2021/0176
Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vorgelegt von der Philipps Universität Marburg
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Punkt 4: Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vorgelegt von der Philipps Universität Marburg (V-Nr. 2021/0176) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Fachbereich 21 - Erziehungswissenschaften
Institut für Erziehungswissenschaft
Professur Außerschulische Rehabilitationspädagogik mit dem Schwerpunkt Beratung
Prof. Dr. Erik Weber
Laura Steiner (M.A.), Wiss. HK
Abschlussbericht
für das Projekt:
Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt zur Umsetzung der UN-BRK
Maßnahmenummer: 50/1
(eingereicht am 31.05.2021)
1. Einleitung 3
2. Ziele der Evaluation 4
3. Erhebungen 8
3.1 Kick-Off: Digitales Worldcafé 9
3.2 Fokusgruppen 11
3.3 Fragebogen 13
3.4 Dokumentenanalyse 14
4. Kontinuierliche Evaluation und Steuergruppe 15
5. Auswertung und Ergebnisse des Evaluationsprozesses 17
5.1 Zusammenfassung aus den Ergebnissen des digitales Worldcafés 17
5.2 Auswertung der Fokusgruppen 19
5.2.1 Diagramm Kategorien-System 21
5.2.2 Bestimmung der Kategorien 22
5.2.3 Zusammenfassende Analyse der Fokusgruppen 31
2
5.3 Auswertung des Fragebogens 33
5.3.1 Ergebnisse der quantitativen Fragen 33
5.3.2 Ergebnisse der qualitativen Fragen 37
5.3.3 Diskussion der Ergebnisse des Fragebogens 39
5.4 Zusammenfassende Ergebnisse des Evaluationsprozesses 41
6. Handlungsempfehlungen 46
7. Literatur 61
Anhang
I Fragebogen 1
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens (Grafische Darstellungen) 7
III Organigramm bestehender Strukturen 12
3
1 Einleitung
Seit der Erstellung des ersten Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur
Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderung „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ (vgl. Wissen-
schaftsstadt Darmstadt 2016) sind fast fünf Jahre vergangen und die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt hat sich zum Ziel gesetzt, den Prozess seit der Fertigstel-
lung des Aktionsplans bis heute evaluieren zu lassen.
Unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Erik Weber am Institut für Erziehungswis-
senschaft an der Philipps Universität Marburg , der Mitarbeit von Laura Steiner
M.A. und zeitweilig auch der studentischen Hilfskraft Katharina Hees, wurde diese
Evaluation innerhalb eines Jahres vom 01.06. 2020 bis zum 31.05.2021 durchge-
führt.
Der vorliegende Abschlussbericht, der der Auftraggeberin zu m Ende der Projekt-
laufzeit vorgelegt wird, dokumentiert alle durchgeführten Aktionen bzw. Erhe-
bungsphasen, deren Ergebnisse und sich daraus ableitende Handlung sempfeh-
lungen.
Die Evaluation gestaltete sich im Sinne einer summativen (=bilanzierenden) Eva-
luation, enthält aber auch Elemente einer formativen (=konstruktiven, begleiten-
den) Evaluation. Grund dafür ist, dass der Umgang mit den im Aktionsplan be-
nannten Zielen und Maßnahmen auch während des Evaluationszeitraumes wei-
terlief und folglich beobachtbar (und damit evaluierbar) war.
Die Evaluation orientierte sich am „Prozesszirkel zur Planung eines inklusiven Ge-
meinwesens“ (vgl. untenstehende Abbildung in: Rohrmann et al. 2014, 47).
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Sämtliche der oben benannten Schritte nach der Phase des sog. „Agenda -Set-
tings“ hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kontext der Erstellung und Umset-
zung des ersten Aktionsplans bereits durchlaufen. Die Evaluation ist in der Phase
des „Monitorings und der Evaluation“ angesiedelt, woran sich ein verändertes, an-
gepasstes und an den Ergebnissen der Evaluation orientiertes neues „Agenda -
Setting“ anschließen sollte, das im Sinne der Ergebnisse der Evaluation gemäß
der Leistungsbeschreibung auch Handlungsempfehlungen bezüglich möglicher
Strukturveränderungen beinhaltet. Dies wird den oben skizzierten Kreislauf neu
bzw. wieder initiieren mit dem Ziel, den Weg des Gestaltens einer inklusiven Stadt
weiter zu gehen.
Die innerhalb der Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt
durchgeführten Aktionen bzw. Erhebungsphasen und deren Ergebnisse werden
im Folgenden unter der Berücksichtigung des vertraglich festgelegten Vorgehens
dargestellt. Dabei gilt es zu beachten, dass, entgegen des zum Zeitpunkt der Ver-
tragsunterzeichnung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Philipps
Universität Marburg geplanten Vorgehens, Methoden der Sozialforschung durch
Präsenz aufgrund der Corona-Pandemie kaum bis nicht mehr möglich waren. Das
Forschungsteam war aus diesem Grund darauf angewiesen, sämtliche analoge
Erhebungsmethoden ins Digitale zu überführen. Die sich daraus ergebenen Chan-
cen und Schwierigkeiten werden innerhalb der Darstellung d er einzelnen Erhe-
bungsphasen (Kapitel 3.1ff) thematisiert.
2. Ziele der Evaluation
Die Bedeutung und Notwendigkeit der Erstellung von Aktionsplänen zur Umset-
zung der UN -Behindertenrechtskonvention ist hinreichend beschrieben worden
(vgl. bspw. Rohrmann und Weber 2015). Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat
sich auf den Weg gemacht, auch für die Belange der Stadt einen solchen Aktions-
plan aufzusetzen. Damit wird ein oft übersehener Aspekt der UN-BRK, nämlich die
Bedeutung der kommunalen Ebene bei der Umsetzung der UN -BRK (vgl. UN -
BRK, Artikel 4 (5)) aufgegriffen. Die bislang gemachten Erfah rungen mit dem Ak-
tionsplan ermöglichen nun eine erste Evaluation sowohl des Aktionsplans selbst,
als auch der dort niedergeschriebenen Ziele und Maßnahmen, sowie der Struktu-
ren, Entscheidungswege und Vorgehensweisen der Akteur*innen.
In Anlehnung an den eingangs skizzierten Prozesszirkel zur Planung eines inklu-
siven Gemeinwesens (vgl. Abbildung S. 2) gestaltete sich die Evaluation im Sinne
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einer summativen (= bilanzierenden) Evaluation [ergänzt durch Elemente der for-
mativen (= konstruktiven, begleitenden Ev aluation)] und orientierte sich an den
grundlegenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (vgl. DeGE-
val 2016, 18ff.), wie Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness, Genauigkeit.
Unter den Standard „Nützlichkeit“ fasst die DeGEval folgende Unt eraspekte (vgl.
ebd., 18f.):
- Identifizierung der Beteiligten und Betroffenen,
- Klärung der Evaluationszwecke,
- Kompetenz und Glaubwürdigkeit des Evaluators/der Evaluatorin,
- Auswahl und Umfang der Informationen,
- Transparenz von Werthaltungen,
- Vollständigkeit und Klarheit der Berichterstattung,
- Rechtzeitigkeit der Evaluation sowie
- Nutzung und Nutzen der Evaluation.
Ohne dass dies an dieser Stelle vertieft dargestellt werden kann, sind nach Ein-
schätzung des Evaluationsteams diese Aspekte sowohl bei der Planung, als auch
bei der Durchführung der Evaluation des Aktionsplans berücksichtigt worden. Be-
züglich des Aspektes „Auswahl und Umfang der Informationen“ wäre sicher ein
längerer Evaluationszeitraum denkbar und auch eine Bereitstellung umfängliche-
rer Ressourcen notwendig, um dies umsetzen zu können. Die Evaluation fand aber
in dem Umfang statt, in dem sie unter den gegenwärtigen Bedingungen realisier-
bar erschien und führte zu nützlichen Ergebnissen. Ebenso verhält es sich mit dem
Aspekt der „Rechtzeitigkeit“: Obschon einige an der Erstellung und bisherigen Um-
setzung des Aktionsplans Beteiligte zu bedenken gegeben haben, die Evaluation
komme zu spät, muss das Evaluationsteam konstatieren, dass es d arauf keinen
Einfluss hatte.
Unter den Standard „Durchführbarkeit“ f asst die DeGEval folgende Unteraspekte
(vgl. ebd., 19):
- Angemessene Verfahren,
- diplomatisches Vorgehen
- Effizienz von Evaluation.
Hier geht es insbesondere um Angemessenheit und ein allgemein akzeptiertes
Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. In Bezug dessen kann seitens des Eva-
luationsteams konstatiert werden, dass diese Aspekte ebenfalls bei der Planung
und Durchführung der Evaluation Berücksichtigung fanden und retrospektiv als
gelungen bewertet werden können . Alle vertraglich festgehaltenen Aktionen und
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Erhebungsphasen wurden im geplanten Zeitraum durchgeführt und entsprechend
der jeweiligen Fristen ausgewertet, als auch innerhalb der vierteljährlichen Sitzun-
gen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt präsentiert. Der vorliegende Abschlussbe-
richt liegt der Auftraggeberin ebenfalls bis zum vereinbarten Ende des Evaluati-
onszeitraums vor.
Unter den Standard „Fairness“ fasst die DeGEval folgende Unteraspekte (vgl.
ebd., 19):
- Formale Vereinbarungen,
- Schutz individueller Rechte,
- umfassende und faire Prüfung,
- unparteiische Durchführung und Berichterstattung,
- Offenlegung von Ergebnissen und Berichten.
Bezüglich dieser Aspekte kann seitens des Evaluationsteams festgehalten wer-
den, dass das oben Genannte ebenfalls bei der Planung und Durchführung der
Evaluation Berücksichtigung fand. Insbesondere ist die Evaluation durch einen
Vertrag zwischen Auftraggeberin und ausführender Stelle „abgesichert“, d ie Ge-
währleistung des Datenschutzes wurde insbesondere in Bezug auf die digital
durchgeführten Aktionen und Erhebungen umfangreich geprüft und gewährleistet.
In der Steuerung der Evaluation g ab es bspw. durch die Steuergruppe und das
regelmäßige Berichtswesen in der „Projektgruppe zur Stärku ng der Teilhabe von
Menschen mit Behinderung “ sowie durch d en Zwischenbericht genügend Foren
der Offenlegung von (Zwischen-)Ergebnissen.
Unter den Standard „Genauigkeit“ fasst die DeGEval folgende Unteraspekte (vgl.
ebd., 20f.):
- Beschreibung des Evaluationsgegenstandes,
- Kontextanalyse,
- Beschreibung von Zwecken und Vorgehen,
- Angabe von Informationsquellen,
- valide und reliable Informationen,
- systematische Fehlerprüfung,
- angemessene Analyse qualitativer und quantitativer Informationen,
- begründete Bewertungen und Schlussfolgerungen
- Meta-Evaluation.
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Ohne dass auch dies an dieser Stelle vertieft dargestellt werden kann, sind nach
Einschätzung des Evaluationsteams die meisten der o.g. Aspekte sowohl bei der
Planung, als auch bei der Durchführung der Ev aluation des Aktionsplans berück-
sichtigt worden. Die „systematische Fehlerprüfung“, eine „angemessene Analyse
qualitativer und quantitativer Informationen“ und letztlich „begründete Bewertun-
gen und Schlussfolgerungen“ standen zum Zeitpunkt der Veröffentlic hung des
Zwischenberichtes noch aus , da die bis dahin erhobenen Daten zu diesem Zeit-
punkt noch nicht umfänglich und systematisch ausgewertet waren. Sie erfolgen
jedoch in dem vorliegenden Abschlussbericht. Eine umfangreiche Meta-Evaluation
(Evaluieren der Evaluation) war im Kontext dieser Evaluation , aufgrund der zur
Verfügung gestellten zeitlichen und finanziellen Ressourcen nicht möglich.
Mittels eines Methoden -Mixes aus Methoden der Sozialforschung hat te die hier
beschrieben Evaluation folgende Ziele:
a) qualitative Ziele der Evaluation:
Die Zusammenstellung von qualitativ gewonnenen und darzustellenden Befra-
gungsergebnissen (hauptsächlich mittels Gruppendiskussionen, siehe Erläuterun-
gen hierzu unter Kapitel 3.2) der an der Aktionsplan -Erstellung und -umsetzung
beteiligten Akteur*innen in Bezug auf die durchlaufenen Teilschritte des Pro-
zesszirkels zur Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens: Agenda-Setting, Initi-
ierung, Legitimation durch politischen Beschluss, Schaffung einer Planungsstruk-
tur, Analyse der Ausganssituation, Diskussion in offenen Foren, Planwerke, politi-
sche Beschlüsse, Anwendung der Planung, (bedingt auch Monitoring und Evalua-
tion und neues Agenda-Setting).
Als Kriterien zur Bewertung der o.g. Prozessschritte werden die folgenden, sich im
Kontext der Gestaltung von inklusiven Gemeinwesen bewährten Orientierungsdi-
mensionen (vgl. Rohrmann et al. 2014, 60ff.) genutzt:
• Partizipation und Beteiligungsstrukturen;
• Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung;
• Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur;
• Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen und anderen Einrichtungen für
die Allgemeinheit;
• Planung und Entwicklung flexibler und inklusionsorientierter Unterstützungs-
dienste für Menschen mit Behinderungen.
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Leitfrage: Inwieweit fanden d iese Dimensionen beim Durchlaufen der o.g.
Prozessschritte bei der Aktionsp lanerstellung bzw. bisherigen -umsetzung
Berücksichtigung?
b) quantitative Ziele der Evaluation:
Die Zusammenstellung von quantitativ gewonnenen und darzustellenden Befra-
gungsergebnissen (hauptsächlich mittels Fragebögen und Dokumentenanalysen,
siehe Erläuterungen hierzu unter Kapitel 3.3 u. 3.4) der an der Aktionsplanumset-
zung beteiligten Akteur*innen in Bezug auf die einzelnen, im Aktionsplan der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt benannten Ziele und Maßnahmen zu den neun Hand-
lungsfeldern.
Hierbei ging es nicht um ein bloßes „Messen“ einer „Erfolgsquote“ der Umsetzung
der im Aktionsplan benannten Ziele und Maßnahmen, sondern um die Darstellung
dessen, wie viele der geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt, zum Teil um-
gesetzt oder nicht umgesetzt wurden und welches die Faktoren für eine (Nicht -
)Umsetzung waren.
3 Erhebungsphasen
Das Evaluationsdesign der Philipps-Universität Marburg umfasste vier teilweise
parallellaufende Erhebungsphasen:
Als Auftaktveranstaltung für das Evaluationsprojekt wurde ein (digitaler) Evalua-
tionstag anberaumt. Des Weiteren enthielt das Angebot die Sichtung und Ana-
lyse aller relevanten Dokumente zur Erstellung und Umsetzung des Aktions-
plans (u.a. unter Heranziehung der vorliegenden Protokolle der Unterarbeitsgrup-
pen zum Aktionsplan; relevanter Aspekte aus Protokollen der „Projektgruppe zur
Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ sowie unter Heranziehung
von Aufzeichnungen der Koordination Inklusiver Projekte). Ferner umfasste es die
Durchführung und Auswertung von fünf Fokusgruppen (bestehend aus Mit-
gliedern aller Unterarbeitsgruppen; Mitgliedern der „Projektgruppe zur Stärkung
der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“; Mitgliedern der Steuergruppe zum
inklusiven Martinsviertel; Mitarbeitenden der städtischen Ämter; nicht organisier-
ten Menschen mit Behinderungserfahrung) und schließlich die Planung, Vertei-
lung und Auswertung eines Fragebogens für Akteur*innen aus den Reihen der
städtischen Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und weiteren städtischen
Bereichen.
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Die im Folgenden skizzierten Erhebungen beinhalten die im Vertrag vom
01.06.2020 festgelegten Aspekte, nämlich:
• Fragen zum Aspekt, inwiefern die im Aktionsplan formulierten Ziele erreicht
bzw. Maßnahmen umgesetzt wurden;
• Fragen bezüglich sinnvoller und ergebnisorientierter Vorgehensweisen zur
Umsetzung der bisherigen Maßnahmen;
• Fragen bezüglich der Zufriedenheit der Prozessbeteiligten;
• Fragen bezüglich der Beteiligung von Menschen mit Behinderung
In Kapitel 5.f. dieses Abschlussberichtes erfolgt eine Zusammenfassung aller Er-
gebnisse, als auch eine Bewertung der Resultate durch das Evaluationsteam.
3.1 Kick-Off: Digitales Worldcafé
Im Evaluationsdesign war die Planung, Durchführung und Auswertung eines , die
einjährige Evaluation einleitenden , „Evaluationstages“ enthalten. Der einleitende
„Evaluationstag“ sollte als niedrigschwelliges „Erhebungsinstrument“ dienen, da
hier alle interessierten Bürger*innen hätten teilnehmen können, um Ihre Sicht be-
züglich des Aktionsplans zu platzieren. Für die Durchführung des Evaluationsta-
ges war von de m Evaluationsteam die Methode des sog. World-Cafés (offen für
alle Beteiligten, die daran Interesse haben [methodisch verstanden als ein Element
der formativen (= konstruktiven, begleitenden) Evaluation]) vorgesehen, welche
die verschiedenen Akteur*innen in z.T. neuer Konstellation zusammen bringen
sollte, um weitere zusätzliche und für den Evaluationsprozess wertvolle Daten zu
generieren.
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona -Pandemie) und den veranlassten Kon-
taktbeschränkungen musste das World-Café, das ursprünglich in Form einer Prä-
senzveranstaltung angedacht war, vom Analogen ins Digitale übersetzt werden .
Zu diesem Zwecke wurde vo m Evaluationsteam ein Diskussionsforum mit dem
Namen „digitales Worldcafé“ auf der Philipps-Universität Marburg eigenen und öf-
fentlich zugänglichen Ilias-Plattform eingerichtet. Die Ilias-Plattform unterliegt den
aktuell gültigen Datenschutzbedingungen und entspricht somit § 9 Datenschutz
des Vertrags zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Philipps Uni-
versität Marburg über die „Evaluation des Aktionsplans der Wisse nschaftsstadt
Darmstadt zur Umsetzung der UN-BRK“ vom 07.05.2020. Innerhalb des digitalen
Worldcafés wurden Themen -Räume zu den neun Handlungsfeldern (Arbeit und
Beschäftigung; Bauen; Bewusstsein und Beteiligung; Bildung, Erziehung und le-
benslanges Lernen; Frauen; Gesundheit; Kommunikation; Kultur, Freizeit und
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Sport; Wohnen) eingerichtet, in denen die Teilnehmenden folgende Fragen kom-
mentieren und diskutieren konnten:
• Was war Ihrer Ansicht nach in Bezug auf die Erstellung des Aktionsplans
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur UN -Behindertenrechtskonvention
gut?
• Was war Ihrer Ansicht nach in Bezug auf die Erstellung des Aktionsplans
der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur UN -Behindertenrechtskonvention
schlecht?
• Was war Ihrer Ansicht nach in Bezug auf die bisherige Umsetzung des Ak-
tionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur UN -Behindertenrechts-
konvention gut?
