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A-R/0035/2013

Resolution:Schulsozialarbeit finanziell absichern

Antrag an den Rat 02.07.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 42.1

Originalantrag

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Originalantrag

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0035/2013  
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
 
 
02.07.2013 
 
 
Der Rat beschließt folgende Resolution: 
 
Resolution: 
 
Schulsozialarbeit finanziell absichern  
 
Der Bund muss weiterhin seine Verantwortung für die Bildung und 
Teilhabe junger Menschen übernehmen und Schulsozialarbeit im 
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BUT) weiter 
finanzieren 
 
Die Stadt Münster begrüßt die Initiativen des Deutschen Städtetages 
und des Bundesrates zur Fortsetzung der Finanzierung des Bundes 
der zusätzlichen, im Zuge der Umsetzung des Bildungs- und 
Teilhabepaketes eingerichteten Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 
hinaus. Die Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass die 
Schulsozialarbeit einen wertvollen und wesentlichen Beitrag zur 
Gewährleistung von Bildung und Teilhabe leistet. Sie schafft eine 
Struktur an der Schnittstelle Schule und sozialer Arbeit hinein in die 
Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, die eine angemessene 
Umsetzung und Zielerreichung des Bildungs- und Teilhabepaketes 
überhaupt erst möglich macht und somit unverzichtbar ist. 
Das Bundesverfassungsgericht machte 2010 in seiner Entscheidung deutlich, dass der 
verfassungsrechtlich begründete Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines 
Existenzminimums auch „die Sicherung der Möglichkeit der Pflege zwischenmenschlicher 
Beziehungen“ und ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und 
politischen Leben“ umfasst. Der Bundesgesetzgeber hat darauf reagiert, indem er 
Leistungen im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepakets (§ 28 SGB II) geschaffen hat. 
Ziel dabei ist auch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die gesellschaftliche 
Integration durch Bildung und der Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere der 
Bildungsarmut, der sozialen Ausgrenzung und Exklusion von Kindern und Jugendlichen. 
Schulsozialarbeit ist somit Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik 
und dient dazu, Kindern und Jugendlichen aus ärmeren und sozial benachteiligten Familien 
bessere Bildungs- und Teilhabechancen zu geben. Schulsozialarbeit ermöglicht somit eine 
angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben in Kita und Schule.  
Die Schulsozialarbeit muss deshalb auch über das Jahr 2013 hinaus weiterfinanziert werden! 
Es muss sichergestellt werden, dass auch in den nachfolgenden Jahren für alle bedürftigen 
Kinder und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und sozio-
kulturellen Leben erreichbar wird.  
Deshalb appelliert die Stadt Münster an die Bundesregierung, ihre Verantwortung für diese 
Aufgabe auch über den Ablauf des Jahres hinaus wahrzunehmen, eine Entfristung der 
Bundesfinanzierung vorzunehmen und die Umsetzung der BuT begleitenden 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
„Resolution:Schulsozialarbeit finanziell absichern “ 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstr. 9 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 45 314 
Fax: 0251 / 511 750 
spdfrak@muenster.de 
www. spd-muenster.de

Schulsozialarbeit über 2013 hinaus weiterhin in unverändertem Umfang aus Bundesmitteln 
zu finanzieren.  
 
