2736/2019
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Simonskaul" in Köln-Weidenpesch;Stellungnahme der Bezirksvertretung Nippes zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 3 Bekanntmachung
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Anlage 3 Bekanntmachung
Anlage 7 Stellungnahmen TÖB
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Anlage 7 / 2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) Die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Anschreiben am 23.12.2016 bis zum 31.01.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 16 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. Darüber hinaus erfolgten vier Stellungnahmen verfristet. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend we rden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Eingangsda tum der Stellungna hme Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme 1 30.12.2016 Rhein-Main- Rohrleitungstransportgesellsch aft GmbH Keine Bedenken -- Nicht erforderlich 2 04.01.2017 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10, Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. ja Im Bebauungsplan und im VEP/ Erschließungskonzept werden die Anforderungen berücksichtigt. 3 12.01.2017 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln Keine Bedenken -- Nicht erforderlich 4 04.01.2017 Polizeipräsidium NRW, Führungsstelle Verkehr Keine Bedenken -- Nicht erforderlich 5 06.01.2017 Finanzamt Köln-Nord Keine Bedenken -- Nicht erforderlich 6 06.01.2017 Bundesnetzagentur Hinweis auf Richtfunkbetreiber im Bereich des Bebauungsplans, deren Beteiligung empfohlen wird: E-Plus Mobilfunkt GmbH ja Die Netzbetreiber werden im weiteren Verfahren beteiligt. Es wird aufgrund der geplanten Höhenentwicklung der Bebauung mit max. 6 Vollgeschossen nicht davon - 2 - / 3 Lfd. Nr. Eingangsda tum der Stellungna hme Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme QSC AG Telefónica Germany GmbH Co. OHG Telekom Deutschland GmbH Vodafone GmbH ausgegangen, dass Richtfunkstrecken durch die Planung beeinträchtigt werden. 7 06.01.2017 PLEDOC Im angefragten Bereich sind keine verwalteten Versorgungsanlagen von PLEDOC vorhanden. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. ja PLEDOC wird im weiteren Verfahren bezüglich externer Ausgleichsflächen beteiligt. 8 8.1 23.12.2016/ 16.01.2017 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Der öffentliche Abwasserkanal in Neusser Straße kann das anfallende Schmutzwasser und das klärpflichtige Niederschlagswasser des Plangebietes aufnehmen (siehe Anlage). ln den vorhandenen Abwasserkanal DN 300 im Simonskaul kann nur das Schmutzwasser des Gebietes eingeleitet werden. ja Die Erschließungsplanung berücksichtigt in der vorliegenden Fassung (Vorplanung) die seitens der StEB benannten Rahmenbedingungen. - 3 - / 4 Lfd. Nr. Eingangsda tum der Stellungna hme Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme 8.2 8.3 Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß§ 51 a Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. In der Regel wird eine Versickerung nur über belebte Bodenschichten zugelassen. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers gedrosselt (Rückhaltung erforderlich) in den vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. Auf das Problem des Starkregens möchte ich noch hinweisen. Hier sind zur Berücksichtigung von Starkregen geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitplanung zu integrieren (z.B. schadlose Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen, Rückhaltung von Niederschlagswasser, Notüberläufe, Objektschutz besonders gefährdeten Gebäuden). Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die vorgenannten Maßnahmen der Sicherheit, falls es zu den von Hydrologen prognostizierte, vermehrt auftretenden Starkregenereignissen kommen sollte. ja ja Die Erschließungsplanung berücksichtigt in der vorliegenden Fassung (Vorplanung) die seitens der StEB benannten Rahmenbedingungen. Insbesondere werden an geeigneten Stellen im Plangebiet Versickerungsanlagen vorgesehen. Für die verbleibenden Regenwassermengen, die nicht versickert werden können, wird eine gedrosselte Einleitung in den Kanal Neusser Straße geplant und mit den StEB abgestimmt. Der städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan „Simonskaul“ ermöglicht über mehrere Durchlässe bzw. Lücken in der Bebauung die schadlose Ableitung des Oberflächenwassers bei Starkregenereignissen in die nördlich der Bebauung geplante Grünfläche. Diese Lösung wird in der Erschließungsplanung/ Geländemodellierung weiter ausgearbeitet und funktional nachgewiesen. 9 10.01.2017 LVR Dezernat Gebäude - und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB Keine Bedenken -- Nicht erforderlich - 4 - / 5 Lfd. Nr. Eingangsda tum der Stellungna hme Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme 10 11.01.2017 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Belange nicht berührt -- Nicht erforderlich 11 04.01.2019 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln Keine Bedenken -- Nicht erforderlich. 12 16.01.2019 Deutsche Bahn AG Keine Bedenken -- Nicht erforderlich. 13 24.01.2017 Industrie- und Handelskammer zu Köln Es sind Unternehmen vor Ort, die von dem Planungskonzept direkt betroffen sind. Sobald wir die betroffenen Unternehmen identifiziert haben, werden wir ihre Belange ermitteln und Ihnen mitteilen. ja Die betroffenen Mieter/ Pächter haben, soweit sie dies wünschten, Ersatzstandorte vermittelt bekommen. 14 12.01.2017 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Regelbeteiligung nicht erforderlich -- Nicht erforderlich 15 24.01.2017 Kampfmittelbeseitigungsdienst, Bezirksregierung Düsseldorf Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgänger, Laufgraben und militärische Anlage). Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie der konkreten Verdachte. ja In den Bebauungsplan wird ein Hinweis zum Erfordernis der Kampfmittelüberprüfung vor Aufnahme von Abbrucharbeiten/ Bauarbeiten aufgenommen. Die Überprüfung ist durch den Vorhabenträger rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten zu veranlassen. - 5 - / 6 Lfd. Nr. Eingangsda tum der Stellungna hme Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme 16 16.1 16.2 01.02.2017 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Keine Bedenken Jedoch besteht derzeit ein Konflikt mit der geplanten KVB-Zulaufstrecke zu der Hauptwerkstatt Weidenpesch. Wie dem vorliegenden Planungskonzept zu entnehmen ist, wird den in der Planfeststellung befindlichen Planungen nicht ausreichend Rechnung getragen. Die nördliche Häuserzeile ist zu nah an der künftigen Gleisanlage positioniert. Es ist zu beachten, dass in diesem Bereich entlang der Trasse auf Wunsch der Stadt Köln ein Rad- und Gehweg sowie daran anschließend ein Ausgleichsstreifen geplant sind und diese nicht überplant werden dürfen. Des Weiteren ist zu beachten, dass es durch die in unmittelbarer Nähe zu der künftigen Stadtbahnstrecke zu Erschütterungen und Lärmemissionen kommen wird. Es müssen somit bei der Bebauung selbst ausreichende Vorkehrungen zum Schutz vor den Immissionen getroffen werden. Diese obliegen nicht der KVB. Betriebliche Einschränkungen durch eventuelle spätere Forderungen der Bewohner können nicht akzeptiert werden. ja ja Die Vorplanung, die der frühzeitigen Beteiligung der TöB zugrunde lag wurde zwischenzeitlich so verändert, dass die inzwischen planfestgestellte und im Bau befindliche Gleistrasse sowie der südlich davon geplante Radweg berücksichtig werden. Der aktuelle städtebauliche Entwurf berücksichtigt diese beiden Trassen. Derzeit wird noch geprüft, ob es möglich ist, den Radweg in einem kurzen Teilstück an der Neusser Straße gemeinsam mit der Gebietserschließung in einer Mischverkehrsfläche zu führen. Dies wird mit den zuständigen Fachämtern und der KVB abgestimmt und ggfs. im VEP entsprechend vorgesehen. Die Anforderungen an den Schall- und Erschütterungsschutz wurden zwischenzeitlich in direkter Abstimmung mit der KVB präzisiert. Für den Erschütterungsschutz ist ein Mindestabstand der Bebauung von 8 m zum Gleiskörper erforderlich. Dieser wird im Bebauungsplan festgesetzt. Der Schallschutz wird durch passive Schutzmaßnahmen sowie eine Grundrissgliederung an der Neusser Straße sichergestellt. 17 01.02.2017 Hafen und Güterverkehr Köln AG Keine Bedenken, Hinweis: Wir weisen allerdings darauf hin, dass auch auf der benachbarten Güterzugtrasse an ja s. Nr. 16.2 - 6 - / 7 Lfd. Nr. Eingangsda tum der Stellungna hme Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme jedem Tag im Jahr zu allen Tages- und Nachtzeiten Eisenbahnbetrieb stattfindet, was ggf. entsprechende Maßnahmen gegen den Lärm und die Erschütterungen aus dem Eisenbahnbetrieb erforderlich macht. Alle Kosten hierfür sind vom Projektentwickler zutragen; er hat zudem die HGK von allen Forderungen für die Folgen eine unzureichende Entkopplung der Trasse gegenüber dem Bauvorhaben freizustellen. 18 18.1 01.02.2017 RheinEnergie AG/ Rheinische NETZGesellschaft mbH Keine Bedenken Gegebennfalls wird zur Stromversorgung im Plangebiet eine Trafostation benötigt. -- Nicht erforderlich Zur Kenntnis 19 27.03.2017 Immissionsschutz und anlagenbezogener Umweltschutz Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 Nördlich des Plangebietes zum städtebaulichen Planungskonzept „Simonskaul“ befindet sich in einem Abstand von circa 650 Metern die Firma Carbosulf Chemische Werke GmbH, Geestemünder Straße 26. Das Unternehmen der chemischen Industrie betreibt Anlagen, die aufgrund der dort gehandhabten Mengen an gefährlichen Stoffen einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abst. 5a BImschG bilden und damit dem Störfallrecht unterliegen. Nach § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 15 der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) ja Um die Voraussetzungen einer Wohnbebauung im Plangebiet im Hinblick auf die Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände zu den sogenannten Störfallbetrieben in der Umgebung zu klären, wurde bereits im Jahr 2017 ein entsprechendes Fachgutachten erstellt. Hierbei wurden auch mögliche Planungsabsichten/ Erweiterungsabsichten bei den Betrieben erfragt und als Prognoseszenario berücksichtigt. Als für das Plangebiet störfallrelevanter Betrieb wurden die Carbosulf Chemische Werke GmbH identifiziert. Der angemessene Abstand zu dem Betriebsgelände der Carbosulf Chemische Werke GmbH mit der Möglichkeit einer Freisetzung von Ammoniak und Schwefelwasserstoff als Gefahrenquelle wurde anhand des Leitfadens KAS-18 bestimmt, ergibt - 7 - / 8 Lfd. Nr. Eingangsda tum der Stellungna hme Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme in Betriebsbereichen hervorgerufenen Auswirkungen auf Schutzbedürftige Gebiete (u.a. dem Wohnen dienenden Gebiete, sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, öffentlich genutzte Gebäude) so weit wie möglich vermieden werden. Es sind die im Rahmen der Bauleitplanung angemessenen Sicherheitsabstände zwischen Betriebsbereichen (unter Aufsicht eines Betreibers stehender Bereich, in dem relevante Mengen gefährlicher Stoffe im Sinne der 12. BImSchV – Störfallverordnung in einer oder mehreren Anlagen vorhanden sein können) und schutzbedürftigen Gebieten einzuhalten. An gefährlichen Stoffen mit den nach Anhang 1 des Leitfadens KAS-18 größten zugewiesenen Achtungsabständen liegen im Betriebsbereich der Firma Carbosulf Chemische Werke GmbH insbesondere Schwefelwasserstoff und Schwefeldioxid vor, die der Klasse III mit einem Abstandserfordernis von 900 Meter zugeordnet sind. Insofern kann aufgrund des vorhandenen Abstandes von 650 Metern zwischen Plangebiet und Betriebsbereich ein Konflikt nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund bestehen derzeit Bedenken gegen die Planung. sich aus der Freisetzung von Ammoniak und liegt bei 701 m in Richtung des Plangebietes. Die Anlage, in der Ammoniak gehandhabt wird, befindet sich in der Mitte des Betriebsbereiches in einem Abstand von > 900 zum Plangebiet und somit außerhalb des angemessenen Abstandes des Betriebsbereiches. Die Ansiedlung einer Wohnbebauung im Plangebiet erweist sich somit als möglich. - 8 - / 9 Lfd. Nr. Eingangsda tum der Stellungna hme Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme Auf die Möglichkeit einer Einzelfallbetrachtung durch einen nach § 29a BImSchG anerkannten Sachverständigen zur Bestimmung eines angemessenen Sicherheitsabstandes auf der Berechnungsgrundlage des KAS-18 Leitfadens weise ich hin. Zusätzlich weise ich zur Erstellung eines derartigen Gutachtens noch auf folgendes hin: Für die Freisetzungsbetrachtung wird nach den Vorgaben des Leitfadens KAS-18 als Beurteilungswert der ERPG 2-Wert des jeweiligen Stoffes am Aufpunkt bzw. im Plangebiet herangezogen. Ergänzend hinzu empfehlen die Sachverständigen des Landesumweltamtes (LANUV NRW) ebenso den Beurteilungswert AEGL 2 zu berücksichtigen; insbesondere wenn dieser gegenüber dem ERPG 2-Wert für den betreffenden Stoff wesentlich geringer ist und dadurch zu größeren Abständen bei der Berechnung führt. Diese Abweichung in den Beurteilungswerten trifft u.a. für den Stoff Schwefeldioxid zu. 20 30.12.2016 Bezirksregierung Köln Dezernat 52 (Abfallwirtschaft und Bodenschutz) Belange nicht berührt -- Nicht erforderlich 21 Bezirksregierung Köln Dezernat 25 (Verkehr, IGVP und ÖPNV) Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 22 Bezirksregierung Köln Dezernat 35.4 (Denkmalschutz) Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt - 9 - Lfd. Nr. Eingangsda tum der Stellungna hme Dienststellen (Themen) Inhalt (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme 23 Bezirksregierung Köln Dezernat 51 (Natur - und Landschaftsschutz, Fischerei) Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 24 Handwerkskammer Köln Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 25 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 26 Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH TI NL West PTI 22 Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 27 Stadtbahngesellschaft Rhein - Sieg Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt 28 Thyssengas GmbH Abteilung Netzbetrieb Keine Stellungnahme abgegeben -- entfällt, wird gem. § 4(2) BauGB erneut beteiligt
Anlage 9 Entwässerung
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Anlage 9 Entwässerung des Plangebiets „Simonskaul“
Anlage 6 Stellungnahmen außerhalb FÖB
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Anlage 6 / 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Simonskaul in Köln -Weidenpesch“ eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB): Stellungnahme außerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde mit einer Abendveranstaltung am 05.02.2019 durchgef ührt. Schriftliche Anregungen konnten bis zum 6. März 2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Lindenthal gerichtet werden . Außerhalb dieser Beteiligung ist eine Sammelstellungnahme am 17.07.2019 eingegangen, die im Folgenden inhaltlich dokumentiert wird. Daran anschließend wird in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Stellungnahme der Verwaltung mit Begründung dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wi rd auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Eingangsdatum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 22 22.1 22.2 Die Einwenderin fragt sich, wie die Zufahrt zu den geplanten 330 neuen Wohneinheiten geregelt werden soll, wenn circa zweidrittel des Verkehrs über die Simonskaul mit Einbezug der Jesuitengasse erfolgt, die als Abkürzung auf die Simonskaul genutzt wird. Nach Einschätzung der Einwenderin würde dies ein enorm höheres Verkehrsaufkommen und einen damit entsprechenden Lärmpegel, Abgasbelastung und Gefahr für die Kinder der Einwenderinnen und der Nachbarn bedeuten, z umal vermehrt kinderreiche Familien in d er Umgebung der Ja ja Die Erschließung im Plangebiet erfolgt ausgehend vom Simonskaul über die geplante in West-Ost-Richtung verlaufene öffentliche Erschließungsstraße. Die westlichen Quartiere können nicht von der Neusser Straße aus erschlossen werden. Dies hängt ursächlich mit der Einbindung des Zuführungsgleises in diesem Bereich zusammen. Eine Überlastung der Simonskaul ist mit dieser Aufteilung der Anbindung nicht verbunden. Das östliche Plangebiet mit dem Baublock wird über die Neusser Straße sowie über die Planstraße erschlossen. Zwei Tiefgaragenein- und Ausfahrten ermöglichen die Zufahrt. Das Verkehrsgutachten zeigt auf, dass die bestehenden Straßen und Knotenpunkte im Umfeld durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht überlastet werden. Lediglich der bereits besteh ende Belastungszustand der Linksabbiegebeziehung am Knoten Simonskaul/ Neusser Straße in Richtung Norden wird verstärkt und ist kritisch. - 2 - / 3 22.3 Simonskaul leben und diese auch Fußweg zum bestehenden Kindergarten in der Mönchsgasse ist. Die Einwenderinnen haben auf langfristig weniger Verkehr und Gefahren für ihre Kinder gehofft. Aufgrund der Verbindungsfunktion der Simonskaul zur Neusser Straße v erkehr bereits gegenwärtig LKW, Baustellenfahrzeuge sowie Landwirtschaftsmaschinen für die Bewirtschaftung der Felder in Richtung Longerich vor der Tür der Einwenderin. Ferner wird der Lieferverkehr f ür das ja Durch eine Anpassung der Grünzeiten im Festzeitenprogramm in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitze (Zufahrt Simonskaul: 5 Sek. mehr Grünzeit zu Lasten der Hauptrichtung) wird die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV) in Stufe D erreicht. Die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage umfassen die Stufen A bis F. Stufe A implizier t sehr kurze Wartezeiten für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer, Stufe F hingegen beinhaltet sehr lange Wartezeiten für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer. Die Kapazität im Kfz - Verkehr wird überschritten. In Stufe D, entsprechend des Knotenpunktes an der Simonskaul, kann im Kfz -Verkehr am Ende der Freigabezeit ein Rückstau auftreten. Dies wird jedoch als noch ausreichend bewertet, da der Verkehrszustand stabil bleibt und gerade für Innenstädte nicht untypisch ist. Unter Zugrundelegung der Prognose zum Verkehrsaufkommen durch das Plangebiet ist ausgenommen des Knotenpunkes Simonskaul-Neusser Straße eine weiterhin gute Verkehrsqualität insbesondere auch an den Ein- und Ausfahrten an den Straßen Simonskaul und Neusser Straße gegeben. Von Seiten der Polizei liegen keine Hinweise auf mögliche Unfallschwerpunkte im Umfeld des Plangebietes vor. Zur Stärkung der Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Simonskaul sind geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen im Zuge des Planvorhabens vorgesehen. Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass mit dem Planvorhaben keine erhöhte Gefahr insbesondere für Kinder besteht. Bis auf den Knotenpunkt Simonskaul / Neusser Straße ergibt sich mit dem zusätzlichen Quell- und Zielverkehr aus dem Plangebiet für die in der Umgebung des Plangebietes befindlichen Knotenpunkte weiterhin die oberste Qualitätsstufe A. Damit kann die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer ungehindert den jeweiligen - 3 - / 4 22.4 22.5 22.6 22.7 22.8 Rewe Center über die Simonskaul abgewickelt. Es verkehren Straßenbahnen zum Ausbesserungswerk sowie Reinigungsmaschinen zur Säuberung der Gleisanlagen. Die Anwenderinnen fordern eine Überdenkung des Verkehrskonzepts sowie eine alternative Verkehrsführung, sodass die Erschließung des geplanten Wohngebietes nicht allein über den Kalscheurer Weg erfolgt. Bei dem vorliegenden Verkehrskonzept wird bemängelt, dass die Durchwegung des Quartiers mit Verbindung zwischen Neusser Straße und Simonskaul lediglic h für Radfahrer und Fußgänger zugänglich ist. Die Einwenderinnen befürchten eine erhebliche Beschränkung der Lebensqualität und l etztlich eine Wertminderung der eigenen Wohnhäuser. Die Einwenderinnen schlagen eine Du rchwegung des Plangebietes zumindes t im Einrichtungsverkehr vor und verweisen darauf, dass eine ausreichend große Straße und deren regelmäßige Nutzung zur Befahrung für die Müllabfuhr und von Feuerwehrfahrzeugen geplant ist. Es wird angeregt, die Tiefgaragen miteinander so zu verbinden, dass die (Haupt -) zufahrt über die Neusser Straße erfolgen kann. Dadurch würde die Simonskaul unmittelbar entlastet werden und etwaiger Mehrverkehr würde dort aufgelöst werden, wo er entsteht. Darüber hinaus könnte die Öffnung / Umbau der Einbahnstraße der Simonskaul nach Longerich (Ecke Graseggerstraße) den Verkehr aus dem teilweise teilweise nein teilweise teilweise Knotenpunkt passieren, wobei die Wartezeiten sehr kurz sind (s. Nr. 22.2). s. 22.1 Der im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens entwickelte städtebauliche Entwurf des neuen Wohngebiets sieht neben neuen Wohngebäuden eine viergruppige Kindertageseinrichtung sowie ein en neuen öffentlichen Spielplatz sowie private Grünflächen vor, sodass das Wohnumfeld an der Simonskaul aufgewertet wird. s. 22.1 Das östliche Bauquartier wird bereits im vorliegenden städtebaulichen Konzept auch von der Neusser Straße u.a. über Zufahrten in die Tiefgarage erschlossen. Über die Kopplung weitere Tiefgaragen im Plangebiet ist im weiteren Planverfahren zu prüfen. Im Rahmen großräumiger verkehrlicher Planungen zur Ertüchtigung der Simonskaul ist diese verkehrliche Maßnahme zu prüfen. - 4 - 22.9 Wohngebiet direkt Richtung Norden führen, ohne den Umweg über das Teilstück Simonskaul. Es wird angeregt die Anwohner gr undsätzlich dazu zu motivieren, weniger Auto und mehr Fahrrad zu fahren. Hierbei wird bemängelt, dass gegenwärtig schlichtweg keine Radwege von der Simonskaul aus zu finden sind. Weder gibt es au f der Neusser Straße (stadtein wärts bis Friedrich -Karl-Straße) noch über die mönchs- / Jesuitengasse / Merheimer Straße bis nach Nippes. teilweise Im Plangebiet soll durch die Schaffung von attraktiven Fuß und Radwegen bzw. von Mischverkehrsflächen sowie von Radabstellanlagen ein Beitrag zur Förderung des nichtmotorisierten Individualverkehrs geleistet werden.
