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AN/0340/2018

Gebührenwucher in Übergangsheimen für Flüchtlinge

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 01.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 01.03.2018, TOP 2.4

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

3784 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Ausschusses für Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0340/2018 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 
 
Gebührenwucher in Übergangsheimen für Flüchtlinge 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Aufnahme einer Arbeit, um den eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, 
ist neben dem Erlernen der deutschen Sprache und der Teilnahme am sozialen 
Leben eines der zentralen Kriterien einer gelungen Integration. Arbeit ist sinnstif-
tend und die Grundlage für ein selbstständiges Leben. Flüchtlinge dürfen nicht 
durch die Aufnahme einer Arbeit und der Bereitschaft zur Finanzierung des eige-
nen Lebensunterhaltes benachteiligt werden. Dies würde zu Unverständnis und 
Frustration führen und weitere Integrationserfolge gefährden. Da die angespann-
te Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt eine rasche Vermittlung in ein pri-
vates oder öffentliches Mietverhältnis erschwert, werden auch in Arbeit befindli-
che Flüchtlinge weiterhin auf Wohnraum in den Flüchtlingsunterkünften angewie-
sen sein. Hier dürfen diese Menschen nicht zu Bittstellern gegenüber der Stadt-
verwaltung gemacht werden. 
 
Die Änderung der Gebührensatzung sollte ausdrücklich nicht zu einer Verschlech-
terung für die Bewohnerinnen und Bewohner in Übergangswohnheimen führen. 
Das ist offensichtlich nicht gelungen. Tatsächlich hat die Verwaltung zwischen-
zeitlich und sehenden Auges Gebührenbescheide für Flüchtlinge mit eigenem 
Einkommen erlassen, die schlicht nur als Wucher bezeichnet werden können. So 
sind in einem konkreten Fall z.B. rund 500 Euro pro Monat für 15 qm erhoben 
worden – wohlgemerkt für die Unterbringung in einem Übergangsheim mit sehr 
eingeschränkten Wohnstandards. Und damit ist nicht mal das Ende der Fahnen-
stange erreicht, da nach der Gebührensatzung Quadratmeterpreise von über 50

- 2 - 
 
Euro möglich sind. So kann und darf man nicht mit Menschen in ohnehin schon 
belasteten Lebensumständen umgehen, die sich zudem noch aktiv darum bemü-
hen durch Arbeit eigenverantwortlich ihren Lebensunterhalt zu sichern. 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. sicherzustellen, dass in Flüchtlingsunterkünften untergebrachte Flüchtlin-
ge, die eine Arbeit aufnehmen und dadurch eigenes Einkommen beziehen, 
Gebühren nur in angemessener Höhe entrichten müssen. Maßstab für die 
Angemessenheit sind die Gebührenrahmen, die vor der Änderung der Ge-
bührensatzung gültig waren. 
2. die bereits erlassenen Gebührenbescheide sind unverzüglich aufzuheben. 
Durch die eklatante Fehleinschätzung der Verwaltung sind die Betroffenen 
besonders belastet und Existenzängste bei ihnen geschürt worden. Die 
Verwaltung befindet sich bezüglich der Rückabwicklung in der Bringschuld. 
Das Verfahren ist deshalb unbürokratisch und niederschwellig, d.h. ohne 
unangemessene Mitwirkungspflichten seitens der betroffenen Bewohnerin-
nen und Bewohner, zu gestalten. 
3. die schnellstmögliche Vermittlung von Bewohnerinnen und Bewohner, ins-
besondere von denjenigen die eigenes Einkommen erwirtschaften, in pri-
vatrechtlichen Wohnraum über das beim Amt für Wohnungswesen ange-
gliederte Auszugsmanagement oder eine Versorgung in andere, durch das 
Amt für Wohnungswesen verwaltete Objekte, zu intensivieren. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich in der Sitzung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

01.03.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0340/2018
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
01.03.2018
Erstellt
01.03.2018 14:37