Begründung: 
In seiner Entscheidung vom Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, 
dass „der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines 
menschenwürdigen Existenzminimums nicht nur diejenigen Mittel umfasst, die zur 
Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er 
gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche 
Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, wie Nahrung, Kleidung, 
Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der 
Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und einem Mindestmaß an 
Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst“. Der 
Bundesgesetzgeber hat in diesem Sinne zur Absicherung der Teilhabe von Kindern und 
Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, Regelungen 
für Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket (§ 28 SGB II) geschaffen. 
Seit 2011 stellt der Bund über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den 
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II i.H.v. ca. 400 Millionen Euro jährlich 
bereit, mit denen kreisfreie Städte und Kreise Sozialarbeit oder sonstige Projekte im Bereich 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren können, die den Zugang von Kindern 
und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sicherstellen. Diese 
Mittel werden in Nordrhein-Westfalen überwiegend für Fachkräfte in Schulen genutzt. Ihre 
Tätigkeit ist ein ganz wesentlicher Garant für die erfolgreiche, breit angelegte soziale 
Teilhabe der jungen Menschen sowie der Realisierung von Förderangeboten 
unterschiedlichster Art und damit der Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums 
der Kinder und Jugendlichen.  
Die bisherigen Erfahrungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zeigen, dass 
über übliche Vorkehrungen im Sozialverfahren, wie z.b.  Beratung oder Hinwirkungsgebot, 
hinaus weitere Maßnahmen und Aktivitäten notwendig sind, damit diese Rechtsansprüche 
der Kinder und Jugendlichen auch verwirklicht werden können und die Leistungen bei ihnen 
ankommen. Hierzu gehört, dass AnsprechpartnerInnen und ähnliches vorgehalten werden 
und soziale Arbeit im Zugang zu den Familien angeboten wird. Mit der SGB II–geförderten 
Schulsozialarbeit soll über frühe und zielgerichtete Hilfen insbesondere Kinder aus 
sogenannten bildungsfernen Haushalten ein verbesserter Zugang zu Bildung und Teilhabe 
am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Erfahrungen zeigen auch in Münster 
deutlich, dass die neu geschaffenen Stellen dringend gebraucht  und sinnvoll eingesetzt 
werden. 
Bereits am 23.04.2013 hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages die 
Weiterfinanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln gefordert. Der 
Landtag Nordrhein-Westfalen hat seinerseits den Beschluss gefasst, eine 
Bundesratsinitiative zu unterstützen, die die Fortführung der Bundesfinanzierung zum Ziel 
hat. Am 03.05.2013 hat der Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesinitiative der Länder 
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zugestimmt, wonach Schulsozialarbeit weiterhin 
aus Bundesmitteln finanziert werden soll, ebenso das Mittagessen der leistungsberechtigten 
Kinder und Jugendlichen in Horteinrichtungen. 
Unabhängig von dieser geplanten Bundesratsinitiative muss die Aufhebung des 
Kooperationsverbotes im gesamten Bildungsbereich angestrebt werden. Es besteht bei allen 
Ländern zunehmend Konsens darüber, dass auch bei zentralen Themen der schulischen 
Bildung neue Wege zur Zusammenarbeit erforderlich sind. 
 
gez. Klas gez. Jung 
und Fraktion und Fraktion

Antrag an den Rat Nr. A-R/0035/2013  
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
 
 
02.07.2013 
 
 
Der Rat beschließt folgende Resolution: 
 
Resolution: 
 
Schulsozialarbeit finanziell absichern  
 
Der Bund muss weiterhin seine Verantwortung für die Bildung und 
Teilhabe junger Menschen übernehmen und Schulsozialarbeit im 
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BUT) weiter 
finanzieren 
 
Die Stadt Münster begrüßt die Initiativen des Deutschen Städtetages 
und des Bundesrates zur Fortsetzung der Finanzierung des Bundes 
der zusätzlichen, im Zuge der Umsetzung des Bildungs- und 
Teilhabepaketes eingerichteten Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 
hinaus. Die Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass die 
Schulsozialarbeit einen wertvollen und wesentlichen Beitrag zur 
Gewährleistung von Bildung und Teilhabe leistet. Sie schafft eine 
Struktur an der Schnittstelle Schule und sozialer Arbeit hinein in die 
Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, die eine angemessene 
Umsetzung und Zielerreichung des Bildungs- und Teilhabepaketes 
überhaupt erst möglich macht und somit unverzichtbar ist. 
Das Bundesverfassungsgericht machte 2010 in seiner Entscheidung deutlich, dass der 
verfassungsrechtlich begründete Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines 
Existenzminimums auch „die Sicherung der Möglichkeit der Pflege zwischenmenschlicher 
Beziehungen“ und ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und 
politischen Leben“ umfasst. Der Bundesgesetzgeber hat darauf reagiert, indem er 
Leistungen im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepakets (§ 28 SGB II) geschaffen hat. 
Ziel dabei ist auch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die gesellschaftliche 
Integration durch Bildung und der Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere der 
Bildungsarmut, der sozialen Ausgrenzung und Exklusion von Kindern und Jugendlichen. 
Schulsozialarbeit ist somit Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik 
und dient dazu, Kindern und Jugendlichen aus ärmeren und sozial benachteiligten Familien 
bessere Bildungs- und Teilhabechancen zu geben. Schulsozialarbeit ermöglicht somit eine 
angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben in Kita und Schule.  
Die Schulsozialarbeit muss deshalb auch über das Jahr 2013 hinaus weiterfinanziert werden! 
Es muss sichergestellt werden, dass auch in den nachfolgenden Jahren für alle bedürftigen 
Kinder und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und sozio-
kulturellen Leben erreichbar wird.  
Deshalb appelliert die Stadt Münster an die Bundesregierung, ihre Verantwortung für diese 
Aufgabe auch über den Ablauf des Jahres hinaus wahrzunehmen, eine Entfristung der 
Bundesfinanzierung vorzunehmen und die Umsetzung der BuT begleitenden 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
„Resolution:Schulsozialarbeit finanziell absichern “ 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstr. 9 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 45 314 
Fax: 0251 / 511 750 
spdfrak@muenster.de 
www. spd-muenster.de

