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2736/2019

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Simonskaul" in Köln-Weidenpesch;Stellungnahme der Bezirksvertretung Nippes zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 20.08.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.01.2020, TOP 9.1

Anlage 3 Bekanntmachung

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Anlage 7 Stellungnahmen TÖB

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Anlage 9 Entwässerung

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Anlage 6 Stellungnahmen außerhalb FÖB

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Anlage 5 Stellungnahmen FÖB

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Anlage 10 Fahrradwege

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Anlage 8 Stellungnahme der Verwaltung

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ANLAGE 12 Stellungnahme zu BV-Beschluss

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Anlage 2 Siegerentwurf

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1a Bisheriger Bebauungsplan

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Anlage 1 Geänderter Bebauungsplan

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Anlage 4 Niederschrift Abendveranstaltung

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Anlage 11 Versiegelung

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Anlage 3 Bekanntmachung

23 Zeichen

Anlage 3 Bekanntmachung

Anlage 7 Stellungnahmen TÖB

16746 Zeichen

Anlage 7 
 / 2 
  
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) 
 
Die Beteiligung gemäß § 4 Abs.  1 BauGB wurde mit Anschreiben am 23.12.2016 bis zum 31.01.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 16 Stellungnahmen 
fristgerecht eingegangen. Darüber hinaus erfolgten vier Stellungnahmen verfristet. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend we rden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste 
Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum der 
Stellungna
hme 
Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme 
1 30.12.2016 Rhein-Main-
Rohrleitungstransportgesellsch
aft GmbH 
 
Keine Bedenken -- Nicht erforderlich 
2 
 
 
 
04.01.2017 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe 
Köln GmbH & Co. KG 
 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie 
der Schleppkurven und Wendeanlagen wird 
auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. 
 
Des Weiteren wird um Berücksichtigung des 
§ 10, Standplätze für Abfallbehälter, 
Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. 
 
ja Im Bebauungsplan und im VEP/ 
Erschließungskonzept werden die 
Anforderungen berücksichtigt. 
3 12.01.2017 Landesbetrieb Straßenbau 
NRW Niederlassung Köln 
 
Keine Bedenken -- Nicht erforderlich 
 
 
4 04.01.2017 Polizeipräsidium NRW, 
Führungsstelle Verkehr 
 
Keine Bedenken 
 
-- Nicht erforderlich 
 
 
5 06.01.2017 Finanzamt Köln-Nord Keine Bedenken -- Nicht erforderlich 
 
 
6 06.01.2017 Bundesnetzagentur Hinweis auf Richtfunkbetreiber im Bereich 
des Bebauungsplans, deren Beteiligung 
empfohlen wird: 
 E-Plus Mobilfunkt GmbH 
ja Die Netzbetreiber werden im weiteren 
Verfahren beteiligt. Es wird aufgrund der 
geplanten Höhenentwicklung der Bebauung mit 
max. 6 Vollgeschossen nicht davon

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum der 
Stellungna
hme 
Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme 
 QSC AG 
 Telefónica Germany GmbH Co. OHG 
 Telekom Deutschland GmbH 
 Vodafone GmbH 
ausgegangen, dass Richtfunkstrecken durch 
die Planung beeinträchtigt werden. 
7 06.01.2017 PLEDOC 
 
Im angefragten Bereich sind keine 
verwalteten Versorgungsanlagen von 
PLEDOC vorhanden. 
 
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich 
und zum Ersatz der Eingriffsfolgen 
entnehmen wir den Unterlagen, dass die 
Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren 
Verfahren festgelegt werden bzw. keine 
Erwähnung finden. 
 
Wir weisen darauf hin, dass durch die 
Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen 
eine Betroffenheit von uns verwalteter 
Versorgungseinrichtungen nicht 
auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung 
der planexternen Flächen bzw. um weitere 
Beteiligung an diesem Verfahren. 
 
ja PLEDOC wird im weiteren Verfahren bezüglich 
externer Ausgleichsflächen beteiligt. 
8 
 
 
8.1 
 
 
 
 
 
 
 
23.12.2016/
16.01.2017 
 
Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln, AöR 
 
 
 
 
Der öffentliche Abwasserkanal in Neusser 
Straße kann das anfallende Schmutzwasser 
und das klärpflichtige Niederschlagswasser 
des Plangebietes aufnehmen (siehe Anlage). 
ln den vorhandenen Abwasserkanal DN 300 
im Simonskaul kann nur das Schmutzwasser 
des Gebietes eingeleitet werden. 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Erschließungsplanung berücksichtigt in der 
vorliegenden Fassung (Vorplanung) die seitens 
der StEB benannten Rahmenbedingungen.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum der 
Stellungna
hme 
Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme 
8.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
8.3 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser 
ist gemäß§ 51 a Landeswassergesetz von 
Grundstücken zu versickern, sofern das 
Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt 
wird. In der Regel wird eine Versickerung nur 
über belebte Bodenschichten zugelassen. 
Die Versickerung des Niederschlagswassers 
ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sofern 
eine Versickerung gegen das Wohl der 
Allgemeinheit verstößt, oder aus technischen 
Gründen nicht möglich ist, kann die 
Ableitung des Niederschlagswassers 
gedrosselt (Rückhaltung erforderlich) in den 
vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. 
 
Auf das Problem des Starkregens möchte 
ich noch hinweisen. Hier sind zur 
Berücksichtigung von Starkregen geeignete 
Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in 
der Bauleitplanung zu integrieren (z.B. 
schadlose Ableitung von 
Starkregenereignissen über Grünflächen, 
Rückhaltung von Niederschlagswasser, 
Notüberläufe, Objektschutz besonders 
gefährdeten Gebäuden). Da Kanalnetze 
nicht für die bei Starkregen anfallenden 
Wassermengen dimensioniert sind, dienen 
die vorgenannten Maßnahmen der 
Sicherheit, falls es zu den von Hydrologen 
prognostizierte, vermehrt auftretenden 
Starkregenereignissen kommen sollte. 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
Die Erschließungsplanung berücksichtigt in der 
vorliegenden Fassung (Vorplanung) die seitens 
der StEB benannten Rahmenbedingungen. 
 
Insbesondere werden an geeigneten Stellen im 
Plangebiet Versickerungsanlagen vorgesehen. 
Für die verbleibenden Regenwassermengen, 
die nicht versickert werden können, wird eine 
gedrosselte Einleitung in den Kanal Neusser 
Straße geplant und mit den StEB abgestimmt. 
 
 
 
 
 
Der städtebauliche Entwurf zum 
Bebauungsplan „Simonskaul“ ermöglicht über 
mehrere Durchlässe bzw. Lücken in der 
Bebauung die schadlose Ableitung des 
Oberflächenwassers bei Starkregenereignissen 
in die nördlich der Bebauung geplante 
Grünfläche. Diese Lösung wird in der 
Erschließungsplanung/ Geländemodellierung 
weiter ausgearbeitet und funktional 
nachgewiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
9 
 
 
10.01.2017 LVR Dezernat Gebäude - und 
Liegenschaftsmanagement, 
Umwelt, Energie, RBB 
Keine Bedenken -- Nicht erforderlich

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum der 
Stellungna
hme 
Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme 
  
10 
 
11.01.2017 LVR-Amt für Denkmalpflege im 
Rheinland 
Belange nicht berührt -- Nicht erforderlich 
11 
 
04.01.2019 Eisenbahn-Bundesamt, 
Außenstelle Köln  
 
Keine Bedenken 
 
-- 
 
 
Nicht erforderlich. 
 
 
12 16.01.2019 Deutsche Bahn AG 
 
Keine Bedenken -- Nicht erforderlich. 
13 
 
24.01.2017 Industrie- und Handelskammer 
zu Köln 
 
 
Es sind Unternehmen vor Ort, die von dem 
Planungskonzept direkt betroffen sind. 
Sobald wir die betroffenen Unternehmen 
identifiziert haben, werden wir ihre Belange 
ermitteln und Ihnen mitteilen. 
 
ja Die betroffenen Mieter/ Pächter haben, soweit 
sie dies wünschten, Ersatzstandorte vermittelt 
bekommen. 
14 12.01.2017 Landesamt für Natur, Umwelt 
und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen 
 
Regelbeteiligung nicht erforderlich -- Nicht erforderlich 
15 24.01.2017 Kampfmittelbeseitigungsdienst, 
Bezirksregierung Düsseldorf 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und 
andere historische Unterlagen liefern 
Hinweise auf vermehrte 
Bodenkampfhandlungen und 
Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein 
konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. 
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges 
(Bombenblindgänger, Laufgraben und 
militärische Anlage). Ich empfehle eine 
Überprüfung der zu überbauenden Fläche 
auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich 
der beigefügten Karte sowie der konkreten 
Verdachte.  
ja In den Bebauungsplan wird ein Hinweis zum 
Erfordernis der Kampfmittelüberprüfung vor 
Aufnahme von Abbrucharbeiten/ Bauarbeiten 
aufgenommen.  
Die Überprüfung ist durch den Vorhabenträger 
rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten zu 
veranlassen.

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum der 
Stellungna
hme 
Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme 
16 
 
16.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
16.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
01.02.2017 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Keine Bedenken  
 
Jedoch besteht derzeit ein Konflikt mit der 
geplanten KVB-Zulaufstrecke zu der 
Hauptwerkstatt Weidenpesch. Wie dem 
vorliegenden Planungskonzept zu 
entnehmen ist, wird den in der 
Planfeststellung befindlichen Planungen 
nicht ausreichend Rechnung getragen. Die 
nördliche Häuserzeile ist zu nah an der 
künftigen Gleisanlage positioniert. Es ist zu 
beachten, dass in diesem Bereich entlang 
der Trasse auf Wunsch der Stadt Köln ein 
Rad- und Gehweg sowie daran 
anschließend ein Ausgleichsstreifen geplant 
sind und diese nicht überplant werden 
dürfen. 
 
 
Des Weiteren ist zu beachten, dass es durch 
die in unmittelbarer Nähe zu der künftigen 
Stadtbahnstrecke zu Erschütterungen und 
Lärmemissionen kommen wird. Es müssen 
somit bei der Bebauung selbst ausreichende 
Vorkehrungen zum Schutz vor den 
Immissionen getroffen werden. Diese 
obliegen nicht der KVB. Betriebliche 
Einschränkungen durch eventuelle spätere 
Forderungen der Bewohner können nicht 
akzeptiert werden. 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
Die Vorplanung, die der frühzeitigen Beteiligung 
der TöB zugrunde lag wurde zwischenzeitlich 
so verändert, dass die inzwischen 
planfestgestellte und im Bau befindliche 
Gleistrasse sowie der südlich davon geplante 
Radweg berücksichtig werden. 
Der aktuelle städtebauliche Entwurf 
berücksichtigt diese beiden Trassen.  
 
Derzeit wird noch geprüft, ob es möglich ist, 
den Radweg in einem kurzen Teilstück an der 
Neusser Straße gemeinsam mit der 
Gebietserschließung in einer 
Mischverkehrsfläche zu führen. Dies wird mit 
den zuständigen Fachämtern und der KVB 
abgestimmt und ggfs. im VEP entsprechend 
vorgesehen.  
 
Die Anforderungen an den Schall- und 
Erschütterungsschutz wurden zwischenzeitlich 
in direkter Abstimmung mit der KVB präzisiert. 
Für den Erschütterungsschutz ist ein 
Mindestabstand der Bebauung von 8 m zum 
Gleiskörper erforderlich. Dieser wird im 
Bebauungsplan festgesetzt. Der Schallschutz 
wird durch passive Schutzmaßnahmen sowie 
eine Grundrissgliederung an der Neusser 
Straße sichergestellt. 
17 01.02.2017 Hafen und Güterverkehr Köln 
AG 
Keine Bedenken, Hinweis: 
 
Wir weisen allerdings darauf hin, dass auch 
auf der benachbarten Güterzugtrasse an 
 
 
ja 
 
 
s. Nr. 16.2

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum der 
Stellungna
hme 
Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme 
jedem Tag im Jahr zu allen Tages- und 
Nachtzeiten Eisenbahnbetrieb stattfindet, 
was ggf. entsprechende Maßnahmen gegen 
den Lärm und die Erschütterungen aus dem 
Eisenbahnbetrieb erforderlich macht. Alle 
Kosten hierfür sind vom Projektentwickler 
zutragen; er hat zudem die HGK von allen 
Forderungen für die Folgen eine 
unzureichende Entkopplung der Trasse 
gegenüber 
dem Bauvorhaben freizustellen. 
 
18 
 
18.1 
01.02.2017 RheinEnergie AG/ Rheinische 
NETZGesellschaft mbH 
Keine Bedenken 
 
Gegebennfalls wird zur Stromversorgung im 
Plangebiet eine Trafostation benötigt.  
-- Nicht erforderlich 
 
Zur Kenntnis 
19 27.03.2017 Immissionsschutz und 
anlagenbezogener 
Umweltschutz  
Bezirksregierung Köln, 
Dezernat 53 
Nördlich des Plangebietes zum 
städtebaulichen Planungskonzept 
„Simonskaul“ befindet sich in einem Abstand 
von circa 650 Metern die Firma Carbosulf 
Chemische Werke GmbH, Geestemünder 
Straße 26. Das Unternehmen der 
chemischen Industrie betreibt Anlagen, die 
aufgrund der dort gehandhabten Mengen an 
gefährlichen Stoffen einen Betriebsbereich 
im Sinne des § 3 Abst. 5a BImschG bilden 
und damit dem Störfallrecht unterliegen. 
 
Nach § 50 BImSchG sind bei 
raumbedeutsamen Planungen die für eine 
bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen 
einander so zuzuordnen, dass von schweren 
Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 15 der 
Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) 
ja Um die Voraussetzungen einer Wohnbebauung 
im Plangebiet im Hinblick auf die Einhaltung der 
erforderlichen Mindestabstände zu den 
sogenannten Störfallbetrieben in der 
Umgebung zu klären, wurde bereits im Jahr 
2017 ein entsprechendes Fachgutachten 
erstellt. Hierbei wurden auch mögliche 
Planungsabsichten/ Erweiterungsabsichten bei 
den Betrieben erfragt und als Prognoseszenario 
berücksichtigt. 
Als für das Plangebiet störfallrelevanter Betrieb 
wurden die Carbosulf Chemische Werke GmbH 
identifiziert. Der angemessene Abstand zu dem 
Betriebsgelände der Carbosulf Chemische 
Werke GmbH mit der Möglichkeit einer 
Freisetzung von Ammoniak und 
Schwefelwasserstoff als Gefahrenquelle wurde 
anhand des Leitfadens KAS-18 bestimmt, ergibt

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum der 
Stellungna
hme 
Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme 
in Betriebsbereichen hervorgerufenen 
Auswirkungen auf Schutzbedürftige Gebiete 
(u.a. dem Wohnen dienenden Gebiete, 
sonstige schutzbedürftige Gebiete, 
insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, 
wichtige Verkehrswege, öffentlich genutzte 
Gebäude) so weit wie möglich vermieden 
werden. 
Es sind die im Rahmen der Bauleitplanung 
angemessenen Sicherheitsabstände 
zwischen Betriebsbereichen (unter Aufsicht 
eines Betreibers stehender Bereich, in dem 
relevante Mengen gefährlicher Stoffe im 
Sinne der 12. BImSchV – Störfallverordnung 
in einer oder mehreren Anlagen vorhanden 
sein können) und schutzbedürftigen 
Gebieten einzuhalten.  
 
An gefährlichen Stoffen mit den nach 
Anhang 1 des Leitfadens KAS-18 größten 
zugewiesenen Achtungsabständen liegen im 
Betriebsbereich der Firma Carbosulf 
Chemische Werke GmbH insbesondere 
Schwefelwasserstoff und Schwefeldioxid vor, 
die der Klasse III mit einem 
Abstandserfordernis von 900 Meter 
zugeordnet  sind.  
 
Insofern kann aufgrund des vorhandenen 
Abstandes von 650 Metern zwischen 
Plangebiet und Betriebsbereich ein Konflikt 
nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem 
Grund bestehen derzeit Bedenken gegen die 
Planung. 
 
sich aus der Freisetzung von Ammoniak und 
liegt bei 701 m in Richtung des Plangebietes. 
Die Anlage, in der Ammoniak gehandhabt wird, 
befindet sich in der Mitte des Betriebsbereiches 
in einem Abstand von > 900 zum Plangebiet 
und somit außerhalb des angemessenen 
Abstandes des Betriebsbereiches. Die 
Ansiedlung einer Wohnbebauung im Plangebiet 
erweist sich somit als möglich.

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum der 
Stellungna
hme 
Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme 
Auf die Möglichkeit einer 
Einzelfallbetrachtung durch einen nach § 
29a BImSchG anerkannten 
Sachverständigen zur Bestimmung eines 
angemessenen Sicherheitsabstandes auf 
der Berechnungsgrundlage des KAS-18 
Leitfadens weise ich hin. Zusätzlich weise 
ich zur Erstellung eines derartigen 
Gutachtens noch auf folgendes hin: 
 
Für die Freisetzungsbetrachtung wird nach 
den Vorgaben des Leitfadens KAS-18 als 
Beurteilungswert der ERPG 2-Wert des 
jeweiligen Stoffes am Aufpunkt bzw. im 
Plangebiet herangezogen. Ergänzend hinzu 
empfehlen die Sachverständigen des 
Landesumweltamtes (LANUV NRW) ebenso 
den Beurteilungswert AEGL 2 zu 
berücksichtigen; insbesondere wenn dieser 
gegenüber dem ERPG 2-Wert für den 
betreffenden Stoff wesentlich geringer ist 
und dadurch zu größeren Abständen bei der 
Berechnung führt. Diese Abweichung in den 
Beurteilungswerten trifft u.a. für den Stoff 
Schwefeldioxid zu. 
20 30.12.2016 Bezirksregierung Köln 
Dezernat 52 (Abfallwirtschaft 
und Bodenschutz)  
Belange nicht berührt 
 
-- Nicht erforderlich 
 
 
21  Bezirksregierung Köln 
Dezernat 25 (Verkehr, IGVP 
und ÖPNV) 
Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 
22  Bezirksregierung Köln 
Dezernat 35.4 (Denkmalschutz) 
Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt

- 9 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum der 
Stellungna
hme 
Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme 
23  Bezirksregierung Köln  
Dezernat 51 (Natur - und 
Landschaftsschutz, Fischerei) 
Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 
24  Handwerkskammer Köln Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 
25  Landwirtschaftskammer 
Nordrhein-Westfalen 
Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis 
Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 
26  Deutsche Telekom AG 
Netzproduktion GmbH 
TI  NL West PTI 22 
Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 
27  Stadtbahngesellschaft Rhein -
Sieg 
Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 
28  Thyssengas GmbH 
Abteilung Netzbetrieb 
Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt

Anlage 9 Entwässerung

51 Zeichen

Anlage 9 
Entwässerung des Plangebiets „Simonskaul“

Anlage 6 Stellungnahmen außerhalb FÖB

8524 Zeichen

Anlage 6 
 
/ 2 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Simonskaul in Köln -Weidenpesch“ 
eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) 
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB):  
 
 
Stellungnahme außerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz  1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde mit einer Abendveranstaltung am 05.02.2019 durchgef ührt. 
Schriftliche Anregungen konnten bis zum 6. März 2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Lindenthal gerichtet werden . Außerhalb dieser Beteiligung 
ist eine Sammelstellungnahme am 17.07.2019 eingegangen, die im Folgenden inhaltlich dokumentiert wird. Daran anschließend wird in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Stellungnahme der Verwaltung mit Begründung dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wi rd auf die jeweilige erste 
Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsdatum  Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
22 
 
22.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
22.2 
 
 
 
 
 
  
 
Die Einwenderin  fragt sich, wie die Zufahrt zu den 
geplanten 330 neuen Wohneinheiten geregelt 
werden soll, wenn circa zweidrittel des Verkehrs 
über die Simonskaul mit Einbezug der 
Jesuitengasse erfolgt, die als Abkürzung auf die 
Simonskaul genutzt wird. 
 
 
 
 
 
 
 
Nach Einschätzung der Einwenderin würde dies ein 
enorm höheres Verkehrsaufkommen und einen 
damit entsprechenden Lärmpegel, Abgasbelastung 
und Gefahr für die Kinder der Einwenderinnen und 
der Nachbarn bedeuten, z umal vermehrt 
kinderreiche Familien in d er Umgebung der 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
Die Erschließung im Plangebiet erfolgt ausgehend vom 
Simonskaul über die geplante in West-Ost-Richtung 
verlaufene  öffentliche Erschließungsstraße. Die 
westlichen Quartiere können nicht von der Neusser 
Straße aus erschlossen werden. Dies hängt ursächlich 
mit der Einbindung des Zuführungsgleises in diesem 
Bereich zusammen. Eine Überlastung der Simonskaul ist 
mit dieser Aufteilung der Anbindung nicht verbunden. Das 
östliche Plangebiet mit dem Baublock wird über die 
Neusser Straße  sowie über die Planstraße erschlossen. 
Zwei Tiefgaragenein- und Ausfahrten ermöglichen die 
Zufahrt. 
 
Das Verkehrsgutachten zeigt auf, dass die bestehenden 
Straßen und Knotenpunkte im Umfeld durch das 
zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht überlastet werden. 
Lediglich der bereits besteh ende Belastungszustand der 
Linksabbiegebeziehung am Knoten Simonskaul/ Neusser 
Straße in Richtung Norden wird verstärkt und ist kritisch.