Anlage 5 Stellungnahmen FÖB
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Anlage 5 / 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Simonskaul in Köln -Weidenpesch“ eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB): 1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde mit einer Abendveranstaltung am 05.02.2019 durchgeführt. Schriftliche Anregu ngen konnten bis zum 6. März 2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Lindenthal gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 19 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich d okumentiert. Daran anschließend wird in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Stellungnahme der Verwaltung mit Begründung dargestel lt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Hinweis: Die Einwender mit den Nummern 7, 8 und 9 äußern sich nicht zum Planverfahren sondern informieren sich im Rahmen ihrer Wohnungssuche über Wohnungsangebote. Entsprechend sind diese Einwendungen im Folgenden nicht aufgeführt. Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 1.2 05.02.2019 Die Kanalisation ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt (vor allem bei Starkregenereignissen) überlastet. Das Wasser staut in die Bestandsgebäude zurück. Die Jesuitengasse soll für den Baustellenverkehr sowohl für das Bauvorhaben Simonskaul als auch für die KVB - Baumaßnahme gesperrt werden, da bereits für letztere Maßnahme täglich 30 bis 40 LKW die zu enge Straße nutzen. Die Zufahrt des Baustellenverkehrs der Simonskaul soll von der Neusser Straße aus erfolgen. In dem Straßenabschnitte der Je suitengasse zwischen Neusser Straße und Simonskaul soll Anwohnerparken ausgewiesen werden, da die Straße durch die Monteure der Baumaßnahme der KVB bereits zum jetzigen ja teilweise -- In der Erschließungsplanung werden Maßnahmen zur Abflussdrosselung vorgesehen. Der Anschluss erfolgt an den Hauptsammler Neusser Straße. Die Regelung des Baustellenverkehrs kann nicht im Bebauungsplan erfolgen, da es hierfür keine Rechtsgrundlage im BauGB gibt. Eine Regelung kann im Durchführungsvertrag vereinbart werden. Die Regelung des Anwohnerparkens kann nicht im Bebauungsplan erfol gen, da es hierfür keine Rechtsgrundlage im BauGB gibt. Die Anregung wird an die zuständigen Stellen der Verwaltung weitergegeben. - 2 - / 3 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 1.3 1.4 1.5 Zeitpunkt zugeparkt wird. Eine Dachbegrünung ist hinsichtlich des Themas Stadtklima fü r alle Gebäude im Plangebiet sowohl auf den Tiefgaragen als auch den Wohngebäuden vorzusehen. Die kubisch / kantige Gestaltung der Entwürfe wird allgemein kritisiert. Es wird bezweifelt, dass die vorhandene Infrastruktur vor allem hinsichtlich des zu e rwartenden Verkehrs aus der Siedlung ausreicht. Die zukünftigen Verkehre, die durch die Nutzung der neuen Abstellanlage der KVB generiert werden, sind zwingend in das Verkehrskonzept aufzunehmen. Das Verkehrskonzept zum Schulneubau Schmiedegasse ist bei der Erstellung des Konzeptes Simonskaul zu berücksichtigen. ja nein ja Eine weitgehende Dachbegrünung ist vorgesehen. Die Äußerungen stellen ein persönliches Geschmacksurteil bezüglich der ge planten Architektur dar. Ein solches Geschmacksurteil steht jedermann zu, ist aber für die Abwägung im Planverfahren ohne bodenrechtliche Relevanz. Bei der Erarbeitung des Verkehrsgutachtens werden die vorhandenen und geplanten Nutzungen im Umfeld des Plangebiets berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten zeigt auf, dass die bestehenden Straßen und Knotenpunkte im Umfeld durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht überlastet werden. Lediglich der bereits bestehende Belastungszustand der Linksabbiegebeziehung am Knoten Simonskaul/ Neusser Straße in Richtung Norden wird verstärkt und ist kritisch. Durch eine Anpassung der Grünzeiten im Festzeitenprogramm in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitze (Zufahrt Simonskaul: 5 Sek. mehr Grünzeit zu Lasten der Haup trichtung) wird die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV) in Stufe D erreicht. Die Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage umfassen die Stufen A bis F. Stufe A impliziert sehr kurze Wartezeiten für die jeweils betroffe nen Verkehrsteilnehmer, Stufe F hingegen beinhaltet sehr lange Wartezeiten für die jeweils betroffenen Verkehrsteilnehmer. Die Kapazität im Kfz -Verkehr wird überschritten. In Stufe D, entsprechend des Knotenpunktes an der Simonskaul, kann im Kfz -Verkehr am Ende der Freigabezeit ein Rückstau auftreten. Dies wird jedoch als noch ausreichend bewertet, da der Verkehrszustand stabil bleibt und gerade für Innenstädte nicht untypisch ist. - 3 - / 4 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 1.6 1.7 1.8 1.9 Parkplätze sollen in einem ausreichenden Umfang vorgesehen werden. Es soll untersucht werden, ob im Bereich der Ausfahrt zur Neusser Straße ein unterirdischer Linksabbieger vorgesehen werden kann Gelobt wird die kleinteilige offene Bebauung sowie das sich Öffnen und Schließen der öffentlichen Räume. Angeregt werden innovative Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, Clusterwohnungen und ähnlichen Konzepte, welche das gemeinsame Wohnen fördern. ja nein -- nein Derzeit ist hier eine Qualitätsstufe E gegeben, es kann somit trotz der hinzukommenden Verkehre eine Verbesserung des Verkehrsflusses erzielt werden. Hierzu werden im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Regelungen zur zeitlichen Umsetzung und zur Kostentragung verankert. Parkplätze werden gemäß den Anforder ungen des Standortes vorgesehen. Unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Zielsetzungen für die Mobilität (MOBIL 2025) sind Stellplatzschlüssel von 0,7 -0,75/ Wohneinheiten (WE) angemessen. Hierbei werden wie bei allen neueren Planungen der ÖPNV -Bonus und eine Mobilitätskonzeption, unter anderem mit einem Car -Sharing-Angebot, bereits eingerechnet. Ein Tunnel unter der Neusser Straße müsste wegen des hier vorhandenen Hauptsammlers, der unterquert werden müsste, so tief abgesenkt werden, dass äußerst ungü nstige Gefälleverhältnisse entstehen würden. Der Aufwand ist im Verhältnis zu einer Änderung der Signalzeiten am Knoten Simonskaul/ Neusser Straße (siehe oben) unverhältnismäßig hoch. Kenntnisnahme Eine Stellungnahme ist nicht erforderlich. Im Plangebiet sollen Wohnungen unterschiedlichster Größe geschaffen werden. Auf 24 Prozent der Bruttogeschossfläche entstehen öffentlich geförderte Wohnungen. Auch wenn das Planungskonzept keine alternativen gemeinschaftlichen Wohnformen vorsieht, ergänzt es das Wohnraumangebot in verschiedenen Segmenten in Weidenpesch. - 4 - / 5 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 1.10 1.11 1.12 1.13 Der Verkehr soll überwiegend über die Neusser Straße abgewickelt werden, da die Verkehre aus Süden kommend überwiegend über nicht ausreichend dimensionierte Nebenstraßen abgewickelt werden müssen. Lärmtechnisch wird die Stadtbahn als Hauptproblem gesehen, hierbei sind auch die Vibrationen vor allem in Weichenbereichen zu berücksichtigen. Die Dichte wird hinsichtlich der Verschattung als problematisch angesehen. Die abnehmende Höhenentwicklung zur Simonskaul wird positiv empfunden. Der Entwurf geht positiv auf die bestehende Umgebung ein. Die Wohnbebauung über der Kindergartenstätte ist ungünstig, da es hierdurch erfahrungsgemäß zu Beeinträchtigungen des Kitabetriebs durch Verschmutzung und ähnliche Störungen kommt. Ein eigener Baukörper ist wünschenswert. nein nein nein nein nein Eine direkte Zufahrt von der Neusser Straße ist für die Tiefgarage des östlichen Bauquartiers vorgesehen. Die westlichen Quartiere können nicht von der Neusser Straße aus erschlossen werden. D ies hängt ursächlich mit der Einbindung des Zuführungsgleises in diesem Bereich zusammen. Eine Überlastung der Simonskaul ist mit dieser Aufteilung der Anb indung nicht verbunden, s. Nr. 3.2., Nr. 4.1. Aufgrund des Lärmgutachtens, welches auch den Schienenverkehr berücksichtigt, werden im Bebauungsplan aktive und passive Schallschutzmaßnahmen für die Bebauung festgesetzt. Bezüglich möglicher Einträge von Erschütterungen aus dem Stadtbahnbetrieb wird für die Bebauung ein Mindestabstand zu den Gleisen in Abstimmung mit der KVB vorgegeben. Der bautechnische Erschütterungsschutz ist durch den Vorhabenträger nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten. Die geplanten Baukörper sind in ihrem Grundrisse, Dimensionierung und Anordnung zueinander so gestaltet, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt werden und es zu keiner nachteiligen Verschattung kommt. Der Zuspruch zur Höhenentwicklung im Plangebiet wird zur Kenntnis genommen. Kindergärten sind im geplanten Wohngebiet allgemein zulässig und damit eine mit dem Wohnen verträgliche Nutzung. Die Integrierung des Kindergartens als Erdgeschossnutzung eines Mehrfamilienhauses dient zum einen einer flächensparsamen Bauweise und schafft kurze Wege zwischen den Wohnungen dem Betreuungsangebot für die ansässigen Kinder. - 5 - / 6 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 1.14 Negativ wird gesehen, dass die Baukörper im Norden die Sicht auf das Landschaftsschutzgebiet für die übrigen Anwohner verstellen. Der freie Blick auf die Landschaft ist im Allgemeinen nicht geschützt. Durch die beabsichtigten Wegeverbindungen durch das geplante Wohngebiet wird allerdings eine Vernetzung des neuen Wohngebietes mit den nördlich angrenzenden Grünräumen geschaffen. 2 2.1 2.2 2.3 05.02.2019 Abwasserkanäle im Bereich Neusser Str., Jesuitengasse, Simonskaul müssen bei einer so großen versiegelten Fläche angepasst werden. Beim aktuellen Bauvorhaben der KVB haben wir zurzeit einen Durchschnitt von 30 -40 LKWs pro Tag. Bitte die Jesuitengasse für Bauverkehr schließen. Durch die neue Bebauung kommt es zu immer mehr Parkplatznot in der Jesuitengasse. ja ja ja s. Nr. 1.1 Im heutigen Zustand sind ca. 1,6 ha des Plangebiets bauliche genutzt und versiegelt bzw. durch stark verdichtete Böden geprägt. Eine planmäßige, geordnete Ableitung des Regenwassers existiert nicht. Dies trägt wesentlich zu den beschriebenen Einstaueffekten an der Oberfläche bei. Mit der Anlage einer Oberflächenentwässerung gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Bemessungsfall wird eine Verbesserung der heutigen Situation für das Umfeld des Plangebiets erreicht. Für de n Starkregenfall wird im Rahmen der Erschließungsplanung ein Überflutungsnachweis erstellt. Hierbei ist es das wesentliche Planungsziel, Schäden an der vorhandenen und an der geplanten Bebauung zu vermeiden. Der Regenwasserabfluss nach Norden im Starkregenfall wird mit einer geeigneten Geländemodellierung verbunden, zudem wird durch die Anlage von Vegetationsflächen die Abflussverzögerung und Speicherfähigkeit der gegenüber dem heutigen Zustand grundsätzlich verbessert werden. s. Nr. 1.2 s. Nr. 1.6 - 6 - / 7 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 3 3.1 3.2 06.02.2019 Wie kann es sein, dass Sie einen Stellplatzschlüssel annehmen, womit für jede Wohnung weniger als ein Kfz berücksichtig wird. Es sollte doch für die Stadt Köln kein Problem darstellen, aus vorherigen Bauvorhaben einmal die angemeldeten Bewohneinheiten den angemeldeten Fahrzeugen gegenüber zu stellen. Dann wird sicher ein anderes Ergebnis herauskommen. Die Stadt kann sich natürlich für die Zukunft einen günstigeren Stellplatzschlüssel wünschen, aber ich denke sie kann die existierenden Verhältnisse nicht außer Acht lassen. Hat die Stadt jemals eine Verkehrszählung an der Kreuzung Neusser Str./ Simonskaul an einem Werktag am Morgen durchführen lassen, wenn die Bewohner aus den westlichen Straßen der Neusser Straße nach Norden auf die Neusser Straße fahren? nein ja s. Nr. 1.6 Die vorliegende Verkehrszählung erfolgte ganztägig mit Zählgeräten im Zeitraum 20. -22.03.2018. Dabei wurde nach den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen verfahren. Die im Gutachten enthaltenen Werte für die Spitzenstunden stellen einen Auszug aus den insgesamt vorliegenden Zähldaten dar. Mit der Planung wird dem Anliegen der Stellungnahme nachgekommen. Das Verkehrsgutachten zeigt nämlich einerseits auf, dass die bestehenden Straßen und Knotenpunkte im Umfeld durch das zu sätzliche Verkehrsaufkommen nicht überlastet werden. Lediglich der bereits bestehende Überlastungszustand der Linksabbiegebeziehung am Knoten Simonskaul/ Neusser Straße in Richtung Norden würde ohne Änderungsmaßnahmen verstärkt und kritisch. Durch eine Anpassung der Grünzeiten im Festzeiten -programm in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitze (Zufahrt Simonskaul: 5 Sek. mehr Grünzeit zu Lasten der Hauptrichtung) wird die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs (QSV) D (s. Nr. 1.5) erreicht. Hierzu werden im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Regelungen zur zeitlichen Umsetzung und - 7 - / 8 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 3.3 3.4 Hat die Stadt einmal darüber nachgedacht, die Trasse mit einer neuen Zufahrt auch für Kfz zu vereinen? Da ja, wie gesagt, die bahnen früh morgens und spät abends ein - und ausfahren, und durch die neue Trasse eine Verkehrsregelung auf der Neusser Straße geschaffen werden muss, könnte dieses doch eine Alternative sein. Erstens würde der Simonskaul entlastet werden. Zweitens kann die Zufahrtsstraße dann zwischen der existierenden Bebauung im nördlichen Teil des Simonkauls und der Ausgleichsf läche von der KVB - Trasse zum Simonskaul geführt werden. Ein Linksabbiegen von der Kapuzinerstraße, Richtung Norden, auf die Neusser Straße ist nicht möglich. Somit führt dieses zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen beim Abbiegen an der Kreuzung Simonskaul / Neusser Straße, da es sonst keine Möglichkeit des Linksabbiegens Richtung Norden gibt, außer der südlicher gelegenen Stoppstraße an der Schmiedegasse. Wie das Verkehrsgutachten aussagt, ist die Kreuzung Simonskaul / Neusser Straße ein kritischer Punkt be zgl. des geplanten Baugebiets im Weidenpescher Norden. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass auch das einstündig gemessene Zeitfenster an den Kreuzungen nur eine Momentaufnahme des Tages und der Stunde der Messung bildet. Meines Erachtens nach sollte hier vor der Festlegung der Anzahl von Wohnungen eine Langzeitmessung über eine Woche, außerhalb der Ferien zu normalen Zeiten und Stoßzeiten stattfinden, woraufhin dann die Anzahl von Wohnungen festgelegt werden kann. nein ja Ja Nein zur Kostentragung verankert. Die Gleisanlagen sind im Bau. Eine Umplanung/ Änderung ist nicht möglich. Damit können die westlichen Bereiche der Simonskaul ni cht über die Neusser Straße erschlossen werden (s. Nr. 1.10). s. Nr. 3.2 s. Nr. 3.2 s. Nr. 3.2 - 8 - / 9 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung Priorität sollte nicht die Anzahl der baubaren Wohnungen, sonders das aufnehmbare Verkehrsaufkommen der umliegenden Straßen und Kreuzungen sein, auch im Hinblick der geplanten Schule an der Schmiedegasse. teilweise Ziel des vorliegen Bebauungsplanverfahren ist die Schaffung von Wohnraum. Hierbei werden die Belange des Verkehrs neben weiteren Belangen in die Planung einbezogen. S. Nr. 3.2 4 4.1 07.02.2019 Grundsätzlich sehe ich die Erschließung des neuen Wohngebietes per PKW über die Simonskaul sehr kritisch. Die Stadt sollte ein Bestreben daran haben den PKW Verkehr in Richtung Nord und Süd möglichst auf die Neusser Straße zu leiten / zwingen. Bei einem solchen umfangreichen Projekt sollte der Investor dazu gezwungen werden sich eine praktikable Lösung zu überlegen wie er die Anwohner direk t von der Neusser Straße in eine Tiefgarage leiten kann. Bei der aktuellen Lösung, bei der die Hauptlast des Anwohner- und Besucherverkehrs über die Simonskaul abgewickelt wird, sehe ich eine massive Erhöhung des Straßenverkehrs. Das Ziel sollte eher se in, die Anwohner im Kernbereich von Weidenpesch vom Straßenverkehr zu entlasten und ihnen nicht noch mehr Verkehr vor die Haustür zu tragen. Dazu wurde ja auch in der Vergangenheit bereits ein Verkehrskonzept für Weidenpesch ausgearbeitet. teilweise teilweise Eine direkte Zufahrt von der Neusser Straße ist für die Tiefgarage des östlichen Bauquartiers vorgesehen. Die westlichen Quartiere können nicht von der Neusser Straße aus erschlossen werden. Dies hängt ursächlich mit der Einbindung des Zuführungsgleises i n diesem Bereich zusammen. Eine Überlastung der Simonskaul ist mit dieser Aufteilung der Anbindung nicht verbunden, s. Nr. 3.2. Aufgrund der Planung wird in der Simonskaul nach den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens eine Steigerung des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) um 250 Fahrzeugbewegungen / Tag von 1.850 auf 2.100 Fahrzeuge erwartet. Diese Verkehrsmenge kann der Simonskaul aufgrund der vorhandenen Querschnittsbreiten verträglich abgewickelt werden. Die Planung bewirkt zugleich eine Entlastung beim LKW - und Schwerverkehr. Bisher sind im Plangebiet auf ca. 1,6 ha Gewerbenutzungen, unter anderem eine Spedition, vorhanden. Sie verursachen einen gegenüber dem künftigen Wohngebiet deutlich stärkeren LKW-Verkehr, der wegfällt. Die V erkehrsmengensteigerung wirkt sich auch in den Spitzenstunden nur am Knoten Simonskaul/ Neusser Straße erheblich aus, hier ist durch Änderung der Signalsteuerung jedoch eine Verbesserung möglich (s. Nr. 1.5). - 9 - / 10 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 4.2 Bei allen 4 vorgestellten Konzepten fehlte mir auch die Berücksichtigung von Car Sharing Parkplätzen (Cambio etc.) auf dem Gelände. ja Ein Vergleich des Prognose -Nullfalls auf der Grundlage der Zählergebnisse aus dem Jahr 2018 mit der Bestandsbelastung aus dem Jahr 2008, die Grundlage des Verkehrskonzepts Weidenpesch von 2010 war, zeigt zudem eine Abnahme des Verkehrsaufkommens in der Simonskaul. Dieses betrug 2.410 Fahrzeuge/ Tag i m Jahr 2008, es beträgt für den Prognose -Nullfall ohne das Planvorhaben 1.850 Fahrzeuge/ Tag und für den Prognosefall 2.100 Fahrzeuge/ Tag. Insgesamt ergibt sich aus dem oben benannten Abwägungsmaterial keine hinreichende Grundlage für einen Verzicht auf die dringend benötigten Wohnungen an diesem Standort zugunsten einer Verkehrsmengenreduzierung. Im VEP/ Durchführungsvertrag werden Car-Sharing-Plätze vorgesehen. 