Mandari Insight

V/1133/2019

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 20.11.2019

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Anlage 5 zur Vorlage V_1133_2019_Museumsprojekt

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Anlage 4 zur Vorlage V_1133_2019-Projekt Lesung

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Anlage 9 zur Vorlage V_1133_2019_Trommelprojekt

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Anlage 7 zur Vorlage V_1133_2019-Projekt Barrierefreies Internet für Vereine

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Anlage 6 zur Vorlage V_1133_2019-KIB-Veranstaltung

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Anlage 3 zur Vorlage V_1133_2019-barrierefreies Wörterbuch Diversity

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Anlage 2 zur Vorlage V_1133_2019-AG Inklusion im Sport

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Anlage 1 zur Vorlage 1133-2019.Richtlinien

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Anlage 8 zur Vorlage V_1133_2019_Connecting Communities

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 5 zur Vorlage V_1133_2019_Museumsprojekt

2497 Zeichen

Anlage 5  
zur Vorlage 1133/2019 
 
Museumsprojekt „Komm mit mir – ICH ZEIGE DIR – was ich seh!“ 
Projektinhalt 
Im Rahmen des Projektes wird eine Führung durch die Museumsausstellung mit 
einem Menschen mit Behinderung erarbeitet. Die Führungen werden durch eine Dipl. 
Theaterpädagogin konzeptioniert und begleitet und von einem kunst- und 
kulturinteressierten Mann mit Trisomie 21 durchgeführt. Er beschreibt Bilder und 
Projekte aus seiner Sichtweise mit leicht verständlichen Worten. Der Verein kann 
sich auch vorstellen, bei Interesse eine weitere Person mit geistiger Behinderung in 
die Projektarbeit einzubeziehen. 
Das Projekt ermöglicht die Sichtweise auf Kunst aus der Perspektive eines 
Menschen mit geistiger Behinderung. Geplant sind insgesamt 10 Museumsführungen 
durch das LWL-Museum für Kunst und Kultur oder das Picasso-Museum. Ferner soll 
eine Führung für Menschen mit Behinderung organisiert werden, um ausgehend 
davon ggf. weitere Menschen mit Behinderung für die Durchführung solcher 
Kunstführungen zu interessieren. Das Projekt soll ferner Mitarbeiter/-innen anderer 
Museen in Münster vorgestellt werden.  
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Schrägstrichtheater e. V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 8.000 € 
Kosten für Materialsammlung im Museum, Konzeptentwicklung, Proben im Museum, 
Durchführung und Reflexion von 10 Führungen, Bühnenbild, Grafik Design, Material, 
Druckkosten, Kostüm, Fahrtkosten, Fotoarbeiten, Abgabe Künstlersozialkasse 
Bewertung 
Das Projekt leistet einen Beitrag zur Inklusiven Gesellschaft, indem es Einblick gibt in 
die Wahrnehmungswelt von Menschen mit Behinderung. Durch den 
Perspektivwechsel wird Kunst aus der Sicht eines Menschen mit Behinderung 
erlebbar. Hierdurch ergeben sich Annäherung, Inklusion und Teilhabe. Barrieren 
werden abgebaut und der zukünftige Kontakt mit Menschen mit Behinderung 
erleichtert. Das Bewusstsein für Inklusion wird gestärkt. Die Ergebnisse des 
Projektes sollen genutzt werden, um mit Mitarbeiter/-innen von Museen über 
inklusive Möglichkeiten in den Austausch zu kommen. Eine nachhaltige Wirkung 
würde erzielt, wenn es gelingt, solche Führungen auch in weiteren Museen zu 
verwirklichen. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Ggf. verringern sich die Kosten, wenn z. B. das 
Museum als Kooperationspartner Kosten für Grafikerin und Druckkosten übernimmt 
Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 4 zur Vorlage V_1133_2019-Projekt Lesung

