kinderreicher Familien 
 
Der Bestand an Ausleihungen an junge kinderreiche Familien umfa sst ein Volumen von 
357,74 €. Im Jahr 2018 ergaben sich hieraus Zinserträge i.H.v. 43,30 €. 
 
 
o Existenzgründungsdarlehen 
 
Am 31.12.2018 gab es nur noch ei n laufendes Existenzgründerdarl ehen. Der Bestand 
verringerte sich in Folge der Tilgungen von 1.548,41 € im Jahr 2017 auf 985,98 € im Jahr 
2018. 
 
Zinsen oder Verwaltungskosten werden bei diesen Darlehen nicht vereinnahmt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  47 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
o Gemeindebaudarlehen 
 
Die Gemeindebaudarlehen betreffen niedrig verzinste Darlehen. D er Gesamtbestand re-
duzierte sich in Folge der Tilgun gen von 33.429,95 € im Jahr 20 17 auf 22.527,99  € im 
Jahr 2018. Neben den Tilgungen vere innahmte die Stadt Münster V erwaltungskosten 
i.H.v. 458,90 €. 
 
 
o Ausleihungen an private Wohnungsbauunternehmen 
 
Die Position umfasst Darlehensverträge, die mit privaten Wohnun gsbaugesellschaften 
geschlossen wurden. Der Bestand sank im Laufe des Jahres 2018 u m 13.594,12 € auf 
299.127,05 €. Die Verwaltungskostenerstattungen führten zu Einnahmen i.H.v. 374,18 €. 
 
 
 
2.   Umlaufvermögen 281.546.652,91 € 
  Vorjahr: 229.556.409,42 € 
 
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum 
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden 
als Umlaufvermögen in der Bilanz  ausgewiesen. Typischerweise ha ndelt es sich hierbei 
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel. 
 
Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstücke und Gebäude, die zur Veräußerung 
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimm-
te man ab, dass die abnutzbaren Vermögenswerte auch nach den Um gliederungen ins 
Umlaufvermögen weiterhin planmäßig abzuschreiben sind. 
 
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2018 a us folgenden Wert-
gruppen zusammen:  
 
o Vorräte, einschließlich der zum Verkauf 
bestimmten Grundstücke und Gebäude 34.398.569,15 € 
o Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände 61.077.508,51 € 
o Wertpapiere des Uml aufvermögens 0,00 € 
o Liquide Mittel  186.070.575,25 € 
Summe 281.546.652,91 € 
 
 
2.1 Vorräte 34.398.569,15 € 
  Vorjahr: 32.701.109,00 € 
 
 
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- und Betriebss toffe, die Treibstoffvorräte 
der Feuerwehr und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Heizölvor-
rat der Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der Portovorrat des 
städtischen Frankiersystems (Fac hbereich Expedition und Druck) ausgewiesen. Zudem 
umfasst die Position auch Grundstücke (unbebaute oder bebaut), sofern sie für den Ver-
kauf bestimmt sind. 
 
Gem. § 41 GemHVO sind die auf das Vorratsvermögen geleisteten A nzahlungen davon 
getrennt anzusetzen. 
 
Für die Bewertung der Vorräte gilt das strenge Niederstwertprin zip 
(§
 35 Abs. 7 GemHVO)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  48 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betrieb sstoffe, Waren 34.398.569,15 € 
  Vorjahr: 32.701.109,00 € 
 
 
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Waren sowie 
zum Verkauf bestimmte 
Grundstücke und Gebäude 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Endbestand 
31.12.2018 
Euro 
 
Veränderung 
 
Euro 
 
Betriebsstoffe 
Handelswaren 
Immobilien des Umlaufvermögens 
Sonstige Vorräte / Poststempler 
 
Summe 
 
51.819,63 
71.315,07 
32.492.001,38 
85.972,92 
 
32.701.109,00 
 
44.104,57 
73.840,63 
34.202.403,88 
78.220,07 
 
34.398.569,15 
 
-7.715,06 
2.525,56 
1.710.402,50 
-7.752,85 
 
1.697.460,15 
 
Zum Ende des Haushaltsjahres 201 8 bilanziert die Stadt Münster Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe sowie Waren im Wert von 34.398.569,15 €. Gegenüber dem Vorjahr stieg das 
Vorratsvermögen um 1.697.460,15 € (5,2 %). 
 
Die Treibstoffbestände der Feuerw ehr und der Bestand an Heizöl auf der Hauptkläranla-
ge wurden durch körperliche Bestandsaufnahme nachgewiesen. Für die Bewertung der 
Vorräte wurde ein durchschnittl icher Einstandspreis im Sinne de s § 34 Abs. 3 GemHVO 
zu Grunde gelegt. Der Bestand i. H.v. 44.104,57 € wurden in nach vollziehbarer Weise er-
mittelt.  
 
Der Bestand an Handelswaren beinhaltet die Warenvorräte des Mus eumsshops im 
Stadtmuseum. Zum 31.12.2018 wurde ein Bestand i.H.v. 73.840,63 € nachgewiesen.  
 
Die aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgegliederten Grundstücke mit auf-
stehenden Gebäuden wurden zu Buchwerten in eine Nebenbuchhaltun g übernommen 
und sie werden auch nach der Umgliederung weiterhin linear abge schrieben. Am Ende 
des Jahres 2018 ergab hierfür sich ein Bestand i.H.v. 34.202.403,88 €. 
 
Das sonstige Vorratsvermögen umfa sst den Portovorrat der Fachst elle „Expedition & 
Druck“. Die Bestände i.H.v. 78. 220,07 € konnten ebenfalls mit H ilfe der Abrechnungsun-
terlagen nachgewiesen werden. 
 
Während der Prüfung fielen dem AWR im Bereich der Erfassung und  stadtinternen Ver-
rechnung des Portoaufwandes kleinere Fehlbuchungen auf. Wegen i hrer geringen Aus-
wirkungen auf den Aussagegehalt des Jahresabschlusses 2018 wurd e jedoch von einer 
unmittelbaren Korrektur der Bes tände abgesehen. Die Verwaltung sicherte zu, die ange-
sprochenen Buchungsvorgänge aufzugreifen und zu klären.  
 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
 
Geleistete Anzahlungen Bestand
31.12.2017 
Euro 
Bestand 
31.12.2018 
Euro 
Unklare Einzahlungen 0,00 0,00 
 
An dieser Stelle werden ist die Bilanzierung von Zahlungen vorg esehen, die auf das Vor-
ratsvermögen als Anzahlung geleist et wurden. Im Bedarfsfall bil anziert die Stadt Münster 
an dieser Stelle aber Zahlungen, die in der Kreditorenbuchhaltu ng noch nicht endgültig 
zugeordnet werden konnten. Am 31.12.2018 gab es bei der Stadt M ünster keine derarti-
gen Posten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  49 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
2.2 Forderungen und  
sonstige Vermögensgegenstände 61.077.508,51 € 
 Vorjahr: 66.675.454,09 € 
 
 
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermögensgegenständ e beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen,  die privatrechtlichen Forderu ngen sowie die sonstigen 
Vermögensgegenstände der Stadt Münster. Die Endbestände sind wie folgt belegt:  
 
- offene Posten der PS CD-Nebenbuchhaltung 
 
- Meldungen der Ämter, sofern Forderungen nicht in der Buchhaltung erfasst sind 
 
- Wertberichtigungen  
 
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt. 
 
Sämtliche Forderungsbestände waren zum 31.12.2018 mit der offen e-Posten-
Buchhaltung abgestimmt. Die Verw altung achtete darauf, dass deb itiorische Kreditoren 
unter den Forderungen und kreditorische Debitoren unter den Ver bindlichkeiten ausge-
wiesen werden. 
 
Bei der Bewertung von Forderungen senkte die Verwaltung den Sch wellenwert für die 
Überprüfung der Werthaltigkeit von 250.000,00 € auf 200.000,00 €. In Folge dessen kon-
trollierte die Verwaltung 25 Ford erungen im Gesamtwert von rd. 20,2 Mio. € (Vorjahr: 11 
große GewSt-Fälle mit 12,1 Mio. €). Bei diesen Forderungen ware n Wertberichtigungen 
i.H.v. 6,2 Mio. € (Vorjahr: 6,3  Mio. €) erforderlich, was auch die Bildung von Rückstellun-
gen für drohende Verluste bei noch nicht bestandskräftig geword enen Gewerbesteuerfor-
derungen im Sinne des § 36 Abs. 5 GemHVO umfasst. 
 
Zudem brachte die Verwaltung für das allgemeine Ausfallwagnis b ei den Forderungen, 
die unterhalb des Schwellenwertes von 200.000,00 € liegen, eine  Pauschalwertberichti-
gung i.H.v. insgesamt 8,7 Mio. € in Abzug. 
 
Insgesamt ergab sich somit ein Wertberichtigungsbedarf i.H.v. rd. 14,9 Mio. € (Vorjahr: rd. 
15,2 Mio. €) der Einzelwertberic htigung, Rückstellungen für Dro hverluste und Pauschal-
wertberichtigungen umfasst.  
 
Der wertberichtigte Bestand der Forderungen und sonstigen Vermö gensgegenstände 
veränderte sich in den letzten drei Haushaltsjahren wie folgt: 
 
Forderungen und sonstige  
Vermögensgegenstände 
31.12.2016
Euro 
31.12.2017
Euro 
31.12.2018
Euro 
 
öffentlich-rechtliche Forderungen 
privatrechtliche Forderungen 
sonstige Vermögensgegenstände 
 
Summe 
 
20.625.580,92 
5.339.468,19 
  9.838.897,86 
 
35.803.946,97 
 
45.434.453,63 
5.684.996,25 
15.556.004,21 
 
66.675.454,09 
 
44.192.893,01 
5.167.779,89 
11.716.835,61 
 
61.077.508,51 
 
Am Bilanzstichtag 31.12. 2018 betrug der Wert der Forderungen un d sonstigen Verbind-
lichkeiten insgesamt 61.077.508,51 € und liegt um 5.597.945,58 € (8,4 %) unter dem Vor-
jahresbestand.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  50 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 
Forderungen aus Transferleistungen 44.192.893,01 € 
 Vorjahr: 45.434.453,63 € 
 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihren Ursprung in der E rhebung von Gebühren, 
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühre n lässt sich auf öf-
fentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen. 
 
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistunge n (z.B. Sozialhilfe, 
Jugendhilfe u.a.) ergeben, wenn Transferleistungen zurückgefordert werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transfe rleistungen und sonsti-
ge Forderungen veränderten ihren Wert und ihre Zusammensetzung in den letzten drei 
Jahren wie folgt: 
 
Öffentlich-rechtliche  
Forderungen, Forderungen aus 
Transferleistungen   
31.12.2016 
Euro 
31.12.2017 
Euro 
31.12.2018 
Euro 
Gebühren 
Beiträge 
Steuern 
Transferleistungen 
Sonstige 
 
Summe 
3.161.806,13 
254.037,73 
4.049.223,76 
5.711.662,13 
7.448.851,17 
 
20.625.580,92 
3.393.102,96 
808.883,86 
4.632.443,33 
11.447.094,20 
25.152.929,28 
 
45.434.453,63 
3.050.000,43 
310.000,16 
5.211.502,53 
14.042.552,39 
21.578.837,50 
 
44.192.893,01 
 
Der Bestand an Öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderung en aus Transferleis-
tungen verringerte sich am Ende des Jahres 2018 um 1.241.560,62  € (2,7 %) auf 
44.192.893,01 €. 
 
 
2.2.2 Privatrechtliche  Forderungen 5.167.779,89 € 
  Vorjahr: 5.684.996,25 € 
 
 
Die Stadt Münster erhebt für ein ige der von ihr erbrachten Leis tungen ein Entgelt. Sofern 
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Ein trittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in 
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.  
 
Der Bilanzposten entwickelte sich wie folgt: 
 
Privatrechtliche 
Forderungen, gegenüber  
31.12.2016
Euro 
31.12.2017
Euro 
31.12.2018
Euro 
 
privatem Bereich 
öffentlichem Bereich 
verbundenen Unternehmen 
Sondervermögen 
Summe 
 
822.076,25 
76.198,82 
1.335.636,48 
3.105.556,64 
5.339.468,19 
 
1.018.457,25 
18.265,06 
1.496.508,72 
3.151.765,22 
5.684.996,25 
 
1.000.912,42 
12.174,53 
1.180.142,71 
2.974.550,23 
5.167.779,89 
 
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen reduzierte sich i m Jahr 2018 um 
517.216,36 € (9,1 %) auf 5.167.779,89 €.

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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensge genstände 11.716.835,61 € 
  Vorjahr: 15.556.004,21 € 
 
 
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Verm ögensgegenstände 
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet wer den können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Anspr üche gegen Dritte, wie z.B. Vor schüsse und Ab-
schlagszahlungen, Vorauszahlungen an Krankenkassen, Ansprüche a us der Anrechen-
barkeit von gezahlter Vorsteuer, Forderungen aus der Gewährung von Sozialhilfeleistun-
gen u.a. 
 
Der Bilanzposten Sonstige Verm ögensgegenstände verringerte sich  um 3.839.168,60 € 
(24,7 %) auf 11.716.835,61 €. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2018 wie folgt zusammen:  
 
o Rückforderung SGB II 4.117.936,23 € 
o Vorschüsse gesetzliche Krank enversicherung 2.612.750,00 € 
o Cash-Pooling 1.878.501,29 € 
o Sonstige Vermögensgegens tände PSCD 1.528.584,00 € 
o Amtshilfe PSCD 961.012,70 € 
o Sonstige 618.051,39 € 
Summe 11.716.835,61 € 
 
Die Verringerung der Sonstigen Ve rmögensgegenstände ist zu weit en Teilen darauf zu-
rückzuführen, dass die Verwaltung dem Hinweis des AWR aus der l etzten Jahresab-
schussprüfung 2017 folgte und unklare Konten aus den Bereichen Umsatzsteuer, Vor-
steuer und Zahllast bereinigte. 
 
 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Die Stadt Münster besitzt derzeit  keine Wertpapiere, die im Uml aufvermögen auszuwei-
sen sind. 
 
 
2.4 Liquide Mittel 186.070.575,25 € 
  Vorjahr 130.179.846,33 € 
 
Der Bilanzposten wird im Wes entlichen durch die kurz- und mitte lfristigen Festgeldanla-
gen der Stadt Münster bestimmt. Daneben umfasst der Bilanzposte n aber auch das in 
den Ämtern und Einrichtungen vorhandene Bargeld sowie die Geldb estände der Geldan-
nahmestellen und Handvorschüsse. Letztlich beinhaltet die Posit ion noch die Guthaben 
auf den diversen Bankkonten und v erschiedenen Girokonten, die f ür die städtischen 
Schulen eingerichtet wurden. 
 
Die Bargeldbestände sind durch die Zählergebnisse und die Bankg uthaben einschließlich 
der Termingelder durch verschi edene Kontoauszüge nachgewiesen. Alle Einzelwerte lie-
ßen sich lückenlos mit Hilfe der vorgefundenen Belege nachvollziehen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  52 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Am 31.12.2018 setzt sich die Position wie folgt zusammen: 
 
Liquide Mittel 
 
 
Endbestand
31.12.2016 
Euro
Endbestand  
31.12.2017 
Euro 
Endbestand 
31.12.2018 
Euro 
Kassenbestand Barkassen 
Bankguthaben 
Schulgirokonten 
Festgelder 
Summe 
111.872,77 
103.952,07 
703.955,34 
95.121.791,06 
96.041.571,24 
111.109,06 
472.669,24 
616.336,93 
128.979.731,10 
130.179.846,33 
152.463,17 
172.029,26 
823.512,30 
184.922.570,52 
186.070.575,25 
 
Der Bestand an Liquiden Mitteln stieg im abgeschlossenen Hausha ltsjahr 2018 weiter an. 
Er erhöhte sich von 130.179.846, 33 € auf 186.070.575,25 € um 55 .890.728,92 € 
(42,9 %).  
 
Die unterschiedlichen Einflüsse auf die Liquiditätsveränderung lassen sich aus der Fi-
nanzrechnung der Stadt Münster ableiten. 
 
Die Liquiditätsveränderung des J ahres 2018 stimmt mit der Finan zrechnung der Stadt 
Münster für den Zeitraum vom 01. 01. bis 31.12.2018 überein. Sof ern sich unter den 
Geldbeständen solche befanden, die d ie Stadt Münster für fremde  Dritte verwaltet - etwa 
für Interessentengemeinschaften oder für Cash-Pool-Beteiligte -, wurden gleichhohe Pos-
ten unter den Verbindlichkeiten erfasst. 
 
Der zunehmenden Liquidität der St adt Münster steht gleichzeitig  eine Ausweitung der 
Kreditverbindlichkeiten gegenüber. Aus diesem Grunde beleuchtet e das AWR die städti-
sche Finanzplanung und die Entwicklung der liquiden Mittel im R ahmen einer eigenstän-
digen Prüfung während des Jahres  2019 (Bericht Nr.: 29/19 vom 1 5.10.2019). Die Prü-
fung führte zu folgenden Ergebnissen: 
 
- Die Stadtkasse im Amt für F inanzen und Beteiligungen kommt al len Aufgaben in Be-
zug auf das Liquiditätsmanagement vorschriftsmäßig nach. Sämtliche Entscheidungen 
sind mit der Liquiditätskonferenz und dem Portfoliobeirat abstimmt. 
 
- Das bestehende Instrumentarium liefert sämtliche Informationen für eine ordnungsge-
mäße und sachgerechte Liquiditäts planung und –steuerung. Die St adtkasse konnte 
gewährleisten, dass die Stadt Müns ter jederzeit ihren Zahlungsv erpflichtungen nach-
kommt. 
 
- Die derzeitige Strategie, nic ht benötigte Liquidität vornehml ich in Fest- und Tages-
geldeinlagen anzulegen, ist in A nbetracht der niedrigen Zinsert räge von rd. 0,4 % p.a. 
zu überdenken. Eine höhere Rendite  erzielen die zur Finanzierun g späterer Versorg-
unglasten aufgelegten Versorgungsfonds (durchschnittlich 3 %).  
 
- Daneben ist auch eine Reduzier ung der langfristigen Kreditver bindlichkeiten durch 
Umschuldung viel wirtschaftlicher  als eine kurzfristige Geldanl age. Die Verwaltung 
rechnet hierbei mit Einsparungen von etwa 1,8 % bezogen auf die  jeweils eingesparte 
Kreditsumme. 
 
Das AWR wird die weiteren Resu ltate des städtischen Liquiditätsmanagements beobach-
ten und dabei insbesondere die Entwicklung der kurz- bzw. mitte lfristigen Liquidität im 
Auge behalten. Über die Veränderungen der kurz- und mittelfristigen Anlageziele wird das 
AWR in zeitlichen Abständen im Rechnungsprüfungsausschuss berichten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  53 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
3. Aktive Rechnungsabgren zung 56.288.815,87 € 
 Vorjahr:  54.663.422,63 € 
 
 
ARAP Bestand 
01.01.2018 
Euro 
Zugänge
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Transitorische  
Abgrenzungen gem.  
§ 42 Abs.1 GemHVO 
01/2019 
- Fraktionszuwendungen 
- Beamtenbesoldung 
- Sozialhilfe 
- UVG-Zahlungen 
- Pflegegeldzahlungen 
- Betriebskostenzuschuss Kitas 
- SGB II Leistungen 
- Sonstige 
 
 
 
 
 
281.697,32 
6.394.784,36 
4.955.182,17 
438.006,00 
158.129,74 
6.180.617,19 
8.563.629,19 
        2.425,92 
26.974.471,89 
 
 
 
 
293.969,51 
6.425.137,89 
5.240.685,30 
602.008,00 
153.924,07 
6.864.123,37 
8.219.219,97 
        5.197,78 
27.804.265,89 
 
 
 
 
281.697,32 
6.394.784,36 
4.955.182,17 
438.006,00 
158.129,74 
6.180.617,19 
8.563.629,19 
        2.425,92 
26.974.471,89 
 
 
 
 
293.969,51 
6.425.137,89 
5.240.685,30 
602.008,00 
153.924,07 
6.864.123,37 
8.219.219,97 
        5.197,78 
27.804.265,89 
Aktivierte Zuschüsse  
gem. § 43 Abs. 2 GemHVO 
Geleistete Zuwendungen an… 
 
- den Bund 
- das Land NRW 
- verbundene Unternehmen 
- öffentliche Sonderrechnungen 
- private Unternehmen 
- übrige Bereiche 
 
 
 
 
0,00 
617.145,44 
5.915.399,68 
3.677.711,79 
6.645.021,15 
10.833.672,68 
27.688.950,74 
 
 
 
178.660,28 
507.915,42 
93.735,92 
0,00 
0,00 
3.548.062,51 
4.328.374,13 
 
 
 
1.674,94 
29.649,60 
391.194,99 
50.437,19 
906.998,72 
2.152.819,45 
3.532.774,89 
 
 
 
176.985,34 
1.095.411,26 
5.617.940,61 
3.627.274,60 
5.738.022,43 
12.228.915,74 
28.484.549,98 
Summe 54.663.422,63 32.132.640,02 30.507.246,78 56.288.815,87 
 
Der Bestand an aktiven Rechnungs abgrenzungsposten stieg von 54. 663.422,63 € um 
1.625.393,24 € (3,0 %) auf 56.288.815,87 €. 
 
 
o Transitorische Abgrenzun g gem. § 42 Abs.1 GemHVO 27.804.265,89 € 
 Vorjahr: 26.974.471,89 € 
 
Gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleist ete Ausgaben, so-
weit sie Aufwand für eine besti mmte Zeit nach diesem Tag darste llen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. 
 