• Was war Ihrer Ansicht nach in Bezug auf die bisherige Umsetzung des Ak-
tionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur UN -Behindertenrechts-
konvention schlecht?
Eine Einladung zur Teilnahme am digitalen Worldcafé wurde am 20.07.2020 an
alle Akteur*innen des Aktionsplans „Auf dem Weg z ur inklusiven Stadt“ der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt via E -Mail versendet. Den Akteur*innen wurde zum
Zeitpunkt der Einladung mitgeteilt, wie sie statt schriftlicher Beiträge ebenfalls Au-
dio-Beiträge im digitalen Worldcafé platzieren können. Des Weiteren wurde ihnen
eine Anleitung zur Nutzung bzw. Anwendung übermittelt und Unterstützung bei
Schwierigkeiten in Bezug auf die Nutzung des digitalen Worldcafés zugesichert.
Vom 17.08.2020 bis zum 05.09.2020 war das digitale Worldcafé online. Dem gin-
gen 33 Anmeldungen bei m Evaluationsteam und 27 Registrierungen im digitalen
Worldcafé voraus. Diese Zahlen lassen allerdings keinen Rückschluss auf die Zahl
der tatsächlich Beteiligten zu, da davon auszugehen ist, dass neben Individuen
auch Gruppen mit einer Anmeldung teilnahmen. Mithilfe eines TAN -Verfahrens
konnten Doppelanmeldungen von Einzelnen jedoch ausgeschlossen werden.
Aufgrund dessen, dass das Worldcafé in einem digitalen Raum durchgeführt
wurde, war es den Teilnehmenden möglich, sich anonym zu beteiligen. Ein identi-
tätssicherndes Registrierungsverfahren wäre innerhalb des zeitlichen und finanzi-
ellen Rahmens des Evaluationsprojektes nicht realisierbar gewesen. Die Adaption
der eigentlich analogen, also durch Präsenzteilnahme durchzuführenden Methode
Worldcafé ins Digitale ermöglichte den Teilnehmenden unabhängig von einer fest-
gelegten Lokalität und eines festgelegten Termins eine flexiblere Beteiligung. Des
Weiteren wurde dem Evaluationsteam mitgeteilt, dass sich mindestens eine
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Gruppe zusammenfand, um gemeinsam am digitalen Worldcafé teilzunehmen.
Diese nutzte den Zeitrahmen von drei Wochen, um die o.g. zentralen Fragen ge-
meinsam zu erörtern und zu diskutieren. Anschließend sendeten sie ihre Diskus-
sionsergebnisse dem Evaluationsteam zur Berücksichtigung bei der Auswertung.
3.2 Fokusgruppen
Im Evaluationsdesign wurde die:
• Planung, Durchführung und Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus
Mitgliedern aller Unterarbeitsgruppen
• Planung, Durchführung und Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus
Mitgliedern der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen
mit Behinderung“
• Planung, Durchführung und Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus
Mitgliedern der Steuergruppe zum inklusiven Martinsviertel
• Planung, Durchführung un d Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus
Mitgliedern der städtischen Ämter
• Planung, Durchführung und Auswertung einer Fokusgruppe, bestehend aus
nicht-organisierten Menschen mit Behinderungserfahrung aus der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt
festgehalten.
Die Erhebungsmethode Fokusgruppe (auch Gruppeninterview genannt) strebt
ebenfalls die unter Kapitel 2 beschriebenen Ziele der Evaluation an. Des Weiteren
flossen die unter Kapitel 1 skizzierten Orientierungsdimensionen zur Gestaltung
von inklusiven Gemeinwesen in die Erhebung innerhalb der Fokusgruppen mit ein.
Diese wurden mithilfe der Leitfrage: „ Inwieweit fanden diese Dimensionen beim
Durchlaufen der Prozessschritte bei der Aktionsp lanerstellung bzw. bisherigen -
umsetzung Berücksichtigung?“ bearbeitet.
Wie bereits von dem Evaluationsteam erwartet und durch die Durchführung der
Fokusgruppen bestätigt, ermöglich ten diese fünf Fokusgruppen eine Abbildung
der Meinungen, Einschätzungen und Modifikationsideen bezüglich der Aktionspla-
nerstellung bzw. -weiterführung aus der Sicht einer breit gestreuten Gr uppe von
Akteur*innen: Die Mitglieder der Unterarbeitsgruppen haben einen guten Einblick
in das jeweilige Handlungsfeld, die Mitglieder der „Projektgruppe zur Stärkung der
Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ h aben einen übergeordneten Blick auf
die Aktionsplanerstellung und -weiterentwicklung, die Mitglieder der Steuergruppe
zum inklusiven Martinsviertel haben einen ebenso weiten, übergeordneten Blick -
12
auch im Kontext von Einrichtungen, Diensten und Verbänden, die konkrete Erfah-
rungen mit der Etablierung des inklusiven Stadtteils Martinsviertel h aben Die Fo-
kusgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der s tädtischen Ämter br achte eine
zentrale Perspektive aus ihrer Institution heraus ein und letztlich trug die fünfte
Fokusgruppe, bestehend aus nicht -organisierten Menschen mit Behinderungser-
fahrung aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine zusätzliche, „außenstehende“
Perspektive von nicht direkt in den Prozess der Aktionsplanerstellung bzw. -wei-
terentwicklung involvierten Personen bei.
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona -Pandemie) wurden vier der fünf Fokus-
gruppen in Form eines Online-Meetings (Webex) durchgeführt.
• Die Fokusgruppe, bestehend aus Mitgliedern aller Unterarbeitsgruppen, fand
am 28.09.2020 digital mit 5 Teilnehmenden und innerhalb eines Zeitraums von
1,5 Stunden statt. Dieser gingen 7 Anmeldungen voraus.
• Die Fokusgruppe, bestehend aus Mitgliedern der „Projektgruppe zur Stärkung
der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ fand am 29.09.2020 digital mit 3
Teilnehmenden und innerhalb eines Zeitraums von 1,5 Stunden statt. Dieser
gingen 5 Anmeldungen voraus.
• Die Fokusgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Steuergruppe zum inklusiven
Martinsviertel fand am 10.10.2020 digital mit 4 Teilnehmenden und innerhalb
eines Zeitraums von 1,5 Stunden statt. Dieser gingen 7 Anmeldungen voraus.
• Die Fokusgruppe, bestehend aus Mitgliedern der städtischen Ämter fand am
29.09.2020 digital mit 4 Teilnehmenden und innerhalb eines Zeitraums von 1,5
Stunden statt. Dieser gingen 7 Anmeldungen voraus.
• Die Fokusgruppe, bestehend aus nicht -organisierten Menschen mit Behinde-
rungserfahrung aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt fand in Präsenz am
26.09.2020 mit 3 Teilnehmenden, als auch einer Mitarbeiterin des Café Zwi-
schenRäume und innerhalb eines Zeitraums von 1,5 Stunden statt. Dieser gin-
gen 6 Anmeldungen voraus.
Das Evaluationsteam entschied sich, diese Fokusgruppe nicht digital durchzu-
führen, um die Barrieren für die Teilnahme möglichst gering zu halten. Aus die-
sem Grund wurde das Café ZwischenRäume als Durchführungsort gewählt.
Die Lokalität Café ZwischenRäume hält einen barrierefreien Raum vor, der den
zum Durchführungszeitpunkt geltenden Corona -Regelungen zur Zusammen-
kunft einer Gruppe entsprach. Des Weiteren eignete sich das Café Zwischen-
Räume als Durchführungsort für die Fokusgruppe bestehend aus nicht-organi-
sierten Menschen mi t Behinderungserfahrungen, da dieses regelmäßig an
13
Samstagen für private Treffen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Darm-
stadt mit verschiedenen Beeinträchtigungen dient und sich entsprechend etab-
liert hat.
Die Planung und Durchführung der im Vertrag zu m Evaluationsprojekt zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Philipps-Universität Marburg festgeleg-
ten fünf Fokusgruppen wurde somit zum 10.10.2020 abgeschlossen.
3.3 Fragebogen
Das Evaluationsdesign sah, wie bereits weiter oben erwähnt, auch die Erstellung,
Verteilung und Auswertung eines Fragebogens für Akteur*innen aus den Rei-
hen der städtischen Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt und weiteren
städtischen Bereichen vor.
Der Fragebogen als Form der schriftlichen Befragung wurde von dem Evaluations-
team als teilstandardisiertes Instrument entwickelt und umfasste neun quantitative
Fragen, bei denen die Befragten zwischen mindesten s drei Antwortmöglichkeiten
auswählen konnten. Bei fünf weiteren Fragen hatten die Befragten die Möglichkeit
mittels eines Freitextes zu antworten.
Voraussetzung für die Entwicklung dieses teilstandardisierten Befragungsinstru-
ments war ein umfangreiches Vorwissen und vorausgegangene Erhebungen in-
nerhalb des Feldes (vgl. Schaffer 2009, S.106). Aus diesem Grund fand die Fra-
gebogenerhebung als abschließende Erhebung innerhalb der Evaluation des Ak-
tionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der UN-BRK statt.
Bei de m Aufbau, der visuellen Gestaltung und der Frageformulierung orientiert
sich das Evaluationsteam an den Empfehlungen von Schaffer (vgl. ebd., S.116ff.).
Am 03.12.2020 wurde der Link zu dem Online-Fragebogen per E-Mail an 86 Mit-
arbeitende der städtischen Ämter gesendet. Der Online-Fragebogen wurde nicht
an sämtliche Mitarbeitende der Wissenschaftsstadt Darmstadt versandt, sondern
an diejenigen, die in Unterarbeitsgruppen oder anderweitig bei der bisherigen Ak-
tionsplanerstellung und -umsetzung beteiligt waren. Am 10.12.2020 erhielten die
Mitarbeitenden der städtischen Ämter eine Erinnerung über die Frist zur Teilnahme
am Fragebogen. Bis zur Beendigung der Befragung am 31.12.2020 wurden 44
Fragebögen ausgefüllt, von denen 37 in die Auswertung einflossen. Sieben Fra-
gebögen wurden von der Auswertung ausgeschlossen, da diese unter 50% aus-
gefüllt wurden.
14
3.4 Umfassende Dokumentenanalyse
Während des gesamten Projektzeitraums zwischen dem 01.06.2020 und dem
31.05.2021 erfolgte die Sammlung und Sichtung relevanter Dokumente , die
während des ersten Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt erstellt wur-
den. Darunter befanden sich Protokolle der neun Unterarbeitsgruppen und der
„Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung “, als
auch die Dokumentation der Ma ßnahmen des Aktionsplans und deren aktueller
Stand. Ziel der Sichtung der Dokumente war die Erstellung einer Übersicht aller
Maßnahmen der Handlungsfelder des Aktionsplans. In diesem Zusammenhang
wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Möglichkeit darg elegt, wie die Er-
stellung und Umsetzung des Aktionsplans strukturiert und für die Öffentlichkeit zu-
gänglich dokumentiert werden kann, damit auf einen Blick erkenntlich ist, wie viele
Maßnahmen innerhalb eines Handlungsfeldes entwickelt wurden, als auch welche
Maßnahmen eines Handlungsfeldes in der Planung, in der Umsetzung, umgesetzt
oder nicht umgesetzt sind:
Als niedrigschwelliges und bereits zugängliches Anwendungstool zur Struktu-
rierung und Veröffentlichung des aktuellen Stands des Aktionsplans hat sich
das Evaluationsteam für das Programm Excel von Microsoft Office entscheiden.
Dabei wurden die Maßnahmen eines Handlungsfeldes zunächst gezählt und mit
einem Kürzel (Großbuchstaben Alphabet) gekennzeichnet. Mithilfe der Auswer-
tung der zur Verfügung stehenden Dokumente wurden die Maßnahmen daraufhin
in ihrem Umsetzungsstand kategorisiert (umgesetzt; in Umsetzung; in Planung;
nicht umgesetzt) und entsprechend graphisch dargestellt (s. Abbildung). In einem
weiteren Schritt müsste die Darstellung so formatiert u./o. programmiert werden,
dass mithilfe eines sogenannten Mouseovers die ausformulierte Bezeichnung der
entsprechenden Maßnahme angezeigt wird. Letztlich sollen durch das Klicken auf
eine der Maßnahmen detailliertere Informationen über den Umsetzungsstan d an-
gezeigt werden.
A B C D E F G H I J K L M N O P
Handlungsfeld Bewusstsein & Beteiligung
umgesetzt in Umsetzung in Planung nicht umgesetzt
15
Der Auftraggeberin wird dadurch ermöglicht, die Maßnahmen bezüglich der Erstel-
lung und Umsetzung des Aktionsplans „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ aktua-
lisiert und transparent der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise
über die Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder einer für den Aktions-
plan eigenen Hom epage. Des Weiteren ermöglicht die dadurch entstehende
Transparenz der Auftraggeberin weitere Akteur*innen für den Aktionsplan zu ak-
quirieren und diese in die weitere Planung und Umsetzung desselben einzubezie-
hen.
4 Kontinuierliche Evaluation und Steuergruppe
Wie unter Kapitel 2 beschrieben, war im Forschungsdesign vorgesehen, dass die
Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung
der UN-BRK neben summativen Elementen, einen formativen Charakter auf-
weisen sollte. Eine Begleitung der kontinuierlichen Prozesse des Aktions-
plans fand beispielsweise durch die Teilnahme des Evaluationsteams an aus-
gewählten Sitzungen der Unterarbeitsgruppen statt.
Die unter Kapitel 3 ausführlicher dargestellten Erhebungen im Kontext der Evalu-
ation (digitales Worldcafé, Dokumentenanalysen, Fokusgruppen und Fragebogen-
erhebung) wurden kontinuierlich reflektiert. Dies gestaltete sich in Form von regel-
mäßigen Treffen (i.d.R. alle zwei Wochen, innerhalb der abschließenden Auswer-
tungsphase alle vier W ochen) zwischen der Koordinatorin für inklusive Pro-
jekte (Stabsstelle für Sozialplanung und Projektkoordination/Amt für Soziales und
Prävention) und dem Evaluationsteam. Des Weiteren wurde, wie im Evaluations-
design vorgesehen, eine sog. Steuergruppe implementiert, welche sich aus der
Koordinatorin für inklusive Projekte des Amtes für Soziales und Prävention der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, einem Mitglied aus der Unterarbeitsgruppe „Be-
wusstsein und Beteiligung“ mit Behinderungserfahrung und dem Evaluationsteam
zusammensetzte.
Die regelmäßigen Treffen zwischen de m Evaluationsteam und der Koordinatorin
für inklusive Projekte , als auch die Steuergruppe stellten die Orte der Reflektion
der bisherigen Analysen und der Ergebnissicherung dar. Zu diesem Zweck werden
die einzelnen Schritte und Ziele im Evaluationsprozess kontinuierlich anhand der
erwähnten Standards für Evaluation überprüft und im Evaluationsteam bzw. in der
Steuergruppe gemeinsam reflektiert. Diese Vorgehensweise w urde zudem stets
16
dokumentiert. Im Evaluationszeitraum führte dies unter Berücksichtigung aller aus-
zuwertender Daten dazu, weitere zentrale Kriterien für eine Fortschreibung der
Aufgaben des Aktionsplans benennen zu können.
Eine erste Sitzung der den Evaluationsprozess rahmenden Steuergruppe fand am
23.10.2020 statt. Zusätzlich fand am 23.10.2020 ein Informations- und Reflexi-
onsgespräch mit der Stadträtin Barbara Akdeniz statt, in dem die oben be-
schriebenen Fragekomplexe der Fokusgruppen ebenfalls diskutiert wurden. Des
Weiteren wurden die Ergebnisse des Zwischenberichtes, welche die Auftraggebe-
rin am 16.11.2020 erhielt, innerhalb der Sitzung der „Projektgruppe zur Stärkung
der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ vorgestellt. Zur Evaluation der Vor-
stellung des Zwischenberichtes fand am 17.12.2020 ein erneutes Treffen der Steu-
ergruppe statt. In einem weiteren Treffen der Steuergruppe am 01.03.2021 wurden
die Ergebnisse des Fragebogens für die städtischen Mitarbeitenden diskutiert, wel-
che in einer weiteren Sitzung der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von
Menschen mit Behinderung“ am 18.03.2021 präsentiert wurden.
Ein letztes Treffen der Steuergruppe fand am 03.05.2021 statt, in welchem die
finalen Ergebnisse der Evaluation, als auch die innerhalb der letzten Proj ektgrup-
pensitzung zu präsentierenden Handlungsempfehlungen diskutiert wurden.
Am 20.05.2021 wurden die für die Fortschreibung des Aktionsplans relevantesten
Aspekte des Abschlussberichtes in der Sitzung der „Projektgruppe zur Stärkung
der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ vorgestellt.
17
5 Auswertung und Ergebnisse des Evaluationsprozesses
Die in Kapitel 3 detailliert dargestellten Erhebungsphasen wurden von dem Evalu-
ationsteam zunächst einzeln und unabhängig voneinander ausgewertet. Ergeb-
nisse konnten somit zeit nah zur jeweiligen Erhebung gesichert werden und das
Forschungsdesign entsprechend der vorangegangenen Ergebnisse für die folgen-
den Erhebungen modifiziert werden.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt ebenfalls zunächst in einzelnen Kapiteln. In
einem weiteren Schritt werden die Ergebnisse der Erhebungen zusammengeführt
und in einer Gesamtanalyse unter Kapitel 5.4 erörtert.
5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem digitalen Worldcafé
Innerhalb des Zeitraums von drei Wochen (17.08. – 05.09.202) in denen das digi-
tale Worldcafé allen Akteur*innen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN -BRK
der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ zugänglich
war, wurden 42 Beiträge verfasst, die sich auf neun Themen/Handlungsfelder ver-
teilen. An dieser Stelle erfolgt eine knappe Zusammenfassung der Beiträge im di-
gitalen Worldcafé.
Zu allen neun Handlungsfeldern (Arbeit und Beschäftigung; Bauen; Bewusstsein
und Beteiligung; Bildung, Erziehung und lebenslanges Lernen; Frauen; Gesund-
heit; Kommunikation; Kultur, Freizeit und Sport; Wohnen) wurden in den entspre-
chenden Themenräumen zwischen ein und neun Beiträge verfasst. Teilweise rea-
gierten die Teilnehmenden auf bisher verfasste Beiträge, größtenteils wurden je-
doch Beiträge ohne Bezug zu vorangegangenen Beiträgen erstellt.
Bezüglich des Erstellungsprozesses des ersten Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-BRK der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde von Teilnehmenden positiv dar-
gestellt, dass die Beteiligten zu Beginn des Prozesses ein großes Engagement
zeigten. Unterschiedlich wurden die Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit
Beeinträchtigung bewertet. Es habe zwar prinzipiell die Bereitschaft gegeben,
Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen eine Beteiligung zu ermögli-
chen, diese sei in der Praxis jedoch in der Arbeit der einzelnen Unterarbeitsgrup-
pen nicht immer umgesetzt worden. Speziell der Zugang zu Informationen über
den Aktionsplan und die damit verbundenen Tätigkeitsfelder bzw. Beteiligungs-
möglichkeiten wurde von einigen Teilnehmenden als nicht barrierefrei bewertet. In
diesem Zusammenhang schilderten Teilnehmende, dass sie, obwohl in Darmstadt
wohnend, keine Kenntnis über den Aktionsplan gehabt hätten. Andere Teilneh-
18
mende kritisierten eine fehlende Transparenz betreffend der Tätigkeiten der ver-
schiedenen Unterarb eitsgruppen, als auch eine zu grobe Taktung der Termine
zwischen den einzelnen Sitzungen der Unterarbeitsgruppen.