2417 Zeichen

Anlage 4  
zur Vorlage 1133/2019 
 
Lesung „Eigensinn…Lieblingsgeschichten zum Thema 
Behinderung“  
Projektinhalt 
Eine Lesung in der Stadtbücherei Münster soll Menschen mit und ohne Behinderung 
die Möglichkeit geben, eigene Lieblingstexte zum Thema Behinderung vorzustellen 
und vorzulesen. Anschließend gibt es die Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen. 
Geplant ist, dass die Stadtbücherei begleitend Literatur ausstellt, und zwar Romane 
und andere Texte, in denen Behinderung vorkommt. 
Bücher und Geschichten können dazu beitragen, Menschen zu stärken und neue 
Möglichkeiten zu entdecken. Damit trägt die Lesung dazu bei, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung zu fördern. Das gemeinsame Hörerlebnis kann ferner 
einen anderen Zugang zum Thema Behinderung ermöglichen und damit das 
Bewusstsein für Inklusion fördern. 
Die Lesung soll umfassend barrierefrei gestaltet werden. So sind unter anderem  
Gebärdensprachdolmetscher/-innen und eine FM-Anlage für schwerhörige Menschen 
vorgesehen. Die Moderation soll in Leichter Sprache erfolgen. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V.(AWA) 
(Träger der unabhängigen Teilhabeberatung Lebens(t)raum) 
Die Veranstaltung  wird von AWA, dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben 
für den Regierungsbezirk Münster und dem Sozialamt der Stadt Münster 
durchgeführt. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.190 € 
Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Druckkosten für Plakate und 
Handzettel, Raummiete, musikalischer Beitrag, Getränke 
Bewertung 
Die Lesung leistet einen Beitrag, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu 
fördern, indem sie Menschen mit Behinderung ermutigt, selbst gewählte Texte zum 
Thema Behinderung vorzulesen und darüber in den Austausch zu kommen. Die 
Lesung ist inklusiv angelegt – auch Menschen ohne Behinderung werden Texte zum 
Thema Behinderung vortragen. Die Veranstaltung veranschaulicht, wie eine Lesung 
so organisiert werden kann, dass  dass alle Menschen gut dabei sein können.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Alle beteiligten Organisationen bringen sich mit 
Eigenanteilen (Kosten für Assistenzleistung, Gestaltung der Plakate und Handzettel, 
Bereitstellung der Technik für schwerhörige Menschen, kostengünstigere Miete) ein. 
Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 9 zur Vorlage V_1133_2019_Trommelprojekt

2175 Zeichen

Anlage 9  
zur Vorlage 1133/2019 
 
Inklusiver Trommelworkshop 
Projektinhalt 
Die bo59-Percussion Stiftung führt jährlich inklusive Trommelworkshops durch. An 
den Workshops nehmen jeweils 15-20 Menschen mit und ohne Behinderung teil, um 
gemeinsam Trommelrhythmen einzustudieren und zu musizieren. Durch die 
Workshops wird ein Beitrag zur Inklusion geleistet. 
Die Workshops werden durch die bo59-Percussion Stiftung, eine als gemeinnützig 
anerkannte Stiftung zur Förderung von Percussionmusik in Münster, initiiert, 
organisiert und gefördert. Die Stiftung stellt Räumlichkeiten und Instrumente zur 
Verfügung, ferner die Co-Moderation und Unterstützung des Dozenten. Für den 
Dozenten wird ein Honorar in Höhe von 250 € pro Nachmittagsveranstaltung gezahlt. 
Die Mittel der Stiftungen reichen nur für 2-4 Veranstaltungen im Jahr. Die Stiftung 
wird regelmäßig angefragt, weitere Workshops durchzuführen.  
Geplant ist, weitere 8 Veranstaltungen anzubieten und damit ein regelmäßiges 
Angebot zu etablieren. Dazu wird ein Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro beantragt. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Bo59 Percussion Stiftung 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.000 € 
Kosten für Honorar für Trommelworkshops 
Bewertung 
Die Trommelworkshops werden sehr gut angenommen und die Rückmeldungen der 
Teilnehmenden sind positiv. Das Angebot hat sich bewährt und zeigt, wie 
musikalische Angebote so durchgeführt werden können, dass interessierte 
Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen können. Damit leistet das Projekt 
einen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zu einer inklusiven 
musikalischen Betätigung. Die Trommelworkshops sind ein etabliertes Angebot, das 
nun häufiger als bisher durchgeführt werden soll. Die Förderung eines solchen 
Projektes ist nicht Ziel der Richtlinien.  
Es könnte eine Förderung für neue Aktivitäten wie zum Beispiel ein öffentlicher 
Auftritt der Trommelgruppe in Betracht kommen. Für die Förderung der regelmäßigen 
Trommelworkshops können ggf. Mittel anderer Stiftungen in Betracht kommen. 
Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt nicht aufzugreifen.