Der mit der Rechnungsabgrenzung und der Auflösung in Folgejahren verbundene Verwal-
tungsaufwand sollte in einem an gemessenen Verhältnis zu der Zie lsetzung des Jahres-
abschlusses stehen, ein den tatsäc hlichen Verhältnissen entspre chendes Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. 
 
Rechnungsabgrenzungen kommen daher sinnvollerweise nur in Betra cht, sofern sie für 
den Jahresabschluss der Stadt Münster erheblich sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  54 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Als erheblich betrachtet man verwaltungsintern, wenn die in Fra ge kommenden Ge-
schäftsvorfälle bei  
 
- regelmäßig wiederkehrenden Rechnungsabgrenzungen im Jahresvergleich einen Diffe-
renzbetrag von 100.000,00 € und 
 
- 10.000,00 € bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen 
 
übersteigen. Nur in begründeten Fällen können darneben weitere Aktive Rechnungsab-
grenzungen gebildet werden. Diese  Festlegungen helfen, die Aufs tellung des Jahresab-
schlusses zu vereinfachen. 
 
Die aus dem Vorjahr stammenden tr ansitorischen Abgrenzungen wur den im Laufe des 
Haushaltsjahres 2018 vollständig aufgelöst und in die Ergebnisrechnung einbezogen. 
 
Grund und Höhe der neu gebildet en Rechnungsabgrenzungen konnte das AWR mit Hilfe 
der buchungsbegründenden Unterlagen lückenlos nachvollziehen. 
 
 
o Aktivierte Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 GemHVO  28.484.549,98 € 
 Vorjahr: 27.688.950,74 € 
 
Neben den transitorischen Abgrenz ungen sieht das NKF in § 43 Ab s. 2 Satz 2 GemHVO 
vor, dass geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und zeitbezogenen Gegen-
leistungsverpflichtung verbunden sind, als Vermögensposition un ter den aktiven Rech-
nungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeitverlauf entsprechend  der Erfüllung der Ge-
genleistungsverpflichtung aufzulösen sind. 
 
Zum Ende des Jahres 2018 aktivierte  die Stadt Münster für die v on ihr gezahlten Zu-
schüsse einen Betrag i.H.v. 28.484.549,98 €. 
 
Im Jahr 2018 wurden 24 unterschiedliche Zuwendungen i.H.v. 4.32 8.374,13 € aktiviert. 
Hiervon prüfte das AWR 16 Fälle  mit einem Volumen von 3.079.483 ,00 € (71
%), bei de-
nen die Zuwendung den Betrag von 100.000,00 € überstieg. In all en Fällen war die Akti-
vierung als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in nachvollziehbarer Weise belegt.  
 
Die Landeszuweisungen zur Förderung des ÖPNV übersteigen stets den Grenzwert von 
100.000 € für die Bildung von Ab grenzungsposten, so dass auch f ür diese Zuweisungen 
Rechnungsabgrenzungsposten zu b ilden sind. Nach wie vor werden sie aber ergebnis-
wirksam, d.h. als Ertrag und die weitergeleiteten Zuschüsse als  Aufwendungen in der 
städtischen Ergebnisrechnung erfass t. Diese Praxis entspricht n icht den Vorgaben des 
NKF. Deshalb mahnte das AWR mehrfach eine Umstellung der Verfahrensweise an. 
 
Ab dem 01.01.2020 wechselte die Zuständigkeit für die ÖPNV-Förd erung und liegt seit-
dem im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Mobilität und Tiefbau. Das Fachamt sicherte 
zu, ab dem Haushalt 2021 die Buchungsweise zu ändern. Für eine unmittelbare Nach-
besserung des Jahresabschlusses 2018 sind die Auswirkungen aus diesen Fehlbuchun-
gen zu gering.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  55 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
II Passiva 
 
 
1.  Eigenkapital 798.404.603,59 € 
  Vorjahr: 749.147.301,69 € 
 
 
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und  Schulden der Stadt 
Münster. Die Erhaltung des Eigenk apitals ist von zentraler Bede utung für die nachhaltige 
Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben. Im Jahr 2018 stieg das Eigenkapital von 
749.147.301,69 € um 49.257.301,90 € (6,6 %) auf 798.404.603,59 €. 
 
Am 31.12.2018 gliedert es sich in folgende Bestandteile: 
 
o Allgemeine Rücklage 668.844.426,55 € 
o Sonderrücklage 1.306.000,00 € 
o Ausgleichsrücklage 79.167.330,60 € 
o Jahresüberschuss 49.086.846,44 € 
Summe Eigenkapital 798.404.603,59 € 
 
 
 
1.1 Allgemeine Rü cklage 668.844.426,55 € 
 Vorjahr:  668.673.971,09 €  
 
 
In § 43 Abs. 3 GemHVO ist geregelt, dass Erträge und Aufwendung en aus dem Abgang 
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertver änderungen von 
Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verre chnen und im Anhang 
zu erläutern sind.  
 
In Folge dieser Verrechnungen st ieg der Bestand der Allgemeinen  Rücklage von 
668.673.971,09 € um 170 .455,46 € auf 668.844.4 26,55 €. Die Best andsveränderungen 
des Jahres 2018 setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Bestandsveränderung der  
Allgemeinen Rücklage 
Veränderungen 
Euro 
Stand 01.01.2018 668.673.971,09 
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen 2.010.403,1 4 
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 2.281.195,57 
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen -2.830 .076,49 
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen -1.291.0 66,76 
Stand 31.12.2018 668.844.426,55
 
Die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Verrechnun gen führte zu keinen 
weiteren Feststellungen. 
 
 
1.2 Sonderrücklage 1.306.000,00 
€ 
 Vorjahr: 1.306.000,00 € 
 
 
Der Rat der Stadt Münster fasste in seiner Sitzung am 21.03.201 2 den Beschluss, den 
Eigentumsanteil der Stadt Münste r am Haus Rüschhaus im Wert von  806.000,00 € un-
entgeltlich auf die Annette von Dr oste zu Hülshoff Stiftung zu übertragen. Zusätzlich 
brachte die Stadt einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € in die Stiftung ein. Das an die Stif-
tung übertragene Vermögen wird seither im Finanzanlagevermögen quasi als Beteiligung 
ausgewiesen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  56 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die stiftungsrechtlichen Vorsch riften führen dazu, dass das in die Stiftung eingebrachte 
Vermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Aus diesem Grunde wur-
den gleich hohe Teile aus der Allgemeinen Rücklage entnommen und in eine Sonderrück-
lage eingebracht. 
 
Im Jahr 2018 ergaben sich keine Bestandsveränderungen. 
 
 
1.3 Ausgleichsrücklage 79.167.330,60 € 
  Vorjahr: 69.803.035,09 € 
 
 
Der Bestand einer Ausgleichsrücklage hat für die Frage der Ausg ewogenheit eines Haus-
haltes eine hohe Bedeutung, denn solange Fehlbeträge in der Erg ebnisplanung oder Er-
gebnisrechnung durch Mittel der A usgleichsrücklage ausgeglichen  werden können, gilt 
der jeweilige Haushalt insgesamt als ausgeglichen. 
 
Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt 
werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Dri ttel des Eigenkapitals 
übersteigt. Der Rat der Stadt Münster beschloss daher in seiner  Sitzung am 03.04.2019 
(V/0240/2019), dass der Jahresüb erschuss des Jahres 2017 i.H.v.  9.364.295,51 € zur 
Stärkung der Ausgleichsrücklage eingesetzt wird.  
 
In Folge dessen stieg der Bestand  der Ausgleichsrücklage von 69 .803.035,09 € auf 
79.167.330,60 €.  
 
 
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag  49.086.846,44 € 
 Vorjahr: 9.364.295,51 € 
 
 
Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 49.086.846,44 € ab. 
 
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung stimmt mit dem Ergebn is der Vermögens-
rechnung überein. 
 
 
2. Sonderposten 1.256.076.793,50 € 
   Vorjahr: 1.262.027.818,42 € 
 
 
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträg e für Investitio-
nen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt wur den, als Sonderposten 
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen. 
 
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die erhaltenen Zuwend ungen und Beiträge zum 
Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen. 
 
Diejenigen Sonderposten, die auf  Grund einer Förderung beim Erw erb bzw. der Herstel-
lung von Vermögensgegenständen gebildet wurden, werden entsprechend der Nutzungs-
dauer des jeweils bezuschussten Vermögensgegenstandes zeitanteilig aufgelöst und in 
der städtischen Ergebnisrechnung en tlastend eingesetzt. In dies en Fällen stärken Son-
derposten auf Sicht das Eigenkapital der Stadt Münster. 
 
Daneben gibt es Sonderposten, um die Verpflichtung der Stadt Mü nster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahle r zurückzuführen, 
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgleich) . Dieser Sonder-
posten wiederum hat den Charakter von Fremdkapital.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  57 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die Sonderposten der Stadt Münste r verringerten sich um 5.951.0 24,92 € (0,5 %) auf 
1.256.076.793,50 € und setzen sich  am Ende des Haushaltsjahres 2018 aus folgenden 
Bestandteilen zusammen: 
 
Sonderposten 
für… 
 
Bestand 
31.12.2017 
Euro 
Bestand
31.12.2018 
Euro 
Veränderung
 
Euro 
Zuwendungen 
Beiträge 
Gebührenausgleich 
Sonstige Sonderposten 
Summe 
626.180.918,40 
626.973.729,24 
2.115.275,46 
6.757.895,32 
1.262.027.818,42 
636.900.271,43 
609.745.014,10 
2.433.176,00 
6.998.331,97 
1.256.076.793,50 
10.719.353,03 
-17.228.715,14 
317.900,54 
    240.436,65 
-5.951.024,92 
 
Das AWR prüfte die im Entwur f des Jahresabschlusses 2018 als So nderposten ausge-
wiesenen Bestände sachlich und rechner isch. Überdies hinterfragte das AWR die jeweili-
gen Bestandsveränderungen. Im Bereich der Sonderposten für Zuwe ndungen und Bei-
träge beschränkte sich das AWR dabei auf die wesentlichen Besta ndsveränderungen mit 
einem Wertvolumen von mehr als 100.000 €.  
 
Ein besonderes Augenmerk galt der Verwendung der 
 
-Investitionspauschale, 
-Zuwendung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, 
-Schul- und Bildungspauschale, 
-Sportpauschale, 
-Brandschutzpauschale und 
-Pauschale für kommunale Warnsysteme. 
 
Die stichprobenartige Prüfung der Sonderposten bestätigt im Wesentlichen die Richtigkeit 
des Bilanzausweises und der Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht. Die Angaben 
im Entwurf des Jahresabschusses 2018 sind durch die SAP-Buchführung belegt.  
 
Die Fördergelder, die die Stadt Münster im Jahr 2018 erhielt, w urden soweit wie möglich 
noch im Haushaltsjahr 2018 Investitionsmaßnahmen zugeordnet. Überschaubare Beträge 
wurden in das nachfolgende Jahr 2019 vorgetragen und werden zu einem späteren Zeit-
punkt zugeordnet. Diese Fördergelder werden in der Bilanz zum 3 1.12.2018 unter den 
erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. 
 
 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 636.900.271,43 € 
   Vorjahr: 626.180.918,40 € 
 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Auflösung
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
626.180.918,40 
 
38.558.725,82 
 
1.012.315,68 
 
26.827.057,11 
 
636.900,271,43 
 
Der Bestand erhöhte sich im Jahr 2018 von 626.180.918,40 € um 1 0.719.353,03 € 
(1,7 %) auf 636.900.271,43 €, we il die Zugänge höher als die ze itanteilige Auflösung der 
aus Zuwendungen gebildeten Sond erposten und der auf Vermögensab gänge entfallende 
Zuwendungsanteil waren. 
 
Von den Sonderposten für Zuwendungen entfällt ein Anteil i.H.v.  566.068.567,24 € 
(88,9 %) auf Landesmittel. Der R est entfällt auf Fördermittel d es Bundes bzw. der ver-
bundenen Unternehmen und Beteiligungen, privaten Unternehmen sowie Gemeinden und 
Gemeindeverbände.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  58 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
In den geprüften Fällen entsprach der Zeitraum, in dem der Sond erposten aufgelöst wird, 
der Nutzungsdauer des gefördert en Vermögensgegenstandes. Die Hö he der erhaltenen 
Zuwendungen und die Zuordnung der pauschalen Zuwendungen zu gef örderten Wirt-
schaftsgütern wurden nachvo llzogen und waren im Wesentlichen ni cht zu beanstanden. 
Die Verwaltung sollte zukünftig allerdings darauf achten, dass die Abstimmung der erhal-
tenen Zuwendungen mit den Verrechnungen als Sonderposten verbessert wird.  
 
Aus Sicht des AWR sind darüber hinaus folgende Sachverhalte erw ähnenswert, weil sie 
erkennen lassen, dass die Verwal tung bekannt gewordene Sachverh alte mit Auswirkun-
gen auf die zu bilanzierenden Sonderposten unverzüglich aufgreift und umsetzt: 
 
 
o Villa ten Hompel 
 
Die Dauerausstellung der Villa ten Hompel war bis zu einer Prüf ung des AWR im Jahr 
2018 (Bericht Nr. 40/2018) unt er den Kunstgegenständen bilanzie rt und wurde deshalb 
nicht abgeschrieben. Der hohe technische Anteil der Präsentatio nstechnik trägt allerdings 
dazu bei, dass die Dauerausstell ung insgesamt einem nutzungsbed ingten Werteverzehr 
unterliegt. Unmittelbar nach den Hinweisen gruppierte die Verwa ltung die Dauerausstel-
lung von der Anlagenklasse „Kuns tgegenstände“ in die Anlagenkla sse „Technische Aus-
stattung“ um und begann mit der Abschreibung über einen Zeitrau m von 15 Jahren. Fol-
gerichtig gruppierte sie daraufhin auch die zur Dauerausstellun g gehörenden Fördergel-
der i.H.v. 1.020.000 € um und b egann mit der zeitanteiligen ert ragswirksamen Auflösung 
der Sonderposten. 
 
 
o Zwei graue Doppelspiegel für ein Pendel 
 
Das Kunstwerk „Zwei graue Doppelspiegel für ein Pendel“ des Kün stlers Gerhard Richter 
in der Dominikanerkirche führte im Jahr 2018 zu einem Zugang be i den Kunstgegenstän-
den. Da es sich um eine Schenkung handelt, bildete die Verwaltu ng in gleicher Höhe ei-
nen Sonderposten und macht damit d ie Unentgeltlichkeit des Erwe rbes im Jahresab-
schluss 2018 deutlich. 
 
 
o Lichtsignalanlagen der Nord tangente und am Bahnhof 
 
Im Bereich der Zuwendungen für die Lichtsignalanlagen der Nordt angente und im Bahn-
hofsbereich ist den Prüfern eine  70 %-ige Förderung der Herstel lungskosten vom Bund 
i.H.v. 910.000,00 € aufgefallen.  
 
Nach der Fertigstellung der Lichtsignalanlagen wurde den Baumaß nahmen versehentlich 
Mittel der pauschalen Investitionsfördermaßnahme zugeordnet. Di e speziellen Fördermit-
tel des Bundes verweilen daher noch unter den erhaltenen Anzahl ungen. Mit der Verwal-
tung wurde vereinbart, dass der Hinweis im nachfolgenden Hausha ltsjahr 2019 aufgegrif-
fen und umgesetzt wird. Diese Fes tstellung hat auf die Kernauss agen des Jahresab-
schusses keinen gravierenden Einfluss, so dass von einer unmitt elbaren Nachbesserung 
des Abschlusses 2018 abgesehen wird.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  59 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
2.2 Sonderposten für Beiträge  609.745.014,10 € 
   Vorjahr: 626.973.729,24 € 
 
 
Bestand  
01.01.2018 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Auflösung
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
626.973.729,24 
 
3.089.413,95 
 
1.052.112,77 
 
19.266.016,32 
 
609.745.014,10 
 
Der Sonderposten für Beiträge bezieht sich im  Wesentlichen auf die Kanalbaubeiträge 
und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw. dem Kommunalabgabengesetz 
(KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen. 
 
Am 31.12.2018 bilanzierte die Verw altung einen aus Beiträgen ge bildeten Sonderposten 
i.H.v. 609.745.014,10 €.  Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich  der Wert um 
17.228.715,14 € (2,7 %). 
 
Aufgrund der Datenmengen, der Kom plexität und der Vernetzung de r Anlagenbuchhal-
tung mit der Kanaldatenbank ist  das Kanalanlagevermögen aus der  zentralen SAP-
Anlagenbuchhaltung ausgelagert. Die Vermögensverwaltung im Bere ich der Abwasser-
beseitigung führt schon seit mehreren Jahren die Firma P. im Auftrage des Amtes für Mo-
bilität und Tiefbau gutachterlich durch. In SAP werden die Anla genbewegungen für den 
NKF-Jahresabschluss mit den jewe iligen Jahresendsummen gebucht.  Dies gilt auch für 
die Sonderposten. 
 
Im Prüfbericht 32/18 vom 25.09.2 018 zur Betriebsabrechnung der Abwasserbeseitigung 
wies das AWR darauf hin, dass beim beitragsfinanzierten Anlagevermögen eine Korrektur 
des Abzugskapitals fällig ist. In der Betriebsabrechnung wird f ür das Abzugskapital ein 
historisch gewachsener pauschaler Ansatz von 87,5 % angesetzt. Dies gilt auch für aktu-
elle Investitionen in das Kanalnet z. Nach den Hinweisen des AWR  dürfte bei den aktuel-
len Investitionen das Abzugskapital deutlich niedriger sein. 
 
Auf Initiative des AWR wurde zu dieser Thematik eine Abstimmung zwischen dem Amt für 
Mobilität und Tiefbau und dem Amt  für Finanzen und Beteiligunge n initiiert. Die von der 
Verwaltung zugesagte Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse  ist bisher aber noch 
nicht abgeschlossen. Da das in der Gebührenberechnung verrechne te Abzugskapital mit 
den bilanzierten Sonderposten korrespondiert, ist in diesem Ber eich auf Sicht eine An-
gleichung zu erwarten deren Höhe zurzeit ungewiss ist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  60 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich   2.433.176,00 € 
   Vorjahr:  2.115.275,46  € 
 
 
Sonderposten für den 
Gebührenausgleich 
Bestand 
01.01.2018
Euro 
Zugänge
 
Euro 
Abgänge
Inanspruchnahme 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Abwasserbeseitigung 
Gewässerunterhaltung 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Sendwesen 
Rettungsdienst 
 
1.948.851,00 
0,00 
0,00 
0,00 
81.241,46 
     85.183,00 
2.115.275,46 
938.127,00 
1.198,00 
0,00 
0,00 
18.680,06 
           0,00 
958.005,56 
455.000,00 
0,00 
0,00 
0,00 
99.922,02 
  85.183,00 
640.105,02 
2.431.978,00 
1.198,00 
0,00 
0,00 
0,00 
                ,00 
2.433.176,00 
 
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen. In der städtischen Bilanz 
werden diese Verpflichtungen als Sonderposten dargestellt. Darü ber hinaus sind gemäß 
§ 43 Abs. 6 GemHVO Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen am 
Ende eines Kalkulationszeitraumes im Anhang anzugeben und zu erläutern. 
 
