Genehigung einer Dringlichkeitsentscheikdung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i.V.m. ( 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2010; hier: Außerplanmäßiger Bedarf im Produkt 11.02.01 Planung und Bau der Stadtentwässerung Auszahlungen für Baumaßnahmen hier: Kanal Frentroper Straße Auszahlung in Höhe von 450.000 €
Beschlussvorlage 10/0420 vom 07.09.2010
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10/0420
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