V/1133/2019
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage 5 zur Vorlage V_1133_2019_Museumsprojekt
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Anlage 5 zur Vorlage 1133/2019 Museumsprojekt „Komm mit mir – ICH ZEIGE DIR – was ich seh!“ Projektinhalt Im Rahmen des Projektes wird eine Führung durch die Museumsausstellung mit einem Menschen mit Behinderung erarbeitet. Die Führungen werden durch eine Dipl. Theaterpädagogin konzeptioniert und begleitet und von einem kunst- und kulturinteressierten Mann mit Trisomie 21 durchgeführt. Er beschreibt Bilder und Projekte aus seiner Sichtweise mit leicht verständlichen Worten. Der Verein kann sich auch vorstellen, bei Interesse eine weitere Person mit geistiger Behinderung in die Projektarbeit einzubeziehen. Das Projekt ermöglicht die Sichtweise auf Kunst aus der Perspektive eines Menschen mit geistiger Behinderung. Geplant sind insgesamt 10 Museumsführungen durch das LWL-Museum für Kunst und Kultur oder das Picasso-Museum. Ferner soll eine Führung für Menschen mit Behinderung organisiert werden, um ausgehend davon ggf. weitere Menschen mit Behinderung für die Durchführung solcher Kunstführungen zu interessieren. Das Projekt soll ferner Mitarbeiter/-innen anderer Museen in Münster vorgestellt werden. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Schrägstrichtheater e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 8.000 € Kosten für Materialsammlung im Museum, Konzeptentwicklung, Proben im Museum, Durchführung und Reflexion von 10 Führungen, Bühnenbild, Grafik Design, Material, Druckkosten, Kostüm, Fahrtkosten, Fotoarbeiten, Abgabe Künstlersozialkasse Bewertung Das Projekt leistet einen Beitrag zur Inklusiven Gesellschaft, indem es Einblick gibt in die Wahrnehmungswelt von Menschen mit Behinderung. Durch den Perspektivwechsel wird Kunst aus der Sicht eines Menschen mit Behinderung erlebbar. Hierdurch ergeben sich Annäherung, Inklusion und Teilhabe. Barrieren werden abgebaut und der zukünftige Kontakt mit Menschen mit Behinderung erleichtert. Das Bewusstsein für Inklusion wird gestärkt. Die Ergebnisse des Projektes sollen genutzt werden, um mit Mitarbeiter/-innen von Museen über inklusive Möglichkeiten in den Austausch zu kommen. Eine nachhaltige Wirkung würde erzielt, wenn es gelingt, solche Führungen auch in weiteren Museen zu verwirklichen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Ggf. verringern sich die Kosten, wenn z. B. das Museum als Kooperationspartner Kosten für Grafikerin und Druckkosten übernimmt Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 4 zur Vorlage V_1133_2019-Projekt Lesung
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Anlage 4 zur Vorlage 1133/2019 Lesung „Eigensinn…Lieblingsgeschichten zum Thema Behinderung“ Projektinhalt Eine Lesung in der Stadtbücherei Münster soll Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit geben, eigene Lieblingstexte zum Thema Behinderung vorzustellen und vorzulesen. Anschließend gibt es die Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen. Geplant ist, dass die Stadtbücherei begleitend Literatur ausstellt, und zwar Romane und andere Texte, in denen Behinderung vorkommt. Bücher und Geschichten können dazu beitragen, Menschen zu stärken und neue Möglichkeiten zu entdecken. Damit trägt die Lesung dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Das gemeinsame Hörerlebnis kann ferner einen anderen Zugang zum Thema Behinderung ermöglichen und damit das Bewusstsein für Inklusion fördern. Die Lesung soll umfassend barrierefrei gestaltet werden. So sind unter anderem Gebärdensprachdolmetscher/-innen und eine FM-Anlage für schwerhörige Menschen vorgesehen. Die Moderation soll in Leichter Sprache erfolgen. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Verein Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V.(AWA) (Träger der unabhängigen Teilhabeberatung Lebens(t)raum) Die Veranstaltung wird von AWA, dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und dem Sozialamt der Stadt Münster durchgeführt. Finanzierung beantragte Förderung: 1.190 € Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Druckkosten für Plakate und Handzettel, Raummiete, musikalischer Beitrag, Getränke Bewertung Die Lesung leistet einen Beitrag, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern, indem sie Menschen mit Behinderung ermutigt, selbst gewählte Texte zum Thema Behinderung vorzulesen und darüber in den Austausch zu kommen. Die Lesung ist inklusiv angelegt – auch Menschen ohne Behinderung werden Texte zum Thema Behinderung vortragen. Die Veranstaltung veranschaulicht, wie eine Lesung so organisiert werden kann, dass dass alle Menschen gut dabei sein können. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Alle beteiligten Organisationen bringen sich mit Eigenanteilen (Kosten für Assistenzleistung, Gestaltung der Plakate und Handzettel, Bereitstellung der Technik für schwerhörige Menschen, kostengünstigere Miete) ein. Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 9 zur Vorlage V_1133_2019_Trommelprojekt