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 lagen noch keine Ergebnisse 
aus den Betriebsabrechnungen de r gebührenrechnenden Einrichtung en für das Jahr 
2018 vor. Die Bestandsveränderungen des Jahres 2018 erklären si ch daher ausschließ-
lich durch die Betriebsergebnisse des Jahres 2017. 
 
Die Verpflichtungen der Stadt Müns ter, die in früheren Jahren e rwirtschafteten Gebüh-
renüberschüsse zurückzuführen, erhöhten sich von 2.115.275,46 €  im Jahr 2017 auf 
2.433.176,00 € im Jahr 2018 um 317.900,54 € (15,0 %). 
 
Die Abgänge i.H.v. 640.105,02 € lassen sich darauf zurückführen , dass vorhandene Ge-
bührenüberschüsse in die Berechnung der Gebühren für das Jahr 2 018 zur Entlastung 
der Gebührenzahler einbezogen wurden. Im Bereich Markt- und Sen dwesen wurde auf 
eine privatrechtliche Entgeltabrechnung (V/0175/2017) umgestellt. 
 
Danach bleiben nur noch Überdeckungen aus dem Bereich der Abwasserbeseitigung und 
der Gewässerunterhaltung. Diese  Verpflichtungen betragen am 31. 12.2018 insgesamt 
2.433.176,00 €.  
 
In folgenden gebührenrechnenden Bereichen bestanden zum 31.12.2018 Verlustvorträge: 
 
Unterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen
§ 43 Abs. 6 GemHVO 
01.01.2018 
Euro 
31.12.2018
Euro
 
Abwasserbeseitigung 
Gewässerunterhaltung 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Sendwesen 
Rettungsdienst 
 
 
0,00 
-38.706,00 
-357.155,81 
-47.480,85 
0,00 
-2.485.442,00 
2.928.784,66 
 
0,00 
0,00 
-164.712,04 
0,00 
0,00 
-5.610.256,00 
5.773.770,04

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  61 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 6.998.331,97 € 
  Vorjahr:  6.757.895,32 € 
 
 
Sonstige  
Sonderposten 
Bestand  
01.01.2018
Euro 
Zugänge
 
Euro 
Abgänge
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Ausgleichs- und  
Ersatzmaßnahmen 
Hochzeitswald 
Stellplatzablöse 
rechtlich unselb-
ständige Stiftungen 
 
1.395.699,93
92.195,35
1.367.032,41
3.902.967,63
6.757.895,32
74.796,00
11.520,00
347.507,00
           0,00
433.823,00
0,00
0,00
0,00
         0,00
0,00 
 
94.907,36 
2.065,82 
91.434,93 
 
   4.978,33 
193.386,44 
1.375.588,66
101.649,53
1.623.104,48
3.897.989,30
6.998.331,97
 
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlichen Beweggründen im Zeitpunkt i hrer Bilanzierung weder 
Ertrag noch unmittelbare Verbind lichkeit darstellen. Der Bestan d der Sonstigen Sonder-
posten stieg von 6.757.895,32 € um 240.436,56 € (3,6 %) auf 6.998.331,97 €. 
 
Der Posten setzt sich am 31.12.2018 auf folgenden Einzelwerten zusammen: 
 
 
o Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
 
Unter diesem Posten werden Aus gleichszahlungen nach dem Bundesn aturschutz- bzw. 
Landschaftsgesetz NRW bilanziert, die die Stadt Münster in Form  von Beiträgen für ihre 
Investitionen in Ausgleichs- und Erstatzmaßnahmen erhebt.  
 
Der Bestand sank um 20.111,36 € (1,4 %) auf 1.375.588,66 €. 
 
 
o Entgelt für den Hochzeitswald 
 
Die Stadt Münster ermöglicht fri sch Vermählten und Hochzeitsjubilaren im Hochzeitswald 
am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflanzen. Der Kostenbeitrag hierfür beträgt 150,00 € 
je Baum. 
 
Die von den Paaren eingezahlten Beträge werden in der städtisch en Buchhaltung zu-
nächst verdichtet und nach den Pf lanzaktionen einmal im Jahr de n geförderten Sachan-
lagen als Sonderposten zugeordnet. 
 
Im Haushaltsjahr 2018 stieg der Sonderposten auf Grund von dive rsen Zugängen um 
9.454,18 € (10,3 %) auf 101.649,53 €. 
 
Der aus Entgelten zur Finanzieru ng des Hochzeits waldes gebildet e Sonderposten wird 
über einen Zeitraum von 50 Jahren zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen. 
 
 
o Sonderposten für Stellplatzablösebeträge 
 
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche  oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs- und Abgangsverkehr mit Kfz. zu erwart en ist, nur errichtet 
werden, wenn Stellplätze oder Garagen hergestellt werden. Sobal d diese nicht oder nur 
unter großen Schwierigkeiten he rgestellt werden können oder die  Herstellung untersagt 
oder eingeschränkt ist, kann der Verpflichtung durch die Zahlun g eines Ablösebetrages 
nachgekommen werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  62 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW i.V.m.  der Stellplatzablö-
sesatzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen: 
 
- zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs  
 
Solange mit den Stellplatzablösebet rägen noch keine aktivierung sfähigen Vermögensge-
genstände geschaffen wurden, sind sie als erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit 
der Inbetriebnahme des geförderten Vermögensgegenstandes darf ein Sonderposten ge-
bildet werden, sofern die Stadt Eigentümerin der Anlage ist. 
 
Der Bestand stieg von auf 1.367.032,41 € um 256.072,07 € (18,7 %) auf 1.623.104,48 €.  
 
Im Haushaltsjahr 2018 wurden folgende Infrastrukturverbesserungen mit Mitteln der Stell-
platzablöse gefördert:  
 
o Altenberger Straße 109.850,07 € 
o Kristiansandstr aße 76.426,85 € 
o Promenade 98.037,22 € 
o Hülsenbrockstraße 30.925,69 € 
o Grevener Straße  14.373,13 € 
o Radverkehrzählst ellen 17.894,04 € 
Summe 347.507,00 € 
 
 
o Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen 
 
Das Stiftungsrecht erlaubt es n icht, dass das Stiftungsvermögen  wie das übrige Vermö-
gen der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen wer den kann. Es ist sei-
tens der Stadt ausschließlich fü r die stete, dem Stiftungszweck  dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten. 
 
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stiftungszweck bedingt, dass d em zweckbezogenen 
Vermögenswert auf der Aktivseit e der Bilanz (Finanzanlagen) ein e entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen muss. Dementsprechend wur de in Höhe des 
Wertansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt. 
 
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen 
nicht, denn das Stiftungsvermögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Ver-
pflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht.  
 
Der Bestand verringerte sich vo n 3.902.967,63 € um 4.978,33 € ( 0,1 %) auf 
3.897.989,30 €, weil die Stiftung „Wohnverbund Westfalenfleiß“ in die rechtlich selbstän-
dige Stiftung „Magdalenenhospital“ integriert wurde. 
 
Danach setzt sich der Sonderposten wie folgt zusammen:  
 
o Stiftung Generalarmenfonds 1.138.087,23 € 
o Friedrich und Irmgard Busch mann Stiftung 2.759.901,07 € 
o Stiftung Clemenshospital           1,00 € 
Summe 3.897.989,30 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  63 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
3. Rückstellungen   622.222.252,71 € 
 Vorjahr:  592.966.063,10 € 
 
 
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht zählen Rückstellungen zum Fremdkapital. Sie stellen 
gewissermaßen Verpflichtungen dar, bei denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und 
ggf. in welcher Höhe sie verbindlich werden. Durch die Bildung von Rückstellungen wer-
den die in späteren Jahren zu l eistenden Auszahlungen wirtschaf tlich bereits dem Auf-
wand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung zugerechnet. 
 
Die Möglichkeiten zur Bildung vo n Rückstellungen sind in § 88 G O NRW i.V.m. 
§ 36 GemHVO abschließend aufgezäh lt. Zum 31.12.2018 bildete die  Verwaltung für fol-
gende Zwecke Rückstellungen: 
 
o Pensionsrückstell ungen 576.661.280,00 € 
o Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
o Instandhaltungsrückste llungen 864.734,15 € 
o Sonstige Rückstell ungen    44.696.238,56 € 
Summe 622.222.252,71 € 
 
Die nachfolgenden Übersichten geben Auskunft über die Entwicklu ng der unterschiedli-
chen Rückstellungen während des Jahres 2018. 
 
 
3.1 Pensionsrückste llungen 576.661.280,00 € 
 Vorjahr:  550.915.860,00 € 
 
 
Pensionsrückstellungen 
Bestand 
01.01.2018 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Veränderung
 
Euro                     % 
 
Pensionen 
Beihilfen 
 
Summe 
 
454.701.100,00 
96.214.760,00 
 
550.915.860,00 
 
474.384.080,00 
102.277.200,00 
 
576.661.280,00 
 
19.682.980,00 
6.062.440,00 
 
25.745.420,00 
 
4,4 
6,3 
 
4,7 
 
Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen durch den Dienstherrn ist grund-
gesetzlich festgelegt und gehört zu den Fundamenten des Berufsb eamtentums (vgl. Art. 
33 Absatz 5 GG). Sie stellt ein eigenes System der Altersvorsorge dar und verpflichtet die 
Stadt Münster, ihre Verpflichtungen jeweils in der Periode zu bilanzieren, in der die Beam-
tinnen und Beamten die Ansprüche durch ihre Leistungen erwerben. 
 
Für die Gemeinde entsteht eine Verpflichtung für einen unbestimmten Leistungszeitraum, 
denn die Beamtinnen und Beamten k önnen auf die gesetzlich zuste hende Versorgung 
weder ganz noch teilweise verzichten. In Folge dessen muss die Stadt Münster eine aus-
kömmliche Rückstellung bilanzieren und gleichzeitig dafür Sorge  tragen, dass die Liquidi-
tät für die zukünftigen Versorgungsauszahlungen gesichert ist. 
 
Die Pensionsrückstellungen wurden im Haushaltsjahr 2018 um 25.7 45.420,00 € (4,7 %) 
auf 576.661.280,00 € aufgestockt. 
 
Zur Berechnung der Pensionsrückstellungen setzte das Personal- und Organisationsamt 
der Stadt Münster wie in den Vorj ahren das zertifizierte DV-Pro gramm „HAESSLER“ 
Pensionsrückstellung (HPR)“ ein. D ie für die Berechnung erforde rlichen Personaldaten 
werden per Schnittstelle aus der Personalabrechnungssoftware SA P/HCM an HPR über-
geben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  64 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Bei den Berechnungen wurden die neuen Sterbetafeln 2018 G zugrunde gelegt und lösen 
die bisherigen Richttafeln 2005 G ab. 
 
Das AWR vergewisserte sich davon, dass die Berechnungen des Personal- und Organi-
sationsamtes korrekt in die SAP-Buchführung übernommen wurden. 
 
Neben den Pensionsansprüchen berücksichtigt die Stadt Münster bei der Bemessung der 
Rückstellung auch etwaige Beihilf eansprüche der künftigen Verso rgungsempfänger. Sie 
wurden nach § 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO vereinfachend in Form ein es prozentualen Zu-
schlags zu der Pensionsrückstellung gebildet. Der Zuschlagssatz  beträgt z.Zt. 21,56 % 
und orientiert sich an den durch schnittlichen Leistungen der le tzten drei Jahre. Der Zu-
schlagssatz stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,40 Prozentpunkte. Die Berechnungen der 
Verwaltung wurden vom AWR geprüft und waren nicht zu beanstanden.  
 
 
3.2 Rückstellungen für Deponi en und Altlasten 0,00 € 
 Vorjahr:  0,00 € 
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in  Bezug auf die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetri ebsähnliche Einrichtung Abfallw irtschaftsbetriebe Müns-
ter (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivierung und Nachso rge entstehenden Auf-
wendungen wurden folglich im Rechnungskreis der Abfallwirtschaf tsbetriebe entspre-
chende Rückstellungen gebildet. 
 
Im Haushaltsjahr 2018 gab es für  die Bildung einer Rückstellung  für Altlasten keinen An-
lass, denn es gab keine konkrete  Verpflichtung zur Sanierung vo n belasteten Grundstü-
cken. 
 
 
3.3 Instandhaltungsrückst ellungen 864.734,15 € 
  Vorjahr:  1.381.638,49 € 
 
Instandhaltungs-
rückstellungen 
Bestand 
01.01.2018 
 
Euro 
Zuführung
 
 
Euro 
Inanspruch-
nahme  
 
Euro 
Auflösung 
 
 
Euro 
Endbe-
stand 
31.12.2018 
Euro 
 
Hochbau 
Verkehrsflächen 
Grünanlagen 
 
Summe 
 
1.381.638,49 
0,00 
              0,00 
 
1.381.638,49 
 
0,00 
0,00 
            0,00 
 
0,00 
 
386.071,25 
0,00 
            0,00 
 
386.071,25 
 
130.833,09 
0,00 
          0,00 
 
130.833,09 
 
864.734,15 
0,00 
              0,00 
 
864.734,15 
 
Die Gemeinden sind haushaltsrech tlich verpflichtet, bei einer i m Haushaltsjahr unterlas-
senen Instandhaltung von gemeindlichen Sachanlagen und einer be absichtigten Nachho-
lung im Jahresabschluss eine entsprechende Rückstellung zu bilden. 
 
Die Stadt Münster bilanziert zum  Ende des Haushaltsjahres 2018 eine Instandhaltungs-
rückstellung i.H.v. 864.734,15 €. Ihr Best and sank im Haushalts jahr 2018 von 
1.381.638,49 € um 516.904,34 € (37,4 %). 
 
Die einzelnen Instandhaltungsmaß nahmen werden gem. § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO im 
Anhang des Jahresabschlusses aufgeführt. Die Angaben sind durch  die vom Amt für Im-
mobilienmanagement angefertigte Maßnahmenliste belegt. Die Prüf ung des AWR be-
schränkte sich auf eine rechneri sche Überprüfung des vorgelegte n Instandhaltungspro-
grammes.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  65 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
3.4 Sonstige Rückste llungen 44.696.238,56 € 
nach § 36 Abs. 4 ff. GemHVO Vorjahr:  40.668.564,61 € 
 
Gemäß § 88 GO NRW sind für dem Grunde und der Höhe nach ungewis se Verbindlich-
keiten, für drohende Verluste aus schwebenden bzw. laufenden Ve rfahren oder für be-
stimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bil den. Sie dürfen al-
lerdings nur für die in § 36 GemHVO NRW aufgeführten Zwecke geb ildet werden. Die 
Aufzählung ist abschließend. 
 
Mit einer zentralen Anweisung informiert das Amt für Finanzen u nd Beteiligungen die Äm-
ter und Einrichtungen der Stadt M ünster über die Möglichkeit un d Notwendigkeit der Bil-
dung von Rückstellungen. Danach ist das Amt für Finanzen und Be teiligungen über die 
Bildung und Veränderung einer Rückstellung zu informieren. Eine  Voraussetzung für die 
Bildung einer Rückstellung ist hierbei, dass der Betrag für den  Jahresabschluss erheblich 
ist. Die Einrichtung sowie spät ere Bestandsveränderungen in For m von Inanspruchnah-
men, Auflösungen oder im Bedarfs fall auch weiterer Zuführungen si n d d em  Am t fü r  F i -
nanzen und Beteiligungen unter Einbindung der für den Sachberei ch zuständigen Beige-
ordneten mit einer ausführlichen Er läuterung mitzuteilen. Die j eweiligen Buchungen wer-
den ausschließlich durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen erfasst. 
 
Nachdem in den Vorjahren der Fokus  der Prüfung von Rückstellungen bei den Pensions-
rückstellungen und Rückstellungen fü r unterlassene Instandhaltu ngen lag, wurde bei der 
diesmaligen Prüfung der Schwerpunkt bei den Sonstigen Rückstellungen gesetzt: 
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand 
01.01.2018 
Euro 
Zuführung
 
Euro 
Inanspruch-
nahme 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
nicht in Anspruch  
genommener Urlaub 
 
Arbeitszeitguthaben 
 
Altersteilzeit 
 
nicht mehr bestehende 
Dienstverhältnisse 
 
Sabbatvereinbarungen 
 
Versorgungslasten bei 
eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen 
 
 
7.895.023,57 
 
3.380.519,38 
 
3.997.420,00 
 
 
2.115.960,00 
 
412.050,00 
 
 
 
7.801.938,29 
 
 
328.330,03 
 
135.982,62 
 
0,00 
 
 
536.580,00 
 
0,00 
 
 
 
458,96 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
854.370,00 
 
 
0,00 
 
18.300,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
8.223.353,60 
 
3.516.502,00 
 
3.143.050,00 
 
 
2.652.540,00 
 
393.750,00 
 
 
 
7.802.397,25 
 
Risiken bei Krediten in  
ausländ. Währung 
-Investitionskredite 
-Liquiditätskredite 
 
Versorgungslasten 
Studieninstitut (StiWL) 
 
Risiken bei ausge-
stellten Bürgschaften 
 
Verluste aus lfd.  
GewSt-Verfahren 
 
 
Steuerverpflichtungen 
 
Übertrag 
 
 
12.211.994,45 
1.192.318,92 
 
 
874.040,00 
 
 
134.300,00 
 
 
371.000,00 
 
 
    149.000,00 
 
40.535.564,61 
 
 
 
0,00 
 
 
19.670,00 
 
 
0,00 
 
 
196.800,00 
 
 
   175.000,00 
 
1.392.821,61 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
           0,00 
 
872.670,00 
 
 
2.738.288,74 
1.192.318,92 
 
 
0,00 
 
 
11.870,00 
 
 
0,00 
 
 
            0,00 
 
3.942.477,66 
 
 
9.473.705,71 
0,00 
 
 
893.710,00 
 
 
122.430,00 
 
 
567.800,00 
 
 
324.000,00 
 
37.113.238,56

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  66 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Sonstige  Rückstel-
lungen für… 
Bestand 
01.01.2018 
Euro 
Zuführung
 
Euro 
Inanspruch-
nahme 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
Übertrag 
 
Ansprüche auf  
diskriminierungsfreie 
Besoldung 
 
Rückstellung für die  
Erstattung des zu viel 
Gezahlten Gemeinde- 
Rabattes 2017 an die  
Stadtwerke Münster 
 
Risiken aus negativen  
Zinsen bei Derivaten 
 
Rückerstattung von 
Zinsen für GewSt- 
Nachforderungen 
 
Verzinsung von  
GewSt-Erstattungen 
Summe 
40.535.564,61 
 
 
 
133.000,00 
 
 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
                0,00 
40.668.564,61 
1.392.821,61 
 
 
 
0,00 
 
 
 
 
 
500.000,00 
 
 
1.000.000,00 
 
 
 
4.500.000,00 
 
 
1.450.000,00 
8.842.821,61 
872.670,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
             0,00 
872.670,00 
3.942.477,66 
 
 
 
0,00 
 
 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
3.942.477,66 
37.113.238,56 
 
 
 
133.000,00 
 
 
 
 
 
500.000,00 
 
 
1.000.000,00 
 
 
 
4.500.000,00 
 
 
1.450.000,00 
44.696.238,56 
 
Die Sonstigen Rückstellungen sti egen insgesamt v on 40.668.564,61 € im Jahr 2018 um 
4.027.673,95 € (9,9 %) auf 44.696. 238,56 €. Den Abgängen bei de n Rückstellungen für 
Altersteilzeit, Sabbatvereinbar ungen und Währungsrisiken stande n Höherdotierungen 
wegen höherer Urlaubsansprüche,  Arbeitszeitguthaben, Abfindungs verpflichtungen bei 
nicht mehr bestehenden Dienstver hältnissen und insbesondere Ris iken aus schweben-
den Gewerbesteuerveranlagungen entgegen. 
 