Anlage 7 zur Vorlage V_1133_2019-Projekt Barrierefreies Internet für Vereine

2143 Zeichen

Anlage 7  
zur Vorlage 1133/2019 
 
Veranstaltungsreihe für Vereine aus Münster zur barrierearmen 
Gestaltung von Internetseiten 
Projektinhalt 
Der Verein Bürgernetz möchte durch eine Veranstaltungsreihe Vereine, Initiativen 
und Bürgergruppen in Münster dabei unterstützen, ihre Internetauftritte mit einfachen 
Mitteln und überschaubarem Aufwand barriereärmer zu gestalten. Dazu sind ein 
Vortrag, Workshops  und Einzelberatungen für Vereine, Initiativen und Projekte 
geplant. Ziel ist es, für die Bedeutung des barrierefreien Internets für die Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und Aufmerksamkeit für Hürden 
auf den eigenen Internetseiten zu schaffen. Themen wie Barrierefreiheit bei der 
redaktionellen Gestaltung von Seiten, Leichte Sprache und Informationen zur 
Barrierefreiheit der jeweiligen Angebote sollen praxisnah und mit Blick auf die 
begrenzten Ressourcen von Vereinen bei der Gestaltung ihres Internetauftritts 
vermittelt werden. Zentrale Inhalte der Veranstaltungsreihe sollen auf einer 
barrierefreien Beispiel-Internetseite zusammengestellt werden. Diese Seite soll in 
Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung erarbeitet werden. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Verein Bürgernetz 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.975 € 
Kosten für Referent/-innen, Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Raumkosten für den 
Vortrag und Workshops in barrierefreien Räumen, Entwicklung der barrierefreien 
Beispiel-Internetseite  
Bewertung 
Durch die Veranstaltungsreihe kann das Bewusstsein für Zugangsbarrieren im 
Internet geschärft werden. Vereine und weitere Organisationen werden unterstützt, 
ihre Internetangebote barrierefrei und damit inklusiv auszurichten. Dadurch werden 
die Möglichkeiten der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an den 
Informationsangeboten der Vereine in Münster ausgebaut. Das Thema Inklusion 
kann über die Beschäftigung mit der Barrierefreiheit von Internetseiten in Vereinen 
vertieft werden. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 6 zur Vorlage V_1133_2019-KIB-Veranstaltung

2576 Zeichen

Anlage 6  
zur Vorlage 1133/2019 
 
„Nichts über uns ohne uns – Partizipation von Menschen mit 
Behinderung in Münster sichtbar machen“  
Projektinhalt 
Die KIB möchte in einer Veranstaltung im 1. Halbjahr 2020 im Rathausfestsaal über 
die bestehenden Möglichkeiten der politischen Partizipation von Menschen mit 
Behinderung in Münster informieren. Es soll konkret aufgezeigt werden, wie eine 
Mitarbeit in der KIB oder auch in anderen Gruppen wie der WiM (Wir Menschen mit 
Lernschwierigkeiten in Münster) oder der JIPA-AG (Jugendliche inklusiv politisch 
aktiv) dazu beitragen kann, Münster barrierefreier und inklusiver zu gestalten. Die 
Veranstaltung soll auch dazu genutzt werden, weitere Menschen mit Behinderung für 
die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der KIB zu gewinnen. Ferner soll das 
Engagement aller, die sich in der KIB und ihren Arbeitsgruppen engagieren, 
anlässlich des 45jährigen Bestehens der KIB in 2020 gewürdigt werden. Die 
Veranstaltung wird mit dem Sozialamt der Stadt Münster durchgeführt. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt durchgeführt. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.000 €  
Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Schriftdolmetscher/-innen, Assistenz, 
Auftritt der Funkys, technische Unterstützung, Kaltgetränke und Snacks, Druckkosten 
für Flyer, Druckkosten für Plakate zur Arbeit der KIB 
Bewertung 
Die Veranstaltung bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich über die Arbeit der 
KIB zu informieren. Sie zeigt auf, dass die Partizipation von Menschen mit 
Behinderung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in Münster bereits gelebte 
Kultur ist und es wichtig ist, diese Arbeit fortzusetzen und die Beteiligung von 
Menschen mit Behinderung an Entscheidungsprozessen auch in  weitere Bereiche 
der Stadtgesellschaft zu tragen. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern, soweit 
ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die nicht ausreichenden 
Fördermittel für die Förderung aller Projekte spricht sich der Beirat dafür aus, zu 
prüfen, ob die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen aus Mitteln des 
Sozialamtes übernommen werden können.  
Das Sozialamt wird die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher/-innen und 
anteilige Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit aus Mitteln des Sozialamtes für 
Öffentlichkeitsarbeit tragen.