- 2 - 
 
/ 3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
22.3 
 
 
 
 
 
Simonskaul leben und diese auch Fußweg zum 
bestehenden Kindergarten in der Mönchsgasse ist. 
Die Einwenderinnen haben auf langfristig weniger 
Verkehr und Gefahren für ihre Kinder gehofft. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgrund der Verbindungsfunktion der Simonskaul 
zur Neusser Straße v erkehr bereits gegenwärtig 
LKW, Baustellenfahrzeuge sowie 
Landwirtschaftsmaschinen für die Bewirtschaftung 
der Felder in Richtung Longerich vor der Tür der 
Einwenderin. Ferner  wird der Lieferverkehr f ür das 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
Durch eine Anpassung der Grünzeiten im 
Festzeitenprogramm in der morgendlichen und 
nachmittäglichen Spitze (Zufahrt Simonskaul: 5 Sek. mehr 
Grünzeit zu Lasten der Hauptrichtung) wird die 
Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV) in Stufe D 
erreicht. Die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs an 
Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage umfassen die Stufen 
A bis F. Stufe A implizier t sehr kurze Wartezeiten für die 
jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer, Stufe F hingegen 
beinhaltet sehr lange Wartezeiten für die jeweils 
betroffenen Verkehrsteilnehmer. Die Kapazität im Kfz -
Verkehr wird überschritten. In Stufe D, entsprechend des 
Knotenpunktes an der Simonskaul, kann im Kfz -Verkehr 
am Ende der Freigabezeit ein Rückstau auftreten. Dies 
wird jedoch als noch ausreichend bewertet, da der 
Verkehrszustand stabil bleibt und gerade für Innenstädte 
nicht untypisch ist.  
 
Unter Zugrundelegung der Prognose zum 
Verkehrsaufkommen durch das Plangebiet ist 
ausgenommen des Knotenpunkes Simonskaul-Neusser 
Straße  eine weiterhin gute Verkehrsqualität insbesondere 
auch an den Ein- und Ausfahrten an den Straßen 
Simonskaul und Neusser Straße gegeben. Von Seiten der 
Polizei liegen keine Hinweise auf mögliche 
Unfallschwerpunkte im Umfeld des Plangebietes vor. 
Zur Stärkung der Fußgänger und Radfahrer im Bereich 
der Simonskaul sind geschwindigkeitsdämpfende 
Maßnahmen im Zuge des Planvorhabens  vorgesehen. 
Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass mit dem  
Planvorhaben keine erhöhte Gefahr insbesondere für 
Kinder besteht. 
 
Bis auf den Knotenpunkt Simonskaul / Neusser Straße 
ergibt sich mit dem zusätzlichen Quell- und Zielverkehr 
aus dem Plangebiet für die in der Umgebung des 
Plangebietes befindlichen Knotenpunkte weiterhin die 
oberste Qualitätsstufe A. Damit kann die Mehrzahl der 
Verkehrsteilnehmer ungehindert den jeweiligen

- 3 - 
 
/ 4 
 
 
 
 
 
 
22.4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
22.5 
 
 
 
 
 
 
22.6 
 
 
 
 
 
 
22.7 
 
 
 
 
 
 
22.8 
 
 
Rewe Center über die Simonskaul abgewickelt. Es 
verkehren Straßenbahnen zum Ausbesserungswerk 
sowie Reinigungsmaschinen zur Säuberung der 
Gleisanlagen. 
 
Die Anwenderinnen fordern eine Überdenkung des 
Verkehrskonzepts sowie eine alternative 
Verkehrsführung, sodass die Erschließung des 
geplanten Wohngebietes nicht allein über den 
Kalscheurer Weg erfolgt. Bei dem vorliegenden 
Verkehrskonzept wird bemängelt, dass die 
Durchwegung des Quartiers mit Verbindung 
zwischen Neusser Straße und Simonskaul lediglic h 
für Radfahrer und Fußgänger zugänglich ist. 
 
Die Einwenderinnen befürchten eine erhebliche 
Beschränkung der Lebensqualität und l etztlich eine 
Wertminderung der eigenen Wohnhäuser. 
 
 
 
 
Die Einwenderinnen schlagen eine Du rchwegung 
des Plangebietes zumindes t im Einrichtungsverkehr 
vor und verweisen darauf, dass eine ausreichend 
große Straße und deren regelmäßige Nutzung zur 
Befahrung für die Müllabfuhr und von 
Feuerwehrfahrzeugen geplant ist. 
 
Es wird angeregt, die Tiefgaragen miteinander so zu 
verbinden, dass die (Haupt -) zufahrt über die 
Neusser Straße erfolgen kann. Dadurch würde die 
Simonskaul unmittelbar entlastet werden und 
etwaiger Mehrverkehr würde dort aufgelöst werden, 
wo er entsteht. 
 
Darüber hinaus könnte die Öffnung / Umbau der 
Einbahnstraße der Simonskaul nach Longerich  
(Ecke Graseggerstraße) den Verkehr aus dem 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
Knotenpunkt passieren, wobei die Wartezeiten sehr kurz 
sind (s. Nr. 22.2). 
 
 
 
s. 22.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens entwickelte 
städtebauliche Entwurf  des neuen Wohngebiets sieht 
neben neuen Wohngebäuden eine viergruppige 
Kindertageseinrichtung sowie ein en neuen öffentlichen 
Spielplatz sowie private Grünflächen vor, sodass das 
Wohnumfeld an der Simonskaul aufgewertet wird. 
 
s. 22.1 
 
 
 
 
 
 
Das östliche Bauquartier wird bereits im vorliegenden 
städtebaulichen Konzept auch von der Neusser Straße  
u.a. über Zufahrten in die Tiefgarage erschlossen. Über 
die Kopplung weitere Tiefgaragen im Plangebiet ist im 
weiteren Planverfahren zu prüfen. 
 
 
Im Rahmen großräumiger verkehrlicher Planungen zur  
Ertüchtigung der Simonskaul ist diese verkehrliche 
Maßnahme zu prüfen.

- 4 - 
 
 
 
 
 
 
22.9 
 
Wohngebiet direkt Richtung Norden führen, ohne 
den Umweg über das Teilstück Simonskaul. 
 
Es wird angeregt die Anwohner gr undsätzlich dazu 
zu motivieren, weniger Auto und mehr Fahrrad zu 
fahren. Hierbei wird bemängelt, dass gegenwärtig 
schlichtweg keine Radwege von der Simonskaul 
aus zu finden sind. Weder gibt es au f der Neusser 
Straße  (stadtein wärts bis Friedrich -Karl-Straße) 
noch über die mönchs- / Jesuitengasse / Merheimer 
Straße bis nach Nippes. 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
Im Plangebiet soll durch die Schaffung von attraktiven 
Fuß und Radwegen bzw. von Mischverkehrsflächen 
sowie von Radabstellanlagen ein Beitrag zur Förderung 
des nichtmotorisierten Individualverkehrs geleistet 
werden.

Anlage 5 Stellungnahmen FÖB

68191 Zeichen

Anlage 5 
 
/ 2 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Simonskaul in Köln -Weidenpesch“ 
eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) 
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB):  
 
 
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz  1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde mit einer Abendveranstaltung am 05.02.2019 durchgeführt. 
Schriftliche Anregu ngen konnten bis zum 6. März 2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Lindenthal gerichtet werden. Im Rahmen dieser 
Beteiligung sind 19 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich d okumentiert. Daran 
anschließend wird in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Stellungnahme der Verwaltung mit Begründung dargestel lt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Hinweis: Die Einwender mit den Nummern 7, 8 und 9 äußern sich nicht zum Planverfahren sondern informieren sich im Rahmen ihrer 
Wohnungssuche über Wohnungsangebote. Entsprechend sind diese Einwendungen im Folgenden nicht aufgeführt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
1.1 
 
 
 
1.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
05.02.2019  
 
Die Kanalisation ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt (vor 
allem bei Starkregenereignissen) überlastet. Das Wasser 
staut in die Bestandsgebäude zurück. 
 
Die Jesuitengasse soll für den Baustellenverkehr sowohl 
für das Bauvorhaben Simonskaul als auch für die KVB -
Baumaßnahme gesperrt werden, da bereits für letztere 
Maßnahme täglich 30 bis 40 LKW die zu enge Straße 
nutzen. Die Zufahrt des Baustellenverkehrs der 
Simonskaul soll von der Neusser Straße aus erfolgen. 
 
In dem Straßenabschnitte der Je suitengasse zwischen 
Neusser Straße und Simonskaul soll Anwohnerparken 
ausgewiesen werden, da die Straße durch die Monteure 
der Baumaßnahme der KVB bereits zum jetzigen 
 
 
ja 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
-- 
 
 
 
 
 
In der Erschließungsplanung werden Maßnahmen zur 
Abflussdrosselung vorgesehen. Der Anschluss erfolgt an 
den Hauptsammler Neusser Straße. 
 
Die Regelung des Baustellenverkehrs kann nicht im 
Bebauungsplan erfolgen, da es hierfür keine 
Rechtsgrundlage im BauGB gibt. Eine Regelung kann im 
Durchführungsvertrag vereinbart werden. 
 
 
 
Die Regelung des Anwohnerparkens kann nicht im 
Bebauungsplan erfol gen, da es hierfür keine 
Rechtsgrundlage im BauGB gibt. Die Anregung wird an die 
zuständigen Stellen der Verwaltung weitergegeben.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
1.3 
 
 
 
1.4 
 
 
 
 
 
1.5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zeitpunkt zugeparkt wird. 
 
Eine Dachbegrünung ist hinsichtlich des Themas 
Stadtklima fü r alle Gebäude im Plangebiet sowohl auf 
den Tiefgaragen als auch den Wohngebäuden 
vorzusehen. 
 
Die kubisch / kantige Gestaltung der Entwürfe wird 
allgemein kritisiert. 
 
 
 
Es wird bezweifelt, dass die vorhandene Infrastruktur vor 
allem hinsichtlich des zu e rwartenden Verkehrs aus der 
Siedlung ausreicht.  
 
Die zukünftigen Verkehre, die durch die Nutzung der 
neuen Abstellanlage der KVB generiert werden, sind 
zwingend in das Verkehrskonzept aufzunehmen. Das 
Verkehrskonzept zum Schulneubau Schmiedegasse ist 
bei der Erstellung des Konzeptes Simonskaul zu 
berücksichtigen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine weitgehende Dachbegrünung ist vorgesehen. 
 
 
 
Die Äußerungen stellen ein persönliches Geschmacksurteil 
bezüglich der ge planten Architektur dar. Ein solches 
Geschmacksurteil steht jedermann zu, ist aber für die 
Abwägung im Planverfahren ohne bodenrechtliche 
Relevanz. 
 
Bei der Erarbeitung des Verkehrsgutachtens werden die 
vorhandenen und geplanten Nutzungen im Umfeld des 
Plangebiets berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten zeigt 
auf, dass die bestehenden Straßen und Knotenpunkte im 
Umfeld durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht 
überlastet werden. Lediglich der bereits bestehende 
Belastungszustand der Linksabbiegebeziehung am Knoten 
Simonskaul/ Neusser Straße in Richtung Norden wird 
verstärkt und ist kritisch. Durch eine Anpassung der 
Grünzeiten im Festzeitenprogramm in der morgendlichen 
und nachmittäglichen Spitze (Zufahrt Simonskaul: 5 Sek. 
mehr Grünzeit zu Lasten der Haup trichtung) wird die 
Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV) in Stufe D 
erreicht. Die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs an 
Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage umfassen die Stufen A 
bis F. Stufe A impliziert sehr kurze Wartezeiten für die 
jeweils betroffe nen Verkehrsteilnehmer, Stufe F hingegen 
beinhaltet sehr lange Wartezeiten für die jeweils betroffenen 
Verkehrsteilnehmer. Die Kapazität im Kfz -Verkehr wird 
überschritten. In Stufe D, entsprechend des Knotenpunktes 
an der Simonskaul, kann im Kfz -Verkehr am  Ende der 
Freigabezeit ein Rückstau auftreten. Dies wird jedoch als 
noch ausreichend bewertet, da der Verkehrszustand stabil 
bleibt und gerade für Innenstädte nicht untypisch ist.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.6 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.7 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.8 
 
 
1.9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parkplätze sollen in einem ausreichenden Umfang 
vorgesehen werden. 
 
 
 
 
 
 
 
Es soll untersucht werden, ob im Bereich der Ausfahrt zur 
Neusser Straße ein unterirdischer Linksabbieger 
vorgesehen werden kann 
 
 
 
 
 
 
Gelobt wird die kleinteilige offene Bebauung sowie das 
sich Öffnen und Schließen der öffentlichen Räume. 
 
Angeregt werden innovative Wohnformen wie 
Mehrgenerationenwohnen, Clusterwohnungen und 
ähnlichen Konzepte, welche das gemeinsame Wohnen 
fördern. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
-- 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
Derzeit ist hier eine Qualitätsstufe E gegeben, es kann somit 
trotz der hinzukommenden Verkehre eine Verbesserung des 
Verkehrsflusses erzielt werden. Hierzu werden im 
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Regelungen zur zeitlichen Umsetzung und 
zur Kostentragung verankert. 
 
Parkplätze werden gemäß den Anforder ungen des 
Standortes vorgesehen. Unter Berücksichtigung der 
gesamtstädtischen Zielsetzungen für die Mobilität (MOBIL 
2025) sind Stellplatzschlüssel von 0,7 -0,75/ Wohneinheiten 
(WE) angemessen. Hierbei werden wie bei allen neueren 
Planungen der ÖPNV -Bonus und eine Mobilitätskonzeption, 
unter anderem mit einem Car -Sharing-Angebot, bereits 
eingerechnet. 
 
Ein Tunnel unter der Neusser Straße müsste wegen des hier 
vorhandenen Hauptsammlers, der unterquert werden 
müsste, so tief abgesenkt werden, dass äußerst ungü nstige 
Gefälleverhältnisse entstehen würden. Der Aufwand ist im 
Verhältnis zu einer Änderung der Signalzeiten am Knoten 
Simonskaul/ Neusser Straße (siehe oben) 
unverhältnismäßig hoch.  
Kenntnisnahme 
 
Eine Stellungnahme ist nicht erforderlich. 
 
 
Im Plangebiet sollen Wohnungen unterschiedlichster Größe 
geschaffen werden. Auf 24 Prozent der 
Bruttogeschossfläche entstehen öffentlich geförderte 
Wohnungen. Auch wenn das Planungskonzept keine 
alternativen gemeinschaftlichen Wohnformen vorsieht, 
ergänzt es das Wohnraumangebot in verschiedenen 
Segmenten in Weidenpesch.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
1.10 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.11 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.12 
 
 
 
 
 
 
 
1.13 
 
 
 
 
 
 
 
Der Verkehr soll überwiegend über die Neusser Straße 
abgewickelt werden, da die Verkehre aus Süden 
kommend überwiegend über nicht ausreichend 
dimensionierte Nebenstraßen abgewickelt werden 
müssen. 
 
 
 
 
Lärmtechnisch wird die Stadtbahn als Hauptproblem 
gesehen, hierbei sind auch die Vibrationen vor allem in 
Weichenbereichen zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Dichte wird hinsichtlich der Verschattung als 
problematisch angesehen. Die abnehmende 
Höhenentwicklung zur Simonskaul wird positiv 
empfunden. Der Entwurf geht positiv auf die bestehende 
Umgebung ein. 
 
 
 
Die Wohnbebauung über der Kindergartenstätte ist 
ungünstig, da es hierdurch erfahrungsgemäß zu 
Beeinträchtigungen des Kitabetriebs durch 
Verschmutzung und ähnliche Störungen kommt. Ein 
eigener Baukörper ist wünschenswert. 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
nein 
Eine direkte Zufahrt von der Neusser Straße ist für die 
Tiefgarage des östlichen Bauquartiers vorgesehen.  
Die westlichen Quartiere können nicht von der Neusser 
Straße aus erschlossen werden. D ies hängt ursächlich mit 
der Einbindung des Zuführungsgleises in diesem Bereich 
zusammen. Eine Überlastung der Simonskaul ist mit dieser 
Aufteilung der Anb indung nicht verbunden, s. Nr. 3.2., Nr. 
4.1. 
 
Aufgrund des Lärmgutachtens, welches auch den 
Schienenverkehr berücksichtigt, werden im Bebauungsplan 
aktive und passive Schallschutzmaßnahmen für die 
Bebauung festgesetzt.  
Bezüglich möglicher Einträge von Erschütterungen aus dem 
Stadtbahnbetrieb wird für die Bebauung ein Mindestabstand 
zu den Gleisen in Abstimmung mit der KVB vorgegeben. Der 
bautechnische Erschütterungsschutz ist durch den 
Vorhabenträger nach den allgemein anerkannten Regeln der 
Technik zu gewährleisten. 
 
Die geplanten Baukörper sind in ihrem Grundrisse, 
Dimensionierung und Anordnung zueinander so gestaltet, 
dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde 
Wohnverhältnisse gewahrt werden und es zu keiner 
nachteiligen Verschattung kommt. Der Zuspruch zur 
Höhenentwicklung im Plangebiet wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
Kindergärten sind im geplanten Wohngebiet allgemein 
zulässig und damit eine mit dem Wohnen verträgliche 
Nutzung. Die Integrierung des Kindergartens als 
Erdgeschossnutzung eines Mehrfamilienhauses dient zum 
einen einer flächensparsamen Bauweise und schafft kurze 
Wege zwischen den Wohnungen dem Betreuungsangebot 
für die ansässigen Kinder.

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
1.14 Negativ wird gesehen, dass die Baukörper im Norden die 
Sicht auf das Landschaftsschutzgebiet für die übrigen 
Anwohner verstellen. 
 Der freie Blick auf die Landschaft ist im Allgemeinen nicht 
geschützt. Durch die beabsichtigten Wegeverbindungen 
durch das geplante Wohngebiet wird allerdings eine 
Vernetzung des neuen Wohngebietes mit den  nördlich 
angrenzenden Grünräumen geschaffen. 
2 
 
2.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.2 
 
 
 
2.3 
05.02.2019  
 
Abwasserkanäle im Bereich Neusser Str., Jesuitengasse, 
Simonskaul müssen bei einer so großen versiegelten 
Fläche angepasst werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beim aktuellen Bauvorhaben der KVB haben wir zurzeit 
einen Durchschnitt von 30 -40 LKWs pro Tag. Bitte die 
Jesuitengasse für Bauverkehr schließen. 
 
Durch die neue Bebauung kommt es zu immer mehr 
Parkplatznot in der Jesuitengasse. 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
ja 
 
 
s. Nr. 1.1 
 
Im heutigen Zustand sind ca. 1,6 ha des Plangebiets 
bauliche genutzt und versiegelt bzw. durch stark verdichtete 
Böden geprägt. Eine planmäßige, geordnete Ableitung des 
Regenwassers existiert nicht. Dies trägt wesentlich zu den 
beschriebenen Einstaueffekten an der Oberfläche bei. Mit 
der Anlage einer Oberflächenentwässerung gemäß den 
allgemein anerkannten Regeln der Technik für den 
Bemessungsfall wird eine Verbesserung der heutigen 
Situation für das Umfeld des Plangebiets erreicht.  
Für de n Starkregenfall wird im Rahmen der 
Erschließungsplanung ein Überflutungsnachweis erstellt. 
Hierbei ist es das wesentliche Planungsziel, Schäden an der 
vorhandenen und an der geplanten Bebauung zu 
vermeiden. 
Der Regenwasserabfluss nach Norden im Starkregenfall 
wird mit einer geeigneten Geländemodellierung verbunden, 
zudem wird durch die Anlage von Vegetationsflächen die 
Abflussverzögerung und Speicherfähigkeit der gegenüber 
dem heutigen Zustand grundsätzlich verbessert werden.  
 
s. Nr. 1.2 
 
 
 
s. Nr. 1.6

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
3 
 
3.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
06.02.2019  
Wie kann es sein, dass Sie einen Stellplatzschlüssel 
annehmen, womit für jede Wohnung weniger als ein Kfz 
berücksichtig wird. Es sollte doch für die Stadt Köln kein 
Problem darstellen, aus vorherigen Bauvorhaben einmal 
die angemeldeten Bewohneinheiten den angemeldeten 
Fahrzeugen gegenüber zu stellen. Dann wird sicher ein 
anderes Ergebnis herauskommen. Die Stadt kann sich 
natürlich für die Zukunft einen günstigeren 
Stellplatzschlüssel wünschen, aber ich denke sie kann 
die existierenden Verhältnisse nicht außer Acht lassen.  
 
Hat die Stadt jemals eine Verkehrszählung an der 
Kreuzung Neusser Str./ Simonskaul an einem Werktag 
am Morgen durchführen lassen, wenn die Bewohner aus 
den westlichen Straßen der Neusser Straße nach Norden 
auf die Neusser Straße fahren? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 1.6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die vorliegende Verkehrszählung erfolgte ganztägig mit 
Zählgeräten im Zeitraum 20. -22.03.2018. Dabei wurde nach 
den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen - 
und Verkehrswesen verfahren. Die im Gutachten 
enthaltenen Werte für die Spitzenstunden stellen einen 
Auszug aus den insgesamt vorliegenden Zähldaten dar.   
 