Des Weiteren wurde von Teilnehmenden kritisiert, dass viele Aufgaben und Tätig-
keiten im Zusammenhang mit der Erstellung und Umsetzung des Akti onsplans in
großem Umfang von Ehrenamtlichen übernommen werden m usste, die dies zu-
sätzlich zu ihrer Berufstätigkeit zu stemmen hätten. Dies führe zu einer erhöhten
Belastung der entsprechenden Akteur*innen, die wiederum die Effektivität der Ar-
beit innerhalb des Aktionsplans beeinträchtige. Darüber hinaus schilderten Teil-
nehmende den Eindruck, dass der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK nicht
bei allen Mitarbeitenden der Stadt Darmstadt bekannt sei.
In Bezug auf die Erreichung der im Aktionsplan formuliert en Ziele, bzw. die Um-
setzung der geplanten Maßnahmen zeichneten sich unterschiedliche Bewertun-
gen der Teilnehmenden des digitalen Worldcafés ab. So zogen Teilnehmende eine
vorwiegend positive Bilanz und beschrieben, welche Ziele und Maßnahmen inwie-
fern erreicht worden seien. Andere Teilnehmende kritisierten dagegen, dass be-
reits weniger umfassende Maßnahmen nicht angegangen und somit auch nicht
umgesetzt worden seien.
Einigkeit schien unter den Teilnehmenden darüber zu herrschen, dass öffentliche
Veranstaltungen wie der „Protesttag für Menschen mit Behinderung“ das „Alles
inklusive?! - Festival“, das „Sport - und Spielfest“, als auch die „Offene Bühne
Darmstadt“ als gelungen und sinnvoll zu bewerten seien, da diese viele Menschen
erreichten. Einerseits, damit diese an den erwähnten Aktionen teilnehmen konnten
und andererseits, um eine Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit
Beeinträchtigung zu fördern.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation (Corona -Pandemie) und den damit
verbundenen Herausforderungen (Kontaktbeschränkungen), bewertet das Evalu-
ationsteam die Beteiligung am digitalen Worldcafé als Auftakt zur Evaluation des
Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der UN -BRK als
positiv. Die Durchführung des Worldcafés im di gitalen Raum und die damit ver-
bundene zeitliche Ausdehnung ermöglichte den Teilnehmenden eine flexiblere Be-
teiligung. Dem Evaluationsteam ist indes bewusst, dass das digitale Worldcafé
wiederum eigene Barrieren mit sich brachte. So wurden Personen, die bei spiels-
weise kein internetfähiges Endgerät, keinen Internetzugang, keine Kenntnisse in
der Anwendung von Online-Foren oder keine Kenntnisse im Lesen und Schreiben
19
haben, von der Teilnahme am digitalen Worldcafé ausgeschlossen. Dem versuch-
ten das Evaluationsteam entgegen zu wirken, indem eine entsprechende Unter-
stützung bei der Teilnahme angeboten wurde.
5.2 Auswertung der Fokusgruppen
In diesem Kapitel wird die Vorgehensweise innerhalb der Auswertung der Fokus-
gruppen, als auch die gewonnenen Ergebnisse darg estellt werden. In einem wei-
teren Schritt folgt die Darstellung der Handlungsempfehlungen (s. Kapitel 6), die
sich aus der Analyse des erhobenen Materials ableiten.
Mithilfe der Methode der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2000) wurden
die aus den Fokusgruppen gewonnenen Daten analysiert. Die qualitative Inhalts-
analyse eignet sich besonders für die Auswertung von Textmaterial, wie dem der
transkribierten Fokusgruppen und sieht eine systematische Bearbeitung des erho-
benen Datenmaterials vor (vgl. Ma yring 2000, S. 468). „Der Grundgedanke einer
qualitativen Inhaltsanalyse besteht nun darin, die Systematik (Kommunikationsein-
bettung, strenge Regelgeleitetheit, Gütekriterien) der Inhaltsanalyse für qualitative
Analyseschritte beizubehalten, ohne vorschnelle Quantifizierungen vorzunehmen“
(ebd., S. 469). In Bezug auf das erhobene Datenmaterial der Fokusgruppen be-
deutet dies, dass die Analyse in einem Kommunikationszusammenhang erfolgte,
in welchem die Rahmenbedingungen (bspw. Durchführung der Fokusgruppe in ei-
ner Videokonferenz; professionelle/institutionelle Hintergründe der Teilnehmen-
den; Historie des Projektes) miteinbezogen wurden. Des Weiteren wurden für die
Durchführung und Auswertung der Fokusgruppen im Sinne der Regelgeleitetheit
zuvor Ablaufmodelle, konkrete Fragestellungen und Codierregeln festgelegt. In ei-
nem weiteren Schritt wurde das Material mithilfe eines Kategoriensystems in Ana-
lyseeinheiten gegliedert. Zur intersubjektiven Nachvollziehbarkeit wird dieses Ka-
tegoriensystem folgend dargestellt (vgl. Mayring 2003, S. 12).
Um eine typisierende Struktur zu erlangen, wurde ein Kategoriensystem entwi-
ckelt, welches sich in drei Ebenen gliedert:
1. Ebene: Die UN-BRK als rechtlicher Hintergrund und somit Überkategorie
2. Ebene: Kategorien zur Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
3. Ebene: Unterkategorien in Bezug auf bestimmte Personenkreise und Teilas-
pekte
20
Diese Ebenen werden im Folgenden einzeln beschrieben und mit zusammenge-
fassten Einschätzungen der Befragten, die aus dem erhaltenen Datenmateri al
(Transkripte der durchgeführten 5 Fokusgruppen) gewonnen wurden, versehen.
Die zusammengefassten Einschätzungen werden zunächst in ihrer bereits er-
wähnten Heterogenität abgebildet und noch nicht kommentiert oder bewertet.
21
5.2.1 Diagramm Kategorien-System
in Bezug auf:
Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
Normativer Bezugspunkt: UN-BRK
Partizipation und
Beteiligungsstruk-
turen
Menschen mit
Beeinträchtigung die Öffentlichkeit Leistungserbringer
Sensibilisierung und
Bewusstseinsbildun
g
Beteiligte am
Aktionsplan
Mitarbeitende der
städtischen Ämter die Öffentlichkeiit
Arbeitsstruktur
zeitliche/räumliche
Organisation Kommunikation politische
Legitimation
22
5.2.1 Bestimmung der Kategorien zur Auswertung der Fokusgruppen
Zur intersubjektiven Nachvollziehbarkeit werden folgend die Überkategorie (1.
Ebene), die Kategorien (2. Ebene) und die Unterkategorien (3. Ebene) innerhalb
des zuvor dargestellten Kategoriensystems erläutert. Den Unterkategorien liegen
konkrete Aussagen der Befragten der Fokusgruppen zugrunde, die aus dem erho-
benen Datenmaterial systematisch herausgefiltert wurden. Diese Aussagen sind
nach der Erläuterung der Unterkategorie zusammengefasst und paraphrasiert dar-
gestellt. Da die Befragten der Fokusgruppen teilweise diametrale Einschätzungen
zu bestimmten Punkten äußerten, sind in den paraphrasierten Aussagen ebenfalls
entsprechende Gegensätze enthalten, welche in einem weiteren Schritt interpre-
tiert und eingeordnet werden.
1. Ebene
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN -BRK), die am
13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen inter-
national bekräftigt und am 26. März 2009 von der Bundesrepublik Deutschland
ratifiziert wurde, dient der vorliegenden Auswertung als normativer Bezugspunkt
und somit als rahmengebende Überkategorie. Damit wird ein oft übersehener As-
pekt der UN-BRK, nämlich die Bedeutung der kommunalen Ebene bei der Umset-
zung der UN-BRK (vgl. UN-BRK, Artikel 4 (5)) aufgegriffen.
2. Ebene
Als Kriterium zur Bewertung der Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur in Be-
zug auf die durchlaufenen Teilschritte des Prozesszirkels zur Gestaltung eines in-
klusiven Gemeinwesens (Agenda -Setting, Initiierung, Legitimation durch politi-
schen Beschluss, Schaffung einer Planungsstruktur, Analyse der Ausganssi tua-
tion, Diskussion in offenen Foren, Planwerke, politische Beschlüsse, Anwendung
der Planung, Monitoring und Evaluation und neues Agenda -Setting) dient die Ka-
tegorie Partizipation und Beteiligungsstrukturen. Mithilfe dieser Kategorie wur-
den die erhobenen Daten auf Bezüge hinsichtlich der Aspekte „Teilhabe(-möglich-
keiten)“ und „Barrieren für“ bzw. „nicht gelungene Teilhabe“ bei der Erstellung und
normativer
Bezugspunkt: UN-BRK
Gestaltung einer
barrierefreien
Infrastruktur
Partizipation und
Beteiligungsstrukturen
23
Umsetzung des Aktionsplans überprüft. Ebenfalls flossen erhobene Vorschläge
zur Verbesserung der Partizipation und Beteiligungsstrukturen in die Analyse mit
ein.
3. Ebene
Die Unterkategorie Menschen mit Beeinträchtigung ergibt sich aus der Katego-
rie Partizipation und Beteiligungsstrukturen . Die in dieser Unterkategorie zu-
sammengefassten Daten wurden hinsichtlich ihrer Bedeutung für Menschen mit
Beeinträchtigung analysiert. Berücksichtigt wurden dabei alle Daten, in denen Teil-
habe(-möglichkeiten) und Barrieren bzw. nicht gelungene Teilhabe für Menschen
mit Beeinträchtigung bei der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans themati-
siert wurden.
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten
• Am Anfang des Prozesses war die Beteiligung von Menschen mit Beeinträchti-
gungen größer und ging im Laufe der Zeit zurück. Wenige Personen mit Beein-
trächtigung sind von Beginn an am P rozess beteiligt und es sind wenige neue
Personen hinzugekommen.
• Menschen mit Beeinträchtigung, die nicht innerhalb etablierter Strukturen orga-
nisiert sind, sind nicht hinreichend über den Aktionsplan und Beteiligungsmög-
lichkeiten informiert.
• Menschen mit Beeinträchtigung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe le-
ben, sind davon abhängig, inwiefern die entsprechenden Organisationen Infor-
mationen zum Aktionsplan aufbereiten und weitergeben.
• Das Format der Sitzungen war gerade für Menschen mit kognitiven Beeinträch-
tigungen nicht geeignet, da dort unter anderem viele Konflikte ausgetragen wur-
den und die Komplexität der Themen überfordernd war.
• Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen konnte n sich einfacher beteili-
gen als Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
• Seitdem in Sitzungen mehr auf leichte Sprache geachtet wurde, wurden auch
weniger Konflikte ausgetragen.
• Zu der Zeit, als Sitzungen früher am Tag veranstaltet wurden, konnten Men-
schen aus Wohneinrichtungen teilnehmen. Seitdem die Sitzungen später statt-
finden, ist die Teilnahme für sie nicht mehr möglich.
in Bezug auf:
Menschen mit
Beeinträchtigung
24
• Die beteiligten Akteur*innen der Verwaltung haben sich bemüht, verschiedene
Kanäle zu nutzen, um Informationen auch für Menschen m it Beeinträchtigung
zugänglich zu machen, dennoch kamen diese oftmals nicht an, auch weil nicht
genügen Ressourcen zur Verfügung standen.
• Das Projekt „Inklusives Martinsviertel“ hat in Bezug auf Beteiligung für Men-
schen mit Beeinträchtigung gut gearbeitet. Die Strukturen wurden jedoch bis-
lang nicht auf andere Viertel oder Projekte übertragen.
• Instrumente, die zur Evaluation der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans
genutzt wurden, schlossen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen teil-
weise aus.
Die Unterkategorie Öffentlichkeit ergibt sich ebenfalls aus der Kategorie Partizi-
pation und Beteiligungsstrukturen . Die in dieser Kategorie zusammengefass-
ten Daten wurden hinsichtlich des Aspektes „Partizipationsmöglichkeiten“ für
Darmstädter Bürger*innen analysiert. Eine Besonderheit innerhalb dieser Unter-
kategorie ist, dass sie „nicht für sich selbst spricht“. Denn die innerhalb der Kate-
gorie Öffentlichkeit analysierten Daten beruhen auf den Äußerungen von Ak-
teur*innen des Aktionsplans und nicht auf denen der (Stadt-)Öffentlichkeit selbst.
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten
• In Bezug auf die Frage, welches Stadtviertel für ein Pilotprojekt zum The ma
Inklusion ausgewählt werden soll, wurde n beispielsweise ein Leistungserbrin-
ger und eine wissenschaftliche Institution miteinbezogen.
• Die Strukturen und Zielsetzungen des Aktionsplans sind für Außenstehende o-
der Personen, die sich neu engagieren möchten, nicht klar erkennbar, obwohl
Aktionen und Projekte auf der Homepage der Stadt genannt werden.
• Es gibt außenwirksame Veranstaltungen zum Thema Inklusion, die eine Betei-
ligung der Öffentlichkeit fördern.
• In der Phase der Aktionsplanerstellung sind zum Zeitpunkt der Nichtbesetzung
der Koordinationsstelle nicht alle Arbeitsprozesse und -ergebnisse an die Öf-
fentlichkeit gelangt.
• Es gibt beteiligte Bürger *innen, die sich aktiv in den Prozess einbringen und
Partikularinteressen vertreten. Diese Beteiligung ist je doch nicht immer kon-
struktiv.
in Bezug auf: die
Öffentlichkeit
25
• Die Erwartungen seitens der Bürger*innen wurden innerhalb der Bürger*innen-
Beteiligung nicht gut gemanagt.
• Verschiedene Sitzungsformate und -zeiten, sowie niedrigschwellige Öffentlich-
keitsarbeit könnten die Bürgerbeteiligung erhöhen.
• Treffzeiten für Sitzungen ab 17:00 Uhr schließen Personen von der Beteiligung
aus, die Kinder zu betreuen haben.
• Die Struktur zahlreicher Gruppen erschwert eine Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die sich Engagierenden werden zu mehr und mehr Beteiligung gedrängt.
• Es ist nicht gelungen, die breite Öffentlichkeit über die Beteiligungsmöglichkei-
ten im Kontext des Aktionsplans zu informieren.
Auch die Unterkategorie Leistungserbringer ergibt sich aus der Kategorie Parti-
zipation und Beteiligungsstrukturen. Die in dieser Unterkategorie zusammen-
gefassten Daten wurden hinsichtlich ihrer Bedeutung für die diversen Leistungser-
bringer innerhalb von Darmstadt überprüft.
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten
• Zu Beginn des Prozesses g ab es eine höhere Beteiligung der verschiedenen
Leistungserbringer als im späteren Verlauf.
• Der Entwurf eines Aktionsplans, der von Vertreter*innen der Selbsthilfe und
Leistungserbringern erstellt wurde, wurde von der Stadt Darmstadt abgelehnt.
• Bei dem Prozess der Legitimation des Aktionsplans durch den Magistrat wurden
Vertreter*innen der o.g. Akteur*innen nicht mit einbezogen.
• Akteur*innen der Stadt Darmstadt beharren auf ihrer Entscheidungsmacht; Ent-
scheidungen werden nicht an andere Beteiligte delegiert.
• Einige Beiträge von Vertreter*innen von Leistungserbringern und der Selbsthilfe
wurden als laut, fordernd und teilweise provozierend wahrgenommen.
• Es gibt Leistungserbringer in Darmstadt, die in keiner Weise am Prozess betei-
ligt waren.
• Eine gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Leistungserbringern funk-
tioniert dann, wenn bereits ein enger Kontakt und somit auch Austausch vor-
handen ist.
in Bezug auf: Leistungserbringer
26
• Um die Beteiligung an der Arbeit am Aktionsplan zu erhöhen, sollte die Stadt
Darmstadt finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen.
• Die Aufteilung in Unterarbeitsgruppen hat die Beteiligung von Vertreter*innen
der Leistungserbringer und der Selbsthilfe erschwert, da diese nur begrenzte
Ressourcen für die Beteiligung haben.
• Die Terminierung der Sitzungen auf einen späteren Zeitpunkt hat die Beteili-
gung von Vertreter*innen der Leistungserbringer verbessert.
• Die Vertreter*innen der Leistungserbringer befinden sich in einem Dilemma zwi-
schen einerseits einer Beteiligung, die ihre Ressourcen teilweise übersteigt und
andererseits der Befürchtung, Einfluss auf den Prozess zu verlieren.
2. Ebene
Als weiteres Kriterium zur Bewertung der Gestaltung einer barrierefreien Infra-
struktur innerhalb der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans dient die Kate-
gorie Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung. Mithilfe dieser Kategorie wur-
den alle erhobenen Daten hinsichtlich der Aspekte „ Veränderungsprozesse“ und
„beobachtbare Veränderungen“ in Bezug auf eine Sensibilisierung für die Belange
von Menschen mit Beeinträchtigung in Darmstadt überprüft.
3. Ebene
Die Unterkategorie Beteiligte am Aktionsplan umfasst alle erhobenen Daten hin-
sichtlich des Aspektes „Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung“ von Beteiligten
am Aktionsplan. Aufgrund des Datenmaterials berücksichtigt diese Unterkategorie
dabei jedoch nicht nur die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung, sondern
bezieht weitere marginalisierte Gruppen mit ein.
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten
• Im Kontext der Arbeit im Projekt „Inklusives Martinsviertel“ hat sich der Inklusi-
onsbegriff auf das Thema Migration erweitert.
Gestaltung einer
barrierefreien
Infrastruktur
Sensibilisierung und
Bewusstseinsbildung
in Bezug auf: Beteiligte am
Aktionsplan
27
In der Unterkategorie Mitarbeitende der städtischen Ämter wurden die erhobe-
nen Daten hinsichtlich des Aspektes „ Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung“
von Mitarbeitenden der städtische n Ämter überprüft. Die Unterkategorie definiert
sich in Abgrenzung zu der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung anderer Ak-
teur*innen des Aktionsplans und der Öffentlichkeit, da die Mitarbeitenden der städ-
tischen Ämter innerhalb ihrer Verwaltungstätigkeiten eine besondere Rolle bei der
Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans einnehmen.
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten
• Die städtischen Mitarbeitenden benötigen eine Leitlinie zum Inklusionsver-
ständnis, um ihr Handeln stärker danach ausrichten zu können.
• Die Selbsteinschätzung von Mitarbeitenden der städtischen Ämter beinhaltet
die Aspekte „Bewusstsein“ und „Sensibilität“, dies wird von anderen Akteur*in-
nen-Gruppen jedoch z.T. gegensätzlich wahrgenommen.
• Es gibt Sitzungen von Unterarbeitsgruppen, an denen hauptsächlich Mitarbei-
tende der städtischen Ämter teilnehmen.
• Die zwischenzeitlich fortgeschriebenen Maßnahmen des Aktionsplans sind für
die Mitarbeitenden der städtischen Ämter nicht verbindlich, da sie nicht politisch
legitimiert wurden.