Die Prüfung der Sonstigen Rückstel lungen beinhaltete die Kontro lle der einzelnen be-
standsverändernden Buchungen und der dazu gehörenden Unterlagen . Mit Hilfe der Jah-
resabschlussunterlagen konnte da s AWR sämtliche Bestandsverände rungen des Jahres 
2018 nachvollziehen. Nachfolgende Sa chverhalte hatten einen wes entlichen Einfluss auf 
die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen: 
 
 
o Währungsrisiko bei Fremdwährungskrediten (Investitionskredite) 
 
Die Stadt Münster minderte das W ährungsrisiko bei den in Schwei zer Franken (CHF) 
aufgenommenen Krediten durch die B ildung einer Rückstellung. Hi erzu wurde festgelegt, 
dass sich die Rückstellung als Di fferenz der Kreditverbindlichkeiten zum Jahresende, be-
wertet mit dem jeweils gültigen Wechselkurs und der Bewertung m it dem bis dahin tiefs-
ten Kurs (0,98665 CHF/€) errechnet.  
 
Die Verwaltung legte zum Bilanzstichtag 31.12.2018 folgende Berechnung vor: 
 
Bilanzverbindlichkeit (Wechselkurs zum 31.12.2018; 1,1269 CHF/€) 66.646.928,42 € 
Bewertung mit dem tiefsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 76.120.634,13  € 
Rückstellung    9.473.705,71 € 
 
Die Bestandsveränderung zum Vorjahreswert i.H.v. 2.738.288,74 € wurde ertragswirksam 
aufgelöst.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  67 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
o Währungsrisiko bei Fremdwährungskrediten (Liquiditätskredite) 
 
Die in Schweizer Franken best ehenden Liquiditätskredite wurde i m Laufe des Jahres 
2018 mit einem Gewinn i.H.v. 75.313,08 € vollständig getilgt. A us diesem Grunde wurden 
die gebildeten Rückstellungen i.H.v. 1.192.318,92 € nicht mehr benötigt und konnten zum 
Bilanzstichtag aufgelöst werden. 
 
 
o Städtischer Anteil an den Versorgungslasten des Studieninstitutes Westfalen-Lippe 
 
Die von der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse berechneten Pensions- und Beihil-
ferückstellungen für die aktiven und passiven Beamten des Zweckverbandes Studieninsti-
tut Westfalen-Lippe betragen am 31.12.2018 insgesamt 10.296.449,00 €.  
 
Hiervon entfällt ein Anteil von 893.710,00 € auf die Stadt Müns ter. Die Mitteilung des 
Zweckverbandes bezüglich der Pens ions- und Beihilfeverpflichtun gen der Stadt Münster 
machte eine Anhebung der hierfür gebildeten Rückstellung um 19. 670,00 € auf 
893.710,00 € erforderlich. 
 
 
o Bürgschaften 
 
Die Stadt Münster übernahm Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten von Dritten. Wegen 
des Risikos, für die Erfüllung de r Verbindlichkeiten einstehen zu müssen, bildete die Ver-
waltung diesbezügliche Rückstell ungen. Sie werden seit 2001 in Höhe von 0,34 % der 
Summe aller aktuellen Bürgschaften dotiert. 
 
Die Bürgschaftsverpflichtungen am  31.12.2018 betrugen insgesamt  36.008.261,86 € und 
0,34 % dieser Summe entspricht einem Betrag von 122.428,09 €.  
 
Zum 31.12.2018 wurde die bestehende Rückstellung um 11.870,00 € erfolgswirksam auf-
gelöst.  
 
 
o Drohende Verluste aus laufenden Gewerbesteuerverfahren 
 
Nach Hinweisen des AWR stockte die Verwaltung die bestehende Rü ckstellung um einen 
Betrag von 196.800,00 € für drei weitere zweifelhafte Gewerbest euereinnahmen auf. 
Dadurch erhöhte sich der Best and für mögliche Verluste aus lauf enden Gewerbesteuer-
verfahren auf 567.800,00 €. 
 
 
o Steuerverpflichtungen 
 
Nach Berechnungen der Verwaltung  bestanden am 31.12.2018 ansche inend Verpflich-
tungen der städtischen Betriebe gew erblicher Art gegenüber dem Finanzamt von insge-
samt 324.000 €. Aus diesem Grun de war einen Aufstockung der Son stigen Rückstellun-
gen um 175.000,00 € unumgänglich. 
 
 
o Erstattung eines zu viel gezahlten Gemeinderabattes 2017 
 
Versehentlich ist bei der Berechnung des Gemeinderabattes für das Jahr 2017 ein Fehler 
unterlaufen, so dass ein Betrag i.H.v. rd. 500.000,00 € zu viel  an die Stadt Münster aus-
gezahlt wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gesellsc haft die Überzahlung 
zurückfordern wird und bildete daher eine Rückstellung i.H.v. 500.000 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  68 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
o Negative Zinsen bei Derivatgeschäften 
 
Aus bestehenden Swapgeschäften werden von einer Bank negative v ariable Zinsen ein-
schließlich hierauf entfallender Verzugszinsen gefordert.  
 
Die Rechtmäßigkeit dieser Forderung wird jedoch seitens der Sta dt Münster in Frage ge-
stellt. Gleichwohl bildete die Verwaltung eine Rückstellung i.H.v. 1.000.000,00 €.  
 
 
o Erstattung von Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 
 
Führt die Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung gegenüber dem Steu-
erpflichtigen, so wird der Nac hforderungsbetrag gemäß der Abgab enordnung mit 6 % 
verzinst. Zur Höhe dieses Zinssatzes sind zurzeit verschiedene Verfahren beim Bundes-
verfassungsgericht anhängig. 
 
Die Verwaltung bildete eine Rückstellung, weil nicht ausgeschlo ssen werden kann, dass 
durch die Rechtsprechung der Zin ssatz nach unten korrigiert wir d. Danach müsste die 
Verwaltung rückwirkend ab dem 01.04.2012 Zinsen erstatten. 
 
Die Bewertung der Rückstellung is t schwierig, da eine Entscheid ung des Bundesverfas-
sungsgerichtes noch aussteht. Hilfsweise schätzt die Verwaltung den drohenden Aufwand 
mit rd. 4.000.000,00 € auf der Grundlage der vereinnahmten Zins erträge für Gewerbe-
steuernachzahlungen und berücksich tigte für die Vorjahre einen Aufschlag von 10 %. 
Insgesamt wurde eine Rückstellung von 4.500.000,00 € gebildet. 
 
 
o Verzinsung von Gewerbesteuererstatt ungen aufgrund von Änderungen des Kapital-
anlagengesetzes 
 
Eine ortsansässige Bank hatte beim Finanzamt Einspruch gegen di e Körperschaftssteu-
erfestsetzungen und den Gewerbesteuermessbescheid der Jahre 200 1 bis 2004 einge-
legt. Das Finanzamt erließ daraufhin im Jahr 2018 geänderte Kör perschaftssteuerbe-
scheide, vergaß aber die Gewerbes teuermessbescheide zu korrigie ren. Dies wurde erst 
im Jahr 2019 nachgeholt.  
 
Die anschließend durch die Stadt M ünster geänderten Gewerbesteu erbescheide hatten 
eine Zinszahlung an den Steuerpflichtigen i.H.v. 1.479.385,00 € zur Folge. Hiervon entfiel 
ein Anteil von rd. 1.450.000,00 € auf den Zeitraum vor dem 31.1 2.2018, so dass für diese 
Zahlungsverpflichtung eine entsprechende Rückstellung gebildet wurde. 
 
 
 
4. Verbindlichkeiten 996.456.345,47 € 
  Vorjahr:  909.132.449,57 € 
 
In der Bilanzposition Verbindlic hkeiten werden alle am Bilanzst ichtag 31.12.2018 dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligke it nach feststehenden Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst.  
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  69 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
Sie entwickelten sich innerhalb der letzten drei Jahre wie folgt: 
 
Verbindlichkeiten  31.12.2016
Euro 
31.12.2017
Euro 
31.12.2018
Euro 
 
Anleihen 
Kredite für Investitionen 
Kredite zur Liquiditätssicherung 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, 
die Kreditaufnahmen gleichkommen 
Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen 
Verbindlichkeiten aus  
Transferleistungen 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Erhaltene Anzahlungen 
 
Summe 
 
0,00 
749.881.377,97 
13.968.931,75 
 
649.403,86 
 
2.219.991,40 
 
2.098.721,51 
20.286.276,09 
54.655.665,35 
14. 
843.760.367,93 
 
0,00 
776.441.942,16 
39.780.233,90 
 
625.243,00 
 
1.933.254,51 
 
71.394,36 
31.321.545,35 
58.958.836,29 
14. 
909.132.449,57 
 
0,00 
870.990.771,82 
3.824.079,04 
 
506.561,08 
 
2.336.387,19 
 
0,00 
54.120.270,41 
64.678.275,93 
14. 
996.456.345,47 
 
Die bestehenden Verbindlichkeiten der Stadt Münster wurden im J ahresabschluss 2018 
vollständig und sachgerecht bilanziert.  
 
Ihr Bestand stieg im Laufe des H aushaltsjahres 2018 weiter und zwar von 
909.132.449,57 € um 87.323.895,90 € (9,6 %). 
 
 
4.1 Anleihen 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
 
Anleihen stellen eine Finanzierung sform dar, bei der das benöti gte Kapital von einer un-
bestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird. 
 
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben. 
 
 
4.2 Verbindlichkeiten 
aus Krediten für Investitionen 870.990.771,82 € 
 Vorjahr: 776.441.942,16 € 
 
 
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Investitionskredite lässt sich wie folgt darstel-
len: 
 
 
Kredite 
Bestand 
31.12.2016 
Euro 
Bestand 
31.12.2017 
Euro 
Bestand 
31.12.2018 
 
von verbundenen Unternehmen 
von Beteiligungen 
von Sondervermögen 
vom Öffentlichen Bereich 
vom privaten Kreditmarkt 
 
Summe 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
8.300,74 
749.788.714,07 
 
749.881.377,97 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
776.357.579,00 
 
776.441.942,16 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
870.906.408,66 
 
870.990.771,82 
 
 
Unter den Verbindlichkeiten für Investitionen bilanziert die St adt Münster auch ein til-
gungsfreies Darlehen der Hüfferstiftung an die Stadt Münster i.H.v. 84.363,16 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  70 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investit ionskrediten wuchsen Im 
Jahr 2018 von 776.441.942,16 € um 94.548.829,66 € (12,2 %) auf 870.990.771,82 €. 
 
Dabei setzt sich die Bestandsveränderung des Jahres 2018 wie folgt zusammen: 
 
Geldeingänge, somit Kreditaufnahme 128.758.184,00 € 
Kreditorengutschrift 27.368,42 € 
Bewertung Schweizer Franken (Kursschwankungen) 2.273.950,41 € 
Tilgungen - 36.049.673,17 € 
Umbuchung zu den kurzfristigen Liquiditätskrediten     - 461.00 0,00 € 
  94.548.829,66 € 
 
Das Amt für Finanzen und Beteili gungen konnte für sämtliche Kre dite Saldenbestätigun-
gen bzw. Vertragsunterlagen vorweis en, welche die Höhe der Verb indlichkeiten zum 
31.12.2018 belegen. 
 
Die Haushaltssatzung legte den Rahmen für die Neuaufnahme an Investitionskrediten auf 
160.565.400,00 € fest. Somit liegt die Summe der Neuaufnahmen i.H.v. 128.758.184,00 € 
innerhalb der Vorgabe der Haushaltssatzung. 
 
Am 31.12.2018 gibt es noch sieben Kreditverträge, die in Schwei zer Franken valutieren. 
Der Kreditbestand beläuft sich a m Stichtag auf insgesamt 75.104 .423,65 CHF. Die Be-
stände wurden am Bilanzstichtag mi t einem Wechselkurs von 1,126 9 CHF / € bewertet. 
Danach errechnet sich ein Rückz ahlungsbetrag von 66.646.928,42 €. In Relation zu dem 
Gesamtbestand der Kredite für Investitionen i.H.v. 870.990.771,82 € entfällt ein Anteil von 
7,7 % auf Kredite, die in Sch weizer Franken aufgenommen wurden.  Der Bestand der 
Fremdwährungskredite liegt dam it am 31.12.2018 innerhalb der in  der Haushaltssatzung 
festgelegten Grenze von 15 %. 
 
Zur Absicherung von Wechselkursr isiken bei den in Schweizer Fra nken valutierenden 
Krediten bilanzierte die Stadt Münster eine Rückstellung. Dabei wurde der Bestand der in 
CHF valutierenden Kredite mit dem niedrigsten Wechselkurs der l etzten Jahre i.H.v. 
0,98665 CHF / € bewertet. Im Jahresabschluss 2018 sind somit We chselkursrisiken bis 
zu einem Wechselkurs von 0,98665 CHF / € abgesichert. 
 
4.3 Verbindlichkeiten 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.824.079,04 € 
 Vorjahr: 39.780.233,90 € 
 
 
Die Bilanzposition setzt sich a m Bilanzstichtag 31.12.2018 aus folgenden Einzelposten 
zusammen: 
 
 
Kredite 
Bestand
31.12.2017 
Euro 
Bestand 
31.12.2018 
Liquiditätskredit in Euro 
Liquiditätskredit in CHF 
Liquiditätskredit  
„Gute Schule 2020“ 
Überziehungskredit 
Überziehungskredit 
im Rahmen des Cash-Pooling 
 
Summe 
30.000.000,00 
6.409.160,83 
2.325.900,00 
 
1.070,70 
 
1.044.102,37 
 
39.780.233,90 
0,00 
0,00 
2.700.684,04 
 
1.012,67 
 
1.122.382,33 
 
3.824.079,04

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  71 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
Über den Jahreswechsel von 2018 zu 2019 benötigte die Stadt Mün ster keine Liquiditäts-
kredite und auch der Bestand der in Schweizer Franken aufgenommenen Liquiditätskredi-
te konnte vollständig getilgt werden. 
 
In der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 wurde festgelegt, das s die Stadt Münster zur 
Sicherung der Zahlungsfähigkeit ein Kreditvolumen von bis zu 20 0 Mio. € ausschöpfen 
darf. Dieser Grenzwert wurde im Jahr 2018 zu keiner Zeit voll ausgeschöpft. 
 
Das Land NRW startete im Jahr 2017 mit dem Förderprogramm „Gute  Schule 2020“. Im 
Rahmen dieses Programms werden den Kommunen Fördermittel in For m von Krediten 
zur Verfügung gestellt, die sowohl  investiv als auch konsumtiv eingesetzt werden dürfen. 
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für konsumtive Zwecke erhöhten sich zum 31.12.2018 
unter Berücksichtigung von Neua ufnahmen und Tilgungen auf 2.700 .684,04 €. Sowohl 
die Tilgung als auch die Zinsla sten übernimmt das Land NRW. Die  Verwaltung achtete 
darauf, dass für diese Lasten entsprechende Forderungen bilanziert wurden. 
 
Am Ende des Jahres 2017 kommt es auf Grund einer geringfügigen Überziehung 
(1.012,67 €) und aus dem mit den Töchtern gemeinsam betriebenen  cash-management 
(1.122.382,33 €) zu weiteren kurzfristigen Verbindlichkeiten. 
 
 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorg ängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 506.561,08 € 
 Vorjahr:  625.243,00 € 
 
 
In den sechziger und siebziger J ahren hatte die Stadt Münster G rundstücke erworben, 
deren Kaufpreis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit vergütet wird. Die hie-
raus resultierenden Verbindlichkeiten der Stadt Münster verring erten sich am 31.12.2018 
gegenüber dem Vorjahr um 118.681,92 € auf 506.561,08 €. 
 
Bezeichnung Endbestand
31.12.2017 
Euro 
Endbestand 
31.12.2018 
Euro 
Veränderung
 
Euro 
 
Leibrentenverträge 
 
625.243,00 
 
506.561,08 
 
118.681,92 
 
Die Verbindlichkeiten verringerten sich, weil im Oktober 2018 ein ehemaliger Grundstück-
seigentümer verstorben ist. Danach gibt es noch fünf laufende Leibrentenverträge.  
 
 
4.5 Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen 2.336.387,19 € 
 Vorjahr:  1.933.254,51 € 
 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferun gen und Leistungen stellen Zahlun gsverpflichtungen dar, 
die auf vertragliche Vereinbaru ngen oder auf gesetzliche Regelu ngen zurückzuführen 
sind und bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfan gen, die entsprechen-
den Gegenleistungen, i.d.R. die Za hlungen, aber zum Bilanzstich tag noch nicht erbracht 
hat. Es handelt sich vornehmlich um Verpflichtungen aus Kauf- u nd Werkverträgen, 
Dienstleistungs-, Miet- und Pacht- sowie ähnlichen Verträgen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  72 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2018 wie folgt zusammen: 
 
Bezeichnung 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand
31.12.2017 
Euro 
Endbestand 
31.12.2018 
Euro 
Veränderung
 
Euro 
 
Verbundenen Unternehmen 
 
1.108.436,95 
 
1.243.107,82 
 
134.670,87 
 
Sondervermögen 
 
824.748,23 
 
1.093.263,60 
 
268.515,37 
 
Privatem Bereich 
 
69,33 
 
15,77 
 
-53,56 
 
Summe 
 
1.933.254,51 
 
2.336.387,19 
 
403.132,68 
 
Der Bestand an Verbindlichkei ten aus Lieferungen und Leistungen  ist gegenüber dem 
Vorjahr von 1.933.254,51 € auf 2 .336..387,19 € um 403.132,68 € (20,9 %) gestiegen. Die 
Durchsicht der verschiedenen Sach konten führte zu keinen erwähn enswerten Feststel-
lungen. 
 
 
4.6 Verbindlichkeiten 
aus Transferleistungen 0,00 € 
 Vorjahr:  71.394,36 € 
 
Unter den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind die Ver pflichtungen der Stadt 
Münster auszuweisen, die aus der Übertragung von Finanzmittel von Dritten auf die Stadt 
Münster entstanden sind, denen am  Bilanzstichtag aber unmittelb ar keine Gegenleistung 
der Kommune gegenübersteht.  
 
Am 31.12.2018 bestanden keine Verbindlichkeiten aus Transferzahlungen. 
 
 
4.7 Sonstige Verbindlich keiten  54.120.270,41 € 
   Vorjahr: 31.321.545,35 € 
 
Die Bilanzposition Sonstige Verb indlichkeiten ist ein Sammelpos ten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die nicht einer anderen Position zuzuordnen sind. Ihr Bestand erhöhte sich 
am 31.12.2018 von 31. 321.545,35 € um 22.798. 725,06 € (72,8 %) a uf 54.120.070,41 € 
und setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Bezeichnung 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand
31.12.2017 
Euro 
Endbestand 
31.12.2018 
Euro 
Veränderung
 
Euro 
 
Cash-Pooling 
 
10.615.060,74 
 
35.641.410,21 
 
25.026.349,47 
 
Ausgleichszahlungen beim 
Umlegungen BauGB 
 
 
4.802.709,40 
 
 
2.786.256,35 
 
 
-2.016.453,05 
 
Sonstige Verbindlichkeiten 
 
3.876.701,98 
 
4.969.684,65 
 
1.092.982,67 
 
Umsatzsteuer 
 
2.061.153,16 
 
0,00 
 
-2.061.153,16 
 
Liquidität Münster Marketing,  
Theater Münster, citeq 
 
 
1.099.717,31 
 
 
2.735.267,75 
 
 
1.635.550,44 
 
Erstattung ALG II nach 
Überzahlung 
 
 
1.286.324,09 
 
 
1.400.232,33 
 
 
113.908,24 
 
Amtshilfe 
 
1.249.582,25 
 
1.037.770,90 
 
-211.811,35 
 
Übrige Sonstige Verbindlichkeiten 
 
6.330.296,42 
 
5.549.648,22 
 
-780.648,20 
 
Summe 
 
31.321.545,35 
 
54.120.270,41 
 
22.798.725,06

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  73 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die Bestandsveränderung der Sonstigen Verbindlichkeiten wird im Jahr 2018 maßgeblich 
durch die Entwicklung des Cash-Pooling geprägt. Im Rahmen des C ash-Pooling werden 
u.a. die Geldmittel der städtisc hen Tochtergesellschaften zentral durch die Stadt Münster 
verwaltet und untereinander zur Deckung kurzfristiger Liquiditä tsbedarfe im Unterneh-
mensverbund eingesetzt. Im Jahr 2 018 bewirkte das Cash-Pooling im Rechnungskreis 
der Stadt Münster einen Anstieg der Sonstigen Verbindlichkeiten . Von den Sonstigen 
Verbindlichkeiten entfällt am Ende des Jahres 2018 ein Anteil v on 35.641.410,21 € 
(65,9 %) auf Verbindlichkeit en gegenüber verbundenen Unternehme n, die am zentralen 
Cash-Pooling beteiligt sind. 
 
