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2021/0176

Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vorgelegt von der Philipps Universität Marburg

Magistratsvorlage 16.06.2021

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Punkt 4: Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung 
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit  
Behinderung vorgelegt von der Philipps Universität Marburg 
 (V-Nr. 2021/0176) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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1 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fachbereich 21 - Erziehungswissenschaften 
Institut für Erziehungswissenschaft 
Professur Außerschulische Rehabilitationspädagogik mit dem Schwerpunkt Beratung  
Prof. Dr. Erik Weber 
Laura Steiner (M.A.), Wiss. HK 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Abschlussbericht 
für das Projekt: 
Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt zur Umsetzung der UN-BRK 
Maßnahmenummer: 50/1 
(eingereicht am 31.05.2021) 
 
 1. Einleitung          3 
 2. Ziele der Evaluation         4 
 3. Erhebungen           8 
  3.1 Kick-Off: Digitales Worldcafé       9 
  3.2 Fokusgruppen       11 
  3.3 Fragebogen        13 
  3.4 Dokumentenanalyse       14 
 4. Kontinuierliche Evaluation und Steuergruppe     15 
 5. Auswertung und Ergebnisse des Evaluationsprozesses    17 
  5.1 Zusammenfassung aus den Ergebnissen des digitales Worldcafés  17 
  5.2 Auswertung der Fokusgruppen      19 
   5.2.1 Diagramm Kategorien-System    21 
   5.2.2 Bestimmung der Kategorien     22 
   5.2.3 Zusammenfassende Analyse der Fokusgruppen  31

2 
 
  5.3 Auswertung des Fragebogens      33 
   5.3.1 Ergebnisse der quantitativen Fragen    33 
   5.3.2 Ergebnisse der qualitativen Fragen    37 
   5.3.3 Diskussion der Ergebnisse des Fragebogens   39 
  5.4 Zusammenfassende Ergebnisse des Evaluationsprozesses  41 
 6. Handlungsempfehlungen       46 
 7. Literatur         61 
 
Anhang  
 I Fragebogen         1 
 II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens (Grafische Darstellungen)  7 
 III Organigramm bestehender Strukturen      12

3 
 
 
1 Einleitung 
Seit der Erstellung des ersten Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur 
Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von 
Menschen mit Behinderung „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ (vgl. Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 2016) sind fast fünf  Jahre vergangen und die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Prozess seit der Fertigstel-
lung des Aktionsplans bis heute evaluieren zu lassen. 
Unter der Leitung von Herrn  Prof. Dr. Erik Weber am Institut für Erziehungswis-
senschaft an der Philipps Universität Marburg , der Mitarbeit von Laura Steiner 
M.A. und zeitweilig auch der studentischen Hilfskraft Katharina Hees, wurde diese 
Evaluation innerhalb eines Jahres vom 01.06. 2020 bis zum 31.05.2021 durchge-
führt. 
Der vorliegende Abschlussbericht, der der Auftraggeberin zu m Ende der Projekt-
laufzeit vorgelegt wird, dokumentiert alle durchgeführten Aktionen bzw. Erhe-
bungsphasen, deren Ergebnisse und  sich daraus ableitende Handlung sempfeh-
lungen. 
Die Evaluation gestaltete sich im Sinne einer summativen (=bilanzierenden) Eva-
luation, enthält aber auch Elemente einer formativen (=konstruktiven, begleiten-
den) Evaluation. Grund dafür ist, dass der Umgang mit den im Aktionsplan be-
nannten Zielen und Maßnahmen auch während des Evaluationszeitraumes wei-
terlief und folglich beobachtbar (und damit evaluierbar) war. 
Die Evaluation orientierte sich am „Prozesszirkel zur Planung eines inklusiven Ge-
meinwesens“ (vgl. untenstehende Abbildung in: Rohrmann et al. 2014, 47).

4 
 
Sämtliche der oben benannten Schritte nach der Phase des sog. „Agenda -Set-
tings“ hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kontext der Erstellung und Umset-
zung des ersten Aktionsplans bereits durchlaufen. Die Evaluation ist in der Phase 
des „Monitorings und der Evaluation“ angesiedelt, woran sich ein verändertes, an-
gepasstes und an den Ergebnissen der Evaluation orientiertes neues „Agenda -
Setting“ anschließen sollte, das im Sinne der Ergebnisse der Evaluation gemäß 
der Leistungsbeschreibung auch Handlungsempfehlungen bezüglich möglicher 
Strukturveränderungen beinhaltet. Dies wird den oben skizzierten Kreislauf neu 
bzw. wieder initiieren mit dem Ziel, den Weg des Gestaltens einer inklusiven Stadt 
weiter zu gehen. 
 
Die innerhalb der Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
durchgeführten Aktionen bzw. Erhebungsphasen und deren Ergebnisse  werden 
im Folgenden unter der Berücksichtigung des vertraglich festgelegten Vorgehens 
dargestellt. Dabei gilt es zu beachten, dass, entgegen des zum Zeitpunkt der Ver-
tragsunterzeichnung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Philipps 
Universität Marburg geplanten Vorgehens, Methoden der Sozialforschung durch 
Präsenz aufgrund der Corona-Pandemie kaum bis nicht mehr möglich waren. Das 
Forschungsteam war aus diesem Grund darauf angewiesen, sämtliche analoge 
Erhebungsmethoden ins Digitale zu überführen. Die sich daraus ergebenen Chan-
cen und Schwierigkeiten werden innerhalb der Darstellung d er einzelnen Erhe-
bungsphasen (Kapitel 3.1ff) thematisiert. 
 
2. Ziele der Evaluation 
Die Bedeutung und Notwendigkeit der Erstellung von Aktionsplänen zur Umset-
zung der UN -Behindertenrechtskonvention ist hinreichend beschrieben worden 
(vgl. bspw. Rohrmann und Weber 2015). Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat 
sich auf den Weg gemacht, auch für die Belange der Stadt einen solchen Aktions-
plan aufzusetzen. Damit wird ein oft übersehener Aspekt der UN-BRK, nämlich die 
Bedeutung der kommunalen Ebene bei der Umsetzung der UN -BRK (vgl. UN -
BRK, Artikel 4 (5)) aufgegriffen. Die bislang gemachten Erfah rungen mit dem Ak-
tionsplan ermöglichen nun eine erste Evaluation sowohl des Aktionsplans selbst, 
als auch der dort niedergeschriebenen Ziele und Maßnahmen, sowie der Struktu-
ren, Entscheidungswege und Vorgehensweisen der Akteur*innen. 
In Anlehnung an den eingangs skizzierten Prozesszirkel zur Planung eines inklu-
siven Gemeinwesens (vgl. Abbildung S. 2) gestaltete sich die Evaluation im Sinne

5 
 
einer summativen (= bilanzierenden) Evaluation [ergänzt durch Elemente der for-
mativen (= konstruktiven, begleitenden Ev aluation)] und  orientierte sich an den 
grundlegenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (vgl. DeGE-
val 2016, 18ff.), wie Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness, Genauigkeit. 
Unter den Standard „Nützlichkeit“ fasst die DeGEval folgende Unt eraspekte (vgl. 
ebd., 18f.): 
- Identifizierung der Beteiligten und Betroffenen, 
- Klärung der Evaluationszwecke, 
- Kompetenz und Glaubwürdigkeit des Evaluators/der Evaluatorin, 
- Auswahl und Umfang der Informationen, 
- Transparenz von Werthaltungen, 
- Vollständigkeit und Klarheit der Berichterstattung, 
- Rechtzeitigkeit der Evaluation sowie 
- Nutzung und Nutzen der Evaluation. 
Ohne dass dies an dieser Stelle vertieft dargestellt werden kann, sind nach Ein-
schätzung des Evaluationsteams diese Aspekte sowohl bei der Planung, als auch 
bei der Durchführung der Evaluation des Aktionsplans berücksichtigt worden. Be-
züglich des Aspektes „Auswahl und Umfang der Informationen“ wäre sicher ein 
längerer Evaluationszeitraum denkbar und auch eine Bereitstellung umfängliche-
rer Ressourcen notwendig, um dies umsetzen zu können. Die Evaluation fand aber 
in dem Umfang statt, in dem sie unter den gegenwärtigen Bedingungen realisier-
bar erschien und führte zu nützlichen Ergebnissen. Ebenso verhält es sich mit dem 
Aspekt der „Rechtzeitigkeit“: Obschon einige an der Erstellung und bisherigen Um-
setzung des Aktionsplans Beteiligte zu bedenken gegeben haben, die Evaluation 
komme zu spät, muss das Evaluationsteam konstatieren, dass es d arauf keinen 
Einfluss hatte. 
 
Unter den Standard „Durchführbarkeit“ f asst die DeGEval folgende Unteraspekte 
(vgl. ebd., 19): 
- Angemessene Verfahren, 
- diplomatisches Vorgehen 
- Effizienz von Evaluation. 
Hier geht es insbesondere um Angemessenheit und ein allgemein akzeptiertes 
Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. In Bezug dessen kann seitens des Eva-
luationsteams konstatiert werden, dass diese Aspekte ebenfalls bei der Planung 
und Durchführung der Evaluation Berücksichtigung fanden  und retrospektiv als 
gelungen bewertet werden können . Alle vertraglich festgehaltenen Aktionen und

6 
 
Erhebungsphasen wurden im geplanten Zeitraum durchgeführt und entsprechend 
der jeweiligen Fristen ausgewertet, als auch innerhalb der vierteljährlichen Sitzun-
gen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ 
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt präsentiert. Der vorliegende Abschlussbe-
richt liegt der Auftraggeberin ebenfalls bis zum vereinbarten Ende des Evaluati-
onszeitraums vor. 
 
Unter den Standard „Fairness“ fasst die DeGEval folgende Unteraspekte (vgl. 
ebd., 19): 
- Formale Vereinbarungen, 
- Schutz individueller Rechte, 
- umfassende und faire Prüfung, 
- unparteiische Durchführung und Berichterstattung, 
- Offenlegung von Ergebnissen und Berichten. 
Bezüglich dieser Aspekte kann seitens des Evaluationsteams festgehalten wer-
den, dass das oben Genannte  ebenfalls bei der Planung und Durchführung der 
Evaluation Berücksichtigung fand. Insbesondere ist die Evaluation durch einen 
Vertrag zwischen Auftraggeberin und ausführender Stelle „abgesichert“, d ie Ge-
währleistung des  Datenschutzes wurde insbesondere in Bezug auf die digital 
durchgeführten Aktionen und Erhebungen umfangreich geprüft und gewährleistet. 
In der Steuerung der Evaluation g ab es bspw. durch die Steuergruppe und das 
regelmäßige Berichtswesen in der „Projektgruppe zur Stärku ng der Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung “ sowie durch d en Zwischenbericht genügend Foren 
der Offenlegung von (Zwischen-)Ergebnissen. 
 
Unter den Standard „Genauigkeit“ fasst die DeGEval folgende Unteraspekte (vgl. 
ebd., 20f.): 
- Beschreibung des Evaluationsgegenstandes, 
- Kontextanalyse, 
- Beschreibung von Zwecken und Vorgehen, 
- Angabe von Informationsquellen, 
- valide und reliable Informationen, 
- systematische Fehlerprüfung, 
- angemessene Analyse qualitativer und quantitativer Informationen, 
- begründete Bewertungen und Schlussfolgerungen 
- Meta-Evaluation.

7 
 
Ohne dass auch dies an dieser Stelle vertieft dargestellt werden kann, sind nach 
Einschätzung des Evaluationsteams die meisten der o.g. Aspekte sowohl bei der 
Planung, als auch bei der Durchführung der Ev aluation des Aktionsplans berück-
sichtigt worden. Die „systematische Fehlerprüfung“, eine „angemessene Analyse 
qualitativer und quantitativer Informationen“ und letztlich „begründete Bewertun-
gen und Schlussfolgerungen“ standen zum Zeitpunkt der Veröffentlic hung des 
Zwischenberichtes noch aus , da die bis dahin erhobenen Daten zu diesem Zeit-
punkt noch nicht umfänglich und systematisch ausgewertet waren. Sie erfolgen 
jedoch in dem vorliegenden Abschlussbericht. Eine umfangreiche Meta-Evaluation 
(Evaluieren der Evaluation) war im Kontext dieser Evaluation , aufgrund der zur 
Verfügung gestellten zeitlichen und finanziellen Ressourcen nicht möglich. 
 
Mittels eines Methoden -Mixes aus Methoden der Sozialforschung hat te die hier 
beschrieben Evaluation folgende Ziele: 
 
a) qualitative Ziele der Evaluation: 
Die Zusammenstellung von qualitativ gewonnenen und darzustellenden Befra-
gungsergebnissen (hauptsächlich mittels Gruppendiskussionen, siehe Erläuterun-
gen hierzu unter Kapitel 3.2) der an der Aktionsplan -Erstellung und -umsetzung 
beteiligten Akteur*innen in Bezug auf die durchlaufenen Teilschritte des Pro-
zesszirkels zur Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens: Agenda-Setting, Initi-
ierung, Legitimation durch politischen Beschluss, Schaffung einer Planungsstruk-
tur, Analyse der Ausganssituation, Diskussion in offenen Foren, Planwerke, politi-
sche Beschlüsse, Anwendung der Planung, (bedingt auch Monitoring und Evalua-
tion und neues Agenda-Setting). 
Als Kriterien zur Bewertung der o.g. Prozessschritte werden die folgenden, sich im 
Kontext der Gestaltung von inklusiven Gemeinwesen bewährten Orientierungsdi-
mensionen (vgl. Rohrmann et al. 2014, 60ff.) genutzt: 
 
• Partizipation und Beteiligungsstrukturen; 
• Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung; 
• Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur; 
• Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen und anderen Einrichtungen für 
die Allgemeinheit; 
• Planung und Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungs-
dienste für Menschen mit Behinderungen.

8 
 
Leitfrage: Inwieweit fanden d iese Dimensionen beim Durchlaufen der o.g. 
Prozessschritte bei der Aktionsp lanerstellung bzw. bisherigen -umsetzung 
Berücksichtigung? 
 
b) quantitative Ziele der Evaluation: 
Die Zusammenstellung von quantitativ gewonnenen und darzustellenden Befra-
gungsergebnissen (hauptsächlich mittels Fragebögen und Dokumentenanalysen, 
siehe Erläuterungen hierzu unter Kapitel 3.3 u. 3.4) der an der Aktionsplanumset-
zung beteiligten Akteur*innen in Bezug auf die einzelnen, im Aktionsplan der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt benannten Ziele und Maßnahmen zu den neun Hand-
lungsfeldern. 
Hierbei ging es nicht um ein bloßes „Messen“ einer „Erfolgsquote“ der Umsetzung 
der im Aktionsplan benannten Ziele und Maßnahmen, sondern um die Darstellung 
dessen, wie viele der geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt, zum Teil um-
gesetzt oder nicht umgesetzt wurden und welches die Faktoren für eine (Nicht -
)Umsetzung waren. 
 
3 Erhebungsphasen 
Das Evaluationsdesign der Philipps-Universität Marburg umfasste vier teilweise 
parallellaufende Erhebungsphasen: 
Als Auftaktveranstaltung für das Evaluationsprojekt wurde ein (digitaler) Evalua-
tionstag anberaumt. Des Weiteren enthielt das Angebot die Sichtung und Ana-
lyse aller relevanten Dokumente  zur Erstellung und Umsetzung des Aktions-
plans (u.a. unter Heranziehung der vorliegenden Protokolle der Unterarbeitsgrup-
pen zum Aktionsplan; relevanter Aspekte aus Protokollen der „Projektgruppe zur 
Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ sowie unter Heranziehung 
von Aufzeichnungen der Koordination Inklusiver Projekte). Ferner umfasste es die 
Durchführung und Auswertung von fünf Fokusgruppen  (bestehend aus Mit-
gliedern aller Unterarbeitsgruppen; Mitgliedern der „Projektgruppe zur Stärkung 
der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“; Mitgliedern der Steuergruppe zum 
inklusiven Martinsviertel; Mitarbeitenden der städtischen Ämter; nicht organisier-
ten Menschen mit Behinderungserfahrung)  und schließlich die Planung, Vertei-
lung und Auswertung eines Fragebogens für Akteur*innen aus den Reihen der 
städtischen Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und weiteren städtischen 
Bereichen.

9 
 
Die im Folgenden skizzierten Erhebungen beinhalten die im Vertrag vom 
01.06.2020 festgelegten Aspekte, nämlich: 
• Fragen zum Aspekt, inwiefern die im Aktionsplan formulierten Ziele erreicht 
bzw. Maßnahmen umgesetzt wurden; 
• Fragen bezüglich sinnvoller und ergebnisorientierter Vorgehensweisen zur 
Umsetzung der bisherigen Maßnahmen; 
• Fragen bezüglich der Zufriedenheit der Prozessbeteiligten; 
• Fragen bezüglich der Beteiligung von Menschen mit Behinderung 
 
In Kapitel 5.f. dieses Abschlussberichtes erfolgt eine Zusammenfassung aller Er-
gebnisse, als auch eine Bewertung der Resultate durch das Evaluationsteam. 
 
3.1 Kick-Off: Digitales Worldcafé 
Im Evaluationsdesign war die Planung, Durchführung und Auswertung eines , die 
einjährige Evaluation einleitenden , „Evaluationstages“ enthalten. Der einleitende 
„Evaluationstag“ sollte als niedrigschwelliges „Erhebungsinstrument“ dienen, da 
hier alle interessierten Bürger*innen hätten teilnehmen können, um Ihre Sicht be-
züglich des Aktionsplans zu platzieren.  Für die Durchführung des Evaluationsta-
ges war von de m Evaluationsteam die Methode des sog. World-Cafés (offen für 
alle Beteiligten, die daran Interesse haben [methodisch verstanden als ein Element 
der formativen (= konstruktiven, begleitenden) Evaluation]) vorgesehen, welche 
die verschiedenen Akteur*innen in z.T. neuer Konstellation zusammen bringen  
sollte, um weitere zusätzliche und für den Evaluationsprozess wertvolle Daten zu 
generieren. 
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona -Pandemie) und den veranlassten Kon-
taktbeschränkungen musste das World-Café, das ursprünglich in Form einer Prä-
senzveranstaltung angedacht war, vom Analogen ins Digitale übersetzt werden . 
Zu diesem Zwecke wurde vo m Evaluationsteam ein Diskussionsforum mit dem 
Namen „digitales Worldcafé“ auf der Philipps-Universität Marburg eigenen und öf-
fentlich zugänglichen Ilias-Plattform eingerichtet. Die Ilias-Plattform unterliegt den 
aktuell gültigen Datenschutzbedingungen  und entspricht somit § 9 Datenschutz  
des Vertrags zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Philipps Uni-
versität Marburg über die „Evaluation des Aktionsplans der Wisse nschaftsstadt 
Darmstadt zur Umsetzung der UN-BRK“ vom 07.05.2020. Innerhalb des digitalen 
Worldcafés wurden Themen -Räume zu den neun Handlungsfeldern  (Arbeit und 
Beschäftigung; Bauen; Bewusstsein und Beteiligung; Bildung, Erziehung und le-
benslanges Lernen; Frauen; Gesundheit; Kommunikation; Kultur, Freizeit und

10 
 
Sport; Wohnen) eingerichtet, in denen die Teilnehmenden folgende Fragen kom-
mentieren und diskutieren konnten:  
 
• Was war Ihrer Ansicht nach in Bezug auf die Erstellung des Aktionsplans 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur UN -Behindertenrechtskonvention 
gut? 
• Was war Ihrer Ansicht nach in Bezug auf die Erstellung des Aktionsplans 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur UN -Behindertenrechtskonvention 
schlecht? 
• Was war Ihrer Ansicht nach in Bezug auf die bisherige Umsetzung des Ak-
tionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur UN -Behindertenrechts-
konvention gut? 
• Was war Ihrer Ansicht nach in Bezug auf die bisherige Umsetzung des Ak-
tionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur UN -Behindertenrechts-
konvention schlecht? 
 