5 5.1 07.02.2019 Ich begrüße das Bauvorhaben grundsätzlich und finde die vorgestellten Konzepte allesamt spannend, allerdings teile ich die Bedenken vieler Veranstaltungsteilnehmer bezüglich der Verkehrsplanungen. In der Jesuitengasse ist der Verkehr bereits jetzt relativ hoch, zumal man bedenkt, dass es sich nicht um eine Hauptverkehrsachs e vergleichbar Neusserstraße handelt. Um die Verkehrs bzw. Lärmbelästigung für die Anwohner nicht noch höher werden zu lassen, wären Alternativen zum vorgestellten Verkehrskonzept wünschenswert. ja s. Nr. 3.2 6 08.02.2019 - 10 - / 11 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 6.1 Zeitenwandel Köln e.V. ist seit 2011 ein Verein mit dem Ziel ein Wohnprojekt zu gründen. Deshalb fragen wir, ob in den Plänen für die Bebauung auch daran gedacht ist ein Wohnprojekt (z.B. Mehrgenerationenwohnen) zu realisieren. ja Der Vorhabenträger ist bereit, d as Wohnprojekt in der weiteren Planung zu berücksichtigen. 10 10.1 10.2 14.02.2019 Nach der Vorstellung der Planungskonzepte haben wir allerdings den Eindruck, dass nach der Bauphase die Verkehrsführung ausschließlich über die sehr enge Simonskaul Straße erfolgen soll. Hiermit möchte wir Sie an Ihre Vorgabe, die Zufahrt auch direkt über die Neusser Straße erfolgen zu lassen erinnern und bitten Sie, dieses Verkehrskonzept bei der Vergabe des Auftrags auf jeden Fall mit zu berücksichtigen. Bei geplanten 330 Wohneinheiten mit circa 700 Bewohnern macht dies 389 zusätzlichen Pkw, die täglich und zu Stoßzeiten gleichzeitig aus dem geplanten Wohngebiet fahren werden. Der Verkehrskollaps, endlose Staus vor der Ampel zur Einfahrt in die Neusser Straße auf Höhe der Simonskaul und eine extrem erhöhte Feinstaubbelastung sind damit vorprogrammiert. Ja Eine direkte Zufahrt von der Neusser Straße ist für die Tiefgarage des östlichen Bauquartiers vorgesehen. Die westlichen Quartiere können nicht von der Neusser Straße aus erschlossen werden. Dies hängt ursächlich mit der Einbindung des Zuführun gsgleises in diesem Bereich zusammen. Eine Überlastung der Simonskaul ist mit dieser Aufteilung der Anbindung nicht verbunden, s. Nr. 3.2, 4.1. Gemäß der Prognose des Verkehrsgutachtens kommt es durch die Neuplanung zu einer Verschlechterung der Verkehrsqualität für den links abbiegenden Verkehr an dem Knotenpunkt Neusser Straße/ Simonskaul. Diese kann durch eine Änderung der Signalsteuerung wirksam vermieden werden (s. Nr. 1.5). Eine in Bezug auf die einschlägigen Grenzwerte (insbesondere nach d er 39. Verordnung zum Bundes - Immissions-schutzgesetz) kritische Feinstaubbelastung ist aufgrund der prognostizierten durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 2.100 Fahrzeugen auf der Simonskaul nicht zu befürchten. Kritische Belastungen durch verkeh rlich bedingte Feinstaub -Immissionen treten nur an deutlich stärker befahrenen Straßenzügen wie zum Beispiel am Clevischen Ring auf. Aufgrund des Wegfalls der vorhandenen Gewerbenutzungen im Plangebiet kann von einer planbedingten Verringerung - 11 - / 12 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung der Immissi onsbelastungen durch Staub, Abgase und Gerüche ausgegangen werden. 11 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 14.02.2019 Eine Reihenhausanlage oder eine Bebauung mit 3 oder 4 geschossigen Gebäuden im Bereich der Simonskaul würde sich in unseren Augen wesentlich besser eignen. (Abfallende Höhe der Bebauung ausgehend von der Neusser Straße.) In keinem der Konzepte, die sich für die zweite Bearbeitungsphase qualifiziert haben, ist zu erkennen, in wie wei t die Erschließung des Plangebietes über die Neusser Straße oder über die Simonskaul abgewickelt wird. Zumindest was die verkehrstechnische Erschließung anbelangt, ist in allen Konzepten nur eine Zu- und Abfahrt über die Simonskaul vorgesehen. Der weitaus größte Teil des anfahrenden Verkehrs und der komplette abfahrende Verkehr für die neuen circa 330 Wohneinheiten, die viergruppige Kindertagesstätte, die Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für das Jugendzentrum Dachlow (Anwohner, Kindergarteneltern, Zulieferer-, Dienstleister, Besucher, Müllabfuhr, Paketdienste etc.) geschieht durch die Simonskaul müssen. Diese Erhöhung der Verkehrsdichte halte ich für nicht zumutbar. Vor der Errichtung der vorgesehenen Wohnanlage ist ein Verkehrsgutachten erford erlich. Eine verkehrliche Anbindung an die Neusser Straße oder durch eine erweiterte oder neu zu errichtende Zufahrt aus nordwestlicher Richtung könnte eine Entlastung der Simonskaul bewirken. ja ja nein ja Im städtebaulichen Entwurf von Lorenzen Mayer Architekten ist eine drei - bis viergeschossige Bebauung an der Simonskaul vorgesehen. Für das östliche Bauquartier an der Neusser Straße ist eine Ein- und Ausfahrt zur Neusser Straße geplant. s. Nr. 3.2, 4.1.,10.1. s. Nr. 1.5, 3.2 s. Nr. 1.5, 3.2, 4.1, 10.1 - 12 - / 13 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 11.6 11.7 11.8 Es wäre auch interessant zu wissen, in wie weit die Wohnungen gefördert sind und Miet - oder Eigentumswohnungen geplant sind. Der nördliche Teil von Weidenpesch wird auch jetzt schon häufig als „Sozialer Brennpunkt der ortsansässigen Kitas und Schulen bezeichnet. Ein Bauvorhaben dieser Größenordnung beinhaltet das gr oße Potential, das dieser weiter ausgebaut wird. Weidenpesch lebt von einer gesunden Mischung an allem Möglichen. Dieses friedliche Miteinander sollte auf keinen Fall gefährdet werden. Ein weiterer Grund, die Anzahl der Wohneinheiten auf max. 50% der gep lanten Einheiten zu begrenzen. Eine Wohnanlage in der geplanten Größenordnung passt sich einfach nicht homogen in das bestehende Stadtbild und – klima ein Auch nahezu der gesamte Baustellenverkehr würde durch die Simonskaul laufen. Abschließend bleibt noch zu bedenken, wie mit den giftigen Altlasten der ehemaligen Müllkippe umgegangen werden soll. Wie wollen Sie die Anwohner vor den Giften während des Ausbaggerns und des sich dann anschließenden Abtransports schützen? ja nein teilweise ja Mit dem geplanten Wohnungsmix und dem Anteil von 24% gefördertem Wohnungsbau wird die Entstehung eines sozial durchmischten Quartiers begünstigt. Aufgrund des erheblichen Bedarfs an Wohnungen besteht das Erfordernis, eine städtebaulich begründete und durch das Qualifizierungsverfahren als umsetzbar aufgezeigte Anzahl an Wohnungen auch konkret vorzusehen. Gerade in dem dicht bebauten Umfeld an der Neusser Straße erzeugt das geplante Maß der Nutzung keine Fremdkörperwirkung. Nach Westen zur Simonskaul hin wird die Dichte reduziert. Auch die Bestandsbebauung verfügt über private, für die Öffentlichkeit nicht nutzbare Grün - und Gartenbereiche, auch dies ist dem Quartier also nicht unangemessen. s. Nr. 1.2 Im Auftrag der Bonava haben die Ingenieurbüros HPC im Dezember 2017 und nachfolgend als Fortschreibung das Büro Mull & Partner ein nut zungsbezogenes Sanierungskonzept vorgelegt, das mit dem Umweltamt abgestimmt wurde. Kernpunkt der Sanierung ist das Entfernen des kontaminierten Materials in dem Bereich, der zur Bebauung vorgesehen ist (Auskofferung). Das gesamte belastete Bodenmaterial wird im Bereich der Bauflächen entfernt und - 13 - / 14 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung sachgerecht entsorgt. Für den verbleibenden Deponiekörper erfolgt eine Gasdrainage. Das Vorhandensein hochgiftiger Chemikalien kann für den untersuchten Deponiekörper nicht in kritischen Konzentrationen festgestel lt werden. Vielmehr wurden vorwiegend Reste ungiftiger organischer Abfallstoffe festgestellt, was für eine Nutzung als Hausmülldeponie spricht. Unter anderem wurde auf Arsen, Blei, Cadmium, Cyanid, Kohlenwasserstoffe und Phenole untersucht. In einigen Proben wurden erhöhte Bleigehalte festgestellt. Hier wird mit dem vorgesehenen Bodenaustausch eine nachfolgende Gefährdung sicher ausgeschlossen. 12 12.1 12.2 12.3 15.02.2019 Bei 330 Wohnungen mit ca. 800 Bewohnern ist auch von etwa 300 -350 zusätzlichen Fahrzeugen auszugehen, welche nicht nur Parkraum beanspruchen, sondern auch die wenigen umgebenden Straßen (Jesuitengasse, Mönchsgasse, Rüdellstraße, Simonskaul) durchfahren und somit noch stärker belasten werden, einschließlich Feuerwehr und weitere Einsatzfahrzeuge Hat die Stadtplanung schon einmal beobachtet, welcher Verkehrsstau sich an der Einmündung der Simonskaul in die Neusser Str. bildet wenn eine aus der KVB - Hauptwerkstatt ausfahrende Straßenbahn (Doppelzug) auf die nach dem Einkauf heimfahrenden Kunden des REWE-Marktes trifft? Der Rückstau in beiden gegenläufigen Einbahnstraßenteilen der Jesuitengasse, sowie der Rückstau in der Simonskaul aus Richtung Mönchsgasse verursacht über 5 -10 Minuten eine „Nichts geht mehr“-Situation. Wie passen noch mehr Fahrzeuge zusammen mit der Umgestaltung der Neusser Straße? Wann werden die ja ja ja s. Nr. 3.2 Mit dem neuen Zuführungsgleis nördlich des Plangebiets wird genau die hier beschriebene Situation entspannt. Das Zufahrtsgleis über die Simonskaul wird danach nur noch als Ausweichmöglichkeit im Ausnahmefall benötigt. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit ist ein wesentlicher Entwurfsparameter bei der Ausführungsplanung für die - 14 - / 15 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 12.4 12.5 beschriebenen, verkehrsberuhigenden Maßnahmen am nördlichen Ende der Jesuitengasse endlich umgesetzt? Wie steht es um die Aufnahmekapazitäten der umliegenden Grundschulen, sowie der weiterführenden Schulen? Wie steht es um den Schulneubau auf der Fläche des ehemaligen Schwimmbades an der Friedrich - Karl-Straße? Wie wäre es, im ersten Step die Gleise zur KVB - Abstellanlage nicht als Grüngleis zu bauen, sondern die Trasse ebenfalls als nördliche Anwohner - Straßenverbindung zwischen Simonskaul und Neusser Straße auszuführen? Die T -förmige Einmündung in die Neusser Str. bedarf schon wegen der KV B-Gleise bzw. der Weichenanlage einer neuen Ampelanlage. Ebenfalls kann dabei der Bau des angedachten Ost -West- Fahrradweges als Teilstück vorab gleich mit realisiert werden. ja nein Neusser Straße. Die Umsetzung ist ab 2021 vorgesehen. Beabsichtigt ist die Realisierung von 334 neuen Wohneinheiten. Hierbei ist unter Anwendung des modifizierten Verfahrens zur Prognose der Belegung je Wohneinheit mit durchschnittlich 2,4 Bewohnern für den Stadtbezirk Nippes von 20-21 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich und 12 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I auszugehen. Die dem Plangebiet nächstgelegenen Grundschulen verschiedener Schulart sind die GGS Neusser Str. in Weidenpesch und die KGS Altonaer Str. in Longerich. Die beiden Schulen werden nach den derzeitigen Prognosen auch zukünftig noch in allen Jahrgängen über freie Aufnahmekapazitäten für die erwarteten Schülerinnen und Schüler verfügen. s. Nr. 3.3 13 13.1 26.02.2019 Die zur Anlage einer Freizeitfläche vorgesehene (Wild -) Wiese ist sommers ein Refugium für Insekten und damit nein Nach den Ergebnissen der naturschutzfachlichen Bestandserhebung für das Plangebiet und seine Umgebung - 15 - / 16 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 13.2 13.3 13.4 13.5 auch für Vögel. Sie sollte möglichst in dieser Form erhalten bleiben. Als Freizeitfläche bietet sich das ehemals von einer Spedition genutzte Gelände, östlich der Neusser Strasse zwischen GAG -Bebauung und HGK -Gleisen. Diese Fläche könnte tatsächlich eine Aufwertung gebrauchen und würde bei entsprechender Nutzung auch nicht m ehr in dem Maße wie heute vermüllt. Da die Freizeitfläche sich im öffentlichen Raum befindet, sollten bei der Planung nicht nur die Jugendlichen des „Dachlow“, sondern es sollten auch die Jugendlichen aus dem näheren Umfeld beteiligt werden. Aus Gründen des Klimaschutzes und der Verhinderung weiterer Flächen, die sich aufheizen und zur weiteren Erwärmung in der Stadt führen, sollten alle Dächer der Neubauten begrünt werden. Diese Auflage sollte im B - Plan festgeschrieben werden. Gibt es Gutachten wie sich die Bebauung auf die vorhandene Frischluft -Schneise auswirkt? Ist die nein ja ja ja (Dr. Raskin; 2017) handelt es sich bei der angesprochenen Fläche um eine artenarme Wiese mit verschiedenen Grünlandarten (Jakobs -Greiskraut, Brennnessel, Ampfer, Weidelgras, Spitzwegerich, Honiggras). Die Wiese wird von einem Trampelpfad durchquert, der u.a. von Spaziergängern mit Hunden genutzt wird. Insbesondere am westlichen und südlichen Rand der Wiese ist die Verbuschung mit Brombeere stark fortgeschri tten. Ein Erhalt ist nicht zwingend erforderlich, wobei die Inanspruchnahme durch Aufwertungsmaßnahmen in dem bestehenden Grünzug ortsnah zu kompensieren ist. Die Fläche östlich der Neusser Straße ist in Privateigentum und kurzfristig nicht verfügbar. Mit der Freizeitfläche sollen Jugendliche aus Weidenpesch und Longerich auch außerhalb des engeren Nutzerkreises der DachloW angesprochen werden. Eine weitgehende Dachbegrünung ist vorgesehen. Eine Klimaverträglichkeitsprüfung erfolgt im Planverfa hren. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Erkenntnisse vor, die aus stadtklimatischer Sicht die Bebauung ausschließen. Das Plangebiet ist in der Klimafunktionskarte der Stadt Köln als Gebiet mit einem Freilandklima II ausgewiesen. Das Freilandklima II ist ein schwach ausgeprägtes Freilandklima - 16 - / 17 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 13.6 13.7 Ausrichtung der Gebäude und die jeweilige Geschoss - Höhe so festgelegt, dass die Frischluft -Schneise weiterhin ihre Aufgabe erfüllen kann? Im Zuge der Neuplanung des KVB-Einfahrbereichs von der Neusser Straße zur KVB -Hauptwerkstatt muss dringend die Situation für Radfahrende geändert werden. Immer wieder stürzen hier Menschen mit den Rädern nachdem sie in die Gleise geraten sind. Für die Menschen in den Neubauten muss es in der Höhe des an der Neusser Straße stehenden Wohnhauses eine Querungshilfe über die Neusser Straße geben. Wer z.B. von dort ggü. zum Discounter einkaufen will, wird nicht 250m zur Ampel (Jesuitengasse) hin und 250m wieder zurücklaufen. Die Ampel an der Wilhelm-Sollmannstrasse ist auch knapp 200m entfernt. Kenntnisnahme ja im Hinblick auf die Eigenschaften Frisch -/ Kaltluftproduktion, Windoffenheit, Tagesgang von Temperaturen und Feuchte. Das Gebiet ist heute auf ca. 1,6 ha Fläche baulich genutzt. Es erfolgt somit keine erstmalige Inans pruchnahme eines ungestörten, für die Kaltluftentstehung bedeutsamen Freiraums. Der Grünzug Nord, an den das im Plangebiet befindliche Gewerbegebiet angrenzt, ist gemäß den Ausführungen des UVP-Bewertungshandbuchs der Stadt Köln als Ventilationsbahn von u ntergeordneter Bedeutung Hier kommt es zwar episodisch zu stadteinwärts gerichteten Flurwinden, diese werden jedoch entweder durch das regionale Windsystem überlagert oder diese Flurwinde werden durch den Wärmeinseleffekt der Cityrandbereiche abgelenkt. Die Verkehrsführung ist nicht Gegenstand des B-Plan- Verfahrens. Diese Querung ist als signalisierter Fußgängerüberweg der Ausbauplanung für die Neusser Straße bereits vorgesehen. 