Schulsozialarbeit über 2013 hinaus weiterhin in unverändertem Umfang aus Bundesmitteln 
zu finanzieren.  
 
Begründung: 
In seiner Entscheidung vom Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, 
dass „der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines 
menschenwürdigen Existenzminimums nicht nur diejenigen Mittel umfasst, die zur 
Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er 
gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche 
Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, wie Nahrung, Kleidung, 
Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der 
Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und einem Mindestmaß an 
Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst“. Der 
Bundesgesetzgeber hat in diesem Sinne zur Absicherung der Teilhabe von Kindern und 
Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, Regelungen 
für Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket (§ 28 SGB II) geschaffen. 
Seit 2011 stellt der Bund über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den 
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II i.H.v. ca. 400 Millionen Euro jährlich 
bereit, mit denen kreisfreie Städte und Kreise Sozialarbeit oder sonstige Projekte im Bereich 
der Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren können, die den Zugang von Kindern 
und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sicherstellen. Diese 
Mittel werden in Nordrhein-Westfalen überwiegend für Fachkräfte in Schulen genutzt. Ihre 
Tätigkeit ist ein ganz wesentlicher Garant für die erfolgreiche, breit angelegte soziale 
Teilhabe der jungen Menschen sowie der Realisierung von Förderangeboten 
unterschiedlichster Art und damit der Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums 
der Kinder und Jugendlichen.  
Die bisherigen Erfahrungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zeigen, dass 
über übliche Vorkehrungen im Sozialverfahren, wie z.b.  Beratung oder Hinwirkungsgebot, 
hinaus weitere Maßnahmen und Aktivitäten notwendig sind, damit diese Rechtsansprüche 
der Kinder und Jugendlichen auch verwirklicht werden können und die Leistungen bei ihnen 
ankommen. Hierzu gehört, dass AnsprechpartnerInnen und ähnliches vorgehalten werden 
und soziale Arbeit im Zugang zu den Familien angeboten wird. Mit der SGB II–geförderten 
Schulsozialarbeit soll über frühe und zielgerichtete Hilfen insbesondere Kinder aus 
sogenannten bildungsfernen Haushalten ein verbesserter Zugang zu Bildung und Teilhabe 
am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Erfahrungen zeigen auch in Münster 
deutlich, dass die neu geschaffenen Stellen dringend gebraucht  und sinnvoll eingesetzt 
werden. 
Bereits am 23.04.2013 hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages die 
Weiterfinanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln gefordert. Der 
Landtag Nordrhein-Westfalen hat seinerseits den Beschluss gefasst, eine 
Bundesratsinitiative zu unterstützen, die die Fortführung der Bundesfinanzierung zum Ziel 
hat. Am 03.05.2013 hat der Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesinitiative der Länder 
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zugestimmt, wonach Schulsozialarbeit weiterhin 
aus Bundesmitteln finanziert werden soll, ebenso das Mittagessen der leistungsberechtigten 
Kinder und Jugendlichen in Horteinrichtungen. 
Unabhängig von dieser geplanten Bundesratsinitiative muss die Aufhebung des 
Kooperationsverbotes im gesamten Bildungsbereich angestrebt werden. Es besteht bei allen 
Ländern zunehmend Konsens darüber, dass auch bei zentralen Themen der schulischen 
Bildung neue Wege zur Zusammenarbeit erforderlich sind. 
 
gez. Klas gez. Jung 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.07.2013 Rat
TOP 42.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Windthorststraße 7
  • Bahnhofstraße 9

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0035/2013
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37