Eine Einladung zur Teilnahme am digitalen Worldcafé wurde am 20.07.2020 an 
alle Akteur*innen des Aktionsplans „Auf dem Weg z ur inklusiven Stadt“ der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt via E -Mail versendet. Den Akteur*innen wurde zum 
Zeitpunkt der Einladung mitgeteilt, wie sie statt schriftlicher Beiträge ebenfalls Au-
dio-Beiträge im digitalen Worldcafé platzieren können. Des Weiteren wurde ihnen 
eine Anleitung zur Nutzung bzw. Anwendung übermittelt und Unterstützung bei 
Schwierigkeiten in Bezug auf die Nutzung des digitalen Worldcafés zugesichert. 
Vom 17.08.2020 bis zum 05.09.2020 war das digitale Worldcafé online. Dem gin-
gen 33 Anmeldungen bei m Evaluationsteam und 27 Registrierungen im digitalen 
Worldcafé voraus. Diese Zahlen lassen allerdings keinen Rückschluss auf die Zahl 
der tatsächlich Beteiligten zu, da davon auszugehen ist, dass neben Individuen 
auch Gruppen mit einer Anmeldung teilnahmen. Mithilfe eines TAN -Verfahrens 
konnten Doppelanmeldungen von Einzelnen jedoch ausgeschlossen werden. 
Aufgrund dessen, dass das Worldcafé in einem digitalen Raum durchgeführt 
wurde, war es den Teilnehmenden möglich, sich anonym zu beteiligen. Ein identi-
tätssicherndes Registrierungsverfahren wäre innerhalb des zeitlichen und finanzi-
ellen Rahmens des Evaluationsprojektes nicht realisierbar gewesen. Die Adaption 
der eigentlich analogen, also durch Präsenzteilnahme durchzuführenden Methode 
Worldcafé ins Digitale ermöglichte den Teilnehmenden unabhängig von einer fest-
gelegten Lokalität und eines festgelegten Termins eine flexiblere Beteiligung. Des 
Weiteren wurde dem Evaluationsteam  mitgeteilt, dass sich mindestens eine

11 
 
Gruppe zusammenfand, um gemeinsam am digitalen Worldcafé teilzunehmen. 
Diese nutzte den Zeitrahmen von drei Wochen, um die o.g. zentralen Fragen ge-
meinsam zu erörtern und zu diskutieren. Anschließend sendeten sie ihre Diskus-
sionsergebnisse dem Evaluationsteam zur Berücksichtigung bei der Auswertung. 
 
3.2 Fokusgruppen 
Im Evaluationsdesign wurde die: 
• Planung, Durchführung und Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus 
Mitgliedern aller Unterarbeitsgruppen 
• Planung, Durchführung und Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus 
Mitgliedern der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen 
mit Behinderung“ 
• Planung, Durchführung und Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus 
Mitgliedern der Steuergruppe zum inklusiven Martinsviertel 
• Planung, Durchführung un d Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus 
Mitgliedern der städtischen Ämter 
• Planung, Durchführung und Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus 
nicht-organisierten Menschen mit Behinderungserfahrung aus der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt 
festgehalten. 
 
Die Erhebungsmethode Fokusgruppe  (auch Gruppeninterview genannt) strebt 
ebenfalls die unter Kapitel 2 beschriebenen Ziele der Evaluation an. Des Weiteren 
flossen die unter Kapitel 1 skizzierten Orientierungsdimensionen zur Gestaltung 
von inklusiven Gemeinwesen in die Erhebung innerhalb der Fokusgruppen mit ein. 
Diese wurden mithilfe der Leitfrage: „ Inwieweit fanden diese Dimensionen beim 
Durchlaufen der Prozessschritte bei der Aktionsp lanerstellung bzw. bisherigen -
umsetzung Berücksichtigung?“ bearbeitet. 
Wie bereits von dem Evaluationsteam erwartet und durch die Durchführung der 
Fokusgruppen bestätigt, ermöglich ten diese  fünf Fokusgruppen eine Abbildung 
der Meinungen, Einschätzungen und Modifikationsideen bezüglich der Aktionspla-
nerstellung bzw. -weiterführung aus der Sicht einer breit gestreuten Gr uppe von 
Akteur*innen: Die Mitglieder der Unterarbeitsgruppen haben einen guten Einblick 
in das jeweilige Handlungsfeld, die Mitglieder der „Projektgruppe zur Stärkung der 
Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ h aben einen übergeordneten Blick auf 
die Aktionsplanerstellung und -weiterentwicklung, die Mitglieder der Steuergruppe 
zum inklusiven Martinsviertel haben einen ebenso weiten, übergeordneten Blick -

12 
 
auch im Kontext von Einrichtungen, Diensten und Verbänden, die konkrete Erfah-
rungen mit der Etablierung des inklusiven Stadtteils Martinsviertel h aben Die Fo-
kusgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der s tädtischen Ämter br achte eine 
zentrale Perspektive aus ihrer Institution heraus ein und letztlich trug die fünfte 
Fokusgruppe, bestehend aus nicht -organisierten Menschen mit Behinderungser-
fahrung aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine zusätzliche, „außenstehende“ 
Perspektive von nicht direkt in den Prozess der Aktionsplanerstellung bzw. -wei-
terentwicklung involvierten Personen bei. 
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona -Pandemie) wurden vier der fünf Fokus-
gruppen in Form eines Online-Meetings (Webex) durchgeführt. 
• Die Fokusgruppe, bestehend aus Mitgliedern aller Unterarbeitsgruppen, fand 
am 28.09.2020 digital mit 5 Teilnehmenden und innerhalb eines Zeitraums von 
1,5 Stunden statt. Dieser gingen 7 Anmeldungen voraus. 
• Die Fokusgruppe, bestehend aus Mitgliedern der „Projektgruppe zur Stärkung 
der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ fand am 29.09.2020 digital mit 3 
Teilnehmenden und innerhalb eines Zeitraums von 1,5 Stunden statt. Dieser 
gingen 5 Anmeldungen voraus. 
• Die Fokusgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Steuergruppe zum inklusiven 
Martinsviertel fand am 10.10.2020 digital mit 4 Teilnehmenden und innerhalb 
eines Zeitraums von 1,5 Stunden statt. Dieser gingen 7 Anmeldungen voraus. 
• Die Fokusgruppe, bestehend aus Mitgliedern der städtischen Ämter fand am 
29.09.2020 digital mit 4 Teilnehmenden und innerhalb eines Zeitraums von 1,5 
Stunden statt. Dieser gingen 7 Anmeldungen voraus. 
• Die Fokusgruppe, bestehend aus nicht -organisierten Menschen mit Behinde-
rungserfahrung aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt fand in Präsenz am 
26.09.2020 mit 3 Teilnehmenden, als auch einer Mitarbeiterin des Café Zwi-
schenRäume und innerhalb eines Zeitraums von 1,5 Stunden statt. Dieser gin-
gen 6 Anmeldungen voraus. 
Das Evaluationsteam entschied sich, diese Fokusgruppe nicht digital durchzu-
führen, um die Barrieren für die Teilnahme möglichst gering zu halten. Aus die-
sem Grund wurde das Café ZwischenRäume als Durchführungsort gewählt. 
Die Lokalität Café ZwischenRäume hält einen barrierefreien Raum vor, der den 
zum Durchführungszeitpunkt geltenden Corona -Regelungen zur Zusammen-
kunft einer Gruppe entsprach. Des Weiteren eignete sich das Café Zwischen-
Räume als Durchführungsort für die Fokusgruppe bestehend aus nicht-organi-
sierten Menschen mi t Behinderungserfahrungen, da dieses regelmäßig an

13 
 
Samstagen für private Treffen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Darm-
stadt mit verschiedenen Beeinträchtigungen dient und sich entsprechend etab-
liert hat. 
 
Die Planung und Durchführung der im Vertrag zu m Evaluationsprojekt zwischen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Philipps-Universität Marburg festgeleg-
ten fünf Fokusgruppen wurde somit zum 10.10.2020 abgeschlossen. 
 
3.3 Fragebogen 
Das Evaluationsdesign sah, wie bereits weiter oben erwähnt, auch die Erstellung, 
Verteilung und Auswertung eines Fragebogens für Akteur*innen aus den Rei-
hen der städtischen Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt  und weiteren 
städtischen Bereichen vor. 
Der Fragebogen als Form der schriftlichen Befragung wurde von dem Evaluations-
team als teilstandardisiertes Instrument entwickelt und umfasste neun quantitative 
Fragen, bei denen die Befragten zwischen mindesten s drei Antwortmöglichkeiten 
auswählen konnten. Bei fünf weiteren Fragen hatten die Befragten die Möglichkeit 
mittels eines Freitextes zu antworten. 
Voraussetzung für die Entwicklung dieses teilstandardisierten Befragungsinstru-
ments war ein umfangreiches Vorwissen und vorausgegangene Erhebungen in-
nerhalb des Feldes (vgl. Schaffer 2009, S.106). Aus diesem Grund fand die Fra-
gebogenerhebung als abschließende Erhebung innerhalb der Evaluation des Ak-
tionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der UN-BRK statt. 
Bei de m Aufbau, der visuellen Gestaltung und der Frageformulierung orientiert  
sich das Evaluationsteam an den Empfehlungen von Schaffer (vgl. ebd., S.116ff.). 
 
Am 03.12.2020 wurde der Link zu dem Online-Fragebogen per E-Mail an 86 Mit-
arbeitende der städtischen Ämter gesendet. Der Online-Fragebogen wurde nicht 
an sämtliche Mitarbeitende der Wissenschaftsstadt Darmstadt versandt, sondern 
an diejenigen, die in Unterarbeitsgruppen oder anderweitig bei der bisherigen Ak-
tionsplanerstellung und -umsetzung beteiligt waren. Am 10.12.2020 erhielten die 
Mitarbeitenden der städtischen Ämter eine Erinnerung über die Frist zur Teilnahme 
am Fragebogen. Bis zur Beendigung der Befragung am 31.12.2020 wurden 44 
Fragebögen ausgefüllt, von denen 37 in die Auswertung einflossen. Sieben Fra-
gebögen wurden von der Auswertung ausgeschlossen, da diese unter 50% aus-
gefüllt wurden.

14 
 
3.4 Umfassende Dokumentenanalyse 
Während des gesamten Projektzeitraums zwischen dem 01.06.2020 und dem 
31.05.2021 erfolgte die Sammlung und Sichtung relevanter Dokumente , die 
während des ersten Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt erstellt wur-
den. Darunter befanden sich Protokolle der neun Unterarbeitsgruppen und der 
„Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung “, als 
auch die Dokumentation der Ma ßnahmen des Aktionsplans und deren aktueller 
Stand. Ziel der Sichtung der Dokumente war die Erstellung einer Übersicht aller 
Maßnahmen der Handlungsfelder des Aktionsplans. In diesem Zusammenhang 
wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Möglichkeit darg elegt, wie die Er-
stellung und Umsetzung des Aktionsplans strukturiert und für die Öffentlichkeit zu-
gänglich dokumentiert werden kann, damit auf einen Blick erkenntlich ist, wie viele 
Maßnahmen innerhalb eines Handlungsfeldes entwickelt wurden, als auch welche 
Maßnahmen eines Handlungsfeldes in der Planung, in der Umsetzung, umgesetzt 
oder nicht umgesetzt sind: 
 
Als niedrigschwelliges und bereits zugängliches Anwendungstool zur Struktu-
rierung und Veröffentlichung des aktuellen Stands des Aktionsplans hat sich 
das Evaluationsteam für das Programm Excel von Microsoft Office entscheiden. 
Dabei wurden die Maßnahmen eines Handlungsfeldes zunächst gezählt und mit 
einem Kürzel (Großbuchstaben Alphabet) gekennzeichnet. Mithilfe der Auswer-
tung der zur Verfügung stehenden Dokumente wurden die Maßnahmen daraufhin 
in ihrem Umsetzungsstand kategorisiert (umgesetzt; in Umsetzung; in Planung; 
nicht umgesetzt) und entsprechend graphisch dargestellt (s. Abbildung). In einem 
weiteren Schritt müsste die Darstellung so formatiert  u./o. programmiert werden, 
dass mithilfe eines sogenannten Mouseovers die ausformulierte Bezeichnung der 
entsprechenden Maßnahme angezeigt wird. Letztlich sollen durch das Klicken auf 
eine der Maßnahmen detailliertere Informationen über den Umsetzungsstan d an-
gezeigt werden. 
 
A B C D E F G H I J K L M N O P
Handlungsfeld Bewusstsein & Beteiligung
umgesetzt in Umsetzung in Planung nicht umgesetzt

15 
 
 
Der Auftraggeberin wird dadurch ermöglicht, die Maßnahmen bezüglich der Erstel-
lung und Umsetzung des Aktionsplans „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ aktua-
lisiert und transparent der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise 
über die Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder einer für den Aktions-
plan eigenen Hom epage. Des Weiteren ermöglicht die dadurch entstehende 
Transparenz der Auftraggeberin weitere Akteur*innen für den Aktionsplan zu ak-
quirieren und diese in die weitere Planung und Umsetzung desselben einzubezie-
hen. 
 
4 Kontinuierliche Evaluation und Steuergruppe 
Wie unter Kapitel 2 beschrieben, war im Forschungsdesign vorgesehen, dass die 
Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung 
der UN-BRK neben summativen Elementen, einen formativen Charakter  auf-
weisen sollte. Eine Begleitung der kontinuierlichen Prozesse des Aktions-
plans fand beispielsweise durch die Teilnahme des Evaluationsteams an aus-
gewählten Sitzungen der Unterarbeitsgruppen statt. 
Die unter Kapitel 3 ausführlicher dargestellten Erhebungen im Kontext der Evalu-
ation (digitales Worldcafé, Dokumentenanalysen, Fokusgruppen und Fragebogen-
erhebung) wurden kontinuierlich reflektiert. Dies gestaltete sich in Form von regel-
mäßigen Treffen (i.d.R. alle zwei Wochen, innerhalb der abschließenden Auswer-
tungsphase alle vier W ochen) zwischen der Koordinatorin für inklusive Pro-
jekte (Stabsstelle für Sozialplanung und Projektkoordination/Amt für Soziales und 
Prävention) und dem Evaluationsteam. Des Weiteren wurde, wie im Evaluations-
design vorgesehen, eine sog. Steuergruppe implementiert, welche sich aus der 
Koordinatorin für inklusive Projekte des Amtes für Soziales und Prävention der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, einem Mitglied aus der Unterarbeitsgruppe „Be-
wusstsein und Beteiligung“ mit Behinderungserfahrung und dem Evaluationsteam 
zusammensetzte. 
Die regelmäßigen Treffen zwischen de m Evaluationsteam und der Koordinatorin 
für inklusive Projekte , als auch  die Steuergruppe stellten die Orte der Reflektion 
der bisherigen Analysen und der Ergebnissicherung dar. Zu diesem Zweck werden 
die einzelnen Schritte und Ziele im Evaluationsprozess kontinuierlich anhand der 
erwähnten Standards für Evaluation überprüft und im Evaluationsteam bzw. in der 
Steuergruppe gemeinsam reflektiert. Diese Vorgehensweise w urde zudem stets

16 
 
dokumentiert. Im Evaluationszeitraum führte dies unter Berücksichtigung aller aus-
zuwertender Daten dazu, weitere zentrale Kriterien für eine Fortschreibung der 
Aufgaben des Aktionsplans benennen zu können. 
Eine erste Sitzung der den Evaluationsprozess rahmenden Steuergruppe fand am 
23.10.2020 statt. Zusätzlich fand am 23.10.2020 ein Informations- und Reflexi-
onsgespräch mit der Stadträtin Barbara Akdeniz  statt, in dem die oben be-
schriebenen Fragekomplexe der Fokusgruppen ebenfalls diskutiert wurden.  Des 
Weiteren wurden die Ergebnisse des Zwischenberichtes, welche die Auftraggebe-
rin am 16.11.2020 erhielt, innerhalb der Sitzung der „Projektgruppe zur Stärkung 
der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ vorgestellt. Zur Evaluation der Vor-
stellung des Zwischenberichtes fand am 17.12.2020 ein erneutes Treffen der Steu-
ergruppe statt. In einem weiteren Treffen der Steuergruppe am 01.03.2021 wurden 
die Ergebnisse des Fragebogens für die städtischen Mitarbeitenden diskutiert, wel-
che in einer weiteren Sitzung der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung“ am 18.03.2021 präsentiert wurden. 
Ein letztes Treffen der Steuergruppe fand am  03.05.2021 statt, in welchem die 
finalen Ergebnisse der Evaluation, als auch die innerhalb der letzten Proj ektgrup-
pensitzung zu präsentierenden Handlungsempfehlungen diskutiert wurden. 
Am 20.05.2021 wurden die für die Fortschreibung des Aktionsplans relevantesten 
Aspekte des Abschlussberichtes in der Sitzung der „Projektgruppe zur Stärkung 
der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ vorgestellt.

17 
 
5 Auswertung und Ergebnisse des Evaluationsprozesses 
Die in Kapitel 3 detailliert dargestellten Erhebungsphasen wurden von dem Evalu-
ationsteam zunächst einzeln und unabhängig voneinander ausgewertet. Ergeb-
nisse konnten somit zeit nah zur jeweiligen Erhebung gesichert werden  und das 
Forschungsdesign entsprechend der vorangegangenen Ergebnisse für die folgen-
den Erhebungen modifiziert werden. 
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt ebenfalls zunächst in einzelnen Kapiteln. In 
einem weiteren Schritt werden die Ergebnisse der Erhebungen zusammengeführt 
und in einer Gesamtanalyse unter Kapitel 5.4 erörtert. 
 
5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem digitalen Worldcafé 
Innerhalb des Zeitraums von drei Wochen (17.08. – 05.09.202) in denen das digi-
tale Worldcafé allen Akteur*innen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN -BRK 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ zugänglich 
war, wurden 42 Beiträge verfasst, die sich auf neun Themen/Handlungsfelder ver-
teilen. An dieser Stelle erfolgt eine knappe Zusammenfassung der Beiträge im di-
gitalen Worldcafé. 
Zu allen neun Handlungsfeldern (Arbeit und Beschäftigung; Bauen; Bewusstsein 
und Beteiligung; Bildung, Erziehung und lebenslanges Lernen; Frauen; Gesund-
heit; Kommunikation; Kultur, Freizeit und Sport; Wohnen) wurden in den entspre-
chenden Themenräumen zwischen ein und neun Beiträge verfasst. Teilweise rea-
gierten die Teilnehmenden auf bisher verfasste Beiträge, größtenteils wurden je-
doch Beiträge ohne Bezug zu vorangegangenen Beiträgen erstellt. 
 