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Anlage 9 zur Vorlage 1133/2019 Inklusiver Trommelworkshop Projektinhalt Die bo59-Percussion Stiftung führt jährlich inklusive Trommelworkshops durch. An den Workshops nehmen jeweils 15-20 Menschen mit und ohne Behinderung teil, um gemeinsam Trommelrhythmen einzustudieren und zu musizieren. Durch die Workshops wird ein Beitrag zur Inklusion geleistet. Die Workshops werden durch die bo59-Percussion Stiftung, eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung zur Förderung von Percussionmusik in Münster, initiiert, organisiert und gefördert. Die Stiftung stellt Räumlichkeiten und Instrumente zur Verfügung, ferner die Co-Moderation und Unterstützung des Dozenten. Für den Dozenten wird ein Honorar in Höhe von 250 € pro Nachmittagsveranstaltung gezahlt. Die Mittel der Stiftungen reichen nur für 2-4 Veranstaltungen im Jahr. Die Stiftung wird regelmäßig angefragt, weitere Workshops durchzuführen. Geplant ist, weitere 8 Veranstaltungen anzubieten und damit ein regelmäßiges Angebot zu etablieren. Dazu wird ein Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro beantragt. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Bo59 Percussion Stiftung Finanzierung beantragte Förderung: 2.000 € Kosten für Honorar für Trommelworkshops Bewertung Die Trommelworkshops werden sehr gut angenommen und die Rückmeldungen der Teilnehmenden sind positiv. Das Angebot hat sich bewährt und zeigt, wie musikalische Angebote so durchgeführt werden können, dass interessierte Menschen mit und ohne Behinderung teilnehmen können. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zu einer inklusiven musikalischen Betätigung. Die Trommelworkshops sind ein etabliertes Angebot, das nun häufiger als bisher durchgeführt werden soll. Die Förderung eines solchen Projektes ist nicht Ziel der Richtlinien. Es könnte eine Förderung für neue Aktivitäten wie zum Beispiel ein öffentlicher Auftritt der Trommelgruppe in Betracht kommen. Für die Förderung der regelmäßigen Trommelworkshops können ggf. Mittel anderer Stiftungen in Betracht kommen. Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt nicht aufzugreifen.
Anlage 7 zur Vorlage V_1133_2019-Projekt Barrierefreies Internet für Vereine
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Anlage 7 zur Vorlage 1133/2019 Veranstaltungsreihe für Vereine aus Münster zur barrierearmen Gestaltung von Internetseiten Projektinhalt Der Verein Bürgernetz möchte durch eine Veranstaltungsreihe Vereine, Initiativen und Bürgergruppen in Münster dabei unterstützen, ihre Internetauftritte mit einfachen Mitteln und überschaubarem Aufwand barriereärmer zu gestalten. Dazu sind ein Vortrag, Workshops und Einzelberatungen für Vereine, Initiativen und Projekte geplant. Ziel ist es, für die Bedeutung des barrierefreien Internets für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und Aufmerksamkeit für Hürden auf den eigenen Internetseiten zu schaffen. Themen wie Barrierefreiheit bei der redaktionellen Gestaltung von Seiten, Leichte Sprache und Informationen zur Barrierefreiheit der jeweiligen Angebote sollen praxisnah und mit Blick auf die begrenzten Ressourcen von Vereinen bei der Gestaltung ihres Internetauftritts vermittelt werden. Zentrale Inhalte der Veranstaltungsreihe sollen auf einer barrierefreien Beispiel-Internetseite zusammengestellt werden. Diese Seite soll in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung erarbeitet werden. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Verein Bürgernetz Finanzierung beantragte Förderung: 2.975 € Kosten für Referent/-innen, Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Raumkosten für den Vortrag und Workshops in barrierefreien Räumen, Entwicklung der barrierefreien Beispiel-Internetseite Bewertung Durch die Veranstaltungsreihe kann das Bewusstsein für Zugangsbarrieren im Internet geschärft werden. Vereine und weitere Organisationen werden unterstützt, ihre Internetangebote barrierefrei und damit inklusiv auszurichten. Dadurch werden die Möglichkeiten der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an den Informationsangeboten der Vereine in Münster ausgebaut. Das Thema Inklusion kann über die Beschäftigung mit der Barrierefreiheit von Internetseiten in Vereinen vertieft werden. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 6 zur Vorlage V_1133_2019-KIB-Veranstaltung
