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0612/2025

Bericht des Jobcenter Köln

Mitteilung Ausschuss 10.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 13.03.2025, TOP 8.2

Anlage zum Bericht des Jobcenter Köln Ergebnismonitoring 01_2025

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Anlage zum Bericht des Jobcenter Köln Ergebnismonitoring 01_2025

6184 Zeichen

Berichtsmonat2025JanuarAnlage 1Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 16.11.2023

BA Bundesagentur
BG Bedarfsgemeinschaft
Diff. Differenz
EGT Eingliederungstitel
ELB Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
IQ Integrationsquote
JC Jobcenter
JOK Job-Offensive-Köln
KDU Kosten der Unterkunft
LLU Leistungen zum Lebensunterhalt
LZB Langzeitleistungsbezieher*in
MW Monatswert
NEF Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
qm Quadratmeter
SB Schwerbehinderte
SGB Sozialgesetzbuch
SodGE Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
VJ Vorjahr
Abkürzungsverzeichnis

Berichtsmonat
Januar
IQ Männer0,97% Soll20250,85% - 12,0%Diff.20241,0% - 11,8% Ist-Ist VJ
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
202534.578
202436.078 37.702 37.524 37.460 37.283 37.121 37.058 36.873 36.680 36.488 36.117 35.56820.00022.00024.00026.00028.00030.00032.00034.00036.00038.00040.000LLU MW in Tausend
Summe der LLU in €202534.577.984,93 €2024 36.077.857,56 €
LLU Veränderung zum Vorjahr2025 - 4,16%Diff.  - 1.499.872,63 €
IQ Frauen0,71% Soll20250,77%+ 9,6%Diff.20240,7%+ 10,2% Ist-Ist VJ
IQ Soll Gesamt20250,8%20240,8%
Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)[Quelle: Controlling JC Köln]
Integrationsquote (IQ)[Quelle: Controlling JC Köln]
Kennzahlen nach §48a SGB IIDie Leistungen zum Lebensunterhalt liegen 4,16% unter dem Vorjahreswert. Absolut sind dies rund 1,5 Millionen Euro. 
Im Berichtsmonat Januar liegt die Integrationsquote Frauen +9,6% über dem Sollwert. Die Integrationsquote der Männer mit -12% unter dem Sollwert. Die Integrationsquote entspricht mit 0,8% der des Vorjahresmonats.

LZB Männer202526.398+ 2,4%Soll-Diff.Abw. LZB Soll640
LZB Gesamt202556.405202453.507
LZB Frauen202530.007+ 7,1%Soll-Diff.Abw. LZB Soll2.144
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Männer26.398 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Frauen30.007 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 005.00010.00015.00020.00025.00030.00035.000LZB-VerlaufAnzahl Langzeitleistungsbezieher (LZB)[Quelle: Controlling JC Köln]Bei den Frauen liegt die Anzahl der LZB +7,1% über dem Sollwert. Bei den Männern liegt die Anzahl der LZB +2,4% über dem Sollwert 2025. Die Anzahl der LZB Gesamt steigt von 2024 auf 2025 um 2.898.

Berichtsmonat
Januar
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
202535.842,98
202437.100,68 74.201,37 111.302,05 148.402,74 185.503,42 222.604,11 222.604,11 296.805,47 333.906,16 371.006,84 408.107,53 445.208,2125.00075.000125.000175.000225.000275.000325.000375.000425.000475.000KDU Monatswert in Tausend Euro
Summe KDU in €202535.842.982,91 €Soll €35.697.921,29Diff.+ 145.061,62 €+ 0,41%
KDU Monatswert-Veränderung zum VorjahrBM Januar - 3,39%Diff.  - 1.257.701,09 €
Integrationen SB202514202415Soll15Diff. - 1 - 1
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2025 14
2024 15 40 25 33 27 20 35 37 49 40 29 15
0102030405060Entwicklung Monatswert Integrationen SB
Kosten der Unterkunft (KDU)[Quelle: Berechnung Stadt Köln]
Integrationen Schwerbehinderte (SB)[Quelle: Controlling JC Köln]
ErgänzendeKennzahlenIm Berichtsmonat Januar liegen die KDU rund 145 Tausend Euro über dem prognostizierten Wert. Allerdings verringert sich die KDU Summe im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,3 Millionen. Euro
Die Zahl der Integrationen schwerbehinderter Menschen liegt im Januar bei 14 Integrationen.IQ SB20250,3%20240,4%ELB20254.06720244.031

Integrationen202556IQ Monatswert 4,0%
Integrationen2025120IQ Monatswert 4,7%
Integrationen202564IQ Monatswert 5,6%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Männer56
Frauen64010203040506070Integrationen Monatswert JOKIntegrationen der Job-Offensive Köln (JOK)[Quelle: Controlling JC Köln]Die JOK erziehlt im Berichtsmonat Januar 120 Integrationen und übertrifft somit Vorjahreswert (104).