Mit der Planung wird dem Anliegen der Stellungnahme 
nachgekommen. Das Verkehrsgutachten zeigt nämlich 
einerseits auf, dass die bestehenden Straßen und 
Knotenpunkte im Umfeld durch das zu sätzliche 
Verkehrsaufkommen nicht überlastet werden. Lediglich der 
bereits bestehende Überlastungszustand der 
Linksabbiegebeziehung am Knoten Simonskaul/ Neusser 
Straße in Richtung Norden würde ohne 
Änderungsmaßnahmen verstärkt und kritisch. Durch eine 
Anpassung der Grünzeiten im Festzeiten -programm in der 
morgendlichen und nachmittäglichen Spitze (Zufahrt 
Simonskaul: 5 Sek. mehr Grünzeit zu Lasten der 
Hauptrichtung) wird die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs 
(QSV) D (s. Nr. 1.5) erreicht. Hierzu werden im  
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Regelungen zur zeitlichen Umsetzung und

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
3.3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.4 
 
 
 
Hat die Stadt einmal darüber nachgedacht, die Trasse mit 
einer neuen Zufahrt auch für Kfz zu vereinen? Da ja, wie 
gesagt, die bahnen früh morgens und spät abends ein - 
und ausfahren, und durch die neue Trasse eine 
Verkehrsregelung auf der  Neusser Straße geschaffen 
werden muss, könnte dieses doch eine Alternative sein. 
Erstens würde der Simonskaul entlastet werden. 
Zweitens kann die Zufahrtsstraße dann zwischen der 
existierenden Bebauung im nördlichen Teil des 
Simonkauls und der Ausgleichsf läche von der KVB -
Trasse zum Simonskaul geführt werden. 
 
Ein Linksabbiegen von der Kapuzinerstraße, Richtung 
Norden, auf die Neusser Straße ist nicht möglich. Somit 
führt dieses zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen 
beim Abbiegen an der Kreuzung Simonskaul /  Neusser 
Straße, da es sonst keine Möglichkeit des 
Linksabbiegens Richtung Norden gibt, außer der 
südlicher gelegenen Stoppstraße an der Schmiedegasse. 
 
Wie das Verkehrsgutachten aussagt, ist die Kreuzung 
Simonskaul / Neusser Straße ein kritischer Punkt be zgl. 
des geplanten Baugebiets im Weidenpescher Norden. 
 
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass auch das 
einstündig gemessene Zeitfenster an den Kreuzungen 
nur eine Momentaufnahme des Tages und der Stunde 
der Messung bildet. 
Meines Erachtens nach sollte hier vor der Festlegung der 
Anzahl von Wohnungen eine Langzeitmessung über eine 
Woche, außerhalb der Ferien zu normalen Zeiten und  
Stoßzeiten stattfinden, woraufhin dann die Anzahl von 
Wohnungen festgelegt werden kann. 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zur Kostentragung verankert. 
 
Die Gleisanlagen sind im Bau. Eine Umplanung/ Änderung 
ist nicht möglich. Damit können die westlichen Bereiche der 
Simonskaul ni cht über die Neusser Straße erschlossen 
werden (s. Nr. 1.10). 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 3.2 
 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 3.2 
 
 
 
s. Nr. 3.2

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
Priorität sollte nicht die Anzahl der baubaren Wohnungen, 
sonders das aufnehmbare Verkehrsaufkommen der 
umliegenden Straßen und Kreuzungen sein, auch im 
Hinblick der geplanten Schule an der Schmiedegasse. 
 
teilweise 
 
Ziel des vorliegen Bebauungsplanverfahren ist die 
Schaffung von Wohnraum. Hierbei werden die Belange des 
Verkehrs neben weiteren Belangen in die Planung 
einbezogen. S. Nr. 3.2 
 
4 
 
4.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
07.02.2019  
 
Grundsätzlich sehe ich die Erschließung   des neuen 
Wohngebietes per PKW über die Simonskaul sehr 
kritisch. Die Stadt sollte ein Bestreben daran haben den 
PKW Verkehr in Richtung Nord und Süd möglichst auf die 
Neusser Straße zu leiten / zwingen. Bei einem solchen 
umfangreichen Projekt sollte der Investor dazu 
gezwungen werden sich eine praktikable Lösung zu 
überlegen wie er die Anwohner direk t von der Neusser 
Straße in eine Tiefgarage leiten kann.  
 
Bei der aktuellen Lösung, bei der die Hauptlast des 
Anwohner- und Besucherverkehrs über die  Simonskaul 
abgewickelt wird, sehe ich eine massive Erhöhung des 
Straßenverkehrs. Das Ziel sollte eher se in, die Anwohner 
im Kernbereich von Weidenpesch vom Straßenverkehr zu 
entlasten und ihnen nicht noch mehr Verkehr vor die 
Haustür zu tragen. Dazu wurde ja auch in der 
Vergangenheit bereits ein Verkehrskonzept für 
Weidenpesch ausgearbeitet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine direkte Zufahrt von der Neusser Straße ist für die 
Tiefgarage des östlichen Bauquartiers vorgesehen.  
Die westlichen Quartiere können nicht von der Neusser 
Straße aus erschlossen werden. Dies hängt ursächlich mit 
der Einbindung des Zuführungsgleises i n diesem Bereich 
zusammen. Eine Überlastung der Simonskaul ist mit dieser 
Aufteilung der Anbindung nicht verbunden, s. Nr. 3.2. 
 
 
 
Aufgrund der Planung wird in der Simonskaul nach den 
Ergebnissen des Verkehrsgutachtens eine Steigerung des 
durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) um 
250 Fahrzeugbewegungen / Tag von 1.850 auf 2.100 
Fahrzeuge erwartet. Diese Verkehrsmenge kann der 
Simonskaul aufgrund der vorhandenen Querschnittsbreiten 
verträglich abgewickelt werden.  
 
Die Planung bewirkt zugleich  eine Entlastung beim LKW - 
und Schwerverkehr. Bisher sind im Plangebiet auf ca. 1,6 ha 
Gewerbenutzungen, unter anderem eine Spedition, 
vorhanden. Sie verursachen einen gegenüber dem künftigen 
Wohngebiet deutlich stärkeren LKW-Verkehr, der wegfällt.  
 
Die V erkehrsmengensteigerung wirkt sich auch in den 
Spitzenstunden nur am Knoten Simonskaul/ Neusser Straße 
erheblich aus, hier ist durch Änderung der Signalsteuerung 
jedoch eine Verbesserung möglich (s. Nr. 1.5).

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei allen 4 vorgestellten Konzepten fehlte mir auch die 
Berücksichtigung von Car Sharing Parkplätzen (Cambio 
etc.) auf dem Gelände.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
Ein Vergleich des Prognose -Nullfalls auf der Grundlage der 
Zählergebnisse aus dem Jahr 2018 mit der 
Bestandsbelastung aus dem Jahr 2008, die Grundlage des 
Verkehrskonzepts Weidenpesch von 2010 war, zeigt zudem 
eine Abnahme des Verkehrsaufkommens in der Simonskaul. 
Dieses betrug 2.410 Fahrzeuge/ Tag i m Jahr 2008, es 
beträgt für den Prognose -Nullfall ohne das Planvorhaben 
1.850 Fahrzeuge/ Tag und für den Prognosefall 2.100 
Fahrzeuge/ Tag.  
 
Insgesamt ergibt sich aus dem oben benannten 
Abwägungsmaterial keine hinreichende Grundlage für einen 
Verzicht auf die dringend benötigten Wohnungen an diesem 
Standort zugunsten einer Verkehrsmengenreduzierung. 
 
 
Im VEP/ Durchführungsvertrag werden Car-Sharing-Plätze 
vorgesehen. 
5 
 
5.1 
07.02.2019  
 
Ich begrüße das Bauvorhaben grundsätzlich und finde die 
vorgestellten Konzepte allesamt spannend, allerdings 
teile ich die Bedenken vieler Veranstaltungsteilnehmer 
bezüglich der Verkehrsplanungen. In der Jesuitengasse 
ist der Verkehr bereits jetzt relativ hoch, zumal man 
bedenkt, dass es sich nicht um eine Hauptverkehrsachs e 
vergleichbar Neusserstraße handelt. Um die Verkehrs 
bzw. Lärmbelästigung für die Anwohner nicht noch höher 
werden zu lassen, wären Alternativen zum vorgestellten 
Verkehrskonzept wünschenswert.    
 
 
 
ja 
 
 
s. Nr. 3.2 
6 
 
08.02.2019

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
6.1 
 
 
 
 
 Zeitenwandel Köln e.V. ist seit 2011 ein Verein mit dem 
Ziel ein Wohnprojekt zu gründen. Deshalb fragen wir, ob 
in den Plänen für die Bebauung auch daran gedacht ist 
ein Wohnprojekt (z.B. Mehrgenerationenwohnen) zu 
realisieren. 
 
ja Der Vorhabenträger ist bereit, d as Wohnprojekt in der 
weiteren Planung zu berücksichtigen. 
10 
 
10.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
10.2 
 
 
14.02.2019  
 
Nach der Vorstellung der Planungskonzepte haben wir 
allerdings den Eindruck, dass nach der Bauphase die 
Verkehrsführung ausschließlich über die sehr enge 
Simonskaul Straße erfolgen soll. Hiermit möchte wir Sie 
an Ihre Vorgabe, die Zufahrt auch direkt über die Neusser 
Straße erfolgen zu lassen erinnern und bitten Sie, dieses 
Verkehrskonzept bei der Vergabe des Auftrags auf jeden 
Fall mit zu berücksichtigen. 
Bei geplanten 330 Wohneinheiten mit circa 700 
Bewohnern macht dies 389 zusätzlichen Pkw, die täglich 
und zu Stoßzeiten gleichzeitig aus dem geplanten 
Wohngebiet fahren werden. Der Verkehrskollaps, endlose 
Staus vor der Ampel zur Einfahrt in die Neusser Straße 
auf Höhe der Simonskaul und eine extrem erhöhte 
Feinstaubbelastung sind damit vorprogrammiert. 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
Eine direkte Zufahrt von der Neusser Straße ist für die 
Tiefgarage des östlichen Bauquartiers vorgesehen.  
Die westlichen Quartiere können nicht von der Neusser 
Straße aus erschlossen werden. Dies hängt ursächlich mit 
der Einbindung des Zuführun gsgleises in diesem Bereich 
zusammen. Eine Überlastung der Simonskaul ist mit dieser 
Aufteilung der Anbindung nicht verbunden, s. Nr. 3.2, 4.1. 
 
 
Gemäß der Prognose des Verkehrsgutachtens kommt es 
durch die Neuplanung zu einer Verschlechterung der 
Verkehrsqualität für den links abbiegenden Verkehr an dem 
Knotenpunkt Neusser Straße/ Simonskaul. Diese kann 
durch eine Änderung der Signalsteuerung wirksam 
vermieden werden (s. Nr. 1.5). 
 
Eine in Bezug auf die einschlägigen Grenzwerte 
(insbesondere nach d er 39. Verordnung zum Bundes -
Immissions-schutzgesetz) kritische Feinstaubbelastung ist 
aufgrund der prognostizierten durchschnittlichen täglichen 
Verkehrsstärke von 2.100 Fahrzeugen auf der Simonskaul 
nicht zu befürchten. Kritische Belastungen durch verkeh rlich 
bedingte Feinstaub -Immissionen treten nur an deutlich 
stärker befahrenen Straßenzügen wie zum Beispiel am 
Clevischen Ring auf. 
 
Aufgrund des Wegfalls der vorhandenen Gewerbenutzungen 
im Plangebiet kann von einer planbedingten Verringerung

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
der Immissi onsbelastungen durch Staub, Abgase und 
Gerüche ausgegangen werden. 
11 
 
11.1 
 
 
 
 
 
11.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.3 
 
 
11.4 
 
 
 
 
 
 
11.5 
14.02.2019  
 
Eine Reihenhausanlage oder eine Bebauung mit 3 oder 4 
geschossigen Gebäuden im Bereich der Simonskaul 
würde sich in unseren Augen wesentlich besser eignen. 
(Abfallende Höhe der Bebauung  ausgehend von der 
Neusser Straße.) 
 
In keinem der Konzepte, die sich für die zweite 
Bearbeitungsphase qualifiziert haben, ist zu erkennen, in 
wie wei t die Erschließung des Plangebietes über die 
Neusser Straße oder über die Simonskaul abgewickelt 
wird. Zumindest was die verkehrstechnische 
Erschließung anbelangt, ist in allen Konzepten nur eine 
Zu- und Abfahrt über die Simonskaul vorgesehen. Der 
weitaus größte Teil des anfahrenden Verkehrs und der 
komplette abfahrende Verkehr für die neuen circa 330 
Wohneinheiten, die viergruppige Kindertagesstätte, die 
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für das 
Jugendzentrum Dachlow (Anwohner, Kindergarteneltern,  
Zulieferer-, Dienstleister, Besucher, Müllabfuhr, 
Paketdienste etc.) geschieht durch die Simonskaul 
müssen.  
 
Diese Erhöhung der Verkehrsdichte halte ich für nicht 
zumutbar.  
 
Vor der Errichtung der vorgesehenen Wohnanlage ist ein 
Verkehrsgutachten erford erlich. Eine verkehrliche 
Anbindung  an die Neusser Straße oder durch eine 
erweiterte oder neu zu errichtende Zufahrt aus 
nordwestlicher Richtung könnte eine Entlastung der 
Simonskaul bewirken. 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im städtebaulichen Entwurf von Lorenzen Mayer Architekten 
ist eine drei - bis viergeschossige Bebauung an der 
Simonskaul vorgesehen. 
 
 
 
Für das östliche Bauquartier an der Neusser Straße ist eine 
Ein- und Ausfahrt zur Neusser Straße geplant. s. Nr. 3.2, 
4.1.,10.1. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 1.5, 3.2 
 
 
s. Nr. 1.5, 3.2, 4.1, 10.1

- 12 - 
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11.7 
 
 
11.8 
Es wäre auch interessant zu wissen, in wie weit die 
Wohnungen gefördert sind und Miet - oder 
Eigentumswohnungen geplant sind. Der nördliche Teil 
von Weidenpesch wird auch jetzt schon häufig als 
„Sozialer Brennpunkt der ortsansässigen Kitas und 
Schulen bezeichnet. Ein Bauvorhaben dieser 
Größenordnung beinhaltet das gr oße Potential, das 
dieser weiter ausgebaut wird. Weidenpesch lebt von einer 
gesunden Mischung an allem Möglichen. Dieses 
friedliche Miteinander sollte auf keinen Fall gefährdet 
werden.  
 
Ein weiterer Grund, die Anzahl der Wohneinheiten auf 
max. 50% der gep lanten Einheiten zu begrenzen. Eine 
Wohnanlage in der geplanten Größenordnung passt sich 
einfach nicht homogen in das bestehende Stadtbild und –
klima ein 
 
 
 
 
 
 
 
Auch nahezu der gesamte Baustellenverkehr würde 
durch die Simonskaul laufen. 
 
Abschließend bleibt noch zu bedenken, wie mit den 
giftigen Altlasten der ehemaligen Müllkippe umgegangen 
werden soll. Wie wollen Sie die Anwohner vor den Giften 
während des Ausbaggerns und des sich dann 
anschließenden Abtransports schützen?  
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
ja 
 
Mit dem geplanten Wohnungsmix und dem Anteil von 24% 
gefördertem Wohnungsbau wird die Entstehung eines sozial 
durchmischten Quartiers begünstigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgrund des erheblichen Bedarfs an Wohnungen besteht 
das Erfordernis, eine städtebaulich begründete und durch 
das Qualifizierungsverfahren als umsetzbar aufgezeigte 
Anzahl an Wohnungen auch konkret vorzusehen.  
Gerade in dem dicht bebauten Umfeld an der Neusser 
Straße erzeugt das geplante Maß der Nutzung keine 
Fremdkörperwirkung. Nach Westen zur Simonskaul hin wird 
die Dichte reduziert. Auch die Bestandsbebauung verfügt 
über private, für die Öffentlichkeit nicht nutzbare Grün - und 
Gartenbereiche, auch dies ist dem Quartier also nicht 
unangemessen. 
 
s. Nr. 1.2 
 
 
Im Auftrag der Bonava haben die Ingenieurbüros HPC im 
Dezember 2017 und nachfolgend als Fortschreibung das 
Büro Mull & Partner ein nut zungsbezogenes 
Sanierungskonzept vorgelegt, das mit dem Umweltamt 
abgestimmt wurde. 
Kernpunkt der Sanierung ist das Entfernen des 
kontaminierten Materials in dem Bereich, der zur Bebauung 
vorgesehen ist (Auskofferung). Das gesamte belastete 
Bodenmaterial wird im Bereich der Bauflächen entfernt und

- 13 - 
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
sachgerecht entsorgt. Für den verbleibenden Deponiekörper 
erfolgt eine Gasdrainage. 
Das Vorhandensein hochgiftiger Chemikalien kann für den 
untersuchten Deponiekörper nicht in kritischen 
Konzentrationen festgestel lt werden. Vielmehr wurden 
vorwiegend Reste ungiftiger organischer Abfallstoffe 
festgestellt, was für eine Nutzung als Hausmülldeponie 
spricht. Unter anderem wurde auf Arsen, Blei, Cadmium, 
Cyanid, Kohlenwasserstoffe und Phenole untersucht. In 
einigen Proben wurden erhöhte Bleigehalte festgestellt. Hier 
wird mit dem vorgesehenen Bodenaustausch eine 
nachfolgende Gefährdung sicher ausgeschlossen. 
 
12 
 
12.1 
 
 
 
 
 
 
 
12.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
12.3 
 
15.02.2019  
 
Bei 330 Wohnungen mit ca. 800 Bewohnern ist auch von 
etwa 300 -350 zusätzlichen Fahrzeugen auszugehen, 
welche nicht nur Parkraum beanspruchen, sondern auch 
die wenigen umgebenden Straßen (Jesuitengasse, 
Mönchsgasse, Rüdellstraße, Simonskaul) durchfahren 
und somit noch stärker belasten werden, einschließlich 
Feuerwehr und weitere Einsatzfahrzeuge 
 
Hat die Stadtplanung schon einmal beobachtet, welcher 
Verkehrsstau sich an der Einmündung der Simonskaul in 
die Neusser Str. bildet wenn eine aus der KVB -
Hauptwerkstatt ausfahrende Straßenbahn (Doppelzug) 
auf die nach dem Einkauf heimfahrenden Kunden des 
REWE-Marktes trifft? Der Rückstau in beiden 
gegenläufigen Einbahnstraßenteilen der Jesuitengasse, 
sowie der Rückstau in der Simonskaul aus Richtung 
Mönchsgasse verursacht über 5 -10 Minuten eine „Nichts 
geht mehr“-Situation. 
 
Wie passen noch mehr Fahrzeuge zusammen mit der 
Umgestaltung der Neusser Straße? Wann werden die 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
s. Nr. 3.2 
 
 
 
 
 
 
 
Mit dem neuen Zuführungsgleis nördlich des Plangebiets 
wird genau die hier beschriebene Situation entspannt. Das 
Zufahrtsgleis über die Simonskaul wird danach nur noch als 
Ausweichmöglichkeit im Ausnahmefall benötigt. 
 
 
 
 
 
 
 
Die verkehrliche Leistungsfähigkeit ist ein wesentlicher 
Entwurfsparameter bei der Ausführungsplanung für die

- 14 - 
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
12.4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
12.5 
 
 
 
 
 
 
 
 
beschriebenen, verkehrsberuhigenden Maßnahmen am 
nördlichen Ende der Jesuitengasse endlich umgesetzt? 
 
Wie steht es um die Aufnahmekapazitäten der 
umliegenden Grundschulen, sowie der weiterführenden 
Schulen? Wie steht es um den Schulneubau auf der 
Fläche des ehemaligen Schwimmbades an der Friedrich -
Karl-Straße? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wie wäre es, im ersten Step  die Gleise zur KVB -
Abstellanlage nicht als Grüngleis zu bauen, sondern die 
Trasse ebenfalls als nördliche Anwohner -
Straßenverbindung zwischen Simonskaul und Neusser 
Straße auszuführen? Die T -förmige Einmündung in die 
Neusser Str. bedarf schon wegen der KV B-Gleise bzw. 
der Weichenanlage einer neuen Ampelanlage. Ebenfalls 
kann dabei der Bau des angedachten Ost -West-
Fahrradweges als Teilstück vorab gleich mit realisiert 
werden. 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
Neusser Straße. Die Umsetzung ist ab 2021 vorgesehen. 
 
 
Beabsichtigt ist die Realisierung von 334 neuen 
Wohneinheiten. Hierbei ist unter Anwendung des 
modifizierten Verfahrens zur Prognose der Belegung je 
Wohneinheit mit 
durchschnittlich 2,4 Bewohnern für den Stadtbezirk Nippes 
von 20-21 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je 
Jahrgangsstufe im Primarbereich und 12 zusätzlichen 
Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe in der 
Sekundarstufe I auszugehen. Die dem Plangebiet 
nächstgelegenen Grundschulen verschiedener Schulart sind 
die GGS Neusser Str. in Weidenpesch und die KGS 
Altonaer Str. in Longerich. 
 