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Anlage 6 zur Vorlage 1133/2019 „Nichts über uns ohne uns – Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster sichtbar machen“ Projektinhalt Die KIB möchte in einer Veranstaltung im 1. Halbjahr 2020 im Rathausfestsaal über die bestehenden Möglichkeiten der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster informieren. Es soll konkret aufgezeigt werden, wie eine Mitarbeit in der KIB oder auch in anderen Gruppen wie der WiM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) oder der JIPA-AG (Jugendliche inklusiv politisch aktiv) dazu beitragen kann, Münster barrierefreier und inklusiver zu gestalten. Die Veranstaltung soll auch dazu genutzt werden, weitere Menschen mit Behinderung für die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der KIB zu gewinnen. Ferner soll das Engagement aller, die sich in der KIB und ihren Arbeitsgruppen engagieren, anlässlich des 45jährigen Bestehens der KIB in 2020 gewürdigt werden. Die Veranstaltung wird mit dem Sozialamt der Stadt Münster durchgeführt. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt durchgeführt. Finanzierung beantragte Förderung: 4.000 € Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen, Schriftdolmetscher/-innen, Assistenz, Auftritt der Funkys, technische Unterstützung, Kaltgetränke und Snacks, Druckkosten für Flyer, Druckkosten für Plakate zur Arbeit der KIB Bewertung Die Veranstaltung bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich über die Arbeit der KIB zu informieren. Sie zeigt auf, dass die Partizipation von Menschen mit Behinderung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in Münster bereits gelebte Kultur ist und es wichtig ist, diese Arbeit fortzusetzen und die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Entscheidungsprozessen auch in weitere Bereiche der Stadtgesellschaft zu tragen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern, soweit ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die nicht ausreichenden Fördermittel für die Förderung aller Projekte spricht sich der Beirat dafür aus, zu prüfen, ob die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen aus Mitteln des Sozialamtes übernommen werden können. Das Sozialamt wird die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher/-innen und anteilige Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit aus Mitteln des Sozialamtes für Öffentlichkeitsarbeit tragen.
Anlage 3 zur Vorlage V_1133_2019-barrierefreies Wörterbuch Diversity
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Anlage 3 zur Vorlage 1133/2019 Barrierefreies Wörterbuch zum Thema „Diversity“ Projektinhalt Die JIPA-AG (Jugendliche inklusiv politisch aktiv), eine AG des Jugendrates Münster, in der Jugendliche mit und ohne Behinderung an den Themen „Inklusion und Politik“ arbeiten, plant, ein barrierefreies Wörterbuch zum Thema „Vielfalt“ zu erstellen. Die Jugendlichen setzen sich mit verschiedenen Aspekten des Themas „Diversity/Vielfalt“ auseinander und überlegen, welche Begriffe besonders wichtig sind. Zu den Begriffen erstellen die Jugendlichen Filmclips. Ferner soll eine barrierefreie Broschüre erarbeitet werden, in der die Begriffe in Leichter Sprache erklärt und in Braille-Schrift dargestellt werden. Auch eine Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache ist geplant. Durch das Projekt sollen Jugendliche mit und ohne Behinderung in ihrer Selbstwirksamkeit gefördert werden. Die Materialien sollen einen barrierefreien Zugang zum Thema „Diversity“ schaffen. Die erstellten Materialien können für die weitere Arbeit der JIPA-AG genutzt werden. Sie sollen auf verschiedenen Social- Media-Kanälen verbreitet werden. Nach Abschluss des Projektes sollen sie ferner auch von anderen Institutionen genutzt werden können. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen SeHT Münster e.V. (Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen) Finanzierung beantragte Förderung: 4.933 € Honorarkosten für die Begleitung der Jugendlichen, Kosten für die Miete eines Filmstudios zum Erstellen der Clips, Kosten für die Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache und den Druck von Texten in Brailleschrift, Druck der Broschüre und Bereitstellung der Filmclips über CH, USB-Sticks Bewertung Das Projekt ermöglicht Jugendlichen mit und ohne Behinderung, ausgehend von eigenen Erfahrungen gemeinsam anschauliche und verständliche Informationen zum Thema Vielfalt zu erarbeiten. Die Informationen können für die weitere Arbeit der JIPA-AG genutzt werden und stehen auch anderen Organisationen zur Verfügung. Damit können sie dazu beitragen, das Thema Vielfalt weiter in der Stadtgesellschaft zu verankern und insbesondere junge Menschen zu erreichen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 2 zur Vorlage V_1133_2019-AG Inklusion im Sport