• Städtische Mitarbeitende sind nicht ausreichend über das Thema Barrierefrei-
heit informiert.
• Obwohl im Aktionsplan festgeschrieben ist , dass Stadtverordnete einmal im
Jahr an den Sitzungen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Men-
schen mit Behinderung“ teilnehmen sollen, ist dies bislang nicht geschehen.
• Die städtischen Mitarbeitenden stehen in der Verantwortung Expert*innen-Mei-
nungen hinzuzuziehen, wenn Themen wie Barrierefreiheit tangiert werden.
• Die Koordinationsstelle für inklusive Projekte sucht kontinuierlich den Dialog mit
unterschiedlichen Akteur*innen.
• Mit einigen Mitarbeitenden der städtischen Ämter besteht eine gute Zusammen-
arbeit in Bezug auf Inklusionsthemen, mit anderen weniger.
• Auch Maßnahmen, die nicht im Aktionsplan f estgelegt wurden, aber Inklusion
betreffen, wurden von städtischen Mitarbeitenden in ihrer Umsetzung unter-
stützt.
in Bezug auf:
Mitarbeitende
der städtischen
Ämter
28
• Es gab für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter keine Schulungen zum
Aktionsplan.
• Es gab für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter Schulungen zum Aktions-
plan.
Die Unterkategorie Öffentlichkeit umfasst alle Daten hinsichtlich der Aspekte
„Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit “. Dieser Unterkate-
gorie kommt wiederum die Besonderheit zu, dass sie ebenfalls „nicht für sich selbst
spricht“. Denn die innerhalb der Unterkategorie Öffentlichkeit analysierten Daten
beruhen auf den Äußerungen von Akteur*innen des Aktionsplans und nicht auf
denen der (Stadt-)Öffentlichkeit selbst.
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten
• Um das Thema Inklusion in der Öffentlichkeit präsent zu halten, gibt es zu wenig
Ressourcen.
• Inklusion als Querschnittsthema bewirkt mehr Sensibilisierung und Bewusst-
seinsbildung in der Öffentlichkeit, als wenn es als alleinstehendes Thema be-
handelt wird.
• Der Breite der Darmstädter Öffentlichkeit ist der Aktionsplan nicht bekannt.
• Innerhalb des Aktionsplans gab es keine konkreten Maßnahmen dazu, eine
Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit zu fördern.
• Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Events fördern die Sensibilisie-
rung und Bewusstseinsbildung zum Thema Inklusion in der Öffentlichkeit.
• Durch die Arbeit sensibilisierter und engagierter Bürger*innen nimmt die gene-
relle Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zu.
2. Ebene
Als drittes Kriterium zur Bewertung der Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur
innerhalb der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans dient die Kategorie Ar-
beitsstruktur. Die Relevanz dieser Kategorie innerhalb des Datenmaterials stellt
in Bezug auf: die
Öffentlichkeiit
Gestaltung einer
barrierefreien
Infrastruktur
Arbeitsstruktur
29
sich unter anderem dadurch dar, dass sie in allen durchlaufenen Teilschritten des
Prozesszirkels zur Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens prominent disku-
tiert wurde.
3. Ebene
Die Unterkategorie zeitliche/räumliche Organisation umfasst alle Daten, die sich
auf die zeitliche bzw. räumliche Organisation der Arbeitsstruktur innerhalb des Ak-
tionsplans beziehen. Dieser Unterkategorie bekommt dadurch besondere Bedeu-
tung zu, da sie eng mit Partizipationsmöglichkeiten innerhalb der Akti onsplaner-
stellung und -umsetzung diverser Akteur*innen verknüpft ist.
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten
• Eine intensive Kooperation mit zuständigen städtischen Behörden in Bezug auf
ein Handlungsfeld ist wichtig, um Maßnahmen umsetzen zu können.
• Die personellen und finanziellen Ressourcen für die Begleitung des Aktions-
plan-Prozesses sind zu gering. Eine fehlende Vertretung der Koordinations-
stelle bremst den gesamten Prozess aus.
• Die Unterarbeitsgruppen sollten häufiger tagen.
• Zum Zeitpunkt, als die Tagungsstruktur der Arbeitsgruppen dynamischer war,
waren die Möglichkeiten zur Beteiligung größer.
• Es sollte weniger Unterarbeitsgruppen geben, da sich deren Mitglieder nicht
selten doppeln und diesen dann zu viele Termine zugemutet werden.
• Es fehlt eine intensive Verzahnung/Vernetzung zwischen den Unterarbeitsgrup-
pen.
• Innerhalb des Projektes „Inklusives Martinsviertel“ konnten sich unterschiedli-
che Akteur*innen mithilfe spezifischer Themen (bspw. Arbeit) vernetzen.
• Expert*innen in den Unterarbeitsgruppen sind wichtig.
• Innerhalb des Aktionsplan-Prozesses fehlt ein roter Faden.
in Bezug auf:
zeitliche/räumliche
Organisation
30
Die Unterkategorie Kommunikation umfasst alle erhobenen Daten , die sich auf
die Kommunikation innerhalb der Arbeitsstruktur des Aktionsplans beziehen.
Diese Kategorie ist zwar mit den Partizipationsmöglichkeiten für Menschen mit Be-
einträchtigung bei der Aktionsplanerstellung und -umsetzung verknüpft, beinhaltet
jedoch zudem diverse Konfliktlinien innerhalb des Prozesses.
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten
• Der Aktionsplan wurde von einigen Akteur*innen als Chance gesehen, die Kom-
munikation über die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung in konkrete
Handlungen zu überführen.
• In bestimmten Grundsatzfragen konnte n keine Einigungen zwischen den Ak-
teur*innen gefunden werden, wodurch bestehende Konflikte nicht aufgelöst
werden konnten.
• Bei Treffen von zahlreichen Akteur*innen wurde die Kommunikation häufig als
wenig konstruktiv wahrgenommen, da in diesen Settings oftmals Konflikte offen
ausgetragen wurden.
• Aufgrund von andauernden Konflikten, wurden klärende Gespräche mit den be-
teiligten Akteur*innen organisiert, die die Konflikte jedoch nicht auflösten.
• Um die Vielfalt der Themen intensiv behandeln und dafür Handlungsempfeh-
lungen formulieren zu können, ist ein intensiver Austausch mit zuständigen Be-
hörden und Expert*innen nötig.
• Kleinere Arbeitsgruppen befördern ein produktives Setting.
• Mithilfe der Nutzung von leichter Sprache und der dadurch resultierenden Fo-
kussierung auf eingegrenzte Themen, konnten Konflikte innerhalb von Arbeits-
gruppensitzungen reduziert werden.
Die Unterkategorie politische Legitimation umfasst alle erhobenen Daten, die
sich auf das Thema der politischen Legitimation innerhalb der Erstellung und Um-
setzung des Aktionsplans beziehen. In Bezug auf die Fortschreibung des Aktions-
plans erhält diese Kategorie eine besondere Relevanz.
in Bezug auf: Kommunikation
in Bezug auf: politische
Legitimation
31
Zusammengefasste Einschätzungen der Befragten
• Die Fortschreibung des Aktionsplans sollte weniger und dafür machbare Maß-
nahmen enthalten.
• Im Zuge der Fortschreibung des Aktionsplans gab es bisher keine weitere poli-
tische Legitimation und somit keinen festgelegten Zeitplan.
• Einige Maßnahmen und Vorhaben wurden nicht in eine Aktion überführt. Dies
führte zu Unmut und Frustration bei Beteiligten.
• Der Chara kter des bisherigen Aktionsplans war weniger auf Fortschreibung ,
sondern eher auf Vollständigkeit ausgelegt.
• Es fehlen klare Handlungsanweisungen in Bezug auf das Thema „Inklusion“ für
Mitarbeitende der städtischen Ämter.
• Mitarbeitende der städtischen Ämter beziehen die Unterarbeitsgruppen nicht
von selbst in Entscheidungen ein, wenn diese inklusive Themenfelder behan-
deln.
• Der Prozess des Aktionsplans wird als seitens der Stadt zu stark politisch und
finanziell gesteuert wahrgenommen, wodurch die Wirkmächtigkeit anderer Ak-
teur*innen eingeschränkt bleibt.
• Es fehlt eine Überprüfung des bisher Erreichten.
5.2.3 Zusammenfassende Analyse der Ergebnisse aus den Fokusgruppen
Entsprechend des Evaluationsdesigns mit Bezug auf den „Prozesszirkel zur Pla-
nung eines inklusiven Gemeinwesens“ (s. Kapitel 1) und unter Berücksichtigung
der in Kapitel 2 beschriebenen Ziele der Evaluation wurden die Teilnehmenden
der Fokusgruppen zunächst nach ihren Eindrücken zum Agenda -Setting und der
Initiierung des ersten Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umset-
zung der UN -BRK „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ befragt. Dabei zeichnete
sich ein divergentes Bild bezüglich des Entstehungsprozesses des Aktionsplans
bei den Akteur*innen ab. So berichteten einige Akteur*innen von einer gewissen
Intransparenz, welche der eingereichten Vorschläge für die Inhalte des Aktions-
plans letztlich in diesen einflossen und welche nicht. Ebenso scheint bei Akteur*in-
nen Unklarheit darüber zu herrschen, wie die „Ist -Stand-Erhebung“ innerhalb des
Aktionsplans zustande kam bzw. von welcher Stelle/Institution diese erfasst
wurde. Diese Eindrücke bekräftigten sich durch die Aussagen von Akteur*innen,
die nicht von Beginn der Aktionsplanerstellung an involviert waren und das Fehlen
eines roten Fadens anmerkten.
Einigkeit unter den Teilnehmenden der Fokusgruppen herrschte darüber, dass der
Prozess der Aktionsplanerstellung und der beginnenden Umsetzung durchgehend
32
von einem großen Engagement der Beteiligten, jedoch ebenfalls von konfliktrei-
chen Diskussionen geprägt zu sein schien. Diese Diskussionen, so die Wahrneh-
mung der Teilnehmenden aus den Fokusgruppen, haben zu teilweise großen Ver-
zögerungen im Prozess geführt und letztlich das zu Beginn große Engagement der
überwiegend ehrenamtlichen Akteur*innen gebremst.
Der Prozess der Legitimation des Aktionsplans durch politische Beschlüsse
scheint für die Teilnehmenden weitgehend nachvollziehbar und transparent ver-
laufen zu sein. Allerdings äußerten Teilnehmende die Kritik, dass in der Folgezeit
keine weiteren verbindlichen Ziele politisch legitimiert worden seien. Dies und die
fehlende Festlegung auf konkrete Zeiträume vermittle eine gewisse Unverbindlich-
keit in Bezug auf die begonnene Fortschreibung des Aktionsplans bei den Ak-
teur*innen.
Angesprochen auf ihre Wahrnehmung dazu, wie die Zusammenarbeit zwischen
den unterschiedlichen Akteur*innen, Institutionen und Einrichtungen als auch de-
ren Strukturierung zu bewerten sei, äußerten Teilnehmende aus den Fokusgrup-
pen, dass es sehr viele Gremien gebe und es daher schwer sei, einen Überblick
über diese und deren Tätigkeiten zu erlangen oder zu behalten. Darunter habe die
bisherige Zusammenarbeit und der Informationsfluss zwischen diesen Gremien
gelitten. Einige Teilnehmende äußerten, dass die Taktung der Gremien-Sitzungen
zu gering sei, andere bemängelten, dass es aufgrund der großen Zahl an Gremien
kaum möglich sei, an mehreren teilzunehmen. Einig scheinen sich die Teilneh-
menden darüber zu sein, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen durch
die Kommunikationskultur und die Struktur der Gremiensitzungen von einer Betei-
ligung ausgeschlossen zu werden scheinen. Man wünsche sich aus diesem Grund
niedrigschwelligere Beteiligungsmöglichkeiten am Aktionsplan.
Ebenso wie das in Kapitel 3.1 beschriebene Worldcafé waren die Fokusgruppen
im Evaluationsdesign in Präsenzform vorgesehen. Durch die veränderte Durch-
führung in einem digitalen Format konnten die Gruppendiskussionen jedoch inso-
fern besser gerahmt werden, als dass immer nur eine teilnehmende Person zur
gleichen Zeit sprechen konnte. Dies bewertet das Evaluationsteam als positiv, da
Redeanteile gleichberechtigter aufgeteilt werden konnten.
Bedauerlicherweise nahmen nicht alle für die Fokusgruppen angemeldeten Per-
sonen auch an diesen teil. Um dennoch deren Sichtweise in die Evaluation einflie-
ßen zu lassen, offerierte das Evaluationsteam diesen jedoch, sich in Schriftform
zu beteiligen. Dies wurde von einigen Akteur*innen wahrgenommen.
33
Insgesamt konnte das Evaluationsteam durch die Durchführung der Fokusgruppen
wertvolle Daten erheben, welche den in Kapitel 2 beschriebenen Zielen der Eva-
luation dienlich sind.
5.3 Auswertung des Fragebogens
Im Folgenden werden die Ergebnisse des Fragebogens an die Mitarbeitenden
der städtischen Ämter dargestellt. Der Aufbau, die Streuung und der Rücklauf
des Fragebogens wurden bereits unter Kapitel 3.3 beschrieben. Zunächst werden
die Ergebnisse der quantitativ ausgerichteten Fragen beschrieben. Eine graphi-
sche Darstellung der Ergebnisse der quantitativen Fragen ist im Anhang II des
vorliegenden Abschlussberichtes hinterlegt. In einem weiteren Schritt erfolgt die
Darstellung der Ergebnisse der qualitativ ausgerichteten Fragen. Schließlich findet
eine abschließende Diskussion der Ergebnisse des Fragebogens statt.
5.3.1 Ergebnisse der quantitativen Fragen
Die erste Frage des Fragebogens an die Mitarbeitenden der städtischen Ämter
lautete:
Wann haben Sie zum ersten Mal wahrgenommen, dass sich die Wissenschafts-
stadt Darmstadt explizit mit den Belangen von Bürger*innen mit Behinderung im
Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention befasst?
Den Befragten standen Antwortmöglichkeiten von „ca. 2009“ bis „ca. 2020“, als
auch „noch nie“ zur Verfügung. Dieser Zeitraum wurde seitens des Evaluations-
teams festgelegt, da die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 von der Bundes-
republik Deutschland ratifiziert wurde und somit zu diesem Zeitpunkt erstmals eine
größere öffentliche Beachtung fand. Entsprechend war die am häufigsten ge-
nannte Antwort von 18,9 % der befragten Personen „ca. 2009“ . Insgesamt 64,0%
der Befragten gaben an, dass sie bereits seit oder vor 2015 zum ersten Mal wahr-
genommen haben, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt explizit mit den
Belangen von Bürger*innen mit Behinderung im Kontext der UN -Behinderten-
rechtskonvention befasst. Knapp 30% der Befragten gaben an, erst seit 2016 oder
später wahrgenommen zu haben, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt ex-
plizit mit den Belangen von Bürger*innen mit Behinderung befasst. Drei Personen
gaben an, dies „noch nie“ wahrgen ommen zu haben und fünf weitere Personen
beantworteten die Frage nicht.
Auf die zweite Frage des Fragebogens:
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Wann haben Sie zum ersten Mal erfahren, dass die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
plant bzw. diesen erstellt hat?
konnten die Befragten Antwortmöglichkeiten auswählen von „ca. 2016“ bis „ca.
2020“. Diesen Zeitraum legte das Evaluationsteam fest, da der Aktionsplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
tion 2016 veröffentlicht wurde. Knapp die Hälfte, also 45,9% der Befragten, gaben
an, „ca. 2016“ das erste Mal vom Aktionsplan zur Umsetzung der UN -BRK der
Wissenschaftsstadt Darmstadt gehört zu haben. 5,4% der Befragten nannten „ca.
2017“, 21,6% dagegen nannten „ca. 2018“ als ersten Zeitpunkt, an dem sie von
dem Aktionsplan gehört hatten. Weitere 5,4% wählten als Antwort „ca. 2019“ und
16,2% gaben an, erst „ca. 2020“ vom Aktionsplan gehört zu haben. Vier Personen
beantworteten die Frage nicht.
Die dritte Frage des Fragebogens wurde ohne vorgegebene Antwortmöglichkeiten
gestellt, jedoch wurden die Befragten gebeten, mit einer Jahreszahl zu antworten.
Sie lautete:
Seit wann sind Sie in Ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld beschäftigt?
Das Evaluationsteam stellte den Mitarbeitenden der städtischen Ämter diese
Frage, um deren Antworten aus den zwei vorangegangenen Fragen präziser deu-
ten zu können. Des Weiteren können die Antworten auf diese Frage Hinweise zur
Kontinuität der Mitarbeitenden aus den Reihen der städtischen Ämter bei der Er-
stellung und Umsetzung des Aktionsplans geben. So gaben 35,1% der Befragten
an, erst seit 2017 oder später in ihrem aktuellen Tätigkei tsfeld bei der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt beschäftigt zu sein. 32,4% der Befragten gaben an, zwi-
schen 2006 und 2015 in ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld beschäftigt zu sein. 21,6%
waren bereits vor 2006 in ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld beschäftigt und drei Per-
sonen beantworteten die Frage nicht.
Bei der vierten Frage des Fragebogens:
Wie präsent ist der Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention ‚Auf dem Weg zur inklusiven Stadt‘ in
Ihrem Arbeitsalltag?
konnten die Befragten zwischen vier Antwortmöglichkeiten („sehr präsent“; „prä-
sent“; „weniger präsent“; „nicht präsent“) wählen. Das Evaluationsteam griff bei
35
dieser Frage ein Thema auf, welches in drei der fünf Fokusgruppen angeschnitten
wurde. Dieses bei nhaltete die Kenntnisse und Möglichkeiten der Mitarbeitenden
der städtischen Ämter in Bezug auf den Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt zur Umsetzung der UN-BRK. Insgesamt 45,9% der Befragten gaben als Ant-
wort auf die oben genannte Frage an, dass der Aktionsplan in ihrem Arbeitsalltag
„sehr präsent“ (13,5%) oder „präsent“ (32,4%) sei. Dagegen gaben insgesamt
45,9% der Befragten an, dass der Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zur Umsetzung der UN-BRK in ihrem Arbeitsalltag „weniger präsent“ (40,5%) oder
„nicht präsent“ (5,4%) sei. Vier Personen beantworteten die Frage nicht.
Auf die fünfte Frage des Fragebogens:
Wie ist die Arbeit mit dem Aktionsplan ‚Auf dem Weg zur inklusiven Stadt‘ in Ih-
ren Arbeitsalltag integriert?
antwortete die Mehrhe it der Befragten (62,2%) : „Die Arbeit mit dem Aktionsplan
erflogt als Querschnittsthema innerhalb meines Arbeitsalltags.“ Am zweithäufigs-
ten (18,9%) gaben die Befragten an: „Die Arbeit mit dem Aktionsplan hat für mei-
nen Arbeitsalltag keine Relevanz“. 8,1% der Befragten antworten mit: „Die Arbeit
mit dem Aktionsplan erfolgt zusätzlich zu meinem gewöhnlichen Arbeitspensum“ .