Die beiden Schulen werden nach den derzeitigen Prognosen 
auch zukünftig noch in allen Jahrgängen über freie 
Aufnahmekapazitäten für die erwarteten Schülerinnen und 
Schüler verfügen. 
 
s. Nr. 3.3 
13 
 
13.1 
 
26.02.2019  
 
Die zur Anlage einer Freizeitfläche vorgesehene (Wild -) 
Wiese ist sommers ein Refugium für Insekten und damit 
 
 
nein 
 
 
 
Nach den Ergebnissen der naturschutzfachlichen 
Bestandserhebung für das Plangebiet und seine Umgebung

- 15 - 
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
13.2 
 
 
 
 
 
 
13.3 
 
 
 
 
13.4 
 
 
 
 
 
13.5 
 
auch für Vögel. Sie sollte möglichst in dieser Form 
erhalten bleiben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Als Freizeitfläche bietet sich das ehemals von einer 
Spedition genutzte Gelände, östlich der Neusser Strasse 
zwischen GAG -Bebauung und HGK -Gleisen. Diese 
Fläche könnte tatsächlich eine Aufwertung gebrauchen 
und würde bei entsprechender Nutzung auch nicht m ehr 
in dem Maße wie heute vermüllt. 
 
Da die Freizeitfläche sich im öffentlichen Raum befindet, 
sollten bei der Planung nicht nur die Jugendlichen des 
„Dachlow“, sondern es sollten auch die Jugendlichen aus 
dem näheren Umfeld beteiligt werden. 
 
Aus Gründen des Klimaschutzes und der Verhinderung 
weiterer Flächen, die sich aufheizen und zur weiteren 
Erwärmung in der Stadt führen, sollten alle Dächer der 
Neubauten begrünt werden. Diese Auflage sollte im B -
Plan festgeschrieben werden. 
 
Gibt es Gutachten wie sich  die Bebauung auf die 
vorhandene Frischluft -Schneise auswirkt? Ist die 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
(Dr. Raskin; 2017) handelt es sich bei der angesprochenen 
Fläche um eine artenarme Wiese mit verschiedenen 
Grünlandarten (Jakobs -Greiskraut, Brennnessel, Ampfer, 
Weidelgras, Spitzwegerich, Honiggras). Die Wiese wird von 
einem Trampelpfad durchquert, der u.a. von Spaziergängern 
mit Hunden genutzt wird. Insbesondere am westlichen und 
südlichen Rand der Wiese ist die Verbuschung mit 
Brombeere stark fortgeschri tten. Ein Erhalt ist nicht 
zwingend erforderlich, wobei die Inanspruchnahme durch 
Aufwertungsmaßnahmen in dem bestehenden Grünzug 
ortsnah zu kompensieren ist. 
 
Die Fläche östlich der Neusser Straße ist in Privateigentum 
und kurzfristig nicht verfügbar. 
 
 
 
 
 
Mit der Freizeitfläche sollen Jugendliche aus Weidenpesch 
und Longerich auch außerhalb des engeren Nutzerkreises 
der DachloW angesprochen werden. 
 
 
Eine weitgehende Dachbegrünung ist vorgesehen. 
 
 
 
 
 
Eine Klimaverträglichkeitsprüfung erfolgt im Planverfa hren. 
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Erkenntnisse vor, die 
aus stadtklimatischer Sicht die Bebauung ausschließen. 
Das Plangebiet ist in der Klimafunktionskarte der Stadt Köln 
als Gebiet mit einem Freilandklima II ausgewiesen. Das 
Freilandklima II ist ein schwach ausgeprägtes Freilandklima

- 16 - 
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
13.6 
 
 
 
 
 
13.7 
 
 
Ausrichtung der Gebäude und die jeweilige Geschoss -
Höhe so festgelegt, dass die Frischluft -Schneise 
weiterhin ihre Aufgabe erfüllen kann? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Zuge der Neuplanung des KVB-Einfahrbereichs von 
der Neusser Straße zur KVB -Hauptwerkstatt muss 
dringend die Situation für Radfahrende geändert werden. 
Immer wieder stürzen hier Menschen mit den Rädern 
nachdem sie in die Gleise geraten sind. 
 
Für die Menschen in den Neubauten muss es in der Höhe 
des an der Neusser Straße stehenden Wohnhauses eine 
Querungshilfe über die Neusser Straße geben. Wer z.B. 
von dort ggü. zum Discounter einkaufen will, wird nicht 
250m zur Ampel (Jesuitengasse) hin und 250m wieder 
zurücklaufen. Die Ampel an der Wilhelm-Sollmannstrasse 
ist auch knapp 200m entfernt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
ja 
 
im Hinblick auf die Eigenschaften Frisch -/ Kaltluftproduktion, 
Windoffenheit, Tagesgang von Temperaturen und Feuchte. 
Das Gebiet ist heute auf ca. 1,6 ha Fläche baulich genutzt. 
Es erfolgt somit keine erstmalige Inans pruchnahme eines 
ungestörten, für die Kaltluftentstehung bedeutsamen 
Freiraums. 
 
Der Grünzug Nord, an den das im Plangebiet befindliche 
Gewerbegebiet angrenzt, ist gemäß den Ausführungen des 
UVP-Bewertungshandbuchs der Stadt Köln als 
Ventilationsbahn von u ntergeordneter Bedeutung Hier 
kommt es zwar episodisch zu stadteinwärts gerichteten 
Flurwinden, diese werden jedoch entweder durch das 
regionale Windsystem überlagert oder diese Flurwinde 
werden durch den Wärmeinseleffekt der Cityrandbereiche 
abgelenkt. 
 
 
Die Verkehrsführung ist nicht Gegenstand des B-Plan-
Verfahrens. 
 
 
 
 
Diese Querung ist als signalisierter Fußgängerüberweg der 
Ausbauplanung für die Neusser Straße bereits vorgesehen. 
14 
 
14.1 
 
27.02.2019  
 
Wie kann es sein, dass ein Teil des Naturschutzgebietes 
 
 
nein 
 
 
Es trifft nicht zu, dass ein Naturschutzgebiet überplant wird. 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich kein 
Naturschutzgebiet.

- 17 - 
 
/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14.3 
einfach umgewandelt wird, so dass ein Bauträger dort 
Wohn- und Gewerbeeinheiten bauen kann? 
Muss man hier in Köln denn wirklich noch jedes bisschen 
Grün zu bauen? Eigentlich sollte do ch der Stadt zum 
Wohle Ihre Bürger -innen daran gelegen sein, dass das 
bisschen grün das vorhanden ist nicht auch noch 
zugebaut wird. Irgendwann ist halt Köln einfach voll! 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wird beachtet das durch die geplanten 330 Wohnungen; 
Kita und Gewerbe  erheblich mehr Verkehr auf der 
Neusser Str. / Jesuitengasse / Simonskaul geben wird? 
Es müssen ausreichend Stellplätze/ 
Tiefgaragenstellplätze für die neuen Wohn und 
Gewerbeeinheiten berücksichtig sein. In der 
Stellplatzverordnung (StellplatzVO) steht 1 S tellplatz je 
Wohneinheit etc. somit ist der von dem auf der 
Veranstaltung gesagten Schlüssel 0,7 Stellplatz pro 
Einheit nicht richtig. Man sollte auch beachten, dass viele 
Haushalte auch teilweise 2 Autos besitzen. 
 
Der Einwender befürchtet mehr Abgase, ei ne höhere 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
Es werden Teilflächen eines Landschaftsschutzgebietes 
überplant, die jedoch faktisch bebaut und als Gewerbegebiet 
genutzt sind. Es werden ferner Teilflächen eines 
geschützten Landschaftsbestandteils überplant, die in ihrem 
vorhandenen Zustand die Schutzausweisung nicht mehr 
rechtfertigen. Hierbei werden in direkter Nachbarschaft 
innerhalb des LSG derzeit bebaute Fläch en entsiegelt und 
ökologisch aufgewertet. 
Eine Anpassung der Schutzgebietsgrenzen erfolgt im 
Änderungsverfahren zum FNP, das parallel mit der 
Aufstellung des Bebauungsplanes vorgesehen ist. 
  
Es trifft nicht zu, dass Maßnahmen ohne 
Öffentlichkeitsbeteiligung geplant werden. Die Beteiligung 
der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 BauGB. Im Rahmen 
dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurde unter anderen auch 
die hier behandelte Stellungnahme abgegeben. 
 
s. Nr. 1.5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 1.6

- 18 - 
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
14.4 
 
 
 
14.5 
 
 
 
Feinstaub- und Lärmbelastung für die Anwohner und 
einen Verkehrskollaps und Dreck im Bereich Simonskaul, 
Jesuitengasse und Neusser Straße. Zu den Stoßzeiten ist 
bereits gegenwärtig ein hohes Verkehrsaufkommen 
vorhanden. 
 
Mehr Mülleimer & Hundekot tütenspender aufstellen auf 
der Neusser Str. zwischen Scheibenstr. und Wilhelm -
Sollmann-Str. – ist jetzt schon sehr dreckig 
 
Parkkonzept gegen Falschparker was auch umgesetzt 
wird in dem Bereich – jetzt schon parken in dem Bereich 
immer wieder Autos oder L ieferfahrzeuge auf dem 
Bürgersteig oder Radweg. 
 
 
 
 
 
 
-- 
 
 
 
-- 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Aufstellung von Mülleimern wird erst in der 
Ausführungsplanung für die Grünanlagen festgelegt.  
 
 
Der Hinweis ist für das Bebauungsplanverfahren nicht 
relevant. 
 
15 
 
15.1 
28.02.2019  
 
Was fehlt ist eine noch bessere Nutzung von Dachflächen 
für Begrünung und ökologischen Ausgleich und ein 
verbessertes Stadtklima. 
 
 
 
ja 
 
 
Eine weitgehende Dachbegrünung ist vorgesehen. 
16 
 
17.1 
 
 
 
 
 
 
 
16.2 
 
 
16.3 
 
04.03.2019 
 
 
Zum Erhalt des Gebietscharakters sollte sich die 
Bebauung von Simonskaul aus bis hin zur Neusser 
Straße kontinuierlich verdichten. Damit meine ich, dass 
angrenzend an Simonskaul mit freistehenden Gebäuden 
und Reihenhäusern begonnen wird und sich die Strukt ur 
über kleinere Mehrfamilienhäuser zu größeren 
Mehrgeschossern an der Neusser Straße hin entwickelt.  
 
Eine Pflicht zur Dachbegrünung wäre hier bspw. ein 
Ansatz der in Betracht gezogen werden sollte. 
 
Ein weiterer ökologischer Ansatz wäre die Schaffung 
einer Autofrei -Siedlung (zumindest in Teilen) ähnlich wie 
es in Nippes schon gemacht wurde. Zudem würde dies 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
nein 
 
 
 
 
Das Bebauungskonzept folgt dem Gedanken einer nach 
Osten zunehmenden Verdichtung. Allerdings werden wegen 
des notwendigen, sparsamen Umgangs mit Grund und 
Boden keine freistehenden Einfamilienhäuser vorgesehen. 
 
 
 
Eine weitgehende Dachbegrünung ist vorgesehen. 
 
 
Die „autofreie Siedlung“ leidet unter der Problematik, dass 
dennoch Autos durch die Bewohnerschaft genutzt werden. 
Günstiger ist ein realistisch beschränkter Autoverkehrsanteil,

- 19 - 
 
/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
16.4 
 
 
 
 
 
 
16.5 
 
 
16.6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
16.7 
 
 
das befürchtete Verkehrsaufkommen drastisch 
entschärfen. 
 
Verkehrstechnisch darf auf eine beidseitige Zufahrt 
sowohl von der Neusser Straße als auch von der 
Simonskaul aus nicht verzichtet werden! Eine 
Erschließung die geballt über die Simonskaul verläuft, 
führt zwangsläufig zu Überbelastungen die sich von 
Longerich bis auf Höhe Scheibenstraße erstrecken 
können. 
 
Für besonders wichtig halte ich, dass d ie Simonskaul ein 
30er Tempolimit behält.  
 
Des Weiteren schlage ich vor die derzeitig an der Brücke 
beginnende Einbahnstraße vorzuziehen, sodass die 
Zufahrt zur neuen Siedlung über Longerich und die 
Ausfahrt aus der Siedlung über Weidenpesch führt.  
 
 
 
 
 
 
Sollten neue Grünflächen als Ausgleich geschaffen 
werden, würde ich mir wünschen, dass diese sinnvoll und 
bedachter gewählt werden, als es beim derzeitigen 
Bauprojekt der KVB (Abstellanlage) geschehen ist. Die 
Bepflanzung eines ohnehin begrünten Feldes ma g 
rechtlich ausreichend sein, wirkt aber wie eine Farce. 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
wie er hier vorgesehen ist. 
 
 
Es sind zwei Zufahrten vorgesehen. 
 
 
 
 
 
 
 
Eine Erhöhung des Tempolimits ist nicht beabsichtigt. 
 
 
Durch das „Vorziehen“ der Einbahnstraßenregelung bis zum 
Plangebiet lässt sich keine wesentliche Minderung der 
Verkehrsbelegung auf der Simonskaul erzielen. Sie beträfe 
gemäß der gutachterlichen Prognose in der Spitzenstunde 
15 von 219 Fahrzeugen (6,8 %). Mit der Änderung der 
Verkehrsführung würde aber eine deut liche, letztlich nicht 
hinreichend begründete Verschlechterung der Erreichbarkeit 
für die vorhandenen Grundstücke an der Simonskaul im 
Bereich nördlich des Plangebiets einhergehen. 
 
Eine Aufwertung von Flächen mit derzeit geringem 
ökologischem Wert ist bea bsichtigt. Insbesondere sollen  
derzeit bebaute Flächen entsiegelt und ökologisch 
aufgewertet werden.

- 20 - 
 
/ 21 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
17.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
17.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
17.3 
 
 
 
 
05.03.2019 
 
 
 
Mit diesem Bauvorhaben wird die Simonskaul ihren 
kompletten Charme verlieren. 
 
Keiner der vier Vorschläge zeigt das Bild, wie es mit vier 
und fünf Geschossen neben einem Einfamilienhaus 
aussieht. Der Bebauungsplan für die Simonskaul sieht 
eine max. 2 geschossige Bebauung vor. Warum weich t 
man hiervon ab? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei 330 geplanten Wohnungen, die fast ausschließlich 
über die Simonskaul erreicht werden,  wird die 
Verkehrsbelastung in der Simonskaul sehr stark 
ansteigen, wenn nicht sogar kollabieren. Schon jetzt ist 
die Verkehrsbelastung sehr stark, da der Verkehr aus 
Longerich hier durch die Simonskaul fährt.  
 
Bei den vorgelegten Konzepten werden viel zu wenige 
Pkw Stellplätze eingeplant.  
 
 
Deponie 
Wie allgemein bekannt, wurden vor Jahren im hinteren 
Teil der Simonskaul zwei Seen mit teilweise stark 
belasteten Stoffen von diversen Industrieunternehmen 
zugeschüttet. Bei der Versammlung am 05.02.2019 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
Grundlegendes Ziel der Planung ist die Schaffung eines 
möglichst großen Wohnungsangebots zur Deckung des 
dringenden Bedarfs. Dies lässt sich nur mit einer 
zweigeschossigen Bebauung nicht erreichen. Eine so 
geringe Dichte ist aber auch wegen der städtebaulichen 
Rahmenbedingungen im Umfeld des Plangebiets nicht 
erforderlich. 
Die an das Plangebiet angrenzende Bebauung weist eine 
heterogene Geschossigkeit auf. An der Neusser Straße sind 
bis zu 9 Geschosse vorhan den, an der Simonskaul zwei 
plus Dachgeschoss. Auf diese Geschossigkeiten reagiert 
der Entwurf, indem er mit drei Geschossen an die Bebauung 
in der Simonskaul anknüpft und in Richtung Neusser Straße 
die Geschosszahl auf maximal 6 erhöht. Unmittelbar neben 
der eingeschossigen Bebauung, deren Firsthöhe bei circa 8 
m liegt sind an der Simonskaul 9 - 10 m Höhe des 
straßenseitigen Baukörpers vorgesehen. 
 
s. Nr. 4.2 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 1.6 
 
 
 
 
s. Nr. 11.6

- 21 - 
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
17.4 
 
 
 
 
 
17.5 
 
 
 
 
wurde uns mitgeteilt, dass der  Bauträger dafür Sorge 
trägt, dass die gefährlichen Inhaltsstoffe komplett 
abgetragen werden. Werden nur die zu bebauenden 
Flächen gerei nigt? Wenn ja wie verhält es sich mit der 
Bahntrasse die nördlich des Neubaugebietes vorbei 
geführt wird. Wird die KVB hier auch die alten 
Deponiebestände entsorgen? Oder baut man die Trasse 
einfach oben auf? 
Sollte das so geschehen wäre darauf zu Achten, dass 
kein sogenannter Blasebalg Effekt auftritt der bei 
Überfahrt einer Bahn vorhandene  Deponiegase aus dem 
Erdreich blasen wird. Da wir hier zu 90 % den Wind aus 
nördlichen Richtungen haben würden diese Gase in das 
neue Wohngebiet geblasen. Dass man es hi er mit 
gesundheitsgefährdenden Gasen zu tun hat, zeigt doch 
die eingerichtete Messstelle auf dem Gelände. 
 
Abwasser  
Wie sieht die Anbindung an das Kanalnetz aus? Wird das 
Abwasser über den Kanal in der Simonskaul abgeleitet? 
Ist dieser groß genug oder bek ommen wir bei starken 
Regenfällen demnächst alle nasse Keller?  
  
In den Plänen ist überall zu ersehen, dass das 
gesammelte Oberflächenwasser nach Norden in die 
Freiflächen abgeleitet werden soll um zu versickern. Nach 
nur leichten Regenfällen steht hier d as Wasser noch 
wochenlang in großen Pfützen ehe es langsam versickert 
bzw. verdunstet. Die zusätzlichen Wassermengen führen 
hier für die im hinteren Teil der Simonskaul wohnenden 
Anwohner zu einer zusätzlichen Belastung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 1.1 
 
 
 
 
s. Nr. 2.1 
  
 
 
 
  
 
18 
 
05.03.2019  
 
 
ja 
 
Die Planung sieht einen Wohnungsmix vor, der zu ca. 50%

- 22 - 
 
/ 23 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
18.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
18.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
18.3 
 
 
 
1. Einwendung 
- Notwendig im Stadtbezirk Nippes wären 20 
Altenheime (derzeitiger Stand), mehrere 
Jugendeinrichtungen und Schulen. 
- Aus der Bürgerschaft wird immer häufiger beklagt, 
dass die notwendigen bezahlbaren Kleinwohnungen 
für ältere Einwohner gar nicht gebaut werden. 
- Dass bezahlbare Wohnungen für Familien auch nicht 
gebaut werden. 
 
2. Einwendung 
Zu so einer Veranstaltung gehört auch die wie von der 
Bezirksvertretung in Ihrer Sitzu ng im Sommer 2018 
geforderte: 
- Verträglichkeitsstudie der Baumaßnahme in 
Weidenpesch 
 
- Nur eine angepasste Ortsübliche 3 -Stöckige 
Bebauung. 
 
- Ein Verkehrskonzept für den Stadt Bezirk Nippes in 
Bezug auf die gesamte Verdichtungs - Bebauung der 
letzten 3 Jahren. 
 
- Der Nachweis der Infrastruktur im Stadtbezirk Nippes 
bereits seit 2016 von der BV -5 gefordert, jedoch gibt 
es Ihn bis heute nicht! 
 
Die gesamten Konzepte müssen also noch erstellt 
werden. 
 
 
Die Flächen Simonskaul und Ginsterpfad werden als 
geschützte Lan dschaftsbestandteile im Landschaftsplan 
Köln geführt. Hier unter LB5.04 und LB5.05. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
nein 
 
 
teilweise 
 
 
 
ja 
 
 
 
ja 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
nein 
kleine Wohnungen beinhaltet. Die weiteren 50% sind 
Wohnungen mit drei und mehr Zimmern, insbesondere für 
Familien mit Kindern. An diesen Wohnungen besteht, 
anders als die Stellungnahme dies darstellt, ebenfalls ein 
erheblicher Bedarf. 
Die Berücksichtigung eines Wohnprojekts wird in der 
weiteren Planung geprüft und nach Möglichkeit erfolgen. 
 
 
 
 
 
 
 
Alle erforderlichen Umweltgutachten werden für den 
Planentwurf zur öffentlichen Auslegung erstellt. 
 
Die umgebende Bebauung ist bis zu neungeschossig. Die 
ortsübliche Bebauung ist somit mehr als dreigeschossig. 
 
In dem für die Planung erstellten Verkehrsgutachten werden 
die gegenwärtigen sowie die zukünftigen Verkehrsströme im 
Umfeld des Plange bietes betrachtet (s. Nr. 1.5 und Nr. 5.1). 
Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses werden 
im Durchführungsvertrag verankert.  
 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 14.1

- 23 - 
 
/ 24 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
18.4 
 
 
 
 
 
 
 
 
18.5 
Dass es sich bei der Fläche Simonskaul von der HGK -
Trasse bis zur ersten Wohnbebauung um ein 
großflächiges Deponiegelände handelt, erfuhr der Bürger 
nur am Rande. Bis heute ist es uns nicht gelungen, über 
die politischen Gremien, Ausschüsse oder durch die 
Fachverwaltungen Auskunft zu bekommen! Auch das 
Stadtplanungsamt verwehrt hier die dem Bürger 
zustehenden Informationsrechte. 
 