Berichtsmonat
Januar
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (BG) [Quelle: Statistik BA]Statistikkennzahlen57.50058.00058.50059.00059.50060.00060.50061.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2024 59.655 59.709 59.722 59.839 59.730 59.490 59.436 59.299 59.039 58.800
2023 60.326 60.359 60.427 60.264 60.239 59.982 59.859 59.783 59.571 59.572 59.390 59.417
Anzahl BedarfsgemeinschaftenIm Statistikmonat Oktober 2024 sind 772 Bedarfsgemeinschaften weniger auf Leistungen angewiesen als im Oktober 2023.Anzahl BG (Oktober)58.800                     Monatswert53.708                     Anerkannte lfd. KDU53.437                     Unterkunftsart Miete
48,4
19,7
13,4
9,6
5,1 3,8
Anteil der jeweiligen Haushaltsgröße in %
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 und mehr
Personen
70,4
16,9
12,7
Anteil lfd. tatsächliche Kosten der Unterkunft in %
Unterkunftskosten
laufende Betriebskosten
Heizkosten
Der Anteil der Einpersonenhaushalte liegt aktuell bei 48,4 und ist damit relativ konstant zum Jahr 2023. Die Unterkunftskosten (Miete) bleiben mit 70% konstant.

Anzahl ELB männlich (Oktober)39.545                     Monatswert39.699                     Vorjahr - 154Veränderung
Anzahl ELB gesamt (Oktober)80.725                     Monatswert81.922                     Vorjahr - 1.197Veränderung
Anzahl ELB weiblich (Oktober)41.180                     Monatswert42.223                     Vorjahr - 1.043VeränderungEntwicklung erwerbsfähiger (ELB)[Quelle: Statistik BA]Im Statistikmonat Oktober 2024 sank die Zahl der männlichen ELB um 154 und die der weiblichen ELB um 1.043 zum Vorjahreszeitraum. Die Anzahl der ELB gesamt liegt somit 1.197 ELB unter dem Vorjahreswert. 
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2024 82.168 82.190 82.203 82.327 82.091 81.725 81.694 81.384 81.049 80.725
2023 82.520 82.554 82.678 82.343 82.388 82.108 82.286 82.243 81.990 81.922 81.621 81.560
79.50080.00080.50081.00081.50082.00082.50083.000Anzahl ELBÜber 60% der BG verfügen über 40 bis 80 qm Wohnfläche. Die durchschnittliche Wohnfläche pro BG und Personen/qm bleibt stabil.
2,7
15,9
29,1
32,2
15,2
4,9
Bestand BG nach Wohnfläche in %
     unter 20 qm
     20 bis unter 40 qm
     40 bis unter 60 qm
     60 bis unter 80 qm
     80 bis unter 100 qm
     100 qm und mehr
34,1
45,5
32,1
24,2
19,5
17,0
14,6
61,0
45,5
64,3
72,778,1
84,8
97,2
durchschnittliche Wohnfläche pro BG und Person in qm
Insgesamt
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 und mehr Personen
pro Personpro BG

Mitteilung Ausschuss

449 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 
 0612/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren – auf 
Wunsch des Jobcenter Köln – den folgenden Bericht vor. 
 
Anlagen:  
Bericht des Jobcenter Köln  
Anlage zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring 01/2025

Bericht des Jobcenter Köln

8168 Zeichen

Anlage zur Mitteilung „ Bericht des Jobcenter Köln “ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 13.03.2025 
Bericht des Jobcenter Köln 
1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln  
Zur aktuellen Lage im Jobcenter Köln informiert Frau Mendez im Ausschuss für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren gerne mündlich.  
2. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt 
Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat 01/2025 
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat 
Januar 2025 (Anlage 1) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund 
und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2025 ein. 
 