14 14.1 27.02.2019 Wie kann es sein, dass ein Teil des Naturschutzgebietes nein Es trifft nicht zu, dass ein Naturschutzgebiet überplant wird. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich kein Naturschutzgebiet. - 17 - / 18 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 14.2 14.3 einfach umgewandelt wird, so dass ein Bauträger dort Wohn- und Gewerbeeinheiten bauen kann? Muss man hier in Köln denn wirklich noch jedes bisschen Grün zu bauen? Eigentlich sollte do ch der Stadt zum Wohle Ihre Bürger -innen daran gelegen sein, dass das bisschen grün das vorhanden ist nicht auch noch zugebaut wird. Irgendwann ist halt Köln einfach voll! Wird beachtet das durch die geplanten 330 Wohnungen; Kita und Gewerbe erheblich mehr Verkehr auf der Neusser Str. / Jesuitengasse / Simonskaul geben wird? Es müssen ausreichend Stellplätze/ Tiefgaragenstellplätze für die neuen Wohn und Gewerbeeinheiten berücksichtig sein. In der Stellplatzverordnung (StellplatzVO) steht 1 S tellplatz je Wohneinheit etc. somit ist der von dem auf der Veranstaltung gesagten Schlüssel 0,7 Stellplatz pro Einheit nicht richtig. Man sollte auch beachten, dass viele Haushalte auch teilweise 2 Autos besitzen. Der Einwender befürchtet mehr Abgase, ei ne höhere ja nein Es werden Teilflächen eines Landschaftsschutzgebietes überplant, die jedoch faktisch bebaut und als Gewerbegebiet genutzt sind. Es werden ferner Teilflächen eines geschützten Landschaftsbestandteils überplant, die in ihrem vorhandenen Zustand die Schutzausweisung nicht mehr rechtfertigen. Hierbei werden in direkter Nachbarschaft innerhalb des LSG derzeit bebaute Fläch en entsiegelt und ökologisch aufgewertet. Eine Anpassung der Schutzgebietsgrenzen erfolgt im Änderungsverfahren zum FNP, das parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgesehen ist. Es trifft nicht zu, dass Maßnahmen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung geplant werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 BauGB. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurde unter anderen auch die hier behandelte Stellungnahme abgegeben. s. Nr. 1.5 s. Nr. 1.6 - 18 - / 19 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 14.4 14.5 Feinstaub- und Lärmbelastung für die Anwohner und einen Verkehrskollaps und Dreck im Bereich Simonskaul, Jesuitengasse und Neusser Straße. Zu den Stoßzeiten ist bereits gegenwärtig ein hohes Verkehrsaufkommen vorhanden. Mehr Mülleimer & Hundekot tütenspender aufstellen auf der Neusser Str. zwischen Scheibenstr. und Wilhelm - Sollmann-Str. – ist jetzt schon sehr dreckig Parkkonzept gegen Falschparker was auch umgesetzt wird in dem Bereich – jetzt schon parken in dem Bereich immer wieder Autos oder L ieferfahrzeuge auf dem Bürgersteig oder Radweg. -- -- Die Aufstellung von Mülleimern wird erst in der Ausführungsplanung für die Grünanlagen festgelegt. Der Hinweis ist für das Bebauungsplanverfahren nicht relevant. 15 15.1 28.02.2019 Was fehlt ist eine noch bessere Nutzung von Dachflächen für Begrünung und ökologischen Ausgleich und ein verbessertes Stadtklima. ja Eine weitgehende Dachbegrünung ist vorgesehen. 16 17.1 16.2 16.3 04.03.2019 Zum Erhalt des Gebietscharakters sollte sich die Bebauung von Simonskaul aus bis hin zur Neusser Straße kontinuierlich verdichten. Damit meine ich, dass angrenzend an Simonskaul mit freistehenden Gebäuden und Reihenhäusern begonnen wird und sich die Strukt ur über kleinere Mehrfamilienhäuser zu größeren Mehrgeschossern an der Neusser Straße hin entwickelt. Eine Pflicht zur Dachbegrünung wäre hier bspw. ein Ansatz der in Betracht gezogen werden sollte. Ein weiterer ökologischer Ansatz wäre die Schaffung einer Autofrei -Siedlung (zumindest in Teilen) ähnlich wie es in Nippes schon gemacht wurde. Zudem würde dies teilweise ja nein Das Bebauungskonzept folgt dem Gedanken einer nach Osten zunehmenden Verdichtung. Allerdings werden wegen des notwendigen, sparsamen Umgangs mit Grund und Boden keine freistehenden Einfamilienhäuser vorgesehen. Eine weitgehende Dachbegrünung ist vorgesehen. Die „autofreie Siedlung“ leidet unter der Problematik, dass dennoch Autos durch die Bewohnerschaft genutzt werden. Günstiger ist ein realistisch beschränkter Autoverkehrsanteil, - 19 - / 20 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 16.4 16.5 16.6 16.7 das befürchtete Verkehrsaufkommen drastisch entschärfen. Verkehrstechnisch darf auf eine beidseitige Zufahrt sowohl von der Neusser Straße als auch von der Simonskaul aus nicht verzichtet werden! Eine Erschließung die geballt über die Simonskaul verläuft, führt zwangsläufig zu Überbelastungen die sich von Longerich bis auf Höhe Scheibenstraße erstrecken können. Für besonders wichtig halte ich, dass d ie Simonskaul ein 30er Tempolimit behält. Des Weiteren schlage ich vor die derzeitig an der Brücke beginnende Einbahnstraße vorzuziehen, sodass die Zufahrt zur neuen Siedlung über Longerich und die Ausfahrt aus der Siedlung über Weidenpesch führt. Sollten neue Grünflächen als Ausgleich geschaffen werden, würde ich mir wünschen, dass diese sinnvoll und bedachter gewählt werden, als es beim derzeitigen Bauprojekt der KVB (Abstellanlage) geschehen ist. Die Bepflanzung eines ohnehin begrünten Feldes ma g rechtlich ausreichend sein, wirkt aber wie eine Farce. ja ja nein ja wie er hier vorgesehen ist. Es sind zwei Zufahrten vorgesehen. Eine Erhöhung des Tempolimits ist nicht beabsichtigt. Durch das „Vorziehen“ der Einbahnstraßenregelung bis zum Plangebiet lässt sich keine wesentliche Minderung der Verkehrsbelegung auf der Simonskaul erzielen. Sie beträfe gemäß der gutachterlichen Prognose in der Spitzenstunde 15 von 219 Fahrzeugen (6,8 %). Mit der Änderung der Verkehrsführung würde aber eine deut liche, letztlich nicht hinreichend begründete Verschlechterung der Erreichbarkeit für die vorhandenen Grundstücke an der Simonskaul im Bereich nördlich des Plangebiets einhergehen. Eine Aufwertung von Flächen mit derzeit geringem ökologischem Wert ist bea bsichtigt. Insbesondere sollen derzeit bebaute Flächen entsiegelt und ökologisch aufgewertet werden. - 20 - / 21 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 1 17.1 17.2 17.3 05.03.2019 Mit diesem Bauvorhaben wird die Simonskaul ihren kompletten Charme verlieren. Keiner der vier Vorschläge zeigt das Bild, wie es mit vier und fünf Geschossen neben einem Einfamilienhaus aussieht. Der Bebauungsplan für die Simonskaul sieht eine max. 2 geschossige Bebauung vor. Warum weich t man hiervon ab? Bei 330 geplanten Wohnungen, die fast ausschließlich über die Simonskaul erreicht werden, wird die Verkehrsbelastung in der Simonskaul sehr stark ansteigen, wenn nicht sogar kollabieren. Schon jetzt ist die Verkehrsbelastung sehr stark, da der Verkehr aus Longerich hier durch die Simonskaul fährt. Bei den vorgelegten Konzepten werden viel zu wenige Pkw Stellplätze eingeplant. Deponie Wie allgemein bekannt, wurden vor Jahren im hinteren Teil der Simonskaul zwei Seen mit teilweise stark belasteten Stoffen von diversen Industrieunternehmen zugeschüttet. Bei der Versammlung am 05.02.2019 teilweise ja nein ja Grundlegendes Ziel der Planung ist die Schaffung eines möglichst großen Wohnungsangebots zur Deckung des dringenden Bedarfs. Dies lässt sich nur mit einer zweigeschossigen Bebauung nicht erreichen. Eine so geringe Dichte ist aber auch wegen der städtebaulichen Rahmenbedingungen im Umfeld des Plangebiets nicht erforderlich. Die an das Plangebiet angrenzende Bebauung weist eine heterogene Geschossigkeit auf. An der Neusser Straße sind bis zu 9 Geschosse vorhan den, an der Simonskaul zwei plus Dachgeschoss. Auf diese Geschossigkeiten reagiert der Entwurf, indem er mit drei Geschossen an die Bebauung in der Simonskaul anknüpft und in Richtung Neusser Straße die Geschosszahl auf maximal 6 erhöht. Unmittelbar neben der eingeschossigen Bebauung, deren Firsthöhe bei circa 8 m liegt sind an der Simonskaul 9 - 10 m Höhe des straßenseitigen Baukörpers vorgesehen. s. Nr. 4.2 s. Nr. 1.6 s. Nr. 11.6 - 21 - / 22 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 17.4 17.5 wurde uns mitgeteilt, dass der Bauträger dafür Sorge trägt, dass die gefährlichen Inhaltsstoffe komplett abgetragen werden. Werden nur die zu bebauenden Flächen gerei nigt? Wenn ja wie verhält es sich mit der Bahntrasse die nördlich des Neubaugebietes vorbei geführt wird. Wird die KVB hier auch die alten Deponiebestände entsorgen? Oder baut man die Trasse einfach oben auf? Sollte das so geschehen wäre darauf zu Achten, dass kein sogenannter Blasebalg Effekt auftritt der bei Überfahrt einer Bahn vorhandene Deponiegase aus dem Erdreich blasen wird. Da wir hier zu 90 % den Wind aus nördlichen Richtungen haben würden diese Gase in das neue Wohngebiet geblasen. Dass man es hi er mit gesundheitsgefährdenden Gasen zu tun hat, zeigt doch die eingerichtete Messstelle auf dem Gelände. Abwasser Wie sieht die Anbindung an das Kanalnetz aus? Wird das Abwasser über den Kanal in der Simonskaul abgeleitet? Ist dieser groß genug oder bek ommen wir bei starken Regenfällen demnächst alle nasse Keller? In den Plänen ist überall zu ersehen, dass das gesammelte Oberflächenwasser nach Norden in die Freiflächen abgeleitet werden soll um zu versickern. Nach nur leichten Regenfällen steht hier d as Wasser noch wochenlang in großen Pfützen ehe es langsam versickert bzw. verdunstet. Die zusätzlichen Wassermengen führen hier für die im hinteren Teil der Simonskaul wohnenden Anwohner zu einer zusätzlichen Belastung. ja ja s. Nr. 1.1 s. Nr. 2.1 18 05.03.2019 ja Die Planung sieht einen Wohnungsmix vor, der zu ca. 50% - 22 - / 23 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 18.1 18.2 18.3 1. Einwendung - Notwendig im Stadtbezirk Nippes wären 20 Altenheime (derzeitiger Stand), mehrere Jugendeinrichtungen und Schulen. - Aus der Bürgerschaft wird immer häufiger beklagt, dass die notwendigen bezahlbaren Kleinwohnungen für ältere Einwohner gar nicht gebaut werden. - Dass bezahlbare Wohnungen für Familien auch nicht gebaut werden. 2. Einwendung Zu so einer Veranstaltung gehört auch die wie von der Bezirksvertretung in Ihrer Sitzu ng im Sommer 2018 geforderte: - Verträglichkeitsstudie der Baumaßnahme in Weidenpesch - Nur eine angepasste Ortsübliche 3 -Stöckige Bebauung. - Ein Verkehrskonzept für den Stadt Bezirk Nippes in Bezug auf die gesamte Verdichtungs - Bebauung der letzten 3 Jahren. - Der Nachweis der Infrastruktur im Stadtbezirk Nippes bereits seit 2016 von der BV -5 gefordert, jedoch gibt es Ihn bis heute nicht! Die gesamten Konzepte müssen also noch erstellt werden. Die Flächen Simonskaul und Ginsterpfad werden als geschützte Lan dschaftsbestandteile im Landschaftsplan Köln geführt. Hier unter LB5.04 und LB5.05. ja nein teilweise ja ja ja nein kleine Wohnungen beinhaltet. Die weiteren 50% sind Wohnungen mit drei und mehr Zimmern, insbesondere für Familien mit Kindern. An diesen Wohnungen besteht, anders als die Stellungnahme dies darstellt, ebenfalls ein erheblicher Bedarf. Die Berücksichtigung eines Wohnprojekts wird in der weiteren Planung geprüft und nach Möglichkeit erfolgen. Alle erforderlichen Umweltgutachten werden für den Planentwurf zur öffentlichen Auslegung erstellt. Die umgebende Bebauung ist bis zu neungeschossig. Die ortsübliche Bebauung ist somit mehr als dreigeschossig. In dem für die Planung erstellten Verkehrsgutachten werden die gegenwärtigen sowie die zukünftigen Verkehrsströme im Umfeld des Plange bietes betrachtet (s. Nr. 1.5 und Nr. 5.1). Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses werden im Durchführungsvertrag verankert. s. Nr. 14.1 - 23 - / 24 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 18.4 18.5 Dass es sich bei der Fläche Simonskaul von der HGK - Trasse bis zur ersten Wohnbebauung um ein großflächiges Deponiegelände handelt, erfuhr der Bürger nur am Rande. Bis heute ist es uns nicht gelungen, über die politischen Gremien, Ausschüsse oder durch die Fachverwaltungen Auskunft zu bekommen! Auch das Stadtplanungsamt verwehrt hier die dem Bürger zustehenden Informationsrechte. Aus den Beschlussunterlagen des Stadtentwicklungsausschuss zur Bauvorhaben Simonskaul geht zum einen hervor, das auf der zu bebauenden Fläche, 12.000 m² unbelastete städtische und private Flächen liegen. Zum zweiten, dass man den Vorbehalten bzw. dem Beschluss der BV 5 nicht nachkommen wird, so ndern dass die Stadtverwaltung ihre und die Investoren Interessen im Beschluss umsetzt! Dies halten wir unter demokratischen Gesichtspunkten und Stadtentwicklungsplanungen für absolut unerträglich. Das Deponiegelände ist als Altstandort erfasst. Auskünfte hierzu erteilt das Umweltamt. Zur Veröffen tlichung von Unterlagen im Planverfahren s. Nr. 11.8 Die Beschlusskompetenz ist in der Geschäftsordnung des Rates des Stadt Köln festgelegt. Diese wiederum fußt auf der Gemeindeordnung des Landes NRW. Demzufolge haben die Bezirksvertretungen kein Letztentscheidungsrecht. 19 9.1 05.03.2019 Es liegt kein Verkehrskonzept vor. Eine überwiegende Zufahrt wird über die Simonskaul geplant, die jedoch mit einer Fahrbahnbreite von 7 m nicht in der Lage ist, den erhöhten Verkehr aufzunehmen. Eine weitere Belastung von täglich durchfahrenden PKWs von ca. 250 Wohnungen, einer 4 -zügigen Kita ist nicht tragbar. Die vom Aachner Büro für Verkehr vorgetragenen 100 Fahrten pro Hauptverkehrszeit wird diesem doch nicht gerecht. nein s. Nr. 1.5 Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geht die Planung davon aus, dass die Simonskaul als Sammelstraße bis zu 1.000 Fahrzeuge in der Spitzenstunde im Querschnitt aufnehmen kann. Prognostiziert sind höchstens 584 Fahrzeuge in der am stärksten belasteten Spitzenstunde. - 24 - / 25 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 19.2 19.3 19.4 19.5 19.6 19.7 Weiterhin wurden noch keine Gutachten bezüglich des erhöhten Schadstoffgehaltes und der stark zunehmenden Lärmbelästigung erstellt. Parkplatzsituation Es müssten wesentlich mehr kostenfreie Parkplätze auf dem Gelände vorhanden sein, da die Bewohner die teuren Tiefgaragenplätze nicht anmieten würden. mit Altlasten verseuchtes Gebiet Im Planungskonzept wird von Altlaste n einer Hausmülldeponie gesprochen. Diese Deponie wurde jedoch nicht nur mit Hausmüll beliefert, sondern wie Sie bestimmt wissen, auch von Firma z. B. Glanzstoff und Ford genutzt, die mit Sicherheit keinen Hausmüll dort entsorgt haben. Welche Maßnahmen z um Schutz der Anwohner werden denn ergriffen, wenn die Auskofferung dieser Deponie beginnt? Ich bitte um Offenlegung des Gutachtens des Umweltamtes bezüglich der Schadstoffbelastung!!!! Abwasserkonzept Es wurde nicht vorgestellt, welches Konzept zur Abwasserbeseitigung vorgesehen wird. Reicht die Kapazität der Kanalisation in der Simonskaul für diese Mehrbelastung aus? Sozialverträgliche Umsiedelung der dortigen Bewohner Viele der derzeitigen Bewohner wohnen seit Jahren dort. Wurde diesen eine adäquate u nd bezahlbare Alternative angeboten? Baustellenzufahrt Eine Aussage über die Baustellenzufahrt wird nicht gemacht. Als ersten Bauabschnitt ist der Komplex an der Neusser Straße vorgesehen, eine Baustellenzufahrt über ja nein ja ja ja teilweise Im weiteren Verfahren werden die genannten Gutachten erstellt und während der Offenlage gem. § 3(2) BauGB für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Es ist üblich und angemessen, die notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen anzubieten. Dies kann schon aufgrun d der notwendigen Bewirtschaftung nicht kostenlos geschehen. s. Nr. 11.8 s. Nr. 1.1 Bestehende Pachtverträge wurden zum Ende des Jahres 2019 einvernehmlich aufgelöst. Hierbei wurden individuell Lösungen mit den einzelnen Pachtinhabern vereinbart. s. Nr. 1.2 - 25 - / 26 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 19.8 die Neusser Straße dann nicht mehr möglich. Die vorgestellten Konzepte der verschiedenen Architekten haben eins gemeinsam. Es handelt sich um eine massive Bebauung des Geländes mit einer sehr hohen Dichte an Wohnungen. Alle Konzepte geben das Gefühl, dass ein abgegrenztes Viertel im Viertel gebaut wird. Ein Gefühl der Eingliederung in das bisherige soziale Gefüge wird mit den abgeschotteten und innenliegenden grünen Höfen nicht vermittelt. Eine offenere Bauweise mit weniger Wohnungen wäre doch wünschenswert und würde auch besser in die bisher ige Wohnsituation von Weidenpesch passen. Warum kann nicht eine Bebauung mit weniger Wohnungen vorgesehen werden? nein s. Nr. 11.6 20 20.1 20.2 05.03.2019 Der Einwender geht davon aus, dass das Vorhaben bezüglich des Wohnungsschlüssels und des Angebots am Bedarf vorbeigeplant wird. Insbesondere