Das Evaluationsteam hatte mit dieser Frage die Absicht , eine Einschätzung dar-
über zu erhalten, inwiefern die Arbeit mit dem Aktionsplan Teil des jeweiligen Auf-
gabengebietes der Mitarbeitenden ist. Daraus könnte sich ableiten lassen, wie
viele Ressourcen seitens der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für
die Arbeit an und mit dem Aktionsplan bereitgestellt wurden.
Auf die sechste und siebte Frage des Fragebogens konnten die Befragten in Form
eines Freitextes antworten. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse dieser Fra-
gen in Kapitel 5.3.2 dargestellt.
Die achte Frage des Fragebogens lautete:
Kennen Sie die zehn Unterarbeitsgruppen (Arbeit & Beschäftigung; Bauen; Be-
wusstsein & Beteiligung; Bildung, Erziehung & Lebenslanges Lernen; Frauen;
Gesundheit; Kommunikation; Kultur, Freizeit & Sport; Mobilität; Wohnen), die im
Zusammenhang mit der Aktionsplanerstellung und -umsetzung tätig sind?
Bei dieser Frage antworteten 18,9% der Befragten mit „Ja, alle“ , 21,6% antworte-
ten „Von den meisten habe ich gehört“, 24,3% antworteten: „Von einigen habe ich
gehört“ und 21,6% antworteten mit: „Nein“. Fünf Personen beantworteten diese
36
Frage nicht. Das Evaluationsteam hatte mit dieser Frage zum Ziel, eine Einschät-
zung darüber zu gewinnen, wie transparent die Arbeitsstruktur im Zusammenhang
mit dem Aktionsplan für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter ist.
Die neunte Frage des Fragebogens schließt sich an die siebte an:
Nehmen Sie an der/den für Ihren Arbeitsbereich zutreffende/n Unterarbeits-
gruppe/n des Aktionsplans teil?
Durch diese Frage wollte das Evaluationsteam auf ein Thema hinweisen, welches
in den vorausgegangenen Fokusgruppen mehrfach aufgegrif fen wurde und bei
dem die konkrete Beteiligung der Mitarbeitenden der städtischen Ämter diskutiert
wurde. Die meisten der Befragten (35,1%) beantworteten diese Frage mit: „Meis-
tens, wenn es mir möglich ist“. Die wenigsten der Befragten (5,4%) antworteten
jedoch mit: „Ja, immer“. Dagegen antworteten 32,4% der Befragten mit: „Nie“ und
10,8% der Befragten antworteten mit: „Selten“. Sechs Personen beantworteten die
Frage nicht.
Mit der darauffolgenden zehnten Frage:
An welcher der Unterarbeitsgruppen des Aktionsplans nehmen Sie teil?
hatte das Evaluationsteam zum Ziel, detailliertere Erkenntnisse darüber zu gewin-
nen, in welchen Handlungsfeldern die Mitarbeitenden der städtischen Ämter je-
weils aktiv mitarbeiten. Dabei war es den Befragten möglich, mehrere Unterar-
beitsgruppen zu nennen. Dennoch gaben 32,4% der Befragten a n, dass sie an
keiner der genannten Unterarbeitsgruppen teilnehmen. Laut der gegebenen Ant-
worten scheint die größte Beteiligung (16,2%) von städtischen Mitarbeitenden in
der Unterarbeitsgruppe Kultur, Freizeit und Sport vorhanden zu sein. Die Beteili-
gung an den weiteren Unterarbeitsgruppen wurde wie folgt angegeben:
Bildung, Erziehung und lebenslanges Lernen: 13,5%, Arbeit & Beschäftigung, Ge-
sundheit als auch Mobilität: 10,8%; Bauen und Bewusstsein & Beteiligung mit je-
weils 8,1% und Frauen, Kommunikation sowie Wohnen mit 5,4%.
Die elfte Frage des Fragebogens lautete:
Hat sich Ihre Einstellung in Bezug auf die Belange von Bürger*innen mit Beein-
trächtigung in der Stadt Darmstadt durch den Aktionsplan ‚Auf dem Weg zur in-
klusiven Stadt‘ gewandelt?
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Mit dieser Frage wollte das Evaluationsteam Erkenntnisse zu möglichen Verände-
rungen in Bezug auf das Thema Bewusstsein für die Belange von Menschen mit
Beeinträchtigung bei den Mitarbeitenden der städtischen Ämter gewinnen. Mehr
als die Hälfte der Befragten (51,4%) beantworteten diese Frage mit: „Ja, dadurch
sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträchtigung in meinem Arbeitsalltag
etwas präsenter.“ 18,9 % der Befragten gaben an: „Ja, dadurch sind die Belange
von Bürger*innen mit Beeinträchtigung in meinem Arbeitsalltag viel präsenter.“ Da-
gegen gaben 13,5 % der Befragten an: „Nein, die Belange von Bürger*innen mit
Beeinträchtigung sind in meinem Arbeitsalltag nicht präsenter.“ Und 2,7% der Be-
fragten gaben an, dass sich zwar ihre Einstellung geändert habe, die Belange von
Bürger*innen mit Beeinträchtigung in ihrem Arbeitsalltag jedoch nicht präsenter
wären. Fünf Personen beantworteten die Frage nicht.
Die zwölfte Frage des Fragebogens bezog sich nochmals auf die Arbeit der Unter-
arbeitsgruppen und lautete:
Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit der Unterarbeitsgruppe/n?
Diese Frage sollte Aufschluss über eine möglicherweise geringe Beteiligung der
städtischen Mitarbeitenden an der Arbeit der Unterarbeitsgruppen geben. Des
Weiteren folgte auf diese Frage die Aufforderung, die gegebene Antwort innerhalb
eines Freitextes zu erläutern (s. Kapitel 5.3.2).
Die Antwortmöglichkeiten „Unzufrieden“ und „Sehr zufrieden“ wurden jeweils nicht
genannt, dagegen antwortete der Großteil der Befragten (45,9%) nicht auf diese
Frage. 40,5% gaben jedoch an, dass sie „ zufrieden“ mit der Arbeit der Unterar-
beitsgruppen seien. 13,5% der Befragten dagegen antworteten mit „ weniger zu-
frieden“.
5.3.2 Ergebnisse der qualitativen Fragen
Wie bereits zu Beginn des vorangegangenen Kapitels erläutert wurde, setzte sich
der Fragebogen für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter aus quantitativen
und qualitativen Fragen zusammen. Im Folgenden sollen nun die Ergebnisse der
qualitativen Fragen dargestellt werden. D er Fokus bei der Erhebung mithilfe von
qualitativen Fragen liegt im Gegensatz zu de r mit quantitativen Fragen nicht bei
der Häufigkeit genannter Antworten , vielmehr soll en subjektiv bedeutsam be-
nannte Inhalte in ihrer Breite Beachtung finden.
Da die Befragten auf diese Fragen mit einem Freitext antworteten und zur Wah-
rung der Anonymität der Befragten, werden die genannten Antworten nur para-
phrasiert wiedergegeben.
38
Die sechste Frage des Fragebogens lautete:
Inwieweit waren Sie bei der Erstellung des Aktionsplans ‚Auf dem Weg zur inklu-
siven Stadt‘ involviert?
Die Mitarbeitenden der städtischen Ämter gaben in diesem Zusammenhang an,
bspw. bei der Formulierung der Ziele, Organisation von Aktionen und der Einbrin-
gung der eigenen Expertise aus dem jeweiligen Fachgebiet involviert gewesen zu
sein. Andere nannten vorrangig die Mitarbeit in einer U-AG. Viele Befragte gaben
jedoch auch an, kaum oder gar nicht bei der Erstellung des Aktionsplans involviert
gewesen zu sein, da sie sich bspw. in dieser Zeit i n Elternzeit befanden, in einer
anderen Abteilung oder noch nicht bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschäf-
tigt waren.
Bei der siebten Frage:
Inwieweit waren Sie bei der bisherigen Umsetzung des Aktionsplans ‚Auf dem
Weg zur inklusiven Stadt‘ involviert?
bestätigte sich das Ergebnis, dass viele Mitarbeitende der städtischen Ämter aus
genannten Gründen bei der Erstellung des Aktionsplans (noch) nicht involviert ge-
wesen sein konnten, denn ein Großteil der Befragten gab nun an, vor allem durch
die Mitarbeit in einer der U -AG’s bei der bisherigen Umsetzung des Aktionsplans
involviert gewesen zu sein. Einige Befragte nannten zudem konkrete Aufträge, die
sie im Zusammenhang des Aktionsplans umsetzten. Mehrere Befragte nannten
zudem, dass sie an der U msetzung des Aktionsplans aufgrund der Bearbeitung
von Querschnittsthemen beteiligten gewesen seien.
Die 13. Frage des Fragebogens bezog sich konkret auf die ihr vorausgegangenen,
bei der die Zufriedenheit mit der Arbeit der Unterarbeitsgruppen abgefragt w urde
und forderte die Befragten zudem auf, ihre zuvor gegebene Antwort mithilfe eines
Freitextes zu erläutern.
Dabei äußerten die Mitarbeitenden der städtischen Ämter Kritik in Bezug auf den
Turnus der Sitzungen der Unterarbeitsgruppen (diese fänden zu selten statt), als
auch auf eine fehlende Strukturierung der Arbeit und fehlender Querverbindungen
zu anderen U -AG’s. Inhaltliche Kritik äußerten die Befragten dahingehend, als
dass Arbeitsschwerpunkte nicht klar seien und Themen nicht durchgearbeitet wer-
den würden. Darüber hinaus kritisierten einige Befragte die Diskussionskultur in-
nerhalb der U -AG’s, welche auf divergierenden Vorstellungen beruhe und, dass
39
die personellen Ressourcen, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Thema zur Verfügung gestellt würden, zu gering seien.
Als positiv dagegen wurde beispielweise die Öffentlichkeits - und Netzwerkarbeit,
als auch das Vorhandensein konkreter Ansprechpersonen genannt.
Die 14. und somit vorletzte Frage des Fragebogens forderte die Mitarbeitenden
der städtischen Ämter dazu auf, ihre Vorstellungen in Bezug auf die zukünftige
Arbeit in und mit dem Aktionsplan zu formulieren. Dabei nannten die Befragten,
dass sie sich eine höhere Frequenz der Sitzungen der U-AG’s, klare Aufgabenver-
teilungen sowie Zuständigk eiten und verbindliche Absprachen wünschten. Des
Weiteren wurde genannt, dass eine bessere Vernetzung bzw. ein regelmäßiger
Austausch zwischen den jeweiligen Fachthemen in Bezug auf Inklusion mit den
entsprechenden Vertretungen stattfinden sollte. Inklusio n solle in der Verwaltung
mehr als Querschnittsthema aufgefasst werden und unter multiprofessioneller Zu-
sammenarbeit stattfinden.
Einige der Mitarbeitenden der städtischen Ämter schienen jedoch auch bei sich
selbst Veränderungspotential zu erkennen und gaben an, regelmäßiger an Sitzun-
gen der U-AG’s teilne hmen oder sich mehr mit dem Aktionsplan beschäftigen zu
wollen.
Auf die letzte Frage
Gibt es sonst noch einen zentralen Aspekt, den Sie für die Evaluation der Erstel-
lung und bisherigen Umsetzung des Aktionsplans ‚Auf dem Weg zur inklusiven
Stadt‘ festhalten möchten?
antworteten nur noch wenige der Befragten und nannten dabei nochmals die The-
men der Vernetzung in Bezug auf die Umsetzung des Aktionsplans, als auch, dass
Inklusion mehr als Querschnittsthema begriffen werden sollte. Zudem wurde ge-
äußert, dass die öffentliche Beachtung des Themas durch mehr Öffentlichkeitsar-
beit gesteigert werden sollte.
5.3.3. Diskussion der Ergebnisse des Fragebogens
Durch die Auswertung des Fragebogens für Akteur*innen aus den Reihen der
städtischen Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird deutlich, dass die be-
fragten Mitarbeitenden mit dem Thema des Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-BRK größtenteils seit 2016 vertraut zu sein scheinen und angaben, in der
Vergangenheit entweder bereits bei der Erstellung oder der Umsetzung von Maß-
nahmen beteiligt gewesen zu sein. Der verhältnismäßig kleine Beteiligungsanteil
40
an der Erstellung des Aktionsplans könnte darauf zurückzuführen sein, dass über
ein Drittel der Befragten angab erst nach Fertigstellung in ihrem aktuellen Tätig-
keitsfeld beschäftigt worden zu sein.
Unter Betrachtung der Gesamtangaben der Befragten lässt sich eine Korrelation
zwischen der Beschäftigungsdauer und der Involviertheit erkennen. Diese
zeigt, dass Akteur*innen der städtischen Ämter, welche angaben, schon vor 2016
in ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld beschäftigt gewesen zu sein, in sgesamt mehr in
den Prozess der Aktionsplan umsetzung involviert zu sein scheinen. Mit Blick auf
die Ergebnisse aus den Fokusgruppen lässt sich vermuten, dass dies mit den von
den Befragten beschriebenen teilweise unklaren Arbeitsstrukturen und fehlender
Transparenz zusammenhängt. Für neu hinzukommende Akteur*innen sei der Ein-
stieg in den Prozess aus diesen Gründen erschwert. Durch die 2016 erfolgte poli-
tische Legitimation des Aktionsplans kam es zudem zu einer erhöhten Aufmerk-
samkeit innerhalb der Reihen der städtischen Ämter für das Thema Inklusion, wel-
che im Verlauf des Prozesses abnahm. Dies könnte ebenfalls dazu geführt haben,
dass Mitarbeitende, die nach 2016 bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschäf-
tigt wurden, weniger über den Aktionsplan informiert zu sein scheinen.
Die Hälfte der befragten Akteur*innen aus den Reihen der städtischen Ämter
gab an, dass der Aktionsplan in ihrem Arbeitsalltag weniger präsent wäre ,
jedoch bezeichneten fast zwei Drittel die Arbeit am Aktionsplan als ein Quer-
schnittsthema innerhalb ihres Arbeitsalltags . Lediglich ein geringer Anteil an
Befragten gab an, dass die Arbeit am Aktionsplan für sie zusätzlich erfolge. Daraus
lässt sich schließen, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt in diesem Bereich
ausreichende Ressourcen zu r Verfügung stellt, damit Mitarbeitende aus unter-
schiedlichen städtischen Bereichen genügend Kapazitäten haben, um sich dem
Querschnittsthema Inklusion in ihrem Arbeitsalltag zu widmen.
Zwar scheinen in allen Unterarbeitsgruppen des Aktionsplans Mitarbeite nde der
städtischen Ämter vertreten zu sein, jedoch gab weniger als die Hälfte der Befrag-
ten an, regelmäßig an den Sitzungen der jeweiligen U-AG’s teilzunehmen. Gründe
für die unregelmäßige Teilnahme an den U-AG’s könnten in der genannten Kritik
an der Vorgehensweise der U-AG’s gefunden werden, welche sich vorrangig auf
die Struktur und Kommunikationskultur bezog. Zudem gab ein Großteil der Befrag-
ten an, nie an Sitzungen der U -AG’s teilzunehmen, was darauf hindeutet, dass
sich die Beteiligung an der Arbeit der U-AG’s auf wenige Mitarbeitende der städti-
schen Ämter beschränkt.
Das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung scheint
sich bei den Mitarbeitenden der städtischen Ämter durch den Aktionsplan „Auf dem
41
Weg zur inklusiven Stadt“ deutlich gesteigert zu haben. Jedoch muss an dieser
Stelle darauf hingewiesen werden, dass „[…] kulturspezifisch und sozialisations-
bedingt – vor allem zwei motivationale Grundbedürfnisse das Antwortverhalten der
Befragten bestimmen: soziale Anerkennung und Vermeidung von Mis sbilligung“
(Schaffer 2009, S.115). Aus diesem Grund lässt sich aus den Antworten der Be-
fragten zwar eine Tendenz hin zu mehr Bewusstsein für die Belange von Men-
schen mit Beeinträchtigung erkennen, jedoch ist dieses Bewusstsein mit der
genutzten Erhebungsmethode nicht hinreichend messbar.
5.4 Zusammenfassende Ergebnisse des Evaluationsprozesses
Eingedenk der zu Beginn des Evaluationsprozesses notwendig gewordenen Mo-
difikationen des Evaluationsdesigns (siehe Ausführungen dazu weiter oben), die
eine weitgehe nde Digitalisierung der Erhebungsinstrumente beinhaltete n, kann
der gesamte Prozess der Evaluation des Darmstädter Aktionsplans zur Um-
setzung der UN -Behindertenrechtskonvention aus Sicht des Evaluations-
teams als erfolgreich bewertet werden . Dies ist zu einem großen Teil der Be-
reitschaft vieler, vorwiegend ehrenamtlicher, Beteiligter *innen zur Kooperation,
zum reflektiven Gespräch und zur aktiven Mitarbeit im digitalen Worldcafé, in den
beschriebenen Fokusgruppen und bezüglich des beschriebenen Fragebogens zu
verdanken.
Abschließend lassen sich folgende Aspekte bezüglich der zentralen Frage nach
der Bewertung der bisherigen Prozessschritte bei der Aktionsplanerstellung
bzw. bisherigen -umsetzung festhalten, welche unter Kapitel 6 erneut aufgegrif-
fen und in Handlungsempfehlungen überführt werden sollen.
• Der Prozess der Aktionsplanerstellung bzw. bisherigen -umsetzung wird
von nahezu allen Beteiligten/Befragten als wertvoll, politisch wichtig und
prinzipiell weiter zu führend erachtet.
• Aus den Reihen der (nur zum Teil befragten) heterogenen Gruppe der Men-
schen mit Behinderungserfahrungen geht jedoch hervor, dass grundlegende
Informationen zur Aktionsplanerstellung und bisherigen -umsetzung bislang
noch fehlen.
42
• Bei einem Teil der Befragten ist zu erkennen, dass sie ihre Expertise gerne in
die dazu bestimmten Gremien einbringen , oft jedoch aber jenseits der
Grenzen der eigenen (beruflichen) Ressourcen.
• Das „Narrativ“, wie es zu der Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung
der UN -Behindertenrechtskonvention in Darmstadt gekommen ist, ist nicht
einheitlich: Es bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, wer hier füh-
rend initiativ war und wer den Prozess erfolgreich vorangetrieben hat. Dies
konnte im Evaluationszeitraum nicht abschließend rekonstruiert werden.
• Es besteht bei den Befragten Uneinigkeit darüber, ob die Struktur des ersten
Aktionsplans genügend Veränderungspotenzial beinhaltet.
Dies wird an folgenden Auffassungen deutlich:
• Der Aktionsplan sei in Teilen überbürokratisiert und enthalte auch bezüglich
der Arbeitsstruktur in den Unter-Arbeitsgruppen Verhinderungsmechanismen.
• Der Aktionsplan beruhe nicht auf einem gemeinsam erarbeiteten Inklusions-
verständnis.
• Es ist aus den Eins chätzungen der Befragten zu entnehmen, dass zu Beginn
der Aktionsplanerstellung eine größere Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung
geherrscht habe, die im Laufe der letzten zwei Jahre teilweise stark abge-
nommen habe.
• Es ist aus den Einschätzungen der Befragten zu entnehmen, dass die bisherige
Planungsstruktur im Kontext der Aktionsplanerstellung bzw. -umsetzung zu
modifizieren wäre.