 
3. Aktuelle Informationen zum Zukunftsraum (Neuanmietungen) 
Das Jobcenter Köln ist aktuell in neun angemieteten Liegenschaften 
untergebracht. Bis zum Jahr 2027 laufen für mehrere Liegenschaften die 
Festmietzeitverträge aus. Die Verträge können dann jeweils beidseitig 
verlängert werden (unterschiedlich um ein bis drei Jahre mehrfach 
wiederholend). Sie können aber auch von beiden Seiten gekündigt werden. 
Diese Kündigungsoption des Vermieters stellt ein potentielles Risiko dar. Bei 
Neuverhandlungen über weitere Festmietlaufzeiten werden neue Mietverträge 
abgeschlossen, die voraussichtlich einen höheren Mietzins ausweisen würden 
als den jetzigen. 
 
Darüber hinaus sind einige Liegenschaften in einem Zustand, der 
umfangreiche Sanierungsarbeiten erfordert. Diese werden von den 
Vermieter*innen jedoch nicht vorgenommen, so dass es immer wieder zu 
Heizungsausfällen, Wassereinbrüchen und damit zu erheblichen 
Nutzungseinschränkungen kommt. 
Hinzu kommt, dass die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie zum Beispiel 
Heizkosten immer weiter steigen, weil einige Gebäude einen sehr veralteten 
und schlechten Baustandard aufweisen. 
 
Diese Gründe und auch die Haushaltssituation des Jobcenter Köln erfordern, 
über eine Neustrukturierung aller Liegenschaften nachzudenken. 
 
Seit Mai 2022 arbeitet das Projekt "Zukunftsraum Jobcenter Köln" an neuen, 
zukunftsfähigen Räumlichkeiten für das Jobcenter Köln. Unter Beteiligung der 
Mitarbeiter*innen, Gremien und Organen des Jobcenter Köln haben

Seite 2 
Geschäftsführung und Träger die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass 
sich das Jobcenter Köln zukünftig nicht mehr über neun, sondern nur noch 
über zwei Liegenschaften im Stadtgebiet verteilen wird. Links- und 
rechtsrheinisch soll es jeweils eine Liegenschaft geben. 
Das Jobcenter Köln hat dazu in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren am 18.04.2024 und am 06.06.2024 berichtet.  
 
Die Konzentration auf zwei Liegenschaften bietet einerseits hohes 
Einsparpotential bei den Mietflächen, diese verringern sich um fast 45 
Prozent. Gleichzeitig ermöglicht die Konzentration der Mitarbeiter*innen an nur 
zwei Standorten ein deutlich verbessertes Dienstleistungsangebot für 
Kund*innen, schnellere Kommunikation und Bearbeitung. 
Die Räumlichkeiten sollen auch die Zusammenarbeit unterstützen und dem 
Anspruch an Nachhaltigkeit und Flexibilität gerecht werden. Daneben sind 
gute und sichere Erreichbarkeit selbstverständlich. 
 
Mit der Konzentration auf zwei Gebäude verfolgt das Jobcenter das Ziel, die 
Dienstleistung für Kund*innen zu verbessern. Hierzu zählt insbesondere ein 
störungsfreier Ablauf und klare Zuständigkeiten. 
Die höhere Anzahl von Mitarbeiter*innen vor Ort ermöglicht beispielsweise 
auch bei kurzfristigen Personalausfällen eine schnellere Vertretungsoption, so 
dass für Kund*innen geringere Wartezeiten entstehen. 
Terminausfälle aus organisatorischen Gründen können besser aufgefangen 
werden. In Vertretungssituationen kann das Arbeitsaufkommen auf mehr 
anwesende Mitarbeiter*innen verteilt werden, so dass Verzögerungen 
reduziert werden. 
An zwei Standorten lassen sich Arbeitsprozesse leichter harmonisieren, so 
dass interne Zuständigkeitsfragen für Kund*innen weniger spürbar sind. 
Reisezeiten für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte reduzieren sich, so dass 
sich die Teilnahme an Austauschformaten und internen Fortbildungen besser 
in den Arbeitsablauf integrieren lassen. 
 
Die nachfolgende Entscheidung gründet auf einer zusammenfassenden 
Betrachtung monetärer Bewertungen und Risikoeinschätzungen sowie von 
Nutzwerten und Zielen.  
Im Rahmen der Entscheidungsfindung hat das Jobcenter Köln die 
Fachexpertise externer Dritter bereits eingeholt und wird es im weiteren 
Verlauf auch weiterhin, zu nennen ist hier insbesondere die Immobilien- und 
Projektmanagementberatung Jones Lang LaSalle Inc. (JLL) Köln, die Ernst & 
Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft und 
Steuerberatungsgesellschaft (EY Law) sowie das Architekturbüro 
Raumwandler Architekten Steffens/Hölscher Part GmbH aus Trier. 
 