Während der Prüfung ergaben sich ansonsten keine nennenswerten Feststellungen. 
 
 
4.8 Erhaltene Anzahl ungen 64.678.275,93 € 
   Vorjahr:   58.958.836,29 € 
 
 
In der Bilanzposition Erhaltene Anzahlungen werden alle Zahlung en von Dritten, d.h. 
Bund, Land, verbundene oder private Unternehmen und andere erfa sst, bei denen die 
Stadt Münster ihrer mit den Zahl ungen verbundenen Leistungsverp flichtung noch nicht 
nachgekommen ist. Vielfach handel t es sich um zweckgebundene Fö rdermittel. Es liegt 
quasi eine „schwebende Rückzahlungs pflicht“ vor und es kann sic h dabei sowohl um 
Fördermittel für Investitionen al s auch für Mittel zur Unterstü tzung der laufenden Verwal-
tungstätigkeit handeln. 
 
Zum Vergleich werden den Endbeständen des Jahres 2018 die entsp rechenden Vorjah-
reswerte gegenübergestellt: 
 
Erhaltene 
Anzahlungen 
31.12.2017
Euro 
31.12.2018 
Euro 
Veränderung
Euro 
 
Investitionszuwendungen vom Bund 
Investitionszuwendungen vom Land 
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. sonst. Sonderrechn. 
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich 
Investitionszuwendungen zur soz. Infrastruktur 
Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen 
Stellplatzablösebeträge 
Übrige erhaltene Anzahlungen 
Summe 
 
20.340.531,82 
11.046.330,31 
59.294,20 
975.297,72 
695.526,19 
28.823,55 
260.000,00 
3.603.336,42 
564.591,44 
19.944.604,64 
1.440.500,00 
58.958.836,29 
 
23.745.344,73 
9.034.301,68 
0,00 
934.170,94 
1.491.598,10 
522.502,68 
260.000,00 
6.145.332,12 
742.238,04 
20.397.287,64 
1.405.500,00 
64.678.275,93 
 
3.404.812,91 
-2.012.028,63 
-59.294,20 
-41.126,78 
796.071,91 
493.679,13 
0,00 
2.541.995,70 
177.646,60 
452.683,00 
-35.000,00 
5.719.439,64 
 
Die unter den Erhaltenen Anz ahlungen zusammengefassten Verbindlichkeiten bilden am 
Ende des Jahres 2018 eine Summe  i.H.v. insgesamt 64.678.275,93 €. Im Vergleich zum 
Vorjahr stieg der Bestand um 5. 719.439,64 € (9,7 %). Die Zunahme resultiert im Wesent-
lichen aus vereinnahmten Investitionszuwendungen vom Bund und v ereinnahmten Bei-
trägen. 
 
Die in Stichprogen durchgeführte  Prüfung der Sachkonten führte zu keinen nennenswer-
ten Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  74 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
5. Passive Rechnungsabgren zung 40.768.067,89 € 
  Vorjahr:  40.258.499,42 € 
 
Gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO sind unter den Passiven Rechnungsabgre nzungsposten 
vor dem Bilanzstichtag eingegangene  Einzahlungen zu bilanzieren , soweit sie Ertrag für 
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 
 
Daneben werden unter dieser Bilanzposition auch Zuwendungen an die Stadt Münster bi-
lanziert, die für die Erfüllung eines bestimmten Zweckes an Dritte weitergegeben wurden: 
 
PRAP Bestand 
01.01.2018 
Euro 
Zugänge
 
Euro 
Auflösung
 
Euro 
Endbestand
31.12.2018 
Euro 
 
Einnahmen vor Ertrag 
Gebühren für  
Grabnutzungen 
Erhaltene  
Investitionszuschüsse 
Erhaltene sonstige 
Zuschüsse (Konsum) 
Förderungen aus der  
Stellplatzablösung 
Privatrechtliche 
Leistungsentgelte 
 
Summe 
 
5.677.999,71 
 
15.749.603,96 
 
12.869.771,59 
 
0,00 
 
5.312.385,56 
 
     648.738,60 
 
40.258.499,42 
 
5.149.283,65 
 
1.471.971,50 
 
2.432.657,73 
 
182.368,39 
 
0,00 
 
              0,00 
 
9.236.281,27 
 
5.677.999,71 
 
1.000.142,94 
 
1.751.014,03 
 
0,00 
 
283.399,41 
 
      14.156,71 
 
8.726.712,80 
 
5.149.283,65 
 
16.221.432,52 
 
13.551.415,29 
 
182.368,39 
 
5.028.986,15 
 
     634.581,89 
 
40.768.067,89 
 
Der Bestand an Passiven Rechnungs abgrenzungsposten stieg im Jah r 2018 von 
40.258.499,42 € um 509.568,47 € (1,3 %) auf 40.768.067,89 €. 
 
Die vor dem Abschlussstichtag 31.12.2018 eingegangenen Einzahlu ngen wurden i.H.v. 
5.149.283,65 € abgegrenzt. 
Der Grund und die Höhe der in diesem Zusammenhang 
gebildeten Passiven Rechnungsabgrenzungsposten konnten vom AWR nachvollzo-
gen werden. Die buchungsbegründenden Unterlagen wurden eingeseh en und waren 
nicht zu beanstanden.  
 
Der Zugang bei den vorschüssig gezahlten Forderungen der Stadt Münster setzt sich 
aus folgenden Einzelposten 
zusammen: 
 
Amt 
Zuständigkeit Art der Einzahlung  Zugang 
in € 
20 Steuerforderungen 300.000,00 
20 Sonstige öffentlich rechtliche Forderungen 252.438,67 
59 Mittelabruf ALG II 3.800.000,00 
59 Überhöhter Mittelbabruf ALG II 241.011,65 
59 Abruf Verwaltungskosten 460.000,00 
diverse Unklare Einzahlungen 95.833,33 
 Summe 5.149.283,65 
 
Die Abgrenzungen aus dem Vorja hr 2017 i.H.v. 5.677.999,71 € wur den ordnungsgemäß 
aufgelöst und in die Ergebnisrechnung des Jahres 2018 als Ertrag einbezogen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  75 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Im Weiteren prüfte das AWR bei den zweckgebundenen Zuschüssen m it einem Betrag 
von mehr als 100.000,00 €, ob jeweils die Voraussetzung für die  Bildung eines Passiven 
Rechnungsabgrenzungspostens vorlag: 
 
Anlagen- 
Nr. Bezeichnung PRAP Zugang
in € 
999 99373 Amelsbürener Straße  Erh. Inv.Zusch. 507.915,00 
999 99384 Ev. Markus Kindergarten Erh. Inv.Zusch. 376.600,00 
999 99386 Umbau Jugendausbildungszentrum Erh. Inv.Zusch. 181.877,00 
999 99344 Großtagespflege (GTP) Coerdehof I Erh. Inv.Zusch. 133.650,00 
999 99394 GTP Warendorfer Straße 17 Erh. Inv.Zusch. 133.650,00 
999 99395 GTP Beckstraße 24 Erh. Inv.Zusch. 133.650,00 
999 99397 GTP Coerdehof II, Raesfeldstraße 2 Erh. Inv.Zusch. 133.650,00 
100 00420 Neuvergebene Grabstellen Grabnutzung 1.036.530,00 
100 00421 Verlängerung der Nutzungsrechte Grabnutzung 175.829,00 
100 00422 Verlängerung durch Beisetzung Grabnutzung 259.613,00 
Summe 3.072.964,00 
 
Die stichprobenhafte Prüfung bestätigt die im Jahresabschluss 2 018 aufgeführten Be-
standsveränderungen der Passive n Rechnungsabgrenzungsposten. In  allen geprüften 
Fällen waren die Voraussetzungen für die Bildung von Passiven R echnungsabgren-
zungsposten erfüllt. 
 
Von besonderer wirtschaftlicher  Bedeutung sind die Friedhofsgeb ühren. Mit der Festset-
zung der Gebühren entsteht für die  Stadt Münster eine mehrjähri ge Gegenleistungsver-
pflichtung, da die Gebühr für ei ne i.d.R. 30-jährige Nutzung ei ner Grabstätte entrichtet 
wird. Deshalb wird in Höhe der vereinnahmten Gebühren ein Passi ver Rechnungsab-
grenzungsposten gebildet, der über den Zeitraum der Gegenleistu ngsverpflichtung er-
tragswirksam aufgelöst wird. Dabei  unterscheidet die Verwaltung  zwischen „Neuvergabe 
von Grabstellen“, „Verlängerung nach Ablauf des Nutzungsrechtes “ und „Verlängerung 
des Nutzungsrechtes durch Beisetz ung“. Die Summe der abgegrenzt en Gebühren i.H.v. 
1.471.972 € stimmt mit den Friedhofgebühren des Jahres 2018 überein. 
 
 
 
9 Kassenlage im Zeitrau m vom 01.01. – 31.12.2018 
 
Im Jahr 2018 erhöhten sich die Geldbestände der Stadt Münster u m 55.890.728,92 € 
(42,9 %) auf 186.070. 575,25 €. In der Haushaltsplanung ging man  noch von einer Auf-
zehrung der Finanzmittel i.H.v. 139.375.464,00 € aus. Die deutl iche Ergebnisverbesse-
rung von 195.266.192,92 € ist zum einen auf ein besseres Ergebn is der laufenden Ver-
waltungstätigkeit und zum anderen auf Verzögerungen bei der Abw icklung investiver 
Maßnahmen zurückzuführen. Von den  Haushaltsansätzen des Jahres 2018 wurde daher 
zur Absicherung der in das nac hfolgende Jahr verschobenen Investitionen ein Finanzsal-
do von 22.879.575,00 € in die Budgetsteuerung 2019 übernommen1. 
 
Trotz der insgesamt entspannten Kassenlage waren im Haushaltsja hr 2018 unterjährig 
acht verschiedene Liquiditätskr edite zur Absicherung der stetig en Zahlungsfähigkeit er-
forderlich. 
  
                                               
1 Das System der Übertragung von Haushaltsermächtigung war im Jah r 2018 Gegenstand einer eigen-
ständigen Prüfung (Bericht 14/18 vo m 18.05.2018). Für die Überw achung und Steuerung der Haus-
haltsbudgets gibt es funktionstüchtiges System, die Übertragungen sind regelkonform.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  76 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die nachfolgende Übersicht ver anschaulicht die Entwicklung der Höchstbestände von Li-
quiditätskrediten, wobei die Höchs tbeträge der in Schweizer Fra nken aufgenommenen 
Liquiditätskredite (umgerechnet in Euro) gesondert aufgeführt w erden. Daneben zeigt die 
Übersicht die durchschnittlichen Tagesbestände von Liquiditätsk rediten sowie den Zins-
aufwand (ohne Überziehungszinsen) in den Jahren 2014 bis 2018: 
 
 
 
 
Der Gesamtkreditbetrag verkörpert den kurzeitigen Höchststand an Liquiditätskrediten. Im 
Jahr 2018 setzt er sich neben einem Rest eines in Schweizer Fra nken aufgenommenen 
Kredites aus acht weiteren Liquiditätskrediten (in Euro) sowie aus kurzeitigen Überzie-
hungskrediten (Kontokorrent) zusammen. 
 
Im Jahr 2018 stieg der Gesamtkr editbetrag gegenüber dem Vorjahr  um rd. 756.039,00 € 
auf rd. 89.784.047,00 €. Wie in den vergangenen Jahren wurden für die aufgenommenen 
Liquiditätskredite keine Zinsen berechnet. 
 
Die Stadt Münster hat in ihrer Haushaltssatzung (§ 5) einen Höchstbetrag von 200,0 Mi. € 
für Kredite, die zur Liquidität ssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, festge-
legt. Sowohl der in der Haushaltssatzung vorgegebene Rahmen für  Liquiditätskredite als 
auch der in der GA Finanzbuchhaltu ng festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite in 
fremder Währung wurden im Jahr 2018 eingehalten. 
 
 
10 Stellungnahme zur Umsetz ung der Haushaltsplanung 2018 
 
In seiner Sitzung am 13.12.2017 beschloss der Rat der Stadt Mün ster die Haushaltssat-
zung für das Haushaltsjahr 2018 (V/0994/2017). Der Haushaltspla n 2018 wurde mit 
Schreiben vom 29.12.2017 der Bezirksregierung Münster gem. § 80  Abs. 5 GO NRW 
vorgelegt und danach im Amtsbla tt 61. Jahrgang Nr. 3 vom 09.02. 2018 – H 1208 veröf-
fentlicht. 
 
Die Ergebnisplanung 2018 schloss mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. -16.418,4 T€ ab. 
 
Mit der Haushaltssatzung wurde eine Inanspruchnahme der Ausglei chsrücklage i.H.v. 
5.996,3 T€ und eine Verringerung de r Allgemeinen Rücklage i.H.v . 10.422,1 T€ festge-
setzt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  77 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Die nachstehende Übersicht veranschaulicht die Fortschreibung d er Haushaltsansätze 
und die Abwicklung des Budgets während des Haushaltsjahres 2018:  
 
Ergebnisplan 
2018 
Ansatz Nachtrag 
Mehr /  
Weniger 
Reste fortgeschriebener 
Ansatz 
Ergebnis 
 T€ T€ T€ T€ T€
ordentliche 
Erträge 1.146.476,3 0,0 0,0 1.146.476,3 1.227.907,8 
ordentliche 
Aufwendungen 1.153.694,7 0,0 29.484,8 1.183.179,5 1.175.107,3 
Finanz- 
erträge 15.107,0 0,0 0,0 15.107,0 16.485,2 
Finanz- 
aufwendungen 24.307.0 0,0 0,0 24.307,0 20.198,7 
Jahres- 
ergebnis -16.418,4 0,0 -29.484,8 -45.903,2 49.086,8 
Verrechnete 
Erträge 200,0 0,0 0,0 200,0 4.291,6 
Verrechnete 
Aufwendungen 1.200,0 0,0 0,0 1.200,0 4.121,1 
Verrechnungs-
saldo -1.000,0 0,0 0,0 -1.000,0 170,5 
      
Veränderung 
des 
Eigenkapitals 
17.418,4 0,0 -29.484,8 -46.903,2 49.257,3 
 
Die übertragenen Haushaltsreste aus dem Jahr 2017 bewirkten ein e Ausdehnung des 
Budgetrahmens um -29.484,8 T€ auf -45.903,2 T€. 
 
Am Ende des Haushaltsjahres 2018 steht der planmäßigen Unterdec kung von                  
-46.903,2 T€ einschließlich der mit der Allgemeinen Rücklage ve rrechneten Geschäfts-
vorfälle ein Überschuss i.H.v. 49.257,3 T€ gegenüber. Die Ergeb nisverbesserung beträgt 
rd. 96.160,50 T€. 
 
Die Einhaltung von haushaltsrecht lichen Bestimmungen wird durch  das AWR kontinuier-
lich im Rahmen der unterjährigen produkt- bzw. organisationsbez ogenen Prüfungen kon-
trolliert. Die Prüfungsergebnisse gaben bisher keinen Anlass, d ie Recht- und Ordnungs-
mäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung in Frage zu 
stellen. 
 
 
11 Prüfung delegierter Aufgaben  gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO 
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Ent-
scheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben ei nzubeziehen, sofern 
sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn d ie Zahlungsvorgänge 
durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden. 
 
Es gibt in dieser Hinsicht im Bereich der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Ge-
schäftsvorfälle, weil das Land NR W als überörtlicher Träger der  Sozialhilfe nach § 3 des 
Landesausführungsgesetzes zum Zwöl ften Buch (SGB XII) – Sozialh ilfe – einzelne Auf-
gaben auf die Stadt Münster übertragen hat. 
 
Die Abrechnung der Einzahlungen und Auszahlungen für den Zeitra um vom 01.01. – 
31.12.2018 wurden vom AWR am 16.01.2019 geprüft und als sachlic h und rechnerisch 
richtig bestätigt.  
 
Darüber hinaus fand eine Prüfung v on Einzelfällen im Bereich de r delegierten Aufgaben 
nicht statt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  78 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
12 Bestätigungsvermerk 
 
Nach Abschluss der Prüfung erteilt  das Amt für Wirtschaftlichke itsprüfung und Revision 
(AWR) für den Jahresabschluss 2018 der Stadt Münster mit Anhang  und Lagebericht fol-
genden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: 
 
Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster. 
 
 
Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat den Jahresabschu ss 2018 der Stadt Münster bestehend  aus der Bilanz 
zum 31.12.2018, der Ergebnisrechnu ng für den Zeitraum vom 01.01 . bis 31.12.2018, der 
Finanzrechnung für den Zeitraum v om 01.01. bis 31.12.2018 mit A nhang, Lagebericht 
und Teilrechnungen auf der Grundlage des § 102 GO NRW (n.F.) geprüft.  
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüf ung gewonnenen Er-
kenntnisse 
 
 entspricht der beigefügte Jahr esabschluss in allen wesentliche n Belangen den kom-
munalrechtlichen Vorschriften des  Landes NRW und vermittelt unt er Beachtung der 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh rung ein den tatsächlichen Ve rhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münste r zum 
31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 
31.12.2018 und 
 
 vermittelt der beigefügte Lageber icht insgesamt ein zutreffend es Bild von der wirt-
schaftlichen Lage der Stadt Münster. In allen wesentlichen Belangen steht dieser La-
gebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den kommunalrechtlichen 
Vorschriften des Landes NRW und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend dar.  
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW (n.F.) i. V. m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, 
dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßig keit des Jah-
resabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. 
 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberic htes in Überein-
stimmung mit § 102 GO NRW (n.F.) unter Beachtung der vom Instit ut der Wirtschaftsprü-
fer (IDW) und vom Institut der R echnungsprüfer (I DR) festgestel lten Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.  
 
Die Verantwortung des AWR nach diesen Vorschriften und Grundsät zen ist in Abschnitt 
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresa bschlusses und des 
Lageberichtes“ des Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben.  
 
Das AWR ist als örtliche Rechnu ngsprüfung der Stadt Münster gem äß § 101 GO NRW 
unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat unmit-
telbar verantwortlich und in sei ner sachlichen Tätigkeit ihm un
mittelbar unterstellt. Der 
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit is t das AWR von der Stadt-
verwaltung Münster in Übereins timmung mit den deutschen handels rechtlichen (§ 319 
HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31GO NRW) unabhäng ig und erfüllt seine 
sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Anforderungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  79 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise 
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfung surteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht heranzuziehen. 
 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschlus s und den Lage-
bericht 
 
Der Oberbürgermeister ist ver antwortlich für die Aufstellung de s Jahresabschlusses, der 
den kommunalrechtlichen Vorschriften in allen Belangen entspric ht, und dafür, dass der 
Jahresabschluss unter Beachtung der  Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein 
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermöge ns-, Finanz- und Er-
tragslage des Zweckverbandes vermittelt. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die interne n Kontrollen, die die Stadt 
Münster in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als 
notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlus ses zu ermöglichen, 
der frei von wesentlichen – beabs ichtigten oder unbeabsichtigte n – falschen Darstellun-
gen ist. 
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, 
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in al-
len wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang s teht, den gesetzlichen 
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünft igen Entwicklung zutref-
fend darstellt. Ferner ist der O berbürgermeister verantwortlich für die Vorkehrungen und 
Maßnahmen (Systeme), die er als n otwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines La-
geberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlich en Vorschriften zu 
ermöglichen, und um ausreichende geei gnete Nachweise für die Au ssagen im Lagebe-
richt erbringen zu können. 
 