Dies wird an folgenden Auffassungen deutlich:
• Die Anzahl der (Planungs-)Gremien sei zu groß;
• der Informationsfluss der jeweiligen Gremien untereinander sei zu verbessern;
• die eigenen (ehrenamtlichen) Ressourcen kämen an ihre Grenzen bzw. weit
darüber hinaus, wolle man aktiv in allen derzeit bestehenden Gremien (siehe
Organigramm) mitwirken;
• der Prozess der Fortschreibung des Aktionsplans sei bislang noch zu unklar
bestimmt (bspw. fehle eine erneute politische Legitimation).
43
• Aus Evaluationssicht sind innerhalb der an der bisherigen Aktionsplanerstel-
lung und -umsetzung beteiligten Akteur*innen -Gruppen unterschiedliche
Denkstrukturen auszumachen, die bestimmte Konfliktlinien generieren:
Diese Konfliktlinien werden bspw. deutlich anhand der Fragen,
• wie im Kontext der Aktionsplanerstellung, -umsetzung und Fortschreibung der
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention [der u.a. benennt, dass Men-
schen mit Behinderungen „nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen
zu leben“ (Art. 19 a)] kommunal umzusetzen sei;
• welches Gewicht im Kontext der Aktionsplanerstellung , -umsetzung und Fort-
schreibung eine organisierte Selbsthilfe im Kontext eines (auch) kommunalpo-
litisch gerahmten Vorgehens haben sollte und haben kann;
• wie im Kontext der Aktionsplanerstellung, -umsetzung und Fortschreibung eine
möglichst breite Beteiligung von Menschen mit verschiedensten Behinderungs-
erfahrungen gewährleistet werde kann.
Aus den o.g. zusammenfassenden Ausführungen kann nach Ansicht des Eva-
luationsteams Folgendes – wiederum an den Schritten des Prozesszirkels orien-
tiert - abgeleitet werden:
Zur Erinnerung/Orientierung , vgl. untenstehende Abbildung in: Rohrmann et al.
2014, 47:
I. Der Prozess der bisherigen Aktionsplanerstellung und -umsetzung
kann im Sinne der kommunalen Umsetzungsmöglichkeiten der UN -Behin-
44
dertenrechtskonvention als wertvoller, engagierter - und im Sinne von be-
obachtbaren Veränderungsprozessen auch erfolgreicher - Prozess be-
wertet werden.
II. Die beschriebenen Konfliktlinien im bisherigen Projektverlauf sind einer-
seits im Rahmen von Partizipationsprojekten generell beobachtbar (vgl.
dazu die abs chließenden Anmerkungen in Kapitel 6 ) und damit auch kon-
struktiver Teil eines solchen Prozesses, solange nicht Beteiligte dadurch
geschädigt, ausgeschlossen und/oder demotiviert werden.
III. Der weitere Prozess bedarf einer Neufassung des Agenda-Settings, im
Sinne einer gemeinsamen Verständigung auf eine fokussierte(re) Ziel-
setzung (siehe dazu Vorschläge in den Handlungsempfehlungen -Empfeh-
lung 1).
IV. Neben einer Neufassung des Agenda-Settings bedarf es einer Erneuerung
der Legitimation des weiteren Prozesses (Fortschreibung) durch einen
kommunalpolitischen Beschluss (siehe dazu Vorschlag in den Hand-
lungsempfehlungen - Empfehlung 4).
V. Die vorhandenen Planungsstrukturen sollten überdacht und modifiziert
werden (siehe dazu Vorschläge in den Handlungsempfehlungen – Empfeh-
lung 2 und 3).
VI. Eine Fortführung der Analyse von Ausgangssituationen sollte sich an
dem vorgeschlagenen Dreischritt im Kontext der Überwindung von
Teilhabebarrieren (siehe dazu Vorschläge in den Handlungsempfehlungen
– Empfehlung 3) orientieren.
VII. Die Diskussionen in den offenen Foren [(Unter-)Arbeitsgruppen und „Pro-
jektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“] ha-
ben sich – trotz der benannten Probleme und Herausforderungen – nach
Ansicht des Evaluationsteams bewährt und sollten prinzipiell so weiterge-
führt werden (siehe dazu Vorschläge in den Handlungsempfehlungen Emp-
fehlung 3).
45
VIII. Im Rahmen der Anwendung künftiger Planungen sollten die beabsichtig-
ten, formulierten und erreichten Ziele und Maßnahmen transparenter dar-
gestellt werden (siehe dazu das erarbeitete Anwendungstool zur Strukturie-
rung und Veröffentlichung des aktuellen Stands des Aktionsplans).
IX. Die beteiligten Akteur*innen im Rahmen einer Fortschreibung des Aktions-
plans sollten sich mit der Frage beschäftigen, wie ein weiteres, kontinuier-
liches Monitoring und eine Evaluation des weiteren Prozesses ausse-
hen könnte. Denkbar wäre hier niedrigschwellige(re) Formen der Selbste-
valuation (siehe dazu Vorschläge aus den Handlungsempfehlungen – Emp-
fehlung 5)
Die an dieser Stelle formulierten zusammenfassenden Einschätzungen werden
nun im Rahmen von Handlungsempfehlungen aufgegriffen und erweiternd darge-
stellt.
46
6. Handlungsempfehlungen
Die folgenden Handlungsempfehlungen generieren sich aus der Gesamtheit
der im Evaluationszeitraum (vom 01.06.2020 bis zum 31.05.2021 ) analysier-
ten, gewonnenen und ausgewerteten Daten . Dazu zählt der Aktionsplan aus
dem Jahr 2015 selbst, die zur Dokumentenanalyse hinzugezogenen Unterlagen
(Protokolle der Sitzungen der sog. Unterarbeitsgruppen und der Sitzungen der
„Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“), das
zuvor dargestellte Kategoriensystem der ausgewerteten Fokusgruppen und
die Ergebnisse des Fragebogens für die Mitarbeitenden der städtischen Äm-
ter der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Zudem wurden Protokollnotizen des Eva-
luationsteams im Rahmen seiner Anwesenheiten in den Unterarbeitsgruppen und
in den Sitzungen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung“ im Evaluationszeitraum genutzt. Des Weiteren wurden Protokollno-
tizen des Evaluationsteams aus den Treffen der Steuergruppe zum Forschungs-
projekt, aus Koordinationsgesprächen und aus der durchgeführte n Befragung
mit der Dezernatsleitung bei der Formulierung der Handlungsempfehlungen be-
rücksichtigt.
Empfehlung 1:
Präzisierung der Orientierung des weiteren Prozesses am Inklusions - bzw.
Teilhabediskurs
Der erste Aktionsplan „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2016 orientiert sich selbst-
redend an dem in der UN-Behindertenrechtskonvention skizzierten Behinderungs-
und Inklusionsverständnis.
Bezüglich des Verständnisses von Behinderung ist es im aktuellen Fachdiskurs
Konsens, Behinderung als Wechselwirkungsverhältnis zwischen individuellen
Ausgangsbedingungen (die bspw. durch veränderte Körperfunktionen und -struk-
turen geprägt sein können) und umweltbezogenen Kontextfaktoren (die u.a. be-
hindernde Barrieren umfassen können) zu verstehen.
Der Diskurs um den Begriff und die Bedeutungsdimensionen von Inklusion
ist hingegen unübersichtlicher. Dies wird auch nach Auffass ung des Evaluations-
teams im o.g. ersten Aktionsplan deutlich, wenn hier eine zwar visuell zunächst
überzeugend anmutende Darstellungsform gewählt wird (vgl. die Abbildungen im
47
Aktionsplan von 2016 auf den Seiten 10ff.), um den Begriff der Inklusion zu erklä-
ren bzw. ihn herzuleiten.
Im Kontext der im Rahmen der Evaluation durchgeführten Fokusgruppen wurde
an verschiedener Stelle angemerkt, das Inklusionsverständnis der am Aktionsplan
beteiligten Akteur*innen sei nicht einheitlich. Diskutiert wurde dies anhan d der
Frage, was die Beteiligung aller an einer Aktionsplanerstellung tatsächlich bein-
halte. So wurde bspw. die Beteiligung von Menschen mit einer sog. geistigen Be-
hinderung zwar zu Beginn des Prozesses als grundsätzlich gegeben eingeschätzt,
im Verlauf der Arbeit am und mit dem Aktionsplan aber als rückläufig wahrgenom-
men.
Nach Einschätzung des Evaluationsteams ist dieser Sachverhalt den Akteur*innen
durchaus bewusst, eine klare Strategie, dies zu verändern, scheint aber noch zu
fehlen und ist auch durchaus in der Umsetzung herausfordernd. Genannt werden
soll hier beispielhaft die begrenzte Reichweite selbst von leichter Sprache, die oft
nicht planbare Dynamik einer Arbeitsgruppensitzung und/oder die grundlegende
Frage nach der Mobilität der potenziell zu Beteiligenden.
Es kann an dieser Stelle nicht Aufgabe des Evaluationsteams sein, den beteiligten
Akteur*innen für die Zukunft eine „richtige“ Deutung des Inklusionsbegriffes vorzu-
geben. Es wäre jedoch in Bezug auf eine Neujustierung des weiteren Prozess-
verlaufs, zu der im Folgenden noch konkrete Vorschläge unterbreitet werden, von
Bedeutung, sich eines gemeinsamen Inklusionsverständnisses erneut anzuneh-
men und hier einen breite(re)n Konsens unter den beteiligten Akteur*innen herbei-
zuführen.
In dem Beitrag „Was bedeutet Inklusion?“ von Gudrun Wansing (2015) im Hand-
buch Behindertenrechtkonvention schreibt sie:
„Inhaltlich am weitreichendsten greift der Inklusionsbegriff der UN -BRK als allge-
meiner Grundsatz der »Einbeziehung in die Gesellschaft« ( inclusion in society,
Artikel 3 c). In diesem Sinne ist Inklusion zunächst als ein unbestimmter, wert-
neutraler Prozessbegriff zu verstehen, der seine qualitative Bedeutung erst mit
der inhaltlichen Bestimmung gesellschaftlicher Verhältnisse entfaltet, wenn also
beschrieben wird, von welcher Art und von welcher Qualität »Gesellschaft« ist oder
sein soll“ (Wansing 2015, 46 – Hervorheb. durch die Autor*innen dieses Berichts).
Und weiter.
48
„Grundsätzlich bedeutet Inklusion im Sinne der UN -BRK, gesellschaftliche Teil-
habe für alle Menschen in allen Lebensbereichen auf der Basis gleicher Rechte
zu ermöglichen (ebd., 52; Hervorheb,. durch die Autor*innen dieses Berichtes).
Konkret kann sich das nach Wansing (a.a.O.) wie folgt ausdrücken:
„Für Menschen, die mit körperlichen, seelischen oder kognitiven Beeinträchtigun-
gen leben, bedeutet Inklusion in diesem Sinne insbesondere, Bedingungen vorzu-
finden, damit sie
• ihren Aufenthaltsort wählen und entscheiden können, wo und mit wem sie le-
ben (und sie nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben),
• ihre Begabungen und Fähigkeiten ein Leben lang voll zur Entfaltung bringen
können (und sie nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen wer-
den) und
• ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit verd ie-
nen können (und sie nicht etwa durch Auswahl - und Einstellungskriterien auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt diskriminiert werden)“ (ebd., 48).
Eine Auseinandersetzung mit der oben beschrieben Prozesshaftigkeit von In-
klusion einerseits, der uneingeschränkten Teilhabe aller andererseits, wäre si-
cherlich für eine weitere inhaltliche Auseinandersetzung im Kontext einer Fort-
schreibung des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt überlegenswert.
Das Evaluationsteam schlägt zudem in diesem Zusammenhang eine stärkere Ori-
entierung am Teilhabe-Begriff vor. Der Begriff der Teilhabe wird im Fachdiskurs
zunehmend als Referenzbegriff angesehen (vgl. Bartelheimer et al. 2020), woran
sich bspw. das „Aktionsbündnis Teilhabeforschung“ orientiert (vgl. URL: www.teil-
habeforschung.org; Abruf am 26.05.2021). In einer aktuellen Publikation des Insti-
tuts für Teilhabeforschung der Katholischen Hochschule NRW, Standort Münster
(vgl. Institut für Teilhabeforschung der Katholischen Hochschule NRW 2020) heißt
es, ein Teilhabeverständnis ließe sich folgendermaßen beschreiben,
„dass Teilhabemöglichkeiten und die Lebensqualität von Menschen mit Behinde-
rung bzw. älterer Menschen nicht primär als abhängig von gesundheitlichen (im
Sinne von medizinischen) Faktoren und Interventionen gesehen werden. Vielmehr
49
stehen relationale Aspekte der Beziehungen von Person und Umwelt, die sich po-
sitiv, aber auch negativ auf die Teilhabemöglichkeiten der Zielgruppen sowie ihrer
Zugehörigen auswirken können, im Mittelpunkt der Betrachtungen“ (ebd. 14f.).
Bemerkenswerterweise erweist sich das Teilhabeparadigma im aktuellen Diskurs
dennoch als nach wie vor in weiten Teilen unbestimmt, obschon der Begriff im
Sozialrecht prominent platziert ist. Einen Klärungs- und Schärfungsversuch im
Kontext des Teilhabebegriffs leisten daher Bartelheimer et al. (2020), wenn sie
beispielsweise festhalten:
„Die gemeinsame Bezugnahme [verschiedener sozialpolitischer Handlungsfelder,
wie etwa Rehabilitation/Behindertenh ilfe, Grundsicherung, Kinder - und Jugend-
hilfe, Wohnungslosenhilfe oder Migration/Flucht; Anmerk. d. Autor*innen dieses
Berichts] auf Teilhabeziele schlägt bisher noch keine Brücke zwischen Handlungs-
feldern. Wo ein ‚Mindestmaß‘ an Teilhabe beginnt und wo ‚volle‘ Teilhabe erreicht
ist, wird entweder unterschiedlich bestimmt, oder ein konkreter Maßstab fehlt noch
ganz“ (ebd., S. 15f.).
Dies kann sich etwa so ausdrücken, dass ein konkreter Maßstab dafür zu fehlen
scheint, was eine ‚volle‘ Teilhabe bspw. für einen Menschen, dem herausfordern-
des Verhalten attestiert wird und der in einer ‚besonderen Wohnform‘ leben muss,
tatsächlich bedeutet oder bedeuten muss.
Dennoch halten die o.g. Autor*innen fest, dass im sozialwissenschaftlichen Kon-
text Teilhabe als „Gegenbegriff zu Ausgrenzung oder Ausschluss […] für eine po-
sitive Idee von Wohlfahrt, Lebensqualität oder ‚gutem Leben‘ [stehe]“ (ebd., S. 19).
Das ‚Was‘ und ‚Wie‘ der Teilhabe sei näher bestimmbar, das ‚Wieviel‘ hingegen
„letztlich normativ zu beantworten und somit Gegenstand gesellschaftlicher
und politischer Aushandlung “ (ebd., Hervorheb. durch die Autor*innen dieses
Berichts).
Diese normativ zu beantwortenden und auszuhandelnden Aspekte sind durchaus
auch als Gegenstand einer Aktionsplanerstellung und -weiterführung zu betrach-
ten und machen diesen Diskurs daher wahrscheinlich so anspruchsvoll und kom-
plex.
50
Eine Fortschreibung des Aktionsplans könnte sich demnach an dieser hier ledig-
lich skizzierten Bestandsaufnahme Bartelheimers orientieren. Denn die von Bar-
telheimer et al. (2020) genannten „Kernelemente des Teilhabegriffs“ (ebd., S. 43)
können (wenn auch noch sehr abstrakt formuliert) auch als Rahmung einer Fort-
führung des Aktionsplans gelesen werden:
• Wechselbeziehung zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Faktoren,
• subjektorientierte Perspektive,
• Orientierung auf Spielraum und Wahlmöglichkeiten der Lebensführung,
• Mehrdimensionalität,
• Bezug zu Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit un d zu schützenden Möglich-
keitsräumen (vgl. ebd.).
Teilhabebarrieren identifizieren und Teilhabemöglichkeiten beschreiben – in
Anlehnung an die unter Empfehlung 2 vorgeschlagenen Teilhabefelder - wäre
demnach die generell vorzuschlagende und aus dem aktuellen Fachdiskurs abge-
leitete Vorgehensweise künftiger Arbeit mit dem Aktionsplan. Dies soll folgend be-
züglich (z.T. neuer) zu schaffender Strukturen konkretisiert werden.
Empfehlung 2:
Neufassung der Handlungsfelder in Teilhabefelder
Ein sich durch alle im Rahmen der Evaluation durchgeführten Befragungen durch-
ziehender Aspekt ist der, dass die Befragten kritisch anmerken, der aktuelle Pro-
zess hin zu einer Fortschreibung des Aktionsplans sei ins Stocken geraten. Die zu
Beginn des Prozesses festgestellte Aufb ruchstimmung sei mittlerweile verflogen
und insbesondere durch die vielen Konflikte in den Gremien, die sich bislang mit
der Aktionsplanerstellung und -umsetzung befass(t)en, sei auch eine gewisse Er-
müdung festzustellen.
Diese Stimmungslage aufgreifend, aber auch die vorherigen, als notwendig erach-
teten inhaltlichen Fokussierungen bezüglich der Leitbegriffe, die den künftigen
Prozess rahmen könnten, schlägt das Evaluationsteam als zweite zentrale Emp-
fehlung vor, die bisher so benannten neun Handlungsfelder , die Gegenstand
der sog. Unterarbeitsgruppen waren, konzeptionell neu zu fassen.
Es wird daher empfohlen, künftig nicht mehr im Rahmen von 9 „Handlungsfel-
dern“ zu operieren, sondern, in Orientierung an die oben gemachten grundlegen-
den Erkenntnisse rund um den Teilhabe-Begriff und unter Bezugnahme auf d ie
51
Teilhabeberichte der Bundesregierung (2016 und 2021), acht bzw. neun so zu
bezeichnende Teilhabefelder in den Fokus der Fortschreibung des Aktions-
plans zu setzen. Die folgend genannten Teilhabefelder sind im ersten Teilhabe-
bericht (vgl. BMAS 2016) in Anlehnung an die Komponenten der Aktivitäten und
Partizipation (Teilhabe) der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability
and Health – ICF; vgl. DIMDI 2005) formuliert und werden als Lebensbereiche,
welche Lebenslagen beschreiben, im aktuellen Teilhabebericht wiederum heran-
gezogen (vgl. BMAS 2021, Kapitel 3 bis 11). Das Teilhabefeld 9, „mehrfach beein-
trächtigte Lebenslagen“ war ein Fokus im zweiten Teilhabebericht (vgl. BMAS
2016), der im aktuellen Teilhabebericht so nicht mehr auftaucht. Für die Hand-
lungsempfehlungen dieses Abschlussberichtes wurde aber auf die im Teilhabebe-
richt 2016 genannten Lebensbereiche Bezug genommen, da gerade der Blick auf
den letztgenannten Lebensbereich (mehrfach beeinträchtigte Lebenslagen) eine
interessante inhaltliche Erweiterung der Fortschreibung des Darmstädter Aktions-
plans verspricht.
