V/0156/2018
Schulden- und Liquiditätsbericht 2017
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Anlage A
655 Zeichen
Anlage A zur V/0156/2018 Kurzüberblick Im Auftrage des Haupt- und Finanzausschusses soll über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesamtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und Belastungsverläufen und über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für kommende Haushaltsjahre berichtet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Informationen über das Schuldenmanagement Finanzierung entfällt Pflichtigkeitsgrad enfällt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) enfällt
Berichtsvorlage
21514 Zeichen
V/0156/2018
V/0156/2018
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Schulden- und Liquiditätsbericht 2017
Beratungsfolge
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
Bericht:
Schuldenbericht 2017
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag des Haupt - und Finanzausschusses nach und
berichtet
- über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesam t-
steuerung von Krediten, Zins -, Tilgungs - und Belastungsverläufen (Controlling beim Cash -
Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und
- über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende un d für kom-
mende Haushaltsjahre.
1. Schuldensituation der Stadt Münster (Investitionskredite)
Die Entwicklung des Schuldenstandes und des damit einhergehenden Schuldendienstes einschlie ß-
lich der Folgejahre bis zum Jahre 2021 stellt sich nach der derzeitige n Finanzplanung (Haushalt
2018) wie folgt dar:
Jahr Schulden
am 31.12.
Bruttokredit-
aufnahmen
Nettokredit-
aufnahmen
Zinsen Tilgung Schulden
Pro-Kopf
am 31.12.
Schulden-
dienst Pro-
Kopf
2017 776.441.942 67.538.624 33.088.221 22.583.285 34.450.403 2.509,27 184,32
2018 890.807.342 160.565.400 114.365.400 24.307.000 46.200.000 2.878,87 227,86
2019 956.867.182 119.559.840 66.059.840 24.707.000 53.500.000 3.092,36 252,75
2020 976.087.292 75.920.110 19.220.110 23.907.000 56.700.000 3.154,48 260,50
2021 980.695.892 64.508.600 4.608.600 23.307.000 59.900.000 3.169,37 268,90
Während die Zinsbelastung unter der Annahme eines weiterhin niedrigen Marktniveaus tendenziell
eher sinkt, führt der erhebliche Anstieg des Schuldenstandes zu deutlich steigenden Tilgungslasten
(2017 bis 2021 +74 %).
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
04.05.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schetter
Telefon: 492 20 00
Schetter@stadt-muenster.de
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V/0156/2018
Der Schuldenstand zum 31.12.2017 erhöht sich ausgehend von einem Anfangsbestand zum
01.01.2017 in Höhe von 749.881.378 € durch die Nettokreditaufnahme (33,1 Mio. €) und abzüglich
der Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten in Höhe 6,527 M io. € um 26,6 Mio. € auf
776.441.942 €.
Der Schuldenstand hat sich von Ende 2007 mit 722,3 Mio. € bis Ende 2017 auf 776,4 Mio. € um 7,5
% erhöht. Im Vergleich dazu stieg die Verschuldung im Zeitraum von Ende 1997 (349,7 Mio. €) bis
Ende 2007 (722,3 Mio. €) um 106,5 %.
Unter Berücksichtigung des Schuldenstandes Ende 2017 und der aktuellen Finanzplanung 2018 bis
2021 steigt der Schuldenstand voraussichtlich auf 981 Mio. €.
Der Schuldendienst stieg von 1997 bis 2007 von 31,6 Mio. € auf 49,8 Mio. € und somit um rund 57,6
%. Im Zeitraum von 2007 bis 2017 stieg der Schuldendienst um rund 14,6 %.
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines aktiven
Zinsmanagements eingesetzt. Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, unterschiedliche
Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben begrenzt/minimiert werden. Dazu gehört auch,
Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren auf sich ändernde Marktbedingungen zulassen.
Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder Finanzierungsform Risiken liegen.
Um diese Risiken zu streuen oder zu begre nzen, wird d ie Verwaltung gemäß der Haushaltssatzung
ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur
Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen (z.B. D e-
rivate). Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung (Schweizer Franken) auf 15
% und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind – auf 30 % des Schuldensta n-
des aus Investitionskrediten zum Jahresende begrenzt. Von Neuaufnahmen in Fr emdwährungen
wird abgesehen. Ausnahmen sind nur mit Ratsbeschluss möglich. Ausgenommen von dieser Reg e-
lung sind Umschuldungen/ Prolongationen für Investitionskredite.
