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Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) AN/0955/2015 vom 11.08.2015

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0955/2015 Stand: 25.02.2022 Sachstandsbericht BV 4 Einhaltung von Tempo 30 auf dem Goldfasanenweg in Vogelsang Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2015 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie sichergestellt werden soll, dass die Tempo-30- Regelung auf dem Goldfasanenweg eingehalten wird. Dazu können eine bessere Beschilderung, aber auch bauliche Veränderungen beitragen. Es soll zudem geprüft werden, in wieweit durch die Einführung einer Einbahnstraße das Verkehrsaufkommen insgesamt reduziert werden kann. In Ab- sprache mit der Polizei sollen verstärkte Tempokontrollen durchgeführt werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2018: Der Beschluss ist durch die Mitteilung 0302/2017 als erledigt anzusehen. Aufgrund des politischen Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015 und der mündlichen Anfrage von Herrn Klemm (Bündnis 90/Die Grünen) vom 28.11.2016 hat die Verwaltung die Gegebenheiten auf dem Goldfasanenweg vor Ort untersucht. Gemeinsam mit den Verkehrserhe- bungen, die in Auftrag gegeben wurden, hat die Verwaltung mögliche Lösungsansätze auf ihre Um- setzbarkeit überprüft. Der gesamte Goldfasanenweg liegt in einer Tempo-30 Zone mit einem Zwei- richtungsverkehr. Zur östlichen Seite hin ist der Goldfasanenweg unmittelbar durch eine Lärmschutz- wand aufgrund der dahinter gelegenen Schienen begrenzt. Westlich des Goldfasanenwegs bestehen Wohnbebauungen mit vorgelagerten, teilweise verzäunten Gärten und privaten Stellplätzen. In der Straße befinden sich keine schützenswerten Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Seniorenhei- me oder Spielplätze. Die Verkehrssituation im Goldfasanenweg weist keine gravierenden Defizite auf. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich im Gesamtbild in vielen Kölner Wohnstraßen ähnliche Situatio- nen wiederfinden. Zum jetzigen Stand weist der Goldfasanenweg eine Fahrbahnbreite zwischen Aka- zienweg und Flamingoweg von etwa 4 m auf. In diesem Abschnitt gibt es einen sehr schmalen Geh- weg, der nicht dem Mindestmaß an Gehwegbreiten entspricht. Ein Ausweichen bei Gegenverkehr ist demnach nur sporadisch ggf. an den Zufahrten der privaten Stellplätze möglich. Zwischen Fla- mingoweg und Wachtelweg ist mit einer Fahrbahnbreite von etwa 6 m Begegnungsverkehr möglich. An dieser Stelle gibt es einen beidseitigen Gehweg. Geschwindigkeitsüberschreitung Goldfasanenweg Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen vom 03.05.2016-04.05.2016 wurden ausgewertet. Die V85 (Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird) beträgt auf dem Goldfasanenweg in Richtung Flamingoweg 43 km/h und in Richtung Akazienweg 44 km/h. 2 Im Vergleich zu den Geschwindigkeitsmessungen vom 08.06.2011-09.06.2011 liegen keine wesentli- chen Veränderungen vor. Da im Querschnitt maximal nur 107 Pkw in der Spitzenstunde zwischen 16- 17 Uhr gezählt wurden, ergibt sich kein außergewöhnliches Gefährdungspotential. Geschwindigkeits- kontrollen: Die Polizei wurde über die Sachlage informiert und gebeten, im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt die Geschwindigkeiten auf dem Goldfasanenweg zu überwachen. Überwa- chungen fin- 2 den allerdings laut Aussage der Polizei nur an Gefahrenstellen statt. Der Goldfasa- nenweg ist der Polizei zufolge keine Gefahrenstelle. Da von der Polizei eine negative Stellungnahme zur Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt ist, empfiehlt die Verwaltung der Bezirksvertretung bzw. den Bürgern, in eigener Zuständigkeit auf dem Goldfasanenweg eine Geschwindigkeitsmessanlage aufzustellen. Die Finanzierung der Anlage müsste dann aus privater Hand oder aus Bezirksmitteln erfolgen. Beschilderung: Die Einrichtung von zusätzlichen Tempo 30 Beschilderungen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind nach §41 StVO, Zeichen 274.1 innerhalb der Tempo 30-Zonen nicht vorzusehen. Einbahnstraße: Die Einrichtung einer Einbahnstraße wird nicht befürwortet. Die Umwandlung einer Straße mit Zweirich- tungsverkehr in eine Einbahnstraße führt zum einen durch die Verlagerung des Verkehrs zu einer Belastung der benachbarten Straßen und längeren Wegen. Zum anderen wird durch das Ausbleiben von Gegenverkehr die Geschwindigkeit i.d.R. erhöht. Veränderungen zur Verkehrsberuhigung: Zur Senkung der Fahrgeschwindigkeiten in den Tempo 30-Zonen in den Straßenabschnitten zwischen den Einmündungen können grundsätzlich bauliche bzw. verkehrstechnische Maßnahmen in Form von Fahrbahneinengungen oder Inseln in Abhängigkeit von der Notwendigkeit und örtlichen Gegebenheit eingesetzt werden. In dem Abschnitt des Goldfasanenweges zwischen Flamingoweg und Akazienweg ist die Fahrbahn mit 4 m sehr schmal. Deswegen wird auch nur auf den privaten Grundstücken ge- parkt, wodurch zahlreiche Zufahrten, die freigehalten werden müssen, bestehen. Unter Berücksichti- gung der verkehrlichen Belange sind bauliche Veränderungen in Form von Fahrbahneinengungen in diesem Abschnitt nicht empfehlenswert. In dem Abschnitt zwischen Flamingoweg und Wachtelweg beträgt die Fahrbahnbreite etwa 6 m. Hier wird auf einer Seite in den ausgebauten Parkbuchten und auf der gegenüberliegenden Seite halb auf dem Gehweg geparkt. In diesem Abschnitt kann das Par- ken durch die Markierung von Stellplätzen auf die Fahrbahn verlegt werden. Somit können die punk- tuellen Einengungen entstehen, die zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit beitragen können. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann entsprechend der Prioritäten erfolgen. Sachstand 2016: Die Maßnahmen befinden sich in Bearbeitung. Sachstand 2015: Die erforderliche Verkehrsuntersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt

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