1. Teilhabefeld Familie und soziales Netz
2. Teilhabefeld Bildung und Ausbildung
3. Teilhabefeld Erwerbsarbeit und materielle Lebenssituation
4. Teilhabefeld Alltägliche Lebensführung
5. Teilhabefeld Gesundheit
6. Teilhabefeld Freizeit, Kultur und Sport
7. Teilhabefeld Sicherheit und Schutz der Person
8. Teilhabefeld Politische und gesellschaftliche Partizipation
9. Teilhabefeld Mehrfach beeinträchtigte Lebenslagen
Diese 9 Teilhabefelder werden im Folgenden kurz in Bezug auf ihre Inhalte und
bezüglich dessen, was sie im Kontext der Fortschreibung des Aktionsplans
der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen könnten , erläutert (vgl. BMAS
2016, 52ff.). Eine umfassendere Darstellung der Teilhabefelder ist dem Teilhabe-
bericht aus dem Jahr 2016 zu entnehmen (vgl. ebd.) bzw. wird im dritten Teilhab-
ebericht, bis auf die genannte Ausnahme, erneut zum Gegenstand gemacht (vgl.
BMAS 2021).
52
Zu 1.) Teilhabefeld Familie und soziales Netz:
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Familien- und Haushaltsformen von
Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfas-
sen. Hierzu zählt bspw. auch die Frage, auf welche sozialen Unterstützungs-
netze sie zurückgreifen können (vgl. ebd., 53).
Zu 2.) Teilhabefeld Bildung und Ausbildung:
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf M öglichkeiten des Lernens im Kon-
text vorschulischer Betreuung über schulische und berufliche Bildung bis
zur Weiterbildung von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschafts-
stadt Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53).
Zu 3.) Teilhabefeld Erwerbsarbeit und materielle Lebenssituation:
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf die Zugänge zu Arbeitsmärkten und
der darüber ermöglichte Einkommenserwerb von Menschen mit Beeinträchti-
gungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53).
Zu 4.) Teilhabefeld Alltägliche Lebensführung
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf die Lebenslagenbereiche der Wohn-
situation, Mobilität und selbstbestimmter Lebensführung von Menschen mit
Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53).
Zu 5.) Teilhabefeld Gesundheit
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Fragen der Gesundheit , der Zugäng-
lichkeit der Gesundheitsversorgung und auf Angebote der Prävention und
Rehabilitation für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53).
Zu 6.) Teilhabefeld Freizeit, Kultur und Sport
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Fragen der Teilhabemöglichkeiten an
geselligen und sportlichen, kulturellen, kreativen und rekreativen Angeboten
für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfas-
sen (vgl. ebd., 53).
53
Zu 7.) Teilhabefeld Sicherheit und Schutz der Person
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Fragen der Persönlichkeitsrechte und
deren Gefährdung sowie Schutz vor unterschiedlichen Formen der Gewalt in
Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
umfassen (vgl. ebd., 53).
Zu 8.) Teilhabefeld Politische und gesellschaftliche Partizipation
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf Fragen der Wahlbeteiligung und des
zivilgesellschaftlichen Engagements von Menschen mit Beeinträchtigungen in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen (vgl. ebd., 53).
Zu 9) Teilhabefeld Mehrfach beeinträchtigte Lebenslagen
Dieses Teilhabefeld würde den Blick auf die Teilhabe von Menschen mit Be-
einträchtigungen, die weiteren Barrieren gegenüberstehen , umfassen. Dies
könnte bspw. den Blick auf die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen
und Migrationshintergrund in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und/oder auf
Menschen mit Beeinträchtigungen, die wohnungslos oder von Wohnungslosig-
keit bedroht sind und die teilweise von den Angeboten des regulären Hilfe-
systems nicht erreicht werden, umfassen (vgl. ebd., 10f.).
Die oben skizzierten Teilhabefelder in den Fokus der Fortschreibung des Aktions-
plans zu setzen, hätte – neben einer stärkeren Anbindung an die oben skiz-
zierte „Philosophie der Teilhabe“ – nach Auffassung des Evaluationsteams den
Vorteil, den Prozess der Weiterführung des Aktionsplans noch einmal neu in
Gang zu bringen, neue Themen zu setzen, neue Energien frei zu setzen, neue
Akteur*innen zu gewinnen und oben beschriebene Konfliktlinien zu durch-
brechen.
Die Beachtung, Erläuterung und Orientierung an den Teilhabefeldern könnte zu-
dem für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter eine Arbeitshilfe darstellen,
um deren aktive(re)n Einbezug, der im Rahmen der Evaluation als durchaus er-
weiterbar beschrieben wurde, herbeizuführen.
Inwieweit sich die künftigen Akteur*innen einer Fortschreibung des Aktionsplans
der Wissenschaftsstadt Darmstadt an diesen neun Teilhabefeldern orientieren
wollen und können, kann das Evaluationsteam nicht festlegen. Zu dem wäre es
54
auch denkbar, eine Priorisierung der beschriebenen Teilhabefelder zu disku-
tieren und vorzunehmen. Diese Fragen sollten zunächst im weiteren Prozess ge-
klärt werden.
Eine breite(re) Beteiligung von Menschen mit unterschiedlichsten Behinde-
rungserfahrungen ist dabei maßgeblich, insbesondere der Personenkreis von
Menschen mit einer sog. geistigen Behinderung bleibt bislang unterrepräsentiert.
Um dies künftig organisatorisch-strukturell auch umsetzen zu können, schlägt das
Evaluationsteam daher folgende, dritte zentrale Empfehlung vor:
Empfehlung 3:
Neufassung der Arbeitsgruppen (zu den o.g. Teilhabefeldern)
Aus den Befragungen im Rahmen der Evaluation geht der Wunsch hervor, die
vorhandene Struktur der Arbeitsweisen der bislang so bezeichneten Unter-
Arbeitsgruppen zu überdenken. Dabei ergab sich im Evaluationszeitraum aber
kein einheitliches Bild: Einerseits werden die bisherige Struktur und die Anzahl
der jährlichen Treffen als ausreichend betrachtet, andererseits werden Arbeitstref-
fen in höherer zeitlicher Frequenz vorgeschlagen. Aber auch gegensätzliche Stim-
men, die Anzahl der Treffen insgesamt zu reduzieren, werden geäußert.
Im Hinblick auf die oben beschriebene, vorgeschlagene Neufassung der Hand-
lungsfelder im Rahmen von 9 Teilhabefeldern, erscheint es dem Evaluationsteam
geeignet, folgende Vorschläge zu unterbreiten:
Das Evaluationsteam schlägt vor, die künftigen Arbeitsgruppen, die sich mit einer
Fortschreibung des Aktionsplans befassen, nicht mehr als „Unter-Arbeitsgruppen“
zu bezeichnen, sondern schlicht als „Arbeitsgruppen“ zu den o.g. 9 Teilhabefel-
dern. Konkret könnte dies beinhalten:
• Die bisherigen U-AGs „Bewusstsein und Beteiligung“ und „Kommunika-
tion“ könnten in eine Arbeitsgruppe zum „Teilhabefeld Politische und ge-
sellschaftliche Partizipation“ übergehen. Wie oben skizziert, würde eine AG
zum „Teilhabefeld Politische und gesellschaftliche Partizipation“ den Blick
bspw. auf Fragen der Wahlbeteiligung und des zivilgesellschaftlichen Engage-
ments von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darm-
55
stadt umfassen. Inhaltlich wären damit die Aspekte der Arbeit in dieser AG wei-
ter gefasst und ggf. geeigneter, um tatsächlich auf kommunalpolitischer Ebene
mehr Einfluss zu erlangen. Da es in der Kommunalpolitik noch immer zu wenig
aktive Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gibt, bie-
tet die neue Wissensplattform #DeinRatZählt hier ggf. hilfreiches Praxis -Wis-
sen zu den Themen Kommunalpolitik, politische Teilhabe und lokale Behinder-
tenpolitik (vgl. URL: www.deinratzaehlt.de; (Abruf am 05.05.2021).
• Die bisherige U-AG „Frauen“ könnte bspw. in die Arbeitsgruppe zum Teil-
habefeld „Sicherheit und Schutz der Person“ übergehen . Wie oben skiz-
ziert, würde eine AG zum Teilhabefeld „Sicherheit und Schutz der Person“ den
Blick bspw. auf Fragen der Persönlichkeitsrechte und deren Gefährdung sowie
Schutz vor unterschiedlichen Formen der Gewalt in Bezug auf Menschen mit
Beeinträchtigungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen. Somit
wäre – neben der Beibehaltung bisheriger Themen - eine Gelegenheit geschaf-
fen, o.g. Aspekte auch unter Hinzunahme weiterer Personenkreise, die mit die-
sen Aspekten befasst sind, zum Gegenstand von Zielen und Maßnahmen für
den weiterzuschreibenden Aktionsplan zu machen.
• Die bisherigen U -AGs „Bauen und Mobilität“ , sowie „Wohnen“ könnten
bspw. in die Arbeitsgruppe zum Teilhabefeld „alltägliche Lebensführung“
übergehen. Wie oben skizziert, würde eine AG zum Teilhabefeld „alltägliche
Lebensführung“ den Blick auf die Lebenslagenbereiche der Wohnsituation, Mo-
bilität und selbstbestimmter Lebensführung von Menschen mit Beeinträchti-
gungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt umfassen. Somit könnten bisher
erörterte Themen vertieft und in neue Zusammenhänge gebracht werden.
• Eine (neue) Arbeitsgruppe zum Teilhabefeld „mehrfach beeinträchtigte
Lebenslagen“ könnte bisherige Entwicklungen im Rahmen der Aktionsplan-
diskussion (bspw. das Thema Migration und Beeinträchtigung ) stärker in
den Fokus rücken. Auch die Lebenssituation von Menschen mit Beeinträch-
tigungen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind
und die teilweise von den Angeboten des regulären Hilfesystems nicht erreicht
werden, taucht bislang im Aktionsplan nicht auf. Zudem wäre zu überlegen, ob
der Personenkreis von Menschen (insbesondere mit einer sog. geistigen)
Behinderung, die in ehemals so bezeichneten stationären Wohnsettings
leben, nicht auch unter dem Fokus „mehrfach beeinträchtigte Lebenslage“ mit
zu denken wäre, um diesen Person enkreis somit stärker in Zielen und Maß-
nahmen eines fortzuschreibenden Aktionsplans sichtbar zu machen.
56
Die oben umschriebenen neuen AGs sollten zwar einerseits in bewährter Struk-
tur tagen (das umfasst bspw. Einladung durch die Koordinat ionsstelle inklusiver
Projekte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. einer Stellvertretung, s.u., so-
wie quartalsweise zu terminierende Arbeitstreffen). Andererseits sollte zudem ge-
meinsam erörtert werden, die dort entstandenen Protokolle auf einer (noch zu
schaffenden) Website in vergleichbarem Format zu veröffentlichen.
Letztlich könnte auf der Strukturebene überlegt werden, dass jede der neu konfi-
gurierten AGs - im Sinne einer Entlastung der Koordinationsstelle - Vorsit-
zende/Sprecher*innen bestimmt, die dann in den Sit zungen der „Projektgruppe
zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ Arbeitsergebnisse der
AG einbringen bzw. in einen regelmäßigen Kontakt mit anderen Vorsitzenden an-
derer AGs treten könnten.
Zentrale Empfehlung in diesem Zusammenhang wäre hier:
Jede der oben gerahmten Arbeitsgruppen zu den 9 Teilhabefeldern möge sich pro
Quartal oder pro Halbjahr eine abzustimmende Aktion/eine abzustimmende Maß-
nahme zum Arbeitsgegenstand machen. Dabei könnte grundsätzlich nach fol-
gendem Dreischritt vorgegangen werden:
a) Was gibt es in Bezug auf das jeweilige Teilhabefeld bereits?
b) Wo liegen hier zentrale Teilhabebarrieren?
c) Was ergibt sich daraus für eine, mehr Teilhabe ermöglichende, Maßnahme?
Eine Orientierung an diesem Dreischritt könnte die Vorgehensweise in den vorge-
schlagenen Arbeitsgruppen strukturieren und untereinander vergleichbar machen.
Es ist dem Evaluationsteam bewusst, dass oben vorgeschlagenen Strukturverän-
derungen, die sich a us der vorgeschlagenen inhaltlichen Fokussierung auf d ie
Teilhabefelder (siehe Empfehlung 1) ableiten lässt, eine Veränderung der gewohn-
ten Arbeitsweise im Kontext des bisherigen Prozesses der Aktionsplanerstellung
und -umsetzung bedeuten würde. Die oben gemachten Vorschläge müssen
nach Auffassung des Evaluationsteams zwischen den beteiligten Akteur*innen
auch unter der Prämisse folgend erläuterter Grundproblematik miteinander disku-
tiert werden. Diese Grundproblematik im Rahmen von Partizipationsprozessen
(hier: einer Aktionsplan-Arbeit) kann folgendermaßen beschrieben werden:
„Ich bin jetzt seit 20 Jahren an solchen Partizipationsprozessen beteiligt, und
ich sehe immer die gleichen überarbeiteten Gesichter, Menschen, die unter
Selbstausbeutung leiden. Die in der Regel ehrenamtlich Tätigen müssen unter
57
ganz anderen Rahmenbedingungen arbeiten als andere, die eine hochspeziali-
sierte, professionelle Arbeit machen. Ich sehe, dass im Themenfeld Inklusion
nichts ohne Ehrenamt und Selbstausbeutung geht“1.
Die hier beschriebene Problematik der Gefahr einer „Selbstausbeutung“ der
beteiligten Akteur*innen muss im weiteren Verlauf der Arbeit mit dem Aktionsplan
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die kommunalpolitische Agenda gesetzt
werden, auch in Bezug auf die Leitungsstruktur der Arbeitsgruppen, die Arbeit der
„Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ bzw.
bezüglich des Koordinationsaufwandes insgesamt.
Dies steht nach Auffassung des Evaluationsteams in engem Zusammenhang mit
der Frage der künftigen politischen Legitimation einer Fortschreibung des Aktions-
plans und führt daher zu folgender weiterer Handlungsempfehlung:
Empfehlung 4:
Erneuerung der politischen Legitimation des Aktionsplanprozesses
Aus den Befragungen im Rahmen der Evaluation geht seitens der be teiligten Ak-
teur*innen recht deutlich die Forderung hervor, eine aktualisierte politische Le-
gitimation des Aktionsplanprozesses auf der Ebene der kommunalen Politik
herbeizuführen. Da die politische Legitimation von Partizipationsprozessen ein
grundlegendes Element des im Rahmen der Evaluation herangezogenen „Pro-
zesszirkels zur Planung eines inklusiven Gemeinwesens“ (vgl. Rohrmann et al.
2014, 47) darstellt, plädiert das Evaluationsteam mit Nachdruck dafür, einen sol-
chen politischen Legitimationsprozess zügig anzugehen und auf der Ebene des
Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Magistratsbeschluss) umzu-
setzen. Die oben vorgeschlagene (Neu-)Struktur des Weiterarbeitens im Prozess
der Fortschreibung des Aktionsplans benötigt eine solchermaßen abgesicherte po-
litische Legitimation in besonderer Art und Weise.
Wenn dies erfolgt ist, kann das auch eine gute Gelegenheit darstellen, das Thema
(wieder) stärker in die Stadtöffentlichkeit zu bringen und den Prozess der Fort-
schreibung des Aktionsplans in der Öffentlichkeit vorzustellen.
1 Albrecht Rohrmann in der Tagungsdokumentation „InitiativeSozialraumInklusiv“, Erste Sozialraumkonferenz
11.07.2018 Hotel Franz, Essen (Seite 12); URL: https://www.gemeinsam-einfach-ma-
chen.de/GEM/DE/AS/Leuchttuerme/Kongresse/ISI/Dokumentation/ISI_Doku.pdf?__blob= publicationFile&v=2
(Abruf am 26.05.2021)
58
In diesem Zusammenhang ist noch zu ergänzen, dass das im bisherigen Aktions-
plan formulierte Vorhaben, eine kontinuierlichere Einbindung der Stadtverord-
netenversammlung in den Aktionsplanprozess herbeizuführen, erneut aufge-
griffen werden sollte. Dies beinhaltet, dass Stadtverordnete einmal im Jahr an den
Sitzungen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behin-
derung“ teilnehmen.
Empfehlung 5:
Kommunikationsstrukturen verbessern / Kommunikationsstile reflektieren
Aus den Befragungen im Rahmen der Evaluation geht seitens der beteiligten Ak-
teur*innen hervor, dass die Kommunikationsstrukturen und -stile im bisherigen
Verlauf der Aktionsplanerstellung und -umsetzung auf mehreren Ebenen verbes-
sert werden sollten.
Das bezieht sich auf die Kommunikationswege/-stile
• zwischen den bisherigen Unter -Arbeitsgruppen und der „Projektgruppe zur
Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“,
• zwischen den bisherigen Unter-Arbeitsgruppen und den städtischen Ämtern,
mit denen in Bezug auf die bisherigen Handlungsfelder zusammengearbeitet
wurde,
• zwischen der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Be-
hinderung“ und de n städtischen Instanzen (Koordination sstelle für inklusive
Projekte/Dezernat V).
Die Kommunikationsstrukturen werden von den Befragten im Hinblick auf Zustän-
digkeiten, Verbindlichkeiten und in Bezug auf Kommunikationsstile teilweise als
kritisch betrachtet. Hier taucht in den Befragungen der Begriff der Konfliktlinien
immer wieder auf. Diese, auch im Rahmen der Evaluation beobachtbaren, Kon-
fliktlinien sind teilweise verfestigt und lähmen nach Auffassung des Evaluations-
teams den Prozess der Auseinandersetzung mit dem Aktionsplan hinsichtlich der
Motivation und der Energieleistungen der beteiligten Akteur*innen.
Da davon auszugehen ist, dass die o.g. beteiligten Ebenen (Arbeitsgruppen, Pro-
jektgruppe, Koordinationsstelle, Dezernat) auch im Rahmen einer Fortschreibung
des Aktionsplans miteinander zusammenarbeiten werden und es auch seitens des
Evaluationsteams keine begründbaren Empfehlungen dahingehend gibt, dies
grundlegend zu verändern, werden im Folgenden einige Handlungsempfehlungen
59
zu diesem Thema der Verbesserung von Kommunikationsstrukturen und der Re-
flexion bisheriger Kommunikationsstile gegeben. Diese Empfehlungen können
nach Ansicht des Evaluationsteams jene Strukturen der Kommunikation positiv
verändern, die derzeit als schwierig und den Arbeitsprozess erschwerend wahrge-
nommen werden:
• Es sollte dort, wo es zu Verfestigungen von Konfliktlinien ge kommen ist (bei-
spielsweise im Spannungsfeld der Interessen von organisierter Selbsthilfe,
städtischen Leistungserbringern, städtischen Instanzen im Kontext der Akti-
onsplanerstellung/-umsetzung), überlegt werden, ob eine angeleitete, zeitlich
begrenzte externe Konfliktvermittlung im Sinne eines Mediationsprozesses
mit einem neutralen „Blick von außen“ hilfreich sein kann. Auf diesem Gebiet
gibt es erfolgreiche etablierte Interventionsmöglichkeiten (vgl. bspw. Redlich;
Mironov 2003, 265).
