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AN/1628/2022

Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne

Gem. Antrag nach § 3 (Volt) 12.09.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 29.09.2022, TOP 2.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1802 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1628/2022
Stand: 27.10.2025 
Sachstandsbericht  
Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne 
Beschluss: 
 
1. Die Stadt Köln startet ein Modellprojekt für eine Anschlussverpflichtung einer Biotonne für alle 
Haushalte in einem Stadtbezirk. Die Verwaltung und AWB wählen hierfür ein oder mehrere Ve-
edel eines Bezirkes aus, die möglichst heterogen hinsichtlich der Wohnstruktur sind (Einfamili-
enhäuser sowie dichtbesiedelte Wohngebiete). Dadurch soll insbesondere in Erfahrung ge-
bracht werden, wie sich eine solche Verpflichtung auf die Menge und Qualität des gesammelten 
Biomülls auswirkt. Privathaushalte, die sämtliche häuslichen Bioabfälle ordnungsgemäß und 
schadlos verwerten können (z.B. durch Kompostierung) sind der Verpflichtung auszunehmen1.  
 
2. Dieses Modellprojekt wird von einer Informationskampagne zur richtigen Mülltrennung in dem 
entsprechenden Bezirk begleitet. Die AWB prüft, ob zu diesem Zweck ein Beitritt zur Initiative 
#WIRFUERBIO sinnvoll und hilfreich ist. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1.: 
Das Pilotprojekt „Biotonne für uns“ wurde in den Stadtteilen Bickendorf und Buchforst von 
2024-2025 erfolgreich durchgeführt. Die Ergebnisse und die Analyse wurden in der Sitzung 
des Betriebsausschusses Abfallwirtschaft vom 12.06.2025 präsentiert (1747/2025). Derzeit 
werden Handlungsempfehlungen erarbeitet, welche im Frühjahr im BAA vorgestellt werden. 
 
Zu 2.: 
Eine stadtweite Kampagne für die Sensibilisierung von Bioabfall und die Biotonne wurde 2024 
erfolgreich umgesetzt. Der Beitritt zur Initiative #wirfuerbio wird derzeit geprüft. 
 
 
 
                                                 
1 BVerfG NVwZ 222, 199 (201); OVG Münster NVw Z 1999, 91

Gem. Antrag nach § 3 (Volt)

5274 Zeichen

Fraktion Bündnis90/ Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Kölner Rat 
Volt-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende des Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
Denise Abé 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.09.2022 
 
AN/1628/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 29.09.2022 
 
Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne 
 
Sehr geehrte Frau Abé,  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die oben genannten Fraktionen im Rat der Stadt Köln bitten Sie folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb am 25.08.2022 zu setzen:  
 
Beschluss:  
 
 1. Die Stadt Köln startet ein Modellprojekt für eine Anschlussverpflichtung einer Biotonne für 
alle Haushalte in einem Stadtbezirk. Die Verwaltung und AWB wählen hierfür ein oder mehre-
re Veedel eines Bezirkes aus, die möglichst heterogen hinsichtlich der Wohnstruktur sind 
(Einfamilienhäuser sowie dichtbesiedelte Wohngebiete). Dadurch soll insbesondere in Erfah-
rung gebracht werden, wie sich eine solche Verpflichtung auf die Menge und Qualität des 
gesammelten Biomülls auswirkt.  Privathaushalte, die sämtliche häuslichen Bioabfälle ord-
nungsgemäß und schadlos verwerten können (z.B. durch Kompostierung) sind der Verpflich-
tung auszunehmen1.  
 
2. Dieses Modellprojekt wird von einer Informationskampagne zur richtigen Mülltrennung in 
dem entsprechenden Bezirk begleitet. Die AWB prüft, ob zu diesem Zweck ein Beitritt zur 
Initiative #WIRFUERBIO sinnvoll und hilfreich ist. 
 