werde kein preiswerter Wohnraum für Studierende, Senioren, Alleinstehende sowie für alternative Wohnformen geschaffen. Der Ein wender befürchtet, dass im Rahmen des Planvorhabens architektonisch und qualitativ minderwertiger aber hochpreisiger Wohnraum geschaffen wird. Der Einwender bemängelt die Quote für den geförderten Wohnungsbau von 24% und bemängelt, dass die im Stadtrat v ereinbarten 30 % öffentlich -geförderten Wohnraum nicht entstehen sollen.. ja nein Grundlegendes Ziel der Planung ist die Schaffung eines möglichst großen Wohnungsangebots zur Deckung des dringenden Bedarfs. Der Wohnungsschlüssel berücksichtigt die Wohnbedürfnisse breiter Kreise der Bevölkerung. Daher werden nebe n kleineren Ein - und Zweizimmerwohnungen, die ca. 50% des geplanten Angebots ausmachen, auch größere Wohnungen für Familien vorgesehen. Zur Gewährleistung der architektonischen Qualität wurde ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt und es wird auf der Grundlage des Siegerentwurfs ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, mit dem die Architekturqualität festgeschrieben wird. Die Mindestquote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Plangebiet entspricht der Nr. 7 (3) des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung von 2017. - 26 - / 27 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 20.3 20.4 Bebauung auf /an einer Mülldeponie Bekanntermaßen wurde an der Simonskaul neben Hausmüll auch hochgiftige Chemikalien der nahegelegenen Industrie in die ehemalige Kiesgrube abgeladen. Das Gelände sackt stetig ab und sollte an gewissen Stellen tunlichst nicht betreten werden. Bei der Informationsveranstaltung wurde keinerlei Sanierungskonzept vorgelegt. Bundesweit sind Fälle bekannt, bei denen in vergleichbarer Weise auf/an derartig en Altlast -Deponien Wohnbebauung stattfand und im Anschluss es zu nicht unerheblichen Problemen mit Schadstoffausgasungen, bis hin zu Explosionsgefahr in Tiefgaragen und Kellerräumen kam. a) wann und wo werden die Schadstoffkonzentrationen der RM s veröffentlicht, damit die Bürger und Anwohner auch zukünftig wissen auf welchem Boden sie sich befinden, beim „Wohnen am Park“ b) wo wird die ordnungsgemäße Entsorgung der Deponie nachvollziehbar für Bürger transparent dokumentiert? c) wie wird der verbleiben de Teil der Mülldeponie gesichert? d) wie wird sichergestellt, dass Einbrüche in bislang unauffälliges Erdreich verhindert werden? e) wie sieht die Grundwassersituation an dieser Deponie aus? Bebauung eines Naturschutzgebietes. ja -- ja Die Sanierung der Deponie ist Voraussetzung für eine Bebauung des Plangebiets. Die durch den Ei nwender beschriebene Situation einer Bebauung auf unsaniertem Deponiegelände wird somit nicht eintreten. Die Umweltgutachten werden gemäß § 3 (2) BauGB bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans ebenfalls öffentlich ausgelegt. Gemäß gelt endem Abfallrecht sind Entsorgungsnachweise zu führen. Die Sicherung erfolgt durch Böschungseinbau, Abdichtung nach gutachterlicher Anweisung sowie Gasdrainagen in Bereichen erhöhter Methanausgasung. Die Auskofferung ist auf den festgestellten Deponiekörper beschränkt. Die Deponie liegt oberhalb des Grundwasserspiegels. s. Nr. 14.1, das Plangebiet ist kein Naturschutzgebiet. - 27 - / 28 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 20.5 20.6 Offensichtlich soll hier klammheimlich, ohne Öffentlichkeit ein schützenswertes Stück Natur aufgegeben werden. Dieses Gebiet hat eine beachtliche Vogel - und Insektenvielfalt. Fledermäuse, Fuchs, Kaninchen Kröten div. Raubvögel…. Zumindest letztes Jahr… Bebauung ohne Verkehrskonzept. Das gesamte Gebiet Simonskaul/ Neusserstraße ist bereits jetzt mit zu viel Autoverkehr belastet. Bei einem zu erstellenden Verkehrsgutachten ist die Graseggerstraße, Wilhelm Sollmannstraße und Heinrich Hoerlestraße mit zu berücksicht igen, dort entstehen z.Zt. weitere Wohnbebauungen. Durch Zuliefer - und Besucherverkehr am Krankenhaus sind die dort wohnenden Longericher bereits jetzt im hohen Maße mit Verkehr belastet. Das Krankenhaus wird ein weiteres Ärztehaus errichten. Auch hier ist zusätzlicher Verkehr zu erwarten, der ebenfalls über die Simonskaul abfließen nein Von dem Vorhaben ist nach dem Ergebnis der Artenschutzprüfung keine planungsrelevante Vogelart betroffen. Ebenso wird eine Betroffenheit anderer streng geschützter Tier - und Pflanzenarten, mit Ausnahme der Zwergfledermaus ausgeschlossen. Für die häufigen europäischen Brutvogelarten können die artenschutzrechtlichen Vorschriften nach § 44 Abs. 1 BNatSchG eingehalten werden , wenn die Rodung von Gehölzen außerhalb des Brutzeitraums ab 01.10. bis spätestens 28./ 29.02. erfolgt. Auch die Betroffenheit der planungsrelevanten Zwergfledermaus kann unter Beachtung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Als Vermeidungsmaßnahme ist hierbei der Abbruch von Gebäuden auf den Zeitraum vom 01.10. bis 28./ 29.02. zu beschränken, da potenziell vorhandene Fledermausquartiere an den Gebäuden in diesem Zeitraum durch die Tiere strukturbedin gt nicht genutzt werden. Die potenziell vorhandenen Quartiere sind ferner durch geeignete Fledermauskästen zu ersetzen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan und Regelungen im Durchführungsvertrag abgesichert. Das Verkehrsgutachten betrachtet in der Prognose auch die Planungen in der Umgebung des Plangebiets. - 28 - / 29 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung 20.7 20.8 wird. Bebauung ohne Lärmgutachten Die KVB hat zur Genehmigung ihrer neuen Zughalle ein Lärmgutachten vorgelegt. Allerdings ging der Gutachter damals nicht von einer weiteren Wo hnbebauung an der Simonskaul aus. a) Inwieweit ist dieses Gutachten nun überhaupt noch aussagekräftig? b) Die vorgestellten Bebauungspläne sehen eine Kita auf dem Gelände vor. Wie werden die Kinder vor den bereits jetzt gesundheitlich bedenklichen 74db im Außenbereich geschützt? Wenn der KVB-Betrieb aufgenommen wird und durch ca. 1000 Autos mehr durch die ge plante Bebauung in unmittelbarer Nachbarschaft, wird sich die Lärmbelastung noch erheblich erhöhen. Der offiziellen Lärmkarte NRW ist bereits jetzt dieser Lebensraum, mit den unter 4. genannten Straßen ganz erheblich belastet. Die HGK will auch ihre Trass e erweitern… was auch künftig weiterer Lärm bedeutet. Es ist in jedem Fall ein erneutes Gutachten nötig. -- ja ja ja Das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan berücksichtigt die Maßnahmen der KVB in der Umgebung des Plangebiets als Lärmquellen. Das schalltechnisc he Gutachten für die KVB -Maßnahmen behält seine Aussagekraft bezüglich der zu erwartenden Emissionen des Schienenverkehrs und der Hauptwerkstatt. Es wird durch das Gutachten zum Bebauungsplan ergänzt, das auf den Aussagen zum Schienenverkehr aufbauend die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für die geplante Bebauung definiert. Im Bebauungsplan werden aktive und passive Schallschutzmaßnahmen für die Bebauung festgesetzt. Der Außenbereich der Kita wird vom Umgebungslärm abgeschirmt. Durch das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan wird neben den Immissionen, die auf das Plangebiet einwirken auch untersucht, welche Steigerung des Verkehrslärms die geplante Nutzung in den umgebenden Straßenzügen auslöst. Sofern sich dies aus den Ergebnissen des Gutachtens ergibt, können Lärmschutzmaßnahmen für den Bestand vertraglich vereinbart werden. Allerdings kann dabei jetzt schon festgehalten werden, dass voraussichtlich weder in der Simonskaul noch in der Mönchsgasse mit durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (Prognosewerten) von 600 – max. 4.150 Fahrzeugen / Tag Verkehrslärmsituationen erreicht - 29 - / 30 Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung Klima Diese Stelle dient der Durchlüftung, Und jede weitere Bebauung verschlechtert das städtische Klima. Eine 6 -7 stöckige Bebauung der Neußerstra ße an dieser Stelle ist völlig indiskutabel, wenn man so etwas wie Luftreinhalteplan in dieser Stadt umsetzen will. nein werden, die für eine angrenzende Wohnnutzung objektiv unverträglich sein können. s. Nr. 13.2 21 21.1 21.2 05.03.2019 Die Verkehrsbelastung, Anzahl Autos, vor allen Dingen LKW ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die KVB hat ihr Depot ausgebaut und baut eine neue Abstellhalle. Der REWE Markt Neusser Str. wurde ausgebaut. Das Phönix Altenheim wurde neu gebaut. In der Jesuitengasse sind etliche Wohnungsneubauten entstanden. Schon jetzt kommt es zu Staus, bei Feierabendverkehr des KVB Depots (15.30 h) oder starken Kunden und Lieferverkehr des REWE Marktes. 330 neue Wohnungen am Simonskaul bringen nochmal ca.1000 Autofahrten pro Tag. Ein neues Verkehrskonzept muss her. - Die Jesuitengasse muss vom Durchgangsverkehr zur Rennbahn und der Feuerwehr entlastet werden. Von der Neusser Str. muss es einen Linksabbieger zur Scheibenstr. geben. - Nur noch eine Abbiegespur Neusser Str. / Jesuitengasse. Momentan sind es 2. - Tempo 30 auf der Jesuitengasse. Die Straße ist so schmal, dass LKW nicht schneller als 30 fahren können. Zum Schutz der Anwohner sollte das für alle gelten. - Der Durchgangsverkehr zieht nicht Anwohnerparken an. Anwohnerparken sollte überlegt werden. ja teilweise s. Nr. 3.2 Für die Umgestaltung der Neusser Straße einschließlich Änderungen der Verkehrsführung liegt bereits eine Ausführungsplanung vor. Diese berücksichtigt Maßnahmen der Geschwindigkeitsdämpfung, zusätzliche Fußgängerquerungen sowie Radfahrstreifen. Die Anregungen zur Verkehrsregelung/ Geschwindigkeitsdämpfung und zum Anwohnerparken in der Jesuitengasse können nicht im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Die Jesuitengasse liegt nicht im Plangebiet. Die Anregungen werden dem zuständigen Fachamt weitergegeben. - 30 - Lfd. Nr. Eingangsda tum Stellungnahme (Zusammenfassung) Berücksichtigung ja/nein Stellungnahme der Verwaltung Ohne Verkehrsberuhigung auf der Neusser Str. zwischen Scheibenstr. und Wilhelm Sollmann Str. wird sich die Verkehrslage in der Jesuitengasse nicht verbessern. Vorschläge zur Verkehrsberuhigung der Neusser Str. - Tempo 30 - Durchgehendes Überholverbot - Eindeutige Spurführung, z.B. für Rechtsabbieger zu Lidl Markt Neusser Str. 776 - Zusätzliche Fußgängerüberquerung Höhe Lidl Neusser Str. 776 - Eindeutige Fahrradwegekennung zwischen Wilhelm Sollmann Str. und Jesuitengasse
Anlage 10 Fahrradwege
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Anlage 10 Fahrradwege im Bereich des Plangebiets „Simonskaul“
Anlage 8 Stellungnahme der Verwaltung
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1 Anlage 8 Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus der Sitzung der Bezirksver- tretung Nippes vom 19.09.2019 Frage aus der BV Sitzung und Stellungnahmen der Verwaltung „Ferner würde an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass mit einer Verlänge- rung um fünf Sekunden bei der Ausfahrt Simonskaul auf die Neusser Straße die Zau- berformel gegen Rückstaus gefunden worden sei. Es muss daher darüber aufgeklärt werden, ob auf der Neusser Straße für die Bahnen eine Vorrangschaltung besteht oder geplant ist. Sofern dieses so ist, ist darzulegen, wie sich die im Verkehrsgutachten dargestellte Losung von fünf Sekunden Zugabe damit übereinbringen lässt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu der konkreten Frage bezüglich der Anforderungen der Bahn an der genannten Einmün- dung ist festzustellen, dass die Signalsteuerung am Knoten Neusser Straße/ Simonskaul „eine absolute Bevorrechtigung für die Straßenbahn“ im Zuge der Neusser Straße vorsieht. Diesbezüglich besteht noch weiterer Untersuchungsbedarf. Eine finale Aussage kann erst mit Abschluss des Verkehrsgutachtens erfolgen. Aufgabe des Verkehrsgutachtens im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist im Hinblick auf die Straßeninfrastruktur die grundsätzliche Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der durch das Bauvorhaben zusätzlichen Verkehre zu bewerten. In Bezug auf Knotenpunkte be- deutet dies, dass zunächst ein Nachweis der zu erwartenden Qualität des Verkehrsablaufs gemäß dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) erfolgt. Im weiteren Verfahren werden neuralgische Stellen detaillierter untersucht. Wie kommt es zu der Einschätzung, in der Kita würden ausschließlich oder zumindest überwiegend Kinder aus dem neuen Quartier versorgt (zu 1.13)? Stellungnahme der Verwaltung: Die geplante Kindertageseinrichtung bildet ein Betreuungsangebot für die Kinder in den an- grenzenden Bestandsquartieren, wie auch für die Kinder im Plangebiet. In der Stellung- nahme zu Punkt 1.13 heißt es entsprechend, dass für die „ansässigen Kinder“ ein adäquates Betreuungsangebot geschaffen werden soll. Damit sind alle Kinder, die im Umfeld der ge- planten Kindertageseinrichtung leben, gemeint. Wie kommt es zu der Aussage, dass die Gleisanlagen im Bau seien (zu 3.3)? Stellungnahme der Verwaltung: Die Planung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist für die Abstellanlage mit Abstell- halle, Waschhalle, verschiedenen Technikräumen, einem Fahrdienstgebäude, Abstellgleisen sowie einer zweigleisigen Zulaufstrecke abgeschlossen. Während die Abstellanlage im Bau befindlich ist, beginnen die Bauarbeiten an der Zulaufstrecke zwischen Neusser Straße und Simonskaul voraussichtlich Ende 2019. 2 Wie viele Lkw hatte die dort ansässige Spedition und wie viele Fahrten wurden so ver- ursacht (zu 4.1)? Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wird die Schwerverkehrserzeugung für das geplante Bauvorhaben mit überprüft. Eine Gegenüberstellung zur bestehenden Situation erfolgt im Rahmen des Gutachtens. Wie viel Fläche ist heute versiegelt, in welcher Geschossigkeit ist die bestehende Be- bauung, wieviel Fläche wird zusätzlich versiegelt und in welche Geschossigkeit ist dann die Bebauung (zu 13.5)? Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit sind im Plangebiet 16.385 qm versiegelte Flächen vorhanden. Künftig sind im Plan- gebiet ca. 13.900 qm versiegelte Flächen geplant, davon ca. 2.800 qm durch Tiefgaragen unterbaute, jedoch intensiv begrünte Flächen. Die Bauflucht wird gegenüber dem Bestand im Norden um ca. 40 m in südliche Richtung zurückgenommen. Die Bebauung ist derzeit ein- bis zweigeschossig. Die geplante Bebauung ist drei- bis sechsgeschossig. Ferner möge die Verwaltung eine Bestätigung der KVB vorlegen, dass das Gleis in Zu- kunft nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden soll und die heutigen Fahrten damit entfallen (zu 12.2). Stellungnahme der Verwaltung: Nach Rücksprache mit der KVB bleibt die bisherige Zufahrtsstrecke für die Zufahrt zur Hauptwerkstatt erhalten, wobei die neue Abstellanlage separat erschlossen wird. Eine regel- mäßige Taktung auf dieser Strecke ist jedoch nicht vorgesehen. Zu 13.2 ist eine nähere Erläuterung erforderlich. Stellungnahme der Verwaltung Im Zuge der vorliegenden Planung ist vorgesehen nördlich des Plangebietes Freizeitflächen für Jugendliche des Kinder- und Jugendprojektes DachloW sowie weiteren Jugendlichen aus dem Stadtbezirk zu schaffen. Eine entsprechende Kostentragung durch den Vorhabenträger wird vertraglich geregelt. Stellungnahme der Verwaltung: Bereits jetzt wird gebeten, der Bezirksvertretung Nippes den Durchführungsvertrag vor Abschluss zur Kenntnis zu bringen. Sofern Interessen Dritter zu schützen sind, kann dies teilweise im nichtöffentlichen Teil geschehen. Die im Durchführungsvertrag behandelten Belange sind Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan und werden im Zuge der Beratungen durch die Politik beschlossen. Die Er- stellung des Durchführungsvertrags ist Aufgabe der laufenden Verwaltung. Aus diesem Grund werden Verträge auch hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes generell nicht bekannt gemacht. 3 Ergänzende Fragen von der Frakt ion die Grüne n: Warum wird das Planungsgebiet um den nordwestlichen Bereich erweitert? Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits in der Begründung der Beschlussvorlage vom 20.08.2019 aufgeführt, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans in nordwestliche Richtung zugunsten der Anlage von Ausgleichsflächen und öffentlich nutzbaren Grünflächen erweitert. Der Siegerentwurf sieht diese Flächenkulisse für die Entwicklung des Gebiets zwischen Simonskaul und Neusser Landstraße sowie in Bezug auf den Ausgleich vor. Hängt die Ausweitung in direktem Zusammenhang mit einer stärkeren Verdichtung der Bebauung, die dadurch ermöglicht werden soll? Stellungnahme der Verwaltung: Ziel der Planung ist es, Ausgleichsmaßnahmen durch Entsiegelung, Bepflanzung und Schaf- fung öffentlich nutzbarer Grünflächen im Plangebiet durchzuführen. Dazu werden die ent- sprechenden Flächen in das Plangebiet einbezogen. Das Ausgleichserfordernis besteht un- abhängig von der Dichte der geplanten Bebauung. Die Anregung ist an die zuständige Stelle der Verwaltung weitergegeben worden. Wir bitten um Darstellung der Planung und um Mitteilung, welche Stelle konkret in der Ver- waltung dafür zuständig ist (zu 1.2). Stellungnahme der Verwaltung: Die Regelung des Bewohnerparkens erfolgt durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. Soll die Dachbegrünung nicht nur weitgehend vorgesehen werden, sondern für alle Gebäude im Plangebiet verbindlich umgesetzt werden (zu 1.3)? Stellungnahme der Verwaltung: Die Dachbegrünung wird im Bebauungsplan festgesetzt. Ausgenommen werden Flächen, die für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie, für die Belichtung/ Belüftung (z. B. Oberlichter, Lüftungsaufbauten u. Ä., sowie zur Nutzung durch die Bewohnerschaft (Dachter- rassen) benötigt werden. Die These, dass fünf Sekunden zu keinem Problem führen, wird nicht untermauert. Die Bewertung als „noch ausreichend“ kann nicht akzeptiert werden. Hier muss nachge- bessert werden (zu 1.5, 1.10 und 3.2). Stellungnahme der Verwaltung: Wie bei Frage 1 erwähnt, ist das Verkehrsgutachten noch nicht abgeschlossen. Tieferge- hende Untersuchungen sollen potenzielle Lösungsmöglichkeiten genau untersuchen und die Auswirkungen im Rahmen des Verkehrsgutachten darlegen. Wir bitten um Darlegung der Mobilitätskonzeption und um Stellungnahme, warum sich daraus ein so niedriger Stellplatzschlüssel von 07-0,75/pro Wohneinheit ergibt? Wie groß ist der finanzielle Vorteil des Bauhabenträgers und der Käufer/Mieter zwischen einem Stellplatzschlüssel von 0,7 und einem vom 1 (zu 1.6)? 4 Stellungnahme der Verwaltung: Der reduzierte Stellplatzschlüssel ergibt sich an erster Stelle aus dem ÖPNV-Abminderungs- faktor für das Plangebiet. Darüber hinaus kann durch ein Mobilitätskonzept der Stellplatz- schlüssel weiter reduziert werden. Bestandteil eines Mobilitätskonzeptes können sein; Car- sharing-Angebot, erhöhte Anzahl an Fahrradabstellanlagen etc. Die Ablehnung von innovativen Wohnformen wird nicht ausreichend begründet (zu 1.9). Stellungnahme der Verwaltung: Der Wohnungsmix insbesondere für den öffentlich geförderten Wohnungsbau orientiert sich an den Wohnungsanfragen, die der GAG vorliegen bzw. an statistischen Auswertungen der Wohnungsnachfrage. Eine grundsätzliche Ablehnung innovativer Wohnformen ist damit nicht verbunden, so ist der Vorhabenträger bereit den Zeitenwandel e.V. Köln beispielsweise mit einem Mehrgeneratio- nenwohnprojekt in der weiteren Planung zu berücksichtigen (s. Stellungnahme zu 6.1). Wie wird die Geländemodellierung zur Abflussverzögerung umgesetzt? Wir bitten um eine Darstellung des Vorhabens (zu 2.1). Stellungnahme der Verwaltung: Das Gefälle wird in Nord-Süd-Richtung so ausgebildet, dass das Gebiet im Starkregenfall in die nördlich der Bebauung vorgesehenen Grünflächen entwässert. (s. die Skizze in der An- lage 9). Wie weit sind die Planungen dazu vorangeschritten? Wir bitten um Darlegung der Pla- nungen (zu 6.1). Stellungnahme der Verwaltung: Die Grundrisse werden derzeit als Vorplanung erarbeitet. Eine Entwurfsplanung wird erst er- folgen, wenn der Vorgabenbeschluss gefasst ist. Wie sehen die Belegungen der umliegenden Grundschulen zum Schuljahr 2019/2020 aus? Wo sieht die Verwaltung noch Kapazitäten? Begründen diese sich auf eine hö- here Klassenfrequenz, Mehrklassenbildung oder andere Maßnahmen? (zu 12.4) Stellungnahme der Verwaltung: Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist die Inbetriebnahme des Grundschulgebäu- des Friedrich-Karl-Straße für III/2023 vorgesehen. Die Kapazität der weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Nippes sind, wie in den meisten Stadtbezirken, eher erschöpft. Ausnahmen bestehen in Bezug auf die Eingangsklassen in der Regel an Hauptschulen. Diese werden jedoch spätestens nach der Orientierungsstufe, also zum 7. Schuljahr, meist „gut gefüllt“. In Bezug auf das Wohnbauprojekt Simonskaul wurden die 4-zügige Florianschule (GGS Neusser Straße) und die 2-zügige Marienschule (KGS Altonaer Straße, Longerich) als woh- nortnächste Schule ihrer Schulart identifiziert. 5 Die Florianschule führt lt. Vorstatistik (die amtlichen Schuldaten für das laufende Schuljahr 2019/20 werden erst nach dem I/2020 auswertbar vorliegen) 12 Klassen mit rd. 234 Kindern. Dies entspricht einer durchschnittlichen Belegung von 19,5 Kindern je Klasse. Je Jahrgang sind derzeit 3 Klassen vorhanden, bei Jahrgangsstärken von maximal 63 Kin- dern (Summe E2 und E3 = Kinder im 2 und 3. Schulbesuchsjahr, die hilfsweise dem 2. Schuljahr zugerechnet werden). Im Rahmen der Klassenbelegung ist es bei 3 parallelen Klassen im Jahrgang möglich in je- dem Jahrgang bis zu 81 Kinder aufzunehmen. Da die Florianschule 4-zügig festgelegt und räumlich ausgestattet ist, ist es möglich, je Jahrgang eine weitere Klasse aufzunehmen. In Jahrgängen mit 4 parallele Klassen können bis zu 104 Kinder aufgenommen werden. Im Rahmen der Zügigkeit könnten an der Florianschule somit bis zu 416 Kinder beschult wer- den. Auf Grundlage der derzeitigen Schülerzahl ist die Schule damit zu 56,25 % belegt und hat also noch große Kapazitäten. Erst wenn in einem Jahrgang eine Klasse mehr als die vorgesehene Zügigkeit / Zahl der Pa- rallelklassen aufgenommen wird, handelt es sich um eine Mehrklasse. Im Falle der Florian- schule wäre dies eine 5 Parallelklasse. Die Marienschule in Longerich führt 210 Kinder in 8 Klassen (Ø 26,25). Als 2-zügige Grund- schule dürfen die Klassen mit bis zu 28 Kindern belegt werden, also 56 je Jahrgang. Die Jahrgangsstärken an der Marienschule liegen nach Vorstatistik zwischen 50 und 54 Kindern, so dass im Rahmen der Klassenbildungswerte noch einige Kinder aufgenommen werden können. Im Rahmen der festgelegten Zügigkeit können an der Marienschule bis zu 224 Kinder aufge- nommen werden. Auf Grundlage der derzeitigen Schülerzahl ist die Schule damit zu 93,75 % belegt. Es bestehen noch geringe Kapazitäten. Es ist durch die Bebauung mit mehr Fahrradfahrern zu rechnen. Daher sollten Maß- nahmen zur Ausweitung von Fahrradwegen ergriffen werden. Wer kümmert sich da- rum? Wir bitten die Darstellung entsprechender Planungen (zu 13.6). Stellungnahme der Verwaltung: Für den Einbinde- und Kreuzungsbereich Neusser Straße und Zuführgleis liegt eine Ausfüh- rungsplanung vor, die eine sichere Wegeführung für den Radverkehr beinhaltet. Diese wird seitens der KVB umgesetzt werden. Im Rahmen der weiteren Planung wird die Erschließung des Plangebiets vom Amt für Stra- ßen und Verkehrsentwicklung geprüft. Hierzu gehört auch die Erschließung für zu Fuß ge- hende und Radfahrende. Wir erbitten eine Stellungnahme zum Konflikt mit der geplanten KVB-Zulaufstrecke (zu 16.1). Stellungnahme der Verwaltung: Es besteht kein Konflikt mit der KVB-Zulaufstrecke. Die Planung wurde mit der KVB abge- stimmt. 6 Derzeit wird noch geprüft, ob es möglich ist, den Radweg in einem kurzen Teilstück an der Neusser Straße gemeinsam mit der Gebietserschließung in einer Mischverkehrs- fläche zu führen“. Wir sehen Mischverkehrsflächen, insbesondere an der Neusser Straße – auch in kurzen Teilstücken – als kritisch an. Was hat die Prüfung ergeben? Wir bitten um Darstellung der Ergebnisse (zu 16.1). Stellungnahme der Verwaltung: Der Radverkehr soll zwischen der Neusser Straße und dem Quartiersplatz des Gebietes über eine Fläche geführt werden, die auch der Rad- und Fußwegeerschließung der angren- zenden Neubauten dient. Diese Wegeführung ist bis auf Ver- und Entsorgungsfahrzeuge au- tofrei vorgesehen. Die Anlage von Mischverkehrsflächen im Verlauf der Neusser Straße in Nord-Süd-Richtung ist nicht vorgesehen (siehe Anlage 10 dieser Vorlage). Um welche Flächen handelt es sich hier (zu 16.7)? Stellungnahme der Verwaltung: Bei den Grünflächen zum Ausgleich handelt es sich um die geplanten Grünflächen im Nor- den des Plangebietes. Die Größenordnung der dauerhaften Flächenentsiegelung kann der Anlage 11 dieser Vorlage entnommen werden. Durch welche Maßnahmen soll die Kita vom Umgebungslärm abgeschirmt werden (zu 20.7)? Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Lage im südlichen Bereich des Plangebietes mit der vorgelagerten bis zu sechsge- schossigen, geschlossenen Bebauung zur Neusser Straße wird die Kita vom Verkehrslärm abgeschirmt. Wer oder was ist PLEDOC und wie wird PLEDOC beteiligt (zu Nr. 7 der Anlage 7)? Stellungnahme der Verwaltung: Die PLEDOC GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen ist eine Tochtergesellschaft der Open Grid Eu- rope GmbH (OGE), die unterschiedliche Fernleitungsnetze betreibt. Die PLEDOC GmbH er- teilt in gebündelter Form Leitungsauskünfte zu diesen Fernleitungsnetzen. Sie wird in Plan- verfahren regelmäßig als sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB beteiligt (Beteiligung durch Anschreiben). Anlagen: Anlage 9 Entwässerung Anlage 10 Fahrradwege Anlage 11 Versiegelung
ANLAGE 12 Stellungnahme zu BV-Beschluss
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/ 2 A N L A G E 12 Vorlage 2736/2019 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem geänderten Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung Nippes aus der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2019 Stellungnahme der Verwaltung zu der geänderten Beschlussvorlage der Bezirksvertretung Nippes aus der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2019 "Insbesondere ist dabei [bei der Auseinandersetzung mit den Anregungen der Bürger und ihrer Berücksichtigung im weiteren Verfahren] die vorgesehene Erschließung des Baugebiets über die Straße Simonskaul zu überarbeiten, da die Verwaltung bisher von falschen Annahmen ausgegangen ist. Zur Reduzierung des Erschließungsverkehrs über die Nebenstraßen sind die Tiefgaragen baulich so miteinander zu verbinden, dass ein großer Teil der Erschließung über die Neusser Straße abgewickelt werden kann." 1. Es ist ein Verkehrsgutachten zu erstellen. In diesem ist eine Erschließung für alle Nutzer der Tiefgarage, sowohl nach Norden, wie auch nach Süden über die Neusser Straße vorzusehen." Stellungnahme der Verwaltung: Um die Verkehrsführung zu optimieren und so gebietsverträglich wie möglich zu gestalten, wird das bisher bereits vorliegende Verkehrsgutachten überarbeitet und ergänzt. Als Ergänzung wird insbesondere eine Mikrosimulation des Verkehrsablaufs am Knoten Simonskaul/ Neusser Straße erstellt. Damit besteht die Möglichkeit, eine verlässliche Beurteilungsgrundlage für mögliche Änderungen der Signalsteuerung zur Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrs aus dem Baugebiet zu gewinnen und umzusetzen. Das vorgeschlagene Erschließungskonzept geht davon aus, dass an der Neusser Straße keine Linksabbiegebeziehungen für das Baugebiet hergestellt werden können. Dies entspricht sowohl den Inhalten der Planfeststellung für die KVB-Neubautrasse nördlich des Baugebiets und deren Einbindung in die Stadtbahngleise auf der Neusser Straße als auch der Umbauplanung für die Neusser Straße. Das Einrichten von Linksabbiegebeziehungen würde die Leistungsfähigkeit der Neusser Straße sowohl für den Stadtbahnverkehr als auch für den motorisierten Individualverkehr erheblich mindern und aufgrund der unmittelbar angrenzenden Gleisquerung, bei der die Stadtbahn aus der Mittellage der Neusser Straße in eine Seitenlage westlich der Neusser Straße wechselt, eine verkehrssichere Abwicklung aller Verkehrsarten erschweren. Zudem würde das bereits vorhandene Gefahrenpotential für den Radverkehr an der Neusser Straße künftig durch zusätzliche Fahrverkehre erhöht werden. Da aus den vorgenannten Gründen an der Neusser Straße nur eine Anbindung für den MIV mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit möglich ist, kann auf eine teilweise Anbindung über die Simonskaul und die Jesuitengasse nicht verzichtet werden. Eine unterirdische Verbindung der Garagen widerspricht dem im Wettbewerbsverfahren ermittelten Entwurf, der drei unabhängige Garagen vorsieht. Eine unterirdische Verbindung müsste unterhalb der öffentlichen Verkehrs- und Spielflächen erfolgen und scheidet aus diesem Grund aus. Denkbar ist jedoch, die bisher lediglich als Ausfahrt vorgesehene Rampe aus dem Bauabschnitt an der Neusser Straße in beide Fahrtrichtungen für die Anwohner zu öffnen. - 2 - / 3 2. "Im Bebauungsplan muss eine Dachbegrünung aller Flächen festgesetzt werden. Ausnahmen sollen nur für Flächen möglich sein, die für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, die für die Belichtung/ Belüftung oder für Dachterrassen für die Bewohner geplant sind." Stellungnahme der Verwaltung: Dies wird für den Planentwurf so vorgegeben und entspricht auch den Absichten des Vorhabenträgers. 3. "Das Baugebiet soll oberirdisch autofrei sein." Stellungnahme der Verwaltung: Eine weitgehende Reduzierung des Autoverkehrs, den das neue Baugebiet erzeugt, ist ein wesentliches Ziel der Planung. Aus diesem Grund ist der zentrale Bereich des Gebiets um den Quartiersplatz autofrei geplant. Die Tiefgaragenzufahrten und auch ein Teil der Besucherstellplätze sind an die Ränder des Plangebietes gelegt, sodass auch auf der Erschließungsstraße in der Mitte des neuen Quartiers nur mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Mit einem Mobilitätskonzept für das Baugebiet wird die Nutzung von Alternativen zum eigenen PKW attraktiv gemacht. Dazu gehört unter anderem ein großes Angebot an Fahrradstellplätzen, Ladestationen für E-Bikes, Car-Sharing, Bike-Sharing, hier insbesondere E-Lastenräder. Eine leistungsfähige und verkehrssichere Anbindung für den Fahrradverkehr ist ebenfalls Bestandteil des Konzepts. Dieses wird durch den Vorhabenträger derzeit in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Ein vollständiger Verzicht auf eine oberirdische Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erscheint jedoch unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Anforderungen nicht als die verkehrsgünstigste Lösung. Dadurch würden Anlieferverkehre für die Anwohner erschwert. Oberirdische, barrierefreie Besucherstellplätze in der Nähe der Hauseingänge könnten nicht eingerichtet werden. Das oberirdische Besucherparken würde zudem teilweise in die Nachbargebiete verdrängt. 4. "Die vorgesehene Tiefgarage soll als Quartiersgarage gebaut werden. Die Stellplätze sollen in der Anzahl so geplant werden, dass sie für die neuen Bewohner, deren Besucher und die Anwohner aus dem Umkreis (insbesondere der Neusser Straße) ausreichen." Stellungnahme der Verwaltung: Die erforderlichen Bewohnerstellplätze werden in den drei geplanten Tiefgaragen vorgesehen. Die Flächen der drei Teilbaugebiete im Plangebiet sind ausreichend groß dimensioniert, um dem Stellplatzbedarf mit jeweils einer Tiefgaragenebene zu entsprechen. Wenn an der Neusser Straße ergänzend Stellplätze für Anwohner aus der Umgebung errichtet werden sollten, würde dies eine zweite Tiefgaragenebene erfordern. Die damit verbundenen Mehrkosten sind mit den üblichen Mieteinnahmen für Stellplätze nicht refinanzierbar. Sie können und sollen auch nicht auf die Wohnungsmieten umgelegt werden. Es ist aus planungsrechtlicher Sicht unangemessen, dem Vorhabenträger die Errichtung einer Garagenebene aufzugeben, deren Errichtung nicht refinanzierbar ist. 5. "Die Zusagen des Umweltamtes zur Kontrolle und laufenden Überwachung der Umweltverträglichkeit sind konsequent einzuhalten." Stellungnahme der Verwaltung: - 3 - Dies wird über die Festsetzungen im Bebauungsplan und mithilfe des Durchführungsvertrags zum VEP sowie in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren umfassend gewährleistet. Fazit: Die Verwaltung empfiehlt folgende ergänzende Beschlussfassung: zu 1.: Der Anregung wird nicht gefolgt, da einer Anbindung des Baugebiets über die Tiefgaragenausfahrt an der Neusser Straße nach Norden aus verkehrstechnischen Gründen nicht zugestimmt werden kann. Gegen die Forderung spricht zudem, dass nur ein geringer Teil der Verkehre aus dem neuen Baugebiet nach Süden abgeleitet werden kann. zu 2.: Der Anregung wird gefolgt. zu 3.: Der Anregung wird nicht gefolgt. zu 4.: Der Anregung wird nicht gefolgt, da ein zweites Garagengeschoss planungsrechtlich nicht gefordert werden kann. Zudem sollen am Standort alternative Verkehrsformen gefördert werden, um die Autoverkehre zu minimieren. Eine Quartiersgarage würde der von der Bezirksvertretung geforderten Reduzierung der Anliegerverkehre entgegenstehen und diese zusätzlich verstärken. Zu 5.: Der Anregung wird gefolgt.