Aus den Beschlussunterlagen des 
Stadtentwicklungsausschuss zur Bauvorhaben 
Simonskaul geht zum einen hervor, das auf der zu 
bebauenden Fläche, 12.000 m² unbelastete städtische 
und private Flächen liegen. 
 
Zum zweiten, dass man den Vorbehalten bzw. dem 
Beschluss der BV 5 nicht nachkommen wird, so ndern 
dass die Stadtverwaltung ihre und die Investoren 
Interessen im Beschluss umsetzt! 
 
Dies halten wir unter demokratischen Gesichtspunkten 
und Stadtentwicklungsplanungen für absolut unerträglich. 
 
Das Deponiegelände ist als Altstandort erfasst. Auskünfte 
hierzu erteilt das Umweltamt. Zur Veröffen tlichung von 
Unterlagen im Planverfahren s. Nr. 11.8 
 
 
 
 
 
 
Die Beschlusskompetenz ist in der Geschäftsordnung des 
Rates des Stadt Köln festgelegt. Diese wiederum fußt auf 
der Gemeindeordnung des Landes NRW. Demzufolge 
haben die Bezirksvertretungen kein 
Letztentscheidungsrecht.  
 
 
19 
 
9.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
05.03.2019  
 
Es liegt kein Verkehrskonzept vor. 
 
Eine überwiegende Zufahrt wird über die Simonskaul 
geplant, die jedoch mit einer Fahrbahnbreite von 7 m 
nicht in der Lage ist, den erhöhten Verkehr aufzunehmen.  
Eine weitere Belastung von täglich durchfahrenden PKWs 
von ca. 250 Wohnungen, einer 4 -zügigen Kita ist nicht 
tragbar. Die vom Aachner Büro für Verkehr 
vorgetragenen 100 Fahrten pro Hauptverkehrszeit wird 
diesem doch nicht gerecht.  
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 1.5 
 
Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 
(RASt 06) geht die Planung davon aus, dass die Simonskaul 
als Sammelstraße bis zu 1.000 Fahrzeuge in der 
Spitzenstunde im Querschnitt aufnehmen kann. 
Prognostiziert sind höchstens 584 Fahrzeuge in der am 
stärksten belasteten Spitzenstunde.

- 24 - 
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
19.2 
 
 
 
19.3 
 
 
 
 
19.4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
19.5 
 
 
 
 
 
19.6 
 
 
 
 
19.7 
 
 
 
Weiterhin wurden noch keine Gutachten bezüglich des 
erhöhten Schadstoffgehaltes und der stark zunehmenden 
Lärmbelästigung erstellt. 
 
Parkplatzsituation 
Es müssten wesentlich mehr kostenfreie Parkplätze auf 
dem Gelände vorhanden sein, da die Bewohner die 
teuren Tiefgaragenplätze nicht anmieten würden.  
 
mit Altlasten verseuchtes Gebiet 
Im Planungskonzept wird von Altlaste n einer 
Hausmülldeponie gesprochen.   Diese Deponie wurde 
jedoch nicht nur mit Hausmüll beliefert, sondern wie Sie 
bestimmt wissen, auch von Firma  z. B. Glanzstoff und 
Ford genutzt, die mit Sicherheit keinen Hausmüll dort 
entsorgt haben.  
Welche Maßnahmen z um Schutz der Anwohner werden 
denn ergriffen, wenn die Auskofferung dieser Deponie 
beginnt? Ich bitte um Offenlegung des Gutachtens des 
Umweltamtes bezüglich der Schadstoffbelastung!!!! 
 
Abwasserkonzept 
Es wurde nicht vorgestellt, welches Konzept zur 
Abwasserbeseitigung vorgesehen wird. Reicht die 
Kapazität der Kanalisation in der Simonskaul für diese 
Mehrbelastung aus?  
 
Sozialverträgliche Umsiedelung der dortigen Bewohner 
Viele der derzeitigen Bewohner wohnen seit Jahren dort. 
Wurde diesen eine adäquate u nd bezahlbare Alternative 
angeboten? 
 
Baustellenzufahrt 
Eine Aussage über die Baustellenzufahrt wird nicht 
gemacht. Als ersten Bauabschnitt ist der Komplex an der 
Neusser Straße vorgesehen, eine Baustellenzufahrt über 
ja 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
Im weiteren Verfahren werden die genannten Gutachten 
erstellt und während der Offenlage gem. § 3(2) BauGB für 
die Öffentlichkeit einsehbar sein. 
 
 
Es ist üblich und angemessen, die notwendigen Stellplätze 
in Tiefgaragen anzubieten. Dies kann schon aufgrun d der 
notwendigen Bewirtschaftung nicht kostenlos geschehen. 
 
 
s. Nr. 11.8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. Nr. 1.1 
 
 
 
 
Bestehende Pachtverträge wurden zum Ende des Jahres 
2019 einvernehmlich aufgelöst. Hierbei wurden individuell 
Lösungen mit den einzelnen Pachtinhabern vereinbart. 
 
 
 
s. Nr. 1.2

- 25 - 
 
/ 26 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
19.8 
 
 
 
 
 
 
die Neusser Straße dann nicht mehr möglich.  
 
Die vorgestellten Konzepte der verschiedenen 
Architekten haben eins gemeinsam. Es handelt sich um 
eine massive Bebauung des Geländes mit einer sehr 
hohen Dichte an Wohnungen. Alle Konzepte geben das 
Gefühl, dass ein abgegrenztes Viertel im Viertel gebaut 
wird. Ein Gefühl der Eingliederung in das bisherige 
soziale Gefüge wird mit den abgeschotteten und 
innenliegenden grünen Höfen nicht vermittelt. Eine 
offenere Bauweise mit weniger Wohnungen wäre doch 
wünschenswert und würde auch besser in die bisher ige 
Wohnsituation von Weidenpesch passen.  
Warum kann nicht eine Bebauung mit weniger 
Wohnungen vorgesehen werden?  
 
 
 
nein 
 
 
 
s. Nr. 11.6 
 
20 
 
20.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20.2 
 
 
 
 
05.03.2019 
 
 
 
 
Der Einwender  geht davon aus, dass das Vorhaben 
bezüglich des Wohnungsschlüssels und des Angebots 
am Bedarf vorbeigeplant wird. Insbesondere werde kein 
preiswerter Wohnraum für Studierende, Senioren, 
Alleinstehende sowie für alternative Wohnformen 
geschaffen.  
 
Der Ein wender befürchtet, dass im Rahmen des 
Planvorhabens architektonisch und qualitativ 
minderwertiger aber hochpreisiger Wohnraum geschaffen 
wird. 
 
 
Der Einwender bemängelt die Quote für den geförderten 
Wohnungsbau von 24% und bemängelt, dass die im 
Stadtrat v ereinbarten 30 % öffentlich -geförderten 
Wohnraum nicht entstehen sollen..  
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
Grundlegendes Ziel der Planung ist die Schaffung eines 
möglichst großen Wohnungsangebots zur Deckung des 
dringenden Bedarfs. Der Wohnungsschlüssel berücksichtigt 
die Wohnbedürfnisse breiter Kreise der Bevölkerung. Daher 
werden nebe n kleineren Ein - und Zweizimmerwohnungen, 
die ca. 50% des geplanten Angebots ausmachen, auch 
größere Wohnungen für Familien vorgesehen. 
Zur Gewährleistung der architektonischen Qualität wurde ein 
Qualifizierungsverfahren durchgeführt und es wird auf der 
Grundlage des Siegerentwurfs ein vorhabenbezogener 
Bebauungsplan aufgestellt, mit dem die Architekturqualität 
festgeschrieben wird. 
 
Die Mindestquote für den öffentlich geförderten 
Wohnungsbau im Plangebiet entspricht der Nr. 7 (3) des 
Kooperativen Baulandmodells in der Fassung von 2017.

- 26 - 
 
/ 27 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
20.3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20.4 
 
 
 
 
 
 
Bebauung auf /an einer Mülldeponie 
Bekanntermaßen wurde an der Simonskaul neben 
Hausmüll auch hochgiftige Chemikalien der 
nahegelegenen Industrie in die ehemalige Kiesgrube 
abgeladen. Das Gelände sackt stetig ab und sollte an 
gewissen Stellen tunlichst nicht betreten werden. Bei der 
Informationsveranstaltung wurde keinerlei 
Sanierungskonzept vorgelegt. 
Bundesweit sind Fälle bekannt, bei denen in 
vergleichbarer Weise auf/an derartig en Altlast -Deponien 
Wohnbebauung stattfand und im Anschluss  es zu nicht 
unerheblichen Problemen mit Schadstoffausgasungen, 
bis hin zu Explosionsgefahr in Tiefgaragen und 
Kellerräumen kam. 
 
a) wann und wo werden die Schadstoffkonzentrationen 
der RM s veröffentlicht, damit die Bürger und 
Anwohner auch zukünftig wissen auf welchem 
Boden sie sich befinden, beim „Wohnen am Park“ 
 
b) wo wird die ordnungsgemäße Entsorgung der 
Deponie nachvollziehbar für Bürger transparent 
dokumentiert?  
 
c) wie wird der verbleiben de Teil der Mülldeponie 
gesichert? 
 
 
d) wie wird sichergestellt, dass Einbrüche in bislang 
unauffälliges Erdreich verhindert werden? 
 
e) wie sieht die Grundwassersituation an dieser 
Deponie aus? 
 
Bebauung eines Naturschutzgebietes. 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-- 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
Die Sanierung der Deponie ist Voraussetzung für eine 
Bebauung des Plangebiets. Die durch den Ei nwender 
beschriebene Situation einer Bebauung auf unsaniertem 
Deponiegelände wird somit nicht eintreten. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Umweltgutachten werden gemäß § 3 (2) BauGB bei der 
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans ebenfalls 
öffentlich ausgelegt. 
 
 
Gemäß gelt endem Abfallrecht sind Entsorgungsnachweise 
zu führen. 
 
 
Die Sicherung erfolgt durch Böschungseinbau, Abdichtung 
nach gutachterlicher Anweisung sowie Gasdrainagen in 
Bereichen erhöhter Methanausgasung. 
 
Die Auskofferung ist auf den festgestellten Deponiekörper 
beschränkt. 
 
Die Deponie liegt oberhalb des Grundwasserspiegels. 
 
 
s. Nr. 14.1, das Plangebiet ist kein Naturschutzgebiet.

- 27 - 
 
/ 28 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20.5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20.6 
 
 
 
Offensichtlich soll hier klammheimlich, ohne Öffentlichkeit 
ein schützenswertes Stück Natur aufgegeben werden. 
 
Dieses Gebiet hat eine beachtliche Vogel - und 
Insektenvielfalt. Fledermäuse, Fuchs, Kaninchen Kröten 
div. Raubvögel….  Zumindest letztes Jahr… 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bebauung ohne Verkehrskonzept. 
Das gesamte Gebiet Simonskaul/ Neusserstraße ist 
bereits jetzt mit zu viel Autoverkehr belastet. 
Bei einem zu erstellenden Verkehrsgutachten ist die 
Graseggerstraße, Wilhelm Sollmannstraße und Heinrich 
Hoerlestraße mit zu berücksicht igen, dort entstehen z.Zt. 
weitere Wohnbebauungen. Durch Zuliefer - und 
Besucherverkehr am Krankenhaus sind die dort 
wohnenden Longericher bereits jetzt im hohen Maße mit 
Verkehr belastet. Das Krankenhaus wird ein weiteres 
Ärztehaus errichten. Auch hier ist  zusätzlicher Verkehr zu 
erwarten, der ebenfalls über die Simonskaul abfließen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Von dem Vorhaben ist nach dem Ergebnis der 
Artenschutzprüfung keine planungsrelevante Vogelart 
betroffen. Ebenso wird eine Betroffenheit anderer streng 
geschützter Tier - und Pflanzenarten, mit Ausnahme der 
Zwergfledermaus ausgeschlossen. Für die häufigen 
europäischen Brutvogelarten können die 
artenschutzrechtlichen Vorschriften nach § 44 Abs. 1 
BNatSchG eingehalten werden , wenn die Rodung von 
Gehölzen außerhalb des Brutzeitraums ab 01.10. bis 
spätestens 28./ 29.02. erfolgt. Auch die Betroffenheit der 
planungsrelevanten Zwergfledermaus kann unter Beachtung 
geeigneter Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogener 
Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Als 
Vermeidungsmaßnahme ist hierbei der Abbruch von 
Gebäuden auf den Zeitraum vom 01.10. bis 28./ 29.02. zu 
beschränken, da potenziell vorhandene 
Fledermausquartiere an den Gebäuden in diesem Zeitraum 
durch die Tiere strukturbedin gt nicht genutzt werden. Die 
potenziell vorhandenen Quartiere sind ferner durch 
geeignete Fledermauskästen zu ersetzen. Die Umsetzung 
der Maßnahmen wird durch Festsetzungen im 
Bebauungsplan und Regelungen im Durchführungsvertrag 
abgesichert. 
 
 
Das Verkehrsgutachten betrachtet in der Prognose auch die 
Planungen in der Umgebung des Plangebiets.

- 28 - 
 
/ 29 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20.7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20.8 
 
 
 
 
wird. 
 
Bebauung ohne Lärmgutachten 
Die KVB hat zur Genehmigung ihrer neuen Zughalle ein 
Lärmgutachten vorgelegt. Allerdings ging der Gutachter 
damals nicht von einer weiteren Wo hnbebauung an der 
Simonskaul aus. 
 
a) Inwieweit ist dieses Gutachten nun überhaupt noch 
aussagekräftig? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
b) Die vorgestellten Bebauungspläne sehen eine Kita 
auf dem Gelände vor. Wie werden die Kinder vor den 
bereits jetzt gesundheitlich bedenklichen 74db im 
Außenbereich geschützt?  
 
Wenn der KVB-Betrieb aufgenommen wird und durch ca. 
1000 Autos mehr durch die ge plante Bebauung in 
unmittelbarer Nachbarschaft, wird sich die Lärmbelastung 
noch erheblich erhöhen. 
 
Der offiziellen Lärmkarte NRW ist bereits jetzt dieser 
Lebensraum, mit den unter 4. genannten Straßen ganz 
erheblich belastet. Die HGK will auch ihre Trass e 
erweitern… was auch künftig weiterer Lärm bedeutet.  
Es ist in jedem Fall ein erneutes Gutachten nötig. 
 
 
 
 
 
-- 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan 
berücksichtigt die Maßnahmen der KVB in der Umgebung 
des Plangebiets als Lärmquellen. 
 
 
Das schalltechnisc he Gutachten für die KVB -Maßnahmen 
behält seine Aussagekraft bezüglich der zu erwartenden 
Emissionen des Schienenverkehrs und der Hauptwerkstatt.  
Es wird durch das Gutachten zum Bebauungsplan ergänzt, 
das auf den Aussagen zum Schienenverkehr aufbauend die  
erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für die geplante 
Bebauung definiert. Im Bebauungsplan werden aktive und 
passive Schallschutzmaßnahmen für die Bebauung 
festgesetzt.  
 
 
Der Außenbereich der Kita wird vom Umgebungslärm 
abgeschirmt. 
 
 
 
Durch das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan 
wird neben den Immissionen, die auf das Plangebiet 
einwirken auch untersucht, welche Steigerung des 
Verkehrslärms die geplante Nutzung in den umgebenden 
Straßenzügen auslöst. Sofern sich dies aus den 
Ergebnissen des Gutachtens ergibt, können 
Lärmschutzmaßnahmen für den Bestand vertraglich 
vereinbart werden. Allerdings kann dabei jetzt schon 
festgehalten werden, dass voraussichtlich weder in der 
Simonskaul noch in der Mönchsgasse mit durchschnittlichen 
täglichen Verkehrsstärken (Prognosewerten) von 600 – max. 
4.150 Fahrzeugen / Tag Verkehrslärmsituationen erreicht

- 29 - 
 
/ 30 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
Klima 
Diese Stelle dient der Durchlüftung, Und jede weitere 
Bebauung verschlechtert das städtische Klima. Eine 6 -7 
stöckige Bebauung der Neußerstra ße an dieser Stelle ist 
völlig indiskutabel, wenn man so etwas wie 
Luftreinhalteplan in dieser Stadt umsetzen will. 
 
 
nein 
 
 
 
 
werden, die für eine angrenzende Wohnnutzung objektiv 
unverträglich sein können. 
 
s. Nr. 13.2 
21 
 
21.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
21.2 
 
 
 
 
05.03.2019  
 
Die Verkehrsbelastung, Anzahl Autos, vor allen Dingen 
LKW ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die KVB 
hat ihr Depot ausgebaut und baut eine neue Abstellhalle. 
Der REWE Markt Neusser Str. wurde ausgebaut. Das 
Phönix Altenheim wurde neu gebaut. In der 
Jesuitengasse sind etliche Wohnungsneubauten 
entstanden. Schon jetzt kommt es zu Staus, bei 
Feierabendverkehr des KVB Depots (15.30 h) oder 
starken Kunden und Lieferverkehr des REWE Marktes. 
 
330 neue Wohnungen am Simonskaul bringen nochmal 
ca.1000 Autofahrten pro Tag. 
 
Ein neues Verkehrskonzept muss her. 
 
- Die Jesuitengasse muss vom Durchgangsverkehr zur 
Rennbahn und der Feuerwehr entlastet werden. Von 
der Neusser Str. muss es einen Linksabbieger zur 
Scheibenstr. geben. 
- Nur noch eine Abbiegespur Neusser Str. /  
Jesuitengasse. Momentan sind es 2. 
- Tempo 30 auf der Jesuitengasse. Die Straße ist so 
schmal, dass LKW nicht schneller als 30 fahren 
können. Zum Schutz der Anwohner sollte das für alle 
gelten. 
- Der Durchgangsverkehr zieht nicht Anwohnerparken 
an. Anwohnerparken sollte überlegt werden. 
 
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
s. Nr. 3.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Für die Umgestaltung der Neusser Straße einschließlich 
Änderungen der Verkehrsführung liegt bereits eine 
Ausführungsplanung vor. Diese berücksichtigt Maßnahmen 
der Geschwindigkeitsdämpfung, zusätzliche 
Fußgängerquerungen sowie Radfahrstreifen. 
 
Die Anregungen zur Verkehrsregelung/ 
Geschwindigkeitsdämpfung und zum Anwohnerparken in 
der Jesuitengasse können nicht im Rahmen der Aufstellung 
des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Die 
Jesuitengasse liegt nicht im Plangebiet. Die Anregungen 
werden dem zuständigen Fachamt weitergegeben.

- 30 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingangsda
tum  
Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung 
ja/nein 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Ohne Verkehrsberuhigung auf der Neusser Str. zwischen 
Scheibenstr. und Wilhelm Sollmann Str. wird sich die 
Verkehrslage in der Jesuitengasse nicht verbessern.  
 
Vorschläge zur Verkehrsberuhigung der Neusser Str. 
- Tempo 30 
- Durchgehendes Überholverbot 
- Eindeutige Spurführung, z.B. für Rechtsabbieger zu 
Lidl Markt Neusser Str. 776 
- Zusätzliche Fußgängerüberquerung Höhe Lidl 
Neusser Str. 776 
- Eindeutige Fahrradwegekennung zwischen Wilhelm 
Sollmann Str. und Jesuitengasse

Anlage 10 Fahrradwege

62 Zeichen

Anlage 10 
Fahrradwege im Bereich des Plangebiets „Simonskaul“

Anlage 8 Stellungnahme der Verwaltung

15259 Zeichen

1 
 
Anlage 8  
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus der Sitzung der Bezirksver-
tretung Nippes vom 19.09.2019 
 
 
Frage aus der BV Sitzung und Stellungnahmen der Verwaltung 
 
„Ferner würde an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass mit einer Verlänge-
rung um fünf Sekunden bei der Ausfahrt Simonskaul auf die Neusser Straße die Zau-
berformel gegen Rückstaus gefunden worden sei. Es muss daher darüber aufgeklärt 
werden, ob auf der Neusser Straße für die Bahnen eine Vorrangschaltung besteht oder 
geplant ist. Sofern dieses so ist, ist darzulegen, wie sich die im Verkehrsgutachten 
dargestellte Losung von fünf Sekunden Zugabe damit übereinbringen lässt.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu der konkreten Frage bezüglich der Anforderungen der Bahn an der genannten Einmün-
dung ist festzustellen, dass die Signalsteuerung am Knoten Neusser Straße/ Simonskaul 
„eine absolute Bevorrechtigung für die Straßenbahn“ im Zuge der Neusser Straße vorsieht. 
Diesbezüglich besteht noch weiterer Untersuchungsbedarf. Eine finale Aussage kann erst 
mit Abschluss des Verkehrsgutachtens erfolgen.  
 
Aufgabe des Verkehrsgutachtens im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist im Hinblick 
auf die Straßeninfrastruktur die grundsätzliche Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der 
durch das Bauvorhaben zusätzlichen Verkehre zu bewerten. In Bezug auf Knotenpunkte be-
deutet dies, dass zunächst ein Nachweis der zu erwartenden Qualität des Verkehrsablaufs 
gemäß dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) erfolgt. Im 
weiteren Verfahren werden neuralgische Stellen detaillierter untersucht. 
 
