AN/0340/2018
Gebührenwucher in Übergangsheimen für Flüchtlinge
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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: AN/0340/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 Gebührenwucher in Übergangsheimen für Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Aufnahme einer Arbeit, um den eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, ist neben dem Erlernen der deutschen Sprache und der Teilnahme am sozialen Leben eines der zentralen Kriterien einer gelungen Integration. Arbeit ist sinnstif- tend und die Grundlage für ein selbstständiges Leben. Flüchtlinge dürfen nicht durch die Aufnahme einer Arbeit und der Bereitschaft zur Finanzierung des eige- nen Lebensunterhaltes benachteiligt werden. Dies würde zu Unverständnis und Frustration führen und weitere Integrationserfolge gefährden. Da die angespann- te Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt eine rasche Vermittlung in ein pri- vates oder öffentliches Mietverhältnis erschwert, werden auch in Arbeit befindli- che Flüchtlinge weiterhin auf Wohnraum in den Flüchtlingsunterkünften angewie- sen sein. Hier dürfen diese Menschen nicht zu Bittstellern gegenüber der Stadt- verwaltung gemacht werden. Die Änderung der Gebührensatzung sollte ausdrücklich nicht zu einer Verschlech- terung für die Bewohnerinnen und Bewohner in Übergangswohnheimen führen. Das ist offensichtlich nicht gelungen. Tatsächlich hat die Verwaltung zwischen- zeitlich und sehenden Auges Gebührenbescheide für Flüchtlinge mit eigenem Einkommen erlassen, die schlicht nur als Wucher bezeichnet werden können. So sind in einem konkreten Fall z.B. rund 500 Euro pro Monat für 15 qm erhoben worden – wohlgemerkt für die Unterbringung in einem Übergangsheim mit sehr eingeschränkten Wohnstandards. Und damit ist nicht mal das Ende der Fahnen- stange erreicht, da nach der Gebührensatzung Quadratmeterpreise von über 50 - 2 - Euro möglich sind. So kann und darf man nicht mit Menschen in ohnehin schon belasteten Lebensumständen umgehen, die sich zudem noch aktiv darum bemü- hen durch Arbeit eigenverantwortlich ihren Lebensunterhalt zu sichern. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. sicherzustellen, dass in Flüchtlingsunterkünften untergebrachte Flüchtlin- ge, die eine Arbeit aufnehmen und dadurch eigenes Einkommen beziehen, Gebühren nur in angemessener Höhe entrichten müssen. Maßstab für die Angemessenheit sind die Gebührenrahmen, die vor der Änderung der Ge- bührensatzung gültig waren. 2. die bereits erlassenen Gebührenbescheide sind unverzüglich aufzuheben. Durch die eklatante Fehleinschätzung der Verwaltung sind die Betroffenen besonders belastet und Existenzängste bei ihnen geschürt worden. Die Verwaltung befindet sich bezüglich der Rückabwicklung in der Bringschuld. Das Verfahren ist deshalb unbürokratisch und niederschwellig, d.h. ohne unangemessene Mitwirkungspflichten seitens der betroffenen Bewohnerin- nen und Bewohner, zu gestalten. 3. die schnellstmögliche Vermittlung von Bewohnerinnen und Bewohner, ins- besondere von denjenigen die eigenes Einkommen erwirtschaften, in pri- vatrechtlichen Wohnraum über das beim Amt für Wohnungswesen ange- gliederte Auszugsmanagement oder eine Versorgung in andere, durch das Amt für Wohnungswesen verwaltete Objekte, zu intensivieren. Begründung: Erfolgt mündlich in der Sitzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0340/2018
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 01.03.2018
- Erstellt
- 01.03.2018 14:37