2.1 Derivate
Die Stadt Münster setzt seit 1998 derivate Produkte zur Zins- und Risikosteuerung ein.
Aufgrund der aktuellen Situation , Rechtsunsicherheit wegen negativer Zinslandschaft, ist dieses Ge-
schäft rückläufig. War Ende 2015 noch ein Derivatevolumen von 594,4 Mio. € im Bestand, so sind es
aktuell 267,4 Mio. € (Stand: 16.02.2018).
Die Durchschnittsverzinsung für das gesamte Investitionsschuldenportfolio für das Jahr 201 7 belief
sich auf 2,95 %.
An Vorteilen wurden in diesem Bereich rund 0,49 Mio. € erzielt.
Der anhaltend starke Schweizer Franken (CHF) führt jedoch dazu, dass diese Vorte ile vollständig
wieder aufgezehrt werden und das Jahr 2017 insgesamt mit einem Verlust von 0,89 Mio. € a b-
schließt.
A. Gesamtübersicht Historie
2017 % Anteil zum CHF Eur ggü. Ans.
Haushaltsansatz T € T € %
Schuldenstand 776.441.942 2017 -1.373 488 -3,34%
Zinsvorteil zur Passivsteuerung 2016 -2.615 1.580 -3,70%
CHF- Markt -1.373.478 -5,18% 2015 -1.304 1.405 2,45%
Eur - Markt 487.918 1,84% 2014 -842 1.603 2,45%
Gesamtvorteil -885.560 -3,34% 2013 314 1.657 5,41%
2012 254 1.413 5,75%
Limitauslastung bezogen auf den Schuldenstand 2011 88 2.074 7,18%
variabel 14.528.000 1,87% 2010 883 4.586 18,29%
CHF 75.862.837 9,77% 2009 929 3.334 14,26%
1,5713 CHF/EUR 2008 1.099 1.930 9,96%
2000-2007 10.859 7.719
Gesamt 8.293 27.789 36.082
ggü. Ans. = gegenüber dem Haushaltsansatz
Break even
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2.2 Schweizer Franken Kredite
2.2.1 Aufnahmen von Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt
Zum 31.12.2017 belief sich das Verschuldungsvolumen der in Schweizer Franken aufgenommenen
Investitionskredite bewertet mit einem Kurs (Bilanz) von 1,1702 CHF/€ auf rund 75,9 Mio. € und somit
auf 9,77 % gemessen am Schuldenstand für Investitionskredite zum Ende des Jahres 2017.
Die Stadt Münster hat sechs Einzelinvestitionskredite in der Fremdwährung Schweizer Franken. Der
letzte Kredit/Derivat läuft ohne Prolongation im Jahre 2043 aus. Gegenüber der Kreditaufnahme auf
dem deutschen Kapitalmarkt besteht zurzeit ein kumulierter Zinsvorte il (seit 2001) von rund 8,3 Mio.
€. Für das Jahr 2017 ergab sich ein rechnerischer Nachteil in Höhe von rund 1,4 Mio. €.
Zum 15.09.2018 läuft die Zinsbindung für ein Grundgeschäft und Derivat (Volumen 10,725 Mio. CHF)
aus. Die Stadt wird voraussichtlich diese Verbindlichkeit in ein EUR-Darlehen umwandeln. Für diesen
Fall hat sich die Stadt einen Mindestkurs von 1,152 CHF/€ gesichert.
Die Schweizer Notenbank hat am 23.01.2015 den seit dem Jahr 2011 bestehenden Mindestkurs von
1,20 Franken überraschend aufgegeben. Der Euro -Mindestkurs war vor einigen Jahren eingeführt
worden, weil die Schweizer Notenbank durch den starken Aufwertungsdruck auf den Franken die
Exportfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft gefährdet sah. Seit der Einführung hatte die Schw ei-
zer Notenbank den Mindestkurs durch Interventionen am Markt verteidigt. Die Aufgabe des Mindes t-
kurses hatte an den Börsen zu großen Schwankungen geführt.
Der bisher tiefste Schlusskurs am 23.01.2015 betrug 0,98665 CHF/€.
Der aktuelle Kurs (Stand: 18.04.2018) beläuft sich auf 1,197 CHF/€.