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Anlage 2 zur Vorlage 1133/2019 Arbeitsgruppe Inklusion im Sport Projektinhalt Der Stadtsportbund Münster e.V. plant die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „AG Inklusion“. In der AG sollen Sportvereine und Organisationen und Vereine von Menschen mit Behinderung gemeinsam daran arbeiten, die Sportlandschaft in Münster inklusiv weiterzuentwickeln. Konkrete Ziele sind eine Zusammenstellung der bestehenden inklusiven Sportangebote in Münster, die Klärung der bestehenden Bedarfe aus Sicht von Menschen mit Behinderung und aus Sicht der Sportvereine und der Ausbau der Barrierefreiheit in der Münsteraner Sportlandschaft. Der Stadtsportbund als Dachorganisation der Münsteraner Sportvereine möchte durch die Einrichtung der AG den von den Sportvereinen geäußerten Unterstützungsbedarf bei der an den Bedarfen von Menschen mit Behinderung ausgerichteten Entwicklung ihrer Angebote aufgreifen. Ferner soll der Bedarf an für die Zielgruppe geeigneten Informationen zu den Sportangeboten in Münster aufgegriffen werden. Diese Bedarfe haben sich im Rahmen der Zusammenarbeit von Sportvereinen, Organisationen von und für Menschen mit Behinderung und dem Stadtsportbund im Rahmen des inklusiven Sportfestes auf dem Sportcampus am Horstmarer Landweg im Juni 2019 gezeigt. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen Stadtsportbund Münster e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 2.800 € Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen für 7 Treffen der Arbeitsgruppe Bewertung Die geplante AG Inklusion kann dazu beitragen, die Sportangebote in Münster inklusiver zu gestalten. Im Sinne eines inklusiven Ansatzes ist es sinnvoll, Sportvereine und Organisationen von Menschen mit Behinderung zu beteiligen. Vorgesehen ist auch eine Kooperation mit der KIB. Durch eine kontinuierliche Arbeit der AG kann das Thema Inklusion im Sport nachhaltig in der Stadtgesellschaft verankert werden. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Der Stadtsportbund beantragt nur Mittel für die barrierefreie Ausrichtung der Arbeitsgruppe. Um den Vertreter/-innen des Gehörlosensportvereins Münster und ggf. weiteren interessierten gehörlosen Menschen die Möglichkeit zu geben, an der Arbeitsgruppe mitzuwirken, sind für jedes Treffen zwei Gebärdensprachdolmetscher/-innen erforderlich (400 € pro Treffen). Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 1 zur Vorlage 1133-2019.Richtlinien
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Anlage 1 zur Vorlage 1133/2019 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Anlage 8 zur Vorlage V_1133_2019_Connecting Communities
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Anlage 8 zur Vorlage 1133/2019 Connecting Communities – inklusive Tanzwoche mit Abschlussperformance Projektinhalt Im Rahmen des Projektes werden zwei Choreographen/Tanzpädagogen und eine Sozialarbeiterin eine Projektwoche mit anschließender Aufführung im LWL Museum leiten. Es wird mit einer Gruppe von ca. 15 – 20 Teilnehmenden mit unterschiedlichen körperlichen, geistigen, kulturellen oder psychischen Voraussetzungen gearbeitet. U. a. durch Bewegungsaufgaben und Improvisationsübungen werden die Teilnehmenden herausgefordert, sich damit auseinanderzusetzen, wo sie Grenzen im Miteinander und im Alltag erleben und wie sie Zugänge schaffen und finden. Sie beschäftigen sich mit den Fragen: In welchem Rahmen bewegen wir uns? Was sind unsere Perspektiven auf die Gesellschaft und wie sehen wir Inklusion? Das Workshopergebnis wird in einer abschließenden Performance der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Projekt soll ferner dokumentiert werden. Antragsteller/-innen/ggf. Kooperationspartner/-innen MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 5.057,48 € Kosten für Tanzunterricht, Projektdokumentation, Vor- und Nachbereitung des Projektes, sozialpädagogische Betreuung, Materialkosten, GEMA-Gebühren, Fahrtkosten, Abgabe Künstlersozialkasse Bewertung Das Projekt leistet einen Beitrag zur Inklusiven Gesellschaft, indem es Berührungsängste abbaut und Raum für intensive Begegnungen schafft sowie durch die abschließende Performance als Plädoyer für mehr Offenheit, Diversität und Barrierefreiheit in dem Zugang zur Kultur, aber auch im alltäglichen Miteinander dient. Das Bewusstsein für Inklusion wird gestärkt. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung in Höhe von 750 € können nicht anerkannt werden, da es sich um laufende Personalkosten des e. V. handelt. Förderfähig sind damit nur Kosten in Höhe von 4.307,48 €. Förderempfehlung des Beirates am 05.11.2019 Der Beirat schlägt vor, das Projekt zu fördern, sofern noch Mittel verfügbar sind. Da keine ausreichenden Fördermittel für die Förderung aller Projekte in der beantragten Höhe zur Verfügung stehen, spricht sich der Beirat nach der Beratung aller Projekte dafür aus, ggf. nur für die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftritt und der Dokumentation entstehenden Kosten zu fördern – vor dem Hintergrund, dass es im Bereich Tanz in Münster bereits mehrere gute inklusive Ansätze gibt.
