2148/2021
Schulwegsicherung Schule Wasseramselweg
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2148/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 Schulwegsicherung Schule Wasseramselweg hier: Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.03.2021, TOP 8.1.2 Beschluss: 1.„Die Planungen des Schulwegs zur Schule Wasseramselweg in der BV Ehrenfeld vorzustellen, ins- besondere die Nordverbindung. 2. die aktuellen Schüler*innenzahlen vorzulegen. 3. einen Vorschlag zu machen, wie die Verbindung durch die S-Bahnunterführung bis zur Schule ver- bessert werden kann und der Straßenverkehr im Sinne der Schüler*innen insb. mit Blick auf dem raumgreifenden ruhenden Verkehr (Gehwegparken) verbessert werden kann.“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Zu Beginn des Jahres konnten die Planungen hinsichtlich der Erschließung mit der Festlegung des endgültigen Schulstandortes im Bereich Wasseramselweg/Teichrohrsängerweg wieder aufgenommen werden. Das Verkehrsgutachten, in dem u.a. die Schulwege analysiert werden, befindet sich in der Endabstimmung und wird in Kürze den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld vorgestellt. Mit Einrichtung der neuen Verbindung über den Teichrohrsängerweg wird ein sicherer Schulweg ge- schaffen. Zu 2. Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler am Interimsstandort der noch wachsenden Gesamtschule Wasseramselweg betragen nach diesen Sommerferien 652 Schüler*innen. Die nächsten zwei Schuljahre wächst das Interim um jeweils 162 Schüler*innen. Somit wären dann ab dem Schuljahr 2023/2024 976 Schüler*innen an diesem Standort. Diese Schule mit den Schüler*innen zieht anschließend in das gegenüberliegende, dann neu errichte- te Schulgebäude um. Dies ist für ca. 1.265 Schüler*innen geplant. Beim Amt für Schulentwicklung gibt es Überlegungen, das Interimsgebäude auch noch nach Umzug der Schule für eine weitere Schule, Schulform ist noch nicht bekannt, zu nutzen. Somit kann in ein paar Jahren eventuell mit insgesamt etwa 2.100 Schüler*innen an diesem Standort gerechnet werden. Zu 3. 2 Die örtliche Überprüfung hat ein unzulässiges (behinderndes) Gehwegparken entlang des Girlitzwegs insbesondere im ersten Straßenabschnitt ab Vitalisstraße teilweise bestätigt. Der städtische Ver- kehrsdienst wird um verstärkte Überwachung während der Schulzeiten, insbesondere zu Schulbeginn und -ende, gebeten. Die Verwaltung wird die Verkehrssituation weiter beobachten und soweit erfor- derlich über weitere Maßnahmen, z. B. Anordnung zusätzlicher Haltverbote, beraten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Vitalisstraße
- Teichrohrsängerweg
- Wasseramselweg
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Details
- Aktenzeichen
- 2148/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 18.06.2021
- Erstellt
- 02.06.2021 13:46