2.2.2 Auswirkungen auf die Bilanz und die Ergebnisrechnung
Am 31.12.2017 ergibt sich ein CHF Bestand in Höhe von 95.938.423,65 CHF. Bewertet mit dem EZB
Referenzkurs (29.12.17 bei 1,1702 CHF/€) und unter Beachtung des H öchstwertprinzips ergibt sich
eine CHF-Verbindlichkeiten in Höhe von 82.271.997,75 €.
Für den Jahresabschluss 2017 erfolgt die Bemessung der Drohverlustrückstellung aufgrund des bi s-
herigen Bewertungsmaßstabes mit einem Kurs von 0,98665 CHF/€ bis auf ein Volumen von 10,7 Mio.
CHF/€. Für dieses Volumen wurde ein Absicherungsgeschäft mit einem Kurs von 1,152 CHF/€ g e-
macht und nur bis zu diesem Kurs ist eine Rückstellungberücksichtigung erforderlich.
Unter Berücksichtigung der obigen Hinweise ergibt sich eine Bewertung der CHF-Kredite in Höhe von
95.676.311,12 €. Abzüglich des Bilanzwertes von 82.271.997,75 € wird ein Rückstellungsbedarf in
Höhe von 13.404.313,37 € festgesetzt.
2.3 Zinslandschaft
Die Stadt Münster nimmt Kredite nicht nur mit einem Festzinssatz, sondern auch mit einem variablen
Zinssatz auf. Bei einem Teil der Kredite richten sich die Zinsen nach einem variablen Referenzzin s-
satz zzgl. Marge. Als Zinssicherung wurden darüber hinaus auch sogenannte Zinszahlerswaps abg e-
schlossen. Bei ei nem Zinszahlerswap zahlt die Stadt einen Festzinssatz an die Bank. Im Gegenzug
zahlt die Bank auf Basis des variablen Referenzzinssatzes Zinsen an die Stadt, so dass sich im
Grunde die Zinszahlung auf Referenzzinsbasis im Kreditgeschäft und Derivatgeschäft ausgleichen
und sich nur die Zinszahlungen auf Basis des Festzinssatzes belastend für die Stadt auswirken.
Wie bereits mit dem vorgelegten Schuldenbericht 2015 und 2016 dargestellt, sind die Referenzzins s-
ätze immer noch im negativen Bereich. Auch an der Vorgehensweise der Stadt Münster hat sich
nichts geändert. Weiterhin zahlt die Stadt die strittigen Beträge unter Vorbehalt an die Gläubiger.
Mit einer Bank hat die Stadt seit Mai 2017 wiederholt Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob sich
an der Rechtsaus legung seitens der Bank Änderungen ergeben haben und falls nein, ob die Bank
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sich einem Schiedsgerichtsverfahren unterwerfen würde. Leider hat die Bank trotz mehrfacher Anfr a-
ge seitens der Stadt bisher nicht reagiert.
3. Ausblick auf das Jahr 2018
Im Jahr 2018 stehen rund 135 Mio. € zur Zinsanpassung an. Soweit einige Kredite mit Derivaten u n-
terlegt sind, erfolgt die Zinsanpassung auf Basis von variablen Krediten, soweit dies wirtschaftlich
sinnvoll ist.
Bis zu 5 % des Kreditbestandes sollen variabel verzinst werden.
Für alle weiteren Umschuldungen werden Zinsfestschreibungen von mehr als 10 Jahren angestrebt.
Hier werden sowohl klassische Gläubiger als auch Investoren außerhalb des Bankensektors ang e-
sprochen, um den Gläubigerkreis zu erweitern. Entsp rechend wird bei Kreditneuaufnahmen (Kred i-
termächtigung 110.565.400 €, ohne Konzernfinanzierung) verfahren, bei denen Förderkredite nicht in
Anspruch genommen werden können. Es ist geplant, mindestens 20 Mio. € zinsgünstige Förderkredi-
te über die KfW oder NRW.Bank in Anspruch zu nehmen.
Weiterhin wird in Abhängigkeit vom CHF - Wechselkurs eine haushaltsverträgliche Rückführung der
Fremdwährungsverbindlichkeit angestrebt.
4. Liquiditätskredite
Die Stadt Münster hatte am Jahresanfang 2017 einen Liquidität skredit über 15 Mio. CHF im Bestand.
Zum 15.03.2017 wurden 2,5 Mio. CHF, zum 15.09.2017 weitere 5 Mio. CHF getilgt. Zum Jahresende
2017 beträgt der Restkredit noch 7,5 Mio. CHF.