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabs chlusses und 
des Lageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, 
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabs ichtigten oder unbeab-
sichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht  insgesamt ein zutreffen-
des Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in all en wesentlichen Belangen 
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnene n Erkenntnissen in 
Einklang steht, den deutschen geset zlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und 
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie  einen Bestätigungsver-
merk zu erteilen, der die Prüfungsurteile der Abschlussprüfer z um Jahresabschluss und 
zum Lagebericht beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber k eine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW (n.F.) unter Beachtung  der vom Institut der 
Wirtschaftsprüfer (IDW) fest gestellten deutschen Grundsätze ord nungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche D arstellung stets auf-
deckt. Falsche Darstellungen könn en aus Verstößen oder Unrichti gkeiten resultieren und 
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass 
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresa
bschlusses und Lagebe-
richtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  80 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer pflichtgemäßes Er messen aus und be-
wahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
 identifizierten und beurteilten si e Risiken wesentlicher – bea bsichtigter oder unbeab-
sichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im L agebericht, planten 
und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken dur ch, erlangten Prü-
fungsnachweise, die ausreichend un d geeignet sind, um als Grund lage für die Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risik o, dass wesentliche falsche Da rstellungen nicht 
aufgedeckt werden, ist bei Verst ößen höher als bei Unrichtigkei ten, da Verstöße be-
trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-
führende Darstellungen bzw. das Auß erkraftsetzen interner Kontr ollen beinhalten 
können. 
 
 gewannen die Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die P rüfung des Jahres-
abschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lagebe-
richtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandl ungen zu pla-
nen, die unter den gegebenen Umst änden angemessen sind, jedoch nicht mit dem 
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Zwe ckverbands abzu-
geben. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Angemessenheit der von den  gesetzlichen Ver-
tretern angewandten Rechnungslegu ngsmethoden sowie die Vertretb arkeit der von 
den gesetzlichen Vertretern dar gestellten geschätzten Werte und  damit zusammen-
hängenden Angaben. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Gesamtdarstellung, den Auf bau und den Inhalt 
des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der J ahresabschluss 
die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so dars tellt, dass der Jah-
resabschluss unter Beachtung de r deutschen Grundsätze ordnungsm äßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Ve rhältnissen entsprechendes Bild  der Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer  den Einklang des Lageberichtes  mit dem Jahresab-
schluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte  Bild von der Lage 
der Stadt Münster. 
 
 führten die Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Ober bürgermeister 
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch . Auf Basis ausrei-
chender geeigneter Prüfungsnachwei se vollzogen sie dabei insbes ondere die den 
zukunftsorientierten Angaben des  Oberbürgermeisters zugrunde ge legten bedeut-
samen Annahmen nach und beurteilt en die sachgerechte Ableitung der zukunftsori-
entierten Angaben aus diesen Ann ahmen. Es besteht ein erheblich es unvermeidba-
res Risiko, dass künftige Ergebnisse wesentlich von den zukunft sorientierten Anga-
ben (Prognosen) abweichen. 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie be-
deutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Ver antwortlichen. Sämtli-
che Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werde n. Es wurden keine 
Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt.  
 
Münster, den 19.02.2020 
 
Klaus Frohne  
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018  81 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00    01/2020 
  
Bilanz zum 31.12.2018

Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2017 31.12.2018
Euro Euro
A k t i v a 3.553.532.132,20 3.713.928.063,16
1. A nlageverm ögen 3.269.312.300,15 3.376.092.594,38
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 509.542,21 625.371,74
1.2 Sachanlagen 2.776.697.889,24 2.794.631.601,06
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 233.729 .838,15 241.210.842,30
1.2.1.1 Grünflächen 129.926.889,93 128.917.032,23
1.2.1.2 Ackerland 36.420.754,25 44.695.840,07
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.239.585,96 10.685.392,29
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 57.142.608,01 56.912.577,71
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 783. 887.777,95 798.819.585,47
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 65.873.653,52 72.049.496,0 1
1.2.2.2 Schulen 359.308.282,00 366.172.766,06
1.2.2.3 Wohnbauten 1.916.180,18 1.691.262,79
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 356.789. 662,25 358.906.060,61
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.576.905.623,90 1.554.239.418,44
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.796.475,63 316.131.260,43
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 40.045.970,50 39.666.506,08
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 671.581.50 3,40 669.057.984,55
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 529.195.700,71 510.049.172,69
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 20.285.973,66 1 9.334.494,69
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 6. 152.996,79 5.609.430,61
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 15.381.191,36 17.258.787,1 4
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 34. 968.926,98 36.366.160,63
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 27. 821.836,52 28.637.619,18
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 97. 849.697,59 112.489.757,29
1.3 Finanzanlagen 492.104.868,70 580.835.621,58
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 427. 184.964,62 433.324.872,81
1.3.2 Beteiligungen 12.796.359,02 13.124.220,66
1.3.3 Sondervermögen 21.508.495,58 21.465.750,10
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 20.266.544,73 26.266.620,21
1.3.5 Ausleihungen 10.348.504,75 86.654.157,80
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 8.809.786,74 85.177.001,44
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.158.130,00 1.124.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 380.588,01 353.026,36
2.
Umlaufvermögen 229.556.409,42 281.546.652,91
2.1 Vorräte 32.701.109,00 34.398.569,15
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 32. 701.109,00 34.398.569,15
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66. 675.454,09 61.077.508,51
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 45.434.453,63 44.192.893,01
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.684.996,25 5.167.779,89
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 15.556.004,21 11.716.835,61
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 130.179.846,33 186.070.575,25
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung 54.663.422,63 56.288.815,87

Forderungsspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren 
mehr als 5 
Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
Forderungen aus Transferleistungen 44.192.893,01 42.507.478,72 3.4 00,61 1.682.013,68 45.434.453,63
1.1 (160000) Gebühren 3.050.000,43 3.049.978,73 0,00 21,70 3.393.102, 96
1.2 (162000) Beiträge 310.000,16 310.000,16 0,00 0,00 808.883,86
1.3 (164000) Steuern 5.211.502,53 5.211.502,53 0,00 0,00 4.632.443,3 3
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 14.042.552,39 14.0 25.005,17 3.400,61 14.146,61 11.447.094,20
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 21.578.83 7,50 19.910.992,13 0,00 1.667.845,37 25.152.929,28
2. Privatrechtliche Forderungen 5.167.779,89 5.167.779,89 0,00 0,00 5.6 84.996,25
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 1.000.912,42 1.000.91 2,42 0,00 0,00 1.018.457,25
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 12.174,53 12.174, 53 0,00 0,00 18.265,06
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 1.180.142,71 1.180.142, 71 0,00 0,00 1.496.508,72
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 2.974.550,23 2.974.550,23 0,00 0, 00 3.151.765,22
Summe aller Forderungen 49.360.672,90 47.675.258,61 3.400,61 1.682. 013,68 51.119.449,88
Art der Forderungen
Gesamtbetrag     
am 31.12.2018
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag     
am 31.12.2017

Verbindlichkeitenspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren 
E U RE U RE U RE U RE U R
12345
1. Anleihen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen 870.990.771,82  40.955.883,88  200.582.799,35  629.452.088,59  776.441.942,16  
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.2 von Beteiligungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.3 von Sondervermögen 84.363,16  0,00  0,00  84.363,16  84.363,16  
2.4 vom öffentlichen Bereich 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.5 von Kreditinstituten 870.906.408,66  40.955.883,88  200.582.799, 35  629.367.725,43  776.357.579,00  
3. Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung 3.824.079,04  3.824.079,04  0,00  0,00  39.780.233,90  
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen 506.561,08  25.792,71  97.951,61  382.816,76  625.2 43,00  
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 2.336.387,19  2.336.387,19  0,00  0,0 0  1.933.254,51  
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00  0,00  0,00  0,00  71.394,36  
7. Sonstige Verbindlichkeiten 54.120.270,41  47.789.014,46  5.309.8 90,50  1.021.365,45  31.321.545,35  
8. Erhaltene Anzahlungen 64.678.275,93  8.856.197,66  35.424.790,63   20.397.287,64  58.958.836,29  
9. Summe aller Verbindlichkeiten 996.456.345,47  103.787.354,94  24 1.415.432,09  651.253.558,44  909.132.449,57  
36.008.261,86  39.514.119,37  
 Nachrichtlich
 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
 - Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2017
Gesamtbetrag
am 31.12.2018Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von

Anlagenspiegel

AK/HK Zugang Abgang Umbuchung aktuelle AHK AfA GJ-Beg AfA des Jahre s AfA Abgang
AfA U m -
buchung kumulierte AfA
Buchw ert GJ-
Beginn lfd. Buchw ert
01.01.2018 2018 2018 2018 31.12.2018 01.01.2018 2018 2018 2018 31.12.201 8 01.01.2018 31.12.2018
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immater ielle V er mögens -
gegenstände 1.164.754,84 263.305,67 -4.023,28 0,00 1.424.037,23 -655. 212,63 -146.336,27 2.883,41 0,00 -798.665,49 509.542,21 625.371,74
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 161.930.600,66 1.472.482,63 -1.320.234,30 951.564,67 163.034.413,66 -32.003.710,73 -2.508.019,30 394.348,60 0,00 -34.117.381,43 129.926. 889,93 128.917.032,23
1.2.1.2 Ackerland 36.454.491,51 1.858.696,96 -8.809,28 6.425.198,14 44.729.577,33 -33. 737,26 0,00 0,00 0,00 -33.737,26 36.420.754,25 44.695.840,07
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.239.585,96 88.425,98 -1.303,00 358.683,35 10.685.392,29 0,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 10.239.585,96 10.685.392,29
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 57.142.608,01 0,00 -46.071,45 -183.958,85 56.912.577,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 57.142.608,01 56.912.577,71
1.2.2 Bebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 74.706.805,99 2.332.084,34 0,00 5.179.873,84 82.218.764,17 -8.833.15 2,47 -1.291.308,08 0,00 -44.807,61 -10.169.268,16 65.873.653,52 72.04 9.496,01
1.2.2.2 Schulen 457.941.297,33 8.341.213,57 0,00 7.608.550,37 473.891.061,27 -98.633 .015,33 -9.078.277,85 0,00 -7.002,03 -107.718.295,21 359.308.282,00 3 66.172.766,06
1.2.2.3 Wohnbauten 2.288.140,48 0,00 -36.335,43 -153.065,61 2.098.739,44 -371.960,30 -35 .516,35 0,00 0,00 -407.476,65 1.916.180,18 1.691.262,79
1.2.2.4 Sonst.Dienst-,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 435.982.844,39 7.296.343,51 -234.514,00 4.050.904,68 447.095.578,58 -79.193.182,14 -9.122.501,12 74.355,65 51.809,64 -88.189.517,97 356. 789.662,25 358.906.060,61
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 315.796.475,63 308.663,51 -264.431,07 290.552,36 316.131.260,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 315.796.475,63 316.131.260,43
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 51.742.649,83 145.777,85 0,00 661.900,34 52.550.328,02 -11.696.679,3 3 -1.187.142,61 0,00 0,00 -12.883.821,94 40.045.970,50 39.666.506,08
1.2.3.3 Gleisanlagen mit 
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0 ,00
1.2.3.4
Entwässerungs-u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 854.070.480,76 4.314.538,53 -1.520.429,74 12.432.945,53 869.297.535 ,08 -182.488.977,36 -18.272.493,18 521.920,01 0,00 -200.239.550,53 67 1.581.503,40 669.057.984,55
1.2.3.5 Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen 794.022.328,41 3.509.787,79 -3.031.607,96 6.016.576,19 800.517.084, 43 -264.826.627,70 -27.363.047,84 1.721.763,80 0,00 -290.467.911,74 5 29.195.700,71 510.049.172,69
1.2.3.6 Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens 30.764.726,35 0,00 0,00 0,00 30.764.726,35 -10.478.752,69 -951.478,97 0,00 0,00 -11.430.231,66 20.285.973,66 19.334.494,69
1.2.4 Bauten auf fremden 
Grund und Boden 7.896.218,69 50.125,77 -61.870,93 197.094,31 8.081.5 67,84 -1.743.221,90 -790.786,26 61.870,93 0,00 -2.472.137,23 6.152.99 6,79 5.609.430,61
1.2.5 Kunstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 15.381.191,36 3.040.907,65 0,00 -1.163.311,87 17.258 .787,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.381.191,36 17.258.787,14
1.2.6 Maschinen und 
technische Anlagen 61.580.534,36 3.760.223,48 -1.089.904,02 1.732.2 59,45 65.983.113,27 -26.611.607,38 -3.697.268,82 691.923,56 0,00 -29. 616.952,64 34.968.926,98 36.366.160,63
1.2.7 Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 86.223.976,62 4.394.979,63 -1.862.294,03 1.995 .446,80 90.752.109,02 -58.402.140,10 -5.173.294,50 1.460.944,76 0,00 -62.114.489,84 27.821.836,52 28.637.619,18
1.2.8 Geleist.Anzahlungen, 
Anlagen im Bau 97.849.697,59 65.231.978,61 -4.190.705,21 -46.401.21 3,70 112.489.757,29 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 97.849.697,59 112.489.757, 29
1.3.1 Anteile an verb. 
Unternehmen 434.899.041,67 8.265.895,89 -2.125.987,70 0,00 441.038.9 49,86 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 427.184.964,62 433.32 4.872,81
1.3.2 Beteiligungen 22.443.996,32 613.416,05 -285.554,41 0,00 22.771. 857,96 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 12.796.359,02 13.124 .220,66
1.3.3 Sondervermögen 21.652.817,74 10.715,19 -53.460,67 0,00 21.610.0 72,26 -144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.508.495,58 21.465.750, 10
1.3.4 Wertpapiere des 
Anlagevermögen 20.266.544,73 6.000.075,48 0,00 0,00 26.266.620,21 0,0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 20.266.544,73 26.266.620,21
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an 
verbund. Unternehmen 8.809.786,74 76.725.400,00 -358.185,30 0,00 85.177.001,44 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 8.809.786,74 85.177.001,44
1.3.5.2 Ausleihungen an 
Beteiligungen 1.158.130,00 0,00 -34.000,00 0,00 1.124.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .158.130,00 1.124.130,00
1.3.5.4 Sonstige 
Ausleihungen 407.021,56 20.000,00 -47.561,65 0,00 379.459,91 -26.433,55 0,00 0,00 0, 00 -26.433,55 380.588,01 353.026,36
4.062.821.747,53 198.045.038,09 -16.577.283,43 0,00 4.244.289.502,1 9 -793.509.447,38 -79.617.471,15 4.930.010,72 0,00 -868.196.907,81 3. 269.312.300,15 3.376.092.594,38
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen
Abschreibungen (AfA) Buchw erte

Ergebnisrechnung  
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2018

Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ermächtigun gen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 590.509.542,79        581.680.000,00        581.680.000,00        645.081.783,40        63.401.783,40          10,9 0,00    
2  + Z uwendungen und allgemeine Umlagen 130.552.441,70        153.338.450,00        153.338.450,00        152.418.570,05        919.879,95 -             -0,6 0,00    
3  + Sonstige Transfererträge 20.977.972,34          17.875.660,00          17.875.660,00          22.339.659,08          4.463.999,08           25,0 0,00    
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 126.137.326,21        128.755.690,00        128.755.690,00        135.075.989,13        6.320.299,13           4,9 0,00    
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.396.360,51          22.685.750,00          22.685.750,00          23.645.944,54          960.194,54              4,2 0,00    
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 209.842.033,05        199.205.570,00        199.205.570,00        194.842.879,68        4.362.690,32 -          -2,2 0,00    
7  + Sonstige ordentliche Erträge 56.135.266,95          39.767.090,00          39.767.090,00          52.007.014,02          12.239.924,02          30,8 0,00    
8  + Aktivierte Eigenleistungen 2.303.667,86           3.168.100,00           3.168.100,00           2.495.962,60           672.137,40 -             -21,2 0,00    
9  + / - Bestandsveränderungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00     - 0,00    
10  = Ordentliche Erträge 1.157.854.611,41     1.146.476.310,00     1.146.476.310,00     1.227.907.802,50     81.431.492,50          7,1 0,00    
11  - Pers onalaufwendungen 259.614.552,21        267.620.070,00        267.620.070,00        270.209.789,84        2.589.719,84           1,0 0,00    
12  - Versorgungsaufwendungen 27.199.305,05          22.445.410,00          22.445.410,00          28.512.992,08          6.067.582,08           27,0 0,00    
13  - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 122.387.725,91        129.336.590,00        140.395.098,00        126.105.530,82        14.289.567,18 -         -10,2 12.427.078,00          
14  - Bilanzielle Abschreibungen 79.526.097,89          79.668.370,00          79.668.370,00          79.872.441,82          204.071,82              0,3 0,00    
15  - Trans feraufwendungen 577.688.978,46        586.206.410,00        597.131.567,00        592.194.041,79        4.937.525,21 -          -0,8 5.648.019,00           
16  - Sonstige ordentliche Aufwendungen 79.114.889,72          68.417.820,00          75.918.921,00          78.212.552,11          2.293.631,11           3,0 6.290.327,00           
17  = Ordentliche Aufwendungen 1.145.531.549,24     1.153.694.670,00     1.183.179.436,00     1.175.107.348,46     8.072.087,54 -          -0,7 24.365.424,00          
18  = Ordentliches Ergebnis 12.323.062,17          7.218.360,00 -          36.703.126,00 -         52.800.454,04          89.503.580,04          -243,9 24.365.424,00          
19  + Finanzerträge 19.636.729,29          15.106.960,00          15.106.960,00          16.485.247,50          1.378.287,50           9,1 0,00    
20  - Z ins en und s ons tige Finanzaufwendungen 22.595.495,95          24.307.000,00          24.307.000,00          20.198.855,10          4.108.144,90 -          -16,9 0,00    
21 = Finanzergebnis 2.958.766,66 -          9.200.040,00 -          9.200.040,00 -          3.713.607,60 -          5.486.432,40           -59,6 0,00    
22  = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 9.364.295,51           16.418.400,00 -         45.903.166,00 -         49.086.846,44          94.990.012,44          -206,9 24.365.424,00          
23  + Außerordentliche Erträge 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00     - 0,00    
24  - Außerordentliche Aufwendungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00     - 0,00    
25  = Außerordentliches Ergebnis -                           0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
26  =  Jahresergebnis 9.364.295,51           16.418.400,00 -         45.903.166,00 -         49.086.846,44          94.990.012,44          -206,9 24.365.424,00          
Haushaltsansatz 2018 Ansatz / Ergebnis
Vergleich fortgeschriebener

Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ermächtigun gen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
27 Verrechnete Erträge 2.689.338,41           200.000,00              200.000,00              2.010.403,14           1.810.403,14           905,20       0,00    
bei Vermögensgegenständen
28 Verrechnete Erträge 1.915.043,61           0,00    0,00    2.281.195,57           2.281.195,57            - 0,00    
bei Finanzanlagen
29 Verrechnete Aufwendungen 2.848.756,80           1.200.000,00           1.200.000,00           2.830.076,49           1.630.076,49           135,84       0,00    
bei Vermögensgegenständen
30 Verrechnete Aufwendungen 450.132,63              0,00    0,00    1.291.066,76           1.291.066,76            - 0,00    
bei Finanzanlagen
31 Verrechnungssaldo 1.305.492,59           1.000.000,00 -          1.000.000,00 -          170.455,46              1.170.455,46           117,05 -      0,00    
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2018 Ansatz / Ergebnis