Anlage 3 zur Vorlage V_1133_2019-barrierefreies Wörterbuch Diversity

2324 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage 1133/2019 
 
Barrierefreies Wörterbuch zum Thema „Diversity“ 
Projektinhalt 
Die JIPA-AG (Jugendliche inklusiv politisch aktiv), eine AG des Jugendrates Münster, 
in der Jugendliche mit und ohne Behinderung an den Themen „Inklusion und Politik“ 
arbeiten, plant, ein barrierefreies Wörterbuch zum Thema „Vielfalt“ zu erstellen.  
Die Jugendlichen setzen sich mit verschiedenen Aspekten des Themas 
„Diversity/Vielfalt“ auseinander und überlegen, welche Begriffe besonders wichtig 
sind. Zu den Begriffen erstellen die Jugendlichen Filmclips. Ferner soll eine 
barrierefreie Broschüre erarbeitet werden, in der die Begriffe in Leichter Sprache 
erklärt und in Braille-Schrift dargestellt werden. Auch eine Übersetzung in Deutsche 
Gebärdensprache ist geplant. 
Durch das Projekt sollen Jugendliche mit und ohne Behinderung in ihrer 
Selbstwirksamkeit gefördert werden. Die Materialien sollen einen barrierefreien 
Zugang zum Thema „Diversity“ schaffen. Die erstellten Materialien können für die 
weitere Arbeit der JIPA-AG genutzt werden. Sie sollen auf verschiedenen Social-
Media-Kanälen verbreitet werden. Nach Abschluss des Projektes sollen sie ferner 
auch von anderen Institutionen genutzt werden können. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
SeHT Münster e.V. (Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen) 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.933 €  
Honorarkosten für die Begleitung der Jugendlichen, Kosten für die Miete eines 
Filmstudios zum Erstellen der Clips, Kosten für die Übersetzung in Deutsche 
Gebärdensprache und den Druck von Texten in Brailleschrift, Druck der Broschüre 
und Bereitstellung der Filmclips über CH, USB-Sticks 
Bewertung 
Das Projekt ermöglicht Jugendlichen mit und ohne Behinderung, ausgehend von 
eigenen Erfahrungen gemeinsam anschauliche und verständliche Informationen zum 
Thema Vielfalt zu erarbeiten. Die Informationen können für die weitere Arbeit der 
JIPA-AG genutzt werden und stehen auch anderen Organisationen zur Verfügung. 
Damit können sie dazu beitragen, das Thema Vielfalt weiter in der Stadtgesellschaft 
zu verankern und insbesondere junge Menschen zu erreichen.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 2 zur Vorlage V_1133_2019-AG Inklusion im Sport

2435 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage 1133/2019 
 
Arbeitsgruppe Inklusion im Sport 
Projektinhalt 
Der Stadtsportbund Münster e.V. plant die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „AG 
Inklusion“. In der AG sollen Sportvereine und Organisationen und Vereine von 
Menschen mit Behinderung gemeinsam daran arbeiten, die Sportlandschaft in 
Münster inklusiv weiterzuentwickeln. Konkrete Ziele sind eine Zusammenstellung der  
bestehenden inklusiven Sportangebote in Münster, die Klärung der bestehenden 
Bedarfe aus Sicht von Menschen mit Behinderung und aus Sicht der Sportvereine 
und der Ausbau der Barrierefreiheit in der Münsteraner Sportlandschaft. 
Der Stadtsportbund als Dachorganisation der Münsteraner Sportvereine möchte 
durch die Einrichtung der AG den von den Sportvereinen geäußerten 
Unterstützungsbedarf bei der an den Bedarfen von Menschen mit Behinderung 
ausgerichteten Entwicklung ihrer Angebote aufgreifen. Ferner soll der Bedarf an für 
die Zielgruppe geeigneten Informationen zu den Sportangeboten in Münster 
aufgegriffen werden. Diese Bedarfe haben sich im Rahmen der Zusammenarbeit von 
Sportvereinen, Organisationen von und für Menschen mit Behinderung und dem 
Stadtsportbund im Rahmen des inklusiven Sportfestes auf dem Sportcampus am 
Horstmarer Landweg im Juni 2019 gezeigt.  
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
Stadtsportbund Münster e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.800 € 
Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen für 7 Treffen der Arbeitsgruppe 
Bewertung 
Die geplante AG Inklusion kann dazu beitragen, die Sportangebote in Münster 
inklusiver zu gestalten. Im Sinne eines inklusiven Ansatzes ist es sinnvoll, 
Sportvereine und Organisationen von Menschen mit Behinderung zu beteiligen. 
Vorgesehen ist auch eine Kooperation mit der KIB. Durch eine kontinuierliche Arbeit 
der AG kann das Thema Inklusion im Sport nachhaltig in der Stadtgesellschaft 
verankert werden. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Der Stadtsportbund beantragt nur Mittel für die 
barrierefreie Ausrichtung der Arbeitsgruppe. Um den Vertreter/-innen des 
Gehörlosensportvereins Münster und ggf. weiteren interessierten gehörlosen 
Menschen  die Möglichkeit zu geben, an der Arbeitsgruppe mitzuwirken, sind für 
jedes Treffen zwei Gebärdensprachdolmetscher/-innen erforderlich (400 € pro 
Treffen).  
Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 1 zur Vorlage 1133-2019.Richtlinien