Bezüglich des Erstellungsprozesses des ersten Aktionsplans zur Umsetzung der 
UN-BRK der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde von Teilnehmenden positiv dar-
gestellt, dass die Beteiligten zu Beginn des Prozesses ein großes Engagement 
zeigten. Unterschiedlich wurden die Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit 
Beeinträchtigung bewertet. Es habe zwar prinzipiell die Bereitschaft gegeben, 
Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen eine Beteiligung zu ermögli-
chen, diese sei in der Praxis jedoch in der Arbeit der einzelnen Unterarbeitsgrup-
pen nicht immer umgesetzt worden. Speziell der Zugang zu Informationen über 
den Aktionsplan und die damit verbundenen Tätigkeitsfelder bzw. Beteiligungs-
möglichkeiten wurde von einigen Teilnehmenden als nicht barrierefrei bewertet. In 
diesem Zusammenhang schilderten Teilnehmende, dass sie, obwohl in Darmstadt 
wohnend, keine Kenntnis über den Aktionsplan gehabt hätten. Andere Teilneh-

18 
 
mende kritisierten eine fehlende Transparenz betreffend der Tätigkeiten der ver-
schiedenen Unterarb eitsgruppen, als auch eine zu grobe Taktung der Termine 
zwischen den einzelnen Sitzungen der Unterarbeitsgruppen. 
Des Weiteren wurde von Teilnehmenden kritisiert, dass viele Aufgaben und Tätig-
keiten im Zusammenhang mit der Erstellung und Umsetzung des Akti onsplans in 
großem Umfang von Ehrenamtlichen übernommen werden m usste, die dies zu-
sätzlich zu ihrer Berufstätigkeit zu stemmen hätten. Dies führe zu einer erhöhten 
Belastung der entsprechenden Akteur*innen, die wiederum die Effektivität der Ar-
beit innerhalb des Aktionsplans beeinträchtige. Darüber hinaus schilderten Teil-
nehmende den Eindruck, dass der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK nicht 
bei allen Mitarbeitenden der Stadt Darmstadt bekannt sei. 
In Bezug auf die Erreichung der im Aktionsplan formuliert en Ziele, bzw. die Um-
setzung der geplanten Maßnahmen zeichneten sich unterschiedliche Bewertun-
gen der Teilnehmenden des digitalen Worldcafés ab. So zogen Teilnehmende eine 
vorwiegend positive Bilanz und beschrieben, welche Ziele und Maßnahmen inwie-
fern erreicht worden seien. Andere Teilnehmende kritisierten dagegen, dass be-
reits weniger umfassende Maßnahmen nicht angegangen und somit auch nicht 
umgesetzt worden seien. 
Einigkeit schien unter den Teilnehmenden darüber zu herrschen, dass öffentliche 
Veranstaltungen wie der „Protesttag für Menschen mit Behinderung“ das „Alles 
inklusive?! - Festival“, das „Sport - und Spielfest“, als auch die „Offene Bühne 
Darmstadt“ als gelungen und sinnvoll zu bewerten seien, da diese viele Menschen 
erreichten. Einerseits, damit diese an den erwähnten Aktionen teilnehmen konnten 
und andererseits, um eine Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit 
Beeinträchtigung zu fördern. 
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation (Corona -Pandemie) und den damit 
verbundenen Herausforderungen (Kontaktbeschränkungen), bewertet das Evalu-
ationsteam die Beteiligung am digitalen Worldcafé als Auftakt zur Evaluation des 
Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der UN -BRK als 
positiv. Die Durchführung des Worldcafés im di gitalen Raum und die damit ver-
bundene zeitliche Ausdehnung ermöglichte den Teilnehmenden eine flexiblere Be-
teiligung. Dem Evaluationsteam ist indes bewusst, dass das digitale Worldcafé 
wiederum eigene Barrieren mit sich brachte. So wurden Personen, die bei spiels-
weise kein internetfähiges Endgerät, keinen Internetzugang, keine Kenntnisse in 
der Anwendung von Online-Foren oder keine Kenntnisse im Lesen und Schreiben

19 
 
haben, von der Teilnahme am digitalen Worldcafé ausgeschlossen. Dem versuch-
ten das Evaluationsteam entgegen zu wirken, indem eine entsprechende Unter-
stützung bei der Teilnahme angeboten wurde. 
 
5.2 Auswertung der Fokusgruppen 
In diesem Kapitel wird die Vorgehensweise innerhalb der Auswertung der Fokus-
gruppen, als auch die gewonnenen Ergebnisse darg estellt werden. In einem wei-
teren Schritt folgt die Darstellung der Handlungsempfehlungen  (s. Kapitel 6), die 
sich aus der Analyse des erhobenen Materials ableiten. 
Mithilfe der Methode der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2000) wurden 
die aus den Fokusgruppen gewonnenen Daten analysiert. Die qualitative Inhalts-
analyse eignet sich besonders für die Auswertung von Textmaterial, wie dem der 
transkribierten Fokusgruppen und sieht eine systematische Bearbeitung des erho-
benen Datenmaterials vor (vgl. Ma yring 2000, S. 468). „Der Grundgedanke einer 
qualitativen Inhaltsanalyse besteht nun darin, die Systematik (Kommunikationsein-
bettung, strenge Regelgeleitetheit, Gütekriterien) der Inhaltsanalyse für qualitative 
Analyseschritte beizubehalten, ohne vorschnelle Quantifizierungen vorzunehmen“ 
(ebd., S. 469). In Bezug auf das erhobene Datenmaterial der Fokusgruppen be-
deutet dies, dass die Analyse in einem Kommunikationszusammenhang erfolgte, 
in welchem die Rahmenbedingungen (bspw. Durchführung der Fokusgruppe in ei-
ner Videokonferenz; professionelle/institutionelle Hintergründe der Teilnehmen-
den; Historie des Projektes) miteinbezogen wurden. Des Weiteren wurden für die 
Durchführung und Auswertung der Fokusgruppen im Sinne der Regelgeleitetheit 
zuvor Ablaufmodelle, konkrete Fragestellungen und Codierregeln festgelegt. In ei-
nem weiteren Schritt wurde das Material mithilfe eines Kategoriensystems in Ana-
lyseeinheiten gegliedert. Zur intersubjektiven Nachvollziehbarkeit wird dieses Ka-
tegoriensystem folgend dargestellt (vgl. Mayring 2003, S. 12).  
Um eine typisierende Struktur zu erlangen, wurde ein Kategoriensystem entwi-
ckelt, welches sich in drei Ebenen gliedert: 
 
1. Ebene: Die UN-BRK als rechtlicher Hintergrund und somit Überkategorie 
2. Ebene: Kategorien zur Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur 
3. Ebene: Unterkategorien in Bezug auf bestimmte Personenkreise und Teilas-
pekte

20 
 
Diese Ebenen werden im Folgenden einzeln beschrieben und mit zusammenge-
fassten Einschätzungen der Befragten, die aus dem erhaltenen Datenmateri al 
(Transkripte der durchgeführten 5 Fokusgruppen) gewonnen wurden, versehen. 
Die zusammengefassten Einschätzungen werden zunächst in ihrer bereits er-
wähnten Heterogenität abgebildet und noch nicht kommentiert oder bewertet.

21 
 
5.2.1 Diagramm Kategorien-System 
 
 
in Bezug auf:
Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
Normativer Bezugspunkt: UN-BRK
Partizipation und 
Beteiligungsstruk-
turen
Menschen mit 
Beeinträchtigung die Öffentlichkeit Leistungserbringer
Sensibilisierung und 
Bewusstseinsbildun
g
Beteiligte am 
Aktionsplan
Mitarbeitende der 
städtischen Ämter die Öffentlichkeiit
Arbeitsstruktur
zeitliche/räumliche 
Organisation Kommunikation politische 
Legitimation

22 
 
5.2.1 Bestimmung der Kategorien zur Auswertung der Fokusgruppen 
Zur intersubjektiven Nachvollziehbarkeit werden folgend die Überkategorie (1. 
Ebene), die Kategorien (2. Ebene) und die Unterkategorien (3. Ebene) innerhalb 
des zuvor dargestellten Kategoriensystems erläutert. Den Unterkategorien liegen 
konkrete Aussagen der Befragten der Fokusgruppen zugrunde, die aus dem erho-
benen Datenmaterial systematisch herausgefiltert wurden. Diese Aussagen sind 
nach der Erläuterung der Unterkategorie zusammengefasst und paraphrasiert dar-
gestellt. Da die Befragten der Fokusgruppen teilweise diametrale Einschätzungen 
zu bestimmten Punkten äußerten, sind in den paraphrasierten Aussagen ebenfalls 
entsprechende Gegensätze enthalten, welche in einem weiteren Schritt interpre-
tiert und eingeordnet werden. 
 
1. Ebene 
 
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN -BRK), die am 
13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen inter-
national bekräftigt und am 26. März 2009 von der Bundesrepublik Deutschland 
ratifiziert wurde, dient der vorliegenden Auswertung als normativer Bezugspunkt 
und somit als rahmengebende Überkategorie. Damit wird ein oft übersehener As-
pekt der UN-BRK, nämlich die Bedeutung der kommunalen Ebene bei der Umset-
zung der UN-BRK (vgl. UN-BRK, Artikel 4 (5)) aufgegriffen. 
 
2. Ebene 
 
Als Kriterium zur Bewertung der Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur in Be-
zug auf die durchlaufenen Teilschritte des Prozesszirkels zur Gestaltung eines in-
klusiven Gemeinwesens (Agenda -Setting, Initiierung, Legitimation durch politi-
schen Beschluss, Schaffung einer Planungsstruktur, Analyse der Ausganssi tua-
tion, Diskussion in offenen Foren, Planwerke, politische Beschlüsse, Anwendung 
der Planung, Monitoring und Evaluation und neues Agenda -Setting) dient die Ka-
tegorie Partizipation und Beteiligungsstrukturen. Mithilfe dieser Kategorie wur-
den die erhobenen Daten auf Bezüge hinsichtlich der Aspekte „Teilhabe(-möglich-
keiten)“ und „Barrieren für“ bzw. „nicht gelungene Teilhabe“ bei der Erstellung und 
normativer 
Bezugspunkt: UN-BRK
Gestaltung einer 
barrierefreien 
Infrastruktur
Partizipation und 
Beteiligungsstrukturen

23 
 
Umsetzung des Aktionsplans überprüft. Ebenfalls flossen erhobene Vorschläge 
zur Verbesserung der Partizipation und Beteiligungsstrukturen in die Analyse mit 
ein. 
 
3. Ebene 
 
Die Unterkategorie Menschen mit Beeinträchtigung ergibt sich aus der Katego-
rie Partizipation und Beteiligungsstrukturen . Die in dieser Unterkategorie zu-
sammengefassten Daten wurden hinsichtlich ihrer Bedeutung für Menschen mit 
Beeinträchtigung analysiert. Berücksichtigt wurden dabei alle Daten, in denen Teil-
habe(-möglichkeiten) und Barrieren bzw. nicht gelungene Teilhabe für Menschen 
mit Beeinträchtigung bei der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans themati-
siert wurden. 
 
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten 
• Am Anfang des Prozesses war die Beteiligung von Menschen mit Beeinträchti-
gungen größer und ging im Laufe der Zeit zurück. Wenige Personen mit Beein-
trächtigung sind von Beginn an am P rozess beteiligt und es sind wenige neue 
Personen hinzugekommen. 
• Menschen mit Beeinträchtigung, die nicht innerhalb etablierter Strukturen orga-
nisiert sind, sind nicht hinreichend über den Aktionsplan und Beteiligungsmög-
lichkeiten informiert. 
• Menschen mit Beeinträchtigung, die in Einrichtungen der  Behindertenhilfe le-
ben, sind davon abhängig, inwiefern die entsprechenden Organisationen Infor-
mationen zum Aktionsplan aufbereiten und weitergeben. 
• Das Format der Sitzungen war gerade für Menschen mit kognitiven Beeinträch-
tigungen nicht geeignet, da dort unter anderem viele Konflikte ausgetragen wur-
den und die Komplexität der Themen überfordernd war. 
• Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen konnte n sich einfacher beteili-
gen als Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. 
• Seitdem in Sitzungen mehr auf leichte Sprache geachtet wurde, wurden auch 
weniger Konflikte ausgetragen. 
• Zu der Zeit, als  Sitzungen früher am Tag veranstaltet wurden, konnten Men-
schen aus Wohneinrichtungen teilnehmen. Seitdem die Sitzungen später statt-
finden, ist die Teilnahme für sie nicht mehr möglich. 
in Bezug auf:
Menschen mit 
Beeinträchtigung

24 
 
• Die beteiligten Akteur*innen der Verwaltung haben sich bemüht, verschiedene 
Kanäle zu nutzen, um Informationen auch für Menschen m it Beeinträchtigung 
zugänglich zu machen, dennoch kamen diese oftmals nicht an, auch weil nicht 
genügen Ressourcen zur Verfügung standen. 
• Das Projekt „Inklusives Martinsviertel“ hat in Bezug auf Beteiligung für Men-
schen mit Beeinträchtigung gut gearbeitet.  Die Strukturen wurden jedoch  bis-
lang nicht auf andere Viertel oder Projekte übertragen. 
• Instrumente, die zur Evaluation der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans 
genutzt wurden, schlossen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen teil-
weise aus. 
 
 
Die Unterkategorie Öffentlichkeit ergibt sich ebenfalls aus der Kategorie Partizi-
pation und Beteiligungsstrukturen . Die in dieser Kategorie zusammengefass-
ten Daten wurden hinsichtlich des Aspektes  „Partizipationsmöglichkeiten“ für 
Darmstädter Bürger*innen analysiert. Eine Besonderheit innerhalb dieser Unter-
kategorie ist, dass sie „nicht für sich selbst spricht“. Denn die innerhalb der Kate-
gorie Öffentlichkeit analysierten Daten beruhen auf den Äußerungen von Ak-
teur*innen des Aktionsplans und nicht auf denen der (Stadt-)Öffentlichkeit selbst. 
 
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten 
• In Bezug auf die Frage, welches Stadtviertel für ein Pilotprojekt zum The ma 
Inklusion ausgewählt werden soll, wurde n beispielsweise ein Leistungserbrin-
ger und eine wissenschaftliche Institution miteinbezogen. 
• Die Strukturen und Zielsetzungen des Aktionsplans sind für Außenstehende o-
der Personen, die sich neu engagieren möchten,  nicht klar erkennbar, obwohl 
Aktionen und Projekte auf der Homepage der Stadt genannt werden. 
• Es gibt außenwirksame Veranstaltungen zum Thema Inklusion, die eine Betei-
ligung der Öffentlichkeit fördern. 
• In der Phase der Aktionsplanerstellung sind zum Zeitpunkt der Nichtbesetzung 
der Koordinationsstelle nicht alle Arbeitsprozesse und -ergebnisse an die Öf-
fentlichkeit gelangt. 
• Es gibt beteiligte Bürger *innen, die sich aktiv in den Prozess einbringen und 
Partikularinteressen vertreten. Diese Beteiligung ist je doch nicht immer kon-
struktiv. 
in Bezug auf: die 
Öffentlichkeit

25 
 
• Die Erwartungen seitens der Bürger*innen wurden innerhalb der Bürger*innen-
Beteiligung nicht gut gemanagt. 
• Verschiedene Sitzungsformate und -zeiten, sowie niedrigschwellige Öffentlich-
keitsarbeit könnten die Bürgerbeteiligung erhöhen. 
• Treffzeiten für Sitzungen ab 17:00 Uhr schließen Personen von der Beteiligung 
aus, die Kinder zu betreuen haben. 
• Die Struktur zahlreicher Gruppen erschwert eine Beteiligung der Öffentlichkeit. 
Die sich Engagierenden werden zu mehr und mehr Beteiligung gedrängt. 
• Es ist nicht gelungen, die breite Öffentlichkeit über die Beteiligungsmöglichkei-
ten im Kontext des Aktionsplans zu informieren. 
 
 
Auch die Unterkategorie Leistungserbringer ergibt sich aus der Kategorie Parti-
zipation und Beteiligungsstrukturen. Die in dieser Unterkategorie zusammen-
gefassten Daten wurden hinsichtlich ihrer Bedeutung für die diversen Leistungser-
bringer innerhalb von Darmstadt überprüft. 
 
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten 
• Zu Beginn des Prozesses g ab es eine höhere Beteiligung der verschiedenen 
Leistungserbringer als im späteren Verlauf. 
• Der Entwurf eines Aktionsplans, der von Vertreter*innen der Selbsthilfe und  
Leistungserbringern erstellt wurde, wurde von der Stadt Darmstadt abgelehnt. 
• Bei dem Prozess der Legitimation des Aktionsplans durch den Magistrat wurden 
Vertreter*innen der o.g. Akteur*innen nicht mit einbezogen. 
• Akteur*innen der Stadt Darmstadt beharren auf ihrer Entscheidungsmacht; Ent-
scheidungen werden nicht an andere Beteiligte delegiert. 
• Einige Beiträge von Vertreter*innen von Leistungserbringern und der Selbsthilfe 
wurden als laut, fordernd und teilweise provozierend wahrgenommen. 
• Es gibt Leistungserbringer in Darmstadt, die in keiner Weise am Prozess betei-
ligt waren. 
• Eine gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Leistungserbringern funk-
tioniert dann, wenn bereits ein enger Kontakt und somit auch Austausch vor-
handen ist. 
in Bezug auf: Leistungserbringer

26 
 
• Um die Beteiligung an der Arbeit am Aktionsplan zu erhöhen, sollte die Stadt 
Darmstadt finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen. 
• Die Aufteilung in Unterarbeitsgruppen hat die Beteiligung von Vertreter*innen 
der Leistungserbringer und der Selbsthilfe erschwert, da diese nur begrenzte 
Ressourcen für die Beteiligung haben. 
• Die Terminierung der Sitzungen auf einen späteren Zeitpunkt hat die Beteili-
gung von Vertreter*innen der Leistungserbringer verbessert. 
• Die Vertreter*innen der Leistungserbringer befinden sich in einem Dilemma zwi-
schen einerseits einer Beteiligung, die ihre Ressourcen teilweise übersteigt und 
andererseits der Befürchtung, Einfluss auf den Prozess zu verlieren. 
 
 
2. Ebene 
 
Als weiteres Kriterium zur Bewertung der Gestaltung einer barrierefreien Infra-
struktur innerhalb der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans dient die Kate-
gorie Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung. Mithilfe dieser Kategorie wur-
den alle erhobenen Daten hinsichtlich der Aspekte „ Veränderungsprozesse“ und 
„beobachtbare Veränderungen“ in Bezug auf eine Sensibilisierung für die Belange 
von Menschen mit Beeinträchtigung in Darmstadt überprüft. 
 
3. Ebene 
 
Die Unterkategorie Beteiligte am Aktionsplan umfasst alle erhobenen Daten hin-
sichtlich des Aspektes „Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung“ von Beteiligten 
am Aktionsplan. Aufgrund des Datenmaterials berücksichtigt diese Unterkategorie 
dabei jedoch nicht nur die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung, sondern 
bezieht weitere marginalisierte Gruppen mit ein. 
 
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten 
• Im Kontext der Arbeit im Projekt „Inklusives Martinsviertel“ hat sich der Inklusi-
onsbegriff auf das Thema Migration erweitert. 
Gestaltung einer 
barrierefreien 
Infrastruktur
Sensibilisierung und 
Bewusstseinsbildung
in Bezug auf: Beteiligte am 
Aktionsplan

27 
 
 
In der Unterkategorie Mitarbeitende der städtischen Ämter wurden die erhobe-
nen Daten hinsichtlich des Aspektes „ Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung“ 
von Mitarbeitenden der städtische n Ämter überprüft. Die Unterkategorie definiert 
sich in Abgrenzung zu der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung anderer Ak-
teur*innen des Aktionsplans und der Öffentlichkeit, da die Mitarbeitenden der städ-
tischen Ämter innerhalb ihrer Verwaltungstätigkeiten eine besondere Rolle bei der 
Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans einnehmen. 
 
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten 
• Die städtischen Mitarbeitenden benötigen eine Leitlinie zum Inklusionsver-
ständnis, um ihr Handeln stärker danach ausrichten zu können. 
• Die Selbsteinschätzung von Mitarbeitenden der städtischen Ämter beinhaltet 
die Aspekte „Bewusstsein“ und „Sensibilität“, dies wird von anderen Akteur*in-
nen-Gruppen jedoch z.T. gegensätzlich wahrgenommen. 
• Es gibt Sitzungen von Unterarbeitsgruppen, an denen hauptsächlich Mitarbei-
tende der städtischen Ämter teilnehmen. 
• Die zwischenzeitlich fortgeschriebenen Maßnahmen des Aktionsplans sind für 
die Mitarbeitenden der städtischen Ämter nicht verbindlich, da sie nicht politisch 
legitimiert wurden. 
• Städtische Mitarbeitende sind nicht ausreichend über das Thema Barrierefrei-
heit informiert. 
• Obwohl im Aktionsplan festgeschrieben ist , dass Stadtverordnete einmal im 
Jahr an den Sitzungen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Men-
schen mit Behinderung“ teilnehmen sollen, ist dies bislang nicht geschehen. 
• Die städtischen Mitarbeitenden stehen in der Verantwortung Expert*innen-Mei-
nungen hinzuzuziehen, wenn Themen wie Barrierefreiheit tangiert werden. 
• Die Koordinationsstelle für inklusive Projekte sucht kontinuierlich den Dialog mit 
unterschiedlichen Akteur*innen. 
• Mit einigen Mitarbeitenden der städtischen Ämter besteht eine gute Zusammen-
arbeit in Bezug auf Inklusionsthemen, mit anderen weniger. 
• Auch Maßnahmen, die nicht im Aktionsplan f estgelegt wurden, aber Inklusion 
betreffen, wurden von städtischen Mitarbeitenden in ihrer Umsetzung unter-
stützt. 
in Bezug auf:
Mitarbeitende 
der städtischen 
Ämter

28 
 
• Es gab für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter keine Schulungen zum 
Aktionsplan. 
• Es gab für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter Schulungen zum Aktions-
plan. 
 