Wie kommt es zu der Einschätzung, in der Kita würden ausschließlich oder zumindest 
überwiegend Kinder aus dem neuen Quartier versorgt (zu 1.13)? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die geplante Kindertageseinrichtung bildet ein Betreuungsangebot für die Kinder in den an-
grenzenden Bestandsquartieren, wie auch für die Kinder im Plangebiet. In der Stellung-
nahme zu Punkt 1.13 heißt es entsprechend, dass für die „ansässigen Kinder“ ein adäquates 
Betreuungsangebot geschaffen werden soll. Damit sind alle Kinder, die im Umfeld der ge-
planten Kindertageseinrichtung leben, gemeint.  
 
Wie kommt es zu der Aussage, dass die Gleisanlagen im Bau seien (zu 3.3)? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Planung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist für die Abstellanlage mit Abstell-
halle, Waschhalle, verschiedenen Technikräumen, einem Fahrdienstgebäude, Abstellgleisen 
sowie einer zweigleisigen Zulaufstrecke abgeschlossen. Während die Abstellanlage im Bau 
befindlich ist, beginnen die Bauarbeiten an der Zulaufstrecke zwischen Neusser Straße und 
Simonskaul voraussichtlich Ende 2019.

2 
 
Wie viele Lkw hatte die dort ansässige Spedition und wie viele Fahrten wurden so ver-
ursacht (zu 4.1)? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wird die Schwerverkehrserzeugung für das geplante 
Bauvorhaben mit überprüft. Eine Gegenüberstellung zur bestehenden Situation erfolgt im 
Rahmen des Gutachtens.  
 
Wie viel Fläche ist heute versiegelt, in welcher Geschossigkeit ist die bestehende Be-
bauung, wieviel Fläche wird zusätzlich versiegelt und in welche Geschossigkeit ist 
dann die Bebauung (zu 13.5)? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Derzeit sind im Plangebiet 16.385 qm versiegelte Flächen vorhanden. Künftig sind im Plan-
gebiet ca. 13.900 qm versiegelte Flächen geplant, davon ca. 2.800 qm durch Tiefgaragen 
unterbaute, jedoch intensiv begrünte Flächen. Die Bauflucht wird gegenüber dem Bestand im 
Norden um ca. 40 m in südliche Richtung zurückgenommen. Die Bebauung ist derzeit ein- 
bis zweigeschossig. Die geplante Bebauung ist drei- bis sechsgeschossig. 
 
Ferner möge die Verwaltung eine Bestätigung der KVB vorlegen, dass das Gleis in Zu-
kunft nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden soll und die heutigen Fahrten damit 
entfallen (zu 12.2).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Nach Rücksprache mit der KVB bleibt die bisherige Zufahrtsstrecke für die Zufahrt zur 
Hauptwerkstatt erhalten, wobei die neue Abstellanlage separat erschlossen wird. Eine regel-
mäßige Taktung auf dieser Strecke ist jedoch nicht vorgesehen.  
 
Zu 13.2 ist eine nähere Erläuterung erforderlich. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Im Zuge der vorliegenden Planung ist vorgesehen nördlich des Plangebietes Freizeitflächen 
für Jugendliche des Kinder- und Jugendprojektes DachloW sowie weiteren Jugendlichen aus 
dem Stadtbezirk zu schaffen. Eine entsprechende Kostentragung durch den Vorhabenträger 
wird vertraglich geregelt.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Bereits jetzt wird gebeten, der Bezirksvertretung Nippes den Durchführungsvertrag 
vor Abschluss zur Kenntnis zu bringen. Sofern Interessen Dritter zu schützen sind, 
kann dies teilweise im nichtöffentlichen Teil geschehen. 
 
Die im Durchführungsvertrag behandelten Belange sind Bestandteil der Begründung zum 
Bebauungsplan  und werden im Zuge der Beratungen durch die Politik beschlossen. Die Er-
stellung des Durchführungsvertrags ist Aufgabe der laufenden Verwaltung. Aus diesem 
Grund werden Verträge auch hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes generell nicht 
bekannt gemacht.

3 
 
Ergänzende  Fragen von der Frakt ion die Grüne n:  
 
Warum wird das Planungsgebiet um den nordwestlichen Bereich erweitert?  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Wie bereits in der Begründung der Beschlussvorlage vom 20.08.2019 aufgeführt, wird der 
Geltungsbereich des Bebauungsplans in nordwestliche Richtung zugunsten der Anlage von 
Ausgleichsflächen und öffentlich nutzbaren Grünflächen erweitert. Der Siegerentwurf sieht 
diese Flächenkulisse für die Entwicklung des Gebiets zwischen Simonskaul und Neusser 
Landstraße sowie in Bezug auf den Ausgleich vor. 
 
Hängt die Ausweitung in direktem Zusammenhang mit einer stärkeren Verdichtung der 
Bebauung, die dadurch ermöglicht werden soll?  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Ziel der Planung ist es, Ausgleichsmaßnahmen durch Entsiegelung, Bepflanzung und Schaf-
fung öffentlich nutzbarer Grünflächen im Plangebiet durchzuführen. Dazu werden die ent-
sprechenden Flächen in das Plangebiet einbezogen. Das Ausgleichserfordernis besteht un-
abhängig von der Dichte der geplanten Bebauung. 
 
Die Anregung ist an die zuständige Stelle der Verwaltung weitergegeben worden. Wir 
bitten um Darstellung der Planung und um Mitteilung, welche Stelle konkret in der Ver-
waltung dafür zuständig ist (zu 1.2).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Regelung des Bewohnerparkens erfolgt durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung.
 
 
Soll die Dachbegrünung nicht nur weitgehend vorgesehen werden, sondern für alle 
Gebäude im Plangebiet verbindlich umgesetzt werden (zu 1.3)?  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Dachbegrünung wird im Bebauungsplan festgesetzt. Ausgenommen werden Flächen, 
die für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie, für die Belichtung/ Belüftung (z. B. 
Oberlichter, Lüftungsaufbauten u. Ä., sowie zur Nutzung durch die Bewohnerschaft (Dachter-
rassen) benötigt werden. 
 
Die These, dass fünf Sekunden zu keinem Problem führen, wird nicht untermauert. Die 
Bewertung als „noch ausreichend“ kann nicht akzeptiert werden. Hier muss nachge-
bessert werden (zu 1.5, 1.10 und 3.2).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Wie bei Frage 1 erwähnt, ist das Verkehrsgutachten noch nicht abgeschlossen. Tieferge-
hende Untersuchungen sollen potenzielle Lösungsmöglichkeiten genau untersuchen und die 
Auswirkungen im Rahmen des Verkehrsgutachten darlegen. 
 
Wir bitten um Darlegung der Mobilitätskonzeption und um Stellungnahme, warum sich 
daraus ein so niedriger Stellplatzschlüssel von 07-0,75/pro Wohneinheit ergibt? Wie 
groß ist der finanzielle Vorteil des Bauhabenträgers und der Käufer/Mieter zwischen 
einem Stellplatzschlüssel von 0,7 und einem vom 1 (zu 1.6)?

4 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der reduzierte Stellplatzschlüssel ergibt sich an erster Stelle aus dem ÖPNV-Abminderungs-
faktor für das Plangebiet. Darüber hinaus kann durch ein Mobilitätskonzept der Stellplatz-
schlüssel weiter reduziert werden. Bestandteil eines Mobilitätskonzeptes können sein; Car-
sharing-Angebot, erhöhte Anzahl an Fahrradabstellanlagen etc. 
 
Die Ablehnung von innovativen Wohnformen wird nicht ausreichend begründet (zu 
1.9).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Wohnungsmix insbesondere für den öffentlich geförderten Wohnungsbau orientiert sich 
an den Wohnungsanfragen, die der GAG vorliegen bzw. an statistischen Auswertungen der 
Wohnungsnachfrage.  
Eine grundsätzliche Ablehnung innovativer Wohnformen ist damit nicht verbunden, so ist der 
Vorhabenträger bereit den Zeitenwandel e.V. Köln beispielsweise mit einem Mehrgeneratio-
nenwohnprojekt in der weiteren Planung zu berücksichtigen (s. Stellungnahme zu 6.1). 
 
Wie wird die Geländemodellierung zur Abflussverzögerung umgesetzt? Wir bitten um 
eine Darstellung des Vorhabens (zu 2.1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Gefälle wird in Nord-Süd-Richtung so ausgebildet, dass das Gebiet im Starkregenfall in 
die nördlich der Bebauung vorgesehenen Grünflächen entwässert. (s. die Skizze in der An-
lage 9).  
 
Wie weit sind die Planungen dazu vorangeschritten? Wir bitten um Darlegung der Pla-
nungen (zu 6.1).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Grundrisse werden derzeit als Vorplanung erarbeitet. Eine Entwurfsplanung wird erst er-
folgen, wenn der Vorgabenbeschluss gefasst ist.  
 
Wie sehen die Belegungen der umliegenden Grundschulen zum Schuljahr 2019/2020 
aus? Wo sieht die Verwaltung noch Kapazitäten? Begründen diese sich auf eine hö-
here Klassenfrequenz, Mehrklassenbildung oder andere Maßnahmen? (zu 12.4)  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist die Inbetriebnahme des Grundschulgebäu-
des Friedrich-Karl-Straße für III/2023 vorgesehen.  
 
Die Kapazität der weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Nippes sind, wie in den meisten 
Stadtbezirken, eher erschöpft. Ausnahmen bestehen in Bezug auf die Eingangsklassen in 
der Regel an Hauptschulen. Diese werden jedoch spätestens nach der Orientierungsstufe, 
also zum 7. Schuljahr, meist „gut gefüllt“. 
 
In Bezug auf das Wohnbauprojekt Simonskaul wurden die 4-zügige Florianschule (GGS 
Neusser Straße) und die 2-zügige Marienschule (KGS Altonaer Straße, Longerich) als woh-
nortnächste Schule ihrer Schulart identifiziert.

5 
 
Die Florianschule führt lt. Vorstatistik (die amtlichen Schuldaten für das laufende Schuljahr 
2019/20 werden erst nach dem I/2020 auswertbar vorliegen) 12 Klassen mit rd. 234 Kindern. 
Dies entspricht einer durchschnittlichen Belegung von 19,5 Kindern je Klasse. 
 
Je Jahrgang sind derzeit 3 Klassen vorhanden, bei Jahrgangsstärken von maximal 63 Kin-
dern (Summe E2 und E3 = Kinder im 2 und 3. Schulbesuchsjahr, die hilfsweise dem 2. 
Schuljahr zugerechnet werden). 
 
Im Rahmen der Klassenbelegung ist es bei 3 parallelen Klassen im Jahrgang möglich in je-
dem Jahrgang bis zu 81 Kinder aufzunehmen. Da die Florianschule 4-zügig festgelegt und 
räumlich ausgestattet ist, ist es möglich, je Jahrgang eine weitere Klasse aufzunehmen. In 
Jahrgängen mit 4 parallele Klassen können bis zu 104 Kinder aufgenommen werden. Im 
Rahmen der Zügigkeit könnten an der Florianschule somit bis zu 416 Kinder beschult wer-
den. Auf Grundlage der derzeitigen Schülerzahl ist die Schule damit zu 56,25 % belegt und 
hat also noch große Kapazitäten. 
 
Erst wenn in einem Jahrgang eine Klasse mehr als die vorgesehene Zügigkeit / Zahl der Pa-
rallelklassen aufgenommen wird, handelt es sich um eine Mehrklasse. Im Falle der Florian-
schule wäre dies eine 5 Parallelklasse. 
 
Die Marienschule in Longerich führt 210 Kinder in 8 Klassen (Ø 26,25). Als 2-zügige Grund-
schule dürfen die Klassen mit bis zu 28 Kindern belegt werden, also 56 je Jahrgang. Die 
Jahrgangsstärken an der Marienschule liegen nach Vorstatistik zwischen 50 und 54 Kindern, 
so dass im Rahmen der Klassenbildungswerte noch einige Kinder aufgenommen werden 
können. 
Im Rahmen der festgelegten Zügigkeit können an der Marienschule bis zu 224 Kinder aufge-
nommen werden. Auf Grundlage der derzeitigen Schülerzahl ist die Schule damit zu 93,75 % 
belegt. Es bestehen noch geringe Kapazitäten. 
 
Es ist durch die Bebauung mit mehr Fahrradfahrern zu rechnen. Daher sollten Maß-
nahmen zur Ausweitung von Fahrradwegen ergriffen werden. Wer kümmert sich da-
rum? Wir bitten die Darstellung entsprechender Planungen (zu 13.6).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Für den Einbinde- und Kreuzungsbereich Neusser Straße und Zuführgleis liegt eine Ausfüh-
rungsplanung vor, die eine sichere Wegeführung für den Radverkehr beinhaltet. Diese wird 
seitens der KVB umgesetzt werden.  
Im Rahmen der weiteren Planung wird die Erschließung des Plangebiets vom Amt für Stra-
ßen und Verkehrsentwicklung geprüft. Hierzu gehört auch die Erschließung für zu Fuß ge-
hende und Radfahrende. 
 
Wir erbitten eine Stellungnahme zum Konflikt mit der geplanten KVB-Zulaufstrecke (zu 
16.1).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Es besteht kein Konflikt mit der KVB-Zulaufstrecke. Die Planung wurde mit der KVB abge-
stimmt.

6 
 
Derzeit wird noch geprüft, ob es möglich ist, den Radweg in einem kurzen Teilstück an 
der Neusser Straße gemeinsam mit der Gebietserschließung in einer Mischverkehrs-
fläche zu führen“. Wir sehen Mischverkehrsflächen, insbesondere an der Neusser 
Straße – auch in kurzen Teilstücken – als kritisch an. Was hat die Prüfung ergeben? 
Wir bitten um Darstellung der Ergebnisse (zu 16.1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Radverkehr soll zwischen der Neusser Straße und dem Quartiersplatz des Gebietes 
über eine Fläche geführt werden, die auch der Rad- und Fußwegeerschließung der angren-
zenden Neubauten dient. Diese Wegeführung ist bis auf Ver- und Entsorgungsfahrzeuge au-
tofrei vorgesehen. Die Anlage von Mischverkehrsflächen im Verlauf der Neusser Straße in 
Nord-Süd-Richtung ist nicht vorgesehen (siehe Anlage 10 dieser Vorlage). 
 
Um welche Flächen handelt es sich hier (zu 16.7)?  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Bei den Grünflächen zum Ausgleich handelt es sich um die geplanten Grünflächen im Nor-
den des Plangebietes. Die Größenordnung der dauerhaften Flächenentsiegelung kann der 
Anlage 11 dieser Vorlage entnommen werden. 
 
Durch welche Maßnahmen soll die Kita vom Umgebungslärm abgeschirmt werden (zu 
20.7)? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Durch die Lage im südlichen Bereich des Plangebietes mit der vorgelagerten bis zu sechsge-
schossigen, geschlossenen Bebauung zur Neusser Straße wird die Kita vom Verkehrslärm 
abgeschirmt. 
 
Wer oder was ist PLEDOC und wie wird PLEDOC beteiligt (zu Nr. 7 der Anlage 7)?  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die PLEDOC GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen ist eine Tochtergesellschaft der Open Grid Eu-
rope GmbH (OGE), die unterschiedliche Fernleitungsnetze betreibt. Die PLEDOC GmbH er-
teilt in gebündelter Form Leitungsauskünfte zu diesen Fernleitungsnetzen. Sie wird in Plan-
verfahren regelmäßig als sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4  BauGB beteiligt 
(Beteiligung durch Anschreiben). 
 
Anlagen: 
 
Anlage 9 Entwässerung 
Anlage 10 Fahrradwege 
Anlage 11 Versiegelung

ANLAGE 12 Stellungnahme zu BV-Beschluss

7523 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  12  
 
Vorlage 2736/2019 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem geänderten Beschlussvorschlag der  
Bezirksvertretung Nippes aus der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
05.12.2019 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu der geänderten Beschlussvorlage der 
Bezirksvertretung Nippes aus der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
05.12.2019 
 
"Insbesondere ist dabei [bei der Auseinandersetzung mit den Anregungen der Bürger und ihrer 
Berücksichtigung im weiteren Verfahren] die vorgesehene Erschließung des Baugebiets über 
die Straße Simonskaul zu überarbeiten, da die Verwaltung bisher von falschen Annahmen 
ausgegangen ist. Zur Reduzierung des Erschließungsverkehrs über die Nebenstraßen sind 
die Tiefgaragen baulich so miteinander zu verbinden, dass ein großer Teil der Erschließung 
über die Neusser Straße abgewickelt werden kann." 
 
1. Es ist ein Verkehrsgutachten zu erstellen. In diesem ist eine Erschließung für alle 
Nutzer der Tiefgarage, sowohl nach Norden, wie auch nach Süden über die Neusser 
Straße vorzusehen." 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 Um die Verkehrsführung zu optimieren und so gebietsverträglich wie möglich zu gestalten, wird 
das bisher bereits vorliegende Verkehrsgutachten überarbeitet und ergänzt. Als Ergänzung 
wird insbesondere eine Mikrosimulation des Verkehrsablaufs am Knoten Simonskaul/ Neusser 
Straße erstellt. Damit besteht die Möglichkeit, eine verlässliche Beurteilungsgrundlage für 
mögliche Änderungen der Signalsteuerung zur Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrs 
aus dem Baugebiet zu gewinnen und umzusetzen. 
 Das vorgeschlagene Erschließungskonzept geht davon aus, dass an der Neusser Straße keine 
Linksabbiegebeziehungen für das Baugebiet hergestellt werden können. Dies entspricht 
sowohl den Inhalten der Planfeststellung für die KVB-Neubautrasse nördlich des Baugebiets 
und deren Einbindung in die Stadtbahngleise auf der Neusser Straße als auch der 
Umbauplanung für die Neusser Straße. Das Einrichten von Linksabbiegebeziehungen würde 
die Leistungsfähigkeit der Neusser Straße sowohl für den Stadtbahnverkehr als auch für den 
motorisierten Individualverkehr erheblich mindern und aufgrund der unmittelbar angrenzenden 
Gleisquerung, bei der die Stadtbahn aus der Mittellage der Neusser Straße in eine Seitenlage 
westlich der Neusser Straße wechselt, eine verkehrssichere Abwicklung aller Verkehrsarten 
erschweren. Zudem würde das bereits vorhandene Gefahrenpotential für den Radverkehr an 
der Neusser Straße künftig durch zusätzliche Fahrverkehre erhöht werden. 
 Da aus den vorgenannten Gründen an der Neusser Straße nur eine Anbindung für den MIV mit 
eingeschränkter Leistungsfähigkeit möglich ist, kann auf eine teilweise Anbindung über die 
Simonskaul und die Jesuitengasse nicht verzichtet werden. 
 Eine unterirdische Verbindung der Garagen widerspricht dem im Wettbewerbsverfahren 
ermittelten Entwurf, der drei unabhängige Garagen vorsieht. Eine unterirdische Verbindung 
müsste unterhalb der öffentlichen Verkehrs- und Spielflächen erfolgen und scheidet aus 
diesem Grund aus. Denkbar ist jedoch, die bisher lediglich als Ausfahrt vorgesehene Rampe 
aus dem Bauabschnitt an der Neusser Straße in beide Fahrtrichtungen für die Anwohner zu 
öffnen.

- 2 - 
 
/ 3 
 
 
2. "Im Bebauungsplan muss eine Dachbegrünung aller Flächen festgesetzt werden. 
Ausnahmen sollen nur für Flächen möglich sein, die für Anlagen zur Erzeugung 
regenerativer Energien, die für die Belichtung/ Belüftung oder für Dachterrassen für die 
Bewohner geplant sind." 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 Dies wird für den Planentwurf so vorgegeben und entspricht auch den Absichten des 
Vorhabenträgers. 
 
 
3. "Das Baugebiet soll oberirdisch autofrei sein." 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 Eine weitgehende Reduzierung des Autoverkehrs, den das neue Baugebiet erzeugt, ist ein 
wesentliches Ziel der Planung. Aus diesem Grund ist der zentrale Bereich des Gebiets um den 
Quartiersplatz autofrei geplant. Die Tiefgaragenzufahrten und auch ein Teil der 
Besucherstellplätze sind an die Ränder des Plangebietes gelegt, sodass auch auf der 
Erschließungsstraße in der Mitte des neuen Quartiers nur mit einem geringen 
Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. 
 Mit einem Mobilitätskonzept für das Baugebiet wird die Nutzung von Alternativen zum eigenen 
PKW attraktiv gemacht. Dazu gehört unter anderem ein großes Angebot an 
Fahrradstellplätzen, Ladestationen für E-Bikes, Car-Sharing, Bike-Sharing, hier insbesondere 
E-Lastenräder. Eine leistungsfähige und verkehrssichere Anbindung für den Fahrradverkehr ist 
ebenfalls Bestandteil des Konzepts. Dieses wird durch den Vorhabenträger derzeit in 
Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet.  
 Ein vollständiger Verzicht auf eine oberirdische Erschließung für den motorisierten 
Individualverkehr erscheint jedoch unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Anforderungen 
nicht als die verkehrsgünstigste Lösung. Dadurch würden Anlieferverkehre für die Anwohner 
erschwert. Oberirdische, barrierefreie  Besucherstellplätze in der Nähe der Hauseingänge 
könnten nicht eingerichtet werden. Das oberirdische Besucherparken würde zudem teilweise in 
die Nachbargebiete verdrängt.  
 