Daneben wurde vom 04.04. – 15.05.2017 ein Liquiditätskredit über 15 Mio. € aufgenommen.
Ab dem 30.06.2017 wurden wegen der getätigten Anlagen , wie erwartet, vermehrt Liquiditätskredite
benötigt:
Aufnahmen Zinssatz von bis Zinstage Zinsertrag
in €
15 Mio. € -0,380 30.06.2017 28.07.2017 28 4.433,33
15 Mio. € -0,360 08.09.2017 15.11.2017 68 10.200,00
15 Mio. € -0,350 15.09.2017 15.11.2017 61 8.895,83
15 Mio. € -0,350 28.09.2017 15.11.2017 48 7.000,00
15 Mio. € -0,360 29.09.2017 15.11.2017 47 7.050,00
15 Mio. € -0,350 02.10.2017 15.11.2017 44 6.416,67
15 Mio. € -0,370 30.11.2017 22.12.2017 22 3.391,67
15 Mio. € -0,330 01.12.2017 15.02.2018 76 10.450,00
15 Mio. € -0,360 29.12.2017 15.02.2018 48 7.200,00
Aus diesen Krediten wurde – als positiver Nebeneffekt - ein Ertrag für die Stadt in Höhe von rund
65.000 € generiert.
Der weitere kurzfristige Liquiditätsbedarf konnte bis zu einer Höhe von maximal 19,50 Mio. € über das
Cash-Pooling mit Tochterunternehmen gedeckt werden. Dieses Cash -Pooling wurde in 2017 zur L i-
quiditätsverstärkung der Stadtkasse an 167 Tagen mit einem Durchschnittswert von rund 4,62 Mio. €
herangezogen.
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V/0156/2018
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Sie ist etwas ungenau, da zur
besseren Darstellung nur der 1., 10. und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt wurde.
5. Wegfall der Einlagensicherung deutscher Privatbanken für Kommunen bei Neuanlagen ab
dem 01.10.2017
Der Bundesverband deutscher Banken hat im Frühjahr 2017 eine Reform des Einlagensicherung s-
fonds beschlossen. Damit sind Anlagen von Kommunen nicht mehr von der Einlagensicherung e r-
fasst, wenn die Anlage nach dem 01.10.2017 erfolgt.
Dies hat zur Folge, dass bei der derzeit gültigen Anlagerichtlinie der Stadt Münster ab 01.10.2017
keine Anlagen bei Privatbanken mehr erfolgen können, da nach Nr. 7 der Anlagerichtlinie gilt:
„Unabhängig von den festgelegten Obergrenzen darf die Geldanlage bei einer Bank nie höher sein ,
als die dort garantierte Einlagensicherungsgrenze.“
Im Hinblick auf diese Situation wurde verwaltungsseitig abgestimmt, verfügbare Finanzmittel noch
unter dem Dach der Einlagensicherung anzulegen. Die Anlagen erfolgten mit gestaffelten Endfälli g-
keiten bis längstens März 2020. Dieser für den Liquiditätsbereich außerordentlich lange Zeitraum ist
erforderlich, um g egebenenfalls eine neue Anlagerichtlinie erarbeiten zu können, mit der die Siche r-
heit einer Anlage Kriterien geleitet, beurteilt werden kann.
Zur jederzeitigen Gewährleistung einer ausreichenden Liquidität ist es in diesem Zeitraum erforde r-
lich, vermehrt mit Kassen- bzw. Liquiditätskrediten zu arbeiten. Dies widerspricht im derzeitigen Mark-
tumfeld nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Vermögensverwaltung, da
momentan Aufbewahrungsentgelte von den Banken an Darlehensnehmer gezahlt werden. Insgesamt
wurden im Zeitraum 28.06. – 01.10.2017 93 Mio. € zinsbringend nach den bisherigen Kriterien der
Anlagerichtlinie angelegt.
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V/0156/2018
6. Mittel- und langfristige Kapitalanlagen
6.1 Mittel der pflichtigen Fondsansparung
Ab dem Jahr 1999 bis zur Einführung der Doppik im Jahr 2008 waren die Gemeinden aufgrund des
Versorgungsfondsgesetzes NRW verpflichtet, 0,2 % der Beamten- und Versorgungsbezüge für späte-
re Versorgungslasten anzulegen. Der Anteil erhöhte sich je Jahr um weitere 0,2 %. Aufgrund des
Ratsbeschluss vom 09.06.1999 (Vorlage 482/99) wurden diese Beträge in einem Spezialfonds, dem
WVR-Fonds (Westfälischer Versorgungsrücklagefonds), angelegt.