 
Die Unterkategorie Öffentlichkeit umfasst alle Daten hinsichtlich der Aspekte  
„Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit “. Dieser Unterkate-
gorie kommt wiederum die Besonderheit zu, dass sie ebenfalls „nicht für sich selbst 
spricht“. Denn die innerhalb der Unterkategorie Öffentlichkeit analysierten Daten 
beruhen auf den Äußerungen von Akteur*innen des Aktionsplans und nicht auf 
denen der (Stadt-)Öffentlichkeit selbst. 
 
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten 
• Um das Thema Inklusion in der Öffentlichkeit präsent zu halten, gibt es zu wenig 
Ressourcen. 
• Inklusion als Querschnittsthema bewirkt mehr Sensibilisierung und Bewusst-
seinsbildung in der Öffentlichkeit, als wenn es als alleinstehendes Thema be-
handelt wird. 
• Der Breite der Darmstädter Öffentlichkeit ist der Aktionsplan nicht bekannt. 
• Innerhalb des Aktionsplans gab es keine konkreten Maßnahmen dazu, eine 
Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit zu fördern. 
• Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Events fördern die Sensibilisie-
rung und Bewusstseinsbildung zum Thema Inklusion in der Öffentlichkeit. 
• Durch die Arbeit sensibilisierter und engagierter Bürger*innen nimmt die gene-
relle Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zu. 
 
2. Ebene 
 
Als drittes Kriterium zur Bewertung der Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur 
innerhalb der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans dient die Kategorie Ar-
beitsstruktur. Die Relevanz dieser Kategorie innerhalb des Datenmaterials stellt 
in Bezug auf: die 
Öffentlichkeiit
Gestaltung einer 
barrierefreien 
Infrastruktur
Arbeitsstruktur

29 
 
sich unter anderem dadurch dar, dass sie in allen durchlaufenen Teilschritten des 
Prozesszirkels zur Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens prominent disku-
tiert wurde. 
 
3. Ebene 
 
Die Unterkategorie zeitliche/räumliche Organisation umfasst alle Daten, die sich 
auf die zeitliche bzw. räumliche Organisation der Arbeitsstruktur innerhalb des Ak-
tionsplans beziehen. Dieser Unterkategorie bekommt dadurch besondere Bedeu-
tung zu, da sie eng mit Partizipationsmöglichkeiten innerhalb der Akti onsplaner-
stellung und -umsetzung diverser Akteur*innen verknüpft ist. 
 
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten 
• Eine intensive Kooperation mit zuständigen städtischen Behörden in Bezug auf 
ein Handlungsfeld ist wichtig, um Maßnahmen umsetzen zu können. 
• Die personellen und finanziellen Ressourcen für die Begleitung des Aktions-
plan-Prozesses sind zu gering. Eine fehlende Vertretung der Koordinations-
stelle bremst den gesamten Prozess aus. 
• Die Unterarbeitsgruppen sollten häufiger tagen. 
• Zum Zeitpunkt, als  die Tagungsstruktur der Arbeitsgruppen dynamischer war, 
waren die Möglichkeiten zur Beteiligung größer. 
• Es sollte weniger Unterarbeitsgruppen geben, da sich deren Mitglieder nicht 
selten doppeln und diesen dann zu viele Termine zugemutet werden. 
• Es fehlt eine intensive Verzahnung/Vernetzung zwischen den Unterarbeitsgrup-
pen. 
• Innerhalb des Projektes „Inklusives Martinsviertel“ konnten sich unterschiedli-
che Akteur*innen mithilfe spezifischer Themen (bspw. Arbeit) vernetzen. 
• Expert*innen in den Unterarbeitsgruppen sind wichtig. 
• Innerhalb des Aktionsplan-Prozesses fehlt ein roter Faden. 
 
 
 
in Bezug auf:
zeitliche/räumliche 
Organisation

30 
 
 
Die Unterkategorie Kommunikation umfasst alle erhobenen Daten , die sich auf 
die Kommunikation innerhalb der Arbeitsstruktur des Aktionsplans beziehen. 
Diese Kategorie ist zwar mit den Partizipationsmöglichkeiten für Menschen mit Be-
einträchtigung bei der Aktionsplanerstellung und -umsetzung verknüpft, beinhaltet 
jedoch zudem diverse Konfliktlinien innerhalb des Prozesses. 
 
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten 
• Der Aktionsplan wurde von einigen Akteur*innen als Chance gesehen, die Kom-
munikation über die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung in konkrete 
Handlungen zu überführen. 
• In bestimmten Grundsatzfragen konnte n keine Einigungen zwischen den Ak-
teur*innen gefunden werden, wodurch bestehende Konflikte nicht aufgelöst 
werden konnten. 
• Bei Treffen von zahlreichen Akteur*innen wurde die Kommunikation häufig als 
wenig konstruktiv wahrgenommen, da in diesen Settings oftmals Konflikte offen 
ausgetragen wurden. 
• Aufgrund von andauernden Konflikten, wurden klärende Gespräche mit den be-
teiligten Akteur*innen organisiert, die die Konflikte jedoch nicht auflösten. 
• Um die Vielfalt der Themen intensiv behandeln und dafür Handlungsempfeh-
lungen formulieren zu können, ist ein intensiver Austausch mit zuständigen Be-
hörden und Expert*innen nötig. 
• Kleinere Arbeitsgruppen befördern ein produktives Setting. 
• Mithilfe der Nutzung von leichter Sprache und der dadurch resultierenden Fo-
kussierung auf eingegrenzte Themen, konnten Konflikte innerhalb von Arbeits-
gruppensitzungen reduziert werden. 
 
 
Die Unterkategorie politische Legitimation umfasst alle erhobenen Daten, die 
sich auf das Thema der politischen Legitimation innerhalb der Erstellung und Um-
setzung des Aktionsplans beziehen. In Bezug auf die Fortschreibung des Aktions-
plans erhält diese Kategorie eine besondere Relevanz. 
in Bezug auf: Kommunikation
in Bezug auf: politische 
Legitimation

31 
 
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten 
• Die Fortschreibung des Aktionsplans sollte weniger und dafür machbare Maß-
nahmen enthalten. 
• Im Zuge der Fortschreibung des Aktionsplans gab es bisher keine weitere poli-
tische Legitimation und somit keinen festgelegten Zeitplan. 
• Einige Maßnahmen und Vorhaben wurden nicht in eine Aktion überführt. Dies 
führte zu Unmut und Frustration bei Beteiligten. 
• Der Chara kter des bisherigen Aktionsplans war weniger auf Fortschreibung , 
sondern eher auf Vollständigkeit ausgelegt. 
• Es fehlen klare Handlungsanweisungen in Bezug auf das Thema „Inklusion“ für 
Mitarbeitende der städtischen Ämter. 
• Mitarbeitende der städtischen Ämter beziehen die Unterarbeitsgruppen nicht 
von selbst in Entscheidungen ein, wenn diese inklusive Themenfelder behan-
deln. 
• Der Prozess des Aktionsplans wird als seitens der Stadt zu stark politisch und 
finanziell gesteuert wahrgenommen, wodurch die Wirkmächtigkeit anderer Ak-
teur*innen eingeschränkt bleibt. 
• Es fehlt eine Überprüfung des bisher Erreichten. 
 
5.2.3 Zusammenfassende Analyse der Ergebnisse aus den Fokusgruppen 
Entsprechend des Evaluationsdesigns mit Bezug auf den „Prozesszirkel zur Pla-
nung eines inklusiven Gemeinwesens“ (s. Kapitel 1) und unter Berücksichtigung 
der in Kapitel 2 beschriebenen Ziele der Evaluation wurden die Teilnehmenden 
der Fokusgruppen zunächst nach ihren Eindrücken zum Agenda -Setting und der 
Initiierung des ersten Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umset-
zung der UN -BRK „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ befragt. Dabei zeichnete 
sich ein divergentes Bild bezüglich des Entstehungsprozesses des Aktionsplans 
bei den Akteur*innen ab. So berichteten einige Akteur*innen von einer gewissen 
Intransparenz, welche der eingereichten Vorschläge für die Inhalte des Aktions-
plans letztlich in diesen einflossen und welche nicht. Ebenso scheint bei Akteur*in-
nen Unklarheit darüber zu herrschen, wie die „Ist -Stand-Erhebung“ innerhalb des 
Aktionsplans zustande kam bzw. von welcher Stelle/Institution diese erfasst 
wurde. Diese Eindrücke bekräftigten sich durch die Aussagen von Akteur*innen, 
die nicht von Beginn der Aktionsplanerstellung an involviert waren und das Fehlen 
eines roten Fadens anmerkten. 
Einigkeit unter den Teilnehmenden der Fokusgruppen herrschte darüber, dass der 
Prozess der Aktionsplanerstellung und der beginnenden Umsetzung durchgehend

32 
 
von einem großen Engagement der Beteiligten, jedoch ebenfalls von konfliktrei-
chen Diskussionen geprägt zu sein schien. Diese Diskussionen, so die Wahrneh-
mung der Teilnehmenden aus den Fokusgruppen, haben zu teilweise großen Ver-
zögerungen im Prozess geführt und letztlich das zu Beginn große Engagement der 
überwiegend ehrenamtlichen Akteur*innen gebremst. 
Der Prozess der Legitimation des Aktionsplans durch politische Beschlüsse 
scheint für die Teilnehmenden weitgehend nachvollziehbar und transparent ver-
laufen zu sein. Allerdings äußerten Teilnehmende die Kritik, dass in der Folgezeit 
keine weiteren verbindlichen Ziele politisch legitimiert worden seien. Dies und die 
fehlende Festlegung auf konkrete Zeiträume vermittle eine gewisse Unverbindlich-
keit in Bezug auf die begonnene Fortschreibung des Aktionsplans bei den Ak-
teur*innen. 
Angesprochen auf ihre Wahrnehmung dazu, wie die Zusammenarbeit zwischen 
den unterschiedlichen Akteur*innen, Institutionen und Einrichtungen als auch de-
ren Strukturierung zu bewerten sei, äußerten Teilnehmende aus den Fokusgrup-
pen, dass es sehr viele Gremien gebe  und es daher schwer sei, einen Überblick 
über diese und deren Tätigkeiten zu erlangen oder zu behalten. Darunter habe die 
bisherige Zusammenarbeit und der Informationsfluss zwischen diesen Gremien 
gelitten. Einige Teilnehmende äußerten, dass die Taktung der Gremien-Sitzungen 
zu gering sei, andere bemängelten, dass es aufgrund der großen Zahl an Gremien 
kaum möglich sei, an mehreren teilzunehmen. Einig scheinen sich die Teilneh-
menden darüber zu sein, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen durch 
die Kommunikationskultur und die Struktur der Gremiensitzungen von einer Betei-
ligung ausgeschlossen zu werden scheinen. Man wünsche sich aus diesem Grund 
niedrigschwelligere Beteiligungsmöglichkeiten am Aktionsplan. 
 
Ebenso wie das in Kapitel 3.1 beschriebene  Worldcafé waren die Fokusgruppen 
im Evaluationsdesign in Präsenzform vorgesehen. Durch die veränderte Durch-
führung in einem digitalen Format konnten die Gruppendiskussionen jedoch inso-
fern besser gerahmt werden, als dass immer nur eine teilnehmende Person  zur 
gleichen Zeit sprechen konnte. Dies bewertet das Evaluationsteam als positiv, da 
Redeanteile gleichberechtigter aufgeteilt werden konnten. 
Bedauerlicherweise nahmen nicht alle für die Fokusgruppen angemeldeten Per-
sonen auch an diesen teil. Um dennoch deren Sichtweise in die Evaluation einflie-
ßen zu lassen, offerierte  das Evaluationsteam diesen jedoch, sich in Schriftform 
zu beteiligen. Dies wurde von einigen Akteur*innen wahrgenommen.

33 
 
Insgesamt konnte das Evaluationsteam durch die Durchführung der Fokusgruppen 
wertvolle Daten erheben, welche den in Kapitel 2 beschriebenen Zielen der Eva-
luation dienlich sind. 
 
5.3 Auswertung des Fragebogens 
Im Folgenden werden die Ergebnisse des Fragebogens an die Mitarbeitenden 
der städtischen Ämter  dargestellt. Der Aufbau, die Streuung und der Rücklauf 
des Fragebogens wurden bereits unter Kapitel 3.3 beschrieben. Zunächst werden 
die Ergebnisse der quantitativ  ausgerichteten Fragen beschrieben. Eine graphi-
sche Darstellung der Ergebnisse der quantitativen Fragen ist im Anhang II des 
vorliegenden Abschlussberichtes hinterlegt.  In einem weiteren Schritt erfolgt die 
Darstellung der Ergebnisse der qualitativ ausgerichteten Fragen. Schließlich findet 
eine abschließende Diskussion der Ergebnisse des Fragebogens statt. 
 
5.3.1 Ergebnisse der quantitativen Fragen 
Die erste Frage des Fragebogens an die Mitarbeitenden der städtischen Ämter 
lautete:  
Wann haben Sie zum ersten Mal wahrgenommen, dass sich die Wissenschafts-
stadt Darmstadt explizit mit den Belangen von Bürger*innen mit Behinderung im 
Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention befasst? 
Den Befragten standen Antwortmöglichkeiten von „ca. 2009“ bis „ca. 2020“, als 
auch „noch nie“ zur Verfügung. Dieser Zeitraum wurde seitens des Evaluations-
teams festgelegt, da die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 von der Bundes-
republik Deutschland ratifiziert wurde und somit zu diesem Zeitpunkt erstmals eine 
größere öffentliche Beachtung fand. Entsprechend war die am häufigsten ge-
nannte Antwort von 18,9 % der befragten Personen „ca. 2009“ . Insgesamt 64,0% 
der Befragten gaben an, dass sie bereits seit oder vor 2015 zum ersten Mal wahr-
genommen haben, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt explizit mit den 
Belangen von Bürger*innen mit Behinderung im Kontext der UN -Behinderten-
rechtskonvention befasst. Knapp 30% der Befragten gaben an, erst seit 2016 oder 
später wahrgenommen zu haben, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt ex-
plizit mit den Belangen von Bürger*innen mit Behinderung befasst. Drei Personen 
gaben an, dies „noch nie“ wahrgen ommen zu haben und fünf weitere Personen 
beantworteten die Frage nicht. 
Auf die zweite Frage des Fragebogens:

34 
 
Wann haben Sie zum ersten Mal erfahren, dass die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 
plant bzw. diesen erstellt hat? 
konnten die Befragten Antwortmöglichkeiten auswählen von „ca. 2016“ bis „ca. 
2020“. Diesen Zeitraum legte das Evaluationsteam fest, da der Aktionsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
tion 2016 veröffentlicht wurde. Knapp die Hälfte, also 45,9% der Befragten, gaben 
an, „ca. 2016“ das erste Mal vom Aktionsplan zur Umsetzung der UN -BRK der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gehört zu haben. 5,4% der Befragten nannten „ca. 
2017“, 21,6% dagegen nannten „ca. 2018“ als ersten Zeitpunkt, an dem sie von 
dem Aktionsplan gehört hatten. Weitere 5,4% wählten als Antwort „ca. 2019“ und 
16,2% gaben an, erst „ca. 2020“ vom Aktionsplan gehört zu haben. Vier Personen 
beantworteten die Frage nicht. 
Die dritte Frage des Fragebogens wurde ohne vorgegebene Antwortmöglichkeiten 
gestellt, jedoch wurden die Befragten gebeten, mit einer Jahreszahl zu antworten. 
Sie lautete: 
Seit wann sind Sie in Ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld beschäftigt? 
Das Evaluationsteam stellte  den Mitarbeitenden der städtischen Ämter diese 
Frage, um deren Antworten aus den zwei vorangegangenen Fragen präziser deu-
ten zu können. Des Weiteren können die Antworten auf diese Frage Hinweise zur 
Kontinuität der Mitarbeitenden aus den Reihen der städtischen Ämter bei der Er-
stellung und Umsetzung des Aktionsplans geben. So gaben 35,1% der Befragten 
an, erst seit 2017 oder später in ihrem aktuellen Tätigkei tsfeld bei der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt beschäftigt zu sein. 32,4% der Befragten gaben an, zwi-
schen 2006 und 2015 in ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld beschäftigt zu sein. 21,6% 
waren bereits vor 2006 in ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld beschäftigt und drei Per-
sonen beantworteten die Frage nicht. 
Bei der vierten Frage des Fragebogens: 
Wie präsent ist der Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention ‚Auf dem Weg zur inklusiven Stadt‘ in 
Ihrem Arbeitsalltag? 
konnten die Befragten zwischen vier Antwortmöglichkeiten („sehr präsent“; „prä-
sent“; „weniger präsent“; „nicht präsent“)  wählen. Das Evaluationsteam griff bei

35 
 
dieser Frage ein Thema auf, welches in drei der fünf Fokusgruppen angeschnitten 
wurde. Dieses bei nhaltete die Kenntnisse und Möglichkeiten der Mitarbeitenden 
der städtischen Ämter in Bezug auf den Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt zur Umsetzung der UN-BRK. Insgesamt 45,9% der Befragten gaben als Ant-
wort auf die oben genannte Frage an, dass der Aktionsplan in ihrem Arbeitsalltag 
„sehr präsent“ (13,5%) oder „präsent“ (32,4%) sei. Dagegen gaben insgesamt 
45,9% der Befragten an, dass der Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zur Umsetzung der UN-BRK in ihrem Arbeitsalltag „weniger präsent“ (40,5%) oder 
„nicht präsent“ (5,4%) sei. Vier Personen beantworteten die Frage nicht. 
Auf die fünfte Frage des Fragebogens: 
Wie ist die Arbeit mit dem Aktionsplan ‚Auf dem Weg zur inklusiven Stadt‘ in Ih-
ren Arbeitsalltag integriert? 
antwortete die Mehrhe it der Befragten (62,2%) : „Die Arbeit mit dem Aktionsplan 
erflogt als Querschnittsthema innerhalb meines Arbeitsalltags.“ Am zweithäufigs-
ten (18,9%) gaben die Befragten an: „Die Arbeit mit dem Aktionsplan hat für mei-
nen Arbeitsalltag keine Relevanz“. 8,1% der Befragten antworten mit: „Die Arbeit 
mit dem Aktionsplan erfolgt zusätzlich zu meinem gewöhnlichen Arbeitspensum“ . 
Das Evaluationsteam hatte mit dieser Frage die Absicht , eine Einschätzung dar-
über zu erhalten, inwiefern die Arbeit mit dem Aktionsplan Teil des jeweiligen Auf-
gabengebietes der Mitarbeitenden ist. Daraus könnte sich ableiten lassen, wie 
viele Ressourcen seitens der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für 
die Arbeit an und mit dem Aktionsplan bereitgestellt wurden. 
Auf die sechste und siebte Frage des Fragebogens konnten die Befragten in Form 
eines Freitextes antworten. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse dieser Fra-
gen in Kapitel 5.3.2 dargestellt. 
Die achte Frage des Fragebogens lautete: 
Kennen Sie die zehn Unterarbeitsgruppen (Arbeit & Beschäftigung; Bauen; Be-
wusstsein & Beteiligung; Bildung, Erziehung & Lebenslanges Lernen; Frauen; 
Gesundheit; Kommunikation; Kultur, Freizeit & Sport; Mobilität; Wohnen), die im 
Zusammenhang mit der Aktionsplanerstellung und -umsetzung tätig sind? 
Bei dieser Frage antworteten 18,9% der Befragten mit „Ja, alle“ , 21,6% antworte-
ten „Von den meisten habe ich gehört“, 24,3% antworteten: „Von einigen habe ich 
gehört“ und 21,6% antworteten mit: „Nein“. Fünf Personen beantworteten diese