Anlage 2 Siegerentwurf
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Anlage 2 Siegerentwurf Lorenzen Meyer Architekten / becht landscape architecture
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Az Vorlagen-Nummer 2736/2019 Freigabedatum 20.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Simonskaul" in Köln-Weidenpesch Stellungnahme der Bezirksvertretung Nippes zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufgeführten, geänderten Gel- tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich „Simonskaul“ auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwurfes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB auszuarbei- ten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei zu berücksichtigen. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Nippes ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Begründung des geänderten Geltungsbereiches: Der bisherige Geltungsbereich soll im nordwestlichen Bereich um Flächen des ehemaligen Verkehrs- übungsplatzes zugunsten der Anlage von Ausgleichsflächen und privaten Grünflächen erweitert wer- den. Die nördliche Geltungsbereichsgrenze des Plangebietes verläuft entlang der Grenze der planfestge- stellten Zulaufstrecke der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), welche die Gleise an der Neusser Straße mit der neuen KVB-Abstellanlage für Stadtbahnfahrzeuge westlich des Plangebietes verbin- det. In Einvernehmen mit der KVB, dem Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (Amt 66) der Stadt Köln soll der an die KVB-Trasse südlich angefügte Rad- weg bis zur Gleisquerung im nordöstlichen Bereich zugunsten eines zusammenhängend gestalteten öffentlichen Raumes in das Plangebiet einbezogen werden. Damit hat die Plangebietsgrenze in die- sem Bereich keinen aktuellen Flurstücksbezug. Eine letzte Änderung erfährt der geänderte Geltungsbereich im südwestlichen Bereich zwischen den Wohnhäusern am Simonskaul mit den Hausnummern 42 und 44. In diesem Bereich soll die Gel- tungsbereichsgrenze anders als bislang entlang der südlichen Flurstücksgrenze von Flurstück 3994 (Gemarkung Longerich, Flur 96) und Flurstück 3642 (Gemarkung Longerich, Flur 96) mit Aussparung der Abstandsflächen des Wohngebäudes in der Simonskaul mit der Hausnummer 42 verlaufen. Diese Änderung ist notwendig, da das Wohngebäude auch auf den genannten Flurstücken liegt und weder ein Erfordernis besteht dieses zum Teil des Bebauungsplans zu machen noch der bauplanungsrecht- liche und bauordnungs- Rahmen dieses Bestandsgebäudes tangiert werden soll. Begründung des Planvorhabens: Auf Grundlage der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB in der Zeit vom 23.12.2016 bis zum 31.01.2017 stellte die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Plangebiet zwischen der Neusser Straße und der Simonskaul in Köln-Weidenpesch. Die Vorhabenträgerin lobte ein zweiphasiges Qua- lifizierungsverfahren im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung in der Zeit vom 02.11.2018 bis zum 29.03.2019 für das Plangebiet aus. Nach der ersten und zweiten Phase des Qualifizierungsverfah- rens wurden die Ergebnisse der Planungsbüros der Öffentlichkeit vorgestellt. Der städtebauliche Ent- wurf der Büros Lorenzen Meyer Architekten mit becht landscape architecture wurde als Sieger gekürt. Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 28.06.2018 den Beschluss zur Einleitung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch sowie den Beschluss zur früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Abendveranstaltung gefasst. Die Abendveranstaltung fand am 05.02.2019 statt. Die Niederschrift ist als Anlage 4 beigefügt. Schriftliche Stellungnahmen konnten zwischen dem 05.02.2019 und dem 06.03.2019 abgegeben werden. Insgesamt sind 21 schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung eingegangen sowie eine weitere Stellungnahme außerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung am 17.07.2019. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Verwaltung sind den Anlagen 5, 6 und 7 zu entnehmen. Von den 3,5 ha Fläche des Plangebietes werden gegenwärtig circa 1,6 ha für kleingewerbliche Zwe- 3 cke genutzt. Als Hausgärten, die zum Teil nicht mehr bewirtschaftet werden, dienen circa 0,8 ha Flä- che. Nicht mehr bewirtschaftete, ruderalisierte Brachflächen umfassen circa 1,1 ha. Ziel der Planung ist es, die am nördlichen Rand des Stadtteils Köln-Weidenpesch gelegene Gewerbe- und Brachfläche von insgesamt 3,5 ha einer Wohnnutzung zuzuführen. Im Geltungsbereich des vor- habenbezogenen Bebauungsplans „Simonskaul“ soll Planungsrecht für circa 334 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und für eine viergruppige Kindertageseinrichtung, für einen öffentlichen Spielplatz (circa 1.250 m²) sowie für private Grünflächen und die erforderlichen, öffentlichen Erschlie- ßungsflächen gemäß dem Siegerentwurf, der zurzeit im Detail überarbeitet wird, geschaffen werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt überwiegend über eine von der Simonskaul abzweigenden Stichstraße sowie im östlichen Bereich des Plangebietes durch eine Tiefgaragenein- und -ausfahrt zur Neusser Straße. Neben einem zentralen Grünraum mit öffentlichem Spielplatz am Ende der Er- schließungsstraße vernetzten kleine Plätze, Fuß- und Radwege zwischen den Gebäudeblöcken den Grün- und Siedlungsraum. Die geplanten U-förmigen Wohnblöcke im nordwestlichen Bereich des Plangebiets öffnen sich mit ihren Höfen zum bestehenden und künftig weiter qualifizierten Grünraum. Im östlichen Plangebiet schließen die vorgesehenen Wohngebäude an die Bestandsbebauung an der Neusser Straße an und bilden eine Blockrandstruktur aus. Südlich der in das neue Wohnquartier geführten Planstraße bilden viergeschossige Mehrfamilienhäuser den Übergang zur südlich angrenzenden Bestandsbebauung. Es wird ein Wohnungsmix aus Eigentumswohnungen, öffentlich geförderten und freifinanzierten Mietwohnungen angestrebt. Während im östlichen Plangebiet vorwiegend öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen wird, entsteht im westlichen Plangebiet freifinanzierter Wohnraum. Die unter- schiedlichen Wohnungstypologien verteilen sich über das gesamte Quartier. Insgesamt soll ein Anteil an öffentlich geförderten Wohnraum von 24 Prozent an der Bruttogeschossfläche gemäß Nr. 7(3) der Richtlinie des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 geschaffen werden. Südwestliche Bereiche des Plangebietes befinden sich in den südlichen Ausläufern einer ehemals von der Stadt Köln als Deponie genutzten und mit Hausmüll verfüllten Kiesgrube (Altlastenkataster Nummer 50503). Für die Entwicklung des neuen Wohnquartiers ist daher die Sanierung dieser südli- chen Ausläufer der Altablagerung erforderlich. Die Sanierung soll durch Aushub des Deponiekörpers auf dem Planungsgrundstück, externe Verwertung bzw. Entsorgung von Aushubmaterialien sowie durch Verfüllung der entstehenden Hohlform mit sauberen, inerten, mineralischen Materialien vorge- nommen werden. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden folgende Fachgutachten zu folgenden Themen erarbeitet bzw. liegen in Entwürfen bereits vor: hallschutzgutachten, -Ausgleich-Bilanzierung, Vorberatungen Einleitungsbeschluss: Bezirksvertretung Nippes 30.05.2018 geändert empfohlen Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 geändert beschlossen 4 Anlagen 1 Geänderter Geltungsbereich 1a Bisheriger Geltungsbereich 2 Siegerentwurf 3 Bekanntmachung 4 Niederschrift Abendveranstaltung 5 Stellungnahmen FÖB 6 Stellungnahmen außerhalb FÖB 7 Stellungnahmen TÖB
Anlage 1a Bisheriger Bebauungsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1a Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtBisheriger Geltungsbereich des B-Planverfahrens (VEP) Simonskaul in Köln - Weidenpesch 010050200300 Meter
Anlage 1 Geänderter Bebauungsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeänderter Geltungsbereich des B-Planverfahrens (VEP) Simonskaul in Köln - Weidenpesch 010050200300 Meter
Anlage 4 Niederschrift Abendveranstaltung
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Anlage 4
Die Oberbürgermeisterin 21.02.2019
Stadtplanungsamt
Stadthaus Deutz Westgebäude
Willy- Brandt- Platz 2
50475 Köln
N I E D E R S C H R I F T
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
„Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch
Veranstaltungsort: Pfarrheim Heilig Kreuz, Kapuzinerstraße 7, 50737 Köln
Termin: 05.02.2019
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr
Besucher: ca. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Teilnehmer(in): Moderation:
Herr Schößler, Bezirksbürgermeister Nippes
Verwaltung:
Frau Müller, Stadtplanungsamt
Herr Schwark, Stadtplanungsamt
Vorhabenträger und Planung:
Herr Venjakob, Bonava Wohnbau GmbH
Herr Lange, Bonava Wohnbau GmbH
Frau Drechsel, Bonava Wohnbau GmbH
Herr Swertz, Bonava Wohnbau GmbH
Herr Schuckließ, BSV Aachen
Frau Hofmann, Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Schöffmann, Kölner Netzwerk Bürgerengagement
Frau Meier, H+B Stadtplanung
Niederschrift:
Herr Beele, H+B Stadtplanung
Frau Brochhagen, H+B Stadtplanung
Herr Schößler begrüßt die erschienenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und macht darauf
aufmerksam, dass es die Möglichkeit zur Übersetzung in die Gebärdensprache während der
gesamten Veranstaltung gibt. Anschließend stellt er den Inhalt des Vorhabens vor. Dazu b e-
schreibt er kurz die Lage des Plangebiets und stell t die Vorhabenträgerin Bonava Deutschland
GmbH den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor. Er erläutert zudem den Ablauf der Aben d-
veranstaltung:
- Anhörung der Präsentationen der vier teilnehmenden Teams
- Diskussion an den Plänen mit den Architektinnen und Architekten
- Zusammenfassung der Kommentare und Anmerkungen.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch
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Herr Schößler konkretisiert den Sinn dieser Veranstaltung . Dieser liegt darin, die Anregungen
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Planung miteinfließen zu lassen.
Anschließend erläutert er die Rah menbedingungen der Planung : Es sind 330 Wohneinheiten
gefordert. Herr Schößler macht darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit zur Beteiligung über
schriftliche Kommentare bis zum 05. März 2019 besteht. Er erklärt, dass der Stadtentwic k-
lungsausschuss der Stadt Köln über die Konzepte im weiteren Verlauf des Verfahrens entschei-
den wird.
Herr Beele beschreibt die Lage des Plangebiet es und zeigt die genaue Abgrenzung anhand
eines Luftbildes. Er stellt das Planungsverfahren im kooperativen Baulandmodell der Stad t Köln
vor: Das Planungsverfahren umfasst eine bestimmte Vorgehensweise und Vorgaben, die ein
Investor einzuhalten hat, wenn er in einem größeren Umfang bauen möchte. Diese Vorgaben
beinhalten beispielsweise einen Mindestanteil an öffentlich geförderten Wo hnungsbau sowie
einen bestimmten Umfang öffentlicher Flächen. Das Verfahren beinhaltet zudem ein so g e-
nanntes Qualifizierungsverfahren, bei welchem eine größere Zahl an Teams eingeladen werden
Konzepte zu entwickeln, die anschließend die Grundlage für den Bebauungsplan bilden. In di e-
sem Fall ist es ein zweistufiges Verfahren. Das bedeutet, das zunächst sieben Konzepte in e i-
ner ersten Phase erarbeitet und daraus für eine zweite Phase vier Konzepte zu weiterer Bea r-
beitung durch eine Jury ausgewählt wurden. Di ese vier Konzepte der zweiten Phase werden
heute anhand von Präsentationen vorgestellt und werden für eine anschließende Diskussion an
den Stellwänden ausgestellt. In den Diskussionen an den Stellwänden ist es dann möglich A n-
regungen auf bunten Karten festzuhalten.
Herr Schößler weist darauf hin, dass die gesamte Veranstaltung mit Hilfe eines Aufnahmege-
rätes aufgenommen wird. Zudem bittet er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor ihrer
Wortmeldung mitzuteilen, wenn sie nicht aufgenommen werden möchten.
Um 18.10 Uhr beginnen die Präsentationen der vier teilnehmenden Teams. Ortner & Ortner
Baukunst macht den Anfang. Ab 18.18 Uhr folgen einige Fragen der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an die Vertreter des Büros , welche direkt im Anschluss an die Frage beantwortet
werden.
Frage: Wo liegen die Einfahrten der Tiefgaragen?
Antwort: Die Tiefgarage für das Gebäude 1 befindet sich an der Neusser Straße. Die Stichstr a-
ße im Plangebiet schließt an die Simonskaul an. Hinsichtlich der Tiefgaragen wurde sich an de n
Vorgaben der Auslobung orientiert.
Frage: Wie können die Jugendlichen die Bahngleise queren, sodass sie zur Freifläche der J u-
gendeinrichtung gelangen?
Antwort: Die Querung wird durch eine Z-Überführung ermöglicht.
Frage: Gibt es im Konzept oberirdische Stellplätze und wie groß ist die Tiefgarage?
Antwort: An die Stichstraße, die in das Plangebiet führt, werden Besucherstellplätze angeor d-
net. Im inneren Bereich des Plangebiets werden zudem Stellplätze für die Anlieferung und die
Feuerwehr geplant. Hier werden auch Behindertenstellplätze untergebracht. In jedem Baublock
befinden sich circa 70-80 Wohnungen. Nach Stellplatzschlüssel werden somit circa 50 -50 Stell-
plätze pro Baublock benötigt. Die Anzahl der oberirdischen Stellplätze beträgt 50 Stück.
Frage: Wie groß wird die Kindertagesstätte?
Antwort: Es ist eine 4-gruppige Kita vorgesehen. Dies umfasst circa 80 Kinder.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch
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Um 18.25 Uhr präsentiert das Team Prof. Schmitz Architekten GmbH das erarbeitete Kon-
zept. Ab. 18.35 Uhr stellen die Teilnehme rinnen und Teilnehmer Fragen, auch diese werden
direkt beantwortet:
Frage: Ist eine Dachbegrünung vorgesehen?
Antwort: Eine Dachbegrünung ist zu prüfen.
Frage: Wie entwickelt sich die Geschossigkeit innerhalb des Plangebiets? Wird die Barrierefre i-
heit berücksichtigt?
Antwort: Alle Gebäude verfügen über einen Aufzug, die Barrierefreiheit ist gegeben. Die B e-
standsgebäude an der Neusser Straße haben neun Geschosse. Im Gegensatz dazu umfasst der
Bestand an der Simonskaul maximal zwei Geschosse. Als Reaktio n darauf dient eine Höhe n-
entwicklung, welche von der Neusser Straße hin zur Simonskaul abnimmt. An der Neusser
Straße sind dazu sechs Geschosse geplant, an d ie Simonskaul grenzen dreigeschossige Gebäu-
de, hinzu kommen Staffelgeschosse.
Frage: Wie viel Prozent des Grundstücks sind im privaten oder im städtischen Besitz?
Als Vertreter der Vorhabenträgerin antwortet Herr Venjakob auf die Frage. Er erläutert, dass
sich circa 40% der Gesamtfläche im städtischen Besitz befinden. Ungefähr 60 % der Fläche
möchte die Bonava Deutschland GmbH erwerben.
Um 18.45 Uhr beginnt die Präsentation des Teams Lorber Paul Architekten GmbH.
Herr Schößler fragt, ob es für die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglich ist,
die erarbeiteten Konzepte nach der Verans taltung online einzusehen. Herr Beele erklärt, dass
die Veranstaltung ein Bestandteil eines Planverfahrens ist, weshalb die Entscheidung zuerst mit
dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin abgesprochen werden muss.
Da die Pläne unter An regung der Kommentare nochmals überarbeitet werden, werden im
Rahmen der Veranstaltung keine endgültigen Pläne vorgestellt.
Ab 19.00 Uhr beginnen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Fragen zum erarbeiteten
Konzept zu stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Anschluss durch die anw e-
senden Vertreter des Teams.
Frage: Ist eine Dachbegrünung nur für die Tiefgaragen oder auch für die Dächer der Gebäude
vorgesehen? Und regelt die Regenentwässerung nur das Regenwasser oder umfasst die En t-
wässerung auch das Dachabfallwasser?
Antwort: Das Dachwasser und das Oberflächenwasser werden als Regenwasser gesammelt und
anschließend gemeinsam abgeleitet. Eine Dachbegrünung ist hinsichtlich des Themas Stadtkl i-
ma für alle Gebäude im Plangebiet sowohl für Tiefgaragen als auch den Wohngebäuden vorz u-
sehen.
Frage: Eine Ausgleichsfläche gilt als Ausgleich für eine Fläche die neu versiegelt wird. Die im
Projekt ausgewiesene Ausgleichsfläche ist bereits eine Grünfläche. Wie kann sie also als Au s-
gleichsfläche dienen?
Antwort: Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde genau ge prüft, welche Flächen sich als
Ausgleichsflächen eignen würden. Im Bestandsplan ist zu sehen, dass die nun vorgesehene
Fläche momentan bebaut und versiegelt ist. Die heutige Bebauung geht übe r die Plangebiet s-
grenze hinaus. Um diese angedachte Fläche als Ausgleichsfläche nutzen zu können, muss diese
zunächst entsiegelt werden. Erst anschließend erfüllt sie ihre Funktion und lässt eine Au s-
gleichsqualität entstehen.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch
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Frage: Wieso ist nicht bekann t, dass demnächst über die neu geplante Trasse der KVB 120
Bahnen innerhalb von 24 Stunden verkehren werden?
Antwort: Diese Problematik ist den Teams bekannt. Auf Grund dessen wird das Eckgebäude an
der Neusser Straße mit entsprechenden Lärmschutzvorkehru ngen versehen, die daraufhin das
Wohnen an dieser Stelle ermöglichen. Im weiteren Verlauf der Planung sind somit genauere
Untersuchungen notwendig, welche passiven Lärmschutzmaßnahmen hilfreich sind, beispiel s-
weise eine entsprechende Grundrissgliederung oder lärmschutztechnische Fenster.
Frage: Ist eine Überquerung der Bahngleise überhaupt möglich, wenn dort 120 Bahnen ent-
langfahren?
