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A-R/0080/2021

Beteiligungen stärken und Effizienz in der kommunalen Immobilienwirtschaft steigern

Antrag an den Rat 02.11.2021

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a-r-0080-2021-CDU-Beteiligungen stärken und Effizienz in der kommunalen Immobilienwirtschaft steigern

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a-r-0080-2021-CDU-Beteiligungen stärken und Effizienz in der kommunalen Immobilienwirtschaft steigern

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0080/2021 
 
 
2. November 2021 
RATSANTRAG 
 
Beteiligungen stärken und Effizienz in der 
kommunalen Immobilienwirtschaft steigern 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2022 
 
1. zu beschreiben, wie das System des Beteiligungscontrollings durch das Amt für 
Finanzen und Beteiligungen ausgeübt wird und Empfehlungen für eine 
Verbesserung zu geben, 
2. die Aufgabenverteilung in der Immobilienbewirtschaftung durch die Stadt 
Münster und ihre Beteiligungen darzustellen und einen Vorschlag zu einer 
effizienten (Um-)Strukturierung zu machen, der Kräfte bündelt und Ressourcen 
schont.  
3. zu prüfen, inwieweit durch Zusammenlegung von Beteiligungen Synergieeffekte 
erzielt werden können. 
4. mitzuteilen, welche Gesellschaftsanteile die Stadt Münster und ihre Beteiligungen 
halten, bei denen es sich um Minderheitsbeteiligungen ohne 
Beherrschungsmöglichkeit oder Sperrminorität handelt, und dabei auch zu der 
Frage Stellung zu nehmen, welche Beteiligungen dieser Art zwingend im 
Eigentum der Stadt Münster und ihrer Beteiligungen gehalten werden müssen. 
 
Begründung 
 
Zu 1.) Die Beteiligungen sind nach wirtschaftlichen Grundsätzen - aber unter 
Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um Unternehmen in öffentlicher Hand 
handelt zu führen. Bereits in 2011 wurden Beteiligungsgrundsätze und 
Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance 
Kodex) in Kraft gesetzt. Dort ist in Ziffer 7 ein System des Controllings beschrieben. Es 
erscheint notwendig, nach dessen Umsetzung und ggf. Verbesserung zu fragen. Eine 
effiziente Steuerung benötigt aktuelle Zahlen, die möglicherweise verwaltungsintern 
vorhanden sind. Die deutlich verspätete Vorlage eines Wirtschaftsplans 2021 durch die 
WBI (erst im Frühjahr 2021) lässt gleichwohl befürchten, dass es an geeigneten Mitteln 
innerhalb des Amtes für Beteiligungen und Finanzen fehlt, die im Public Corporate 
Governance Kodex geforderten Controlling Maßnahmen um- und durchzusetzen. Hier 
erbitten wir eine Beschreibung des aktuellen Controllingsystems und die Formulierung 
von Empfehlungen für Maßnahmen, eine straffere Führung der Beteiligungen durch das 
Amt zu gewährleisten.   
Zu 2.) Der Umgang mit Immobilien im Konzern Stadt Münster bedarf einer näheren 
Betrachtung. Zunächst dient die Versorgung der Stadt und der kommunalen 
Einrichtungen mit Immobilien der Eigenverwaltung mit eigengenutzten Immobilien.

Sodann ist der Ankauf und die Entwicklung von Immobilien ein ureigenes 
kommunalpolitisches Mittel zur Planung und Entwicklung der Stadt sowie zur 
Wirtschaftsförderung. Nicht außer Acht gelassen werden soll auch die Aufgabe der 
Stadt, durch Maßnahmen der Immobilienwirtschaft gezielt Ansiedlungen beispielsweise 
von jungen Familien aber auch von Wirtschaftsunternehmen zu gestalten.  
 
Innerhalb des Konzern „Stadt Münster“ gibt es verschiedene Zuständigkeiten für 
Immobilienbewirtschaftung, angefangen beim Immobilienerwerb über 
Immobilienerrichtung über Immobilienunterhaltung bis hin zur Bewirtschaftung. Man 
findet diese Aufgaben u.a. bei den vier Einheiten: Wohn- und Stadtbau GmbH, 
Stadtwerke Münster GmbH, WBI - Westfälische Bauindustrie GmbH, der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH und bei der Stadt Münster selbst u.a. im Amt 23. 
Noch nicht einmal exklusiv ist die Wohnimmobilienbewirtschaftung bei der Wohn- und 
Stadtbau. Auch die WBI hält Wohnimmobilien in kleinerem Umfang. Vorratsimmobilien 
für die Wohnentwicklung werden durch die Stadt erworben und der Wohn- und 
Stadtbau unentgeltlich übertragen. Vollständig exklusive Aufgabenwahrnehmungen gibt 
es nicht. Auffällig ist, dass sich die Aufgabenwahrnehmungen durch alle vier Einheiten 
nur schwer voneinander abgrenzen lassen. Alle Einheiten machen eigentlich alles. Hier 
fehlt es an der Spezialisierung.  
 
Die WBI scheint sich auf Sonderbauten zu konzentrieren. Aber auch andere 
Gesellschaften errichten Sonderbauten - zuletzt in Form der Beauftragung der 
Wirtschaftsförderung, das Gebäude für den WDR am Servatiiplatz zu entwickeln und zu 
errichten. Auch die Stadtwerke errichten Sonderbauten. Zu nennen ist das Stadthaus 3 
(später auch 4, das als weiteres Rathaus auch aus haushaltspolitischen Gründen 
sinnvoller durch die Stadt selbst errichtet werden sollte). Es muss noch einmal 
haushaltspolitisch beleuchtet werden, wo hier die Vorteile liegen, wenn die Stadt für 
„ihre“ Immobilie Stadthaus 3 und 4 Miete an eine gewerblich tätige Tochtergesellschaft 
zahlt.  
 