4. "Die vorgesehene Tiefgarage soll als Quartiersgarage gebaut werden. Die Stellplätze 
sollen in der Anzahl so geplant werden, dass sie für die neuen Bewohner, deren 
Besucher und die Anwohner aus dem Umkreis (insbesondere der Neusser Straße) 
ausreichen." 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 Die erforderlichen Bewohnerstellplätze werden in den drei geplanten Tiefgaragen vorgesehen. 
Die Flächen der drei Teilbaugebiete im Plangebiet sind ausreichend groß dimensioniert, um 
dem Stellplatzbedarf mit jeweils einer Tiefgaragenebene zu entsprechen. Wenn an der 
Neusser Straße ergänzend Stellplätze für Anwohner aus der Umgebung errichtet werden 
sollten, würde dies eine zweite Tiefgaragenebene erfordern. Die damit verbundenen 
Mehrkosten sind mit den üblichen Mieteinnahmen für Stellplätze nicht refinanzierbar. Sie 
können und sollen auch nicht auf die Wohnungsmieten umgelegt werden. Es ist aus 
planungsrechtlicher Sicht unangemessen, dem Vorhabenträger die Errichtung einer 
Garagenebene aufzugeben, deren Errichtung nicht refinanzierbar ist.  
 
5. "Die Zusagen des Umweltamtes zur Kontrolle und laufenden Überwachung der 
Umweltverträglichkeit sind konsequent einzuhalten." 
Stellungnahme der Verwaltung:

- 3 - 
 
 
 
 
Dies wird über die Festsetzungen im Bebauungsplan und mithilfe des Durchführungsvertrags zum 
VEP sowie in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren umfassend gewährleistet. 
 
Fazit: 
Die Verwaltung empfiehlt folgende ergänzende Beschlussfassung: 
zu 1.: Der Anregung wird nicht gefolgt, da einer Anbindung des Baugebiets über die 
Tiefgaragenausfahrt an der Neusser Straße nach Norden aus verkehrstechnischen 
Gründen nicht zugestimmt werden kann. Gegen die Forderung spricht zudem, dass nur ein 
geringer Teil der Verkehre aus dem neuen Baugebiet nach Süden abgeleitet werden kann. 
zu 2.: Der Anregung wird gefolgt. 
zu 3.: Der Anregung wird nicht gefolgt.  
zu 4.: Der Anregung wird nicht gefolgt, da ein zweites Garagengeschoss planungsrechtlich nicht 
gefordert werden kann. Zudem sollen am Standort alternative Verkehrsformen gefördert 
werden, um die Autoverkehre zu minimieren. Eine Quartiersgarage würde der von der 
Bezirksvertretung geforderten Reduzierung der Anliegerverkehre entgegenstehen und 
diese zusätzlich verstärken. 
Zu 5.: Der Anregung wird gefolgt.

Anlage 2 Siegerentwurf

82 Zeichen

Anlage 2 Siegerentwurf  
Lorenzen Meyer Architekten / becht landscape architecture

Beschlussvorlage Ausschuss

8440 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Az 
Vorlagen-Nummer 
 2736/2019 
Freigabedatum 
20.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Simonskaul" in 
Köln-Weidenpesch 
Stellungnahme der Bezirksvertretung Nippes zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung;  
Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und über die  Vorgaben zur Ausarbeitung 
des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufgeführten, geänderten Gel-
tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch. 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, 
für den Bereich „Simonskaul“ auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwurfes einen 
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB auszuarbei-
ten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der 
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei zu berücksichtigen. 
3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 
Nippes ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Begründung des geänderten Geltungsbereiches: 
 
Der bisherige Geltungsbereich soll im nordwestlichen Bereich um Flächen des ehemaligen Verkehrs-
übungsplatzes zugunsten der Anlage von Ausgleichsflächen und privaten Grünflächen erweitert wer-
den.   
 
Die nördliche Geltungsbereichsgrenze des Plangebietes verläuft entlang der Grenze der planfestge-
stellten Zulaufstrecke der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), welche die Gleise an der Neusser 
Straße mit der neuen KVB-Abstellanlage für Stadtbahnfahrzeuge westlich des Plangebietes verbin-
det.  
 
In Einvernehmen mit der KVB, dem Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) und dem Amt für Straßen 
und Verkehrsentwicklung (Amt 66) der Stadt Köln soll der an die KVB-Trasse südlich angefügte Rad-
weg bis zur Gleisquerung im nordöstlichen Bereich zugunsten eines zusammenhängend gestalteten 
öffentlichen Raumes in das Plangebiet einbezogen werden. Damit hat die Plangebietsgrenze in die-
sem Bereich keinen aktuellen Flurstücksbezug. 
  
Eine letzte Änderung erfährt der geänderte Geltungsbereich im südwestlichen Bereich zwischen den 
Wohnhäusern am Simonskaul mit den Hausnummern 42 und 44. In diesem Bereich soll die Gel-
tungsbereichsgrenze anders als bislang entlang der südlichen Flurstücksgrenze von Flurstück 3994 
(Gemarkung Longerich, Flur 96) und Flurstück 3642 (Gemarkung Longerich, Flur 96) mit Aussparung 
der Abstandsflächen des Wohngebäudes in der Simonskaul mit der Hausnummer 42 verlaufen. Diese 
Änderung ist notwendig, da das Wohngebäude auch auf den genannten Flurstücken liegt und weder 
ein Erfordernis besteht dieses zum Teil des Bebauungsplans zu machen noch der bauplanungsrecht-
liche und bauordnungs- Rahmen dieses Bestandsgebäudes tangiert werden soll. 
 
 
 
Begründung des Planvorhabens: 
 
Auf Grundlage der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB in der Zeit vom 23.12.2016 
bis zum 31.01.2017 stellte die Vorhabenträgerin  einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Plangebiet zwischen der Neusser 
Straße und der Simonskaul in Köln-Weidenpesch. Die Vorhabenträgerin lobte ein zweiphasiges Qua-
lifizierungsverfahren im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung in der Zeit vom 02.11.2018 bis zum 
29.03.2019 für das Plangebiet aus. Nach der ersten und zweiten Phase des Qualifizierungsverfah-
rens wurden die Ergebnisse der Planungsbüros der Öffentlichkeit vorgestellt. Der städtebauliche Ent-
wurf der Büros Lorenzen Meyer Architekten mit becht landscape architecture wurde als Sieger gekürt. 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 28.06.2018 den Beschluss zur Einleitung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch sowie den Beschluss zur früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Abendveranstaltung gefasst.  
 
Die Abendveranstaltung fand am 05.02.2019 statt. Die Niederschrift ist als Anlage 4 beigefügt. 
Schriftliche Stellungnahmen konnten zwischen dem 05.02.2019 und dem 06.03.2019 abgegeben 
werden. Insgesamt sind 21 schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung eingegangen sowie eine weitere Stellungnahme außerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung am 17.07.2019. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Verwaltung sind den 
Anlagen 5, 6 und 7 zu entnehmen. 
 
Von den 3,5 ha Fläche des Plangebietes werden gegenwärtig circa 1,6 ha für kleingewerbliche Zwe-

3 
cke genutzt. Als Hausgärten, die zum Teil nicht mehr bewirtschaftet werden, dienen circa 0,8 ha Flä-
che. Nicht mehr bewirtschaftete, ruderalisierte Brachflächen umfassen circa 1,1 ha.  
 
Ziel der Planung ist es, die am nördlichen Rand des Stadtteils Köln-Weidenpesch gelegene Gewerbe- 
und Brachfläche von insgesamt 3,5 ha einer Wohnnutzung zuzuführen. Im Geltungsbereich des vor-
habenbezogenen Bebauungsplans „Simonskaul“  soll Planungsrecht für circa 334 Wohneinheiten im 
Geschosswohnungsbau und für eine viergruppige Kindertageseinrichtung, für einen öffentlichen 
Spielplatz (circa 1.250 m²) sowie für private Grünflächen und die erforderlichen, öffentlichen Erschlie-
ßungsflächen gemäß dem Siegerentwurf, der zurzeit im Detail überarbeitet wird, geschaffen werden. 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt überwiegend über eine von der Simonskaul abzweigenden 
Stichstraße sowie im östlichen Bereich des Plangebietes durch eine Tiefgaragenein- und -ausfahrt 
zur Neusser Straße. Neben einem zentralen Grünraum mit öffentlichem Spielplatz am Ende der Er-
schließungsstraße vernetzten kleine Plätze, Fuß- und Radwege zwischen den Gebäudeblöcken den 
Grün- und Siedlungsraum. 
 
Die geplanten U-förmigen Wohnblöcke im nordwestlichen Bereich des Plangebiets öffnen sich mit 
ihren Höfen zum bestehenden und künftig weiter qualifizierten Grünraum. Im östlichen Plangebiet 
schließen die vorgesehenen Wohngebäude an die Bestandsbebauung an der Neusser Straße an und 
bilden eine Blockrandstruktur aus. Südlich der in das neue Wohnquartier geführten Planstraße bilden 
viergeschossige Mehrfamilienhäuser den Übergang zur südlich angrenzenden Bestandsbebauung.  
 
Es wird ein Wohnungsmix aus Eigentumswohnungen, öffentlich geförderten und freifinanzierten 
Mietwohnungen angestrebt. Während im östlichen Plangebiet vorwiegend öffentlich geförderter 
Wohnraum geschaffen wird, entsteht im westlichen Plangebiet freifinanzierter Wohnraum.  Die unter-
schiedlichen Wohnungstypologien verteilen sich über das gesamte Quartier. Insgesamt soll ein Anteil 
an öffentlich geförderten Wohnraum von 24 Prozent an der Bruttogeschossfläche gemäß Nr. 7(3) der 
Richtlinie des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 
geschaffen werden.  
 
Südwestliche Bereiche des Plangebietes befinden sich in den südlichen Ausläufern einer ehemals 
von der Stadt Köln als Deponie genutzten und mit Hausmüll verfüllten Kiesgrube (Altlastenkataster 
Nummer 50503). Für die Entwicklung des neuen Wohnquartiers ist daher die Sanierung dieser südli-
chen Ausläufer der Altablagerung erforderlich. Die Sanierung soll durch Aushub des Deponiekörpers 
auf dem Planungsgrundstück, externe Verwertung bzw. Entsorgung von Aushubmaterialien sowie 
durch Verfüllung der entstehenden Hohlform mit sauberen, inerten, mineralischen Materialien vorge-
nommen werden. 
 
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden folgende Fachgutachten zu folgenden Themen erarbeitet bzw. 
liegen in Entwürfen bereits vor: 
 
 
 
hallschutzgutachten, 
 
-Ausgleich-Bilanzierung, 
 
 
 
 
 
Vorberatungen  
 
Einleitungsbeschluss:  
Bezirksvertretung Nippes  30.05.2018 geändert empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 geändert beschlossen

4 
Anlagen 
1 Geänderter Geltungsbereich 
1a Bisheriger Geltungsbereich 
2 Siegerentwurf  
3  Bekanntmachung 
4 Niederschrift Abendveranstaltung 
5 Stellungnahmen FÖB 
6 Stellungnahmen außerhalb FÖB 
7  Stellungnahmen TÖB

Anlage 1a Bisheriger Bebauungsplan

365 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1a
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtBisheriger Geltungsbereich des B-Planverfahrens (VEP) Simonskaul in Köln - Weidenpesch
010050200300 Meter

Anlage 1 Geänderter Bebauungsplan

364 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeänderter Geltungsbereich des B-Planverfahrens (VEP) Simonskaul in Köln - Weidenpesch
010050200300 Meter

Anlage 4 Niederschrift Abendveranstaltung

26145 Zeichen

Anlage 4  
 
Die Oberbürgermeisterin        21.02.2019 
Stadtplanungsamt 
Stadthaus Deutz Westgebäude 
Willy- Brandt- Platz 2 
50475 Köln 
 
 
N I E D E R S C H R I F T 
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
„Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch 
 
Veranstaltungsort: Pfarrheim Heilig Kreuz, Kapuzinerstraße 7, 50737 Köln 
 
Termin:  05.02.2019 
 
Beginn:  18.00 Uhr 
 
Ende:   20.30 Uhr 
 
Besucher:  ca. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
 
Teilnehmer(in): Moderation: 
Herr Schößler, Bezirksbürgermeister Nippes 
 
   Verwaltung: 
   Frau Müller, Stadtplanungsamt 
Herr Schwark, Stadtplanungsamt 
 
 
Vorhabenträger und Planung: 
   Herr Venjakob, Bonava Wohnbau GmbH 
   Herr Lange, Bonava Wohnbau GmbH 
Frau Drechsel, Bonava Wohnbau GmbH 
   Herr Swertz, Bonava Wohnbau GmbH 
    
   Herr Schuckließ, BSV Aachen 
Frau Hofmann, Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit  
   Herr Schöffmann, Kölner Netzwerk Bürgerengagement 
   Frau Meier, H+B Stadtplanung  
 
   Niederschrift: 
Herr Beele, H+B Stadtplanung  
Frau Brochhagen, H+B Stadtplanung   
 
 
Herr Schößler begrüßt die erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und macht darauf 
aufmerksam, dass es die Möglichkeit zur Übersetzung in die Gebärdensprache während der 
gesamten Veranstaltung gibt. Anschließend stellt er den Inhalt des Vorhabens  vor. Dazu b e-
schreibt er kurz die Lage des Plangebiets und stell t die Vorhabenträgerin Bonava Deutschland 
GmbH den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor. Er erläutert zudem den Ablauf der Aben d-
veranstaltung: 
- Anhörung der Präsentationen der vier teilnehmenden Teams 
- Diskussion an den Plänen mit den Architektinnen und Architekten 
- Zusammenfassung der Kommentare und Anmerkungen.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen  
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch 
 
 
 
2 
 
Herr Schößler konkretisiert den Sinn dieser Veranstaltung . Dieser liegt darin, die Anregungen 
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Planung miteinfließen zu lassen. 
Anschließend erläutert er die Rah menbedingungen der Planung : Es sind 330 Wohneinheiten 
gefordert. Herr Schößler macht darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit zur Beteiligung über 
schriftliche Kommentare bis zum 05. März 2019  besteht. Er erklärt, dass der Stadtentwic k-
lungsausschuss der Stadt Köln über die Konzepte im weiteren Verlauf des Verfahrens entschei-
den wird.  
 
Herr Beele  beschreibt die Lage des Plangebiet es und zeigt die genaue Abgrenzung anhand 
eines Luftbildes. Er stellt das Planungsverfahren im kooperativen Baulandmodell der Stad t Köln 
vor: Das Planungsverfahren umfasst eine bestimmte Vorgehensweise und Vorgaben, die ein 
Investor einzuhalten hat, wenn er in einem größeren Umfang bauen möchte. Diese Vorgaben 
beinhalten beispielsweise einen Mindestanteil an öffentlich geförderten Wo hnungsbau sowie 
einen bestimmten Umfang öffentlicher Flächen. Das Verfahren beinhaltet zudem ein so g e-
nanntes Qualifizierungsverfahren, bei welchem eine größere Zahl an Teams eingeladen werden 
Konzepte zu entwickeln, die anschließend die Grundlage für den Bebauungsplan bilden. In di e-
sem Fall ist es ein zweistufiges Verfahren. Das bedeutet, das zunächst sieben Konzepte in e i-
ner ersten Phase erarbeitet und daraus für eine zweite Phase vier Konzepte zu weiterer Bea r-
beitung durch eine Jury ausgewählt wurden. Di ese vier Konzepte der zweiten Phase werden 
heute anhand von Präsentationen vorgestellt und werden für eine anschließende Diskussion an  
den Stellwänden ausgestellt. In den Diskussionen an den Stellwänden ist es dann möglich A n-
regungen auf bunten Karten festzuhalten.  
 
Herr Schößler weist darauf hin, dass die gesamte Veranstaltung mit Hilfe eines Aufnahmege-
rätes aufgenommen wird. Zudem bittet er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor ihrer 
Wortmeldung mitzuteilen, wenn sie nicht aufgenommen werden möchten. 
 
Um 18.10 Uhr beginnen die Präsentationen der vier teilnehmenden Teams. Ortner & Ortner  
Baukunst macht den Anfang. Ab 18.18 Uhr folgen einige Fragen der Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer an die Vertreter des Büros , welche direkt im Anschluss an die Frage beantwortet 
werden. 
 
Frage: Wo liegen die Einfahrten der Tiefgaragen? 
 
Antwort: Die Tiefgarage für das Gebäude 1 befindet sich an der Neusser Straße. Die Stichstr a-
ße im Plangebiet schließt an die Simonskaul an. Hinsichtlich der Tiefgaragen wurde sich an de n 
Vorgaben der Auslobung orientiert.  
 
Frage: Wie können die Jugendlichen die Bahngleise queren, sodass sie zur Freifläche der J u-
gendeinrichtung gelangen? 
 
Antwort: Die Querung wird durch eine Z-Überführung ermöglicht. 
 
Frage: Gibt es im Konzept oberirdische Stellplätze und wie groß ist die Tiefgarage? 
 
Antwort: An die Stichstraße, die in das Plangebiet führt, werden Besucherstellplätze angeor d-
net. Im inneren Bereich des Plangebiets werden zudem Stellplätze für die Anlieferung und die 
Feuerwehr geplant. Hier werden auch Behindertenstellplätze untergebracht. In jedem Baublock 
befinden sich circa 70-80 Wohnungen. Nach Stellplatzschlüssel werden somit circa 50 -50 Stell-
plätze pro Baublock benötigt. Die Anzahl der oberirdischen Stellplätze beträgt 50 Stück. 
 
Frage: Wie groß wird die Kindertagesstätte? 
 
Antwort: Es ist eine 4-gruppige Kita vorgesehen. Dies umfasst circa 80 Kinder.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen  
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch 
 
 
 
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Um 18.25 Uhr präsentiert das Team Prof. Schmitz Architekten GmbH  das erarbeitete Kon-
zept. Ab. 18.35 Uhr stellen die Teilnehme rinnen und Teilnehmer Fragen, auch diese werden 
direkt beantwortet:  
 
Frage: Ist eine Dachbegrünung vorgesehen? 
 
Antwort: Eine Dachbegrünung ist zu prüfen. 
 
Frage: Wie entwickelt sich die Geschossigkeit innerhalb des Plangebiets? Wird die Barrierefre i-
heit berücksichtigt? 
 
Antwort: Alle Gebäude verfügen über einen Aufzug, die Barrierefreiheit ist gegeben. Die B e-
standsgebäude an der Neusser Straße haben neun Geschosse. Im Gegensatz dazu umfasst der 
Bestand an der Simonskaul maximal zwei Geschosse. Als Reaktio n darauf dient eine Höhe n-
entwicklung, welche von der Neusser Straße hin zur Simonskaul abnimmt. An der Neusser 
Straße sind dazu sechs Geschosse geplant, an d ie Simonskaul grenzen dreigeschossige Gebäu-
de, hinzu kommen Staffelgeschosse.   
 
Frage: Wie viel Prozent des Grundstücks sind im privaten oder im städtischen Besitz? 
 
Als Vertreter der Vorhabenträgerin antwortet Herr Venjakob auf die Frage. Er erläutert, dass 
sich circa 40% der Gesamtfläche im städtischen Besitz befinden. Ungefähr 60 % der Fläche 
möchte die Bonava Deutschland GmbH erwerben.  
 
Um 18.45 Uhr beginnt die Präsentation des Teams Lorber Paul Architekten GmbH.  
 
Herr Schößler fragt, ob es für die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglich ist, 
die erarbeiteten Konzepte nach der Verans taltung online einzusehen. Herr Beele erklärt, dass 
die Veranstaltung ein Bestandteil eines Planverfahrens ist, weshalb die Entscheidung zuerst mit 
dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin abgesprochen werden muss. 
Da die Pläne unter An regung der Kommentare nochmals überarbeitet werden, werden im 
Rahmen der Veranstaltung keine endgültigen Pläne vorgestellt. 
 
Ab 19.00 Uhr beginnen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Fragen zum erarbeiteten 
Konzept zu stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Anschluss  durch die anw e-
senden Vertreter des Teams. 
 
Frage: Ist eine Dachbegrünung nur für die Tiefgaragen oder auch für die Dächer der Gebäude 
vorgesehen? Und regelt die Regenentwässerung nur das Regenwasser oder umfasst die En t-
wässerung auch das Dachabfallwasser? 
 
Antwort: Das Dachwasser und das Oberflächenwasser werden als Regenwasser gesammelt und 
anschließend gemeinsam abgeleitet.  Eine Dachbegrünung ist hinsichtlich des Themas Stadtkl i-
ma für alle Gebäude im Plangebiet sowohl für Tiefgaragen als auch den Wohngebäuden vorz u-
sehen. 
 
Frage: Eine Ausgleichsfläche gilt als Ausgleich für eine Fläche die neu versiegelt wird. Die im 
Projekt ausgewiesene Ausgleichsfläche ist bereits eine Grünfläche. Wie kann sie also als Au s-
gleichsfläche dienen? 
 