In einer Sondersitzung der Trägerversammlung des Jobcenter Köln am 
27.01.2025 hat die Geschäftsführung die Anmietung der Standorte 
Vitalisstraße und Düxx / Siegburger Str, empfohlen. Nach den bisherigen

Seite 3 
Erkenntnissen sind beide Projektentwickler zuverlässig und verfügen über 
umfangreichste Expertisen. Außerdem ist davon auszugehen, dass es sich bei 
beiden Liegenschaften um „zukunftsfähige“ Gebäude handelt, sowohl in 
sozialer, ökonomischer als auch ökologischer Hinsicht, sodass nicht zuletzt 
auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit eine gute Nutzbarkeit selbst 
in den 2040er Jahren anzunehmen ist. 
 
Die Trägerversammlung ist der Empfehlung gefolgt, ein Bezug der beiden 
Liegenschaften ist nach jetzigen Erkenntnissen im 3. Quartal 2027 geplant. 
 
 
4. Neue Jobcenter App seit 14.01.2025 
Seit dem 14. Januar steht eine neue bundesweite „Jobcenter-App“ der 
Bundesagentur für Arbeit für alle Kund*innen der Jobcenter in den gängigen 
App-Stores zur Verfügung. Sie ermöglicht einen Zugriff auf jobcenter.digital via 
Smartphone.  
Schon seit längerem baut die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre 
verschiedenen Online-Kanäle sukzessive aus. Die neue digitale Anwendung 
soll die Kund*innen unterstützen und eine Kontaktaufnahme rund um die Uhr 
ermöglichen.  
 
Die App leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der sicheren Online-
Kommunikation. Durch den Zugriff auf das Online-Portal über die App 
gelangen personenbezogene Daten sicher ins Jobcenter.  
Die App ist intuitiv zu bedienen, Kund*innen wurden bei der Entwicklung mit 
einbezogen.  
 
Kund*innen erhalten eine Bestätigung über den Eingang ihrer hochgeladenen 
Dokumente. Die bereits über jobcenter.digital bekannte Postfachfunktion 
ermöglicht eine datensichere Rückmeldung seitens des Jobcenters auf ihr 
Anliegen. 
Die Anliegen werden, wie bei jobcenter.digital, direkt in die eAkte geroutet. 
Damit entfällt die manuelle Sichtung und Weiterleitung von E-Mails.  
Dennoch gibt es nach wie vor viele unterschiedliche Zugangskanäle für den 
Eingang von Unterlagen. Nicht alle Kund*innen nutzen die digitalen 
Möglichkeiten. Daher bewirbt das Jobcenter Köln die App sowie jobcenter-
digital, um Vorbehalte abzubauen und Unsicherheiten zu nehmen. 
 
In der App gibt es zwei übergeordnete Bereiche: „Mein Jobcenter“ und „Mein 
Bereich“. In „Mein Jobcenter“ können Kund*innen ohne Login ihre Postleitzahl 
angeben und lokale Informationen zu ihrem Jobcenter erhalten. Für das 
Jobcenter Köln ist dort beispielsweise die Online-Terminvereinbarung des 
Jobcenter Köln hinterlegt. 
 
Wenn sich Kund*innen mit ihren jobcenter.digital Online- Zugangsdaten unter 
„Mein Bereich“ anmelden, können sie auf alle Funktionen der App zugreifen:

Seite 4 
Sie können Anträge stellen und Veränderungen mitteilen. 
 
Die Weiterentwicklung der App erfolgt agil und soll sowohl das Feedback der 
Kund*innen als auch der Mitarbeiter*innen berücksichtigen. 
 
Weitere Informationen zur Jobcenter-App finden Sie in den jeweiligen App-
Stores oder unter: https://www.jobcenterkoeln.de/online/jobcenter-app/
 
 
Die bisher vom Jobcenter Köln eigens entwickelte App steht noch bis zum 
31.03.2025 zur Nutzung zur Verfügung. Ein Herunterladen der App ist seit dem 
14.01.2025 nicht mehr möglich. 
 
 
gez. Sabine Mendez 
 
Anlage: 
 
1. Ergebnismonitoring Monat 01/2025

Beratungsverlauf (1)

13.03.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Vitalisstraße

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Details

Aktenzeichen
0612/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.03.2025
Erstellt
25.02.2025 11:49