Antwort: Die Planfeststellungsunterlage zu dem Vorhaben der KVB legt genau fest, wo eine
ebenerdige Überführung erbaut werden soll. Herr Beele weist auch auf die Besonderheit hin,
dass die Bahnen früh morgens und spät abends die Bahngleise nutzen werden. Tagsüber we r-
den somit an dieser Stelle keine Bahnen über die Gleise fahren.
Frage: Wo genau befindet sich die Grenze zwisc hen Landschaftsschutzgebiet und den Ba u-
maßnahmen?
Antwort: Die Lage des Landschaftsschutzgebiets ist durch den Beschluss des Stadtentwic k-
lungsausschusses nördlich der Gleise, zwischen den neu geplanten Gleisen und dem Stadtteil
Longerich bestimmt. Das Pla ngebiet selbst ist im Flächennutzungsplan im südlichen Teil als
Wohnfläche und im nördlichen Teil als Grünfläche dargestellt. Das hat zur Folge, dass der Fl ä-
chennutzungsplan im Parallelverfahren bei der Aufstellung des Bebauungsplanes geändert
werden muss. Der Landschaftsplan weist teilweise Flächen eines Landschaftsschutzgebietes
aus. Diese Schutzgebietsänderung kann ebenfalls bei der Änderung des Flächennutzungsplanes
angepasst werden. Der dazu notwendige Eingriff in die Teilfläche des geschützten Landsch afts-
bestandteils (GLB) ist möglich, da die Fläche nicht mehr dem ursprünglichen Schutzweck en t-
spricht. Durch die geplante KVB -Trasse bestehen zudem keine weiteren Entwicklungsmöglic h-
keiten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplanes wird also a n-
gestrebt.
Das Team Lorenzen Mayer Architekten GmbH beginnt mit der Vorstellung de s erarbeiteten
Konzeptes um 19.10 Uhr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben zu diesem Konzept ke i-
ne Rückfragen.
Um 19.25 Uhr entsteht eine offene Diskussion, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
der Veranstaltung allgemeine Fragen zur Aufgabenstellung und dem Planvorhaben stellen. Die
Fragen werden durch verschiedene Fachpersonen, welche in die Planung involviert sind, b e-
antwortet.
Frage: Wer macht die Vorgaben für den Verkehr? In der Veranstaltung werden Projekte vorg e-
stellt, die nicht in die vorhandene Infrastruktur eingebettet sind.
Antwort: Die Stadtverwaltung der Stadt Köln versicherte, dass die Vorhabenträgerin ein Ve r-
kehrskonzept vorweisen muss . Herr Schößler merkt an, dass laut des Stadtplanungsamtes
aufgrund de r guten öffentlichen Personennahverkehr-Verbindung eine Stellplatzreduzierung
von 30 % möglich ist.
Es wird vorgeschlagen, in dem Straßenabschnitt der Jesuitengasse zwische n Neusser Straße
und Simonskaul Anwohnerparken auszuweisen, da die Straße durch die Monteure der Ba u-
maßnahmen der KVB bereits zum jetzigen Zeitpunkt zugeparkt wird. Die zukünftigen Verkehre,
die durch die Nutzung der neuen Abstellanlage der KVB generiert w erden, sind daher zwingend
in das Verkehrskonzept aufzunehmen.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch
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Auch wird bezweifelt, dass die vorhandene Infrastruktur vor allem hinsichtlich des zu erwa r-
tenden Verkehrs aus der Siedlung ausreicht. Daher sollen in einem ausreichenden Umfang
Parkplätze vorgesehen werden.
Kritische Fragen zur Verkehrserschließung sollten in jedem Fall Teil des weiteren Verfahrens
sein, vermerkt Herr Schößler.
Die Planung befindet sich ganz am Anfang eines Verfahrens der Bauleitplanung , ergänzt Frau
Müller. Sie stellt klar, dass die Veranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung stattfi n-
det, welche normalerweise auf der Grundlage eines Konzeptes passiert. In diesem Fall werden
jedoch eine Anzahl von Konzepten aus einem Qualifizierungsverfahren vorgestellt. Die Vorh a-
benträgerin verfährt auf diese Weise auf Wunsch der Stadt hin. In der Veranstaltung wurden
zunächst die ersten Entwurfsfassungen vorgestellt , erklärt Frau Müller. Diese werden nun au f-
grund der Vorgaben und Anmerkungen aus dem Jurygremium bearbeitet. Die en tsprechenden
notwendigen Gutachten werden im Anschluss für das ausgewählte Konzept erstellt, um die
Folgen dieses einen Entwurfes untersuchen zu können. Dazu gehört auch die Erschließungsve r-
teilung. Sie erläutert außerdem, dass sich die Stadt Köln dazu ent schieden hat, den Stellplatz-
schlüssel zu reduzieren, da nicht jeder Haushalt ein oder sogar zwei Autos besitzt. Die endgül-
tige Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Köln , hält Frau Müller fest. Grundsätzlich sollen
für die Stadt Köln pro Jahr 6.000 Wohnun gen entstehen. Damit dies gelingt, gibt es entspr e-
chende Suchräume im Stadtgebiet, erläutert Frau Müller. Der Standort zwischen Simonskaul
und Neusser Straße ist auch einer dieser Suchorte. Des Weiteren hebt sie nochmals hervor,
dass auf die Veranstaltung noch viele weitere Verfahrensschritte folgen. Momentan liegt noch
nicht mal ein genauer Entwurf vor, der weitergeführt wird. Stattdessen wurde eine Anzahl von
Konzepten vorgestellt, an welchen sich sehr gut erkennen lässt, was Vor - und Nachteile sind
und was dementsprechend noch weiter ausgearbeitet werden muss.
Herr Schößler macht daraufhin nochmal deutlich, dass die Bürgerbeteiligung dazu dient, das
beste Konzept für Weidenpesch mit dem größten Nutzen für die Anwohnerinnen und Anwohner
zu finden. Des Weiteren geht es darum Anforderungen der Bürgerschaft zu formulieren.
Darauffolgend verdeutlicht Herr Beele anhand eines Plans den genauen Verlauf der Grenze
des Landschaftsschutzgebietes.
Frage: Wie lange dauert die Sanierung der Fläche? Wie kann man auf dem Gelände wohnen,
wenn es total verseucht ist?
Antwort: In den letzten zwei Jahren wurden zwei Bodengutachten mit Analysen der Scha d-
stoffsituation durchgeführt, erörtert Herr Beele. Dabei wurde geprüft, ob eine Bebauung di e-
ser Fläche überhaupt in Frage kommt. Die Untersuchungen ergaben, dass es zu einem vertre t-
baren Kostenrahmen möglich ist, die mit Schadstoffen belastete Erde auszugraben und saub e-
res Material einzufüllen, um anschließend die hier vorgestellte Planung zu realisieren.
Frage: Wann sind d ie Wohnungen bezugsfähig? Werden die Wohnungen behindertengerecht
geplant?
Antwort: Die Wohnungen werden nach den Vorgaben der Landesbauordnung barrierefrei er-
richtet, bestätigt Herr Venjakob. Angestrebt wird, dass die ersten Wohnungen 2023 bezug s-
fähig sind.
Es wird angemerkt, dass die Einschränkung der Stellplätze in den Tiefgaragen die Menschen
nicht daran hindern wird , ein Auto zu kaufen und die Gegend vollzuparken. Es kommt die Fr a-
ge auf, weshalb nicht von Beginn an mit ausreichenden Stellplätzen geplant werden kann.
Herr Schößler veranlasst eine 15-minütige Pause.
- Pause -
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Nach der Pause begeben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Stellwände, um mit
den teilnehmenden Teams über die ausgestellten Konzepte zu diskutieren. Es folgen die Anre-
gungen aus den Diskussionen zu den jeweiligen Teams:
Ortner & Ortner Baukunst
Kritische Anregungen
- Der Stellplatzbedarf sei bereits jetzt sehr hoch, mit der neuen Bebauung wird sich das
Problem noch verschärfen. Weder dieser noch ein anderer Entwurf bietet dazu Lösu n-
gen.
- Die Simonskaul ist nicht ausreichend ausgebaut für mehr Verkehr.
- Die Fahrten der KVB-Mitarbeiter wurden noch nicht berücksichtigt.
- Der Entwurf bietet keine gute Qualität zum Wohnen.
Fragen
- Was passiert, wenn die Simonskaul für die Tiefgaragenausfahrt und das zu erwartende
Verkehrsaufkommen nicht leistungsfähig genug ist?
Prof. Schmitz Architektur GmbH
Positive Anregungen
- Die flexiblen Grundrisse und die Wohnqualität in den ruhigen Innenhöfen werden positiv
gewertet.
Kritische Anregungen
- Angeregt werden innovative Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, Clusterwoh-
nungen und ähnliche Konzepte, welche das gemeinsame Wohnen fördern.
- Es wird bezweifelt, dass d ie Simonskaul die zusätzliche Verkehrsmenge aufnehmen
kann, die Straße ist wegen Durchgangsverkehr aus Longerich jetzt schon überlastet.
- Die Bebauung sollte an der Simonskaul niedriger sein
Lorber Paul Architekten GmbH
Positive Anregungen
- Gelobt wird die kleinteilige offene Bebauung sowie das sich Öffnen und Schließen der
öffentlichen Räume.
Kritische Anregungen
- Angeregt werden innovative Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, Clusterwoh-
nungen und ähnliche Konzepte, welche das gemeinsame Wohnen fördern.
- Der Verkehr soll überwiegend über die Neusser Straße abgewickelt werden, da die Ver-
kehre aus Süden kommend überwiegend über nicht ausreichend dimensionierte Neben-
straßen abgewickelt werden muss.
- Lärmtechnisch wird die Stadtbahn als Hauptproblem gesehen, hierbei sind auch die Vi b-
rationen vor allem in Weichenbereichen zu berücksichtigen.
- Die Dichte wird hinsichtlich der Verschattung als problematisch angesehen. Die abneh-
mende Höhenentwicklung zur Simonskaul wird positiv empfunden. Der Entwurf geht
positiv auf die bestehende Umgebung ein.
- Die Wohnbebauung über der Kindertagesstätte ist ungünstig, da es hierdurch erfah-
rungsgemäß zu Beeinträchtigungen des Kitabetriebes durch Verschmutzung und ähnli-
che Störungen kommt. Ein eigener Baukörper ist wünschenswert.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch
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- Negativ wird gesehen, dass die Baukörper im Norden die Sicht auf das Landschafts-
schutzgebiet für die übrigen Anwohner verstellt.
Lorenzen Mayer Architekten GmbH
Positive Anregungen
- Der Vorschlag wird als sehr ausgewogen angesehen
- Die Durchlässigkeit wird positiv gesehen.
Kritische Anregungen
- Es wird kritisiert, dass die ö ffentlich geförderte Wohnungen im verlärmten Bereich li e-
gen.
- Es wird angeregt, den Schwerverkehr in der Bauphase nicht über d ie Simonskaul zu
führen.
- Angeregt werden innovative Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, Clusterwoh-
nungen und ähnliche Konzepte, welche das gemeinsame Wohnen fördern.
- Der Verkehr soll überwiegend über die Neusser Straße abgewickelt werden.
- Lärmtechnisch wird die Stadtbahn als Hauptproblem gesehen, hierbei sind auch die Vi b-
rationen vor allem in Weichenbereichen zu berücksichtigen.
- Die Orientierung der Höfe nach Norden wird von einzelnen Teilnehmenden als ungünstig
bewertet.
- Es wird bezweifelt, dass d ie Simonskaul die zusätzliche Verkehrsmenge aufnehmen
kann, die Straße ist wegen Durchgangsverkehr aus Longerich jetzt schon überlastet
Herr Schößler macht darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit besteht, etwas zu Protokoll zu
geben und verweist auf die Aufzeichnung der mündlichen Anregungen. Des Weiteren ermu n-
tert er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum 05. März 2019 Anmerkungen per Mail an
sich zu senden und erklärt, dass diese anschließend gesammelt und von der Stadtverwaltung
der Stadt Köln ausgewertet werden.
Frage: Wie kommt die Zahl der 300 bis 340 Wohnungen zu Stande?
Antwort: Frau Müller legt dar, dass jede Grundstücksf läche über eine bestimmte Größenor d-
nung verfügt. Die Kennziffern nach dem Baugesetzbuch dazu sagen nicht aus, wie viele
Wohneinheiten, sondern wie viele Quadratmeter Geschossfläche gebaut werden dürfen. Die
Quadratmeter der Geschossfläche umfassen auch Tre ppenhäuser, Nebenräume, Eingänge, etc.
Die Wohneinheiten werden über einen Mittelwert der verschiedenen Größenordnungen der
Wohneinheiten berechnet , fährt Frau Müller fort . Letztendlich kann es sein, dass mehr oder
weniger Wohnungen als ausgeschrieben entstehen. Im Bezug auf das geplante Vorhaben führt
sie aus, dass ein Mix aller Wohntypologien und Wohnungsgrößen erwünscht ist.
Frage: Wie werden die Zufahrtswege geplant und beschlossen?
Antwort: Frau Müller weist nochmal darauf hin, dass die Verkehrsgutachten erst noch erstellt
werden müssen. Dabei müssen auch die Erschließungsstraßen im Bestand berücksichtigt we r-
den. Sie erläutert, dass aus dem Verkehrsgutachten anhand der Wohneinheiten ermittelt wird,
wie die Verteilung der Zufahrtsstraßen erfolgen kann, beispielsweise 50 zu 50 über zwei A n-
schlüsse. Frau Müller stellt klar, dass die Verkehrsgutachten im weiteren Verlauf des Verfa h-
rens aufgestellt werden. Die jetzigen Vo rgaben wurden zunächst von der Stadtverwaltung
festgelegt, damit die teilnehmenden Teams die Konzepte erarbeiten konnten. Allein für das
Vorzugskonzept werden im Anschluss Verkehrs -, Lärm-, Schadstoff- und alle weiteren Gutach-
ten erstellt.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen
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Ergänzend dazu erklärt Herr Schuckließ, dass zunächst eine verkehrliche Begleitung des Ver-
fahrens aus Sicht der Verkehrstechnik stattgefunden hat. Dazu beschäftigte man sich mit der
Frage, ob die Planung generell mit den heutigen Straßenknotenpunkten funktionieren würde.
Dabei wurde noch nicht berücksichtigt , wie viele Menschen dort wohnen und wie viele davon
mit dem Bus, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto fahren werden. Hinsichtlich des Bauvorh a-
bens erläutert Herr Schucklis, dass in Anbetracht der Kindertagesstätte und de r Wohnbebau-
ung von circa 1.000 KFZ-Fahrten pro Tag auszugehen ist. Dazu zählen allein die Bewohner, die
Besucher, der Wirtschaftsverkehr, die Mitarbeiter der Gewerbefläche sowie der Hol - und Bring-
verkehr der Kita. Die Fahrzeuge der KVB -Mitarbeiter sind hie r noch nicht einberechnet und
kommen demnach noch hinzu. Herr Schucklis führt aus, dass im Rahmen der verkehrstechn i-
schen Untersuchung mehrere Varianten geprüft wurden, um zu ermitteln, wie viel über die
Neusser Straße angebunden werden kann. Aufgrund des neuen Gleises der KVB - Trasse ist es
wegen der Verkehrssicherheit auf der Neusser Straße nur noch möglich von rechts in die Tie f-
garage einzufahren und nach rechts auch wieder auszufahren. Folglich können über die Neu s-
ser Straße nicht mehr als 30 % des aufk ommenden Verkehres geregelt werden. Daraus e r-
schließt sich eine Mehrbelastung für die Simonskaul. Bei 1.000 Fahrzeugen pro Tag bedeutet
dies, dass 700 Fahrzeuge über die Simonskaul und 300 Fahrzeuge über die Neusser Straße
geleitet werden. In den Spitzenst unden sind das circa 100 Fahrzeuge für die Simonskaul, fährt
Herr Schucklis fort. Da der Knotenpunkt Simonskaul bereits heute ein Problem darstellt, wurde
anhand einer Machbarkeitsstudie geprüft, ob der zusätzliche Verkehr überhaupt über die S i-
monskaul abg ewickelt werden kann. Im Ergebnis heißt es, dass dies möglich ist, wenn der
Knotenpunkt Simonskaul überarbeitet wird.
Frage: Werden die zusätzlichen Verkehre der neu geplanten Grundschule in Richtung Schmi e-
degasse berücksichtigt?
Herr Schwark versichert, dass die Gutachten der beiden Vorhaben auf einander abgestimmt
werden.
Zum Abschluss fragt Herr Schößler Herrn Schöffmann, was sein Eindruck von der Veransta l-
tung ist und was man hätte besser machen können. Herr Schöffmann merkt an, dass eine
Präsentation der städtebaulichen Rahmenbedingungen gefehlt hat. Zudem wären Aussagen zu
den ersten Vorstellungen der näheren Ausgestaltung angebracht gewesen.
Anschließend bedankt sich Herr Schößler bei den Teams für ihre Teilnahme, b ei den Teilneh-
merinnen und Teilnehmern für ihre Zeit und Anwesenheit sowie bei der Vorhabenträgerin und
allen weiteren Anwesenden. Herr Schößler beendet Veranstaltung um 20.30 Uhr.
Nachfolgend sind die Fragen und Anregungen im Wortlaut wiedergegeben, die während der
Diskussion auf den bereit liegenden Notizkarten aufgeschrieben wurden.
Konzepte
- Der Entwurf von Lorber Paul ist mein Favorit. Die Durchlässigkeit der Achsen überzeugt
mich.
Verkehr
- Das Verkehrskonzept ist ungenügend.
- Der PKW-Verkehr sollte explizit über die Neusser Straße erfolgen. Die Jesuitengasse ist
bereits heute zu den Stoßzeiten mit PKWs überfüllt.
- Zufahrt nur über Neusser Straße bitte!
- Zufahrtsregelung über Simonskaul zu 70% nicht durchführbar
- Zusätzlich wird auch noch der Verkehr der neuen KVB-Waschanlage hinzukommen
Bebauung
- Abflachung der Bebauungshöhe zur Simonskaul ist wünschenswert
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen
Planungskonzept „Simonskaul“ in Köln-Weidenpesch
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Bernd Schößler
(Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Nippes)
Anlage 11 Versiegelung
76 Zeichen
Anlage 11 Gegenwärtige Versiegelung im Bereich des Plangebiets „Simonskaul“
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (21)
- Neusser Straße 776
- Jesuitengasse
- Friedrich-Karl-Straße
- Altonaer Straße
- Mönchsgasse
- Kapuzinerstraße 7
- Schmiedegasse
- Rüdellstraße
- Scheibenstraße
- Graseggerstraße
- Kalscheurer Weg
- Geestemünder Straße 26
- Neusser Landstraße
- Merheimer Straße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Ginsterpfad
- Simonskaul 9
- Straße 2
- Am Rande
- Markt
- Straße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2736/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.08.2019
- Erstellt
- 09.08.2019 14:31