Finanzrechnung 
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2018

Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ermächtigung en
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 589.113.416,94      581.680.000,00      581.680.000,00      644.082.060,09      62.402.060,09        10,7 0,00 
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 102.971.354,85      125.820.480,00      125.820.480,00      119.100.917,62      6.719.562,38 -         -5,3 0,00 
3  + Sonstige Transfereinzahlungen 17.903.724,86        17.875.660,00        17.875.660,00        20.131.968,88        2.256.308,88          12,6 0,00 
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 105.452.203,36      107.261.710,00      107.261.710,00      115.751.711,71      8.490.001,71          7,9 0,00 
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.265.238,55        22.671.600,00        22.671.600,00        23.364.015,84        692.415,84            3,1 0,00 
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 191.774.163,10      199.205.570,00      199.205.570,00      204.426.846,78      5.221.276,78          2,6 0,00 
7  + Sonstige Einzahlungen 34.281.617,82        34.701.210,00        34.701.210,00        59.713.187,63        25.011.977,63        72,1 0,00 
8  + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 19.392.655,89        15.106.960,00        15.106.960,00        16.449.663,04        1.342.703,04          8,9 0,00 
9  = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.082.154.375,37   1.104.323.190,00   1.104.323.190,00   1.203.020.371,59   98.697.181,59        8,9 0,00 
10  - Pers onalaus zahlungen 233.010.063,30      255.049.320,00      255.049.320,00      245.928.757,21      9.120.562,79 -         -3,6 0,00 
11  - Versorgungsauszahlungen 25.966.938,01        26.136.220,00        26.136.220,00        27.537.095,20        1.400.875,20          5,4 0,00 
12  - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 122.554.650,51      130.149.390,00      141.776.738,00      125.498.764,04      16.277.973,96 -       -11,5 13.291.812,00          
13  - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 22.595.495,95        24.307.000,00        24.307.000,00        20.086.247,17        4.220.752,83 -         -17,4 0,00 
14  - Transferauszahlungen 576.857.358,86      583.594.330,00      594.519.487,00      590.050.060,52      4.469.426,48 -         -0,8 5.648.019,00           
15  - Sonstige Auszahlungen 70.208.824,46        72.242.840,00        80.012.346,00        63.594.378,67        16.417.967,33 -       -20,5 6.309.308,00           
16  = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.051.193.331,09   1.091.479.100,00   1.121.801.111,00   1.072.695.302,81   49.105.808,19 -       -4,4 25.249.139,00          
17  = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 30.961.044,28        12.844.090,00        17.477.921,00 -       130.325.068,78      147.802.989,78      845,7 -         25.249.139,00 -         
18  + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 30.433.970,97        39.045.500,00        39.045.500,00        39.606.501,94        561.001,94            1,4 0,00 
19  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.897.493,22          1.060.420,00          1.060.420,00          1.430.496,87          370.076,87            34,9 0,00 
20  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 228.782,63            597.210,00            597.210,00            456.535,61            140.674,39 -           0,0 0,00 
21  + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 7.136.370,19          4.309.020,00          4.309.020,00          7.075.543,26          2.766.523,26          64,2 0,00 
22  + Sonstige Investitonseinzahlungen 11.561.456,34        14.000.000,00        14.000.000,00        11.524.448,52        2.475.551,48 -         -17,7 0,00 
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 51.258.073,35        59.012.150,00        59.012.150,00        60.093.526,20        1.081.376,20          1,8 0,00 
24  - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 14.444.584,38        8.092.510,00          11.572.957,00        14.185.310,20        2.612.353,20          22,6 375.920,00              
25  - Auszahlungen für Baumaßnahmen 65.999.773,46        128.382.430,00      219.020.894,00      75.481.863,84        143.539.030,16 -     -65,5 139.401.956,00        
26  - Aus zahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 8.021.797,97          12.915.690,00        25.506.803,00        9.754.158,50          15.752.644,50 -       -61,8 13.950.464,00          
27  - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 16.184.576,75        61.920.000,00        123.645.486,00      88.636.538,48        35.008.947,52 -       -28,3 35.000.000,00       
28  - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2.661.098,65          13.779.920,00        19.342.888,00        2.785.071,02          16.557.816,98 -       -85,6 7.902.097,00           
29  - Sonstige Investitionsauszahlungen 27.200,00              0,00 0,00 0,00 -                          - 0,00 
30  = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 107.339.031,21      225.090.550,00      399.089.028,00      190.842.942,04      208.246.085,96 -     -52,2 196.630.437,00        
31  = Saldo aus Investitionstätigkeit 56.080.957,86 -       166.078.400,00 -     340.076.878,00 -     130.749.415,84 -     209.327.462,16      -61,6 196.630.437,00 -       
32  = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 25.119.913,58 -       153.234.310,00 -     357.554.799,00 -     424.347,06 -           357.130.451,94      -99,9 221.879.576,00 -       
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2018 Ansatz / Ergebnis

Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ermächtigung en
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33  + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 67.553.624,26        160.605.400,00      232.330.800,00      128.362.184,00      103.968.616,00 -     -44,8 103.968.600,00        
34  + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 33.371.073,07        105.934.844,00      105.934.844,00      1.559.395,00          104.375.449,00 -     0,00 
35  - Tilgung und Gewährung von Darlehen 34.450.403,32        46.200.000,00        46.200.000,00        35.846.966,30        10.353.033,70 -       -22,4 0,00 
36  - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 6.812.560,92          73.886.309,00        73.886.309,00        37.379.020,82        36.507.288,18 -       0,0 0,00 
37  = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 59.661.733,09        146.453.935,00      218.179.335,00      56.695.591,88        161.483.743,12 -     -74,0 103.968.600,00     
38  = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 34.541.819,51        6.780.375,00 -         139.375.464,00 -     56.271.244,82        195.646.708,82      -140,4 117.910.976,00 -       
39  + Anfangsbestand an Finanzmitteln 96.041.571,24        130.179.846,00      130.179.846,00      130.179.846,33      0,00 0,00 0,00 
40  + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 403.544,42 -           0,00 0,00 380.515,90 -           380.515,90 -           0,00 0,00 
41  = Liquide Mittel 130.179.846,33      123.399.471,00      9.195.618,00 -         186.070.575,25      195.266.192,92      2.123,5 -      117.910.976,00 -       
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2018 Ansatz / Ergebnis

Lagebericht 
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen

Stadt Münster, September 2019
     
      
 
Lagebericht 
 
zum Jahresabschluss 2018 der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
1. Vorbemerkung 
 
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2018 ein Jahresabschluss aufzustel-
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen. Gemäß § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW 1) ist der Lagebe-
richt so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen des Bild der Ve r-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Auch ist auf die 
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen.  
 
2. Ertragslage 
 
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwäch se (Erträge) und voraussichtlichen Ressourcen verbräuche 
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entst e-
hen. 
 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge 
und Aufwendungen spiegelt die  Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahre s-
ergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebnis zu einem Verzehr des E i-
genkapitals. Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushalts-
ausgleich. Der Haushalt is t ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen Wert 
ausweist. 
 
 
 
 
                                                
1 Ab dem 01.01.2019 wurde die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) durch die Kommunale 
Haushaltsverordnung (KomHVO) ersetzt. Der Jahresabschluss 2018 erfolgt -obwohl in 2019 veröf-
fentlicht- noch aufgrund der bis zum 31.12.2018 gültigen Rechtsvorschriften.

Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit folgenden Werten ab:  
 
Ergebnisrechnung 2018 
Position 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung 
Mio. € Mio. € Mio. € 
Ordentliche Erträge 1.146,5  1.227,9  +                 81,4  
Ordentliche Aufwendungen 1.183,2  1.175,1  -                   8,1  
Ordentliches Ergebnis -36,7  52,8  +                89,5  
  
Finanzerträge 15,1  16,5  +                  1,4  
Finanzaufwendungen 24,3  20,2  -                4,1  
Finanzergebnis -9,2  -3,7  +                 5,5  
  
Jahresergebnis -45,9  49,1  +               95,0  
 
 
Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 49,1 Mio. € aus. Gegenüber der Hau s-
haltsplanung (einschließlich der Ermächtigungsübertragungen), in der noch von einem Ver-
mögensverzehr in Höhe von - 45,9 Mio. € ausgegangen werden musste , ergibt sich eine 
Verbesserung von 95,0 Mio. €.  
 
Gegenüber dem Planansatz sind die gesamten Erträge um 8 2,8 Mio. € (+ 7,1 %) gestiegen. 
Die Aufwendungen blieben mit 12,2 Mio. € (- 1,0 %) unter dem Ansatz.  
 
An nicht benötigten Aufwandsermächtigungen wurden 24,4 Mio. € als sogenannte Ermächti-
gungsübertragungen in das Jahr 201 9 übertragen wurden und erhöhen dort den laufenden 
Ansatz entsprechend. Erfahrungsgemäß werden auch im Jahresabschluss 201 9 nicht ver-
brauchte Haushaltsmittel in ähnlicher Größenordnung nach 20 20 übertragen werden. Daher 
wird diese Position bei der Analyse grundsätzlich neutral betrachtet.      
 
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschluss sind detailliert im Anhang bei den „ Er-
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent-
lichen Veränderungen beleuchtet werden. 
   
Hinweise zu den Erträgen: 
 
Bei den Steuern wurden insgesamt Mehrerträge von 63,4 Mio. € generiert. Der Haushaltsan-
satz für die Gewerbesteuer von 290,0 Mio. € wurde mit 343,9 Mio. € um 53,9 Mio. € (18,6 %) 
übertroffen. Die Gewerbesteuereinnahmen haben damit einen historischen Höchsts tand er-
reicht und sind ein wesentlicher Grund für den guten Jahresabschluss.  Auch bei den Ertr ä-

gen aus dem Anteil an der Einkommensteuer konnten Mehrerträge von 6,6 Mio. € ( 4,1 %) 
und bei der Grundsteuer von 1,6 Mio. € (2,6 %) erzielt werden.  
 
Bei den Zuwendungen und den Kostenerstattungen bzw. Kostenumlagen vom Bund bzw. 
vom Land für Leistungen im Bereich Kinder, Jugend und Familie  wurden die Haushaltsa n-
sätze um ca. 7,1 Mio. € und im Sozialbereich um etwa 4,6 Mio. € übertroffen. Insgesamt 
ergaben sich aufgrund von Mindererträgen in anderen Bereichen im Saldo Mehrerträge von 
4,5 Mio. €. 
 
Weitere Ertragsverbesserungen gab es bei den bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsent-
gelten (6,3 Mio. €), den privatrechtlichen Leistungsentgelten (1,0 Mio. €) und den sonstigen 
ordentlichen Erträgen (12,2 Mio. €). 
 
Hinweise zu den Aufwendungen: 
 
Bei den Personalaufwendungen wurden die Haushalt sansätze um 2,6 Mio. € bei den Ver-
sorgungsaufwendungen um 6,1 Mio. € überschritten.  
 
Bei den Sach- und Dienstleistungen gab es Minderaufwendungen von 14,3 Mio. € , bei den 
Abschreibungen Mehraufwand von 0,2 Mio. €  und bei den sonstigen ordentlichen Aufwe n-
dungen Mehraufwand in Höhe von 2,3 Mio. €. 
 
Bei den Transferaufwendungen erfolgten Aufwandssteigerungen im Bereich Kinder, Jugend 
und Familie um 5,7  Mio. € und Aufwandsminderungen im Sozialberich von insgesamt 14,0 
Mio. €. Im Gesamtsaldo aller Transferaufwendun gen ergaben sich Minderaufwendungen in 
Höhe von 4,9 Mio. €. 
 
Hinweise zum Finanzergebnis: 
 
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich der Ausschüttungen 
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen ist um 5,5 Mio. € 
besser als geplant ausgefallen. Diese Verbesserung beruht zu einem Teil aus den um 1,4 
Mio. € höheren Finanzerträgen. Der größere Teil der Verbesserung basiert auf Einsparungen 
von 4,1 Mio. €  bei den Zinsaufwendungen. Die Stadt profitiert hierbei weiterhin vom sehr 
niedrigen Zinsniveau, außerdem mussten im Jahr 2018 deutlich weniger Kredite aufgeno m-
men werden als ursprünglich veranschlagt, da die Umsetzung vieler Investitionsmaßnahmen

zeitverzögert erfolgt ist bzw. aufgrund des relativ hohen Liquiditätsbestandes nicht erforde r-
lich war. 
 
3. Finanzlage 
Finanzrechnung 2018 
Position 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) Ergebnis Abweichung 
Mio. € Mio. € Mio. € 
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit       - 17,5          + 130,3    + 147,8    
Saldo aus Investitionstätigkeit               - 340,1       - 130,7    + 209,3    
Finanzmittelüberschuss (+)   + 357,1    
Finanzmittelfehlbetrag (-)                - 357,6       - 0,4      
  
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen                 232,3    128,4 - 104,0    
Aufnahme von Liquiditätskrediten                 105,9    1,6 - 104,4    
Tilgung und Gewährung  Darlehen                    46,2    35,8 - 10,4    
Tilgung von Liquiditätskrediten                   73,9    37,4 - 36,5    
Saldo aus Finanzierungstätigkeit                 218,2    56,7 - 161,5    
 
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwa l-
tungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung 
der Kredite.  
 
Der in der Planung negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 17,5 Mio. € 
konnte in ein positives Ergebnis von 130,3 Mio. € umgewandelt werden. Der negative Saldo 
aus der Investitionstätigkeit von - 340,1 Mio. € (Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen 
für die Herstellung bzw. den Erwerb von Vermögen) konnte auf - 130,7 Mio. € gesenkt wer-
den. Im Ergebnis führten beide Salden zu einem  geringfügigen Finanzmittelfehlbetrag von     
- 0,4 Mio. €.   
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit , also aus der Aufnahme und Tilg ung von Krediten , 
weist als Ergebnis den positiven Wert von 56,7 Mio. € aus. Die nicht benötigte Kreditermäch-
tigung für Investitionen steht im Jahr 201 9 weiter zur Verfügung und kann zur Finanzierung 
entsprechender investiver Ermächtigungsübertragungen eingesetzt werden.         
 
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2018 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu 
mussten zur Verstärkung der aus der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes erzielten Ei n-
nahmen allerdings von 1,6 Mio . € Liquiditätskredite (Bilanzstichtag) aufgenommen werden. 
Ebenso wurde auf den Cash -Pool, der mit den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und 
Töchtern gemeinsam betrieben wird, zurückgegriffen. Der in der Haushaltssatzung festgeleg-
te Höchstbetrag der Liquiditätskredite (200 Mio. €) wurde zu keiner Zeit in Anspruch ge nom-
men.

4. Vermögens- und Schuldenlage  
Die Schlussbilanz zum 31.12.2018 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und 
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer-
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die wesentlichen Auswirkungen der abgelauf e-
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.    
Bilanz  (Aktiva) 31.12.2018 31.12.2017 Änderung 
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
1. Anlagevermögen    3.376,1    90,90    3.269,3    92,0 106,8  
1.1 Immaterielle Vermögensg e-
genstände           0,6    0,02           0,5    0,01 0,1  
1.2 Sachanlagen    2.794,6    75,25    2.776,7    78,14 17,9  
1.3 Finanzanlagen       580,8    15,64       492,1    13,85 88,7  
  
2. Umlaufvermögen       281,5    7,58       229,6    6,46 51,9  
2.1 Vorräte         34,4    0,93         32,7    0,92 1,7  
2.2 Forderungen, sonst. Verm ö-
gensgegenstände         61,1    1,65         66,7    1,88 -5,6  
2.3 Wertpapiere des Umlaufve r-
mögens           0,0      0,00            0,0      0,00 0,0  
2.4 Liquide Mittel       186,1    5,01       130,2    3,66 55,9  
  
3. Aktive Rechnungsabgre n-
zung          56,3    1,52         54,7    1,54 1,6  
  
  Summe Aktiva    3.713,9    100,00    3.553,5    100,00 160,4  
 
 
Bilanz  (Passiva) 31.12.2018 31.12.2017 Änderung 
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
1. Eigenkapital 798,4 21,50 749,1 21,1 49,3  
1.1 Allgemeine Rücklage 2 670,1 18,04 670,0 18,9 0,1  
1.2 Ausgleichsrücklage 3  128,3 3,45 79,1 2,20 49,2  
  
2. Sonderposten 1.256,1 33,82 1.262,0 35,5 -5,9  
  
3. Rückstellungen 622,2 16,75 593,0 16,7 29,2  
  
4. Verbindlichkeiten 996,5 26,83 909,1 25,6 87,4  
  
5. Passive Rechnungsa b-
grenzung  40,8 1,10 40,3 1,10 0,5  
  
  Summe Passiva 3.713,9 100,00 3.553,5 100,00 160,4  
                                                
2 Einschließlich Sonderrücklagen 
3 Nach Verrechnung mit dem Jahresergebnis

Die vielfältigen Ursachen für die  Veränderungen der Bilanzpositionen werden detailliert im 
Anhang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die 
wesentlichen Positionen dargestellt werden. 
 
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31.12.20 18 von 3.713,9 Mio. € ist 
gegenüber dem Vorjahr um 160,4 Mio. € gestiegen.  
 
Hinweise zur Aktivseite: 
 
Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen der Stadt Münster dar.  
 
Es setzt sich mit 90,9 % aus langfristig orientiertem Anlagevermögen zusammen. Dieses ist 
um 106,8 Mio. € entsprechend 3,3 % gestiegen. Davon entfallen 2,8 Mrd. € auf das Sachan-
lagevermögen und 580,8 Mio. € auf die Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt das In f-
rastrukturvermögen (u. a. Kanäle, Straßen, Brücken, Abwasserbeseitigungsanlagen) mit ins-
gesamt 1,6 Mrd. € den größten Posten dar. Der Wert der bebauten Grundstücke wird mit 
798,8 Mio. €, der der unbebauten Grundstücke mit 241,2 Mio. € ausgewiesen. Auf das restli-
che Sachanlagevermögen (u. a.  Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs - und Geschäftsausstat-
tung, Kunstgegenstände, Anlagen im B au) entfallen 200,4 Mio. €. Von den Finanzanlagen 
beziehen sich 433,3 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.  
 
Das Umlaufvermögen ist um 51,9 Mio. € auf 281,5 Mio. € gestiegen und macht 7,6 % der 
Bilanzsumme aus. Auf die Vorräte entfallen 34,4 Mio. €, auf die Forderungen 61,1 Mio. € und 
auf die liquiden Mittel 186,1 Mio. €.  
 
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 1,5 % (54,7 Mio. €) der Bilanzsumme.   
 
Hinweise zur Passivseite: 
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie das 
Vermögen der Stadt finanziert ist.  
 
Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der Stadt (Aktiva) und den Verbindlic h-
keiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, Verbi ndlichkeiten, passive Rec h-
nungsabgrenzung) ist um 49,3 Mio. € auf 798,4 Mio. € gestiegen und macht 21,5 % der Bi-
lanzsumme aus. Hiervon entfallen 670,1 Mio. € auf die allgemeine Rücklage  (einschließlich

der Sonderrücklagen) und 128,3 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die Ausgleichsrücklage 
wurde hier bereits um den Jahresüberschuss 2018 von 49,1 Mio. € erhöht.  
 
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1,26 Mrd. € ( 33,8 %) die Sonderposten 
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und 
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließungsbeiträge und Z u-
wendungen des Bundes und des Landes (Schul -, Sport-, Brandschutzpauschale, allgemeine 
Investitionspauschale) mitfinanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des Anlageverm ö-
gens als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen 
Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulösen. Die ebenfalls je V er-
mögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Aufwand 
auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpostenauflösung 
kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mit 1, 26 Mrd. € auf das Sachanlagevermögen  
der Aktiva mit 2,79 Mrd. € ergibt sich ein Wert von etwa  45 %. Durchschnittlich ist das Sach-
anlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Fördermitteln (einschließlich Erschließungsbe i-
trägen) finanziert.  
 
Die Rückstellungen betragen 622,2 Mio. € oder 16,8 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 
allein 576,7 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge-
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 0,9 Mio. €. 
 
An Verbindlichkeiten bestehen 996,5 Mio. € bzw. 26,8 % der Bilanzsumme. Der Großteil da-
von sind Kreditverbindlichkeiten für Investitionen in Höhe 871,0 Mio. €. 
 
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 40,8 Mio. € bzw. 1,1 % der Bilanzsumme. 
 