Beschlussvorlage
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V/1133/2019 V/1133/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 05.02.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 1. Arbeitsgruppe Inklusion im Sport Antragsteller: Stadtsportbund Münster e.V. Zuschuss: 2.800 € 2. Barrierefreies Wörterbuch zum Thema Diversity Antragsteller: SeHT Münster e.V. Zuschuss: 4.933 € 3. Lesung „Eigensinn…Lieblingsgeschichten zum Thema Behinderung“ Antragsteller: Alternatives Wohnen mit Assistenzleistung e.V. Zuschuss: 1.190 € 4. Museumsprojekt „Komm mit mir – ICH ZEIGE DIR – was ich seh!“ Antragsteller: Schrägstrichtheater e. V. Zuschuss: 8.000 € Sozialamt 25.11.2019 Ihre Ansprechpartner/in: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt-muenster.de - 2 - V/1133/2019 5. „Nichts über uns ohne uns – Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster sichtbar machen“ Antragsteller/-in: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen/Sozialamt der Stadt Münster Zuschuss: 3.222 € 6. Veranstaltungsreihe für Vereine aus Münster zur barrierearmen Gestaltung von Inter- netseiten Antragsteller: Verein Bürgernetz Zuschuss: 2975 € 7. Connecting Communities – inklusive Tanzwoche mit Abschlussperformance Antragsteller: MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e. V. Zuschuss; 1.700 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 24.820 € Die Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung kann erst nach der Beratung in der Sitzung der KIB am 3.12.2019 und damit erst am 05.02.2020 erfolgen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde- rung hat am 26.06.2019 über die Förderung der bis zum 31.03.2019 vorliegenden Anträge entschieden (Beschlussvorlage V /0407/2019). Da nach dieser Entscheidung noch Mittel zur Verfügung standen, konnten noch bis zum 31.10.2019 Anträge gestellt werden. Es sind acht Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme gestellt. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat die Förderanträge am 05.11.2019 beraten. Der Beirat hat eine Förderempfehlung für sieben Projekte ausgesprochen (Anlagen 2 bis 8). Für ein Projekt hat der Beirat auf der Grundlage der in den Richtlinien genannten Fördergrundsätze keine Förderung empfohlen (Anlage 9). - 3 - V/1133/2019 Die in 2019 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel reichen nicht aus, um alle Projekte mit einem Gesamtvolumen von anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 28.205,48 € zu fördern. Im Haushaltsjahr 2019 stehen noch Mittel in Höhe von insgesamt 24.820 € zur Verfügung (noch vorhandene Mittel nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeit am 26.06.2019 in Höhe von 23.850 € und nicht benötigte Fördermittel für ein in 2019 durchgeführtes Projekt in Höhe von 970 €). Der Zuschuss für die Veranstaltung der KIB (Anlage 6) kann abweichend von der beantragten Fördersumme (4.000 €) auf 3.222 € festgesetzt werden. Die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher/-innen sowie anteilige Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der KIB werden aus Mitteln des Sozialamtes für Öffentlichkeitsarbeit getragen. Ferner wird vorgeschlagen, entsprechend der Empfehlung des Beirates, im Rahmen des Projektes „Connecting Communities – Inklusive Tanzwoche mit Abschlussperformance“ (Anlage 8) nur den öffentlichen Auftritt und die Dokumentation zu fördern und den Zuschuss auf 1.700 € festzusetzen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlagen 2 bis 9: Förderanträge und Bewertung
Anlage A
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Anlage A zur V/1133/2019 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förde- rung von sieben Projekten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG0503 Bezeichnung der PG: Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Auswirkungen auf den Finanzplan x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Bereits veranschlagt? x Ja Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haus- haltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Horstmarer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1133/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37