Fondsanleger (Stand 31.12.2017) sind die Stadt Münster einschließlich der Eigenbetriebe citeq und
Münster Marketing, sowie sechs weitere Kommunen aus NRW und Niedersachsen.
6.2 Mittel der freiwilligen Fondsansparung
Auf der Grundlage des Ratsbeschluss vom 21.06.2000 (Vorlage 599/00) wurden zudem aus der d a-
maligen kameralen Rücklage 13,0 Mio. DM (= 6,6 Mi o. €) in einem weiteren Spezialfonds, dem VUS -
Fonds (Versorgungs- und Sanierungsfonds), angelegt, um ebenfalls künftige Versorgungslasten, die
in der Bilanz 2016 mit über 522,3 Mio. € ausgewiesen sind, zu reduzieren.
Fondsanleger sind die Stadt Münster sowie die citeq, das Theater Münster und die AWM.
Der VUS-Fonds und der WVR-Fonds haben in 2017 folgende Entwicklung erfahren:
VUS-Fonds WVR-Fonds (Anteil Stadt
Münster und Eigenbetriebe)
in Mio. € Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
in Mio. € Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
Anfangswert 31.12.2016 48,936 302.766 161,63 21,255 215.963 98,42
Endwert 31.12.2017 51,210 304.661 168,09 25,285 251.445 100,56
Wertentwicklung je Anteil + 6,46 €
+ 4,00 %
+ 2,14 €
+ 2,17 %
Betragsveränderung 2017 2.110 1.895 4,030 35.482
Im Ergebnis waren beide Fonds 2017 trotz des schwierigen Marktumfeldes erfolgreicher als 2016.
Beim VUS Fonds erhöhte sich der Wert je Anteil von 1,99 % im Jahr 2016 auf 4,00 % im Jahr 2017,
beim WVR-Fonds von 2,01 % auf 2,17 %.
7. Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes
Durch Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses der Stadt Münster vom 04.11.2015 (Vorlage
V/0663/2015/1. Erg.) ist seit April 2016 eine neue Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen in Kraft, die n e-
ben den Grundsätzen Sicherheit, angemessener Ertrag und Sicherstellung der Liquidität auch den
Aspekt der Nachhaltigkeit aufgreift. Seit dem Inkrafttreten der neuen Anlagerichtlinie sind die Fond s-
managementgesellschaften für den VUS-Münster-Fonds bzw. den WVR-Fonds verpflichtet, die in der
Anlagerichtlinie genannten Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden. Das bedeutet konkret, dass der A k-
tienanteil in den Fonds und der Anteil an Unternehmensanleihen nachhaltig ausgerichtet sein mü s-
sen. Neben der Nichtberücksichtigung ausgeschlossener Branche n geschieht dies entweder durch
einen Nachhaltigkeitsfilter einer Nachhaltigkeitsratingagentur oder durch die Nutzung einer Nachha l-
tigkeitsbenchmark. Die Nachhaltigkeitsvorgaben haben zu Bestandsveränderungen in den beiden
Fonds im Jahr 2016 geführt, versc hiedene Aktienpositionen sind veräußert, andere gekauft worden.
Die Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes ist ein permanenter Prozess, da sich Unterne h-
men im Zeitablauf nachhaltiger oder weniger nachhaltig positionieren können und dadurch immer
wieder Veränderungen des Fondsportfolios möglich sind.
Mittlerweile haben mehrere größere deutsche Städte ihre Anlagepolitik ebenfalls im Hinblick auf die
Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes angepasst. Dazu gehören die Städte Stuttgart, Berlin,
Bremen und Göttingen. Weltweit gibt es bereits über 140 Städte und Regionen, die ihre Gelder, vor
allem Finanzmittel zur Erfüllung zukünftiger Pensionszahlungen, nachhaltig anlegen.
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Im Jahr 2018 wird ein vom Bundesumweltministerium gefördertes Projekt aufgeleg t, das sich mit
nachhaltigen Geldanlagen befasst. Insbesondere kreisfreie Städte sollen zur Projektteilnahme mobil i-
siert und motiviert werden.