Antwort: Im Rahmen der Voruntersuchungen  wurde genau ge prüft, welche Flächen sich als 
Ausgleichsflächen eignen würden. Im Bestandsplan ist zu sehen, dass die nun vorgesehene 
Fläche momentan bebaut und versiegelt ist. Die heutige Bebauung geht übe r die Plangebiet s-
grenze hinaus. Um diese angedachte Fläche als Ausgleichsfläche nutzen zu können, muss diese 
zunächst entsiegelt werden. Erst anschließend erfüllt sie ihre Funktion und lässt eine Au s-
gleichsqualität entstehen.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen  
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch 
 
 
 
4 
 
 
Frage: Wieso ist nicht bekann t, dass demnächst über die neu geplante Trasse der KVB 120 
Bahnen innerhalb von 24 Stunden verkehren werden? 
 
Antwort: Diese Problematik ist den Teams bekannt. Auf Grund dessen wird das Eckgebäude an 
der Neusser Straße mit entsprechenden Lärmschutzvorkehru ngen versehen, die daraufhin das 
Wohnen an dieser Stelle ermöglichen. Im weiteren Verlauf der Planung sind somit genauere 
Untersuchungen notwendig, welche passiven Lärmschutzmaßnahmen hilfreich sind, beispiel s-
weise eine entsprechende Grundrissgliederung oder lärmschutztechnische Fenster.  
 
Frage: Ist eine Überquerung der Bahngleise überhaupt möglich, wenn dort 120 Bahnen ent-
langfahren? 
 
Antwort: Die Planfeststellungsunterlage zu dem Vorhaben der KVB legt genau fest, wo eine 
ebenerdige Überführung erbaut werden soll. Herr Beele weist auch auf die Besonderheit hin, 
dass die Bahnen früh morgens und spät abends die Bahngleise nutzen werden. Tagsüber we r-
den somit an dieser Stelle keine Bahnen über die Gleise fahren. 
 
Frage: Wo genau befindet sich die Grenze zwisc hen Landschaftsschutzgebiet und den Ba u-
maßnahmen? 
 
Antwort: Die Lage des Landschaftsschutzgebiets ist durch den  Beschluss des Stadtentwic k-
lungsausschusses nördlich der Gleise, zwischen den neu geplanten Gleisen und dem Stadtteil 
Longerich bestimmt. Das Pla ngebiet selbst ist im Flächennutzungsplan im südlichen Teil als 
Wohnfläche und im nördlichen Teil als Grünfläche dargestellt. Das hat zur Folge, dass der Fl ä-
chennutzungsplan im Parallelverfahren bei der Aufstellung des Bebauungsplanes geändert 
werden muss.  Der Landschaftsplan weist teilweise Flächen eines Landschaftsschutzgebietes 
aus. Diese Schutzgebietsänderung kann ebenfalls bei der Änderung des Flächennutzungsplanes 
angepasst werden. Der dazu notwendige Eingriff in die Teilfläche des geschützten Landsch afts-
bestandteils (GLB) ist möglich, da die Fläche nicht mehr dem ursprünglichen Schutzweck en t-
spricht. Durch die geplante KVB -Trasse bestehen zudem keine weiteren Entwicklungsmöglic h-
keiten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes wird also a n-
gestrebt.  
 
Das Team Lorenzen Mayer Architekten GmbH beginnt mit der Vorstellung de s erarbeiteten 
Konzeptes um 19.10 Uhr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben zu diesem Konzept ke i-
ne Rückfragen.  
 
Um 19.25 Uhr entsteht eine offene Diskussion, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
der Veranstaltung allgemeine Fragen zur Aufgabenstellung und dem Planvorhaben stellen. Die 
Fragen werden durch verschiedene Fachpersonen, welche in die Planung involviert sind, b e-
antwortet.  
 
Frage: Wer macht die Vorgaben für den Verkehr? In der Veranstaltung werden Projekte vorg e-
stellt, die nicht in die vorhandene Infrastruktur eingebettet sind.  
 
Antwort: Die Stadtverwaltung der Stadt Köln versicherte, dass die Vorhabenträgerin ein Ve r-
kehrskonzept vorweisen muss . Herr Schößler  merkt an,  dass laut des Stadtplanungsamtes 
aufgrund de r guten öffentlichen Personennahverkehr-Verbindung eine Stellplatzreduzierung 
von 30 % möglich ist. 
Es wird vorgeschlagen, in dem Straßenabschnitt der Jesuitengasse zwische n Neusser Straße 
und Simonskaul Anwohnerparken auszuweisen, da die Straße durch die Monteure der Ba u-
maßnahmen der KVB bereits zum jetzigen Zeitpunkt zugeparkt wird. Die zukünftigen Verkehre, 
die durch die Nutzung der neuen Abstellanlage der KVB generiert w erden, sind daher zwingend 
in das Verkehrskonzept aufzunehmen.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen  
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch 
 
 
 
5 
 
Auch wird bezweifelt, dass die vorhandene Infrastruktur vor allem hinsichtlich des zu erwa r-
tenden Verkehrs aus der Siedlung ausreicht. Daher sollen in einem ausreichenden Umfang 
Parkplätze vorgesehen werden.  
Kritische Fragen zur Verkehrserschließung sollten in jedem Fall Teil des  weiteren Verfahrens 
sein, vermerkt Herr Schößler.  
 
Die Planung befindet sich ganz am Anfang eines Verfahrens der Bauleitplanung , ergänzt Frau 
Müller. Sie stellt klar, dass die Veranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung stattfi n-
det, welche normalerweise auf der Grundlage eines Konzeptes passiert. In diesem Fall werden 
jedoch eine Anzahl von Konzepten aus einem Qualifizierungsverfahren vorgestellt. Die Vorh a-
benträgerin verfährt auf diese Weise auf Wunsch der Stadt  hin. In der Veranstaltung wurden 
zunächst die ersten Entwurfsfassungen vorgestellt , erklärt Frau Müller.  Diese werden nun au f-
grund der Vorgaben und Anmerkungen aus dem Jurygremium bearbeitet. Die en tsprechenden 
notwendigen Gutachten werden im Anschluss für das ausgewählte Konzept erstellt, um die 
Folgen dieses einen Entwurfes untersuchen zu können. Dazu gehört auch die Erschließungsve r-
teilung. Sie erläutert außerdem, dass sich die Stadt Köln dazu ent schieden hat, den Stellplatz-
schlüssel zu reduzieren, da nicht jeder Haushalt ein oder sogar zwei Autos besitzt. Die endgül-
tige Entscheidung  obliegt dem Rat der Stadt Köln , hält Frau Müller fest. Grundsätzlich sollen 
für die Stadt Köln pro Jahr 6.000 Wohnun gen entstehen. Damit dies gelingt, gibt es entspr e-
chende Suchräume im Stadtgebiet, erläutert Frau Müller. Der Standort zwischen Simonskaul 
und Neusser Straße ist auch einer dieser Suchorte. Des Weiteren hebt sie nochmals hervor, 
dass auf die Veranstaltung noch viele weitere Verfahrensschritte folgen. Momentan liegt noch 
nicht mal ein genauer Entwurf vor, der weitergeführt wird. Stattdessen wurde eine Anzahl von 
Konzepten vorgestellt, an welchen sich sehr gut erkennen lässt, was Vor - und Nachteile sind 
und was dementsprechend noch weiter ausgearbeitet werden muss. 
 
Herr Schößler macht daraufhin nochmal deutlich, dass die Bürgerbeteiligung dazu dient, das 
beste Konzept für Weidenpesch mit dem größten Nutzen für die Anwohnerinnen und Anwohner 
zu finden. Des Weiteren geht es darum Anforderungen der Bürgerschaft zu formulieren.  
 
Darauffolgend verdeutlicht Herr Beele anhand eines Plans den genauen Verlauf der Grenze 
des Landschaftsschutzgebietes.  
 
Frage: Wie lange dauert die Sanierung der Fläche?  Wie kann man auf  dem Gelände wohnen, 
wenn es total verseucht ist? 
 
Antwort: In den letzten zwei Jahren wurden zwei Bodengutachten mit Analysen der Scha d-
stoffsituation durchgeführt, erörtert Herr Beele. Dabei wurde geprüft, ob eine Bebauung di e-
ser Fläche überhaupt in Frage kommt. Die Untersuchungen ergaben, dass es zu einem vertre t-
baren Kostenrahmen möglich ist, die mit Schadstoffen belastete Erde auszugraben und saub e-
res Material einzufüllen, um anschließend die hier vorgestellte Planung zu realisieren.  
 
Frage: Wann sind d ie Wohnungen bezugsfähig? Werden die Wohnungen behindertengerecht 
geplant? 
 
Antwort: Die Wohnungen werden nach den Vorgaben der Landesbauordnung barrierefrei er-
richtet, bestätigt Herr Venjakob. Angestrebt wird, dass die ersten Wohnungen 2023 bezug s-
fähig sind.  
 
Es wird angemerkt, dass die Einschränkung der Stellplätze in den Tiefgaragen die Menschen 
nicht daran hindern wird , ein Auto zu kaufen und die Gegend vollzuparken. Es kommt die Fr a-
ge auf, weshalb nicht von Beginn an mit ausreichenden Stellplätzen geplant werden kann. 
 
Herr Schößler veranlasst eine 15-minütige Pause. 
 
- Pause  -

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen  
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch 
 
 
 
6 
 
 
Nach der Pause begeben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Stellwände, um mit 
den teilnehmenden Teams über die ausgestellten Konzepte zu diskutieren. Es folgen die Anre-
gungen aus den Diskussionen zu den jeweiligen Teams:  
 
Ortner & Ortner Baukunst 
 
Kritische Anregungen 
- Der Stellplatzbedarf sei bereits jetzt sehr hoch, mit der neuen Bebauung wird sich das 
Problem noch verschärfen. Weder dieser noch ein anderer Entwurf  bietet dazu Lösu n-
gen. 
- Die Simonskaul ist nicht ausreichend ausgebaut für mehr Verkehr. 
- Die Fahrten der KVB-Mitarbeiter wurden noch nicht berücksichtigt.  
- Der Entwurf bietet keine gute Qualität zum Wohnen. 
 
 
Fragen 
- Was passiert, wenn die Simonskaul für die Tiefgaragenausfahrt und das zu erwartende 
Verkehrsaufkommen  nicht leistungsfähig genug ist? 
 
 
Prof. Schmitz Architektur GmbH 
Positive Anregungen 
- Die flexiblen Grundrisse und die Wohnqualität in den ruhigen Innenhöfen werden positiv 
gewertet. 
 
 
Kritische Anregungen 
- Angeregt werden innovative Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, Clusterwoh-
nungen und ähnliche Konzepte, welche das gemeinsame Wohnen fördern. 
- Es wird bezweifelt, dass d ie Simonskaul die zusätzliche Verkehrsmenge aufnehmen 
kann, die Straße ist wegen Durchgangsverkehr aus Longerich jetzt schon überlastet. 
- Die Bebauung sollte an der Simonskaul niedriger sein 
 
 
Lorber Paul Architekten GmbH 
 
Positive Anregungen 
- Gelobt wird die kleinteilige offene Bebauung sowie das sich Öffnen und Schließen der 
öffentlichen Räume. 
 
Kritische Anregungen 
- Angeregt werden innovative Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, Clusterwoh-
nungen und ähnliche Konzepte, welche das gemeinsame Wohnen fördern. 
- Der Verkehr soll überwiegend über die Neusser Straße abgewickelt werden, da die Ver-
kehre aus Süden kommend überwiegend über nicht ausreichend dimensionierte Neben-
straßen abgewickelt werden muss.  
- Lärmtechnisch wird die Stadtbahn als Hauptproblem gesehen, hierbei sind auch die Vi b-
rationen vor allem in Weichenbereichen zu berücksichtigen. 
- Die Dichte wird hinsichtlich der Verschattung als problematisch angesehen. Die abneh-
mende Höhenentwicklung zur Simonskaul wird positiv empfunden. Der Entwurf geht 
positiv auf die bestehende Umgebung ein. 
- Die Wohnbebauung über der Kindertagesstätte ist ungünstig, da es hierdurch erfah-
rungsgemäß zu Beeinträchtigungen des Kitabetriebes durch Verschmutzung und ähnli-
che Störungen kommt. Ein eigener Baukörper ist wünschenswert.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen  
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch 
 
 
 
7 
 
- Negativ wird gesehen, dass die Baukörper im Norden die Sicht auf das Landschafts-
schutzgebiet für die übrigen Anwohner verstellt. 
 
 
Lorenzen Mayer Architekten GmbH 
Positive Anregungen 
- Der Vorschlag wird als sehr ausgewogen angesehen 
- Die Durchlässigkeit wird  positiv gesehen. 
 
Kritische Anregungen 
- Es wird kritisiert, dass die ö ffentlich geförderte Wohnungen  im verlärmten Bereich li e-
gen. 
- Es wird angeregt, den Schwerverkehr in der Bauphase nicht über d ie Simonskaul zu 
führen. 
- Angeregt werden innovative Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, Clusterwoh-
nungen und ähnliche Konzepte, welche das gemeinsame Wohnen fördern. 
- Der Verkehr soll überwiegend über die Neusser Straße abgewickelt werden. 
- Lärmtechnisch wird die Stadtbahn als Hauptproblem gesehen, hierbei sind auch die Vi b-
rationen vor allem in Weichenbereichen zu berücksichtigen. 
- Die Orientierung der Höfe nach Norden wird von einzelnen Teilnehmenden als ungünstig 
bewertet. 
- Es wird bezweifelt, dass d ie Simonskaul die zusätzliche Verkehrsmenge aufnehmen 
kann, die Straße ist wegen Durchgangsverkehr aus Longerich jetzt schon überlastet 
 
 
 
Herr Schößler macht darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit besteht, etwas zu Protokoll zu 
geben und verweist auf die Aufzeichnung der mündlichen Anregungen. Des Weiteren ermu n-
tert er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum 05. März 2019 Anmerkungen per Mail an 
sich zu senden und erklärt, dass diese anschließend gesammelt und von der Stadtverwaltung 
der Stadt Köln ausgewertet werden.  
 
Frage: Wie kommt die Zahl der 300 bis 340 Wohnungen zu Stande? 
 
Antwort: Frau Müller legt dar, dass jede Grundstücksf läche über eine bestimmte Größenor d-
nung verfügt. Die Kennziffern nach dem Baugesetzbuch dazu sagen nicht aus, wie viele 
Wohneinheiten, sondern wie viele Quadratmeter Geschossfläche gebaut werden dürfen. Die 
Quadratmeter der Geschossfläche umfassen auch Tre ppenhäuser, Nebenräume, Eingänge, etc. 
Die Wohneinheiten werden über einen Mittelwert der verschiedenen Größenordnungen der 
Wohneinheiten berechnet , fährt Frau Müller fort . Letztendlich kann es sein, dass mehr oder 
weniger Wohnungen als ausgeschrieben entstehen. Im Bezug auf das geplante Vorhaben führt 
sie aus, dass ein Mix aller Wohntypologien und Wohnungsgrößen erwünscht ist. 
 
Frage: Wie werden die Zufahrtswege geplant und beschlossen? 
 
Antwort: Frau Müller weist nochmal darauf hin, dass die Verkehrsgutachten erst noch erstellt 
werden müssen. Dabei müssen auch die Erschließungsstraßen im Bestand berücksichtigt we r-
den. Sie erläutert, dass aus dem Verkehrsgutachten anhand der Wohneinheiten ermittelt wird, 
wie die Verteilung der Zufahrtsstraßen erfolgen kann, beispielsweise 50 zu 50 über zwei A n-
schlüsse. Frau Müller stellt klar, dass die Verkehrsgutachten im weiteren Verlauf des Verfa h-
rens aufgestellt werden. Die jetzigen Vo rgaben wurden zunächst von der Stadtverwaltung 
festgelegt, damit die teilnehmenden Teams die Konzepte erarbeiten konnten. Allein für das 
Vorzugskonzept werden im Anschluss Verkehrs -, Lärm-, Schadstoff- und alle weiteren Gutach-
ten erstellt.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen  
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch 
 
 
 
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Ergänzend dazu erklärt Herr Schuckließ, dass zunächst eine verkehrliche Begleitung des Ver-
fahrens aus Sicht der Verkehrstechnik stattgefunden hat. Dazu beschäftigte man sich mit der 
Frage, ob die Planung generell mit den heutigen Straßenknotenpunkten funktionieren würde.  
Dabei wurde noch nicht berücksichtigt , wie viele Menschen dort wohnen und wie viele davon 
mit dem Bus, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto fahren  werden. Hinsichtlich des Bauvorh a-
bens erläutert Herr Schucklis, dass in Anbetracht der Kindertagesstätte und de r Wohnbebau-
ung von circa 1.000 KFZ-Fahrten pro Tag auszugehen ist. Dazu zählen allein die Bewohner, die 
Besucher, der Wirtschaftsverkehr, die Mitarbeiter der Gewerbefläche sowie der Hol - und Bring-
verkehr der Kita. Die Fahrzeuge der KVB -Mitarbeiter sind hie r noch nicht einberechnet und 
kommen demnach noch hinzu. Herr Schucklis führt aus, dass im  Rahmen der verkehrstechn i-
schen Untersuchung mehrere Varianten geprüft wurden, um zu ermitteln, wie viel über die 
Neusser Straße angebunden werden kann. Aufgrund des neuen Gleises der KVB - Trasse ist es 
wegen der Verkehrssicherheit auf der Neusser Straße nur noch möglich von rechts in die Tie f-
garage einzufahren und nach rechts auch wieder auszufahren. Folglich können über die Neu s-
ser Straße nicht mehr als 30 % des aufk ommenden Verkehres geregelt werden. Daraus e r-
schließt sich eine Mehrbelastung für die Simonskaul. Bei 1.000 Fahrzeugen pro Tag bedeutet 
dies, dass 700 Fahrzeuge über die Simonskaul und 300 Fahrzeuge über die Neusser Straße 
geleitet werden. In den Spitzenst unden sind das circa 100 Fahrzeuge für die Simonskaul, fährt 
Herr Schucklis fort. Da der Knotenpunkt Simonskaul bereits heute ein Problem darstellt, wurde 
anhand einer Machbarkeitsstudie geprüft, ob der zusätzliche Verkehr überhaupt über die S i-
monskaul abg ewickelt werden kann. Im Ergebnis heißt es, dass dies möglich ist, wenn der 
Knotenpunkt Simonskaul überarbeitet wird. 
 
Frage: Werden die zusätzlichen Verkehre der neu geplanten Grundschule in Richtung Schmi e-
degasse berücksichtigt? 
 
Herr Schwark versichert,  dass die Gutachten der beiden Vorhaben auf einander abgestimmt 
werden. 
 
Zum Abschluss fragt Herr Schößler Herrn Schöffmann, was sein Eindruck von der Veransta l-
tung ist und was man hätte besser machen können. Herr Schöffmann merkt an, dass eine 
Präsentation der städtebaulichen Rahmenbedingungen gefehlt hat. Zudem wären Aussagen zu 
den ersten Vorstellungen der näheren Ausgestaltung angebracht gewesen. 
 
Anschließend bedankt sich Herr Schößler bei den Teams für ihre Teilnahme, b ei den Teilneh-
merinnen und Teilnehmern für ihre Zeit und Anwesenheit sowie bei der Vorhabenträgerin und 
allen weiteren Anwesenden. Herr Schößler beendet Veranstaltung um 20.30 Uhr.  
 
Nachfolgend sind die Fragen und Anregungen im Wortlaut wiedergegeben, die  während der 
Diskussion auf den bereit liegenden Notizkarten aufgeschrieben wurden.  
 
Konzepte 
- Der Entwurf von Lorber Paul ist mein Favorit. Die Durchlässigkeit der Achsen überzeugt 
mich. 
 
Verkehr 
- Das Verkehrskonzept ist ungenügend. 
- Der PKW-Verkehr sollte explizit über die Neusser Straße erfolgen. Die Jesuitengasse ist 
bereits heute zu den Stoßzeiten mit PKWs überfüllt. 
- Zufahrt nur über Neusser Straße bitte! 
- Zufahrtsregelung über Simonskaul zu 70% nicht durchführbar 
- Zusätzlich wird auch noch der Verkehr der neuen KVB-Waschanlage hinzukommen 
 
Bebauung 
- Abflachung der Bebauungshöhe zur Simonskaul ist wünschenswert

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen  
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch 
 
 
 
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__________________________________________ 
                         Bernd Schößler 
(Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Nippes)

Anlage 11 Versiegelung

76 Zeichen

Anlage 11 
Gegenwärtige Versiegelung im Bereich des Plangebiets „Simonskaul“

Beratungsverlauf (3)

31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Neusser Straße 776
  • Jesuitengasse
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Altonaer Straße
  • Mönchsgasse
  • Kapuzinerstraße 7
  • Schmiedegasse
  • Rüdellstraße
  • Scheibenstraße
  • Graseggerstraße
  • Kalscheurer Weg
  • Geestemünder Straße 26
  • Neusser Landstraße
  • Merheimer Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Ginsterpfad
  • Simonskaul 9
  • Straße 2
  • Am Rande
  • Markt
  • Straße 7

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Details

Aktenzeichen
2736/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.08.2019
Erstellt
09.08.2019 14:31