 
 
Begründung:  
Bis zu 40  % des Kölner Restabfalls bestehen aus Bioabfall. Dieses energetische Potential 
einer regenerativen Energiequelle darf in Zeiten des Klimanotstands nicht länger ungenutzt 
                                                 
1 BVerfG NVwZ 222, 199 (201); OVG Münster NVw Z 1999, 91

- 2 - 
 
bleiben. Mit der neuen Vergärungsanlage kann dieses Potenzial bestmöglich verwertet wer-
den. Um nasse Speise- und Küchenabfälle möglichst effizient und klimafreundlich zu verwer-
ten, sollten sie einer Kask adennutzung zugeführt werden. Dabei werden die organischen 
Reste zunächst anaerob vergoren und die Gärreste nachfolgend als Dünger (flüssig) ver-
wendet oder kompostiert (feste Bestandteile).2,3 Somit wird der Bioabfall einer Mehrfachnut-
zung unterzogen: Ener getisch (Biogas) und stofflich (Gärreste bzw. Kompost). 4 Durch die 
Nutzung von so hergestelltem Biodünger kann die Nutzung von Kunstdünger und somit die 
Ammoniakproduktion (heutzutage zum größten Teil basierend auf fossilen Rohstoffen) redu-
ziert werden.5 
Durch die Pflicht zur Biotonne soll insbesondere allen Mieter*innen die Möglichkeit zur nach-
haltigen Mülltrennung geboten werden. Bisher sind diese dazu von der Bereitschaft der Ver-
mieter*innen abhängig. Außerdem soll ein Fehlen der Biotonne aus Bequemlichk eit, diese 
anzufordern, oder Unwissen über das kostenlose Angebot verhindert werden. 
In NRW besteht bereits in 306 Kommunen - also 77% der Gemeinden - ein Anschluss- und 
Benutzungszwang67, Auch in Berlin wurde am 1.4.2019 eine verpflichtende Biomülltonne 
eingeführt.  
Da eine ertragreiche Sammlung richtig sortierten Bioabfalls durch ein bloßes Vorhandensein 
der Biotonne alleine nicht möglich ist, kommt auch der Informationskampagne vor Ort eine 
große Bedeutung zu. In dem entsprechendem Bezirk sollen die Bewo hner*innen darüber 
informiert werden, welcher Abfall in die Biotonne gehört. 
 
Quellen:  
-  BVerfG NVwZ 222, 199 (201); OVG Münster NVw Z 1999, 91 
- https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/publikationen/170131_uba_pos_bioabfall_bf.pdf 
(24.08.2022) 
- Pubule, J., Blumberga, A., Romagnoli, F. & Blumberga, D. Finding an optimal solution for biow aste management in 
the Baltic States. J. Clean. Prod. 88, 214–223 (2015). 
- https://www.cleaner-production.de/index.php/de/newsletter/archive/view/listid-2/mailid-14-cpg-
new sletter?tmpl=component (24.08.2022) 
- Material Economics. Industrial transformations 2050: Pathways to Net-Zero Emissions from Heavy Industry (2019).  
- siehe LT-Drucksache 17/14984 
-  https://www.nabu.de/um welt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/bioabfall/biomuell.html (24.08.2022) 
 
 
 
                                                 
2https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/publikationen/170131_uba_pos_bioabfall_bf.pdf (24.08.2022) 
3 Pubule, J., Blumberga, A., Romagnoli, F. & Blumberga, D. Finding an optimal solution for biow aste management in the Baltic 
States. J. Clean. Prod. 88, 214–223 (2015). 
4https://www.cleaner-production.de/index.php/de/newsletter/archive/view/listid-2/mailid-14-cpg-newsletter?tmpl=component 
(24.08.2022) 
5 Material Economics. Industrial transformations 2050: Pathways to Net-Zero Emissions from Heavy Industry (2019).  
6 siehe LT-Drucksache 17/14984 
7 https://www.nabu.de/um welt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/bioabfall/biomuell.html (24.08.2022)

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.09.2022 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AN/1628/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Volt)
Datum
12.09.2022
Erstellt
12.09.2022 13:06