36 
 
Frage nicht. Das Evaluationsteam hatte mit dieser Frage zum Ziel, eine Einschät-
zung darüber zu gewinnen, wie transparent die Arbeitsstruktur im Zusammenhang 
mit dem Aktionsplan für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter ist. 
Die neunte Frage des Fragebogens schließt sich an die siebte an: 
Nehmen Sie an der/den für Ihren Arbeitsbereich zutreffende/n Unterarbeits-
gruppe/n des Aktionsplans teil? 
Durch diese Frage wollte das Evaluationsteam auf ein Thema hinweisen, welches 
in den vorausgegangenen Fokusgruppen mehrfach aufgegrif fen wurde und bei 
dem die konkrete Beteiligung der Mitarbeitenden der städtischen Ämter diskutiert 
wurde. Die meisten der Befragten (35,1%) beantworteten diese Frage mit: „Meis-
tens, wenn es mir möglich ist“. Die wenigsten der Befragten (5,4%) antworteten 
jedoch mit: „Ja, immer“. Dagegen antworteten 32,4% der Befragten mit: „Nie“ und 
10,8% der Befragten antworteten mit: „Selten“. Sechs Personen beantworteten die 
Frage nicht. 
Mit der darauffolgenden zehnten Frage: 
An welcher der Unterarbeitsgruppen des Aktionsplans nehmen Sie teil? 
hatte das Evaluationsteam zum Ziel, detailliertere Erkenntnisse darüber zu gewin-
nen, in welchen Handlungsfeldern die Mitarbeitenden der städtischen Ämter je-
weils aktiv mitarbeiten. Dabei war es den Befragten möglich, mehrere Unterar-
beitsgruppen zu nennen. Dennoch gaben 32,4% der Befragten a n, dass sie an 
keiner der genannten Unterarbeitsgruppen teilnehmen. Laut der gegebenen Ant-
worten scheint die größte Beteiligung (16,2%) von städtischen Mitarbeitenden in 
der Unterarbeitsgruppe Kultur, Freizeit und Sport  vorhanden zu sein. Die Beteili-
gung an den weiteren Unterarbeitsgruppen wurde wie folgt angegeben: 
Bildung, Erziehung und lebenslanges Lernen: 13,5%, Arbeit & Beschäftigung, Ge-
sundheit als auch Mobilität: 10,8%; Bauen und Bewusstsein & Beteiligung mit je-
weils 8,1% und Frauen, Kommunikation sowie Wohnen mit 5,4%. 
Die elfte Frage des Fragebogens lautete: 
Hat sich Ihre Einstellung in Bezug auf die Belange von Bürger*innen mit Beein-
trächtigung in der Stadt Darmstadt durch den Aktionsplan ‚Auf dem Weg zur in-
klusiven Stadt‘ gewandelt?

37 
 
Mit dieser Frage wollte das Evaluationsteam Erkenntnisse zu möglichen Verände-
rungen in Bezug auf das Thema Bewusstsein für die Belange von Menschen mit 
Beeinträchtigung bei den Mitarbeitenden der städtischen Ämter gewinnen. Mehr 
als die Hälfte der Befragten (51,4%) beantworteten diese Frage mit: „Ja, dadurch 
sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträchtigung in meinem Arbeitsalltag 
etwas präsenter.“ 18,9 % der Befragten gaben an: „Ja, dadurch sind die Belange 
von Bürger*innen mit Beeinträchtigung in meinem Arbeitsalltag viel präsenter.“ Da-
gegen gaben 13,5 % der Befragten an: „Nein, die Belange von Bürger*innen mit 
Beeinträchtigung sind in meinem Arbeitsalltag nicht präsenter.“ Und 2,7% der Be-
fragten gaben an, dass sich zwar ihre Einstellung geändert habe, die Belange von 
Bürger*innen mit Beeinträchtigung in ihrem Arbeitsalltag jedoch nicht präsenter 
wären. Fünf Personen beantworteten die Frage nicht. 
Die zwölfte Frage des Fragebogens bezog sich nochmals auf die Arbeit der Unter-
arbeitsgruppen und lautete: 
Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit der Unterarbeitsgruppe/n? 
Diese Frage sollte Aufschluss über eine möglicherweise geringe Beteiligung der 
städtischen Mitarbeitenden an der Arbeit der Unterarbeitsgruppen geben. Des 
Weiteren folgte auf diese Frage die Aufforderung, die gegebene Antwort innerhalb 
eines Freitextes zu erläutern (s. Kapitel 5.3.2). 
Die Antwortmöglichkeiten „Unzufrieden“ und „Sehr zufrieden“ wurden jeweils nicht 
genannt, dagegen antwortete der Großteil der Befragten (45,9%) nicht auf diese 
Frage. 40,5% gaben jedoch an, dass sie „ zufrieden“ mit der Arbeit der Unterar-
beitsgruppen seien. 13,5% der Befragten dagegen antworteten mit „ weniger zu-
frieden“. 
5.3.2 Ergebnisse der qualitativen Fragen 
Wie bereits zu Beginn des vorangegangenen Kapitels erläutert wurde, setzte sich 
der Fragebogen für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter aus quantitativen 
und qualitativen Fragen zusammen. Im Folgenden sollen nun die Ergebnisse der 
qualitativen Fragen dargestellt werden. D er Fokus bei der Erhebung mithilfe  von 
qualitativen Fragen liegt im Gegensatz zu de r mit quantitativen Fragen nicht bei 
der Häufigkeit genannter Antworten , vielmehr soll en subjektiv bedeutsam be-
nannte Inhalte in ihrer Breite Beachtung finden. 
Da die Befragten auf diese Fragen mit einem Freitext antworteten und zur Wah-
rung der Anonymität der Befragten, werden die genannten Antworten nur para-
phrasiert wiedergegeben.

38 
 
Die sechste Frage des Fragebogens lautete: 
Inwieweit waren Sie bei der Erstellung des Aktionsplans ‚Auf dem Weg zur inklu-
siven Stadt‘ involviert? 
Die Mitarbeitenden der städtischen Ämter gaben in diesem Zusammenhang an, 
bspw. bei der Formulierung der Ziele, Organisation von Aktionen und der Einbrin-
gung der eigenen Expertise aus dem jeweiligen Fachgebiet involviert gewesen zu 
sein. Andere nannten vorrangig die Mitarbeit in einer U-AG. Viele Befragte gaben 
jedoch auch an, kaum oder gar nicht bei der Erstellung des Aktionsplans involviert 
gewesen zu sein, da sie sich bspw. in dieser Zeit i n Elternzeit befanden, in einer 
anderen Abteilung oder noch nicht bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschäf-
tigt waren. 
Bei der siebten Frage: 
Inwieweit waren Sie bei der bisherigen Umsetzung des Aktionsplans ‚Auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt‘ involviert? 
bestätigte sich das Ergebnis, dass viele Mitarbeitende der städtischen Ämter aus 
genannten Gründen bei der Erstellung des Aktionsplans (noch) nicht involviert ge-
wesen sein konnten, denn ein Großteil der Befragten gab nun an, vor allem durch 
die Mitarbeit in einer der U -AG’s bei der bisherigen Umsetzung des Aktionsplans 
involviert gewesen zu sein. Einige Befragte nannten zudem konkrete Aufträge, die 
sie im Zusammenhang des Aktionsplans umsetzten. Mehrere Befragte nannten 
zudem, dass sie an der U msetzung des Aktionsplans aufgrund der Bearbeitung 
von Querschnittsthemen beteiligten gewesen seien. 
Die 13. Frage des Fragebogens bezog sich konkret auf die ihr vorausgegangenen, 
bei der die Zufriedenheit mit der Arbeit der Unterarbeitsgruppen abgefragt w urde 
und forderte die Befragten zudem auf, ihre zuvor gegebene Antwort mithilfe eines 
Freitextes zu erläutern. 
Dabei äußerten die Mitarbeitenden der städtischen Ämter Kritik in Bezug auf den 
Turnus der Sitzungen der Unterarbeitsgruppen  (diese fänden zu selten statt), als 
auch auf eine fehlende Strukturierung der Arbeit und fehlender Querverbindungen 
zu anderen U -AG’s. Inhaltliche Kritik äußerten die Befragten dahingehend, als 
dass Arbeitsschwerpunkte nicht klar seien und Themen nicht durchgearbeitet wer-
den würden. Darüber hinaus kritisierten einige Befragte die Diskussionskultur in-
nerhalb der U -AG’s, welche auf divergierenden Vorstellungen beruhe und, dass

39 
 
die personellen Ressourcen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das 
Thema zur Verfügung gestellt würden, zu gering seien. 
Als positiv dagegen wurde beispielweise die Öffentlichkeits - und Netzwerkarbeit, 
als auch das Vorhandensein konkreter Ansprechpersonen genannt. 
Die 14. und somit vorletzte Frage des Fragebogens forderte die Mitarbeitenden 
der städtischen Ämter dazu auf, ihre Vorstellungen in Bezug auf die zukünftige 
Arbeit in und mit dem Aktionsplan zu formulieren.  Dabei nannten die Befragten, 
dass sie sich eine höhere Frequenz der Sitzungen der U-AG’s, klare Aufgabenver-
teilungen sowie Zuständigk eiten und verbindliche Absprachen wünschten. Des 
Weiteren wurde genannt, dass eine bessere Vernetzung bzw. ein regelmäßiger 
Austausch zwischen den jeweiligen Fachthemen in Bezug auf Inklusion mit den 
entsprechenden Vertretungen stattfinden sollte. Inklusio n solle in der Verwaltung 
mehr als Querschnittsthema aufgefasst werden und unter multiprofessioneller Zu-
sammenarbeit stattfinden. 
Einige der Mitarbeitenden der städtischen Ämter schienen jedoch auch bei sich 
selbst Veränderungspotential zu erkennen und gaben an, regelmäßiger an Sitzun-
gen der U-AG’s teilne hmen oder sich mehr mit dem Aktionsplan beschäftigen zu 
wollen. 
Auf die letzte Frage 
Gibt es sonst noch einen zentralen Aspekt, den Sie für die Evaluation der Erstel-
lung und bisherigen Umsetzung des Aktionsplans ‚Auf dem Weg zur inklusiven 
Stadt‘ festhalten möchten? 
antworteten nur noch wenige der Befragten und nannten dabei nochmals die The-
men der Vernetzung in Bezug auf die Umsetzung des Aktionsplans, als auch, dass 
Inklusion mehr als Querschnittsthema begriffen werden sollte. Zudem wurde ge-
äußert, dass die öffentliche Beachtung des Themas durch mehr Öffentlichkeitsar-
beit gesteigert werden sollte. 
 
5.3.3. Diskussion der Ergebnisse des Fragebogens 
Durch die Auswertung des Fragebogens für Akteur*innen aus den Reihen der 
städtischen Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird deutlich, dass die be-
fragten Mitarbeitenden mit dem Thema des Aktionsplans zur Umsetzung der 
UN-BRK größtenteils seit 2016 vertraut zu sein scheinen und angaben, in der 
Vergangenheit entweder bereits bei der Erstellung oder der Umsetzung von Maß-
nahmen beteiligt gewesen zu sein. Der verhältnismäßig kleine Beteiligungsanteil

40 
 
an der Erstellung des Aktionsplans könnte darauf zurückzuführen sein, dass über 
ein Drittel der Befragten angab erst nach Fertigstellung in ihrem aktuellen Tätig-
keitsfeld beschäftigt worden zu sein. 
Unter Betrachtung der Gesamtangaben der Befragten lässt sich eine Korrelation 
zwischen der Beschäftigungsdauer und der Involviertheit  erkennen. Diese 
zeigt, dass Akteur*innen der städtischen Ämter, welche angaben, schon vor 2016 
in ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld beschäftigt gewesen zu sein, in sgesamt mehr in 
den Prozess der Aktionsplan umsetzung involviert zu sein scheinen. Mit Blick auf 
die Ergebnisse aus den Fokusgruppen lässt sich vermuten, dass dies mit den von 
den Befragten beschriebenen teilweise unklaren Arbeitsstrukturen und fehlender 
Transparenz zusammenhängt. Für neu hinzukommende Akteur*innen sei der Ein-
stieg in den Prozess aus diesen Gründen erschwert. Durch die 2016 erfolgte poli-
tische Legitimation des Aktionsplans kam es zudem zu einer erhöhten Aufmerk-
samkeit innerhalb der Reihen der städtischen Ämter für das Thema Inklusion, wel-
che im Verlauf des Prozesses abnahm. Dies könnte ebenfalls dazu geführt haben, 
dass Mitarbeitende, die nach 2016 bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschäf-
tigt wurden, weniger über den Aktionsplan informiert zu sein scheinen. 
Die Hälfte der befragten Akteur*innen  aus den Reihen der städtischen Ämter 
gab an, dass der Aktionsplan in ihrem Arbeitsalltag weniger präsent wäre , 
jedoch bezeichneten fast zwei Drittel die Arbeit am Aktionsplan als ein Quer-
schnittsthema innerhalb ihres Arbeitsalltags . Lediglich ein geringer Anteil an 
Befragten gab an, dass die Arbeit am Aktionsplan für sie zusätzlich erfolge. Daraus 
lässt sich schließen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt in diesem Bereich 
ausreichende Ressourcen zu r Verfügung stellt, damit Mitarbeitende aus unter-
schiedlichen städtischen Bereichen genügend Kapazitäten haben, um sich dem 
Querschnittsthema Inklusion in ihrem Arbeitsalltag zu widmen. 
Zwar scheinen in allen Unterarbeitsgruppen des Aktionsplans Mitarbeite nde der 
städtischen Ämter vertreten zu sein, jedoch gab weniger als die Hälfte der Befrag-
ten an, regelmäßig an den Sitzungen der jeweiligen U-AG’s teilzunehmen. Gründe 
für die unregelmäßige Teilnahme an den U-AG’s könnten in der genannten Kritik 
an der Vorgehensweise der U-AG’s gefunden werden, welche sich vorrangig auf 
die Struktur und Kommunikationskultur bezog. Zudem gab ein Großteil der Befrag-
ten an, nie an Sitzungen der U -AG’s teilzunehmen, was darauf hindeutet, dass 
sich die Beteiligung an der Arbeit der U-AG’s auf wenige Mitarbeitende der städti-
schen Ämter beschränkt. 
Das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung scheint 
sich bei den Mitarbeitenden der städtischen Ämter durch den Aktionsplan „Auf dem

41 
 
Weg zur inklusiven Stadt“ deutlich gesteigert zu haben. Jedoch muss an dieser 
Stelle darauf hingewiesen werden, dass „[…] kulturspezifisch und sozialisations-
bedingt – vor allem zwei motivationale Grundbedürfnisse das Antwortverhalten der 
Befragten bestimmen: soziale Anerkennung und Vermeidung von Mis sbilligung“ 
(Schaffer 2009, S.115). Aus diesem Grund lässt sich aus den Antworten der Be-
fragten zwar eine Tendenz hin zu mehr Bewusstsein für die Belange von Men-
schen mit Beeinträchtigung  erkennen, jedoch ist dieses Bewusstsein mit der 
genutzten Erhebungsmethode nicht hinreichend messbar. 
 
5.4 Zusammenfassende Ergebnisse des Evaluationsprozesses 
Eingedenk der zu Beginn des Evaluationsprozesses notwendig gewordenen Mo-
difikationen des Evaluationsdesigns (siehe Ausführungen dazu weiter oben), die 
eine weitgehe nde Digitalisierung der Erhebungsinstrumente beinhaltete n, kann 
der gesamte Prozess der Evaluation des Darmstädter Aktionsplans zur Um-
setzung der UN -Behindertenrechtskonvention aus Sicht des Evaluations-
teams als erfolgreich bewertet werden . Dies ist zu einem großen Teil der Be-
reitschaft vieler, vorwiegend ehrenamtlicher, Beteiligter *innen zur Kooperation, 
zum reflektiven Gespräch und zur aktiven Mitarbeit im digitalen Worldcafé, in den 
beschriebenen Fokusgruppen und bezüglich des beschriebenen Fragebogens zu 
verdanken. 
 
Abschließend lassen sich folgende  Aspekte bezüglich der zentralen Frage nach 
der Bewertung der bisherigen Prozessschritte bei der Aktionsplanerstellung 
bzw. bisherigen -umsetzung festhalten, welche unter Kapitel 6 erneut aufgegrif-
fen und in Handlungsempfehlungen überführt werden sollen. 
 
• Der Prozess der Aktionsplanerstellung bzw. bisherigen -umsetzung wird 
von nahezu allen Beteiligten/Befragten als wertvoll, politisch wichtig  und 
prinzipiell weiter zu führend erachtet. 
 
• Aus den Reihen der (nur zum Teil befragten) heterogenen Gruppe der Men-
schen mit Behinderungserfahrungen geht jedoch hervor, dass grundlegende 
Informationen zur Aktionsplanerstellung und bisherigen -umsetzung bislang 
noch fehlen.

42 
 
• Bei einem Teil der Befragten ist zu erkennen, dass sie ihre Expertise gerne in 
die dazu bestimmten Gremien einbringen , oft jedoch aber jenseits der 
Grenzen der eigenen (beruflichen) Ressourcen. 
 
• Das „Narrativ“, wie es zu der Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung 
der UN -Behindertenrechtskonvention in Darmstadt gekommen ist, ist nicht 
einheitlich: Es bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, wer hier füh-
rend initiativ war und wer den Prozess erfolgreich vorangetrieben hat.  Dies 
konnte im Evaluationszeitraum nicht abschließend rekonstruiert werden. 
 
• Es besteht bei den Befragten Uneinigkeit darüber, ob die Struktur des ersten 
Aktionsplans genügend Veränderungspotenzial beinhaltet. 
Dies wird an folgenden Auffassungen deutlich: 
• Der Aktionsplan sei in Teilen überbürokratisiert und enthalte auch bezüglich 
der Arbeitsstruktur in den Unter-Arbeitsgruppen Verhinderungsmechanismen. 
• Der Aktionsplan beruhe nicht auf einem gemeinsam erarbeiteten Inklusions-
verständnis. 
 
• Es ist aus den Eins chätzungen der Befragten zu entnehmen, dass zu Beginn 
der Aktionsplanerstellung eine größere Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung 
geherrscht habe, die im Laufe der letzten zwei Jahre teilweise stark abge-
nommen habe. 
 
• Es ist aus den Einschätzungen der Befragten zu entnehmen, dass die bisherige 
Planungsstruktur im Kontext der Aktionsplanerstellung bzw. -umsetzung zu 
modifizieren wäre. 
Dies wird an folgenden Auffassungen deutlich: 
• Die Anzahl der (Planungs-)Gremien sei zu groß; 
• der Informationsfluss der jeweiligen Gremien untereinander sei zu verbessern; 
• die eigenen (ehrenamtlichen) Ressourcen kämen an ihre Grenzen bzw. weit 
darüber hinaus, wolle man aktiv in allen derzeit bestehenden Gremien (siehe 
Organigramm) mitwirken; 
• der Prozess der Fortschreibung des Aktionsplans sei bislang noch zu unklar 
bestimmt (bspw. fehle eine erneute politische Legitimation).

43 
 
• Aus Evaluationssicht sind innerhalb der an der bisherigen Aktionsplanerstel-
lung und -umsetzung beteiligten Akteur*innen -Gruppen unterschiedliche 
Denkstrukturen auszumachen, die bestimmte Konfliktlinien generieren: 
Diese Konfliktlinien werden bspw. deutlich anhand der Fragen, 
• wie im Kontext der Aktionsplanerstellung, -umsetzung und Fortschreibung der 
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention [der u.a. benennt, dass Men-
schen mit Behinderungen „nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen 
zu leben“ (Art. 19 a)] kommunal umzusetzen sei; 
• welches Gewicht im Kontext der Aktionsplanerstellung , -umsetzung und Fort-
schreibung eine organisierte Selbsthilfe im Kontext eines (auch) kommunalpo-
litisch gerahmten Vorgehens haben sollte und haben kann; 
• wie im Kontext der Aktionsplanerstellung, -umsetzung und Fortschreibung eine 
möglichst breite Beteiligung von Menschen mit verschiedensten Behinderungs-
erfahrungen gewährleistet werde kann. 
 