• Darüber hinaus sollte die Möglichkeit der Erstellung von für alle Akteur*innen
verbindlichen Leitlinien für die künftige Zusammenarbeit in Betracht gezo-
gen werden.
• In Bezug auf die weiter oben bereits angesprochene Problematik der Involviert-
heit und kontinuierlichen Präsenz zentraler Akteur*innen im Prozess der ange-
strebten Fortschreibung des Aktionsplans sollte darüber nachgedacht werden,
fest verankerte Vertretungsregeln der moderierenden bzw. zentral verant-
wortlichen Ebenen zu verabreden. In Bezug auf die Koordinationsstelle in-
klusiver Projekte müsste eine solche Vertretung erst noch installiert und
abgesichert werden (intern oder mittels einer externen Beauftragung), in Be-
zug auf eine Vertretung der Dezernatsleitung (insbesondere in den Sitzungen
der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung“)
sollte klar kommuniziert und festgeschrieben werden, wer diese Rolle ein-
nimmt.
Abschließende Bemerkungen zu den Handlungsempfehlungen
Wie bereits angemerkt, leiten sich die oben formulierten Handlungsempfehlungen
aus dem vielschichtigen und in den vorangegangenen Kapiteln zusammengefass-
ten Datenmaterial der gesamten Evaluation ab. Es ist dem Evaluationsteam wich-
tig, darauf hinzuweisen, d ass diese Handlungsempfehlungen zunächst unter
den künftig am Aktionsplan -Prozess Beteiligten diskutiert und verhandelt
werden müssen. Nicht alles Vorgeschlagene kann gleichzeitig und in Gänze direkt
60
angegangen werden. Eine Priorisierung wäre denkbar in Bezug auf die Aspekte
der Konfliktlösung, der Erneuerung der politischen Legitimation der Fort-
schreibung des Aktionsplans sowie natürlich bezüglich einer inhaltlichen Aus-
einandersetzung mit der vorgeschlagenen (Neu-)Orientierung des Agenda -
Settings.
Im Kontext des Themas von möglicherweise aufkommenden Konflikten in Partizi-
pationsverfahren merken Rohrmann et al. (2014) bezüglich der „Gestaltung einer
barrierefreien Infrastruktur“ (vgl. ebd., 114) an: „Die Vielzahl an Anforderungen
kann zu Zielkonflikten führen“ (ebd., 113). Das konnte auch im Rahmen der Eva-
luation festgestellt werden und wurde im vorliegenden Bericht zentral aufgegriffen.
Weiter merken die Autor*innen an:
„Die Lösung dieser Zielkonflikte erfordert in der Regel pragmatische Kompromisse,
die unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen/Experten
in eigener Sache entsprechend auszuhandeln sind“ (ebd.).
Solchermaßen pragmatische Kompromisse zu finden, wäre eine der zentralen
übergeordneten Aufgaben einer Fortschreibung des Darmstädter Aktionsplans, im
Sinne des von Bartelheimer et al. (2020) formulierten Vorgehens, Fragen der Teil-
habe „letztlich normativ zu beantworten und somit [zum] Gegenstand gesellschaft-
licher und politischer Aushandlung“ (ebd., 19) [zu machen].
Resümierend kann nach Ansicht des Evaluationsteams festgehalten werden, dass
die beabsichtigte und zu erwartende Fortschreibung des Aktionsplans der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtkonvention nicht dazu führen wird, ein - wie Feuser (2018) es
kritisch in Bezug auf die nationalen Aktionspläne der Bundesregierung bzw. der
Länder angemerkt hat – „beredtes Dokument der Verhinderung in einer Sprache
der Ermöglichung“ (ebd., 120) zu erstellen, sondern einen engagierten Prozess
der gemeinschaftlichen Aushandlung von noch lange nicht eingelösten Erfor-
dernissen der UN-Behindertenrechtkonvention aufrecht zu erhalten.
61
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Beeinträchtigungen. Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hg.). (2021). Dritter
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit
Beeinträchtigungen. Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hg.). (2018).
Tagungsdokumentation „InitiativeSozialraumInklusiv“, Erste Sozialraumkonferenz
11.07.2018, Hotel Franz, Essen;
URL: https://www.gemeinsam-einfach-
machen.de/GEM/DE/AS/Leuchttuerme/Kongresse/ISI/Dokumentation/ISI_Doku.p
df?__blob=publicationFile&v=2 (Abruf am 26.05.2021).
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DIMDI – Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information
(2005): Internationale Klassifikation der Fun ktionsfähigkeit, Behinderung und
Gesundheit (ICF).Genf. URL:
https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icf/icfhtml2005/ (Abruf:
26.05.2021).
Feuser, Georg (2018). Momente einer Ideengeschichte der Integration bzw.
Inklusion im Feld der (Schul-)Pädagogik. In: Sturm, Tanja; Wagner -Willi, Monika
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62
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Rohrmann, Albrecht; Weber, Erik (2015). Selbstbestimmt Leben. In: Degener,
Theresia; Diehl, Elke (Hg.). Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als
Menschenrecht - Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe (226 -240). Bonn:
Bundeszentrale für politische Bildung (Band 1506).
Wansing, Gudrun (2015). Was bedeutet Inklusion? Annäherungen an einen
vielschichtigen Begriff In: Degener, Theresia; Diehl, Elke (Hg.). Handbuch
Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht - Inklusion als
gesellschaftliche Aufgabe (43 -54). Bonn: Bundeszentral e für politische Bildung
(Band 1506).
Wissenschaftsstadt Darmstadt (2016). „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“. Erster
Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung.
Seite 01
S
ehr geehrte Damen und Herren,
die Wissenscha"sstadt Darmstadt hat die Philipps-Universität Marburg beau"ragt, den Ak,onsplan zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonven,on Auf dem Weg zur inklusiven Stadt zu evaluieren.
Teil dieser Evalua,on ist ein Fragebogen für Akteur*innen aus den Reihen der städ,schen Ämter der
Wissenscha"sstadt Darmstadt und weiterer städ,scher Bereiche.
Die Befragung dauert ca. 15 Minuten.
Wir bedanken uns vorab für Ihre Beteiligung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr . Erik Weber gez. Laura Steiner, M.A.
Seite 02
1. Wann haben Sie zum ersten Mal wahrgenommen, dass sich di e Wissenschasstadt Darmstadt explizit mit
den Belangen von Bürger*innen mit Behinderung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonven+on befasst?
Anhang
I Fragebogen
1
Seite 03
2. Wann haben Sie zum ersten Mal erfahren, dass die Wisse nschasstadt Darmstadt einen Ak+onsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven+on plant bzw. diesen erstellt hat?
ca. 2016
ca. 2017
ca. 2018
ca. 2019
ca. 2020
Seite
04
3. Seit wann sind Sie in Ihrem aktuellen Tä+gkeitsfeld be schäigt?
Bi<e nennen Sie eine Jahreszahl.
Seite 05
4. Wie präsent ist der Ak+onsplan der Wissenschasstadt Dar mstadt zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonven+on „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ in Ihrem Arbeitsalltag?
sehr präsent präsent weniger präsent nicht präsent
Seite
06
5. Wie ist die Arbeit mit dem Ak+onsplan „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ in Ihren Arbeitsalltag integriert?
Die Arbeit mit dem Ak,onsplan erfolgt zusätzlich zu meinem gewöhnlichen Arbeitspensum.
Die Arbeit mit dem Ak,onsplan erflogt als Querschni<sthema innerhalb meines Arbeitsalltags.
Die Arbeit mit dem Ak,onsplan hat für meinen Arbeitsallta g keine Relevanz.
2
Seite 07
6. Inwieweit waren Sie bei der Erstellung des Ak+onsplans „Auf dem Weg zur inklusiven Stad t“ involviert?
Seite 08
7. Inwieweit waren Sie bei der bisherigen Umsetzung des Ak+onsplans „Auf dem Weg zur inkl usiven Stadt“
involviert?
Seite 09
8. Kennen Sie die zehn Unterarbeitsgruppen (Arbeit & Besch äigung; Bauen; Bewusstsein & Beteiligung;
Bildung, Erziehung & Lebenslanges Lernen; Frauen; Gesundheit; Kommunika+on; Kultur, Freizeit & Sport;
Mobilität; Wohnen), die im Zusammenhang mit der Ak+onsplanerstellung und -umsetzung tä+g sind?
Ja, alle
Von den meisten habe ich gehört
Von einigen habe ich gehört
Nein
3
Seite 10
9. Nehmen Sie an der/den für Ihren Arbeitsbereich zutreffen de/n Unterarbeitsgruppe/n des Ak+onsplans teil?
Ja, immer
Meistens, wenn es mir möglich ist
Selten
Nie
Seite 1
1
10. An welcher der Unterarbeitsgruppen des Ak+onsplans neh men Sie teil?
Mehrfachnennung möglich
Arbeit & Beschä"igung
Bauen
Bewusstsein & Beteiligung
Bildung, Erziehung & Lebenslanges Lernen
Frauen
Gesundheit
Kommunika,on
Kultur, Freizeit & Sport
Mobilität
Wohnen
Ich nehme an keiner der Unterarbeitsgruppen teil
4
Seite 12
11. Hat sich Ihre Einstellung in Bezug auf die Belange von B ürger*innen mit Beeinträch+gung in der Stadt
Darmstadt durch den Ak+onsplan „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ gewandelt?
Ja, dadurch sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträch ,gung in meinem Arbeitsalltag viel präsenter.
Ja, dadurch sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträch ,gung in meinem Arbeitsalltag etwas präsenter.
Ja, aber die Belange von Bürger*innen mit Beeinträch,gung sind in meinem Arbeitsalltag nicht präsenter.
Nein, die Belange von Bürger*innen mit Beeinträch,gung sind in meinem Arbeitsalltag nicht präsenter.
Seite 13
12
. BiEe erläutern Sie, warum keine der Antwortop+onen für S ie zutriF.
Seite 14
13. Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit der Unterarbeitsgr uppe/n?
Sehr zufrieden Zufrieden Weniger zufrieden Unzufrieden
Seite 15
14
. BiEe erläutern Sie Ihre Antwort.
5
Seite 16
15. Wie stellen Sie sich die zukünige Arbeit in und mit dem Ak+onsplan „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“
vor?
Seite 17
16. Gibt es sonst noch einen zentralen Aspekt, den Sie für d ie Evalua+on der Erstellung und bisherigen
Umsetzung des Ak+onsplans „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ festhalten möchten?
Letzte Seite
Vielen Da
nk für Ihre Teilnahme!
Wir möchten uns ganz herzlich für Ihre Mithilfe bedanken.
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M.A. Laura Steiner, Philipps-Universität Marburg – 2021
6
7
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen)
1)
2)
0%
4%
8%
12%
16%
20%
Wann haben Sie zum ersten Mal wahrgenommen, dass sich
die W
issenschaftsstadt Darmstadt explizit mit den Belangen
von Bürger*innen mit Behinderung im Kontext der UN-
Behindertenrechtskonvention befasst?
n=37
0%
10%
20%
30%
40%
50%
ca. 20
16 ca. 2017 ca. 2018 ca. 2019 ca. 2020 nicht
beantwortet
Wann haben Sie zum ersten Mal erfahren, dass die
Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention plant bzw.
diesen erstellt hat?
n=37
8
3)
4)
0
1
2
3
4
5
Seit wann sind Sie in Ihrem aktuellen Tätigkeitsfeld
besc
häftigt?
n=37
13,5%
32,4%
40,5%
5,4%
8, 1%
Wie präsent ist der Aktionsplan der Wissenschaftsstadt
Darm
stadt zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention "Auf dem Weg zur inklusiven
Stadt" in Ihrem Arbeitsalltag?
sehr präsent präsent weniger präsent nicht präsent nicht beantwortetn=37
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen)
9
5)
8)
8,1%
62,2%
18,9%
10,8%
W
ie ist die Arbeit mit dem Aktionsplan "Auf dem Weg zur
i
nklusiven Stadt" in Ihren Arbeitsalltag integriert?
Die Arbeit mit dem Aktionsplan erfolgt zusätzlich zu mei nem gewöhnlichen Arbeitspensum.
Die Arbeit mit dem Aktionsplan erflogt als Querschnittst hema innerhalb meines
Arbeitsalltags.
Die Arbeit mit dem Aktionsplan hat für meinen Arbeitsall tag keine Relevanz.
nicht beantwortetn=37
18,9%
21,6%
24,3%
21,6%
13, 5%
Kennen Sie die zehn Unterarbeitsgruppen, die im
Zusamm
enhang mit der Aktionsplanerstellung und -
umsetzung tätig sind?
Ja, alle Von den meisten habe ich gehört
Von einigen habe ich gehört Nein
nicht beantwortet
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen)
10
9)
10)
5,4%
35,1%
10,8%
32,4%
16,2%
N
ehmen Sie an der/den für Ihren Arbeitsbereich zutreffend e/n
Unterarbeitsgruppe/n des Aktionsplans teil?
Ja, immer Meistens, wenn es mir möglich ist Selten Nie nicht beantwortetn=37
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
An welcher der Unterarbeitsgruppen des Aktionsplans
nehmen
Sie teil?
n=37
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen)
11
11)
13)
18,9%
51,4%
2,7%
13,5%
13,5%
H
at sich Ihre Einstellung in Bezug auf die Belange von
Bür
ger*innen mit Beeinträchtigung in der Stadt Darmstadt
durch den Aktionsplan "Auf dem Weg zur inklusiven Stadt"
gewandelt?
Ja, dadurch sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträ chtigung in meinem
Arbeitsalltag viel präsenter.
Ja, dadurch sind die Belange von Bürger*innen mit Beeinträ chtigung in meinem
Arbeitsalltag etwas präsenter.
Ja, aber die Belange von Bürger*innen mit Beeinträchtigung sind in meinem Arbeitsalltag
nicht präsenter.
Nein, die Belange von Bürger*innen mit Beeinträchtigung si nd in meinem Arbeitsalltag nicht
präsenter.
nicht beantwortetn=37
40,5%
13,5%
45,9%
Wie
zufrieden sind Sie mit der Arbeit der
Unterar
beitsgruppe/n?
Sehr zufrieden Zufrieden Weniger zufrieden Unzufrieden nicht beantwortet
n=37
II Ausgewählte Ergebnisse des Fragebogens für städt. MA (Grafische Darstellungen)
Projektgruppe zur Stärkung der
Teilh
abe von Menschen mit
Behinderung
UAG
Bauen
Inklusives Martinsviertel
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Büro für Leichte und Einfache
Sprache E
DW
Stabsstelle für Sozialplanung und
Projektkoo
rdination/Koordinierungsstelle
inklusiver Projekte
CBF als Behindertenbeauftragter für
barrier
efreies Bauen und Mobilität
Steuergruppe
Inklusi
ves Martinsviertel
Bündnis für Menschen mit Behinderung
in Stad
t Darmstadt und Landkreis
Darmstadt Dieburg
Grundlage: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
UAG
Bewus
stsein & Beteiligung
UAG Bildung, Erziehung &
Leben
slanges Lernen
UAG
Mobili
tät
UAG
Arbeit &
Beschäftigung
UAG
Frauen
UAG
Gesun
dheit
UAG
Kommunikati
on
UAG
Freize
it, Kultur & Sport
UAG
Wohne
n Digital für alle
Barrierefreie
Gesun
dheitsversorgung
MIA
Mehr Inkl
usion für alle
Café Freie Zeit
Café Zuhause
Café Maloche
Musikladen Festival
Alles
inklusive?!
Organigramm zu den direkt und indirekt Beteiligten an der Erstellung und bisherigen Umsetzung des ersten Aktionsplans der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Umsetzung der UN-BRK „Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“
12
III Organigramm bestehender Strukturen (Stand: Mai 2021)
Legende
an der Erstellung un
d bisherigen Umsetzung direkt beteiligte Gremien
städtische Strukturen
Gremien, zugehörig zum Projekt „Inklusives Martinsviertel“
von der Stabsstelle koordinierte Projekte
direkte Beteiligung an der Aktionsplanerstellung und bisherigen Umsetzung
Indirekte Beteiligung an der Aktionsplanerstellung und bisherigen Umsetzung
Indirekte Beteiligung - ausgelaufen
13
2021/0176
4292 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.06.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Stabsstelle für
Sozialplanung und
Projektkoordination
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0176
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111412
Kostenstelle: 050-003-1013 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-12 Sachkonto: 6139000
Betreff: Evaluation des Aktionsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung vorgelegt von der Philipps Universität Marburg
Vorlage vom: 16.06.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen die Evaluation zur
Umsetzung des ersten Aktionsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung
des Übereinkommens der Vereinen Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung zur Kenntnis.
2. Die Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung wird gebeten,
sich mit den Handlungsempfehlungen der Evalu ation auseinanderzusetzen und einen
Vorschlag zur Umsetzung zu entwickeln.
- 2 -
Anlagen: Uni_Marburg_Abschlussbericht_Evaluation_Aktionsplan_UN_BRK_31.05.2021 Absc
hlussbericht der Evaluation des Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt von der Philipps Universität
Marburg
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.06.2021
Mit dem Beschluss vom Juli 2009 haben sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung für
die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgesprochen (Vorlage-Nr. 2009/0267). Zur Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
wurde im Jahr 2015 der Aktionsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Auf dem Weg zur
inklusiven Stadt„ beschlossen, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von
Menschen mit Behinderung enthält (Vorlage-Nr. 2015/0581).
Nach fünf Jahren Arbeit der Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung, die viermal jährlich tagt, und ihren zehn Unter-AGs, die sich der Umsetzung der
Maßnahmen des Aktionsplans widmen, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Philipps
Universität Marburg beauftragt, den Prozess von der Fertigstellung des Aktionsplans bis heute
zu evaluieren.
Dabei wurden die Mitglieder der Projektgruppe eingebunden.
Am 31. Mai 2021 wurde die Evaluation nach einem Jahr abgeschlossen. Die Ziele der
Evaluation, die Erhebungen in Form eines digitalen Worldcafés, einer Befragung in
Fokusgruppen sowie einer Befragung der Verwaltung, die Ergebnisse und
Handlungsempfehlungen sind im vorliegenden Abschlussbericht festgehalten.
Für die weitere Zusammenarbeit der Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen
mit Behinderung und ihren Unter-AG gilt es nun, sich mit den fünf Handlungsempfehlungen für
die Fortschreibung des Aktionsplans und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
auseinanderzusetzen.
Diese Handlungsempfehlungen widmen sich folgenden Schwerpunkten:
Präzisierung der Orientierung des weiteren Prozesses am Inklusions- bzw.
Teilhabediskurs
Neufassung der Handlungsfelder in Teilhabefelder
Neufassung der Arbeitsgruppen
Erneuerung der politischen Legitimation des Aktionsplanprozesses
Kommunikationsstrukturen verbessern / Kommunikationsstile reflektieren
Angedacht ist, die nächste Projektgruppensitzung am 23. September 2021 als Wor kshop
durchzuführen, in dem die Handlungsempfehlungen bewertet und die Umsetzung geplant
werden soll. Ein Rückkoppelung an Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ist Teil des
Prozesses.
Darmstadt, den 16.06.2021
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0176
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.06.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00