5924 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage  
1133/2019  
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Anlage 8 zur Vorlage V_1133_2019_Connecting Communities

2476 Zeichen

Anlage 8  
zur Vorlage 1133/2019 
 
Connecting Communities – inklusive Tanzwoche mit 
Abschlussperformance 
Projektinhalt 
Im Rahmen des Projektes werden zwei Choreographen/Tanzpädagogen und eine 
Sozialarbeiterin eine Projektwoche mit anschließender Aufführung im LWL Museum 
leiten. Es wird mit einer Gruppe von ca. 15 – 20 Teilnehmenden mit 
unterschiedlichen körperlichen, geistigen, kulturellen oder psychischen 
Voraussetzungen gearbeitet. U. a. durch Bewegungsaufgaben und 
Improvisationsübungen werden die Teilnehmenden herausgefordert, sich damit 
auseinanderzusetzen, wo sie Grenzen im Miteinander und im Alltag erleben und wie 
sie Zugänge schaffen und finden. Sie beschäftigen sich mit den Fragen: In welchem 
Rahmen bewegen wir uns? Was sind unsere Perspektiven auf die Gesellschaft und 
wie sehen wir Inklusion? Das Workshopergebnis wird in einer abschließenden 
Performance der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Projekt soll ferner dokumentiert 
werden. 
Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen 
MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 5.057,48 € 
Kosten für Tanzunterricht, Projektdokumentation, Vor- und Nachbereitung des 
Projektes, sozialpädagogische Betreuung, Materialkosten, GEMA-Gebühren, 
Fahrtkosten, Abgabe Künstlersozialkasse 
Bewertung 
Das Projekt leistet einen Beitrag zur Inklusiven Gesellschaft, indem es 
Berührungsängste abbaut und Raum für intensive Begegnungen schafft sowie durch 
die abschließende Performance als Plädoyer für mehr Offenheit, Diversität und 
Barrierefreiheit in dem Zugang zur Kultur, aber auch im alltäglichen Miteinander 
dient. Das Bewusstsein für Inklusion wird gestärkt.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Kosten für die sozialpädagogische 
Betreuung in Höhe von 750 € können nicht anerkannt werden, da es sich um 
laufende Personalkosten des e. V. handelt. Förderfähig sind damit nur Kosten in 
Höhe von 4.307,48 €. 
Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt zu fördern, sofern noch Mittel verfügbar sind. Da 
keine ausreichenden Fördermittel für die Förderung aller Projekte in der beantragten 
Höhe zur Verfügung stehen, spricht sich der Beirat nach der Beratung aller Projekte 
dafür aus, ggf. nur für die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftritt und der 
Dokumentation entstehenden Kosten zu fördern – vor dem Hintergrund, dass es im 
Bereich Tanz in Münster bereits mehrere gute inklusive Ansätze gibt.