Aus den o.g. zusammenfassenden Ausführungen kann nach Ansicht des Eva-
luationsteams Folgendes – wiederum an den Schritten des Prozesszirkels orien-
tiert - abgeleitet werden: 
Zur Erinnerung/Orientierung , vgl. untenstehende Abbildung in: Rohrmann et al. 
2014, 47: 
 
 
 
I. Der Prozess der bisherigen Aktionsplanerstellung und -umsetzung 
kann im Sinne der kommunalen Umsetzungsmöglichkeiten der UN -Behin-

44 
 
dertenrechtskonvention als wertvoller, engagierter - und im Sinne von be-
obachtbaren Veränderungsprozessen auch erfolgreicher - Prozess be-
wertet werden. 
 
II. Die beschriebenen Konfliktlinien im bisherigen Projektverlauf sind einer-
seits im Rahmen von Partizipationsprojekten generell beobachtbar (vgl. 
dazu die abs chließenden Anmerkungen in Kapitel 6 ) und damit auch kon-
struktiver Teil eines solchen Prozesses, solange nicht Beteiligte dadurch 
geschädigt, ausgeschlossen und/oder demotiviert werden. 
 
III. Der weitere Prozess bedarf einer Neufassung des Agenda-Settings, im 
Sinne einer gemeinsamen Verständigung auf eine fokussierte(re) Ziel-
setzung (siehe dazu Vorschläge in den Handlungsempfehlungen -Empfeh-
lung 1). 
 
IV. Neben einer Neufassung des Agenda-Settings bedarf es einer Erneuerung 
der Legitimation des weiteren Prozesses (Fortschreibung) durch einen 
kommunalpolitischen Beschluss  (siehe dazu Vorschlag in den Hand-
lungsempfehlungen - Empfehlung 4). 
 
V. Die vorhandenen Planungsstrukturen sollten überdacht und modifiziert 
werden (siehe dazu Vorschläge in den Handlungsempfehlungen – Empfeh-
lung 2 und 3). 
 
VI. Eine Fortführung der Analyse von Ausgangssituationen  sollte sich an 
dem vorgeschlagenen Dreischritt im Kontext der Überwindung von 
Teilhabebarrieren (siehe dazu Vorschläge in den Handlungsempfehlungen 
– Empfehlung 3) orientieren. 
 
VII. Die Diskussionen in den offenen Foren [(Unter-)Arbeitsgruppen und „Pro-
jektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“] ha-
ben sich – trotz der benannten Probleme und Herausforderungen – nach 
Ansicht des Evaluationsteams bewährt und sollten prinzipiell so weiterge-
führt werden (siehe dazu Vorschläge in den Handlungsempfehlungen Emp-
fehlung 3).

45 
 
VIII. Im Rahmen der Anwendung künftiger Planungen sollten die beabsichtig-
ten, formulierten und erreichten Ziele und Maßnahmen transparenter dar-
gestellt werden (siehe dazu das erarbeitete Anwendungstool zur Strukturie-
rung und Veröffentlichung des aktuellen Stands des Aktionsplans). 
 
IX. Die beteiligten Akteur*innen im Rahmen einer Fortschreibung des Aktions-
plans sollten sich mit der Frage beschäftigen, wie ein weiteres, kontinuier-
liches Monitoring und eine Evaluation des weiteren Prozesses  ausse-
hen könnte. Denkbar wäre hier niedrigschwellige(re) Formen der Selbste-
valuation (siehe dazu Vorschläge aus den Handlungsempfehlungen – Emp-
fehlung 5) 
 
Die an dieser  Stelle formulierten zusammenfassenden Einschätzungen werden 
nun im Rahmen von Handlungsempfehlungen aufgegriffen und erweiternd darge-
stellt.

46 
 
6. Handlungsempfehlungen 
Die folgenden Handlungsempfehlungen generieren sich aus der Gesamtheit 
der im Evaluationszeitraum (vom 01.06.2020 bis zum 31.05.2021 ) analysier-
ten, gewonnenen und ausgewerteten Daten . Dazu zählt der Aktionsplan aus 
dem Jahr 2015 selbst, die zur Dokumentenanalyse hinzugezogenen Unterlagen 
(Protokolle der Sitzungen der sog. Unterarbeitsgruppen und der Sitzungen der 
„Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“), das 
zuvor dargestellte Kategoriensystem der ausgewerteten Fokusgruppen  und 
die Ergebnisse des Fragebogens für die Mitarbeitenden der städtischen Äm-
ter der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Zudem wurden Protokollnotizen des Eva-
luationsteams im Rahmen seiner Anwesenheiten in den Unterarbeitsgruppen und 
in den Sitzungen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung“ im Evaluationszeitraum genutzt. Des Weiteren wurden Protokollno-
tizen des Evaluationsteams aus den Treffen der Steuergruppe zum Forschungs-
projekt, aus Koordinationsgesprächen und aus der durchgeführte n Befragung 
mit der Dezernatsleitung bei der Formulierung der Handlungsempfehlungen be-
rücksichtigt. 
 
 
Empfehlung 1: 
Präzisierung der Orientierung des weiteren Prozesses am Inklusions - bzw. 
Teilhabediskurs 
Der erste Aktionsplan „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die 
Rechte von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2016 orientiert sich selbst-
redend an dem in der UN-Behindertenrechtskonvention skizzierten Behinderungs- 
und Inklusionsverständnis. 
Bezüglich des Verständnisses von Behinderung ist es im aktuellen Fachdiskurs 
Konsens, Behinderung als Wechselwirkungsverhältnis zwischen individuellen 
Ausgangsbedingungen (die bspw. durch veränderte Körperfunktionen und -struk-
turen geprägt sein können) und umweltbezogenen Kontextfaktoren (die u.a. be-
hindernde Barrieren umfassen können) zu verstehen. 
Der Diskurs um den Begriff und die Bedeutungsdimensionen von Inklusion  
ist hingegen unübersichtlicher. Dies wird auch nach Auffass ung des Evaluations-
teams im o.g. ersten Aktionsplan deutlich, wenn hier eine zwar visuell zunächst 
überzeugend anmutende Darstellungsform gewählt wird (vgl. die Abbildungen im

47 
 
Aktionsplan von 2016 auf den Seiten 10ff.), um den Begriff der Inklusion zu erklä-
ren bzw. ihn herzuleiten. 
Im Kontext der im Rahmen der Evaluation durchgeführten Fokusgruppen wurde 
an verschiedener Stelle angemerkt, das Inklusionsverständnis der am Aktionsplan 
beteiligten Akteur*innen sei nicht einheitlich. Diskutiert wurde dies anhan d der 
Frage, was die Beteiligung aller an einer Aktionsplanerstellung tatsächlich bein-
halte. So wurde bspw. die Beteiligung von Menschen mit einer sog. geistigen Be-
hinderung zwar zu Beginn des Prozesses als grundsätzlich gegeben eingeschätzt, 
im Verlauf der Arbeit am und mit dem Aktionsplan aber als rückläufig wahrgenom-
men. 
Nach Einschätzung des Evaluationsteams ist dieser Sachverhalt den Akteur*innen 
durchaus bewusst, eine klare Strategie, dies zu verändern, scheint aber noch zu 
fehlen und ist auch durchaus in der Umsetzung herausfordernd. Genannt werden 
soll hier beispielhaft die begrenzte Reichweite selbst von leichter Sprache, die oft 
nicht planbare Dynamik einer Arbeitsgruppensitzung und/oder die grundlegende 
Frage nach der Mobilität der potenziell zu Beteiligenden. 
 
Es kann an dieser Stelle nicht Aufgabe des Evaluationsteams sein, den beteiligten 
Akteur*innen für die Zukunft eine „richtige“ Deutung des Inklusionsbegriffes vorzu-
geben. Es wäre jedoch in Bezug auf eine Neujustierung des weiteren Prozess-
verlaufs, zu der im Folgenden noch konkrete Vorschläge unterbreitet werden, von 
Bedeutung, sich eines gemeinsamen Inklusionsverständnisses erneut anzuneh-
men und hier einen breite(re)n Konsens unter den beteiligten Akteur*innen herbei-
zuführen. 
In dem Beitrag „Was bedeutet Inklusion?“ von Gudrun Wansing (2015) im Hand-
buch Behindertenrechtkonvention schreibt sie: 
 
„Inhaltlich am weitreichendsten greift der Inklusionsbegriff der UN -BRK als allge-
meiner Grundsatz der »Einbeziehung in die Gesellschaft« ( inclusion in society, 
Artikel 3 c). In diesem Sinne ist Inklusion zunächst als ein unbestimmter, wert-
neutraler Prozessbegriff zu verstehen, der seine qualitative Bedeutung erst mit 
der inhaltlichen Bestimmung gesellschaftlicher Verhältnisse entfaltet, wenn also 
beschrieben wird, von welcher Art und von welcher Qualität »Gesellschaft« ist oder 
sein soll“ (Wansing 2015, 46 – Hervorheb. durch die Autor*innen dieses Berichts). 
 
Und weiter.

48 
 
„Grundsätzlich bedeutet Inklusion im Sinne der UN -BRK, gesellschaftliche Teil-
habe für alle Menschen in allen Lebensbereichen auf der Basis gleicher Rechte 
zu ermöglichen (ebd., 52; Hervorheb,. durch die Autor*innen dieses Berichtes). 
 
Konkret kann sich das nach Wansing (a.a.O.) wie folgt ausdrücken: 
 
„Für Menschen, die mit körperlichen, seelischen oder kognitiven Beeinträchtigun-
gen leben, bedeutet Inklusion in diesem Sinne insbesondere, Bedingungen vorzu-
finden, damit sie 
• ihren Aufenthaltsort wählen und entscheiden können, wo und mit wem sie le-
ben (und sie nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben), 
• ihre Begabungen und Fähigkeiten ein Leben lang voll zur Entfaltung bringen 
können (und sie nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen wer-
den) und  
• ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit verd ie-
nen können (und sie nicht etwa durch Auswahl - und Einstellungskriterien auf 
dem allgemeinen Arbeitsmarkt diskriminiert werden)“ (ebd., 48). 
 
Eine Auseinandersetzung mit der oben beschrieben Prozesshaftigkeit von In-
klusion einerseits, der uneingeschränkten Teilhabe aller andererseits, wäre si-
cherlich für eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung im Kontext einer Fort-
schreibung des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt überlegenswert. 
 
Das Evaluationsteam schlägt zudem in diesem Zusammenhang eine stärkere Ori-
entierung am Teilhabe-Begriff vor. Der Begriff der Teilhabe wird im Fachdiskurs 
zunehmend als Referenzbegriff angesehen (vgl. Bartelheimer et al. 2020), woran 
sich bspw. das „Aktionsbündnis Teilhabeforschung“ orientiert (vgl. URL: www.teil-
habeforschung.org; Abruf am 26.05.2021). In einer aktuellen Publikation des Insti-
tuts für Teilhabeforschung der Katholischen Hochschule NRW, Standort Münster 
(vgl. Institut für Teilhabeforschung der Katholischen Hochschule NRW 2020) heißt 
es, ein Teilhabeverständnis ließe sich folgendermaßen beschreiben, 
 
„dass Teilhabemöglichkeiten und die Lebensqualität von Menschen mit Behinde-
rung bzw. älterer Menschen nicht primär als abhängig von gesundheitlichen (im 
Sinne von medizinischen) Faktoren und Interventionen gesehen werden. Vielmehr

49 
 
stehen relationale Aspekte der Beziehungen von Person und Umwelt, die sich po-
sitiv, aber auch negativ auf die Teilhabemöglichkeiten der Zielgruppen sowie ihrer 
Zugehörigen auswirken können, im Mittelpunkt der Betrachtungen“ (ebd. 14f.). 
 
Bemerkenswerterweise erweist sich das Teilhabeparadigma im aktuellen Diskurs 
dennoch als nach wie vor in weiten Teilen unbestimmt, obschon der Begriff im 
Sozialrecht prominent platziert ist. Einen Klärungs- und Schärfungsversuch im 
Kontext des Teilhabebegriffs leisten daher Bartelheimer et al. (2020), wenn sie 
beispielsweise festhalten: 
 
„Die gemeinsame Bezugnahme [verschiedener sozialpolitischer Handlungsfelder, 
wie etwa Rehabilitation/Behindertenh ilfe, Grundsicherung, Kinder - und Jugend-
hilfe, Wohnungslosenhilfe oder Migration/Flucht; Anmerk. d. Autor*innen dieses 
Berichts] auf Teilhabeziele schlägt bisher noch keine Brücke zwischen Handlungs-
feldern. Wo ein ‚Mindestmaß‘ an Teilhabe beginnt und wo ‚volle‘ Teilhabe erreicht 
ist, wird entweder unterschiedlich bestimmt, oder ein konkreter Maßstab fehlt noch 
ganz“ (ebd., S. 15f.). 
 
Dies kann sich etwa so ausdrücken, dass ein konkreter Maßstab dafür zu fehlen 
scheint, was eine ‚volle‘ Teilhabe bspw. für einen Menschen, dem herausfordern-
des Verhalten attestiert wird und der in einer ‚besonderen Wohnform‘ leben muss, 
tatsächlich bedeutet oder bedeuten muss. 
 
Dennoch halten die o.g. Autor*innen fest, dass im sozialwissenschaftlichen Kon-
text Teilhabe als „Gegenbegriff zu Ausgrenzung oder Ausschluss […] für eine po-
sitive Idee von Wohlfahrt, Lebensqualität oder ‚gutem Leben‘ [stehe]“ (ebd., S. 19). 
Das ‚Was‘ und ‚Wie‘ der Teilhabe sei näher bestimmbar, das ‚Wieviel‘ hingegen 
„letztlich normativ zu beantworten  und somit Gegenstand gesellschaftlicher 
und politischer Aushandlung “ (ebd., Hervorheb. durch die Autor*innen dieses 
Berichts). 
 
Diese normativ zu beantwortenden und auszuhandelnden Aspekte sind durchaus 
auch als Gegenstand einer Aktionsplanerstellung und -weiterführung zu betrach-
ten und machen diesen Diskurs daher wahrscheinlich so anspruchsvoll und kom-
plex.

50 
 
Eine Fortschreibung des Aktionsplans könnte sich demnach an dieser hier ledig-
lich skizzierten Bestandsaufnahme Bartelheimers orientieren. Denn die von Bar-
telheimer et al. (2020) genannten „Kernelemente des Teilhabegriffs“ (ebd., S. 43) 
können (wenn auch noch sehr abstrakt formuliert) auch als Rahmung einer Fort-
führung des Aktionsplans gelesen werden: 
 
• Wechselbeziehung zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Faktoren, 
• subjektorientierte Perspektive, 
• Orientierung auf Spielraum und Wahlmöglichkeiten der Lebensführung, 
• Mehrdimensionalität, 
• Bezug zu Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit un d zu schützenden Möglich-
keitsräumen (vgl. ebd.). 
 
Teilhabebarrieren identifizieren und Teilhabemöglichkeiten beschreiben – in 
Anlehnung an die unter Empfehlung 2 vorgeschlagenen Teilhabefelder - wäre 
demnach die generell vorzuschlagende und aus dem aktuellen Fachdiskurs abge-
leitete Vorgehensweise künftiger Arbeit mit dem Aktionsplan. Dies soll folgend be-
züglich (z.T. neuer) zu schaffender Strukturen konkretisiert werden. 
 
 
Empfehlung 2: 
Neufassung der Handlungsfelder in Teilhabefelder 
Ein sich durch alle im Rahmen der Evaluation durchgeführten Befragungen durch-
ziehender Aspekt ist der, dass die Befragten kritisch anmerken, der aktuelle Pro-
zess hin zu einer Fortschreibung des Aktionsplans sei ins Stocken geraten. Die zu 
Beginn des Prozesses festgestellte Aufb ruchstimmung sei mittlerweile verflogen 
und insbesondere durch die vielen Konflikte in den Gremien, die sich bislang mit 
der Aktionsplanerstellung und -umsetzung befass(t)en, sei auch eine gewisse Er-
müdung festzustellen. 
Diese Stimmungslage aufgreifend, aber auch die vorherigen, als notwendig erach-
teten inhaltlichen Fokussierungen bezüglich der Leitbegriffe, die den künftigen 
Prozess rahmen könnten, schlägt das Evaluationsteam als zweite zentrale Emp-
fehlung vor, die bisher so benannten neun Handlungsfelder , die Gegenstand 
der sog. Unterarbeitsgruppen waren, konzeptionell neu zu fassen. 
Es wird daher empfohlen, künftig nicht mehr im Rahmen von 9 „Handlungsfel-
dern“ zu operieren, sondern, in Orientierung an die oben gemachten grundlegen-
den Erkenntnisse rund um den Teilhabe-Begriff und unter Bezugnahme auf d ie

51 
 
Teilhabeberichte der Bundesregierung (2016  und 2021), acht bzw. neun so zu 
bezeichnende Teilhabefelder in den Fokus der Fortschreibung des Aktions-
plans zu setzen. Die folgend genannten Teilhabefelder sind im ersten Teilhabe-
bericht (vgl. BMAS 2016) in Anlehnung an die Komponenten der Aktivitäten und 
Partizipation (Teilhabe) der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, 
Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability 
and Health – ICF; vgl. DIMDI 2005) formuliert  und werden als Lebensbereiche, 
welche Lebenslagen beschreiben, im aktuellen Teilhabebericht wiederum heran-
gezogen (vgl. BMAS 2021, Kapitel 3 bis 11). Das Teilhabefeld 9, „mehrfach beein-
trächtigte Lebenslagen“ war ein Fokus im zweiten Teilhabebericht (vgl. BMAS 
2016), der im aktuellen Teilhabebericht so nicht mehr auftaucht. Für die Hand-
lungsempfehlungen dieses Abschlussberichtes wurde aber auf die im Teilhabebe-
richt 2016 genannten Lebensbereiche Bezug genommen, da gerade der Blick auf 
den letztgenannten Lebensbereich (mehrfach beeinträchtigte Lebenslagen) eine 
interessante inhaltliche Erweiterung der Fortschreibung des Darmstädter Aktions-
plans verspricht. 
 
1. Teilhabefeld Familie und soziales Netz 
2. Teilhabefeld Bildung und Ausbildung 
3. Teilhabefeld Erwerbsarbeit und materielle Lebenssituation 
4. Teilhabefeld Alltägliche Lebensführung 
5. Teilhabefeld Gesundheit 
6. Teilhabefeld Freizeit, Kultur und Sport 
7. Teilhabefeld Sicherheit und Schutz der Person 
8. Teilhabefeld Politische und gesellschaftliche Partizipation 
9. Teilhabefeld Mehrfach beeinträchtigte Lebenslagen 
 
Diese 9 Teilhabefelder werden im Folgenden kurz in Bezug auf ihre Inhalte und  
bezüglich dessen, was sie im Kontext der Fortschreibung des Aktionsplans 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen könnten , erläutert (vgl. BMAS 
2016, 52ff.). Eine umfassendere Darstellung der Teilhabefelder ist dem Teilhabe-
bericht aus dem Jahr 2016 zu entnehmen (vgl. ebd.) bzw. wird im dritten Teilhab-
ebericht, bis auf die genannte Ausnahme, erneut zum Gegenstand gemacht (vgl. 
BMAS 2021).

52 
 
Zu 1.) Teilhabefeld Familie und soziales Netz: 
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Familien- und Haushaltsformen von 
Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfas-
sen. Hierzu zählt bspw. auch die Frage, auf welche sozialen Unterstützungs-
netze sie zurückgreifen können (vgl. ebd., 53). 
 