Die Stadtwerke erwerben, errichten und betreiben alle Einrichtungen zur 
Verkehrsinfrastruktur - allerdings nicht die Parkhäuser, die sich sinnvollerweise dort 
eingliedern sollten, weil dies eine einheitliche Modernisierung der Innenstadtmobilität 
möglich macht. Erst aktuell wurde im Rahmen der Diskussion um die Preisgestaltung im 
ÖPNV unterstrichen, dass dies fundamental von der Preisgestaltung der 
Parkraumbewirtschaftung abhängt.  
 
Kurz, es bedarf eines Überblicks und einer Klärung der Frage, wo Effizienzsteigerungen 
und Kosteneinsparungen möglich sind. Diese Empfehlung kann auch beinhalten, 
Abteilungen von der einen Einheit in die andere „umzuhängen“, oder gar Unternehmen 
oder Unternehmensteile zu verschmelzen. Wichtig ist hier, dass dies sozialverträglich 
unter besonderer Berücksichtigung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
erfolgt.  Wichtig ist auch, dass durch attraktive Arbeitsplatzgestaltungen der Prozess der 
Stellenbesetzung in diesem Bereich beschleunigt wird.  
 
Wir schlagen vor, die Stadtwerke im Immobilienbereich so zu involvieren, dass eine 
Verbindung zu Verkehr, Energie und Kommunikation gegeben ist, nicht hingegen zu 
reiner Vermietung anderweitiger Gebäude. Dazu zählt, die Parkraumbewirtschaftung 
und der Betrieb der Parkhäuser. Das sollten die Stadtwerke auf Dauer mitübernehmen 
als Teil ihrer Mobilitätsinitiativen.

Die WBI als 99-prozentige Stadtwerke-Tochter könnte sich auf die Errichtung von 
Schulbauten und Sonderbauten wie die Errichtung und den Betrieb des 
Preußenstadions bzw. Einkaufszentren wie den Aaseemarkt konzentrieren.   
 
Das Eigentum an den Immobilien, sofern es sich nicht um bereits errichtete 
Wohnimmobilien handelt, sollte bei der Stadt Münster selbst liegen und bleiben. Die 
Bevorratung mit Immobilien, die Entwicklung von Baugebieten und die konzeptionelle 
Vermarktung sollte der Stadt Münster obliegen, die sich hier ggf. durch die städtischen 
Beteiligungen unterstützen lassen kann. Ebenso das Eigentum an von ihr genutzten 
Verwaltungsgebäuden, sofern diese nicht fremd angemietet sind, also auch am 
Stadthaus 4. Die dafür erforderliche Bautätigkeit und den Unterhalt sollte die Stadt 
selbst erledigen.  
 
Es ist zu überlegen, ob man die Zuständigkeiten für Liegenschaften nicht analog der 
Ausschussverteilung auf das Dezernat Finanzen (rück-)überträgt, da es hier vielfach um 
finanzielle und haushaltspolitische Fragestellungen geht, weniger um Fragen von 
Nachhaltigkeit, Bauen und Umwelt.  
 
Es muss geprüft werden, wie Effizienzsteigerungen bei der Vermarktung von – 
insbesondere Wohn- - Immobilien möglich ist. Das Halten von Immobilien sollte auf das 
erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Vermarktungen müssen schneller 
vonstattengehen. Derzeit werden hier Umsetzungszeiten von mehreren Jahren genannt, 
was ein nicht haltbarer Zustand ist. 
 
Die Vermarktung von Gewerbeimmobilien sollte die Wirtschaftsförderung 
betreiben. Das hat sich als Teil der Wirtschaftsförderung als erfolgreich erwiesen. 
Soweit städtische Gesellschaften Grundstücke für gewerbliche Zwecke veräußern, 
erfolgt dies in Abstimmung mit der WfM. 
 
Zu 4. Bei der Durchsicht des „aktuellsten“ Beteiligungsberichts fallen zahlreiche kleinere 
Beteiligungen auf, wie beispielsweise die RELIGIO Westfälisches Museum für religiöse 
Kultur GmbH oder das Institut für vergleichende Städtegeschichte GmbH, jeweils mit 10 
% Beteiligung. Zu nennen ist auch die Beteiligung an der Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH. Es gibt noch mehrere solcher Beteiligungen. Bei den erstgenannten 
Kultur- und Forschungseinrichtungen besteht die Vermutung, dass eine 
gesellschaftsrechtliche Beteiligung nicht erforderlich ist, um hier Förderungen 
vorzunehmen. Die Beteiligung an der Klärschlammverwertung hingegen ist erforderlich, 
wie jüngst auch politisch beschlossen. Es stellt sich die Frage, bei welchen Gesellschaften 
es erforderlich ist, beteiligt zu sein - mit der Folge, dass diese Beteiligungen zu 
verwalten sind. Wo sind hier Effizienzmöglichkeiten? 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.11.2021 Rat
TOP 29.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Orte (1)

  • Servatiiplatz

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Details

Aktenzeichen
A-R/0080/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.11.2021
Erstellt
02.11.2021 15:32