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung  
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und    
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Hierbei stehen die 
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands - und Ertragsbereiche besonders im Fokus. So 
sind die Entwicklungen bei den Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und 
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysieren, da diese Ein-
nahmen wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Jahresabschluss darstellen. 
Gleichwohl sind diese Positionen stark von externen Faktoren -insbesondere der gesam t-
wirtschaftlichen Entwicklung- beeinflusst und unterliegen somit von der Stadt nur sehr b e-
grenzt zu beeinflussenden Schwankungen.

Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältigen Herausforderungen, die sich als Folge 
der „Wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von au s-
reichendem Wohnraum, die  bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der Angebote für 
Kinder und Jugendliche  und die schulische Versorgung . Aber auch die entsprechende An-
passung der Sozialangebote und die Leistungsgewährung in diesem Bereich führen zu ste i-
genden Aufwänden. Die notwendige Anpassung und Erweiterung der Infrastruktur wird die 
Haushaltssituation zusätzlich belasten. Nach den aktuellen Planungen wird das Investition s-
volumen der Stadt Münster in den Jahren 20 20 bis 2023 auf etwa 850 Mio. € steigen. Zur 
Finanzierung stehen im Wesentlichen entsprechende Zuschüsse aus Bundes - bzw. La n-
desmitteln sowie insb esondere die Erschließungsbeiträge zur Verfügung. Der restliche F i-
nanzbedarf muss durch Kreditaufnahmen gedeckt werden , soweit keine überschüssige L i-
quidität aus laufender Verwaltungstätigkeit dafür zur Verfügung steht. Die Umsetzung dieses 
ausgesprochen ambitionierten Programms wird neben der Finanzierung auch zusätzliches 
Personal erfordern und den laufenden Aufwand aus Abschreibung, Bewirtschaftung und U n-
terhaltung dauerhaft erhöhen.      
 
Im städtischen Kreditportfolio befinden sich seit Jahren auch Kre dite in Schweizer Franken 
(CHF). Diese wurden in den letzten Jahren von einem Wert von 105,4 Mio. CHF in 2013 kon-
tinuierlich abgebaut. Der Bestand betrug am 31.12.2018 nur noch etwa 75,1 Mio. CHF. Hier 
ist die Wechselkursentwicklung sehr genau und zeitnah zu beobachten. Durch die Bildung 
von Drohverlustrückstellungen wurde eine entsprechende Vorsorge getroffen. Kreditaufnah-
men in Fremdwährung sind bis auf weiteres nicht mehr geplant, vielmehr wird ein Abbau des 
Kreditportfolios in CHF unter wirtschaftlich sinnvollen Rahmendaten weiter fortgeführt.  
    
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften (z.B. der Stadtwerke Münster 
GmbH oder der Wohn - und Stadtbau GmbH ) ist regelmäßig zu beoba chten, um frühzeitig 
sich abzeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaushalt“ zu erkennen.  Ein Schwe r-
punkt in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren die Aktivierung der Konversionsflächen 
und zügige Vermarktung der Wohnbauflächen für den Wohnungsmarkt der Stadt Münster 
sein. Hierzu hat der Rat der Stadt Münster die „KonvOY – Entwicklung der Konversionsfl ä-
chen der Oxford- und York-Kaserne in Münster GmbH“ gegründet.    
 
Der Jahresergebnis 2018 weist einen Überschuss von 49,1 Mio. € aus. Aus heutiger Sicht 
wird auch das Jahr 201 9 voraussichtlich besser abschließen als geplant.  Ein wesentlicher 
Grund ist hier die aktuell noch gute Einnahmenentwicklung, u.a. bei der Gewerbesteuer . 
Aufgrund der konjunkturellen Gesamtentwicklung ist allerdings davon auszugehen, dass die-
se sich in den Folgejahren abschwächt. Obwohl moderat steigende Erträge im Haushalts-

planentwurf 2020 bereits berücksichtigt wurden, übersteigen die vorgesehenen Aufwendun-
gen diese in nennenswerter Höhe, sodass auch für die Jahre 2020 bis 2023 erhebliche Defi-
zite ausgewiesen  sind. Die Konsolidierungs - und Modernisierungsanstrengungen müssen 
sich daher insbesondere auf die Aufwandsseite des Haushalts konzentrieren.    
 
6. NKF – Kennzahlenset NRW  
In gemeinsamer Arbeit von Aufs ichtsbehörden der Gemeinden sowie der Gemeindepr ü-
fungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprü-
fung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF -Kennzahlenset 
erarbeitet worden.  
Die Kennzahlen beleuchten 4 Analysebereiche: 
 Hauswirtschaftliche Gesamtsituation 
 Kennzahlen zur Vermögenslage 
 Kennzahlen zur Finanzlage 
 Kennzahlen zur Ertragslage 
 
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einerseits die Schlussbilanz zum 
31.12.2018 und andererseits die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2018 (in Klammer 
wird jeweils der Vorjahreswert aus dem Jahr 2017 ausgewiesen): 
Nr. Bezeichnung der 
Kennzahl 
Wert 2018 
(2017) Analyse / Erläuterung 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation: 
  1. Aufwandsdeckungsgrad 
 
104,5 % 
(101,1 %)  
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Ve r-
waltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis). 
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu 
104,5 % durch die ordentlichen Erträge g e-
deckt. In diesem Bereich ergibt sich also ein  
Überdeckung von 4,5 % bzw. 49,1 Mio. €.  
  2. Eigenkapitalquote 1 
 
20,2 % 
(21,1 %) 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkap i-
tals am Gesamtvolumen der Bilanz.  
  3. Eigenkapitalquote 2 
 
53,7 % 
(56,3 %) 
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum 
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit E i-
genkapitalcharakter ( Zuschüsse und Beiträge ) 
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.  
  4. Überschussquote 
 
6,6 % 
(1,3 %) 
Das Jahresergebnis von 49,1 Mio. € macht 
6,6 % der Summe aus Ausgleichsrücklage und 
Allgemeinen Rücklage aus.    
Kennzahlen zur Vermögenslage: 
  5. Infrastrukturquote 
 
41,8 % 
(44,4 %) 
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen 
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken , Abwasserb e-
seitigungsanlagen) zu dem Gesamtvermögen 
der Aktivseite der Bilanz beträgt 41,8 %.  
  6. Abschreibungsintensität 
 
6,8 % 
(6,9 %) 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen gegenüber. D iese entsprechen 
einem Anteil von 6,8 %.

Nr. Bezeichnung der 
Kennzahl 
Wert 2018 
(2017) Analyse / Erläuterung 
  7. Drittfinanzierungsquote 
 
58,9 % 
(60,0 %) 
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Au f-
lösung von Sonderposten zu den Abschreibu n-
gen auf das Anlagevermögen wird deutlich, i n-
wieweit die Belastung durch Abschreibungen 
durch die Drittfinanzierung (Zuschüsse, Beitr ä-
ge) gemildert wird. Danach verbleibt eine Netto-
belastung durch Abschreibungen in Höhe von  
41,1 %.    
  8. Investitionsquote 
 
205,9 % 
(128,1 %) 
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen 
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an 
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in  2018 
etwa 205,9 %.   
Kennzahlen zur Finanzlage: 
  9. Anlagendeckungs- 
grad 2 
95,5 % 
(97,3 %) 
Die Kennzahl gibt an, mit wie viel Prozent des 
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.    
10. Dynamischer Verschul-
dungsgrad 
 
10,6  
(42,8) 
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in 
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen 
Bedingungen möglich wäre, die Effektivve r-
schuldung aus Überschüssen der laufenden 
Verwaltungstätigkeit   vollständig zu tilgen (En t-
schuldungsdauer).   
11. 
 
 
Liquidität 2. Grades 
 
 
225,2 % 
(161,4 %)  
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige 
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die 
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den 
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt. 
12. 
 
Kurzfristige Verbindlich-
keitsquote 
2,8 % 
(3,1 %) 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an 
der gesamten Bilanzsumme beträgt 2,8 %. 
13. Zinslastquote 
 
1,7 % 
(2,0 %) 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung 
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den 
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstäti g-
keit besteht.  
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen 
demnach noch 1,7 % entsprechend 20,2 Mio. € 
an Finanzaufwendungen hinzu.  
Kennzahlen zur Ertragslage: 
14. Netto-Steuerquote  
 
50,5 % 
(49,0 %) 
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an 
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an.   
15. Zuwendungsquote 
 
 
12,4 % 
(11,3 %) 
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der E r-
träge aus Zuwendungen an den gesamten o r-
dentlichen Erträgen dar.   
16. Personalintensität 
 
23,0 % 
(22,7 %) 
Der Anteil der Personalaufwendungen ( ein-
schließlich der Zuführungen zu den Rückste l-
lungen, aber ohne die Versorgungsaufwendun-
gen) an den gesamten ordentlichen Aufwe n-
dungen beträgt  23,0 % bzw. 270,2 Mio. €. 
17. Sach- und Dienstleis-
tungsintensität 
 
10,7 % 
(10,7 %) 
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwe n-
dungen durch die Inanspruchnahme von  Sach - 
und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu 
den gesamten ordentlichen Aufwendungen ent-
standen sind. Nicht enthalten sind hier  aller-
dings  z.B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfül-
lung von kommunalen Aufgaben.

Nr. Bezeichnung der 
Kennzahl 
Wert 2018 
(2017) Analyse / Erläuterung 
18. Transferaufwandsquote 
 
50,4 % 
(50,4 %) 
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferau f-
wendungen an den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen dar. Er beträgt 50,4 % entspre-
chend 592,2 Mio. €. Neben den hohen Zuwe n-
dungen im Jugend - und Sozialbereich sind hier 
auch die Zuwendu ngen an städtischen Beteil i-
gungen / Eigenbetriebe sowie Gewerbeste u-
erumlagen und die Landschaftsumlage mit e r-
fasst.    
 
7. Organe und Mitgliedschaften 
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW werden für den Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder 
die folgenden Angaben gemacht:  
 
Verwaltungsvorstand: 
 
Name, 
Vorna-
me 
Ausge-
übter 
Beruf 
Gremium Mitgliedschaft 
Lewe, 
Markus 
Oberbür-
germeis-
ter 
EUROCITIES, Jahreshauptversam m-
lung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Münsterlandkonferenz Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Regionalrat des Regierungsbezirkes 
Münster 
Ordentliches beratendes 
Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Hauptau s-
schuss Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland -Ost, Risikoau s-
schuss 2. Stellv. Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zweckve r-
bandsversammlung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Gesel l-
schafterversammlung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Paal, 
Thomas 
Stadtdi-
rektor 
EUROCITIES, Jahreshauptversam m-
lung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Münsterland e. V., Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Gesel l-
schafterversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied

Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Be i-
rat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Dens-
torff, 
Robin 
Stadtbau-
rat AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Gesellschafterversam m-
lung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
KonvOY GmbH, Gesellschafterve r-
sammlung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Regionalverkehr Münsterland GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Regionalverkehr Münsterland GmbH, 
Gesellschafterversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Regionalverkehr Münsterland GmbH, 
ÖPNV-Beirat 
Ordentliches beratendes 
Mitglied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH 
(WLE), Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Westfälische Verkehrsgesellschaft, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches beratendes 
Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Heuer, 
Wolf-
gang 
Stadtrat ITEMS GmbH, Beirat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
KDN - Dacherverband kommunaler IT -
Dienstleister, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Westfälische Verwaltungsakademie 
Münster e.V., Mitgliederversammlung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied

Zweckverband Studieninstitut für ko m-
munale Verwaltung Westfalen -Lippe, 
Institutsausschuss 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Zweckverband Studieninstitut für ko m-
munale Verwaltung Westfalen -Lippe, 
Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Peck, 
Matthias 
Stadtrat Beirat für Klimaschutz Dezernent/in 
KonvOY GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
vhw - Bundesverband für Wohnen und 
Stadtentwicklung e.V., Mitgliederve r-
sammlung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Rein-
kemeier, 
Alfons 
Stadt-
kämmerer AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Gesellschafterversam m-
lung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
ITEMS GmbH, Beirat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
KDN - Dacherverband kommunaler IT -
Dienstleister, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
KonvOY GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
KonvOY GmbH, Gesellschafterve r-
sammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zweckve r-
bandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat Vorsitzender 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, 
Beirat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Wilkens, 
Cornelia 
Stadträtin Institut für vergleichende Städteg e-
schichte gGmbH, Gesellschafterve r-
sammlung 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied

Kommunale Gesundheitskonferenz Vorsitzende 
Konferenz Alter und Pflege Vorsitzende 
Künstlerischer Fachbeirat des Kultu r-
ausschusses Beratendes Mitglied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Bei-
rat 
Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, 
Gesellschafterversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
 
Ratsmitglieder 
 
Name, 
Vorname Beruf Gremium Mitgliedschaft 
Baumann, 
Frank 
Program-
mierer 
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas - 
Deutsch-polnischer Ausschuss 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichts-
rat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Beitelhoff, 
Horst-Karl 
Groß- 
und Au-
ßenhan-
delskauf-
mann 
(selbst.) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Messe und Congress  Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Berens, 
Jörg 
Referent 
Öffent-
lichkeits-
arbeit 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Bloch, 
Olaf 
Beamter Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied

Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Börgel, 
Peter 
Laurenz 
Dipl.-Ing. 
FH; Dipl.-
Kfm., Un-
terneh-
mer 
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Brinktrine, 
Stephan 
Abtei-
lungslei-
ter 
nanz-
buchhal-
tung 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Budden-
bäumer. 
Heinz-
Georg 
Dipl.-
Agrarin-
genieur 
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Bühl,  
Astrid 
Schul-
leiterin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Erber, Dr. 
Dietmar 
Dipl.-
Chemiker 
Sparkasse Münsterland -Ost, Haup t-
ausschuss 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Risik o-
ausschuss 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Feld-
mann, 
Doris 
Dipl.-So-
zialpäda-
gogin 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Gotthal, 
Sven 
Angestell-
ter 
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas - 
Ausschuss für kommunale Entwic k-
lungszusammenarbeit 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Konferenz Alter und Pflege Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Halber-
stadt, 
Richard-
Michael 
Rentner Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Hart-
mann, 
Gilbert 
Bank-
kaufmann CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Heine-
mann, 
Office 
Manager / 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Jens 
Christian 
Büroleiter Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Vorsitzender 
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat Stellv. Vorsitzender 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Herwig, 
Markus 
Student Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Jäger, Dr. 
Cornelia 
Referen-
tin Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Joksch, 
Gerhard 
Stadtpla-
ner, Bera-
ter 
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas - 
Deutsch-Französischer Ausschuss 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Nahverkehr Westfalen -
Lippe, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Jung, Dr. 
Michael 
Studien-
rat 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Haup t-
ausschuss 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Risik o-
ausschuss 3. Stellv. Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Kattentidt, 
Christoph 
Dipl.-So-
zialarbei-
ter 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Kemper, 
Annette 
Lehrerin Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Kersting, 
Mathias 
Betriebs-
wirt AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat Vorsitzender 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat Vorsitzender 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Vorsitzender 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat Vorsitzender 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Kirgil, 
Fatma 
Dolmet-
scherin 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Kleine 
Borg-
mann, 
Bruno 
Lehrer 
am Be-
rufskolleg 
a.D. 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Kleyboldt, 
Michael 
Studiendi-
rektor 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied

Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Koch, 
Marianne 
geschäfts
schäfts-
führende 
Gesell-
schafterin 
/ Unter-
nehmerin 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Köhn, 
Raimund 
Soziologe Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Köhnke, 
Katharina 
Studentin Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 1. Stellv. Vorsitzende 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Kollmann, 
Thomas 
Angestell-
ter 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Kubig-
Steltig, 
Gabriele 
Dipl.-
Kauffrau, 
selbstän-
dig 
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied

Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Leiße, 
Jan 
Immobi-
lienmak-
ler 
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas - 
Deutsch-Französischer Ausschuss 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Münsterland e. V., Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Leschni-
ok, Stefan 
Rechts-
anwalt 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Liekefedt, 
Hedwig 
Lehrerin Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Loschel-
der, 
Christel 
Erziehe-
rin, Trau-
mapäda-
gogin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Konferenz Alter und Pflege Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied

Mölle-
mann-
Appelhoff, 
Carola 
Studien-
rätin 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Möllers, 
Jutta 
Dipl.-Pä-
dagogin 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Möltgen, 
Jörn 
EU-
Referent 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Neumann
, Hans 
Dach-
decker-
meister 
(selbst.) 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Nicklas, 
Andreas 
Rechts-
anwalt Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Ozan, Dr. 
Didem 
Fachfrau 
für Öffent-
lichkeits-
arbeit / 
Redak-
teurin 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Peters, 
Carsten 
Geschäfts
schäfts-
führer 
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat Vorsitzender 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Philipp, 
Ortrud 
Geschäfts
schäfts-
führerin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Powro-
znik, 
Pascal 
Studien-
rat Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Reiners, 
Otto 
Referats-
leiter 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Sparkasse Münsterland -Ost, Haup t-
ausschuss 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Risik o-
ausschuss 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Reis-
mann, 
Karin 
Rentnerin Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Reuter, 
Jürgen 
Architekt Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Rieten-
berg, Syl-
via 
Sozialar-
beiterin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Rosenau, 
Klaus 
Lehrer Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sagel, 
Rüdiger 
Dipl.-In-
genieur 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Schlie-
mann, 
Josef 
Gemein-
dedirektor 
a. D. 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Schmanc
k, Johan-
nes 
Selbstän-
dig 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Schulze 
Wintzler, 
Anne 
Verbrau-
cherbera-
terin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Seyfferth, 
Petra 
Wissen-
schaftl. 
Mitarbei-
terin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas - 
Ausschuss für kommunale Entwic k-
lungszusammenarbeit 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Stähler, 
Angela 
Hausfrau Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Stein-
mann, 
Ludger 
Dipl.-
Geograf, 
Dipl.-Um-
weltwis-
sen-
schaftler 
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Stein-
Redent, 
Rita 
Wiss. 
Mitarbei-
terin 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Varnha-
gen, Hans 
Dach-
decker-
meister 
Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Vilhjalms-
son, 
Wendela-
Beate 
Lehrerin 
i.R. 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
von Gö-
wels, 
Walter 
Dipl.-
Kfm., 
selbst. 
Versiche-
rungs-
fachmann 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat Vorsitzender 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH 
(WLE), Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Nahverkehr Westfalen -
Lippe, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
von Ol-
berg, Ro-
bert 
Angestell-
ter 
Münsterland e. V., Mitgliederversam m-
lung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Weber, 
Stefan 
IT-Unter-
nehmens-
berater 
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland-Ost, Haup t-
ausschuss 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Risik o-
ausschuss 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied

Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland-Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Nahverkehr Westfalen -
Lippe, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Wenzel, 
Manfred 
Elektro-
technik-
Meister / 
Projektlei-
ter 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Winkel, 
Maria 
Kauffrau 
in der 
Grund-
stücks- 
und Woh-
Woh-
nungs-
wirtschaft 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Deutsche Sektion des Rates der G e-
meinden und Regionen Europas - 
Deutsch-polnischer Ausschuss 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Konferenz Alter und Pflege Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwa l-
tungsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zwec k-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsicht s-
rat 1. Stellv. Vorsitzende 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wischnew
ski, Heiko 
Dipl.-In-
genieur 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonenna h-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mi t-
glied 
Wölter, 
Harald 
Wissen-
schaftli-
cher Mit-
arbeiter 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Konferenz Alter und Pflege Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Au f-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechti g-
tes Mitglied

Anlage A

1806 Zeichen

Anlage A zur V/0181/2020 
Kurzüberblick 
 
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Stadt Münster 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
 
Information des Rates und der Bevölkerung 
 
 
Teilziele: 
 
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass 
 
-     der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-,   
      Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt, 
 
-    die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen    
     ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und 
 
-    der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in  Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung 
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt. 
 
 
Zielerreichung: 
 
Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom 
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die 
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Münster vom Rat bestätigt und dem 
Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt. 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (2)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (12)

  • Altenberger Straße 109
  • Grevener Straße 14
  • Amelsbürener Straße
  • Warendorfer Straße 17
  • Beckstraße 24
  • Raesfeldstraße 2
  • Albersloher Weg 33
  • Robert-Bosch-Straße
  • Hakenesheide
  • Heroldstraße
  • Loddenheide
  • Promenade 98

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0181/2020
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37