Beschlussvorlage

5358 Zeichen

V/1133/2019 
V/1133/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und 
politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen 
Vorberatung 
   05.02.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und  
Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit 
Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 
 
1. Arbeitsgruppe Inklusion im Sport 
Antragsteller: Stadtsportbund Münster e.V. 
Zuschuss: 2.800 € 
 
2. Barrierefreies Wörterbuch zum Thema Diversity 
Antragsteller: SeHT Münster e.V. 
Zuschuss: 4.933 € 
 
3. Lesung „Eigensinn…Lieblingsgeschichten zum Thema Behinderung“ 
Antragsteller: Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V. 
Zuschuss: 1.190 € 
 
4. Museumsprojekt „Komm mit mir – ICH ZEIGE DIR – was ich seh!“ 
Antragsteller: Schrägstrichtheater e. V. 
Zuschuss: 8.000 € 
 
Sozialamt 
 
25.11.2019 
 
Ihre Ansprechpartner/in: 
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1133/2019 
5. „Nichts über uns ohne uns – Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster 
sichtbar machen“ 
Antragsteller/-in: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen/Sozialamt der Stadt Münster 
Zuschuss: 3.222 € 
 
6. Veranstaltungsreihe für Vereine aus Münster zur barrierearmen Gestaltung von Inter-
netseiten 
Antragsteller: Verein Bürgernetz  
Zuschuss: 2975 € 
 
7. Connecting Communities – inklusive Tanzwoche mit Abschlussperformance 
Antragsteller: MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. 
Zuschuss; 1.700 € 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 24.820 €  
 
Die Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung kann erst nach der Beratung in der Sitzung der KIB am 
3.12.2019 und damit erst am 05.02.2020 erfolgen.  
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen 
(Anlage 1). 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde-
rung hat am 26.06.2019 über die Förderung der bis zum 31.03.2019 vorliegenden Anträge 
entschieden (Beschlussvorlage V /0407/2019). Da nach dieser Entscheidung noch Mittel zur 
Verfügung standen, konnten noch bis zum 31.10.2019 Anträge gestellt werden. Es sind acht 
Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim Sozialamt der Stadt Münster  
eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme gestellt. 
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für 
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)  
entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des  
Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der  
Beauftragten für Menschen mit  Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat 
die Förderanträge am 05.11.2019 beraten. Der Beirat hat eine Förderempfehlung für sieben 
Projekte ausgesprochen (Anlagen 2 bis 8). Für ein Projekt hat der Beirat auf der Grundlage 
der in den Richtlinien genannten Fördergrundsätze keine Förderung  
empfohlen (Anlage 9).

- 3 - 
V/1133/2019 
Die in 2019 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel reichen nicht aus, um alle Projekte 
mit einem Gesamtvolumen von anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 28.205,48 € zu  
fördern. Im Haushaltsjahr 2019 stehen noch Mittel in Höhe von insgesamt  24.820 € zur  
Verfügung (noch vorhandene Mittel nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, 
Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeit am 26.06.2019 in Höhe von 23.850 € 
und nicht benötigte Fördermittel für ein in 2019 durchgeführtes Projekt in Höhe von  
970 €). 
 
Der Zuschuss für die Veranstaltung der KIB (Anlage 6) kann abweichend von der  
beantragten Fördersumme (4.000 €) auf 3.222 € festgesetzt werden. Die Kosten für die  
Gebärdensprachdolmetscher/-innen sowie anteilige Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der 
KIB werden aus Mitteln des Sozialamtes für Öffentlichkeitsarbeit getragen.  
 
Ferner wird vorgeschlagen, entsprechend der Empfehlung des Beirates, im Rahmen des  
Projektes „Connecting Communities – Inklusive Tanzwoche mit Abschlussperformance“ 
(Anlage 8) nur den öffentlichen Auftritt und die Dokumentation zu fördern und den Zuschuss 
auf 1.700 € festzusetzen.  
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - 
Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Anlagen 2 bis 9: Förderanträge und Bewertung

Anlage A

2394 Zeichen

Anlage A zur V/1133/2019 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förde-
rung von sieben Projekten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion 
– Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster  
stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt:  
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität  
weiterentwickeln:  
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG0503 Bezeichnung der PG: Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja     
Auswirkungen auf den Finanzplan   x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja     
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja     
Bereits veranschlagt? x Ja     
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen 
ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haus-
haltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, 
Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen  
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer 
inklusiven Stadt entwickelt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus 
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die  
Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft  
verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.

Beratungsverlauf (2)

03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Horstmarer Landweg

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Details

Aktenzeichen
V/1133/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37