Zu 2.) Teilhabefeld Bildung und Ausbildung: 
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf M öglichkeiten des Lernens im Kon-
text vorschulischer Betreuung über schulische und berufliche Bildung bis 
zur Weiterbildung von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschafts-
stadt Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53). 
 
Zu 3.) Teilhabefeld Erwerbsarbeit und materielle Lebenssituation: 
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf die Zugänge zu Arbeitsmärkten und 
der darüber ermöglichte Einkommenserwerb  von Menschen mit Beeinträchti-
gungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53). 
 
Zu 4.) Teilhabefeld Alltägliche Lebensführung 
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf die Lebenslagenbereiche der Wohn-
situation, Mobilität und selbstbestimmter Lebensführung von Menschen mit 
Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53). 
 
Zu 5.) Teilhabefeld Gesundheit 
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Fragen der Gesundheit , der Zugäng-
lichkeit der Gesundheitsversorgung  und auf Angebote der Prävention und 
Rehabilitation für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53). 
 
Zu 6.) Teilhabefeld Freizeit, Kultur und Sport 
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Fragen der Teilhabemöglichkeiten an 
geselligen und sportlichen, kulturellen, kreativen und rekreativen Angeboten 
für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfas-
sen (vgl. ebd., 53).

53 
 
Zu 7.) Teilhabefeld Sicherheit und Schutz der Person 
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Fragen der Persönlichkeitsrechte und 
deren Gefährdung sowie Schutz vor unterschiedlichen Formen der Gewalt in 
Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
umfassen (vgl. ebd., 53). 
 
Zu 8.) Teilhabefeld Politische und gesellschaftliche Partizipation 
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Fragen der Wahlbeteiligung und des 
zivilgesellschaftlichen Engagements von Menschen mit Beeinträchtigungen in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53). 
 
Zu 9) Teilhabefeld Mehrfach beeinträchtigte Lebenslagen 
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf die Teilhabe von Menschen mit Be-
einträchtigungen, die weiteren Barrieren gegenüberstehen , umfassen. Dies 
könnte bspw. den Blick auf die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen 
und Migrationshintergrund in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und/oder auf 
Menschen mit Beeinträchtigungen, die wohnungslos oder von Wohnungslosig-
keit bedroht sind  und die teilweise von den Angeboten des regulären Hilfe-
systems nicht erreicht werden, umfassen (vgl. ebd., 10f.). 
 
Die oben skizzierten Teilhabefelder in den Fokus der Fortschreibung des Aktions-
plans zu setzen, hätte – neben einer stärkeren Anbindung an die oben skiz-
zierte „Philosophie der Teilhabe“ – nach Auffassung des Evaluationsteams den 
Vorteil, den Prozess der Weiterführung des Aktionsplans  noch einmal neu in 
Gang zu bringen, neue Themen zu setzen, neue Energien frei zu setzen, neue 
Akteur*innen zu gewinnen  und oben beschriebene Konfliktlinien zu durch-
brechen. 
Die Beachtung, Erläuterung und Orientierung an den Teilhabefeldern könnte zu-
dem für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter eine Arbeitshilfe darstellen, 
um deren aktive(re)n Einbezug, der im Rahmen  der Evaluation als durchaus er-
weiterbar beschrieben wurde, herbeizuführen. 
 
Inwieweit sich die künftigen Akteur*innen einer Fortschreibung des Aktionsplans 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt an diesen neun Teilhabefeldern orientieren 
wollen und können, kann das Evaluationsteam nicht festlegen. Zu dem wäre es

54 
 
auch denkbar, eine Priorisierung der beschriebenen Teilhabefelder  zu disku-
tieren und vorzunehmen. Diese Fragen sollten zunächst im weiteren Prozess ge-
klärt werden. 
Eine breite(re) Beteiligung von Menschen mit unterschiedlichsten Behinde-
rungserfahrungen ist dabei maßgeblich, insbesondere der Personenkreis von 
Menschen mit einer sog. geistigen Behinderung bleibt bislang unterrepräsentiert. 
 
Um dies künftig organisatorisch-strukturell auch umsetzen zu können, schlägt das 
Evaluationsteam daher folgende, dritte zentrale Empfehlung vor: 
 
 
Empfehlung 3: 
Neufassung der Arbeitsgruppen (zu den o.g. Teilhabefeldern) 
Aus den Befragungen im Rahmen der Evaluation geht der Wunsch hervor, die 
vorhandene Struktur der Arbeitsweisen der bislang so bezeichneten  Unter-
Arbeitsgruppen zu überdenken. Dabei ergab sich im Evaluationszeitraum aber 
kein einheitliches Bild: Einerseits werden die bisherige Struktur und die Anzahl 
der jährlichen Treffen als ausreichend betrachtet, andererseits werden Arbeitstref-
fen in höherer zeitlicher Frequenz vorgeschlagen. Aber auch gegensätzliche Stim-
men, die Anzahl der Treffen insgesamt zu reduzieren, werden geäußert. 
 
Im Hinblick auf die oben beschriebene, vorgeschlagene Neufassung der Hand-
lungsfelder im Rahmen von 9 Teilhabefeldern, erscheint es dem Evaluationsteam 
geeignet, folgende Vorschläge zu unterbreiten: 
 
Das Evaluationsteam schlägt vor, die künftigen Arbeitsgruppen, die sich mit einer 
Fortschreibung des Aktionsplans befassen, nicht mehr als „Unter-Arbeitsgruppen“ 
zu bezeichnen, sondern schlicht als „Arbeitsgruppen“ zu den o.g. 9 Teilhabefel-
dern. Konkret könnte dies beinhalten: 
 
• Die bisherigen U-AGs „Bewusstsein und Beteiligung“ und „Kommunika-
tion“ könnten in eine Arbeitsgruppe zum „Teilhabefeld Politische und ge-
sellschaftliche Partizipation“ übergehen. Wie oben skizziert, würde eine AG 
zum „Teilhabefeld Politische und gesellschaftliche Partizipation“ den Blick 
bspw. auf Fragen der Wahlbeteiligung und des zivilgesellschaftlichen Engage-
ments von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darm-

55 
 
stadt umfassen. Inhaltlich wären damit die Aspekte der Arbeit in dieser AG wei-
ter gefasst und ggf. geeigneter, um tatsächlich auf kommunalpolitischer Ebene 
mehr Einfluss zu erlangen. Da es in der Kommunalpolitik noch immer zu wenig 
aktive Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gibt, bie-
tet die neue Wissensplattform #DeinRatZählt hier ggf. hilfreiches Praxis -Wis-
sen zu den Themen Kommunalpolitik, politische Teilhabe und lokale Behinder-
tenpolitik (vgl. URL: www.deinratzaehlt.de; (Abruf am 05.05.2021). 
• Die bisherige U-AG „Frauen“ könnte bspw. in die Arbeitsgruppe zum Teil-
habefeld „Sicherheit und Schutz der Person“ übergehen . Wie oben skiz-
ziert, würde eine AG zum Teilhabefeld „Sicherheit und Schutz der Person“ den 
Blick bspw. auf Fragen der Persönlichkeitsrechte und deren Gefährdung sowie 
Schutz vor unterschiedlichen Formen der Gewalt in Bezug auf Menschen mit 
Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen. Somit 
wäre – neben der Beibehaltung bisheriger Themen - eine Gelegenheit geschaf-
fen, o.g. Aspekte auch unter Hinzunahme weiterer Personenkreise, die mit die-
sen Aspekten befasst sind, zum Gegenstand von Zielen und Maßnahmen für 
den weiterzuschreibenden Aktionsplan zu machen. 
• Die bisherigen U -AGs „Bauen und Mobilität“ , sowie „Wohnen“ könnten 
bspw. in die Arbeitsgruppe zum Teilhabefeld „alltägliche Lebensführung“ 
übergehen. Wie oben skizziert, würde eine AG zum Teilhabefeld „alltägliche 
Lebensführung“ den Blick auf die Lebenslagenbereiche der Wohnsituation, Mo-
bilität und selbstbestimmter Lebensführung von Menschen mit Beeinträchti-
gungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen. Somit könnten bisher 
erörterte Themen vertieft und in neue Zusammenhänge gebracht werden. 
• Eine (neue) Arbeitsgruppe zum Teilhabefeld „mehrfach beeinträchtigte 
Lebenslagen“ könnte bisherige Entwicklungen im Rahmen der Aktionsplan-
diskussion (bspw. das Thema Migration und Beeinträchtigung ) stärker in 
den Fokus rücken. Auch die Lebenssituation von Menschen mit Beeinträch-
tigungen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind  
und die teilweise von den Angeboten des regulären Hilfesystems nicht erreicht 
werden, taucht bislang im Aktionsplan nicht auf. Zudem wäre zu überlegen, ob 
der Personenkreis von Menschen (insbesondere mit einer sog. geistigen) 
Behinderung, die in ehemals so bezeichneten stationären Wohnsettings 
leben, nicht auch unter dem Fokus „mehrfach beeinträchtigte Lebenslage“ mit 
zu denken wäre, um diesen Person enkreis somit stärker in Zielen und Maß-
nahmen eines fortzuschreibenden Aktionsplans sichtbar zu machen.

56 
 
Die oben umschriebenen neuen AGs sollten zwar einerseits in bewährter Struk-
tur tagen (das umfasst bspw. Einladung durch die Koordinat ionsstelle inklusiver 
Projekte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. einer Stellvertretung, s.u., so-
wie quartalsweise zu terminierende Arbeitstreffen). Andererseits sollte zudem ge-
meinsam erörtert werden, die dort entstandenen Protokolle auf einer (noch zu 
schaffenden) Website in vergleichbarem Format zu veröffentlichen. 
Letztlich könnte auf der Strukturebene überlegt werden, dass jede der neu konfi-
gurierten AGs - im Sinne einer Entlastung der Koordinationsstelle - Vorsit-
zende/Sprecher*innen bestimmt, die dann in den Sit zungen der „Projektgruppe 
zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ Arbeitsergebnisse der 
AG einbringen bzw. in einen regelmäßigen Kontakt mit anderen Vorsitzenden an-
derer AGs treten könnten. 
 
Zentrale Empfehlung in diesem Zusammenhang wäre hier: 
Jede der oben gerahmten Arbeitsgruppen zu den 9 Teilhabefeldern möge sich pro 
Quartal oder pro Halbjahr eine abzustimmende Aktion/eine abzustimmende Maß-
nahme zum Arbeitsgegenstand machen. Dabei könnte grundsätzlich nach fol-
gendem Dreischritt vorgegangen werden: 
a) Was gibt es in Bezug auf das jeweilige Teilhabefeld bereits? 
b) Wo liegen hier zentrale Teilhabebarrieren? 
c) Was ergibt sich daraus für eine, mehr Teilhabe ermöglichende, Maßnahme? 
Eine Orientierung an diesem Dreischritt könnte die Vorgehensweise in den vorge-
schlagenen Arbeitsgruppen strukturieren und untereinander vergleichbar machen. 
 
Es ist dem Evaluationsteam bewusst, dass oben vorgeschlagenen Strukturverän-
derungen, die sich a us der vorgeschlagenen inhaltlichen Fokussierung auf d ie 
Teilhabefelder (siehe Empfehlung 1) ableiten lässt, eine Veränderung der gewohn-
ten Arbeitsweise im Kontext des bisherigen Prozesses der Aktionsplanerstellung 
und -umsetzung bedeuten würde. Die oben gemachten Vorschläge  müssen 
nach Auffassung des Evaluationsteams zwischen den beteiligten Akteur*innen 
auch unter der Prämisse folgend erläuterter Grundproblematik miteinander disku-
tiert werden. Diese Grundproblematik im Rahmen von Partizipationsprozessen 
(hier: einer Aktionsplan-Arbeit) kann folgendermaßen beschrieben werden: 
 
„Ich bin jetzt seit 20 Jahren an solchen Partizipationsprozessen beteiligt, und 
ich sehe immer die gleichen überarbeiteten Gesichter, Menschen, die unter 
Selbstausbeutung leiden. Die in der Regel ehrenamtlich Tätigen müssen unter

57 
 
ganz anderen Rahmenbedingungen arbeiten als andere, die eine hochspeziali-
sierte, professionelle Arbeit machen. Ich sehe, dass im Themenfeld Inklusion 
nichts ohne Ehrenamt und Selbstausbeutung geht“1. 
 
Die hier beschriebene Problematik der Gefahr einer „Selbstausbeutung“ der 
beteiligten Akteur*innen muss im weiteren Verlauf der Arbeit mit dem Aktionsplan 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die kommunalpolitische Agenda gesetzt 
werden, auch in Bezug auf die Leitungsstruktur der Arbeitsgruppen, die Arbeit der 
„Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe  von Menschen mit Behinderung“  bzw. 
bezüglich des Koordinationsaufwandes insgesamt. 
Dies steht nach Auffassung des Evaluationsteams in engem Zusammenhang mit 
der Frage der künftigen politischen Legitimation einer Fortschreibung des Aktions-
plans und führt daher zu folgender weiterer Handlungsempfehlung: 
 
 
Empfehlung 4: 
Erneuerung der politischen Legitimation des Aktionsplanprozesses 
Aus den Befragungen im Rahmen der Evaluation geht seitens der be teiligten Ak-
teur*innen recht deutlich die Forderung hervor, eine aktualisierte politische Le-
gitimation des Aktionsplanprozesses auf der Ebene der kommunalen Politik 
herbeizuführen. Da die politische Legitimation von Partizipationsprozessen ein 
grundlegendes Element des im Rahmen der Evaluation herangezogenen „Pro-
zesszirkels zur Planung eines inklusiven Gemeinwesens“ (vgl. Rohrmann et al. 
2014, 47) darstellt, plädiert das Evaluationsteam mit Nachdruck dafür, einen sol-
chen politischen Legitimationsprozess zügig anzugehen und auf der Ebene des 
Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Magistratsbeschluss) umzu-
setzen. Die oben vorgeschlagene (Neu-)Struktur des Weiterarbeitens im Prozess 
der Fortschreibung des Aktionsplans benötigt eine solchermaßen abgesicherte po-
litische Legitimation in besonderer Art und Weise. 
Wenn dies erfolgt ist, kann das auch eine gute Gelegenheit darstellen, das Thema 
(wieder) stärker in die Stadtöffentlichkeit zu bringen und den Prozess der Fort-
schreibung des Aktionsplans in der Öffentlichkeit vorzustellen. 
                                                           
1 Albrecht Rohrmann in der Tagungsdokumentation „InitiativeSozialraumInklusiv“, Erste Sozialraumkonferenz 
11.07.2018 Hotel Franz, Essen (Seite 12); URL: https://www.gemeinsam-einfach-ma-
chen.de/GEM/DE/AS/Leuchttuerme/Kongresse/ISI/Dokumentation/ISI_Doku.pdf?__blob= publicationFile&v=2 
(Abruf am 26.05.2021)

58 
 
In diesem Zusammenhang ist noch zu ergänzen, dass das im bisherigen Aktions-
plan formulierte Vorhaben, eine kontinuierlichere Einbindung der Stadtverord-
netenversammlung in den Aktionsplanprozess  herbeizuführen, erneut aufge-
griffen werden sollte. Dies beinhaltet, dass Stadtverordnete einmal im Jahr an den 
Sitzungen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behin-
derung“ teilnehmen. 
 
 
Empfehlung 5: 
Kommunikationsstrukturen verbessern / Kommunikationsstile reflektieren 
Aus den Befragungen im Rahmen der Evaluation geht seitens der beteiligten Ak-
teur*innen hervor, dass die Kommunikationsstrukturen und -stile im bisherigen 
Verlauf der Aktionsplanerstellung und -umsetzung auf mehreren Ebenen verbes-
sert werden sollten. 
Das bezieht sich auf die Kommunikationswege/-stile 
• zwischen den bisherigen Unter -Arbeitsgruppen und der „Projektgruppe zur 
Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“, 
• zwischen den bisherigen Unter-Arbeitsgruppen und den städtischen Ämtern, 
mit denen in  Bezug auf die bisherigen Handlungsfelder zusammengearbeitet 
wurde, 
• zwischen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Be-
hinderung“ und de n städtischen Instanzen (Koordination sstelle für inklusive 
Projekte/Dezernat V). 
 
Die Kommunikationsstrukturen werden von den Befragten im Hinblick auf Zustän-
digkeiten, Verbindlichkeiten und in Bezug auf Kommunikationsstile teilweise als 
kritisch betrachtet. Hier taucht in den Befragungen der Begriff der Konfliktlinien 
immer wieder auf. Diese, auch im Rahmen der Evaluation beobachtbaren, Kon-
fliktlinien sind teilweise verfestigt und lähmen nach Auffassung des Evaluations-
teams den Prozess der Auseinandersetzung mit dem Aktionsplan hinsichtlich der 
Motivation und der Energieleistungen der beteiligten Akteur*innen. 
Da davon auszugehen ist, dass die o.g. beteiligten Ebenen (Arbeitsgruppen, Pro-
jektgruppe, Koordinationsstelle, Dezernat) auch im Rahmen einer Fortschreibung 
des Aktionsplans miteinander zusammenarbeiten werden und es auch seitens des 
Evaluationsteams keine begründbaren Empfehlungen dahingehend gibt, dies 
grundlegend zu verändern, werden im Folgenden einige Handlungsempfehlungen

59 
 
zu diesem Thema der Verbesserung von Kommunikationsstrukturen und der Re-
flexion bisheriger Kommunikationsstile gegeben. Diese Empfehlungen können 
nach Ansicht des Evaluationsteams jene Strukturen der Kommunikation positiv 
verändern, die derzeit als schwierig und den Arbeitsprozess erschwerend wahrge-
nommen werden: 
• Es sollte dort, wo es zu Verfestigungen von Konfliktlinien ge kommen ist (bei-
spielsweise im Spannungsfeld der Interessen von organisierter Selbsthilfe, 
städtischen Leistungserbringern, städtischen Instanzen im Kontext der Akti-
onsplanerstellung/-umsetzung), überlegt werden, ob eine angeleitete, zeitlich 
begrenzte externe Konfliktvermittlung im Sinne eines Mediationsprozesses 
mit einem neutralen „Blick von außen“ hilfreich sein kann. Auf diesem Gebiet 
gibt es erfolgreiche etablierte Interventionsmöglichkeiten (vgl. bspw. Redlich; 
Mironov 2003, 265). 
 
• Darüber hinaus sollte die Möglichkeit der Erstellung von für alle Akteur*innen 
verbindlichen Leitlinien für die künftige Zusammenarbeit  in Betracht gezo-
gen werden. 
 
• In Bezug auf die weiter oben bereits angesprochene Problematik der Involviert-
heit und kontinuierlichen Präsenz zentraler Akteur*innen im Prozess der ange-
strebten Fortschreibung des Aktionsplans sollte darüber nachgedacht werden, 
fest verankerte Vertretungsregeln der moderierenden bzw. zentral verant-
wortlichen Ebenen zu verabreden. In Bezug auf die Koordinationsstelle in-
klusiver Projekte müsste eine solche Vertretung erst noch installiert und 
abgesichert werden (intern oder mittels einer externen Beauftragung), in Be-
zug auf eine Vertretung der Dezernatsleitung (insbesondere in den Sitzungen 
der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“) 
sollte klar kommuniziert und festgeschrieben werden, wer diese Rolle ein-
nimmt. 
 
Abschließende Bemerkungen zu den Handlungsempfehlungen 
Wie bereits angemerkt, leiten sich die oben formulierten Handlungsempfehlungen 
aus dem vielschichtigen und in den vorangegangenen Kapiteln zusammengefass-
ten Datenmaterial der gesamten Evaluation ab. Es ist dem Evaluationsteam wich-
tig, darauf hinzuweisen, d ass diese Handlungsempfehlungen zunächst unter 
den künftig am Aktionsplan -Prozess Beteiligten diskutiert und verhandelt 
werden müssen. Nicht alles Vorgeschlagene kann gleichzeitig und in Gänze direkt

60 
 
angegangen werden. Eine Priorisierung wäre denkbar in Bezug auf die Aspekte 
der Konfliktlösung, der Erneuerung der politischen Legitimation der Fort-
schreibung des Aktionsplans sowie natürlich bezüglich einer inhaltlichen Aus-
einandersetzung mit der vorgeschlagenen  (Neu-)Orientierung des Agenda -
Settings. 
 