8. Sonstige Rücklagen
Darüber hinaus stehen Finanzmittel in Höhe von rund 29,9 Mio. € zur Verfügung, um bei Bedarf b e-
stimmungsgemäß rechtzeitig zur Verfügung zu stehen. In dieser Summe enthalten sind Beträge, die
nur für bestimmte (gesetzlich geregelte) Zwecke verausgabt werden dürfen:
KFZ-Stellplatzablösebeträge: rund 18,74 Mio. €
Sonderrücklage Schürholz rund 0,23 Mio. €
Diese Mittel sind zinsbringend angelegt:
2,0 Mio. € für jeweils einen mittelfristigen Zeitraum (3-monatige Kündigungsfrist) und
27,8 Mio. € für jeweils einen längerfristigen Zeitraum (2 - 4 Jahre) am Kapitalmarkt , um überhaupt
noch einen positiven Zins zu erhalten.
Die im Jahr 2017 durchgeführten Wiederanlagen erbringen einen Zinsgewinn bis Endfälligkeit in Höhe
von 201.485,25 €, die dem Haushalt zugeführt werden.
I.V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlage:
Erläuterung zu Derivaten
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V/0156/2018
Anlage 1:
Erläuterung zu Derivaten
Receiver Swap
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit e i-
nem festverzinslichen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die zugrunde
liegende Verzinsung variabel ist und sich alle 3 oder 6 Monate an der Entwicklung eines Ind e-
xes/Zinssatz anpasst. Der Vorteil liegt darin, dass die Differenz zwischen kurz - und langfristigem
Zinssatz eingespart wird. Das Risiko be i diesem Swap liegt darin, dass die kurzfristigen Zinssätze
über den Zinssatz steigen können, der zum Abschlusstag für einen Kommunalkredit gleicher Laufzeit
hätte aufgewendet werden müssen.
Payer Swap
Beim Payer Swap werden auf Basis eines Grundgeschäft es (klassischer Kommunalkredit mit einem
variablen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die zugrunde liegende
Verzinsung im Zinssatz fixiert ist und keiner Schwankung unterliegt. Das Risiko bei diesem Swap
liegt, wie beim Kommunalkredit, darin, dass die langfristigen Zinssätze sinken.
Payer Swap mit Gläubigerkündigungsrecht bzw. Wandlungsrecht
Zu der grundlegenden Ausgestaltung eines Payer Swaps wird dem Gläubiger das Recht eingeräumt,
zu einem definierten Tag in der Zukunft einen Swap ohne Ausgleichszahlung aufzulösen bzw. in eine
variable Verzinsung zu wandeln. Dieses Recht ist werthaltig und reduziert den zu zahlenden Zinssatz.
Doppel Swap
Der Doppel-Swap ist eine Kombination von Receiver - und Payer-Swap und dient der Zinssicherung
des aktuellen Zinsniveaus.
Cap
Ein Cap ist eine „Höchstzinssatzversicherung“.
Er dient zur Absicherung des Risikos steigender Zinssätze bei variabel verzinslichen Finanzierungen,
d. h. bei Roll-over-Krediten oder variabel verzinslichen Positionen, z. B. indem zu einem Festsatzkr e-
dit ein Receiver-Swap abgeschlossen wurde
Floor
Ein Floor ist eine „Mindestzinsvereinbarung“, die der Vertragspartner erhält. In Verbindung mit einem
Cap kann die zu zahlende Prämie vermindert werden.
Receiver-Swaption
Der Verkäufer (Stadt Münster) der Receiver -Swaption ist Stillhalter einer Option und erzielt eine Pr ä-
mie zur aktuellen Zinsentlastung.
Bei Ausübung der Option – durch den Käufer – tritt die Stadt Münster in einen Payer Swap ein.
Devisen Option
Der Käufer der Option hat das Recht zu einem definierten Stichtag und Wechselkurs (Strike) einen
Eurobetrag in eine Fremdwährung zu tauschen. Ist der Wechselkurs am Stichtag größer als der Stri-
ke, läßt die Stadt die Option verfallen und deckt sich am Markt ein. Liegt der Wechselkurs unter dem
Strike wird die Stadt die Option ausüben. Die Stadt hat sich mit dieser Option ein Mindesttauschkurs
gesichert. Sie kann an steigenden Wechselkursen partizipieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0156/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37