Im Kontext des Themas von möglicherweise aufkommenden Konflikten in Partizi-
pationsverfahren merken Rohrmann et al. (2014) bezüglich der „Gestaltung einer 
barrierefreien Infrastruktur“ (vgl. ebd., 114) an: „Die Vielzahl an Anforderungen 
kann zu Zielkonflikten führen“ (ebd., 113). Das konnte auch im Rahmen der Eva-
luation festgestellt werden und wurde im vorliegenden Bericht zentral aufgegriffen. 
Weiter merken die Autor*innen an: 
„Die Lösung dieser Zielkonflikte erfordert in der Regel pragmatische Kompromisse, 
die unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen/Experten 
in eigener Sache entsprechend auszuhandeln sind“ (ebd.). 
 
Solchermaßen pragmatische Kompromisse zu finden, wäre eine der zentralen 
übergeordneten Aufgaben einer Fortschreibung des Darmstädter Aktionsplans, im 
Sinne des von Bartelheimer et al. (2020) formulierten Vorgehens, Fragen der Teil-
habe „letztlich normativ zu beantworten und somit [zum] Gegenstand gesellschaft-
licher und politischer Aushandlung“ (ebd., 19) [zu machen]. 
 
Resümierend kann nach Ansicht des Evaluationsteams festgehalten werden, dass 
die beabsichtigte und zu erwartende Fortschreibung des Aktionsplans der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ zur Umsetzung der 
UN-Behindertenrechtkonvention nicht dazu führen wird, ein - wie Feuser (2018) es 
kritisch in Bezug auf die nationalen Aktionspläne der Bundesregierung  bzw. der 
Länder angemerkt hat – „beredtes Dokument der Verhinderung in einer Sprache 
der Ermöglichung“ (ebd., 120) zu erstellen, sondern einen engagierten Prozess 
der gemeinschaftlichen Aushandlung von noch lange nicht eingelösten Erfor-
dernissen der UN-Behindertenrechtkonvention aufrecht zu erhalten.

61 
 
 
7. Literatur 
 
Bartelheimer, Peter, Behrisch, Birgit, Daßler, Henning, Dobslaw, Gudrun, Henke, 
Jutta & Schäfers, Markus (2020). Teilhabe - eine Begriffsbestimmung. Wiesbaden: 
VS-Springer. 
 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hg.). (2016). Zweiter 
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit 
Beeinträchtigungen. Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung. Bonn. 
 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hg.). (2021). Dritter 
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit 
Beeinträchtigungen. Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung. Bonn. 
 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hg.). (2018). 
Tagungsdokumentation „InitiativeSozialraumInklusiv“, Erste Sozialraumkonferenz 
11.07.2018, Hotel Franz, Essen; 
 URL: https://www.gemeinsam-einfach-
machen.de/GEM/DE/AS/Leuchttuerme/Kongresse/ISI/Dokumentation/ISI_Doku.p
df?__blob=publicationFile&v=2 (Abruf am 26.05.2021). 
 
Deutsche Gesellschaft für Evaluation (DeGEval – Gesellschaft für Evaluation e.V.) 
(2016). Standards für Evaluation. Erste Revision 2016, Mainz. 
 
DIMDI – Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information 
(2005): Internationale Klassifikation der Fun ktionsfähigkeit, Behinderung und 
Gesundheit (ICF).Genf. URL: 
https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icf/icfhtml2005/ (Abruf: 
26.05.2021). 
 
Feuser, Georg (2018). Momente einer Ideengeschichte der Integration bzw. 
Inklusion im Feld der (Schul-)Pädagogik. In: Sturm, Tanja; Wagner -Willi, Monika 
(Hg.), Handbuch schulische Inklusion (111 –125). Opladen, Toronto: Verlag 
Barbara Budrich (utb Erziehungswissenschaft, Sonderpädagogik, 4959).

62 
 
Institut für Teilhabeforschung der Katholischen Hochschule NRW (2020). Teilhabe 
und Teilhabeforschung - Grundriss und Positionierung. Schriften des Instituts für 
Teilhabeforschung, Nr. 1. Münster: Katholische Hochschule NRW. 
 
Mayring, Philipp (2003). Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techni -ken. 
Beltz, Weinheim, Basel (8. Auflage). 
 
Mayring, Philipp (2000): Qualitative Inhaltsanalyse (S. 469 -475), in: Uwe Flick , 
Ernst von Kardorff , Ines Steinke  (Hrsg.) (2000): Qualitative Forschung. Ein 
Handbuch. Rowohlt Taschenbuch, Hamburg (13.Auflage). 
 
Schaffer, Hanne (2009): Empirische Sozialforschung für die Soziale Arbeit. 
Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag (2. überarbeitete Auflage). 
 
Redlich, Alexander; Mironov, Evgueni (2003). Die Handhabung von Konflikten im 
Rahmen von Teamentwicklung. In: Stumpf, Siegfried; Thomas, Alexander (Hg.), 
Teamarbeit und Teamentwicklung (265-296). Göttingen: Hogrefe. 
 
Rohrmann, Albrecht; Schädler, Johannes et al. (2014). Inklusive Gemeinwesen 
Planen. Eine Arbeitshilfe, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 
des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. 
 
Rohrmann, Albrecht; Weber, Erik (2015).  Selbstbestimmt Leben. In: Degener, 
Theresia; Diehl, Elke (Hg.). Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als 
Menschenrecht - Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe (226 -240). Bonn: 
Bundeszentrale für politische Bildung (Band 1506). 
 
Wansing, Gudrun  (2015). Was bedeutet Inklusion? Annäherungen an einen 
vielschichtigen Begriff In: Degener, Theresia; Diehl, Elke (Hg.). Handbuch 
Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht - Inklusion als 
gesellschaftliche Aufgabe (43 -54). Bonn: Bundeszentral e für politische Bildung 
(Band 1506). 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2016). „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“. Erster 
Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des 
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit 
Behinderung.

Seite 01
S
ehr geehrte Damen und Herren,
die Wissenscha"sstadt Darmstadt hat die Philipps-Universität Marburg beau"ragt, den Ak,onsplan zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonven,on Auf dem Weg zur inklusiven Stadt zu evaluieren.
Teil dieser Evalua,on ist ein Fragebogen für Akteur*innen aus den Reihen der städ,schen Ämter der
Wissenscha"sstadt Darmstadt und weiterer städ,scher Bereiche.
Die Befragung dauert ca. 15 Minuten.
Wir bedanken uns vorab für Ihre Beteiligung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr . Erik Weber gez. Laura Steiner, M.A.
Seite 02
1. Wann haben Sie zum ersten Mal wahrgenommen, dass sich di e Wissenschasstadt Darmstadt explizit mit
den Belangen von Bürger*innen mit Behinderung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonven+on befasst?
Anhang
I Fragebogen
1

Seite 03
2. Wann haben Sie zum ersten Mal erfahren, dass die Wisse nschasstadt Darmstadt einen Ak+onsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven+on plant bzw. diesen erstellt hat?
ca. 2016
ca. 2017
ca. 2018
ca. 2019
ca. 2020
Seite 
04
3. Seit wann sind Sie in Ihrem aktuellen Tä+gkeitsfeld be schäigt?
Bi<e nennen Sie eine Jahreszahl.
Seite 05
4. Wie präsent ist der Ak+onsplan der Wissenschasstadt Dar mstadt zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonven+on „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ in Ihrem Arbeitsalltag?
sehr präsent präsent weniger präsent nicht präsent
Seite 
06
5. Wie ist die Arbeit mit dem Ak+onsplan „Auf dem Weg zur  inklusiven Stadt“ in Ihren Arbeitsalltag integriert?
Die Arbeit mit dem Ak,onsplan erfolgt zusätzlich zu meinem gewöhnlichen Arbeitspensum.
Die Arbeit mit dem Ak,onsplan erflogt als Querschni<sthema innerhalb meines Arbeitsalltags.
Die Arbeit mit dem Ak,onsplan hat für meinen Arbeitsallta g keine Relevanz.
2

Seite 07
6. Inwieweit waren Sie bei der Erstellung des Ak+onsplans „Auf dem Weg zur inklusiven Stad t“ involviert?
Seite 08
7. Inwieweit waren Sie bei der bisherigen Umsetzung des Ak+onsplans „Auf dem Weg zur inkl usiven Stadt“
involviert?
Seite 09
8. Kennen Sie die zehn Unterarbeitsgruppen (Arbeit & Besch äigung; Bauen; Bewusstsein & Beteiligung;
Bildung, Erziehung & Lebenslanges Lernen; Frauen; Gesundheit; Kommunika+on; Kultur, Freizeit & Sport;
Mobilität; Wohnen), die im Zusammenhang mit der Ak+onsplanerstellung und -umsetzung tä+g sind?
Ja, alle
Von den meisten habe ich gehört
Von einigen habe ich gehört
Nein
3

Seite 10
9. Nehmen Sie an der/den für Ihren Arbeitsbereich zutreffen de/n Unterarbeitsgruppe/n des Ak+onsplans teil?
Ja, immer
Meistens, wenn es mir möglich ist
Selten
Nie
Seite 1
1
10. An welcher der Unterarbeitsgruppen des Ak+onsplans neh men Sie teil?
Mehrfachnennung möglich
Arbeit & Beschä"igung
Bauen
Bewusstsein & Beteiligung
Bildung, Erziehung & Lebenslanges Lernen
Frauen
Gesundheit
Kommunika,on
Kultur, Freizeit & Sport
Mobilität
Wohnen
Ich nehme an keiner der Unterarbeitsgruppen teil
4

Seite 12
11. Hat sich Ihre Einstellung in Bezug auf die Belange von B ürger*innen mit Beeinträch+gung in der Stadt
Darmstadt durch den Ak+onsplan „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ gewandelt?
Ja, dadurch sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträch ,gung in meinem Arbeitsalltag viel präsenter.
Ja, dadurch sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträch ,gung in meinem Arbeitsalltag etwas präsenter.
Ja, aber die Belange von Bürger*innen mit Beeinträch,gung sind in meinem Arbeitsalltag nicht präsenter.
Nein, die Belange von Bürger*innen mit Beeinträch,gung sind in  meinem Arbeitsalltag nicht präsenter.
Seite 13
12
. BiEe erläutern Sie, warum keine der Antwortop+onen für S ie zutriF.
Seite 14
13. Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit der Unterarbeitsgr uppe/n?
Sehr zufrieden Zufrieden Weniger zufrieden Unzufrieden
Seite 15
14
. BiEe erläutern Sie Ihre Antwort.
5

Seite 16
15. Wie stellen Sie sich die zukünige Arbeit in und mit dem Ak+onsplan „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“
vor?
Seite 17
16. Gibt es sonst noch einen zentralen Aspekt, den Sie für d ie Evalua+on der Erstellung und bisherigen
Umsetzung des Ak+onsplans „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ festhalten möchten?
Letzte Seite
Vielen Da
nk für Ihre Teilnahme!
Wir möchten uns ganz herzlich für Ihre Mithilfe bedanken.
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M.A. Laura Steiner, Philipps-Universität Marburg – 2021
6

7
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen) 
1) 
2) 
0%
4%
8%
12%
16%
20%
Wann haben Sie zum ersten Mal wahrgenommen, dass sich 
die W
issenschaftsstadt Darmstadt explizit mit den Belangen 
von Bürger*innen mit Behinderung im Kontext der UN-
Behindertenrechtskonvention befasst?
n=37
0%
10%
20%
30%
40%
50%
ca. 20
16 ca. 2017 ca. 2018 ca. 2019 ca. 2020 nicht
beantwortet
Wann haben Sie zum ersten Mal erfahren, dass die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Aktionsplan zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention plant bzw. 
diesen erstellt hat?
n=37

8
3) 
4) 
0
1
2
3
4
5
Seit wann sind Sie in Ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld 
besc
häftigt?
n=37
13,5%
32,4%
40,5%
5,4%
8, 1%
Wie präsent ist der Aktionsplan der Wissenschaftsstadt 
Darm
stadt zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention "Auf dem Weg zur inklusiven 
Stadt" in Ihrem Arbeitsalltag?
sehr präsent präsent weniger präsent nicht präsent nicht beantwortetn=37
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen)

9
5) 
8) 
8,1%
62,2%
18,9%
10,8%
W
ie ist die Arbeit mit dem Aktionsplan "Auf dem Weg zur 
i
nklusiven Stadt" in Ihren Arbeitsalltag integriert?
Die Arbeit mit dem Aktionsplan erfolgt zusätzlich zu mei nem gewöhnlichen Arbeitspensum.
Die Arbeit mit dem Aktionsplan erflogt als Querschnittst hema innerhalb meines
Arbeitsalltags.
Die Arbeit mit dem Aktionsplan hat für meinen Arbeitsall tag keine Relevanz.
nicht beantwortetn=37
18,9%
21,6%
24,3%
21,6%
13, 5%
Kennen Sie die zehn Unterarbeitsgruppen, die im 
Zusamm
enhang mit der Aktionsplanerstellung und -
umsetzung tätig sind?
Ja, alle Von den meisten habe ich gehört
Von einigen habe ich gehört Nein
nicht beantwortet
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen)

10
9) 
10) 
5,4%
35,1%
10,8%
32,4%
16,2%
N
ehmen Sie an der/den für Ihren Arbeitsbereich zutreffend e/n 
Unterarbeitsgruppe/n des Aktionsplans teil?
Ja, immer Meistens, wenn es mir möglich ist Selten Nie nicht beantwortetn=37
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
An welcher der Unterarbeitsgruppen des Aktionsplans 
nehmen
 Sie teil?
n=37
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen)

11
11) 
13) 
18,9%
51,4%
2,7%
13,5%
13,5%
H
at sich Ihre Einstellung in Bezug auf die Belange von 
Bür
ger*innen mit Beeinträchtigung in der Stadt Darmstadt 
durch den Aktionsplan "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt" 
gewandelt?
Ja, dadurch sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträ chtigung in meinem
Arbeitsalltag viel präsenter.
Ja, dadurch sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträ chtigung in meinem
Arbeitsalltag etwas präsenter.
Ja, aber die Belange von Bürger*innen mit Beeinträchtigung  sind in meinem Arbeitsalltag
nicht präsenter.
Nein, die Belange von Bürger*innen mit Beeinträchtigung si nd in meinem Arbeitsalltag nicht
präsenter.
nicht beantwortetn=37
40,5%
13,5%
45,9%
Wie
 zufrieden sind Sie mit der Arbeit der 
Unterar
beitsgruppe/n?
Sehr zufrieden Zufrieden Weniger zufrieden Unzufrieden nicht beantwortet
n=37
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen)

Projektgruppe zur Stärkung der 
Teilh
abe von Menschen mit 
Behinderung 
UAG 
Bauen 
Inklusives Martinsviertel 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Büro für Leichte und Einfache 
Sprache E
DW 
Stabsstelle für Sozialplanung und 
Projektkoo
rdination/Koordinierungsstelle 
inklusiver Projekte 
CBF als Behindertenbeauftragter für 
barrier
efreies Bauen und Mobilität 
Steuergruppe 
Inklusi
ves Martinsviertel 
Bündnis für Menschen mit Behinderung 
in Stad
t Darmstadt und Landkreis
Darmstadt Dieburg 
Grundlage: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
UAG 
Bewus
stsein & Beteiligung 
UAG Bildung, Erziehung & 
Leben
slanges Lernen 
UAG 
Mobili
tät 
UAG 
Arbeit &
 Beschäftigung 
UAG 
Frauen 
UAG 
Gesun
dheit 
UAG 
Kommunikati
on 
UAG 
Freize
it, Kultur & Sport 
UAG 
Wohne
n Digital für alle 
Barrierefreie 
Gesun
dheitsversorgung 
MIA 
Mehr Inkl
usion für alle 
Café Freie Zeit 
Café Zuhause 
Café Maloche 
Musikladen Festival 
Alles
 inklusive?! 
Organigramm zu den direkt und indirekt Beteiligten an der Erstellung und bisherigen Umsetzung des ersten Aktionsplans der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Umsetzung der UN-BRK „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“
12
III Organigramm bestehender Strukturen (Stand: Mai 2021)

Legende 
an der Erstellung un
d bisherigen Umsetzung direkt beteiligte Gremien
städtische Strukturen
Gremien, zugehörig zum Projekt „Inklusives Martinsviertel“
von der Stabsstelle koordinierte Projekte 
direkte Beteiligung an der Aktionsplanerstellung und bisherigen Umsetzung 
Indirekte Beteiligung an der Aktionsplanerstellung und bisherigen Umsetzung 
Indirekte Beteiligung - ausgelaufen 
13

2021/0176

4292 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.06.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Stabsstelle für 
Sozialplanung und 
Projektkoordination  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0176 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111412 
Kostenstelle:  050-003-1013 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1114-12 Sachkonto: 6139000 
 
Betreff: Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des  
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit 
Behinderung vorgelegt von der Philipps Universität Marburg  
 
Vorlage vom: 16.06.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen die Evaluation zur 
Umsetzung des ersten Aktionsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung 
des Übereinkommens der Vereinen Nationen über die Rechte von Menschen mit 
Behinderung zur Kenntnis.  
 
2. Die Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung wird gebeten, 
sich mit den Handlungsempfehlungen der Evalu ation auseinanderzusetzen und einen 
Vorschlag zur Umsetzung zu entwickeln.

- 2 - 
Anlagen: Uni_Marburg_Abschlussbericht_Evaluation_Aktionsplan_UN_BRK_31.05.2021 Absc
hlussbericht der Evaluation des Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt von der Philipps Universität 
Marburg 
 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  16.06.2021  
 
 
Mit dem Beschluss vom Juli 2009 haben sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung für 
die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgesprochen (Vorlage-Nr. 2009/0267). Zur Umsetzung des 
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung 
wurde im Jahr 2015 der Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Auf dem Weg zur 
inklusiven Stadt„ beschlossen, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung enthält (Vorlage-Nr. 2015/0581).  
 
Nach fünf Jahren Arbeit der Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung, die viermal jährlich tagt, und ihren zehn Unter-AGs, die sich der Umsetzung der 
Maßnahmen des Aktionsplans widmen, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Philipps 
Universität Marburg beauftragt, den Prozess von der Fertigstellung des Aktionsplans bis heute 
zu evaluieren.  
 
Dabei wurden die Mitglieder der Projektgruppe eingebunden. 
 
Am 31. Mai 2021 wurde die Evaluation nach einem Jahr abgeschlossen. Die Ziele der 
Evaluation, die Erhebungen in Form eines digitalen Worldcafés, einer Befragung in 
Fokusgruppen sowie einer Befragung der Verwaltung, die Ergebnisse und 
Handlungsempfehlungen sind im vorliegenden Abschlussbericht festgehalten. 
 
Für die weitere Zusammenarbeit der Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen 
mit Behinderung und ihren Unter-AG gilt es nun, sich mit den fünf Handlungsempfehlungen für 
die Fortschreibung des Aktionsplans und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit 
auseinanderzusetzen.  
 
Diese Handlungsempfehlungen widmen sich folgenden Schwerpunkten:  
 
 Präzisierung der Orientierung des weiteren Prozesses am Inklusions- bzw. 
Teilhabediskurs 
 Neufassung der Handlungsfelder in Teilhabefelder 
 Neufassung der Arbeitsgruppen 
 Erneuerung der politischen Legitimation des Aktionsplanprozesses 
 Kommunikationsstrukturen verbessern / Kommunikationsstile reflektieren 
 
Angedacht ist, die nächste Projektgruppensitzung am 23. September 2021 als Wor kshop 
durchzuführen, in dem die Handlungsempfehlungen bewertet und die Umsetzung geplant 
werden soll. Ein Rückkoppelung an Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ist Teil des 
Prozesses. 
 
 
Darmstadt, den 16.06.2021 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

TOP 201
TOP 4

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0176
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.06.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00